Gewässerraum und Gewässerrevitalisierung: Umsetzung am Beispiel des Kantons Zürich - Vorlesung Umweltplanung ETH Zürich 10. Mai 2021 - ETH Zürich

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Gewässerraum und Gewässerrevitalisierung: Umsetzung am Beispiel des Kantons Zürich - Vorlesung Umweltplanung ETH Zürich 10. Mai 2021 - ETH Zürich
Kanton Zürich
AWEL Wasserbau

Gewässerraum und
Gewässerrevitalisierung:
Umsetzung am Beispiel
des Kantons Zürich
Vorlesung Umweltplanung
ETH Zürich
10. Mai 2021

Dr. Stephan Suter
Leiter Sektion Planung
Abteilung Wasserbau
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Gewässerraum und Gewässerrevitalisierung: Umsetzung am Beispiel des Kantons Zürich - Vorlesung Umweltplanung ETH Zürich 10. Mai 2021 - ETH Zürich
Die Gewässerlandschaft
vor 150 Jahren      heute

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Gewässerraum und Gewässerrevitalisierung: Umsetzung am Beispiel des Kantons Zürich - Vorlesung Umweltplanung ETH Zürich 10. Mai 2021 - ETH Zürich
Die entwässerte Landschaft als
            Herausforderung

            960 km          210 km    530 km             700 km                    1150 km

eingedolt            künstlich/naturfremd   stark beeinträchtigt   wenig beeinträchtigt   natürlich/naturnah

    Kanton Zürich: 1700 km von insgesamt 3550 km, das heisst
    ca. die Hälfte der Gewässer sind in schlechtem Zustand.
                                                                                                           3
Gewässerraum und Gewässerrevitalisierung: Umsetzung am Beispiel des Kantons Zürich - Vorlesung Umweltplanung ETH Zürich 10. Mai 2021 - ETH Zürich
Baudirektion

Gewässerraum = Gewässern Raum
zurückgeben

Verbau Eulach Winterthur,                                       Chriesbach, Dübendorf
Altstadt, 1970                                                  vor der Revitalisierung
                   Baugeschichtliches Archiv der Stadt Zürich

                                                                                                         4
Gewässerraum und Gewässerrevitalisierung: Umsetzung am Beispiel des Kantons Zürich - Vorlesung Umweltplanung ETH Zürich 10. Mai 2021 - ETH Zürich
Revision des Gewässerschutzgesetzes
GSchG 2011

 Anlass
   • Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Lebendiges
     Wasser (Renaturierungs-Initiative)» (2006)  Renaturierung
     aller öffentlicher Gewässer und ihrer Uferbereiche in
     schlechtem Zustand
   • Nationalrat (126:63) und Ständerat (46:0) waren klar dafür
 Neue Inhalte GSchG als Kompromiss
   • Kantone sorgen für Beseitigung oder Verhinderung der
     negativen ökologischen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung
   • Kantone revitalisieren nur rund einen Viertel der Gewässer in
     schlechtem Zustand unter Berücksichtigung des Nutzens für
     Natur und Landschaft
   • Dafür wird an allen Gewässern ein sogenannter
     Gewässerraum festgelegt
                                                                     5
Gewässerraum und Gewässerrevitalisierung: Umsetzung am Beispiel des Kantons Zürich - Vorlesung Umweltplanung ETH Zürich 10. Mai 2021 - ETH Zürich
Revision der Gewässerschutzverordnung
GSchV 2011

 5 neue Aufgaben für die Kantone:
   • Gewässerraum bis Ende 2018 festlegen
   • Revitalisierung der Gewässer planen und umsetzen →
      Revitalisierungsplanung Fliessgewässer (bis Ende 2014) und
      Seeufer (bis Ende 2022) dem Bund einreichen
   • Wesentliche Beeinträchtigungen der Wasserkraftnutzung
      verhindern oder beseitigen und Massnahmenplanungen bis
      Ende 2014 einreichen:
       • Sanierung des Geschiebehaushalts durch Massnahmen
          bei künstlichen Anlagen (Kraftwerke, Geschiebesammler
          etc.)
       • Sanierung von Wasserkraftanlagen, welche Schwall und
          Sunk verursachen
       • Wiederherstellung der Fischwanderung bei
          Wasserkraftanlagen (Fischereigesetzgebung)               6
Gewässerraum und Gewässerrevitalisierung: Umsetzung am Beispiel des Kantons Zürich - Vorlesung Umweltplanung ETH Zürich 10. Mai 2021 - ETH Zürich
Warum braucht es den
Gewässerraum?

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Gewässerraum und Gewässerrevitalisierung: Umsetzung am Beispiel des Kantons Zürich - Vorlesung Umweltplanung ETH Zürich 10. Mai 2021 - ETH Zürich
Baudirektion

Langfristiger Schutz für Gewässer

   Gewässerraum steht in erster
    Linie dem Gewässer zur
    Verfügung
   Keine weitere Überbauung der
    Ufer
   Extensive Bewirtschaftung:
    Schutz vor Verunreinigungen

                                    Eulachpark, Winterthur
                                   Amt für Verkehr, Mano Reichling

                                                                                    8
Gewässerraum und Gewässerrevitalisierung: Umsetzung am Beispiel des Kantons Zürich - Vorlesung Umweltplanung ETH Zürich 10. Mai 2021 - ETH Zürich
Baudirektion

Raum sichern für den Hochwasserschutz

   Hochwassergefährdung wird bei
    Gewässerraumfestlegung
    berücksichtigt  keine neuen
    Bauten und Anlagen im
    Abflussprofil
   Kostengünstigste
    Hochwasserschutzmassnahme
     keine teuren Hochwasser-
    schutzbauwerke nötig (z.B.
    Stollen)
   Berücksichtigung Klimawandel    Hochwasser an der Sihl, Adliswil, 2005
    wichtig: HQ300 (aktuell) 
    HQ100 (zukünftig)

                                                                                  9
Gewässerraum und Gewässerrevitalisierung: Umsetzung am Beispiel des Kantons Zürich - Vorlesung Umweltplanung ETH Zürich 10. Mai 2021 - ETH Zürich
Baudirektion

Der Gewässerraum alleine genügt beim
Hochwasserschutz nicht
                          Entlastungsraum:
                          • Wird bei Ereignissen, die kleiner
                            als das Ausbauziel sind, geflutet
                          • Hochwasserrückhaltebecken,
                            Schwemmholzrechen, grössere
                            Vorländer, Umleitgerinne

                          Notentlastungsraum:
                          • Wird bei extremen Ereignissen,
                            die grösser als das Ausbauziel
                            sind, gezielt geflutet (Überlastfall)

                Hochwasser an der Sihl, Adliswil, 2005
                         Freihalteräume:
                          • Unbebautes Gebiet, welches in
                            der Gefahrenkarte oder in der
                            Gefahrenhinweiskarte als
                            Überschwemmungsgebiet
                                                          10
                            markiert ist.
Baudirektion

Lebendige Gewässer brauchen Platz

   Natürliche Gewässer bieten
    vielfältige Lebensräume am und
    im Wasser
   Gewässerraum sichert Raum für
    spätere Revitalisierungen
   Natur- und Landschaftsschutz

                                     Eulach, Winterthur, Scheco-Areal

                                                                                   11
Baudirektion

Raum sichern für Erholung am Wasser

   Flüsse, Bäche und Seen sind
    beliebte Erholungsgebiete
   Gewässerraum als langfristige
    Investition in Standortattraktivität
    und Lebensqualität
   Zudem: Raum für Nutzung der
    Wasserkraft und die nötigen
    Anlagen für die Sanierung der
    negativen Auswirkungen der
    Wasserkraftnutzung                      Chriesbach, Dübendorf
    (Ausgleichsbecken,                      nach der Revitalisierung
                                           Eawag, Andres Jordi
    Umgehungsgewässer etc.)
    sichern

                                                                                      12
13
Gewässerraum für Fliessgewässer 
Minimum gemäss Art. 41a GSchV

                                    14
Bemessung Gewässerraum für
Fliessgewässer

 Erhöhung nötig, falls erforderlich zur Gewährleistung:
    Hochwasserschutz
    Revitalisierung
    Schutzgebiete, Natur- und Landschaftsschutz
    Gewässernutzung
 Anpassung (Reduktion) in dicht überbauten Gebieten möglich,
  sofern Hochwasserschutz gewährleistet ist
 Verzicht möglich sofern keine überwiegenden Interessen
  entgegenstehen:
    Wald
    eingedolte Gewässer
    künstliche Gewässer
    sehr kleine Gewässer

                                                                15
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Nutzung und Bewirtschaftung des
Gewässerraums (Art. 41c GSchV)
 Im Gewässerraum sind nur standortgebundene, im öffentlichen
  Interesse liegende Anlagen zulässig
 Bewilligungen möglich, sofern keine überwiegenden Interessen
  entgegenstehen, für
   • Zonenkonforme Anlagen in dicht überbauten Gebieten
   • Zonenkonforme Anlagen in Baulücken ausserhalb dicht überbaut
   • Land- und forstwirtschaftliche Spurwege bei topografisch engen
      Platzverhältnissen
   • Standortgebunde Anlagen Wasserentnahme oder –einleitung
   • der Gewässernutzung dienende Kleinanlagen

                                                                 17
Nutzung und Bewirtschaftung des
Gewässerraums (Art. 41c GSchV)
 Bestehende Anlagen inkl. Dauerkulturen im Gewässerraum sind in
  ihrem Bestand grundsätzlich geschützt, sofern rechtmässig erstellt
  und bestimmungsgemäss nutzbar
 Extensive Bewirtschaftung (kein Dünger, keine PSM), Abgeltungen
  nach Landwirtschaftsgesetzgebung
 Massnahmen gegen die natürliche Ufererosion nur zulässig, sofern
  erforderlich für den Hochwasserschutz oder bei unverhältnismässigem
  Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche
 Ackerfähiges Kulturland mit der Qualität von Fruchtfolgeflächen (FFF)
  im Gewässerraum (Art. 41cbis GSchV):
   • Ist separat auszuweisen, zählt weiterhin zum Kontingent FFF
   • Für bauliche Massnahmen (Hochwasserschutz, Revitalisierung) ist
      Ersatz zu leisten

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Baudirektion

Konsequenzen für Grundeigentümer

   Gewässerraum = öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung (ÖREB) 
    Eintrag in Kataster
   Bauliche Veränderungen im Gewässerraum müssen im Kanton Zürich durch den
    Kanton bewilligt werden (analog kantonaler Gewässerabstand)
   ggf. Wertminderung Grundstück
   in seltenen Fällen materielle Enteignung falls Grundstück unüberbaubar:
    Entschädigung möglich
+   Planungs- und Rechtssicherheit
+   Gewässerraum löst strenge Übergangsbestimmungen ab
+   Einschränkungen sind im Kanton Zürich nicht neu  Gewässerabstand
+   Bestehende Anlagen mit Bestandesschutz bzw. erweiterter Besitzstandsgarantie
+   Ausnahmen möglich: «dicht überbaut», Baulücke

                                                                                   19
Baudirektion

Konsequenzen für Gemeinden

   Keine Einzonung des Gewässerraums
   Bauzonenreserven im Gewässerraum nicht mehr
    überbaubar
   Infrastrukturbauten im Gewässerraum: Nachweis
    öffentliches Interesse und Standortgebundenheit

+   Gewässerraum sichert Raum für attraktive
    Naherholungsgebiete am Wasser
+   Rechtssicherheit
+   Gewässerraum löst strenge Übergangsbestimmungen ab

                                                                        20
Baudirektion

Differenzierung bleibt in Zukunft möglich
   Festlegung Gewässerraum ist eine übergeordnete planerische
    Festlegung  langfristige Sicherung der Gewässerinteressen unter
    Berücksichtigung der gegebenen Hochwassersituation und bekannter
    Planungen und Bauvorhaben  keine abschliessende
    Interessenerhebung

   Sofern neue Erkenntnisse vorliegen (z.B. Hochwasserschutzprojekt,
    Gestaltungsplan mit wasserbaulichem Vorprojekt etc.) kann
    Gewässerraum angepasst werden  zukünftige Interessen können
    berücksichtigt werden

                                                                              21
Pièce de résistance 1: «dicht überbaut»
 unbestimmter Rechtsbegriff  Konkretisierung durch Lehre und
  Rechtsprechung nötig
 Entscheidet darüber
    ob der Gewässerraum den «baulichen Gegebenheiten
      angepasst» d.h. reduziert werden kann
    ob eine Bewilligung für eine private Anlage im Gewässerraum
      erteilt werden kann
 nur möglich, soweit Schutz vor Hochwasser gewährleistet
 Ermöglicht Ermessensspielraum zugunsten Siedlungsentwicklung
 «dicht überbaut» muss aufgrund der «Kann-Vorschrift» anhand
  von Kriterien und Indizien im Einzelfall und mit umfassender
  Interessenabwägung bestimmt werden  aufwändiger Vollzug
 Auslegung und Eingrenzung des Begriffs erfolgt anhand von
  Bundesgerichtsentscheiden BGE
 Bis jetzt: restriktive Auslegung durch Bundesgericht

                                                                   22
«dicht überbaut»: Typische Fälle

                                   23
Drohende materielle Enteignungen,
sofern «nicht dicht überbaut»: Beispiel
Gemeinde Fischenthal

                                          24
Pièce de résistance 2: Infrastruktur im
Gewässerraum

 Werkleitungen (Daten, Strom, Gas, Abwasser….) und
  Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Fuss- und Velowege)
 Neue Anlagen ausserhalb «dicht überbaut» nur noch möglich,
  wenn standortgebunden und im öffentlichen Interesse

                                                               25
Pièce de résistance 2: Infrastruktur im
Gewässerraum
 Öffentliches Interesse: z.B. Richtplaneintrag, öffentliche Anlage
 Standortgebundenheit:
    Räumlich (enge Platzverhältnisse)
    Funktional (Anlage zur Erholung am Gewässer)
 Vorhaben muss auf Standort im Gewässerraum angewiesen sein
   Aufzeigen von Alternativstandorten zwingend
 Beanspruchung Gewässerraum muss so gering wie möglich
  ausfallen  Beispiel: Verbreiterung bestehender Weg nur auf
  Gewässer abgewandter Seite

                                                                      26
Pièce de résistance 2: Infrastruktur im
  Gewässerraum, Beispiel Veloweg
  Wipkingerbrücke, Stadt Zürich
Variante A
Variante B
Variante C
Variante D
Route ohne
Lückenschluss

                                            27
Pièce de résistance 3: Erholungsnutzung
im Gewässerraum
 Gemäss BAFU Gewässernutzung nur im Sinne von
  Wasserkraftwerken und Anlagen zur Sanierung negative
  Auswirkungen Wasserkraftnutzung (Ausgleichsbecken,
  Umgehungsgewässer etc.)
 Haltung Kanton Zürich: auch Erholungsnutzung ist eine
  Gewässernutzung
 Frage: welche Erholungsnutzungen sollen im Gewässerraum
  zulässig sein?
    Nur extensive Erholung?
    Anlagen wie Seebadis, Seerestaurants und Häfen, sofern im
      öffentlichen Interesse und standortgebunden?
    Einbauten zur Erholungsnutzung wie Sitzstufen etc.
 Praxis muss noch entwickelt werden

                                                                 28
Pièce de résistance 3: Erholungsnutzug
im Gewässerraum: Beispiel neue Seebadi
mit Seerestaurant in Thalwil

                                         29
Pièce de résistance 4: Extensivierung
Gewässerraum im Landwirtschaftsgebiet

                                        30
Pièce de résistance 4: Extensivierung
Gewässerraum im Landwirtschaftsgebiet
 Bauern wollen produzieren, nicht extensivieren
 Bauern fürchten die Extensivierung von grossen Flächen
   entlang der Gewässer (Annahme Bund: 20’000 ha)
Fakt ist:
 Landwirtschaft erhält für Pflege extensivierter Flächen Beiträge
   nach DZV
 Bewirtschaftungseinschränkungen entlang Gewässer gab es schon
   vor Gewässerraum (Pufferstreifen nach DZV, ChemRRV)
 Bei kleinen Gewässern mit Sohlenbreite < 2 m (75 % der
   Gewässer im Mittelland) ändert sich nichts

                                                                     31
Gewässerraum und Revitalisierung
unter hohem politischen Druck…

                                   32
Baudirektion

Revision Gewässerschutzgesetzgebung

                                               33
Revitalisierung
Was ist eine Gewässerrevitalisierung?

«Wiederherstellung der natürlichen Funktionen eines verbauten,
korrigierten, überdeckten oder eingedolten oberirdischen
Gewässers mit baulichen Massnahmen».                             34
Revitalisierung

Warum Gewässer revitalisieren?

                                 35
Bundesvorgaben Revitalisierung

 Art. 38a GSchG: «Die Kantone sorgen für die Revitalisierung von
  Gewässern… Sie planen die Revitalisierungen und legen den
  Zeitplan dafür fest. Sie sorgen dafür, dass diese Planung bei der
  Richt- und Nutzungsplanung berücksichtigt wird.»
 Die Kantone hatten dem Bund bis 2014 eine strategische
  Revitalisierungsplanung Fliessgewässer einzureichen mit
  einer Priorisierung der Massnahmen für die nächsten 20
  Jahre. (Art. 41d GSchV)
 Bis 2022 ist noch eine entsprechende strategische
  Revitalisierungsplanung Seeufer einzureichen.
 In den nächsten 80 Jahren sollen in der Schweiz rund 4’000 km
  der 15’000 km Fliessewässer, welche sich in einem schlechten
  Zustand befinden, revitalisiert werden.
 Revitalisierungsplanung ist zwingend für künftige Bundesbeiträge

                                                                      36
Umsetzung der Bundesvorgaben im
Kanton Zürich

 Umsetzungsprogramm Gewässerschutzgesetz 2012 - 2016

                                                        37
Begleitgruppe

 Zusammenarbeit mit Begleitgruppe ist zentral für Akzeptanz der
  der neuen Themen und Planungen
 Einbezug erfolgte in iterativem Prozess
 Vielseitige Ansprüche der Akteure

                                                                   38
Akteuranalyse Gewässerraum und
Revitalisierung
• Treiber (für eine grosszügige und schnelle Umsetzung)
   • Verantwortliche für Hochwasserschutz
   • Umweltverbände
   • Vertreter qualitativer Gewässerschutz
• Bremser (gegen eine grosszügige und schnelle Umsetzung)
   • Produzierende Landwirtschaft  Nutzungseinschränkung
   • Siedlungsentwicklung  Gewässerraum vs. Raum für
      Verdichtung
   • Private Grundeigentümer  Nutzungseinschränkung
   • Infrastrukturbetreiber (Verkehrswege, Leitungen etc.)  keine
      Neuanlage entlang Gewässer, Verlegungen etc.

                                                                     39
Gewässerraum Pilotprojekte in 4
Gemeinden
 Ziele:
  • Massgeschneiderte Lösungen für jede der 4 Pilotgemeinden
  • Erarbeitung von Grundsätzen, Verfahren und
      Zuständigkeiten zur Festlegung des Gewässerraums
  • Grundlage für Erarbeitung von Vollzugsinstrumenten

                                                               40
Informationsplattform Gewässerraum
 webbasierte Informationsplattform für Ingenieur- und
  Planungsbüros zur Ausscheidung des Gewässerraums im
  Siedlungsgebiet
        Rechtsgrundlagen, Rechtsprechung
        Kernthemen und übergeordnete Prinzipien
        Ablauf der Gewässerraumfestlegung
        Merkblätter, Arbeitshilfen
        Vorlagen, Musterdatensätze, technische Vorgaben
        Beispiele aus Pilotgemeinden
        Gutachten Gewässerraum für Gewässer Sohlenbreite > 15 m
        Visualisierungsplattform der ETH Zürich
        Verfahren zur rechtskräftigen Festlegung

                                                              41
Kanton Zürich
       AWEL Wasserbau

Informationsplattform Gewässerraum   42
Ablauf Erarbeitung Gewässerraum

                                  43
Prüfung Erhöhung Gewässerraum:
Hochwasserschutz

                                 44
Prüfung Erhöhung Gewässerraum:
Hochwasserschutz

                                 45
Prüfung Erhöhung Gewässerraum:
Hochwasserschutz
Beispiel Reppisch, Aeugst a. A.

                                  46
Gewässerraum: Visualisierungsplattform ETH

             Räumlich explizite Visualisierung der
              Gewässerräume mit Darstellung relevanter
              Themen und Kriterien auf Basis von Satelliten-
              und 3D-Daten

             Planungshilfe bei der Interessenabwägung

             Teil der Informationsplattform

                                                          47
Visualisierung Gewässerraum Reppisch, Dietikon

                                             48
Umsetzung im Kanton Zürich: Projekt
Festlegung Gewässerraum
                  Aktueller Stand

                             2023

                                      49
Umsetzung im Kanton Zürich: Projekt
Festlegung Gewässerraum im Siedlungsgebiet

                           1. Priorität: ab 2018
                           2. Priorität: ab 2019
                           3. Priorität: ab 2022

                                                   50
Umsetzung im Kanton Zürich: Projekt
Festlegung Gewässerraum
Vereinfachtes Verfahren zur Festlegung des
Gewässerraums neu seit 1.1.2017

                                             51
Umsetzung Gewässerraum Kanton Zürich: Stand
 Kantonale Gewässer – Aufteilung Priorität 1
- Aufteilung Planerleistungen für kant.
  Fliessgewässer im Siedlungsgebiet der
  Gemeinden der 1. Priorität in vier Lose
  (rot, grün, blau, violett)

                                               52
Umsetzung Gewässerraum Kanton Zürich: Stand

Kantonale Gewässer –
Bearbeitungsstand 1. Priorität
Vernehmlassung durchgeführt, Dossiers in Überarbeitung
bzw. vor öffentlicher Auflage
 Glatt (Oberglatt bis Glattfelden)
 Fischbach (Höri)
 Rhein (Glattfelden, Eglisau)
 Töss (Winterthur, Fischenthal)
 Eulach (Winterthur)
 Aabach (Uster) inkl. Greifensee
 Limmat (Schlieren – Dietikon)
 Reppisch (Dietikon)

                                                         53
Umsetzung Gewässerraum Kanton Zürich: Stand

Kantonale Gewässer – Aufteilung Priorität 2

                       -   Aufteilung Planerleistungen für kant.
                           Fliessgewässer im Siedlungsgebiet der
                           Gemeinden der 2. Priorität in zwei Lose
                           (orange, braun)

                       -   Dossiers kurz vor Vernehmlassung

                           Los 5 («orange»): Holinger AG, Liestal

                           Los 6 («braun»): EBP Schweiz AG, Zollikon

                                                                     54
Umsetzung Gewässerraum Kanton Zürich: Stand
Kantonale Gewässer: Gründe für Verzögerung
 Zusatzrunde mit den kantonalen Fachstellen wurde nötig  vollständige
  Dokumentation ihrer Interessen -> Stärkung der Interessenabwägung
 Kritische Stellungnahmen der Städte Zürich, Winterthur, Uster, Dietikon:
  Siedlungsthemen (Siedlungsstruktur, Städtebau, Innenentwicklung,
  öffentliche Infrastruktur) und Interessenabwägung wurde zu wenig
  Rechnung getragen  Ausloten Spielräume in Gesprächen
 Ausschreibung Priorität 3 aus Kapazitätsgründen erst ab 2022
                                            Beispiel: Wann ist eine
                                            Interessenabwägung im «dicht
                                            überbauten» Gebiet möglich?
                                            •   Reduktion Gewässerraum nur
                                                soweit Hochwasserschutz
                                                gewährleistet ist
                                            •   Gewässerraum als Korridor
                                            •   Schutzobjekte (z.B. Denkmalschutz)
                                                dürfen nicht umfahren werden
                                            •   Mehrstufige Interessenabwägung:
                                                bei Bauvorhaben erfolgt eine zweite
                                                                                  55
                                                unabhängige Interessenabwägung
Umsetzung Gewässerraum Kanton Zürich:
Stand Gemeinden
                • Eingereicht; Vorprüfung noch nicht           23 Gemeinden
                  gestartet
                • In Vorprüfung                                15 Gemeinden

                • Bereinigung durch Planungsträger nach        13 Gemeinden
                  Vorprüfung
                • Öffentliche Auflage / Bereinigung nach       5 Gemeinden
                  öffentlicher Auflage / Genehmigung
                • Genehmigt / Rekursfrist laufend              2 Gemeinde
                • In Kraft                                     11 Gemeinden
                                                       Total   69 Gemeinden

                                                                            56
Ziele Revitalisierung Fliessgewässer
Kanton Zürich 2015 bis 2035
 Analog den Bundesvorgaben sollen im Kanton Zürich ¼ der
  Gewässer, welche sich in einem schlechten Zustand befinden,
  revitalisiert werden:
    1700 km in schlechtem Zustand
    400 km in den nächsten 80 Jahren
    100 km in den nächsten 20 Jahren (5 km/Jahr)
 Grundsatz: Hälfte Kanton – Hälfte Gemeinden

                                                                57
Ergebnis Revitalisierungsplanung
         Fliessgewässer Kanton Zürich
         Nutzen einer Revitalisierung für Natur und Landschaft
         im Verhältnis zum Aufwand  Revitalisierungspotential

400 km       780 km                                   2370 km

Grosser Nutzen   Mittlerer Nutzen   Geringer Nutzen

                                                                 58
Priorisierung
Fliessgewässer

 → Ergebnis: 43 Abschnitte an kantonalen Gewässern (55 km), 121
   Abschnitte an kommunalen Gewässern (72 km). Total 127 km       59
Seen: Planungsgrundlagen noch zu
  erarbeiten

          Erhebung Ökomorphologie
             Visuelle Interpretation von       Weitere
          Schrägluftbildern und Orthophotos   Datensätze
                > Ersterhebung 2019

Seen
            Revitalisierungsplanung
          GIS-Analyse und Vernehmlassung
              (Ersterarbeitung ab 2020,
          Einreichung def. Planung an Bund
                  spätestens 2022)

                                                           60
Erhebung Seeufer-Ökomorphologie

                                  61
(Grosser)
               Husemersee:
               ca. 1,2 km

Chatzensee
(Unterer und
Oberer):
ca. 3,4 km     Greifensee:
               ca. 16,9 km
Zürichsee:
ca. 67 km      Pfäffikersee:
Uferlänge im   ca. 8,5 km
Kanton ZH
Türlersee:
ca. 3,5 km     Lützelsee:
               ca. 1,8 km

Hüttnersee:
ca. 1,9 km                  62
1. Schritt: Erstellung von
Schrägluftbildern der Seeufer

   Befliegung per Helikopter Februar / März 2019
   Bildaufnahme ausserhalb der
    Vegetationsperiode, wg. Schilfbewuchs

                                                    63
1. Schritt: Erstellung von
Schrägluftbildern der Seeufer

Beispiel Zürichsee, Horgen

                                64
2. Schritt: Bewertung und Erfassung
der Seeufer-Ökomorphologie
   Bewertung aufgrund von Orthophotos, Schrägluftbildern
    und ergänzenden Daten (Daten amtliche Vermessung,
    digitales Höhenmodell, Seegrundkarte, etc.)
   Abschnittweise Erfassung im GIS
   Unterscheidung Flachwasserzone, Uferlinie, Uferzone
    (15 m-Uferstreifen und 35 m-Hinterlandstreifen)

                                                            65
2. Schritt: Bewertung und Erfassung
der Seeufer-Ökomorphologie

                                      66
2. Schritt: Bewertung und Erfassung
der Seeufer-Ökomorphologie

               Grundlagen der Bewertung
               (Beispiel Zürichsee, Horgen):
                Orthophoto
                Schrägluftbild
                                               67
2. Schritt: Bewertung und Erfassung
     der Seeufer-Ökomorphologie
Beispiel Zürichsee, Horgen

Uferlinie                    Flachwasserzone

                                               68
3. Schritt: Revitalisierungsplanung
     Seeufer
Methodik (Vorgabe
Art. 41d GSchV)

                                           69
3. Schritt: Revitalisierungsplanung
Seeufer

Vorgehen Kanton Zürich:
 Start Revitalisierungsplanung 2020
 zurzeit liegt Ergebnis GIS-Analyse vor,
  Plausibilisierung läuft
 Einbezug kant. Fachstellen, Regionen, Gemeinden
 Entwurf bis Ende 2021 an BAFU
 Def. kantonale Planung bis Ende 2022 an BAFU
 Ab 2023: Verankerung im kant. Richtplan
 Wichtige Fachgrundlage für Gewässerraum Seen
                                                    70
Stand und weiteres Vorgehen
Revitalisierung im Kanton Zürich
 Politische Verankerung der Revitalisierungsplanung Fliessgewässer
  im Kantonalen Richtplan (kantonale Gewässer) und in den
  Regionalen Richtplänen (kommunale Gewässer) erfolgt
 Umsetzung im Rahmen von Revitalisierungsprojekten mit
  finanzieller Unterstützung des Bundes (Bundesbeiträge nach NFA)
 Umsetzung schwierig
     fehlende personelle Ressourcen bei Kanton und Gemeinden
     Gemeinden revitalisieren auf freiwilliger Basis
     grosse Hürden beim nötigen Landerwerb / Widerstand aus
       Landwirtschaftskreisen
     Quantitative Vorgabe seit 2016 nicht mehr erreicht (neue Zählweise
       ab 2016: Revitalisierungen mit Hochwasserschutzanteil zählen nicht mehr)
     Aber: 3 neue Stellen für Revitalisierung durch Kantons- und
      Regierungsrat ZH 2019 beschlossen -> Projekte laufen an

                                                                                  71
Fazit Umsetzung neue Aufgaben
Gewässerschutz im Kanton Zürich
   Partizipativer Ansatz zentral: vielfältige Interessen,
    interdisziplinäres Thema  Akteuranalyse
   Unterschiedliche Gemeindestrukturen im Kanton
    berücksichtigen
   Vorsichtiger Umgang mit Landwirtschaftsthemen
   Spagat zwischen pragmatischen/praktischen Lösungen und
    der sturen Anwendung der gesetzlichen Vorgaben
   Mangelnde Vollzugspraxis  Gerichtsurteile
   Politische Dimension  nachträgliche Anpassung der
    gesetzlichen Vorgaben  mangelnde Planungs- und
    Rechtssicherheit
   Komplizierte Verordnungsregelungen in GSchV mit
    grossem Ermessensspielraum (Ausnahmen, Spezialfälle)
    erschweren Vollzug und Kommunikation gegenüber Laien

                                                             72
Weitere Informationen

 https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/wasser/fachinfor
  mationen/massnahmen-zum-schutz-der-gewaesser/renaturierung-
  der-gewaesser.html
    Informationen des BAFU zur Renaturierung der Gewässer

 www.gewaesserraum.zh.ch
    Informationen zum Gewässerraum im Kanton Zürich

 https://issuu.com/ingenieurbiologie/docs/ingenieurbiologie_2015_4
    Übersicht Umsetzung GSchG in der Schweiz in Zeitschrift
      Ingenieurbiologie

                                                                      73
Fragen und Diskussion

                        74
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