Gemeindenachrichten - Gemeinde Holziken

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Gemeindenachrichten - Gemeinde Holziken
Gemeindenachrichten

                               Nr. 1 / 25. Januar 2022
            Redaktion „Aus dem Gemeindehaus Holziken“, Marco Bieri, Gemeindeschreiber

Vom Gemeinderat

Rechtskraft der Gemeindeversammlungsbeschlüsse vom 29.11.2021
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist sind alle Beschlüsse der Einwoh-
nergemeindeversammlung vom 29. November 2021 in Rechtskraft erwachsen.

Arbeitsgruppe Friedhof - Aufruf
Am 29. November 2021 hat die Gemeindeversammlung entschieden, dass eine
Arbeitsgruppe ein Projekt für die Sanierung des Friedhofes erarbeiten soll, über
welches an einer der nächsten Gemeindeversammlungen abgestimmt werden
kann. Der Gemeinderat wird für diese Aufgabe eine Arbeitsgruppe «Friedhof» ein-
setzen. Nebst Gemeinderat, Friedhofsgärtner, Förster, Parteienvertreter, Vertreter
des Natur- und Vogelschutzvereins, sollen 1 – 2 interessierte Einwohner/-innen aus
Holziken in der Arbeitsgruppe Einsitz nehmen. Interessierte Bürger/-innen mögen
sich bis 16. Februar 2022 direkt bei Gemeindeschreiber Marco Bieri (062 739 14
39) melden.

Arbeitsgruppe Dorfladen
In den Gemeindenachrichten Nr. 3 – März 2021 informierte der Gemeinderat über
die Einsetzung einer Arbeitsgruppe «Dorfladen» für die Entwicklung der Parzelle
190 neben dem Gemeindehaus. Aufgrund der personellen Änderung im Gemein-
derat gab es auch bei der Arbeitsgruppe eine Änderung: Den Sitz von Jacqueline
Gloor übernimmt per 01.01.2022 der neu gewählte Gemeinderat Raphael Borer.
Die aktuell laufende Machbarkeitsstudie bezüglich eines Dorfladens und damit ein-
hergehende Entwicklung der Parzelle Nr. 190 neben dem Gemeindehaus wurde im
Sinne einer zukunftsorientierten Planung auf die Gemeindehaus- und Bauamtspar-
zelle ausgeweitet. Diesbezüglich sollen die künftigen Platz- und Raumbedürfnisse
der wachsenden Gemeinde für die mittel- und längerfristigen Planung abgeklärt
werden, damit bei einer allfälligen Überbauung der Parzelle (Nr. 190) neben dem
Gemeindehaus die künftigen Bedürfnisse der Gemeinde Holziken miteinkalkuliert
sind. Die eingesetzte Arbeitsgruppe sowie der Gemeinderat werden zu gegebener
Zeit wieder über den aktuellen Stand der Arbeiten informieren.
Gemeindenachrichten - Gemeinde Holziken
Vermietung von Gemeindeliegenschaften
Auf ordentlichen Antrag hin hat der Gemeinderat der Vermietung der Mehrzweck-
halle an folgenden Daten zugestimmt:
  Samstag, 19. März 2022 von 08.00 bis 18.00 Uhr und Sonntag, 20. März 2022
   von 09.00 bis 13.00 Uhr für die Durchführung der Holzbauwelt mit ca. 80 teil-
   nehmenden Kindern
  Samstag, 22. Oktober 2022 von 08.00 bis 18.00 Uhr für die Durchführung des
   Kölliker OLs (Schlusslauf Aargauer Schüler- und Jugendmeisterschaft) mit ca.
   300 Teilnehmenden

Vom Betreibungsamt

Jahresstatistik 2021
Im Jahr 2021 wurden vom Betreibungsamt Holziken total 448 (Vorjahr: 376) Zah-
lungsbefehle ausgestellt, 195 (Vorjahr: 166) Pfändungen vollzogen und total 154
(Vorjahr: 129) Verlustscheine ausgestellt.
Die Gesamtzahl der beim Betreibungsamt Holziken eingegangenen Betreibungs-
begehren in den letzten Jahren hat sich stark erhöht wie folgende Zahlen belegen:

2017         293
2018         396
2019         514
2020         401
2021         457

Nachdem die ausgestellten Zahlungsbefehle im Corona-Jahr 2020 wohl auch infol-
ge der Rücksichtnahme der Gläubiger zurückgegangen sind, konnte 2021 wieder
ein deutlicher Anstieg der Zahlungsbefehle vermerkt werden. Das Betreibungsamt
wird weiterhin mittels einem „Frühwarnsystem“ auf allfällig betroffene Personen zu-
gehen, um weitere Betreibungen und die damit verbundenen Konsequenzen ver-
meiden zu können. Die Tatsache, dass die Gemeinde Holziken sämtliche Abteilun-
gen noch selber und vor Ort führt, ermöglicht eine nahe und zielführende Unter-
stützung betroffener Personen. Das Betreibungsamt zusammen mit den weiteren
Abteilungen ist bestrebt, nach Möglichkeit der vorhandenen Ressourcen, diese
Strategie weiterzuführen.

Vom Forstbetrieb

Brennholzbestellung 2022
Am Ende der Gemeindenachrichten finden Sie die Brennholzbestellung für das
Jahr 2022. Diese wird durch den neu gegründeten Forstbetrieb Suhrental-
Ruedertal bearbeitet, Sie erhalten jedoch weiterhin Holz aus unserem Wald. Das
aktuelle Formular kann jeweils auf der Website des Forstbetriebes (www.fbsr.ch)
heruntergeladen werden. Die Bestellung kann gerne weiterhin auf der Gemeinde-
kanzlei abgegeben werden.
Vom Abwasser

Helfen Sie mit, unnötige Belastungen zu vermeiden
Eine unnötige Belastung der Holziker Gemeindekanalisation kann mit einfachen
Mitteln vermieden werden. Wir verweisen diesbezüglich auf nachfolgende Auflis-
tung und bitten die Holziker Bevölkerung, dieser Beachtung zu schenken:
Materialien, die nicht in die            Materialien, die nicht in die
Toilette gehören:                        Kanalisation gehören:
Katzenstreu, Pommes-Frites-Öl,    Altöl, Lösungsmittel, Farbreste, usw.
Speise- und Küchenabfälle,
Zigarettenstummel, Wattestäbchen,
Heftpflaster, Binden, Tampons,
Kondome, usw.
Diese Materialien verstopfen             Diese Materialien beeinträchtigen die
Rechen u. Filter der Kanalisations-      Masse der biologischen Reinigungsstufe
anlagen.                                 erheblich.

Von der Grünabfuhr

Annahme- und Sperrliste bei der Grünabfuhr
Die nachfolgende Liste zeigt auf, welche Abfälle der Grünabfuhr mitgegeben wer-
den dürfen. Alle anderen Abfälle sind den dafür vorgesehenen Abfuhren (Kehricht,
Sperrgut, Papier, etc.) mitzugeben oder bei den entsprechenden Sammelstellen
(Papier/Karton, Glas, Alu, PET, etc.) zu entsorgen.
Kompostierbares Material                      Nicht kompostierbares Material
(gehört in die Grünabfuhr)                    (gehört nicht in die Grünabfuhr)
   Äste, Stauden                                Tontöpfe und Geschirr
    (nicht mit Plastikschnüren gebunden)         Steine
    Äste bis max. 5 cm Durchmesser               Granit und Gartenplatten
    Bündel mit einem max. Gewicht von 25 kg
                                                 gekochte Lebensmittel
   Rasenschnitt, Unkraut
                                                 Kunststoffe aller Art, Zigarettenpäckli,
   Laub (nur von schwach befahrenen
                                                  Znünipapier (Styropor, PET, PVC, usw.)
    Strassen und Plätzen)
                                                 Altpapier
   Wurzelstöcke
                                                 beschichtete Papiersäcke
   unbehandelte Rinde
                                                 Kannen, Kanister, Container, Körbe,
   Unkraut aller Art
                                                  Gebinde jeder Art
    (jedoch keine Blacken, Jakobskraut und
                                                 behandelte Pfähle
    Neophyten)
                                                 Holz mit Farb- und Lackrückständen
   Haustiermist
                                                  sowie Eisenbahnschwellen
    (ohne Hunde- und Katzenkot)
                                                 Asche
   alle pflanzlichen Gartenabfälle
                                                  (jegliche Art, auch Holzasche von natur-
   verbrauchte Topfpflanzenerde
                                                  belassenem Holz)
    (ohne Styropor)
                                                 Wischgut von Strassen und Plätzen
   Baum-, Hecken- und Rebschnitt
                                                 Schlamm aus Strassenschächten
   Sägemehl und Hobelspäne von unbe-
                                                  und anderen Schächten
    handeltem Holz (ohne Spanplatten)
Haben Sie die Grünabfuhr-Jahresvignette 2022 bereits angebracht?
Bitte beachten Sie, dass die Grünabfuhr-Jahresvignette 2022 (rot) gut sichtbar am
Grüngutcontainer angebracht sein muss. Seit dem 1. Februar 2022 werden Grün-
gutcontainer ohne gültige und gut ersichtliche Vignette 2022 nicht weiter geleert.

Zivilstandsnachrichten Dezember 2021 & Januar 2022

Geburten
18.12.2021 Cruz Ortega, Santiago Ray, Sohn des Cruz Ortega, Raymed und der
           Cruz Ortega geb. Gartenmann, Andrea

03.01.2022 Pinto Teixeira Monteiro, Santiago, Sohn des Teixeira Monteiro, João
           und der Pinto Teixeira Monteiro, Ticiana

11.01.2022 Losenegger, Chantal, Tochter des Losenegger, Gideon und der
           Losenegger geb. Moser, Chloé

Vom Elternverein Holziken

Kinderfasnacht Absage
Der Vorstand hat mit Bedauern entschieden, unter den gegebenen Umständen keine
Kinderfasnacht in der Turnhalle zu organisieren. Da jeweils über 100 Kinder mit ihren
Eltern aus Holziken und Umgebung daran teilgenommen haben, erscheint uns eine
Durchführung auch unter Einhaltung von 2G nicht sinnvoll. Da die Teilnahme am Fo-
towettbewerb letztes Jahr gering war, verzichten wir auf einen erneuten Wettbewerb.

Zaubershow – Lerne zaubern mit Profizauberer Umberto – April 2022
Wir freuen uns, dass wir für den April einen Kinder-Workshop mit einem Profizauberer
organisieren konnten. Die Kinder haben die einmalige Gelegenheit, mit Umberto Zau-
berkunststücke einzuüben und erhalten vier professionelle Zauberrequisiten, die sie
nach dem Kurs mit nach Hause nehmen können. Der Kurs eignet sich für Kinder ab
frühestens 6 Jahren. Bei Interesse bitte schnell anmelden, die Teilnehmerzahl ist be-
schränkt. Infos und das Anmeldeformular finden Sie unter www.ev-
holziken.ch/veranstaltungen/zaubershow/.

Vorinformation Dorfflohmarkt
Gerne informieren wir Sie, dass voraussichtlich am Samstag, 7. Mai 2022, ein
Dorfflohmarkt stattfinden wird. Also nutzen Sie die Gelegenheit und beginnen Sie
frühzeitig mit dem Ausmisten. Wir möchten den Kinderflohmarkt mit dem Gara-
genflohmarkt kombinieren. Eventuell gibt es sogar die Möglichkeit für kulinarische
Angebote. Nähere Informationen folgen, sobald die Planung konkret wird und eine
Durchführung trotz Pandemie möglich erscheint.

Infos zu unserem Verein und allen Anlässen finden Sie auf unserer Homepage und
auf Facebook.

www.ev-holziken.ch/kontakt@ev-holziken.ch
Datenkalender Februar 2022
2.      Sirenentest
        Gesprächsgruppe für Angehörige von Menschen mit Demenz,
2.
        Pro Senectute Aargau, Reinach
3.      Unentgeltliche Rechtsauskunft, Bezirksgericht Unterkulm, 17.00 – 18.00 Uhr
9.      Mittagstisch, reformiertes Kirchengemeindehaus Schöftland, 12.00 Uhr
13.     Abstimmungswochenende
14.     Schulbeginn nach den Sportferien
14.     Blutspenden in Schöftland, kath. Pfarreizentrum, Birkenweg 8
15.     Krabbelgruppe, 09.00 – 11.30 Uhr
16      Mittagstisch für Senioren, Restaurant Central, 11.30 Uhr, Pro Senectute Aargau
17.     Unentgeltliche Rechtsauskunft, Bezirksgericht, Unterkulm, 17.00 – 18.00 Uhr
18./19. Nothilfekurs in Schöftland, Anmeldung: www.samariter-schoeftland.ch
21.     Mütter- und Väterberatung, Gemeindesaal, Nachmittag
BFU-Sicherheitstipp
«schlitteln»                                                        Februar 2022

Schlitteln ohne Unfall

Sicher ins Tal statt ins Spital

Mit Tempo und Juchzer den Hang hinunter: Schlitteln macht Spass. Damit nichts pas-
siert, lohnt es sich, gut ausgerüstet auf den richtigen Schlitten zu sitzen – und sich
korrekt zu verhalten.

Schlitteln können alle. Oder? Die Zahlen sprechen eine etwas andere Sprache. Pro
Jahr enden rund 6300 Schlittenfahrten der Schweizer Bevölkerung bei der Ärztin oder
beim Arzt.

Die wichtigsten Tipps
    Helm tragen
    Hohe, feste Schuhe mit gutem Profil tragen – bei eisigen Verhältnissen
     zusätzlich mit Bremshilfen
    Nur auf markierten Schlittelwegen, hindernisfreien Wegen oder Hängen
     mit freiem Auslauf schlitteln
    Am besten mit einem Rodel schlitteln
    Die 10 Schlittel-Verhaltensregeln einhalten

Um das zu verhindern, braucht es als Erstes die passende Ausrüstung. Helm aufset-
zen, Rückenprotektor anziehen und hohe, feste Schuhe mit gutem Profil tragen. Bei
eisiger Unterlage ergänzt mit Bremshilfen – die gibt es im Fachgeschäft oder online
zu kaufen. Am sichersten schlittelt man mit einem Rodel. Das ist ein spezieller Holz-
schlitten, der sich auch auf festen und eisigen Unterlagen gut lenken lässt.

Als Zweites ist entscheidend, wo man schlitteln geht. Am besten fährt es sich auf offi-
ziellen Schlittelwegen, die mit einem lila Schild markiert sind. Hänge mit freiem Aus-
lauf sind auch geeignet.

Und drittens ist wichtig, sich korrekt zu verhalten. Rücksicht nehmen, Geschwindigkeit
anpassen oder mit Abstand überholen: Die BFU hat zusammen mit Seilbahnen
Schweiz und Swiss Sliding zehn Verhaltensregeln für sicheres Schlitteln aufgestellt.
Alle Regeln und weitere Tipps für sicheres Schlitteln finden Sie auf bfu.ch/schlitteln.

            Beratungsstelle für Unfallverhütung
            Ihre Ansprechperson in der Gemeinde: Trudy Lüthy 062 721 33 68
Brennholzbestellung 2022
Brennholz (1 m-Spälten)
                                Anzahl                         Anzahl                Anzahl
                 Grün                         Trocken                       Sägen                 Spalten
                                 Ster                           Ster                 Schnitte
Buche          CHF 95.00      ___________    CHF 120.00      ___________     ☐      ___________       ☐
Nadelholz      CHF 85.00      ___________    CHF 110.00      ___________     ☐      ___________       ☐

                    1 Schnitt (50 cm)           2 Schnitte (33 cm)               3 Schnitte (25 cm)

Sägen                   CHF 25.00                   CHF 30.00                       CHF 35.00
Spalten                 CHF 35.00                   CHF 40.00                       CHF 45.00

Zustellung     ☐ Abholung                ☐ Lieferung (CHF 25.00 pro Ster)
MwSt.          Alle Preise verstehen sich exkl. MwSt.

Industrieholz lang ab Waldstrasse zum Selberrüsten

                                                 Anzahl

Nadelholz                   CHF 50.00          ___________
Buche                       CHF 60.00          ___________

Name                         ………………………………………………………………………………………………………………………
Vorname                      ………………………………………………………………………………………………………………………
Adresse                      ………………………………………………………………………………………………………………………
PLZ / Ort                    ………………………………………………………………………………………………………………………
Telefon                      ………………………………………………………………………………………………………………………
Gewünschter Lieferzeitraum ………………………………………………………………………………………………………………………

Einsenden an                  Forstbetrieb Suhrental-Ruedertal
                              Schulstrasse 1, 5037 Muhen
                              E-Mail: info@fbsr.ch
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