Gleichstellungsplan Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit 2018-2022 - Stadt Erftstadt
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Inhaltsverzeichnis Vorwort ...................................................................................................................... 2 1. Einleitung .............................................................................................................. 3 2. Analyse der Beschäftigtenstruktur ..................................................................... 4 2.1 Gesamtpersonal ................................................................................................ 4 2.1.1 Beschäftigte nach Geschlecht und Arbeitszeit ........................................... 4 2.1.2 Beschäftigte nach Geschlecht und Einkommensebenen ............................ 5 2.2 Tariflich und verbeamtete Beschäftigte nach Geschlecht ................................. 6 2.3 Beschäftigte in den Dezernaten ........................................................................ 6 2.4 Frauen und Männer nach ausgewählten Ämtern .............................................. 7 2.4.1 Amt für Feuerschutz und Rettungsdienst ................................................... 7 2.4.2 Amt für Jugend, Familie und Soziales ........................................................ 8 2.4.3 Umwelt- und Planungs-, Bauordnungsamt, Vermessung, Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe ....................................................... 9 2.4.4 Amt für Schulverwaltung, Kultur, Sport ..................................................... 10 2.5 Frauen und Männer in Führungspositionen .................................................... 11 2.6 Aus- und Weiterbildung ................................................................................... 12 2.7 Beschäftigte in Familienzeit ............................................................................ 13 2.8 Teilzeitbeschäftigte ......................................................................................... 13 2.9 Beschäftigte mit Telearbeitsplatz .................................................................... 14 3. Ziele u. Maßnahmen geschlechtergerechter Personalentwicklung ............... 15 3.1 Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten ..................................................... 15 3.2 Handlungsfeld Personalauswahl ..................................................................... 15 3.3 Handlungsfeld Personalentwicklung ............................................................... 17 3.3.1 Aus- und Weiterbildung ............................................................................ 17 3.3.2 Veränderungsprozess Arbeitszeitgestaltung ............................................ 18 3.3.3 Führungskräfteförderung .......................................................................... 18 3.4 Handlungsfelder Familien- und Lebensphasenorientierung ............................ 19 3.4.1 Begleitung von Müttern und Vätern in der Familienphase ........................ 19 3.4.2 Mobiles Eltern-Kind-Büro .......................................................................... 20 3.4.3 Pflegesensible Unternehmenskultur ......................................................... 20 3.4.4 Betriebliche Gesundheitsförderung .......................................................... 21 3.5 Handlungsfeld Sprache ................................................................................... 22 4. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick ......................................................... 23 5. Geltungsdauer, Inkrafttreten, Controlling, Bekanntmachung ........................ 24 Anlagen ................................................................................................................... 25 1
Vorwort Sehr geehrte Beschäftigte und Interessierte der Stadt Erftstadt, wir freuen uns, Ihnen den neuen Gleichstellungsplan 2018-2022 vorzustellen. Es liegt im Interesse der Stadtverwaltung, geeignete Beschäftigte auf allen Hierar- chieebenen, in allen Fachbereichen und Funktionen für Erftstadt zu engagieren. Die Frage der Geschlechtergerechtigkeit spielt dabei eine entscheidende Rolle. Der vorliegende Gleichstellungsplan ist laut Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) NRW ein Steuerungsinstrument der Personalentwicklung und damit ein wichtiges Element für eine lebensphasenorientierte Personalpolitik. Personalentwicklung bedeutet, Entwicklungs- und Förderangebote der Beschäftigten aufeinander abzustimmen sowie deren Kompetenzen für künftige Herausforderungen dieser Verwaltung zu stärken. In Bezug auf eine gleichstellungsfördernde Personal- entwicklung sind Veränderungen eines tradierten Familienbildes, Rollenverständnis- se sowie individuelle Vorstellungen für ein erfülltes Leben zu berücksichtigen. Dieser Plan beschreibt Angebote und Maßnahmen für alle Beschäftigten, wenn es um Themen wie die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienarbeit oder die gleich- berechtigte Teilhabe an Beruf und Karriere geht. Der Blickwinkel des Gleichstellungsplans ermöglicht allen Führungskräften, Rah- menbedingungen und den Einsatz von Personal für die Zukunft zu optimieren und damit gelungene Gleichstellungspolitik zu betreiben. Die Stadtverwaltung Erftstadt verfügt über vielfältige Beschäftigte, die mit ihrer Moti- vation und Qualifikation das wichtigste Potenzial darstellen, auf das kein Arbeitgeber verzichten kann. Dies gilt insbesondere als Dienstleister Stadtverwaltung. Gleichstellungsrechtliche Regelungen waren bisher an den Bedürfnissen der Frauen und Männer ausgerichtet. Aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.10.17 geht hervor, dass auch Menschen jenseits beider Geschlechtskatego- rien vor Diskriminierungen geschützt werden müssen. Aus der tatsächlichen Benach- teiligung von inter-und transgeschlechtlichen Menschen1 im Arbeitsleben könnte in der Konsequenz geregelt werden, dass rechtliche Normen geschlechterinklusiv wei- terentwickelt und formuliert werden. Dem Gesetzgeber wurde bis 31.12.18 aufgege- ben, konkrete Neuregelung wie z. B. im Personenstandsrecht zu treffen.2 In diesem Sinne werden wir die anstehenden Aufgaben mit einem konstruktiven und kooperativen Zusammenwirken aller Geschlechter weiter angehen! Volker Erner Carolin Weitzel Bürgermeister Gleichstellungsbeauftragte 1 Bezeichnung für Menschen, deren Geschlechtsidentität oder Geschlechtsrolle von demjenigen Geschlecht abweicht, das ihnen zu Beginn ihres Lebens aufgrund augenscheinlicher körperlicher Geschlechtsmerkmale zugewiesen wurde. Der Begriff umfasst auch Personen, die nicht, oder nicht ausschließlich, männlich oder weiblich sind. www.wikipedia.de 12.09.18. 2 Rechtshandbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Franke 2017: „Aktuelle Rechtsprechung zum Diskriminierungs- verbot wegen des Geschlechts“. 2
1. Einleitung Im Jahre 1985 fasste der Rat der Stadt Erftstadt den folgenden Beschluss: „Der Rat der Stadt Erftstadt fühlt sich dem in Artikel 3 des Grundgesetzes enthaltenen Verfas- sungsauftrag, die Gleichberechtigung von Mann und Frau herzustellen und zu erhal- ten, verpflichtet. Er greift deshalb das durch die geänderte Gemeindeordnung ge- schaffene Angebot zur Einrichtung der Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten auf.“ Noch im gleichen Jahr richtete die Stadt Erftstadt, als eine der ersten Kommunen, die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten ein.3 Ein erster Tätigkeitsbericht unter dem Titel „Auf die Einmischung kommt es an“ wur- de 1990 veröffentlicht. Die regelmäßig vorgelegten Frauenförderpläne der nachfol- genden Jahre dienten der Frauenförderung innerhalb der Stadtverwaltung Erftstadt mit dem Ziel des Abbaus struktureller Benachteiligungen von Frauen. Viele der bisher formulierten Ziele wurden erreicht. Das ist der Arbeit der seither en- gagierten Gleichstellungsbeauftragten zu verdanken. Die letzte Novellierung des LGG NRW im Dezember 2016 war Grundlage zur Erar- beitung dieses neuen Gleichstellungsplans. Gem. § 6 LGG NRW sind Gegenstand des Gleichstellungsplans Maßnahmen: zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen. Nach der letzten Umsetzung des Frauenförderplans (4. Fortschreibung) 2015-2017 stellt der vorliegende Gleichstellungsplan die aktuelle Geschlechterverteilung der Beschäftigten in der Stadtverwaltung Erftstadt und ihrer Eigenbetriebe vor. Auf Basis einer Analyse der Beschäftigtenstruktur werden Handlungsfelder mit Zielsetzungen beschrieben. Diese enthalten bewährte Standards für Chancen- gleichheit sowie neue Maßnahmen und Instrumente zur Verbesserung der Ver- einbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit für alle Beschäftigten. Der Gleichstellungsplan löst den bis 31.10.18 gültigen Frauenförderplan ab. Der nachfolgenden Darstellungen basieren auf den Daten, die das Haupt- und Per- sonalamt der Stadt Erftstadt nach Vorgaben des Gleichstellungsplans am 15.07.18 erhoben hat. Die Daten sind nicht vergleichbar mit dem Stellenplan, da hier Perso- nen unabhängig von Voll- oder Teilzeitstellen berücksichtigt werden. 3 Quelle: Ratsbüro Stadtverwaltung Erftstadt, 2018. 3
2. Analyse der Beschäftigtenstruktur 2.1 Gesamtpersonal Zur Stadtverwaltung Erftstadt und der städtischen Eigenbetriebe zählen zum Stichtag 15.07.18 insgesamt 796 Personen. Darunter sind 53 Beschäftigte in einer Ausbildung, Bedienstete in der Freizeitphase der Altersteilzeit oder beurlaubt. Weitere 16 Personen sind langzeiterkrankt. Diese Personengruppen sind in der Auswertung nicht erfasst. Nachwuchskräfte und Beur- laubte werden unter 2.6 bzw. 2.7 gesondert berücksichtigt. 2.1.1 Beschäftigte nach Geschlecht und Arbeitszeit Insgesamt werden 727 Beschäftigte in der Analyse erfasst. Der Anteil der Frauen überwiegt mit 515 (71%) gegenüber 212 (29%) Männern. 41% der Beschäftigten ar- beiten in Teilzeit, darunter überwiegend Frauen mit 38%. Beschäftigte nach Geschlecht und Arbeitszeit Männer VZ: 191; 26% Frauen TZ: 274; 38% Männer TZ: 21; 3% Frauen VZ: 241; 33% Quelle der Daten: Stadt Erftstadt, Haupt- und Personalamt 15.07.18. In den letzten Jahrzehnten ist der Frauenanteil bei den Beschäftigten insgesamt kon- tinuierlich von 54% im Jahr 1988 auf 71% im Jahr 2018 gestiegen. Laut letztem Bericht zur Umsetzung des Frauenförderplans, 4. Fortschreibung 2015- 2017 lag im Jahr 2014 der Frauenanteil der insg. 690 Beschäftigten bei rund 68%. 4
2.1.2 Beschäftigte nach Geschlecht und Einkommensebenen Eine Ungleichgeweicht liegt dann vor, wenn der Anteil der Geschlechter in den jewei- ligen Vergleichsgruppen (Besoldungs- und Entgeltgruppen) 50 % unterschreitet. Bis zu den Einkommensgruppen A14/EG14 ist der Anteil der weiblich Beschäftigten höher bzw. ausgeglichen (ausgenommen Entgeltstufe A7/EG7). Obwohl insgesamt überwiegend Frauen bei der Stadtverwaltung beschäftigt sind, besteht eine deutliche Überrepräsentanz von Männern in den höheren Einkommens- ebenen4. Prozentuale Verteilung auf Einkommensebenen B 6, B 2 3; 75% 1; 25% A 15 3; 100% 0% A 14 EG 14 4; 50% 4; 50% A 13 EG 13 6; 43% 8; 57% A 12 EG 12 9; 47% 10; 53% A 11 EG 11 S 17 20; 40% 30; 60% A 10 EG 10 S… 6; 17% 29; 83% A 9 EG 9 S 09 -… 35; 29% 84; 71% A 8 EG 8 S 6 - 8b 37; 18% 173; 82% A 7 EG 7 30; 56% 24; 44% EG 6 38; 49% 39; 51% EG 5, 4 S 3 - 5 14;18% 66; 83% EG 2, 3 5; 11% 40; 89% männlich weiblich Quelle der Daten: Stadt Erftstadt, Haupt- und Personalamt 15.07.18 Da in der Regel alle Stellen sowohl für Beamtinnen und Beamte als auch für Be- schäftigte geöffnet sind, wird wie schon in den vorangegangenen Jahren auf eine getrennte Betrachtung verzichtet. Die vergleichbaren Besoldungs- und Entgeltgrup- pen werden zu Vergleichsgruppen (entsprechend Anlage zu § 7 Abs. 5 LGG NRW) zusammengefasst. 4 Der Vergleich nach Entgeltgruppen erfolgt gemäß Anlage 1 und 2 zum LGG NRW. 5
2.2 Tariflich und verbeamtete Beschäftigte nach Geschlecht Insgesamt arbeiten bei der Stadt Erftstadt 576 (79%) tariflich Beschäftigte und 151 (21%) Beamtinnen und Beamte. Das folgende Diagramm stellt die Mitarbeitenden nach Beschäftigungsverhältnis und Geschlecht dar. Mitarbeitende nach Beschäftigungsverhältnis und Geschlecht Frauen Männer 87% 79% Insgesamt 59% 41% 21% 13% 151 86 65 576 126 450 Beamtinnen/Beamte tariflich Beschäftigte Quelle der Daten: Stadt Erftstadt, Haupt- und Personalamt 15.07.18 2.3 Beschäftigte in den Dezernaten Dem Dezernat 1 sind neben dem Sekretariat des Bürgermeisters sechs Stabsstel- len, das Rechnungsprüfungsamt, das Haupt- und Personalamt und das Amt für Feu- erschutz und Rettungsdienst zugeordnet. Das Rats- und Gleichstellungsbüro, der Personalrat und die Schwerbehindertenvertretung sowie der Bereich Arbeitsschutz werden ebenfalls damit betrachtet: Insgesamt sind 111 Personen im Dezernat 1 be- schäftigt. Darunter sind 32 (29%) Frauen und 79 (71%) Männer. Das Ungleichgewicht im Dezernat 1 resultiert aus dem hohen Anteil der männlichen Beschäftigten im Amt für Feuerschutz und Rettungsdienst (vgl. Kapitel 2.4.1). Ohne Feuerschutz- und Rettungsdienst sind es 38 Beschäftigte, 24 Frauen (63%) und 14 Männer (37%) Im Dezernat 2 arbeiten 31 Beschäftigte für den allgemeinen Finanzdienst. Darunter fallen 25 (81%) Frauen und 6 (19%) Männer. Zum Dezernat 4 gehört der größte Anteil der Beschäftigten mit insgesamt 391 Per- sonen. Hierbei liegt der Anteil der Frauen bei 345 (88%) und der Männer bei 46 (12%). Viele Frauen arbeiten hier speziell in Sozial- und Erziehungsberufen oder im Schuldienst. Im Dezernat 6 sind 183 Beschäftigte inkl. des Eigenbetriebs Stadtwerke und des Eigenbetriebs Immobilien tätig. Darunter sind in einem ausgewogenen Geschlechter- verhältnis insgesamt 87 (48%) Frauen und 96 (52%) Männer beschäftigt. 6
Beschäftigte in den Dezernaten Männer Frauen 32; 29% 87; 48% 25; 81% 345; 88% 79; 71% 96; 52% 6; 19% 46; 12% Dezernat 1 Dezernat 2 Dezernat 4 Dezernat 6 Quelle der Daten: Stadt Erftstadt, Haupt- und Personalamt 15.07.18 2.4 Frauen und Männer nach ausgewählten Ämtern 2.4.1 Amt für Feuerschutz und Rettungsdienst Im Amt für Feuerschutz und Rettungsdienst arbeiten deutlich mehr Männer als Frauen. Von den 73 Beschäftigten sind nur 8 (11%) Frauen im Verhältnis zu 65 (89%) Männern.5 Langfristiges Ziel ist ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis im Rettungs- und Feuerwehrtechnischen Dienst zugunsten der Frauen (s. Kapitel 3). Bis zum 31.12.22 scheiden planmäßig zwei männliche Kräfte aus dem Rettungs- und Feuerwehrtechnischen Dienst der Stadtverwaltung aus. Der mittelbare Ersatz erfolgt durch Nachwuchskräfte (s. Kapitel 2.6). Durch die allgemein hohe Fluktuation bestehen laufend Bewerbungsmöglichkeiten für Frauen. Unter den Bewerberinnen aus der Region ist die Feuerwache Erftstadt für die offene und wertschätzende Haltung gegenüber Kolleginnen im Rettungs- und Feuerwehrtechnischen Dienst bekannt. 5 Diese Frauen sind ausschließlich in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt in der mittleren Ebene beschäftigt. 7
2.4.2 Amt für Jugend, Familie und Soziales Mit Wirkung zum 01.07.18 trat eine Änderung der Verwaltungsorganisation in Kraft, welche den Bereich des Amtes für Jugend, Familie und Soziales betrifft. Die Stabsstelle Demografie und die bisherigen Ämter für Soziales, Wohnen, Integra- tion und Senioren sowie das Amt für Jugend und Soziales wurden zusammengeführt. In der Folge sind dem Amt für Jugend, Familie und Soziales 258 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugeordnet. 234 sind Frauen, 24 Männer.6 Nach Einkommensebe- nen7 ergibt sich folgende Verteilung nach Geschlecht: Überwiegend Frauen im Bereich Soziales und Erziehung 162; 89% 72; 94% Frauen Männer 19; 11% 5; 6% bis A8/E8/S8 A9-A16, E9-E15, S8-S18 Quelle der Daten: Stadt Erftstadt, Haupt- und Personalamt 15.07.18 In den Bereichen Soziales und Erziehung sind überwiegend Frauen beschäftigt. Dies gilt in allen Entgeltgruppen bis hin zu der höheren Tätigkeitsebene. Langfristiges Ziel ist auch hier, ein ausgewogeneres Geschlechterverhältnis zugunsten der Männer zu erreichen (s. Kapitel 3). Bis zum 31.12.22 erreichen 34 Beschäftigte die Regelaltersgrenze und scheiden planmäßig aus. Der mittelbare Ersatz erfolgt durch Nachwuchskräfte (s. Kapitel 2.6). 6 2014: Beschäftigte 210, Frauen 194, Männer 16, Quelle: 4. Fortschreibung Frauenförderplan 2017-2017. 7 Der Vergleich nach Entgeltgruppen erfolgt gemäß Anlage 1 und 2 zum LGG NRW. 8
2.4.3 Umwelt- und Planungs-, Bauordnungsamt, Vermessung, Amt für Straßen, Grünflächen und Friedhöfe Frauen stellen nicht in allen Bereichen die Mehrheit: Der Anteil von Frauen im Technischen Dienst ist niedriger. Insgesamt 69 Personen sind in diesen Ämtern mit einem Frauenanteil von 32 Mitarbeiterinnen beschäftigt. In der gehobe- nen/höheren Tätigkeitsebene überwiegt der Anteil der Frauen (s. Abb.). Nach zusammengefassten Einkommensebenen8 ergibt sich folgende Verteilung nach Geschlecht: Mehr Männer als Frauen in der technischen Verwaltung 21; 54% 19; 63% 18; 46% 11; 37% Frauen Männer bis A8/E8/S8 A9-A16, E9-E15, S8-S18 Quelle der Daten: Stadt Erftstadt, Haupt- und Personalamt 15.07.18. Im Eigenbetrieb Stadtwerke sind insgesamt 33 Personen beschäftigt. 13 (39%) Frauen sind gegenüber 20 (61%) Männern in der Minderheit. Bis zum 31.12.22 erreichen drei Personen die Regelaltersgrenze und werden aus dem aktiven Dienst ausscheiden. Im Eigenbetrieb Immobilien sind insgesamt 81 Personen beschäftigt. Das Ge- schlechterverhältnis ist ausgewogen mit 42 (52%) Frauen und 39 (48%) Männern. Bis zum 31.12.22 werden im Städtischen Eigenbetrieb Immobilien planmäßig 19 Frauen und 8 Männer in den Ruhestand gehen. Bis zum 31.12.22 scheiden insgesamt 12 Personen (6 Frauen/6 Männer) mit der er- reichten Regelaltersrente aus dem aktiven Dienst aus. Um den hohen Fachkräftebedarf in der Zukunft zu begegnen ist das Ziel, nicht nur möglichst viele, sondern passende Bewerbungen zu erhalten. Durch eine gezielte Ausgestaltung und Formulierung von Stellenausschreibungen lassen sich Re- aktionen der Bewerbenden positiv beeinflussen9 (s. Kapitel 3). 8 Der Vergleich nach Entgeltgruppen erfolgt gemäß Anlage 1 und 2 zum LGG NRW. 9 https://www.haufe.de/personal/hr-management/genderspezifische-statements-in-stellenausschreibungen_80_337118.html. 9
2.4.4 Amt für Schulverwaltung, Kultur, Sport10 Von den 60 Beschäftigten sind 47 Frauen und 13 Männer. Nach Einkommensebe- nen11 ergibt sich folgende Verteilung nach Geschlecht: Mehr Frauen als Männer im Bereich Schule und Kultur 25; 100% 22; 63% 13; 37% Frauen Männer 0; 0% bis A8/E8/S8 A9-A16, E9-E15, S8-S18 Quelle der Daten: Stadt Erftstadt, Haupt- und Personalamt 15.07.18. In den Schulsekretariaten sind ausschließlich Frauen tätig. In den gehobenen/ höheren Tätigkeitsebenen sind weibliche Beschäftigte in der Mehrheit. In der Musikschule ist der Anteil der Geschlechter nahezu ausgeglichen: 15 (58%) Frauen und 11 (42%) Männer. Bis zum 31.12.22 erreichen insgesamt 6 Lehrkräfte/Pädagogische Mitarbeitende die Regelaltersgrenze. 10 Inkl. Archiv, Partnerschaften, Stadtbüchereien, Musikschule und Volkshochschule. 11 Der Vergleich nach Entgeltgruppen erfolgt gemäß Anlage 1 und 2 zum LGG NRW. 10
2.5 Frauen und Männer in Führungspositionen Obwohl überwiegend Frauen bei der Stadt Erftstadt arbeiten, sind in den höheren Einkommensgruppen mehrheitlich Männer beschäftigt (vgl. Kapitel 2.1). Führungskräfte nach Geschlecht 23 14 10 Frauen 6 Männer 3 1 Dezernate Betriebs- u. Abteilungsleitungen Amtsleitungen Quelle der Daten: Stadt Erftstadt, Haupt- und Personalamt 15.07.18 Durch Erreichen der Regelaltersgrenze scheiden in den kommenden Jahren mehrere Kräfte mit Führungsverantwortung aus. Bis 31.12.22 müssen insgesamt 11 Amts/Abteilungsleitungen sowie Meisterstellen neu besetzt werden. (Ziele und Maßnahmen zur Frauenförderung in Führungspositionen s. Kapitel 3.3.3) Im Amt für Jugend, Familie und Soziales gibt es mehr Frauen als Männer mit Füh- rungsverantwortung, da die Leitungspositionen in den Kindertageseinrichtungen aus- schließlich durch Frauen besetzt sind. Führungskräfte im Amt für Jugend, Familie und Soziales nach Geschlecht Männer: 4; 18% Frauen: 18; 82% Quelle der Daten: Stadt Erftstadt, Haupt- und Personalamt 15.07.18 11
2.6 Aus- und Weiterbildung 25 Nachwuchskräfte befinden sich in verschiedenen Ausbildungsgängen. Rohrleitungsbauer Derzeit befindet sich ein Auszubildender in der Ausbildung. Ob künftig weitere Stel- len angeboten werden, hängt im Wesentlichen von der Neubesetzung der Stelle des Rohrnetzmeisters ab. Diese Ausbildungsstellen waren in der Vergangenheit stets schwer zu besetzen. Hier sollten Kooperationen mit Bildungsträgern wie Internationa- ler Bund, Berufsförderungswerk der Bauindustrie etc. angestrebt werden. Verwaltungsfachangestellte (VfA) Sechs Verwaltungsfachangestellte (Funktionsebene mittlerer nichttechnischer Dienst), darunter 2 weibliche und 4 männliche Auszubildende, befinden sich derzeit in der Ausbildung. Bachelor of Law (BoL) Die Stadt Erftstadt bildet derzeit drei Bachelor of Law (Funktionsebene gehobener nichttechnischer Dienst) aus. Unter ihnen sind zwei Frauen und ein Mann. Grundsätzlich plant das Haupt- und Personalamt für jedes Jahr die Einstellung von mindestens zwei Studierenden BoL und zwei Auszubildenden VfA. Praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin (PIA) 10 Frauen absolvieren derzeit die praxisintegrierte Ausbildung zum/zur Erzieher/in. Hier ist die Stadt Erftstadt als ausbildende Stelle im Rhein-Erft-Kreis führend. Parallel werden weiterhin die Vor- und Anerkennungspraktika im Rahmen der klassischen Erzieherausbildung angeboten. Zum Ausbildungsbeginn 2018 sind folgende Ausbildungsstellen eingerichtet: 01.08.18: 8 PIA, 01.09.18: 2 Bachelor of Laws, 01.09.18: 3 Verwaltungsfachangestellte, 01.09.18: 3 Notfallsanitäter/innen und 01.01.19: 16 Brandmeisteranwärter/innen. Praktika Schülerinnen und Schüler können sich um Praktika bei der Stadt Erftstadt bewerben. Seit 2016 liegen Statistiken der durchgeführten Praktika vor: 2016: Insgesamt 25, weiblich 15, männlich 10; 2017: Insgesamt 35, weiblich 20, männlich 15 und 2018: Insgesamt 20, weiblich 15, männlich 5 (bis Ende des Jahres geplant). Weiterbildung Berufliche Weiterbildungsmöglichkeiten dienen zum einen der Sicherung der Quali- tätsstandards in der Sachbearbeitung und zum anderen der Steigerung und dem Er- halt der Mitarbeiterzufriedenheit. Über die Teilnahmebedingungen für diese Fortbil- dungsmöglichkeiten wurde mit dem Personalrat die „Dienstvereinbarung zur berufli- chen Aufstiegsfortbildung im Verwaltungsbereich" abgeschlossen. Sie ist die Basis für eine gerechte leistungsabhängige und transparente Auswahl. 12
Der Qualifizierungslehrgang Verwaltungslehrgang I Dieser Lehrgang ist eine Einführungsfortbildung für Beschäftigte, die über keine ab- geschlossene Verwaltungsausbildung verfügen. Der Abschluss dieses Lehrgangs ist vergleichbar mit dem Abschluss einer dreijährigen Ausbildung zum/zur Verwaltungs- fachangestellten (sieben Teilnehmende). Der Qualifizierungslehrgang Verwaltungslehrgang II Dieser Lehrgang ist eine Vertiefungsfortbildung für Fachkräfte der Verwaltung, die als Verwaltungsfachangestellte ausgebildet worden sind oder die notwendigen Grundla- genkenntnisse in einem Angestelltenlehrgang I erworben haben. Ziel des Lehrgangs ist, die Teilnehmenden für eine qualifizierte Sachbearbeitung zu befähigen. (drei Teilnehmende). Qualifizierungsaufstieg in die Laufbahngruppe 2 (erstes Einstiegsamt) ehem. "prüfungserleichterter Aufstieg" Der Lehrgang ermöglicht den Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 (zwei Teilnehmende). Sonderlehrgang für Beschäftigte ohne verwaltungsspezifische Vorbildung Den Teilnehmenden wird Gelegenheit gegeben, sich Verwaltungsgrundkenntnisse mit abschließendem Zertifikat anzueignen. Bei einer Teilnahme „mit großem Erfolg" ist eine Zulassung zum Ersten Angestelltenkurs am Rheinischen Studieninstitut ohne Beteiligung am sonst notwendigen Auswahlverfahren möglich (neun Teilnehmende). Außerdem nahmen 9 Beschäftigte zur Sicherstellung der Qualität der Ausbildung im gehobenen Dienst am Lehrgang für Praxisprüfer im Bachelorstudiengang teil. 2.7 Beschäftigte in Familienzeit 38, ausschließlich weiblich Beschäftigte, widmen sich mit Elternzeit bzw. Beurlau- bung ihren Familien. Darunter sind 33 (87%) der Frauen im Amt für Jugend, Familie und Soziales tätig. Elternzeiten werden in Einzelfällen von männlichen Mitarbeiten- den in Anspruch genommen, allerdings liegen derzeit keine aktuellen Fälle vor. 2.8 Teilzeitbeschäftigte Wenn es dienstliche Abläufe zulassen, kommen die Führungskräfte der Stadtverwal- tung Erftstadt den Beschäftigten hinsichtlich der gewünschten Wochenarbeitszeit und der zeitlichen Verteilung der Arbeit entgegen und sind auch individuellen Wünschen gegenüber offen. Folgende Vereinbarungen sind grundsätzlich möglich: - Halbtagsarbeit mit einer vereinbarten Stundenzahl pro Tag - Arbeitszeit begrenzt auf einzelne Wochentage - Vollzeitnahe Beschäftigung durch Reduzierung weniger Stunden - Jobsharing12 Derzeit ist eine Stelle in der Stadtverwaltung Erftstadt mit zwei Führungskräften durch Jobsharing besetzt. 12 Im Jobsharing teilen sich zwei oder mehr Beschäftigte eine Vollzeitstelle. Art und Weise der Zusammenarbeit werden verein- bart, die individuellen Arbeitszeiten festgelegt und Verantwortlichkeiten definiert. 13
Darüber hinaus eröffnet die „Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit in der Stadtverwaltung Erftstadt“ die Möglichkeit zur eigenverantwortlichen Gestaltung der Arbeitszeit unter Berücksichtigung von Arbeitsschutzrichtlinien und dienstlicher Be- lange. Beschäftigte nach Arbeitszeiten und Geschlecht 99% Männer Frauen 84% 47% 42% 28% 26% 20% 15% 12% 8% 9% 5% 3% 1% 0% 0% 0-19,5 Std. 19,5-30 Std. 30-Vollzeitnah Vollzeit 0-20,5 Std. 20,5-30 Std. 30-Vollzeitnah Vollzeit tariflich tariflich tariflich tariflich Beamtinnen/ Beamtinnen/ Beamtinnen/ Beamtinnen/ Beschäftigte Beschäftigte Beschäftigte Beschäftigte Beamte Beamte Beamte Beamte Quelle der Daten: Stadt Erftstadt, Haupt- und Personalamt 15.07.18 Die tariflich beschäftigten Frauen arbeiten mit 52% mehrheitlich in Teilzeit. 28% ar- beiten zwischen 19,5 bis 30 Wochenstunden, 15% unter 19,5 Wochenstunden. Einer vollzeitnahen Tätigkeit (über 30 Wochenstunden) gehen nur 9% der tariflich beschäftigten Frauen nach. Die tariflich beschäftigten Männer arbeiten mit 84% überwiegend in Vollzeit, weitere 3% arbeiten vollzeitnah über 30 Wochenstunden. Einer Teilzeitbeschäftigung bis zu 19,5 Stunden gehen 13% der männlichen Tarifbeschäftigten nach. Beamtinnen arbeiten mit 58% überwiegend in Teilzeit, 42% gehen einer Vollzeitbe- schäftigung nach. Die teilzeitbeschäftigten Beamtinnen arbeiten überwiegend zwi- schen 20,5 bis 30 Stunden/Woche (26%), 20 % arbeiten 30 Wochenstunden und mehr. Lediglich 1% der Beamten ist in Teilzeit unter 20,5 Std/Woche tätig. 2.9 Beschäftigte mit Telearbeitsplatz Telearbeit umfasst Arbeiten, welche durch elektronische Datenverarbeitung und an- dere Technik unterstützt außerhalb des städtischen Arbeitsumfeldes erledigt werden können. Die Stadtverwaltung Erftstadt bietet alternierende Telearbeit an, d. h. die regelmäßige Arbeitszeit wird zu einem festgelegten Teil im häuslichen Bereich der Beschäftigten und in den Räumlichkeiten der Stadt Erftstadt erbracht. Mind. 50% der regelmäßig wöchentlichen Arbeitszeit ist an der Arbeitsstätte der Stadtverwaltung zu leisten. Grundlage zur Einrichtung von Telearbeitsplätzen ist die „Dienstvereinbarung über Telearbeit“. Mit Stand 15.07.18 bestehen 17 Heimarbeitsplätze (14 Frauen, 3 Männer). 14
3. Ziele u. Maßnahmen geschlechtergerechter Personalentwicklung 3.1 Aufgaben und Maßnahmen der Gleichstellungsbeauftragten Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt und berät die Stadtverwaltung und wirkt mit bei der Umsetzung des Gleichstellungsplans sowie aller Vorschriften und Maß- nahmen, die Auswirkung auf die Chancengleichheit haben können. Als Mitglied des Verwaltungsvorstands ist sie bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen frühzeitig zu beteiligen. Maßnahmen des Gleichstellungsbüros Beratungs- und Veranstaltungsangebote für Beschäftigte (auch Beurlaubte) mit Familienpflichten, Vermittlung von Hilfen bei gleichstellungsrelevanten Fragestellungen, Aufklärung zum geschlechtergerechten Umgang miteinander, um Diskriminierun- gen vorzubeugen und abzubauen, Verwaltungsinterne/-externe Kooperation bei gleichstellungsrelevanten Projek- ten/Themen, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen und umsetzen. Darüber hinaus engagiert sich das Gleichstellungsbüro in städtischen Projekten und Veranstaltungen. Es ist in Netzwerken sowie in (über-)regionalen Kooperationen mit Vereinen, Institutionen und Organisationen vertreten. 3.2 Handlungsfeld Personalauswahl Der Grundsatz der Geschlechtergerechtigkeit findet bereits Beachtung, bevor eine Stelle ausgeschrieben wird. Rechtsgrundlage ist neben dem LGG NRW das Allge- meine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Nach § 11 AGG muss eine Stellenaus- schreibung u. a. geschlechtsneutral formuliert sein. Bislang waren schriftliche Darstellungen ausreichend, welche deutlich machten, dass weibliche wie männliche Bewerber/innen für die entsprechende Stelle in Betracht kommen, z. B. Klammerzusatz (m/w). Intersexuelle Menschen13 werden durch binär formulierte Anzeigen nicht angesprochen und könnten sich diskriminiert sehen. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 10.10.17 enthält weg- weisende Aussagen zum Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts, die u. a. Auswirkungen auf die Praxis bei Stellenausschreibungen haben. 14 Ausgehend von der Entscheidung des BVerfG und den dort genannten Bezeichnun- gen für das dritte Geschlecht „divers“ verwendet die Stadt Erftstadt bei Stellenaus- schreibungen künftig den Klammerzusatz (m/w/d). 13 Intersexualität bezeichnet Menschen, die genetisch, anatomisch oder hormonell nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden können. www.wikipedia.de 12.09.18. 14 Handbuch für Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Laut Beschluss ist die geltende personenstandsrechtliche Regelung zum Geschlechtseintrag für intersexuelle Menschen verfassungswidrig. 15
Die Auswirkungen des demographischen Wandels betreffen die Stadt Erftstadt auch im Hinblick auf die Menschen, die dort beschäftigt sind. In den nächsten Jahren wer- den viele der Belegschaft aus der aktiven Beschäftigung in den Ruhestand wechseln. Damit wird der Bedarf an Fachkräften weiter steigen, bei gleichzeitig sinkendem Er- werbspersonenpotenzial am Arbeitsmarkt.15 Ziel: Erhöhung von Bewerberreaktionen auf ausgeschriebene Stellen der Stadtverwaltung Erftstadt unter Beachtung des Grundsatzes der Geschlechtergerechtigkeit Maßnahmen: Aktivitäten bspw. im Bereich des Diversity Managements oder der Work-Life- Balance haben positive Wirkung auf die wahrgenommene Arbeitgeberattraktivi- tät.16 Zur Gewinnung qualifizierter Beschäftigter erfolgen Stellenausschreibungen nach entsprechenden Standards (s. Anlage). Teilzeitarbeit ist grundsätzlich bei allen Arbeitsplätzen möglich. Hausinterne Schulungen zur Durchführung von Vorstellungsgesprächen für Füh- rungskräfte und Beschäftigte mit Personalverantwortung sind in 2019 geplant. Frauenförderung: In Bereichen, Berufsgruppen und Funktionen, in denen weniger Frauen als Män- ner vertreten sind, - sollen beschäftigte Frauen durch Vorgesetzte, Personalverantwortliche, Perso- nalvertretung oder Gleichstellungsbeauftragte zur Bewerbung motiviert werden. - sind mindestens ebenso viele Frauen wie Männer oder alle Bewerberinnen zum Vorstellungsgespräch einzuladen, wenn sie das Anforderungsprofil der zu beset- zenden Stelle erfüllen. - sind Bewerbungen von Frauen bei vergleichbarer Eignung, Befähigung und fach- licher Leistung bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person des Be- werbers liegende Gründe überwiegen. 15 Bundesministerium für Arbeit und Soziales: „Arbeitsmarkt 2030-Wirtschaft und Arbeitsmarkt im digitalen Zeitalter, Juli 2016. 16 20.08.18: www.haufe.de, „Genderspezifische Eigenschaften und Statements in Stellenausschreibungen“. 16
3.3 Handlungsfeld Personalentwicklung Personalentwicklung ist die systematische Gestaltung von Prozessen, die es ermög- lichen, das Leistungs- und Lernpotenzial der Mitarbeitenden zu erkennen, zu erhal- ten und verwendungs- und entwicklungsbezogen zu fördern.17 3.3.1 Aus- und Weiterbildung Vor dem Hintergrund des steigenden Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst18 und der absehbaren Schwierigkeiten, durch altersbedingte Abgänge geeignetes Personal für die Stadtverwaltung Erftstadt zu gewinnen, sind eine Erhöhung der Aus- und Wei- terbildungskapazität wesentliche Maßnahmen zur Fachkräftesicherung. Nach dem Berufsbildungsgesetz besteht die Möglichkeit, unter anderem aus familiä- ren Gründen, z. B. zur Betreuung eines Kindes oder pflegebedürftigen Angehörigen, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Es ist von großer Bedeutung, dass Führungskräfte Ausbildertätigkeiten ihrer Mitar- beitenden würdigen und Gestaltungsmöglichkeiten geben, um sich für eine gute Ausbildung der künftigen Kolleginnen und Kollegen einzusetzen. Ziel: Erhöhung der Aus- und Weiterbildungskapazität (Vollzeit/Teilzeit) Maßnahmen: Teilzeitberufsausbildung Grundsätzlich kann der Beruf zur/zum Verwaltungsfachangestellten auch in Teilzeit erlernt werden, um Auszubildenden mit Kind oder pflegebedürftigen Angehörigen einen qualifizierten Berufsabschluss zu ermöglichen. In Stellenausschreibungen wird auf dieses Angebot hingewiesen. Weiterbildung in Teilzeit Fortbildungsmaßnahmen sollen so durchgeführt werden, dass Beschäftigten mit Fa- milienverantwortung die Teilnahme möglich ist. Beispielsweise sollen Fortbildungen auch in Teilzeit angeboten werden. 17Definition der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement-KGST. 18 Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst“ Hrsg. PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, März 2017, S. 17 ff.. 17
3.3.2 Veränderungsprozess Arbeitszeitgestaltung Längere Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung wirken sich deutlich rentenmindernd aus. Die fehlenden Beitragszeiten können später nicht mehr nachgeholt werden. Des Weiteren kann dem künftigen Fachkräftebedarf in der Stadtverwaltung Erftstadt durch eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung der Frauen Rechnung getragen wer- den. Ziel: Erhöhung der Wochenarbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten im Rahmen der haushalts- rechtlichen und stellenplanrechtlichen Möglichkeiten Maßnahmen: Anträge auf Erhöhung der Arbeitszeit oder der Übergang zur Vollzeittätigkeit von Beschäftigten, deren persönliche Lebenssituation sich geändert hat, werden vor- rangig geprüft. Sensibilisierung der Beschäftigten hinsichtlich der Konsequenzen bei längerer Beurlaubung und Teilzeitbeschäftigung. Bei Beantragung einer Teilzeitbeschäfti- gung wird auf die Auswirkungen bzgl. der persönlichen Renten- und Versor- gungsansprüche hingewiesen. 3.3.3 Führungskräfteförderung Der künftige Bedarf an Führungskräften macht die gezielte Frauenförderung zu ei- nem wichtigen Thema der Personalentwicklung. Ziel: Erhöhung des Anteils weiblicher Führungskräfte Maßnahmen: Führungskräfte unterstützen qualifizierte Beschäftigte bei der Übernahme von künftigen Führungsaufgaben/Bildung von Mentoring-Projekten Fortbildungen für Führungskräftenachwuchs Horizontale Personalentwicklung Jobsharing-Angebote im Rahmen der dienstlichen und fachlichen Möglichkeiten. Überprüfung der Dienstvereinbarung über Telearbeit 18
3.4 Handlungsfelder Familien- und Lebensphasenorientierung Familienfreundlichkeit versteht sich als Teil einer Work-Life-Balance für alle Be- schäftigen. Ziel ist der Ausgleich zwischen beruflichem Engagement und persönli- chen (familiären) Interessen im Rahmen der gesetzlichen u. tariflichen Möglichkeiten. Bisher waren Angebote zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie eher auf die beschäftigten Mütter ausgerichtet. Aber auch immer mehr Väter verste- hen ihre Rolle nicht nur als Ernährer und haben den Wunsch, sich stärker an der Er- ziehung ihrer Kinder zu beteiligen. Vor allem junge sowie beruflich qualifizierte Paare wünschen sich eine partnerschaftliche Bewältigung von Erwerbs- und Familienauf- gaben. Dabei möchten sie gleichzeitig als Leistungsträger/-innen im Beruf wahrge- nommen werden. Förderangebote zur Verbesserung zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Familienleben gelten für Beschäftigte mit Kindern und mit zu pflegenden/betreuenden Angehörigen. 3.4.1 Begleitung von Müttern und Vätern in der Familienphase Im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen werden Beurlaubungen aus familiären Gründen gewährt. Beschäftigte, die eine Familienzeit planen, werden künftig in einem standardisierten Aus- und Wiedereinstiegsverfahren begleitet, um die Bindung zur Dienststelle zur erhalten. Ziel: Erhöhung der Kontaktdichte der beurlaubten Beschäftigten mit der Dienststelle Maßnahmen: Vor … Beantragung einer Beurlaubung wird auf die Bedeutung einer kontinuierlichen Erwerbsbiografie (insbesondere in Bezug auf Renten- und Versorgungsansprü- che) hingewiesen und im Bedarfsfall ein Beratungsangebot durch das Gleichstel- lungsbüro offeriert. Während… der Beurlaubung kann auf Wunsch eine Einbindung in den E-Mail-Verteiler des Gleichstellungsbüros erfolgen, um über aktuelle Themen, wie Stellenausschrei- bungen, Fortbildungen oder Organisationsveränderungen informiert zu werden, der Elternzeit lädt die Gleichstellungsbeauftragte zu einem gemeinsamen Treffen ein, um Kontakt und Bindung zur Dienststelle aufrechtzuhalten, vor Ende der Beurlaubung wird ein Beratungsgespräch angeboten, das über zu- künftige Einsatzmöglichkeiten, Teilzeit und Arbeitszeitgestaltung u. ä. informiert. Nach der Familienphase… findet in Abhängigkeit von den organisatorischen und fachlichen Begebenheiten im Einzelfall ein Rückkehrgespräch durch die Führungskraft statt. Darin sind ggf. Fortbildungsbedarf und Unterstützungsangebote zu erörtern. 19
3.4.2 Mobiles Eltern-Kind-Büro Es gibt viele Gründe für einen plötzlichen Ausfall der Kinderbetreuung. Sei es, weil das Kind nicht in die Kindertagesstätte oder in die Schule gehen kann oder weil die reguläre Kinderbetreuung überraschend ausfällt. Dies stellt Eltern unerwartet in die Situation, Betreuungsausfälle durch Urlaub oder Überstundenabbau aufzufangen. Ziel: Arbeitsfähigkeit für Beschäftigte mit aufsichtsbedürftigen Kindern ohne kurzzeitige Betreuung erhalten Maßnahme: Eltern wird das Arbeiten mit Kind im eigenen Büro ermöglicht. Eine mobile Box, die an den eigenen Arbeitsplatz gefahren werden kann, enthält Spiel- und Malsa- chen sowie Bücher für Babys und Kinder bis ins Grundschulalter. Darüber hinaus bietet sie diverse Hygieneartikel, einen Laufstall und sogar Schlaf- und Wi- ckelmöglichkeiten (KidsBox mini19). Beschäftigte mit betreuungsbedürftigen Kindern können die Spiele-Box bei Bedarf im Gleichstellungsbüro der Stadt Erftstadt kurzfristig abholen. 3.4.3 Pflegesensible Unternehmenskultur Plötzliche Pflegebedürftigkeit oder Veränderung der Pflegeintensität eines Angehöri- gen kann Betroffene in eine schwierige Lebenssituation bringen. Es liegt im Interesse der Stadtverwaltung Erftstadt, dass betroffene Beschäftigte schnell eine tragfähige Lösung finden. Beratung und Information helfen, die Suche nach passenden Pfle- gearrangements zu verkürzen oder zu verbessern und tragen so dazu bei, dass die Beschäftigten sich früher und unbelasteter wieder ihrer Berufstätigkeit widmen kön- nen. Ziel: Arbeitsfähigkeit für Beschäftigte mit betreuungs-/pflegebedürftigen Angehörigen erhalten Maßnahme: Die Pflege- und Seniorenberatungsstelle der Stadt Erftstadt bietet für alle Be- schäftigten im Bedarfsfall eine unabhängige und neutrale fachliche Beratung und Begleitung an. Es werden organisatorische, finanzielle und rechtliche Fragen zur Betreuung von Angehörigen geklärt und Hilfen in Erftstadt vermittelt werden 19 https://www.my-kidsbox.de, 2018. 20
3.4.4 Betriebliche Gesundheitsförderung Betriebliche Gesundheitsförderung ist ein Angebot für alle Beschäftigten der Stadt- verwaltung Erftstadt. Sie wird von einer Gesundheitsbeauftragten mit 10 Wochen- stunden realisiert. Diese organisiert Angebote, um theoretische und praktische Kenntnisse der individuellen Gesundheitsförderung zu vermitteln. Bereits 2012 wurde der „Arbeitskreis zur betrieblichen Gesundheitsförderung“ gegründet. Er setzt sich aus der Gesundheitsbeauftragten, den Leitungen des Haupt- und Personalamts und des Amts für Jugend, Familie und Soziales, der Gleichstel- lungsbeauftragten sowie Mitgliedern des Personalrats zusammen. Erarbeitet werden Themen und Maßnahmen der Gesundheitsförderung. Neben dem regelmäßigen Angebot der „bewegten Mittagspause“ werden Gesund- heitstage und besondere Aktionen in Kooperation mit Krankenkassen durchgeführt, bspw. zu Themen wie „gesunder Rücken“ und „Wassertag - gesundes Trinkverhal- ten“. Weiterhin gibt es Kurse und hausinterne Fortbildungsangebote zur Stress- und Suchtprävention. Präventionsmaßnahmen zur Entstehung von Krankheiten und Angebote zur Förde- rung der Gesundheit werden von Frauen und Männern unterschiedlich wahrgenom- men und genutzt. Daher sind Gesundheitsprojekte für besondere Zielgruppen ge- plant. Ziel: Leistungs- und Einsatzfähigkeit aller Beschäftigten fördern und deren Gesundheit stärken Maßnahmen: Sensibilisierung der Führungskräfte und Mitarbeitenden für das Thema Gesund- heit und Gestaltung einer gesunden Arbeitsumgebung, regelmäßiges Angebot der „bewegten Mittagspause“, geschlechtsspezifische Aktionstage u. Kursangebote zur Gesundheitsförderung. Angebot der Telearbeit, mit dem Ziel u. a. einer Erhöhung der Arbeitszufrieden- heit der Beschäftigten. 21
3.5 Handlungsfeld Sprache Sensibler Sprachgebrauch trägt aktiv zur Gleichberechtigung und Chancengleichheit sowie zu einer wertschätzenden, diskriminierungsfreien Ansprache bei. Über Kommunikation bzw. Sprache werden Werte, Vorstellungen, Normen und Welt- anschauungen vermittelt. Sie spiegelt u. a. gesellschaftliche Strukturen und Hierar- chieverhältnisse wider. Sprache kann Asymmetrien und Ungleichheiten herstellen, aber auch Ausgewogenheit und Gleichstellung erzeugen. Beim Sprachgebrauch kann dies durch benennen (z. B. wer wird angesprochen, dar- gestellt und repräsentiert) oder weglassen (z. B. welche Gruppe wird nicht erwähnt) zum Ausdruck kommen. Eine moderne Verwaltung nutzt intern und extern eine faire Sprache ohne Ausgren- zung von Personen, Personengruppen, Lebensformen und Lebenslagen, unabhän- gig von Geschlecht, Herkunft, Alter oder Behinderung. Die Stadtverwaltung Erftstadt setzt geschlechtergerechte Formulierungen um und drückt damit Gleichberechtigung aller Menschen sprachlich aus. Ziel: Sensibler Sprachgebrauch Maßnahme: Ein Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten des zeitgemäßen Formulierens wird in Verantwortlichkeit des Gleichstellungsbüros in einer Arbeitshilfe erarbeitet. 22
4. Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick Ziele Maßnahmen Handlungsfeld Personalauswahl Erhöhung der Stellenausschreibungen erfolgen nach geschlechtergerechten Bewerberreaktionen auf Standards (s. Anlage) ausgeschriebene Stellen Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich Kapitel 3.2 Hausinterne Schulungen 2019 zur Durchführung von Vorstellungs- gesprächen Handlungsfelder Personalentwicklung Erhöhung der Aus- und Weiterbil- Teilzeitberufsausbildung dungsquote (Vollzeit/Teilzeit) Weiterbildungsangebote in Teilzeit Kapitel 3.3.1 Erhöhung der Wochenarbeitszeit Anträge auf Erhöhung der Arbeitszeit oder der Übergang zur Voll- bei Teilzeitbeschäftigten zeitbeschäftigung von Beschäftigten werden vorrangig geprüft Kapitel 3.3.2 Bei Beantragung einer Teilzeitbeschäftigung wird auf die Auswir- kungen auf Renten- und Versorgungsansprüche hingewiesen Erhöhung des Anteils weiblicher Führungskräftenachwuchs fördern/Mentoring-Projekte Führungskräfte/ Fortbildungen Unterrepräsentanz abbauen Horizontale Personalentwicklung Kapitel 3.3.3 Jobsharing Überprüfung der Dienstvereinbarung über Telearbeit Handlungsfelder Familien- und Lebensphasenorientierung Erhöhung der Kontaktdichte der Standardisiertes Wiedereinstiegsverfahren durch Beratungsange- beurlaubten Beschäftigten mit der bote vor, während und nach einer Familienphase Dienststelle Kapitel 3.4.1 Arbeitsfähigkeit für Beschäftigte mit Eltern wird das Arbeiten mit Kind im eigenen Büro ermöglicht aufsichtsbedürftigen Mobile Spiele-Box kann am Arbeitsplatz genutzt werden Kindern ohne kurzzeitige Betreuung erhalten Kapitel 3.4.2 Die Pflege- und Seniorenberatungsstelle der Stadt Erftstadt bietet Arbeitsfähigkeit für Beschäftigte mit für alle Beschäftigten neutrale und unabhängige fachliche Beratung betreuungs-/ und Begleitung an pflegebedürftigen Angehörigen erhalten. Kapitel 3.4.3 Leistungs- und Einsatzfähigkeit Sensibilisierung der Führungskräfte und Mitarbeitenden für das aller Beschäftigten fördern und Thema Gesundheit/Gestaltung einer gesunden Arbeitsumgebung deren Gesundheit stärken regelmäßiges Angebot, Aktionstage und Kurse zur Prävention/ Kapitel 3.4.4 Gesundheitsförderung Angebot der Telearbeit Handlungsfeld Sprache Sensibler Sprachgebrauch Arbeitshilfe für geschlechtergerechtes Formulieren Kapitel 3.5 23
5. Geltungsdauer, Inkrafttreten, Controlling, Bekanntmachung Der Gleichstellungsplan wird gem. § 5 Abs. 1 LGG NRW auf vier Jahre von 2018 bis 2022 festgelegt. Abweichend von Abs. 1 kann in begründeten Ausnahmefällen die Laufzeit des bestehenden Gleichstellungsplans verlängert werden. Nach spätestens zwei Jahren ist die Zielerreichung des Gleichstellungsplans zu überprüfen (§ 5 Abs. 7 LGG NRW). Der Gleichstellungsplan tritt durch Beschluss des Rates in Kraft. Folgendes Verfahren wird zwischen Haupt- und Personalamt und der Gleichstel- lungsbeauftragten vereinbart: Die Daten des Gleichstellungsplans werden jährlich aktualisiert. Veränderun- gen wie Renten- bzw. Pensionseintritt, Stellenbesetzungen, langfristige Er- krankungen, Beurlaubungen oder organisatorische Maßnahmen innerhalb der Stadtverwaltung finden dabei Berücksichtigung. Die Gleichstellungsbeauftragte informiert im Rahmen ihrer jährlichen Tätig- keitsberichte, falls während der Geltungsdauer weitere Maßnahmen erforder- lich werden, um die berufliche Chancengleichheit sicherzustellen. Der Gleichstellungsplan wird allen Beschäftigten der Stadtverwaltung Erftstadt in ge- eigneter Weise bekannt gegeben und kann im städtischen Mitarbeiterportal abgeru- fen werden. 24
Anlagen Organigramm der Stadt Erftstadt, Stand 07/2018 25
Anlage 1 LGG NRW 26
Anlage 2 LGG NRW 27
Text für Stellenausschreibungen Zur Gewinnung qualifizierter Beschäftigter enthalten Stellenausschreibungen folgende Formulierung: „Die Stadtverwaltung Erftstadt engagiert sich für Chancengleichheit und strebt ein ausgeglichenes Geschlechterverhältnis an. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung des Landesgleichstellungsgesetzes NRW und des bestehenden Gleichstellungsplans. Bewerbungen von Schwerbehinderten und diesen gleichge- stellten behinderten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksich- tigt. Die Stadtverwaltung Erftstadt bietet Maßnahmen zur Work-Life-Balance: flexible Arbeitszeiten und Telearbeit im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten sowie Angebote im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung. Eine Stellenbesetzung in Teilzeit ist möglich. Erftstadt liegt mit sehr guter Verkehrsanbindung zu den beiden Großstädten Köln und Bonn im Naturpark Rheinland und in unmittelbarer Nähe der landschaftlich reiz- vollen Eifel. Zur Erholung und Freizeitgestaltung bestehen in Erftstadt und nächster Umgebung viele Möglichkeiten. Die Stadt verfügt über attraktive Einrichtungen auf dem Bildungs-, Kultur- und Sportsektor. Weitere Informationen über Erftstadt erhal- ten Sie auf unserer Homepage unter www.erftstadt.de.“ 28
Herausgeberin: Stadt Erftstadt 2018 Der Bürgermeister Gleichstellungsbüro 29
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