Unterversorgter Schulen der Gemeinde Schlangen - NGA-Breitbandausbau Leistungsbeschreibung - Breitband ...

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Leistungsbeschreibung

  NGA-Breitbandausbau
unterversorgter Schulen
der Gemeinde Schlangen
     (Az. IKZ-075/2020)
Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen
Leistungsbeschreibung                                                                                                                                             08.05.2020

Inhalt
1.            PROJEKTBESCHREIBUNG ................................................................................................................................... 3

     1.1          Einführung........................................................................................................................................................... 3

     1.2          Wirtschaftlichkeitslücke ................................................................................................................................. 5
2.            WEITERGEHENDE INFORMATIONEN ZUM BREITBANDPROJEKT ............................................................ 7

     2.1          Gebiet der avisierten Breitbanderschließung (nachfolgend: „Ausbaugebiet“)................................ 7

     2.2          Art und Umfang der Breitbandförderung ................................................................................................... 7

     2.3          Leistungspflichten des Konzessionsnehmers, Ausbaukonzept ......................................................... 8
3.            EINHALTUNG BEIHILFENRECHTLICHER VORGABEN ............................................................................... 10
4.            NETZPLANUNG UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES MATERIALKONZEPTES ........................................ 11
5.            HINWEIS ZUR BERECHNUNG DER WIRTSCHAFTLICHKEITSLÜCKE....................................................... 11
6.            ANGABEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES VERFAHRENS ...............................................................................12

     6.1          Verfahrensart....................................................................................................................................................12

     6.2          Zeitplan ...............................................................................................................................................................12

     6.3          Mitteilung von Unklarheiten, Bieterfragen................................................................................................12

     6.4          Einreichung von Angeboten und Angebotsfrist .......................................................................................13

     6.5          Vollständigkeit der Angebote .......................................................................................................................13

7.         ZUSCHLAGSKRITERIEN / WERTUNGSMATRIX ................................................................................................. 14
8.            GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS ............................................................................................................... 15
9.            ANLAGEN ................................................................................................................................................................16

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Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen
Leistungsbeschreibung                                                                        08.05.2020

1.    Projektbeschreibung

1.1   Einführung

      Die Gemeinde Schlangen schreibt angesichts der derzeit bestehenden Unterversorgung mit
      schnellen Breitbandanschlüssen in Schulen den Ausbau einer Breitbandinfrastruktur der
      nächsten Generation (nachfolgend nur „Next Generation Access“ - „NGA“ genannt) aus.

      Der Gemeinde Schlangen liegt ein Zuwendungsbescheid des Bundes für ein Wirtschaftlich-
      keitslückenmodell nach Nr. 3.1 i.V.m. 5.5. der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des
      Breitbandausbaus in der Bunderepublik Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) in der
      aktuellen Fassung vor. Die Kommune ist bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken
      Breitbandversorgung zu gewähren. Die Beihilfe wird auf dem Wege eines privatrechtlichen
      Vertrages weitergeleitet.

      Der Kreis Lippe führt dieses Vergabeverfahren im Namen und auf Rechnung der Gemeinde
      Schlangen durch. Vertragspartner des ermittelten Konzessionsnehmers wird die Stadt
      Gemeinde Schlangen.

      Ziel der Maßnahme ist es, unterversorgte Schulen im Stadtgebiet über ein NGA-Netz zu
      erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse in den nachfolgend genannten Schulen
      zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s (symmetrisch) beim Endkunden
      versorgt werden. Im Rahmen dieser Fördermaßnahme muss sich die Downloadrate mindestens
      verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite
      steigen muss.

      Die Vergabe erfolgt als Dienstleistungskonzession. Der Konzessionsnehmer erwirtschaftet
      seine Investitionen und laufenden Kosten über das seinerseits angebotene Produkt bei den
      Endkunden.      Die   von       dem   Konzessionsnehmer     ermittelten    nichtgedeckten    Kosten
      (Wirtschaftlichkeitslücke) werden seitens des Konzessionsgebers gewährt. Diese Kosten
      werden aus Fördermitteln gedeckt, die der Konzessionsgeber durch vertragliche Regelungen an
      den Konzessionsnehmer weitergibt.

      Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht und übernimmt die Verpflichtung, die
      entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das
      NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den anzubindenden Schulen
      sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie,
      Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-
      Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.

      Der Konzessionsnehmer muss sämtliche Leistungen erbringen, die erforderlich sind, um die
      geforderte Breitbandversorgung herzustellen und dauerhaft zu betreiben. Neue Leerrohr- und
      Kabeltrassen werden möglichst in erdverlegter Bauweise errichtet. Die Verlegeart ist in dem
      Ausbaukonzept     detailliert    darzustellen   und   im   Auftragsfalle   mit   dem    zuständigen

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      Wegebaulastträger     abzustimmen.      Geöffnete    Oberflächen   sind   nach   Abschluss     der
      Ausbauarbeiten wieder in den vorgefundenen und zuvor dokumentierten Zustand nach
      Maßgabe des jeweiligen Straßenbaulastträgers oder Grundstückseigentümers fachgerecht
      herzustellen. Hinsichtlich der Gewährleistung sind die Vorschriften der VOB zu beachten.

      Der Konzessionsnehmer muss – soweit vorhanden – sein bereits bestehendes eigenes Netz
      sowie grundsätzlich angemietete Netzteile Dritter und grundsätzlich die vorhandene öffentliche
      Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen, soweit dies
      wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist.

      Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere
      Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Konzessionsgebers zu betreiben.

      Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral. Die geforderte Bandbreite ist unabhängig von der
      Wahl der Technik zu liefern. Nur besonders abgelegene oder schwer erschließbare Anschlüsse
      können mit einer Bandbreite von unter einem GBit/s versorgt werden.

      Anzubindendes Schulgebäude im Gemeindegebiet Schlangen:

       Nr.   Bezeichnung der Schule         Straße, Lage des Gebäudes      PLZ, Ort

       1     August-Hermann-Franke-         Rosenstraße 15                 33189 Schlangen
             Gesamtschule

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      Die zu versorgenden Adressen der Ausbaugebiete sind den beiliegenden Karten zu
      entnehmen.

      Die Leitungsführung ist frei, sofern die örtlichen Gegebenheiten bekannt sind oder vor
      Angebotsabgabe mit dem         Ansprechpartner     vor   Ort abzustimmen: Herr Axel Voss,
      a.voss@gemeindewerke-schlangen.de, 05252-985323.

1.2   Wirtschaftlichkeitslücke

      Diese Maßnahme wird durch eine Zuwendung von Bund, Land NRW und der Gemeinde
      Schlangen gefördert. Die Förderung erfolgt durch einen Zuwendungsvertrag (Anlage C), den
      der   Konzessionsnehmer      mit   dem      Konzessionsgeber   schließt.   Der   Abschluss      des
      Zuwendungsvertrags steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Finanzmittel
      haushaltsrechtlich bereitgestellt werden.

      Der Konzessionsnehmer hat die sich aus dem Bewilligungsbescheid und den dazugehörigen
      Nebenbestimmungen der Fördermittelgeber erwachsenen Verpflichtungen zu beachten (siehe
      beiliegendes Formular „Kenntnisnahme TKU“).

      Nach derzeitigem Planungsstand ist beabsichtigt, dass die geförderte NGA-Infrastruktur
      spätestens bis zum 30.06.2021 errichtet, in Betrieb genommen und für den Endkunden im
      Ausbaugebiet buchbar sein wird.

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2.    Eignung

Es gelten nachfolgende Eignungskriterien / Nachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die
entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern
Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese jeweils
die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Zum Nachweis der Eignung sind mit den
Angebotsunterlagen vorzulegen:

       Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (s. Formular)

2.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem
    Berufs- oder Handelsregister

     - Firmenprofil des Bewerbers
         (das Firmenprofil soll enthalten: Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer,
         Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil Geschäftsfeldes Telekommunikation
          am Gesamtunternehmen);
      - Meldebestätigung nach § 6 TKG;
      - Bescheinigung der Bundesnetzagentur über die Übertragung der Nutzungsberechtigung von Wegen im
         Projektgebiet gemäß §§ 68, 69 TKG (kann nötigenfalls innerhalb angemessener Frist nachgereicht werden)

2.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
        - Nachweis des Vorliegens einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung

2.3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
        - Nachprüfbare Referenzen, Beispiele eigener vergleichbarer Projekte.

Der Auftraggeber, über die Zentrale Vergabestelle des Kreises Lippe, behält sich vor, unternehmens-
bezogene Unterlagen nötigenfalls innerhalb einer angemessenen Frist einmalig nachzufordern.

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3.    Weitergehende Informationen zum Breitbandprojekt

      Nachfolgend sollen das auszubauende Erschließungsgebiet definiert, die Art und der Umfang
      der Breitbandförderung sowie die einzelnen Leistungspflichten des Konzessionsnehmers
      dargestellt werden.

3.1   Gebiete der avisierten Breitbanderschließung (Ausbaugebiete)

      In den beigefügten Karten sind die geplanten Ausbaugebiete dargestellt. Es handelt sich um die
      unterversorgten Schulen, welche mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden
      sollen.

      Die aufzubauende Versorgung muss für alle potentiellen Nachfrager zuverlässig bei mindestens
      1 Gigabit/s symmetrisch bei den anzubindenden Schulen liegen.

3.2   Art und Umfang der Breitbandförderung

      Zur Erschließung der Fördergebiete mit NGA-Breitbandanschlüssen beabsichtigt die Gemeinde
      Schlangen    die      Anschlüsse   als   eine   Dienstleistungskonzession   zu   vergeben.     Im
      Sonderprogramm Schulen und Krankenhäuser ist die passive Infrastruktur bis in das Haus
      „Homes prepared“ förderfähig.

      Die Gemeinde Schlangen behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer
      auf   Grundlage       der   Angebote     deutlich   werdenden   Unwirtschaftlichkeit   vor,    die
      Dienstleistungskonzession für die Errichtung des NGA-Netzes in den Ausbaugebieten nicht zu
      vergeben. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine
      Gesamtfinanzierung des Breitbandvorhabens z.B. dann ungesichert ist und zur Aufhebung des
      Verfahrens führen könnte, wenn sich für das Ausbauvorhaben keine Zuwendungen vom Bund
      oder Land NRW (Ko-Finanzierung) gewinnen ließen.

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3.3   Leistungspflichten des Konzessionsnehmers, Ausbaukonzept

      Von den Bietern wird erwartet, dass diese ihr Angebot unter Berücksichtigung sämtlicher in der
      Ausschreibungsbekanntmachung           und      in    dieser     Angebotsaufforderung            genannten
      Anforderungen      erstellen.   Im   Rahmen     der   Angebotserstellung           muss   der    Bieter    ein
      aussagekräftiges      Ausbaukonzept       vorlegen,   worin     insbesondere         folgende    Punkte     in
      nachprüfbarer,     nachvollziehbarer      und   transparenter    Weise        zu     berücksichtigen      bzw.
      nachzuweisen sind:

      a)    Vorlage      einer    Kalkulationsgrundlage,       mit      der    die        derzeit     existierende
            Wirtschaftlichkeitslücke in Bezug auf das jeweilige Ausbaugebiet in aufgeschlüsselter und
            detaillierter Form nachgewiesen wird; für die Darstellung ist das als Anlage B1:
            Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung gestellte Berechnungstool
            einzusetzen; auf die „Ausführungen zur Wirtschaftlichkeitslücke“ unter Ziff.5 wird
            hingewiesen;

      b)    Darstellung und Nachweis der Ausbaukosten, welche im Zusammenhang mit der
            Errichtung neuer Infrastruktur bzw. zur Erschließung bereits bestehender Strukturen
            sowie für die erforderlichen Tiefbauarbeiten entstehen werden; für die Darstellung ist
            ebenfalls das als Anlage B1: Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung
            gestellte Berechnungstool einzusetzen;

      c)    Darstellung bzw. Nachweis darüber, dass die Erschließung mit einer hinreichenden NGA-
            fähigen Reservekapazität geplant wird. Zur Darstellung der technischen Eckdaten Ihres
            Angebotes sind die Bieter verpflichtet, die als Anlage B2: Technischer Überblick
            beiliegende Excel-Tabelle auszufüllen und dem Angebot beizulegen;

      d)    Darstellung bzw. Nachweis darüber, dass der Bieter sämtliche Planungsarbeiten und -
            schritte (einschließlich Vor-, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen), die für die
            Erschließung im jeweiligen Projektgebiet erforderlich sind, übernehmen wird.

      e)    Darstellung bzw. Nachweis darüber, dass der Bieter die vollständige Bauleitung und -
            überwachung in enger Abstimmung und Kooperation mit dem Förderungsgeber unter
            Benennung konkreter Ansprechpartner mit zuverlässiger Erreichbarkeit während der
            üblichen Arbeitszeiten für den Projektzeitraum übernimmt;

      f)    Darstellung bzw. Nachweis darüber, dass der Bieter sämtliche Planungsarbeiten sowie die
            Realisierung der Backbone-Anbindung des NGA-Netzes übernimmt;

      g)    Darstellung bzw. Nachweis darüber, dass der Bieter die ordnungsgemäße Dokumentation
            der konkreten Trassenführung sowie der Erdarbeiten übernimmt und die entsprechend
            angefertigten Unterlagen auf Anfrage dem Förderungsgeber unverzüglich zur Verfügung
            stellen wird;

      h)    Darstellung bzw. Nachweis darüber, dass der Bieter sämtliche Wartungs- und
            Instandsetzungspflichten       im     Zusammenhang         mit    der        Aufrechterhaltung      und
            Wiederherstellung des technischen Betriebs des NGA-Netzes übernimmt und den Kunden
            entsprechende Services zu marktüblichen Reaktions- und Ausführzeiten anbietet;
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      i)    Darstellung     bzw.   Nachweis    darüber,   inwieweit        der   Bieter   kommunale    und
            nichtkommunale Infrastrukturen (Leerrohre, Glasfasern etc.) konkret zu nutzen
            beabsichtigt;

      j)    Darstellung über den Einsatz von innovativen sowie von alternativen Verlegemethoden wo
            dies sinnvoll und möglich ist;

      k)    Darstellung bzw. Nachweis darüber, inwieweit davon auszugehen ist, dass sämtliche
            Tätigkeiten und Maßnahmen für die Errichtung des NGA-Netzes bis spätestens zum
            31.12.2021 abgeschlossen sein werden, einschließlich der Vorlage einer entsprechenden
            detaillierten Meilensteinplanung für die einzelnen Projektabschnitte;

      l)    Darstellung bzw. Nachweis darüber, inwieweit gewährleistet ist, dass der Bieter die in der
            Ausschreibung vorausgesetzte Netzbetriebsverpflichtung für eine Mindestdauer von 7
            Jahren sicherstellen wird (= Zweckbindungsfrist; diese beginnt mit der Inbetriebnahme)

      m)    Darstellung bzw. Nachweis darüber, dass der Bieter sämtliche im Zusammenhang mit der
            Breitbanderschließung        anstehenden   Tätigkeiten    in     fachkundiger   Weise,    unter
            Berücksichtigung       des    aktuellen    Stands   der        Technik,   den    einschlägigen
            Sicherheitsanforderungen und Einhaltung sämtlicher zur Anwendung kommender
            Gesetze, Vorschriften und technischen Regelwerken erfüllen wird (sollte der Bieter Dritte
            als Erfüllungsgehilfen oder Nachunternehmer hierfür einsetzen wollen, hat er sich zu
            verpflichten, hierbei lediglich qualifizierte Fachfirmen zu beauftragen und auf den Einsatz
            fachkundigen Personals zu achten. Die Zuverlässigkeit und Geeignetheit der jeweils
            einzusetzenden Personen und Unternehmen hat er sich ggf. durch Vorlage
            entsprechender Zulassungen, Referenzen und Beurteilungen nachweisen zu lassen);

      n)    Darstellung der geplanten Erschließungsmaßnahmen in den Ausbaugebieten; es ist
            jeweils auf einer hochauflösenden Karte darzustellen, wie die Erschließung erfolgt
            (geplante Technikstandorte und Trassenführung) und welche Bandbreiten nach Ausbau an
            den unterversorgten Adressen in den Gebieten verfügbar sein werden. Hierfür sind die
            durch den Ausbau betroffenen Adressen in entsprechender Farbgebung darzustellen.

      o)    Darstellung bzw. Nachweis darüber, dass der Bieter Planungsdaten gemäß GIS-
            Nebenbestimmungen in der aktuell geltenden Version (4.1) auf der Basis der
            vorgenommenen Feinplanung zur Verfügung stellen wird, sollte er den Zuschlag erhalten.
            Gemäß Punkt 2.2 der GIS-Nebenbestimmungen Version 4.1 ist die Feinplanung zwischen
            Vergabe und Baubeginn beim Auftraggeber einzureichen.

      p)    Nach Beendigung der Ausbauarbeiten ist vom Auftragnehmer ein Nachweis der an den
            einzelnen Anschlussadressen tatsächlich verfügbaren Bandbreiten (APL-Daten) zu
            liefern.

      Die Bieter haben die vorgenannten Punkte sowie die übrigen Bedingungen dieser
      Angebotsaufforderung als Gegenstand ihrer Leistungsinhalte im Rahmen ihres Angebots zu
      bestätigen und darüber hinaus verbindlich klarzustellen, dass keine weiteren zusätzlichen
      Kosten/Folgekosten im Rahmen der Projektausführung für den Förderungsgeber entstehen
      werden.

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4.    Einhaltung beihilfenrechtlicher Vorgaben, insbesondere der NGA-Rahmen-
      regelung sowie der EU-Leitlinien vom 26. Januar 2013

      Wie bereits angeführt, sind die im Rahmen dieses Breitbandprojekts zu vergebenden
      Dienstleistungskonzessionen grundsätzlich als Beihilfen im Sinne des EU-Beihilfenrechts zu
      werten.

      Eine Vereinbarkeit dieser Beihilfen mit dem EU-Beihilfenrecht – ohne Notwendigkeit einer
      ansonsten erforderlichen Einzelnotifizierung – ist dann gegeben, wenn im Rahmen dieses
      Projekts bestimmte rechtliche Vorgaben eingehalten werden.

      Dazu      sind   insbesondere   die   besonderen   Anforderungen   der   Rahmenregelung        der
      Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next
      Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 („NGA-Rahmenregelung“)
      sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2013 für die Anwendung der
      Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau
      (2013/C 25/01) bzgl. der Bereitstellung von Investitionskosten durch die öffentliche Hand zur
      Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung durchzuführen.

      Der auszuwählende TK-Netzbetreiber verpflichtet sich, einen offenen Zugang zu den aktiven
      und passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene für die Dauer der Zweckbindungsfrist zu
      gewährleisten, während das Recht auf Zugang zur passiven Infrastruktur unbefristet bestehen
      muss. Im Falle der Verlegung von Leerrohren müssen diese groß genug für mehrere
      Kabelnetze sein und auf verschiedene Netztopologien ausgelegt sowie dokumentiert sein.

      Die geförderten Infrastrukturen müssen mindestens dem aktuellen Stand der Technik
      entsprechen (beste verfügbare Technik – BVT). Eine Erhöhung der Bandbreiten der geförderten
      Anschlüsse wird durch die geförderte Infrastruktur im Zuwendungszeitraum zugesichert.

      Es wird darauf hingewiesen, dass die spezifischen rechtlichen Vorgaben aus den
      vorgenannten       Regelwerken,       dem   Zuwendungsbescheid     des   Bundes    sowie       der
      Nebenbestimmungen auch später zum Gegenstand des final abzuschließenden
      Kooperationsvertrages gemacht werden und von den Vertragsparteien zwingend
      einzuhalten sind.

                                                                                                      10
Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen
Leistungsbeschreibung                                                                        08.05.2020

5.    Netzplanung unter Berücksichtigung des Materialkonzeptes

      Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das NGA-Breitbandausbauvorhaben der Gemeinde
      Schlangen mit Mitteln der Richtlinie „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur
      Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in
      der Bundesrepublik Deutschland“, Rd.Erl. des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation,
      Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.10.2018 i.V.m mit §§ 23
      und 44 der Landeshaushalts-ordnung (LHO) gefördert wird.

      Der       Netzbetreiber   hat   die   geförderte   Netzinfrastruktur   unter   Berücksichtigung     der
      Zuwendungsvoraussetzungen              des     Landesförderprogramms           und    aller   seiner
      Nebenbestimmungen, insbesondere des Materialkonzeptes (vgl. Materialkonzept des
      Bundesförderprogramms) einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver
      Infrastrukturen im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1 vom 02.04.2019, zu
      errichten.

6.    Hinweis zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke

      Für die Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke sieht § 6 Abs. 1 der NGA-Rahmenregelung vor,
      dass diese aus der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller
      Kosten des Netzaufbaus und -betriebs zu bilden ist. Bislang war streitig, ob zu den Einnahmen
      auch die Einnahmen gehören, die das jeweilige Telekommunikationsunternehmen, das den
      geförderten Netzausbau übernehmen will, von so genannten "Bestandskunden" bezieht.
      Bestandskunden sind nach dem Verständnis des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
      Infrastruktur „Endverbraucher, die bereits vor dem geforderten Netzausbau Kunde des
      entsprechenden Telekommunikationsunternehmens waren und die sich trotz der Verfügbarkeit
      einer höheren Datenrate nach Netzausbau für kein höherwertiges Telekommunikationsprodukt
      entscheiden“.

      Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat entschieden, dass diese
      Einnahmen nicht bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke zu berücksichtigen sind. Vor
      diesem Hintergrund soll die Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke wie folgt konkretisiert
      werden:

            •    Die Einnahmen aller Neukunden werden vollständig berücksichtigt.

            •    Alle Einnahmen aller Upgrader (Kunden, die aufgrund des neuen NGA-Netzes
                 innerhalb des Zweckbindungszeitraums auf ein höherwertiges Produkt wechseln)
                 werden ab dem prognostizierten Moment des Wechsels für die Restlaufzeit innerhalb
                 der Zweckbindungsfrist ebenfalls vollständig berücksichtigt.

            •    Die Einnahmen der Bestandskunden werden nicht berücksichtigt, da diese die
                 Möglichkeiten des neuen NGA-Netzes nicht nutzen.

                                                                                                          11
Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen
Leistungsbeschreibung                                                                08.05.2020

7.    Angaben zur Durchführung des Verfahrens

7.1   Verfahrensart

      Die Gemeinde Schlangen wird den NGA-Breitbandausbau in unterversorgten Schulen im
      Rahmen einer Dienstleistungskonzession vergeben.

      Die Gemeinde Schlangen über den Kreis Lippe folgt der Ansicht der Vergabekammer
      Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18), dass die Ausschreibung
      der Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell der Bereichsausnahme gem.
      § 149 Nr. 8 GWB unterliegt und somit angelehnt an vergaberechtliche Bestimmungen
      außerhalb des Vergaberechts erfolgt.

      Das Auswahlverfahren wird nach § 12 Abs. 1 und Abs. 2 Konzessionsvergabeverordnung
      ausgerichtet und einstufig durchgeführt.

      In diesem Verfahren sind keine formalen Verhandlungsrunden bzw. Bietergespräche vor Ort
      geplant. Bei Bedarf wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, technische und ggf. rechtliche
      Fragenstellungen telefonisch in einer Telefonkonferenz mit dem Auftraggeber und der
      Breitbandkoordination Kreis Lippe zu klären.

      Das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG-NRW) gilt nicht, § 2 Abs. 5 TVgG-NRW.

7.2   Zeitplan

      Angebotsaufforderung                                           08.05.2020
      Ende der Angebotsfrist                                         30.06.2020 | 10:00 Uhr
      Ende der Bindefrist bis                                        31.12.2020
      Abschluss NGA-Breitbandausbau                                  30.06.2021

7.3   Mitteilung von Unklarheiten, Bieterfragen

      Enthalten die Vergabeunterlagen, andere in diesem Vergabeverfahren relevante Unterlagen
      oder sonstige Informationen an die Bieter Unklarheiten oder verstoßen sie nach Auffassung des
      Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Kreis Lippe im Rahmen seiner Hinweis-
      und Rügeobliegenheit unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen, spätestens bis zum Ablauf
      der den Bietern im Verhandlungsverfahren gesetzten Frist zur Abgabe von Angeboten.
      Unterlässt der Bieter einen gebotenen Hinweis, kann er sich auf Unklarheiten oder
      Rechtsverstöße gegenüber dem Kreis Lippe und den Konzessionsgebern nicht mehr berufen.

      Etwaige Fragen zur Angebotsabgabe sind in elektronischer Form über das Nachrichtenmodul
      des Vergabeportals Deutschen eVergabe zu stellen.

                                                                                                  12
Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen
Leistungsbeschreibung                                                                  08.05.2020

      Bieterfragen können bis zum 24.06.2020 an die Vergabestelle gerichtet werden. Die
      Vergabestelle wird diese bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten. Antworten
      auf Bieterfragen werden allen Bietern in transparenter und nichtdiskriminierender Weise
      unverzüglich durch die Vergabestelle zur Verfügung gestellt.

7.4   Einreichung von Angeboten und Angebotsfrist

      Das Angebot ist bis zum 30.06.2020, 10:00 Uhr elektronisch über das Vergabeportal oder
      schriftlich in einem verschlossenen Umschlag und mit dem erforderlichen Angebotskennzettel
      versehen bei der Zentralen Vergabestelle Kreis Lippe (siehe Aufdruck Angebotskennzettel)
      einzureichen.

      Die o.g. Frist stellt eine Ausschlussfrist dar; nach Ablauf der Frist zugegangene Angebote
      werden in der weiteren Wertung nicht berücksichtigt. Der Bieter trägt im Zweifel die Beweislast
      für die Rechtzeitigkeit der Angebotsabgabe. An der Öffnung der Angebote nehmen die Bieter
      und ihre Bevollmächtigten nicht teil.

      Nebenangebote sind nicht zugelassen.

7.5   Vollständigkeit der Angebote

      Mit der Abgabe eines Angebots bestätigt der Bieter, dass er die Vergabeunterlagen vollständig
      geprüft hat. Der Bieter bestätigt mit der Angebotsabgabe des Weiteren, dass er die in den
      Vergabeunterlagen mitgeteilten Mindestanforderungen und sonstigen Vorgaben inhaltlicher
      Natur sowie die verfahrensrechtlichen Vorgaben dieser Anlage akzeptiert, soweit er sie nicht
      ausdrücklich beanstandet oder als unvollständig oder klärungsbedürftig hinterfragt hat.

      Sollte kein bezuschlagungsfähiges Angebot eingehen, erfolgt eine Aufhebung des vorliegenden
      Ausschreibungsverfahrens. Im Falle einer Aufhebung findet eine Erstattung von
      Angebotserstellungskosten oder ein sonstiger Geldausgleich nicht statt.

      Es wird darauf hingewiesen, dass bereits zum Abgabetermin des ersten Angebotes ein
      verbindliches Angebot abzugeben ist. Wie oben dargestellt, sind in diesem Verfahren keine
      formalen Verhandlungsrunden bzw. Bietergespräche vor Ort geplant. Das erste Angebot muss
      deswegen schon verbindlich und zuschlagsfähig sein. Lediglich bei Bedarf (der seitens des
      Konzessionsgebers festgestellt wird) wird die Möglichkeit eingeräumt, technische und ggf.
      rechtliche Fragestellungen zu klären.

                                                                                                    13
Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen
Leistungsbeschreibung                                                                             08.05.2020

8.    Zuschlagskriterien / Wertungsmatrix

      1. Höhe der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke > Gewichtung 40 %
      Bei der Bewertung der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke werden zunächst der niedrigsten
      Wirtschaftlichkeitslücke 100 Punkte zugewiesen. Die Punkte für dieses Wertungskriterium
      werden sodann wie folgt berechnet:
      Punkte = niedrigste geforderte Wirtschaftlichkeitslücke ./. angebotene Wirtschaftlichkeitslücke x 100

      2. Endkundentarife > Gewichtung 40 %
      Es werden die Endkundentarife gewertet für folgende Produkte:
      -   Standardprodukt mit Bandbreite von 1 GBit symmetrisch (Produkt A)
      -   Standardprodukt mit Bandbreite von 500 Mbit symmetrisch (Produkt B)
      Der jeweils niedrigste Endkundentarif für die Produkte A und B erhält jeweils die Hälfte der
      maximalen Punktzahl von 100.

      Der für die Standardprodukte A und B einzeln zu wertende Endkundentarif / Gesamtpreis
      ermittelt sich wie folgt: Es werden sämtliche monatlichen Kosten für 24 Monate aufsummiert
      und alle einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und
      Hardwarekosten) hinzugesetzt.

      Die Bewertung erfolgt sodann für das Standardprodukte A und das Standardprodukt B
      jeweils einzeln nach folgender Formel:
      Punkte für Produkt A: niedrigster Endkundentarif ./. angebotenen Endkundentarif x 50
      Punkte für Produkt B: niedrigster Endkundentarif ./. angebotenen Endkundentarif x 50

      Die beiden so ermittelten Einzelpunktzahlen werden für die Wertung addiert. Es gilt diese
      Gesamtpunktzahl.

      3. Zeitplanung > Gewichtung 20 %
      Erstellen Sie einen Zeit- und Arbeitsplan zum strukturierten Ablauf des Projektes.
      Der kürzeste verbindlich zugesicherte und im Vertrag zu vereinbarende Durchführungszeitraum
      erhält 100 Punkte. Darauf folgende Zeiträume werden demgegenüber mit einem Abschlag von
      25 % pro angefangene drei Monate bewertet.

      4. Einsatz alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden (ohne Gewichtung)
      (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren,
      Kabelpflugverfahren, etc.).
      Stellen Sie dar, welche Verlegetechnologien in welchem Umfang bei dem Projekt eingesetzt
      werden sollen und begründen Sie den Einsatz. Stellen Sie bei der Begründung die Einsparung
      gegenüber einer herkömmlichen offenen Verlegung dar.
      Berücksichtigen Sie die Nutzung von Synergien durch Mitnutzung und stellen diese bei
      Inanspruchnahme dar.

      Berechnung:        Verlegung unter Einsatz innovativer Methoden: 6 Bonus-Punkte
                         Verlegung ohne Einsatz innovativer Methoden: 0 Punkte

                                                                                                               14
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Leistungsbeschreibung                                                                     08.05.2020

      Bei Punktgleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll zunächst das 1. Wertungskriterium
      („Wirtschaftlichkeitslücke“) entscheidend sein und bei fortbestehender Punktgleichheit jeweils
      die weiteren Kriterien in der vorstehenden Reihenfolge.

      Hinweis: Die Wertungsmatrix beinhaltet die Tarife für 500 und 1000 Mbit/s allein zum Zweck der
      Vergleichbarkeit der Angebote. Netzbetreiber können ihre Wirtschaftlichkeitslücken hingegen
      mit denjenigen Tarifen kalkulieren, die nach ihrer eigenen Erfahrung an den jeweiligen
      Schulformen bzw. anderen Institutionen üblicherweise gebucht werden. Ein Zusammenhang
      zwischen den Tarifen der Wertungsmatrix und denjenigen in den Wirtschaftlichkeitslücken ist
      somit nicht zwingend vorgegeben. Soweit Glasfaseranschlüsse gelegt werden, werden sie auch
      gebucht. Ein Anschluss „auf Vorrat“ findet nicht statt.

9.    Gewährleistungsausschluss

      Es ist nicht auszuschließen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich der Anlagen ggf.
      unzutreffende oder unvollständige Angaben enthalten können. Der Kreis Lippe und die Stadt
      Horn-Bad Meinberg übernehmen keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit oder
      Vollständigkeit   aller   Angaben,   soweit   zwingende   rechtliche   Regelungen     dem   nicht
      entgegenstehen. Die Bieter sind verpflichtet, sich über die zu erbringenden Leistungen sowie
      die bestehenden örtlichen Gegebenheiten auch selbstständig zu informieren und die Angaben
      der Vergabeunterlagen in diesem Rahmen zu prüfen. Das Risiko unzutreffender oder
      unvollständiger Angaben haben die Bieter in diesem Rahmen zu tragen und ggf. in ihrer
      Kalkulation zu berücksichtigen.

      Mit der Abgabe ihrer Angebote erklären sich die Bieter mit dem vorstehenden Gewährleistungs-
      ausschluss einverstanden und erklären, dass sie über die rechtlichen und tatsächlichen
      Voraussetzungen der ausgeschriebenen Leistungen ausreichende Kenntnis haben. Mit der
      Angebotsabgabe wird des Weiteren ein Verzicht auf etwaige Schadenersatzansprüche erklärt,
      die im Zusammenhang mit unzutreffenden oder unvollständigen Angaben in den Unterlagen
      zum Auswahlverfahren stehen.

                                                                                                       15
Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen
Leistungsbeschreibung                                                                           08.05.2020

10.   Anlagen

      Beim Bieter verbleibend:
      1.0 Vorläufiger Zuwendungsbescheid vom 15.11.2019 mit weiteren Nebenbestimmungen
      1.1 Förderrichtlinie des Bundes vom 22.10.2015, 1. Überarbeitung v. 15.11.2018
      1.2 Allg. Nebenbestimmungen Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-Gk)
      1.3 BNBest-Breitband, Stand 01.08.2018
      1.4 GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0 vom 01.08.2018
      1.5 Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur,
           Version 4.1 vom 02.04.2019
      1.6 Merkblatt zur Dokumentation der techn. Anlagen, Version 2.0 vom 01.08.2018
      1.7 NGA-Rahmenregelung der BRD vom 15.06.2015
      1.8 Allg. Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
      1.9 Dokument „Hinweis zu Vorleistungspreisen“
      1.10 Dokument „Merkblatt Mittelanforderung“ (Stand Sept. 2018)
      1.11 Dokument „Hinweisblatt für Informations-und Kommunikationsmaßnahmen“
            (Version 2.0 vom 02.07.2019)
      1.12 Auszug BHO §§ 23, 44
      1.13 EU-Leitlinien Breitband

      2.0 Bescheid des Landes NRW vom 13.02.2020
      2.1 Richtlinie des Landes NRW zur Kofinanzierung vom 29.10.2018
      2.2 Allg. Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G)
      2.3 Rd. Erl. Verhütung und Bekämpfung von Korruption
      2.4 Auszug LHO §§ 23, 44

      Mit dem Angebot zurücksenden:
      A1: Eigenerklärung zur Eignung
      A2: ggf. sofern zutreffend - Erklärung Bietergemeinschaft
      A3: ggf. sofern zutreffend - Erklärung Nachunternehmer
      A4: Eigenerklärung RdErl. Korruption

      B1: Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke
      B2: Technischer Überblick

      C:    ggf. kommentierter Vertragsentwurf zur Weiterleitung der Fördermittel
      D:    ggf. Angebotskennzettel

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