Gemeinsam. Fair. Nach vorne - Seniorenpolitische Forderungen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zur Bundestagswahl 2021

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Gemeinsam. Fair. Nach vorne - Seniorenpolitische Forderungen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zur Bundestagswahl 2021
Seniorenpolitische Forderungen
      der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
                           zur Bundestagswahl 2021

Gemeinsam. Fair. Nach vorne.

                                 Wir leben Gemeinschaft
Gemeinsam. Fair. Nach vorne - Seniorenpolitische Forderungen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zur Bundestagswahl 2021
Senior*innen sind ein Teil der Gesellschaft –
mit allen Rechten und Pflichten.
Daraus ergibt sich, dass es für den demokra-                 Diese Entwicklung stellt Gesellschaft und Poli-
tischen Zusammenhalt der Gesellschaft not-                   tik vor große Herausforderungen, die mit und
wendig ist, ihre Interessen stärker zu berück-               nicht nur für die älteren Menschen bewältigt
sichtigen. Die demokratische Teilhabe der                    werden müssen. Es müssen die gegenseitigen
Senior*innen ist daher gesetzlich zu regeln.                 Wechselwirkungen zwischen den Generationen
                                                             zugunsten eines modernen Altenbildes be-
Die Senior*innen sind eine aktive Gruppe, die                rücksichtigt werden.
sich verstärkt ins gesellschaftliche Leben ein-
bringen will. Von ihrem Wissen, ihrer Erfah-                 Ältere Menschen bilden keine homogene Be-
rung, ihren Fähigkeiten und ihrem Willen, sich               völkerungsgruppe, sondern zeichnen sich
freiwillig in gesellschaftlichen Aufgaben zu en-             durch Vielfalt aus. Diese Vielfalt der älteren
gagieren, profitiert die Gesellschaft schon jetzt            Generationen muss auch im Altersbild berück-
und wird dies in Zukunft umso mehr tun.                      sichtigt werden. Alter ist jedoch meist negativ
                                                             konnotiert und steht dem Bild des jungen, ak-
Ein auf gesetzlicher Grundlage basierendes                   tiven, agilen, flexiblen Menschen entgegen.
Mitwirkungs- und Mitspracherecht für Senior*­
innen ist notwendig, damit sie die Entschei-                 Auch im Freizeitbereich müssen die Bedürfnis-
dungen, die ihre Altersgruppe betreffen, mit-                se von Senior*innen konsequent mitgedacht
gestalten können.                                            werden, sei es bei Versammlungen, Kulturver­
                                                             anstaltungen oder Öffnungszeiten: Überall dort,
Der Anteil der Senior*innen wird in Deutsch-                 wo Senior*innen die Zielgruppe sind oder mit
land in den nächsten Jahrzehnten immer grö-                  eingeladen werden, müssen die Fahrzeiten des
ßer. Das resultiert sowohl aus den geburten-                 Öffentlichen Personennahverkehrs, Barriere-
starken Jahrgängen von 1955 bis 1969 als auch                freiheit und Zugang zum Internet so gewähr-
aus der Tatsache, dass die Menschen in der                   leistet sein, dass eine Teilnahme tatsächlich
Bundesrepublik Deutschland immer älter wer-                  möglich ist. Wir brauchen mehr Teilhabe statt
den. Während 1990 etwa 13 Prozent der Bevöl-                 Bevormundung.
kerung 67 Jahre und älter war, waren es 2020
19 Prozent, werden es 2030 23 Prozent sein und
2040 bereits 26 Prozent.

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Gesetzliche Verankerung der Seniorenmitwirkung
auf Bundesebene
Senior*innen sind ein Teil der Gesellschaft – mit allen          dungen, die ihre Altersgruppe betreffen, mitgestalten
Rechten und Pflichten. Daraus ergibt sich, dass es für           können. Dies verlangt eine konkrete gesetzlich ver-
den demokratischen Zusammenhalt der Gesellschaft                 bindliche Verankerung auf kommunaler, Landes- und
notwendig ist, ihre Interessen stärker zu berücksichti-          auf Bundesebene.
gen. Die demokratische Teilhabe der Senior*innen ist
daher gesetzlich zu regeln.                                      Wir fordern:

Politische Entscheidungen sollten nicht ohne die Mit-            → Auf Bundesebene die Schaffung einer Rahmenge-
wirkung und Mitgestaltung dieses Bevölkerungsan-                    setzgebung, die die Grundzüge der Seniorenbetei-
teils getroffen werden und eben so wenig, ohne deren                ligung auf Landes- und kommunaler Ebene regelt.
besondere Bedürfnisse zu berücksichtigen. Derzeit
                                                                 →
                                                                  Ebenso fordern wir die Zusammenfassung und
wird mehr für die älteren Menschen entschieden als
                                                                  Auswertung der Altenberichte und Schlussfolge-
mit den älteren Menschen. Das Altenbild in der Poli-
                                                                  rungen der Ergebnisse für die Unterstützung auf
tik orientiert sich vorrangig an der Belastung durch
                                                                  Landes- und kommunaler Ebene. Hierzu bedarf es
Pflege und Versorgung und berücksichtigt dabei nicht,
                                                                  einer zweckgebundenen finanziellen Förderung für
dass die Senior*innen keine homogene Gruppe mit
                                                                  die Landes- und kommunale Ebene.
gleichen Bedürfnissen sind.
                                                                 → Nicht vergessen werden darf die Förderung von
Alle Ebenen, auf denen politische Entscheidungen
                                                                    Projekten der Seniorenarbeit und -beteiligung, so-
getroffen werden, haben eine besondere Bedeutung
                                                                    wie von Veröffentlichungen, die sich dem Thema
für ältere Menschen. Ein auf gesetzlicher Grundlage
                                                                    Seniorenbeteiligung widmen.
basierendes Mitwirkungs- und Mitspracherecht für
Senior*innen ist notwendig, damit sie die Entschei-

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Altersdiskriminierung bekämpfen
Senior*innen gelten als kaufkräftige Zielgruppe („Sil-
ver Economy„). Jedoch erhalten Menschen in Rente
und Pension schwieriger einen Kredit, müssen höhe-
re Versicherungsprämien zahlen oder werden bei der
Vergabe von Wohnungen und bei verschiedenen Eh-
renämtern benachteiligt.

Unsere Forderungen:

→ Wir fordern daher eine Änderung des Allgemeinen
   Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Hierdurch soll
   der Diskriminierungstatbestand aufgrund des Al-
   ters aufgenommen werden, um Altersdiskriminie-
   rung wirksam zu bekämpfen und entsprechende
   Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten zu haben.

→ Wir fordern weiterhin eine Änderung des Grund-
   gesetzes und die Erweiterung um das Diskriminie-
   rungsmerkmal „Alter“ in Artikel 3 (3).

Der Vereinsamung im Alter entgegenwirken –
Begegnungsstätten finanzieren
Einsamkeit ist ein vielschichtiges Phänomen mit                 oder Migrationshintergrund. Betroffene brauchen
unterschiedlichsten Ursachen. Vor allem ältere Men-             daher Unterstützung, um aus ihrer Vereinsamung und
schen sind betroffen und brauchen Unterstützung.                aus sozialer Isolation herauszufinden. Einsamkeit zu
Insbesondere im sehr hohen Alter kommt es zu einem              verhindern, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Anstieg der Einsamkeit. Frauen sind durch ihre höhere
Lebenserwartung stärker betroffen als Männer.                   Wir fordern daher Begegnungsstätten, die ausrei-
                                                                chend und nachhaltig finanziert werden und durch
Insbesondere bei Älteren über 80 Jahren besteht ein             hauptamtliche Mitarbeitende unterstützt werden.
deutlich höheres Risiko einer sozialen Isolation, wenn          Oftmals sind es ehrenamtliche Initiativen, die Senio-
multiple Problemlagen dazu kommen, die Einsamkeit               rencafés oder Freizeiteinrichtungen für ältere Men-
und soziale Isolation begünstigen oder auslösen kön-            schen betreiben. Kurze Finanzierungszusagen behin-
nen. Dazu gehören zum Beispiel Schicksalsschläge, Er-           dern langfristige Perspektiven für diese Einrichtungen
krankungen, abnehmende körperliche Mobilität, man-              und sind bei Einsparungen in der Kommune als erstes
gelnde Mobilitätsangebote, zunehmende Altersarmut               vom Rotstift betroffen.

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Ebenso brauchen wir flächendeckende Beratungs-                  stätten angewiesen sein als heute, daher braucht es
und Anlaufstellen für Senior*innen nach dem Vor-                eine langfristige Perspektive. Wir fordern daher ein
bild der Quartiersbüros. Durch den demographischen              Bundesprogramm zur Sicherstellung der Begegnungs-
Wandel und örtlich weit verstreute Familien, werden             stätten in allen Landkreisen und deren Weiterfinan-
zukünftig mehr Menschen im Alter auf Begegnungs-                zierung durch Länder, Städte und Kommunen.

Digitalisierung – Digitalpakt für Ältere
Grundsatz unserer Seniorenpolitik ist es, älteren               Die Nutzung im persönlichen Lebensbereich kann
Menschen ein eigenständiges und selbstbestimmtes                persönlich entschieden werden, ist aber durch die
Leben zu ermöglichen und soziale Teilhabe zu fördern            Nutzerinnen und Nutzer kaum beherrschbar und zu
und zu sichern. Hierzu zählt auch die Teilhabe am di-           kontrollieren. In der Öffentlichkeit, in der Wirtschaft,
gitalen Leben.                                                  dem Dienstleistungssektor, der Daseinsvorsorge, in
                                                                den Medien und der Informationstechnologie hat die
Mit der Digitalisierung wandelt sich auch der Alltag            Anwendung neben den Wirkungen auf die individuel-
älterer Menschen. Bereits heute umfasst dies z. B. die          len Lebensbereiche nachhaltige Veränderungen der
Umstellung auf digitale Verwaltungsakte, Onlineban-             gesellschaftlichen Strukturen zur Folge.
king, den völligen Umbau von Kommunikation durch
die neuen Arten der Kommunikationsmöglichkeiten                 Unsere Forderungen:
oder das selbstständige Buchen über Onlineportale.
Bei der Organisation des Alltags sind wir heute mehr            Die Pandemiesituation hat gezeigt, dass ältere Men-
denn je auf das Internet oder Hotlines angewiesen.              schen noch immer vom digitalen Leben abgeschnitten
Gerade älteren Menschen fehlen jedoch vielfach die              sind. Wir fordern daher einen Digitalpakt „Alter“, der
benötigten digitalen Kompetenzen und Möglichkei-                folgende Punkte umfasst:
ten, wodurch ihre gesellschaftliche Teilhabe zuneh-
                                                                → Verfügbarkeit des Internets ist für alle zu gewähr-
mend eingeschränkt wird.
                                                                   leisten, unabhängig von Wohnort, Wohnform und
Die Digitalisierung befindet sich derzeit auf dem                  finanziellen Möglichkeiten;
Weg in eine erweiterte Anwendung, der sogenannten
                                                                → In allen Kommunen brauchen wir niedrigschwelli-
künstlichen Intelligenz, die in alle Lebensbereiche
                                                                   ge Angebote zum Erwerb von digitalen Kompeten-
eindringt. Kein Individuum und keine gesellschaftli-
                                                                   zen und entsprechende Bildungsangebote;
che Gruppierung kann sich dieser Tatsache entziehen,
da sich dieser Trend der Einflussnahme entzieht und             → Um den Mangel an internetfähigen Endgeräten zu
kaum noch politisch steuerbar ist, wie am Datenmiss-               beseitigen, benötigen wir ein Förderprogramm für
brauch in den sogenannten „Sozialen Medien“ er-                    digitale Endgeräte und öffentliche Einrichtungen
kennbar wurde.                                                     wie Bibliotheken, Volkshochschulen und kommu-
                                                                   nale Stellen. Hierzu zählen insbesondere auch
                                                                   Einrichtungen, die Senior*innen zur Zielgruppe
                                                                   haben.

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→ Flächendeckende Versorgung der Bewohnerinnen                 → Zudem fordern wir ein Fernsehprogramm im Öf-
   und Bewohner von Pflegeeinrichtungen mit funk-                  fentlich-Rechtlichen zum Einstieg in die Digita-
  tionierenden Internetverbindungen.                               lisierung. Dieses soll zum Erlernen von digitalen
                                                                   Fähigkeiten beitragen. Als Vorbild gilt die Sendung
→ Auch in den Bereichen Gesundheit und Pflege wer-                „Der 7. Sinn“.
   den digitale Anwendungen zunehmend wichtiger.
   Die Telemedizin ist jedoch unmittelbar mit der               Wir brauchen jedoch auch ein Recht auf ein Leben
   Datenübertragung via Internet und dem Ausbau                 ohne Internet: Analoge Zugänge und Angebote, wie
   des Breitbandnetzes verknüpft, so dass für die An-           z. B. bei Behördenangelegenheiten, Fahrscheinkauf,
   wendungen leistungsfähige Internetverbindungen               Bankgeschäften und vielem mehr, müssen weiterhin
   unabdingbare Voraussetzung sein müssen. In allen             ohne Nachteile – wie erhöhte Servicegebühren – ver-
   Pflegeeinrichtungen ist ein/e Digitalisierungsbe­            fügbar sein.
   auftragte*r berufen, dessen/deren Aufgabe es ist,
   die Pflegekräfte und die Bewohner*innen bei der
   Anwendung digitaler Technologien zu unterstüt-
   zen. Zudem dürfen digitale Technologien in der
   Pflege immer nur unterstützend eingesetzt wer-
   den, niemals jedoch als Ersatz für Personalstellen
   gelten.

Förderung und Ausbau der Mobilität im Alter
Menschen im Alter haben besondere Anforderungen                 → Weiterhin sind Parkplätze für Menschen mit Ver-
an Mobilität. Viele würden im Alter gerne auf den                  sorgungsausweis oder Rentenausweis insbeson-
eigenen PKW verzichten, haben jedoch kein verlässli-               dere zur Anbindung an den Öffentlichen Perso-
ches und auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot                 nennahverkehr. Diese sollen analog zu speziellen
im Öffentlichen Personennahverkehr.                                Parkplätzen für Behinderte und Frauen entstehen,
                                                                   um Wege einfacher und zugänglicher zu machen.
→ Wir fordern daher mehr Mitsprache bei Ausschrei-
   bungen von Verkehren durch öffentliche Senioren-             → Verwendung öffentlicher Gelder zur Schaffung von
   mitwirkungsgremien, um die Anforderungen an öf-                 bezahlbaren, bzw. kostengünstigen Verkehrsan-
   fentliche Mobilität passgenauer auf die Zielgruppe              geboten, wie Seniorentickets oder sogenannten
   der Senior*innen abzustimmen.                                   1-Euro-Tickets. Diese Tickets dürfen keine zeitliche
                                                                   Beschränkung auf bestimmte Uhrzeiten beinhal-
→ Hierzu zählen auch barrierefreie Zugänge zu Ge-                 ten.
   bäuden, an Haltestellen, Kultureinrichtungen und
   Behörden.

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Schaffung von geeignetem Wohnraum für ältere Menschen
Ältere Menschen sind von den Verwerfungen auf dem               →
                                                                 Auch die Förderung von altersgerechtem Woh-
Wohnungsmarkt besonders betroffen. Viele müssen                  nungsneubau und Umbau ist auszuweiten. Die
durch gekürzte Renten und Versorgung sowie ge-                   Rückbaupflicht für barrierefreie Mietwohnungen
brochene Erwerbsbiografien mit wenig Geld im Alter               ist abzuschaffen (§ 554a BGB).
auskommen. Die Versorgung mit bedarfsgerechtem
Wohnraum in einer lebenswerten Wohnumgebung ist                 → Zudem brauchen wir die Einrichtung eines Katas-
vielerorts gefährdet. Betroffen sind sowohl Menschen,              ters, der den Bedarf und Bestand von barrierefrei-
die zur Miete wohnen als auch Eigentümerinnen und                  en oder -armen Wohnungen in jeder Stadt und in
Eigentümer.                                                        jeder Kommune festlegt. Hierfür soll der Bund die
                                                                   entsprechenden Rahmenbedingungen festlegen.
→ Wir brauchen daher dringend gesetzliche Rahmen-
   bedingungen für bezahlbare Mieten.                           → Wir fordern die kontinuierliche Förderung von ge-
                                                                   meinschaftlichen Wohnformen wie bspw. Mehr-
→ Hierfür fordern wir zudem Bundesprogramme, die                 generationenhäusern und betreutes Wohnen im
   Wohnungstausch bei bestehenden Mietverträgen                   Rahmen eines Bundesprogramms. Dieses sollte
   ermöglichen, aber auch die Bezuschussung der                   zudem die Faktoren Wohnraum und Versorgung
   Umzüge und Unterstützung bei Umzügen vorsehen.                 zusammen denken, um insbesondere bei älteren
                                                                  Menschen die Selbstständigkeit in eigenem Wohn-
                                                                  raum zu fördern.

Seniorengerechte Bildung und kulturelle Angebote
sicherstellen
Eine solidarische Gesellschaft bietet allen einen un-           Darüber hinaus bedarf es spezieller Seniorenangebo-
beschränkten Zugang zu Bildung und Kultur, unab-                te bei Mobilitäts-, Bildungs- und Kulturangeboten, z.B.
hängig vom Lebensalter und vom sozialen Status. Le-             durch Seniorentickets. Mit der Einführung der Rente
benslanges und lebensbegleitendes Lernen darf kein              mit 67 und dem schleichenden weiteren Absinken des
Schlagwort bleiben.                                             Rentenniveaus verlieren immer mehr Senior*innen
                                                                die finanzielle Möglichkeit, sich z.B. am kulturellen
Wir setzen uns daher für den bedarfsgerechten Aus-              Leben zu beteiligen. Der Besuch von Veranstaltungen
bau von Bildungsangeboten an Hochschulen, Weiter-               wie Theater oder Kino wird für viele unerschwinglich
bildungseinrichtungen, in Mehrgenerationenhäusern               teuer und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
und sonstigen Bildungseinrichtungen ein. Der Zugang             wird aus finanziellen Gründen nicht mehr möglich.
zum Senior*innenstudium soll uneingeschränkt und
bundesweit möglich sein.

EVG                                 Seniorenpolitische Forderungen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zur Bundestagswahl 2021 | 7
Gemeinsam. Fair. Nach vorne - Seniorenpolitische Forderungen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zur Bundestagswahl 2021
Den Sozialstaat sichern und ausbauen
Die Herausforderungen für die sozialen Sicherungs-
systeme sind gerade auch durch die Corona-Krise
groß. Ihre langfristige Leistungsfähigkeit und ihr ho-
hes Leistungsniveau können nur durch solidarische
Lösungen garantiert werden. Das zeigt sich besonders
deutlich bei der gesetzlichen Rente. Die Erfahrungen
in der Corona-Krise haben deutlich gemacht, dass die
fortschreitende Ökonomisierung und Privatisierung
tiefe Spuren im Sozialstaat und bei der öffentlichen
Daseinsvorsorge hinterlassen haben. Ungleichheit
und Spaltung wurden befördert, die Versorgungs-
sicherheit der Menschen hat über die Jahre gelitten.
Die Beschäftigten etwa im Gesundheitswesen, in den
Bildungsbereichen und in der Pflege von Kranken und
Älteren brauchen gute Löhne und gute Arbeitsbedin-
gungen.

Und es wird deutlich mehr Personal benötigt. Es reicht          Wir fordern den Umbau der Gesetzlichen Krankenver-
nicht aus, wenn die Politik den vorwiegend weiblichen           sicherung zu einer solidarischen Bürgerversicherung
Beschäftigten für ihren tagtäglichen Einsatz applau-            für Alle und die Weiterentwicklung der Pflegeversi-
diert. Personenbezogene Dienstleitungen müssen                  cherung zu einer Pflegebürgervollversicherung, die
endlich aufgewertet werden.                                     alle pflegerischen Kosten abdeckt und die Pflegebe-
                                                                dürftigen spürbar entlastet.
Gesundheitliche Daseinsvorsorge muss sich vor allem
nach den Bedarfen der Versicherten und der Beschäf-             Zudem fordern wir:
tigten richten. Das Streben nach Renditen muss künf-
tig ausgeschlossen werden, wo es um das höchste                 → Verbesserung der Vernetzung und Koordinierung
menschliche Gut, die Gesundheit geht.                              zwischen den verschiedenen Leistungserbringern
                                                                   (zum Beispiel Heil- und Hilfsmittelanbieter in Ver-
Wir fordern von allen demokratischen Parteien im                   bindung mit den Krankenhäusern, Pflegeeinrich-
Bundestagswahlkampf eine solidarische Finanzie-                    tungen und Reha-Einrichtungen).
rung aller Sozialversicherungszweige durch paritäti-
sche Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosen-, Renten-,          → Weiterer Ausbau der Digitalisierung im Gesund-
Kranken- und Pflegeversicherung und ein paritätisch                heitswesen unter Einhaltung des Datenschutzes
finanziertes, solidarisches und selbstverwaltetes Ge-              und Förderung des Patientenvertrauens und der
sundheitssystem.                                                   Patientenakzeptanz.

EVG                                 Seniorenpolitische Forderungen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zur Bundestagswahl 2021 | 8
Gemeinsam. Fair. Nach vorne - Seniorenpolitische Forderungen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zur Bundestagswahl 2021
→ Verbesserung und dauerhafte Sicherung der Fi-                → Eine gerechte und zukunftsfeste Finanzierung der
   nanzierung für die Integrierte Versorgung, um den               gesetzlichen Krankenversicherung kann nur mit ei-
   chronisch Kranken sowie den behinderten, alten                  ner sozialen Bürgerversicherung gesichert werden.
   und pflegebedürftigen Menschen einen nahtlosen                  In diese sind auch neue Beamtinnen und Beamte
   Übergang von der stationären Behandlung über die                sowie Selbstständige einzubeziehen.
   Reha in die weitere ärztliche Anschlussbehandlung
   bieten zu können.                                            → Verbesserung der Transparenz der ärztlichen Ab-
                                                                   rechnung und bessere Vermarktung der Stelle zur
→ Abschaffung der Zusatzbeiträge, zumindest Decke-                Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswe-
   lung der Zusatzbeiträge, ansonsten Anhebung des                 sen.
   Zuschusses von Steuermitteln.
                                                                → Versichertengelder müssen wieder für die Versi-
→ Die Schließung von Krankenhäusern beenden und                   cherten genutzt werden und nicht mehr als Ver-
   die spezialisierten Krankenhäuser (wohnortnah)                  fügungsmasse für gesamtgesellschaftliche Aufga-
   ausbauen, wobei die Qualitätssicherung zu be-                   ben.
   rücksichtigen ist. Die Vollversorgung erfolgt teil-
   weise in schlechter Qualität bei geringen Fallzah-           → Erhöhung des Bundeszuschusses (zurzeit 5 Mil-
   len, bindet unnötig Pflegepersonal und stellt die               liarden Euro) zur Finanzierung der Lücke in der
   vernünftige Versorgung der Patienten in Frage.                  gesetzlichen Krankenversicherung auf Grund der
                                                                   Corona-Krise (zurzeit 16 Milliarden Euro), um der
→ Krankenhäuser müssen wieder das Wohl der Pa-                    Erhöhung der Krankenkassen-Zusatzbeiträge ent-
   tient*innen in den Vordergrund stellen und nicht                gegen zu wirken. Dabei müssen auch die vom Bund
   nur auf Profitabilität setzen.                                  zugesagten, aber bisher nicht erfolgten, kostende-
                                                                   ckenden Zuschüsse für ALG-II Empfängerinnen und
→ Konsequente Umsetzung des Terminservice- und                    -Empfänger (10 Milliarden Euro p.a.) berücksichtigt
   Versorgungsgesetzes, um die ambulant-ärztliche                  werden.
   Versorgung, gerade auf der ländlichen Ebene zu
   stärken und langfristig bedarfsgerechte Versor-              → Der Bund muss bei der Entnahme von finanziellen
  gungsstrukturen zu sichern. Alle Menschen haben                  Mitteln aus dem Gesundheitsfonds, zum Beispiel
  ein Recht auf zeit- und wohnortnahe ärztliche Ver-               für Gesetzgebung und Pandemiekosten, verpflich-
  sorgung.                                                         tend ausgleichen.

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Die gesundheitliche Prävention muss gezielt ausge-              Zudem müssen Arzneimittel geschlechtergerecht ge-
baut werden. Präventionsmaßnahmen dürfen keine                  prüft werden, dabei sind Nebenwirkungen nach Ge-
Altersgrenzen haben und müssen auf die medizini-                schlecht sowie Alter aufzulisten.
schen Bedürfnisse aller Lebensalter abgestimmt sein.
Das Präventionsgesetz muss daher konsequent um-                 Wir brauchen zudem die Übernahme der krankheits-
gesetzt werden und dem Grundsatz „Prävention und                bedingten Kosten für den Hausnotruf, auch wenn kein
Reha vor und bei Pflege“ folgen. Auch Maßnahmen                 Pflegegrad vorliegt. Versicherte die alleinstehend sind
der Prävention sind verstärkt auszubauen, dies gilt             und sich im Ruhestand befinden, müssen berücksich-
insbesondere für flächendeckende präventive Haus-               tigt werden.
besuche. Mehr in Anspruch genommen werden sollte
dabei unbedingt die Pflegeberatung nach §7b, SGB XI.
Pflegepersonen haben zudem einen Rechtsanspruch
auf Entlastung durch Kuren oder stationäre Reha-
Maßnahmen. Dieser Anspruch muss von den Reha-
Kliniken umgesetzt werden, indem sie Betten dafür
vorhalten.

Auch der Ausbau der spezialisierten Rehabilitation
für ältere Patient*innen, die sogenannte geriatrische
Rehabilitation, muss umgesetzt werden. Die mobi-
len, ambulanten, teilstationären und stationären
akutgeriatrischen sowie rehabilitativ-geriatrischen
Strukturen müssen flächendeckend und wohnortnah
auf- und ausgebaut werden und eng mit Hausarztpra-
xen zusammenarbeiten. Besonders für die ländlichen
Räume sind innovative, die lokalen und regionalen
Bedürfnisse beachtende geriatriespezifische Versor-
gungskonzepte weiterzuentwickeln und neue Techni-               Mit dem GKV-Betriebsrentenfreibetrag wurde die seit
ken, zum Beispiel die Digitalisierung, zu nutzen.               2004 bestehende, ungerechte Doppelverbeitragung
                                                                von Betriebsrenten zumindest teilweise entschärft.
Die Zuzahlung für Arzneimittel muss gesetzlich ge-              Die Doppelverbeitragung muss aber gänzlich wieder
deckelt werden. Ebenso fordern wir den ermäßigten               abgeschafft werden und eine Rückkehr zur hälftigen
Steuersatz von sieben Prozent für alle frei zugäng-             Verbeitragung in der gesetzlichen Krankenversiche-
lichen Arzneimittel, Hilfs- und Heilmittel. So wer-             rung erfolgen, bei gleichzeitigem Erhalt des bestehen-
den auch die Ausgaben der Krankenkassen gesenkt.                den GKV-Betriebsrentenfreibetrags. Die Finanzierung
Ein einheitlichen Mehrwertsteuersatz ist ungerecht,             des GKV-Betriebsrentenfreibetrags und Rückkehr zur
gerade vor dem Hintergrund, dass Tierfutter oder                hälftigen Verbeitragung in der gesetzlichen Kranken-
Schnittblumen unter den ermäßigten Satz fallen, Me-             versicherung muss aus Steuermitteln erfolgen.
dikamente dagegen nicht. Das muss geändert werden.

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Hinsichtlich eines zukunftsfähigen Pflegesystems for-           → Drastische Senkung der Eigenanteile bei der Un-
dern wir:                                                          terbringung im Pflegeheim.

→ Sicherstellung der Versorgung durch das Pflege-              → Erhöhung der Anspruchstage der Kurzzeitpflege so-
   personal, indem man die Diskrepanz der Pflege-                  wie Verhinderungspflege und Erhöhung des Kurz-
   personaluntergrenzen in allen Pflegebereichen                   zeitpflegegeldes sowie des Verhinderungspflege-
   abschafft. Damit sollen die Qualität in der Pflege              geldes (derzeit in Kombination bis zu 8 Wochen/56
   gesichert, dem Personalmangel entgegengewirkt                   Tage Anspruch und bis zu 3224 Euro Pflegegeld bei
   und eine gerechte tarifliche Bezahlung gewährleis-              den genannten Leistungsarten).
   tet werden.
                                                                Hinsichtlich der Finanzierung von Pflegeeinrichtun-
→ Pflegebedürftige müssen von der Verpflichtung, die           gen muss gelten:
   Investitionskosten zu übernehmen, ausgeschlos-
   sen werden. Die einzelnen Bundesländer müssen                → Pflegeheime sind keine Renditeobjekte.
   verpflichtet werden, diese Kosten zu tragen.
                                                                → Viele private Heime leisten einen Beitrag zur pfle-
→ Es braucht eine soziale Pflegebürgervollversiche-               gerischen Versorgung. Dennoch darf es nicht sein,
   rung, in der auch Selbstständige und noch zu er-                dass hohe Renditen aus Sozialversicherungsbei-
  nennende Beamte einbezahlen.                                     trägen und Steuermitteln erwirtschaftet werden.
                                                                   Marktkonsolidierung zu Lasten der Pflegebedürfti-
→ Erhöhung des Pflegegeldes bei stationärer, ambu-                gen und Pflegekräfte sind nicht tragbar.
   lanter und teilstationärer Pflege, um die Kosten-
   steigerung, die der/die Pflegebedürftige einseitig           → Gewinne sind auch für eine gute pflegerische und
   trägt, aufzufangen.                                             personelle Versorgung zu reinvestieren.

→ Sockel-Spitzen-Tausch muss vollzogen werden. Die
   Pflegekasse übernimmt somit alle notwendigen,
   pflegebedingten Kosten (die Spitze) und berechnet
   dem Versicherten einen fixen begrenzten Eigenan-
   teil (den Sockel).

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Im Alter auf die Rente verlassen können
Zur Absicherung im Alter fordern wir ein gesetzliches            Beschäftigte, die jahrzehntelang unter enormen Be-
Rentenniveau von mindestens 48 Prozent, das in ei-               lastungen arbeiten müssen, können aufgrund ihrer
nem weiteren Schritt angehoben werden soll auf etwa              anstrengenden Tätigkeit oftmals nicht bis zum Errei-
50 Prozent – ohne dass die Regelaltersgrenze angeho-             chen der Regelaltersgrenze oder der erforderlichen
ben wird. Zudem eine gesetzliche Rente, die allen im             45 Beitragsjahre arbeiten. Deshalb muss gesetzlich
Alter ein Leben in Würde ermöglicht und Ausdruck der             verankert werden, dass Beschäftigte, die 20 Jahre
Anerkennung von langjähriger Beitragszahlung ist,                oder länger in unregelmäßigem Schicht- und Wech-
einschließlich Zeiten der Kindererziehung und Pfle-              seldienst gearbeitet haben, mit 63 Jahren abschlags-
ge. Wir fordern zudem einen guten Übergang in eine               frei in Rente gehen können.
abschlagsfreie Rente für Beschäftigte ermöglicht, die
jahrzehntelang unter enormen Belastungen arbeiten                Beschäftigte, die jahrzehntelang unter enormen Be-
mussten.                                                         lastungen arbeiten müssen, können aufgrund ihrer
                                                                 anstrengenden Tätigkeit oftmals nicht bis zum Errei-
Die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Ver-           chen der Regelaltersgrenze arbeiten. Wenn sie keine
sicherte („Rente mit 63 Jahren“) ist eine Anerkennung            Möglichkeit haben, vorzeitig abschlagsfrei in Rente
der Lebensleistung der Versicherten, die mindestens              gehen zu können, müssen sie je nach Renteneintritt
45 Jahre lang in die gesetzliche Rente eingezahlt ha-            hohe Abschläge auf ihre Rente hinnehmen. Für Er-
ben. Die schrittweise Anhebung der Altersgrenze auf              werbszeiten mit hoher Arbeitsbelastung (mindestens
65 Jahre stellt eine Benachteiligung der später Gebo-            10 Jahre Wechseldienst, regelmäßige Nachtarbeit bzw.
renen dar. Es muss einen dauerhaften Rentenzugang                Tätigkeit mit Erschwerniszulage) ist die Möglichkeit zu
ohne Abschläge mit 63 Jahren und nach mindestens                 schaffen, den Arbeitgeber zu zusätzlichen Rentenver-
45 Beitragsjahren für alle Generationen geben.                   sicherungsbeiträgen zu verpflichten.

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Diese Beiträge können dann eingesetzt werden, um                 Der gesetzlichen Rentenversicherung wurden immer
für diese Beschäftigten bei einem früheren Renten-               wieder milliardenschwere sozialpolitische und ge-
eintritt Abschläge auszugleichen.                                samtgesellschaftliche Aufgaben übertragen, die nicht
                                                                 beitragsgedeckt sind, die Rentenkasse enorm belasten
Im Unterschied zur Altersrente sichert die Rente                 und notwendigerweise aus Steuermitteln zu finanzie-
wegen Erwerbsminderung die Versicherten gerade                   ren wären. Dazu zählen u. a. die verbesserte Anerken-
dann, wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr weiter-              nung von Kindererziehungszeiten (sog. Mütterrente)
arbeiten können. Auf Erwerbsminderungsrenten wer-                oder der West-Ost-Transfer in der Rentenversiche-
den dabei allerdings bis zu 10,8 % Abschläge fällig.             rung. Es muss zeitnah eine eindeutige gesetzliche
Menschen, die wegen schwerer Krankheit verrentet                 Abgrenzung und Ausweisung „versicherungsfremder“
werden, mit Rentenabschlägen zu bestrafen, ist und               und „nicht beitragsgedeckter“ Leistungen vorgenom-
bleibt sozialpolitisch falsch. Daher sind die Abschläge          men werden. Diese Rentenleistungen müssen künftig
auf Erwerbsminderungsrenten zu streichen.                        aus Steuermitteln finanziert werden.

In den vergangenen Jahren wurden die Erwerbsmin-                 Erhebliche Teile der gesetzlichen Rente, die immer
derungsrenten durch verlängerte Zurechnungszeiten                stärker nachgelagert besteuert wird, beruhen auf
deutlich verbessert. Damit werden erwerbsgeminder-               bereits versteuertem Einkommen. Eine doppelte
te Menschen für die Berechnung der Rente so gestellt,            Besteuerung von Rentenbeiträgen bzw. Rentenzah-
als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze weitergear-             lungen muss grundsätzlich ausgeschlossen werden.
beitet. Allerdings galten die Verbesserungen nicht für           Die Besteuerungssystematik ist dazu entsprechend
Bestandsrenten. Daher sind die Zurechnungszeiten                 zu ändern, insbesondere durch eine zeitliche „Stre-
gleichwertig auf Bestandsrenten zu übertragen.                   ckung“ des Übergangs zur vollen nachgelagerten Be-
                                                                 steuerung der Renten.
Um Grundrentenzuschläge erhalten zu können, sind
mindestens 33 Jahre an festgelegten rentenrecht-                 Zudem soll zur Erleichterung für Senior*innen die
lichen Beitragszeiten notwendig. Dazu zählen aller-              Steuerabführung künftig direkt durch die Renten-
dings weder die Zurechnungszeiten bei Erwerbs-                   versicherungsträger erfolgen und bundesweit die
minderungsrenten und Hinterbliebenenrenten noch                  Möglichkeit einer vereinfachten Einkommensteuer-
Zeiten der Arbeitslosigkeit. Die gesetzliche Definition          erklärung unter Berücksichtigung von steuerlich ab-
der Grundrentenzeiten muss daher dahingehend ge-                 setzbaren Kosten geschaffen werden.
ändert werden, dass alle rentenrechtlichen Zeiten
– zumindest Zurechnungszeiten bei Erwerbsminde-
rungsrenten und Hinterbliebenenrenten sowie Zeiten
der Arbeitslosigkeit – für die Wartezeit von 33 Jahren
anzurechnen sind, um wenigstens dem Grunde nach
dem Anspruch auf Grundrente und die Freibeträge zu
haben.

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Wie viel von der Rente besteuert wird, wird individu-           → Dynamisierung der Einkommensgrenze zur Förde-
ell bis zum Lebensende in Form eines feststehenden                 rung einer arbeitgeberfinanzierten betrieblichen
Freibetrags in Euro und Cent festgeschrieben. Dieser               Altersvorsorge für Geringverdiener*innen anhand
Freibetrag erhöht sich durch die jährlichen Renten-                der Lohnentwicklung (bAV-Förderbetrag nach §
anpassungen nicht mit. Dadurch fallen Rentenerhö-                  100 EStG)
hungen 1:1 in die Steuerpflicht, wenn der steuerliche
Grundfreibetrag überschritten ist, und werden da-               → Volle Weitergabe der durch den Arbeitgeber ein-
durch geschmälert. Der individuell festgelegte steu-               gesparten Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen
erfreie Rentenfreibetrag muss deshalb entsprechend                 der Bruttoentgeltumwandlung
der jährlichen Rentenanpassung dynamisiert werden.
                                                                → Ablehnung einer verpflichtenden zusätzlichen Al-
Die betriebliche Altersvorsorge muss als Ergänzung                 tersvorsorge (Obligatorium) zulasten der Beschäf-
der gesetzlichen Rente gestärkt und entsprechend                   tigten
gefördert werden, u. a. mit folgenden Maßnahmen:

Verbesserung der Versorgungsleistungen der ehemaligen
Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft setzt sich              → Einen Gerechtigkeitsfonds seitens der Regierung,
weiterhin für eine Verbesserung der Versorgungsleis-               aus dem alle benachteiligten Berufs- und Perso-
tungen der ehemaligen Beschäftigten der Deutschen                  nengruppen eine Entschädigung erhalten. Die Ent-
Reichsbahn ein.                                                    schädigung muss auch an diejenigen ausbezahlt
                                                                   werden, die nicht unter die Voraussetzungen der
Wir fordern:                                                       Grundsicherung im Alter nach SGB XII fallen und
                                                                   muss somit unabhängig von jeglichen Kriterien der
→
 Die Anerkennung der bis heute nachwirkenden
                                                                   Bedürftigkeit sein.
 harten Folgen der Wiedervereinigung und deren
 politische Korrektur. Es ist anzuerkennen, dass                → Eine Entschädigung in Form einer deutlich ange-
 den ehemaligen Reichsbahnerinnen und Reichs-                      messenen und gestaffelten Summe, die die unter-
 bahnern, durch eine Fehlentscheidung der Politik                 schiedlichen Dienstjahre der Betroffenen ange-
 1991, die rechtmäßig erworbenen Leistungen aus                   messen berücksichtigt. Die Entschädigung darf
 der Altersversorgung Deutschen Reichsbahn liqui-                 nicht auf bestehende Renten und Leistungen wie
 diert wurden und diese berechtigt sind, eine Ent-                die Grundsicherung im Alter oder die Grundrente
 schädigung zu fordern.                                           angerechnet werden und muss steuer- und sozial-
                                                                  abgabenfrei sein.

                                                                → Einen eigens hierfür eingerichteten Beirat unter
                                                                   Beteiligung der EVG, der ein Konzept zur Höhe
                                                                   der Einmalzahlungen und ihrer Aufteilung auf den
                                                                   Kreis der Entschädigungsberechtigten entwickelt.

EVG                                Seniorenpolitische Forderungen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zur Bundestagswahl 2021 | 14
Angebote des Verbraucherschutzes für ältere Menschen
Die Altersphase der Menschen hat sich zeitlich ausge-            Die EVG fordert deshalb eine Verbraucherschutzbe-
dehnt. Dadurch sind die Konsuminteressen und -be-                ratung als kommunale Pflichtaufgabe in jeder Kom-
dürfnisse älterer Menschen differenzierter als früher.           mune, um nahe bei den Menschen zu sein. Ebenso
Ältere Menschen haben besondere Schutzbedürfnisse                müssen Verbraucherzentralen eine kostenlose und
aufgrund ihrer unterschiedlichen Lebensverhältnisse              umfassende Beratung in allen Bereichen zum Schutz
vor allem in den Bereichen Vorsorge, Umgang mit In-              der älteren Menschen leisten können. Und: Die zum
ternet und PC, ärztliche Versorgung (Über- und Unter-            Schutz älterer Menschen notwendigen Rechtsnormen
versorgung) und Patientenrechte, Verbraucherrechte               in verschiedenen Gesetzen müssen in einem Verbrau-
bzgl. Lebensmittel und Ernährung, Sicherheit im All-             cherschutzgesetz für ältere Menschen zusammenge-
tag, Schutz vor Betrug, Eigentumsdelikten und Gewalt,            fasst werden und verständlich kommentiert werden.
Barrierefreiheit im Alltag (Wohnen, ÖPNV, Schriftgrö-
ßen …), Schutz vor überteuerten Pflegeeinrichtungen,
Versicherungen etc.

Vorsorge für Pandemiesituationen und Katastrophenschutz
Wir fordern zudem die Berücksichtigung von älteren               Auch in der Pandemie haben alle Menschen das
Menschen in den staatlichen Pandemieplänen und                   gleiche Recht auf Teilhabe am öffentlichen und ge-
im Katastrophenschutz. Die Corona-Pandemie hat ge-               sellschaftlichen Leben. Einschränkungen für alters-
zeigt, dass die Bedürfnisse älterer Menschen kaum                abgegrenzte Personengruppen lehnen wir ab. Ebenso
bis gar nicht berücksichtigt wurden.                             müssen Besuchsrechte in Pflegeeinrichtungen und
                                                                 Krankenhäusern gewährleistet werden, insbesondere
                                                                 auch für Menschen in Hospizen.

Innere Sicherheit
Der grundgesetzliche Anspruch auf sicheres Leben                 Die Programme müssen bundeseinheitlich gestaltet
in der Bundesrepublik ist insbesondere für ältere                und umgesetzt werden, um den Nutzern einheitliche
Menschen von elementarer Bedeutung. Gerade älte-                 Informationsplattformen zu bieten. Der in der polizei-
re Menschen werden verstärkt Opfer von Straftaten.               lichen Beratung bestehende föderale Flickenteppich
Gezielte Präventionsprogramme und polizeiliche Be-               muss vermieden werden.
ratungsstellen müssen für diese Aufgaben auf- bzw.
ausgebaut werden. Ein weiterer Schwerpunkt der
polizeilichen Beratung müssen die Straftaten im Zu-
sammenhang mit dem Internet sein (z.B. Identitäts-
diebstahl im Netz...).

EVG                                 Seniorenpolitische Forderungen der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zur Bundestagswahl 2021 | 15
Die EVG-Geschäftsstellen
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