Prüfung der Gebarung des Tourismusverbandes Salzburger Altstadt in den Jahren 2009 bis 2014 - www.stadt-salzburg.at
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Kontrollamt Prüfung der Gebarung des Tourismusverbandes Salzburger Altstadt in den Jahren 2009 bis 2014 Zahl: KA/00/42679/2014/010 18.5.2017 Bearbeiter: Alexander Niedermoser, LLM Astrid Brandstätter www.stadt-salzburg.at kontrollamt@stadt-salzburg.at
Zahl: KA/00/42679/2014/010 KENNZAHLEN UND LEISTUNGSDATEN Tourismusverband Salzburger Altstadt Rechtsform Tourismusverband nach dem Salzburger Tourismusgesetz 2003 (Körperschaft öffentlichen Rechtes gem. § 1 Abs 2 S.TG 2003) Mitglieder Unternehmer in der Altstadt (Pflichtmitgliedschaft) Errichtung 01.01.2003 Sitz Münzgasse 1/2. Stock, 5020 Salzburg Gebiet Das Gebiet der Schutzzone I nach dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz und die Gebäude, die an der äußeren Seite der den Grenzverlauf der Schutzzone I bildenden Straßen gelegen sind. Auftrag Wahrung, Förderung und Vertretung der örtlichen Belange des Tourismus einschließlich der Freizeitwirtschaft iSd § 1 Salzburger Tourismusgesetz Beträge in TEURO Bilanz - Aktiva 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Anlagevermögen 0 0 0 61 61 61 Umlaufvermögen 2.888 2.895 2.732 3.068 3.393 3.798 davon Kassenbestand 2.351 2.412 2.407 2.679 2.964 3.314 Rechnungsabgrenzungsposten 32 32 65 1.117 0 1.950 Summe Aktiva 2.888 2.895 2.732 3.130 3.454 3.861 Bilanz - Passiva 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Eigenkapital 300 323 348 356 370 404 Rückstellungen 1.650 1.162 1.238 1.475 1.681 1.879 Verbindlichkeiten 938 1.411 1.146 1.300 1.403 1.578 Verrechnung Altstadtgutscheine 716 913 1.021 1.193 1.322 1.552 Summe Passiva 2.888 2.895 2.732 3.130 3.454 3.861 Gewinn- und Verlustrechnung 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Beiträge und Subventionen 1.995 2.055 1.967 1.897 2.137 2.098 Erlöse Betrieb gewerbl. Art 17 33 68 89 95 72 übrige Erträge u. sonstige betriebliche Erlöse 78 46 51 48 1 0 Summe Erlöse 2.090 2.134 2.086 2.034 2.232 2.170 Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.740 1.742 1.678 1.666 1.820 1.691 Personalaufwand 217 227 348 337 359 407 Abschreibungen 0 0 3 0 0 0 sonstige betriebliche Aufwendungen 129 158 55 49 54 58 Summe Aufwendungen 2.086 2.127 2.084 2.052 2.234 2.156 Betriebsergebnis 4 7 3 -18 -1 14 Finanzerfolg 31 23 29 35 20 27 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 35 30 32 16 19 41 Steuern vom Einkommen und Ertrag 8 7 7 9 4 7 Jahresüberschuss/-fehlbetrag 27 23 25 8 14 34 Gewinnvortrag 0 0 0 25 0 0 Bilanzgewinn 27 23 25 32 14 34 Seite 2 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINES .............................................................................................................................................. 24 1.1 PRÜFAUFTRAG .......................................................................................................................................... 24 1.2 PRÜFBERECHTIGUNG .................................................................................................................................. 24 1.3 EINFÜHRUNGSBESPRECHUNG ....................................................................................................................... 24 1.4 PRÜFUNGSUNTERLAGEN .............................................................................................................................. 24 1.5 DATENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE .............................................................................................................. 25 1.6 GESCHLECHTSSPEZIFISCHE AUSDRUCKSWEISE.................................................................................................... 25 2 ORGANISATION DES ALTSTADTVERBANDES ................................................................................................ 26 2.1 GRÜNDUNG DES ALTSTADTVERBANDES ........................................................................................................... 27 2.2 AUFGABEN DES TOURISMUSVERBANDES .......................................................................................................... 29 2.3 EXKURS: TOURISMUS-MARKETING UND CITY-MARKETING ALS TEIL DES STADTMARKETINGS ........................................ 31 2.3.1 Tourismus-Marketing .................................................................................................................... 32 2.3.2 Standort-Marketing....................................................................................................................... 32 2.3.3 City-Marketing und City-Management........................................................................................... 33 2.3.4 Verwaltungsmarketing .................................................................................................................. 34 2.4 ABGRENZUNG ALTSTADTVERBAND – TSG ........................................................................................................ 35 2.5 HAUPTAUFGABEN DES ALTSTADTVERBANDES IM NORMATIVEN VERGLEICH ZUM SALZBURGER TOURISMUSGESETZ 2003 ..... 35 2.6 ORGANISATION ......................................................................................................................................... 38 2.6.1 Mitglieder des Altstadtverbandes .................................................................................................. 38 2.6.2 Organe des Altstadtverbandes....................................................................................................... 38 2.6.3 Vollversammlung .......................................................................................................................... 39 2.6.4 Ausschuss...................................................................................................................................... 39 2.6.5 Vorstand ....................................................................................................................................... 40 2.6.6 Geschäftsführung .......................................................................................................................... 41 2.6.7 Finanzkontrollausschuss ................................................................................................................ 41 2.6.8 Koordinationsbeirat....................................................................................................................... 41 3 GEBARUNG DES ALTSTADTVERBANDES ....................................................................................................... 43 3.1 ALLGEMEINES ........................................................................................................................................... 43 3.1.1 Haushaltsplan ............................................................................................................................... 43 3.1.2 Jahresabschluss ............................................................................................................................. 45 3.2 VERMÖGENSLAGE ...................................................................................................................................... 46 3.2.1 Aktiva ........................................................................................................................................... 47 3.2.2 Anlagevermögen ........................................................................................................................... 47 3.2.3 Umlaufvermögen .......................................................................................................................... 48 3.2.4 Passiva .......................................................................................................................................... 50 3.2.5 Eigenkapital .................................................................................................................................. 50 3.2.6 Rückstellungen .............................................................................................................................. 50 3.2.7 Verbindlichkeiten .......................................................................................................................... 57 3.2.8 Verrechnung Altstadtgutscheine .................................................................................................... 57 3.3 ERTRAGSLAGE........................................................................................................................................... 59 3.3.1 Erträge.......................................................................................................................................... 59 3.3.1.1 Beiträge und Subventionen........................................................................................................................ 60 3.3.1.2 Erlöse Betrieb gewerblicher Art.................................................................................................................. 65 3.3.1.3 Sonstige und übrige betriebliche Erträge .................................................................................................... 68 3.3.2 Aufwendungen .............................................................................................................................. 69 3.3.2.1 Aufwand für bezogene Leistungen ............................................................................................................. 70 3.3.2.2 Personalaufwand....................................................................................................................................... 72 3.3.2.3 Geschäftsführung ...................................................................................................................................... 74 3.3.2.4 Abschreibung ............................................................................................................................................ 74 3.3.2.5 Sonstige betriebliche Aufwendungen ......................................................................................................... 75 4 PROJEKTE..................................................................................................................................................... 77 Seite 3 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 4.1 ALLGEMEINES MARKETING .......................................................................................................................... 79 4.2 EVENTS ................................................................................................................................................... 81 4.3 KULTUR UND KUNST................................................................................................................................... 82 4.4 MARKETINGMAßNAHMEN FÜR ALTSTADTUNTERNEHMEN .................................................................................... 83 4.5 SONSTIGE MAßNAHMEN ............................................................................................................................. 85 4.6 ZUSCHÜSSE FREMDVERANSTALTUNGEN ........................................................................................................... 85 5 VERGABERECHTLICHE BEURTEILUNG DES SALZBURGER ALTSTADTVERBANDES UND DER AUFTRAGSVERGABEN AN DIE ALTSTADT SALZBURG MARKETING GMBH .................................................... 87 5.1 PERSÖNLICHER ANWENDUNGSBEREICH DES BVERGG 2006 AUF DEN ALTSTADTVERBAND ........................................... 87 5.2 ANWENDBARKEIT DER AUSNAHMEREGELUNGEN FÜR IN-HOUSE-VERGABEN AN DIE ALTSTADT SALZBURG MARKETING GMBH .................................................................................................................................................... 92 5.3 ANZUWENDENDE VERGABEVERFAHREN ........................................................................................................... 93 6 STELLUNGNAHME DER GEPRÜFTEN STELLE UND SCHLUSSBESPRECHUNG ................................................... 95 7 AMTSVORSCHLAG........................................................................................................................................ 96 Seite 4 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 Abkürzungen: S.TG 2003 Salzburger Tourismusgesetz 2003 – Innenstadtgenossenschaft SALZBURG INNENSTADT, Vereinigung zur Förderung selb- ständiger Unternehmer der Salzburger Innenstadt, registrier- te Genossenschaft mit beschränkter Haftung BgA Betrieb gewerblicher Art WES Wareneinsatz Altstadtverband Tourismusverband Salzburger Altstadt ASMG Altstadt Salzburg Marketing GmbH Seite 5 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 Zusammenfassende Feststellungen und Empfehlungen Altstadtverband F1 Für die Altstadt von Salzburg besteht seit dem Jahr 2003 ein Tourismusverband mit der Bezeichnung „Tourismusverband Salzburger Altstadt (Altstadtverband)“. Der Alt- stadtverband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Salzburg, Münzgasse 1. Organisation des Altstadtverbandes F2 „Pflichtmitglieder“ des Altstadtverbandes sind die Unternehmer im Verbandsgebiet der Altstadt. Das Salzburger Tourismusgesetz regelt die Organisation der Tourismusverbände fol- gendermaßen: Der Altstadtverband hat folgende Organe: - Vollversammlung - Ausschuss - Vorstand - Vorsitzender - Finanzkontrollausschuss. Seite 6 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 Die Vollversammlung besteht aus den Mitgliedern des Altstadtverbandes. Sie legt den Verbandsbeitrag fest, beschließt den Haushaltsplan und genehmigt den Jahresab- schluss. Der Ausschuss besteht aus 12 von der Vollversammlung gewählten Mitgliedern und 3 von der Stadt entsandten Mitgliedern. Der Ausschuss bestellt die Geschäftsführung, beschließt den Haushaltsplan und die Fachkonzepte des Altstadtverbandes. Damit hat die Stadt auch ein Mitspracherecht bei der Geschäftsausrichtung, der Haus- haltsplanung und der Geschäftsführerbestellung. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter, dem Finanzrefe- renten und zwei weiteren Mitgliedern. Dem Vorstand obliegen alle Angelegenheiten, die nicht anderen Organen zugewiesen sind, insbesondere auch der Abschluss von Dienstverhältnissen. Der Vorsitzende leitet den Tourismusverband und vertritt ihn neben der Geschäftsfüh- rerin nach außen. Der Finanzkontrollausschuss besteht aus drei Mitgliedern, die die laufende Gebarung sowie die Kassenführung überwachen und den Jahresabschluss vorprüfen. F3 Die Prüfung ergab, dass die Organbeschlüsse im geprüften Zeitraum nicht lückenlos dokumentiert waren. Der Altstadtverband hielt dem in seiner Stellungnahme zum Rohbericht entgegen, dass die Organbeschlüsse durch Protokolle und das vorhandene Beschlüssebuch voll- ständig dokumentiert worden seien. Im Anschluss an die Schlussbesprechung übermittelte der Altstadtverband ein Be- schlüssebuch. Dieses führt der Altstadtverband seit dem Jahr 2011. E1 Das Kontrollamt empfiehlt, die Beschlüsse der Organe des Altstadtverbandes vollständig und eindeutig zu protokollieren. Der Altstadtverband teilte in seiner Stellungnahme zum Rohbericht mit, dass er zu- künftig die Beschlüsse seiner Organe noch eindeutiger protokollieren werde. F4 Der in der Fördervereinbarung mit der Stadt vorgesehene Koordinationsbeirat als Ver- bindungsglied zwischen Stadt und Altstadtverband wurde vom Altstadtverband nicht Seite 7 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 eingesetzt, weil er sich ohnehin auf informeller Basis laufend mit der Stadtpolitik ab- gestimmt habe. Aufgaben des Altstadtverbandes F5 Stadtmarketing umfasst folgende Teilbereiche: Verwaltungsmarketing, Standortmarketing, Tourismus-Marketing sowie City Marketing und City Management Stadtmarketing Stadtleitbild als gemeinsames Dach aller Marketing-Aktivitäten Standort Marketing Tourismusmarketing Citymarketing Verwaltungsmarketing Standort Salzburg Agentur Tourismus Salzburg GmbH Informationszentrum der Stadt Salzburg Altstadtverband F6 Aufgabe der Tourismusverbände ist die Förderung, Wahrung und Vertretung der örtli- chen Belange des Tourismus. Dazu gehört der Betrieb von Tourismusinformationsstel- len, die Marktbearbeitung mit dem Besuch von Tourismusmessen und touristischer Marktforschung und die Gästebetreuung. Nachdem das Tourismusmarketing in der Stadt Salzburg vorwiegend über die stadtei- gene Tourismus Salzburg GmbH besorgt wird, nimmt der Altstadtverband in erster Li- nie die Aufgaben einer Innenstadtgenossenschaft (City-Marketing und City- Management) wahr. Der Altstadtverband ist somit einerseits ein Tourismusverband und andererseits für Ci- ty-Marketing und City-Management zuständig. E2 Für einen internationalen Auftritt ist es nach Ansicht des Kontrollamtes den- noch erforderlich, das Angebot des Altstadtverbandes zumindest auch in eng- lischer Sprache auf der Homepage zu veröffentlichen. Der Altstadtverband verwies in seiner Stellungnahme zum Rohbericht darauf, dass mit der Übersetzung der Inhalte bereits begonnen worden sei und daher der Internetauf- Seite 8 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 tritt mit Juni 2017 in englischer Version in Betrieb gehen könne. Außerdem wies der Altstadtverband darauf, dass die ebenfalls betriebene Homepage für die City Hotels und die Projekthomepage für „Jazz in the City“ bereits in englischer Sprache verfügbar seien. E3 Darüber hinaus sollten die in der Stadt Salzburg bestehenden Tourismusor- ganisationen (Altstadtverband und TSG) verstärkt zusammenarbeiten. Insbe- sondere sollte zumindest die Homepage der TSG auf das Angebot des Alt- stadtverbandes verweisen. Der Altstadtverband teilte in seiner Stellungnahme zum Rohbericht mit, er würde jede weitere Zusammenarbeit mit der Tourismus Salzburg GmbH begrüßen, die die Aufga- benerfüllung des Altstadtverbandes unterstützt. Haushaltsplanung und Jahresabschlüsse F7 Die Haushaltspläne und die Jahresabschlüsse des Altstadtverbandes entsprachen im geprüften Zeitraum nicht der Rechnungswesenverordnung, welche die Salzburger Lan- desregierung zur Vereinheitlichung des Rechnungswesens von Tourismusverbänden erlassen hat. Beispielsweise waren - entgegen der Rechnungswesenverordnung - in der Gewinn- und Verlustrechnung weder das Geschäftsführergehalt noch die Reisekos- ten gesondert ausgewiesen. Darüber hinaus hat der Altstadtverband keine Bilanzprognose erstellt. Eine solche wä- re insbesondere in Hinblick auf den hohen Bestand an Rückstellungen aus Sicht des Kontrollamtes jedenfalls empfehlenswert. Das Kontrollamt konnte anhand der vom Altstadtverband vorgelegten Unterlagen auch nur schwer nachvollziehen, ob die in der jeweiligen Jahresplanung budgetierten Werte eingehalten wurden, da es keinen den gesamten Altstadtverband umfassenden Soll- Ist-Vergleich gab. E4 Das Kontrollamt empfiehlt den Haushaltsplan in Hinkunft nach den Bestim- mungen der Rechnungswesenverordnung zu erstellen. Insbesondere ist durch die verpflichtende Gliederung eine höhere Vergleichbarkeit gegeben und ein Vergleich mit den Vorjahren möglich. E5 Das Kontrollamt empfiehlt, das bereits bestehende Controlling zur Überwa- chung und Nachvollziehbarkeit des Budgetvollzugs verstärkt nach der Haus- haltsplanung auszurichten. Seite 9 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 Der Altstadtverband teilte in seiner Stellungnahme zum Rohbericht mit, dass die Haushaltspläne in Abstimmung mit den befassten Finanzkontrollausschussmitgliedern nach funktionalen und praktischen Erwägungen eingerichtet und von der zuständigen Aufsichtsbehörde des Landes, die alle Tourismusverbände in Salzburg kontrolliert, niemals beanstandet worden seien. Sie seien projektorientiert aufgebaut und würden auf diese Weise die tatsächliche Arbeitsumgebung des Altstadtverbandes abbilden. Dies solle beibehalten werden. Der Altstadtverband werde künftig darüber hinaus den Empfehlungen des Kontrollamtes entsprechen und eine Variante gemäß der Rech- nungswesenverordnung erstellen. Die Aufsichtsbehörde des Landes (Referat 1/03) teilte auf Nachfrage des Kontrollamtes mit, dass sie seit 2015 laut Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesre- gierung zuständig zur wirtschaftlichen Überprüfung der Tourismusverbände ist. Bis 2015 war die „damalige Abteilung 1“ (vor der Zusammenlegung mit der Gemeindeab- teilung) dafür zuständig. Der Altstadtverband sei seither noch keiner Prüfung unterzo- gen worden. Finanzierung F8 Als Tourismusverband finanziert sich der Altstadtverband über die Verbandsbeiträge der Mitglieder (Fremdenverkehrsabgabe) und die Ortstaxe. Die Aktivitäten im City-Marketing und City-Management fördert die Stadt Salzburg durch die Verdoppelung der Verbandsbeiträge. Die Verbandsbeiträge der Mitglieder (Fremdenverkehrsabgabe), die Ortstaxe und die Förderungen durch die Stadt Salzburg sind Beiträge der öffentlichen Hand und mach- ten mit rund € 2,1 Mio. im Jahr 2014 etwa 95 % der Erlöse aus. Weitere rund € 70.000,- erwirtschaftete der Altstadtverband selbst über seine betriebliche Tätigkeit. Zu den Erlösen aus der Ortstaxe hat der Altstadtverband auch den Beitrag für die Dachmarkenwerbung gebucht. Da die Beiträge für die Dachmarkenwerbung die Stadt Salzburg ex lege einbehält, werden die Mittel in gleicher Höhe beim Altstadtverband wieder als Aufwand gebucht. F9 Das Kontrollamt stellt fest: Die Beiträge aus der Ortstaxe für die gemeinsame Dachmarkenwerbung werden von der Stadt ex lege einbehalten und an die Salzburger Land Tourismus weitergeleitet. Sie dürfen daher vom Altstadtverband nicht als Erlös verbucht werden. Die Buchung dieser Beiträge beim Altstadtverband führte zu einer Erhöhung der Erlöse und Auf- wendungen in den Jahresabschlüssen, die nicht der tatsächlichen Ertragslage ent- sprach. Seite 10 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 E6 Das Kontrollamt empfiehlt, die Erlöse und Aufwendungen aus der Ortstaxe für die gemeinsame Dachmarkenwerbung künftig nicht mehr in der Buchhal- tung des Altstadtverbandes zu erfassen. Der Altstadtverband teilte in seiner Stellungnahme zum Rohbericht mit, dass die Dachmarkenwerbung künftig nicht mehr in der Buchhaltung des Altstadtverbandes er- fasst werde, es aber dem Altstadtverband wichtig sei, die Zahlung an die Salzburg Land Tourismus zu dokumentieren. Das Kontrollamt hält dem entgegen, dass die Beiträge für die gemeinsame Dach- markenwerbung in der Buchhaltung der Stadt ohnehin dokumentiert sind. Fördervereinbarung mit der Stadt F 10 Der Gemeinderat hat im Zuge der Gründung des Altstadtverbandes die Verdoppelung des Verbandsbeitrages unter der Bedingung genehmigt, dass sich der Altstadtverband schriftlich zur Durchführung bzw. Mitfinanzierung eines Kulturprojektes im Rahmen des Mozartjahres 2006 und im Rahmen der danach im Jahr 2008 geplanten Biennale für "Zeitgenössische Musik" verpflichtet und dafür in den kommenden Jahren jeweils € 150.000,- an Zuschuss leistet.1 Die Verpflichtung zur Leistung des Zuschusses wur- de zwar nicht dezidiert in die Fördervereinbarung aufgenommen, der Gemeinderat hat sie aber beschlossen. Der Altstadtverband hat die Unterstützung der Biennale beschlossen und dies der Stadt schriftlich mitgeteilt, er hielt dabei aber ausdrücklich fest, dass ihm „ein Festival für zeitgenössische bildende Kunst im öffentlichen Raum wesentlich lieber wäre, als ein Festival für zeitgenössische Musik“. In der Generalversammlung der Salzburg Biennale wurde am 13.2.2017 die Verein- sauflösung mit 30.6.2017 beschlossen. Die Veranstaltungsreihe soll in dieser Form nicht mehr weitergeführt werden. Warum die Stadt ihre Beiträge für die Kultveranstaltungen (jährlich € 150.000,-) nicht direkt an die Veranstalter zahlt, sondern indirekt über den Altstadtverband, konnte das Kontrollamt bereits bei der Prüfung der Biennale nicht klären. E7 Das Kontrollamt empfiehlt der Stadt, bei Abschluss einer künftigen Förder- vereinbarung mit dem Altstadtverband diese dahingehend abzufassen, dass 1 siehe Gemeinderatsbeschluss vom 10. 12.2003 und dazugehöriger Amtsbericht Zahl: MD/00/35473/2000/050 Seite 11 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 die Stadt die € 150.000,- für ein zeitgenössisches Musikfestival nicht mehr über den Altstadtverband, sondern direkt an den Veranstalter zahlt. Damit würden zwar die Einnahmen des Altstadtverbandes um € 150.000,- reduziert, aber auch die Ausgaben würden sinken. Für den Altstadtverband würde das keinen Unterschied bedeuten. Der Altstadtverband teilte in seiner Stellungnahme zum Rohbericht mit, dass den Un- ternehmern der Altstadt und zukünftigen Mitgliedern des Altstadtverbandes vor der Gründung zugesichert worden sei, dass die Stadt die einbezahlten Beiträge verdoppeln werde. Dies sei auch wesentlicher Inhalt und Grundlage der aktuellen Fördervereinba- rung. Der Beitrag an die Salzburg Biennale in Höhe von € 150.000 jährlich könne ak- tuell nicht geleistet werden, weil es diese Veranstaltung nicht mehr gibt. Der Altstadt- verband stehe aber nach wie vor zur Zusage, ein gemeinsames Kultur- bzw. Musikpro- jekt in dieser Höhe zu fördern. Er werde der Stadt entsprechende Vorschläge unter- breiten und weiterhin seinen Anteil bereitstellen. F 11 Die Fördervereinbarung kann von der Stadt unter anderem aufgekündigt werden, wenn eine „dramatische Verschlechterung der Finanzlage der Stadtgemeinde Salzburg eintritt.“ Laut Fördervereinbarung liegt eine solche vor, wenn nach dem „Eckdatenbe- schluss des Gemeinderates für das kommende Haushaltsjahr ein Strukturdefizit von 5 Mio Euro zu erwarten ist.“ E8 Das Kontrollamt sichtete mehrere Eckdatenbeschlüsse des geprüften Zeit- raums und stellte fest, dass in den Amtsberichten ein Strukturdefizit nicht mehr explizit angeführt wurde. Im Zuge einer allfälligen Neuverhandlung der Fördervereinbarung würde sich daher auch eine Anpassung der Kündigungs- klausel an eine bestimmtere Kennzahl (zB in Anlehnung an den Rechnungs- querschnitt der VRV) anbieten. Seite 12 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 Aufwendungen F 12 Die Aufwendungen des Altstadtverbandes setzten sich wie folgt zusammen: Tourismusverband Salzburger Altstadt AUFWENDUNGEN 2009 2010 2011 2012 2013 2014 EURO % EURO % EURO % EURO % EUR % EUR % Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.739.500,94 83,40 1.741.966,52 81,88 1.678.280,56 80,54 1.666.348,08 81,20 1.820.410,99 81,50 1.690.849,23 78,43 Personalaufwand 216.965,53 10,40 226.922,03 10,67 348.065,94 16,70 336.637,03 16,40 359.032,19 16,07 407.230,98 18,89 Abschreibungen 0,00 0,00 54,58 0,00 2.503,61 0,12 16,66 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 sonstige betriebliche Aufwendungen 129.171,91 6,19 158.413,62 7,45 54.880,99 2,63 49.098,36 2,39 54.257,32 2,43 57.754,38 2,68 Summe 2.085.638,38 100,00 2.127.356,75 100,00 2.083.731,10 100,00 2.052.100,13 100,00 2.233.700,50 100,00 2.155.834,59 100,00 Anteilsmäßig stellen sich die Aufwendungen des Altstadtverbandes in den Jahren 2009 bis 2014 wie folgt dar: Mehr als 80% der Aufwendungen entfallen auf bezogene Leistungen, ca. 15% werden für das Personal aufgewendet und 4% für sonstige betriebliche Aufwendungen. Aufwand für bezogene Leistungen, insb. Projekte F 13 Der Altstadtverband beauftragte mit der Abwicklung seiner Projekte regelmäßig die Altstadt Salzburg Marketing GmbH. Das durchschnittliche Auftragsvolumen der Alt- stadt Salzburg Marketing GmbH lag bei rund € 1,2 Mio. jährlich. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind allerdings weit höhere Aufwendungen gebucht, weil der Altstadt- verband Rückstellungen für zukünftige Projekte dotierte. Seite 13 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 Der Altstadtverband ist an der Altstadt Salzburg Marketing GmbH zu 49 % beteiligt. Die Gesellschaft steht aber im mehrheitlichen Privateigentum der Innenstadtkauf- mannschaft. F 14 Der Altstadtverband unterliegt bei der Vergabe von Aufträgen dem Bundesvergabege- setz. Aufträge über € 100.000,- sind daher vom Altstadtverband in jedem Fall auszu- schreiben. Dies gilt auch für Aufträge an die Altstadt Salzburg Marketing GmbH. Das Kontrollamt stellt fest: Die Beauftragung der Altstadt Salzburg Marketing GmbH erfolgte nicht im Einklang mit dem Bundesvergabegesetz. Der Altstadtverband wies in seiner Stellungnahme zum Rohbericht darauf hin, dass der Schwellenwert für Ausschreibungen im Prüfungszeitraum nur in einem Fall überschrit- ten wurde. Ein jährlich wiederkehrendes Projekt sei nicht als Projekt, sondern als Kos- tenstelle zu sehen. Darüber hinaus werde der Altstadtverband die Anregung des Kon- trollamtes in Hinkunft befolgen. E9 Das Kontrollamt empfiehlt, Aufträge über einem geschätzten Auftragswert von € 100.000,- keinesfalls mehr direkt, sondern entsprechend dem Bundes- vergabegesetz zu vergeben. Aber auch bei Aufträgen unter € 100.000,- sollte die Fremdüblichkeit durch die Einholung von Vergleichsangeboten überprüft werden. Seite 14 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 F 15 Anhand der vom Altstadtverband vorgelegten Unterlagen konnte das Kontrollamt nur schwer nachvollziehen, welche Leistungen von der Altstadt Salzburg Marketing GmbH im Detail tatsächlich erbracht wurden. Der Altstadtverband führte zwar eine Kosten- rechnung, konnte dem Kontrollamt aber keine zur Weiterverarbeitung in einem Tabel- lenkalkulationsprogramm geeignete Datenbasis vorlegen, sodass keine Projektevalua- tion vorgenommen werden konnte. F 16 Die Altstadt Salzburg Marketing GmbH beauftragte in den Jahren 2009 bis 2014 fol- gende Agenturen mit der Abwicklung von Projekten Altstadt Salzburg Marketing GmbH beauftragte Fremdleistungen 2009 bis 2014 Auftragnehmer Tätigkeit in Euro in % Helicopter Artlap / Eder Abwicklung div. Projekte 407.792,01 24,09% Dr. Goiginger Gestaltung von Plakaten, Foldern, Inseraten, … 85.000,00 5,02% fliegende Fische Gestaltung von Plakaten, Foldern, Inseraten, … 83.501,39 4,93% nikt Internet, social media 80.163,40 4,74% CIMA Citymarketing, Strukturanalysen 57.500,00 3,40% diverse 978.784,34 57,82% Gesamtergebnis 1.692.741,14 100,00% Die Altstadt Salzburg Marketing GmbH selbst beauftragte in den Jahren 2009 bis 2014 regelmäßig die Firma Helicopter Artlap / Eder mit der Abwicklung von Projekten. Seite 15 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 Projekte F 17 Zur übersichtlichen Darstellung gliederte das Kontrollamt die Projekte in folgende Ka- tegorien: Dem allgemeinen Marketing ordnete das Kontrollamt all jene Projekte zu, die nicht direkt dem Marketing der Altstadtunternehmen, sondern der Bewerbung der Altstadt im Allgemeinen dienen, wie etwa die Zeitschrift „Vision Altstadt“ mit einer Auflage von 80.000 Stück als Postwurf im Großraum Salzburg, die ARGE Cityhotels, mit wel- cher Altstadthotels verstärkt beworben werden oder das Projekt Dachkampagne, welches dazu diente, die Altstadt im regionalen Umkreis wieder verstärkt zu positio- nieren. Zu den Events gehören die Veranstaltungen des Altstadtverband, wie beispielsweise verschiedene Gassenmärkte, das Linzergassenfest, das Kaiviertelfest, der Ru- pertikirtag, das im Oktober stattfindende internationale Festival für Jazz, World & Electronic Music Jazz & the City, das jährliche Kulinarikfestival Eat & Meet jeweils im März, sowie die Fashion Nights und die Fashion Weeks. Zu den Marketingmaßnahmen zählen die Altstadtgutscheine, der Bus-Euro und die Parkscheine. F 18 Die Aufwendungen für die Biennale sind als Sponsoring zu werten und sollten nicht unter Aufwand für bezogene Leistungen, sondern als sonstiger betrieblicher Aufwand gebucht werden. Seite 16 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 Personalaufwand F 19 Im Jahr 2014 beschäftigte der Altstadtverband einschließlich der Geschäftsführerin vier Vollzeitangestellte und zwei Teilzeitkräfte und wendete dafür € 407.230,98 auf. Die Altstadt Salzburg Marketing GmbH, die fast ausschließlich für den Verband tätig war, beschäftigte Mitarbeiter im Ausmaß von weiteren 3,2 VZÄ. Aus steuerrechtlichen Gründen hat der Altstadtverband mit 1.1.2011 zwei Mitarbeiter der Altstadt Salzburg Marketing GmbH übernommen. Durch die Verlagerung von Mit- arbeitern aus der Altstadt Salzburg Marketing GmbH zum Altstadtverband stiegen die Personalaufwendungen des Altstadtverbandes auf rund € 400.000,-; gleichzeitig san- ken die Personalaufwendungen in der Altstadt Salzburg Marketing GmbH. Seite 17 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 Die Zahl der Vollzeitäquivalente stieg, wenn man die Mitarbeiter im Altstadtverband und im Altstadt Salzburg Marketing GmbH zusammenrechnet, von 6,041 Vollzeitäqui- valenten im Jahr 2009 auf 8,136 Vollzeitäquivalente im Jahr 2014. F 20 Die Beschlussfassung über die Begründung und Auflösung von Dienstverhältnissen ob- läge nach dem Salzburger Tourismusgesetz dem Vorstand. Dass der Vorstand Be- schlüsse für die Aufnahme von neuen Mitarbeitern gefasst hätte, ist aus den Vor- stands-Sitzungsprotokollen nicht zu entnehmen. F 21 Im Zuge der Prüfung stellte das Kontrollamt fest, dass die Geschäftsführerbezugsab- rechnung nicht dem Geschäftsführervertrag entsprach. Darüber hinaus wäre der Altstadtverband verpflichtet gewesen, den Bezug der Ge- schäftsführung in der Gewinn- und Verlustrechnung vor der Position Gehälter geson- dert auszuweisen, was er nicht getan hat. Den Geschäftsführerbezug hat der Altstadt- verband - entgegen der Rechnungswesenverordnung für Tourismusverbände - mit den anderen Gehältern gemeinsam ausgewiesen. Der Altstadtverband nahm zur Kenntnis, dass die Bezüge dem Geschäftsführervertrag aus dem Jahr 2003 nicht entsprochen haben und wird das bereinigen. Die Grundlage der Bezüge bilde laut Altstadtverband ein Vorstandsbeschluss aus dem Jahr 2008, der fehlerhaft umgesetzt worden sei. Seite 18 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 In der Schlussbesprechung wurde seitens des Vorstandes mitgeteilt, dass die Bereini- gung bereits durchgeführt wurde. Nach der Rechnungswesenverordnung müssten beim Personalaufwand auch die Reise- kosten ausgewiesen werden. Diese wurden aber unter den „sonstigen betriebliche Aufwendungen“ gebucht. Sonstige betriebliche Aufwendungen F 22 Nach einer Steuerprüfung musste der Altstadtverband im Jahr 2010 nichtabzugsfähige Vorsteuern für die Jahre 2004 bis 2009 in Höhe von € 350.379,35 zurückzahlen. Die übrigen betrieblichen Aufwendungen betrugen im Jahr 2014 € 57.754,38. Darun- ter fallen die Aufwendungen für die Lohnverrechnung, Steuer- und Rechtsberatung, Spesen des Geldverkehrs, Büromaterial und Portgebühren sowie eine Rückstellung im Jahr 2009 in Höhe von € 15.000,- für die Webseite. Der Ausweis der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfolgte nicht nach der Vorga- be der Rechnungswesenverordnung für Tourismusverbände, insbesondere wurde der ausgewiesene Werbeaufwand nicht nach den Vorgaben aufgeschlüsselt. Ebenfalls nicht verordnungskonform wurde der gewährte Rabatt für Altstadtgutscheine (statt als Er- lösschmälerung) und die Reisespesen (statt als Personalaufwand) unter sonstiger be- trieblicher Aufwand ausgewiesen. Der Altstadtverband wies in seiner Stellungnahme zum Rohbericht darauf hin, dass er jährlich seinen Jahresabschluss bei der Aufsichtsbehörde des Landes eingereicht habe, die alle Tourismusverbände kontrolliert, und dass es seitens der Aufsichtsbehörde bis- her keine Beanstandung gegeben habe. Die Aufsichtsbehörde des Landes (Referat 1/03) teilte auf Nachfrage des Kontrollamtes mit, dass sie seit 2015 laut Geschäftseinteilung des Amtes der Salzburger Landesre- gierung zuständig zur wirtschaftlichen Überprüfung der Tourismusverbände ist. Bis 2015 war die „damalige Abteilung 1“ (vor der Zusammenlegung mit der Gemeindeab- teilung) dafür zuständig. Der Altstadtverband sei seither noch keiner Prüfung unterzo- gen worden. Seite 19 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 Vermögenslage F 23 Die Vermögenslage des Altstadtverbandes stellte sich zum 31.12.2014 folgenderma- ßen dar: Altstadtverband Bilanz zum 31.12.2014 AKTIVA PASSIVA 2014 2014 in € in € Anlagevermögen 60.902 Eigenkapital 403.683 Gewinnrücklagen 369.790 Bilanzgewinn/Bilanzverlust 33.893 Umlaufvermögen 3.797.838 Rückstellungen 1.879.288 fertige Erzeugnisse und Waren (Druckwerke) 8.551 Forderungen (offene Subventionen u. Verbandsbeiträge) 475.600 Verbindlichkeiten 1.577.718 Kassenbestand 3.313.687 Verb. aus Lieferungen und Leistungen 4.998 sonstige Verbindlichkeiten 20.885 Rechnungsabgrenzungsposten 1.950 Verrechnung Altstadtgutscheine 1.551.835 Summe Aktiva 3.860.690 Summe Passiva 3.860.690 Auf der Aktivseite seiner Bilanz wies der Altstadtverband ein Wertpapierdepot iHv € 60.900,-, Forderungen gegenüber Stadt und Land Salzburg sowie Mitgliedern iHv € 475.599,58 und einen Kassenbestand von € 3.313.686,95 aus. F 24 Aktivseitig belief sich der Kassenbestand auf € 3.313.686,95, dem passivseitig Ver- bindlichkeiten gegenüber den Besitzern von Altstadtgutscheinen von € 1.551.835,- und Rückstellungen von € 1.879.287,98 gegenüber standen. Seite 20 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 Ein Großteil der Rückstellungen des Altstadtverbandes, nämlich rund € 1,5 Mio., waren aber keine Rückstellungen, sondern eigentlich Rücklagen für zukünftige Projekte. Ohne diese Rückstellungen hätten in den letzten Jahren die Erlöse des Altstadtverban- des seine Aufwendungen um jährlich € 200.000,- überstiegen, diese Jahresüberschüs- se wären auch auszuweisen gewesen. Grafik: Anstieg der Rückstellungen in den Jahren 2009 bis 2014 Seite 21 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 E 10 Das Kontrollamt empfiehlt, künftig den Regelungen des Unternehmensge- setzbuches entsprechend, nur für Verpflichtungen bzw. Aufwendungen, die wirtschaftlich oder rechtlich verursacht sind, soweit sie das laufende oder Vorjahre betreffen, Rückstellungen zu dotieren. Für zukünftige Projektvor- sorgen sind Rücklagen zu dotieren, die den Jahresüberschuss nicht beeinflus- sen. F 25 Abschließend stellt das Kontrollamt fest, dass sich der Altstadtverband erhebliche Re- serven für zukünftige Projekte aufgebaut hat. Die Rücklagen für zukünftige Projekte lagen zum Jahresende 2014 bei rund € 1,5 Mio., die frei verfügbaren Rücklagen bei rund € 400.000,-. Somit war, nach Abzug der vom Altstadtverband bereits beschlos- senen Infrastrukturprojekte von € 805.000,- excl. Umsatzsteuer (Erneuerung Weih- nachtsbeleuchtung, etc.), zum Jahresende 2014 noch immer rund € 1 Mio. frei In der Schlussbesprechung teilte der Altstadtverband mit, dass es sich bei den Rück- stellungen tatsächlich um gebundene Rücklagen handelt, also Gelder die mittelfristig für konkrete Projekte verplant sind und nicht zur freien Verfügung stehen. Weiters teil- te der Altstadtverband mit, dass die entsprechenden Summen im Jahresabschluss 2016 bereits als Rücklagen ausgewiesen wurden. Abschließend wies der Altstadtverband daraufhin, dass es in einer nicht steuerpflichti- gen Körperschaft öffentlichen Rechts auch zu keiner Verletzung von Steuervorschriften durch die Bildung von Rückstellungen kommen könne. Seite 22 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 Bericht des Kontrollamtes über die Prüfung der Gebarung des Altstadtverbandes in den Jahren 2009 bis 2014 Seite 23 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 1. Allgemeines 1.1 Prüfauftrag Der Kontrollausschuss beauftragte das Kontrollamt am 7.7.2014 die Gebarung des Altstadt- verbandes, einschließlich der Vergabe von Aufträgen durch den Altstadtverband in den Jah- ren 2009 bis 2013 auf Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu prü- fen. Das Kontrollamt erweiterte den geprüften Zeitraum amtswegig auf 2014. 1.2 Prüfberechtigung Der Prüfung durch das Kontrollamt unterliegen unter anderem Einrichtungen, die von der Stadt finanziert oder gefördert werden, soweit sich die Stadt die Kontrolle vorbehalten hat oder die Einrichtung mit der Kontrolle einverstanden ist.2 Die Stadtgemeinde Salzburg för- derte den Altstadtverband seit seiner Errichtung am 1.1.2003, indem sie die Verbandsbei- träge verdoppelt. Darüber hinaus verpflichtete sich der Altstadtverband in einer Förderver- einbarung mit der Stadt, dem Kontrollamt die, zur Beurteilung der vereinbarungsgemäßen Mittelverwendung, notwendige Einsicht in die entsprechenden Unterlagen zu gewähren.3 1.3 Einführungsbesprechung Das Kontrollamt hat den Altstadtverband am 12.2.2016 vom Beginn der Prüfung verstän- digt. Anwesend war neben dem Kontrollamtsdirektor und den beiden Prüfern des Kontroll- amtes, die Leiterin des Rechnungswesens des Altstadtverbandes. 1.4 Prüfungsunterlagen Dem Kontrollamt standen für die Prüfung folgende Unterlagen zur Verfügung: Für den Altstadtverband Jahresabschlüsse, Saldenlisten und Kontoblätter für 2009 bis 2014, Lohnverrechnungsdaten, Jahresplanungen, Einzelne Verträge, ausgewählte Projektabrechnungen. 2 § 52 (1) Salzburger Stadtrecht 1966. 3 Siehe § 6 (2) der zwischen der Stadtgemeinde und dem Altstadtverband beginnend mit 1.1.2013 für die Dauer von 10 Jahren abgeschlossenen Förderungsvereinbarung. Seite 24 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 Für die Altstadt Salzburg Marketing GmbH Jahresabschlüsse Saldenlisten und Kontoblätter für 2009 bis 2014, Lohnverrechnungsdaten, 1.5 Datenschutzrechtliche Belange In der Förderungsvereinbarung mit der Stadt erklärte sich der Altstadtverband einverstan- den, dass die Tatsache und die Höhe der Förderung veröffentlicht wird.4 Der Altstadtverband stimmt darüber hinaus der Veröffentlichung des Berichtes zu! 1.6 Geschlechtsspezifische Ausdrucksweise Alle personenbezogenen Bezeichnungen werden aus Gründen der Übersichtlichkeit und ein- fachen Lesbarkeit nur in einer Geschlechtsform gewählt und gelten gleichermaßen für Frau- en und Männer. 4 Siehe § 6 (3) der Förderungsvereinbarung. Seite 25 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 2 Organisation des Altstadtverbandes Für die Stadt Salzburg wurde mit Wirksamkeit ab dem 1.1.2003 ein Tourismusverband mit der Bezeichnung „Tourismusverband Salzburger Altstadt (Altstadtverband)“ errichtet5. Der Errichtung hat die Mehrheit der in dem Gebiet des Altstadtverbandes erfassten Unternehmer in einer Urabstimmung am 10./11.11.2002 zugestimmt. Das Gebiet des Altstadtverbandes umfasst: das Gebiet der Schutzzone I nach dem Salzburger Altstadterhaltungsgesetz 1980 und die Gebäude, die an der äußeren Seite der den Grenzverlauf der Schutzzone I bilden- den Straßen gelegen sind. 5 Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 9.1.2003 zur Änderung der Verordnung, mit der Fremdenver- kehrsverbände errichtet werden, LGBl Nr. 2/2003. Seite 26 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 Der Altstadtverband ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts.6 Der Altstadtverband hat seinen Sitz in 5020 Salzburg, Münzgasse 1/2. Stock. 2.1 Gründung des Altstadtverbandes Bereits in den 1970iger Jahren gab es Bestrebungen die Salzburger Altstadt verstärkt tou- ristisch zu vermarkten und zu bewerben. In der Folge gründeten im Jahr 1974 Unternehmer die „Salzburg Innenstadt Genossenschaft“7 und 1980 den Verein „Rechte Altstadt“ 8. Nachdem nur ein geringer Teil der ansässigen Unternehmer den Vereinen beigetreten war, jedoch von den Aktivitäten der Vereine profitierten, gab es bereits 1986 eine Abstimmung über die Errichtung eines Fremdverkehrsverbandes Salzburg-Stadt. Die Abstimmung führte jedoch zu einem überwiegend negativen Votum.9 Ab 1999 gab es wiederum Bemühungen einen Fremdenverkehrsverband für die Stadt zu gründen, jedoch sollte sich dieser nicht mehr auf das gesamte Stadtgebiet, sondern auf die Altstadtschutzzone I erstrecken. Parallel dazu gründeten die „Salzburg Innenstadt Genossenschaft“ und der Verein „Rechte Altstadt“ im Jahr 2000 die „Altstadt Salzburg Marketing GmbH“. Die Anteile teilten sich im Verhältnis 66% zu 34 % die Innenstadtgenossenschaft mit dem Verein „Rechte Altstadt“. Die Stadt Salzburg selbst war nicht Gesellschafter der Altstadt Salzburg Marketing GmbH, sie schloss aber mit der „Salzburg Innenstadt Genossenschaft“ und dem Verein „Rechte Alt- stadt“ einen Syndikatsvertrag, der der Stadt in der Altstadt Salzburg Marketing GmbH ver- schiedene Mitwirkungsrechte einräumte. Der Syndikatsvertrag enthielt darüber hinaus noch eine Förderungsvereinbarung zwischen der Stadt und der Altstadt Salzburg Marketing GmbH, zur mittelfristigen Finanzierung der Belebung der Altstadt. Am 10./11.11.2002 fand sodann eine Urabstimmung zur Errichtung eines Fremdenver- kehrsverbandes statt, an der sich von den 1.660 Abstimmungsberechtigten insgesamt 591 Personen (35,60%) beteiligt und davon 80,64% für die Gründung eines Fremdenverkehrs- verbandes ausgesprochen hatten. Auf Grund des positiven Abstimmungsergebnisses errichtete die Landesregierung mit Wir- kung ab dem 1.1.2003 für das Gebiet der Schutzzone I nach dem Salzburger Altstadterhal- 6 § 1 (2) Salzburger Tourismusgesetz 2003 (S. TG 2003). 7 FN 69470 m. 8 ZVR 777935748. 9 Vgl. Amtsbericht: Fremdenverkehrsverband für die Landeshauptstadt Salzburg, Zl.: MD/00/35473/2000/006. Seite 27 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 tungsgesetz 1980 einen Tourismusverband.10 Der Tourismusverband führt die Bezeichnung "Tourismusverband Salzburger Altstadt (Altstadtverband)". Ursprünglich war angedacht, im Zuge der Gründung des Salzburger Altstadtverbandes die Salzburg Marketing GmbH zu liquidieren. Diese wurde jedoch weiterhin aufrechterhalten, da dies aus finanztechnischen und steuerrechtlichen Überlegungen günstiger erschien. Der Alt- stadtverband Salzburg übernahm in der Folge Anteile an der Altstadt Salzburg Marketing GmbH in Höhe von 49 %, sodass sich das Anteilsverhältnis nun folgendermaßen darstellt: Die Wirtschaftskammer befürwortete die Gründung des Altstadtverbandes nur unter der Vo- raussetzung, dass die Stadt die Verbandsbeiträge, die von den Mitgliedern zu leisten sind, verdoppelt.11 Die Stadt schloss in der Folge im Jahr 2003 eine Förderungsvereinbarung mit dem Altstadtverband ab, in der sie eine direkte Subvention in Höhe der jährlichen Ver- bandsbeiträge zusagte. Im Hinblick auf die Übernahme von Aufgaben der Tourismus Salzburg GmbH durch den Alt- stadtverband hatte die Stadt die Erwartung, dass sich aufgrund von Synergieeffekten der Finanzierungsbedarf der TSG reduziere. Der Altstadtverband wies darauf hin, dass er auf die Aufgabenerfüllung der TSG keinen Ein- fluss hat. 10 Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 9.1.2003, LGBl. Nr. 2/2003. 11 Vgl. Amtsbericht: Fremdenverkehrsverband für die Landeshauptstadt Salzburg, Zl.: MD/00/35473/2000/006. Seite 28 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 2.2 Aufgaben des Tourismusverbandes Gesetzlicher Auftrag des Altstadtverbandes ist gem. § 1 Abs 1 S. TG 2003 die Wahrung, Förderung und Vertretung der örtlichen Belange des Tourismus einschließlich der Freizeit- wirtschaft. Dem Tourismusverband obliegt nach § 1 Abs 4 S. TG 2003 insbesondere: a. die Organisation des Tourismus im Ort, vor allem die Führung einer Geschäfts- und Informationsstelle; b. die Betreuung der Gäste, insbesondere durch Information, Unterhaltung und Gestaltung von Freizeitaktivitäten; c. die Mitgestaltung des Angebotes in den Tourismusorten durch eigene Initiativen und durch Koordination der vielen Einzelangebote; d. die Schaffung und Führung von Tourismuseinrichtungen und -anlagen sowie die Beteiligung an solchen; e. die Erstellung von Konzepten für die Entwicklung des Tourismus; f. die Werbung und die Verkaufsförderung für den Tourismus sowie die Koordina- tion des Verkaufs; g. Förderung und Erhaltung von Kultur und Landschaft; h. die Förderung der wirtschaftlichen Infrastruktur (Ortsmarketing). Die Geschäftsordnung des Tourismusverbandes Salzburger Altstadt umschreibt die Aufgaben des Altstadtverbandes12 folgendermaßen: (1) Aufgabe des Verbandes ist die Wahrung, Förderung und Vertretung der örtlichen Be- lange des Tourismus einschließlich der Freizeitwirtschaft im Verbandsgebiet. (2) Dem Verband obliegen insbesondere: a) die Organisation des Tourismus und das Altstadtmarketing im Verbandsgebiet; b) Förderung der wirtschaftlichen Infrastruktur (Altstadtmarketing) mit ganzheitli- chem Ansatz auch durch Maßnahmen zur nachhaltigen Neuansiedlung von Bewoh- nern, Stärkung der Situation der ansässigen Altstadtbewohner, Erhöhung der Wohnbevölkerung in der Altstadt sowie Erhöhung der Standortattraktivität als Vo- raussetzung für Erhaltung und Verbesserung der Attraktivität des städtischen Tou- rismus; c) die Betreuung der Gäste, insbesondere durch Information, Unterhaltung, Gestal- tung von Freizeitaktivitäten, Organisation und Abwicklung von Veranstaltungen und Events, Förderung des „Erlebnisses Stadt“ mit dem speziellen Flair und Ambi- ente der Salzburger Altstadt; 12 Vgl. § 2 der Geschäftsordnung des Altstadtverbandes. Seite 29 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 d) nachhaltige wirtschaftliche und kulturelle Belebung und Steigerung der Attraktivi- tätsfaktoren des Tourismusstandortes Salzburger Altstadt nach den Prinzipien der Nachhaltigkeit, Altstadtverträglichkeit und Bewohnerakzeptanz; insbesondere auch durch professionelles Marketing zur Stärkung der Salzburger Altstadt und Erhöhung der Standortattraktivität; e) die Schaffung und Führung von Tourismuseinrichtungen und –anlagen sowie die Beteiligung an solchen; f) die Erstellung von Konzepten für die Entwicklung der Altstadt Salzburg; g) die Werbung und die Verkaufsförderung für den Tourismus sowie die Koordination des Verkaufs; insbesondere Vermarktung und Bewerbung der Salzburger Altstadt in Zusammenarbeit mit den Tourismusbetrieben sowie Koordination mit anderen Marketingagenturen; h) Förderung und nachhaltige Verbesserung der urbanen Struktur des Verbandsge- bietes; insbesondere Bewahrung und Entfaltung der vielfältigen urbanen Funktio- nen im Lebensraum der Salzburger Altstadt; (3) Der Verband hat unter Bedachtnahme auf das Wohl der Mitglieder seine Aufgaben nach den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu führen. (4) Dem Verband obliegt auch die Interessenvertretung in regionalen und sonst überge- ordneten organisatorischen Einrichtungen auf dem Gebiet des Tourismus. Der Schwerpunkt der Aktivitäten des Altstadtverbandes liegen daher weniger in dem Tou- rismusgesetz immanenten Zweck der Förderung des Tourismus eines Ortes, sondern im Alt- stadtmarketing und der Förderung und Verbesserung der Struktur des Verbandsgebietes. Seite 30 von 97
Zahl: KA/00/42679/2014/010 2.3 Exkurs: Tourismus-Marketing und City-Marketing als Teil des Stadtmarketings Die Aufgabe der Tourismusverbände ist die Förderung, Wahrung und Vertretung der örtli- chen Belange des Tourismus. In der Stadt Salzburg liegt somit die Hauptaufgabe des Tou- rismusverbandes in der Förderung des Städtetourismus. Städtetourismus definiert sich als „die Beziehungen und Erscheinungen …, die sich aus dem vorübergehenden Aufenthalt Ortsfremder in Städten ergeben“13 Tourismus-Marketing von Städten zählt zum Bereich des Stadtmarketings: Stadtmarketing zielt als integrierte Stadtentwicklungspolitik sowohl auf die Verbesserung der Standortqualität für die Wirtschaft, auf die Erhöhung der Lebensqualität für die Bewoh- ner und Besucher, die Attraktivitätssteigerung vor allem der Innenstadt, als auch auf die Effektivierung von Verwaltung und Politik. Stadtmarketing bildet im Sinne eines verbinden- den Leitbildes das gemeinsame Dach aller Marketing-Aktivitäten (in) der Stadt. Unter diesem Dach eines gemeinsamen Stadtleitbildes sollen dabei die Teilbereiche Verwaltungsmarketing, Standortmarketing, Tourismus-Marketing und City Marketing unter Berücksichtigung wesentlicher Elemente privatwirtschaftlicher Marketingstrategien zu- sammengeführt werden. Stadtmarketing Stadtleitbild als gemeinsames Dach aller Marketing-Aktivitäten Standort Marketing Tourismusmarketing Citymarketing Verwaltungsmarketing Standort Salzburg Agentur Tourismus Salzburg GmbH Informationszentrum der Stadt Salzburg Altstadtverband Abbildung: Stadtmarketing als Dach aller Marketing-Aktivitäten Standortmarketing, Tourismus-Marketing und City-Marketing wird als Gemeinschaftsaufga- be von Wirtschaft und Verwaltung – gegebenenfalls unter Einbeziehung weiterer Beteiligter – in öffentlich-privater Partnerschaft durchgeführt. 13 Eberhard, Die große Säule des Städtetourismus, in: Der Fremdenverkehr, Tourismus und Kongress (1974), S. 20. Seite 31 von 97
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