Gemeinsamer Antrag 2021 - FAKT - Landkreis Freudenstadt

Die Seite wird erstellt Hermine Scheffler
 
WEITER LESEN
Gemeinsamer Antrag 2021 - FAKT - Landkreis Freudenstadt
Gemeinsamer Antrag 2021
        - Wissenswertes für Landwirte im Kreis Freudenstadt-

Fiona
Direktzahlungen
Steillagenförderung
Schalvo
FAKT
Ausgleichszulage Landwirtschaft

                    - Michael Keßler / Landwirtschaftsamt Horb -

                                                                    Landkreis
                                                                   Freudenstadt
Gemeinsamer Antrag 2021 - FAKT - Landkreis Freudenstadt
Landkreis
Freudenstadt
Gemeinsamer Antrag 2021 - FAKT - Landkreis Freudenstadt
Termine – Antragstellung /
                           Bewilligung

Termine
zum GA als Sammelantrag oder für nachträglich einzeln eingereichte Anträge

17. Mai              Einreichungs- und Ausschlussfrist
                     Kürzung der Beihilfen der mit dem GA beantragten
                     Ausgleichszahlungen
18. Mai – 11. Juni   Entsprechendes gilt auch für alle einzelnen nachträglich
                     eingereichten Anträge! (Beachte abweichende Regelungen
                     z.B. bei PHW und UuU).

Ab 12. Juni          Gemeinsamer Antrag wird als verfristet abgelehnt.

                                                                          Landkreis
                                                                         Freudenstadt
Gemeinsamer Antrag 2021 - FAKT - Landkreis Freudenstadt
Termine           – Flächenänderung
                  Schwerpunkt Flächen/ Vorabprüfungen

 Flächenänderungen allgemein
                Nachmeldungen von Flächenänderungen ohne Kürzungen der Zahlungen
bis 31. Mai
                möglich.

1. - 11. Juni   Zusätzlich gemeldete Flächen im Zeitraum 1.- 11. Juni führen dazu, dass
                kompletter Schlag als nachgemeldet gilt und von Kürzungen betroffen ist.

                Vorabprüfungsphase: Abmeldung von Teilschlagflächen im Zusammenhang mit
                Auflösung von Überlappungen (GIS-1), Bruttoflächen- (GIS-2) und FAKT-
                Höchstflächenüberschreitungen (GIS-10 bis GIS-15), sind sanktionsfrei möglich.
12. bis 23.
Juni            Die zugehörige “elektronische Einreichung über FIONA“ muss spätestens am
                23. Juni 2021 mit entsprechender Eingangsbestätigung erfolgt sein. Kommt es
                im Zusammenhang mit Auflösung der o.g. Hinweise/Fehler (GIS-1, GIS-2, GIS-10
                bis GIS-15) zu zusätzlich gemeldeten Flächen wird nur die zusätzliche Fläche als
                verfristet abgelehnt.
                                                                                         Landkreis
                                                                                        Freudenstadt
Gemeinsamer Antrag 2021 - FAKT - Landkreis Freudenstadt
Antragsverfahren 2021

Die Antragsteller erhalten beim Hauptversand
 Persönliches Anschreiben
 Ministerschreiben
 Wichtige Informationen zum Antragsverfahren
 GA Erläuterungen
 CC-Broschüre
 FIONA-Wegweiser
 Codeliste
 Postkarte + Flyer zur Beratung
 Infoblatt-Natura
 Infoblatt-Erosionskataster
 Postkarte Projekt „DiWenkLa“
  (Befragung der Landwirtinnen und Landwirte zu Digitalen Wertschöpfungsketten für
  eine nachhaltige kleinstrukturierte Landwirtschaft)
                                                                             Landkreis
                                                                            Freudenstadt
Gemeinsamer Antrag 2021 - FAKT - Landkreis Freudenstadt
Ausblick FIONA 2021

                       Landkreis
                      Freudenstadt
Gemeinsamer Antrag 2021 - FAKT - Landkreis Freudenstadt
Wegfall
„komprimierter Gemeinsamer Antrag“
-   Der komprimierte Gemeinsame Antrag wird abgelöst von einer
    „Eingangsbestätigung“. Diese ist nicht an der ULB in
    Papierform einzureichen! Diese Bestätigung hat
    ausschließlich den Zweck, Landwirtinnen und Landwirte über
    ihre Antragstellung und den erfolgreichen Eingang zu
    informieren.

-   Allein die elektronische Einreichung des Antrags in FIONA gilt
    als rechtswirksamer Eingang des Gemeinsamen Antrags. Dies
    erfolgt über den neuen Auswahlpunkt “Antrag einreichen” im
    Navigationsbaum.

-   PIN-Eingabe zur elektronischen Einreichung erforderlich.
                                                                      Landkreis
                                                                     Freudenstadt
Gemeinsamer Antrag 2021 - FAKT - Landkreis Freudenstadt
Wegfall
„komprimierter Gemeinsamer Antrag“
- Diese Eingangsbestätigung beinhaltet
   •   Eingangsdatum (= Datum der elektronischen Einreichung)
   •   Stammdaten – mit Korrekturspalte
   •   Listung aller beantragter Fördermaßnahmen
   •   Beantragte FAKT Maßnahmen
   •   Checkliste für einzureichende Nachweise mit Fristen

 Hinweis für Antragstellende auf Eingangsbestätigung
  Sofern für bestimmte Fördermaßnahmen weitere Nachweise
  erforderlich sind, müssen diese jedoch weiterhin in Papierform
  direkt bei der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde
  eingereicht werden. Bitte beachten Sie die dafür vorgegebenen
  Fristen.
                                                                    Landkreis
                                                                   Freudenstadt
Gemeinsamer Antrag 2021 - FAKT - Landkreis Freudenstadt
ENTWURF Eingangsbestätigung

                               Landkreis
                              Freudenstadt
Gemeinsamer Antrag 2021 - FAKT - Landkreis Freudenstadt
Wegfall
„komprimierter Gemeinsamer Antrag“
Statusinformation und Amtsfunktion

 • Antragstellende sehen in FIONA auf der Seite der
   „Statusinformation“ ob ihr Antrag noch
   „unbearbeitet“, oder „in Bearbeitung“ oder „bei ULB
   eingegangen ist“.
 • Der Eingang / die Eingänge werden
   mit Datum und Uhrzeit gelistet.

                                                          Landkreis
                                                         Freudenstadt
Wegfall
„komprimierter Gemeinsamer Antrag“
  Eingangsbestätigung Ziffer 5 (dynamisch) – Beispiel

                                                         Landkreis
                                                        Freudenstadt
PIN –
Einführung einer höheren Sicherheitsstufe

-   Die Antragstellung 2021 erfolgt mit PIN mit höherer
    Sicherheitsstufe.

-   Produktivsetzung ab 16. November, d.h. Antragstellende,
    deren PIN abläuft, können neue PIN mit höherer
    Sicherheitsstufe vergeben – zwingend voraussichtlich ab
    01.02.2021 aber spätestens bei Antragstellung 2021 mit Aufruf
    von FIONA.

-   Gültigkeitsdauer der PIN (erzwungene Änderung):
    bei ausreichend starken Passwörtern = voraussichtlich 400
    Tage.

                                                                     Landkreis
                                                                    Freudenstadt
PIN –
Einführung einer höheren Sicherheitsstufe

Vermeiden der Offenlegung von Informationen

 Aus den Fehlermeldungen die bei Falscheingabe der PIN
  ausgegeben werden, dürfen keine Rückschlüsse auf den
  Fehler/ Aufbau der PIN gezogen werden können.

 Die Information, wie Betriebsnummern aufgebaut sind, soll
  nicht im Internet verfügbar sein. Insbesondere im Web-
  Angebot von HIT darf diese Information nicht publiziert
  werden.

                                                               Landkreis
                                                              Freudenstadt
Liste der Schläge mit Bewirtschaftungs-
auflagen bzgl. Ausbringung von Pestiziden

-   Übersicht aller Schläge in Naturschutzgebieten oder
    anderen Schutzgebieten => im Abschnitt Auswertungen,
    Auswertung 4.
-   Für diese Schläge gelten Bewirtschaftungsauflagen bzgl.
    Ausbringung von Pestiziden, nach §§ 17 b und c des
    Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes (LLG) und § 34
    des Naturschutzgesetzes (NatSchG), in der jeweils aktuellen
    Fassung.

                                                                   Landkreis
                                                                  Freudenstadt
Entwurf
Schlagliste mit Bewirtschaftungsauflagen bzgl.
Ausbringung von Pestiziden

                                                  Landkreis
                                                 Freudenstadt
FIONA-GIS
• Neuer Vorlagen Typ „Flächenänderung“ und
  Wegfall des Vorlagen Typs „DHP“

                                              Landkreis
                                             Freudenstadt
FIONA-GIS
Neue „Karteninformation“
  Nitratgebiete § 13a DüV unter „Gebietskulissen“ und
  Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV unter
   „Umweltdaten“
Interaktive Karten im Infodienst:
https://lel.landwirtschaft-
bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service_+Downloads/Nitratgebiete und eutrophierte
Gebiete

                                                                              Landkreis
                                                                             Freudenstadt
FIONA-GIS
Neue „Karteninformation“ – Ansicht in FIONA
 Nitratgebiete § 13a DüV unter „Gebietskulissen“

 Eutrophierte Gebiete nach § 13a DüV unter „Umweltdaten“

                                                      Landkreis
                                                     Freudenstadt
FIONA-GIS

Zusätzlich zu UTM-Koordinaten werden ab 2021
auch die geographischen Koordinaten angezeigt.

                                                  Landkreis
                                                 Freudenstadt
FIONA-GIS

Anzeige der Unternehmensnummer im FIONA-GIS

                                               Landkreis
                                              Freudenstadt
Bereitstellung der TrueDOP
Regionen, für die voraussichtlich neue DOP aus Befliegung 2020
                       eingestellt werden

                                                                  Landkreis
                                                                 Freudenstadt
ST3 – Angaben zur bevollmächtigten
 Person entfallen
Mit Wegfall des komprimierten Antrags sind keine Angaben zur
bevollmächtigten Person mehr erforderlich

                                                                Landkreis
                                                               Freudenstadt
Dienstleistende / Meldevertretende
Bevollmächtigung zur elektronischen Einreichung
des GA

Mit Einführung der elektronischen Einreichung sind auch
Dienstleistende und Meldevertretende – mit Ihrem bisherigen
FIONA Zugang – in der Lage den GA elektronisch
einzureichen.

Hierzu muss eine Bevollmächtigung vorliegen
a) beim Dienstleistenden selbst (vertragliche Regelung)
b) bei der ULB (neue „Vollmacht zur elektronischen
    Einreichung des Gemeinsamen Antrags 2021“ zur bereits
    bestehenden „FIONA-Vollmacht“)

                                                               Landkreis
                                                              Freudenstadt
Dienstleistende / Meldevertretende
Bevollmächtigung zur elektronischen Einreichung
des GA
Wie kommt die neue „Vollmacht zur elektronischen
Einreichung des Gemeinsame Antrags“ an die ULB?

Antragstellende werden darüber informiert, dass der ULB eine neue
„Vollmacht zur elektronischen Einreichung des GA“ vorzulegen ist
(Papierform, Originalunterschrift).

Info erfolgt z.B. über
  MLR-Pressemitteilung in landwirtschaftlichen Wochenblättern
  Infoveranstaltungen der ULBen
  Rundschreiben an Meldevertretende und Dienstleistende

                                                                     Landkreis
                                                                    Freudenstadt
AS – Ergänzende Angaben zu Kern- und
Steinobst für das Statistische Landesamt
Abfrage zu „Kern- und Steinobst“ entfällt,
da es sich im Jahr 2021 um keine Vollerhebung handelt, sondern
lediglich Stichprobenbetriebe gezogen werden.

                                                                  Landkreis
                                                                 Freudenstadt
A8 – Datenweitergabe zur Tierhaltung
Textänderung in 2021
Weiterleitung der Angaben zur Tierhaltung an die
Veterinärbehörden
• Weiterleitung „lediglich“ zur INFORMATION der Veterinärbehörden
• Weiterleitung entbindet nicht von der Pflicht der Meldung zu
  Tierbestandsveränderungen nach § 26 VieVerkV
• Ggf. erforderliches Formular zur Registrierung als Tierhalter wird
  nicht automatisch zugesandt

                                                                        Landkreis
                                                                       Freudenstadt
FIONA 2021 – weitere Infos
• Neue „Funktion zum Datenexport“ , zur optionalen Vorlage mit
  Shape-Dateien bei Ökokontrollstellen
• Import / Export – Funktion können Antragstellende
  beispielsweise auch für Import auf Schlepper mit automatischen
  Lenksystemen verwenden
• Email-Adresse in ST1 „Adressdaten“– Empfehlung zur
  Aktualisierung
• textliche Änderungen beispielsweise in
   • A11 „Erklärung zu kommunaler Förderung von Blühflächen“
   • AJ zum Junglandwirt
• ST5 – Bankbezeichnung entfällt. IBAN und BIC ausreichend.
• Nutzcodeliste
   • Neu: NC 866 „Pflanzenmischung mit Hanf“, NC 575 „Blühfläche
     FAKT E8 “ und Wegfall NC 080 “Terrassen ÖVF (CC LE) “       Landkreis
                                                                   Freudenstadt
Direktzahlungen

                   Landkreis
                  Freudenstadt
DZ / ZA
ZA-Übertragungen bei Hofübergaben/ Neuzuweisung ZA
bei Junglandwirten und Neueinsteigern

• als Umgehungstatbestand zur Erlangung von ZA-
    Zuweisungen gilt die Nichtübertragung der ZA an
    Hofnachfolger, Familien-GbRs etc. im Rahmen der
    Erbfolge, vorweggenommenen Erbfolge oder
    ähnlichen Konstellationen.
•   Dies gilt schon immer!

• Ab 2021 ist geregelt, daß diesen Antragstellern
    keine ZA aus der nationalen Reserve zugeteilt
    werden, da sie die Zuteilung künstlich
    herbeigeführt haben.

                                                       Landkreis
                                                      Freudenstadt
DZ / ZA
Auszug aus: Erläuterungen zum GA 2021

Im Rahmen der Hofnachfolge, Verpachtung des Betriebes im
Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder ähnlichen
Konstellationen (z.B. Gründung/Auflösung GbR ,
Betriebsteilung) sind im Regelfall alle ZA an den
Nachfolgebetrieb zu übergeben. Werden die im Betrieb
vorhandenen ZA nicht an den Nachfolgebetrieb übergeben,
erfüllt der Nachfolgebetrieb in der Regel nur für Flächen, die er
über die Anzahl der nicht übertragenen ZA hinaus
bewirtschaftet, die Voraussetzungen für eine Neuzuweisung
von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve als
Junglandwirt / Neueinsteiger.

                                                                     Landkreis
                                                                    Freudenstadt
Hanf
NC 866 für Pflanzenmischung mit Hanf

    Es gelten die gleichen Vorgaben wie bei Hanf als
       Hauptkultur (NC 701) bzw. Zwischenfrucht.
                                                        Landkreis
                                                       Freudenstadt
Steillagenförderung
Dauergrünland – SLG 2021

                            Landkreis
                           Freudenstadt
FIONA 2021 – Abschnitt SLG & Abschnitt
               De-minimis
• SLG Maske: keine Änderungen gegenüber 2020

• Abschnitt De-minimis:
    Abfrage nach Begrenzungsbetrag entfällt
    Ist der berechnete Bewilligungsbetrag größer als das freie
     Restfördervolumen, wird die Beihilfe anteilig gewährt. Die
     Begrenzung auf das freie Restfördervolumen erfolgt von
     Amtswegen.
     => ein separater Begrenzungsbetrag ist nicht mehr
     notwendig. Begrenzungsbetrag entfällt – DE2

                                                                   Landkreis
                                                                  Freudenstadt
FIONA 2021 –
                 Abschnitt De-minimis
textliche Änderung, z.B. Erklärung zum Ausfüllen der Tabelle – DE 1
                              optimiert

                                                                       Landkreis
                                                                      Freudenstadt
SchALVO

           Landkreis
          Freudenstadt
SchALVO GA 2021

Aufgrund des 2020 erneut geänderten Düngerechts wird auch
eine erneute Notifizierung der SchALVO durch die EU-
Kommission erforderlich
 insbesondere die Ausgleichssätze müssen neu berechnet
  werden
 Ausgleich steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch
  die EU-Kommission

                                                               Landkreis
                                                              Freudenstadt
De-minimis-Gebiete AJ 2021

seit 2018 gilt:

Sanierungsgebiete mit Nitratgehalt > 50 mg/l
bzw. Nitratgehalt 40 - 50 mg/l und steigender Trend:
 Auszahlung als De-minimis-Beihilfe

Sanierungsgebiete mit Nitratgehalt 40 - 50 mg/l ohne steigenden
Trend bzw. Nitratgehalt < 40 mg/l:
 Auszahlung nach SchALVO

 De-minimis - Gebiete AJ 2021 ?
                                                                   Landkreis
                                                                  Freudenstadt
Neue Nutzcodes AJ 2021

NC 575 Blühfläche (FAKT E8)
nicht ausgleichsfähig bei SchALVO (NC wird
ausschließlich in Verbindung mit FAKT E8 verwendet)

NC 866 Pflanzenmischung mit Hanf
ausgleichsfähig bei SchALVO

                                                       Landkreis
                                                      Freudenstadt
GA 2021 - FIONA
             Antragsteil SchALVO
S8 Beantragung der Gewährung von Ausgleichsleistungen der
SchALVO als De-minimis-Beihilfe:

                                        Vorjahr !

                                                             Landkreis
                                                            Freudenstadt
GA 2021 - FIONA
        Antragsteil De-minimis
• SchALVO: Betroffene Gebiete in 2021 noch offen
• Vorgaben lt. geltender De-minimis-VO
• Agrar-De-minimis-Obergrenze von 20.000 Euro in drei Jahren
• Angabe eines Begrenzungsbetrages ist nicht mehr erforderlich
  (Antragsteil DE2 entfällt)
• Die notwendigen Angaben sind in FIONA im De-minimis-
  Antragsteil DE für die Antragsjahre 2019, 2020 und 2021 zu
  machen sowie im SchALVO-Antragsteil S8 für AJ 2020
  (Bezugszeitraum SchALVO beachten)

                                                                  Landkreis
                                                                 Freudenstadt
GA 2021 - FIONA
             Antragsteil De-minimis
Angaben über bewilligte und beantragte De-minimis-Beihilfen:

                                           hier keine Angaben zu
                                            SchALVO eintragen!

                                                                Landkreis
                                                               Freudenstadt
FAKT

        Landkreis
       Freudenstadt
5. MEPL III – Änderungsantrag
am 28.12.2020 bei der EU-KOM eingereicht

                                            Landkreis
                                           Freudenstadt
5. MEPL III - Änderungsantrag

    Allgemeine Änderungen

 Anpassung der obligatorischen Grundanforderungen
  aufgrund DüV

 (Finanzplan: Mittelumschichtungen zw. den
  Förderprogrammen u. innerhalb FAKT im 6.
  Änderungsantrag)

                                                      Landkreis
                                                     Freudenstadt
5. MEPL III - Änderungsantrag

 Spezifische Änderungen im FAKT
 Förderausschluss FAKT-Begrünungen E1.1,
  E1.2 und F1 in Nitrat-belasteten Gebieten nach §13 a DüV
  (siehe Folie Karte Nitratgebiete)

 Bei mehrjährigen Teilmaßnahmen in 2021 und 2022
  Verpflichtungsverlängerung um jeweils 1 Jahr, 2-jährige
  Verpflichtungslaufzeit bei Neueinstieg in 2021 und 1-jährige
  Verpflichtungslaufzeit bei Neueinstieg in 2022

                                                                  Landkreis
                                                                 Freudenstadt
5. MEPL III-Änderungsantrag

E 8 Brachebegrünung mit mehrjährigen Blühmischungen
(ökologische Zellen) ab 2021, Ausgleichsleistung: 730 €/ha
max. 10 ha/Betrieb u. max. 50% der AF im Jahr der
Antragstellung
Beantragung mit FC 49 auf NC 575 Blühfläche (FAKT E 8)
Fördervoraussetzungen und Auflagen
• Aussaat von vorgegebenen mehrjährigen Blühmischungen mit
   regionalem Saatgut auf aus der Erzeugung genommenen Ackerflächen
  Diverse Mischungen sind zulässig, s. LTZ-Broschüre „Informationen zu
  ackerbaulichen Maßnahmen in FAKT und Greening“
• Aussaat im Herbst des Vorjahres od. im Frühjahr bis spätestens 15. Mai
• Die Aussaatstärke zwischen 8 - 10 kg/ha
• Bei streifenförmiger Ansaat auf der überwiegenden Länge Mindestbreite
   von 5 Metern
  u.s.w.                                                                Landkreis
                                                                       Freudenstadt
E 8 Brachebegrünung mit mehrjährigen
    Blühmischungen (ökologische Zellen) -
                Begrenzung

Beispiele für max. 10 ha/Betrieb u. max. 50% der AF

 Betrieb A hat 2021 23 ha AF
und möchte 10 ha E8 beantragen
Antwort:
 2021 10 ha E8 möglich (= max. 10 ha/Betrieb)

 Betrieb B hat 2021 18 ha AF
und möchte 10 ha E8 beantragen
Antwort:
 2021 9 ha E8 möglich (= max. 50% der AF)
                                                       Landkreis
                                                      Freudenstadt
E 8 Brachebegrünung mit mehrjährigen
Blühmischungen (ökologische Zellen) - Anforderungen
                 an Saatguthandel

 Für E8 nur regionale Mischungen aus Kultur- und Wildarten
 Regional = Wildarten ausschl. aus Ursprungsgebieten, die (auch)
 in
 Baden-Württemberg liegen (siehe Karte Regionen im VWW)

 dürfen nur von Trägern des VWW-Regiosaaten- oder
  RegioZert-Siegels vertrieben werden

 auf Lieferschein und Sackanhänger
• Artenzusammensetzung mit jeweiligen Gewichtsanteilen
• Ursprungsgebiete des Wildpflanzensaatgutes
• Zusatz „zulässig für die FAKT-Maßnahme E8“

                                                                    Landkreis
                                                                   Freudenstadt
E 8 Brachebegrünung mit mehrjährigen
     Blühmischungen (ökologische Zellen)

• Es stehen insges. 9 Blühmischungen zur Verfügung

 4 Mischungen „Blühende Landschaft“
 Anteil Wildarten 40%
 5 Mischungen des bayerischen KULAP (Lebendiger
  Acker ….), jedoch mit Wildpflanzensaatgut aus baden-
  württembergischen Ursprungsgebieten!
 Anteil Wildarten zw. 33 und 42%

                                                          Landkreis
                                                         Freudenstadt
E 8 Brachebegrünung mit mehrjährigen
Blühmischungen (ökologische Zellen) – Empfehlung
                  für Verwendung der Mischungen

Blühmischung                  Oberrheingraben und   Alle anderen Teile von
                              Schwarzwald           Baden-Württemberg
Blühende Landschaft West
Frühjahrsaussaat
Blühende Landschaft West
Spätsommeraussaat (ab AJ
2022)
Blühende Landschaft Süd
Frühjahrsaussaat
Blühende Landschaft Süd
Spätsommeraussaat (ab AJ
2022)
Lebendiger Acker trocken
Lebendiger Acker frisch
Lebendiger Waldrand trocken
Lebendiger Waldrand frisch                                               Landkreis
                                                                        Freudenstadt
Lebendiger Gewässerrand
FAKT-Antrag 2021

Verpflichtungsverlängerung und
Vorantragsverfahren

                                  Landkreis
                                 Freudenstadt
FAKT-Antrag 2021

Wesentliche Neuerungen

 Neueinstieg in 2021 auch bei TM möglich,
deren Laufzeit am 31.12.2019 beendet wurde und
2020 nicht verlängert wurde/werden konnte
(siehe Beispiel auf nächster Folie)

 Bei am 31.12.2020 ausgelaufenen Verpflichtungen
(Beginn 2016 oder Beginn 2015 mit Verlängerung in 2020)
ist 2021 nur eine Verlängerung möglich

                                                           Landkreis
                                                          Freudenstadt
FAKT-Antrag 2021

Beispiel:
 Verpflichtung für E2.1 mit 5 ha lief 2019 aus
 AS wollte 2020 mit nur noch 2 ha weitermachen

Antwort:
 2020 war entweder Verlängerung im bisherigen Umfang möglich
  oder Verpflichtung endete 2019
 2021 kann mit 2 ha neu eingestiegen werden

                                                            Landkreis
                                                           Freudenstadt
FAKT-Antrag 2021
Wesentliche Neuerungen

 Zweite Verpflichtungsverlängerung
 betrifft TM die 2015 bis 2019 liefen, das erste Mal 2020
 verlängert wurden und 2021 wieder verlängert werden sollen
  Laufzeit dann insgesamt 7 Jahre

 Auch für die zweite Verlängerung gelten die Regeln
  im Verlängerungsjahr, d.h.
• es kommt wg. VU-Unterschreitung zu keiner
   Verlängerung
• oder es kommt zur Verlängerung und bei
   Auflagenverstößen ggf. zu Rüfo in die Vorjahre
                                                               Landkreis
                                                              Freudenstadt
FAKT-Vorantragsverfahren 2021

• Vorantrag erforderlich für
 Neueinstieg/Umstieg und Erweiterung (mit
  Ausnahme von E8)
 1-jährige Tierwohlmaßnahmen

• Vorantrag nicht erforderlich bei
 Fortführung mehrjähriger Verpflichtungen
 Verlängerung (nur) im bestehenden Umfang
 neuer Maßnahme E8 (s.o.)

                                              Landkreis
                                             Freudenstadt
FAKT-Vorantragsverfahren 2021

 Über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel ist auf
  Grundlage des Vorantragsverfahrens zu entscheiden

 Diese Entscheidung steht noch aus
 Im GA 2021 wird auf eine mögliche Deckelung von FAKT
  hingewiesen (Erläuterungen S. 37)

                                                               Landkreis
                                                              Freudenstadt
Ausgleichszulage
Landwirtschaft „AZL“

                        Landkreis
                       Freudenstadt
Ausgleichszulage – Spezifische
               Gebiete
 Verwendete Indikatoren
   - Grünlandanteil an der LF (>= 60%)
   - Anteil geschützter Landschaften an der LF (>= 60%)
   - Anteil Nebenerwerb an der Gemarkung (>=66 %)
   - Anteil an benachteiligter Fläche aus der 1 Stufe der
      Neuabgrenzung (>=20 %)
  - Einbindung von Enklaven (Gemarkungen vollständig von
      spezifischen Gebieten umschlossen, aber selbst nicht als
      spezifisches Gebiet eingestuft)
Kulisse genehmigt durch EU-KOM im Februar 2020

 Ausgleichszahlung bis zu 40 €/ha
                                                                  Landkreis
                                                                 Freudenstadt
Ausgleichszulage - Gebietskulisse
 bis 2018                ab 2021

                                    Landkreis
                                   Freudenstadt
Ausgleichszulage - Flächenstatistik

Gebietseinheit                          Gemarkungen    Landwirtschaftlich
                                                        genutzte Fläche
                                          (Anzahl)        (ha)            (%)
Bruttofläche Baden-Württemberg                 3.380    1.580.320     100,0
davon

    Berggebiete                                  291      111.860         7,1

    natürlich benachteiligte Gebiete             983      449.910      28,5

    spezifisch benachteiligte Gebiete            552      232.120      14,7

Benachteiligte Gebiete gesamt                  1.826      793.890      50,2

   alte Kulisse bis 2018: 915.800 ha (58,0 %)
                                                                             Landkreis
                                                                            Freudenstadt
Ausgleichszulage 2021 FIONA

Neue Kulturgruppe 3301: Gebiete mit spezifischen Nachteilen
                                                               Landkreis
                                                              Freudenstadt
Sie können auch lesen