Unsere Kommunionkinder 2019 - Gemeinde Stockheim

 
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Unsere Kommunionkinder 2019 - Gemeinde Stockheim
Nr. 4            33. Jahrgang       12. April 2019

        Unsere Kommunionkinder 2019
                 Chiara Bieber
               Wilhelm Pachovsky
              Luca-Eric Steinmetz
                   Clara Zirk
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Pfarreiengemeinschaft
Stockheim - Ostheim
Gottesdienste und Veranstaltungen
der Pfarrei St. Vitus

                        PALMSONNTAG
14.04.Sonntag 8:30      Palmsegung an der Weidig Kapelle,
                        dann Palmprozession und Hochamt
                        Montag der Karwoche
15.04.Montag 19:00      Bußgottesdienst, dann
                        Beichtgelegenheit
                        GRÜNDONNERSTAG
18.04. Do.tag   19:30   Messfeier zum Gedächtnis des letzten
                        Abendmahles, anschl. Prozession und
                        Anbetung in der Kreuzkapelle
                        KARFREITAG
19.04.Freitag   09:00   Kreuzweg in der Kirche für Erwachsene
                10:00   Kinderkreuzweg der
                        Pfarreiengemeinschaft, Treffpunkt:
                        Parkplatz am Friedhof, Ziel:
                        Kreuzkapelle
                15:00   Karfreitagsliturgie
                        HOCHFEST DER AUFERSTEHUNG
                        DES HERRN
21.04.Sonntag 06:00     Auferstehungsfeier, dann
                        Osterfrühstück
                        OSTERMONTAG
22.04.Montag 10:00      Messfeier für die Pfarrgemeinde
                        Freitag der Osteroktav
26.04.Freitag   18:30   Rosenkranz
                19:00   Messfeier für
                        Johanna u. Ludwig Zirk
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                        Karl u. Milda Sauer, Eltern u.
                        Schwiegereltern
                        Heribert Zirk u. Angeh.
                        Gerlinde Krug u. Angeh.
                        Werner, Ivo, Rosa Diemer u. Angeh.
                        2. SONNTAG DER OSTERZEIT
27.04.Samstag 19:00     Vorabendmesse für die Pfarrgemeinde
                        MARIA SCHUTZFRAU VON BAYERN
01.05.Mittwoch 18:00    Maiandacht in der Kreuzkapelle
03.05.Freitag   18:30   Rosenkranz
                19:00   Messfeier für
                        Monika Kauschke, 2. SGD
                        Werner Schöpplein, 2. SGD
                        Loretta u. Ludwig Stäblein
                        Rudi Johannes
                        3. SONNTAG DER OSTERZEIT
05.05.Sonntag 10:00     Erstkommunionsgottesdienst
              15:00     Dankandacht der Kommunionkinder
06.05.Montag 10:00      Dankgottesdienst der
                        Kommunionkinder
10.05.Freitag   18:30   Rosenkranz
                19:00   Messfeier für
                        Burkard Neuner, 2. SGD
                        Gertrud Lehmann, 3. SGD
                        Kornelius u. Klara Zirk
                        Gerlinde u. Kilian Scheuplein
                        4. SONNTAG DER OSTERZEIT
12.05.Sonntag 10:00     Messfeier für die Pfarrgemeinde
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Gottesdienste von Maria Königin Ostheim
14.04. Sonntag 10.30 Messfeier mit Palmenweihe
16.04. Dienstag 19.00 Bußgottesdienst
18.04. Do.tag   18.00 Gründonnerstag
19.04. Freitag  17.00 Karfreitagsliturgie
20.04. Samstag 21.00 Osternacht
21.04. Sonntag 10.00 Hochamt
22.04. Montag 08.30 Messfeier
28.04. Sonntag 10.00 Erstkommunion
04.05. Samstag 19.00 Vorabendmesse
11.05. Samstag         Kreuzbergwallfahrt
12.05. Sonntag 18.00 Maiandacht

          Karwoche und Ostern, was ist das nochmal?
Ostern – es ist das wichtigste Fest im Christentum. Dann feiern Gläubige
die Auferstehung Jesu Christi, der nach dem Neuen Testament als Sohn
Gottes den Tod überwunden hat. Das Osterfest fällt immer auf den
Sonntag nach dem ersten Frühjahrsvollmond – also frühestens auf den
22. März, spätestens auf den 25. April. Im Jahr 2019 feiern die Christen
am 21. April Ostern.
Doch bevor die Auferstehung Jesu an Ostern gefeiert wird, gedenken die
Christen in der Karwoche des Leidens, der Kreuzigung und des Todes
von Jesus Christus. Das "Kar" in Karwoche wurde vom althochdeutschen
Wort "Kara" abgeleitet und das bedeutet so viel wie "Klage", "Kummer",
"Trauer". Die Karwoche wird auch als "stille Woche" bezeichnet und
umfasst eigentlich alle Tage vom Palmsonntag, der Sonntag vor Ostern,
bis Karsamstag, der Samstag vor dem Ostersonntag.
Bis in die 1950er Jahre war die Karwoche in weiten Teilen Deutschlands
eine sogenannte "geschlossene Zeit". Das heißt, dass damals aus
Respekt vor den kirchlichen Feiertagen viele Geschäfte geschlossen
blieben und keine öffentlichen Feste oder Feierlichkeiten abgehalten
wurden. Heute gibt es an den Kartagen nur noch in bestimmten Bundes-
ländern ein Tanzverbot. Absolut eingehalten werden die "stillen" Kartage
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Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag nur von Baden-
Württemberg. Am Karfreitag und Karsamstag herrscht in sechs
Bundesländern Tanzverbot: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen,
Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Nur am Karfreitag
gibt es das Tanzverbot in allen 16 Bundesländern, in Berlin (4 bis 21 Uhr),
Bremen (6 bis 21 Uhr) und Hamburg (2 bis 24 Uhr) gilt es aber nur
eingeschränkt.
Am Gründonnerstag gedenken Christen des letzten Abendmahls Jesu mit
seinen Aposteln. Gründonnerstag hat übrigens nichts mit der Farbe grün
zu tun. Der Name leitet sich vom mittelhochdeutschen "grinen" ab, was so
viel wie greinen, also klagen oder weinen bedeutet.
Am Gründonnerstag wird während des Gottesdienstes in besonderer
Weise an die Einsetzung der Eucharistie durch Jesus Christus gedacht.
Denn Jesus hat am Gründonnerstag der Überlieferung zufolge beim
letzten Abendmahl für seine Jünger das Brot erst gesegnet, dann
gebrochen und gesagt "Nehmet und esset". Dem Markus-Evangelium
zufolge sagte Jesus auch "Das ist mein Leib...". Anschließend soll er den
Wein gesegnet und zu seinen Jüngern gesagt haben "Nehmet und
trinket". Im Markus-Evangelium sagt Jesus auch "Das ist mein Blut...".
Jesus hat die Jünger der Überlieferung in der Bibel zufolge auch dazu
aufgerufen, dies so oft wie möglich zu seinem Gedächtnis zu tun. Am
Gründonnerstag wird den Gläubigen in der Kirche deshalb fast überall die
heilige Kommunion als "Leib und Blut Christi" gereicht.
Zudem begründet das Letzte Abendmahl am Gründonnerstag auch die
Einsetzung des Priestertums: im Auftrag Jesu spricht der Priester die
Wandlungsworte über Brot und Wein. Die „Dankesfeier“ („Eucharistie“),
die Heiligen Messe mit der Gemeinde ist nach katholischem Verständnis
die kostbarste Aufgabe des Priesters.
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Der Gottesdienst am Gründonnerstag ist der letzte vor dem Ostersonntag,
zu dem mit Glockengeläut gerufen wird. Auch die Orgel bleibt nach einer
feierlichen Eröffnung stumm. Es herrscht Schweigen bis zum Gloria in der
Osternacht. Im Volksmund sagt man auch: "Die Glocken fliegen nach
Rom." Am Ende des Gottesdienstes am Gründonnerstag wird der Altar in
der Kirche vollständig abgeräumt. Der Tabernakel bleibt dann leer und
steht offen. Der biblischen Überlieferung nach wurde Jesus am Karfreitag
in Jerusalem verurteilt und gekreuzigt. Judas hatte ihn in der Nacht von
Gründonnerstag auf Karfreitag verraten. Der Freitag vor Ostern gilt als
Tag der Buße, des Fastens und des Gebets. Die Gottesdienste stehen im
Zeichen der Trauer. Der Hauptgottesdienst, auch Karfreitagsliturgie oder
"Die Feier vom Leiden und Sterben Jesu Christi" genannt, findet in der
Regel um 15 Uhr statt, da in der Bibel überliefert ist, dass Jesus in der
"neunten Stunde" am Kreuz gestorben ist. In der Bibel wird der jüdische
Tag ab 6 Uhr morgens gerechnet. Die neunte Stunde des Tages
entspricht deshalb 15 Uhr. Oft werden die Stationen des Kreuzweges
Christi nachvollzogen. Der Gottesdienst am Karfreitag besteht im
Wesentlichen aus zwei Teilen: Einem Wortgottesdienst und der
Kreuzverehrung. Bei der Kreuzverehrung wird ein verhülltes Kreuz zum
Altar getragen und dort enthüllt. In den Kirchen sind in der Karwoche alle
Kreuze und Seiten- bzw. Flügelaltäre verhängt oder zugeklappt. Auch das
Ewige Licht brennt nicht. Es wird erst am Ostersonntag mit der Flamme
der Osterkerze wieder entzündet.
Der Karfreitag ist der erste Tag des dreitägigen Osterfestes (auch Triduum
Sacrum oder "österliches Triduum" genannt) - im katholischen Glauben.
In der evangelischen Kirche ist es der höchste Feiertag, da die
Lutherische Orthodoxie den Schwerpunkt auf die Aufopferung Jesu für die
Menschheit legt und im Mittelpunkt steht, dass der Sohn Gottes sich zur
Erlösung aller von sämtlichen Sünden ans Kreuz schlagen hat lassen.
Der Karfreitag ist für Katholiken auch der strengste Fastentag in der 40-
tägigen Fastenzeit vor Ostern. Christen sollen am Karfreitag kein Fleisch
Essen. Es gibt auch Christen, die an diesem Tag bewusst auf Hämmern
oder Klopfen verzichten, da Jesus ans Kreuz geschlagen wurde. Auch
Glücksspiel ist am Karfreitag bei den Christen verpönt, weil die römischen
Soldaten am Kreuz um die Kleider von Jesus gewürfelt haben. In Bayern
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haben am Karfreitag deshalb Casinos und Spielotheken geschlossen.
Statt mit Glocken, die bis zum Ostersonntag schweigen müssen, wird in
vielen Gemeinden am Karfreitag mit sogenannten Ratschen zum
Gottesdienst gerufen. In Deutschland ist der Karfreitag ein gesetzlicher
Feiertag.
Am Karsamstag wird der Grabesruhe Christi gedacht und mit Fasten und
Gebet seine Auferstehung erwartet. In der katholischen Kirche gilt der
Karsamstag als stillster Tag im Jahr. Gott hat seinen Sohn in die Welt
geschickt und dieser wurde den Menschen gleich, bis zum Tod. Er ist
weder vom Kreuz herabgestiegen, noch direkt vom Kreuz aus
aufgefahren zum Vater im Himmel. Er ist hinabgestiegen in das Reich des
Todes. Nicht das Sterben, sondern das Tod-Sein ist der tiefste Punkt
menschlicher Existenz.
Am Karsamstag werden keine Sakramente gefeiert, die mit Freude und
Feierlichkeiten verbunden sind - also zum Beispiel Taufe, Kommunion,
Hochzeit. Auch gibt es weder eine Eucharistiefeier, noch wird die Heilige
Kommunion       ausgegeben    (die    einzige    Ausnahme       ist   die
Sterbekommunion). Das Kreuz vom Karfreitag bleibt auch am Karsamstag
in den Kirchen stehen, um den Gläubigen weiterhin die Möglichkeit zur
Verehrung zu geben. Die Osternacht wird meist in den Abendstunden des
Karsamstags gefeiert, manchmal auch in den frühen Morgenstunden des
Ostersonntags.
Am Ostersonntag – meist in der Osternacht – wird die Auferstehung
Christi von den Toten gefeiert. Nach christlichem Glauben überwand der
gekreuzigte Jesus den Tod. Er erfüllte damit seinen göttlichen
Erlösungsauftrag auf Erden. Durch die Auferstehung Jesu an Ostern
haben alle Menschen laut christlichem Glauben die Chance, nach dem
Tod in den Himmel zu kommen. Der Tod wird nicht als Ende, sondern als
Beginn eines neuen Lebens gesehen.
Am Ostersonntag haben die Frauen der Bibel zufolge das leere Grab
entdeckt. Zwei Engel verkündeten ihnen die Osterbotschaft. Laut
Matthäus machten sich die Frauen auf den Rückweg nach Galiläa und
begegneten unterwegs dem auferstandenen Jesus, der die Botschaft der
Engel wiederholte. Je nach Evangelist sind die Frauen mit Furcht oder
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großer Freude oder beidem erfüllt und tragen die Botschaft an die Jünger
(die ihnen nicht glauben) weiter oder auch nicht.
Für die Osternacht, also die Feier der Auferstehung Jesu als Gottesdienst,
versammeln sich Christen früh am Morgen in den dunklen Kirchen. Vor
vielen Kirchen wird ein Osterfeuer und daran dann die Osterkerze
entzündet. Diese wird anschließend feierlich in die Kirche getragen. Die
Flamme der Osterkerze wird an alle anderen Kerzen in der Kirche (auch
die der Gläubigen) weitergegeben. In Bayern ist es außerdem Brauch,
dass im Ostergottesdienst die Speisen der Gläubigen wie zum Beispiel
Brot, Schinken, Salz, Eier oder Osterlämmer gesegnet werden.
Am dritten Tag nach der Kreuzigung, dem Ostermontag, trafen laut
Lukasevangelium zwei Jünger auf dem Weg nach Emmaus einen
Unbekannten. Erst später erkannten sie ihn als Christus und verkündeten
in Jerusalem die Auferstehung des Herrn. In Deutschland ist auch der
Ostermontag ein Feiertag.
Eine gesegnete Mitfeier der Karwoche und der Ostertage wünscht Ihnen,
Andreas Hutzler

Danke an dieser Stelle an alle Caritassammler, die wieder in der
Frühjahrsammlung der Caritas von Haus zu Haus gegangen sind, und
damit sozusagen der Caritas ihr Gesicht geliehen haben.

Kinderkreuzweg der Pfarreiengemeinschaft
Herzliche Einladung auch an den mittlerweile traditionellen
Kinderkreuzweg unserer Pfarreiengemeinschaft am Karfreitag um 10.00
Uhr. Treffpunkt ist der Parkplatz am Friedhof in Stockheim, Ziel ist unsere
Kreuzkapelle. Unterwegs können sich die Kinder mit den Ereignissen der
Karwoche auseinandersetzen.
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                              Osterfrühstück
                                Nach der Osternachtsfeier laden wir zum
                                gemeinsamen Frühstück in die „Alte Schule“
                                ein. Für Kaffee, Tee und Kakao wird gesorgt.
                                Sie     können     zu   einem   gelungenen
                                Osterfrühstück beitragen, indem Sie die
                                Osterspeisen vorher in der Kirche segnen
                                lassen und anschließend zum Verzehr mit in
                                die „Alte Schule“ bringen.

  Bürozeiten der Pfarreiengemeinschaft Stockheim - Ostheim
                       Frau Regina Walter ist
                  Montag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
                    Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr
                Mittwoch: 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr
       im Pfarrbüro Ostheim Herbartstraße 4 erreichbar.
 Pfr. Hutzler ist dort ebenfalls tagsüber unter Tel.: 09776/1011
   oder 09777/1230 zu erreichen. Bitte sprechen Sie auf den
                         Anrufbeantworter.

Das nächste Gemeindeblatt erscheint am 10. Mai 2019
Redaktionsschluss ist am 2. Mai 2019
Herausgeber: Gemeinde Stockheim; Kirchennachrichten: Kath. Pfarramt.
Namentlich gezeichnete Beiträge: in Verantwortung der Verfasser.
Redaktion: Egid Bach, Tel. 09776/5196; Bettina Benkert, Tel. 09776/7963
gemeindeblatt-stockheim@outlook.de
Druck: Richard Mack GmbH.
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Hallo neues
Kindergottesdienstteam

      Wir suchen euch.
Das alte Team denkt darüber nach, nach über zehn
Jahren die Aufgabe, den Glauben an Kinder im Alter
von    ca.    3-9   Jahren      an    neue     Interessierte
weiterzugeben.
Es braucht keine besondere Ausbildung für diese
Aufgabe, lediglich die Bereitschaft, den Kindern
durch Gestaltung eines Kindergottesdienstes den
Glauben kindgerecht näherzubringen.
Bei Interesse bitte bei Meli im Kindergarten melden.
Wir würden uns sehr freuen, wenn es den Kigo für
die Kinder auch weiterhin geben würde.
*******************************************************
Leider hat sich auf diesen Aufruf hin keine/r gemeldet.
Es ist sehr schade, dass wir nach den Ferien keinen
Kindergottesdienst mehr anbieten werden.
Wir danken den treuen und allen anderen Besuchern unserer
Kindergottesdienste.
Uns hat es immer sehr viel Spaß gemacht.
Euer Kigo Team.
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Ein herzliches Dankeschön,
meiner Familie, Verwandten, Nachbarn und Freunden, die mich
zu meinem

                      80. Geburtstag
mit Glückwünschen, Geschenken oder ihrem persönlichen
Besuch erfreut haben
Ein besonderer Dank geht an Herrn Pfarrer Andreas Hutzler
und Bürgermeister Martin Link.
Stockheim, im März 2019

                                    Otto-Walter Streit

Liebe Seniorinnen und Senioren,

am Dienstag, den 23.04.2019 um 14.00 Uhr
findet der nächste Seniorennachmittag statt.
Frau Dietz hält einen Vortrag über Vorsorgevollmacht.
Am Dienstag, 07.05.2019 um 14.00 Uhr ist wieder Grillzeit und es
gibt was Leckeres vom Grill.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Ihr Seniorenteam.
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Der Bürgermeister informiert
aus der Gemeinderatssitzung
vom 19.03.2019

Bürgermeister Link begrüßt die Gemeinderäte, Herrn Bauamtsleiter
Roßhirt, die Protokollführerin, die Zuhörer und die Presse recht
herzlich.
Mit Schreiben vom 12.03.2019 wurde ordnungsgemäß geladen. Der
Gemeinderat ist beschlussfähig. Gegen die Änderung der
Tagesordnung bestehen keine Einwände.
 Genehmigung des öffentlichen Protokolls der
 Gemeinderatssitzung vom 29.01.2019
Gegen das öffentliche Protokoll vom 29.01.2019 bestehen keine
Einwände.
Beschluss:
Das öffentliche Protokoll vom 29.01. 2019 wird genehmigt.
Abstimmung:           dafür: 10 dagegen: 0
 Bauvorhaben Gitschner Rosemarie - Anbau eines
 Vintage Gewächshauses für Pflanzen an das
 bestehende Nebengebäude
Frau Rosemarie Gitschner beabsichtigt auf der Fl.Nr. 118, An der
Streu 35, Gemarkung Stockheim, einen Anbau eines Vintage
Gewächshauses für Pflanzen an das bestehende Nebengebäude.
Das geplante Vorhaben liegt im rechtskräftigen Flächennutzungsplan
und ist als gemischte Baufläche dargestellt. Ein Bebauungsplan
besteht nicht. Das Bauvorhaben ist dem Innenbereich zuzuordnen und
richtet sich bauplanungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Geplant ist ein Anbau an das bestehende Nebengebäude mit rund 18
m² Fläche. Die Dachausführung ist vorgesehen als Satteldach mit 22
Grad Dachneigung und einer Dacheindeckung mit Tonziegeln.
Ob bei diesem Haus Denkmalschutz vorliegt, prüft das Landratsamt
Rhön-Grabfeld.
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Beschluss:
Seitens der Gemeinde Stockheim bestehen gegen das geplante
Vorhaben keine Einwendungen.
Abstimmung:        dafür: 10 dagegen: 0
 Überprüfung von Privatisierungsmöglichkeiten
 kommunaler Aufgaben
Nach Art. 61 Abs. 2 Satz 2 GO sollen Aufgaben in geeigneten Fällen
daraufhin untersucht werden, ob und in welchem Umfang sie durch
nicht kommunale Stellen, insbesondere private Dritte oder unter
Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können.
Diese Vorschrift enthält kein Privatisierungsgebot, sondern lediglich
eine Verpflichtung zur regelmäßigen Überprüfung. Diese Verpflichtung
erfasst keineswegs die Abgabe von Aufgaben an andere Hoheitsträger
oder an selbstständige oder unselbstständige eigene Unternehmen
einschließlich ihrer Untergesellschaften, sondern meint die Abgabe
von Tätigkeiten nach außen.
Wie weit die Verhandlungsbemühungen der einzelnen Gemeinden mit
möglichen privaten Betreibern von Einrichtungen reichen, liegt in ihrem
eigenen Ermessen. Allerdings ist immer das Gebot der Sparsamkeit
und Wirtschaftlichkeit nach Art. 61 Abs. 2 Satz 1 GO zu beachten. Im
Übrigen muss gewährleistet sein, dass die Aufgaben auch von einem
privaten Träger ordnungsgemäß erledigt werden können. Sollte sich
durch die Privatisierung einer Aufgabe deren Ausführung verteuern,
würde das gegen den Grundsatz der Sparsamkeit verstoßen. Alle
Risiken der Privatisierung müssen ausreichend abgewogen werden.
Nach der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des
Innern zum Kommunalen Unternehmensrecht vom 03.03.2003
(geändert durch Bekanntmachung vom 25.05.2009) soll die
Überprüfung, ob eine Privatisierung geboten ist, spätestens alle fünf
Jahre stattfinden.
Die letzte Überprüfung fand am 29. Dezember 2014 statt.
Die Entscheidung über die Privatisierung einer Aufgabe hat
grundsätzliche Bedeutung und fällt deshalb nicht unter Art. 37 Abs. 1
14

GO (laufende Angelegenheiten, die der 1. Bürgermeister in eigener
Zuständigkeit erledigt).
Die Rechtsaufsichtsbehörde erwartet hierzu die Vorlage eines
Gremiumsbeschlusses.
Beschluss:
Der Gemeinderat sieht derzeit keine           Anwendungsfelder    für
Privatisierungen kommunaler Aufgaben.
Abstimmung:          dafür: 10   dagegen: 0

 Antrag auf Einleitung einer einfachen Dorferneuerung
 zum Zweck einer Förderung von Kleinstunternehmen
 der Grundversorgung
Ein Interessent (Brauerei) möchte auf einem Grundstück in der
Mellrichstädter Straße in Stockheim ein Sudhaus errichten. Er hat
hierzu einen Antrag auf Förderung eines Kleinstunternehmens der
Grundversorgung gestellt. Das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE)
Unterfranken kann die Investitionen der Brauerei fördern, wenn der
Betrieb im Fördergebiet einer Dorferneuerung liegt.
In Stockheim ist keine Dorferneuerung anhängig. Das ALE
Unterfranken stellt die Einleitung einer einfachen Dorferneuerung in
Aussicht, wenn die Gemeinde Stockheim dies beantragt.
Bei einer Einleitung einer einfachen Dorferneuerung zum Zweck einer
Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung ist lediglich
ein Antrag der Gemeinde erforderlich. Die Gemeinde ist nicht Träger
der Maßnahmen und hat auch weiterhin nichts zu veranlassen. Sie
zeigt durch den Antrag auf Einleitung einer einfachen Dorferneuerung,
dass sie das Vorhaben des Kleinstunternehmens befürwortet.
Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob für die Gemeinde
Stockheim ein derartiger Antrag gestellt werden soll.
Bauamtsleiter Christian Roßhirt erklärt, dass sie Gemeinde nichts
vergibt, wenn ein Antrag auf einfache Dorferneuerung gestellt wird.
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Unabhängig hiervon kann trotzdem zu einem späteren Zeitpunkt ein
Antrag für eine „große“ Dorferneuerung gestellt werden.
Beschluss:
Dem Antrag auf Einleitung einer einfachen Dorferneuerung wird
zugestimmt.
Abstimmung:          dafür: 10   dagegen: 0

 Erneuerung Bahnbrücke B 285 - Planungsvereinbarung
 nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG)
In Stockheim ist, wie in mehreren Sitzungen und Besprechungen
umfangreich besprochen, der Umbau der Bahnbrücke an der B285
vorgesehen. Die Planung entspricht der in der Sitzung vom 27.06.2017
vorgelegten Vorplanung.
Es ist vorgesehen, neben der Fahrbahn eine Gehweganbindung sowie
eine Geh-/Radweganbindung herzustellen. Die Gemeinde Stockheim
müsste dabei die Gehwege finanzieren und auch die Baulast
übernehmen. Die in der Sitzung vom 27.06.2017 vorgestellten
Regelungen eines Vorteilsausgleichs aus der Gesamtmaßnahme
zugunsten der Gemeinde Stockheim bleiben unverändert.
Zur Durchführung der Maßnahme ist mit dem Staatlichen Bauamt
Schweinfurt eine Planungsvereinbarung über den Ausbau der B 285
mit Anbau eines Geh- und Radweges zu schließen. Dieser Vertrag
liegt zur Prüfung und Beschlussfassung vor.
Wesentliche Inhalte sind insbesondere:
   •   Vereinbarung des Ausbaus als Gemeinschaftsmaßnahme zur
       Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
   •   Vereinbarung über die Grundlagen, den Umfang, die
       Durchführung und Regelung der Kostentragungen
   •   Die Bauausführung (mit Gehwegen) wird durch das Staatliche
       Bauamt durchgeführt
   •   Definition des Umfangs der Maßnahme mit lichten Breiten und
       Höhen
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   •  Die Umverlegung der Abwasserleitungen wird von der
      Gemeinde Stockheim geplant und ausgeführt.
   • Grunderwerb wird von Straßenbauamt und Gemeinde
      gemeinsam betrieben
   • Der Anteil der Gemeinde beträgt nach vorläufiger Schätzung
      184.077 €, dies entspricht 26,09 % der Straßenbaukosten
      (ohne Einbeziehung der Förderung)
   • Anteilige Tragung von Verwaltungskosten mit 10 v.H. der Bau-
      und Grunderwerbskosten
Nach derzeitiger Information soll die Vorplanungsphase in Kürze
abgeschlossen werden.
Bauamtsleiter Christian Roßhirt informiert, dass die Kosten für die
Verlegung des Kanals und die Oberflächenentwässerung von der
Vereinbarung außen vor sind. Dies wird in einer separaten
Vereinbarung geregelt.
Von Seiten des Gemeinderates wird gebeten sicherzustellen, dass die
Anbindung der Straße nach Willmars gleichzeitig erfolgt.
Die Bahnbrücke wird eingerissen. Wann eine Sperrung besteht ist
noch nicht bekannt. Seit circa zwei Jahren hat man nichts mehr
diesbezüglich vom Straßenbauamt gehört.
Beschluss:
Die Gemeinde Stockheim stimmt der vorgelegten
Planungsvereinbarung zu.
Abstimmung:          dafür: 10   dagegen: 0

 Gemeinde- und Pfarrzentrum Alte Schule -
 Unterhaltkosten 2018
Von der Verwaltung wurden die Unterhaltungs- und Betriebskosten für
das Gemeinde- und Pfarrzentrum Alte Schule für das Jahr 2018
ermittelt. Danach ergeben sich Unterhaltskosten in Höhe von 7.244,33
€ (Vorjahr 8.047,53 €).
Bei einer Gesamtfläche der genutzten Räume von 394,23 m² ergibt
dies Kosten von 18,37590 €/m². Die ermittelten Kosten für die
17

Kirchenverwaltung belaufen sich hiernach bei 163,81 m² auf 3.010,16
€ (Vorjahr 3.343,90 €). Diese Kosten wurden der Kirchenverwaltung in
Rechnung gestellt.
Für die übrigen Räume, die von der Gemeinde und den Vereinen
genutzt werden, wurden die Unterhaltskosten ebenfalls ermittelt. Die
Gesamtkosten hierfür in Höhe von 4.234,17 € teilen sich wie folgt auf:
                                            2018 Vorjahr
 TSV                                   1.505,88 € 1.534,06 €
 Sängerverein                          1.523,59 € 1.542,18 €
 Rhönklub                                 26,57 €     28,41 €
 Gemeinde                              1.023,11 € 1.347,36 €
 Bayern-Fan-Klub                          70,87 €   129,87 €
 Obst- und Gartenbauverein                84,15 €   121,75 €
 Gesamt:                               4.234,17 € 4.703,63 €

Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten, ob die Beträge wie
in den Vorjahren als Zuschuss an die Vereine durchgebucht und die
Vereine schriftlich benachrichtigt werden sollen.
Beschluss:
Die Unterhaltungs- und Betriebskosten für das Gemeinde- und
Pfarrzentrum Alte Schule werden wie in den Vorjahren als Zuschuss
an die Vereine durchgebucht. Die Vereine werden hierüber schriftlich
benachrichtigt.
Abstimmung:          dafür: 10    dagegen: 0

 Antrag   Josef    Trabert   auf   Ausweisung            von
 Mischgebietsflächen an der Waldstraße
Der östliche Bereich an der Waldstraße ist im derzeitigen
Flächennutzungsplan als Fläche für Aussiedlungen (Landwirtschaft)
dargestellt. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Die bestehenden
Bebauungen sind nach vorliegender Kenntnis als privilegierte Bauten
im Außenbereich gem. § 35 BauGB errichtet worden.
18

Herr Josef Trabert beantragt, einen Streifen von 50 m Breite von der
Waldstraße in Richtung Osten als Mischgebiet auszuweisen.
Hierdurch soll das seit längerem geplante Wohnhaus auf seinem
Anwesen ermöglicht werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Über die Bauleitplanung entscheidet die Gemeinde im eigenen
Ermessen nach Bedarf und der eigenen städtebaulichen Planung. Um
die beantragten Flächen aus dem baurechtlichen Außenbereich nach
§ 35 BauGB in ein bebaubares Mischgebiet zu überführen, sind die
Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines
Bebauungsplans erforderlich. Erst danach besteht eine Bebaubarkeit
nach § 30 BauGB (überplantes Gebiet).
Im Bereich östlich der Waldstraße befinden sich aktive
landwirtschaftliche Betriebe, welche in ihrem Bestand und ihrer
Entwicklungsmöglichkeit nicht eingeschränkt werden dürfen.
Regelmäßig sind hierbei immissionsschutzrechtliche Problematiken zu
prüfen. Eine Ausweisung von bebaubaren Flächen mit der Möglichkeit
von Wohnnutzung in der Nähe von aktiven landwirtschaftlichen
Betrieben birgt immer ein Konfliktpotenzial. Die Notwendigkeit und
Sinnhaftigkeit einer solchen Überplanung sollte daher im Vorfeld
sorgsam von der Gemeinde abgewogen werden.
Inwieweit öffentliche Belange berührt werden und ob einer solchen
Planung erhebliche Belange entgegenstehen, kann erst im Zuge der
Bauleitplanverfahren geklärt werden.
Beschluss:
Die Gemeinde Stockheim hat ein neues Baugebiet ausgewiesen um
den Bedarf für Wohnnutzungen zu decken. Ansonsten sollen nur
geringfügige Angliederungen und Abrundungen vorgenommen
werden.
Eine Angliederung eines Mischgebietes östlich der Waldstraße wird
aufgrund des Konfliktpotenzials zwischen einer dann möglichen
19

Wohnnutzung und den bestehenden aktiven landwirtschaftlichen
Betrieben derzeit für nicht zielführend erachtet.
Die Zustimmung der Gemeinde Stockheim für eine zusätzlichen
Bebauung der Grundstücke Fl.Nr. 1726, 1727 und 1728, Gemarkung
Stockheim, mit einem Wohnhaus im Rahmen der landwirtschaftlichen
Privilegierung wird weiterhin in Aussicht gestellt.
Abstimmung:          dafür: 10   dagegen: 0
 Genehmigung       eines     Kühlcontainers      auf   dem
 Bauhofgelände
Aufgrund des hohen Schwarzwildbestandes und der damit
verbundenen      Problematik     mit   Wildschäden        hat     die
Jagdgenossenschaft mit dem Jagdpächter vereinbart, die
Abschussquote für Schwarzwild zu erhöhen.
Da das Schwarzwild sofort nach dem Erlegen ordentlich versorgt und
gelagert werden muss und sich die EU-Vorgaben hierzu verschärft
haben, benötigt der Jagdpächter eine Möglichkeit, in der Nähe seines
Revieres einen Kühlcontainer aufzustellen, um das Schwarzwild
zwischenlagern zu können. Die Kosten hierfür liegen bei rd. 16.000 €.
Für den Container werden ein Wasser-, Abwasser- und ein
Stromanschluss benötigt. Aus diesem Grund fragt der Jagpächter an,
ob die Gemeinde Stockheim damit einverstanden wäre, wenn ein
solcher Container (Containergröße: 6060 x 2440 x 2750 Außenlänge
x Außenbreite x Innenhöhe) auf dem Gelände des Bauhofes von den
Jagdpächtern aufgestellt werden würde.
Beschluss:
Der Gemeinderat Stockheim stimmt der Aufstellung eines
Kühlcontainers auf dem Bauhofgelände der Gemeinde Stockheim
durch die Jagdpächter zu. Strom, Wasser und Kanalanschluss inkl.
Messeinrichtungen sind auf Kosten des Jagdpächters zu
installieren/verlegen.
Der monatliche Pachtpreis für den Stellplatz beträgt 50,00 Euro. Der
Vertrag ist zeitlich auf die Dauer der Jagdausübung an das Revier des
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Pächters anzupassen. Für den Fall von Lärmbeschwerden der
Nachbarn oder Eigenbedarf der Gemeinde, wird in den Vertrag ein
Sonderkündigungsrecht aufgenommen. Auf die ordnungsgemäße
Entsorgung der Schlachtabfälle ist zu achten.
Abstimmung:         dafür: 10   dagegen: 0

 Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen
 Sitzung vom 11.12.2018, lt. Beschluss GR vom
 29.01.2019
Nachfolgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom
11.12.2018 sind der Öffentlichkeit bekannt zu geben, da die Gründe
der Geheimhaltung wegfallen (Art. 52 Abs. 3 GO), lt. Beschluss
Gemeinderat in der Sitzung vom 29.01.2019:
Sanierung Feuerwehrgerätehaus Stockheim
Grundsatzbeschluss zum Einbau einer Gasheizung und neuer
Sektionaltore
Beschluss: 9:0
Der Gemeinderat genehmigt den Einbau einer neuen Gasheizung und
den Einbau neuer Sektionaltore. Die Verwaltung wird gebeten,
Fördermöglichkeiten abzuklären, Angebote einzuholen und die
Aufträge zu vergeben.
Herbstkunsthandwerkermarkt – Weiteres Vorgehen
Beschluss: 9:0
Ab dem Jahr 2019 wird Herrn Wolfgang Klösel bis auf Weiteres die
Organisation des Kunsthandwerkermarktes wieder übertragen.
Erschließung Baugebiet „Am Grasberg II“, Kosten/Honorar nach
Entwurfsplanung
Beschluss: 9:0
Der Gemeinderat nimmt die Entwurfsplanung sowie die
Kostenschätzung und das voraussichtliche Planungshonorar zur
Kenntnis und billigt diese.
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 Bauleitplanung Stadt Mellrichstadt - 1. Änderung des
 vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Sondergebiet
 Petermannsgraben",     Gemarkung     Mellrichstadt -
 Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Die Stadt Mellrichstadt hat beschlossen, den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Sondergebiet Petermannsgraben“ in der Gemarkung
Mellrichstadt zu ändern. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wird die Gemeinde
Stockheim am Verfahren als Behörde bzw. sonstiger Träger
öffentlicher Belange beteiligt.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 38.807 m² und betrifft die
Fl.Nrn. 2017, 2017/1 und 2016. Die Änderungen betreffen im
Wesentlichen die Neuordnung der Oberflächenentwässerung durch
Versetzung der Regenrückhaltung und zusätzlicher Einwallung in
Richtung Petermannsgraben. Eine Einleitung von Oberflächenwasser
in den Petermannsgraben ist nicht mehr vorgesehen. Es sind
Änderungen der Baugrenzen, insbesondere im Bereich des
Gärproduktlagers (Gärproduktlager 2), mit Anpassung der
Eingrünungsplanung vorgesehen. Weiterhin wurden für den Betrieb
notwendige Zufahrten zusätzlich vorgesehen sowie Bepflanzungen
und Wälle angepasst.
Beschluss 1:
Der Gemeinderat genehmigt die Behandlung des weiteren
Tagesordnungspunktes „Bauleitplanung Stadt Mellrichstadt“
Abstimmung:         dafür: 10   dagegen: 0
Beschluss 2:
Seitens der Gemeinde Stockheim bestehen gegen die geplante
Bauleitplanung keine Einwendungen.
Abstimmung:         dafür: 10   dagegen: 0
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 Anfragen und Bekanntgaben
Der TSV Stockheim lädt zum 150jährigen Jubiläum am 24. Mai 2019
um 19.00 Uhr ein.
Vom 01.04 bis 14.04.2019 finden wieder die Dorfmeisterschaften im
Kegeln statt. Gemeinderat Andreas Balling kümmert sich um die
Einteilung.
Bürgermeister Link gibt bekannt, dass er sich wieder zur Wahl im Jahr
2020 zur Verfügung stellt.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates ist für den 07. Mai 2019
geplant.
Gemeinderätin Karmen Wille bittet um Auskunft betreffend des
Pfarrhauses und des Brandes. Sie möchte wissen wer Eigentümer des
Pfarrhauses ist und ob Rauchmelder vorhanden waren.
Das Pfarrhaus Stockheim gehört der Pfarrpfründestiftung (Sitz:
Regensburg). Bei wem die Baulast liegt ist nicht geklärt. Rauchmelder
waren installiert und haben auch funktioniert. Versichert ist das
Gebäude über die Gemeinde zum Neuwert, erklärt Bürgermeister Link.
Gemeinderätin Karmen Wille spricht den schlechten Zustand des
Weges über dem Neubau Manger an. Dieser wird wieder
instandgesetzt (Kies aufgeschüttet), entgegnet Bürgermeister
Link.Des Weiteren möchte Gemeinderätin Pachovsky wissen, wer die
Flyer der Initiative pro Funkmast bezahlt hat. Außerdem wurde von
Seiten der Bürger beanstandet, dass diese im Gemeindeblatt lagen.
Sie fragt, wie es jetzt in Sachen Funkmast weitergeht.
Bürgermeister Link entgegnet, dass die Flyer nicht von der Gemeinde
bezahlt wurden. Auch wusste die Gemeinde bzw. er nichts davon,
dass die Flyer pro Funkmast im Gemeindeblatt liegen und ausgetragen
werden. Er betont nochmals, dass die Maßnahme Funkmast im
Moment erledigt ist. Das Förderprogramm, das die Gemeinde erhalten
hätte, ist zurückgegangen. Hiervon profitiert eine andere Gemeinde.
Außerdem ist kein Betreiber vorhanden der investieren würde. Nach
kurzer Diskussion wird dieser Punkt auf eine andere Sitzung vertagt.
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Borkenkäferbefall 2019;
Mitteilung an die Waldbesitzer

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)
erinnert mit Schreiben vom 25.03.2019, dass mit den allmählich
steigenden Temperaturen die Aktivität des Borkenkäfers in den
nächsten Tagen wieder zunehmen wird. Voraussichtlich Mitte bis
Ende April wird ein erster Schwärmflug beginnen. Gerade in
diesem Jahr ist mit einem starken Befall zu rechnen.
Die einzig wirkungsvolle Möglichkeit diesen Schädling zu
bekämpfen ist, die befallenen Fichten rechtzeitig zu entnehmen
und aus dem Bestand zu entfernen. Allerdings sind die
betroffenen Waldbesitzer nicht immer in der Lage, diese Arbeit
selbst zu organisieren bzw. vorzunehmen.
Um eine strukturierte Aufarbeitung zu gewährleisten, sollen die
Waldbesitzer vorgefertigte Formblätter, die in der VG
Mellrichstadt, Bürgeramt, ausliegen, ausgefüllt ans AELF
zurückgeben. Ein Einverständnis für die Weitergabe
personenbezogener Daten wird dabei vorausgesetzt.
Die Regierung von Unterfranken hat zu Beginn des Jahres 2019
eine Anordnung zur Bekämpfung dieser Insekten erlassen.
Danach sind in der Zeit vom 01.04. bis 30.09.2019 die
Fichtenbestände im Abstand von vier Wochen mindestens
einmal auf Borkenkäferbefall zu kontrollieren.
Das AELF bittet um Mithilfe und Beachtung.
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                        Zum
                80. Geburtstag
bedanke ich mich herzlichst bei allen Gratulanten, bei
        der Gemeinde Stockheim und dem
           1. Bürgermeister Martin Link.

                     Vielen Dank
                 Heinrich Weber

Doppelhaushälfte in Stockheim von privat zu
verkaufen. Grundstücksgröße 116 qm, Wohn-
/Nutzfläche 153 qm zzgl. 16 qm Nebengebäude.
Saniert/modernisiert 1974/1994/2008. 2 Bäder, Gäste-
WC, DG voll ausgebaut, Dachschrägen
wärmegedämmt, Rollläden und Fenster teilweise neu
(Kunststoff/Isolierglas), Außendämmung,
Ölzentralheizung mit WW-Speicher, 6.000 l-Öltank.
Das Objekt befindet sich in einem sehr guten Zustand
und ist frei ab ca. Juni 2019.
Verkehrswert lt. Gutachten 104.000 EUR. Kontakt und
weitere Auskünfte unter Telefon 0176/21378063
25

       Wiesenfreunde Stooge e.V.
       Maibaumaufstellung 2019
Am 30.04.2019 findet die Maibaumaufstellung statt. Ab
17.00 Uhr starten wir den Festbetrieb unten an der
Wiese. Um ca. 18.00 Uhr wird der Maibaum aufgestellt.
Anschließend freuen wir uns
auf ein gemütliches
Beisammensein. Für Essen
und Getränke ist bestens
gesorgt.

Für unsere Gäste steht
natürlich unser beheiztes
Festzelt zur Verfügung.
Die reguläre Wiesensaison
startet dann am Mittwoch, den
8. Mai ab 18.00 Uhr.
Auf Euer kommen freuen sich
die Wiesenfreunde Stooge
e.V.
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           Einladung zur
  Jagdgenossenschaftsversammlung

         Am Freitag, den 26.04.2019 um 19 Uhr
       Im Gasthaus „Dorfschänke“ in Stockheim

Nichtöffentliche Tagesordnungspunkte:

  1.   Begrüßung
  2.   Totengedenken
  3.   Grußworte
  4.   Protokollverlesung
  5.   Jahresbericht
  6.   Kassenbericht und Entlastung
  7.   Verwendung des Jagdschillings
  8.   Verschiedenes

Zu dieser nichtöffentlichen Versammlung sind alle
Jagdgenossen herzlich eingeladen.
DIE VORSTANDSCHAFT
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Rhönklub Zweigverein Stockheim e. V.
               Einladung zur
             Salvatorwanderung

          am Samstag, 13. April 2019
     Treffpunkt: Wandertafel am Friedhof
                um 13.30 Uhr

      Wanderstrecke je nach Witterung
   anschließend Einkehr in die Dorfschänke
               ab ca. 15.00 Uhr

Für die Wanderung am 1. Mai bitte die örtlichen
  Aushänge und die Tagespresse beachten!
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Einladung zum Dorfpokalschießen
 Der Schützenverein Stockheim lädt hiermit alle
Vereine und Gruppen zur Dorfmeisterschaft 2019
              recht herzlich ein.
 Es werden 10 Schuss pro Schütze abgegeben. Der
           beste Schuss wird gewertet.
Die Mannschaft besteht aus 4 Schützen. Die besten 3
                werden gewertet.
          Unsere Schießtermine finden vom
              13.05. bis 24.05.2019 statt.
   Termine könnt ihr bei Bernd Faulstich Tel: 7188
                     anmelden.
 Die Preisverleihung findet wie immer am Waldfest statt .

     Hierzu möchte ich jetzt schon alle
    Stockheimer recht herzlich einladen

      Auf eure Teilnahme freut sich der
           Schützenverein Stockheim
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Das Heilstein-Museum in Stockheim
In der ehemaligen Werkhalle von Edgar Krieg ist in den letzten
14 Jahren ein Heilstein-Museum mit inzwischen 106 Vitrinen
ausgestattet mit schönen Steinen und Mineralien entstanden Der
Heilpraktiker und Medizin-Historiker Werner Kühni hat diese
private Sammlung im Laufe der letzten 30 Jahren
zusammengetragen. Es gibt viele Mineralien-Museen in
Deutschland, aber warum genau ein „Heilstein-Museum“? Seit
5000 Jahren verwenden Menschen verschiedenster Kulturen
Mineralien, um sie bei Beschwerden des Körpers, Geistes oder
der Seele einzusetzen. Genau das, testet Werner Kühni seit 30
Jahren mit seiner Forschung zur Steinheilkunde und in seiner
Naturheil-Praxis am kranken Menschen. 8 Bücher von ihm zu
diesem Thema sind im Buchhandel erhältlich.

So haben sie den 01. Mai noch nicht erlebt. Von 11.00 – 17.00
Uhr wird das großzügig erweiterte Heilstein-Museum nach fast
einem Jahr Umbau erneut geöffnet. Die interessanten Farben,
Formen und Strukturen der prächtigen Mineralien lassen sie in
eine ganz eigene Fantasiewelt eintauchen und darin reisen.
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Nicht nur eine Reise um die Welt im Raum der Fundstellen,
sondern auch eine Zeitreise in die Vergangenheit der
Medizingeschichte, lenken Sie von ihrem Alltag ab. Geologisch,
mineralogisch und chemisch Interessierte, aber auch nur an der
Schönheit dieser Mineralien Interessierte werden ihre Freude in
unserem Mineralienraum finden. Dabei wird auch auf Tafeln
erklärt, wie und unter welchen Voraussetzungen ein Mineral
entsteht oder sich verändert. In der Medizinecke stellen wir
Begleittherapien der Steinheilkunde aber auch andere alternativ-
medizinische Methoden vor. Während der persönlichen Führung
von Werner Kühni, wartet für die Kinder das Schüler-Quiz oder
die Sandkiste zum Mineraliengraben. Kommen Sie am 1. Mai bei
uns im Borschkeloch vorbei, schauen sie sich um und lassen Sie
sich von dem Museums-Team und der Natur begeistern.
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              Herzlichen Dank
               Allen, die sich mit uns in stiller
              Trauer verbunden fühlten,
              mit uns Abschied nahmen und ihre
              Anteilnahme auf vielfältige Weise
              zum Ausdruck brachten. Danke auch
              Herrn Pfarrer Hutzler für die Bereitstellung
              der Kirche und Herrn Pfarrer Werner für
              den ergreifenden Trauergottesdienst.

Lisa Faulstich                  Anita Storath
16.03.2019                     Gosbert Faulstich
                                mit Familien
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