Gestaltungsplan Ziegeleiquartier - Planungsbericht 4. Mai 2021 Auflage
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Gemeinde Berg TG Impressum Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht Strittmatter Partner AG Vadianstrasse 37 9001 St. Gallen T: +41 71 222 43 43 F: +41 71 222 26 09 www.strittmatter-partner.ch Projektleitung Karin Bétrisey dipl. Kulturingenieurin ETH SIA SVI Raumplanerin FSU pat. Ingenieur-Geometerin Gutachterin SIA Stv. Projektleitung Benjamin Müller BSc in Raumplanung Raumplaner FSU Fachbearbeitung Jasmin Sartorius MSc ETH Raumentwicklung und Infrastruktursysteme 550/002/400/410/02/PB_210511.docx © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 2
Gemeinde Berg TG Inhaltsverzeichnis Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht 1 Ausgangslage 4 1.1 Sachverhalt 4 1.2 Vorgehen 6 1.3 Projektorganisation 6 2 Analyse und Strategie 8 2.1 Grundlagen 8 2.2 Richtprojekt 18 2.3 Konzept Verkehr 29 2.4 Umweltverträglichkeit 32 3 Erläuterungen 33 3.1 Allgemeine Bestimmungen 33 3.2 Erschliessung 33 3.3 Bebauung 42 3.4 Umgebung 52 3.5 Ver- und Entsorgung 56 3.6 Schlussbestimmungen 60 4 Nachweise 62 4.1 Siedlung 62 4.2 Natur und Landschaft 68 4.3 Siedlung und Verkehr 68 5 Verfahren 70 5.1 Bearbeitungsphase 70 5.2 Mitwirkung und Information 70 5.3 Vorprüfung 70 5.4 Rechtsverfahren 71 © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 3
Gemeinde Berg TG 1 Ausgangslage Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht 1.1 Sachverhalt 1.1.1 Planungsanlass Die Brauchli Ziegelei AG strebt eine bauliche Entwicklung auf ihrem knapp sieben Hektaren umfassenden Areal am nordöstlichen Rand von Berg TG an. Die betroffenen Grundstücke sind sowohl im rechtskräftigen wie auch im neuen Zonenplan (Stand Zustimmung Gemeindeversammlung, 10. Januar 2020) mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert. Für die planungsrechtliche Umsetzung des ausgearbeiteten Richtprojekts wird ein Gestaltungsplan nach § 23 Planungs- und Baugesetz (PBG) erarbeitet. Abb. 1 Luftbild Betriebsareal Brauchli Ziegelei AG; ziegeleiquartier.ch 1.1.2 Geltungsbereich Das Gestaltungsplangebiet befindet sich am nördlichen Ortsrand von Berg, zwischen der Hauptstrasse und den Bahngeleisen. Er stösst westlich auf einer Länge von ca. 280 m an die Hauptstrasse an, beginnt südlich hinter der ersten Bautiefe der Bahnhofstrasse und endet nördlich auf der Höhe der Garage Lüthi entlang der Parzellengrenze. An der Südostecke stösst er an den Weiher- weg, eine gekieste Strasse, die beim Bahnhofweiher endet. Östlich des Peri- meters befindet sich eine Landschaftsschutzzone sowie der Bahnhofweiher Süd. Im Norden umfasst das Bearbeitungsgebiet noch einen Streifen Land- wirtschaftszone. Damit umfasst der Perimeter die Grundstücke Nrn. 302 und 304 der Brauchli Ziegelei AG und Nrn. 1119 und 1120 der Auto Lüthi GmbH. Die ur- sprünglich ebenfalls enthaltene Teilfläche der Nr. 624 wurde bei der letzten Auflage der Ortsplanungsrevision aus dem Perimeter entfernt. © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 4
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht Abb. 2 Orthophoto, ThurGIS April 2019 (ohne Massstab) mit Geltungsbereich (rot) Abb. 3 Gebiet mit Gestaltungsplanpflicht ge- mäss Zonenplan, ThurGIS April 2019 (ohne Massstab) © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 5
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht 1.1.3 Planungsziele Durch den Gestaltungsplan soll eine qualitativ hochwertige Arealüberbauung ermöglicht werden. Neben der Sicherung der ortsbaulichen und architektoni- schen Qualität kommt der Freiraum- und Siedlungsrandgestaltung eine wich- tige Bedeutung zu. Die Bebauung soll einen eigenständigen Charakter haben, aber den ortsbaulichen Bezug zur Gemeinde Berg aufnehmen. Die Integration der prägenden Ziegeleibauten in das neue Quartier ist eine weitere wichtige Prämisse. Zudem soll das Areal der Öffentlichkeit zugänglich sein und mit ei- nem dichten Langsamverkehrsnetz durchsetzt sein. 1.2 Vorgehen Im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Brauchli Ziegelei AG erarbeitete das Architekturbüro Herzog & de Meuron in Zusammenarbeit mit Bühler Hartmann GmbH aus Zürich in den Jahren 2015 und 2016 einen Masterplan als Vision für das Areal. Die Architekten zogen sich aber daraufhin vom Projekt zurück. Es wurden neue Richtprojekte und Entwürfe für einen Gestaltungs- plan erarbeitet, wobei es mehrere Wechsel im Projektteam gab. Aufbauend auf der umfassenden ortsbaulichen Studie von Herzog & de Meuron hat das Architekturbüro Bühler Hartmann GmbH aus Zürich, zusam- men mit Goldrand GmbH, Landschaftsarchitektur und Szenografie ein Richt- projekt als Grundlage für den Gestaltungsplan erarbeitet. Der Gestaltungs- plan wird in enger Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern, der Ge- meinde und begleitend mit den kantonalen Amtsstellen erarbeitet. 1.3 Projektorganisation Projektteam Das nachfolgende Projektteam hat das Richtprojekt erarbeitet: – Bauherrschaft Brauchli Ziegelei AG Andrea Martini, Dr. Silvia Brauchli – Architektur OLBH GmbH (ab 01.2020) Bühler Hartmann GmbH (bis 12.2019) Florian Hartmann, Piero Bühler – Landschaftsarchitektur Goldrand GmbH Adrian Ulrich © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 6
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht Erarbeitung Gestaltungsplan: – Raumplanung Strittmatter Partner AG – Verkehrsplanung Nagel + Steiner GmbH Marco Steiner Behörden Folgende Stellen der kommunalen und kantonalen Behörden wurden anläss- lich des koordinierten Workshopverfahrens in die Erarbeitung miteinbezogen: – Gemeinde Berg: – Gemeindepräsident Max Soller (bis Mai 2019) – Gemeindepräsident Thomas Bitschnau (ab Juni 2019) – Gemeindeschreiber Hubert Bürge – Gian-Marco Jenatsch, Staufer + Hasler Architekten AG (Berater) – Andreas Niklaus, NRP Ingenieure AG (Berater) – Kanton Thurgau – Hochbauamt – Erol Doguoglu, Kantonsbaumeister – Felix Jerusalem, Hochbauamt – Amt für Raumentwicklung – Andrea Näf, Kantonsplanerin – Matthias Gredig, Leiter Abteilung Ortsplanung Folgende kantonale Stellen wurden ausführlich informiert. Diese nahmen das vorliegende Konzept zustimmend zur Kenntnis: – Denkmalpflege – Ruedi Elser, Leiter Denkmalpflege – Denise Hug, Denkmalpflegerin – Tiefbauamt – Raffaele Landi, Leiter Abteilung Planung und Verkehr © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 7
Gemeinde Berg TG 2 Analyse und Strategie Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht 2.1 Grundlagen 2.1.1 Übergeordnete Planungsgrundlagen Die Planungsgrundlagen von Bund, Kanton und Region sind in den kommuna- len Planungsinstrumenten grundsätzlich umgesetzt worden. Im Folgenden werden die speziell zu beachtenden übergeordneten Grundlagen erläutert. 2.1.2 Kantonales Planungs- und Baugesetz Am 1. Januar 2013 sind im Kanton Thurgau ein neues Planungs- und Bauge- setz (PBG) sowie die zugehörige Verordnung (PBV) des Regierungsrates zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Har- monisierung der Baubegriffe (IVHB) in Kraft getreten. Neue Sondernutzungs- pläne unterstehen dem neuen Recht. Mit dem Beitritt des Kantons zur Interkantonalen Vereinbarung zur Har- monisierung der Baubegriffe (IVHB) änderte sich die Dichteberechnung, die Messweise sowie die Begriffe der Gebäude- und Firsthöhe. Bis die Gemeinden ihre Rahmennutzungsplanungen (Zonenplan und Baureglement) angepasst haben, gelten in Bezug auf Nutzungsziffern und Höhenmasse die Umrech- nungswerte nach § 57 der Planungs- und Bauverordnung. 2.1.3 Kantonale Richtplanung Im kantonalen Richtplan ist das Beizugsgebiet im Dreieck Kantonsstrasse – Bahnhofstrasse – Bahnlinie gut erkennbar als Siedlungsgebiet (gelb), umge- ben von Gebiet mit Vorrang Landschaft (gelb schraffiert). Es sind keine beson- deren Massnahmen vorgesehen. Abb. 4 Ausschnitt Kantonaler Richtplan, Quelle map.geo.tg.ch, ohne Massstab © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 8
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht 2.1.4 Kommunale Richtplanung Die kommunale Richtplanung von Berg wurde revidiert und an die neuen übergeordneten Rahmenbedingungen angepasst. Diese wurde am 17. Sep- tember 2019 vom Gemeinderat beschlossen und anschliessend vom Departe- ment für Bau und Umwelt (DBU) genehmigt. Der Gemeinderat hat den Richt- plan am 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Für den Geltungsbereich sind nach- folgende Themen relevant: Richtplan Siedlung, Natur und Landschaft – S0.01.4: Das Areal der Ziegelei wird als «Entwicklungs- und Verdichtungs- gebiet» bezeichnet, für das Potenzial zur Umnutzung und Nachverdich- tung besteht. Die Umnutzung und Mischnutzung von Teilen des gewerb- lichen Gebietes sollen ermöglicht werden. Für das Umstrukturierungsge- biet sind eine qualitativ hochstehende Architektur und Bebauungsstruk- tur mit einer hohen baulichen und sozialen Dichte anzustreben. Weiter in die Planung mit einzubeziehen sind gemäss dem Richtplaneintrag eine gute Gestaltung des Siedlungsrands sowie der Verkehrslärm. – L3.22 | L3.26: Östlich grenzt der Geltungsbereich an eine Landschafts- schutzzone. Weiter östlich liegen eine Naturschutzzone sowie eine Fläche zum Erhalt von extensiv genutzten Wiesen. Zudem verläuft der Vernet- zungskorridor 441 (Spärbersholz – Osterholz) im Bereich der Naturschutz- gebiete (ausserhalb des Perimeters sowie östlich der Bahnlinie). Abb. 5 Richtplan Siedlung / Natur und Land- schaft, NRP Ingenieure (Stand Bekannt- machung Mai 2019) © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 9
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht Richtplan Verkehr Im Richtplan Verkehr werden folgende relevanten Festlegungen gemacht: – V1.02: Beim Ortseingang von Berg ist für die Zu- und Wegfahrt ins Ent- wicklungsareal der Ziegelei eine aus ortsplanerischer und verkehrsplaneri- scher Sicht befriedigende Lösung zu finden. Der Ortseingang soll markan- ter in Erscheinung treten und verkehrsberuhigend wirken. Koordiniert mit dem Gestaltungsplan auf dem Entwicklungsgebiet der Ziegelei ist die ver- kehrliche Situation zu planen. Die geplante Aufhebung des Niveauüber- gangs Heimenlachen (V1.01) ist zu berücksichtigen. – V2.01: Für das Ziegelei Areal sind zwei Erschliessungskorridore vorgese- hen. Die Festlegung der genauen Linienführung soll im Rahmen von Er- schliessungsprojekten oder im Gestaltungsplan erfolgen. Bei der Umge- staltung bestehender Strassen ist die Gestaltung des Strassenraums früh- zeitig mit der betroffenen Bevölkerung, insbesondere den Anwohnern, abzusprechen. – V4.01: Neu zu erschliessende Gebiete sind auch mit Fussgängerwegen an- gemessen zu erschliessen, nach Möglichkeit unabhängig vom Strassen- verkehr. Es sollen möglichst kurze Wege von Wohn- und Arbeitsgebieten in die Siedlungszentren (Einkaufen, Schulen, ÖV-Haltestellen) bzw. in die Landschaft (Naherholungsräume) führen. – V4.06: Zwischen dem Bahnübergang und Heimenlachen ist kein Trottoir vorhanden, dafür sind hier beidseitig Radstreifenmarkierungen vorhan- den. Kurzfristig ist die asphaltierte Fläche westlich der Strasse von Berg bis zum Bahnübergang als Fussweg zu signalisieren, auf welchem auch Velos zugelassen sind. Langfristig ist zwischen dem Bahnübergang und Heimenlachen eine sichere und attraktive Verbindung für den Fussver- kehr zu schaffen. Abb. 6 Richtplan Verkehr, NRP Ingenieure (Stand Bekanntmachung, Mai 2019) © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 10
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht 2.1.5 Zonenplan & Baureglement Die Ortsplanung wurde komplett revidiert. Zonenplan und Baureglement wurden am 10. Januar 2020 an der Gemeindeversammlung von den Stimm- berechtigten angenommen und anschliessend beim Departement für Bau und Umwelt (DBU) zur Genehmigung eingereicht. Die Rahmennutzungspla- nung wurde teilweise genehmigt (Rechtmittelverfahren läuft noch). Der Revi- dierte Zonenplan und das Baureglement wurden vom Gemeinderat am 1. Ja- nuar 2021 in Kraft gesetzt. Gemäss der neuen Ortsplanung der Gemeinde wurde die Zonenzuteilung des Geltungsbereichs im Wesentlichen beibehal- ten, wobei die Arbeitszonen reduziert und durch einen neuen Übergangsbe- reich mit Mischnutzung (Wohn- und Arbeitszone) ergänzt wurde. Der westli- che Teil mit dem bestehenden Fabrikgebäude als markantes Schutzobjekt wurde der neuen Arbeitszone Gewerbe und Dienstleistungen zugewiesen. Angrenzend an diese Zone ist eine dreigeschossige Wohn- und Arbeitszone WA3 festgelegt. Der östliche Teil ist unverändert in der Zone W3 verblieben. Das von der Grundeigentümerin eingereichte Umzonungsgesuch für den Be- reich zwischen Arbeitszone AG und der Wohnzone W3 in eine Mischzone WA3 wurde damit umgesetzt. Eine Teilfläche der ehemaligen W3 östlich der Garage Lüthi wurde ausge- zont. Zudem wurden kleinere flächengleiche Arrondierungen zur Landschafts- schutzzone vorgenommen. Für die Zonen W3 und WA3 sind neu eine Geschossflächenziffer (GFZ) von 1.0 sowie mindestens 3 Vollgeschosse vorgesehen. Im Rahmen des Gestaltungs- plans kann partiell von Mindestmassen abgewichen werden. © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 11
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht Abb. 7 Zonenplan (Stand 01.01.2021, ohne Mas- sstab) mit Geltungsbereich (blau) Über das Ziegeleiareal wurde eine Gestaltungsplanpflicht im Zonenplan fest- gelegt. Die Festlegung erfolgte aus folgenden Gründen: – Grösse des Grundstücks – Lage des Grundstücks am Siedlungsrand – Schaffung von Klarheit bezüglich Weiterentwicklung, respektive Umge- staltung der Ziegelei – Sicherstellung einer Nutzungsdurchmischung sowie Abstimmung auf Be- dürfnisse der Gemeinde – Einfluss der Überbauung auf die Infrastruktur der Gemeinde und damit erforderliche Etappierung – Fehlende Erschliessung für geplante Umnutzung, insbesondere Klärung der Zu- und Wegfahrten zum Areal Das neue Baureglement sieht nach Art. 5 folgende Regelbaumasse vor: Tab. 1 Regelbaumasse der Zonen (Stand: W3 WA3 AG 01.01.2021,) Geschossflächenziffer 1.0 1.0 – max. Fassadenhöhe 11.00 m 11.50 m 10.00 m max. Gesamthöhe 14.50 m 15.50 m 14.00 m max. Gebäudelänge 40 m 45 m 50 m min. Grenzabstand klein | gross 5.0 | 8.0 m 5.0 | 8.0 m 4.0 | 4.0 m © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 12
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht 2.1.6 Schutzplan Das Areal befindet sich an einer ortsbaulich wichtigen Stelle am nördlichen Ortseingang von Berg. Das auffällige Ziegeleigebäude sowie die nebenste- hende Villa sind im Schutzplan (sowohl im rechtsgültigen wie auch im revi- dierten Schutzplan) erfasst. Gemäss Hinweisinventar befinden sich an der Bahnhofstrasse bemerkenswerte Zeitzeugen der Strassenbebauung. Das neue Ziegeleiquartier wird hinterliegend von der Hauptstrasse und Bahn- hofstrasse entstehen und somit den Übergang zu dieser historischen Bebau- ung schaffen müssen. Hinweisinventar Innerhalb des Gestaltungsplanperimeters sind acht Gebäude im Hinweisin- ventar (HWI) der historischen Bauten eingetragen. Zwei dieser Gebäude wur- den als wertvoll eingestuft. Es handelt sich dabei um das stattliche Ziegeleige- bäude (Assek.-Nr. 09/2-0135) und die klassizistische Villa, heute Wohnhaus und Büro der Ziegelei (Assek.-Nr. 09/2-0133). Von diesen Gebäuden sind die wesentlichen Elemente mit geschichtlichem Zeugniswert zu erhalten. Die restlichen im HWI eingetragenen Gebäude wurden als «bemerkenswert» ein- gestuft. Es handelt sich dabei einerseits um die weiteren Betriebsgebäude der Ziegelei (Geleisehalle und Magazine) sowie zwei freistehende Wohnhäuser mit Schopf im nördlichen Bereich. Abb. 8 Hinweisinventar (Thurgis, April 2020, ohne Massstab) mit Geltungsbereich (rot) © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 13
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht Schutzplan der Natur- und Kulturobjekte Im Schutzplan der Natur- und Kulturobjekte der Gemeinde Berg werden die im HWI als wertvoll eingestuften Bauten, das Ziegeleigebäude sowie die Villa, als schützenswerte Kulturobjekte bezeichnet und sind demzufolge eigentü- merverbindlich geschützt. Im Weiteren wird mit dem Schutzplan ein Einzel- baum an der Kantonsstrasse unter Schutz gestellt (BE 41, mächtige Kastanie). Abb. 9 Schutzplan Natur- und Kulturobjekte (map.geo.tg.ch, März 2021, ohne Mass- stab) 2.1.7 Weiteres Naturgefahren Gemäss der Gefahrenkarte besteht im Geltungsbereich keine Gefährdung durch Naturgefahren. Belastete Standorte Gemäss dem Kataster der belasteten Standorte (KbS) sind nach heutigem Kenntnisstand innerhalb des Gestaltungsplanperimeters zwei belastete Standorte (4891 S 09 und 4891 D 05) ohne Überwachungs- und Sanierungs- bedarf bekannt. © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 14
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht Mit Schreiben des Amtes für Umwelt vom 20.03.2020 wurde der Standort (Reg.Nr.4891 D 03 a) aus der Überwachung entlassen und nach Art. 8 Abs. 2 lit. c) Altl V abschliessend als belastet, weder überwachungs- noch sanie- rungsbedürftig beurteilt. Abb. 10 Belastete Standorte ÖREB (Thurgis, 4..5.2020, ohne Massstab) mit Geltungs- bereich (rot) Strassenabstand Die Hauptstrasse (H470) nach Kreuzlingen sowie die Bahnhofstrasse (K101) sind gemäss Kantonsstrassennetz als Kantonsstrassen (Haupt- resp. Neben- strassen) bezeichnet. Demzufolge gelten für Gebäude Strassenabstände von 4 m gemäss § 44 StrWG TG. Bestehende und rechtmässig erstellte Bauten und Anlagen in Bauzonen, die den geltenden Vorschriften oder Plänen nicht entsprechen, fallen unter die Besitzstandsgarantie. NIS-Verordnung Östlich des Geltungsbereichs verläuft eine einspurige Bahnlinie. Die NISV for- dert die Einhaltung des Immissionsgrenzwertes bei Bauvorhaben in einer vor dem 1.1. 2000 ausgeschiedenen Bauzone. Dieser Immissionsgrenzwert wird ausserhalb des Bahntrassées überall eingehalten. Servitute Im Grundbuch sind zahlreiche Dienstbarkeiten eingetragen, welche die Par- zellen Nr. 302, 304 und 1166 (ausserhalb Geltungsbereich) betreffen. Diese sind in den folgenden Zusammenstellungen zu finden. © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 15
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht Tab. 2 Übersicht Dienstbarkeiten Parzelle Nr. Recht / Last Inhalt zugunsten / zulasten Nr. 302 224.h891 Last Fuss- und Fahrwegrecht 304 241.h891 Recht Durchleitungsrecht für Quelllei- 279, 280, 282, 283, 1109 tung 245.h891 Recht Quellrecht und Brunnenstuben- 277 recht 501.h891 Recht Durchleitungsrecht für Abwasser- 7, 695, 895 leitung 785.h891 Recht Durchleitungsrecht für Ab- und 624 Schmutzwasser 786.h891 Last Durchleitungsrecht für Wasserlei- Politische Gemeinde Berg tung 1008.h891 Last Baurecht für Trafostation Politische Gemeinde Berg 1123.h891 Las Bau- und Durchleitungsrecht für Schweizerische Eidgenossen- Kabelanlage und einen Kabel- schaft, armasuisse schacht 1234.h891 Last Durchleitungsrecht für Telefonka- Swisscom bel 1327.h891 Recht Näherpflanzungsrecht 743 1345.h891 Recht Fuss- und Fahrwegrecht 305 1667.h891 Last Bau- und Durchleitungsrecht für Swisscom unterirdische Kabelrohranlage mit Einstiegsschächten 1993.h891 Last Durchleitungsrecht für Wasserlei- Politische Gemeinde Berg tung, Leerrohre und Schieber- schächte 2100.h891 Last Fuss- und Fahrwegrecht mit Nach- 624 trag 2141.h891 Last Durchleitungsrecht für Gasleitung, Politische Gemeinde Berg Wasserleitung und Mantelrohre 2145.h891 Last Fuss- und Fahrwegrecht 1119, 1120 2146.h891 Last Anschluss- und Durchleitungsrecht 1119, 1120 für Kanalisation 2147.h891 Last Anschluss- und Durchleitungsrecht 1119, 1120 für Meteorwasserleitung 2148.h891 Recht/Last Näherbaurecht und Grenzbaurecht 1120 2373.h891 Recht Recht auf Erstellung, Betrieb und 1166 Fortbestand eines Anschlussgleises 2374.h891 Recht Durchleitungsrecht für Meteorwas- 1166 serleitung 2491.h891 Last Näherbaurecht für Wohnhaus-An- 624 bau sowie Carport mit Geräteraum, Überbaurecht für Dach und Grenz- baurecht für Mauer mit Nachtrag 2493.h891 Last Recht auf Erstellung einer TV-Ver- KABAG Kabelfernsehanlage teilkabine mit Durchleitungsrecht Berg © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 16
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht Tab. 3 Übersicht Dienstbarkeiten Parzelle Nr. Recht / Last Inhalt zugunsten / zulasten Nr. 304 224.h891 Recht Fuss- und Fahrwegrecht 302 Tab. 4 Übersicht Dienstbarkeiten Parzelle Nr. Recht / Last Inhalt zugunsten / zulasten Nr. 1166 786.h891 Last Durchleitungsrecht für Wasserlei- Politische Gemeinde Berg tung 1663.h891 Last Fusswegrecht Politische Gemeinde Berg 1993.h891 Last Durchleitungsrecht für Wasserlei- Politische Gemeinde Berg tung, Leerrohre und Schieber- schächte 2146.h891 Last Anschluss- und Durchleitungsrecht 1119, 1120 für Kanalisation 2147.h891 Last Anschluss- und Durchleitungsrecht 1119, 1120 für Meteorwasserleitung 2373.h891 Last Recht auf Erstellung, Betrieb und 302 Fortbestand eines Anschlussgleises 2374.h891 Last Durchleitungsrecht für Meteorwas- 302 serleitung © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 17
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht 2.2 Richtprojekt 2.2.1 Konzept Architektur (Text Bühler Hartmann GmbH) Allgemein Auf dem heutigen Betriebs- und Werkareal der Brauchli Ziegelei AG in Berg soll eine attraktive und zukunftsorientierte Arealüberbauung entstehen. Das neue Ziegeleiquartier soll mit seinen vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten eine Bereicherung für die gesamte Gemeinde und Region darstellen. Sämtliche In- formationen zum Richtprojekt können dem Dossier Richtprojekt und den Richtprojektplänen (Beilage B1) entnommen werden. Abb. 11 Visualisierung Masterplan Bühler Hart- mann GmbH, Zürich Der Masterplan setzt sich aus zwei zueinander gesetzten Quadraten zu- sammen. Das alte Ziegeleigebäude prägt den Auftakt des Ziegeleiquartiers. Daran angrenzend bildet sich der neue Wohn- und Gewerbehof. Die Volu- metrien der Wohnbauten um den Park erscheinen als freistehende Gebäude in der Landschaft. Platz, Hof und Park sind als Aussenraumsequenz erlebbar und stehen im direkten Bezug zueinander. Die öffentliche Durchwegung ver- bindet das Areal mit der unmittelbaren Umgebung. Durch die privaten Aus- senräume (Laube und Balkontürme) verbinden sich die Gebäude mit der Land- schaft und die Massstäblichkeit wird feingliedrig. Das Richtprojekt führt das Potential des Masterplans weiter und zeigt de- taillierter auf, wie die einzelnen Gebäude zu einem grossen Ganzen zusam- mengefügt werden. Zudem zeigt es die Flexibilität für künftige Justierungen innerhalb des definierten Spielraums auf. Hierfür wurden jeweils sechs orts- bauliche und architektonische Grundsätze entwickelt. Diese leiten sich aus der Analyse und den Referenzen ab und sollen eine nach- haltige Entwicklung des Areals über einen langen Zeitraum gewährleisten. © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 18
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht Raster / Ausrichtung Die Ziegelei wurde kontinuierlich auf einem orthogonalen Raster, welcher sich aus der Achse der Hauptstrasse ausdreht, aufgebaut. Alle Bauten inner- halb der Brauchli Ziegelei AG orientierten sich stets an ebendiesem. Die Aus- richtung der der künftigen Gebäude orientiert sich auch auf dieses Raster. Die Ziegelei bleibt wichtigstes Element und formaler Nukleus des neuen Areals. Siedlungskante Abb. 12 Orthogonales Raster, aus Richtprojekt Die Siedlungskante reagiert situativ auf die angrenzende Umgebung. Nach Bühler Hartmann GmbH, Zürich Norden hin zur offenen Landschaft bildet sie eine klare Kante, welche somit gleichzeitig den Dorfrand von Berg bildet, nach Osten hin zum Weiher wird die Kante durchlässiger und nach Süden schafft sie durch die volumetrische Staffelung einen Übergang zur Nachbarschaft. Im Westen zur Hauptstrasse verwebt sich die Siedlung mit der bestehenden Ziegelei und stuft sich wie diese orthogonal zur Hauptstrasse hin ab, wodurch unterschiedliche Vorplatzsituationen entstehen. Aussenräume / Erschliessung Eine Sequenzierung der Aussenräume erschliesst das Areal ab der Haupt- strasse. Die Vorplätze formen einen offenen Übergang zwischen Strasse und Ziegeleigebäude. Der Hof und der Park bilden zwei gefasste Aussenräume, welche durch die siedlungsübergreifende Durchwegung miteinander verbun- den sind. Der Park und die umliegende Landschaft sind über ein Wegnetz mit- einander verbunden. Die äussere Ringstrasse erschliesst die Gebäude und schafft die Anknüpfung an die Landschaft. Proportionen und Baukörper Die Grösse der Volumen variiert je nach angrenzender Umgebung, bzw. Nach- barschaft. Im Norden zur Landschaft hin, sind die Gebäude grossmassstäblich, im Süden zur Nachbarschaft hin kleingliedriger. Diese Angleichung bzw. Über- nahme einer vorhandenen Körnigkeit schafft eine ortsbauliche Verträglichkeit der einzelnen Volumen. Hierarchien Die Silhouette des Hauptbaus bildet das höchste Element des Areals, es fol- gen die Gebäude um den Hof und schlussendlich die Wohnhäuser entlang des Parks. Diese sind wiederum in vier- und dreigeschossige Baukörper abge- stuft. Dadurch wird die Ziegelei als Wahrzeichen gestärkt und die Zugehörig- keit des künftigen Areals sichtbar gemacht. © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 19
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht Abb. 13 Visualisierung Haupthaus Ziegelei mit Neubauten, Richtprojekt Bühler Hart- mann, Zürich Bebauungszonen und Baufelder Die Bebauungszonen regeln die Gebäudefluchten und Höhenentwicklungen auf dem gesamten Areal. Die künftigen Gebäude um den Hof bilden zusam- men eine einheitliche Traufkante, welche sich dem Hauptgebäude der Zie- gelei unterordnet. Die Baufelder der Wohnsiedlung werden in eine drei- bzw. viergeschossige Zone eingeteilt. Die zwei, ringförmig ineinandergreifenden Zonen sind zueinander verschoben und ermöglichen so eine zum umliegen- den Kontext differenzierte Höhenstaffelung. Private Aussenräume Der Übergang zwischen Landschaft und Siedlung soll im nördlichen und östli- chen Teil der Überbauung mittels einer umlaufenden Laubenschicht aufge- löst werden. Diese Schicht dient als Puffer zwischen Aussen und Innen, zwi- schen öffentlichem und privatem Aussenraum. Sie kann in ihrer Tiefe variie- ren und z. B. als Terrasse oder Erschliessung genutzt werden. Die Materialisie- rung kann variieren, die Proportionen sollen aber grosse Ähnlichkeit aufwei- sen, so dass die gesamte Fassade als harmonische, leicht heterogene Einheit in Erscheinung tritt. An den restlichen Fassaden und zum Park hin sind die pri- vaten Aussenräume als gestapelte Balkontürme ausgebildet. Durch die verti- kale Geometrie gliedern sie die Fassaden und lassen die grossen Volumen im zum Park hin kleinteilig erscheinen. © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 20
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht Nutzungen und Strukturen Mit der Aufzonung in WA3 und AG werden innerhalb des Ziegeleiareals zu- künftig unterschiedliche Nutzungen möglich sein. Die als Übergangszone vor- gesehene WA3 kann mit Loftwohnen oder Gewerbe besetzt werden. In Zukunft kann die Ziegelei weiterhin einen Produktionsteil beinhalten und zusätzlich können noch Büro, Gewerbe und Lagerflächen angeboten wer- den. Die Grösse des Konglomerates lässt diese unterschiedlichen Nutzungen auch nebeneinander zu. Abb. 14 Höhenstaffelung Gebäude, Dachland- schaften Ziegeleihof, Richtprojekt Bühler Hartmann GmbH, Zürich Dachlandschaften Mit der Aktivierung der Dächer wird ein zusätzliches Element in das Areal ein- gebracht. Mittels kleiner Dachaufbauten auf den Gebäuden der dreigeschos- sigen Wohnbauten entsteht zum Park eine belebte Dachlandschaft. Die Dä- cher der viergeschossigen Wohngebäude und der Gebäude A und B sind für PV und andere haustechnische Systeme vorgesehen. Die Dächer der Büro- und Gewerbebauten um den Hof werden durch Aufbauten mit Schrägdä- chern belebt, welche an die Sheddächer und Oblichter alter Industriehallen er- innern. Zwischenräume und Durchwegung Die Zwischenräume, welche Durch- und Ausblicke in und aus dem Areal ge- währen sind ein wichtiger Bestandteil der gesamten Entwurfskonzeption. Eine klare Durchwegung und eine lockere Bebauung sind die Voraussetzung, © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 21
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht um die Grossmassstäblichkeit des Masterplans aufzulösen und ein wohnli- ches Umfeld zu schaffen. Heute ist das Areal der Ziegelei eine offene Anlage, welche der Bevölkerung jederzeit Zugang gewährt. Dies wird mit dem öffent- lichen Hof und dem offenen Park in Zukunft weiterhin gewährleistet. Abb. 15 Visualisierung Park mit umliegenden Ge- bäuden, Richtprojekt Bühler Hartmann GmbH, Zürich Materialisierung und Werkarchitekur Um zur lokalen Ziegeleigeschichte einen starken Bezug herstellen zu können, soll als wichtiges Material für das Richtprojekt der Backstein Verwendung fin- den. Der Lehm als Ausgangsmaterial für die Ziegelherstellung könnte ebenso eingesetzt werden wie der gebrannte oder ungebrannte Backstein. Diese Ma- terialien sollen bei allen Gebäuden sichtbar Innen wie Aussen zum Einsatz kommen. Auch die Aussenraumgestaltung soll sich auf diese für das Areal ty- pischen Materialien beziehen. Die Büro- und Gewerbebauten um den Hof sol- len sich an die Werkarchitektur anlehnen, die sich beispielhaft an den ge- wachsenen Gebäuden ablesen lässt. © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 22
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht Typologien Diese Volumina im Norden bilden den Siedlungsrand von Berg und zeichnen sich dadurch zur Landschaft hin stark ab. Die Gebäude setzten sich aus zwei zueinander versetzten Volumen zusammen. Zur Landschaft hin gibt es eine Laubenschicht, die einen zusammenhängenden architektonischen Ausdruck generiert. Im Park werden die vorgelagerten Balkontürme als privater Aussen- bereich an die Gebäudevolumen angehängt. Die Bauten im Osten bilden den Übergang zwischen Weiherlandschaft und Park. Sie sind das direkte Gesicht zur Bahnlinie. Denkbar ist, dass gewisse Wohnungen direkt über die Lauben- schicht erschlossen werden. Die Gebäude im Süden sind volumetrisch die kleinsten Einheiten in der quadratischen Gebäudeanordnung. Die südseitigen Balkontürme sind hier von den Wohnbauten abgelöst, um so eine möglichst optimale Belichtung der dahinterliegenden Wohnungen zu gewährleisten. Nebst den vorgelagerten Balkonen staffeln sich die Gebäude zum Dorf hin ab und passen sich so zusätzlich an die Körnigkeit der Nachbarschaft an. Die Neubauten um den Hof werden über die übergeordnete Rasterstruktur defi- niert und durch die nutzungsneutrale Struktur geprägt. Diese auf eine maxi- male Flexibilität ausgelegtes Tragsystem, bedingt durch die Ortsplanerische Zonenplanänderung kann eine grosse Anzahl an künftigen Nutzungen auf- nehmen. Umgang mit schützenswerten Bauten Das Hauptgebäude und die Villa sind die beiden von der Denkmalpflege als schützenswert bezeichneten Gebäude. Die angrenzenden Gebäude werden als wertvoll bezeichnet. Ziel des Richtprojektes ist es, nebst dem schützens- werten auch andere wertvolle Gebäude der Ziegelei zu erhalten. So zum Bei- spiel die Scheune entlang der Hauptstrasse und das Waschhäuschen. Die restlichen Gebäude werden durch das Richtprojekt mehrheitlich volumetrisch ersetzt. Die künftige Entwicklung der Ziegelei soll sich an der bestehenden Werksarchitektur anlehnen und trotzdem als neue, eigenständige Ergänzung verstanden werden. Die flexible Entwicklung der Ziegelei nimmt dabei Rück- sicht auf bestehende Strukturen und Gebäude und bindet diese zu einem neuen Ganzen zusammen. © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 23
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht Abb. 16 Foto Modell, Richtprojekt Bühler Hart- mann GmbH, Zürich, Ausschnitt Ziegelei- hof mit Schutzobjekten Gebäudehöhen -längen Die Bauten welche zusammen mit dem Hauptgebäude den Hof formen sind länger dimensioniert wie die dahinterliegenden Wohnbauten. Dies um, einer- seits eine klare Abgrenzung der Nutzungen sichtbar zu machen und anderer- seits um die Entwicklung der Ziegelei in Zukunft innerhalb dieses Gestal- tungsplans garantieren zu können. Die dafür im Richtprojekt entworfenen Gebäude können eine flexible Entwicklung zulassen. Die drei- bzw. vierge- schossigen Gebäude in der Wohnzone sind in ihrer Fassadenhöhe von 9 bzw. 12 m fixiert. Die Staffelung der Bauten ermöglicht damit ein Anbinden an die umliegenden Siedlungsstrukturen und schafft eine klare Orientierung inner- halb der Bebauung. Die Überschreitung der Gebäudehöhen gegenüber dem Baureglement wird mit der topografischen Höhenentwicklung und dem An- spruch einer gleichbleibenden Gebäudekante über die gesamte Siedlung be- gründet. Mit der gleichbleibenden Höhe und der unterschiedlichen Staffelung der Bauten kann das Richtprojekt situativ auf die Umgebung reagieren und bleibt als gesamtheitliche Erscheinung bestehen. Siedlungsränder Das Richtprojekt sieht ein gestaffelter Übergang zwischen Landschaft und Siedlung vor. Kommend von der Landschaft im Norden, fallen als erstes die in der Landwirtschaftszone stehenden Hochstammbäume auf. Gleich dahinter beginnen die von der Siedlung gut erreichbaren Nutzgärten. Diese sind mit- tels einfachen einheitlichen Garten- und Gemeinschaftshäuschen zoniert. © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 24
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht Zwischen diesen Einheiten spannt sich ein kleiner Kiesplatz, welcher als ge- meinschaftlicher Treffpunkt fungiert. Anschliessend an diese Zone folgt die Wohnstrasse, welche sich durch ihren warmen Farbton gut in die Umgebung und Materialiseierung der Gebäude einpasst. Zwischen Wohnstrasse und Ge- bäude befindet sich die Vorgartenzone, die den Übergang zwischen öffentlich und halbprivaten Aussenräumen schafft. Angrenzend an die Vorgartenzone folgen die offenen Lauben. Diese vermitteln zwischen der harten Fassaden- kante und der weichen, ausgedehnten Landschaft. Zum Park hin vermitteln die vertikalen, abgestellten Balkontürme. Die Vorgartenzone zieht sich zwi- schen den Gebäuden hindurch bis in den, der Öffentlichkeit zugänglichen Park mit seinen hochwachsenden Bäumen. Abb. 17 Foto Modell, Richtprojekt Bühler Hart- mann GmbH, Zürich © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 25
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht 2.2.2 Konzept Landschaftsarchitektur (Text Adrian Ulrich, Goldrand GmbH) Allgemein Das Richtprojekt Aussenraum beinhaltet folgende Freiraumtypologien: Platz, Wohnstrasse, Park, Vorgartenzone, Gemeinschaftsgarten. Abb. 18 Richtprojekt Aussenraum, Goldrand GmbH, Zürich Platz Der zwischen Kantonsstrasse und Park aufgespannte Platz präsentiert sich of- fen und einladend. Die Zufahrten für den Werkbetrieb, die Besucherpark- plätze und die Einstellhalle führen alle über die einheitlich ausgestaltete Platzfigur. Der Platz bietet auch die Möglichkeit für eine temporäre öffentli- che Nutzung, zum Beispiel für einen Wochenmarkt oder vergleichbare An- lässe. Aus grosszügig ausgestanzten Kiesflächen entwickeln sich schatten- spendende Baumhaine, die eine urbane Aufenthaltsqualität in unmittelbarer Nähe zu den Parkplätzen und den Gewerbeeinheiten anbieten. Wohnstrasse Aus dem Platz heraus entwickelt sich eine ringförmige, autofreie Wohnstrasse, die alle Wohneinheiten erschliesst und auch die Notzufahrt ge- währleistet. Diese kann von Kindern und Erwachsenen spielerisch für temporäre Nutzun- gen in Beschlag genommen werden. Alle Wohneinheiten den verschiedenen Baufeldern werden ab dieser Wohnstrasse erschlossen. Zusätzlich führen von allen vier Seiten öffentliche Wegverbindungen zur Parkmitte. Auch die direkte Anbindung zum Bahnhof ist für Fussgänger und Velofahrer gewährleistet. © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 26
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht Park Der Park im Innern des Areals weist einen hohen öffentlichen Charakter auf. Er ist für Arealbewohner und Gewerbetreibende, aber auch für die benachbar- ten Quartierbewohner zugänglich. Ein Rundweg markiert das Zentrum des Parks und schafft mit weiterführenden Wegsträngen den direkten Anschluss an die ausserhalb liegende Wohnstrasse. Ein gemeinschaftlich nutzbarer Pa- villon bietet eine Plattform für kleine Anlässe und Zusammenkünfte und schützt vor Witterung und Sonne. Eine grosse, leicht abgesenkte Platzfläche in der Mitte wird je nach Witterung zum Spielplatz oder zum sinnlichen Was- serelement mit Retentionsfunktion. Vorgartenzone Die Vorgartenzone hat einen eher privaten Charakter und bezeichnet die ganze Grünzone unmittelbar um die Wohneinheiten zwischen Wohnstrasse und Park. Nebst der hochwachsenden Blumenwiese sorgen mehrjährige Grä- ser- und Staudenbeete, Sträucher und Kleinbäume für ausreichend Privatheit rund um die Wohneinheiten. Gemeinschaftsgarten Ausserhalb der Wohnstrasse, im Übergang zur Landwirtschafts- und Land- schaftsschutzzone, wird jedem Baufeld ein Gemeinschaftsgarten zugeteilt, bestehend aus einer Nutzgartenfläche, einem Werkplatz und einer Garten- box. Die Übergänge am Siedlungsrand werden weich und fliessend ausgebil- det, zur Landwirtschaftszone mit Hochstammbäumen und zur Landschafts- schutzzone mit standorttypischen Pioniergehölzen und einer Feuchtwiese. © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 27
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht Abb. 19 Konzeptplan Richtprojekt Aussenraum, Goldrand GmbH, Zürich © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 28
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht 2.3 Konzept Verkehr 2.3.1 Die Verkehrserschliessung Für den Bereich Verkehr wurde das Büro Nagel Steiner GmbH aus St. Gallen beigezogen, das für das Verkehrsgutachten auch Erhebungen des Ist-Zu- stands gemacht hat. Die detaillierten Verkehrszahlen, Berechnungen etc. sind im beiliegenden Verkehrsgutachten (Beilage B2) ersichtlich. Heute ist das Areal mit fünf bestehenden Zu- und Wegfahrten ab der Hauptstrasse erschlossen. Diese sollen auf die Hälfte reduziert werden. Abb. 20 Ausschnitt Konzept Erschliessung, Nagel Das Areal ist über zwei Haupterschliessungspunkte für den motorisierten + Steiner GmbH Verkehr erschlossen (rot). Die arrondierte Parzellen von Auto Lüthi wird eben- falls über die Zu- und Wegfahrt Nord erschlossen. Eine eigene Zu-und Weg- fahrt (blau) war nicht möglich. Aufgrund der noch offenen Entwicklung des Betriebs der Brauchli Ziegelei AG mit dem bestehenden Ofen, direkt angren- Nord zend an das geschützte Hauptgebäude, ist eine einzige Zufahrt nicht möglich, da ab Erschliessungspunkt Nord der Südteil des Areals nicht erreicht werden kann. Die Durchfahrt zwischen Gebäude 1 und Baubereich A2Nord (grüner Pfeil) ist erst möglich, wenn die Produktion oder Veredelung von Ziegeln ein- gestellt und der Ofen abgebaut wird. Im vorgeschlagenen Konzept besteht für den Arbeitsverkehr mit schwe- A2N ren Lastwagen (Sattelschlepper, Lastenzüge etc.) eine eigene Zufahrt im Sü- 1 den, die gleichzeitig von der hinterliegenden Wohnnutzung mitbenutzt wer- den kann. Der Wohnteil sowie die Mischzone im Norden verfügen über die Zufahrt Nord. Die Tiefgarageneinfahrten sind mit einem gelben Punkt markiert. Süd Mit diesem Konzept kann der gesamte östliche Bereich autofrei gehalten werden. Die Verbindungsstrasse zur Bahnhofstrasse (schwarzer Pfeil) wird mit dem Bau der Tiefgarageneinfahrt Süd aufgehoben und bleibt Fussgän- gern und Velofahrern vorenthalten. Im verkehrstechnischen Bericht wurde zudem untersucht, ob eine Links- abbiegespur ab der Hauptstrasse notwendig ist. Anhand den Knoten-Leis- tungsfähigkeitsberechnungen sowie weiteren Abschätzungen konnte festge- stellt werden, dass keine Linksabbiegespur notwendig ist. © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 29
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht Ideenskizze Strassenraumgestaltung Abb. 21 Ideenskizze Strassenraumgestaltung In Zusammenhang mit dem Erschliessungskonzept des Ziegeleiquartiers Hauptstrasse, Strittmatter Partner AG (ohne Massstab) wurde eine Zukunftsvision für die Hauptstrasse aufskizziert. Für den Fall, dass in Zukunft für die beiden Zufahrten Nord und Süd eine Linksabbiegespur be- nötigt würde, soll ein Gestaltungskonzept auf der Hauptstrasse aufzeigen, wie dies ortsverträglich umgesetzt werden könnte, da eine rein technische Er- stellung einer markierten Linksabbiegespur nicht passend scheint für dieses Umfeld mit Schutzobjekten. In Anlehnung an den bereits vorhandenen Mehr- zweckstreifen im Zentrum von Berg mit den ortstypischen roten Leuchtstelen mit Gemeindelogo wurde die Idee entwickelt, einen ca. 2.75 m breiten Mehr- zweckstreifen anzuordnen, der folgende Zwecke erfüllen könnte (von Nord nach Süd, wobei verschiedene Nutzungen mit Pollern abgegrenzt werden müssten): – Linksabbiegespur von Norden her kommend für Zufahrt Nord – Geschützter Fussgängerübergang nördlich der Bergerwilerstrasse ins Zie- geleiquartier – Linksabbiegespur von Süden her kommend in die Bergerwilerstrasse – Weiterer geschützter Fussgängerübergang bei der Villa in den Hof – Linksabbiegespur von Norden her kommend in die Zufahrt Süd (dies nur für den Fall, dass die geschützte Kastanie nicht mehr stehen würde, an- sonsten Engstelle mit Unterbruch des Mehrzweckstreifens – Geschützter Fussgängerübergang ab dem um die Kurve geführten Geh- weg Bahnhofstrasse auf die Westseite der Hauptstrasse, der allerdings auch südlich der Bahnhofstrasse angeordnet werden könnte. Für diesen Fall könnte der Mehrzweckstreifen als Linksabbiegespur in die Bahn- hofstrasse benützt werden. Sollte das bestehende Gebäude Auto Lüthi einem Neubau weichen, wäre die Verlängerung dieses Mehrzweckstreifens Richtung Norden möglich, wo für Radfahrer ein geschützter Übergang zum (in Zukunft) freigeführten Radstrei- fen auf der Westseite der Hauptstrasse angeboten werden könnte. Gleichzei- tig könnte ganz im Norden eine Ortseinfahrt gestaltet werden, allenfalls in Kombination mit einer Aufweitung (ausserhalb Planausschnitt). Folgende Abbildungen zeigen den Normquerschnitt auf der Hauptstrasse im Ist-Zustand sowie mit einem möglichen Mehrzweckstreifen. © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 30
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht Abb. 22 Schemaskizze Strassenquerschnitt Hauptstrasse Ist-Situation (ohne Mass- stab) Abb. 23 Schemaskizze Strassenquerschnitt Hauptstrasse Ideenskizze Mehrzweck- streifen (ohne Massstab) Stellungnahme Tiefbauamt Die Ideenskizze wurde in einer sehr frühen Phase am 29. September 2019 dem Tiefbauamt (TBA) vorgestellt. Es sollte eine erste Stellungnahme einge- holt werden, ob das Konzept so akzeptiert werden kann. Aufgrund der Berech- © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 31
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht nungen, wie sie im Kanton St. Gallen gemacht werden, wäre keine Linksabbie- gespur notwendig. Im Kanton Thurgau wird dies im Einzelfall beurteilt, die Be- rechnung scheint plausibel. Zusammenfassung: – Seitens des Tiefbauamts besteht keine Planung für eine Einfahrtsbremse; – Es besteht keine Planung zu einer Bahnunterführung, auch nicht auf Vor- projektstufe; – Im Rahmen des Gestaltungsplans genügt die Skizze für den Flächennach- weis einer möglichen Verbreiterung, ein möglicher Querschnitt soll aufge- zeigt werden; – Das TBA sieht keine Möglichkeit, ein Betriebs- und Gestaltungskonzept (BGK) auf der Hauptstrasse vorzuziehen; – Zeitpunkt für eine Strassensanierung ist erst ab 2032 vorgesehen, daraus ergeben sich also auch keine Synergien für ein BGK; – 70 m Entfernung zwischen den vorgesehenen Ein-/Ausfahrten kann tole- riert werden; – Für die Auto Lüthi ist eine zusätzliche Zufahrt möglich, übrige Bewohner des Areals sollen im Endausbau die Zufahrt Nord benützen, dannzumal darf die Zufahrt Lüthi nur noch als Ausfahrt verwendet werden. Fazit: Der Gestaltungsplan wird im Rahmen der Vorprüfung auch vom TBA beurteilt. Mit dem vorliegenden Konzept kann eine zustimmende Stellung- nahme in Aussicht gestellt werden. 2.4 Umweltverträglichkeit Eine grobe Abschätzung des voraussichtlichen Parkplatzbedarfs aufgrund des bestehenden Richtprojekts hat gezeigt, dass je nach Nutzung die Anzahl Park- plätze mehr als 500 betragen könnte. Gemäss Anhang der UVPV liegt der Schwellenwert bei Parkplätzen bei 500. Werden mehr Parkplätze erstellt, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Bauherrschaft hat entschieden, einen Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) erstellen zu lassen und hat das Büro UP2E für diese Arbeiten beauf- tragt. So wäre im Falle einer Notwendigkeit diese Vorarbeit bereits geleistet. Die Grundlagenarbeiten im Verkehrsgutachten (Beilage B2) und im Lärmgut- achten (Beilage B2) sind daher ausführlicher ausgefallen als dies für einen Ge- staltungsplan notwendig wäre. Der Gestaltungsplan ist das Leitverfahren, der UVB wird gleichzeitig mit dem Gestaltungsplan öffentlich aufgelegt. © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 32
Gemeinde Berg TG 3 Erläuterungen Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht 3.1 Allgemeine 3.1.1 Planeinträge Sind im Situationsplan oder in den Sonderbauvorschriften keine Masse ange- Bestimmungen geben, gilt die Messgenauigkeit des Situationsplans im Massstab 1:1’000. Die speziell erwähnten Teile der Beilagepläne Architektur und Landschaftsarchi- tektur sind verbindlich. 3.1.2 Geltungsbereich (Art. 1) Der Geltungsbereich des Gestaltungsplans «Ziegeleiquartier» umfasst die Parzellen Nrn. 304, 1119 und 1120 sowie denjenigen Teil der Parzelle Nr. 302, der gemäss neuem Zonenplan in der Bauzone liegt wie auch der nördliche Streifen in der Landwirtschaftszone. Dieser wurde mit in den Gestaltungs- planperimeter integriert, um die an dieser Stelle wichtige Siedlungsrandge- staltung verbindlich zu sichern. Sofern nichts in den Sonderbauvorschriften geregelt ist, gelten die Vor- schriften des Baureglements der Gemeinde Berg sowie des übergeordneten Rechts. 3.2 Erschliessung 3.2.1 Fahrverkehr allgemein (Art. 3) Erschliessung des Areals Die bestehende Hauptstrasse stellt mit zukünftig zwei Zu- und Wegfahrten die Grunderschliessung des Gebietes sicher. Die Ein- und Ausfahrten zu den Sammelgaragen, die Erschliessung der Besucherparkplätze und die Anliefe- rung der Gewerbeliegenschaften (Baubereiche A und M) schliessen direkt an die Hauptstrasse an. Aus den Sammelgaragen werden die Gebäude individu- ell unterirdisch erschlossen. Um eine hohe Aufenthaltsqualität auf der Wohnstrasse zu ermöglichen, ist das übrige Areal grundsätzlich frei von Ver- kehr zu halten. Diese ist dem Langsamverkehr vorbehalten. Dies ist mittels Verkehrsanordnung nach §33 StrWG sicherzustellen. Eine Ausnahme bildet die oberirdische Zufahrt über die Wohnstrasse, welche als Ringstrasse ausge- bildet ist und von den Rettungsdiensten und ausnahmsweise von Zügelwa- gen genutzt werden kann. Die Wohnstrasse soll als Quartiertreffpunkt und Spielfläche dienen, weshalb die Zufahrt von Paket- und Lieferdiensten nicht möglich sein soll. Pakete sollen an einem zentralen Standort im Areal abgege- ben werden. Die Erschliessung des Baufeldes C erfolgt ebenfalls über die Zu- und Weg- fahrt Nord und anschliessend in einer S-Kurve zur Liegenschaft. Dort wird ein © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 33
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht Wendeplatz realisiert (18.0 x 16.0 m für Wendehammer links oder Wendeni- sche). Von der Zufahrt Süd verläuft die öffentliche Strasse bis zum Innenhof, wo ein Wendehammer zur Verfügung steht. Grössere Sattelschlepper und An- hängerzüge können im gesamten Bereich des Innenhofs wenden. PWs und kleinere Lastwagen können auch ausserhalb des Innenhofs wenden. Somit kann die Anzahl der Zufahrtsstrassen auf die Hauptstrasse von heute fünf auf neu zwei Zu- und Wegfahrten reduziert werden. Abb. 24 Erschliessungskonzept (Dossier Richtpro- jekt, Bühler Hartmann GmbH, S. 35) 3.2.2 Fahrverkehr LKW (Art. 4) Die bestehenden fünf Zu- und Wegfahrten zur Ziegelei sind aufzuheben, so- bald die Zu- und Wegfahrten «Süd» und «Nord» erstellt sind und die beste- henden Zu- und Wegfahrten für den Betrieb der Ziegelei nicht mehr zwingend notwendig sind. Damit wird sichergestellt, dass die Ziegelei je nach Etappie- rung ihren Betrieb zweckmässig weiterführen kann und gleichzeitig das vor- gesehene Erschliessungskonzept mit zwei Zu- und Wegfahrten gestaffelt um- gesetzt werden kann. Die Verbindung der Bahnhofstrasse zum Ziegeleiareal (Anschluss 6) ist nur für die Produktion der Ziegelei zulässig. Diese ist ebenfalls für den Fahr- verkehr aufzuheben, sobald der Betrieb der Ziegelei nicht mehr darauf ange- © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 34
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht wiesen ist und spätestens, wenn die Tiefgaragenzufahrt Süd erstellt ist. Die- ser Zugang bleibt als wichtige öffentliche Fuss- und Radverbindung vom Areal zur Bahnhofstrasse bestehen. Diese ist mittels einer Verkehrsanordnung nach §33 StrWG für den Fuss- und Radverkehr zu sichern. Eine Aufrechterhaltung dieser Zufahrt ist verkehrstechnisch (Schleppkurven) und aufgrund der Ver- kehrssicherheit (Sichtweiten, wichtige Langsamverkehrswege) nicht möglich. Über die Zu- und Wegfahrt «Süd» wird die Anlieferung für die Bauberei- che A und M2 abgewickelt. Der Warenumschlag findet im grosszügigen Be- reich Hof statt. Darin ist das Wenden für Sattelschlepper und Anhängerzüge ohne Rückwärtsfahren möglich (vgl. Abb. 25 und Abb. 26). Der Baubereich M1 wird ebenfalls über die Zu- und Wegfahrt «Süd» er- schlossen. Solange die Ziegelei jedoch noch in Betrieb ist und keine bauliche Lücke zwischen dem geschützten Ziegeleigebäude (Nr. 1, Assek.-Nr. 135) und dem Baubereich A2 existiert, muss die Zufahrt über die bestehenden zwei Zu- fahrten der Ziegelei erfolgen. Der Warenumschlag erfolgt westlich des Baube- reiches im Bereich zwischen dem Gebäude und der Parkierung oder südlich von M1. Die Fussgänger können sich in diesem Bereich in der Arkade bewe- gen. So ergeben sich keine Konflikte mit dem Langsamverkehr oder dem Par- kierungsverkehr. Die Ausfahrt erfolgt über die Zu- und Wegfahrt «Nord». Die beiden Zu- und Wegfahrten halten die erforderlichen Sichtweiten ein. Diese sind auch bereits für einen allfälligen Ausbau der Hauptstrasse ausge- legt. Nachweis Befahrbarkeit Die Untersuchung der Schleppkurven zeigt auf, dass die Befahrbarkeit der vor- gesehenen Routen auf dem Areal unproblematisch ist. Die Schleppkurven für sämtliche Fahrmanöver ab den übergeordneten Strassen ist im Anhang der Beilage B2 (Verkehrsgutachten) ersichtlich. © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 35
Gemeinde Berg TG Gestaltungsplan Ziegeleiquartier Planungsbericht Abb. 25 Überprüfung der Befahrbarkeit mit Last- wagen mit Anhänger L = 18.75 – Situa- tion Zufahrt Anschluss Süd (Nagel + Stei- ner, 31.03.2021) Abb. 26 Überprüfung der Befahrbarkeit mit Last- wagen mit Anhänger L = 18.75 – Situa- tion Wegfahrt Anschluss Süd (Nagel + Steiner, 31.03.2021) © Strittmatter Partner AG St. Gallen, 4. Mai 2021 Seite 36
Sie können auch lesen