Unsere Kommunionkinder 2019 - Gemeinde Stockheim
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Nr. 4 33. Jahrgang 12. April 2019 Unsere Kommunionkinder 2019 Chiara Bieber Wilhelm Pachovsky Luca-Eric Steinmetz Clara Zirk
2 Pfarreiengemeinschaft Stockheim - Ostheim Gottesdienste und Veranstaltungen der Pfarrei St. Vitus PALMSONNTAG 14.04.Sonntag 8:30 Palmsegung an der Weidig Kapelle, dann Palmprozession und Hochamt Montag der Karwoche 15.04.Montag 19:00 Bußgottesdienst, dann Beichtgelegenheit GRÜNDONNERSTAG 18.04. Do.tag 19:30 Messfeier zum Gedächtnis des letzten Abendmahles, anschl. Prozession und Anbetung in der Kreuzkapelle KARFREITAG 19.04.Freitag 09:00 Kreuzweg in der Kirche für Erwachsene 10:00 Kinderkreuzweg der Pfarreiengemeinschaft, Treffpunkt: Parkplatz am Friedhof, Ziel: Kreuzkapelle 15:00 Karfreitagsliturgie HOCHFEST DER AUFERSTEHUNG DES HERRN 21.04.Sonntag 06:00 Auferstehungsfeier, dann Osterfrühstück OSTERMONTAG 22.04.Montag 10:00 Messfeier für die Pfarrgemeinde Freitag der Osteroktav 26.04.Freitag 18:30 Rosenkranz 19:00 Messfeier für Johanna u. Ludwig Zirk
3 Karl u. Milda Sauer, Eltern u. Schwiegereltern Heribert Zirk u. Angeh. Gerlinde Krug u. Angeh. Werner, Ivo, Rosa Diemer u. Angeh. 2. SONNTAG DER OSTERZEIT 27.04.Samstag 19:00 Vorabendmesse für die Pfarrgemeinde MARIA SCHUTZFRAU VON BAYERN 01.05.Mittwoch 18:00 Maiandacht in der Kreuzkapelle 03.05.Freitag 18:30 Rosenkranz 19:00 Messfeier für Monika Kauschke, 2. SGD Werner Schöpplein, 2. SGD Loretta u. Ludwig Stäblein Rudi Johannes 3. SONNTAG DER OSTERZEIT 05.05.Sonntag 10:00 Erstkommunionsgottesdienst 15:00 Dankandacht der Kommunionkinder 06.05.Montag 10:00 Dankgottesdienst der Kommunionkinder 10.05.Freitag 18:30 Rosenkranz 19:00 Messfeier für Burkard Neuner, 2. SGD Gertrud Lehmann, 3. SGD Kornelius u. Klara Zirk Gerlinde u. Kilian Scheuplein 4. SONNTAG DER OSTERZEIT 12.05.Sonntag 10:00 Messfeier für die Pfarrgemeinde
4 Gottesdienste von Maria Königin Ostheim 14.04. Sonntag 10.30 Messfeier mit Palmenweihe 16.04. Dienstag 19.00 Bußgottesdienst 18.04. Do.tag 18.00 Gründonnerstag 19.04. Freitag 17.00 Karfreitagsliturgie 20.04. Samstag 21.00 Osternacht 21.04. Sonntag 10.00 Hochamt 22.04. Montag 08.30 Messfeier 28.04. Sonntag 10.00 Erstkommunion 04.05. Samstag 19.00 Vorabendmesse 11.05. Samstag Kreuzbergwallfahrt 12.05. Sonntag 18.00 Maiandacht Karwoche und Ostern, was ist das nochmal? Ostern – es ist das wichtigste Fest im Christentum. Dann feiern Gläubige die Auferstehung Jesu Christi, der nach dem Neuen Testament als Sohn Gottes den Tod überwunden hat. Das Osterfest fällt immer auf den Sonntag nach dem ersten Frühjahrsvollmond – also frühestens auf den 22. März, spätestens auf den 25. April. Im Jahr 2019 feiern die Christen am 21. April Ostern. Doch bevor die Auferstehung Jesu an Ostern gefeiert wird, gedenken die Christen in der Karwoche des Leidens, der Kreuzigung und des Todes von Jesus Christus. Das "Kar" in Karwoche wurde vom althochdeutschen Wort "Kara" abgeleitet und das bedeutet so viel wie "Klage", "Kummer", "Trauer". Die Karwoche wird auch als "stille Woche" bezeichnet und umfasst eigentlich alle Tage vom Palmsonntag, der Sonntag vor Ostern, bis Karsamstag, der Samstag vor dem Ostersonntag. Bis in die 1950er Jahre war die Karwoche in weiten Teilen Deutschlands eine sogenannte "geschlossene Zeit". Das heißt, dass damals aus Respekt vor den kirchlichen Feiertagen viele Geschäfte geschlossen blieben und keine öffentlichen Feste oder Feierlichkeiten abgehalten wurden. Heute gibt es an den Kartagen nur noch in bestimmten Bundes- ländern ein Tanzverbot. Absolut eingehalten werden die "stillen" Kartage
5 Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag nur von Baden- Württemberg. Am Karfreitag und Karsamstag herrscht in sechs Bundesländern Tanzverbot: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Nur am Karfreitag gibt es das Tanzverbot in allen 16 Bundesländern, in Berlin (4 bis 21 Uhr), Bremen (6 bis 21 Uhr) und Hamburg (2 bis 24 Uhr) gilt es aber nur eingeschränkt. Am Gründonnerstag gedenken Christen des letzten Abendmahls Jesu mit seinen Aposteln. Gründonnerstag hat übrigens nichts mit der Farbe grün zu tun. Der Name leitet sich vom mittelhochdeutschen "grinen" ab, was so viel wie greinen, also klagen oder weinen bedeutet. Am Gründonnerstag wird während des Gottesdienstes in besonderer Weise an die Einsetzung der Eucharistie durch Jesus Christus gedacht. Denn Jesus hat am Gründonnerstag der Überlieferung zufolge beim letzten Abendmahl für seine Jünger das Brot erst gesegnet, dann gebrochen und gesagt "Nehmet und esset". Dem Markus-Evangelium zufolge sagte Jesus auch "Das ist mein Leib...". Anschließend soll er den Wein gesegnet und zu seinen Jüngern gesagt haben "Nehmet und trinket". Im Markus-Evangelium sagt Jesus auch "Das ist mein Blut...". Jesus hat die Jünger der Überlieferung in der Bibel zufolge auch dazu aufgerufen, dies so oft wie möglich zu seinem Gedächtnis zu tun. Am Gründonnerstag wird den Gläubigen in der Kirche deshalb fast überall die heilige Kommunion als "Leib und Blut Christi" gereicht. Zudem begründet das Letzte Abendmahl am Gründonnerstag auch die Einsetzung des Priestertums: im Auftrag Jesu spricht der Priester die Wandlungsworte über Brot und Wein. Die „Dankesfeier“ („Eucharistie“), die Heiligen Messe mit der Gemeinde ist nach katholischem Verständnis die kostbarste Aufgabe des Priesters.
6 Der Gottesdienst am Gründonnerstag ist der letzte vor dem Ostersonntag, zu dem mit Glockengeläut gerufen wird. Auch die Orgel bleibt nach einer feierlichen Eröffnung stumm. Es herrscht Schweigen bis zum Gloria in der Osternacht. Im Volksmund sagt man auch: "Die Glocken fliegen nach Rom." Am Ende des Gottesdienstes am Gründonnerstag wird der Altar in der Kirche vollständig abgeräumt. Der Tabernakel bleibt dann leer und steht offen. Der biblischen Überlieferung nach wurde Jesus am Karfreitag in Jerusalem verurteilt und gekreuzigt. Judas hatte ihn in der Nacht von Gründonnerstag auf Karfreitag verraten. Der Freitag vor Ostern gilt als Tag der Buße, des Fastens und des Gebets. Die Gottesdienste stehen im Zeichen der Trauer. Der Hauptgottesdienst, auch Karfreitagsliturgie oder "Die Feier vom Leiden und Sterben Jesu Christi" genannt, findet in der Regel um 15 Uhr statt, da in der Bibel überliefert ist, dass Jesus in der "neunten Stunde" am Kreuz gestorben ist. In der Bibel wird der jüdische Tag ab 6 Uhr morgens gerechnet. Die neunte Stunde des Tages entspricht deshalb 15 Uhr. Oft werden die Stationen des Kreuzweges Christi nachvollzogen. Der Gottesdienst am Karfreitag besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: Einem Wortgottesdienst und der Kreuzverehrung. Bei der Kreuzverehrung wird ein verhülltes Kreuz zum Altar getragen und dort enthüllt. In den Kirchen sind in der Karwoche alle Kreuze und Seiten- bzw. Flügelaltäre verhängt oder zugeklappt. Auch das Ewige Licht brennt nicht. Es wird erst am Ostersonntag mit der Flamme der Osterkerze wieder entzündet. Der Karfreitag ist der erste Tag des dreitägigen Osterfestes (auch Triduum Sacrum oder "österliches Triduum" genannt) - im katholischen Glauben. In der evangelischen Kirche ist es der höchste Feiertag, da die Lutherische Orthodoxie den Schwerpunkt auf die Aufopferung Jesu für die Menschheit legt und im Mittelpunkt steht, dass der Sohn Gottes sich zur Erlösung aller von sämtlichen Sünden ans Kreuz schlagen hat lassen. Der Karfreitag ist für Katholiken auch der strengste Fastentag in der 40- tägigen Fastenzeit vor Ostern. Christen sollen am Karfreitag kein Fleisch Essen. Es gibt auch Christen, die an diesem Tag bewusst auf Hämmern oder Klopfen verzichten, da Jesus ans Kreuz geschlagen wurde. Auch Glücksspiel ist am Karfreitag bei den Christen verpönt, weil die römischen Soldaten am Kreuz um die Kleider von Jesus gewürfelt haben. In Bayern
7 haben am Karfreitag deshalb Casinos und Spielotheken geschlossen. Statt mit Glocken, die bis zum Ostersonntag schweigen müssen, wird in vielen Gemeinden am Karfreitag mit sogenannten Ratschen zum Gottesdienst gerufen. In Deutschland ist der Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag. Am Karsamstag wird der Grabesruhe Christi gedacht und mit Fasten und Gebet seine Auferstehung erwartet. In der katholischen Kirche gilt der Karsamstag als stillster Tag im Jahr. Gott hat seinen Sohn in die Welt geschickt und dieser wurde den Menschen gleich, bis zum Tod. Er ist weder vom Kreuz herabgestiegen, noch direkt vom Kreuz aus aufgefahren zum Vater im Himmel. Er ist hinabgestiegen in das Reich des Todes. Nicht das Sterben, sondern das Tod-Sein ist der tiefste Punkt menschlicher Existenz. Am Karsamstag werden keine Sakramente gefeiert, die mit Freude und Feierlichkeiten verbunden sind - also zum Beispiel Taufe, Kommunion, Hochzeit. Auch gibt es weder eine Eucharistiefeier, noch wird die Heilige Kommunion ausgegeben (die einzige Ausnahme ist die Sterbekommunion). Das Kreuz vom Karfreitag bleibt auch am Karsamstag in den Kirchen stehen, um den Gläubigen weiterhin die Möglichkeit zur Verehrung zu geben. Die Osternacht wird meist in den Abendstunden des Karsamstags gefeiert, manchmal auch in den frühen Morgenstunden des Ostersonntags. Am Ostersonntag – meist in der Osternacht – wird die Auferstehung Christi von den Toten gefeiert. Nach christlichem Glauben überwand der gekreuzigte Jesus den Tod. Er erfüllte damit seinen göttlichen Erlösungsauftrag auf Erden. Durch die Auferstehung Jesu an Ostern haben alle Menschen laut christlichem Glauben die Chance, nach dem Tod in den Himmel zu kommen. Der Tod wird nicht als Ende, sondern als Beginn eines neuen Lebens gesehen. Am Ostersonntag haben die Frauen der Bibel zufolge das leere Grab entdeckt. Zwei Engel verkündeten ihnen die Osterbotschaft. Laut Matthäus machten sich die Frauen auf den Rückweg nach Galiläa und begegneten unterwegs dem auferstandenen Jesus, der die Botschaft der Engel wiederholte. Je nach Evangelist sind die Frauen mit Furcht oder
8 großer Freude oder beidem erfüllt und tragen die Botschaft an die Jünger (die ihnen nicht glauben) weiter oder auch nicht. Für die Osternacht, also die Feier der Auferstehung Jesu als Gottesdienst, versammeln sich Christen früh am Morgen in den dunklen Kirchen. Vor vielen Kirchen wird ein Osterfeuer und daran dann die Osterkerze entzündet. Diese wird anschließend feierlich in die Kirche getragen. Die Flamme der Osterkerze wird an alle anderen Kerzen in der Kirche (auch die der Gläubigen) weitergegeben. In Bayern ist es außerdem Brauch, dass im Ostergottesdienst die Speisen der Gläubigen wie zum Beispiel Brot, Schinken, Salz, Eier oder Osterlämmer gesegnet werden. Am dritten Tag nach der Kreuzigung, dem Ostermontag, trafen laut Lukasevangelium zwei Jünger auf dem Weg nach Emmaus einen Unbekannten. Erst später erkannten sie ihn als Christus und verkündeten in Jerusalem die Auferstehung des Herrn. In Deutschland ist auch der Ostermontag ein Feiertag. Eine gesegnete Mitfeier der Karwoche und der Ostertage wünscht Ihnen, Andreas Hutzler Danke an dieser Stelle an alle Caritassammler, die wieder in der Frühjahrsammlung der Caritas von Haus zu Haus gegangen sind, und damit sozusagen der Caritas ihr Gesicht geliehen haben. Kinderkreuzweg der Pfarreiengemeinschaft Herzliche Einladung auch an den mittlerweile traditionellen Kinderkreuzweg unserer Pfarreiengemeinschaft am Karfreitag um 10.00 Uhr. Treffpunkt ist der Parkplatz am Friedhof in Stockheim, Ziel ist unsere Kreuzkapelle. Unterwegs können sich die Kinder mit den Ereignissen der Karwoche auseinandersetzen.
9 Osterfrühstück Nach der Osternachtsfeier laden wir zum gemeinsamen Frühstück in die „Alte Schule“ ein. Für Kaffee, Tee und Kakao wird gesorgt. Sie können zu einem gelungenen Osterfrühstück beitragen, indem Sie die Osterspeisen vorher in der Kirche segnen lassen und anschließend zum Verzehr mit in die „Alte Schule“ bringen. Bürozeiten der Pfarreiengemeinschaft Stockheim - Ostheim Frau Regina Walter ist Montag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr im Pfarrbüro Ostheim Herbartstraße 4 erreichbar. Pfr. Hutzler ist dort ebenfalls tagsüber unter Tel.: 09776/1011 oder 09777/1230 zu erreichen. Bitte sprechen Sie auf den Anrufbeantworter. Das nächste Gemeindeblatt erscheint am 10. Mai 2019 Redaktionsschluss ist am 2. Mai 2019 Herausgeber: Gemeinde Stockheim; Kirchennachrichten: Kath. Pfarramt. Namentlich gezeichnete Beiträge: in Verantwortung der Verfasser. Redaktion: Egid Bach, Tel. 09776/5196; Bettina Benkert, Tel. 09776/7963 gemeindeblatt-stockheim@outlook.de Druck: Richard Mack GmbH.
10 Hallo neues Kindergottesdienstteam Wir suchen euch. Das alte Team denkt darüber nach, nach über zehn Jahren die Aufgabe, den Glauben an Kinder im Alter von ca. 3-9 Jahren an neue Interessierte weiterzugeben. Es braucht keine besondere Ausbildung für diese Aufgabe, lediglich die Bereitschaft, den Kindern durch Gestaltung eines Kindergottesdienstes den Glauben kindgerecht näherzubringen. Bei Interesse bitte bei Meli im Kindergarten melden. Wir würden uns sehr freuen, wenn es den Kigo für die Kinder auch weiterhin geben würde. ******************************************************* Leider hat sich auf diesen Aufruf hin keine/r gemeldet. Es ist sehr schade, dass wir nach den Ferien keinen Kindergottesdienst mehr anbieten werden. Wir danken den treuen und allen anderen Besuchern unserer Kindergottesdienste. Uns hat es immer sehr viel Spaß gemacht. Euer Kigo Team.
11 Ein herzliches Dankeschön, meiner Familie, Verwandten, Nachbarn und Freunden, die mich zu meinem 80. Geburtstag mit Glückwünschen, Geschenken oder ihrem persönlichen Besuch erfreut haben Ein besonderer Dank geht an Herrn Pfarrer Andreas Hutzler und Bürgermeister Martin Link. Stockheim, im März 2019 Otto-Walter Streit Liebe Seniorinnen und Senioren, am Dienstag, den 23.04.2019 um 14.00 Uhr findet der nächste Seniorennachmittag statt. Frau Dietz hält einen Vortrag über Vorsorgevollmacht. Am Dienstag, 07.05.2019 um 14.00 Uhr ist wieder Grillzeit und es gibt was Leckeres vom Grill. Wir freuen uns auf Ihr Kommen. Ihr Seniorenteam.
12 Der Bürgermeister informiert aus der Gemeinderatssitzung vom 19.03.2019 Bürgermeister Link begrüßt die Gemeinderäte, Herrn Bauamtsleiter Roßhirt, die Protokollführerin, die Zuhörer und die Presse recht herzlich. Mit Schreiben vom 12.03.2019 wurde ordnungsgemäß geladen. Der Gemeinderat ist beschlussfähig. Gegen die Änderung der Tagesordnung bestehen keine Einwände. Genehmigung des öffentlichen Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 29.01.2019 Gegen das öffentliche Protokoll vom 29.01.2019 bestehen keine Einwände. Beschluss: Das öffentliche Protokoll vom 29.01. 2019 wird genehmigt. Abstimmung: dafür: 10 dagegen: 0 Bauvorhaben Gitschner Rosemarie - Anbau eines Vintage Gewächshauses für Pflanzen an das bestehende Nebengebäude Frau Rosemarie Gitschner beabsichtigt auf der Fl.Nr. 118, An der Streu 35, Gemarkung Stockheim, einen Anbau eines Vintage Gewächshauses für Pflanzen an das bestehende Nebengebäude. Das geplante Vorhaben liegt im rechtskräftigen Flächennutzungsplan und ist als gemischte Baufläche dargestellt. Ein Bebauungsplan besteht nicht. Das Bauvorhaben ist dem Innenbereich zuzuordnen und richtet sich bauplanungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Geplant ist ein Anbau an das bestehende Nebengebäude mit rund 18 m² Fläche. Die Dachausführung ist vorgesehen als Satteldach mit 22 Grad Dachneigung und einer Dacheindeckung mit Tonziegeln. Ob bei diesem Haus Denkmalschutz vorliegt, prüft das Landratsamt Rhön-Grabfeld.
13 Beschluss: Seitens der Gemeinde Stockheim bestehen gegen das geplante Vorhaben keine Einwendungen. Abstimmung: dafür: 10 dagegen: 0 Überprüfung von Privatisierungsmöglichkeiten kommunaler Aufgaben Nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO sollen Aufgaben in geeigneten Fällen daraufhin untersucht werden, ob und in welchem Umfang sie durch nicht kommunale Stellen, insbesondere private Dritte oder unter Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können. Diese Vorschrift enthält kein Privatisierungsgebot, sondern lediglich eine Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung. Diese Verpflichtung erfasst keineswegs die Abgabe von Aufgaben an andere Hoheitsträger oder an selbstständige oder unselbstständige eigene Unternehmen einschließlich ihrer Untergesellschaften, sondern meint die Abgabe von Tätigkeiten nach außen. Wie weit die Verhandlungsbemühungen der einzelnen Gemeinden mit möglichen privaten Betreibern von Einrichtungen reichen, liegt in ihrem eigenen Ermessen. Allerdings ist immer das Gebot der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit nach Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO zu beachten. Im Übrigen muss gewährleistet sein, dass die Aufgaben auch von einem privaten Träger ordnungsgemäß erledigt werden können. Sollte sich durch die Privatisierung einer Aufgabe deren Ausführung verteuern, würde das gegen den Grundsatz der Sparsamkeit verstoßen. Alle Risiken der Privatisierung müssen ausreichend abgewogen werden. Nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern zum Kommunalen Unternehmensrecht vom 03.03.2003 (geändert durch Bekanntmachung vom 25.05.2009) soll die Überprüfung, ob eine Privatisierung geboten ist, spätestens alle fünf Jahre stattfinden. Die letzte Überprüfung fand am 29. Dezember 2014 statt. Die Entscheidung über die Privatisierung einer Aufgabe hat grundsätzliche Bedeutung und fällt deshalb nicht unter Art. 37 Abs. 1
14 GO (laufende Angelegenheiten, die der 1. Bürgermeister in eigener Zuständigkeit erledigt). Die Rechtsaufsichtsbehörde erwartet hierzu die Vorlage eines Gremiumsbeschlusses. Beschluss: Der Gemeinderat sieht derzeit keine Anwendungsfelder für Privatisierungen kommunaler Aufgaben. Abstimmung: dafür: 10 dagegen: 0 Antrag auf Einleitung einer einfachen Dorferneuerung zum Zweck einer Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung Ein Interessent (Brauerei) möchte auf einem Grundstück in der Mellrichstädter Straße in Stockheim ein Sudhaus errichten. Er hat hierzu einen Antrag auf Förderung eines Kleinstunternehmens der Grundversorgung gestellt. Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Unterfranken kann die Investitionen der Brauerei fördern, wenn der Betrieb im Fördergebiet einer Dorferneuerung liegt. In Stockheim ist keine Dorferneuerung anhängig. Das ALE Unterfranken stellt die Einleitung einer einfachen Dorferneuerung in Aussicht, wenn die Gemeinde Stockheim dies beantragt. Bei einer Einleitung einer einfachen Dorferneuerung zum Zweck einer Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung ist lediglich ein Antrag der Gemeinde erforderlich. Die Gemeinde ist nicht Träger der Maßnahmen und hat auch weiterhin nichts zu veranlassen. Sie zeigt durch den Antrag auf Einleitung einer einfachen Dorferneuerung, dass sie das Vorhaben des Kleinstunternehmens befürwortet. Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob für die Gemeinde Stockheim ein derartiger Antrag gestellt werden soll. Bauamtsleiter Christian Roßhirt erklärt, dass sie Gemeinde nichts vergibt, wenn ein Antrag auf einfache Dorferneuerung gestellt wird.
15 Unabhängig hiervon kann trotzdem zu einem späteren Zeitpunkt ein Antrag für eine „große“ Dorferneuerung gestellt werden. Beschluss: Dem Antrag auf Einleitung einer einfachen Dorferneuerung wird zugestimmt. Abstimmung: dafür: 10 dagegen: 0 Erneuerung Bahnbrücke B 285 - Planungsvereinbarung nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) In Stockheim ist, wie in mehreren Sitzungen und Besprechungen umfangreich besprochen, der Umbau der Bahnbrücke an der B285 vorgesehen. Die Planung entspricht der in der Sitzung vom 27.06.2017 vorgelegten Vorplanung. Es ist vorgesehen, neben der Fahrbahn eine Gehweganbindung sowie eine Geh-/Radweganbindung herzustellen. Die Gemeinde Stockheim müsste dabei die Gehwege finanzieren und auch die Baulast übernehmen. Die in der Sitzung vom 27.06.2017 vorgestellten Regelungen eines Vorteilsausgleichs aus der Gesamtmaßnahme zugunsten der Gemeinde Stockheim bleiben unverändert. Zur Durchführung der Maßnahme ist mit dem Staatlichen Bauamt Schweinfurt eine Planungsvereinbarung über den Ausbau der B 285 mit Anbau eines Geh- und Radweges zu schließen. Dieser Vertrag liegt zur Prüfung und Beschlussfassung vor. Wesentliche Inhalte sind insbesondere: • Vereinbarung des Ausbaus als Gemeinschaftsmaßnahme zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse • Vereinbarung über die Grundlagen, den Umfang, die Durchführung und Regelung der Kostentragungen • Die Bauausführung (mit Gehwegen) wird durch das Staatliche Bauamt durchgeführt • Definition des Umfangs der Maßnahme mit lichten Breiten und Höhen
16 • Die Umverlegung der Abwasserleitungen wird von der Gemeinde Stockheim geplant und ausgeführt. • Grunderwerb wird von Straßenbauamt und Gemeinde gemeinsam betrieben • Der Anteil der Gemeinde beträgt nach vorläufiger Schätzung 184.077 €, dies entspricht 26,09 % der Straßenbaukosten (ohne Einbeziehung der Förderung) • Anteilige Tragung von Verwaltungskosten mit 10 v.H. der Bau- und Grunderwerbskosten Nach derzeitiger Information soll die Vorplanungsphase in Kürze abgeschlossen werden. Bauamtsleiter Christian Roßhirt informiert, dass die Kosten für die Verlegung des Kanals und die Oberflächenentwässerung von der Vereinbarung außen vor sind. Dies wird in einer separaten Vereinbarung geregelt. Von Seiten des Gemeinderates wird gebeten sicherzustellen, dass die Anbindung der Straße nach Willmars gleichzeitig erfolgt. Die Bahnbrücke wird eingerissen. Wann eine Sperrung besteht ist noch nicht bekannt. Seit circa zwei Jahren hat man nichts mehr diesbezüglich vom Straßenbauamt gehört. Beschluss: Die Gemeinde Stockheim stimmt der vorgelegten Planungsvereinbarung zu. Abstimmung: dafür: 10 dagegen: 0 Gemeinde- und Pfarrzentrum Alte Schule - Unterhaltkosten 2018 Von der Verwaltung wurden die Unterhaltungs- und Betriebskosten für das Gemeinde- und Pfarrzentrum Alte Schule für das Jahr 2018 ermittelt. Danach ergeben sich Unterhaltskosten in Höhe von 7.244,33 € (Vorjahr 8.047,53 €). Bei einer Gesamtfläche der genutzten Räume von 394,23 m² ergibt dies Kosten von 18,37590 €/m². Die ermittelten Kosten für die
17 Kirchenverwaltung belaufen sich hiernach bei 163,81 m² auf 3.010,16 € (Vorjahr 3.343,90 €). Diese Kosten wurden der Kirchenverwaltung in Rechnung gestellt. Für die übrigen Räume, die von der Gemeinde und den Vereinen genutzt werden, wurden die Unterhaltskosten ebenfalls ermittelt. Die Gesamtkosten hierfür in Höhe von 4.234,17 € teilen sich wie folgt auf: 2018 Vorjahr TSV 1.505,88 € 1.534,06 € Sängerverein 1.523,59 € 1.542,18 € Rhönklub 26,57 € 28,41 € Gemeinde 1.023,11 € 1.347,36 € Bayern-Fan-Klub 70,87 € 129,87 € Obst- und Gartenbauverein 84,15 € 121,75 € Gesamt: 4.234,17 € 4.703,63 € Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob die Beträge wie in den Vorjahren als Zuschuss an die Vereine durchgebucht und die Vereine schriftlich benachrichtigt werden sollen. Beschluss: Die Unterhaltungs- und Betriebskosten für das Gemeinde- und Pfarrzentrum Alte Schule werden wie in den Vorjahren als Zuschuss an die Vereine durchgebucht. Die Vereine werden hierüber schriftlich benachrichtigt. Abstimmung: dafür: 10 dagegen: 0 Antrag Josef Trabert auf Ausweisung von Mischgebietsflächen an der Waldstraße Der östliche Bereich an der Waldstraße ist im derzeitigen Flächennutzungsplan als Fläche für Aussiedlungen (Landwirtschaft) dargestellt. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Die bestehenden Bebauungen sind nach vorliegender Kenntnis als privilegierte Bauten im Außenbereich gem. § 35 BauGB errichtet worden.
18 Herr Josef Trabert beantragt, einen Streifen von 50 m Breite von der Waldstraße in Richtung Osten als Mischgebiet auszuweisen. Hierdurch soll das seit längerem geplante Wohnhaus auf seinem Anwesen ermöglicht werden. Stellungnahme der Verwaltung: Über die Bauleitplanung entscheidet die Gemeinde im eigenen Ermessen nach Bedarf und der eigenen städtebaulichen Planung. Um die beantragten Flächen aus dem baurechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB in ein bebaubares Mischgebiet zu überführen, sind die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Erst danach besteht eine Bebaubarkeit nach § 30 BauGB (überplantes Gebiet). Im Bereich östlich der Waldstraße befinden sich aktive landwirtschaftliche Betriebe, welche in ihrem Bestand und ihrer Entwicklungsmöglichkeit nicht eingeschränkt werden dürfen. Regelmäßig sind hierbei immissionsschutzrechtliche Problematiken zu prüfen. Eine Ausweisung von bebaubaren Flächen mit der Möglichkeit von Wohnnutzung in der Nähe von aktiven landwirtschaftlichen Betrieben birgt immer ein Konfliktpotenzial. Die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer solchen Überplanung sollte daher im Vorfeld sorgsam von der Gemeinde abgewogen werden. Inwieweit öffentliche Belange berührt werden und ob einer solchen Planung erhebliche Belange entgegenstehen, kann erst im Zuge der Bauleitplanverfahren geklärt werden. Beschluss: Die Gemeinde Stockheim hat ein neues Baugebiet ausgewiesen um den Bedarf für Wohnnutzungen zu decken. Ansonsten sollen nur geringfügige Angliederungen und Abrundungen vorgenommen werden. Eine Angliederung eines Mischgebietes östlich der Waldstraße wird aufgrund des Konfliktpotenzials zwischen einer dann möglichen
19 Wohnnutzung und den bestehenden aktiven landwirtschaftlichen Betrieben derzeit für nicht zielführend erachtet. Die Zustimmung der Gemeinde Stockheim für eine zusätzlichen Bebauung der Grundstücke Fl.Nr. 1726, 1727 und 1728, Gemarkung Stockheim, mit einem Wohnhaus im Rahmen der landwirtschaftlichen Privilegierung wird weiterhin in Aussicht gestellt. Abstimmung: dafür: 10 dagegen: 0 Genehmigung eines Kühlcontainers auf dem Bauhofgelände Aufgrund des hohen Schwarzwildbestandes und der damit verbundenen Problematik mit Wildschäden hat die Jagdgenossenschaft mit dem Jagdpächter vereinbart, die Abschussquote für Schwarzwild zu erhöhen. Da das Schwarzwild sofort nach dem Erlegen ordentlich versorgt und gelagert werden muss und sich die EU-Vorgaben hierzu verschärft haben, benötigt der Jagdpächter eine Möglichkeit, in der Nähe seines Revieres einen Kühlcontainer aufzustellen, um das Schwarzwild zwischenlagern zu können. Die Kosten hierfür liegen bei rd. 16.000 €. Für den Container werden ein Wasser-, Abwasser- und ein Stromanschluss benötigt. Aus diesem Grund fragt der Jagpächter an, ob die Gemeinde Stockheim damit einverstanden wäre, wenn ein solcher Container (Containergröße: 6060 x 2440 x 2750 Außenlänge x Außenbreite x Innenhöhe) auf dem Gelände des Bauhofes von den Jagdpächtern aufgestellt werden würde. Beschluss: Der Gemeinderat Stockheim stimmt der Aufstellung eines Kühlcontainers auf dem Bauhofgelände der Gemeinde Stockheim durch die Jagdpächter zu. Strom, Wasser und Kanalanschluss inkl. Messeinrichtungen sind auf Kosten des Jagdpächters zu installieren/verlegen. Der monatliche Pachtpreis für den Stellplatz beträgt 50,00 Euro. Der Vertrag ist zeitlich auf die Dauer der Jagdausübung an das Revier des
20 Pächters anzupassen. Für den Fall von Lärmbeschwerden der Nachbarn oder Eigenbedarf der Gemeinde, wird in den Vertrag ein Sonderkündigungsrecht aufgenommen. Auf die ordnungsgemäße Entsorgung der Schlachtabfälle ist zu achten. Abstimmung: dafür: 10 dagegen: 0 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.12.2018, lt. Beschluss GR vom 29.01.2019 Nachfolgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.12.2018 sind der Öffentlichkeit bekannt zu geben, da die Gründe der Geheimhaltung wegfallen (Art. 52 Abs. 3 GO), lt. Beschluss Gemeinderat in der Sitzung vom 29.01.2019: Sanierung Feuerwehrgerätehaus Stockheim Grundsatzbeschluss zum Einbau einer Gasheizung und neuer Sektionaltore Beschluss: 9:0 Der Gemeinderat genehmigt den Einbau einer neuen Gasheizung und den Einbau neuer Sektionaltore. Die Verwaltung wird gebeten, Fördermöglichkeiten abzuklären, Angebote einzuholen und die Aufträge zu vergeben. Herbstkunsthandwerkermarkt – Weiteres Vorgehen Beschluss: 9:0 Ab dem Jahr 2019 wird Herrn Wolfgang Klösel bis auf Weiteres die Organisation des Kunsthandwerkermarktes wieder übertragen. Erschließung Baugebiet „Am Grasberg II“, Kosten/Honorar nach Entwurfsplanung Beschluss: 9:0 Der Gemeinderat nimmt die Entwurfsplanung sowie die Kostenschätzung und das voraussichtliche Planungshonorar zur Kenntnis und billigt diese.
21 Bauleitplanung Stadt Mellrichstadt - 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet Petermannsgraben", Gemarkung Mellrichstadt - Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB Die Stadt Mellrichstadt hat beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Petermannsgraben“ in der Gemarkung Mellrichstadt zu ändern. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde Stockheim am Verfahren als Behörde bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange beteiligt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 38.807 m² und betrifft die Fl.Nrn. 2017, 2017/1 und 2016. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Neuordnung der Oberflächenentwässerung durch Versetzung der Regenrückhaltung und zusätzlicher Einwallung in Richtung Petermannsgraben. Eine Einleitung von Oberflächenwasser in den Petermannsgraben ist nicht mehr vorgesehen. Es sind Änderungen der Baugrenzen, insbesondere im Bereich des Gärproduktlagers (Gärproduktlager 2), mit Anpassung der Eingrünungsplanung vorgesehen. Weiterhin wurden für den Betrieb notwendige Zufahrten zusätzlich vorgesehen sowie Bepflanzungen und Wälle angepasst. Beschluss 1: Der Gemeinderat genehmigt die Behandlung des weiteren Tagesordnungspunktes „Bauleitplanung Stadt Mellrichstadt“ Abstimmung: dafür: 10 dagegen: 0 Beschluss 2: Seitens der Gemeinde Stockheim bestehen gegen die geplante Bauleitplanung keine Einwendungen. Abstimmung: dafür: 10 dagegen: 0
22 Anfragen und Bekanntgaben Der TSV Stockheim lädt zum 150jährigen Jubiläum am 24. Mai 2019 um 19.00 Uhr ein. Vom 01.04 bis 14.04.2019 finden wieder die Dorfmeisterschaften im Kegeln statt. Gemeinderat Andreas Balling kümmert sich um die Einteilung. Bürgermeister Link gibt bekannt, dass er sich wieder zur Wahl im Jahr 2020 zur Verfügung stellt. Die nächste Sitzung des Gemeinderates ist für den 07. Mai 2019 geplant. Gemeinderätin Karmen Wille bittet um Auskunft betreffend des Pfarrhauses und des Brandes. Sie möchte wissen wer Eigentümer des Pfarrhauses ist und ob Rauchmelder vorhanden waren. Das Pfarrhaus Stockheim gehört der Pfarrpfründestiftung (Sitz: Regensburg). Bei wem die Baulast liegt ist nicht geklärt. Rauchmelder waren installiert und haben auch funktioniert. Versichert ist das Gebäude über die Gemeinde zum Neuwert, erklärt Bürgermeister Link. Gemeinderätin Karmen Wille spricht den schlechten Zustand des Weges über dem Neubau Manger an. Dieser wird wieder instandgesetzt (Kies aufgeschüttet), entgegnet Bürgermeister Link.Des Weiteren möchte Gemeinderätin Pachovsky wissen, wer die Flyer der Initiative pro Funkmast bezahlt hat. Außerdem wurde von Seiten der Bürger beanstandet, dass diese im Gemeindeblatt lagen. Sie fragt, wie es jetzt in Sachen Funkmast weitergeht. Bürgermeister Link entgegnet, dass die Flyer nicht von der Gemeinde bezahlt wurden. Auch wusste die Gemeinde bzw. er nichts davon, dass die Flyer pro Funkmast im Gemeindeblatt liegen und ausgetragen werden. Er betont nochmals, dass die Maßnahme Funkmast im Moment erledigt ist. Das Förderprogramm, das die Gemeinde erhalten hätte, ist zurückgegangen. Hiervon profitiert eine andere Gemeinde. Außerdem ist kein Betreiber vorhanden der investieren würde. Nach kurzer Diskussion wird dieser Punkt auf eine andere Sitzung vertagt.
23 Borkenkäferbefall 2019; Mitteilung an die Waldbesitzer Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) erinnert mit Schreiben vom 25.03.2019, dass mit den allmählich steigenden Temperaturen die Aktivität des Borkenkäfers in den nächsten Tagen wieder zunehmen wird. Voraussichtlich Mitte bis Ende April wird ein erster Schwärmflug beginnen. Gerade in diesem Jahr ist mit einem starken Befall zu rechnen. Die einzig wirkungsvolle Möglichkeit diesen Schädling zu bekämpfen ist, die befallenen Fichten rechtzeitig zu entnehmen und aus dem Bestand zu entfernen. Allerdings sind die betroffenen Waldbesitzer nicht immer in der Lage, diese Arbeit selbst zu organisieren bzw. vorzunehmen. Um eine strukturierte Aufarbeitung zu gewährleisten, sollen die Waldbesitzer vorgefertigte Formblätter, die in der VG Mellrichstadt, Bürgeramt, ausliegen, ausgefüllt ans AELF zurückgeben. Ein Einverständnis für die Weitergabe personenbezogener Daten wird dabei vorausgesetzt. Die Regierung von Unterfranken hat zu Beginn des Jahres 2019 eine Anordnung zur Bekämpfung dieser Insekten erlassen. Danach sind in der Zeit vom 01.04. bis 30.09.2019 die Fichtenbestände im Abstand von vier Wochen mindestens einmal auf Borkenkäferbefall zu kontrollieren. Das AELF bittet um Mithilfe und Beachtung.
24 Zum 80. Geburtstag bedanke ich mich herzlichst bei allen Gratulanten, bei der Gemeinde Stockheim und dem 1. Bürgermeister Martin Link. Vielen Dank Heinrich Weber Doppelhaushälfte in Stockheim von privat zu verkaufen. Grundstücksgröße 116 qm, Wohn- /Nutzfläche 153 qm zzgl. 16 qm Nebengebäude. Saniert/modernisiert 1974/1994/2008. 2 Bäder, Gäste- WC, DG voll ausgebaut, Dachschrägen wärmegedämmt, Rollläden und Fenster teilweise neu (Kunststoff/Isolierglas), Außendämmung, Ölzentralheizung mit WW-Speicher, 6.000 l-Öltank. Das Objekt befindet sich in einem sehr guten Zustand und ist frei ab ca. Juni 2019. Verkehrswert lt. Gutachten 104.000 EUR. Kontakt und weitere Auskünfte unter Telefon 0176/21378063
25 Wiesenfreunde Stooge e.V. Maibaumaufstellung 2019 Am 30.04.2019 findet die Maibaumaufstellung statt. Ab 17.00 Uhr starten wir den Festbetrieb unten an der Wiese. Um ca. 18.00 Uhr wird der Maibaum aufgestellt. Anschließend freuen wir uns auf ein gemütliches Beisammensein. Für Essen und Getränke ist bestens gesorgt. Für unsere Gäste steht natürlich unser beheiztes Festzelt zur Verfügung. Die reguläre Wiesensaison startet dann am Mittwoch, den 8. Mai ab 18.00 Uhr. Auf Euer kommen freuen sich die Wiesenfreunde Stooge e.V.
26 Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung Am Freitag, den 26.04.2019 um 19 Uhr Im Gasthaus „Dorfschänke“ in Stockheim Nichtöffentliche Tagesordnungspunkte: 1. Begrüßung 2. Totengedenken 3. Grußworte 4. Protokollverlesung 5. Jahresbericht 6. Kassenbericht und Entlastung 7. Verwendung des Jagdschillings 8. Verschiedenes Zu dieser nichtöffentlichen Versammlung sind alle Jagdgenossen herzlich eingeladen. DIE VORSTANDSCHAFT
27 Rhönklub Zweigverein Stockheim e. V. Einladung zur Salvatorwanderung am Samstag, 13. April 2019 Treffpunkt: Wandertafel am Friedhof um 13.30 Uhr Wanderstrecke je nach Witterung anschließend Einkehr in die Dorfschänke ab ca. 15.00 Uhr Für die Wanderung am 1. Mai bitte die örtlichen Aushänge und die Tagespresse beachten!
28 Einladung zum Dorfpokalschießen Der Schützenverein Stockheim lädt hiermit alle Vereine und Gruppen zur Dorfmeisterschaft 2019 recht herzlich ein. Es werden 10 Schuss pro Schütze abgegeben. Der beste Schuss wird gewertet. Die Mannschaft besteht aus 4 Schützen. Die besten 3 werden gewertet. Unsere Schießtermine finden vom 13.05. bis 24.05.2019 statt. Termine könnt ihr bei Bernd Faulstich Tel: 7188 anmelden. Die Preisverleihung findet wie immer am Waldfest statt . Hierzu möchte ich jetzt schon alle Stockheimer recht herzlich einladen Auf eure Teilnahme freut sich der Schützenverein Stockheim
29 Das Heilstein-Museum in Stockheim In der ehemaligen Werkhalle von Edgar Krieg ist in den letzten 14 Jahren ein Heilstein-Museum mit inzwischen 106 Vitrinen ausgestattet mit schönen Steinen und Mineralien entstanden Der Heilpraktiker und Medizin-Historiker Werner Kühni hat diese private Sammlung im Laufe der letzten 30 Jahren zusammengetragen. Es gibt viele Mineralien-Museen in Deutschland, aber warum genau ein „Heilstein-Museum“? Seit 5000 Jahren verwenden Menschen verschiedenster Kulturen Mineralien, um sie bei Beschwerden des Körpers, Geistes oder der Seele einzusetzen. Genau das, testet Werner Kühni seit 30 Jahren mit seiner Forschung zur Steinheilkunde und in seiner Naturheil-Praxis am kranken Menschen. 8 Bücher von ihm zu diesem Thema sind im Buchhandel erhältlich. So haben sie den 01. Mai noch nicht erlebt. Von 11.00 – 17.00 Uhr wird das großzügig erweiterte Heilstein-Museum nach fast einem Jahr Umbau erneut geöffnet. Die interessanten Farben, Formen und Strukturen der prächtigen Mineralien lassen sie in eine ganz eigene Fantasiewelt eintauchen und darin reisen.
30 Nicht nur eine Reise um die Welt im Raum der Fundstellen, sondern auch eine Zeitreise in die Vergangenheit der Medizingeschichte, lenken Sie von ihrem Alltag ab. Geologisch, mineralogisch und chemisch Interessierte, aber auch nur an der Schönheit dieser Mineralien Interessierte werden ihre Freude in unserem Mineralienraum finden. Dabei wird auch auf Tafeln erklärt, wie und unter welchen Voraussetzungen ein Mineral entsteht oder sich verändert. In der Medizinecke stellen wir Begleittherapien der Steinheilkunde aber auch andere alternativ- medizinische Methoden vor. Während der persönlichen Führung von Werner Kühni, wartet für die Kinder das Schüler-Quiz oder die Sandkiste zum Mineraliengraben. Kommen Sie am 1. Mai bei uns im Borschkeloch vorbei, schauen sie sich um und lassen Sie sich von dem Museums-Team und der Natur begeistern.
31 Herzlichen Dank Allen, die sich mit uns in stiller Trauer verbunden fühlten, mit uns Abschied nahmen und ihre Anteilnahme auf vielfältige Weise zum Ausdruck brachten. Danke auch Herrn Pfarrer Hutzler für die Bereitstellung der Kirche und Herrn Pfarrer Werner für den ergreifenden Trauergottesdienst. Lisa Faulstich Anita Storath 16.03.2019 Gosbert Faulstich mit Familien
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