GENUßSCHEIN SOLARPARK FLIEGERHORST OLDENBURG - UMWELTBANK
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Vorwort Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten, liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oldenburg, mit diesem Genußschein-Prospekt stellen wir Ihnen unser Solarenergie e.V. geht die Emittentin davon aus, einen Projekt Solarpark Fliegerhorst Oldenburg (Niedersachsen) Gesamtenergieertrag von rund 12.700.000 kWh pro Jahr vor, für das die IFE Eriksen AG die Planung und Realisie- zu erzielen. Die erzeugte Jahresenergie entspricht dem rung übernommen hat. Bedarf von rund 3.200 Vier-Personen-Haushalten und vermeidet jährlich rund 7.400 Tonnen CO2. Auf einer ehemaligen Militärliegenschaft wurde auf einer Fläche von mehr als 29 ha einer der größten Solarparks Dieser Solarpark ist nicht von den aktuell im Deutschen Niedersachsens mit einer Nennleistung von 13,9 MW re- Bundestag beschlossenen Senkungen der Vergütungssät- alisiert. Die Solarmodule eines der weltgrößten Hersteller ze für den erzeugten Solarstrom betroffen, da die vergü- Hanwha Solar One sowie die bewährten Wechselrichter tungstechnische Inbetriebnahme bereits in 2011 stattge- der ENERCON GmbH lieferten die Technik für diesen funden hat. regional bedeutsamen Beitrag zur Energiewende. Die IFE Eriksen AG gehört zu den etabliertesten Projekt- Wir freuen uns, insbesondere auch den Bürgerinnen und management-Unternehmen im Bereich der Erneuerba- Bürgern der Stadt Oldenburg die Möglichkeit zu geben, ren Energien in Norddeutschland. Zu ihrem Kerngeschäft sich an diesem Solarpark „vor der Haustür“ zu beteiligen. zählt die Entwicklung und dauerhafte Betriebsführung Nutzen Sie mit diesem wirtschaftlich und ökologisch at- von Wind- und Solarparks. Rund 180 MW installierte traktiven Projekt – Solarpark Fliegerhorst Oldenburg – die Kraftwerksleistung in Niedersachsen, Brandenburg und Chance, persönlich an der Energiewende mitzuwirken! Mecklenburg-Vorpommern sind bisher unter der Regie der IFE Eriksen AG entstanden. Wir haben unseren Genußschein nach bestem Wissen und Gewissen konzipiert. Lesen Sie diesen Prospekt bitte sorg- Mit diesem Solarprojekt vereinen sich ökologische und fältig und prüfen Sie, ob sich dieses Angebot mit Ihren ökonomische Aspekte. Es leistet in idealer Weise einen Anlagezielen deckt. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse. wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zum praktischen Umweltschutz sowie eine nennenswer- Mit besten Empfehlungen te Einsparung des klimaschädlichen CO2. Unter Berück- sichtigung des Solargutachtens des unabhängigen und zertifizierten Gutachters DGS Deutsche Gesellschaft für Oldenburg, im Mai 2012 Jakobus Smit Heinrich Willers Gerhard Bookjans
Genußschein Solarpark Fliegerhorst Oldenburg Wertpapierprospekt vom 15.05.2012 für das öffentliche Angebot von 12.000 Genußscheinen der IFE Solarpark Fliegerhorst Oldenburg GmbH & Co. Betriebs-KG im Nennwert von je EUR 500,00 mit einem Gesamtvolumen von EUR 6.000.000,00 WKN A1J VA7 ISIN DE000A1JVA72 Anbieterin: UmweltBank AG, Nürnberg
Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenfassung 3 1.1 Zusammenfassung der Risikofaktoren 3 1.2 Die Emittentin 7 1.3 Die Genußscheine 10 1.4 Die Verwendung des Genußscheinkapitals 12 2. Risikofaktoren 13 2.1 Risiken in Bezug auf die Emittentin 13 2.2 Risiken in Bezug auf die Genußscheine 16 3. Die Emittentin 18 3.1 Überblick 18 3.2 Beschreibung des Photovoltaikprojektes 18 3.3 Ergebnis- und Liquiditätsprognose der Emittentin 20 3.4 Informationen über die Emittentin 26 3.5 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin 29 4. Angaben zu den Genußscheinen 30 4.1 Das Angebot 30 4.2 Genußscheinbedingungen 34 4.3 Sicherheitentreuhandvertrag 39 4.4 Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland 43 5. Wichtige Verträge und Vertragspartner 45 6. Weitere Angaben und Informationen 46 6.1 Wichtiger Hinweis 46 6.2 Wichtige Informationen 46 6.3 Weitere Angaben 48 6.4 Angaben nach § 5 Absatz 4 Wertpapierprospektgesetz 49 Anhang: Historische Finanzinformationen der IFE Solarpark Fliegerhorst Oldenburg GmbH & Co. Betriebs-KG 50 Unterschriftenseite 56
Zusammenfassung 1. Zusammenfassung Allgemeine Hinweise 1.1.1 Risiken in Bezug auf die Emittentin Diese Zusammenfassung ist eine Einführung zum Wert- papierprospekt. Bitte stützen Sie jede Entscheidung zur a) Solarpark Fliegerhorst Oldenburg Anlage in diesen Genußschein auf die Prüfung des ge- samten Wertpapierprospektes. Für den Fall, dass vor ei- Die Emittentin betreibt den Solarpark Fliegerhorst Ol- nem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Wertpa- denburg. Die wirtschaftliche Situation der Emittentin und pierprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht damit ihre Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Zins- und Rück- werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in zahlungspflichten gegenüber den Genußscheininhabern Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der ist wesentlich von den geplanten Zahlungsflüssen abhän- Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes die Kosten gig. Sollte die Emittentin zur Erfüllung ihrer Zahlungs- für die Übersetzung des Wertpapierprospektes vor Pro- verpflichtungen wirtschaftlich nicht in der Lage sein, zessbeginn zu tragen haben. Diejenigen Personen, die die würde dies die Zins- und Rückzahlungsansprüche der Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich Genußscheininhaber erheblich gefährden und könnte bis einer Übersetzung hiervon haben, oder von denen deren zu einem Totalverlust führen. Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend, Nachfolgend werden die aus Sicht der Emittentin we- unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen sentlichen Risikofaktoren dargestellt. mit den anderen Teilen des Wertpapierprospektes gelesen wird. Alle Angaben in diesem Wertpapierprospekt bezie- Sonneneinstrahlung hen sich auf die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des In der Regel unterliegt die Sonneneinstrahlung nur gerin- Wertpapierprospektes geltenden Verhältnisse und Rechts- gen Schwankungen. Es ist allerdings möglich, dass etwa lagen. Dieser Wertpapierprospekt enthält Prognosen über durch einen allgemeinen Wandel des Klimas, durch lo- künftige Entwicklungen, die nach sorgfältiger Planung kale Wetteränderungen oder durch sonstige Faktoren das und Prüfung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Wert- Sonnenaufkommen während der geplanten Laufzeit der papierprospektes abschätzbar waren. Genußscheine in möglicherweise erheblichem Umfang negativ von den Erwartungen der Emittentin abweichen könnte. Dies könnte die Ertragslage der Emittentin beein- 1.1 Zusammenfassung der Risikofaktoren trächtigen. Im Folgenden werden die aus Sicht der IFE Solarpark Ertragsgutachten Fliegerhorst Oldenburg GmbH & Co. Betriebs-KG Den Erwartungen der Emittentin hinsichtlich des Sonnen- (Emittentin) wesentlichen allgemeinen und besonderen aufkommens und damit ihrer Erträge aus dem Verkauf des Risikofaktoren zusammengefasst dargestellt. Potenzielle produzierten Stroms liegt ein Sachverständigengutachten Anleger sollten sich vor einer Entscheidung für eine In- sowie eine von der Emittentin durchgeführte Ertragssimu- vestition in den Genußschein mit diesem vertraut machen lation zugrunde. Es kann nicht ausgeschlossen werden, und prüfen, ob sie in der Lage sind, die Risiken dieser dass dieses Gutachten – möglicherweise in erheblichem Wertpapieranlage zu tragen. Umfang – Ungenauigkeiten oder Fehlannahmen enthalten 3
Zusammenfassung könnte, die im Ergebnis zu Erträgen deutlich unterhalb der Drosselung durch Netzbetreiber getroffenen Annahmen führen könnten. Es ist nicht gesi- Kommt es während der Betriebsdauer unvorhergesehen zu chert, dass diese Ausfälle durch eventuelle Regressforde- Arbeiten am Netz oder Umspannwerk, kann der Energiever- rungen an den Gutachter ausgeglichen werden könnten. sorger die Einspeisung in das Netz drosseln oder die Anlage Die Mindererträge könnten im Ergebnis zu verminderten komplett vom Netz nehmen. Auch im Falle einer generellen Erträgen bei der Emittentin führen. Netzüberlastung wird das Netzsicherheitsmanagement des Energieversorgers die Leistung aller angeschlossenen An- Einspeisevergütung / Erneuerbare-Energien-Gesetz lagen nach einem festgelegten Plan drosseln oder komplett Die Emittentin rechnet für die Laufzeit dieses Genuß- abschalten. Hierfür zu leistende Kompensationszahlungen scheins mit einer Vergütung für erzeugten Strom nach reichen eventuell nicht aus, um den wirtschaftlichen Scha- dem zum Zeitpunkt der vergütungstechnischen Inbe- den bei der Emittentin zu kompensieren. triebnahme der Anlage maßgeblichem Vergütungssatz aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien Kostensteigerungen (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Die derzeitige Geset- Auf der Kostenseite werden im Regelfall jährliche Kos- zeslage könnte sich ändern, insbesondere könnte das tensteigerungen erwartet. Es ist nicht auszuschließen, Erneuerbare-Energien-Gesetz umgestaltet oder aufgeho- dass sich die Kosten stärker als erwartet erhöhen. Die ben werden. Zudem ist nicht mit Sicherheit auszuschlie- Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare-Energien- ßen, dass die Änderung oder Aufhebung auch beste- Gesetz werden andererseits nicht an allgemeine Preis- hende Anlagen betreffen könnte. Dadurch könnten sich steigerungen (Inflation) angepasst. Liegt die tatsächliche deutlich geringere Erträge bei der Emittentin ergeben. Kostensteigerung höher als kalkuliert, vermindern sich auch die Überschüsse der Emittentin. Betriebsstörungen und Schäden Störungen beim Betrieb der Photovoltaikanlage – durch Anschlussfinanzierungen technische Fehler oder Schadeinwirkungen von außen – Die Emittentin hat langfristige Darlehensverträge abge- können zu Teilausfällen bis hin zu vollständigen Ausfällen schlossen. Da die Zinsbindungen vor Fälligkeit des Ge- der betroffenen Anlagen bzw. zu erhöhten Reparaturauf- nußscheins enden, können sich die Fremdkapitalkosten wendungen führen. Eine Überschreitung der für Repa- in Abhängigkeit von den Anschlusskonditionen erhöhen. raturaufwendungen angenommenen Kosten kann nicht Dies kann sich negativ auf die Ertragslage der Emittentin ausgeschlossen werden. Neben diesen höheren Kosten auswirken. schlagen sich die verminderten Umsätze direkt in einer Verringerung der Ertragslage der Emittentin nieder. Die Rückzahlung des Genußscheinkapitals erfolgt plan- mäßig zum 31.01.2023 durch vorhandene Liquidität Lebensdauer und die Aufnahme eines Anschlussdarlehens seitens der Bei den Solarmodulen der Photovoltaikanlage wurde Emittentin. Es ist möglich, dass die Rückzahlung zum kein altersbedingter Rückgang des Wirkungsgrades (De- Fälligkeitstermin z. B. wegen fehlender Anschlussfinan- gradation) angenommen. Es kann aber nicht ausgeschlos- zierung ganz oder teilweise nicht erfolgen kann. sen werden, dass es während der Laufzeit zu einer De- gradation kommt, was ertragsmindernd wirken würde. Eine deutlich geringere Lebensdauer der Anlage als die angenommenen 20 Jahre könnte zu deutlich geringeren Gesamterträgen der Emittentin führen. 4
Zusammenfassung b) Interessenkonflikte 1.1.2 Risiken in Bezug auf die Genußscheine Aufgrund der bestehenden Personenidentität der Ge- a) Kursverschlechterung schäftsführung der Emittentin und der Geschäftsführung der Kommanditistin ist es grundsätzlich nicht auszuschlie- Der Kurswert, also der Preis, zu dem die Genußschei- ßen, dass die Beteiligten bei der Abwägung der unter- ne im Telefonhandel der UmweltBank gehandelt werden, schiedlichen, ggf. gegenläufigen Interessen nicht zu den unterliegt – bedingt durch Veränderungen bei Angebot Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden, wenn ei- und Nachfrage – Schwankungen. Auf den Preis, den die ne Personenidentität nicht bestünde. Marktteilnehmer für den Genußschein als angemessen erachten, wirken verschiedene Faktoren ein. Es ist nicht c) Personal auszuschließen, dass sich der Kurswert des Genußscheins zeitweilig oder dauerhaft verschlechtert und der Anleger Für die kaufmännische und technische Betriebsführung den Genußschein nur mit Kursverlusten verkaufen kann. und den Betrieb der Photovoltaikanlage sind adäquate personelle Ressourcen in ausreichender Zahl, Zuverläs- Im Folgenden werden die wesentlichen Risikofaktoren sigkeit und Qualifikation notwendig. Es ist nicht aus- dargestellt, die sich aus Sicht der Emittentin negativ auf zuschließen, dass solches Personal aufgrund von Aus- den Kurswert auswirken können. scheiden oder Fehlplanung nicht während der gesamten Laufzeit zur Verfügung steht. Zudem bedingt der Perso- Änderung des Marktzinsniveaus nalbereich das Risiko, dass der Emittentin wirtschaftliche Während der Zinssatz des Genußscheins für die Laufzeit Schäden infolge menschlichen Versagens oder Fehlver- fixiert ist, unterliegt das allgemeine Marktzinsniveau tägli- haltens entstehen könnten. chen Schwankungen. Das Zinsänderungsrisiko ergibt sich aus der Ungewissheit über die zukünftigen Veränderungen d) Rechtsform der Emittentin des Marktzinsniveaus. Der Käufer eines Wertpapiers ist ei- nem Zinsänderungsrisiko in Form eines Kursverlustes aus- Die Emittentin firmiert in der Form einer GmbH und gesetzt, wenn das Marktzinsniveau steigt, und zwar umso Co. KG. Bei dieser Gesellschaftsform ist die Haftung der stärker, je mehr das Marktzinsniveau steigt. Kommanditisten auf die Kommanditeinlage und die Haf- tung der Komplementärin auf das Vermögen der GmbH Bonitätsverschlechterung beschränkt. Sollte im Falle einer negativen Entwick- Die Höhe der Rendite einer Geldanlage – wie auch die- lung der wirtschaftlichen Situation der Emittentin diese ses Genußscheins – ist in der Regel auch Ausdruck der zur eigenständigen Erfüllung ihrer Verpflichtungen, d.h. Erwartung der Investoren über das mit dieser Geldanlage zur Zahlung ihrer Zins- und Rückzahlungsverpflichtun- verbundene Risiko. Es besteht die Möglichkeit, dass po- gen aus dem Genußschein nicht in der Lage sein, haften tenzielle Genußschein-Investoren im Telefonhandel auf- die Gesellschafter hierfür nur bis zur vorgenannten Hö- grund einer tatsächlichen oder vermuteten Erhöhung des he. Für diesen Fall stellt die gewählte Rechtsform der Risikos der Genußscheine eine höhere Rendite für einen Emittentin ein Risiko für die Sicherstellung der Zins- und Ankauf der Genußscheine verlangen könnten. Die höhere Rückzahlungsansprüche der Anleger dar. Renditeerwartung realisiert sich durch eine Verringerung des gebotenen Ankaufskurses, zu dem die Genußschein- inhaber ihre Genußscheine verkaufen könnten. Dies ist insbesondere dann zu erwarten, wenn sich die Bonität der Emittentin während der Laufzeit tatsächlich oder mutmaßlich verschlechtern sollte. 5
Zusammenfassung Anlegerpsychologie barkeit eingeschränkt. Im schlechtesten Fall besteht das Auf den Kurs von Wertpapieren, möglicherweise auch auf Risiko, dass sich der Genußschein aufgrund eines zu ge- den dieses Genußscheins, wirken neben objektiven Faktoren ringen Handelsvolumens nicht verkaufen lässt. auch irrationale Einflüsse. Gefühle, Stimmungen und Ge- rüchte mit Bezug auf die Emittentin und / oder allgemeine d) Fehlende Mitwirkungsrechte wirtschaftliche Entwicklungen (z.B. Konjunktur, Geldent- wertung) können dazu führen, dass potenzielle Käufer des Die Genußscheine gewähren keine Teilnahme-, Mitwir- Genußscheins im Rahmen des Telefonhandels eine höhere kungs-, Stimm- oder Kontrollrechte in Bezug auf die Risikoprämie für die Anlage verlangen und dementspre- Emittentin mit Ausnahme der in den Genußscheinbedin- chend der Kurswert der Genußscheine sich verringert. gungen oder im Gesetz über Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) ge- b) Ausfall / Insolvenz der Emittentin währten Rechte. Die Anleger haben daher grundsätzlich keine Möglichkeit, die Strategie und die Geschicke der Die Genußscheinanleger haben einen fest vereinbarten Gesellschaft mitzubestimmen und sind von den Entschei- Zins- und Rückzahlungsanspruch und nehmen nicht an dungen der Geschäftsführung und der Gesellschafterver- Verlusten der Emittentin teil. Alle Zahlungen der Emit- sammlung der Emittentin abhängig. tentin setzen aber deren Zahlungsfähigkeit voraus. Die Risikofaktoren auf Seiten der Emittentin können aller- e) Fremdfinanzierung dings zu einer Zahlungsunfähigkeit und zur Insolvenz der Emittentin führen. Dies hätte für den Anleger Verluste bis Weder über die Emittentin noch über die UmweltBank als hin zum Totalverlust seiner Anlage sowie aller zu diesem emissionsbegleitende Bank kann der Wertpapiererwerb Zeitpunkt noch nicht ausgezahlten Zinsen zur Folge. fremdfinanziert werden. Wird die Wertpapieranlage teil- weise oder vollständig fremdfinanziert, erhöht sich das Ri- Der Genußschein unterliegt keinem Einlagensicherungs- siko der Investition, da die aufgenommenen Fremdmittel system. einschließlich der hiermit verbundenen Kosten (z. B. Kre- ditzinsen) zurückzuführen sind. Dies gilt auch für den Fall, c) Handelbarkeit der Genußscheine dass Zinszahlungen nicht oder nur teilweise erfolgen bzw. die Rückzahlung nur teilweise geschieht oder vollständig Die Genußscheine werden an keinem geregelten Markt ausfällt. Solche Ausfälle können durch die notwendige zugelassen, sind aber jederzeit frei übertragbar und wer- Rückzahlung der Fremdfinanzierung zu einer Gefährdung den während der gesamten Laufzeit über den Telefonhan- weiteren Vermögens der Anleger, im schlimmsten Fall zu del der UmweltBank handelbar sein. Voraussetzung für einer Privatinsolvenz der Anleger führen. Die Emittentin den Verkauf ist das Vorliegen eines Kaufinteresses eines und die emissionsbegleitende Bank raten von einer Fremd- Dritten. Die UmweltBank und die Emittentin sind nicht finanzierung der Anlage ab. zum Selbsteintritt verpflichtet. Insofern ist die Handel- 6
Zusammenfassung 1.2 Die Emittentin Emittentin des Genußscheins IFE Solarpark Fliegerhorst Oldenburg GmbH & Co. Betriebs-KG, Rosenstraße 41, 26122 Oldenburg. Die Emittentin wurde am 08.08.2011 gegründet und am 25.08.2011 in das Handels- register des Amtsgerichts Oldenburg unter HRA 202941 eingetragen. Die Komple- mentärin der Emittentin, die IFE Park Management Oldenburg GmbH mit Sitz in Oldenburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 205970, vertreten durch die Geschäftsführer Jakobus Smit, Heinrich Willers und Gerhard Bookjans, hält keine Einlage und ist am Vermögen sowie am Ergebnis der Emittentin nicht beteiligt. Die IFE Energie GmbH mit Sitz in Oldenburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 201483, ist als alleini- ge Kommanditistin an der Emittentin mit einer eingezahlten Kommanditeinlage von EUR 2.970.000,00 beteiligt. Geschäftstätigkeit Gegenstand der IFE Solarpark Fliegerhorst Oldenburg GmbH & Co. Betriebs-KG ist die Errichtung und der Betrieb von Solarstromanlagen in Form eines Solar- parks in der Stadt Oldenburg. 7
Zusammenfassung Ausgewählte historische Finanzinformationen der Emittentin in EUR geprüft 31.12.2011 Bilanzsumme 27.940.972,13 Anlagevermögen 26.140.625,00 Umlaufvermögen 1.800.347,13 Kommanditkapital 2.970.000,00 Ausstehende Einlage 0,00 Verbindlichkeiten 25.433.260,01 in EUR Zeitraum 08.08.2011 bis 31.12.2011 Sonstige betriebliche Aufwendungen 249.057,72 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 331,68 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 111.174,37 Jahresüberschuss/Fehlbetrag -469.275,41 in TEUR Zeitraum 08.08.2011 bis 31.12.2011 Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2.708 Cashflow aus der Investitionstätigkeit -26.250 Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 23.622 Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres 80 Die obigen Angaben stammen aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Emittentin. Der Jahresabschluss wurde geprüft und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschluss findet sich im Anhang dieses Wertpapierprospektes. 8
Zusammenfassung Organigramm IFE Solarpark Fliegerhorst Oldenburg GmbH & Co. Betriebs-KG (Emittentin) Betrieb eines Solarkraftwerks auf dem ehemaligen Gelände Fliegerhorst in Oldenburg (13,9 MW), Baujahr 2011 Kommanditkapital: EUR 2.970.000 davon eingezahlt: EUR 2.970.000 Komplementärin Betriebsführung Kommanditistin IFE Energie GmbH IFE Park Management IFE Eriksen AG (IFE) Oldenburg GmbH (Betriebsführung) Beteiligungsgesellschaft für Erneuerbare Energien gezeichnetes Kapital: Stammkapital: EUR 500.000 EUR 25.000 davon eingezahlt: EUR 500.000 gezeichnetes Kapital: davon eingezahlt: EUR 25.000 EUR 12.500 IFE Holding GmbH: 49 % davon eingezahlt: Smit Asset Management GmbH: 41 % EUR 25.000 Geschäftsführer: Willers Asset Management GmbH: 5 % Jakobus Smit Gerhard Bookjans: 5 % Geschäftsführer: Heinrich Willers Jakobus Smit Gerhard Bookjans Vorstand: Heinrich Willers Jakobus Smit Gerhard Bookjans Heinrich Willers Gerhard Bookjans Aufsichtsratsvorsitzender: Prof. Dr. Jürgen Parisi 100 %-ige Gesellschafterin 100 %-ige Gesellschafterin 9
Zusammenfassung 1.3 Die Genußscheine Wertpapiertyp Inhaber-Genußschein, festverzinsliches Wertpapier WKN / ISIN A1J VA7 / DE000A1JVA72 Emissionsvolumen / Nennbetrag 12.000 Inhaber-Genußscheine im Nennwert von je EUR 500,00 mit einem Gesamtvolumen von EUR 6.000.000,00. Angebotsbeginn Mit der Veröffentlichung dieses Wertpapierprospektes hat die UmweltBank die 12.000 Inhaber-Genußscheine übernommen und bietet diese voraussichtlich ab dem 18.05.2012 zum Kauf an, frühestens jedoch einen Tag nach der Veröffentlichung des Wertpapierprospektes. Laufzeit Die Laufzeit der Genußscheine beträgt 10 Jahre und 8 Monate, vom 01.05.2012 bis 31.12.2022. Verzinsung Die Verzinsung beträgt 5,65 % p.a. Die Zinsberechnungsmethode ist taggenau (365/365). Fälligkeit der Zinsen Die Zinszahlungen erfolgen jeweils jährlich am 31. Januar des Folgejahres, erstmalig am 31.01.2013 anteilig für den Zeitraum vom 01.05. bis 31.12.2012. Rückzahlung / Fälligkeit Die Rückzahlung der Genußscheine erfolgt zum Nennwert und wird zusammen mit der Zinszahlung für das letzte Laufzeitjahr am 31.01.2023 fällig. Sollte die Rückzahlung der Genußscheine bei Fälligkeit nicht erfolgen können, so sind die Genußscheine in Höhe des noch nicht zurückgezahlten Betrages weiter- hin mit dem Zinssatz von 5,65 % p.a. zu verzinsen. Verkaufskurs Der Verkaufskurs wird einen Tag nach der Veröffentlichung dieses Wertpapier- prospektes auf der Internetseite der UmweltBank unter www.umweltbank.de veröffentlicht. Mit Beginn der Zinslaufzeit zum 01.05.2012 sind im Kurs antei- lig die aufgelaufenen Stückzinsen enthalten. Zuzüglich zum Kurswert fällt eine Provision von 1,00 % des Kurswertes für die UmweltBank an. 10
Zusammenfassung Mindesthandelsvolumen Das Mindesthandelsvolumen beträgt EUR 2.500,00 nominal (entspricht fünf Genußscheinen), höhere Beträge müssen durch 500 teilbar sein. Zahlung und Lieferung Die Zahlungsvaluta ist zwei Geschäftstage nach Abschluss des jeweiligen Erwerbs- geschäftes, die buchungsmäßige Lieferung erfolgt spätestens zur Zahlungsvaluta. Übertragbarkeit / Handelbarkeit Die Genußscheine sind jederzeit frei übertragbar. Die Genußscheine werden wäh- rend der gesamten Laufzeit über den Telefonhandel der UmweltBank gehandelt. Verbriefung Die Genußscheine sind während der gesamten Laufzeit in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Börsenstraße 1, 60487 Frankfurt/ Main verwahrt wird. Besteuerung des Genußscheins Die Zinserträge und Kursgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Anlegervertretung Die Emittentin hat die UmweltBank gemäß § 6 der Genußscheinbedingungen als gemeinsame Vertreterin der Genußscheininhaber bestimmt. Sicherheiten Abtretung sämtlicher Sicherheitenfreigabe- und Rückübertragungsansprüche gemäß Anlage 2 des Sicherheitentreuhandvertrages zugunsten der Sicherheiten- treuhänderin, wobei der Anspruch auf den Verwertungserlös aus den Sicherhei- ten nachrangig gegenüber demjenigen der fremdfinanzierenden Bank ist. Veröffentlichung des Der Wertpapierprospekt wird auf der Internetseite der UmweltBank Wertpapierprospektes www.umweltbank.de veröffentlicht. Anforderung des Druckexemplare können kostenlos bei der UmweltBank, Laufertorgraben 6, Wertpapierprospektes 90489 Nürnberg, Telefon 0911 / 53 08 - 145 angefordert werden. 11
Zusammenfassung 1.4 Die Verwendung des Genußscheinkapitals Mittelverwendung Das Genußscheinkapital dient zur Rückführung von Zwischenfinanzierungen, die die Emittentin im Rahmen einer Gesamtfi- nanzierung für die Errichtung und Inbetriebnahme des Solarpark Fliegerhorst Oldenburg bei der IFE Eriksen AG, Oldenburg und bei der DKB Deutsche Kreditbank AG, Frankfurt (Oder) aufgenommen hat, zur Restzahlung des Kaufpreises für den So- larpark Fliegerhorst Oldenburg, zur Deckung der Emissionskosten, zur Bildung einer Liquiditätsreserve sowie zur Deckung der Rechts-, Beratungs-, Projektprüfungs- und sonstigen Kosten. 1. Rückführung der Zwischenfinanzierung IFE Eriksen AG EUR 3.030.000,00 2. Rückführung der Zwischenfinanzierung DKB Deutsche Kreditbank AG EUR 827.025,48 3. Restzahlung des Kaufpreises Solarpark Fliegerhorst Oldenburg EUR 1.360.000,00 4. Deckung der Emissionskosten EUR 495.000,00 5. Bildung einer Liquiditätsreserve EUR 187.589,00 6. Deckung der Rechts-, Beratungs-, Projektprüfungs- und sonstigen Kosten EUR 100.385,52 Summe EUR 6.000.000,00 Abzüglich Kosten für die Emission (4.) sowie Rechts-, Beratungs-, Projektprüfungs- und sonstige Kosten (6.) ergibt sich für die Emittentin ein Nettoerlös von EUR 5.404.614,48. 12
Risikofaktoren 2. Risikofaktoren Bei der Investition in diesen Genußschein der IFE So- gen und Kenntnisse verfügt, um den Ertrag der Genuß- larpark Fliegerhorst Oldenburg GmbH & Co. Betriebs- scheine unter wechselnden Bedingungen, die resultie- KG (Emittentin) handelt es sich um eine Wertpapier- renden Wertänderungen sowie die Auswirkungen einer anlage. Diese Wertpapieranlage ist mit Risiken verbun- solchen Anlage auf sein Gesamtportfolio einzuschätzen. den. Im Folgenden werden die aus Sicht der Emittentin wesentlichen Risikofaktoren beschrieben. Potenzielle Anleger sollten diese Risikofaktoren berücksichtigen, 2.1 Risiken in Bezug auf die Emittentin bevor sie sich für einen Kauf der Genußscheine ent- scheiden. Jeder Anleger, der an einer Investition in die a) Solarpark Fliegerhorst Oldenburg Genußscheine interessiert ist, muss entscheiden, ob die- se Investition angesichts seiner persönlichen Situation Die Emittentin betreibt den Solarpark Fliegerhorst Ol- für ihn geeignet ist. Insbesondere sollte jeder interes- denburg. Die wirtschaftliche Situation der Emittentin sierte Anleger und damit ihre Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Zins- und Rückzahlungspflichten gegenüber den Genußscheinin- (a) über genügend Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, habern ist wesentlich von den geplanten Zahlungsflüs- um eine aussagefähige Einstufung der Genußscheine, sen abhängig. Sollte die Emittentin zur Erfüllung ihrer der Vorteile und Risiken einer Investition in die Genuß- Zahlungsverpflichtungen wirtschaftlich nicht in der La- scheine und der in diesem Wertpapierprospekt enthalte- ge sein, würde dies die Zins- und Rückzahlungsansprü- nen Informationen vorzunehmen che der Genußscheininhaber erheblich gefährden und könnte bis zu einem Totalverlust führen. (b) Zugang zu und Kenntnis von geeigneten Analyse- werkzeugen haben, um im Hinblick auf seine per- Nachfolgend werden die aus Sicht der Emittentin we- sönliche finanzielle Situation und die Investition(en), sentlichen Risikofaktoren dargestellt. Es kann nicht aus- die in Erwägung gezogen wird (werden), eine Inves- geschlossen werden, dass daneben weitere Risikofakto- tition in die Genußscheine sowie die Auswirkungen, ren bestehen, die der Emittentin zum Zeitpunkt der Pros- die die Genußscheine auf sein Anlageportfolio insge- pektaufstellung nicht bekannt sind. samt haben, einstufen zu können Sonneneinstrahlung (c) über ausreichend finanzielle Mittel und Liquidität ver- Die Sonneneinstrahlung weicht in der Regel nur gering- fügen, um alle Risiken einer Anlage in die Genuß- fügig vom langjährigen Mittel ab. Es kann jedoch nicht scheine zu tragen ausgeschlossen werden, dass es bedingt durch klimati- sche Veränderungen zu grundsätzlichen, möglicherwei- (d) die Genußscheinbedingungen vollständig verstanden se negativen Veränderungen der Sonneneinstrahlung haben und mit den Finanzmärkten vertraut sein kommen könnte oder ein solcher Wandel bereits uner- kannt geschehen ist, ohne dass dies in der Erwartung (e) in der Lage sein, mögliche Szenarien für die Ent- der Emittentin bereits berücksichtigt werden konnte. wicklung der Wirtschaftslage, des Zinsniveaus und Auch ohne eine solche grundsätzliche Veränderung der sonstige Faktoren einzuschätzen, die seine Investi- Sonneneinstrahlung besteht die Möglichkeit, dass die tion und Fähigkeit, die bestehenden Risiken zu tra- Sonneneinstrahlung während der geplanten Laufzeit der gen, beeinflussen können. Genußscheine – etwa auch durch lokale Wetteränderun- gen – in erheblichem Umfang negativ von langjährigen Ein potenzieller Anleger sollte nur in die Genußscheine Durchschnittswerten abweichen könnte. Dies könnte die investieren, wenn er über die erforderlichen Erfahrun- Ertragslage der Emittentin beeinträchtigen. 13
Risikofaktoren Ertragsgutachten vorhersehbar. Eine Kostenüberschreitung, insbesonde- Den Erwartungen der Emittentin hinsichtlich der Son- re für Großreparaturen, die nicht über Gewährleistungs- neneinstrahlung und damit ihrer Erträge aus dem Verkauf ansprüche gegenüber den Modul- oder Wechselrichter- des produzierten Stroms liegt ein Sachverständigengut- herstellern abgesichert ist, kann nicht ausgeschlossen achten sowie eine von der Emittentin durchgeführte Er- werden. Neben diesen höheren Kosten schlagen sich die tragssimulation zugrunde. Es kann auch bei Einhaltung verminderten Umsätze direkt in einer Verringerung der der gebotenen Sorgfalt seitens des Gutachters nicht aus- Ertragslage der Emittentin nieder. geschlossen werden, dass dieses Gutachten – möglicher- weise in erheblichem Umfang – Ungenauigkeiten oder Lebensdauer Fehlannahmen enthalten könnte, die im Ergebnis zu Er- Bei der Planung des Genußscheins wurde eine Nut- trägen deutlich unterhalb der getroffenen Annahmen füh- zungsdauer der Photovoltaikanlage von mindestens 20 ren könnten. Es ist nicht gesichert, dass in diesem Fall ei- Jahren unterstellt. Bei den Solarmodulen der Photovol- ne Kompensation der Ausfälle durch eventuell mögliche taikanlage wurde kein altersbedingter Rückgang des Regressforderungen gegen den Gutachter erreicht werden Wirkungsgrades (Degradation) angenommen. Es kann könnte. Die Mindererträge könnten im Ergebnis zu ver- jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es während minderten Einnahmen bei der Emittentin führen. der Laufzeit zu einer Degradation kommt, was ertrags- mindernd wirken würde. Eine deutlich geringere Le- Einspeisevergütung / Erneuerbare-Energien-Gesetz bensdauer der Anlage könnte zu deutlich geringeren Die Emittentin rechnet für die Laufzeit dieses Genuß- Gesamterträgen der Emittentin führen. scheins mit einer Vergütung für erzeugten Strom nach dem zum Zeitpunkt der vergütungstechnischen Inbe- Drosselung durch Netzbetreiber triebnahme der Anlage maßgeblichem Vergütungssatz Kommt es während der Betriebsdauer zu Arbeiten am aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien Netz oder Umspannwerk, kann der Energieversorger die (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Die derzeitige Geset- Einspeisung in das Netz drosseln oder die Anlage kom- zeslage könnte sich ändern, insbesondere könnte das plett vom Netz nehmen. Zum Zeitpunkt der Prospektauf- Erneuerbare-Energien-Gesetz umgestaltet oder aufgeho- stellung sind keine außergewöhnlichen Maßnahmen am ben werden. Zudem ist nicht mit Sicherheit auszuschlie- Netz oder Umspannwerk bekannt, welche direkten Ein- ßen, dass die Änderung oder Aufhebung auch beste- fluss auf die Menge des eingespeisten Stromes haben hende Anlagen betreffen könnte. Dadurch könnten sich werden; für die gesamte Laufzeit des Genußscheins kann deutlich geringere Erträge bei der Emittentin ergeben. dies allerdings nicht ausgeschlossen werden. Auch im Falle einer generellen Netzüberlastung wird das Netzsi- Betriebsstörungen und Schäden cherheitsmanagement des Energieversorgers die Leistung Störungen beim Betrieb der Photovoltaikanlage können aller angeschlossenen Anlagen nach einem festgelegten zu Teilausfällen bis hin zu vollständigen Ausfällen der Plan drosseln oder komplett abschalten. Es ist nicht aus- Anlage führen. Ausfälle können sich durch technische zuschließen, dass hierfür zu leistende Kompensationszah- Schäden, aber auch durch unvorhergesehene Schadens- lungen nicht ausreichen, um den wirtschaftlichen Scha- einwirkungen von außen ergeben. Reparaturaufwendun- den bei der Emittentin zu kompensieren. gen sind vom Zeitpunkt und Umfang her nicht präzise 14
Risikofaktoren Kostensteigerungen c) Personal Auf der Kostenseite werden im Regelfall jährliche Kos- tensteigerungen erwartet. Es ist nicht auszuschließen, dass Für die kaufmännische und technische Betriebsführung sich die Kosten stärker als erwartet erhöhen. Die Einspei- und den Betrieb der Photovoltaikanlage sind adäquate severgütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz personelle Ressourcen in ausreichender Zahl, Zuverläs- werden andererseits nicht an allgemeine Preissteigerungen sigkeit und Qualifikation notwendig. Es ist nicht aus- (Inflation) angepasst. Liegt die tatsächliche Kostensteige- zuschließen, dass hier aufgrund einer fehlerhaften Pla- rung höher als kalkuliert, vermindern sich auch die Über- nung der Emittentin oder dem Ausfall oder Ausscheiden schüsse der Emittentin. von Mitarbeitern ohne angemessenen und rechtzeitigen Ersatz betriebliche Aufgaben nur unzureichend erfüllt Anschlussfinanzierungen werden können und sich hierdurch die wirtschaftliche Die Emittentin hat langfristige Darlehensverträge abge- Situation der Emittentin verschlechtern kann. Zudem schlossen. Da die Zinsbindungen vor Fälligkeit des Ge- bedingt der Personalbereich das Risiko, dass der Emit- nußscheins enden, können sich die Fremdkapitalkosten tentin wirtschaftliche Schäden infolge menschlichen in Abhängigkeit von den Anschlusskonditionen erhöhen. Versagens oder Fehlverhaltens entstehen könnten. Dies kann sich negativ auf die Ertragslage der Emittentin auswirken. d) Rechtsform der Emittentin Die Rückzahlung des Genußscheinkapitals erfolgt plan- Die Emittentin firmiert in der Form einer GmbH und mäßig zum 31.01.2023 durch vorhandene Liquidität Co. KG. Bei dieser Gesellschaftsform ist die Haftung der und die Aufnahme eines Anschlussdarlehens seitens der Kommanditisten auf die Kommanditeinlage und die Haf- Emittentin. Es ist möglich, dass die Rückzahlung zum tung der Komplementärin auf das Vermögen der GmbH be- Fälligkeitstermin z. B. wegen fehlender Anschlussfinan- schränkt. Sollte im Falle einer negativen Entwicklung der zierung ganz oder teilweise nicht erfolgen kann. wirtschaftlichen Situation der Emittentin diese zur eigen- ständigen Erfüllung ihrer Verpflichtungen, d.h. zur Zahlung b) Interessenkonflikte ihrer Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus dem Ge- nußschein nicht in der Lage sein, haften die Gesellschafter Aufgrund der teilweise bestehenden Personenidentität hierfür nur bis zur vorgenannten Höhe. Für diesen Fall stellt der Geschäftsführung der Emittentin und der Geschäfts- die gewählte Rechtsform der Emittentin ein Risiko für die führung der Kommanditistin ist es grundsätzlich nicht Sicherstellung der Zins- und Rückzahlungsansprüche der auszuschließen, dass die Beteiligten bei der Abwägung Anleger dar. der unterschiedlichen, ggf. gegenläufigen Interessen nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden, wenn eine Personenidentität nicht bestünde. 15
Risikofaktoren 2.2 Risiken in Bezug auf die Genußscheine ge verbundene Risiko. Es besteht die Möglichkeit, dass Investoren aufgrund einer tatsächlichen oder vermute- a) Kursverschlechterung ten Erhöhung des Risikos der Genußscheine eine höhe- re Rendite für den Fall des Ankaufs der Genußscheine Der Kurswert, also der Preis, zu dem die Genußscheine verlangen könnten. Die höhere Renditeerwartung rea- im Telefonhandel der UmweltBank gehandelt werden, lisiert sich durch eine Verringerung des gebotenen An- unterliegt – bedingt durch Veränderungen bei Angebot kaufskurses, also des Kurses, zu dem die Genußschein- und Nachfrage – Schwankungen. Auf den Preis, den die inhaber ihre Genußscheine im Telefonhandel verkaufen Marktteilnehmer für den Genußschein als angemessen könnten. Dies ist insbesondere dann zu erwarten, wenn erachten, wirken verschiedene Faktoren ein. Es ist nicht sich die Bonität der Emittentin – also ihre zu erwarten- auszuschließen, dass sich der Kurswert des Genuß- de Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Zins- und Rückzah- scheins zeitweilig oder dauerhaft verschlechtert und der lungsverpflichtungen aus dem Genußschein – während Anleger den Genußschein nur mit Kursverlusten ver- der Laufzeit tatsächlich oder mutmaßlich verschlech- kaufen kann. tern sollte. In diesem Fall müssten die Genußscheinin- haber mit einer negativen Veränderung des Kurswerts Im Folgenden werden die wesentlichen Risikofaktoren rechnen. dargestellt, die sich aus Sicht der Emittentin negativ auf den Kurswert auswirken können. Anlegerpsychologie Auf den Kurs von Wertpapieren, möglicherweise auch den Änderung des Marktzinsniveaus dieses Genußscheins, wirken neben objektiven Faktoren Aufgrund der festen Verzinsung der Genußscheine sind auch irrationale Einflüsse. Gefühle, Stimmungen und Ge- Inhaber der Genußscheine einem Zinsänderungsrisiko rüchte mit Bezug auf die Emittentin und / oder allgemeine ausgesetzt. Das Zinsänderungsrisiko ergibt sich aus der wirtschaftliche Entwicklungen (z.B. Konjunktur, Geldent- Ungewissheit über die zukünftigen Veränderungen des wertung) können dazu führen, dass potenzielle Käufer des Marktzinsniveaus. Der Käufer eines Wertpapiers ist ei- Genußscheins im Rahmen des Telefonhandels eine höhere nem Zinsänderungsrisiko in Form eines Kursverlustes Risikoprämie für die Anlage verlangen und sich dement- ausgesetzt, wenn das Marktzinsniveau steigt. Dieses Ri- sprechend der Kurswert der Genußscheine verringert. siko wirkt sich grundsätzlich umso stärker aus, je deut- licher der Marktzins ansteigt. b) Ausfall / Insolvenz der Emittentin Bonitätsverschlechterung Die Anleger in diesen Genußschein haben während der Die Höhe der Rendite einer Geldanlage – wie auch die- Laufzeit des Genußscheins gegenüber der Emittentin ei- ses Genußscheins – ist in der Regel auch Ausdruck der nen festen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Zin- Erwartung der Investoren über das mit dieser Geldanla- sen und zum Ende der vereinbarten Laufzeit auf Rück- 16
Risikofaktoren zahlung des Genußscheinkapitals zum Nominalwert. Die d) Fehlende Mitwirkungsrechte Verzinsung ist nicht gewinnabhängig. Die Genußscheinin- haber sind an zwischenzeitlichen Verlusten der Emittentin Die Genußscheine gewähren keine Teilnahme-, Mitwir- nicht beteiligt, d.h. diese mindern ihren Rückzahlungsan- kungs-, Stimm- oder Kontrollrechte in Bezug auf die spruch nicht. Alle Zahlungen der Emittentin setzen aber Emittentin mit Ausnahme der in den Genußscheinbe- deren Zahlungsfähigkeit und damit insbesondere auch ihr dingungen oder im Gesetz über Schuldverschreibungen Weiterbestehen voraus. Die Risikofaktoren auf Seiten der aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) Emittentin können allerdings zu einer Zahlungsunfähigkeit gewährten Rechte. Die Anleger haben daher grundsätz- und zur Insolvenz der Emittentin führen. Dies hätte für lich keine Möglichkeit, die Strategie und die Geschicke den Anleger Verluste bis hin zum Totalverlust seiner Anla- der Gesellschaft mitzubestimmen und sind von den Ent- ge sowie aller zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezahl- scheidungen der Geschäftsführung und der Gesellschaf- ten Zinsen zur Folge. terversammlung der Emittentin abhängig. Der Genußschein unterliegt keinem Einlagensicherungs- e) Fremdfinanzierung system. Weder über die Emittentin noch über die UmweltBank als c) Handelbarkeit der Genußscheine emissionsbegleitende Bank kann der Wertpapiererwerb fremdfinanziert werden. Wird die Wertpapieranlage teil- Die Genußscheine werden an keinem geregelten Markt weise oder vollständig fremdfinanziert, erhöht sich das Ri- zugelassen. Die Genußscheine sind jederzeit frei über- siko der Investition, da die aufgenommenen Fremdmittel tragbar und werden während der gesamten Laufzeit einschließlich der hiermit verbundenen Kosten (z. B. Kre- über den Telefonhandel der UmweltBank handelbar ditzinsen) zurückzuführen sind. Dies gilt auch für den Fall, sein. Voraussetzung für den Verkauf ist das Vorliegen dass Zinszahlungen nicht oder nur teilweise erfolgen bzw. eines Kaufinteresses eines Dritten. Die UmweltBank die Rückzahlung nur teilweise geschieht oder vollständig und die Emittentin sind nicht zum Selbsteintritt ver- ausfällt. Solche Ausfälle können durch die notwendige pflichtet. Insofern ist die Handelbarkeit eingeschränkt. Rückzahlung der Fremdfinanzierung zu einer Gefährdung Im schlechtesten Fall besteht das Risiko, dass sich ein weiteren Vermögens der Anleger, im schlimmsten Fall zu Wertpapier aufgrund eines zu geringen Handelsvolu- einer Privatinsolvenz der Anleger führen. Die Emittentin mens nicht verkaufen lässt. und die emissionsbegleitende Bank raten von einer Fremd- finanzierung der Anlage ab. 17
Die Emittentin 3. Die Emittentin 3.1 Überblick probenartige Leistungsvermessung unter Standardtestbe- dingungen (STC) und Elektrolumineszenzaufnahmen von Die Emittentin wurde am 08.08.2011 als IFE Solarpark zehn Modulen pro MW, sowie EVA-Vernetzungs- (Gel Fliegerhorst Oldenburg GmbH & Co. Betriebs-KG ge- Content-) und Rip-off Tests von drei Modulen. Die Modu- gründet und am 25.08.2011 in das Handelsregister ein- le sind nach IEC 61215 und IEC 61730 vom TÜV-Rhein- getragen. Persönlich haftende Gesellschafterin der Emit- land zertifiziert, Hanwha SolarOne erfüllt die ISO-Stan- tentin ist die IFE Park Management Oldenburg GmbH, dards für Qualitäts- bzw. Umweltmanagement ISO9001 die durch ihre Geschäftsführer Jakobus Smit, Heinrich und ISO 14001. Willers und Gerhard Bookjans vertreten wird. Alleinige Kommanditistin ist die IFE Energie GmbH mit einer ein- Die Garantie für die Module von Hanwha SolarOne um- gezahlten Kommanditeinlage von EUR 2.970.000,00, die fasst eine Leistungsgarantie von 25 Jahren und eine Pro- durch ihre Geschäftsführer Jakobus Smit, Heinrich Wil- duktgarantie auf Fertigungs- und Materialmängel von lers und Gerhard Bookjans vertreten wird. zehn Jahren. Die Leistungsgarantie lautet auf mindestens 91 % der Nennleistung für die ersten 10 Jahre und min- Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und destens 82 % der Nennleistung bis zum 25. Betriebsjahr. der Betrieb von Solarstromanlagen in Form eines Solar- Die Gewährleistungsansprüche gegenüber Hanwha So- parks in der Stadt Oldenburg. larOne wurden am 16.12.2011 von der Generalunterneh- merin IFE Eriksen AG auf die Solarpark Fliegerhorst Um einen besseren Überblick zur Emittentin geben zu Oldenburg GmbH & Co. Betriebs-KG übertragen. können, wird im Folgenden der oben genannte Solar- park in Oldenburg näher erläutert. Für die Umwandlung des von den Solarmodulen erzeug- ten Gleichstroms in netzkonformen Wechselstrom wer- den Wechselrichter vom Typ E-SPI-1770 FT des Herstel- 3.2 Beschreibung des Photovoltaikprojektes lers ENERCON GmbH, Aurich verwendet. Während der 17-jährigen Vertragsdauer des ENERCON PartnerKonzepts Standort und installierte Leistung (EPK) übernimmt die ENERCON GmbH gegenüber der Der Standort der Photovoltaikanlage befindet sich auf dem Emittentin die Gewähr für die Betriebsbereitschaft der So- ehemaligen Fliegerhorst-Gelände (Konversionsfläche) im larwechselrichterstationen und verpflichtet sich, diese bei Nordwesten Oldenburgs (PLZ 26122) in Niedersachsen, auf auftretenden Schäden auf eigene Kosten instand zu setzen. einer Gesamtfläche von ca. 29,3 ha mit einer Gesamtleis- Darüber hinaus garantiert das EPK eine technische Verfüg- tung von rund 13,9 MWp. Die Emittentin hat den Solarpark barkeit der Wechselrichter von mindestens 98 %. Fliegerhorst Oldenburg 2011 schlüsselfertig von der IFE Eriksen AG als Generalunternehmerin erworben. Der So- Nutzungsverträge larpark soll jährlich gut 12,7 Millionen kWh umweltfreund- Mit dem Eigentümer des Grundstücks, der Stadt Olden- lichen Strom ins Netz der EWE (Energieversorger Weser- burg, wurde ein Pachtvertrag über eine 29,2651 ha große Ems) einspeisen, umgerechnet können damit rund 3.200 Fläche für die Errichtung und den Betrieb des Solarparks Vier-Personen-Haushalte mit Solarstrom versorgt werden. geschlossen. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre und 4 Mo- nate zuzüglich einer Verlängerungsoption von 5 Jahren. Module und Wechselrichter Die dingliche Sicherung der Rechte erfolgte über die Am Standort sind 59.136 polykristalline Module SF220- grundbuchliche Eintragung von beschränkt persönlichen 30-1P235L der Firma Hanwha SolarOne Co., Ltd. mit Dienstbarkeiten zu Gunsten der Emittentin. Die Stadt Ol- einer Gesamtnennleistung von 13.897 kWp im Einsatz. denburg erhielt eine einmalige Pachtzahlung, die im Rah- Die Sicherstellung der Modulqualität erfolgte durch stich- men der Investitionskosten berücksichtigt wurde. 18
Die Emittentin Energieertrag und Einspeisevergütung sicher, die von der IFE Eriksen AG selbst oder durch von Die installierte Gesamtleistung der in diesem Prospekt be- ihr geschulte und autorisierte Dritte durchgeführt wird. schriebenen Photovoltaikanlage beträgt rund 13,9 MWp. Um Auswirkungen von möglichen Schäden während Der spezifische Jahresertrag der Anlage bzw. des Stand- der Betriebsphase zu minimieren, wurden mit der Bas- ortes wurde durch ein Gutachten der DGS Deutsche Ge- ler Securitas Versicherungs-AG eine Betriebshaft- sellschaft für Sonnenenergie, Landesverband Berlin Bran- pflichtversicherung und mit der Gothaer Allgemeine denburg e.V., Wrangelstraße 100, 10997 Berlin vom Versicherung AG eine Elektronik- und Elektronik-Be- 05.10.2011 in Höhe von 916 kWh / kWp ermittelt, sowie triebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen. durch eine von der Emittentin durchgeführte Ertragssimu- lation vom 26.01.2012 mit einem Ergebnis von 933 kWh / Finanzierung kWp bestätigt. Nach dem zugrundeliegenden Vergütungs- Die Finanzierung der Photovoltaikanlage erfolgte durch satz des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien Eigenkapital in Höhe von EUR 2.970.000,00 und Zwi- (Erneuerbare-Energien-Gesetz) ergibt sich eine Vergütung schenfinanzierungen durch die IFE Eriksen AG in Höhe von 22,07 Cent je erzeugter Kilowattstunde Strom. von EUR 3.030.000,00 und die DKB Deutsche Kredit- bank AG, Frankfurt (Oder) in Höhe von EUR 827.025,48. Inbetriebnahme und Sicherstellung des Betriebs Die Ablösung der Zwischenfinanzierungen erfolgt durch Der Solarpark Fliegerhorst Oldenburg wurde 2011 die Genußscheinemission. Das langfristige Fremdkapital schlüsselfertig von der IFE Eriksen AG als Ge- wurde von der DKB Deutsche Kreditbank AG, Frankfurt neralunternehmerin zu einem Festpreis von EUR (Oder) in Höhe von EUR 20.790.000,00 gestellt, davon 26.250.000,00 gekauft. Der Solarpark war am EUR 10.000.000,00 aus dem KfW-Programm Erneuerba- 16.12.2011 soweit fertiggestellt, dass alle Vorausset- re Energien. Sämtliche langfristige Investitionskredite sind zungen erfüllt waren, um den gesetzlichen Anspruch ausbezahlt und die Zinssätze wurden fixiert. Da die Zins- gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf eine bindungen vor Fälligkeit des Genußscheins enden, können zwanzigjährige Vergütung zu dem zu diesem Zeitpunkt sich die Fremdkapitalkosten in Abhängigkeit von den An- geltenden Vergütungssatz in Höhe von 22,07 Cent je schlusskonditionen erhöhen. Die Absicherung der Fremd- Kilowattstunde erzeugtem Strom zu erlangen (vergü- kapitalmittel erfolgt unter anderem durch die Sicherungs- tungstechnische Inbetriebnahme). Seit dem 23.02.2012 übereignung der Photovoltaikanlage, die Abtretung der speist der Solarpark Strom in das öffentliche Netz ein. Ansprüche aus der Einspeisevergütung sowie die Abtre- tung von Rechten aus Nutzungs-, Wartungs- und Versiche- Mit Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2011 hat die Emitten- rungsverträgen (siehe auch Anhang 2 zum Sicherheiten- tin die kaufmännische und technische Betriebsführung an treuhandvertrag, der Bestandteil dieses Prospektes ist). die Komplementärin, die IFE Park Management Olden- burg GmbH, übertragen. Mit Vertrag zur Geschäftsbesor- Wirtschaftlichkeit gung und technischen Betriebsführung vom 17.11.2011 Der Gesamtinvestitionsaufwand der Photovoltaikanlage und Nachtrag vom 19.01.2012 hat die Komplementärin für beträgt EUR 29.760.000,00. Dem gegenüber stehen pro- die Emittentin die kaufmännische Verwaltung und tech- gnostizierte Erträge aus der Einspeisevergütung in Höhe nische Betriebsführung des Solarpark Fliegerhorst Olden- von jährlich EUR 2.809.434,10 ab dem ersten vollen Be- burg treuhänderisch an die IFE Eriksen AG übertragen. triebsjahr 2013 bis zum Jahr 2031. Die Einspeiseerlöse Die Pflichten aus diesem Vertrag beinhalten u.a. die Funk- dienen der Emittentin zur Deckung des Kapitaldienstes tionsüberwachung des Solarparks und aller zugehörigen der Fremdfinanzierung, der Deckung der laufenden Kos- Anlagen, wie regelmäßige, mindestens einmal tägliche Ab- ten zum Betrieb der Anlage sowie der Zahlung der Ge- frage der Fernüberwachung und die Kontrolle von Steue- nußscheinzinsen und dem Aufbau einer Liquiditätsreser- rungs- und Leistungskurven. Die IFE Eriksen AG stellt da- ve. Eine detaillierte Ergebnis- und Liquiditätsprognose ist rüber hinaus die Wartung und Inspektion der Solarmodule unter Punkt 3.3 dieses Prospektes abgebildet. 19
Die Emittentin 3.3 Ergebnis- und Liquiditätsprognose der Emittentin Jahr 2012 2013 2014 2015 Ergebnisprognose (in EUR) Ertrag 1. Einspeisevergütung 2.563.609 2.809.434 2.809.434 2.809.434 2. Guthabenzinsen 24.414 25.697 26.877 27.888 Gesamterträge 2.588.023 2.835.131 2.836.311 2.837.323 Aufwand 3. Pachtvorauszahlung (kalkulatorisch) 115.988 115.988 115.988 115.988 4. ENERCON PartnerKonzept (EPK) 0 0 50.919 51.937 5. Betriebsführung 51.272 56.189 56.189 56.189 6. Komplementärvergütung 1.000 1.025 1.051 1.077 7. Rechts-/Steuerberatung 6.000 6.150 6.304 6.461 8. Versicherungen 23.149 23.728 24.321 24.929 9. Abschreibungen 1.312.500 1.312.500 1.312.500 1.312.500 10. Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten 650.000 0 0 0 11. Rückstellungen Rückbau 954 1.057 1.172 1.287 12. Zinsaufwendungen Fremdkapital 911.442 774.601 727.656 680.710 13. Zinsaufwendungen Genußschein 260.000 390.000 390.000 390.000 14. Sonstige Kosten 52.000 52.000 52.000 52.000 Gesamtaufwendungen 3.384.305 2.733.237 2.738.098 2.693.078 15. Gewerbesteuer 0 0 1.219 55.550 Ergebnis nach Gewerbesteuer -796.282 101.894 96.994 88.696 Liquiditätsprognose (in EUR) Ergebnis nach Gewerbesteuer -796.282 101.894 96.994 88.696 16. Zzgl. Abschreibung 1.312.500 1.312.500 1.312.500 1.312.500 17. Zzgl. Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten 650.000 0 0 0 18. Zzgl. Pachtvorauszahlung (kalkulatorisch) 115.988 115.988 115.988 115.988 19. Zzgl. Rückstellungen Rückbau 954 1.057 1.172 1.287 20. Abzgl. einbehaltene Abgeltungsteuer inkl. SolZ. 6.440 6.779 7.090 7.357 21. Abzgl. Tilgung Fremdkapital 0 1.222.941 1.222.941 1.222.941 22. Abzgl. Tilgung Genußscheinkapital 0 0 0 0 23. Aufnahme Anschlussdarlehen 0 0 0 0 24. Mögliche Entnahmen Kommanditisten 237.600 237.600 237.600 237.600 Liquidität p.a. 1.039.120 64.118 59.023 50.572 Kumulierte Liquidität 1.220.709 1.284.827 1.343.849 1.394.421 20
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