Unterversorgter Schulen der Gemeinde Schlangen - NGA-Breitbandausbau Leistungsbeschreibung - Breitband ...
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Leistungsbeschreibung NGA-Breitbandausbau unterversorgter Schulen der Gemeinde Schlangen (Az. IKZ-075/2020)
Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen Leistungsbeschreibung 08.05.2020 Inhalt 1. PROJEKTBESCHREIBUNG ................................................................................................................................... 3 1.1 Einführung........................................................................................................................................................... 3 1.2 Wirtschaftlichkeitslücke ................................................................................................................................. 5 2. WEITERGEHENDE INFORMATIONEN ZUM BREITBANDPROJEKT ............................................................ 7 2.1 Gebiet der avisierten Breitbanderschließung (nachfolgend: „Ausbaugebiet“)................................ 7 2.2 Art und Umfang der Breitbandförderung ................................................................................................... 7 2.3 Leistungspflichten des Konzessionsnehmers, Ausbaukonzept ......................................................... 8 3. EINHALTUNG BEIHILFENRECHTLICHER VORGABEN ............................................................................... 10 4. NETZPLANUNG UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES MATERIALKONZEPTES ........................................ 11 5. HINWEIS ZUR BERECHNUNG DER WIRTSCHAFTLICHKEITSLÜCKE....................................................... 11 6. ANGABEN ZUR DURCHFÜHRUNG DES VERFAHRENS ...............................................................................12 6.1 Verfahrensart....................................................................................................................................................12 6.2 Zeitplan ...............................................................................................................................................................12 6.3 Mitteilung von Unklarheiten, Bieterfragen................................................................................................12 6.4 Einreichung von Angeboten und Angebotsfrist .......................................................................................13 6.5 Vollständigkeit der Angebote .......................................................................................................................13 7. ZUSCHLAGSKRITERIEN / WERTUNGSMATRIX ................................................................................................. 14 8. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS ............................................................................................................... 15 9. ANLAGEN ................................................................................................................................................................16 2
Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen Leistungsbeschreibung 08.05.2020 1. Projektbeschreibung 1.1 Einführung Die Gemeinde Schlangen schreibt angesichts der derzeit bestehenden Unterversorgung mit schnellen Breitbandanschlüssen in Schulen den Ausbau einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation (nachfolgend nur „Next Generation Access“ - „NGA“ genannt) aus. Der Gemeinde Schlangen liegt ein Zuwendungsbescheid des Bundes für ein Wirtschaftlich- keitslückenmodell nach Nr. 3.1 i.V.m. 5.5. der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bunderepublik Deutschland (Förderrichtlinie des Bundes) in der aktuellen Fassung vor. Die Kommune ist bereit, eine Beihilfe zum Aufbau einer leistungsstarken Breitbandversorgung zu gewähren. Die Beihilfe wird auf dem Wege eines privatrechtlichen Vertrages weitergeleitet. Der Kreis Lippe führt dieses Vergabeverfahren im Namen und auf Rechnung der Gemeinde Schlangen durch. Vertragspartner des ermittelten Konzessionsnehmers wird die Stadt Gemeinde Schlangen. Ziel der Maßnahme ist es, unterversorgte Schulen im Stadtgebiet über ein NGA-Netz zu erschließen. Dabei sollen die Breitbandanschlüsse in den nachfolgend genannten Schulen zuverlässig mit Bandbreiten von mindestens 1 Gigabit/s (symmetrisch) beim Endkunden versorgt werden. Im Rahmen dieser Fördermaßnahme muss sich die Downloadrate mindestens verdoppeln, wobei die Uploadrate mindestens im gleichen Verhältnis zur Ausgangsbandbreite steigen muss. Die Vergabe erfolgt als Dienstleistungskonzession. Der Konzessionsnehmer erwirtschaftet seine Investitionen und laufenden Kosten über das seinerseits angebotene Produkt bei den Endkunden. Die von dem Konzessionsnehmer ermittelten nichtgedeckten Kosten (Wirtschaftlichkeitslücke) werden seitens des Konzessionsgebers gewährt. Diese Kosten werden aus Fördermitteln gedeckt, die der Konzessionsgeber durch vertragliche Regelungen an den Konzessionsnehmer weitergibt. Der private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht und übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den anzubindenden Schulen sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access- Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen. Der Konzessionsnehmer muss sämtliche Leistungen erbringen, die erforderlich sind, um die geforderte Breitbandversorgung herzustellen und dauerhaft zu betreiben. Neue Leerrohr- und Kabeltrassen werden möglichst in erdverlegter Bauweise errichtet. Die Verlegeart ist in dem Ausbaukonzept detailliert darzustellen und im Auftragsfalle mit dem zuständigen 3
Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen Leistungsbeschreibung 08.05.2020 Wegebaulastträger abzustimmen. Geöffnete Oberflächen sind nach Abschluss der Ausbauarbeiten wieder in den vorgefundenen und zuvor dokumentierten Zustand nach Maßgabe des jeweiligen Straßenbaulastträgers oder Grundstückseigentümers fachgerecht herzustellen. Hinsichtlich der Gewährleistung sind die Vorschriften der VOB zu beachten. Der Konzessionsnehmer muss – soweit vorhanden – sein bereits bestehendes eigenes Netz sowie grundsätzlich angemietete Netzteile Dritter und grundsätzlich die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen, soweit dies wirtschaftlich sinnvoll und technisch möglich ist. Mindestens innerhalb einer Zweckbindungsfrist von 7 Jahren ist das Netz ohne weitere Zuschüsse entsprechend der Vorgaben des Konzessionsgebers zu betreiben. Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral. Die geforderte Bandbreite ist unabhängig von der Wahl der Technik zu liefern. Nur besonders abgelegene oder schwer erschließbare Anschlüsse können mit einer Bandbreite von unter einem GBit/s versorgt werden. Anzubindendes Schulgebäude im Gemeindegebiet Schlangen: Nr. Bezeichnung der Schule Straße, Lage des Gebäudes PLZ, Ort 1 August-Hermann-Franke- Rosenstraße 15 33189 Schlangen Gesamtschule 4
Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen Leistungsbeschreibung 08.05.2020 Die zu versorgenden Adressen der Ausbaugebiete sind den beiliegenden Karten zu entnehmen. Die Leitungsführung ist frei, sofern die örtlichen Gegebenheiten bekannt sind oder vor Angebotsabgabe mit dem Ansprechpartner vor Ort abzustimmen: Herr Axel Voss, a.voss@gemeindewerke-schlangen.de, 05252-985323. 1.2 Wirtschaftlichkeitslücke Diese Maßnahme wird durch eine Zuwendung von Bund, Land NRW und der Gemeinde Schlangen gefördert. Die Förderung erfolgt durch einen Zuwendungsvertrag (Anlage C), den der Konzessionsnehmer mit dem Konzessionsgeber schließt. Der Abschluss des Zuwendungsvertrags steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Finanzmittel haushaltsrechtlich bereitgestellt werden. Der Konzessionsnehmer hat die sich aus dem Bewilligungsbescheid und den dazugehörigen Nebenbestimmungen der Fördermittelgeber erwachsenen Verpflichtungen zu beachten (siehe beiliegendes Formular „Kenntnisnahme TKU“). Nach derzeitigem Planungsstand ist beabsichtigt, dass die geförderte NGA-Infrastruktur spätestens bis zum 30.06.2021 errichtet, in Betrieb genommen und für den Endkunden im Ausbaugebiet buchbar sein wird. 5
Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen Leistungsbeschreibung 08.05.2020 2. Eignung Es gelten nachfolgende Eignungskriterien / Nachweise. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese jeweils die entsprechenden Nachweise zu erbringen. Zum Nachweis der Eignung sind mit den Angebotsunterlagen vorzulegen: Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ (s. Formular) 2.1 Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Firmenprofil des Bewerbers (das Firmenprofil soll enthalten: Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen); - Meldebestätigung nach § 6 TKG; - Bescheinigung der Bundesnetzagentur über die Übertragung der Nutzungsberechtigung von Wegen im Projektgebiet gemäß §§ 68, 69 TKG (kann nötigenfalls innerhalb angemessener Frist nachgereicht werden) 2.2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Nachweis des Vorliegens einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung 2.3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Nachprüfbare Referenzen, Beispiele eigener vergleichbarer Projekte. Der Auftraggeber, über die Zentrale Vergabestelle des Kreises Lippe, behält sich vor, unternehmens- bezogene Unterlagen nötigenfalls innerhalb einer angemessenen Frist einmalig nachzufordern. 6
Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen Leistungsbeschreibung 08.05.2020 3. Weitergehende Informationen zum Breitbandprojekt Nachfolgend sollen das auszubauende Erschließungsgebiet definiert, die Art und der Umfang der Breitbandförderung sowie die einzelnen Leistungspflichten des Konzessionsnehmers dargestellt werden. 3.1 Gebiete der avisierten Breitbanderschließung (Ausbaugebiete) In den beigefügten Karten sind die geplanten Ausbaugebiete dargestellt. Es handelt sich um die unterversorgten Schulen, welche mit mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch versorgt werden sollen. Die aufzubauende Versorgung muss für alle potentiellen Nachfrager zuverlässig bei mindestens 1 Gigabit/s symmetrisch bei den anzubindenden Schulen liegen. 3.2 Art und Umfang der Breitbandförderung Zur Erschließung der Fördergebiete mit NGA-Breitbandanschlüssen beabsichtigt die Gemeinde Schlangen die Anschlüsse als eine Dienstleistungskonzession zu vergeben. Im Sonderprogramm Schulen und Krankenhäuser ist die passive Infrastruktur bis in das Haus „Homes prepared“ förderfähig. Die Gemeinde Schlangen behält sich nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben bzw. bei einer auf Grundlage der Angebote deutlich werdenden Unwirtschaftlichkeit vor, die Dienstleistungskonzession für die Errichtung des NGA-Netzes in den Ausbaugebieten nicht zu vergeben. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Gesamtfinanzierung des Breitbandvorhabens z.B. dann ungesichert ist und zur Aufhebung des Verfahrens führen könnte, wenn sich für das Ausbauvorhaben keine Zuwendungen vom Bund oder Land NRW (Ko-Finanzierung) gewinnen ließen. 7
Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen Leistungsbeschreibung 08.05.2020 3.3 Leistungspflichten des Konzessionsnehmers, Ausbaukonzept Von den Bietern wird erwartet, dass diese ihr Angebot unter Berücksichtigung sämtlicher in der Ausschreibungsbekanntmachung und in dieser Angebotsaufforderung genannten Anforderungen erstellen. Im Rahmen der Angebotserstellung muss der Bieter ein aussagekräftiges Ausbaukonzept vorlegen, worin insbesondere folgende Punkte in nachprüfbarer, nachvollziehbarer und transparenter Weise zu berücksichtigen bzw. nachzuweisen sind: a) Vorlage einer Kalkulationsgrundlage, mit der die derzeit existierende Wirtschaftlichkeitslücke in Bezug auf das jeweilige Ausbaugebiet in aufgeschlüsselter und detaillierter Form nachgewiesen wird; für die Darstellung ist das als Anlage B1: Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung gestellte Berechnungstool einzusetzen; auf die „Ausführungen zur Wirtschaftlichkeitslücke“ unter Ziff.5 wird hingewiesen; b) Darstellung und Nachweis der Ausbaukosten, welche im Zusammenhang mit der Errichtung neuer Infrastruktur bzw. zur Erschließung bereits bestehender Strukturen sowie für die erforderlichen Tiefbauarbeiten entstehen werden; für die Darstellung ist ebenfalls das als Anlage B1: Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung gestellte Berechnungstool einzusetzen; c) Darstellung bzw. Nachweis darüber, dass die Erschließung mit einer hinreichenden NGA- fähigen Reservekapazität geplant wird. Zur Darstellung der technischen Eckdaten Ihres Angebotes sind die Bieter verpflichtet, die als Anlage B2: Technischer Überblick beiliegende Excel-Tabelle auszufüllen und dem Angebot beizulegen; d) Darstellung bzw. Nachweis darüber, dass der Bieter sämtliche Planungsarbeiten und - schritte (einschließlich Vor-, Genehmigungs- und Ausführungsplanungen), die für die Erschließung im jeweiligen Projektgebiet erforderlich sind, übernehmen wird. e) Darstellung bzw. Nachweis darüber, dass der Bieter die vollständige Bauleitung und - überwachung in enger Abstimmung und Kooperation mit dem Förderungsgeber unter Benennung konkreter Ansprechpartner mit zuverlässiger Erreichbarkeit während der üblichen Arbeitszeiten für den Projektzeitraum übernimmt; f) Darstellung bzw. Nachweis darüber, dass der Bieter sämtliche Planungsarbeiten sowie die Realisierung der Backbone-Anbindung des NGA-Netzes übernimmt; g) Darstellung bzw. Nachweis darüber, dass der Bieter die ordnungsgemäße Dokumentation der konkreten Trassenführung sowie der Erdarbeiten übernimmt und die entsprechend angefertigten Unterlagen auf Anfrage dem Förderungsgeber unverzüglich zur Verfügung stellen wird; h) Darstellung bzw. Nachweis darüber, dass der Bieter sämtliche Wartungs- und Instandsetzungspflichten im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung und Wiederherstellung des technischen Betriebs des NGA-Netzes übernimmt und den Kunden entsprechende Services zu marktüblichen Reaktions- und Ausführzeiten anbietet; 8
Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen Leistungsbeschreibung 08.05.2020 i) Darstellung bzw. Nachweis darüber, inwieweit der Bieter kommunale und nichtkommunale Infrastrukturen (Leerrohre, Glasfasern etc.) konkret zu nutzen beabsichtigt; j) Darstellung über den Einsatz von innovativen sowie von alternativen Verlegemethoden wo dies sinnvoll und möglich ist; k) Darstellung bzw. Nachweis darüber, inwieweit davon auszugehen ist, dass sämtliche Tätigkeiten und Maßnahmen für die Errichtung des NGA-Netzes bis spätestens zum 31.12.2021 abgeschlossen sein werden, einschließlich der Vorlage einer entsprechenden detaillierten Meilensteinplanung für die einzelnen Projektabschnitte; l) Darstellung bzw. Nachweis darüber, inwieweit gewährleistet ist, dass der Bieter die in der Ausschreibung vorausgesetzte Netzbetriebsverpflichtung für eine Mindestdauer von 7 Jahren sicherstellen wird (= Zweckbindungsfrist; diese beginnt mit der Inbetriebnahme) m) Darstellung bzw. Nachweis darüber, dass der Bieter sämtliche im Zusammenhang mit der Breitbanderschließung anstehenden Tätigkeiten in fachkundiger Weise, unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik, den einschlägigen Sicherheitsanforderungen und Einhaltung sämtlicher zur Anwendung kommender Gesetze, Vorschriften und technischen Regelwerken erfüllen wird (sollte der Bieter Dritte als Erfüllungsgehilfen oder Nachunternehmer hierfür einsetzen wollen, hat er sich zu verpflichten, hierbei lediglich qualifizierte Fachfirmen zu beauftragen und auf den Einsatz fachkundigen Personals zu achten. Die Zuverlässigkeit und Geeignetheit der jeweils einzusetzenden Personen und Unternehmen hat er sich ggf. durch Vorlage entsprechender Zulassungen, Referenzen und Beurteilungen nachweisen zu lassen); n) Darstellung der geplanten Erschließungsmaßnahmen in den Ausbaugebieten; es ist jeweils auf einer hochauflösenden Karte darzustellen, wie die Erschließung erfolgt (geplante Technikstandorte und Trassenführung) und welche Bandbreiten nach Ausbau an den unterversorgten Adressen in den Gebieten verfügbar sein werden. Hierfür sind die durch den Ausbau betroffenen Adressen in entsprechender Farbgebung darzustellen. o) Darstellung bzw. Nachweis darüber, dass der Bieter Planungsdaten gemäß GIS- Nebenbestimmungen in der aktuell geltenden Version (4.1) auf der Basis der vorgenommenen Feinplanung zur Verfügung stellen wird, sollte er den Zuschlag erhalten. Gemäß Punkt 2.2 der GIS-Nebenbestimmungen Version 4.1 ist die Feinplanung zwischen Vergabe und Baubeginn beim Auftraggeber einzureichen. p) Nach Beendigung der Ausbauarbeiten ist vom Auftragnehmer ein Nachweis der an den einzelnen Anschlussadressen tatsächlich verfügbaren Bandbreiten (APL-Daten) zu liefern. Die Bieter haben die vorgenannten Punkte sowie die übrigen Bedingungen dieser Angebotsaufforderung als Gegenstand ihrer Leistungsinhalte im Rahmen ihres Angebots zu bestätigen und darüber hinaus verbindlich klarzustellen, dass keine weiteren zusätzlichen Kosten/Folgekosten im Rahmen der Projektausführung für den Förderungsgeber entstehen werden. 9
Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen Leistungsbeschreibung 08.05.2020 4. Einhaltung beihilfenrechtlicher Vorgaben, insbesondere der NGA-Rahmen- regelung sowie der EU-Leitlinien vom 26. Januar 2013 Wie bereits angeführt, sind die im Rahmen dieses Breitbandprojekts zu vergebenden Dienstleistungskonzessionen grundsätzlich als Beihilfen im Sinne des EU-Beihilfenrechts zu werten. Eine Vereinbarkeit dieser Beihilfen mit dem EU-Beihilfenrecht – ohne Notwendigkeit einer ansonsten erforderlichen Einzelnotifizierung – ist dann gegeben, wenn im Rahmen dieses Projekts bestimmte rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Dazu sind insbesondere die besonderen Anforderungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15. Juni 2015 („NGA-Rahmenregelung“) sowie der Leitlinien der Europäischen Kommission vom 26. Januar 2013 für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) bzgl. der Bereitstellung von Investitionskosten durch die öffentliche Hand zur Herstellung einer flächendeckenden Breitbandversorgung durchzuführen. Der auszuwählende TK-Netzbetreiber verpflichtet sich, einen offenen Zugang zu den aktiven und passiven Infrastrukturen auf Vorleistungsebene für die Dauer der Zweckbindungsfrist zu gewährleisten, während das Recht auf Zugang zur passiven Infrastruktur unbefristet bestehen muss. Im Falle der Verlegung von Leerrohren müssen diese groß genug für mehrere Kabelnetze sein und auf verschiedene Netztopologien ausgelegt sowie dokumentiert sein. Die geförderten Infrastrukturen müssen mindestens dem aktuellen Stand der Technik entsprechen (beste verfügbare Technik – BVT). Eine Erhöhung der Bandbreiten der geförderten Anschlüsse wird durch die geförderte Infrastruktur im Zuwendungszeitraum zugesichert. Es wird darauf hingewiesen, dass die spezifischen rechtlichen Vorgaben aus den vorgenannten Regelwerken, dem Zuwendungsbescheid des Bundes sowie der Nebenbestimmungen auch später zum Gegenstand des final abzuschließenden Kooperationsvertrages gemacht werden und von den Vertragsparteien zwingend einzuhalten sind. 10
Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen Leistungsbeschreibung 08.05.2020 5. Netzplanung unter Berücksichtigung des Materialkonzeptes Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das NGA-Breitbandausbauvorhaben der Gemeinde Schlangen mit Mitteln der Richtlinie „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“, Rd.Erl. des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.10.2018 i.V.m mit §§ 23 und 44 der Landeshaushalts-ordnung (LHO) gefördert wird. Der Netzbetreiber hat die geförderte Netzinfrastruktur unter Berücksichtigung der Zuwendungsvoraussetzungen des Landesförderprogramms und aller seiner Nebenbestimmungen, insbesondere des Materialkonzeptes (vgl. Materialkonzept des Bundesförderprogramms) einschließlich der Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastrukturen im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1 vom 02.04.2019, zu errichten. 6. Hinweis zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke Für die Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke sieht § 6 Abs. 1 der NGA-Rahmenregelung vor, dass diese aus der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs zu bilden ist. Bislang war streitig, ob zu den Einnahmen auch die Einnahmen gehören, die das jeweilige Telekommunikationsunternehmen, das den geförderten Netzausbau übernehmen will, von so genannten "Bestandskunden" bezieht. Bestandskunden sind nach dem Verständnis des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur „Endverbraucher, die bereits vor dem geforderten Netzausbau Kunde des entsprechenden Telekommunikationsunternehmens waren und die sich trotz der Verfügbarkeit einer höheren Datenrate nach Netzausbau für kein höherwertiges Telekommunikationsprodukt entscheiden“. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat entschieden, dass diese Einnahmen nicht bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke zu berücksichtigen sind. Vor diesem Hintergrund soll die Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke wie folgt konkretisiert werden: • Die Einnahmen aller Neukunden werden vollständig berücksichtigt. • Alle Einnahmen aller Upgrader (Kunden, die aufgrund des neuen NGA-Netzes innerhalb des Zweckbindungszeitraums auf ein höherwertiges Produkt wechseln) werden ab dem prognostizierten Moment des Wechsels für die Restlaufzeit innerhalb der Zweckbindungsfrist ebenfalls vollständig berücksichtigt. • Die Einnahmen der Bestandskunden werden nicht berücksichtigt, da diese die Möglichkeiten des neuen NGA-Netzes nicht nutzen. 11
Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen Leistungsbeschreibung 08.05.2020 7. Angaben zur Durchführung des Verfahrens 7.1 Verfahrensart Die Gemeinde Schlangen wird den NGA-Breitbandausbau in unterversorgten Schulen im Rahmen einer Dienstleistungskonzession vergeben. Die Gemeinde Schlangen über den Kreis Lippe folgt der Ansicht der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 13.12.2018 – 3 VK 9/18), dass die Ausschreibung der Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell der Bereichsausnahme gem. § 149 Nr. 8 GWB unterliegt und somit angelehnt an vergaberechtliche Bestimmungen außerhalb des Vergaberechts erfolgt. Das Auswahlverfahren wird nach § 12 Abs. 1 und Abs. 2 Konzessionsvergabeverordnung ausgerichtet und einstufig durchgeführt. In diesem Verfahren sind keine formalen Verhandlungsrunden bzw. Bietergespräche vor Ort geplant. Bei Bedarf wird jedoch die Möglichkeit eingeräumt, technische und ggf. rechtliche Fragenstellungen telefonisch in einer Telefonkonferenz mit dem Auftraggeber und der Breitbandkoordination Kreis Lippe zu klären. Das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG-NRW) gilt nicht, § 2 Abs. 5 TVgG-NRW. 7.2 Zeitplan Angebotsaufforderung 08.05.2020 Ende der Angebotsfrist 30.06.2020 | 10:00 Uhr Ende der Bindefrist bis 31.12.2020 Abschluss NGA-Breitbandausbau 30.06.2021 7.3 Mitteilung von Unklarheiten, Bieterfragen Enthalten die Vergabeunterlagen, andere in diesem Vergabeverfahren relevante Unterlagen oder sonstige Informationen an die Bieter Unklarheiten oder verstoßen sie nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter den Kreis Lippe im Rahmen seiner Hinweis- und Rügeobliegenheit unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen, spätestens bis zum Ablauf der den Bietern im Verhandlungsverfahren gesetzten Frist zur Abgabe von Angeboten. Unterlässt der Bieter einen gebotenen Hinweis, kann er sich auf Unklarheiten oder Rechtsverstöße gegenüber dem Kreis Lippe und den Konzessionsgebern nicht mehr berufen. Etwaige Fragen zur Angebotsabgabe sind in elektronischer Form über das Nachrichtenmodul des Vergabeportals Deutschen eVergabe zu stellen. 12
Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen Leistungsbeschreibung 08.05.2020 Bieterfragen können bis zum 24.06.2020 an die Vergabestelle gerichtet werden. Die Vergabestelle wird diese bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten. Antworten auf Bieterfragen werden allen Bietern in transparenter und nichtdiskriminierender Weise unverzüglich durch die Vergabestelle zur Verfügung gestellt. 7.4 Einreichung von Angeboten und Angebotsfrist Das Angebot ist bis zum 30.06.2020, 10:00 Uhr elektronisch über das Vergabeportal oder schriftlich in einem verschlossenen Umschlag und mit dem erforderlichen Angebotskennzettel versehen bei der Zentralen Vergabestelle Kreis Lippe (siehe Aufdruck Angebotskennzettel) einzureichen. Die o.g. Frist stellt eine Ausschlussfrist dar; nach Ablauf der Frist zugegangene Angebote werden in der weiteren Wertung nicht berücksichtigt. Der Bieter trägt im Zweifel die Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Angebotsabgabe. An der Öffnung der Angebote nehmen die Bieter und ihre Bevollmächtigten nicht teil. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 7.5 Vollständigkeit der Angebote Mit der Abgabe eines Angebots bestätigt der Bieter, dass er die Vergabeunterlagen vollständig geprüft hat. Der Bieter bestätigt mit der Angebotsabgabe des Weiteren, dass er die in den Vergabeunterlagen mitgeteilten Mindestanforderungen und sonstigen Vorgaben inhaltlicher Natur sowie die verfahrensrechtlichen Vorgaben dieser Anlage akzeptiert, soweit er sie nicht ausdrücklich beanstandet oder als unvollständig oder klärungsbedürftig hinterfragt hat. Sollte kein bezuschlagungsfähiges Angebot eingehen, erfolgt eine Aufhebung des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens. Im Falle einer Aufhebung findet eine Erstattung von Angebotserstellungskosten oder ein sonstiger Geldausgleich nicht statt. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits zum Abgabetermin des ersten Angebotes ein verbindliches Angebot abzugeben ist. Wie oben dargestellt, sind in diesem Verfahren keine formalen Verhandlungsrunden bzw. Bietergespräche vor Ort geplant. Das erste Angebot muss deswegen schon verbindlich und zuschlagsfähig sein. Lediglich bei Bedarf (der seitens des Konzessionsgebers festgestellt wird) wird die Möglichkeit eingeräumt, technische und ggf. rechtliche Fragestellungen zu klären. 13
Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen Leistungsbeschreibung 08.05.2020 8. Zuschlagskriterien / Wertungsmatrix 1. Höhe der angebotenen Wirtschaftlichkeitslücke > Gewichtung 40 % Bei der Bewertung der Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke werden zunächst der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke 100 Punkte zugewiesen. Die Punkte für dieses Wertungskriterium werden sodann wie folgt berechnet: Punkte = niedrigste geforderte Wirtschaftlichkeitslücke ./. angebotene Wirtschaftlichkeitslücke x 100 2. Endkundentarife > Gewichtung 40 % Es werden die Endkundentarife gewertet für folgende Produkte: - Standardprodukt mit Bandbreite von 1 GBit symmetrisch (Produkt A) - Standardprodukt mit Bandbreite von 500 Mbit symmetrisch (Produkt B) Der jeweils niedrigste Endkundentarif für die Produkte A und B erhält jeweils die Hälfte der maximalen Punktzahl von 100. Der für die Standardprodukte A und B einzeln zu wertende Endkundentarif / Gesamtpreis ermittelt sich wie folgt: Es werden sämtliche monatlichen Kosten für 24 Monate aufsummiert und alle einmaligen oder sonstigen zusätzlichen Kosten (z.B. Einrichtungs-, Installations- und Hardwarekosten) hinzugesetzt. Die Bewertung erfolgt sodann für das Standardprodukte A und das Standardprodukt B jeweils einzeln nach folgender Formel: Punkte für Produkt A: niedrigster Endkundentarif ./. angebotenen Endkundentarif x 50 Punkte für Produkt B: niedrigster Endkundentarif ./. angebotenen Endkundentarif x 50 Die beiden so ermittelten Einzelpunktzahlen werden für die Wertung addiert. Es gilt diese Gesamtpunktzahl. 3. Zeitplanung > Gewichtung 20 % Erstellen Sie einen Zeit- und Arbeitsplan zum strukturierten Ablauf des Projektes. Der kürzeste verbindlich zugesicherte und im Vertrag zu vereinbarende Durchführungszeitraum erhält 100 Punkte. Darauf folgende Zeiträume werden demgegenüber mit einem Abschlag von 25 % pro angefangene drei Monate bewertet. 4. Einsatz alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden (ohne Gewichtung) (z.B. Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau aufgeständerter Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, etc.). Stellen Sie dar, welche Verlegetechnologien in welchem Umfang bei dem Projekt eingesetzt werden sollen und begründen Sie den Einsatz. Stellen Sie bei der Begründung die Einsparung gegenüber einer herkömmlichen offenen Verlegung dar. Berücksichtigen Sie die Nutzung von Synergien durch Mitnutzung und stellen diese bei Inanspruchnahme dar. Berechnung: Verlegung unter Einsatz innovativer Methoden: 6 Bonus-Punkte Verlegung ohne Einsatz innovativer Methoden: 0 Punkte 14
Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen Leistungsbeschreibung 08.05.2020 Bei Punktgleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll zunächst das 1. Wertungskriterium („Wirtschaftlichkeitslücke“) entscheidend sein und bei fortbestehender Punktgleichheit jeweils die weiteren Kriterien in der vorstehenden Reihenfolge. Hinweis: Die Wertungsmatrix beinhaltet die Tarife für 500 und 1000 Mbit/s allein zum Zweck der Vergleichbarkeit der Angebote. Netzbetreiber können ihre Wirtschaftlichkeitslücken hingegen mit denjenigen Tarifen kalkulieren, die nach ihrer eigenen Erfahrung an den jeweiligen Schulformen bzw. anderen Institutionen üblicherweise gebucht werden. Ein Zusammenhang zwischen den Tarifen der Wertungsmatrix und denjenigen in den Wirtschaftlichkeitslücken ist somit nicht zwingend vorgegeben. Soweit Glasfaseranschlüsse gelegt werden, werden sie auch gebucht. Ein Anschluss „auf Vorrat“ findet nicht statt. 9. Gewährleistungsausschluss Es ist nicht auszuschließen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich der Anlagen ggf. unzutreffende oder unvollständige Angaben enthalten können. Der Kreis Lippe und die Stadt Horn-Bad Meinberg übernehmen keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit aller Angaben, soweit zwingende rechtliche Regelungen dem nicht entgegenstehen. Die Bieter sind verpflichtet, sich über die zu erbringenden Leistungen sowie die bestehenden örtlichen Gegebenheiten auch selbstständig zu informieren und die Angaben der Vergabeunterlagen in diesem Rahmen zu prüfen. Das Risiko unzutreffender oder unvollständiger Angaben haben die Bieter in diesem Rahmen zu tragen und ggf. in ihrer Kalkulation zu berücksichtigen. Mit der Abgabe ihrer Angebote erklären sich die Bieter mit dem vorstehenden Gewährleistungs- ausschluss einverstanden und erklären, dass sie über die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen der ausgeschriebenen Leistungen ausreichende Kenntnis haben. Mit der Angebotsabgabe wird des Weiteren ein Verzicht auf etwaige Schadenersatzansprüche erklärt, die im Zusammenhang mit unzutreffenden oder unvollständigen Angaben in den Unterlagen zum Auswahlverfahren stehen. 15
Breitbandausbau Schulen – Gemeinde Schlangen Leistungsbeschreibung 08.05.2020 10. Anlagen Beim Bieter verbleibend: 1.0 Vorläufiger Zuwendungsbescheid vom 15.11.2019 mit weiteren Nebenbestimmungen 1.1 Förderrichtlinie des Bundes vom 22.10.2015, 1. Überarbeitung v. 15.11.2018 1.2 Allg. Nebenbestimmungen Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) 1.3 BNBest-Breitband, Stand 01.08.2018 1.4 GIS-Nebenbestimmungen, Version 4.0 vom 01.08.2018 1.5 Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur, Version 4.1 vom 02.04.2019 1.6 Merkblatt zur Dokumentation der techn. Anlagen, Version 2.0 vom 01.08.2018 1.7 NGA-Rahmenregelung der BRD vom 15.06.2015 1.8 Allg. Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) 1.9 Dokument „Hinweis zu Vorleistungspreisen“ 1.10 Dokument „Merkblatt Mittelanforderung“ (Stand Sept. 2018) 1.11 Dokument „Hinweisblatt für Informations-und Kommunikationsmaßnahmen“ (Version 2.0 vom 02.07.2019) 1.12 Auszug BHO §§ 23, 44 1.13 EU-Leitlinien Breitband 2.0 Bescheid des Landes NRW vom 13.02.2020 2.1 Richtlinie des Landes NRW zur Kofinanzierung vom 29.10.2018 2.2 Allg. Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G) 2.3 Rd. Erl. Verhütung und Bekämpfung von Korruption 2.4 Auszug LHO §§ 23, 44 Mit dem Angebot zurücksenden: A1: Eigenerklärung zur Eignung A2: ggf. sofern zutreffend - Erklärung Bietergemeinschaft A3: ggf. sofern zutreffend - Erklärung Nachunternehmer A4: Eigenerklärung RdErl. Korruption B1: Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke B2: Technischer Überblick C: ggf. kommentierter Vertragsentwurf zur Weiterleitung der Fördermittel D: ggf. Angebotskennzettel 16
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