Gemeinderat beschließt Doppelhaushalt 2020/2021 - Schwerpunkte: Nachhaltige Mobilität, Digitalisierung und neue Stellen für die Verwaltung - OB ...

 
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20. Dezember 2019

Gemeinderat beschließt Doppelhaushalt 2020/2021 –
Schwerpunkte: Nachhaltige Mobilität, Digitalisierung und neue
Stellen für die Verwaltung – OB Kuhn: „Stuttgart investiert jetzt und
wird so krisenfester.“

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am Freitag, 20.
Dezember, den Haushalt für die kommenden beiden Jahre mit breiter
Mehrheit beschlossen. 40 Stadträte mit Oberbürgermeister Fritz Kuhn
stimmten für den Doppelhaushalt, 17 Stadträte dagegen. Es gab 3
Enthaltungen. Für den Etat stimmten Bündnis 90/Die Grünen, die FrAKTION
LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, SPD, FDP und PULS sowie 2
Stadträte der Freien Wähler. Aus der FrAKTION gab es 3 Enthaltungen.
Gegen den Haushalt stimmten die CDU und AfD sowie 2 Stadträte der Freien
Wähler.

Der Etat für die Jahre 2020/2021 umfasst insgesamt 8,1 Milliarden Euro – 4,1
Milliarden Euro in 2020 und 4,0 Milliarden Euro in 2021. Darin enthalten sind
Investitionen in Höhe von 750 Millionen Euro (2020) und 612 Millionen Euro
(2021). Beispiele sind das „Bildungshaus NeckarPark“ mit insgesamt 93
Millionen Euro, 17 Millionen Euro für Erhalt und Ausbau der
Straßeninfrastruktur oder zusätzliche 13,6 Millionen Euro für den Ausbau des
Eberhard-Ludwig-Gymnasiums zum Musikgymnasium. Bei der 3. Lesung sind
weitere Projekte und Maßnahmen beschlossen worden, die dazu führen, dass
die Stadt im Jahr 2021 Kredite in Höhe von 2,2 Millionen Euro aufnehmen
muss.

Schwerpunkte setzt der Haushalt in den Bereichen Nachhaltige Mobilität,
Digitalisierung der Verwaltung, Ausbau der Infrastruktur, sozialer
Zusammenhalt, Kultur und vor allem Personal. Die Stadt wird alles in allem
über 840 Stellen schaffen – ein Großteil davon für die Digitalisierung.

Oberbürgermeister Fritz Kuhn sagte: „Wir beschließen einen Haushalt der
Investitionen. Die Stadt Stuttgart zeigt, dass sie die heraufziehende Krise
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bewältigen möchte und sich in dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld gut
aufstellt.“ Wichtige Investitionen sieht er bei Klima und Bildung, sozialer
Infrastruktur, Mobilität sowie Städtebau und Kultur und vor allem der
Widerstandsfähigkeit der Stadt. „Durch diese Investitionen machen wir unsere
Stadt krisenfester“. Er mahnte zur Vorsicht, weil schwer absehbar sei, wie sich
die Wirtschaft in naher Zukunft entwickle. „Es muss uns allen wichtig sein,
dass die Transformation der Automobilindustrie gelingt. Ich sage nicht mehr:
Mit grünen Ideen schwarze Zahlen schreiben. Klar ist: Ohne grüne Ideen
schreibt man bald gar keine schwarzen Zahlen mehr.“ OB Kuhn dankte
Finanzbürgermeister Thomas Fuhrmann und Erstem Bürgermeister Dr. Fabian
Mayer für die Ausarbeitung ihres ersten Doppelhaushalts, weiter dankte er der
Stadtkämmerei für ihre sorgsame Vorbereitung und Begleitung der
Haushaltsberatungen. Zugleich lobte er die Stadträte für ihr ehrenamtliches
Engagement.

Der Bürgermeister für Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen, Thomas
Fuhrmann, sagte: „Wir hatten einen Rekordhaushalt mit klaren inhaltlichen
Schwerpunkten vorgeschlagen. In der Finanzplanung bis 2024 hatten wir
Investitionen in Höhe von 1,55 Milliarden Euro veranschlagt, davon 750
Millionen Euro allein im kommenden Doppelhaushalt. Unser Ziel war es, dem
Gemeinderat einen ausgeglichen Doppelhaushalt ohne Kreditaufnahmen,
dafür mit einem angemessenen Handlungsspielraum vorzulegen.“ Im Zuge
der Beratungen seien viele neue Wünsche aufgetaucht und beschlossen
worden, die sich auf die Finanzplanung auswirkten. „Mit großer Sorge schaue
ich auch auf die Zahlen in den Jahren ab 2022. Die Vorbelastungen führen
dazu, dass wir bis 2024 einen Kreditbedarf in Höhe von 511,8 Millionen Euro
haben, was zu einer Netto-Verschuldung in Höhe von 485 Millionen Euro führt.
Diese Entwicklung müssen wir mit Blick auf eine ungewisse wirtschaftliche
Entwicklung sehr ernst nehmen.“ Dennoch dankte er den Stadträten für die
sachliche und konstruktive, stets freundliche Auseinandersetzung.

Die Räte hatten rund 67 Stunden vorberaten und nach einer über elfstündigen
Sitzung am Freitagabend über den Haushalt entschieden.
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Nachhaltige Mobilität

Das Thema Mobilität ist eine zentrale Daueraufgabe. Deshalb hat der
Gemeinderat im nun das mittlerweile 3. Haushaltspaket Mobilität geschnürt.
Es enthält unter anderem Haushaltsmittel, die in unmittelbarem
Zusammenhang mit dem Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ stehen.
Viele Maßnahmen aus dem Aktionsplan sollen im Doppelhaushalt umgesetzt
beziehungsweise fortgeführt werden. Ein Schwerpunkt ist der Radverkehr.
Auch außerhalb des Pakets wurden weitere Maßnahmen beschlossen.

Für die Einführung eines 365-Euro-Jahrestickets für Schülerinnen und
Schüler, Azubis und Meisterschüler werden pro Schuljahr 5,92 Millionen Euro
bereitgestellt. Für den Ausbau der Radinfrastruktur sowie die Erhöhung der
Radwegepauschale auf 20 Euro je Einwohner stehen zusätzlich 4 Millionen
Euro zur Verfügung. Ebenfalls 6 Millionen Euro gibt es als zusätzliche Mittel
für die Erneuerung und den Unterhalt von Straßen. Als Pauschale für den
Fußverkehr, ‚Lebenswerte Stadt für alle‘ und zur Sanierung von
Fußgängerzonen und Plätzen sind 6,4 Millionen Euro vorgesehen.

Nachdem der erste autofreie Sonntag unter dem Titel „Theo – autofrei“ im
September 2019 ein großer Erfolg war, soll die Veranstaltung auch in den
nächsten beiden Jahren fortgeführt werden: Dafür stehen 2,28 Millionen Euro
zur Verfügung. Die SSB, die ihr Angebot – zum Beispiel beim Nachtverkehr –
weiter verbessern will, erhält 2021 zusätzlich 2 Millionen Euro. Um mehr
Barrierefreiheit an Bushaltestellen zu schaffen und alle prioritären Haltestellen
(ca. 75 Haltestellen) des Nahverkehrsplans (NVP) 2023 weiter auszubauen
steht 2,5 Million Euro zur Verfügung. Für ein kostenloses SeniorenAbo bei
Rückgabe des Führerscheins stellt der Gemeinderat zunächst bis 2022
752.000 Euro bereit.

Zur Fortsetzung der Lastenradförderung einschließlich weiterer Stationen und
Lastenräder an Radstationen gibt es 1,2 Millionen Euro im Doppelhaushalt.
Für weitere Stellen bei der Abfallwirtschaft Stuttgart für den Winterdienst auf
Radwegen sind 438.000 Euro eingestellt. Das Radverkehrskonzept der
Landeshauptstadt Stuttgart soll fortgeschrieben werden. Geplant ist unter
anderem eine Mängelanalyse der umgesetzten Radverkehrsanlagen sowie
eine Fortschreibung des Netzes mit konkreten Vorschlägen zur
Konzepterweiterung und Streckendimensionierung. Dafür sind im neuen
Doppelhaushalt 250.000 Euro eingestellt. Weitere 450.000 Euro sind
vorgesehen für Einzelprojekte im Radverkehr, wie beispielsweise die
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Umgestaltung des Hedelfinger Platzes in Zusammenhang mit der
Hauptradroute 2.

Zur Umsetzung dieser und weiterer Maßnahmen aus allen neun
Handlungsfeldern des Aktionsplans „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ sowie für
den Fußverkehr und die Lastenradförderung wurden zusätzlich 40,5 Stellen
geschaffen.

Die Anforderungen an die SSB als Grundpfeiler einer nachhaltigen
Verkehrswende führen dazu, dass der Abmangel der SSB nach derzeitiger
Planung ansteigt. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, die Stuttgarter
Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV), die den Defizitausgleich
bzw. Ertragszuschuss an die Stuttgarter Straßenbahnen AG verantwortet, zur
Finanzierung heranzuziehen. Die SVV ist grundsätzlich zuständig für
zahlreiche Themen der städtischen Daseinsvorsorge. In den nächsten fünf
Jahren werden aus der SVV an die SSB Zahlungen geleistet, damit bei der
SSB die Grunderneuerung ihres Stadtbahnsystems, z.B. der
Gleisinfrastruktur, Teilen der Fahrzeugflotte, Signaltechnik sowie der
betrieblichen Bauwerke finanziert werden können. Pro Jahr werden der SSB
von der SVV zusätzliche Mittel zwischen 20 Millionen Euro (2020) und 25
Millionen Euro (2021-2024) zur Verfügung gestellt.

Zur Stärkung der SVV wird die Rücklage Erwerb der Wasserversorgung in
Höhe von 110 Millionen Euro eingelegt. Der Gemeinderat verfolgt weiterhin
das Ziel die städtische Wasserversorgung nach einer gerichtlichen
Entscheidung zu erwerben.
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Investition in Straßeninfrastruktur

Das Tiefbauamt errichtet und unterhält die städtische Infrastruktur. Hier wird
weiter investiert. Für die kommenden Jahre stehen Pauschalmittel von jährlich
17 Millionen Euro für die Straßenerhaltung zur Verfügung. Zudem hat der
Gemeinderat für die folgenden Kreisverkehre bis 2022 insgesamt 7,073
Millionen Euro bewilligt: Otto-Hirsch-Brücken/Göppinger Straße, Hedelfinger
Straße/Otto-Konz-Brücken mit Anschluss Kesselstraße sowie
Seeblickweg/Benzäckerstraße.

Rund 8,76 Millionen Euro werden für die Erneuerung der Verkehrsleittechnik
der Integrierten Verkehrsleitzentrale zur Verfügung gestellt. Hiermit sollen die
Signal-Anlagen für die Fahrspuren der Talstraße, das Leitsystem Neckarpark,
Verkehrskameras und die Leitraumtechnik der Zentrale erneuert werden.
Außerdem soll mit diesen Mitteln in die Verkehrsleittechnik für die Entfluchtung
des Neckarparks in Gefahrensituationen, in neue Mess- und
Induktionsschleifen sowie in Verkehrsüberwachungskameras investiert
werden.

Für den Ausbau des Radverkehrs sieht der Etat künftig jährlich zwei Millionen
Euro mehr vor. Auch die Infrastruktur für Fußgänger soll weiter verbessert
werden. Hierfür sind jährlich zusätzlich 3,2 Millionen Euro vorgesehen.
Weitere 898.000 Euro stehen bis 2022 für die Umgestaltung des Joseph-Süß-
Oppenheimer Platzes zur Verfügung.

Für die Sanierung des Schwabtunnels hat der Gemeinderat 3,2 Millionen Euro
bis zum Jahr 2022 eingeplant. Ebenfalls bewilligt hat er die Kosten für die
Sanierung der Brücke über die B10 an der Deponie Einöd in Höhe von 4,028
Millionen Euro. Die dauerhaften Unterhaltungsmittel von Tunneln und Brücken
wurden mit 3,45 Millionen Euro pro Jahr mehr als verdoppelt.

Daneben hat der Gemeinderat unter anderem rund 1,33 Millionen Euro bis
2022 für die Vitalisierung des Max-Eyth-Sees gewährt. Dazu zählen eine
stationäre Belüftungsanlage sowie Messgeräte vor Ort, außerdem
Maßnahmen zur Reduzierung des Nährstoffgehalts des Seewassers und für
eine Wasserableitung.
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Digitalisierung

Neben der Digitalisierungsoffensive an den Schulen steht auch der gesamten
Stadtverwaltung einer der größten Transformationsprozesse bevor: Sie soll digitaler
werden. Grundlage dieses Prozesses ist die städtische Digitalisierungsstrategie
„Digital MoveS – Stuttgart.Gestaltet.Zukunft“, mit ihrer Umsetzung soll in 2020
begonnen werden. Dafür hat der Gemeinderat dem notwendigen Stellenbedarf von
98 Stellen zugestimmt. Des Weiteren bewilligte er in 2020/2021 insg. fast 18 Millionen
Euro Investitions- und Sachmittel für das Digitalisierungsprogramm. Bis zum Jahr
2024 plant die Landeshauptstadt, einschließlich Personal zirka 64 Millionen Euro in
die Digitalisierung der Stadtverwaltung zu investieren.

Ziel von Digital MoveS ist es, den Menschen kundenorientierte, effiziente und
effektive Verwaltungsprozesse digitalisiert anzubieten. Diese basieren auf moderner
und sicherer IT-Infrastruktur. Im Fokus des Programms steht der Dreiklang Mensch,
Prozesse und IT.

Schwerpunkte Mensch, Prozess und IT

Im Handlungsfeld „Mensch“ widmet sich das Projekt dem Ausbau von Online-
Angeboten für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen. Diese sollen sich
bequem von Zuhause oder unterwegs und unabhängig von Öffnungszeiten abrufen
lassen. Zudem geht es um moderne und mobile Arbeitsplätze, Aus- und
Weiterbildungsmaßnahmen sowie Informationsangebote für die Beschäftigten der
Landeshauptstadt. Mit ausgebildeten Digitalisierungslotsen in den Ämtern vor Ort soll
die Digitalisierung aktiv gelenkt und begleitet werden.

Des Weiteren stehen „Prozesse“ im Fokus der Strategie. Hier arbeitet die
Landeshauptstadt an den Prozessen und Fachverfahren, die notwendig sind, um das
Online-Zugangsgesetz und weitere Online-Angebote umzusetzen. Zudem gilt es
auch, Prozesse, die im Hintergrund innerhalb der Stadtverwaltung ablaufen, weiter zu
digitalisieren. Hierzu wurden Projekte wie z. B. die eAkte, eRecruiting, ein
Stammdatenmanagement oder ein digitales Gebäude- und Facilitymanagement
gestartet.

Das Handlungsfeld „IT“ entwickelt die Infrastruktur der IT, Telekommunikation und
Netze weiter und bettet diese in eine gesamte und auch fachspezifische Architektur
ein. Dazu gehören auch die Themen Kollaboration, Datenschutz und IT-Sicherheit.
Für den Ausbau der Breitbandanbindung städtischer Gebäude stehen im
Maßnahmenpaket „Digital MoveS“ 4 Millionen Euro zur Verfügung.
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Großinvestitionen bei Bau- und Sanierungsprojekten

Eines der größten Kulturprojekte der nächsten Jahre ist der Ergänzungsbau
des Theaterhauses. Der Gemeinderat hat im Februar 2019 von der
Weiterentwicklung zum Planungskonzept Kenntnis genommen. Die geprüfte
Kostenschätzung für das Projekt liegt bisher bei 39,83 Millionen Euro brutto.
Nähere Erkenntnisse und belastbare Zahlen werden nach Durchführung des
Wettbewerbs vorliegen. Im Ergänzungsbau soll neben dem Theaterhaus auch
die Freie Tanz- und Theaterszene Räume für Proben und Aufführungen
bekommen. Das Ergebnis zum laufenden Architektenwettbewerb liegt Anfang
2020 vor.

Das neue Sporthallenbad im NeckarPark soll ab Anfang 2020 gebaut werden.
Es ist Ersatz für das alte Hallenbad Cannstatt und wird Teil der Sport- und
Veranstaltungsmeile am NeckarPark. Im Doppelhaushalt 2020/2021 sind für
den Neubau 12,4 Millionen Euro vorgesehen, insgesamt investiert die Stadt
für den Bau rund 44 Millionen Euro.

Größtes Einzelvorhaben im Schulbereich ist mit insgesamt etwa 93 Millionen
Euro der Neubau des „Bildungshaus NeckarPark“, das bis 2025 fertig sein
soll. Es beinhaltet eine vierzügige Ganztagsgrundschule, eine Zweifeld-
Sporthalle, eine Kindertagesstätte mit sieben Kindergruppen sowie das neue
Mittelzentrum Bad Cannstatt der Volkshochschule Stuttgart. Die Planungs-
und Bauleistungen sollen zusammen vergeben werden, die
Zuschlagserteilung ist Mitte 2021 vorgesehen.

Das „Neue Gymnasium Leibniz“ in Feuerbacherhält einen neuen
Schulcampus für ein sechszügiges Gymnasium mit dreiteilbarer Sporthalle.
Neben dem denkmalgeschützten Schulgebäude von Paul Bonatz entstehen
drei neue Gebäude auf der Basis eines modernen pädagogischen Konzepts.
Der Doppelhaushalt enthält 7 Millionen Euro für die Fortführung der Planung.
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„Kinderfreundliche Kommune“

Stuttgart soll noch kinderfreundlicher werden. Mit einem umfangreichen
Aktionsplan will sich die Stadt 2020 um das Siegel „Kinderfreundliche
Kommune“ bewerben und sich dafür der Analyse des vom Deutschen
Kinderhilfswerk und Unicef getragenen Vereins „Kinderfreundliche Kommune“
stellen. Dazu hat der Gemeinderat ein Aktionsplan beschlossen und rund 5,46
Millionen Euro in den nächsten beiden Jahren an Personal- und Sachmitteln
für die Umsetzung eingestellt.

Der Aktionsplan „Kinderfreundliche Kommune“ umfasst 32 Maßnahmen zu
sechs Themenbereichen, die die Rechte der Kinder in Stuttgart im Einklang
mit der UN-Kinderrechtskonvention weiter stärken sollen.

Sicherheit, Sauberkeit und Gesundheit

In diesem Handlungsfeld legt Stuttgart einen Schwerpunkt auf den Ausbau
bewährter Angebote zur Gewaltprävention an Schulen, um das
Sicherheitsgefühl von Kindern und Jugendlichen in diesem wichtigen
Lebensumfeld nachhaltig zu verbessern. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist
es, Müttern beziehungsweise Eltern mehr Still- und Wickelmöglichkeiten in der
Stadt zur Verfügung zu stellen. Um gleichzeitig den Bekanntheitsgrad dieser
Angebote zu steigern sind ein eigenes Logo, Flyer und Hinweise auf der
städtischen Internetseite geplant. Des Weiteren ist vorgesehen, stark
frequentierte Spielplätze künftig mehrmals pro Woche zu reinigen.

Stadtraum, Spiel- und Bewegungsflächen

Neben zahlreichen anderen Themen, wie der systematischen
Berücksichtigung der Kinderperspektive in der Stadtplanung liegt dem
Kinderbüro in diesem Bereich vor allem der Ausbau des Pilotprojekts
„Temporäre Spielstraßen“ am Herzen. Darüber hinaus möchte es ein
niederschwelliges Angebot entwickeln, das Stadtkindern Zugang zu
naturnahen Gärten bietet.

Teilhabe und Chancengerechtigkeit

Hier will die Stadt im Rahmen des Aktionsplans „Kinderfreundliche Kommune“
mit Nachdruck daran arbeiten, dass die Spielflächen in Stuttgart von Kindern
mit und ohne Behinderung gleichermaßen genutzt werden können. Außerdem
sollen neu zugewanderte Kinder und Jugendliche in den Bereichen
Partizipation und Bildung noch besser gefördert und unterstützt werden.
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Partizipation und Information

Damit sich Kinder an der Entwicklung ihrer Stadt beteiligen können, plant das
Kinderbüro die Erprobung einer stadtweiten Kinderkonferenz. Daneben soll
auch die Zusammenarbeit mit den Schulen zum Thema Kinderrechte deutlich
verstärkt werden. Von einer Befragung der 14- bis 18-Jährigen zu den
Kinderrechten in ganz Stuttgart erhofft sich die städtische Kinderbeauftragte
Maria Haller-Kindler eine solide Datengrundlage für spezifisch auf diese
Altersgruppe zugeschnittene Handlungsempfehlungen, die bei einer
Fortschreibung des Aktionsplans in diesen aufgenommen werden können.

Bildungs-, Freizeit- und Kulturangebote/-einrichtungen

Vorrangig in diesem Bereich sind die Stärkung und der Erhalt der 22
Jugendfarmen sowie Abenteuer- und Aktivspielplätze in der
Landeshauptstadt, damit Kinder und Jugendliche auch künftig von dem
inspirierenden Angebot und der wertvollen Arbeit dieser Einrichtungen
profitieren können.

Strukturelle Rahmenbedingungen

Erklärtes Ziel des Kinderbüros ist es, die Verankerung der Kinderrechte in der
Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart zu erreichen. Außerdem soll die
Stellung der Kinderbeauftragten in den städtischen Ämtern ebenso wie in den
Stadtbezirken weiter gestärkt werden, um die Umsetzung der Kinderrechte in
allen Bereichen des Verwaltungshandelns noch wirkungsvoller
voranzubringen.
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Kitagebühren werden erneut gesenkt
Gleichzeitig investiert die Stadt in den Ausbau des Platzangebots

Der Doppelhaushalt bringt Stuttgarter Familien, aber auch den freien Trägern
von Kindertagesstätten zahlreiche Verbesserungen. Eltern profitieren von
weiteren Gebührensenkungen, die freien Träger von Verbesserungen bei der
Förderung.

Nach der Senkung der Elternbeiträge für drei- bis sechsjährige Kinder zum
Doppelhaushalt 2018/2019 werden künftig auch Kinder unter drei Jahren mit
Familiencard bei den Kita-Kosten entlastet. Ab 1. August 2020 werden die
Elternbeiträge für das erste und zweite Kind jeweils um 50 Euro gesenkt, für
Familien mit drei oder mehr Kindern in der regulären Ganztagesbetreuung
entfallen sie sogar ganz. Wer über keine Familiencard verfügt, weil das
jährliche Brutto-Familieneinkommen 70.000 Euro übersteigt, zahlt wie bisher
pro Monat für den Ganztages-Krippenplatz bei einer Ein-Kind-Familie 219
Euro. Die ermäßigte Gebühr von derzeit 178 Euro sinkt auf 128 Euro. Für eine
Familie mit zwei Kindern unter drei Jahren in Ganztagesbetreuung, die bisher
insgesamt 322 Euro bezahlt hat, bedeutet dies, dass sie künftig nur noch 222
Euro aufbringen muss.

Die bereits bestehende Ermäßigung der Elternbeiträge bei Familiencard-
Inhabern wird durch die neue Ermäßigungsregelung also wesentlich
verbessert – bis hin zur Beitragsfreiheit. Damit wird eine weitere deutliche
Entlastung von Familien mit Familiencard-Berechtigung erreicht. Die Stadt
wird die jährlichen Einnahmeausfälle von rund 1,31 Millionen Euro
ausgleichen.

Der monatliche Pauschalbetrag für die Verpflegung bleibt unverändert bei 70
Euro. Familien mit Bonuscard müssen wie bisher keine Elternbeiträge und
aufgrund des Starke-Familien-Gesetzes auch kein Essensgeld mehr
aufbringen.

Mehr Kitaplätze

Das Platzangebot in den Stuttgarter Kindertagesstätten wird weiter vergrößert:
Im nächsten Doppelhaushalt werden in städtischen Kitas und in den Kitas
freier Träger 535 zusätzliche Plätze für null- bis dreijährige Kinder geschaffen.
Im Bereich der drei- bis sechsjährigen Kinder entstehen durch neue Projekte
beziehungsweise Angebotsveränderungen rund 880 neue Ganztagesplätze.
Dafür sind im Haushalt 39,6 Millionen Euro vorgesehen.
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Die mit den zusätzlichen Plätzen verbundenen laufenden jährlichen
Betriebskosten liegen bei 14,9 Millionen Euro. Davon gehen
Betriebskostenzuschüsse von rund 13,2 Millionen an freie Träger und
Betriebskindertagesstätten.

In den städtischen Kitas werden 2020 für den Ausbau der
Kindertagesbetreuung zudem 53,2 Stellen geschaffen.

Weiterhin Zuschlag für Erzieherinnen und Erzieher

Erzieherinnen und Erzieher in Stuttgart erhalten zunächst bis zum Jahr 2024
weiterhin einen freiwilligen Zuschlag von 100 Euro pro Monat. Ab 2025 wird
dann über seine Gewährung neu verhandelt. Aktuell wendet die Stadt für den
sogenannten Tarif+-Zuschlag jährlich rund 5,4 Millionen Euro auf.

Verbesserung der Kita-Förderung in Stuttgart

Neben der bereits zum Jahr 2019 im Vorgriff auf den Doppelhaushalt
2020/2021 beschlossenen Verbesserung der Personalkostenförderung und
des Essenszuschusses für die Kindertageseinrichtungen freier und kirchlicher
Träger mit einem Volumen von rund 6,8 Millionen Euro hat der Gemeinderat
jetzt auch einer Verbesserung der Sachkostenförderung im Umfang von knapp
1,4 Millionen Euro zugestimmt. Ab 2021 folgt eine weitere Erhöhung der
Personalkostenförderung auf eine Quote von 95 Prozent mit rund 4,25
Millionen Euro. Sie ist allerdings an die Erfüllung bestimmter
Förderbedingungen geknüpft. Insgesamt werden für die laufende Förderung
freier Kitaträger im Haushalt der beiden kommenden Jahre zirka 432,3
Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Weitere Kitas entwickeln sich zu Kinder- und Familienzentren

Das Konzept der Kinder- und Familienzentren (KiFaZ) ist ein Erfolgsmodell.
Entsprechend ausgestattete Kindertagesstätten können mit den zusätzlichen
Mitteln die Familien und Kinder ihrer Einrichtung noch besser unterstützen.
Pro Jahr werden in den vorhandenen 26 KiFaZ-Einrichtungen durchschnittlich
750 Kinder mit Bonuscard und ihre Familien erreicht. Der Gemeinderat hat
jetzt Mittel für die Aufnahme von sieben neuen Kitas in das Konzept
beschlossen. Insgesamt werden für die Kinder- und Familienzentren
zusätzlich rund 206.000 Euro bereitgestellt.
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Mittel für Schulen

Die Schullandschaft in Stuttgart ist in Bewegung. Neben der
Weiterfinanzierung von laufenden Bauvorhaben, wie den Ausbau des
Eberhard-Ludwig-Gymnasiums zum Musikgymnasium, für den der
Gemeinderat zusätzlich 13,6 Millionen Euro bewilligt hat, oder dem
Bildungshaus Neckarpark, für das insgesamt rund 93 Millionen Euro bereit
stehen, werden viele neue Projekte angegangen. Hierzu gehören der Neubau
der Mensa sowie zusätzlicher Schulräume an der Gemeinschaftsschule
Weilimdorf für die Kosten in Höhe von 12,9 Millionen Euro im Doppelhaushalt
und in den Folgejahren berücksichtigt sind. Ebenfalls zusätzlich beschlossen
wurden 12 Millionen Euro für die Erweiterung der Anne-Frank-
Gemeinschaftsschule in Möhringen, 13,3 Millionen Euro für den Neubau des
Bereichs Naturwissenschaften und Technik am Wilhelms-Gymnasium in
Degerloch, 6,4 Millionen Euro zur Erweiterung der Mensa an der Elise-von-
König-Gemeinschaftsschule in Münster sowie 1,3 Millionen Euro für den
Neubau der Turnhalle an der Mühlbachhofschule. Für Neubau und
Umstrukturierung des Campus Feuerbach hat der Gemeinderat für die Jahre
2020/2021 Planungsmittel in Höhe von 7 Millionen Euro bereitgestellt.

Für die Fortsetzung der notwendigen Sanierungen an den Schulen im
Rahmen des Schulsanierungsprogramms haben die Stadträtinnen und
Stadträte zusätzliche Mittel in Höhe von 20 Millionen Euro beschlossen. Um
Außenanlagen an Schulen erneuern zu können, sind 1,73 Millionen Euro
eingeplant worden.

Die Digitalisierung der Schulen wurde bereits mit dem letzten Doppelhaushalt
auf den Weg gebracht und wird in den nächsten Jahren weiter ausgebaut. Mit
Beschluss zum Doppelhaushalt 2018/2019 hatten die Stadträtinnen und
Stadträte insgesamt 23,5 Millionen Euro für 2018 und die Folgejahre zur
Verfügung gestellt. Um den Digitalisierungsprozess zu beschleunigen, werden
im Doppelhaushalt 2020/2021 elf zusätzliche Personalstellen geschaffen.

Qualitätsverbesserungen an den Ganztagesgrundschulen unterstützt der
Gemeinderat in den Jahren 2020/2021 insgesamt mit zusätzlichen 6,5
Millionen Euro. Außerdem werden die Betreuungsangebote an
Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren ausgeweitet. Die
Stadträtinnen und Stadträte haben dafür jährlich 540.700 Euro einschließlich
Personal zur Verfügung gestellt.
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Mit einem jährlichen Zuschuss von 5,92 Millionen Euro wird das 365-Euro-
Jahresticket für den ÖPNV zum kommenden Schuljahr für Schülerinnen und
Schüler sowie Stuttgarter Azubis und Meisterschüler eingeführt.

Der Gemeinderat hat außerdem beschlossen, ab Schuljahresbeginn
2020/2021 für den Besuch von öffentlichen Fach- und Meisterschulen kein
Schul- und Materialgeld mehr zu erheben. Mit dem Gebührenverzicht in Höhe
von insgesamt 1,415 Millionen Euro pro Schuljahr sollen die von der Stadt
unterhaltenen Einrichtungen gestärkt und für Schülerinnen und Schüler
attraktiver werden. Zugleich soll mehr Bildungsgerechtigkeit hergestellt
werden.

Die Schulsozialarbeit an beruflichen und allgemeinbildenden Schulen ist in
den letzten Jahren stetig ausgebaut worden. Damit bisher unversorgte
Schulen ebenfalls von der Schulsozialarbeit nach dem Stuttgarter Modell
profitieren können und bereits bestehende Standorte bedarfsgerechter
ausgestattet werden, hat der Gemeinderat 1,1 Millionen Euro bewilligt. Dies
ermöglicht bei den Trägern der Schulsozialarbeit 11,25 neue
Sozialarbeiterstellen sowie 2,1 Leitungsstellen.
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Wirtschaftsförderung: Projekte, Maßnahmen und Mittel

Im Bereich Wirtschaftsförderung hat der Gemeinderat Mittel für eine Vielzahl
von Projekten und Maßnahmen bewilligt. Dazu zählt die Einführung des
Stuttgarter Innovationspreises, der ab 2021 alle zwei Jahre vergeben werden
soll und sich an Stuttgarter Unternehmen jeder Branche und Betriebsgröße
richtet. Mit Konzeption und Durchführung des Preises, der maßgeblich eine
Wertschätzung der Stadt für die vor Ort ansässigen innovativen Betriebe
darstellt, wurde die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Stuttgart
beauftragt. Das Preisgeld für den ersten Platz beträgt 50.000 Euro. Außerdem
soll ein Sonderpreis für Startups in Höhe von 20.000 Euro ausgelobt werden.

Der Doppelhaushalt sieht erstmals ein eigenes Budget für das
Stadtteilmanagement vor. Für die Finanzierung von Projekten erhält die
Abteilung Wirtschaftsförderung jährlich 55.000 Euro. Das
Stadtteilmanagement unterstützt die Handels- und Gewerbevereine, beteiligt
sich an der Planung, Koordination und Umsetzung von Maßnahmen zur
Kaufkraftbindung und setzt sich dafür ein, dass die Stadtbezirke attraktiver
werden.

Darüber hinaus bezuschusst mit 180.000 Euro pro Jahr bis 2023 ein Zentrum
für Startups beziehungsweise ein Gründerzentrum im Eiermann-Campus. Auf
dem Areal in Vaihingen findet aktuell auf zirka 14,5 Hektar eine Entwicklung
zum integrierten Quartier statt. Das Projekt wurde als IBA-Potenzial der
Landeshauptstadt Stuttgart identifiziert. Bis zum Jahr 2027 sollen
experimentelle Wohnformen, die Verbindung von Arbeiten und Wohnen sowie
innovative Mobilitätskonzepte realisiert werden.

Auch die Fortführung des Stuttgarter Wissenschaftsfestivals wurde
beschlossen. Premiere war 2019 unter dem Motto „smart und clever“. 30.000
Besucherinnen und Besucher waren bei den 78 Einzelveranstaltungen dabei,
75 Institutionen haben sich beteiligt. Die Resonanz sowie die Fülle der
Projekte und Projektpartner haben die Erwartungen bei weitem übertroffen.
Das Festival hat damit deutlich dazu beigetragen, dass Stuttgart verstärkt als
Wissenschaftsstandort wahrgenommen wird. Um an den Erfolg anzuknüpfen,
hat der Gemeinderat dem Vorschlag von Oberbürgermeister Fritz Kuhn
zugestimmt, das Festival künftig im zweijährigen Rhythmus durchzuführen und
dafür eine Vollzeitstelle sowie 300.000 Euro pro Doppelhaushalt zur
Finanzierung genehmigt.
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Auch eine Nachnutzung des Bereichs unter der Paulinenbrücke wird
ermöglicht. Der gemeinnützige Verein Stadtlücken e.V. hatte dort 2018 und
2019 eine partizipative Flächenentwicklung mit Experimentiercharakter
gestaltet. Basierend auf einer gemeinnützigen Trägerschaft sollen nun bis zum
Abschluss eines Bebauungsplanverfahrens Vorschläge für die künftige
Nutzung des Areals entwickelt werden. Dabei wird an der Vision eines
„Kooperativen Stadtraums“ gearbeitet. Das bedeutet, dass eine langfristige
Entwicklung des Ortes zum „Stadtraum für Alle“ stattfinden soll. Der
Gemeinderat hat unter anderem Mittel bereitgestellt, die die Berücksichtigung
von Bereichen im Süd- und Nordteil des Areals erlauben. Dadurch soll eine
Belebung des „Rondells“ erreicht und der im Nordteil ansässigen Szene
Rechnung getragen werden. Insgesamt stellt der Gemeinderat mit seinem
Beschluss Mittel in Höhe von 1,65 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Landeshauptstadt schafft eine Schnittstelle für die Koordinierung von
Nachtleben und Nachtökonomie – einen so genannten „Nachtbürgermeister“.
Dafür stehen jährlich 185.000 Euro bereit, damit sollen Sachkosten gedeckt
sowie eine 0,75-Stelle geschaffen werden. Die Abteilung Wirtschaftsförderung
wurde vom Gemeinderat mit der Ausgestaltung des neuen Aufgabengebietes
beauftragt. Im Frühjahr soll dazu gemeinsam mit Vertretern aus Politik,
Verwaltung, Interessensvertretern und Stadtgesellschaft ein Workshop
stattfinden.
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Kulturförderung

Der Gemeinderat erhöht die Förderung von zahlreichen Kulturinstitutionen in
unterschiedlichen Sparten und setzt darüber hinaus insbesondere
Schwerpunkte in den Bereichen Kulturelle Bildung, Geschichtsvermittlung und
Interkultur.

Kulturelle Bildung

Im Zuge der Digitalisierung und Globalisierung spielt die Kulturelle Bildung
insbesondere für den gesellschaftlichen Zusammenhalt eine zunehmend
wichtigere Rolle. Im Kulturamt wird dieser Bereich als ressortübergreifende
Querschnittsaufgabe gestärkt. Der Gemeinderat hat sie mit einer
koordinierenden Personalstelle und 150.000 Euro Sachbudget pro Jahr
ausgestattet. Darüber hinaus werden die Förderungen erhöht für: das Junge
Ensemble Stuttgart (plus 74.000 Euro für die laufende Arbeit und 17.300 Euro
für das Festival „Schöne Aussicht“), die beiden Stuttgarter Knabenchöre
Stuttgarter Hymnus-Chorknaben (plus 25.000 Euro) und collegium iuvenum
Stuttgart (plus 20.000 Euro), das Theater Tredeschin (plus 11.000 Euro), das
Theater in der Badewanne (plus 58.000 Euro), den Verein Leseohren (plus
10.000 Euro) und die Kinderwerkstatt in der Jugendkunstschule (plus 80.000
Euro). Auch die Volkshochschule erhält in den kommenden Jahren mehr
städtische Fördergelder (plus 755.700 Euro in 2020 und 934.000 Euro ab
2021). Der Verein LiedKunst KunstLied, der im Bereich der Musikvermittlung
tätig ist, wird mit 25.000 Euro für die nächsten 4 Jahre (2020 bis 2023) neu in
die institutionelle Förderung aufgenommen. Die Stuttgarter Musikschule erhält
4 zusätzliche Personalstellen, davon 2,5 Stellen und Sachmittel (140.000 Euro
in 2021 und ab 2022 jährlich 14.000 Euro), mit denen das
Bildungskooperationsprojekt „Musik für alle“ fortgeführt und erweitert werden
soll. Das Projekt bietet Kindern die Möglichkeit, im Rahmen der
Ganztagesschule ein Instrument zu erlernen. Die Stadtbibliothek Stuttgart
kann mit zusätzlichen 350.000 Euro pro Jahr ihr Medienangebot ausweiten
und verstärkt auch digitale Angebote machen. Personalstellen erhält die
Stadtbibliothek für die Medienbildung von Kindern und Jugendlichen sowie für
die Fortführung des Projekts „Mobile Jugendarbeit im Europaviertel“.

Der Verein Schwäbische Sternwarte e.V. einen Zuschuss von 1,4 Millionen
Euro für die Errichtung eines Erweiterungsneubaus auf der Uhlandshöhe.
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Geschichtsvermittlung und Aufarbeitung regionalgeschichtlicher
Themen

Zur Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes zur Erinnerungskultur erhält das
Kulturamt eine Personalstelle und zusätzlich 135.000 Euro Sachmittel für
Promotionsstipendien, partizipative Projekte und die Betreuung von
Erinnerungsstätten. Um sich konkret der kolonialen Geschichte zu widmen,
stellt der Gemeinderat für eine Vorstudie zur wissenschaftlichen Erforschung
der kolonialen Geschichte Stuttgarts im Jahr 2021 Mittel in Höhe von 15.000
Euro zur Verfügung. Zusätzlich beschloss der Rat Förderungen für die
Initiative des Lern- und Gedenkorts Hotel Silber (plus 30.000 Euro), den
Verein Schutzbauten Stuttgart (4.000 Euro), die Arbeitsgemeinschaft
Stadtgeschichte (20.000 Euro) und die Geschichtswerkstatt Degerloch (14.620
Euro in 2020 und 8.400 Euro ab 2021).

Internationale Kulturarbeit und lokale Tanz- und Performanceszene

Des Weiteren wird die internationale Kulturarbeit gestärkt. Die Erhöhung der
Förderungen an das Forum der Kulturen (laufende Arbeit sowie Ziryab-
Weltmusikakademie und Theaterfestival „Made in Germany“/“Made in
Stuttgart“ plus 120.000 Euro), das Deutsch-Türkische Forum (plus 25.000
Euro) und LABYRINTH (plus 30.000 Euro) sowie die erstmalige Förderung
des Arabischen Filmfestivals (15.000 Euro) und des Festivals Yidishe Lider
(20.000 Euro) sowie des Flamenco Festivals Stuttgart (25.000 Euro) zeigen
das Engagement des Gemeinderats für Projekte und Institutionen, die sich die
Präsentation der kulturellen Vielfalt und den interkulturellen Austausch in
Stuttgart zur Aufgabe gemacht haben. Bereits mit der Unterstützung der
Initiative TANZPAKT Stadt-Land-Bund, bei der sich Stuttgart im letzten Jahr
erfolgreich um Fördermittel beworben hat, stärkt der Gemeinderat die lokale
freie Tanz- und Performanceszene. Zahlreiche Institutionen, die sich an
TANZPAKT beteiligen und so das interdisziplinär ausgerichtete Tanzschaffen
in Stuttgart weiterentwickeln, erhalten in den kommenden zwei Jahren eine
erhöhte Förderung: Produktionszentrum Tanz+Performance (plus 26.400 Euro
laufend ab 2020 sowie einmalig 5.000 Euro in 2021), Theater Rampe (plus
70.000 Euro und plus 17.000 Euro für das Festival „6 Tage frei“), Musik der
Jahrhunderte (plus 61.000 Euro). Vor dem Hintergrund der sich
vergrößernden Freien Szene wird auch der Projektmittelfonds Tanz und
Theater gestärkt (plus 200.000 Euro).
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Theaterhaus und Tanzfestival COLOURS

Der Gemeinderat sichert darüber hinaus zusammen mit dem Land Baden-
Württemberg den Fortbestand des Theaterhauses und dessen hauseigener
Ensembles (plus 400.000 Euro im Jahr 2020 und plus 585.325 Euro ab dem
Jahr 2021). Zusätzlich stockt er die Förderung für das Tanzfestival COLOURS
auf (plus 50.000 Euro pro Jahr). Künftig stehen damit pro Tanzfestival, das
alle 2 Jahre stattfindet, je 450.000 Euro zur Verfügung.

Weitere Investitionen

In 2020 feiert Stuttgart den 250. Geburtstag von Georg Wilhelm Friedrich
Hegel. Der Gemeinderat erhöht den Innovationsfonds Literatur und
Philosophie einmalig um 50.000 Euro. Mit diesen Mitteln sollen gezielt
Projekte unterstützt werden, die auch im Zusammenhang mit dem
Doppeljubiläum von Hegel und Hölderlin stehen. Der Verein Konzerthaus
Stuttgart, eine Initiative aus Musik- und Kulturschaffenden in Stuttgart, die sich
für den Bau eines neuen Konzerthauses einsetzt, erhält für sein Engagement
in den kommenden zwei Jahren insgesamt 180.000 Euro. Um die Situation
der Clubs und Musikveranstalterinnen und -veranstalter in Stuttgart zu
verbessern, werden diese künftig durch den Förderfonds „Stuttgarter
Veranstaltungsförderung in Musikspielstätten und -clubs“ mit jährlich
zusätzlich 60.000 Euro unterstützt.

Der Gemeinderat hat auch die Förderungen für zwei überregional bedeutende
Festivals beschlossen: die KulturRegion Stuttgart erhält im Jahr 2020 einmalig
80.000 Euro für ihr Festival „Unter Beobachtung“, das sich mit der Frage nach
Rückzugsorten in einer immer transparenter werdenden Gesellschaft
befassen wird. Das neu konzipierte „Musikfest Stuttgart“ der Internationalen
Bachakademie Stuttgart wird mit zusätzlichen 115.000 Euro im Jahr 2021
gesichert.
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Chancengerechtes Stuttgart – gesellschaftliche Integration und soziale
Teilhabe

Ein zentrales Anliegen der Landeshauptstadt ist ein chancengerechtes
Stuttgart für alle Menschen, die hier leben. Für eine noch bessere
gesellschaftliche Integration und soziale Teilhabe sieht der im Doppelhaushalt
2020/2021 zahlreiche Maßnahmen vor. Sie alle sind grundlegend für die
moderne Ausgestaltung einer leistungsfähigen Großstadtsozialverwaltung,
samt den damit verbundenen Herausforderungen. Ergeben haben sie sich aus
einem Prozess, der auf den Doppelhaushalt ausgerichtet war und der nun
konsequent umgesetzt und kontinuierlich fortgeführt wird.

Hauptamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung:
Inklusion 2.0 – Barrierefreiheit und Teilhabe verstetigen

Um die Entwicklung Stuttgarts zu einer inklusiven Stadt weiter
voranzubringen, hat der Gemeinderat im Doppelhaushalt 2020/2021 das
referats- und ämterübergreifend angelegte Haushaltspaket Inklusion 2.0 mit
einer Vielzahl an Maßnahmen bewilligt. Es sieht Mittel von rund 5,8 Millionen
Euro in den nächsten zwei Jahren vor.

Zu den Schwerpunkten zählen die Verbesserung der Barrierefreiheit im
privaten Wohnungsbestand, aber auch in Arztpraxen, Geschäften,
Kultureinrichtungen, Restaurants und bei Veranstaltungen. Damit die Stadt
barrierefreier wird, wird das Förderprogramm „Barrierefreie Einrichtungen und
Veranstaltungen“ aufgelegt und das Förderprogramms „Barrierefreies und
altersgerechtes Wohnen“ fortgeführt, für insgesamt 1,5 Millionen Euro für die
kommenden beiden Jahre.

Jobcenter: Ausbildungscampus und Teilhabechancengesetz

Junge Flüchtlinge mit Ausbildungshemmnissen benötigen eine
zuständigkeitsübergreifende, individuelle und bedarfsgerechte Beratung,
Begleitung und Betreuung, die das vielfältige Angebot in Stuttgart erschließt.
Seit 2017 bietet hier der Ausbildungscampus eine geeignete Plattform. Die
Stadt übernimmt für 36 Monate 50 Prozent der Personalkosten für drei
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Bildungskoordinatorinnen und -koordinatoren. Die anderen 50 Prozent werden
Unternehmen und Stiftungen aufbringen.

Die Landeshauptstadt wird als kommunale Arbeitgeberin aktiv an der
Gestaltung der regionalen Arbeitsmarktpolitik mitwirken und schafft im
Rahmen des neuen Teilhabechancengesetzes 30 Ermächtigungen für
Arbeitsverhältnisse nach §16i SGB II für Menschen mit geringen Chancen auf
reguläre Arbeitsverhältnisse. Dadurch soll unter anderem bei
langzeitarbeitslosen Stuttgarterinnen und Stuttgartern die Verfestigung dieser
Situation bekämpft und die Teilhabe am Arbeitsleben sowie gegebenenfalls
eine Rückkehr in längerfristige, sozialversicherungspflichtige
Arbeitsverhältnisse ermöglicht werden.

Sozialamt: Von der Integration von Flüchtlingen bis zur
Wohnungsnotfallhilfe

In Stuttgart sollen künftig Häuser für alle Generationen mit einem engen
Bezug zu den Quartieren entstehen. In den Haushaltsjahren 2020/2021 ist
vorgesehen, zwei Einrichtungen als Stadtteilhäuser und zehn Standorte als
Begegnungsstätte „Plus“ beziehungsweise Stadtteil- und Familienzentren
„Plus“ umzusetzen. Insgesamt steht ein zusätzliches Förderbudget für
Betriebskostenzuschüsse von rund 400.000 Euro für 2020 und von zirka
750.000 Euro ab 2021 zur Verfügung. Für Investitionskosten sind jährlich
325.000 Euro bewilligt.

Über kostenfreie Schulungsangebote für Ehrenamtliche beziehungsweise
bürgerschaftlich Tätige fördert die Stadt den Ausbau dringend benötigter
Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung und Ältere. Ab 2020 gibt
es dafür jährlich 15.000 Euro.

Mit der Förderung von dreieinhalb zusätzlichen Fachkraftstellen ist der weitere
Ausbau der Versorgungsstruktur für chronisch mehrfach beeinträchtigte
Abhängigkeitskranke (CMBA) beschlossen worden. Mit dem Ausbau der
sozialräumlichen und regionalen Hilfeangebote und deren weiterer Anbindung
an Fachberatungsstellen der Wohnungsnotfallhilfe wird die bisherige
Angebotslücke geschlossen. Dafür entstehen zusätzliche Aufwendungen von
233.000 Euro in 2020 und 238.000 Euro ab 2021.

Durch die Förderung der personellen Aufstockung für das MedMobil auf 2,1
Stellen sowie die Regelförderung der im Projekt „Medizinische Assistenz
(MediA)“ erprobten Maßnahmen wird die Gesundheitsversorgung für
wohnungslose Menschen in Stuttgart deutlich verbessert. Damit erhält das
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MedMobil 2020 eine um 38.000 Euro höhere Bezuschussung, für die
folgenden Jahre sind jeweils 37.000 Euro eingestellt. Zusätzlich stehen für die
Vermittlung zur Allgemeinmedizin in 2020 43.000 Euro und danach 44.000
Euro zur Verfügung. Für die Überleitung im Bereich der frauenspezifischen
Gesundheit erhält der Sozialdienst katholischer Frauen 51.000 Euro im
kommenden Jahr und 52.000 Euro ab dem Jahr 2021. Für die Angebote im
Bereich der psychischen Gesundheit bekommt die Evangelische Gesellschaft
Stuttgart 86.000 Euro im Jahr 2020 und 87.000 Euro ab 2021.

Zur Unterstützung der Integration von in Stuttgart lebenden Flüchtlingen
stehen dem Sozialamt im kommenden Jahr insgesamt mehr als eine Million
Euro für folgende zusätzliche Unterstützungsangebote zur Verfügung:

   1. Zur Stabilisierung traumatisierter Flüchtlinge sind 387.000 Euro im
      Haushalt eingestellt.

   2. Für das vom Land Baden-Württemberg im Rahmen des Pakts für
      Integration mit den Kommunen (PIK) finanzierte
      Integrationsmanagement stellt die Landeshauptstadt ergänzend rd.
      256.000 Euro bereit, zum Beispiel für die Schulung der
      Integrationsmanagerinnen und -manager.

   3. Um die in der sozialen Betreuung von Flüchtlingen tätigen
      Integrationsmanagerinnen und –manager zu unterstützen, stehen im
      Doppelhaushalt 80.000 Euro jährlich für Dolmetschereinsätze zur
      Verfügung.

   4. Zur Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft wurden in Stuttgart
      an fünf Standorten Willkommensräume eingerichtet. Sie werden im
      Doppelhaushalt 2020/2021 mit 150.000 Euro pro Jahr gefördert.

   5. Für die Weiterführung der Empowerment-Projekte stehen in 2020 und
      2021 jeweils 100.000 Euro bereit. Damit wird unter anderm die Hilfe zur
      Selbsthilfe für Geflüchtete auch im Doppelhaushalt weiterhin gefördert.

   6. Für die soziale Betreuung von Personen aus dem Sonderkontingent
      Nordirak des Landes Baden-Württemberg sind 2020 in Stuttgart
      158.000 Euro im Haushalt eingestellt. Für 2021 sind es 145.000 Euro.

   7. Die Förderung der Rückkehrberatungsstelle für Migrantinnen und
      Migranten wird 2020/2021 mit 20.000 Euro jährlich fortgesetzt.
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Das Beratungsangebot des Bürgerservices Leben im Alter soll im
Doppelhaushalt 2020/2021 ausgebaut werden, um dem Wunsch vieler
Bürgerinnen und Bürger nachzukommen, bis ins hohe Alter selbstständig und
selbstbestimmt zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Beratung und Begleitung älterer Menschen hat in Stuttgart eine lange
Tradition. Die Arbeit in den Stadtteilbüros des Bürgerservices Leben im Alter
wird mit 6,6 Stellen verstärkt, damit dem gestiegenen Beratungs- und
Begleitungsbedarf und der demografischen Entwicklung Rechnung getragen
werden kann.

Für den Ausbau der „Präventiven Hausbesuche“ hat der Gemeinderat eine
zusätzliche Stelle beschlossen. Diese Besuche zielen darauf ab, selbstständig
lebende ältere Menschen anlässlich ihres 75. oder 80. Geburtstags zu
besuchen und sie über Entlastungsmöglichkeiten vor Ort zu informieren. Die
Sicherstellung der pflegerischen Versorgung für Ältere hat einen immer
höheren Stellenwert in der Stadt. Aus diesem Grund ist der Ausbau des
Pflegestützpunkts beim Bürgerservice Leben im Alter mit 4,4 Stellen
beschlossen worden. Auch das ehrenamtliche Angebot der
„Nachbarschaftsbrücke“ ist im Doppelhaushalt 2020/2021 mit einer Stelle
ausgestattet worden. Es richtet sich vor allem an Menschen ab 63 Jahren, die
alleinstehend sind und nur ein geringes Einkommen haben.

Durch die älter werdende Gesellschaft ist die Betreuungsbehörde des
Sozialamts mit steigenden Fallzahlen konfrontiert. Um dieser Situation gerecht
werden zu können, hat der Gemeinderat zusätzlich 4,8 Personalstellen
genehmigt.

Die Anzahl von Familien mit Kindern, die in Sozialunterkünften untergebracht
werden müssen, steigt seit mehreren Jahren stetig. Um die Belegung und den
Aufenthalt zielgerichtet steuern zu können, sind im Doppelhaushalt 4,24 neue
Stellen für ein Fallmanagement geschaffen worden.

Der Erhalt von Wohnungen für Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger hat
absolute Priorität. Um auch über die gesetzlichen Möglichkeiten hinaus helfen
zu können, ist ein Notfallfonds mit einem Volumen von 150.000 Euro
beschlossen worden. Daraus werden zur Unterstützung von Familien und
Alleinerziehenden bei drohendem Wohnungsverlust zusätzliche Mittel
bereitgestellt, um den Verlust der Wohnung abzuwenden.
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Außerdem hilft eine zusätzliche Stelle für die Aufsuchende Sozialarbeit bei
Älteren und jungen Erwachsenen künftig dabei, schneller auf den drohenden
Verlust von Wohnraum reagieren zu können.

Geburtshilfe und Hebammenversorgung

Zu einem chancengerechten Stuttgart gehört ein guter Start von Anfang an.
Um die Versorgung schwangerer Frauen durch vermehrte ambulante
Hebammenleistungen zu verbessern, haben Stadträtinnen und Stadträte die
Einrichtung einer Koordinations- und Beratungsstelle beim Gesundheitsamt
beschlossen – zunächst für die Dauer von drei Jahren. Zudem werden,
ebenfalls begrenzt auf drei Jahre, jährlich 50.000 Euro für freiberufliche
Hebammen bereitgestellt, die Auszubildenden in diesem Beruf einen
sogenannten Externats-Platz zur Verfügung stellen.

Abteilung Integrationspolitik: Sprachkurse und gesellschaftlicher
Zusammenhalt

Eine zentrale Aufgabe der Abteilung Integrationspolitik ist es, den Stuttgarter
Migranten eine chancengerechte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu
ermöglichen. Grundvoraussetzung dafür ist ein bedarfsgerechtes Angebot an
Deutschkursen für Menschen, die noch keinen Zugang zu den
Integrationskursen des Bundes haben. Der Gemeinderat hat deshalb pro Jahr
158.000 Euro als Kofinanzierung zur Landesförderung im Rahmen der
Verwaltungsvorschrift Deutsch für Flüchtlinge bereitgestellt. Die Mittel für die
Kinderbetreuung während der Deutschkurse werden jährlich um 15.000 auf
90.000 Euro erhöht, damit mehr Mütter mit Kleinkindern einen Deutschkurs
besuchen können.

Im Rahmen der Stuttgarter Partnerschaft für Demokratie unterstützt die
Abteilung Integrationspolitik zahlreiche Initiativen und Projekte zur Stärkung
der Demokratie und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Einige davon
werden aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ gefördert, andere aus
dem Projektetat der Abteilung Integrationspolitik. Mit 70.000 Euro pro Jahr ist
im Doppelhaushalt für Kontinuität in der Finanzierung dieser wichtigen
Aufgabe gesorgt.

Die Abteilung Integrationspolitik soll die Konzeption für ein Haus der Kulturen
erstellen. Dafür werden einmalig Planungsmittel von 50.000 Euro eingestellt,
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ebenso Mittel für Beteiligungsstrukturen von jährlich 20.000 Euro sowie eine
halbe Stelle im Doppelhaushalt.

Stadtverwaltung als Arbeitgeberin

Neueinstellungen, die Integration von Förderschülern als Auszubildende oder
von Beschäftigten, die aus einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung
(WfbM) in den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln, sollen bei der
Stadtverwaltung beispielhaft vorangebracht werden. Der Gemeinderat hat
deshalb für die Erarbeitung eines Konzepts 40.000 Euro zur Verfügung
gestellt und eine halbe Stelle geschaffen, die sich bei der Stadtverwaltung
darum kümmert, dass mehr Menschen mit Förderbedarf beschäftigt werden.
Für die eigentliche Beschäftigung behinderter Menschen werden 2020 und
2021 zudem jeweils zwei Stellen geschaffen.

Barrierefrei in Stuttgart unterwegs

Um Bushaltestellen barrierefrei umzurüsten, hat der Gemeinderat 2020 und
2021 jeweils 1,25 Millionen Euro bereitgestellt. Die SSB erhält ein einmaliges
Sonderbudget von 1,07 Millionen Euro, um in den kommenden beiden Jahren
priorisierte Stadtbahnhaltestellen im Stadtgebiet in Bezug auf Höhen- und
Spaltunterschiede anzupassen.

Außerdem hat der Gemeinderat 48.000 Euro einmalig sowie 1600 EUR
jährlich für die Betriebskosten bewilligt, um eine mobile barrierefreie „Toilette
für Alle“ zu beschaffen, die bei allen Veranstaltungen im Stadtgebiet
eingesetzt werden kann.

Für die barrierefreie Anpassung der städtischen Internetangebote und deren
Übersetzung in Leichte Sprache stehen ebenfalls 107.000 Euro im Jahr 2020
bereit. Zusätzlich wurde eine Stelle geschaffen, die die programmtechnische
Umsetzung und die fortlaufende Pflege übernimmt und künftig die technische
Weiterentwicklung der Barrierefreiheit sowie die Beratung der Fachämter
koordiniert.

Damit die Angebote in der Stadtbibliothek barrierefrei genutzt werden können,
werden 50.000 Euro für Gebärdensprachvideos, Filme mit Audiodiskreption,
Easy-Reader-Bücher, Medien in Leichter Sprache, Hörbücher sowie
Hörzeitungen und Hörzeitschriften im DAISY-Format, Großdruckbücher, taktile
Bücher sowie eine interaktive Bibliotheks-Führungs-App für hörgeschädigte
Menschen bereitgestellt. Der Verein Welthaus, der im ersten Obergeschoss
des Instituts für Auslandsbeziehungen das Globale Klassenzimmer und
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Veranstaltungsräume betreibt, soll, einem Vorschlag aus dem Bürgerhaushalt
folgend, einen Treppenlift zur Verbesserung der Zugänglichkeit erhalten.

Gemeinsame Bildung, Erziehung und Entwicklung von Kindheit an

Damit Kinder sowie Erwachsene aktiv eine inklusive Stadtgesellschaft
mitgestalten können und wollen, unterstützt der Gemeinderat ein
gemeinsames Aufwachsen von Behinderten und Nicht-Behinderten mit 1,36
Millionen Euro. Dafür sollen mehr inklusive und barrierefreie Spielflächen und
Aussichtspunkte in Stuttgart geschaffen werden. Zudem gibt es jährlich 85.000
Euro, um Inklusionsprojekte auf Jugendfarmen und Abenteuerspielplätzen zu
fördern.

Für das Programm „Kita für alle in Stuttgart“, das darauf abzielt, dass alle
Kitas Inklusion umsetzen können, stellt der Gemeinderat für die kommenden
zwei Jahre 937.100 Euro sowie 7,15 neue Stellen bereit. Für Kita-fit-
Kooperationen, Bewegungsspielpässe und inklusive Kinderfeste stehen des
Weiteren 27.400 Euro im Doppelhaushalt zur Verfügung.

Assistenz, Beteiligung und Empowerment

Dem Gemeinderat ist es wichtig, dass Menschen mit Behinderung eigenes
Engagement für ihre Stadt entwickeln, selbst Projekte durchführen können
und mehr Beteiligung möglich wird. Dadurch wird nicht nur die Hilfe zur
Selbsthilfe gestärkt, sondern behinderte Menschen erhalten auch mehr
Kompetenzen und Teilhabechancen.

Nachdem der Fokus-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-
Behindertenrechtskonvention 2015 in einem groß angelegten
Beteiligungsprozess erarbeitet wurde, steht im kommenden Jahr dessen
Evaluation und Fortschreibung an. Dazu werden wieder Menschen mit und
ohne Behinderung eingeladen werden, sich einzubringen, um ihr Stuttgart
barrierefreier zu gestalten. Für die Umsetzung haben Stadträtinnen und
Stadträte Mittel von 115.000 Euro in den Doppelhaushalt aufgenommen. Auch
dem Beirat für Menschen mit Behinderung werden einmalig 50.000 Euro zur
Verfügung gestellt. Damit kann er Projekte und Vorhaben befördern, die ihm
besonders wichtig sind. Überdies soll der Einsatz von
Gebärdensprachdolmetschern bei städtischen Veranstaltungen ausgeweitet
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