Going Green: Die EU-Taxonomie - KPMG-LexLinks

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Going Green: Die EU-Taxonomie - KPMG-LexLinks
Going Green:
        Die EU-Taxonomie
        Mit der Taxonomie für nachhaltige Investments
        legt die EU das Fundament für eine nachhaltige
        Wirtschaft
        Februar 2020

Überblick                                                      schaffen und der Markt-                                         nehmer, große Unternehmen von
                                                               Fragmentierung durch Best-                                      öffentlichem Interesse sowie Re-
Seit langem wird über ein einheit-
                                                               Practice-Standards und dem so-                                  gulatoren und Gesetzgeber.
liches Klassifizierungssystem für
                                                               genannten Green-Washing entge-
nachhaltige ökonomische Aktivitä-
ten („Taxonomie“) diskutiert. Am
17. Dezember 2019 wurde zwi-
                                                               genwirken. In Summe dient dies
                                                               dem Ziel des Aktionsplans zur                                       Inhalt
                                                               Umleitung von Kapitalströmen in
schen EU-Parlament und -Rat eine                                                                                                   Überblick
                                                               nachhaltige ökonomische Aktivitä-
politische Einigung zur EU-                                                                                                        Seite 1
                                                               ten.
Taxonomie Verordnung erzielt1.
                                                                                                                                   Anwendungsbereich
Sie bildet zumindest den Rahmen                                Wichtig für das Verständnis der                                     Seite 2
zur Etablierung einer „grünen Lis-                             EU-Taxonomie ist, dass diese
te“ von ökonomischen Aktivitäten                               weder eine Nachhaltigkeits-                                         Funktionsweise der Taxonomie
und beinhaltet auch erweiterte                                 Klassifizierung noch -kennung                                       Seite 2
Offenlegungspflichten für Markt-                               („Labels“) für Finanz- und Invest-
                                                                                                                                   Kontext der Taxonomie
teilnehmer.                                                    mentprodukte oder Unternehmen                                       Seite 4
                                                               einführt. Sie definiert Nachhaltig-
Die EU-Taxonomie ist auf den am
                                                               keitsanforderungen an ökonomi-                                      Politische Aspekte
8. März 2018 von der EU-
                                                               sche Aktivitäten und Investments                                    Seite 4
Kommission veröffentlichten Akti-
                                                               in diese. Werden diese dann in
onsplan zur Finanzierung von                                                                                                       Handlungsfelder
                                                               Finanzprodukten verpackt, Inves-
nachhaltigem Wachstum zurück-                                                                                                      Seite 5
                                                               toren angeboten und entspre-
zuführen. Im Rahmen dieses Akti-
                                                               chend beworben, definiert die EU-                                   Nächste Schritte
onsplans ist sie ein zentrales Ele-
                                                               Taxonomie Transparenzanforde-                                       Seite 6
ment, auf der andere legislative
                                                               rungen. In wie weit ein solches
und nicht-legislative Maßnahmen
                                                               Produkt als nachhaltig eingestuft
in den nächsten Jahren aufbauen                                                                                                Nachhaltigkeit im Sinne der EU-
                                                               werden kann, ergibt sich aus ge-
werden. Eine einheitliche Klassifi-                                                                                            Taxonomie bezieht sich auf die
                                                               sonderten Produktstandards, die
zierung soll Transparenz über den                                                                                              Frage, ob eine ökonomische Akti-
                                                               auf der EU-Taxonomie aufbauen
Nachhaltigkeitsgrad von Unter-                                                                                                 vität einen substanziellen, positi-
                                                               und sich ebenfalls aus dem Akti-
nehmen und Finanzprodukten                                                                                                     ven Beitrag zu den EU Nachhaltig-
                                                               onsplan ableiten.
                                                                                                                               keitszielen leistet (Impact
                                                               Im Ergebnis hat die EU-Taxonomie                                Dimension).
                                                               direkte Auswirkungen auf Banken,
1                                                                                                                              Nicht Teil der EU-Taxonomie ist
  Verordnung über die Einrichtung eines Rechts-                Versicherer und Asset Manager,
rahmens zur Förderung nachhaltiger Investitionen                                                                               die Dimension der Nachhaltig-
sowie die Anpassung der Verordnung 2019/2088
                                                               aber auch auf Emittenten von
                                                                                                                               keitsrisiken, also die Frage, wel-
über die Offenlegung bezüglich Nachhaltigkeit im               Unternehmensanleihen, Kredit-
Finanzdienstleistungssektor                                                                                                    che negativen finanziellen Auswir-

© 2020 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
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Die EU-Taxonomie | 2

kungen die (Nicht-)Erreichung der                              Grundlegende Anforderungen                                      konkrete ökonomische Aktivität
EU-Nachhaltigkeitsziele und nach-                                                                                              und ein konkretes Umweltziel u.a.
                                                               Die EU-Taxonomie erkennt eine
gelagerten Faktoren auf eine öko-                                                                                              quantitative und qualitative Metri-
                                                               ökonomische Aktivität – und auch
nomische Aktivität haben.                                                                                                      ken sowie entsprechende
                                                               ein Investment darin – als ökolo-
                                                                                                                               Schwellwerte, ab denen eine Akti-
Anwendungsbereich                                              gisch nachhaltig an, sofern sie vier
                                                                                                                               vität als ökologisch nachhaltig
                                                               Voraussetzungen erfüllt:
Nachhaltigkeit bezieht sich im EU-                                                                                             eingestuft wird. Sie gestalten so-
Verständnis inhaltlich auf Ziele in                                a) substanzieller Beitrag zur Er-                           mit den Rahmen der allgemeinen
den Bereichen Umwelt, Soziales                                        reichung eines der EU-                                   Verordnung zur EU-Taxonomie
und Unternehmensführung (ESG).                                        Umweltziele                                              noch aus.
In der aktuellen Fassung deckt die
                                                                   b) keine substanzielle Verlet-                              Die operative Prüfung einer öko-
EU-Taxonomie jedoch nur Um-
                                                                      zung eines anderen EU-                                   nomischen Aktivität hinsichtlich
weltziele ab. Es ist zu erwarten,
                                                                      Umweltziels (bestandener Do                              ihrer EU-Taxonomie-Konformität
dass soziale Ziele zu einem späte-
                                                                      Not Significantly Harm                                   hat dann auf Basis der TSC zu
ren Zeitpunkt ergänzt werden.
                                                                      (DNSH) Test)                                             erfolgen. Sie spielen somit eine
Ziele im Bereich der Unterneh-                                                                                                 zentrale Rolle und werden von
                                                                   c) Compliance mit Mindestan-
mensführung werden hingegen                                                                                                    einer sog. Plattform für Sustainab-
                                                                      forderungen in den Bereichen
nach derzeitigem Kenntnisstand                                                                                                 le Finance entwickelt, welche aus
                                                                      Governance, Menschenrech-
auch in Zukunft nicht als eigen-                                                                                               Vertreten von EU-Behörden, Wirt-
                                                                      te und Arbeitnehmerrechte
ständige, positiv erfüllbare Ziele in                                                                                          schaft, Gesellschaft und Experten
die EU-Taxonomie aufgenommen                                       d) Compliance mit den durch die                             besteht und die EU-Kommission
werden. Viel mehr finden diese in                                     EU-Kommission vorgegebe-                                 berät.
Form von Mindeststandards Ein-                                        nen Technical Screening Cri-
                                                                                                                               Arten nachhaltiger, ökonomischer
gang in die EU-Taxonomie.                                             teria (TSC)
                                                                                                                               Aktivitäten
Die EU-Taxonomie findet in drei                                Die Prüfung unter den Punkten a)
                                                                                                                               Die EU-Taxonomie unterscheidet
Bereichen direkte und ver-                                     und b) erfolgt dabei stets in Bezug
                                                                                                                               zwischen drei Arten von ökonomi-
pflichtende Anwendung:                                         auf die sechs EU-Umweltziele: i)
                                                                                                                               schen Aktivitäten.
                                                               Klimaschutz, ii) Anpassung an den
     I. als Grundlage für Vorgaben
                                                               Klimawandel, iii) Nachhaltige Ver-                              Die reinste oder klassischste Form
        der EU oder der Mitgliedstaa-
                                                               wendung und Schutz von Wasser                                   einer EU-Taxonomie-konformen
        ten zu ökologisch nachhalti-
                                                               und Meeresressourcen, iv) Über-                                 Aktivität fördert ein Umweltziel
        gen Finanzprodukten sowie
                                                               gang in eine Kreislaufwirtschaft, v)                            selbst und direkt, indem sie selbst
        Unternehmensanleihen
                                                               Vermeidung und Verminderung                                     „grün“ ist (z.B. emissionsfreie
    II. für Finanzprodukte von Fi-                             von Umweltverschmutzung sowie                                   Energieerzeugung). Für eine effizi-
        nanzmarktteilnehmern gemäß                             vi) Schutz und Wiederherstellung                                ente und effektive Erreichung der
        Offenlegungsverordnung2                                von Biodiversität und Ökosyste-                                 Umweltziele wurde diese Aktivitä-
                                                               men.                                                            tenart allein jedoch als nicht aus-
    III. für große Unternehmen von
                                                                                                                               reichend eingestuft. Daher wur-
         öffentlichem Interesse (u.a.                          Anwendung der Taxonomie
                                                                                                                               den zusätzlich Enabling- und
         bei Kapitalmarktorientierung,
                                                               Die Taxonomie-Verordnung defi-                                  Transition-Aktivitäten eingeführt.
         Banken und Versicherern) mit
                                                               niert die vorgenannten abstrakten
         mehr als 500 Mitarbeitern,                                                                                            Enabling-Aktivitäten unterstützen
                                                               Umweltziele sowie grundlegende
         die damit der nichtfinanziellen                                                                                       andere ökonomische Aktivitäten
                                                               Wege, wie diese Ziele erreicht
         Berichterstattung gemäß Bi-                                                                                           dabei, eines der Umweltziele zu
                                                               werden können.
         lanz- und der sog. CSR-                                                                                               erreichen (z.B. Datenservices zur
         Richtlinie3 unterliegen                               Zur Prüfung konkreter ökonomi-                                  Optimierung der Steuerung er-
                                                               scher Aktivitäten4 gegen diese                                  neuerbarer Energiequellen und
                                                               abstrakten Ziele und Wege der                                   Netze). Hierbei gelten strenge
Funktionsweise der Taxonomie                                   EU-Taxonomie wird die EU-                                       Zusatzanforderungen.
                                                               Kommission konkrete TSC veröf-
                                                                                                                               Transition-Aktivitäten werden aus-
                                                               fentlichen. Diese werden mittels
                                                                                                                               schließlich für das Umweltziel
                                                               delegierter Rechtsakte erlassen.
                                                                                                                               Klimaschutz anerkannt und kön-
2
    Verordnung (EU) 2019/2088                                  Die TSC definieren dann für eine
3
                                                                                                                               nen als ökologisch nachhaltig gel-
   Art. 19a/ 29a der Richtlinie 2013/34/EU (Bilanz-
richtlinie) ergänzt durch die Richtline 2014/95/EU
                                                                                                                               ten, sofern sie durch Ausphasen
(CSR-Richtlinie). In Deutschland durch BilRUG                                                                                  von Treibhausgasemissionen den
und CSR-RUG umgesetzt (betrifft insb. §§ 289b                                                                                  Übergang in eine CO2-neutrale
                                                               4
ff., 315b ff., 340a(1a), 341a(1a) HGB)                             Klassifiziert gem. Verordnung (EG) 2006/1893

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Die EU-Taxonomie | 3

Wirtschaft unterstützen. Auch hier                             gisch nachhaltige Investments                                   Große Unternehmen von öffentli-
gelten strenge Zusatzanforderun-                               zugrunde liegen, ist zusätzlich zu                              chem Interesse, die der nicht-
gen.                                                           den Pflichten der Offenlegungs-                                 finanziellen Berichterstattungs-
                                                               verordnung für Produkte mit dem                                 pflicht gem. Art. 19a oder 29a der
Wesentliche Pflichten aus der EU-
                                                               Ziel nachhaltiger Investments das                               CSR-Richtlinie unterliegen, wer-
Taxonomie
                                                               angestrebte EU-Umweltziel offen-                                den verpflichtet, den EU-
Aus der EU-Taxonomie resultieren                               zulegen. Dies gilt auch für Art und                             Taxonomie-konformen Anteil ihrer
bereits zwei Bereiche von direkten                             Umfang der EU-Taxonomie-                                        Aktivitäten zu berichten.
Plichten: i) Anforderungen an die                              konformen ökonomischen Aktivi-
                                                                                                                               Plichten zur EU-Taxonomie-
Gesetzgebung und Regulatorik                                   täten, in die das Produkt investiert
                                                                                                                               Konformitätsprüfung
sowie ii) Transparenz-                                         ist. Dabei ist auch der prozentuale
Anforderungen an die Offenlegung                               Anteil der EU-Taxonomie-                                        Die potenziell aufwändige Pflicht
durch Finanzmarktteilnehmer und                                konformen Aktivitäten am Ge-                                    zur Prüfung der eigenen oder der
die Berichte großer Unternehmen                                samtportfolio darzustellen sowie                                finanzierten ökonomischen Aktivi-
von öffentlichem Interesse.                                    eine Aufstellung der Anteile von                                täten auf EU-Taxonomie-
                                                               Enabling- und Transition-                                       Konformität (unter Anwendung
Gesetzgebung und Regulatorik
                                                               Aktivitäten.                                                    der TSC) ergibt sich für betroffene
Durch die EU-Taxonomie verpflich-                                                                                              Unternehmen somit in Abhängig-
                                                               Bei Finanzprodukten von Finanz-
ten sich die EU und ihre Mitglied-                                                                                             keit von der Offenlegungs- oder
                                                               marktteilnehmern, die Invest-
staaten (und damit auch die je-                                                                                                Berichtspflicht.
                                                               ments mit ökologischen Merkma-
weils nachgelagerten Regulato-
                                                               len aufweisen und als solche                                    Konkret ergibt sich diese Pflicht
ren), die Kriterien der EU-
                                                               beworben werden, aber nicht als                                 aus:
Taxonomie in allen Vorgaben zu
                                                               ökologisch nachhaltig gelten, sind
Finanzprodukten und Unterneh-                                                                                                     -    dem Angebot von Finanzpro-
                                                               die Offenlegungsanforderungen
mensanleihen zu berücksichtigen,                                                                                                       dukten durch Finanzmarkt-
                                                               für ökologisch nachhaltige Invest-
sofern diese als ökologisch nach-                                                                                                      teilnehmer, die als ökologisch
                                                               ments in entsprechend angepass-
haltig vermarktet werden. Hieraus                                                                                                      nachhaltig (gemäß Offenle-
                                                               ter Form ebenfalls einzuhalten.
begründet sich insbesondere die                                                                                                        gungsverordnung) angeboten
                                                               Zudem sind pauschale „Disclai-
Anforderung, dass Standards für                                                                                                        werden. Produkte als solche
                                                               mer“ in die vorvertragliche und
ökologisch nachhaltige Finanzpro-                                                                                                      anzubieten, ist jedoch eine
                                                               periodische Produktinformation
dukte (z.B. EU Green Bonds, EU-                                                                                                        freiwillige Entscheidung des
                                                               aufzunehmen, die klarstellen, dass
Eco-Labels, Nachhaltigkeitsfonds                                                                                                       Finanzmarktteilnehmers
                                                               für die entsprechenden, zugrunde-
etc.) auf der Taxonomie basieren
                                                               liegenden investierten ökonomi-                                    -    dem Angebot von Produkten
müssen. Dies gilt auch für bereits
                                                               schen Aktivitäten kein Do Not                                           mit (zukünftigen) EU-Labels
existierende Regelungen (Aus-
                                                               Significantly Harm Test durchge-                                        für ökologische Finanzproduk-
nahme sind sog. „certificate ba-
                                                               führt wurde und dass diese nicht                                        te/ Instrumente; auch hier ist
sed tax incentive schemes“).
                                                               der EU-Taxonomie entsprechen.                                           dieses Angebot freiwillig
Offenlegung und Berichtspflichten
                                                               Bei Finanzprodukten von Finanz-                                    -    der Pflicht zur nicht-
Es lassen sich Offenlegungspflich-                             marktteilnehmern, die in keine der                                      finanziellen Berichterstattung;
ten in Bezug auf Finanzprodukte                                oben genannten Kategorien fallen                                        die EU-Taxonomie sieht je-
sowie Berichtspflichten in Bezug                               (andere Finanzprodukte), ist ein                                        doch keine Einschränkung der
auf große Unternehmen von öf-                                  pauschaler „Disclaimer“ über die                                        Comply-or-Explain-Regelung
fentlichem Interesse unterschei-                               Nicht-Anwendung der EU-                                                 in der sog. CSR-Richtlinie vor
den.                                                           Taxonomie in die vorvertraglichen
                                                                                                                               Die obengenannte Pflicht zur EU-
                                                               und periodischen Produktinforma-
Produktbezogene Offenlegung                                                                                                    Taxonomie-Konformitätsprüfung
                                                               tionen aufzunehmen.
                                                                                                                               ergibt sich hingegen nicht aus
Im Bereich der Finanzprodukte
                                                               Weitere produktbezogene Offen-                                  dem Angebot von Finanzproduk-
von Finanzmarktteilnehmern (im
                                                               legungs- bzw. Berichtspflichten                                 ten durch Finanzmarktteilnehmer
Folgenden stets gemäß bereits
                                                               können sich aus Produktstandards                                mit lediglich ökologischen Merk-
genannter Offenlegungsverord-
                                                               ergeben, die auf der EU-                                        malen oder von Other Financial
nung) hängen die Offenlegungs-
                                                               Taxonomie aufbauen (z.B. zukünf-                                Products. Diese Produkte enthal-
pflichten von der Vermarktung des
                                                               tiger EU Green Bond Standard).                                  ten definitionsgemäß keine ökolo-
Produktes ab.
                                                                                                                               gisch nachhaltigen Aktivitäten, die
                                                               Unternehmensbezogene Be-
Bei Finanzprodukten von Finanz-                                                                                                als solche beworben werden.
                                                               richtspflichten
marktteilnehmern, denen ökolo-
                                                                                                                               Strafen bei Pflichtverletzungen

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Die EU-Taxonomie | 4

Die Mitgliedstaaten werden durch                               Es erschient daher schlüssig, dass                              zwar kein direkter Verweis auf die
die EU-Taxonomie verpflichtet,                                 Taxonomie- und Offenlegungsver-                                 EU-Taxonomie, jedoch sind die
Regelungen zu Maßnahmen und                                    ordnung lediglich die Nachhaltig-                               dort genannten Umweltziele die-
Strafen bei Pflichtverletzungen der                            keit von ökonomischen Aktivitäten                               selben wie die der EU-Taxonomie.
produktbezogenen Offenlegungs-                                 und der Investments in diese defi-                              Eine zukünftige Aufnahme eines
pflichten zu erlassen. Diese Maß-                              nieren. Da die MiFID II Überarbei-                              Verweises in Verordnungen oder
nahmen und Strafen sollen ab-                                  tung im derzeitigen Entwurf an der                              Richtlinien (wie der CRR oder
schreckend, effektiv und                                       Nachhaltigkeit von Investments                                  CRD) ist daher nicht unwahr-
verhältnismäßig sein. Weitere                                  innerhalb von Produkten anknüpft,                               scheinlich. Zudem nimmt die Eu-
Details sind noch nicht bekannt.                               nicht aber an der von Produkten,                                ropäische Bankenaufsicht (EBA)
                                                               erscheint eine Nachhaltigkeitsde-                               im Auftrag der EU-Kommission
Kontext der EU-Taxonomie
                                                               finition von Finanzprodukten auf                                verschiedene Mandate zur Erstel-
Wie einleitend bereits erwähnt,                                dieser Ebene auch nicht zwingend                                lung von Berichten, Standards und
schafft die EU-Taxonomie die Ba-                               notwendig.                                                      Leitlinien wahr. Insbesondere bei
sis für eine Vielzahl von weiterfüh-                                                                                           der Konkretisierung von aufsichts-
                                                               Auf Grund dieser Wirkungsbezie-
renden Sustainable-Finance-                                                                                                    rechtlichen ESG-Offenlegungs-
                                                               hung wird erwartet, dass sich in
Maßnahmen. Diese durch die EU-                                                                                                 anforderungen oder der Prüfung
                                                               der EU die Taxonomie zum Stan-
Taxonomie befähigten, weiterfüh-                                                                                               einer etwaigen Einführung von
                                                               dard für ökologisch nachhaltige
renden Maßnahmen unterteilen                                                                                                   sogenannten Supporting (oder ggf.
                                                               Investments entwickeln wird.
sich in vier Blöcke: i) Impact-                                                                                                auch Penalizing) Factors in der
Produkte, ii) Vertrieb, iii) Berichter-                        Nichtfinanzielle Berichterstattung                              Eigenmittelunterlegung für „grü-
stattung und Offenlegung sowie                                                                                                 ne“ bzw. „braune“ Aktivitäten
                                                               Der Bereich der nichtfinanziellen
iv) Bankaufsichtsrecht.                                                                                                        werden entsprechende EBA-
                                                               Berichterstattung und Offenle-
                                                                                                                               Aktivitäten auf der Taxonomie
Impact-Produkte                                                gung wurde in Abschnitt 3 bereits
                                                                                                                               basieren.
                                                               zum wesentlichen Teil erläutert.
Im Bereich der Impact-Produkte
                                                               Darüber hinaus hat die EU-                                      Politische Aspekte
werden durch Standards Produkt-
                                                               Kommission bereits am 20. Juni
Labels oder Bezeichnungen ge-                                                                                                  Im Vorfeld der politischen Eini-
                                                               2019 ihre Vorstellungen hinsicht-
schaffen, die in Abhängigkeit des                                                                                              gung über die Verordnung zur
                                                               lich der Berichterstattung in Form
Anteils der finanzierten EU-                                                                                                   Taxonomie und insbesondere ab
                                                               eines Nachtrags zu den Leitlinien
Taxonomie-konformen Aktivitäten                                                                                                dem ersten Entwurf der Kommis-
                                                               zur Umsetzung der CSR-Richtlinie
vergeben werden. Der neue EU                                                                                                   sion im Mai 2018 gab es eine Viel-
                                                               veröffentlicht. Diese freiwillig
Green Bond Standard sowie ein                                                                                                  zahl politischer Kontroversen. Die-
                                                               anzuwendenden Leitlinien sehen
neues EU-Eco-Label für Retail-                                                                                                 se reichten von Bedenken über
                                                               ein Reporting zu EU-Taxonomie
Investmentprodukte werden auf                                                                                                  negative Auswirkungen auf Wirt-
                                                               konformen ökonomischen Aktivi-
der EU-Taxonomie basieren. Bei                                                                                                 schaft und Wachstum auf Grund
                                                               täten für Unternehmen und Fi-
EU Green Bonds ist eine aus-                                                                                                   von zu strengen Kriterien bis hin
                                                               nanzwirtschaft vor. Jedoch ist dies
schließliche Mittelverwendung zur                                                                                              zu Kritik an zu weichen Kriterien.
                                                               bisher auf die beiden EU-
Finanzierung von EU-Taxonomie-                                                                                                 Diese Punkte wurden in dem nun
                                                               Umweltziele mit Klimabezug be-
konformen ökonomischen Aktivi-                                                                                                 verabschiedeten Kompromiss
                                                               schränkt. Eine weitere Überarbei-
täten zu erwarten. Bei EU-Eco-                                                                                                 aufgegriffen. Wesentliche Ele-
                                                               tung und Ausweitung ist im Zuge
Labels hingegen ist die Erwartung,                                                                                             mente sind im Folgenden kurz
                                                               des Green Deals der EU-
dass diese Hürde geringer ausfal-                                                                                              dargestellt.
                                                               Kommission vorgesehen.
len wird.
                                                                                                                               Was ist grün und was nicht?
                                                               Bankaufsichtsrecht
Vertrieb
                                                                                                                               Forderungen nach der Erweite-
                                                               Im Bereich des Bankaufsichts-
Ein aktueller Entwurf zur Ergän-                                                                                               rung der EU-Taxonomie um eine
                                                               rechts ist eine Verbindung mit der
zung der MiFID II sieht die Be-                                                                                                Negativ-Klassifizierung für „brau-
                                                               EU-Taxonomie noch nicht be-
rücksichtigung von Präferenzen/                                                                                                ne“ (d.h. für Umweltziele schädli-
                                                               schlossen, jedoch möglich. In der
Überlegungen für/ zu nachhaltigen                                                                                              che) ökonomische Aktivitäten
                                                               Überarbeitung der CRR durch die
Investments in Vertrieb und Anla-                                                                                              haben (noch) keinen Eingang ge-
                                                               sogenannte CRR II wurde bereits
geberatung vor. Ökologisch nach-                                                                                               funden. Die EU-Taxonomie kennt
                                                               eine Privilegierung von Infrastruk-
haltige Investments werden hier                                                                                                lediglich grüne (nachhaltige) sowie
                                                               turfinanzierungen in der Kapitalun-
insbesondere als EU-Taxonomie-                                                                                                 nicht Taxonomie-konforme Aktivi-
                                                               terlegung beschlossen. Diese wird
konforme Investments definiert.                                                                                                täten. Letztere stellen jedoch kei-
                                                               u.a. gewährt, sofern Umweltziele
                                                                                                                               ne Negativwertung im Sinne einer
                                                               gefördert werden. Hier existiert
                                                                                                                               „Braun“-Einstufung dar. Allerdings

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Die EU-Taxonomie | 5

sieht die Verordnung bis Ende                                  die Kommission zur Angemessen-                                  um EU-Taxonomie-Informationen
2021 einen Bericht der Kommissi-                               heit der TSC sowie dem Ansatz                                   anzureichern. Zudem ist die Pro-
on über eine entsprechende Er-                                 der Plattform beraten.                                          duktstrategie basierend auf den
weiterung vor. Entsprechend be-                                                                                                Produktpräferenzen der Kunden zu
steht noch die Möglichkeit, dass                                                                                               überprüfen. Vorgaben zu Produkt-
eine Negativ- oder „Braune“ Ta-                                Nichtfinanzielle Berichterstattung                              betitelung, Beschreibung, Ausge-
xonomie ergänzt wird, was auch                                                                                                 staltung und Kundenbewusstsein
                                                               Im Vergleich zum Kommissions-
die Voraussetzung für Brown Pe-                                                                                                erfordern möglicherweise eine
                                                               entwurf wurden in der finalen
nalizing Factors wäre.                                                                                                         Anpassung des Produktportfolios.
                                                               Fassung der EU-Taxonomie die
Fossile Energieträger (vor allem im                            obengenannten Regelungen zur                                    Banken
Rahmen der Stromerzeugung)                                     nichtfinanziellen Berichterstattung
                                                                                                                               In Abhängigkeit des strategischen
werden nun zweigeteilt behandelt.                              aufgenommen. Diese Pflicht stellt
                                                                                                                               Ambitionsniveaus zu Sustainable
Feste, fossile Energieträger (z.B.                             eine essenzielle Grundlage für die
                                                                                                                               Finance, Kundenpräferenzen und
Kohle) wurden explizit als nicht                               darauf aufbauende, effiziente und
                                                                                                                               allgemeinen Reputationsfragestel-
ökologisch nachhaltig eingestuft.                              effektive Anwendung der EU-
                                                                                                                               lungen können Banken EU-
Andere fossile Energien (z.B. Erd-                             Taxonomie im Finanz-Ökosystem
                                                                                                                               Taxonomie-konforme Kredit- und
gas) können unter strengen Krite-                              dar. Auch die EBA sieht die Be-
                                                                                                                               Refinanzierungsprodukte anbieten.
rien als Transition-Aktivität und                              richterstattung bzw. Offenlegung
damit als nachhaltig gelten. Wird                              von beaufsichtigten Marktteil-                                  Entsprechend der Produktstrate-
diese Möglichkeit in Anspruch                                  nehmern neben der Berücksichti-                                 gie sind dann EU-Taxonomie-
genommen, muss dies jedoch                                     gung von Nachhaltigkeitsaspekten                                konforme Kreditprogramme und
gesondert offengelegt werden.                                  in Strategie, Risikomanagement,                                 Emissionsprogramme aufzuset-
                                                               Stresstesting und Beaufsichtigung                               zen. In den Kreditprozessen sind
Die Forderung einiger Mitglied-
                                                               als Kernelement des notwendigen                                 Schritte, Vorgaben, Kompetenzen
staaten nach der Klassifizierung
                                                               Fortschritts.                                                   und Ressourcen zur Prüfung der
von Kernenergie als ökologisch
                                                                                                                               Taxonomie-Konformität aufzubau-
nachhaltig (in Bezug auf Klimazie-
                                                               Handlungsfelder                                                 en. Bei der potenziellen Breite der
le) hat in der Taxonomie-
                                                                                                                               abzudeckenden Aktivitäten emp-
Verordnung weder in Form einer                                 Asset Manager
                                                                                                                               fiehlt sich ggf. der Aufbau von
expliziten Ablehnung noch Auf-
                                                               Für Asset Manager stellt sich zu-                               Partnerschaften mit externen Ex-
nahme Eingang gefunden. Viel-
                                                               nächst die Frage, wie Offenle-                                  perten.
mehr wird Kernenergie auf der
                                                               gungsanforderungen für nachhal-
Ebene der TSC behandelt werden                                                                                                 Insofern befördert eine zukünftige
                                                               tige Produkte oder Produkte mit
und ist dort strengen DNSH-                                                                                                    Klarheit um die EU-Taxonomie die
                                                               Nachhaltigkeitsmerkmalen erfüllt
Kriterien bzgl. anderer Umweltzie-                                                                                             von EZB, EBA und BaFin geforder-
                                                               werden können. Um den Prozent-
le ausgesetzt. Eine Festlegung                                                                                                 te Auseinandersetzung mit Kun-
                                                               satz der Taxonomie-Konformität
wurde somit zunächst auch hier                                                                                                 den- und Produktportfolios im
                                                               dieser Produkte offenzulegen,
auf Expertenebene verlagert.                                                                                                   Rahmen der Diskussionen um die
                                                               benötigen Asset Manager adäqua-
                                                                                                                               Geschäfts- und Risikostrategie
Politische Mitsprache                                          ten Zugang zu Daten durch Unter-
                                                                                                                               sowie daraus abgeleitete Operati-
                                                               nehmen und Datenanbieter.
Die Taxonomie-Verordnung räumt                                                                                                 onalisierungen in der Aufbau- und
Stakeholdern und insbesondere                                  Entsprechende Datenquellen sind                                 Ablauforganisation.
den Mitgliedstaaten ungewöhnlich                               zu erschließen und ein adäquates
                                                                                                                               In der Vermögensverwaltung er-
große Einflussmöglichkeiten bei                                Datenmanagement ist aufzubau-
                                                                                                                               geben sich dieselben Handlungs-
der Gestaltung der TSC, bei An-                                en. Geht das Investmentuniver-
                                                                                                                               felder wie für Asset Manager. Die
passungen der Verordnung sowie                                 sum über nichtfinanziell berichter-
                                                                                                                               nichtfinanzielle Berichterstattung
der Entwicklung von Sustainable                                stattungspflichtige Unternehmen
                                                                                                                               ist um die geforderten EU-
Finance Policies ein.                                          oder speziell EU-gelabelte Titel
                                                                                                                               Taxonomie-Informationen zu er-
                                                               hinaus, sind Prozesse, Vorgaben,
So gab es bereits im Entwurf der                                                                                               gänzen. Banken sind hier, in Ab-
                                                               Kompetenzen und Ressourcen
Kommission die Plattform für                                                                                                   hängigkeit ihrer Mitarbeiterzahl, in
                                                               aufzubauen sowie ggf. Partner-
Sustainable Finance. In der finalen                                                                                            der Regel immer betroffen. Grö-
                                                               schaften mit Experten einzuge-
Fassung wurde nun aber auch die                                                                                                ßere Institute haben zudem weite-
                                                               hen, die eine EU-Taxonomie-
sogenannte „Member States Ex-                                                                                                  re aufsichtsrechtliche Offenlegun-
                                                               Konformitätsprüfung erlauben.
pert Group“ aufgenommen. Die-                                                                                                  gen zu erfüllen.
ses Gremium, bestehend aus                                     Produktdokumentationen (inklusi-
                                                                                                                               Versicherer
Vertretern der Mitgliedstaaten, soll                           ve Prospekte) und Berichte sind

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Die EU-Taxonomie | 6

Für Versicherer stellt sich vor al-                            regelmäßig durchgeführt werden,                                 Produkte werden für Investoren
lem die Herausforderung, ihre                                  wofür Verantwortlichkeiten, Kom-                                erkennbar.
jeweilige Organisation im Bereich                              petenzen wie auch Systeme, Pro-
                                                                                                                               Relevante Marktteilnehmer wie
der Versicherungsanlageprodukte                                zesse, Ressourcen und interne
                                                                                                                               etwa die Europäische Investment-
(IBIP) über Product Oversight and                              Kontrollen aufzubauen sind.
                                                                                                                               bank sowie die EZB haben bereits
Governance (POG) an den neuen
                                                               Die Aufnahme der Ergebnisse                                     angekündigt, die Taxonomie zu
Taxonomie-Anforderungen auszu-
                                                               eines solchen EU-Taxonomie-                                     einem gewissen Maße in ihre
richten.
                                                               Screenings in die nichtfinanzielle                              eigene Asset Allocation einfließen
Dies zieht sich von der Konzeption                             Berichterstattung kann ebenso                                   zu lassen.
bis in die Unterstützung des Ver-                              relevant sein. Je nach Refinanzie-
                                                                                                                               Mit der Taxonomie nimmt die EU
triebs, da auch Vermittler (ggf.                               rungsstrategie können zusätzliche,
                                                                                                                               eine globale Vorreiterrolle ein.
ausgenommen Kleinstunterneh-                                   über die nichtfinanzielle Berichter-
                                                                                                                               Wird die EU-Taxonomie ein Erfolg,
men) bei den entsprechenden                                    stattung hinausgehende, Informa-
                                                                                                                               könnten Regulatoren anderer rele-
Produkten ESG-Kriterien in der                                 tionsmaterialien für Investoren
                                                                                                                               vanter Wirtschaftsräume dem EU-
Beratung berücksichtigen müssen.                               notwendig werden.
                                                                                                                               Beispiel folgen. Die EU-Taxonomie
Hier wird einer kohärenten Doku-
                                                                                                                               kann mittel- bis langfristig dazu
mentation in den Vertriebsunterla-                             Nächste Schritte
                                                                                                                               beitragen, Kapitalströme in nach-
gen (z.B. in den Basisinformati-
                                                               Die Taxonomie-Verordnung ist                                    haltige Aktivitäten umzuleiten.
onsblättern) besondere Bedeutung
                                                               nach dem Verfahren der „frühzei-                                Dies eröffnet Finanzierungsgebern
zukommen.
                                                               tigen Einigung in zweiter Lesung“                               betriebswirtschaftliche Chancen.
Für die Bereiche der Kapitalanlage                             im Anschluss an die Überarbei-                                  Geschieht dies, kann dies auf der
decken sich die Handlungsfelder                                tung durch die Rechts- und                                      anderen Seite aber auch deutliche
weitgehend mit denen für Asset                                 Sprachsachverständigen von EU-                                  Auswirkungen auf die Finanzie-
Manager. Auch hier wird die EU-                                Rat und -Parlament noch förmlich                                rungsfähigkeit von nicht nachhalti-
Taxonomie bei der eigenen Anla-                                anzunehmen.                                                     gen Unternehmen mit sich brin-
getätigkeit wie auch beim Um-                                                                                                  gen.
                                                               Die spezifischen Regelungen zu
gang mit institutionellen Kunden
                                                               den beiden klimabezogenen EU-                                   Finanzwirtschaft und Realwirt-
der Versicherer eine Rolle spielen.
                                                               Umweltzielen (Klimaschutz und                                   schaft werden sich deshalb einer
Industrie- und Dienstleistungs-                                Anpassung an den Klimawandel)                                   frühzeitigen Auseinandersetzung
Unternehmen außerhalb des Fi-                                  sollen in Form delegierter Rechts-                              mit dem gesellschaftlichen und
nanzsektors                                                    akte bis 31. Dezember 2020 von                                  politischen Trend zu mehr Nach-
                                                               der Kommission angenommen                                       haltigkeit kaum entziehen können.
Bei Unternehmen leitet sich die
                                                               und ab dem 31. Dezember 2021
EU-Taxonomie-Relevanz insbe-
                                                               angewendet werden.
sondere aus den Informationsbe-
dürfnissen ihrer Kapitalgeber ab. In                           Die spezifischen Regelungen zu
diesem Kontext ist die Pflicht zur                             den vier verbleibenden EU-
nichtfinanziellen Berichterstattung                            Umweltzielen sollen bis 31. De-
relevant sowie Anforderungen von                               zember 2021 von der Kommission
Kreditgebern, Investoren und re-                               angenommen und ab dem 31.
putationsrelevanten Stakeholdern.                              Dezember 2022 Anwendung fin-
                                                               den. Somit verbleibt den betroffe-
Für Unternehmen ist es daher
                                                               nen Unternehmen stets nur ein
wichtig, ein klares Bild über diese
                                                               Jahr Zeit für die Umsetzung.
Anforderungen und Erwartungen
zu erheben. Je nach Ergebnis                                   Mit der EU-Taxonomie und der
dieser Analyse kann eine Überar-                               angepassten Offenlegungsverord-
beitung der Refinanzierungsstra-                               nung setzt die EU weltweit Stan-
tegie notwendig werden.                                        dards für die Definition von ökolo-
                                                               gischer Nachhaltigkeit. Unter dem
Sofern EU-Taxonomie-Relevanz
                                                               Regime der klaren Regeln zu Stu-
gegeben ist, ist es sinnvoll, dass
                                                               fen nachhaltiger Investments und
Unternehmen sich ein Bild darüber
                                                               darauf aufbauenden Produktlabels
machen, welche eigenen ökono-
                                                               entstehen mehr Transparenz und
mischen Aktivitäten der EU-
                                                               Standardisierung im Markt. Green-
Taxonomie und den TSC entspre-
                                                               Washing und nicht-nachhaltige
chen. Dieses Screening sollte

© 2020 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“),
einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten.
Die EU Taxonomie | 7

Sprechen Sie uns gerne an!                                                 Impressum
KPMG hat die neuen Anforderun-
                                                                           KPMG AG
gen strukturiert aufgearbeitet und
                                                                           Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
die entstehenden Handlungsbedar-
                                                                           Klingelhöferstraße 18
fe identifiziert. Unsere Teams aus
                                                                           10785 Berlin
erfahrenen Experten in den Berei-
chen Banking, Asset Management
                                                                           V.i.S.d.P
und Insurance unterstützen Sie
                                                                           Klaus Lehrl
gerne dabei, sich optimal auf die
                                                                           Manager, Financial Services
Anforderungen an das nachhaltige
                                                                           T +49 89 9282-3878
Wirtschaften vorzubereiten.
                                                                           klehrl@kpmg.com

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaft („KPMG“) und KPMG
Law Rechtsanwaltsgesellschaft
mbH
                                     Asset Management
Banking
                                     Maren Schmitz
Christoph Betz
                                     Partner, Financial Services
Partner, Financial Services
                                     T +49 69 9587-2797
T +49 69 9587-4347
                                     marenschmitz@kpmg.com
christophbetz@kpmg.com
                                     Kevin Naumann
Thilo Kasprowicz
                                     Senior Manager,
Partner, Financial Services
                                     Financial Services
T +49 69 9587-3198
                                     T +49 69 9587-4954
tkasprowicz@kpmg.com
                                     knaumann@kpmg.com
Markus Quick
                                     Insurance
Partner, Financial Services
T +49 69 9587-4687
                                     Dr. Roman Schulze
markusquick@kpmg.com
                                     Senior Manager,
                                     Financial Services
Klaus Lehrl
                                     T +49 221 2073-1092
Manager, Financial Services
                                     romanschulze@kpmg.com
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klehrl@kpmg.com                                                            www.kpmg.de
                                     Frank Fischer, LL.M. (Univ. London)
                                     Senior Manager, RA
                                     Legal Financial Services              www.kpmg.de/socialmedia
Nichtfinanzielle
                                     T +49 89 5997606-1095
Berichterstattung
                                     ffischer@kpmg-law.com
Christian Hell
Partner, Sustainability Services
                                                                           Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und
T +49 89 92824457                                                          nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder
                                                                           einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns
chell@kpmg.com                                                             bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu
                                                                           liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informati-
                                                                           onen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs
                                                                           oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden.
                                                                           Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln
                                                                           ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche
                                                                           Analyse der betreffenden Situation. Unsere Leistungen
                                                                           erbringen wir vorbehaltlich der berufsrechtlichen Prüfung
                                                                           der Zulässigkeit in jedem Einzelfall.

                                                                           © 2020 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein
                                                                           Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfir-
                                                                           men, die KPMG International Cooperative („KPMG
                                                                           International“), einer juristischen Person schweizerischen
                                                                           Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der
                                                                           Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzei-
                                                                           chen von KPMG International.
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