Gemeindeversammlung Montag, 20. Juni 2022, 20.00 Uhr in der reformierten Kirche - Gemeinde Erlenbach
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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger Wir laden Sie ein zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung am Montag, 20. Juni 2022, 20.00 Uhr, in der reformierten Kirche zur Behandlung folgender Geschäfte: Seite 1. Genehmigung Jahresrechnung 2021 Gemeinsame Sekundarschule 4 Erlenbach-Herrliberg (GSEH) 2. Genehmigung Jahresrechnung 2021 Politische Gemeinde Erlenbach 6 3. Aufwertung Anlage Mariahalden 15 4. Teilsanierung Feuerwehrgebäude, Schulhausstrasse 32 20 5. Beantwortung Anfrage 26 gemäss §17 des Gemeindegesetzes von Andreas Märki Die Akten können ab Montag, 6. Juni 2022 auf der Webseite der Gemeinde Erlenbach oder im Gemeindehaus in der Gemeinderatskanzlei (2. Obergeschoss) eingesehen werden. Erlenbach, 12. April 2022 Gemeinderat Erlenbach
Geschäft 1 Genehmigung Jahresrechnung 2021 Gemeinsame Sekundarschule Erlenbach-Herrliberg (GSEH) Antrag teiler gemäss Zweckverbandsvertrag. Für 2021 beträgt der Anteil der Gemeinde Die Schulpflege beantragt der Gemeinde- Erlenbach 46.1% resp. CHF 1'851'226.10 versammlung zu beschliessen: (budgetiert CHF 2'030'000). 1. Die Jahresrechnung 2021 der Coronabedingt kam es beim Personal- Gemeinsamen Sekundarschule und Sachaufwand zu einem Minderauf- Erlenbach-Herrliberg (GSEH) wand von ca. CHF 150'000.00. Davon wird genehmigt. Die Erfolgsrechnung betroffen waren insbesondere die schliesst bei einem Aufwand von Betreuungsangebote, Freifächer, Lager CHF 4’142'456.69 und einem Ertrag und Exkursionen. von CHF 126'781.80 mit einem Aufwandüberschuss von Investitionen CHF 4'015'674.89. Der Anteil Mit den per 2021 in Kraft getretenen der Gemeinde Erlenbach an neuen Statuten wurde der Zweckverband diesem Nettoaufwand beträgt vermögensfähig und die Aktivierungs- CHF 1'851'226.10. Für das Zurver- grenze sank auf CHF 50‘000.00. Für das fügungstellen der Erlenbacher Projekt AITI (Anpassung IT-Infrastruktur an Schulanlagen an die GSEH erhielt den Lehrplan 21) wurden knapp 95% die Gemeinde für das Jahr 2021 resp. CHF 56'616.55 der budgetierten einen Mietzins von CHF 270'600.00. CHF 60'000.00 ausgegeben. Mit der auf drei Jahren festgelegten Nutzungsdauer 2. Vorbehalten bleibt die gleichlautende werden die Abschreibungen von Zustimmung der Gemeinde CHF 18'872.18 verbucht. Herrliberg. Der Gemeindeanteil an den Nettokosten der GSEH als auch der Mietertrag sind in Weisung der Erfolgsrechnung 2021 der Politischen Gemeinde Erlenbach enthalten. Die Jahresrechnung 2021 des Zweck- verbands weist Aufwendungen von Gemäss Art. 8 der Zweckverbandsver- CHF 4'142'456.69 (budgetiert einbarung der GSEH bedarf die CHF 4'355'000) und Erträge von Genehmigung der Jahresrechnung der CHF 126'781.80 (budgetiert CHF 125'500) übereinstimmenden Zustimmung der aus. Der Aufwandüberschuss beträgt Gemeindeversammlungen beider somit CHF 4'015'674.89 (budgetiert Verbandsgemeinden. CHF 4'229'500) und wird durch die Trä- gergemeinden Erlenbach und Herrliberg übernommen. Die Aufteilung erfolgt nach einem jährlich aktualisierten Kosten- 4
Empfehlung Stellungnahme Gemeinderat Die Schulpflege Erlenbach ersucht die Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmbe- Stimmberechtigten, die GSEH-Jahres- rechtigten der Jahresrechnung 2021 rechnung 2021 zu genehmigen. der Gemeinsamen Sekundarschule Erlen- bach-Herrliberg (GSEH) zuzustimmen. Behördliche Referentin: Schulpräsidentin Lotti Grubenmann Erlenbach, 29. März 2022 Erlenbach, 14. März 2022 Für den Gemeinderat Dr.iur. Sascha Patak, Gemeindepräsident Für die Schulpflege Daniel Keibach, Gemeindeschreiber Lotti Grubenmann, Schulpräsidentin Barbara Rusterholz, Stellungnahme GSEH-Rechnungs- Leiterin Schulverwaltung prüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission der GSEH empfiehlt der Gemeindever- sammlung die Jahresrechnung 2021 der GSEH zu genehmigen. Jahresrechnung 2021 Gemeinsame Sekundarschule Erlenbach-Herrliberg (GSEH) Rechnung 2021 Budget 2021 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Zusammenzug nach Aufgabenbereich 0110 Legislative 2’927.85 4’000 2130 Sekundarstufe 2’607’539.88 124’959.25 2’784’500 125’000 2170 Schulliegenschaften 974’160.00 974’000 2190 Schulleitung 175’028.20 187’000 2191 Schulverwaltung 241’660.51 740.00 256’500 2192 Volksschule Sonstiges 140’724.30 969.40 148’500 2300 Berufliche Grundbildung 415.95 500 9710 Rückverteilungen aus CO2-Abgabe 113.15 500 Aufwandüberschuss 4’015’674.89 4’229’500 davon Anteil Erlenbach 1’851’226.10 2’030’000 davon Anteil Herrliberg 2’164’448.79 2’199’500 4’142’456.69 4’142’456.69 4’355’000 4’355’000 5
Geschäft 2 Genehmigung Jahresrechnung 2021 Politische Gemeinde Erlenbach Die Jahresrechnung 2021 schliesst um Alle Details zu der Jahresrechnung finden rund CHF 1.6 Mio. schlechter ab als bud- Sie auf der Gemeinde-Website unter getiert. Zum schlechteren Ergebnis hat folgendem Pfad: Politik/Gemeindever- auf der Einnahmenseite vor allem der von sammlungen/Versammlungen und Resul- der GV nicht genehmigte Verkauf von tate/20.06.2022 oder durch Scannen des drei Liegenschaften (- CHF 4.4. Mio.) ge- QR-Codes in der Weisung. führt. Ausgabenseitig kommt der Mehr- aufwand fast ausschliesslich von der ne- gativen Neubewertung des Erlibacherhof (- CHF 1.04 Mio.). Aufgrund der wiederum höheren Steuereinnahmen resultiert den- noch ein Ertragsüberschuss von rund CHF 1.8 Mio. 6
Aufwandseite Struktur Aufwandseite Erfolgsrechnung Abschreibungen Finanzaufwand Finanzaufwand Verwaltungsvermögen Verwaltungsvermögen e erwa 3% Finanzausgleich Finanzausgleich 7% Sach- und übriger 45% Betriebsaufwand 11 11% % Betriebs- und Personalaufwand Personalaufwand Defizitbeiträge 12% 12% 22%
Struktur Ertragseite Erfolgsrechnung Beiträge von Einnahmen aus FFonds onds und Gemeinwesen Spezialfinanzierung Steuern 4% 1% 87% Finanzertrag Finanzertrag nzerttr 8% Verschiedene Versc erschiedene e Erträge Regalien Regalien und Konzessionen Konzessionen 0%
Erfolgsrechnung 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Aufwand 74’947’588 64’520’830 71’177’786 72’229’901 73’311’979 80‘585‘463 Ertrag 71’200’424 67’865’051 73’689’967 74’641’443 77’610’615 82‘398‘309 (+) Ertragsüberschuss ( – ) Aufwandüberschuss – 3’747’164 3’344’221 2’512’181 2’411’542 4’298’636 1‘812‘846 80 Mio. 70 Mio. 60 Mio. 50 Mio. 40 Mio. 30 Mio. 20 Mio. 10 Mio. 0 – 10 Mio. 2016 2017 2018 2019 2020 2021 Jahresergebnise
Entwicklung Gesamtaufwand und direkte Steuern 25 T Tssd. 20 T Tssd. 15 T Tssd. 10 T Tssd. 5 Ts Tsd. 0 2018 2019 2020 2021 Direkte Steuern pro Einwohner/in Gesamtaufwand pro Einwohner/in
Entwicklung Nettoinvestitionen Ve erw erwaltungsvermögen Verwaltungsvermögen 20 Mio. 15 Mio. 10 Mio. 5 Mio. 0 2018 2019 2020 2021
Stellungnahme Rechnungsprüfungskommission Die Rechnungsprüfungskommission hat keinen Bemerkungen Anlass. Die Rech- die Jahresrechnung und die Sonder- nungsprüfungskommission hat den Kurz- rechnungen 2021 der politischen Gemein- bericht der finanztechnischen Prüfung de Erlenbach in der vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen. Die Rechnungs- beschlossenen Fassung vom 15. März prüfungskommission beantragt der 2022 geprüft. Die Rechnungsprüfungs- Gemeindeversammlung, die Entnahme kommission stellt fest, dass die Jahres- aus der finanzpolitischen Reserve von rechnung der politischen Gemeinde CHF 0.00, die Jahresrechnung und die Erlenbach finanzrechtlich zulässig und Sonderrechnungen 2021 der politischen rechnerisch richtig ist. Die finanzpolitische Gemeinde Erlenbach entsprechend Prüfung der Jahresrechnung gibt zu dem Antrag des Gemeinderates zu ge- nehmigen. 14
Geschäft 3 Aufwertung Anlage Mariahalden Antrag wiese und Parkierungsanlage) bezüglich Erholung und Naturschutz aufgewertet Der Gemeinderat beantragt der Gemein- werden. deversammlung zu beschliessen: Die Anlage liegt in der kantonalen Freihal- 1. Dem Projekt für die zusätzliche Auf- tezone und wird von der Öffentlichkeit wertung der Anlage Mariahalden rege genutzt. Die politische Gemeinde mittels Holzsteg, Brunnen, Sitzgele- möchte die Gelegenheit nutzen und genheiten und WC/Dusche-Anlage die Anlage durch einige gezielte Massnah- auf dem kantonalen Grundstück men weiter aufwerten. Dazu möchte die Kat.-Nr. 3432 wird zugestimmt. Gemeinde in Absprache mit dem Kanton und auf eigene Kosten einen Holzsteg, 2. Für die Bauausführung wird zu Lasten einige Sitzgelegenheiten, einen Brunnen der Investitionsrechnungen 2022 und eine WC/Dusche-Anlage auf der ein Bruttoobjektkredit von gesamthaft Parzelle realisieren. CHF 595'000.00 genehmigt. Vorbe- halten bleiben die rechtskräftigen Die Kosten dieser "Sonderwünsche" der Bewilligungen für die von der Gemein- Gemeinde übersteigen die Finanzkom- de geplanten Anlagen. petenz des Gemeinderats, weshalb das Geschäft der Gemeindeversammlung 3. Die Kreditsumme erhöht oder ermäs- zur Genehmigung vorzulegen ist. sigt sich um den Betrag, der sich durch eine allfällige Bauteuerung Der Kanton plant, die Anlage ab August oder -verbilligung in der Zeit zwischen 2022 zu sanieren. Damit die Sonderwün- Aufstellung des Kostenvoranschlags sche der Gemeinde ebenfalls im Rahmen (Preisstand Mai 2022) und der Bau- dieser Bauarbeiten umgesetzt werden ausführung ergibt. können, ist ein Entscheid der Gemeinde- versammlung vom 20. Juni 2022 erfor- 4. Mit dem Vollzug wird die Bau- und derlich. Planungskommission beauftragt. Aufgrund des engen Zeitplans lagen zur- zeit der Erarbeitung der vorliegenden Weisung Unterlagen für die Gemeindeversammlung noch nicht alle erforderlichen Bewilligun- Ausgangslage gen rechtskräftig vor. Insbesondere betrifft Der Kanton Zürich plant auf seinem dies folgende Aspekte: Grundstück, Kat.-Nr. 3432 im Gebiet Mariahalden, einen Abschnitt des Zürich- - Das kantonale Tiefbauamt hat das seewegs zu realisieren. Dabei soll ein Projekt gemäss §16 und 17 Strassen- ca. 100m langer Weg entlang des See- gesetz im Januar 2022 publiziert ufers erstellt werden. Gleichzeitig und für 30 Tage öffentlich aufgelegt. mit dem Neubau des Seeuferwegs soll Gegen das Projekt wurde eine die gesamte bestehende Anlage Einsprache erhoben, welche auf die (inkl. Flachuferbereich, Ufermauer, Liege- Reduktion der Parkplätze und den 15
Neubau des Holzstegs abzielt. Die Die Sonderwünsche der Gemeinde um- Einsprache konnte bis zum Zeitpunkt fassen andererseits folgende Massnah- der Erstellung der vorliegenden men: Unterlagen noch nicht rechtskräftig erledigt werden. - Auf der bestehenden Ufermauer soll ein etwa 20 m langer und 2.9m - Die gesamte Anlage liegt im Ge- breiter Holzsteg erstellt werden. Im wässerabstandsbereich und teilweise südlichen Bereich ragt der Steg im Bereich des Zürichsees, was zwecks Erleichterung des Seeein- eine entsprechende Konzession der stiegs ca. 6.0m auf den See hinaus kantonalen Fachstellen (AWEL, und wird an dessen Ende mit einer Fischerei, Naturschutz) erfordert. Einstiegstreppe versehen. Die Konzession wurde vom Kanton in Aussicht gestellt. - Die Anlage wird im Bereich des Holz- stegs mit einem Brunnen mit Trink- - Das geplante Gebäude für die wasserversorgung sowie einigen WC/Dusche-Anlage (Abmessungen Sitzgelegenheiten (Holzbänke) weiter Länge/Breite/Höhe ca. 2.9 x 2.9 x aufgewertet. 2.9m) erfordert eine baurechtliche Bewilligung. Das entsprechende - Die Anlage soll zudem mit einer Baugesuch war zum Zeitpunkt der WC-/Dusche-Anlage ausgestattet Erstellung der vorliegenden Unterla- werden. Das erforderliche Gebäude gen noch in Ausarbeitung. inkl. der zugehörigen Ver- und Ent- sorgungsleitungen wird im nord/östli- Aus diesem Grund erscheint eine Kredit- chen Bereich des kantonseigenen genehmigung unter Vorbehalt der rechts- Grundstücks Kat.-Nr. 3432 platziert. kräftigen erforderlichen Bewilligungen angebracht. Baukosten der kommunalen Sonderwünsche Projektbeschrieb Die detaillierten Kostenvoranschläge des Die gesamte Aufwertung der Anlage Landschaftsarchitekten vom 15. Dezem- umfasst einerseits die vom Kanton ge- ber 2021 resp. 2. März 2022 weisen zu- planten Teile, nämlich die Sanierung sammenfassend folgende Zahlen aus der Parkierungsanlage, die Umgestaltung (Genauigkeit ±10%, inkl. MwSt.): der Liegewiese, die Sanierung der Ufermauer, die Aufwertung des Flach- uferbereichs und die Erstellung des Seeuferwegs. Diese Massnahmen werden grundsätzlich vom Kanton finanziert. Die Kosten des Seeuferwegs werden zu 80% vom Kanton getragen, 20% über- nimmt die Gemeinde als gebundene Ausgabe. 16
Holzsteg, Brunnen, Sitzbänke: Bauarbeiten CHF 206'505.50 Nebenarbeiten: CHF 50'370.00 Technische Arbeiten CHF 79'350.00 Rundung CHF 774.50 ___________________ Total Holzsteg, Brunnen, Sitzbänke (inkl. MwSt.) CHF 337'000.00 ___________________ WC/Dusche-Anlage: Bauarbeiten inkl. Infrastruktur CHF 202'378.00 Nebenarbeiten CHF 39'500.00 Technische Arbeiten CHF 16'000.00 Rundung CHF 122.00 ___________________ Total WC/Dusche-Anlage (inkl. MwSt.) CHF 258'000.00 ___________________ ___________________ Gesamtkosten (inkl. MwSt.) CHF 595'000.00 ___________________ ___________________ Im Budget der Investitionsrechnung 2022 sowie im Finanzplan 2023 sind für dieses Bauvorhaben gesamthaft CHF 500'000.00 eingestellt. Grundriss und Ansichten 17
Mit der Genehmigung durch die Terminplan / Ausführung Gemeindeversammlung fallen nach Nach der Genehmigung durch die Ge- der Projektrealisierung jährliche Kapital- meindeversammlung werden die folgekosten von CHF 29'750.00 Detailprojektierung und die Ausschrei- (Abschreibung und Verzinsung) sowie bung der Bauarbeiten aufgenommen. betriebliche Folgekosten von etwa Es ist vorgesehen, mit den Bauarbeiten CHF 10'000.00 pro Jahr an. Diese Auf- im August 2022 zu beginnen. Auf die wendungen stellen gebundene Badesaison 2023 sollen die Arbeiten ab- Ausgaben dar. geschlossen werden. Während der Bauarbeiten kann die Anlage nicht ge- nutzt werden. Geschlechtsneutrale Kabine mit Holzverschalung 18
Empfehlung Stellungnahme Rechnungs- prüfungskommission Der Gemeinderat sowie die Bau- und Planungskommission empfehlen den Die Rechnungsprüfungskommission Stimmberechtigten, der Aufwertung der empfiehlt der Gemeindeversammlung, Anlage Mariahalden und den Kosten im Sinne von Artikel 44 der Gemein- von CHF 595'000.00 zuzustimmen. deordnung, den Bruttoobjektkredit für die Aufwertung der Anlage Mariahalden zu Behördlicher Referent: genehmigen. Tiefbauvorstand Philippe Zehnder Erlenbach, 15. März 2022 Für den Gemeinderat Dr.iur. Sascha Patak, Gemeindepräsident Daniel Keibach, Gemeindeschreiber 19
Geschäft 4 Teilsanierung Feuerwehrgebäude, Schulhausstrasse 32 Antrag fertigt werden. Das Gebäude selbst ist ebenfalls sanierungsbedürftig. Um Der Gemeinderat beantragt der Gemein- die gesetzlichen Vorgaben weitestgehend deversammlung zu beschliessen: zu erfüllen und um für die Planung und die Erstellung eines Ersatzneubaus Zeit 1. Der Teilsanierung und der Teilanpas- zu gewinnen, soll das Feuerwehrgebäude sung des Feuerwehrgebäudes an der für eine weitere Nutzungsdauer von Schulhausstrasse 32, Kat.-Nr. 5207, 5-10 Jahren teilsaniert und so weit als wird zugestimmt. sinnvoll angepasst werden. Die Kosten für die geplante Sanierung und Anpassung 2. Für die Realisierung der Teilsanierung belaufen sich auf CHF 510’000.00. Die wird zu Lasten der Investitionsrech- Liegenschaftenkommission und der nung 2022–2023 ein Bruttoobjektkre- Gemeinderat beantragen der Gemeinde- dit von CHF 510’000.00 bewilligt. versammlung die geplante Sanierung und Anpassung des Feuerwehrgebäudes 3. Die Kreditsumme erhöht oder ermäs- gutzuheissen. sigt sich um den Betrag, der sich durch eine allfällige Bauteuerung Ausgangslage oder -verbilligung in der Zeit zwischen Die Liegenschaftenkommission ist der Kostenschätzung (Preisstand bestrebt, das Liegenschaftenportfolio März 2022) und der Bauausführung der Gemeinde Erlenbach laufend zu ergibt. prüfen. Dabei werden die Verwendungs- zwecke, die Gebäudezustände und 4. Mit dem Vollzug wird das Liegen- die damit verbundenen Unterhaltskosten schaftensekretariat beauftragt. jeweils kritisch beurteilt. Das Feuerwehrgebäude, Vers.-Nr. 164, be- Weisung findet sich zusammen mit dem inventari- sierten Ankerhaus an der Schulhausstr. 28, Das Geschäft in Kürze Vers.-Nr. 170, auf dem 1'457m² grossen Das rund 80 Jahre alte Feuerwehrge- Grundstück Kat.-Nr. 5207. Im Zuge des bäude an der Schulhausstrasse 32 ent- Wachstums der Gemeinde und des spricht den heutigen Anforderungen technischen Fortschritts wurde das rund und gesetzlichen Vorgaben nicht mehr. 80 Jahre alte Feuerwehrgebäude mehr- Es fehlen insbesondere geschlechterge- fach um- und ausgebaut. So wurde etwa trennte Garderoben- und Sanitär- die Fahrzeughalle sukzessive vergrössert anlagen, ein Aufenthaltsraum und Parkie- und ver-stärkt und ein Schiebefalttor, rungsmöglichkeiten für einrückende ein Kommandoraum und ein WC einge- Einsatzkräfte. Das Feuerwehrgebäude baut. Die letzte Sanierung oder bietet auch für das Material zu Anpassung liegt viele Jahre zurück. wenig Raum. So verfügt die Feuerwehr Die Gebäudehülle befindet sich noch im noch über Aussenlager im Allmendli Originalzustand. Die Aussenwände sind und im Erlibacherhof. Wegen der geringen in unisolierter Massivbauweise erstellt. Höhe und Breite der Einstellhalle Die Decke über dem Obergeschoss bildet müssen Feuerwehrfahrzeuge massange- gegenüber dem Kaltdach den Dämm- 20
perimeter. Das unbeheizte Dachgeschoss dient als Lager. Das Gebäude verfügt über keine eigene Heizung. Es wird über eine Fernleitung durch das benachbarten Kirchgemeinde- haus beheizt. Der primäre Energieträger der Kirchgemeinde ist Heizöl. GIS-Plan, Grundstück Kat.-Nr. 5207 An der Sitzung vom 20. Mai 2020 nahm und Ersatzneubau. Die Liegenschaften- die Liegenschaftenkommission die kommission entschied sich für die Option aus heutiger Sicht organisatorischen und Teilsanierung. Grund für die Wahl war, technischen Mängel des Feuerwehrge- dass bestimmte Sanierungen und Anpas- bäudes an der Schulhausstrasse 32 sowie sungen dringend sind und ein Neubau den Instandstellungs- und Instandhal- nicht innert nützlicher Frist erstellt werden tungsbedarf von CHF 710'000 bis zum kann. Eine Teilsanierung verschafft Zeit, Jahr 2030 zur Kenntnis. Sie erörterte einen notwendigen Ersatzneubau zu pla- daraufhin die grundsätzlichen Handlungs- nen und zu erstellen. optionen Teilsanierung, Gesamtsanierung 21
Bauprojekt Teilsanierung Feuerwehr Auf der Grundlage des Bauprojekts mit Baubeschrieb und des Kostenvoranschlags mit einer Genauigkeit von +/- 10% der Doppler Muhl Architekten AG vom 18. März 2022 ist mit folgenden Baukosten bzw. Investitionsausgaben (inkl. MwSt.) zu rechnen: BKP Bezeichnung Betrag CHF Beschrieb inkl. grösste Position in tausend Franken BKP 1 Vorbereitungsarbeiten 42’259.00 Bestandesaufnahmen (14k), Schadstoffuntersuch, Abbrüche, Anpassung Kanalisation (15k) BKP 2 Gebäudekosten 381’575.00 Baumeister (23k), Elektro (48k), Sanitär (30k), Küche (12k), Gipser (12k), Metallbau (6k), Allg. Schreinerarbeiten (33k), Plattenar beiten Boden Wand (17k), Maler (45), Baureinigung (12k), Architekt (72k), Fachplaner inkl. QS-Brandschutz (32k) BKP 4 Umgebung 2'000.00 Gärtnerarbeiten BKP 5 Baunebenkosten, 81'000.00 Gebühren (8k), Versicherung, Reserven Provisorien Kommandoposten, Garderoben (20k), Reserve für Umbau unter Betrieb (20k), Reserve für Unvorhergesehenes (40k) BKP 9 Ausstattung, Mobiliar 2'500.00 Innenausstattungen Kostenvoranschlag 509'334.00 Rundung 666.00 Bruttoobjektkredit 510'000.00 Die baurechtliche Bewilligung wurde ge- Planungskredit über CHF 10'500.00, mäss Beschluss der Bau- und Planungs- am 20. Dezember 2021 einen Planungs- kommission vom 4. Mai 2021 unter kredit über CHF 50'000.00. diversen Bedingungen und Auflagen erteilt. Baubeschrieb Die Teilsanierung umfasst folgende Bisherige Kosten und Kredite Arbeiten: Im Baukredit enthalten sind die von - Kanalisation: Dezember 2019 bis März 2022 angefalle- Anpassungen der Kanalisation. nen Planungskosten von CHF 34'551.35. - Baumeister: Diese wurden auf dem Investitionskonto Anpassungen der Türen Bereich Gar- 1500.504018 Schulhausstrasse 32 deroben OG, Sanierung Vordach verbucht. Die Liegenschaftenkommission Eingang UG, Anpassungen am Unter- bewilligte am 20. Mai 2020 einen lagsboden, Leibungen, etc. 22
- Elektroinstallationen: - Ausstattung: Ersatz der Hauptverteilung, Lichtin- De- und Wiedermontage der stallationen und Leitungen werden 13 Spinde der Mannschaftsgarde- grundsätzlich belassen. Ersatz von robe, neuer Tisch Atemschutz. Schaltern, Steckdosen, Anschlüssen, Teilbehebung der Sicherheitsmängel Beleuchtung im Umbaubereich. gemäss Bericht Kantonspolizei - Heizung: Zürich 09/2021. Umsetzung der Auf- Ersatz von Pumpen in der Untersta- lagen gemäss der Baubewilligung. tion der Wärmeverteilung, Regulie- rung der Feldgeräte. Die Ausführung ist für Herbst 2022 unter Wärmeverteilung- und Abgabe ist be- Betrieb vorgesehen. stehend. Weitere Anpassungen nur wenn aus baulichen Gründen zwin- Abgrenzung gend notwendig. Folgende Mängel können mit der Sanie- - Sanitär: rung nicht behoben werden: Einbau einer Dusche und Garderobe für Damen im Obergeschoss. Reno- - Fehlende Parkierungsmöglichkeiten vation der Herrendusche. Kalt- und der Einsatzkräfte Warm und Schmutzwasserleitungen - Kein Waschplatz für Fahrzeuge sind bestehend. Es werden nur Instal- - Abgasproblematik in der Einstellhalle lationen realisiert, die aus baulichen Gründen notwendig sind. Ersatz der - Zusammenführung der Aussenlager in Schmutzwasserpumpe. Dämmungen der Zivilschutzanlage Allmendli und zur Vermeidung von Wärmeverlusten. der Garage im Kirchengemeindehaus Lieferung und Montage Apparate - Geringe Breite und Höhe der Einstell- Armaturen, Anschlussvorbereitung halle für Waschmaschine und Tumbler. - Dekontaminationsschleuse - Lüftung: - Energetische Sanierung Neue Entlüftung der Nasszellen mit - Keine Dachsanierung Einzelventilatoren. Einbau der Küche im Schulungsraum in Dachgeschoss. - Erneuerung des Kommandoraums Umluftlüftung der Küche. Ersatz der Schliessanlage. Investitionsfolgekosten In den Erläuterungen zur Kreditbewilligung sind die mit den Investitionen verbundenen Folgekosten und -erträge zu nennen. Bei den Kapitalfolgekosten (Abschreibungen und Verzinsung) dieses Projekts legt der Gemeindevorstand für die planmässigen Abschrei- bungen im Verwaltungsvermögen gemäss § 30 VGG den erweiterten Standard fest. Es werden keine Fremdmittel für das Vorhaben benötigt. Anlagekategorie Nutzungsdauer Basis Betrag Betriebsgebäude und Werkhöfe 33 Jahre 504’834.00 15’298.00 (BKP-Nrn. 1,2 und 5) Für die Verzinsung auf Basis der notwendigen Fremdmittelaufnahme: Zinsaufwand - - Kapitalfolgekosten (im ersten Betriebsjahr) 15’298.00 Das Projekt löst keine betrieblichen oder personellen Folgekosten aus. 23
Machbarkeitsstudie Ersatzneubau Empfehlung Feuerwehrgebäude Erlenbach Aus Sicht der Liegenschaftenkommission Der Gemeinderat und die Liegenschaften- und des Gemeinderats stellt der darge- kommission empfehlen den Stimmbe- legte Sanierungs- und Anpassungsvor- rechtigten, dem Projekt Teilsanierung des schlag das maximal Mögliche und Feuerwehrgebäudes an der Schulhaus- Sinnvolle in Bezug auf die bestehende strasse 32 sowie dem Baukredit im Betrag Gebäudestruktur dar. Die fehlenden von CHF 510’000.00 mit einer Kosten- Parkierungsmöglichkeiten der Einsatz- genauigkeit von +/- 10 % zuzustimmen. kräfte, die Abgasproblematik in der Einstellhalle, die Zusammenführung der Behördlicher Referent: Aussenlager in der Zivilschutzanlage Liegenschaftenvorstand Peter Keller Allmendli sowie die geringe Breite und Höhe der Einstellhalle können mit der Teilsanierung nicht behoben werden. Ge- Erlenbach, 29. März 2022 mäss der Liegenschaftenstrategie des Gemeinderats vom 6. Dezember 2016 Für den Gemeinderat wird der Erfüllung der dem Gemeinwesen Dr.iur. Sascha Patak, Gemeindepräsident gesetzlich zugewiesenen Aufgaben Daniel Keibach, Gemeindeschreiber oberste Priorität zugewiesen. Zuständigkeit der Gemeindeversammlung Stellungnahme Rechnungs- Gemäss Art. 15 Ziff. 4 der Gemeindeord- prüfungskommission nung der Gemeinde Erlenbach beschliesst die Gemeindeversammlung über die Be- Die Rechnungsprüfungskommission willigung von neuen einmaligen Ausgaben empfiehlt der Gemeindeversammlung, bis CHF 3 Mio. für einen bestimmten im Sinne von Artikel 44 der Gemein- Zweck und von neuen wiederkehrenden deordnung, den Baukredit für die Teilsa- Ausgaben bis CHF 300’000 für einen nierung des Feuerwehrgebäudes zu bestimmten Zweck, soweit nicht der Ge- genehmigen. meinderat zuständig ist. 24
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Geschäft 5 Beantwortung Anfrage gemäss §17 des Gemeindegesetzes von Andreas Märki Andreas Märki, Erlenbach Erlenbach, 11. April 2022 Anfrage gemäss §17 des Gemeindegesetzes1 zuhanden der Gemeindeversammlung vom 20. Juni 2022 Wie steht es um die Rechtsformen der Behörden und Ämter in Erlenbach? Im März 2000 wurde über eine Änderung Wenn es also weder Ämter noch Beamte des Beamtengesetzes abgestimmt, gibt und die Amtsstellen Firmennum- nach dem der Beamtenstatus des Bun- mern haben, dann liegt der Schluss nahe, despersonals abgeschafft wurde. dass es sich auch um Firmen handelt. Seither wurden auch die meisten kanto- So sind auch die folgenden Stellen mit nalen Beamten abgeschafft, und D-U-N- S® Nummern versehen: Die mit ihnen auch die Ämter im eigentlichen Schweizerische Eidgenossenschaft** Sinne. (48-564-2987), der Kanton Zürich** (48-121-2384), der Polizei Beamten-Ver- Heute hat die Gemeindeverwaltung Erlen- band der Stadt Zürich** (48-891-5836) bach eine D-U-N-S® Nummer sowie einige Betreibungsämter**. (48-105-3994) und die Gemeinde Erlen- bach (ZH) eine UID (CHE-114.880.555). UIDs haben die Schweizerische Eidge- nossenschaft** (CHE-114.587.210), Solche Nummern werden für Firmen das Bundesgericht** (CHE- 187.271.257), vergeben: die Kantonspolizei Zürich** Das Data Universal Numbering System (CHE-115.974.874) und auch wieder D-U-N-S® ist Teil vom UPIK® (Unique einige Betreibungsämter**. Wenn man Partner Identification Key), einem firmen- im UID-Register unter „Erlenbach“ sucht, übergreifenden Identifizierungssystem.2 erscheint die Gemeinde Erlenbach ZH Die UID ist eine Unternehmens-Identifika- zusammen mit Firmen wie Bamboo Erlen- tionsnummer.3 bach GmbH*. Im UID-Gesetz4 Art 3 Ab- 26
satz c7 wird von Verwaltungseinheiten 1. Sind die Gemeindeverwaltung von Bund, Kantonen und Gemeinden ge- Erlenbach und die Gemeinde Erlen- sprochen, wobei nicht gesagt wird, wel- bach (ZH) auch beides Firmen, so che Rechtsform diese Einheiten haben. wie offenbar die Schule Erlenbach** gemäss Monetas eine Firma ist, Aus all dem kann man schliessen, dass es in der Guido von Arz als Verwaltungs- sich bei den zitierten Verwaltungseinhei- ratspräsident und Max Wullschleger ten mit Firmennummern auch um Firmen als VR-Vizepräsident eingetragen handelt, insbesondere als die meisten bei sind? Monetas explizit auch als Firmen aufge- 2. Wem gehören die Firmen unter führt sind; ich habe diese mit einem Stern Frage 1, wer hat sie gegründet und gekennzeichnet; ist als Rechtsform „Öf- zu welchem Zweck? fentlich-rechtliche Institution“ angegeben, so habe ich einen zweiten Stern angefügt. 3. Haben sich Rechte und Pflichten dieser Institutionen durch die Firmen- Daraus ergeben sich die folgenden drei gründungen geändert? konkreten Fragen zu dieser Thematik: Die Beantwortung der Anfrage gemäss §17 des Gemeindegesetzes von Andreas Märki erfolgt an der Gemeindeversammlung. 1 http://www2.zhlex.zh.ch/Appl/zhlex_r.nsf/0/E8274D48516B699EC125810D003464ED/$file/131.1.pdf 2 https://www.dnb.com/de-de/upik/ 3 https://www.uid.admin.ch/ 4 https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2010/705/de *, ** Sind in www.monetas.ch als Firma aufgeführt; **: Rechtsform ist „Öffentlich-rechtliche Institution“ 27
Bustransport Hinfahrt: Mit der Ortsbuslinie 961, 19.45 Uhr ab Trottgatter bis Hal- testelle Bahnhofstrasse (Ankunft 19.52 Uhr) oder mit der Ortsbuslinie 962, 19.41 Uhr ab Bergstrasse bis Haltestelle Kirchgemeindehaus (Ankunft 19.51 Uhr) und von dort zu Fuss in die reformierte Kirche. Rückfahrt: Individuell, das Personentransportfahrzeug der Feuerwehr steht nicht mehr zur Verfügung. Layout, Druck und Ausrüstung: Biber Offset Druckerei Erlenbach Gedruckt auf 100%-Recyclingpapier
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