Gemeinsamer Antrag 2021 - FAKT - Landkreis Freudenstadt
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Gemeinsamer Antrag 2021 - Wissenswertes für Landwirte im Kreis Freudenstadt- Fiona Direktzahlungen Steillagenförderung Schalvo FAKT Ausgleichszulage Landwirtschaft - Michael Keßler / Landwirtschaftsamt Horb - Landkreis Freudenstadt
Termine – Antragstellung / Bewilligung Termine zum GA als Sammelantrag oder für nachträglich einzeln eingereichte Anträge 17. Mai Einreichungs- und Ausschlussfrist Kürzung der Beihilfen der mit dem GA beantragten Ausgleichszahlungen 18. Mai – 11. Juni Entsprechendes gilt auch für alle einzelnen nachträglich eingereichten Anträge! (Beachte abweichende Regelungen z.B. bei PHW und UuU). Ab 12. Juni Gemeinsamer Antrag wird als verfristet abgelehnt. Landkreis Freudenstadt
Termine – Flächenänderung Schwerpunkt Flächen/ Vorabprüfungen Flächenänderungen allgemein Nachmeldungen von Flächenänderungen ohne Kürzungen der Zahlungen bis 31. Mai möglich. 1. - 11. Juni Zusätzlich gemeldete Flächen im Zeitraum 1.- 11. Juni führen dazu, dass kompletter Schlag als nachgemeldet gilt und von Kürzungen betroffen ist. Vorabprüfungsphase: Abmeldung von Teilschlagflächen im Zusammenhang mit Auflösung von Überlappungen (GIS-1), Bruttoflächen- (GIS-2) und FAKT- Höchstflächenüberschreitungen (GIS-10 bis GIS-15), sind sanktionsfrei möglich. 12. bis 23. Juni Die zugehörige “elektronische Einreichung über FIONA“ muss spätestens am 23. Juni 2021 mit entsprechender Eingangsbestätigung erfolgt sein. Kommt es im Zusammenhang mit Auflösung der o.g. Hinweise/Fehler (GIS-1, GIS-2, GIS-10 bis GIS-15) zu zusätzlich gemeldeten Flächen wird nur die zusätzliche Fläche als verfristet abgelehnt. Landkreis Freudenstadt
Antragsverfahren 2021 Die Antragsteller erhalten beim Hauptversand Persönliches Anschreiben Ministerschreiben Wichtige Informationen zum Antragsverfahren GA Erläuterungen CC-Broschüre FIONA-Wegweiser Codeliste Postkarte + Flyer zur Beratung Infoblatt-Natura Infoblatt-Erosionskataster Postkarte Projekt „DiWenkLa“ (Befragung der Landwirtinnen und Landwirte zu Digitalen Wertschöpfungsketten für eine nachhaltige kleinstrukturierte Landwirtschaft) Landkreis Freudenstadt
Wegfall „komprimierter Gemeinsamer Antrag“ - Der komprimierte Gemeinsame Antrag wird abgelöst von einer „Eingangsbestätigung“. Diese ist nicht an der ULB in Papierform einzureichen! Diese Bestätigung hat ausschließlich den Zweck, Landwirtinnen und Landwirte über ihre Antragstellung und den erfolgreichen Eingang zu informieren. - Allein die elektronische Einreichung des Antrags in FIONA gilt als rechtswirksamer Eingang des Gemeinsamen Antrags. Dies erfolgt über den neuen Auswahlpunkt “Antrag einreichen” im Navigationsbaum. - PIN-Eingabe zur elektronischen Einreichung erforderlich. Landkreis Freudenstadt
Wegfall „komprimierter Gemeinsamer Antrag“ - Diese Eingangsbestätigung beinhaltet • Eingangsdatum (= Datum der elektronischen Einreichung) • Stammdaten – mit Korrekturspalte • Listung aller beantragter Fördermaßnahmen • Beantragte FAKT Maßnahmen • Checkliste für einzureichende Nachweise mit Fristen Hinweis für Antragstellende auf Eingangsbestätigung Sofern für bestimmte Fördermaßnahmen weitere Nachweise erforderlich sind, müssen diese jedoch weiterhin in Papierform direkt bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde eingereicht werden. Bitte beachten Sie die dafür vorgegebenen Fristen. Landkreis Freudenstadt
Wegfall „komprimierter Gemeinsamer Antrag“ Statusinformation und Amtsfunktion • Antragstellende sehen in FIONA auf der Seite der „Statusinformation“ ob ihr Antrag noch „unbearbeitet“, oder „in Bearbeitung“ oder „bei ULB eingegangen ist“. • Der Eingang / die Eingänge werden mit Datum und Uhrzeit gelistet. Landkreis Freudenstadt
Wegfall „komprimierter Gemeinsamer Antrag“ Eingangsbestätigung Ziffer 5 (dynamisch) – Beispiel Landkreis Freudenstadt
PIN – Einführung einer höheren Sicherheitsstufe - Die Antragstellung 2021 erfolgt mit PIN mit höherer Sicherheitsstufe. - Produktivsetzung ab 16. November, d.h. Antragstellende, deren PIN abläuft, können neue PIN mit höherer Sicherheitsstufe vergeben – zwingend voraussichtlich ab 01.02.2021 aber spätestens bei Antragstellung 2021 mit Aufruf von FIONA. - Gültigkeitsdauer der PIN (erzwungene Änderung): bei ausreichend starken Passwörtern = voraussichtlich 400 Tage. Landkreis Freudenstadt
PIN – Einführung einer höheren Sicherheitsstufe Vermeiden der Offenlegung von Informationen Aus den Fehlermeldungen die bei Falscheingabe der PIN ausgegeben werden, dürfen keine Rückschlüsse auf den Fehler/ Aufbau der PIN gezogen werden können. Die Information, wie Betriebsnummern aufgebaut sind, soll nicht im Internet verfügbar sein. Insbesondere im Web- Angebot von HIT darf diese Information nicht publiziert werden. Landkreis Freudenstadt
Liste der Schläge mit Bewirtschaftungs- auflagen bzgl. Ausbringung von Pestiziden - Übersicht aller Schläge in Naturschutzgebieten oder anderen Schutzgebieten => im Abschnitt Auswertungen, Auswertung 4. - Für diese Schläge gelten Bewirtschaftungsauflagen bzgl. Ausbringung von Pestiziden, nach §§ 17 b und c des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) und § 34 des Naturschutzgesetzes (NatSchG), in der jeweils aktuellen Fassung. Landkreis Freudenstadt
Entwurf Schlagliste mit Bewirtschaftungsauflagen bzgl. Ausbringung von Pestiziden Landkreis Freudenstadt
FIONA-GIS • Neuer Vorlagen Typ „Flächenänderung“ und Wegfall des Vorlagen Typs „DHP“ Landkreis Freudenstadt
FIONA-GIS Neue „Karteninformation“ Nitratgebiete § 13a DüV unter „Gebietskulissen“ und Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV unter „Umweltdaten“ Interaktive Karten im Infodienst: https://lel.landwirtschaft- bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service_+Downloads/Nitratgebiete und eutrophierte Gebiete Landkreis Freudenstadt
FIONA-GIS Neue „Karteninformation“ – Ansicht in FIONA Nitratgebiete § 13a DüV unter „Gebietskulissen“ Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV unter „Umweltdaten“ Landkreis Freudenstadt
FIONA-GIS Zusätzlich zu UTM-Koordinaten werden ab 2021 auch die geographischen Koordinaten angezeigt. Landkreis Freudenstadt
FIONA-GIS Anzeige der Unternehmensnummer im FIONA-GIS Landkreis Freudenstadt
Bereitstellung der TrueDOP Regionen, für die voraussichtlich neue DOP aus Befliegung 2020 eingestellt werden Landkreis Freudenstadt
ST3 – Angaben zur bevollmächtigten Person entfallen Mit Wegfall des komprimierten Antrags sind keine Angaben zur bevollmächtigten Person mehr erforderlich Landkreis Freudenstadt
Dienstleistende / Meldevertretende Bevollmächtigung zur elektronischen Einreichung des GA Mit Einführung der elektronischen Einreichung sind auch Dienstleistende und Meldevertretende – mit Ihrem bisherigen FIONA Zugang – in der Lage den GA elektronisch einzureichen. Hierzu muss eine Bevollmächtigung vorliegen a) beim Dienstleistenden selbst (vertragliche Regelung) b) bei der ULB (neue „Vollmacht zur elektronischen Einreichung des Gemeinsamen Antrags 2021“ zur bereits bestehenden „FIONA-Vollmacht“) Landkreis Freudenstadt
Dienstleistende / Meldevertretende Bevollmächtigung zur elektronischen Einreichung des GA Wie kommt die neue „Vollmacht zur elektronischen Einreichung des Gemeinsame Antrags“ an die ULB? Antragstellende werden darüber informiert, dass der ULB eine neue „Vollmacht zur elektronischen Einreichung des GA“ vorzulegen ist (Papierform, Originalunterschrift). Info erfolgt z.B. über MLR-Pressemitteilung in landwirtschaftlichen Wochenblättern Infoveranstaltungen der ULBen Rundschreiben an Meldevertretende und Dienstleistende Landkreis Freudenstadt
AS – Ergänzende Angaben zu Kern- und Steinobst für das Statistische Landesamt Abfrage zu „Kern- und Steinobst“ entfällt, da es sich im Jahr 2021 um keine Vollerhebung handelt, sondern lediglich Stichprobenbetriebe gezogen werden. Landkreis Freudenstadt
A8 – Datenweitergabe zur Tierhaltung Textänderung in 2021 Weiterleitung der Angaben zur Tierhaltung an die Veterinärbehörden • Weiterleitung „lediglich“ zur INFORMATION der Veterinärbehörden • Weiterleitung entbindet nicht von der Pflicht der Meldung zu Tierbestandsveränderungen nach § 26 VieVerkV • Ggf. erforderliches Formular zur Registrierung als Tierhalter wird nicht automatisch zugesandt Landkreis Freudenstadt
FIONA 2021 – weitere Infos • Neue „Funktion zum Datenexport“ , zur optionalen Vorlage mit Shape-Dateien bei Ökokontrollstellen • Import / Export – Funktion können Antragstellende beispielsweise auch für Import auf Schlepper mit automatischen Lenksystemen verwenden • Email-Adresse in ST1 „Adressdaten“– Empfehlung zur Aktualisierung • textliche Änderungen beispielsweise in • A11 „Erklärung zu kommunaler Förderung von Blühflächen“ • AJ zum Junglandwirt • ST5 – Bankbezeichnung entfällt. IBAN und BIC ausreichend. • Nutzcodeliste • Neu: NC 866 „Pflanzenmischung mit Hanf“, NC 575 „Blühfläche FAKT E8 “ und Wegfall NC 080 “Terrassen ÖVF (CC LE) “ Landkreis Freudenstadt
Direktzahlungen Landkreis Freudenstadt
DZ / ZA ZA-Übertragungen bei Hofübergaben/ Neuzuweisung ZA bei Junglandwirten und Neueinsteigern • als Umgehungstatbestand zur Erlangung von ZA- Zuweisungen gilt die Nichtübertragung der ZA an Hofnachfolger, Familien-GbRs etc. im Rahmen der Erbfolge, vorweggenommenen Erbfolge oder ähnlichen Konstellationen. • Dies gilt schon immer! • Ab 2021 ist geregelt, daß diesen Antragstellern keine ZA aus der nationalen Reserve zugeteilt werden, da sie die Zuteilung künstlich herbeigeführt haben. Landkreis Freudenstadt
DZ / ZA Auszug aus: Erläuterungen zum GA 2021 Im Rahmen der Hofnachfolge, Verpachtung des Betriebes im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder ähnlichen Konstellationen (z.B. Gründung/Auflösung GbR , Betriebsteilung) sind im Regelfall alle ZA an den Nachfolgebetrieb zu übergeben. Werden die im Betrieb vorhandenen ZA nicht an den Nachfolgebetrieb übergeben, erfüllt der Nachfolgebetrieb in der Regel nur für Flächen, die er über die Anzahl der nicht übertragenen ZA hinaus bewirtschaftet, die Voraussetzungen für eine Neuzuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve als Junglandwirt / Neueinsteiger. Landkreis Freudenstadt
Hanf NC 866 für Pflanzenmischung mit Hanf Es gelten die gleichen Vorgaben wie bei Hanf als Hauptkultur (NC 701) bzw. Zwischenfrucht. Landkreis Freudenstadt
Steillagenförderung Dauergrünland – SLG 2021 Landkreis Freudenstadt
FIONA 2021 – Abschnitt SLG & Abschnitt De-minimis • SLG Maske: keine Änderungen gegenüber 2020 • Abschnitt De-minimis: Abfrage nach Begrenzungsbetrag entfällt Ist der berechnete Bewilligungsbetrag größer als das freie Restfördervolumen, wird die Beihilfe anteilig gewährt. Die Begrenzung auf das freie Restfördervolumen erfolgt von Amtswegen. => ein separater Begrenzungsbetrag ist nicht mehr notwendig. Begrenzungsbetrag entfällt – DE2 Landkreis Freudenstadt
FIONA 2021 – Abschnitt De-minimis textliche Änderung, z.B. Erklärung zum Ausfüllen der Tabelle – DE 1 optimiert Landkreis Freudenstadt
SchALVO Landkreis Freudenstadt
SchALVO GA 2021 Aufgrund des 2020 erneut geänderten Düngerechts wird auch eine erneute Notifizierung der SchALVO durch die EU- Kommission erforderlich insbesondere die Ausgleichssätze müssen neu berechnet werden Ausgleich steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission Landkreis Freudenstadt
De-minimis-Gebiete AJ 2021 seit 2018 gilt: Sanierungsgebiete mit Nitratgehalt > 50 mg/l bzw. Nitratgehalt 40 - 50 mg/l und steigender Trend: Auszahlung als De-minimis-Beihilfe Sanierungsgebiete mit Nitratgehalt 40 - 50 mg/l ohne steigenden Trend bzw. Nitratgehalt < 40 mg/l: Auszahlung nach SchALVO De-minimis - Gebiete AJ 2021 ? Landkreis Freudenstadt
Neue Nutzcodes AJ 2021 NC 575 Blühfläche (FAKT E8) nicht ausgleichsfähig bei SchALVO (NC wird ausschließlich in Verbindung mit FAKT E8 verwendet) NC 866 Pflanzenmischung mit Hanf ausgleichsfähig bei SchALVO Landkreis Freudenstadt
GA 2021 - FIONA Antragsteil SchALVO S8 Beantragung der Gewährung von Ausgleichsleistungen der SchALVO als De-minimis-Beihilfe: Vorjahr ! Landkreis Freudenstadt
GA 2021 - FIONA Antragsteil De-minimis • SchALVO: Betroffene Gebiete in 2021 noch offen • Vorgaben lt. geltender De-minimis-VO • Agrar-De-minimis-Obergrenze von 20.000 Euro in drei Jahren • Angabe eines Begrenzungsbetrages ist nicht mehr erforderlich (Antragsteil DE2 entfällt) • Die notwendigen Angaben sind in FIONA im De-minimis- Antragsteil DE für die Antragsjahre 2019, 2020 und 2021 zu machen sowie im SchALVO-Antragsteil S8 für AJ 2020 (Bezugszeitraum SchALVO beachten) Landkreis Freudenstadt
GA 2021 - FIONA Antragsteil De-minimis Angaben über bewilligte und beantragte De-minimis-Beihilfen: hier keine Angaben zu SchALVO eintragen! Landkreis Freudenstadt
FAKT Landkreis Freudenstadt
5. MEPL III – Änderungsantrag am 28.12.2020 bei der EU-KOM eingereicht Landkreis Freudenstadt
5. MEPL III - Änderungsantrag Allgemeine Änderungen Anpassung der obligatorischen Grundanforderungen aufgrund DüV (Finanzplan: Mittelumschichtungen zw. den Förderprogrammen u. innerhalb FAKT im 6. Änderungsantrag) Landkreis Freudenstadt
5. MEPL III - Änderungsantrag Spezifische Änderungen im FAKT Förderausschluss FAKT-Begrünungen E1.1, E1.2 und F1 in Nitrat-belasteten Gebieten nach §13 a DüV (siehe Folie Karte Nitratgebiete) Bei mehrjährigen Teilmaßnahmen in 2021 und 2022 Verpflichtungsverlängerung um jeweils 1 Jahr, 2-jährige Verpflichtungslaufzeit bei Neueinstieg in 2021 und 1-jährige Verpflichtungslaufzeit bei Neueinstieg in 2022 Landkreis Freudenstadt
5. MEPL III-Änderungsantrag E 8 Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen (ökologische Zellen) ab 2021, Ausgleichsleistung: 730 €/ha max. 10 ha/Betrieb u. max. 50% der AF im Jahr der Antragstellung Beantragung mit FC 49 auf NC 575 Blühfläche (FAKT E 8) Fördervoraussetzungen und Auflagen • Aussaat von vorgegebenen mehrjährigen Blühmischungen mit regionalem Saatgut auf aus der Erzeugung genommenen Ackerflächen Diverse Mischungen sind zulässig, s. LTZ-Broschüre „Informationen zu ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening“ • Aussaat im Herbst des Vorjahres od. im Frühjahr bis spätestens 15. Mai • Die Aussaatstärke zwischen 8 - 10 kg/ha • Bei streifenförmiger Ansaat auf der überwiegenden Länge Mindestbreite von 5 Metern u.s.w. Landkreis Freudenstadt
E 8 Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen (ökologische Zellen) - Begrenzung Beispiele für max. 10 ha/Betrieb u. max. 50% der AF Betrieb A hat 2021 23 ha AF und möchte 10 ha E8 beantragen Antwort: 2021 10 ha E8 möglich (= max. 10 ha/Betrieb) Betrieb B hat 2021 18 ha AF und möchte 10 ha E8 beantragen Antwort: 2021 9 ha E8 möglich (= max. 50% der AF) Landkreis Freudenstadt
E 8 Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen (ökologische Zellen) - Anforderungen an Saatguthandel Für E8 nur regionale Mischungen aus Kultur- und Wildarten Regional = Wildarten ausschl. aus Ursprungsgebieten, die (auch) in Baden-Württemberg liegen (siehe Karte Regionen im VWW) dürfen nur von Trägern des VWW-Regiosaaten- oder RegioZert-Siegels vertrieben werden auf Lieferschein und Sackanhänger • Artenzusammensetzung mit jeweiligen Gewichtsanteilen • Ursprungsgebiete des Wildpflanzensaatgutes • Zusatz „zulässig für die FAKT-Maßnahme E8“ Landkreis Freudenstadt
E 8 Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen (ökologische Zellen) • Es stehen insges. 9 Blühmischungen zur Verfügung 4 Mischungen „Blühende Landschaft“ Anteil Wildarten 40% 5 Mischungen des bayerischen KULAP (Lebendiger Acker ….), jedoch mit Wildpflanzensaatgut aus baden- württembergischen Ursprungsgebieten! Anteil Wildarten zw. 33 und 42% Landkreis Freudenstadt
E 8 Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen (ökologische Zellen) – Empfehlung für Verwendung der Mischungen Blühmischung Oberrheingraben und Alle anderen Teile von Schwarzwald Baden-Württemberg Blühende Landschaft West Frühjahrsaussaat Blühende Landschaft West Spätsommeraussaat (ab AJ 2022) Blühende Landschaft Süd Frühjahrsaussaat Blühende Landschaft Süd Spätsommeraussaat (ab AJ 2022) Lebendiger Acker trocken Lebendiger Acker frisch Lebendiger Waldrand trocken Lebendiger Waldrand frisch Landkreis Freudenstadt Lebendiger Gewässerrand
FAKT-Antrag 2021 Verpflichtungsverlängerung und Vorantragsverfahren Landkreis Freudenstadt
FAKT-Antrag 2021 Wesentliche Neuerungen Neueinstieg in 2021 auch bei TM möglich, deren Laufzeit am 31.12.2019 beendet wurde und 2020 nicht verlängert wurde/werden konnte (siehe Beispiel auf nächster Folie) Bei am 31.12.2020 ausgelaufenen Verpflichtungen (Beginn 2016 oder Beginn 2015 mit Verlängerung in 2020) ist 2021 nur eine Verlängerung möglich Landkreis Freudenstadt
FAKT-Antrag 2021 Beispiel: Verpflichtung für E2.1 mit 5 ha lief 2019 aus AS wollte 2020 mit nur noch 2 ha weitermachen Antwort: 2020 war entweder Verlängerung im bisherigen Umfang möglich oder Verpflichtung endete 2019 2021 kann mit 2 ha neu eingestiegen werden Landkreis Freudenstadt
FAKT-Antrag 2021 Wesentliche Neuerungen Zweite Verpflichtungsverlängerung betrifft TM die 2015 bis 2019 liefen, das erste Mal 2020 verlängert wurden und 2021 wieder verlängert werden sollen Laufzeit dann insgesamt 7 Jahre Auch für die zweite Verlängerung gelten die Regeln im Verlängerungsjahr, d.h. • es kommt wg. VU-Unterschreitung zu keiner Verlängerung • oder es kommt zur Verlängerung und bei Auflagenverstößen ggf. zu Rüfo in die Vorjahre Landkreis Freudenstadt
FAKT-Vorantragsverfahren 2021 • Vorantrag erforderlich für Neueinstieg/Umstieg und Erweiterung (mit Ausnahme von E8) 1-jährige Tierwohlmaßnahmen • Vorantrag nicht erforderlich bei Fortführung mehrjähriger Verpflichtungen Verlängerung (nur) im bestehenden Umfang neuer Maßnahme E8 (s.o.) Landkreis Freudenstadt
FAKT-Vorantragsverfahren 2021 Über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel ist auf Grundlage des Vorantragsverfahrens zu entscheiden Diese Entscheidung steht noch aus Im GA 2021 wird auf eine mögliche Deckelung von FAKT hingewiesen (Erläuterungen S. 37) Landkreis Freudenstadt
Ausgleichszulage Landwirtschaft „AZL“ Landkreis Freudenstadt
Ausgleichszulage – Spezifische Gebiete Verwendete Indikatoren - Grünlandanteil an der LF (>= 60%) - Anteil geschützter Landschaften an der LF (>= 60%) - Anteil Nebenerwerb an der Gemarkung (>=66 %) - Anteil an benachteiligter Fläche aus der 1 Stufe der Neuabgrenzung (>=20 %) - Einbindung von Enklaven (Gemarkungen vollständig von spezifischen Gebieten umschlossen, aber selbst nicht als spezifisches Gebiet eingestuft) Kulisse genehmigt durch EU-KOM im Februar 2020 Ausgleichszahlung bis zu 40 €/ha Landkreis Freudenstadt
Ausgleichszulage - Gebietskulisse bis 2018 ab 2021 Landkreis Freudenstadt
Ausgleichszulage - Flächenstatistik Gebietseinheit Gemarkungen Landwirtschaftlich genutzte Fläche (Anzahl) (ha) (%) Bruttofläche Baden-Württemberg 3.380 1.580.320 100,0 davon Berggebiete 291 111.860 7,1 natürlich benachteiligte Gebiete 983 449.910 28,5 spezifisch benachteiligte Gebiete 552 232.120 14,7 Benachteiligte Gebiete gesamt 1.826 793.890 50,2 alte Kulisse bis 2018: 915.800 ha (58,0 %) Landkreis Freudenstadt
Ausgleichszulage 2021 FIONA Neue Kulturgruppe 3301: Gebiete mit spezifischen Nachteilen Landkreis Freudenstadt
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