Gewässerraum und Gewässerrevitalisierung: Umsetzung am Beispiel des Kantons Zürich - Vorlesung Umweltplanung ETH Zürich 10. Mai 2021 - ETH Zürich
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Kanton Zürich AWEL Wasserbau Gewässerraum und Gewässerrevitalisierung: Umsetzung am Beispiel des Kantons Zürich Vorlesung Umweltplanung ETH Zürich 10. Mai 2021 Dr. Stephan Suter Leiter Sektion Planung Abteilung Wasserbau 1
Die entwässerte Landschaft als Herausforderung 960 km 210 km 530 km 700 km 1150 km eingedolt künstlich/naturfremd stark beeinträchtigt wenig beeinträchtigt natürlich/naturnah Kanton Zürich: 1700 km von insgesamt 3550 km, das heisst ca. die Hälfte der Gewässer sind in schlechtem Zustand. 3
Baudirektion Gewässerraum = Gewässern Raum zurückgeben Verbau Eulach Winterthur, Chriesbach, Dübendorf Altstadt, 1970 vor der Revitalisierung Baugeschichtliches Archiv der Stadt Zürich 4
Revision des Gewässerschutzgesetzes GSchG 2011 Anlass • Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)» (2006) Renaturierung aller öffentlicher Gewässer und ihrer Uferbereiche in schlechtem Zustand • Nationalrat (126:63) und Ständerat (46:0) waren klar dafür Neue Inhalte GSchG als Kompromiss • Kantone sorgen für Beseitigung oder Verhinderung der negativen ökologischen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung • Kantone revitalisieren nur rund einen Viertel der Gewässer in schlechtem Zustand unter Berücksichtigung des Nutzens für Natur und Landschaft • Dafür wird an allen Gewässern ein sogenannter Gewässerraum festgelegt 5
Revision der Gewässerschutzverordnung GSchV 2011 5 neue Aufgaben für die Kantone: • Gewässerraum bis Ende 2018 festlegen • Revitalisierung der Gewässer planen und umsetzen → Revitalisierungsplanung Fliessgewässer (bis Ende 2014) und Seeufer (bis Ende 2022) dem Bund einreichen • Wesentliche Beeinträchtigungen der Wasserkraftnutzung verhindern oder beseitigen und Massnahmenplanungen bis Ende 2014 einreichen: • Sanierung des Geschiebehaushalts durch Massnahmen bei künstlichen Anlagen (Kraftwerke, Geschiebesammler etc.) • Sanierung von Wasserkraftanlagen, welche Schwall und Sunk verursachen • Wiederherstellung der Fischwanderung bei Wasserkraftanlagen (Fischereigesetzgebung) 6
Baudirektion Langfristiger Schutz für Gewässer Gewässerraum steht in erster Linie dem Gewässer zur Verfügung Keine weitere Überbauung der Ufer Extensive Bewirtschaftung: Schutz vor Verunreinigungen Eulachpark, Winterthur Amt für Verkehr, Mano Reichling 8
Baudirektion Raum sichern für den Hochwasserschutz Hochwassergefährdung wird bei Gewässerraumfestlegung berücksichtigt keine neuen Bauten und Anlagen im Abflussprofil Kostengünstigste Hochwasserschutzmassnahme keine teuren Hochwasser- schutzbauwerke nötig (z.B. Stollen) Berücksichtigung Klimawandel Hochwasser an der Sihl, Adliswil, 2005 wichtig: HQ300 (aktuell) HQ100 (zukünftig) 9
Baudirektion Der Gewässerraum alleine genügt beim Hochwasserschutz nicht Entlastungsraum: • Wird bei Ereignissen, die kleiner als das Ausbauziel sind, geflutet • Hochwasserrückhaltebecken, Schwemmholzrechen, grössere Vorländer, Umleitgerinne Notentlastungsraum: • Wird bei extremen Ereignissen, die grösser als das Ausbauziel sind, gezielt geflutet (Überlastfall) Hochwasser an der Sihl, Adliswil, 2005 Freihalteräume: • Unbebautes Gebiet, welches in der Gefahrenkarte oder in der Gefahrenhinweiskarte als Überschwemmungsgebiet 10 markiert ist.
Baudirektion Lebendige Gewässer brauchen Platz Natürliche Gewässer bieten vielfältige Lebensräume am und im Wasser Gewässerraum sichert Raum für spätere Revitalisierungen Natur- und Landschaftsschutz Eulach, Winterthur, Scheco-Areal 11
Baudirektion Raum sichern für Erholung am Wasser Flüsse, Bäche und Seen sind beliebte Erholungsgebiete Gewässerraum als langfristige Investition in Standortattraktivität und Lebensqualität Zudem: Raum für Nutzung der Wasserkraft und die nötigen Anlagen für die Sanierung der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung Chriesbach, Dübendorf (Ausgleichsbecken, nach der Revitalisierung Eawag, Andres Jordi Umgehungsgewässer etc.) sichern 12
13
Gewässerraum für Fliessgewässer Minimum gemäss Art. 41a GSchV 14
Bemessung Gewässerraum für Fliessgewässer Erhöhung nötig, falls erforderlich zur Gewährleistung: Hochwasserschutz Revitalisierung Schutzgebiete, Natur- und Landschaftsschutz Gewässernutzung Anpassung (Reduktion) in dicht überbauten Gebieten möglich, sofern Hochwasserschutz gewährleistet ist Verzicht möglich sofern keine überwiegenden Interessen entgegenstehen: Wald eingedolte Gewässer künstliche Gewässer sehr kleine Gewässer 15
16
Nutzung und Bewirtschaftung des Gewässerraums (Art. 41c GSchV) Im Gewässerraum sind nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen zulässig Bewilligungen möglich, sofern keine überwiegenden Interessen entgegenstehen, für • Zonenkonforme Anlagen in dicht überbauten Gebieten • Zonenkonforme Anlagen in Baulücken ausserhalb dicht überbaut • Land- und forstwirtschaftliche Spurwege bei topografisch engen Platzverhältnissen • Standortgebunde Anlagen Wasserentnahme oder –einleitung • der Gewässernutzung dienende Kleinanlagen 17
Nutzung und Bewirtschaftung des Gewässerraums (Art. 41c GSchV) Bestehende Anlagen inkl. Dauerkulturen im Gewässerraum sind in ihrem Bestand grundsätzlich geschützt, sofern rechtmässig erstellt und bestimmungsgemäss nutzbar Extensive Bewirtschaftung (kein Dünger, keine PSM), Abgeltungen nach Landwirtschaftsgesetzgebung Massnahmen gegen die natürliche Ufererosion nur zulässig, sofern erforderlich für den Hochwasserschutz oder bei unverhältnismässigem Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche Ackerfähiges Kulturland mit der Qualität von Fruchtfolgeflächen (FFF) im Gewässerraum (Art. 41cbis GSchV): • Ist separat auszuweisen, zählt weiterhin zum Kontingent FFF • Für bauliche Massnahmen (Hochwasserschutz, Revitalisierung) ist Ersatz zu leisten 18
Baudirektion Konsequenzen für Grundeigentümer Gewässerraum = öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung (ÖREB) Eintrag in Kataster Bauliche Veränderungen im Gewässerraum müssen im Kanton Zürich durch den Kanton bewilligt werden (analog kantonaler Gewässerabstand) ggf. Wertminderung Grundstück in seltenen Fällen materielle Enteignung falls Grundstück unüberbaubar: Entschädigung möglich + Planungs- und Rechtssicherheit + Gewässerraum löst strenge Übergangsbestimmungen ab + Einschränkungen sind im Kanton Zürich nicht neu Gewässerabstand + Bestehende Anlagen mit Bestandesschutz bzw. erweiterter Besitzstandsgarantie + Ausnahmen möglich: «dicht überbaut», Baulücke 19
Baudirektion Konsequenzen für Gemeinden Keine Einzonung des Gewässerraums Bauzonenreserven im Gewässerraum nicht mehr überbaubar Infrastrukturbauten im Gewässerraum: Nachweis öffentliches Interesse und Standortgebundenheit + Gewässerraum sichert Raum für attraktive Naherholungsgebiete am Wasser + Rechtssicherheit + Gewässerraum löst strenge Übergangsbestimmungen ab 20
Baudirektion Differenzierung bleibt in Zukunft möglich Festlegung Gewässerraum ist eine übergeordnete planerische Festlegung langfristige Sicherung der Gewässerinteressen unter Berücksichtigung der gegebenen Hochwassersituation und bekannter Planungen und Bauvorhaben keine abschliessende Interessenerhebung Sofern neue Erkenntnisse vorliegen (z.B. Hochwasserschutzprojekt, Gestaltungsplan mit wasserbaulichem Vorprojekt etc.) kann Gewässerraum angepasst werden zukünftige Interessen können berücksichtigt werden 21
Pièce de résistance 1: «dicht überbaut» unbestimmter Rechtsbegriff Konkretisierung durch Lehre und Rechtsprechung nötig Entscheidet darüber ob der Gewässerraum den «baulichen Gegebenheiten angepasst» d.h. reduziert werden kann ob eine Bewilligung für eine private Anlage im Gewässerraum erteilt werden kann nur möglich, soweit Schutz vor Hochwasser gewährleistet Ermöglicht Ermessensspielraum zugunsten Siedlungsentwicklung «dicht überbaut» muss aufgrund der «Kann-Vorschrift» anhand von Kriterien und Indizien im Einzelfall und mit umfassender Interessenabwägung bestimmt werden aufwändiger Vollzug Auslegung und Eingrenzung des Begriffs erfolgt anhand von Bundesgerichtsentscheiden BGE Bis jetzt: restriktive Auslegung durch Bundesgericht 22
«dicht überbaut»: Typische Fälle 23
Drohende materielle Enteignungen, sofern «nicht dicht überbaut»: Beispiel Gemeinde Fischenthal 24
Pièce de résistance 2: Infrastruktur im Gewässerraum Werkleitungen (Daten, Strom, Gas, Abwasser….) und Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Fuss- und Velowege) Neue Anlagen ausserhalb «dicht überbaut» nur noch möglich, wenn standortgebunden und im öffentlichen Interesse 25
Pièce de résistance 2: Infrastruktur im Gewässerraum Öffentliches Interesse: z.B. Richtplaneintrag, öffentliche Anlage Standortgebundenheit: Räumlich (enge Platzverhältnisse) Funktional (Anlage zur Erholung am Gewässer) Vorhaben muss auf Standort im Gewässerraum angewiesen sein Aufzeigen von Alternativstandorten zwingend Beanspruchung Gewässerraum muss so gering wie möglich ausfallen Beispiel: Verbreiterung bestehender Weg nur auf Gewässer abgewandter Seite 26
Pièce de résistance 2: Infrastruktur im Gewässerraum, Beispiel Veloweg Wipkingerbrücke, Stadt Zürich Variante A Variante B Variante C Variante D Route ohne Lückenschluss 27
Pièce de résistance 3: Erholungsnutzung im Gewässerraum Gemäss BAFU Gewässernutzung nur im Sinne von Wasserkraftwerken und Anlagen zur Sanierung negative Auswirkungen Wasserkraftnutzung (Ausgleichsbecken, Umgehungsgewässer etc.) Haltung Kanton Zürich: auch Erholungsnutzung ist eine Gewässernutzung Frage: welche Erholungsnutzungen sollen im Gewässerraum zulässig sein? Nur extensive Erholung? Anlagen wie Seebadis, Seerestaurants und Häfen, sofern im öffentlichen Interesse und standortgebunden? Einbauten zur Erholungsnutzung wie Sitzstufen etc. Praxis muss noch entwickelt werden 28
Pièce de résistance 3: Erholungsnutzug im Gewässerraum: Beispiel neue Seebadi mit Seerestaurant in Thalwil 29
Pièce de résistance 4: Extensivierung Gewässerraum im Landwirtschaftsgebiet 30
Pièce de résistance 4: Extensivierung Gewässerraum im Landwirtschaftsgebiet Bauern wollen produzieren, nicht extensivieren Bauern fürchten die Extensivierung von grossen Flächen entlang der Gewässer (Annahme Bund: 20’000 ha) Fakt ist: Landwirtschaft erhält für Pflege extensivierter Flächen Beiträge nach DZV Bewirtschaftungseinschränkungen entlang Gewässer gab es schon vor Gewässerraum (Pufferstreifen nach DZV, ChemRRV) Bei kleinen Gewässern mit Sohlenbreite < 2 m (75 % der Gewässer im Mittelland) ändert sich nichts 31
Gewässerraum und Revitalisierung unter hohem politischen Druck… 32
Baudirektion Revision Gewässerschutzgesetzgebung 33
Revitalisierung Was ist eine Gewässerrevitalisierung? «Wiederherstellung der natürlichen Funktionen eines verbauten, korrigierten, überdeckten oder eingedolten oberirdischen Gewässers mit baulichen Massnahmen». 34
Revitalisierung Warum Gewässer revitalisieren? 35
Bundesvorgaben Revitalisierung Art. 38a GSchG: «Die Kantone sorgen für die Revitalisierung von Gewässern… Sie planen die Revitalisierungen und legen den Zeitplan dafür fest. Sie sorgen dafür, dass diese Planung bei der Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt wird.» Die Kantone hatten dem Bund bis 2014 eine strategische Revitalisierungsplanung Fliessgewässer einzureichen mit einer Priorisierung der Massnahmen für die nächsten 20 Jahre. (Art. 41d GSchV) Bis 2022 ist noch eine entsprechende strategische Revitalisierungsplanung Seeufer einzureichen. In den nächsten 80 Jahren sollen in der Schweiz rund 4’000 km der 15’000 km Fliessewässer, welche sich in einem schlechten Zustand befinden, revitalisiert werden. Revitalisierungsplanung ist zwingend für künftige Bundesbeiträge 36
Umsetzung der Bundesvorgaben im Kanton Zürich Umsetzungsprogramm Gewässerschutzgesetz 2012 - 2016 37
Begleitgruppe Zusammenarbeit mit Begleitgruppe ist zentral für Akzeptanz der der neuen Themen und Planungen Einbezug erfolgte in iterativem Prozess Vielseitige Ansprüche der Akteure 38
Akteuranalyse Gewässerraum und Revitalisierung • Treiber (für eine grosszügige und schnelle Umsetzung) • Verantwortliche für Hochwasserschutz • Umweltverbände • Vertreter qualitativer Gewässerschutz • Bremser (gegen eine grosszügige und schnelle Umsetzung) • Produzierende Landwirtschaft Nutzungseinschränkung • Siedlungsentwicklung Gewässerraum vs. Raum für Verdichtung • Private Grundeigentümer Nutzungseinschränkung • Infrastrukturbetreiber (Verkehrswege, Leitungen etc.) keine Neuanlage entlang Gewässer, Verlegungen etc. 39
Gewässerraum Pilotprojekte in 4 Gemeinden Ziele: • Massgeschneiderte Lösungen für jede der 4 Pilotgemeinden • Erarbeitung von Grundsätzen, Verfahren und Zuständigkeiten zur Festlegung des Gewässerraums • Grundlage für Erarbeitung von Vollzugsinstrumenten 40
Informationsplattform Gewässerraum webbasierte Informationsplattform für Ingenieur- und Planungsbüros zur Ausscheidung des Gewässerraums im Siedlungsgebiet Rechtsgrundlagen, Rechtsprechung Kernthemen und übergeordnete Prinzipien Ablauf der Gewässerraumfestlegung Merkblätter, Arbeitshilfen Vorlagen, Musterdatensätze, technische Vorgaben Beispiele aus Pilotgemeinden Gutachten Gewässerraum für Gewässer Sohlenbreite > 15 m Visualisierungsplattform der ETH Zürich Verfahren zur rechtskräftigen Festlegung 41
Kanton Zürich AWEL Wasserbau Informationsplattform Gewässerraum 42
Ablauf Erarbeitung Gewässerraum 43
Prüfung Erhöhung Gewässerraum: Hochwasserschutz 44
Prüfung Erhöhung Gewässerraum: Hochwasserschutz 45
Prüfung Erhöhung Gewässerraum: Hochwasserschutz Beispiel Reppisch, Aeugst a. A. 46
Gewässerraum: Visualisierungsplattform ETH Räumlich explizite Visualisierung der Gewässerräume mit Darstellung relevanter Themen und Kriterien auf Basis von Satelliten- und 3D-Daten Planungshilfe bei der Interessenabwägung Teil der Informationsplattform 47
Visualisierung Gewässerraum Reppisch, Dietikon 48
Umsetzung im Kanton Zürich: Projekt Festlegung Gewässerraum Aktueller Stand 2023 49
Umsetzung im Kanton Zürich: Projekt Festlegung Gewässerraum im Siedlungsgebiet 1. Priorität: ab 2018 2. Priorität: ab 2019 3. Priorität: ab 2022 50
Umsetzung im Kanton Zürich: Projekt Festlegung Gewässerraum Vereinfachtes Verfahren zur Festlegung des Gewässerraums neu seit 1.1.2017 51
Umsetzung Gewässerraum Kanton Zürich: Stand Kantonale Gewässer – Aufteilung Priorität 1 - Aufteilung Planerleistungen für kant. Fliessgewässer im Siedlungsgebiet der Gemeinden der 1. Priorität in vier Lose (rot, grün, blau, violett) 52
Umsetzung Gewässerraum Kanton Zürich: Stand Kantonale Gewässer – Bearbeitungsstand 1. Priorität Vernehmlassung durchgeführt, Dossiers in Überarbeitung bzw. vor öffentlicher Auflage Glatt (Oberglatt bis Glattfelden) Fischbach (Höri) Rhein (Glattfelden, Eglisau) Töss (Winterthur, Fischenthal) Eulach (Winterthur) Aabach (Uster) inkl. Greifensee Limmat (Schlieren – Dietikon) Reppisch (Dietikon) 53
Umsetzung Gewässerraum Kanton Zürich: Stand Kantonale Gewässer – Aufteilung Priorität 2 - Aufteilung Planerleistungen für kant. Fliessgewässer im Siedlungsgebiet der Gemeinden der 2. Priorität in zwei Lose (orange, braun) - Dossiers kurz vor Vernehmlassung Los 5 («orange»): Holinger AG, Liestal Los 6 («braun»): EBP Schweiz AG, Zollikon 54
Umsetzung Gewässerraum Kanton Zürich: Stand Kantonale Gewässer: Gründe für Verzögerung Zusatzrunde mit den kantonalen Fachstellen wurde nötig vollständige Dokumentation ihrer Interessen -> Stärkung der Interessenabwägung Kritische Stellungnahmen der Städte Zürich, Winterthur, Uster, Dietikon: Siedlungsthemen (Siedlungsstruktur, Städtebau, Innenentwicklung, öffentliche Infrastruktur) und Interessenabwägung wurde zu wenig Rechnung getragen Ausloten Spielräume in Gesprächen Ausschreibung Priorität 3 aus Kapazitätsgründen erst ab 2022 Beispiel: Wann ist eine Interessenabwägung im «dicht überbauten» Gebiet möglich? • Reduktion Gewässerraum nur soweit Hochwasserschutz gewährleistet ist • Gewässerraum als Korridor • Schutzobjekte (z.B. Denkmalschutz) dürfen nicht umfahren werden • Mehrstufige Interessenabwägung: bei Bauvorhaben erfolgt eine zweite 55 unabhängige Interessenabwägung
Umsetzung Gewässerraum Kanton Zürich: Stand Gemeinden • Eingereicht; Vorprüfung noch nicht 23 Gemeinden gestartet • In Vorprüfung 15 Gemeinden • Bereinigung durch Planungsträger nach 13 Gemeinden Vorprüfung • Öffentliche Auflage / Bereinigung nach 5 Gemeinden öffentlicher Auflage / Genehmigung • Genehmigt / Rekursfrist laufend 2 Gemeinde • In Kraft 11 Gemeinden Total 69 Gemeinden 56
Ziele Revitalisierung Fliessgewässer Kanton Zürich 2015 bis 2035 Analog den Bundesvorgaben sollen im Kanton Zürich ¼ der Gewässer, welche sich in einem schlechten Zustand befinden, revitalisiert werden: 1700 km in schlechtem Zustand 400 km in den nächsten 80 Jahren 100 km in den nächsten 20 Jahren (5 km/Jahr) Grundsatz: Hälfte Kanton – Hälfte Gemeinden 57
Ergebnis Revitalisierungsplanung Fliessgewässer Kanton Zürich Nutzen einer Revitalisierung für Natur und Landschaft im Verhältnis zum Aufwand Revitalisierungspotential 400 km 780 km 2370 km Grosser Nutzen Mittlerer Nutzen Geringer Nutzen 58
Priorisierung Fliessgewässer → Ergebnis: 43 Abschnitte an kantonalen Gewässern (55 km), 121 Abschnitte an kommunalen Gewässern (72 km). Total 127 km 59
Seen: Planungsgrundlagen noch zu erarbeiten Erhebung Ökomorphologie Visuelle Interpretation von Weitere Schrägluftbildern und Orthophotos Datensätze > Ersterhebung 2019 Seen Revitalisierungsplanung GIS-Analyse und Vernehmlassung (Ersterarbeitung ab 2020, Einreichung def. Planung an Bund spätestens 2022) 60
Erhebung Seeufer-Ökomorphologie 61
(Grosser) Husemersee: ca. 1,2 km Chatzensee (Unterer und Oberer): ca. 3,4 km Greifensee: ca. 16,9 km Zürichsee: ca. 67 km Pfäffikersee: Uferlänge im ca. 8,5 km Kanton ZH Türlersee: ca. 3,5 km Lützelsee: ca. 1,8 km Hüttnersee: ca. 1,9 km 62
1. Schritt: Erstellung von Schrägluftbildern der Seeufer Befliegung per Helikopter Februar / März 2019 Bildaufnahme ausserhalb der Vegetationsperiode, wg. Schilfbewuchs 63
1. Schritt: Erstellung von Schrägluftbildern der Seeufer Beispiel Zürichsee, Horgen 64
2. Schritt: Bewertung und Erfassung der Seeufer-Ökomorphologie Bewertung aufgrund von Orthophotos, Schrägluftbildern und ergänzenden Daten (Daten amtliche Vermessung, digitales Höhenmodell, Seegrundkarte, etc.) Abschnittweise Erfassung im GIS Unterscheidung Flachwasserzone, Uferlinie, Uferzone (15 m-Uferstreifen und 35 m-Hinterlandstreifen) 65
2. Schritt: Bewertung und Erfassung der Seeufer-Ökomorphologie 66
2. Schritt: Bewertung und Erfassung der Seeufer-Ökomorphologie Grundlagen der Bewertung (Beispiel Zürichsee, Horgen): Orthophoto Schrägluftbild 67
2. Schritt: Bewertung und Erfassung der Seeufer-Ökomorphologie Beispiel Zürichsee, Horgen Uferlinie Flachwasserzone 68
3. Schritt: Revitalisierungsplanung Seeufer Methodik (Vorgabe Art. 41d GSchV) 69
3. Schritt: Revitalisierungsplanung Seeufer Vorgehen Kanton Zürich: Start Revitalisierungsplanung 2020 zurzeit liegt Ergebnis GIS-Analyse vor, Plausibilisierung läuft Einbezug kant. Fachstellen, Regionen, Gemeinden Entwurf bis Ende 2021 an BAFU Def. kantonale Planung bis Ende 2022 an BAFU Ab 2023: Verankerung im kant. Richtplan Wichtige Fachgrundlage für Gewässerraum Seen 70
Stand und weiteres Vorgehen Revitalisierung im Kanton Zürich Politische Verankerung der Revitalisierungsplanung Fliessgewässer im Kantonalen Richtplan (kantonale Gewässer) und in den Regionalen Richtplänen (kommunale Gewässer) erfolgt Umsetzung im Rahmen von Revitalisierungsprojekten mit finanzieller Unterstützung des Bundes (Bundesbeiträge nach NFA) Umsetzung schwierig fehlende personelle Ressourcen bei Kanton und Gemeinden Gemeinden revitalisieren auf freiwilliger Basis grosse Hürden beim nötigen Landerwerb / Widerstand aus Landwirtschaftskreisen Quantitative Vorgabe seit 2016 nicht mehr erreicht (neue Zählweise ab 2016: Revitalisierungen mit Hochwasserschutzanteil zählen nicht mehr) Aber: 3 neue Stellen für Revitalisierung durch Kantons- und Regierungsrat ZH 2019 beschlossen -> Projekte laufen an 71
Fazit Umsetzung neue Aufgaben Gewässerschutz im Kanton Zürich Partizipativer Ansatz zentral: vielfältige Interessen, interdisziplinäres Thema Akteuranalyse Unterschiedliche Gemeindestrukturen im Kanton berücksichtigen Vorsichtiger Umgang mit Landwirtschaftsthemen Spagat zwischen pragmatischen/praktischen Lösungen und der sturen Anwendung der gesetzlichen Vorgaben Mangelnde Vollzugspraxis Gerichtsurteile Politische Dimension nachträgliche Anpassung der gesetzlichen Vorgaben mangelnde Planungs- und Rechtssicherheit Komplizierte Verordnungsregelungen in GSchV mit grossem Ermessensspielraum (Ausnahmen, Spezialfälle) erschweren Vollzug und Kommunikation gegenüber Laien 72
Weitere Informationen https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/wasser/fachinfor mationen/massnahmen-zum-schutz-der-gewaesser/renaturierung- der-gewaesser.html Informationen des BAFU zur Renaturierung der Gewässer www.gewaesserraum.zh.ch Informationen zum Gewässerraum im Kanton Zürich https://issuu.com/ingenieurbiologie/docs/ingenieurbiologie_2015_4 Übersicht Umsetzung GSchG in der Schweiz in Zeitschrift Ingenieurbiologie 73
Fragen und Diskussion 74
Sie können auch lesen