GENUßSCHEIN SOLARPARK FLIEGERHORST OLDENBURG - UMWELTBANK

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GENUßSCHEIN SOLARPARK FLIEGERHORST OLDENBURG - UMWELTBANK
Genußschein Solarpark
		            Fliegerhorst Oldenburg
Vorwort

Sehr geehrte Interessentinnen und Interessenten,
liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Oldenburg,

mit diesem Genußschein-Prospekt stellen wir Ihnen unser      Solarenergie e.V. geht die Emittentin davon aus, einen
Projekt Solarpark Fliegerhorst Oldenburg (Niedersachsen)     Gesamtenergieertrag von rund 12.700.000 kWh pro Jahr
vor, für das die IFE Eriksen AG die Planung und Realisie-    zu erzielen. Die erzeugte Jahresenergie entspricht dem
rung übernommen hat.                                         Bedarf von rund 3.200 Vier-Personen-Haushalten und
                                                             vermeidet jährlich rund 7.400 Tonnen CO2.
Auf einer ehemaligen Militärliegenschaft wurde auf einer
Fläche von mehr als 29 ha einer der größten Solarparks       Dieser Solarpark ist nicht von den aktuell im Deutschen
Niedersachsens mit einer Nennleistung von 13,9 MW re-        Bundestag beschlossenen Senkungen der Vergütungssät-
alisiert. Die Solarmodule eines der weltgrößten Hersteller   ze für den erzeugten Solarstrom betroffen, da die vergü-
Hanwha Solar One sowie die bewährten Wechselrichter          tungstechnische Inbetriebnahme bereits in 2011 stattge-
der ENERCON GmbH lieferten die Technik für diesen            funden hat.
regional bedeutsamen Beitrag zur Energiewende.
Die IFE Eriksen AG gehört zu den etabliertesten Projekt-     Wir freuen uns, insbesondere auch den Bürgerinnen und
management-Unternehmen im Bereich der Erneuerba-             Bürgern der Stadt Oldenburg die Möglichkeit zu geben,
ren Energien in Norddeutschland. Zu ihrem Kerngeschäft       sich an diesem Solarpark „vor der Haustür“ zu beteiligen.
zählt die Entwicklung und dauerhafte Betriebsführung         Nutzen Sie mit diesem wirtschaftlich und ökologisch at-
von Wind- und Solarparks. Rund 180 MW installierte           traktiven Projekt – Solarpark Fliegerhorst Oldenburg – die
Kraftwerksleistung in Niedersachsen, Brandenburg und         Chance, persönlich an der Energiewende mitzuwirken!
Mecklenburg-Vorpommern sind bisher unter der Regie
der IFE Eriksen AG entstanden.                               Wir haben unseren Genußschein nach bestem Wissen und
                                                             Gewissen konzipiert. Lesen Sie diesen Prospekt bitte sorg-
Mit diesem Solarprojekt vereinen sich ökologische und        fältig und prüfen Sie, ob sich dieses Angebot mit Ihren
ökonomische Aspekte. Es leistet in idealer Weise einen       Anlagezielen deckt. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.
wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und
zum praktischen Umweltschutz sowie eine nennenswer-          Mit besten Empfehlungen
te Einsparung des klimaschädlichen CO2. Unter Berück-
sichtigung des Solargutachtens des unabhängigen und
zertifizierten Gutachters DGS Deutsche Gesellschaft für      Oldenburg, im Mai 2012

Jakobus Smit			Heinrich Willers			Gerhard Bookjans
Genußschein Solarpark Fliegerhorst Oldenburg

Wertpapierprospekt vom 15.05.2012

für das öffentliche Angebot von 12.000 Genußscheinen der IFE Solarpark Fliegerhorst
Oldenburg GmbH & Co. Betriebs-KG im Nennwert von je EUR 500,00

mit einem Gesamtvolumen von EUR 6.000.000,00

WKN A1J VA7
ISIN DE000A1JVA72

Anbieterin: UmweltBank AG, Nürnberg
Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

1. Zusammenfassung                                                        3
   1.1 Zusammenfassung der Risikofaktoren                                 3
   1.2 Die Emittentin                                                     7
   1.3 Die Genußscheine                                                  10
   1.4 Die Verwendung des Genußscheinkapitals                            12

2. Risikofaktoren                                                        13
   2.1 Risiken in Bezug auf die Emittentin                               13
   2.2 Risiken in Bezug auf die Genußscheine                             16

3. Die Emittentin                                                        18
   3.1 Überblick                                                         18
   3.2 Beschreibung des Photovoltaikprojektes                            18
   3.3 Ergebnis- und Liquiditätsprognose der Emittentin                  20
   3.4 Informationen über die Emittentin                                 26
   3.5 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin                29

4. Angaben zu den Genußscheinen                                          30
   4.1 Das Angebot                                                       30
   4.2 Genußscheinbedingungen                                            34
   4.3 Sicherheitentreuhandvertrag                                       39
   4.4 Besteuerung in der Bundesrepublik Deutschland                     43

5. Wichtige Verträge und Vertragspartner                                 45

6. Weitere Angaben und Informationen                                     46
   6.1 Wichtiger Hinweis                                                 46
   6.2 Wichtige Informationen                                            46
   6.3 Weitere Angaben                                                   48
   6.4 Angaben nach § 5 Absatz 4 Wertpapierprospektgesetz                49

Anhang: Historische Finanzinformationen der IFE Solarpark Fliegerhorst
		         Oldenburg GmbH & Co. Betriebs-KG                              50
Unterschriftenseite                                                      56
Zusammenfassung

1. Zusammenfassung

Allgemeine Hinweise                                        1.1.1 Risiken in Bezug auf die Emittentin
Diese Zusammenfassung ist eine Einführung zum Wert-
papierprospekt. Bitte stützen Sie jede Entscheidung zur    a) Solarpark Fliegerhorst Oldenburg
Anlage in diesen Genußschein auf die Prüfung des ge-
samten Wertpapierprospektes. Für den Fall, dass vor ei-    Die Emittentin betreibt den Solarpark Fliegerhorst Ol-
nem Gericht Ansprüche aufgrund der in diesem Wertpa-       denburg. Die wirtschaftliche Situation der Emittentin und
pierprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht     damit ihre Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Zins- und Rück-
werden, könnte der als Kläger auftretende Anleger in       zahlungspflichten gegenüber den Genußscheininhabern
Anwendung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften der     ist wesentlich von den geplanten Zahlungsflüssen abhän-
Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes die Kosten      gig. Sollte die Emittentin zur Erfüllung ihrer Zahlungs-
für die Übersetzung des Wertpapierprospektes vor Pro-      verpflichtungen wirtschaftlich nicht in der Lage sein,
zessbeginn zu tragen haben. Diejenigen Personen, die die   würde dies die Zins- und Rückzahlungsansprüche der
Verantwortung für die Zusammenfassung einschließlich       Genußscheininhaber erheblich gefährden und könnte bis
einer Übersetzung hiervon haben, oder von denen deren      zu einem Totalverlust führen.
Erlass ausgeht, können haftbar gemacht werden, jedoch
nur für den Fall, dass die Zusammenfassung irreführend,    Nachfolgend werden die aus Sicht der Emittentin we-
unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen      sentlichen Risikofaktoren dargestellt.
mit den anderen Teilen des Wertpapierprospektes gelesen
wird. Alle Angaben in diesem Wertpapierprospekt bezie-     Sonneneinstrahlung
hen sich auf die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des      In der Regel unterliegt die Sonneneinstrahlung nur gerin-
Wertpapierprospektes geltenden Verhältnisse und Rechts-    gen Schwankungen. Es ist allerdings möglich, dass etwa
lagen. Dieser Wertpapierprospekt enthält Prognosen über    durch einen allgemeinen Wandel des Klimas, durch lo-
künftige Entwicklungen, die nach sorgfältiger Planung      kale Wetteränderungen oder durch sonstige Faktoren das
und Prüfung zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Wert-      Sonnenaufkommen während der geplanten Laufzeit der
papierprospektes abschätzbar waren.                        Genußscheine in möglicherweise erheblichem Umfang
                                                           negativ von den Erwartungen der Emittentin abweichen
                                                           könnte. Dies könnte die Ertragslage der Emittentin beein-
1.1 Zusammenfassung der Risikofaktoren                     trächtigen.

Im Folgenden werden die aus Sicht der IFE Solarpark        Ertragsgutachten
Fliegerhorst Oldenburg GmbH & Co. Betriebs-KG              Den Erwartungen der Emittentin hinsichtlich des Sonnen-
(Emittentin) wesentlichen allgemeinen und besonderen       aufkommens und damit ihrer Erträge aus dem Verkauf des
Risikofaktoren zusammengefasst dargestellt. Potenzielle    produzierten Stroms liegt ein Sachverständigengutachten
Anleger sollten sich vor einer Entscheidung für eine In-   sowie eine von der Emittentin durchgeführte Ertragssimu-
vestition in den Genußschein mit diesem vertraut machen    lation zugrunde. Es kann nicht ausgeschlossen werden,
und prüfen, ob sie in der Lage sind, die Risiken dieser    dass dieses Gutachten – möglicherweise in erheblichem
Wertpapieranlage zu tragen.                                Umfang – Ungenauigkeiten oder Fehlannahmen enthalten

                                                                                                                       3
Zusammenfassung

    könnte, die im Ergebnis zu Erträgen deutlich unterhalb der   Drosselung durch Netzbetreiber
    getroffenen Annahmen führen könnten. Es ist nicht gesi-      Kommt es während der Betriebsdauer unvorhergesehen zu
    chert, dass diese Ausfälle durch eventuelle Regressforde-    Arbeiten am Netz oder Umspannwerk, kann der Energiever-
    rungen an den Gutachter ausgeglichen werden könnten.         sorger die Einspeisung in das Netz drosseln oder die Anlage
    Die Mindererträge könnten im Ergebnis zu verminderten        komplett vom Netz nehmen. Auch im Falle einer generellen
    Erträgen bei der Emittentin führen.                          Netzüberlastung wird das Netzsicherheitsmanagement des
                                                                 Energieversorgers die Leistung aller angeschlossenen An-
    Einspeisevergütung / Erneuerbare-Energien-Gesetz             lagen nach einem festgelegten Plan drosseln oder komplett
    Die Emittentin rechnet für die Laufzeit dieses Genuß-        abschalten. Hierfür zu leistende Kompensationszahlungen
    scheins mit einer Vergütung für erzeugten Strom nach         reichen eventuell nicht aus, um den wirtschaftlichen Scha-
    dem zum Zeitpunkt der vergütungstechnischen Inbe-            den bei der Emittentin zu kompensieren.
    triebnahme der Anlage maßgeblichem Vergütungssatz
    aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien         Kostensteigerungen
    (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Die derzeitige Geset-         Auf der Kostenseite werden im Regelfall jährliche Kos-
    zeslage könnte sich ändern, insbesondere könnte das          tensteigerungen erwartet. Es ist nicht auszuschließen,
    Erneuerbare-Energien-Gesetz umgestaltet oder aufgeho-        dass sich die Kosten stärker als erwartet erhöhen. Die
    ben werden. Zudem ist nicht mit Sicherheit auszuschlie-      Einspeisevergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-
    ßen, dass die Änderung oder Aufhebung auch beste-            Gesetz werden andererseits nicht an allgemeine Preis-
    hende Anlagen betreffen könnte. Dadurch könnten sich         steigerungen (Inflation) angepasst. Liegt die tatsächliche
    deutlich geringere Erträge bei der Emittentin ergeben.       Kostensteigerung höher als kalkuliert, vermindern sich
                                                                 auch die Überschüsse der Emittentin.
    Betriebsstörungen und Schäden
    Störungen beim Betrieb der Photovoltaikanlage – durch        Anschlussfinanzierungen
    technische Fehler oder Schadeinwirkungen von außen –         Die Emittentin hat langfristige Darlehensverträge abge-
    können zu Teilausfällen bis hin zu vollständigen Ausfällen   schlossen. Da die Zinsbindungen vor Fälligkeit des Ge-
    der betroffenen Anlagen bzw. zu erhöhten Reparaturauf-       nußscheins enden, können sich die Fremdkapitalkosten
    wendungen führen. Eine Überschreitung der für Repa-          in Abhängigkeit von den Anschlusskonditionen erhöhen.
    raturaufwendungen angenommenen Kosten kann nicht             Dies kann sich negativ auf die Ertragslage der Emittentin
    ausgeschlossen werden. Neben diesen höheren Kosten           auswirken.
    schlagen sich die verminderten Umsätze direkt in einer
    Verringerung der Ertragslage der Emittentin nieder.          Die Rückzahlung des Genußscheinkapitals erfolgt plan-
                                                                 mäßig zum 31.01.2023 durch vorhandene Liquidität
    Lebensdauer                                                  und die Aufnahme eines Anschlussdarlehens seitens der
    Bei den Solarmodulen der Photovoltaikanlage wurde            Emittentin. Es ist möglich, dass die Rückzahlung zum
    kein altersbedingter Rückgang des Wirkungsgrades (De-        Fälligkeitstermin z. B. wegen fehlender Anschlussfinan-
    gradation) angenommen. Es kann aber nicht ausgeschlos-       zierung ganz oder teilweise nicht erfolgen kann.
    sen werden, dass es während der Laufzeit zu einer De-
    gradation kommt, was ertragsmindernd wirken würde.
    Eine deutlich geringere Lebensdauer der Anlage als die
    angenommenen 20 Jahre könnte zu deutlich geringeren
    Gesamterträgen der Emittentin führen.

4
Zusammenfassung

b) Interessenkonflikte                                       1.1.2 Risiken in Bezug auf die Genußscheine

Aufgrund der bestehenden Personenidentität der Ge-           a) Kursverschlechterung
schäftsführung der Emittentin und der Geschäftsführung
der Kommanditistin ist es grundsätzlich nicht auszuschlie-   Der Kurswert, also der Preis, zu dem die Genußschei-
ßen, dass die Beteiligten bei der Abwägung der unter-        ne im Telefonhandel der UmweltBank gehandelt werden,
schiedlichen, ggf. gegenläufigen Interessen nicht zu den     unterliegt – bedingt durch Veränderungen bei Angebot
Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden, wenn ei-    und Nachfrage – Schwankungen. Auf den Preis, den die
ne Personenidentität nicht bestünde.                         Marktteilnehmer für den Genußschein als angemessen
                                                             erachten, wirken verschiedene Faktoren ein. Es ist nicht
c) Personal                                                  auszuschließen, dass sich der Kurswert des Genußscheins
                                                             zeitweilig oder dauerhaft verschlechtert und der Anleger
Für die kaufmännische und technische Betriebsführung         den Genußschein nur mit Kursverlusten verkaufen kann.
und den Betrieb der Photovoltaikanlage sind adäquate
personelle Ressourcen in ausreichender Zahl, Zuverläs-       Im Folgenden werden die wesentlichen Risikofaktoren
sigkeit und Qualifikation notwendig. Es ist nicht aus-       dargestellt, die sich aus Sicht der Emittentin negativ auf
zuschließen, dass solches Personal aufgrund von Aus-         den Kurswert auswirken können.
scheiden oder Fehlplanung nicht während der gesamten
Laufzeit zur Verfügung steht. Zudem bedingt der Perso-       Änderung des Marktzinsniveaus
nalbereich das Risiko, dass der Emittentin wirtschaftliche   Während der Zinssatz des Genußscheins für die Laufzeit
Schäden infolge menschlichen Versagens oder Fehlver-         fixiert ist, unterliegt das allgemeine Marktzinsniveau tägli-
haltens entstehen könnten.                                   chen Schwankungen. Das Zinsänderungsrisiko ergibt sich
                                                             aus der Ungewissheit über die zukünftigen Veränderungen
d) Rechtsform der Emittentin                                 des Marktzinsniveaus. Der Käufer eines Wertpapiers ist ei-
                                                             nem Zinsänderungsrisiko in Form eines Kursverlustes aus-
Die Emittentin firmiert in der Form einer GmbH und           gesetzt, wenn das Marktzinsniveau steigt, und zwar umso
Co. KG. Bei dieser Gesellschaftsform ist die Haftung der     stärker, je mehr das Marktzinsniveau steigt.
Kommanditisten auf die Kommanditeinlage und die Haf-
tung der Komplementärin auf das Vermögen der GmbH            Bonitätsverschlechterung
beschränkt. Sollte im Falle einer negativen Entwick-         Die Höhe der Rendite einer Geldanlage – wie auch die-
lung der wirtschaftlichen Situation der Emittentin diese     ses Genußscheins – ist in der Regel auch Ausdruck der
zur eigenständigen Erfüllung ihrer Verpflichtungen, d.h.     Erwartung der Investoren über das mit dieser Geldanlage
zur Zahlung ihrer Zins- und Rückzahlungsverpflichtun-        verbundene Risiko. Es besteht die Möglichkeit, dass po-
gen aus dem Genußschein nicht in der Lage sein, haften       tenzielle Genußschein-Investoren im Telefonhandel auf-
die Gesellschafter hierfür nur bis zur vorgenannten Hö-      grund einer tatsächlichen oder vermuteten Erhöhung des
he. Für diesen Fall stellt die gewählte Rechtsform der       Risikos der Genußscheine eine höhere Rendite für einen
Emittentin ein Risiko für die Sicherstellung der Zins- und   Ankauf der Genußscheine verlangen könnten. Die höhere
Rückzahlungsansprüche der Anleger dar.                       Renditeerwartung realisiert sich durch eine Verringerung
                                                             des gebotenen Ankaufskurses, zu dem die Genußschein-
                                                             inhaber ihre Genußscheine verkaufen könnten. Dies ist
                                                             insbesondere dann zu erwarten, wenn sich die Bonität
                                                             der Emittentin während der Laufzeit tatsächlich oder
                                                             mutmaßlich verschlechtern sollte.

                                                                                                                             5
Zusammenfassung

    Anlegerpsychologie                                           barkeit eingeschränkt. Im schlechtesten Fall besteht das
    Auf den Kurs von Wertpapieren, möglicherweise auch auf       Risiko, dass sich der Genußschein aufgrund eines zu ge-
    den dieses Genußscheins, wirken neben objektiven Faktoren    ringen Handelsvolumens nicht verkaufen lässt.
    auch irrationale Einflüsse. Gefühle, Stimmungen und Ge-
    rüchte mit Bezug auf die Emittentin und / oder allgemeine    d) Fehlende Mitwirkungsrechte
    wirtschaftliche Entwicklungen (z.B. Konjunktur, Geldent-
    wertung) können dazu führen, dass potenzielle Käufer des     Die Genußscheine gewähren keine Teilnahme-, Mitwir-
    Genußscheins im Rahmen des Telefonhandels eine höhere        kungs-, Stimm- oder Kontrollrechte in Bezug auf die
    Risikoprämie für die Anlage verlangen und dementspre-        Emittentin mit Ausnahme der in den Genußscheinbedin-
    chend der Kurswert der Genußscheine sich verringert.         gungen oder im Gesetz über Schuldverschreibungen aus
                                                                 Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz) ge-
    b) Ausfall / Insolvenz der Emittentin                        währten Rechte. Die Anleger haben daher grundsätzlich
                                                                 keine Möglichkeit, die Strategie und die Geschicke der
    Die Genußscheinanleger haben einen fest vereinbarten         Gesellschaft mitzubestimmen und sind von den Entschei-
    Zins- und Rückzahlungsanspruch und nehmen nicht an           dungen der Geschäftsführung und der Gesellschafterver-
    Verlusten der Emittentin teil. Alle Zahlungen der Emit-      sammlung der Emittentin abhängig.
    tentin setzen aber deren Zahlungsfähigkeit voraus. Die
    Risikofaktoren auf Seiten der Emittentin können aller-       e) Fremdfinanzierung
    dings zu einer Zahlungsunfähigkeit und zur Insolvenz der
    Emittentin führen. Dies hätte für den Anleger Verluste bis   Weder über die Emittentin noch über die UmweltBank als
    hin zum Totalverlust seiner Anlage sowie aller zu diesem     emissionsbegleitende Bank kann der Wertpapiererwerb
    Zeitpunkt noch nicht ausgezahlten Zinsen zur Folge.          fremdfinanziert werden. Wird die Wertpapieranlage teil-
                                                                 weise oder vollständig fremdfinanziert, erhöht sich das Ri-
    Der Genußschein unterliegt keinem Einlagensicherungs-        siko der Investition, da die aufgenommenen Fremdmittel
    system.                                                      einschließlich der hiermit verbundenen Kosten (z. B. Kre-
                                                                 ditzinsen) zurückzuführen sind. Dies gilt auch für den Fall,
    c) Handelbarkeit der Genußscheine                            dass Zinszahlungen nicht oder nur teilweise erfolgen bzw.
                                                                 die Rückzahlung nur teilweise geschieht oder vollständig
    Die Genußscheine werden an keinem geregelten Markt           ausfällt. Solche Ausfälle können durch die notwendige
    zugelassen, sind aber jederzeit frei übertragbar und wer-    Rückzahlung der Fremdfinanzierung zu einer Gefährdung
    den während der gesamten Laufzeit über den Telefonhan-       weiteren Vermögens der Anleger, im schlimmsten Fall zu
    del der UmweltBank handelbar sein. Voraussetzung für         einer Privatinsolvenz der Anleger führen. Die Emittentin
    den Verkauf ist das Vorliegen eines Kaufinteresses eines     und die emissionsbegleitende Bank raten von einer Fremd-
    Dritten. Die UmweltBank und die Emittentin sind nicht        finanzierung der Anlage ab.
    zum Selbsteintritt verpflichtet. Insofern ist die Handel-

6
Zusammenfassung

1.2 Die Emittentin

Emittentin des Genußscheins   IFE Solarpark Fliegerhorst Oldenburg GmbH & Co. Betriebs-KG, Rosenstraße 41,
                              26122 Oldenburg.

                              Die Emittentin wurde am 08.08.2011 gegründet und am 25.08.2011 in das Handels-
                              register des Amtsgerichts Oldenburg unter HRA 202941 eingetragen. Die Komple-
                              mentärin der Emittentin, die IFE Park Management Oldenburg GmbH mit Sitz in
                              Oldenburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB
                              205970, vertreten durch die Geschäftsführer Jakobus Smit, Heinrich Willers und
                              Gerhard Bookjans, hält keine Einlage und ist am Vermögen sowie am Ergebnis der
                              Emittentin nicht beteiligt. Die IFE Energie GmbH mit Sitz in Oldenburg, eingetragen
                              im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 201483, ist als alleini-
                              ge Kommanditistin an der Emittentin mit einer eingezahlten Kommanditeinlage von
                              EUR 2.970.000,00 beteiligt.

Geschäftstätigkeit            Gegenstand der IFE Solarpark Fliegerhorst Oldenburg GmbH & Co. Betriebs-KG
                              ist die Errichtung und der Betrieb von Solarstromanlagen in Form eines Solar-
                              parks in der Stadt Oldenburg.

                                                                                                                    7
Zusammenfassung

    Ausgewählte historische Finanzinformationen der Emittentin

    in EUR                                                                                                         geprüft
                                                                                                                31.12.2011

    Bilanzsumme                                                                                              27.940.972,13

    Anlagevermögen                                                                                           26.140.625,00

    Umlaufvermögen                                                                                            1.800.347,13

    Kommanditkapital                                                                                          2.970.000,00

    Ausstehende Einlage                                                                                                0,00

    Verbindlichkeiten                                                                                        25.433.260,01

    in EUR                                                                             Zeitraum 08.08.2011 bis 31.12.2011

    Sonstige betriebliche Aufwendungen                                                                          249.057,72

    Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge                                                                            331,68

    Zinsen und ähnliche Aufwendungen                                                                            111.174,37

    Jahresüberschuss/Fehlbetrag                                                                                -469.275,41

    in TEUR                                                                            Zeitraum 08.08.2011 bis 31.12.2011

    Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit                                                                    2.708

    Cashflow aus der Investitionstätigkeit                                                                         -26.250

    Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit                                                                         23.622

    Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres                                                                     80

    Die obigen Angaben stammen aus dem Jahresabschluss zum 31.12.2011 der Emittentin. Der Jahresabschluss wurde geprüft
    und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschluss findet sich im Anhang dieses Wertpapierprospektes.

8
Zusammenfassung

Organigramm

                           IFE Solarpark Fliegerhorst Oldenburg GmbH & Co. Betriebs-KG
                                                     (Emittentin)

       Betrieb eines Solarkraftwerks auf dem ehemaligen Gelände Fliegerhorst in Oldenburg (13,9 MW), Baujahr 2011

                                         Kommanditkapital: EUR 2.970.000
                                          davon eingezahlt: EUR 2.970.000

       Komplementärin                               Betriebsführung                            Kommanditistin

                                                                                             IFE Energie GmbH
     IFE Park Management                          IFE Eriksen AG (IFE)
       Oldenburg GmbH                               (Betriebsführung)
                                                                                          Beteiligungsgesellschaft für
                                                                                            Erneuerbare Energien
      gezeichnetes Kapital:                 Stammkapital: EUR 500.000
          EUR 25.000                       davon eingezahlt: EUR 500.000
                                                                                             gezeichnetes Kapital:
       davon eingezahlt:
                                                                                                 EUR 25.000
          EUR 12.500                         IFE Holding GmbH: 49 %
                                                                                              davon eingezahlt:
                                       Smit Asset Management GmbH: 41 %
                                                                                                 EUR 25.000
       Geschäftsführer:                Willers Asset Management GmbH: 5 %
         Jakobus Smit                          Gerhard Bookjans: 5 %
                                                                                              Geschäftsführer:
        Heinrich Willers
                                                                                                Jakobus Smit
       Gerhard Bookjans                                Vorstand:
                                                                                               Heinrich Willers
                                                     Jakobus Smit
                                                                                              Gerhard Bookjans
                                                    Heinrich Willers
                                                   Gerhard Bookjans

                                             Aufsichtsratsvorsitzender:
                                               Prof. Dr. Jürgen Parisi

                     100 %-ige Gesellschafterin                          100 %-ige Gesellschafterin

                                                                                                                          9
Zusammenfassung

     1.3 Die Genußscheine

     Wertpapiertyp                   Inhaber-Genußschein, festverzinsliches Wertpapier

     WKN / ISIN                      A1J VA7 / DE000A1JVA72

     Emissionsvolumen / Nennbetrag   12.000 Inhaber-Genußscheine im Nennwert von je EUR 500,00 mit einem
                                     Gesamtvolumen von EUR 6.000.000,00.

     Angebotsbeginn                  Mit der Veröffentlichung dieses Wertpapierprospektes hat die UmweltBank die
                                     12.000 Inhaber-Genußscheine übernommen und bietet diese voraussichtlich ab dem
                                     18.05.2012 zum Kauf an, frühestens jedoch einen Tag nach der Veröffentlichung
                                     des Wertpapierprospektes.

     Laufzeit                        Die Laufzeit der Genußscheine beträgt 10 Jahre und 8 Monate, vom 01.05.2012
                                     bis 31.12.2022.

     Verzinsung                      Die Verzinsung beträgt 5,65 % p.a. Die Zinsberechnungsmethode ist taggenau
                                     (365/365).

     Fälligkeit der Zinsen           Die Zinszahlungen erfolgen jeweils jährlich am 31. Januar des Folgejahres,
                                     erstmalig am 31.01.2013 anteilig für den Zeitraum vom 01.05. bis 31.12.2012.

     Rückzahlung / Fälligkeit        Die Rückzahlung der Genußscheine erfolgt zum Nennwert und wird zusammen
                                     mit der Zinszahlung für das letzte Laufzeitjahr am 31.01.2023 fällig.

                                     Sollte die Rückzahlung der Genußscheine bei Fälligkeit nicht erfolgen können, so
                                     sind die Genußscheine in Höhe des noch nicht zurückgezahlten Betrages weiter-
                                     hin mit dem Zinssatz von 5,65 % p.a. zu verzinsen.

     Verkaufskurs                    Der Verkaufskurs wird einen Tag nach der Veröffentlichung dieses Wertpapier-
                                     prospektes auf der Internetseite der UmweltBank unter www.umweltbank.de
                                     veröffentlicht. Mit Beginn der Zinslaufzeit zum 01.05.2012 sind im Kurs antei-
                                     lig die aufgelaufenen Stückzinsen enthalten.

                                     Zuzüglich zum Kurswert fällt eine Provision von 1,00 % des Kurswertes für die
                                     UmweltBank an.

10
Zusammenfassung

Mindesthandelsvolumen             Das Mindesthandelsvolumen beträgt EUR 2.500,00 nominal (entspricht fünf
                                  Genußscheinen), höhere Beträge müssen durch 500 teilbar sein.

Zahlung und Lieferung             Die Zahlungsvaluta ist zwei Geschäftstage nach Abschluss des jeweiligen Erwerbs-
                                  geschäftes, die buchungsmäßige Lieferung erfolgt spätestens zur Zahlungsvaluta.

Übertragbarkeit / Handelbarkeit   Die Genußscheine sind jederzeit frei übertragbar. Die Genußscheine werden wäh-
                                  rend der gesamten Laufzeit über den Telefonhandel der UmweltBank gehandelt.

Verbriefung                       Die Genußscheine sind während der gesamten Laufzeit in einer Globalurkunde
                                  verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Börsenstraße 1, 60487 Frankfurt/
                                  Main verwahrt wird.

Besteuerung des Genußscheins      Die Zinserträge und Kursgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer in Höhe von
                                  25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

Anlegervertretung                 Die Emittentin hat die UmweltBank gemäß § 6 der Genußscheinbedingungen als
                                  gemeinsame Vertreterin der Genußscheininhaber bestimmt.

Sicherheiten                      Abtretung sämtlicher Sicherheitenfreigabe- und Rückübertragungsansprüche
                                  gemäß Anlage 2 des Sicherheitentreuhandvertrages zugunsten der Sicherheiten-
                                  treuhänderin, wobei der Anspruch auf den Verwertungserlös aus den Sicherhei-
                                  ten nachrangig gegenüber demjenigen der fremdfinanzierenden Bank ist.

Veröffentlichung des              Der Wertpapierprospekt wird auf der Internetseite der UmweltBank
Wertpapierprospektes              www.umweltbank.de veröffentlicht.

Anforderung des                   Druckexemplare können kostenlos bei der UmweltBank, Laufertorgraben 6,
Wertpapierprospektes              90489 Nürnberg, Telefon 0911 / 53 08 - 145 angefordert werden.

                                                                                                                     11
Zusammenfassung

     1.4 Die Verwendung des Genußscheinkapitals

     Mittelverwendung
     Das Genußscheinkapital dient zur Rückführung von Zwischenfinanzierungen, die die Emittentin im Rahmen einer Gesamtfi-
     nanzierung für die Errichtung und Inbetriebnahme des Solarpark Fliegerhorst Oldenburg bei der IFE Eriksen AG, Oldenburg
     und bei der DKB Deutsche Kreditbank AG, Frankfurt (Oder) aufgenommen hat, zur Restzahlung des Kaufpreises für den So-
     larpark Fliegerhorst Oldenburg, zur Deckung der Emissionskosten, zur Bildung einer Liquiditätsreserve sowie zur Deckung der
     Rechts-, Beratungs-, Projektprüfungs- und sonstigen Kosten.

       1. Rückführung der Zwischenfinanzierung IFE Eriksen AG                                                EUR      3.030.000,00

       2. Rückführung der Zwischenfinanzierung DKB Deutsche Kreditbank AG                                    EUR       827.025,48

       3. Restzahlung des Kaufpreises Solarpark Fliegerhorst Oldenburg                                       EUR      1.360.000,00

       4. Deckung der Emissionskosten                                                                        EUR       495.000,00

       5. Bildung einer Liquiditätsreserve                                                                   EUR       187.589,00

       6. Deckung der Rechts-, Beratungs-, Projektprüfungs- und sonstigen Kosten                             EUR       100.385,52

          Summe                                                                                              EUR     6.000.000,00

     Abzüglich Kosten für die Emission (4.) sowie Rechts-, Beratungs-, Projektprüfungs- und sonstige Kosten (6.) ergibt sich für die
     Emittentin ein Nettoerlös von EUR 5.404.614,48.

12
Risikofaktoren

2. Risikofaktoren

Bei der Investition in diesen Genußschein der IFE So-           gen und Kenntnisse verfügt, um den Ertrag der Genuß-
larpark Fliegerhorst Oldenburg GmbH & Co. Betriebs-             scheine unter wechselnden Bedingungen, die resultie-
KG (Emittentin) handelt es sich um eine Wertpapier-             renden Wertänderungen sowie die Auswirkungen einer
anlage. Diese Wertpapieranlage ist mit Risiken verbun-          solchen Anlage auf sein Gesamtportfolio einzuschätzen.
den. Im Folgenden werden die aus Sicht der Emittentin
wesentlichen Risikofaktoren beschrieben. Potenzielle
Anleger sollten diese Risikofaktoren berücksichtigen,           2.1 Risiken in Bezug auf die Emittentin
bevor sie sich für einen Kauf der Genußscheine ent-
scheiden. Jeder Anleger, der an einer Investition in die        a) Solarpark Fliegerhorst Oldenburg
Genußscheine interessiert ist, muss entscheiden, ob die-
se Investition angesichts seiner persönlichen Situation         Die Emittentin betreibt den Solarpark Fliegerhorst Ol-
für ihn geeignet ist. Insbesondere sollte jeder interes-        denburg. Die wirtschaftliche Situation der Emittentin
sierte Anleger                                                  und damit ihre Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Zins- und
                                                                Rückzahlungspflichten gegenüber den Genußscheinin-
(a)	über genügend Kenntnisse und Erfahrungen verfügen,         habern ist wesentlich von den geplanten Zahlungsflüs-
     um eine aussagefähige Einstufung der Genußscheine,         sen abhängig. Sollte die Emittentin zur Erfüllung ihrer
     der Vorteile und Risiken einer Investition in die Genuß-   Zahlungsverpflichtungen wirtschaftlich nicht in der La-
     scheine und der in diesem Wertpapierprospekt enthalte-     ge sein, würde dies die Zins- und Rückzahlungsansprü-
     nen Informationen vorzunehmen                              che der Genußscheininhaber erheblich gefährden und
                                                                könnte bis zu einem Totalverlust führen.
(b)	Zugang zu und Kenntnis von geeigneten Analyse-
     werkzeugen haben, um im Hinblick auf seine per-            Nachfolgend werden die aus Sicht der Emittentin we-
     sönliche finanzielle Situation und die Investition(en),    sentlichen Risikofaktoren dargestellt. Es kann nicht aus-
     die in Erwägung gezogen wird (werden), eine Inves-         geschlossen werden, dass daneben weitere Risikofakto-
     tition in die Genußscheine sowie die Auswirkungen,         ren bestehen, die der Emittentin zum Zeitpunkt der Pros-
     die die Genußscheine auf sein Anlageportfolio insge-       pektaufstellung nicht bekannt sind.
     samt haben, einstufen zu können
                                                                Sonneneinstrahlung
(c)	über ausreichend finanzielle Mittel und Liquidität ver-    Die Sonneneinstrahlung weicht in der Regel nur gering-
     fügen, um alle Risiken einer Anlage in die Genuß-          fügig vom langjährigen Mittel ab. Es kann jedoch nicht
     scheine zu tragen                                          ausgeschlossen werden, dass es bedingt durch klimati-
                                                                sche Veränderungen zu grundsätzlichen, möglicherwei-
(d)	die Genußscheinbedingungen vollständig verstanden          se negativen Veränderungen der Sonneneinstrahlung
     haben und mit den Finanzmärkten vertraut sein              kommen könnte oder ein solcher Wandel bereits uner-
                                                                kannt geschehen ist, ohne dass dies in der Erwartung
(e)	in der Lage sein, mögliche Szenarien für die Ent-          der Emittentin bereits berücksichtigt werden konnte.
     wicklung der Wirtschaftslage, des Zinsniveaus und          Auch ohne eine solche grundsätzliche Veränderung der
     sonstige Faktoren einzuschätzen, die seine Investi-        Sonneneinstrahlung besteht die Möglichkeit, dass die
     tion und Fähigkeit, die bestehenden Risiken zu tra-        Sonneneinstrahlung während der geplanten Laufzeit der
     gen, beeinflussen können.                                  Genußscheine – etwa auch durch lokale Wetteränderun-
                                                                gen – in erheblichem Umfang negativ von langjährigen
Ein potenzieller Anleger sollte nur in die Genußscheine         Durchschnittswerten abweichen könnte. Dies könnte die
investieren, wenn er über die erforderlichen Erfahrun-          Ertragslage der Emittentin beeinträchtigen.

                                                                                                                            13
Risikofaktoren

     Ertragsgutachten                                               vorhersehbar. Eine Kostenüberschreitung, insbesonde-
     Den Erwartungen der Emittentin hinsichtlich der Son-           re für Großreparaturen, die nicht über Gewährleistungs-
     neneinstrahlung und damit ihrer Erträge aus dem Verkauf        ansprüche gegenüber den Modul- oder Wechselrichter-
     des produzierten Stroms liegt ein Sachverständigengut-         herstellern abgesichert ist, kann nicht ausgeschlossen
     achten sowie eine von der Emittentin durchgeführte Er-         werden. Neben diesen höheren Kosten schlagen sich die
     tragssimulation zugrunde. Es kann auch bei Einhaltung          verminderten Umsätze direkt in einer Verringerung der
     der gebotenen Sorgfalt seitens des Gutachters nicht aus-       Ertragslage der Emittentin nieder.
     geschlossen werden, dass dieses Gutachten – möglicher-
     weise in erheblichem Umfang – Ungenauigkeiten oder             Lebensdauer
     Fehlannahmen enthalten könnte, die im Ergebnis zu Er-          Bei der Planung des Genußscheins wurde eine Nut-
     trägen deutlich unterhalb der getroffenen Annahmen füh-        zungsdauer der Photovoltaikanlage von mindestens 20
     ren könnten. Es ist nicht gesichert, dass in diesem Fall ei-   Jahren unterstellt. Bei den Solarmodulen der Photovol-
     ne Kompensation der Ausfälle durch eventuell mögliche          taikanlage wurde kein altersbedingter Rückgang des
     Regressforderungen gegen den Gutachter erreicht werden         Wirkungsgrades (Degradation) angenommen. Es kann
     könnte. Die Mindererträge könnten im Ergebnis zu ver-          jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es während
     minderten Einnahmen bei der Emittentin führen.                 der Laufzeit zu einer Degradation kommt, was ertrags-
                                                                    mindernd wirken würde. Eine deutlich geringere Le-
     Einspeisevergütung / Erneuerbare-Energien-Gesetz               bensdauer der Anlage könnte zu deutlich geringeren
     Die Emittentin rechnet für die Laufzeit dieses Genuß-          Gesamterträgen der Emittentin führen.
     scheins mit einer Vergütung für erzeugten Strom nach
     dem zum Zeitpunkt der vergütungstechnischen Inbe-              Drosselung durch Netzbetreiber
     triebnahme der Anlage maßgeblichem Vergütungssatz              Kommt es während der Betriebsdauer zu Arbeiten am
     aus dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien           Netz oder Umspannwerk, kann der Energieversorger die
     (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Die derzeitige Geset-           Einspeisung in das Netz drosseln oder die Anlage kom-
     zeslage könnte sich ändern, insbesondere könnte das            plett vom Netz nehmen. Zum Zeitpunkt der Prospektauf-
     Erneuerbare-Energien-Gesetz umgestaltet oder aufgeho-          stellung sind keine außergewöhnlichen Maßnahmen am
     ben werden. Zudem ist nicht mit Sicherheit auszuschlie-        Netz oder Umspannwerk bekannt, welche direkten Ein-
     ßen, dass die Änderung oder Aufhebung auch beste-              fluss auf die Menge des eingespeisten Stromes haben
     hende Anlagen betreffen könnte. Dadurch könnten sich           werden; für die gesamte Laufzeit des Genußscheins kann
     deutlich geringere Erträge bei der Emittentin ergeben.         dies allerdings nicht ausgeschlossen werden. Auch im
                                                                    Falle einer generellen Netzüberlastung wird das Netzsi-
     Betriebsstörungen und Schäden                                  cherheitsmanagement des Energieversorgers die Leistung
     Störungen beim Betrieb der Photovoltaikanlage können           aller angeschlossenen Anlagen nach einem festgelegten
     zu Teilausfällen bis hin zu vollständigen Ausfällen der        Plan drosseln oder komplett abschalten. Es ist nicht aus-
     Anlage führen. Ausfälle können sich durch technische           zuschließen, dass hierfür zu leistende Kompensationszah-
     Schäden, aber auch durch unvorhergesehene Schadens-            lungen nicht ausreichen, um den wirtschaftlichen Scha-
     einwirkungen von außen ergeben. Reparaturaufwendun-            den bei der Emittentin zu kompensieren.
     gen sind vom Zeitpunkt und Umfang her nicht präzise

14
Risikofaktoren

Kostensteigerungen                                            c) Personal
Auf der Kostenseite werden im Regelfall jährliche Kos-
tensteigerungen erwartet. Es ist nicht auszuschließen, dass   Für die kaufmännische und technische Betriebsführung
sich die Kosten stärker als erwartet erhöhen. Die Einspei-    und den Betrieb der Photovoltaikanlage sind adäquate
severgütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz            personelle Ressourcen in ausreichender Zahl, Zuverläs-
werden andererseits nicht an allgemeine Preissteigerungen     sigkeit und Qualifikation notwendig. Es ist nicht aus-
(Inflation) angepasst. Liegt die tatsächliche Kostensteige-   zuschließen, dass hier aufgrund einer fehlerhaften Pla-
rung höher als kalkuliert, vermindern sich auch die Über-     nung der Emittentin oder dem Ausfall oder Ausscheiden
schüsse der Emittentin.                                       von Mitarbeitern ohne angemessenen und rechtzeitigen
                                                              Ersatz betriebliche Aufgaben nur unzureichend erfüllt
Anschlussfinanzierungen                                       werden können und sich hierdurch die wirtschaftliche
Die Emittentin hat langfristige Darlehensverträge abge-       Situation der Emittentin verschlechtern kann. Zudem
schlossen. Da die Zinsbindungen vor Fälligkeit des Ge-        bedingt der Personalbereich das Risiko, dass der Emit-
nußscheins enden, können sich die Fremdkapitalkosten          tentin wirtschaftliche Schäden infolge menschlichen
in Abhängigkeit von den Anschlusskonditionen erhöhen.         Versagens oder Fehlverhaltens entstehen könnten.
Dies kann sich negativ auf die Ertragslage der Emittentin
auswirken.                                                    d) Rechtsform der Emittentin

Die Rückzahlung des Genußscheinkapitals erfolgt plan-         Die Emittentin firmiert in der Form einer GmbH und
mäßig zum 31.01.2023 durch vorhandene Liquidität              Co. KG. Bei dieser Gesellschaftsform ist die Haftung der
und die Aufnahme eines Anschlussdarlehens seitens der         Kommanditisten auf die Kommanditeinlage und die Haf-
Emittentin. Es ist möglich, dass die Rückzahlung zum          tung der Komplementärin auf das Vermögen der GmbH be-
Fälligkeitstermin z. B. wegen fehlender Anschlussfinan-       schränkt. Sollte im Falle einer negativen Entwicklung der
zierung ganz oder teilweise nicht erfolgen kann.              wirtschaftlichen Situation der Emittentin diese zur eigen-
                                                              ständigen Erfüllung ihrer Verpflichtungen, d.h. zur Zahlung
b) Interessenkonflikte                                        ihrer Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen aus dem Ge-
                                                              nußschein nicht in der Lage sein, haften die Gesellschafter
Aufgrund der teilweise bestehenden Personenidentität          hierfür nur bis zur vorgenannten Höhe. Für diesen Fall stellt
der Geschäftsführung der Emittentin und der Geschäfts-        die gewählte Rechtsform der Emittentin ein Risiko für die
führung der Kommanditistin ist es grundsätzlich nicht         Sicherstellung der Zins- und Rückzahlungsansprüche der
auszuschließen, dass die Beteiligten bei der Abwägung         Anleger dar.
der unterschiedlichen, ggf. gegenläufigen Interessen
nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie treffen
würden, wenn eine Personenidentität nicht bestünde.

                                                                                                                              15
Risikofaktoren

     2.2 Risiken in Bezug auf die Genußscheine                    ge verbundene Risiko. Es besteht die Möglichkeit, dass
                                                                  Investoren aufgrund einer tatsächlichen oder vermute-
     a) Kursverschlechterung                                      ten Erhöhung des Risikos der Genußscheine eine höhe-
                                                                  re Rendite für den Fall des Ankaufs der Genußscheine
     Der Kurswert, also der Preis, zu dem die Genußscheine        verlangen könnten. Die höhere Renditeerwartung rea-
     im Telefonhandel der UmweltBank gehandelt werden,            lisiert sich durch eine Verringerung des gebotenen An-
     unterliegt – bedingt durch Veränderungen bei Angebot         kaufskurses, also des Kurses, zu dem die Genußschein-
     und Nachfrage – Schwankungen. Auf den Preis, den die         inhaber ihre Genußscheine im Telefonhandel verkaufen
     Marktteilnehmer für den Genußschein als angemessen           könnten. Dies ist insbesondere dann zu erwarten, wenn
     erachten, wirken verschiedene Faktoren ein. Es ist nicht     sich die Bonität der Emittentin – also ihre zu erwarten-
     auszuschließen, dass sich der Kurswert des Genuß-            de Fähigkeit zur Erfüllung ihrer Zins- und Rückzah-
     scheins zeitweilig oder dauerhaft verschlechtert und der     lungsverpflichtungen aus dem Genußschein – während
     Anleger den Genußschein nur mit Kursverlusten ver-           der Laufzeit tatsächlich oder mutmaßlich verschlech-
     kaufen kann.                                                 tern sollte. In diesem Fall müssten die Genußscheinin-
                                                                  haber mit einer negativen Veränderung des Kurswerts
     Im Folgenden werden die wesentlichen Risikofaktoren          rechnen.
     dargestellt, die sich aus Sicht der Emittentin negativ auf
     den Kurswert auswirken können.                               Anlegerpsychologie
                                                                  Auf den Kurs von Wertpapieren, möglicherweise auch den
     Änderung des Marktzinsniveaus                                dieses Genußscheins, wirken neben objektiven Faktoren
     Aufgrund der festen Verzinsung der Genußscheine sind         auch irrationale Einflüsse. Gefühle, Stimmungen und Ge-
     Inhaber der Genußscheine einem Zinsänderungsrisiko           rüchte mit Bezug auf die Emittentin und / oder allgemeine
     ausgesetzt. Das Zinsänderungsrisiko ergibt sich aus der      wirtschaftliche Entwicklungen (z.B. Konjunktur, Geldent-
     Ungewissheit über die zukünftigen Veränderungen des          wertung) können dazu führen, dass potenzielle Käufer des
     Marktzinsniveaus. Der Käufer eines Wertpapiers ist ei-       Genußscheins im Rahmen des Telefonhandels eine höhere
     nem Zinsänderungsrisiko in Form eines Kursverlustes          Risikoprämie für die Anlage verlangen und sich dement-
     ausgesetzt, wenn das Marktzinsniveau steigt. Dieses Ri-      sprechend der Kurswert der Genußscheine verringert.
     siko wirkt sich grundsätzlich umso stärker aus, je deut-
     licher der Marktzins ansteigt.                               b) Ausfall / Insolvenz der Emittentin

     Bonitätsverschlechterung                                     Die Anleger in diesen Genußschein haben während der
     Die Höhe der Rendite einer Geldanlage – wie auch die-        Laufzeit des Genußscheins gegenüber der Emittentin ei-
     ses Genußscheins – ist in der Regel auch Ausdruck der        nen festen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Zin-
     Erwartung der Investoren über das mit dieser Geldanla-       sen und zum Ende der vereinbarten Laufzeit auf Rück-

16
Risikofaktoren

zahlung des Genußscheinkapitals zum Nominalwert. Die         d) Fehlende Mitwirkungsrechte
Verzinsung ist nicht gewinnabhängig. Die Genußscheinin-
haber sind an zwischenzeitlichen Verlusten der Emittentin    Die Genußscheine gewähren keine Teilnahme-, Mitwir-
nicht beteiligt, d.h. diese mindern ihren Rückzahlungsan-    kungs-, Stimm- oder Kontrollrechte in Bezug auf die
spruch nicht. Alle Zahlungen der Emittentin setzen aber      Emittentin mit Ausnahme der in den Genußscheinbe-
deren Zahlungsfähigkeit und damit insbesondere auch ihr      dingungen oder im Gesetz über Schuldverschreibungen
Weiterbestehen voraus. Die Risikofaktoren auf Seiten der     aus Gesamtemissionen (Schuldverschreibungsgesetz)
Emittentin können allerdings zu einer Zahlungsunfähigkeit    gewährten Rechte. Die Anleger haben daher grundsätz-
und zur Insolvenz der Emittentin führen. Dies hätte für      lich keine Möglichkeit, die Strategie und die Geschicke
den Anleger Verluste bis hin zum Totalverlust seiner Anla-   der Gesellschaft mitzubestimmen und sind von den Ent-
ge sowie aller zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausgezahl-     scheidungen der Geschäftsführung und der Gesellschaf-
ten Zinsen zur Folge.                                        terversammlung der Emittentin abhängig.

Der Genußschein unterliegt keinem Einlagensicherungs-        e) Fremdfinanzierung
system.
                                                             Weder über die Emittentin noch über die UmweltBank als
c) Handelbarkeit der Genußscheine                            emissionsbegleitende Bank kann der Wertpapiererwerb
                                                             fremdfinanziert werden. Wird die Wertpapieranlage teil-
Die Genußscheine werden an keinem geregelten Markt           weise oder vollständig fremdfinanziert, erhöht sich das Ri-
zugelassen. Die Genußscheine sind jederzeit frei über-       siko der Investition, da die aufgenommenen Fremdmittel
tragbar und werden während der gesamten Laufzeit             einschließlich der hiermit verbundenen Kosten (z. B. Kre-
über den Telefonhandel der UmweltBank handelbar              ditzinsen) zurückzuführen sind. Dies gilt auch für den Fall,
sein. Voraussetzung für den Verkauf ist das Vorliegen        dass Zinszahlungen nicht oder nur teilweise erfolgen bzw.
eines Kaufinteresses eines Dritten. Die UmweltBank           die Rückzahlung nur teilweise geschieht oder vollständig
und die Emittentin sind nicht zum Selbsteintritt ver-        ausfällt. Solche Ausfälle können durch die notwendige
pflichtet. Insofern ist die Handelbarkeit eingeschränkt.     Rückzahlung der Fremdfinanzierung zu einer Gefährdung
Im schlechtesten Fall besteht das Risiko, dass sich ein      weiteren Vermögens der Anleger, im schlimmsten Fall zu
Wertpapier aufgrund eines zu geringen Handelsvolu-           einer Privatinsolvenz der Anleger führen. Die Emittentin
mens nicht verkaufen lässt.                                  und die emissionsbegleitende Bank raten von einer Fremd-
                                                             finanzierung der Anlage ab.

                                                                                                                            17
Die Emittentin

     3. Die Emittentin

     3.1 Überblick                                                probenartige Leistungsvermessung unter Standardtestbe-
                                                                  dingungen (STC) und Elektrolumineszenzaufnahmen von
     Die Emittentin wurde am 08.08.2011 als IFE Solarpark         zehn Modulen pro MW, sowie EVA-Vernetzungs- (Gel
     Fliegerhorst Oldenburg GmbH & Co. Betriebs-KG ge-            Content-) und Rip-off Tests von drei Modulen. Die Modu-
     gründet und am 25.08.2011 in das Handelsregister ein-        le sind nach IEC 61215 und IEC 61730 vom TÜV-Rhein-
     getragen. Persönlich haftende Gesellschafterin der Emit-     land zertifiziert, Hanwha SolarOne erfüllt die ISO-Stan-
     tentin ist die IFE Park Management Oldenburg GmbH,           dards für Qualitäts- bzw. Umweltmanagement ISO9001
     die durch ihre Geschäftsführer Jakobus Smit, Heinrich        und ISO 14001.
     Willers und Gerhard Bookjans vertreten wird. Alleinige
     Kommanditistin ist die IFE Energie GmbH mit einer ein-       Die Garantie für die Module von Hanwha SolarOne um-
     gezahlten Kommanditeinlage von EUR 2.970.000,00, die         fasst eine Leistungsgarantie von 25 Jahren und eine Pro-
     durch ihre Geschäftsführer Jakobus Smit, Heinrich Wil-       duktgarantie auf Fertigungs- und Materialmängel von
     lers und Gerhard Bookjans vertreten wird.                    zehn Jahren. Die Leistungsgarantie lautet auf mindestens
                                                                  91 % der Nennleistung für die ersten 10 Jahre und min-
     Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und           destens 82 % der Nennleistung bis zum 25. Betriebsjahr.
     der Betrieb von Solarstromanlagen in Form eines Solar-       Die Gewährleistungsansprüche gegenüber Hanwha So-
     parks in der Stadt Oldenburg.                                larOne wurden am 16.12.2011 von der Generalunterneh-
                                                                  merin IFE Eriksen AG auf die Solarpark Fliegerhorst
     Um einen besseren Überblick zur Emittentin geben zu          Oldenburg GmbH & Co. Betriebs-KG übertragen.
     können, wird im Folgenden der oben genannte Solar-
     park in Oldenburg näher erläutert.                           Für die Umwandlung des von den Solarmodulen erzeug-
                                                                  ten Gleichstroms in netzkonformen Wechselstrom wer-
                                                                  den Wechselrichter vom Typ E-SPI-1770 FT des Herstel-
     3.2 Beschreibung des Photovoltaikprojektes                   lers ENERCON GmbH, Aurich verwendet. Während der
                                                                  17-jährigen Vertragsdauer des ENERCON PartnerKonzepts
     Standort und installierte Leistung                           (EPK) übernimmt die ENERCON GmbH gegenüber der
     Der Standort der Photovoltaikanlage befindet sich auf dem    Emittentin die Gewähr für die Betriebsbereitschaft der So-
     ehemaligen Fliegerhorst-Gelände (Konversionsfläche) im       larwechselrichterstationen und verpflichtet sich, diese bei
     Nordwesten Oldenburgs (PLZ 26122) in Niedersachsen, auf      auftretenden Schäden auf eigene Kosten instand zu setzen.
     einer Gesamtfläche von ca. 29,3 ha mit einer Gesamtleis-     Darüber hinaus garantiert das EPK eine technische Verfüg-
     tung von rund 13,9 MWp. Die Emittentin hat den Solarpark     barkeit der Wechselrichter von mindestens 98 %.
     Fliegerhorst Oldenburg 2011 schlüsselfertig von der IFE
     Eriksen AG als Generalunternehmerin erworben. Der So-        Nutzungsverträge
     larpark soll jährlich gut 12,7 Millionen kWh umweltfreund-   Mit dem Eigentümer des Grundstücks, der Stadt Olden-
     lichen Strom ins Netz der EWE (Energieversorger Weser-       burg, wurde ein Pachtvertrag über eine 29,2651 ha große
     Ems) einspeisen, umgerechnet können damit rund 3.200         Fläche für die Errichtung und den Betrieb des Solarparks
     Vier-Personen-Haushalte mit Solarstrom versorgt werden.      geschlossen. Die Laufzeit beträgt 20 Jahre und 4 Mo-
                                                                  nate zuzüglich einer Verlängerungsoption von 5 Jahren.
     Module und Wechselrichter                                    Die dingliche Sicherung der Rechte erfolgte über die
     Am Standort sind 59.136 polykristalline Module SF220-        grundbuchliche Eintragung von beschränkt persönlichen
     30-1P235L der Firma Hanwha SolarOne Co., Ltd. mit            Dienstbarkeiten zu Gunsten der Emittentin. Die Stadt Ol-
     einer Gesamtnennleistung von 13.897 kWp im Einsatz.          denburg erhielt eine einmalige Pachtzahlung, die im Rah-
     Die Sicherstellung der Modulqualität erfolgte durch stich-   men der Investitionskosten berücksichtigt wurde.

18
Die Emittentin

Energieertrag und Einspeisevergütung                         sicher, die von der IFE Eriksen AG selbst oder durch von
Die installierte Gesamtleistung der in diesem Prospekt be-   ihr geschulte und autorisierte Dritte durchgeführt wird.
schriebenen Photovoltaikanlage beträgt rund 13,9 MWp.        Um Auswirkungen von möglichen Schäden während
Der spezifische Jahresertrag der Anlage bzw. des Stand-      der Betriebsphase zu minimieren, wurden mit der Bas-
ortes wurde durch ein Gutachten der DGS Deutsche Ge-         ler Securitas Versicherungs-AG eine Betriebshaft-
sellschaft für Sonnenenergie, Landesverband Berlin Bran-     pflichtversicherung und mit der Gothaer Allgemeine
denburg e.V., Wrangelstraße 100, 10997 Berlin vom            Versicherung AG eine Elektronik- und Elektronik-Be-
05.10.2011 in Höhe von 916 kWh / kWp ermittelt, sowie        triebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen.
durch eine von der Emittentin durchgeführte Ertragssimu-
lation vom 26.01.2012 mit einem Ergebnis von 933 kWh /       Finanzierung
kWp bestätigt. Nach dem zugrundeliegenden Vergütungs-        Die Finanzierung der Photovoltaikanlage erfolgte durch
satz des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien      Eigenkapital in Höhe von EUR 2.970.000,00 und Zwi-
(Erneuerbare-Energien-Gesetz) ergibt sich eine Vergütung     schenfinanzierungen durch die IFE Eriksen AG in Höhe
von 22,07 Cent je erzeugter Kilowattstunde Strom.            von EUR 3.030.000,00 und die DKB Deutsche Kredit-
                                                             bank AG, Frankfurt (Oder) in Höhe von EUR 827.025,48.
Inbetriebnahme und Sicherstellung des Betriebs               Die Ablösung der Zwischenfinanzierungen erfolgt durch
Der Solarpark Fliegerhorst Oldenburg wurde 2011              die Genußscheinemission. Das langfristige Fremdkapital
schlüsselfertig von der IFE Eriksen AG als Ge-               wurde von der DKB Deutsche Kreditbank AG, Frankfurt
neralunternehmerin zu einem Festpreis von EUR                (Oder) in Höhe von EUR 20.790.000,00 gestellt, davon
26.250.000,00 gekauft. Der Solarpark war am                  EUR 10.000.000,00 aus dem KfW-Programm Erneuerba-
16.12.2011 soweit fertiggestellt, dass alle Vorausset-       re Energien. Sämtliche langfristige Investitionskredite sind
zungen erfüllt waren, um den gesetzlichen Anspruch           ausbezahlt und die Zinssätze wurden fixiert. Da die Zins-
gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf eine             bindungen vor Fälligkeit des Genußscheins enden, können
zwanzigjährige Vergütung zu dem zu diesem Zeitpunkt          sich die Fremdkapitalkosten in Abhängigkeit von den An-
geltenden Vergütungssatz in Höhe von 22,07 Cent je           schlusskonditionen erhöhen. Die Absicherung der Fremd-
Kilowattstunde erzeugtem Strom zu erlangen (vergü-           kapitalmittel erfolgt unter anderem durch die Sicherungs-
tungstechnische Inbetriebnahme). Seit dem 23.02.2012         übereignung der Photovoltaikanlage, die Abtretung der
speist der Solarpark Strom in das öffentliche Netz ein.      Ansprüche aus der Einspeisevergütung sowie die Abtre-
                                                             tung von Rechten aus Nutzungs-, Wartungs- und Versiche-
Mit Gesellschaftsvertrag vom 08.08.2011 hat die Emitten-     rungsverträgen (siehe auch Anhang 2 zum Sicherheiten-
tin die kaufmännische und technische Betriebsführung an      treuhandvertrag, der Bestandteil dieses Prospektes ist).
die Komplementärin, die IFE Park Management Olden-
burg GmbH, übertragen. Mit Vertrag zur Geschäftsbesor-       Wirtschaftlichkeit
gung und technischen Betriebsführung vom 17.11.2011          Der Gesamtinvestitionsaufwand der Photovoltaikanlage
und Nachtrag vom 19.01.2012 hat die Komplementärin für       beträgt EUR 29.760.000,00. Dem gegenüber stehen pro-
die Emittentin die kaufmännische Verwaltung und tech-        gnostizierte Erträge aus der Einspeisevergütung in Höhe
nische Betriebsführung des Solarpark Fliegerhorst Olden-     von jährlich EUR 2.809.434,10 ab dem ersten vollen Be-
burg treuhänderisch an die IFE Eriksen AG übertragen.        triebsjahr 2013 bis zum Jahr 2031. Die Einspeiseerlöse
Die Pflichten aus diesem Vertrag beinhalten u.a. die Funk-   dienen der Emittentin zur Deckung des Kapitaldienstes
tionsüberwachung des Solarparks und aller zugehörigen        der Fremdfinanzierung, der Deckung der laufenden Kos-
Anlagen, wie regelmäßige, mindestens einmal tägliche Ab-     ten zum Betrieb der Anlage sowie der Zahlung der Ge-
frage der Fernüberwachung und die Kontrolle von Steue-       nußscheinzinsen und dem Aufbau einer Liquiditätsreser-
rungs- und Leistungskurven. Die IFE Eriksen AG stellt da-    ve. Eine detaillierte Ergebnis- und Liquiditätsprognose ist
rüber hinaus die Wartung und Inspektion der Solarmodule      unter Punkt 3.3 dieses Prospektes abgebildet.

                                                                                                                            19
Die Emittentin

     3.3 Ergebnis- und Liquiditätsprognose der Emittentin

      Jahr                                                       2012        2013        2014        2015

      Ergebnisprognose (in EUR)
      Ertrag
      1.     Einspeisevergütung                              2.563.609   2.809.434   2.809.434   2.809.434
      2.     Guthabenzinsen                                    24.414      25.697      26.877      27.888
      Gesamterträge                                          2.588.023   2.835.131   2.836.311   2.837.323

      Aufwand
      3.     Pachtvorauszahlung (kalkulatorisch)              115.988     115.988     115.988     115.988
      4.     ENERCON PartnerKonzept (EPK)                           0           0      50.919      51.937
      5.     Betriebsführung                                   51.272      56.189      56.189      56.189
      6.     Komplementärvergütung                              1.000       1.025       1.051       1.077
      7.     Rechts-/Steuerberatung                             6.000       6.150       6.304       6.461
      8.     Versicherungen                                    23.149      23.728      24.321      24.929
      9.     Abschreibungen                                  1.312.500   1.312.500   1.312.500   1.312.500
      10. Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten          650.000           0           0           0
      11. Rückstellungen Rückbau                                  954       1.057       1.172       1.287
      12. Zinsaufwendungen Fremdkapital                       911.442     774.601     727.656     680.710
      13. Zinsaufwendungen Genußschein                        260.000     390.000     390.000     390.000
      14. Sonstige Kosten                                      52.000      52.000      52.000      52.000
      Gesamtaufwendungen                                     3.384.305   2.733.237   2.738.098   2.693.078
      15. Gewerbesteuer                                             0           0       1.219      55.550
      Ergebnis nach Gewerbesteuer                            -796.282     101.894      96.994      88.696

      Liquiditätsprognose (in EUR)
      Ergebnis nach Gewerbesteuer                            -796.282     101.894      96.994      88.696
      16. Zzgl. Abschreibung                                 1.312.500   1.312.500   1.312.500   1.312.500
      17. Zzgl. Gründungs-, Anlauf- und Platzierungskosten    650.000           0           0           0
      18. Zzgl. Pachtvorauszahlung (kalkulatorisch)           115.988     115.988     115.988     115.988
      19. Zzgl. Rückstellungen Rückbau                            954       1.057       1.172       1.287
      20. Abzgl. einbehaltene Abgeltungsteuer inkl. SolZ.       6.440       6.779       7.090       7.357
      21. Abzgl. Tilgung Fremdkapital                               0    1.222.941   1.222.941   1.222.941
      22. Abzgl. Tilgung Genußscheinkapital                         0           0           0           0
      23. Aufnahme Anschlussdarlehen                                0           0           0           0
      24. Mögliche Entnahmen Kommanditisten                   237.600     237.600     237.600     237.600
      Liquidität p.a.                                        1.039.120     64.118      59.023      50.572
      Kumulierte Liquidität                                  1.220.709   1.284.827   1.343.849   1.394.421

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