Gemeindeversammlung Montag, 20. Juni 2022, 20.00 Uhr in der reformierten Kirche - Gemeinde Erlenbach

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Gemeindeversammlung Montag, 20. Juni 2022, 20.00 Uhr in der reformierten Kirche - Gemeinde Erlenbach
Gemeindeversammlung
Montag, 20. Juni 2022, 20.00 Uhr
in der reformierten Kirche
Gemeindeversammlung Montag, 20. Juni 2022, 20.00 Uhr in der reformierten Kirche - Gemeinde Erlenbach
Gemeindeversammlung Montag, 20. Juni 2022, 20.00 Uhr in der reformierten Kirche - Gemeinde Erlenbach
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

Wir laden Sie ein zur Teilnahme an der

      Gemeindeversammlung am Montag, 20. Juni 2022,
            20.00 Uhr, in der reformierten Kirche

zur Behandlung folgender Geschäfte:                                       Seite

1.   Genehmigung Jahresrechnung 2021 Gemeinsame Sekundarschule                4
     Erlenbach-Herrliberg (GSEH)

2.   Genehmigung Jahresrechnung 2021 Politische Gemeinde Erlenbach            6

3.   Aufwertung Anlage Mariahalden                                            15

4.   Teilsanierung Feuerwehrgebäude, Schulhausstrasse 32                      20

5.   Beantwortung Anfrage                                                     26
     gemäss §17 des Gemeindegesetzes von Andreas Märki

Die Akten können ab Montag, 6. Juni 2022 auf der Webseite der Gemeinde
Erlenbach oder im Gemeindehaus in der Gemeinderatskanzlei (2. Obergeschoss)
eingesehen werden.

Erlenbach, 12. April 2022                         Gemeinderat Erlenbach
Gemeindeversammlung Montag, 20. Juni 2022, 20.00 Uhr in der reformierten Kirche - Gemeinde Erlenbach
Geschäft 1

Genehmigung Jahresrechnung 2021 Gemeinsame Sekundarschule
Erlenbach-Herrliberg (GSEH)

Antrag                                           teiler gemäss Zweckverbandsvertrag.
                                                 Für 2021 beträgt der Anteil der Gemeinde
Die Schulpflege beantragt der Gemeinde-          Erlenbach 46.1% resp. CHF 1'851'226.10
versammlung zu beschliessen:                     (budgetiert CHF 2'030'000).

1.   Die Jahresrechnung 2021 der                 Coronabedingt kam es beim Personal-
     Gemeinsamen Sekundarschule                  und Sachaufwand zu einem Minderauf-
     Erlenbach-Herrliberg (GSEH)                 wand von ca. CHF 150'000.00. Davon
     wird genehmigt. Die Erfolgsrechnung         betroffen waren insbesondere die
     schliesst bei einem Aufwand von             Betreuungsangebote, Freifächer, Lager
     CHF 4’142'456.69 und einem Ertrag           und Exkursionen.
     von CHF 126'781.80 mit einem
     Aufwandüberschuss von                       Investitionen
     CHF 4'015'674.89. Der Anteil                Mit den per 2021 in Kraft getretenen
     der Gemeinde Erlenbach an                   neuen Statuten wurde der Zweckverband
     diesem Nettoaufwand beträgt                 vermögensfähig und die Aktivierungs-
     CHF 1'851'226.10. Für das Zurver-           grenze sank auf CHF 50‘000.00. Für das
     fügungstellen der Erlenbacher               Projekt AITI (Anpassung IT-Infrastruktur an
     Schulanlagen an die GSEH erhielt            den Lehrplan 21) wurden knapp 95%
     die Gemeinde für das Jahr 2021              resp. CHF 56'616.55 der budgetierten
     einen Mietzins von CHF 270'600.00.          CHF 60'000.00 ausgegeben. Mit der auf
                                                 drei Jahren festgelegten Nutzungsdauer
2.   Vorbehalten bleibt die gleichlautende       werden die Abschreibungen von
     Zustimmung der Gemeinde                     CHF 18'872.18 verbucht.
     Herrliberg.
                                                 Der Gemeindeanteil an den Nettokosten
                                                 der GSEH als auch der Mietertrag sind in
Weisung                                          der Erfolgsrechnung 2021 der Politischen
                                                 Gemeinde Erlenbach enthalten.
Die Jahresrechnung 2021 des Zweck-
verbands weist Aufwendungen von                  Gemäss Art. 8 der Zweckverbandsver-
CHF 4'142'456.69 (budgetiert                     einbarung der GSEH bedarf die
CHF 4'355'000) und Erträge von                   Genehmigung der Jahresrechnung der
CHF 126'781.80 (budgetiert CHF 125'500)          übereinstimmenden Zustimmung der
aus. Der Aufwandüberschuss beträgt               Gemeindeversammlungen beider
somit CHF 4'015'674.89 (budgetiert               Verbandsgemeinden.
CHF 4'229'500) und wird durch die Trä-
gergemeinden Erlenbach und Herrliberg
übernommen. Die Aufteilung erfolgt
nach einem jährlich aktualisierten Kosten-

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Gemeindeversammlung Montag, 20. Juni 2022, 20.00 Uhr in der reformierten Kirche - Gemeinde Erlenbach
Empfehlung                                     Stellungnahme Gemeinderat

Die Schulpflege Erlenbach ersucht die          Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbe-
Stimmberechtigten, die GSEH-Jahres-            rechtigten der Jahresrechnung 2021
rechnung 2021 zu genehmigen.                   der Gemeinsamen Sekundarschule Erlen-
                                               bach-Herrliberg (GSEH) zuzustimmen.
Behördliche Referentin:
Schulpräsidentin Lotti Grubenmann
                                               Erlenbach, 29. März 2022

Erlenbach, 14. März 2022                       Für den Gemeinderat
                                               Dr.iur. Sascha Patak, Gemeindepräsident
Für die Schulpflege                            Daniel Keibach, Gemeindeschreiber
Lotti Grubenmann,
Schulpräsidentin
Barbara Rusterholz,                            Stellungnahme GSEH-Rechnungs-
Leiterin Schulverwaltung                       prüfungskommission

                                               Die Rechnungsprüfungskommission
                                               der GSEH empfiehlt der Gemeindever-
                                               sammlung die Jahresrechnung 2021
                                               der GSEH zu genehmigen.

Jahresrechnung 2021 Gemeinsame Sekundarschule
Erlenbach-Herrliberg (GSEH)

                                     Rechnung 2021                 Budget 2021
                                    Aufwand      Ertrag         Aufwand       Ertrag
Zusammenzug
nach Aufgabenbereich

0110   Legislative                 2’927.85                        4’000
2130   Sekundarstufe           2’607’539.88     124’959.25     2’784’500      125’000
2170   Schulliegenschaften       974’160.00                      974’000
2190   Schulleitung              175’028.20                      187’000
2191   Schulverwaltung           241’660.51         740.00       256’500
2192   Volksschule Sonstiges     140’724.30         969.40       148’500
2300   Berufliche Grundbildung       415.95                          500
9710   Rückverteilungen
       aus CO2-Abgabe                               113.15                         500

Aufwandüberschuss                              4’015’674.89                  4’229’500

       davon Anteil Erlenbach                  1’851’226.10                  2’030’000
       davon Anteil Herrliberg                 2’164’448.79                  2’199’500

                                 4’142’456.69 4’142’456.69      4’355’000    4’355’000

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Geschäft 2

Genehmigung Jahresrechnung 2021 Politische Gemeinde Erlenbach

Die Jahresrechnung 2021 schliesst um            Alle Details zu der Jahresrechnung finden
rund CHF 1.6 Mio. schlechter ab als bud-        Sie auf der Gemeinde-Website unter
getiert. Zum schlechteren Ergebnis hat          folgendem Pfad: Politik/Gemeindever-
auf der Einnahmenseite vor allem der von        sammlungen/Versammlungen und Resul-
der GV nicht genehmigte Verkauf von             tate/20.06.2022 oder durch Scannen des
drei Liegenschaften (- CHF 4.4. Mio.) ge-       QR-Codes in der Weisung.
führt. Ausgabenseitig kommt der Mehr-
aufwand fast ausschliesslich von der ne-
gativen Neubewertung des Erlibacherhof
(- CHF 1.04 Mio.). Aufgrund der wiederum
höheren Steuereinnahmen resultiert den-
noch ein Ertragsüberschuss von rund
CHF 1.8 Mio.

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Auf einen Blick

Rechnung 2021
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Aufwandseite
   Struktur Aufwandseite Erfolgsrechnung
   Abschreibungen     Finanzaufwand
                      Finanzaufwand
Verwaltungsvermögen
Verwaltungsvermögen
 e
 erwa
                         3%            Finanzausgleich
                                       Finanzausgleich
        7%
Sach- und übriger
                                           45%
Betriebsaufwand

    11
    11%
      %

                                      Betriebs- und
 Personalaufwand
 Personalaufwand                      Defizitbeiträge

     12%
     12%                                22%
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Struktur Ertragseite Erfolgsrechnung

Beiträge von                Einnahmen aus FFonds
                                             onds und
Gemeinwesen                    Spezialfinanzierung
                                                        Steuern
   4%                                1%                 87%

Finanzertrag
Finanzertrag
    nzerttr

  8%

Verschiedene
Versc
 erschiedene
 e           Erträge
Regalien
Regalien und Konzessionen
             Konzessionen   0%
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Erfolgsrechnung

                            2016              2017          2018                2019            2020         2021

 Aufwand                    74’947’588        64’520’830    71’177’786          72’229’901     73’311’979   80‘585‘463

 Ertrag                     71’200’424        67’865’051    73’689’967          74’641’443     77’610’615   82‘398‘309

 (+) Ertragsüberschuss
 ( – ) Aufwandüberschuss    – 3’747’164        3’344’221     2’512’181           2’411’542      4’298’636    1‘812‘846

 80 Mio.

 70 Mio.

 60 Mio.

 50 Mio.

 40 Mio.

 30 Mio.

 20 Mio.

 10 Mio.

          0

– 10 Mio.            2016          2017              2018                2019                2020           2021

                            Jahresergebnise
Entwicklung Gesamtaufwand
               und direkte Steuern

25 T
   Tssd.

20 T
   Tssd.

15 T
   Tssd.

10 T
   Tssd.

 5 Ts
   Tsd.

      0

           2018            2019                2020   2021

                  Direkte Steuern pro Einwohner/in

                  Gesamtaufwand pro Einwohner/in
Entwicklung Nettoinvestitionen
              Ve
               erw
               erwaltungsvermögen
              Verwaltungsvermögen

20 Mio.

15 Mio.

10 Mio.

 5 Mio.

     0

           2018     2019    2020    2021
Stellungnahme
Rechnungsprüfungskommission

Die Rechnungsprüfungskommission hat                  keinen Bemerkungen Anlass. Die Rech-
die Jahresrechnung und die Sonder-                   nungsprüfungskommission hat den Kurz-
rechnungen 2021 der politischen Gemein-              bericht der finanztechnischen Prüfung
de Erlenbach in der vom Gemeinderat                  zur Kenntnis genommen. Die Rechnungs-
beschlossenen Fassung vom 15. März                   prüfungskommission beantragt der
2022 geprüft. Die Rechnungsprüfungs-                 Gemeindeversammlung, die Entnahme
kommission stellt fest, dass die Jahres-             aus der finanzpolitischen Reserve von
rechnung der politischen Gemeinde                    CHF 0.00, die Jahresrechnung und die
Erlenbach finanzrechtlich zulässig und               Sonderrechnungen 2021 der politischen
rechnerisch richtig ist. Die finanzpolitische        Gemeinde Erlenbach entsprechend
Prüfung der Jahresrechnung gibt zu                   dem Antrag des Gemeinderates zu ge-
                                                     nehmigen.

                                                14
Geschäft 3

Aufwertung Anlage Mariahalden

Antrag                                              wiese und Parkierungsanlage) bezüglich
                                                    Erholung und Naturschutz aufgewertet
Der Gemeinderat beantragt der Gemein-               werden.
deversammlung zu beschliessen:
                                                    Die Anlage liegt in der kantonalen Freihal-
1.   Dem Projekt für die zusätzliche Auf-           tezone und wird von der Öffentlichkeit
     wertung der Anlage Mariahalden                 rege genutzt. Die politische Gemeinde
     mittels Holzsteg, Brunnen, Sitzgele-           möchte die Gelegenheit nutzen und
     genheiten und WC/Dusche-Anlage                 die Anlage durch einige gezielte Massnah-
     auf dem kantonalen Grundstück                  men weiter aufwerten. Dazu möchte die
     Kat.-Nr. 3432 wird zugestimmt.                 Gemeinde in Absprache mit dem Kanton
                                                    und auf eigene Kosten einen Holzsteg,
2.   Für die Bauausführung wird zu Lasten           einige Sitzgelegenheiten, einen Brunnen
     der Investitionsrechnungen 2022                und eine WC/Dusche-Anlage auf der
     ein Bruttoobjektkredit von gesamthaft          Parzelle realisieren.
     CHF 595'000.00 genehmigt. Vorbe-
     halten bleiben die rechtskräftigen             Die Kosten dieser "Sonderwünsche" der
     Bewilligungen für die von der Gemein-          Gemeinde übersteigen die Finanzkom-
     de geplanten Anlagen.                          petenz des Gemeinderats, weshalb das
                                                    Geschäft der Gemeindeversammlung
3.   Die Kreditsumme erhöht oder ermäs-             zur Genehmigung vorzulegen ist.
     sigt sich um den Betrag, der sich
     durch eine allfällige Bauteuerung              Der Kanton plant, die Anlage ab August
     oder -verbilligung in der Zeit zwischen        2022 zu sanieren. Damit die Sonderwün-
     Aufstellung des Kostenvoranschlags             sche der Gemeinde ebenfalls im Rahmen
     (Preisstand Mai 2022) und der Bau-             dieser Bauarbeiten umgesetzt werden
     ausführung ergibt.                             können, ist ein Entscheid der Gemeinde-
                                                    versammlung vom 20. Juni 2022 erfor-
4.   Mit dem Vollzug wird die Bau- und              derlich.
     Planungskommission beauftragt.
                                                    Aufgrund des engen Zeitplans lagen zur-
                                                    zeit der Erarbeitung der vorliegenden
Weisung                                             Unterlagen für die Gemeindeversammlung
                                                    noch nicht alle erforderlichen Bewilligun-
Ausgangslage                                        gen rechtskräftig vor. Insbesondere betrifft
Der Kanton Zürich plant auf seinem                  dies folgende Aspekte:
Grundstück, Kat.-Nr. 3432 im Gebiet
Mariahalden, einen Abschnitt des Zürich-            -   Das kantonale Tiefbauamt hat das
seewegs zu realisieren. Dabei soll ein                  Projekt gemäss §16 und 17 Strassen-
ca. 100m langer Weg entlang des See-                    gesetz im Januar 2022 publiziert
ufers erstellt werden. Gleichzeitig                     und für 30 Tage öffentlich aufgelegt.
mit dem Neubau des Seeuferwegs soll                     Gegen das Projekt wurde eine
die gesamte bestehende Anlage                           Einsprache erhoben, welche auf die
(inkl. Flachuferbereich, Ufermauer, Liege-              Reduktion der Parkplätze und den

                                               15
Neubau des Holzstegs abzielt. Die           Die Sonderwünsche der Gemeinde um-
    Einsprache konnte bis zum Zeitpunkt         fassen andererseits folgende Massnah-
    der Erstellung der vorliegenden             men:
    Unterlagen noch nicht rechtskräftig
    erledigt werden.                            -   Auf der bestehenden Ufermauer soll
                                                    ein etwa 20 m langer und 2.9m
-   Die gesamte Anlage liegt im Ge-                 breiter Holzsteg erstellt werden. Im
    wässerabstandsbereich und teilweise             südlichen Bereich ragt der Steg
    im Bereich des Zürichsees, was                  zwecks Erleichterung des Seeein-
    eine entsprechende Konzession der               stiegs ca. 6.0m auf den See hinaus
    kantonalen Fachstellen (AWEL,                   und wird an dessen Ende mit einer
    Fischerei, Naturschutz) erfordert.              Einstiegstreppe versehen.
    Die Konzession wurde vom Kanton
    in Aussicht gestellt.                       -   Die Anlage wird im Bereich des Holz-
                                                    stegs mit einem Brunnen mit Trink-
-   Das geplante Gebäude für die                    wasserversorgung sowie einigen
    WC/Dusche-Anlage (Abmessungen                   Sitzgelegenheiten (Holzbänke) weiter
    Länge/Breite/Höhe ca. 2.9 x 2.9 x               aufgewertet.
    2.9m) erfordert eine baurechtliche
    Bewilligung. Das entsprechende              -   Die Anlage soll zudem mit einer
    Baugesuch war zum Zeitpunkt der                 WC-/Dusche-Anlage ausgestattet
    Erstellung der vorliegenden Unterla-            werden. Das erforderliche Gebäude
    gen noch in Ausarbeitung.                       inkl. der zugehörigen Ver- und Ent-
                                                    sorgungsleitungen wird im nord/östli-
Aus diesem Grund erscheint eine Kredit-             chen Bereich des kantonseigenen
genehmigung unter Vorbehalt der rechts-             Grundstücks Kat.-Nr. 3432 platziert.
kräftigen erforderlichen Bewilligungen
angebracht.                                     Baukosten der kommunalen
                                                Sonderwünsche
Projektbeschrieb                                Die detaillierten Kostenvoranschläge des
Die gesamte Aufwertung der Anlage               Landschaftsarchitekten vom 15. Dezem-
umfasst einerseits die vom Kanton ge-           ber 2021 resp. 2. März 2022 weisen zu-
planten Teile, nämlich die Sanierung            sammenfassend folgende Zahlen aus
der Parkierungsanlage, die Umgestaltung         (Genauigkeit ±10%, inkl. MwSt.):
der Liegewiese, die Sanierung der
Ufermauer, die Aufwertung des Flach-
uferbereichs und die Erstellung des
Seeuferwegs. Diese Massnahmen werden
grundsätzlich vom Kanton finanziert.
Die Kosten des Seeuferwegs werden zu
80% vom Kanton getragen, 20% über-
nimmt die Gemeinde als gebundene
Ausgabe.

                                           16
Holzsteg, Brunnen, Sitzbänke:
Bauarbeiten                                              CHF      206'505.50
Nebenarbeiten:                                           CHF       50'370.00
Technische Arbeiten                                      CHF       79'350.00
Rundung                                                  CHF          774.50
                                                         ___________________

Total Holzsteg, Brunnen, Sitzbänke (inkl. MwSt.)         CHF      337'000.00
                                                         ___________________

WC/Dusche-Anlage:
Bauarbeiten inkl. Infrastruktur                          CHF      202'378.00
Nebenarbeiten                                            CHF       39'500.00
Technische Arbeiten                                      CHF       16'000.00
Rundung                                                  CHF          122.00
                                                         ___________________

Total WC/Dusche-Anlage (inkl. MwSt.)                     CHF      258'000.00
                                                         ___________________
                                                         ___________________

Gesamtkosten (inkl. MwSt.)                               CHF      595'000.00
                                                         ___________________
                                                         ___________________

Im Budget der Investitionsrechnung 2022 sowie im Finanzplan 2023 sind für dieses
Bauvorhaben gesamthaft CHF 500'000.00 eingestellt.

Grundriss und Ansichten

                                            17
Mit der Genehmigung durch die                         Terminplan / Ausführung
Gemeindeversammlung fallen nach                       Nach der Genehmigung durch die Ge-
der Projektrealisierung jährliche Kapital-            meindeversammlung werden die
folgekosten von CHF 29'750.00                         Detailprojektierung und die Ausschrei-
(Abschreibung und Verzinsung) sowie                   bung der Bauarbeiten aufgenommen.
betriebliche Folgekosten von etwa                     Es ist vorgesehen, mit den Bauarbeiten
CHF 10'000.00 pro Jahr an. Diese Auf-                 im August 2022 zu beginnen. Auf die
wendungen stellen gebundene                           Badesaison 2023 sollen die Arbeiten ab-
Ausgaben dar.                                         geschlossen werden. Während der
                                                      Bauarbeiten kann die Anlage nicht ge-
                                                      nutzt werden.

Geschlechtsneutrale Kabine mit Holzverschalung

                                                 18
Empfehlung                                     Stellungnahme Rechnungs-
                                               prüfungskommission
Der Gemeinderat sowie die Bau- und
Planungskommission empfehlen den               Die Rechnungsprüfungskommission
Stimmberechtigten, der Aufwertung der          empfiehlt der Gemeindeversammlung,
Anlage Mariahalden und den Kosten              im Sinne von Artikel 44 der Gemein-
von CHF 595'000.00 zuzustimmen.                deordnung, den Bruttoobjektkredit für die
                                               Aufwertung der Anlage Mariahalden zu
Behördlicher Referent:                         genehmigen.
Tiefbauvorstand Philippe Zehnder

Erlenbach, 15. März 2022

Für den Gemeinderat
Dr.iur. Sascha Patak, Gemeindepräsident
Daniel Keibach, Gemeindeschreiber

                                          19
Geschäft 4

Teilsanierung Feuerwehrgebäude, Schulhausstrasse 32

Antrag                                              fertigt werden. Das Gebäude selbst ist
                                                    ebenfalls sanierungsbedürftig. Um
Der Gemeinderat beantragt der Gemein-               die gesetzlichen Vorgaben weitestgehend
deversammlung zu beschliessen:                      zu erfüllen und um für die Planung und
                                                    die Erstellung eines Ersatzneubaus Zeit
1.   Der Teilsanierung und der Teilanpas-           zu gewinnen, soll das Feuerwehrgebäude
     sung des Feuerwehrgebäudes an der              für eine weitere Nutzungsdauer von
     Schulhausstrasse 32, Kat.-Nr. 5207,            5-10 Jahren teilsaniert und so weit als
     wird zugestimmt.                               sinnvoll angepasst werden. Die Kosten für
                                                    die geplante Sanierung und Anpassung
2.   Für die Realisierung der Teilsanierung         belaufen sich auf CHF 510’000.00. Die
     wird zu Lasten der Investitionsrech-           Liegenschaftenkommission und der
     nung 2022–2023 ein Bruttoobjektkre-            Gemeinderat beantragen der Gemeinde-
     dit von CHF 510’000.00 bewilligt.              versammlung die geplante Sanierung
                                                    und Anpassung des Feuerwehrgebäudes
3.   Die Kreditsumme erhöht oder ermäs-             gutzuheissen.
     sigt sich um den Betrag, der sich
     durch eine allfällige Bauteuerung              Ausgangslage
     oder -verbilligung in der Zeit zwischen        Die Liegenschaftenkommission ist
     der Kostenschätzung (Preisstand                bestrebt, das Liegenschaftenportfolio
     März 2022) und der Bauausführung               der Gemeinde Erlenbach laufend zu
     ergibt.                                        prüfen. Dabei werden die Verwendungs-
                                                    zwecke, die Gebäudezustände und
4.   Mit dem Vollzug wird das Liegen-               die damit verbundenen Unterhaltskosten
     schaftensekretariat beauftragt.                jeweils kritisch beurteilt.

                                                    Das Feuerwehrgebäude, Vers.-Nr. 164, be-
Weisung                                             findet sich zusammen mit dem inventari-
                                                    sierten Ankerhaus an der Schulhausstr. 28,
Das Geschäft in Kürze                               Vers.-Nr. 170, auf dem 1'457m² grossen
Das rund 80 Jahre alte Feuerwehrge-                 Grundstück Kat.-Nr. 5207. Im Zuge des
bäude an der Schulhausstrasse 32 ent-               Wachstums der Gemeinde und des
spricht den heutigen Anforderungen                  technischen Fortschritts wurde das rund
und gesetzlichen Vorgaben nicht mehr.               80 Jahre alte Feuerwehrgebäude mehr-
Es fehlen insbesondere geschlechterge-              fach um- und ausgebaut. So wurde etwa
trennte Garderoben- und Sanitär-                    die Fahrzeughalle sukzessive vergrössert
anlagen, ein Aufenthaltsraum und Parkie-            und ver-stärkt und ein Schiebefalttor,
rungsmöglichkeiten für einrückende                  ein Kommandoraum und ein WC einge-
Einsatzkräfte. Das Feuerwehrgebäude                 baut. Die letzte Sanierung oder
bietet auch für das Material zu                     Anpassung liegt viele Jahre zurück.
wenig Raum. So verfügt die Feuerwehr                Die Gebäudehülle befindet sich noch im
noch über Aussenlager im Allmendli                  Originalzustand. Die Aussenwände sind
und im Erlibacherhof. Wegen der geringen            in unisolierter Massivbauweise erstellt.
Höhe und Breite der Einstellhalle                   Die Decke über dem Obergeschoss bildet
müssen Feuerwehrfahrzeuge massange-                 gegenüber dem Kaltdach den Dämm-

                                               20
perimeter. Das unbeheizte Dachgeschoss dient als Lager. Das Gebäude verfügt über keine
eigene Heizung. Es wird über eine Fernleitung durch das benachbarten Kirchgemeinde-
haus beheizt. Der primäre Energieträger der Kirchgemeinde ist Heizöl.

GIS-Plan, Grundstück Kat.-Nr. 5207

An der Sitzung vom 20. Mai 2020 nahm            und Ersatzneubau. Die Liegenschaften-
die Liegenschaftenkommission die                kommission entschied sich für die Option
aus heutiger Sicht organisatorischen und        Teilsanierung. Grund für die Wahl war,
technischen Mängel des Feuerwehrge-             dass bestimmte Sanierungen und Anpas-
bäudes an der Schulhausstrasse 32 sowie         sungen dringend sind und ein Neubau
den Instandstellungs- und Instandhal-           nicht innert nützlicher Frist erstellt werden
tungsbedarf von CHF 710'000 bis zum             kann. Eine Teilsanierung verschafft Zeit,
Jahr 2030 zur Kenntnis. Sie erörterte           einen notwendigen Ersatzneubau zu pla-
daraufhin die grundsätzlichen Handlungs-        nen und zu erstellen.
optionen Teilsanierung, Gesamtsanierung

                                           21
Bauprojekt Teilsanierung Feuerwehr
Auf der Grundlage des Bauprojekts mit Baubeschrieb und des Kostenvoranschlags mit
einer Genauigkeit von +/- 10% der Doppler Muhl Architekten AG vom 18. März 2022 ist
mit folgenden Baukosten bzw. Investitionsausgaben (inkl. MwSt.) zu rechnen:

BKP    Bezeichnung            Betrag CHF       Beschrieb
                                               inkl. grösste Position in tausend Franken

BKP 1 Vorbereitungsarbeiten     42’259.00      Bestandesaufnahmen (14k),
                                               Schadstoffuntersuch, Abbrüche,
                                               Anpassung Kanalisation (15k)
BKP 2 Gebäudekosten            381’575.00      Baumeister (23k), Elektro (48k), Sanitär (30k),
                                               Küche (12k), Gipser (12k), Metallbau (6k),
                                               Allg. Schreinerarbeiten (33k), Plattenar
                                               beiten Boden Wand (17k), Maler (45),
                                               Baureinigung (12k), Architekt (72k),
                                               Fachplaner inkl. QS-Brandschutz (32k)
BKP 4 Umgebung                   2'000.00      Gärtnerarbeiten
BKP 5 Baunebenkosten,           81'000.00      Gebühren (8k), Versicherung,
      Reserven                                 Provisorien Kommandoposten,
                                               Garderoben (20k), Reserve für
                                               Umbau unter Betrieb (20k),
                                               Reserve für Unvorhergesehenes (40k)
BKP 9 Ausstattung, Mobiliar      2'500.00      Innenausstattungen

       Kostenvoranschlag       509'334.00

       Rundung                     666.00

       Bruttoobjektkredit      510'000.00

Die baurechtliche Bewilligung wurde ge-         Planungskredit über CHF 10'500.00,
mäss Beschluss der Bau- und Planungs-           am 20. Dezember 2021 einen Planungs-
kommission vom 4. Mai 2021 unter                kredit über CHF 50'000.00.
diversen Bedingungen und Auflagen
erteilt.                                        Baubeschrieb
                                                Die Teilsanierung umfasst folgende
Bisherige Kosten und Kredite                    Arbeiten:
Im Baukredit enthalten sind die von             -   Kanalisation:
Dezember 2019 bis März 2022 angefalle-              Anpassungen der Kanalisation.
nen Planungskosten von CHF 34'551.35.           -    Baumeister:
Diese wurden auf dem Investitionskonto               Anpassungen der Türen Bereich Gar-
1500.504018 Schulhausstrasse 32                      deroben OG, Sanierung Vordach
verbucht. Die Liegenschaftenkommission               Eingang UG, Anpassungen am Unter-
bewilligte am 20. Mai 2020 einen                     lagsboden, Leibungen, etc.

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-    Elektroinstallationen:                                   -   Ausstattung:
     Ersatz der Hauptverteilung, Lichtin-                         De- und Wiedermontage der
     stallationen und Leitungen werden                            13 Spinde der Mannschaftsgarde-
     grundsätzlich belassen. Ersatz von                           robe, neuer Tisch Atemschutz.
     Schaltern, Steckdosen, Anschlüssen,                          Teilbehebung der Sicherheitsmängel
     Beleuchtung im Umbaubereich.                                 gemäss Bericht Kantonspolizei
-    Heizung:                                                     Zürich 09/2021. Umsetzung der Auf-
     Ersatz von Pumpen in der Untersta-                           lagen gemäss der Baubewilligung.
     tion der Wärmeverteilung, Regulie-
     rung der Feldgeräte.                                     Die Ausführung ist für Herbst 2022 unter
     Wärmeverteilung- und Abgabe ist be-                      Betrieb vorgesehen.
     stehend. Weitere Anpassungen nur
     wenn aus baulichen Gründen zwin-                         Abgrenzung
     gend notwendig.                                          Folgende Mängel können mit der Sanie-
-    Sanitär:                                                 rung nicht behoben werden:
     Einbau einer Dusche und Garderobe
     für Damen im Obergeschoss. Reno-                         -   Fehlende Parkierungsmöglichkeiten
     vation der Herrendusche. Kalt- und                           der Einsatzkräfte
     Warm und Schmutzwasserleitungen                          -   Kein Waschplatz für Fahrzeuge
     sind bestehend. Es werden nur Instal-
                                                              -   Abgasproblematik in der Einstellhalle
     lationen realisiert, die aus baulichen
     Gründen notwendig sind. Ersatz der                       -   Zusammenführung der Aussenlager in
     Schmutzwasserpumpe. Dämmungen                                der Zivilschutzanlage Allmendli und
     zur Vermeidung von Wärmeverlusten.                           der Garage im Kirchengemeindehaus
     Lieferung und Montage Apparate                           -   Geringe Breite und Höhe der Einstell-
     Armaturen, Anschlussvorbereitung                             halle
     für Waschmaschine und Tumbler.                           -   Dekontaminationsschleuse
-    Lüftung:                                                 -   Energetische Sanierung
     Neue Entlüftung der Nasszellen mit
                                                              -   Keine Dachsanierung
     Einzelventilatoren. Einbau der Küche
     im Schulungsraum in Dachgeschoss.                        -   Erneuerung des Kommandoraums
     Umluftlüftung der Küche. Ersatz der
     Schliessanlage.

Investitionsfolgekosten
In den Erläuterungen zur Kreditbewilligung sind die mit den Investitionen verbundenen
Folgekosten und -erträge zu nennen. Bei den Kapitalfolgekosten (Abschreibungen und
Verzinsung) dieses Projekts legt der Gemeindevorstand für die planmässigen Abschrei-
bungen im Verwaltungsvermögen gemäss § 30 VGG den erweiterten Standard fest. Es
werden keine Fremdmittel für das Vorhaben benötigt.
Anlagekategorie                               Nutzungsdauer           Basis         Betrag
Betriebsgebäude und Werkhöfe                  33 Jahre                504’834.00    15’298.00
(BKP-Nrn. 1,2 und 5)
Für die Verzinsung auf Basis der
notwendigen Fremdmittelaufnahme:
Zinsaufwand                                                           -             -
Kapitalfolgekosten (im ersten Betriebsjahr)                                         15’298.00

Das Projekt löst keine betrieblichen oder personellen Folgekosten aus.

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Machbarkeitsstudie Ersatzneubau                Empfehlung
Feuerwehrgebäude Erlenbach
Aus Sicht der Liegenschaftenkommission         Der Gemeinderat und die Liegenschaften-
und des Gemeinderats stellt der darge-         kommission empfehlen den Stimmbe-
legte Sanierungs- und Anpassungsvor-           rechtigten, dem Projekt Teilsanierung des
schlag das maximal Mögliche und                Feuerwehrgebäudes an der Schulhaus-
Sinnvolle in Bezug auf die bestehende          strasse 32 sowie dem Baukredit im Betrag
Gebäudestruktur dar. Die fehlenden             von CHF 510’000.00 mit einer Kosten-
Parkierungsmöglichkeiten der Einsatz-          genauigkeit von +/- 10 % zuzustimmen.
kräfte, die Abgasproblematik in der
Einstellhalle, die Zusammenführung der         Behördlicher Referent:
Aussenlager in der Zivilschutzanlage           Liegenschaftenvorstand Peter Keller
Allmendli sowie die geringe Breite und
Höhe der Einstellhalle können mit der
Teilsanierung nicht behoben werden. Ge-        Erlenbach, 29. März 2022
mäss der Liegenschaftenstrategie des
Gemeinderats vom 6. Dezember 2016              Für den Gemeinderat
wird der Erfüllung der dem Gemeinwesen         Dr.iur. Sascha Patak, Gemeindepräsident
gesetzlich zugewiesenen Aufgaben               Daniel Keibach, Gemeindeschreiber
oberste Priorität zugewiesen.

Zuständigkeit der Gemeindeversammlung          Stellungnahme Rechnungs-
Gemäss Art. 15 Ziff. 4 der Gemeindeord-        prüfungskommission
nung der Gemeinde Erlenbach beschliesst
die Gemeindeversammlung über die Be-           Die Rechnungsprüfungskommission
willigung von neuen einmaligen Ausgaben        empfiehlt der Gemeindeversammlung,
bis CHF 3 Mio. für einen bestimmten            im Sinne von Artikel 44 der Gemein-
Zweck und von neuen wiederkehrenden            deordnung, den Baukredit für die Teilsa-
Ausgaben bis CHF 300’000 für einen             nierung des Feuerwehrgebäudes zu
bestimmten Zweck, soweit nicht der Ge-         genehmigen.
meinderat zuständig ist.

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25
Geschäft 5

Beantwortung Anfrage gemäss §17 des Gemeindegesetzes
von Andreas Märki

Andreas Märki, Erlenbach

Erlenbach, 11. April 2022

Anfrage gemäss §17 des
Gemeindegesetzes1 zuhanden
der Gemeindeversammlung
vom 20. Juni 2022

Wie steht es um die Rechtsformen der
Behörden und Ämter in Erlenbach?

Im März 2000 wurde über eine Änderung             Wenn es also weder Ämter noch Beamte
des Beamtengesetzes abgestimmt,                   gibt und die Amtsstellen Firmennum-
nach dem der Beamtenstatus des Bun-               mern haben, dann liegt der Schluss nahe,
despersonals abgeschafft wurde.                   dass es sich auch um Firmen handelt.
Seither wurden auch die meisten kanto-            So sind auch die folgenden Stellen mit
nalen Beamten abgeschafft, und                    D-U-N- S® Nummern versehen: Die
mit ihnen auch die Ämter im eigentlichen          Schweizerische Eidgenossenschaft**
Sinne.                                            (48-564-2987), der Kanton Zürich**
                                                  (48-121-2384), der Polizei Beamten-Ver-
Heute hat die Gemeindeverwaltung Erlen-           band der Stadt Zürich** (48-891-5836)
bach eine D-U-N-S® Nummer                         sowie einige Betreibungsämter**.
(48-105-3994) und die Gemeinde Erlen-
bach (ZH) eine UID (CHE-114.880.555).             UIDs haben die Schweizerische Eidge-
                                                  nossenschaft** (CHE-114.587.210),
Solche Nummern werden für Firmen                  das Bundesgericht** (CHE- 187.271.257),
vergeben:                                         die Kantonspolizei Zürich**
Das Data Universal Numbering System               (CHE-115.974.874) und auch wieder
D-U-N-S® ist Teil vom UPIK® (Unique               einige Betreibungsämter**. Wenn man
Partner Identification Key), einem firmen-        im UID-Register unter „Erlenbach“ sucht,
übergreifenden Identifizierungssystem.2           erscheint die Gemeinde Erlenbach ZH
Die UID ist eine Unternehmens-Identifika-         zusammen mit Firmen wie Bamboo Erlen-
tionsnummer.3                                     bach GmbH*. Im UID-Gesetz4 Art 3 Ab-

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satz c7 wird von Verwaltungseinheiten                         1.    Sind die Gemeindeverwaltung
von Bund, Kantonen und Gemeinden ge-                                Erlenbach und die Gemeinde Erlen-
sprochen, wobei nicht gesagt wird, wel-                             bach (ZH) auch beides Firmen, so
che Rechtsform diese Einheiten haben.                               wie offenbar die Schule Erlenbach**
                                                                    gemäss Monetas eine Firma ist,
Aus all dem kann man schliessen, dass es                            in der Guido von Arz als Verwaltungs-
sich bei den zitierten Verwaltungseinhei-                           ratspräsident und Max Wullschleger
ten mit Firmennummern auch um Firmen                                als VR-Vizepräsident eingetragen
handelt, insbesondere als die meisten bei                           sind?
Monetas explizit auch als Firmen aufge-
                                                              2.    Wem gehören die Firmen unter
führt sind; ich habe diese mit einem Stern
                                                                    Frage 1, wer hat sie gegründet und
gekennzeichnet; ist als Rechtsform „Öf-
                                                                    zu welchem Zweck?
fentlich-rechtliche Institution“ angegeben,
so habe ich einen zweiten Stern angefügt.                     3.    Haben sich Rechte und Pflichten
                                                                    dieser Institutionen durch die Firmen-
Daraus ergeben sich die folgenden drei                              gründungen geändert?
konkreten Fragen zu dieser Thematik:

                                                              Die Beantwortung der Anfrage
                                                              gemäss §17 des Gemeindegesetzes
                                                              von Andreas Märki erfolgt an der
                                                              Gemeindeversammlung.

1
        http://www2.zhlex.zh.ch/Appl/zhlex_r.nsf/0/E8274D48516B699EC125810D003464ED/$file/131.1.pdf
2
        https://www.dnb.com/de-de/upik/
3
        https://www.uid.admin.ch/
4
        https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/705/de
*, **   Sind in www.monetas.ch als Firma aufgeführt; **: Rechtsform ist „Öffentlich-rechtliche Institution“

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Bustransport

Hinfahrt:    Mit der Ortsbuslinie 961, 19.45 Uhr ab Trottgatter bis Hal-
             testelle Bahnhofstrasse (Ankunft 19.52 Uhr) oder mit der
             Ortsbuslinie 962, 19.41 Uhr ab Bergstrasse bis Haltestelle
             Kirchgemeindehaus (Ankunft 19.51 Uhr) und von dort zu
             Fuss in die reformierte Kirche.

Rückfahrt:   Individuell, das Personentransportfahrzeug der Feuerwehr
             steht nicht mehr zur Verfügung.

                                                                           Layout, Druck und Ausrüstung: Biber Offset Druckerei Erlenbach
                                                                           Gedruckt auf 100%-Recyclingpapier
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