Going Green: Die EU-Taxonomie - KPMG-LexLinks
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Going Green: Die EU-Taxonomie Mit der Taxonomie für nachhaltige Investments legt die EU das Fundament für eine nachhaltige Wirtschaft Februar 2020 Überblick schaffen und der Markt- nehmer, große Unternehmen von Fragmentierung durch Best- öffentlichem Interesse sowie Re- Seit langem wird über ein einheit- Practice-Standards und dem so- gulatoren und Gesetzgeber. liches Klassifizierungssystem für genannten Green-Washing entge- nachhaltige ökonomische Aktivitä- ten („Taxonomie“) diskutiert. Am 17. Dezember 2019 wurde zwi- genwirken. In Summe dient dies dem Ziel des Aktionsplans zur Inhalt Umleitung von Kapitalströmen in schen EU-Parlament und -Rat eine Überblick nachhaltige ökonomische Aktivitä- politische Einigung zur EU- Seite 1 ten. Taxonomie Verordnung erzielt1. Anwendungsbereich Sie bildet zumindest den Rahmen Wichtig für das Verständnis der Seite 2 zur Etablierung einer „grünen Lis- EU-Taxonomie ist, dass diese te“ von ökonomischen Aktivitäten weder eine Nachhaltigkeits- Funktionsweise der Taxonomie und beinhaltet auch erweiterte Klassifizierung noch -kennung Seite 2 Offenlegungspflichten für Markt- („Labels“) für Finanz- und Invest- Kontext der Taxonomie teilnehmer. mentprodukte oder Unternehmen Seite 4 einführt. Sie definiert Nachhaltig- Die EU-Taxonomie ist auf den am keitsanforderungen an ökonomi- Politische Aspekte 8. März 2018 von der EU- sche Aktivitäten und Investments Seite 4 Kommission veröffentlichten Akti- in diese. Werden diese dann in onsplan zur Finanzierung von Handlungsfelder Finanzprodukten verpackt, Inves- nachhaltigem Wachstum zurück- Seite 5 toren angeboten und entspre- zuführen. Im Rahmen dieses Akti- chend beworben, definiert die EU- Nächste Schritte onsplans ist sie ein zentrales Ele- Taxonomie Transparenzanforde- Seite 6 ment, auf der andere legislative rungen. In wie weit ein solches und nicht-legislative Maßnahmen Produkt als nachhaltig eingestuft in den nächsten Jahren aufbauen Nachhaltigkeit im Sinne der EU- werden kann, ergibt sich aus ge- werden. Eine einheitliche Klassifi- Taxonomie bezieht sich auf die sonderten Produktstandards, die zierung soll Transparenz über den Frage, ob eine ökonomische Akti- auf der EU-Taxonomie aufbauen Nachhaltigkeitsgrad von Unter- vität einen substanziellen, positi- und sich ebenfalls aus dem Akti- nehmen und Finanzprodukten ven Beitrag zu den EU Nachhaltig- onsplan ableiten. keitszielen leistet (Impact Im Ergebnis hat die EU-Taxonomie Dimension). direkte Auswirkungen auf Banken, 1 Nicht Teil der EU-Taxonomie ist Verordnung über die Einrichtung eines Rechts- Versicherer und Asset Manager, rahmens zur Förderung nachhaltiger Investitionen die Dimension der Nachhaltig- sowie die Anpassung der Verordnung 2019/2088 aber auch auf Emittenten von keitsrisiken, also die Frage, wel- über die Offenlegung bezüglich Nachhaltigkeit im Unternehmensanleihen, Kredit- Finanzdienstleistungssektor che negativen finanziellen Auswir- © 2020 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten.
Die EU-Taxonomie | 2 kungen die (Nicht-)Erreichung der Grundlegende Anforderungen konkrete ökonomische Aktivität EU-Nachhaltigkeitsziele und nach- und ein konkretes Umweltziel u.a. Die EU-Taxonomie erkennt eine gelagerten Faktoren auf eine öko- quantitative und qualitative Metri- ökonomische Aktivität – und auch nomische Aktivität haben. ken sowie entsprechende ein Investment darin – als ökolo- Schwellwerte, ab denen eine Akti- Anwendungsbereich gisch nachhaltig an, sofern sie vier vität als ökologisch nachhaltig Voraussetzungen erfüllt: Nachhaltigkeit bezieht sich im EU- eingestuft wird. Sie gestalten so- Verständnis inhaltlich auf Ziele in a) substanzieller Beitrag zur Er- mit den Rahmen der allgemeinen den Bereichen Umwelt, Soziales reichung eines der EU- Verordnung zur EU-Taxonomie und Unternehmensführung (ESG). Umweltziele noch aus. In der aktuellen Fassung deckt die b) keine substanzielle Verlet- Die operative Prüfung einer öko- EU-Taxonomie jedoch nur Um- zung eines anderen EU- nomischen Aktivität hinsichtlich weltziele ab. Es ist zu erwarten, Umweltziels (bestandener Do ihrer EU-Taxonomie-Konformität dass soziale Ziele zu einem späte- Not Significantly Harm hat dann auf Basis der TSC zu ren Zeitpunkt ergänzt werden. (DNSH) Test) erfolgen. Sie spielen somit eine Ziele im Bereich der Unterneh- zentrale Rolle und werden von c) Compliance mit Mindestan- mensführung werden hingegen einer sog. Plattform für Sustainab- forderungen in den Bereichen nach derzeitigem Kenntnisstand le Finance entwickelt, welche aus Governance, Menschenrech- auch in Zukunft nicht als eigen- Vertreten von EU-Behörden, Wirt- te und Arbeitnehmerrechte ständige, positiv erfüllbare Ziele in schaft, Gesellschaft und Experten die EU-Taxonomie aufgenommen d) Compliance mit den durch die besteht und die EU-Kommission werden. Viel mehr finden diese in EU-Kommission vorgegebe- berät. Form von Mindeststandards Ein- nen Technical Screening Cri- Arten nachhaltiger, ökonomischer gang in die EU-Taxonomie. teria (TSC) Aktivitäten Die EU-Taxonomie findet in drei Die Prüfung unter den Punkten a) Die EU-Taxonomie unterscheidet Bereichen direkte und ver- und b) erfolgt dabei stets in Bezug zwischen drei Arten von ökonomi- pflichtende Anwendung: auf die sechs EU-Umweltziele: i) schen Aktivitäten. Klimaschutz, ii) Anpassung an den I. als Grundlage für Vorgaben Klimawandel, iii) Nachhaltige Ver- Die reinste oder klassischste Form der EU oder der Mitgliedstaa- wendung und Schutz von Wasser einer EU-Taxonomie-konformen ten zu ökologisch nachhalti- und Meeresressourcen, iv) Über- Aktivität fördert ein Umweltziel gen Finanzprodukten sowie gang in eine Kreislaufwirtschaft, v) selbst und direkt, indem sie selbst Unternehmensanleihen Vermeidung und Verminderung „grün“ ist (z.B. emissionsfreie II. für Finanzprodukte von Fi- von Umweltverschmutzung sowie Energieerzeugung). Für eine effizi- nanzmarktteilnehmern gemäß vi) Schutz und Wiederherstellung ente und effektive Erreichung der Offenlegungsverordnung2 von Biodiversität und Ökosyste- Umweltziele wurde diese Aktivitä- men. tenart allein jedoch als nicht aus- III. für große Unternehmen von reichend eingestuft. Daher wur- öffentlichem Interesse (u.a. Anwendung der Taxonomie den zusätzlich Enabling- und bei Kapitalmarktorientierung, Die Taxonomie-Verordnung defi- Transition-Aktivitäten eingeführt. Banken und Versicherern) mit niert die vorgenannten abstrakten mehr als 500 Mitarbeitern, Enabling-Aktivitäten unterstützen Umweltziele sowie grundlegende die damit der nichtfinanziellen andere ökonomische Aktivitäten Wege, wie diese Ziele erreicht Berichterstattung gemäß Bi- dabei, eines der Umweltziele zu werden können. lanz- und der sog. CSR- erreichen (z.B. Datenservices zur Richtlinie3 unterliegen Zur Prüfung konkreter ökonomi- Optimierung der Steuerung er- scher Aktivitäten4 gegen diese neuerbarer Energiequellen und abstrakten Ziele und Wege der Netze). Hierbei gelten strenge Funktionsweise der Taxonomie EU-Taxonomie wird die EU- Zusatzanforderungen. Kommission konkrete TSC veröf- Transition-Aktivitäten werden aus- fentlichen. Diese werden mittels schließlich für das Umweltziel delegierter Rechtsakte erlassen. Klimaschutz anerkannt und kön- 2 Verordnung (EU) 2019/2088 Die TSC definieren dann für eine 3 nen als ökologisch nachhaltig gel- Art. 19a/ 29a der Richtlinie 2013/34/EU (Bilanz- richtlinie) ergänzt durch die Richtline 2014/95/EU ten, sofern sie durch Ausphasen (CSR-Richtlinie). In Deutschland durch BilRUG von Treibhausgasemissionen den und CSR-RUG umgesetzt (betrifft insb. §§ 289b Übergang in eine CO2-neutrale 4 ff., 315b ff., 340a(1a), 341a(1a) HGB) Klassifiziert gem. Verordnung (EG) 2006/1893 © 2020 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten.
Die EU-Taxonomie | 3 Wirtschaft unterstützen. Auch hier gisch nachhaltige Investments Große Unternehmen von öffentli- gelten strenge Zusatzanforderun- zugrunde liegen, ist zusätzlich zu chem Interesse, die der nicht- gen. den Pflichten der Offenlegungs- finanziellen Berichterstattungs- verordnung für Produkte mit dem pflicht gem. Art. 19a oder 29a der Wesentliche Pflichten aus der EU- Ziel nachhaltiger Investments das CSR-Richtlinie unterliegen, wer- Taxonomie angestrebte EU-Umweltziel offen- den verpflichtet, den EU- Aus der EU-Taxonomie resultieren zulegen. Dies gilt auch für Art und Taxonomie-konformen Anteil ihrer bereits zwei Bereiche von direkten Umfang der EU-Taxonomie- Aktivitäten zu berichten. Plichten: i) Anforderungen an die konformen ökonomischen Aktivi- Plichten zur EU-Taxonomie- Gesetzgebung und Regulatorik täten, in die das Produkt investiert Konformitätsprüfung sowie ii) Transparenz- ist. Dabei ist auch der prozentuale Anforderungen an die Offenlegung Anteil der EU-Taxonomie- Die potenziell aufwändige Pflicht durch Finanzmarktteilnehmer und konformen Aktivitäten am Ge- zur Prüfung der eigenen oder der die Berichte großer Unternehmen samtportfolio darzustellen sowie finanzierten ökonomischen Aktivi- von öffentlichem Interesse. eine Aufstellung der Anteile von täten auf EU-Taxonomie- Enabling- und Transition- Konformität (unter Anwendung Gesetzgebung und Regulatorik Aktivitäten. der TSC) ergibt sich für betroffene Durch die EU-Taxonomie verpflich- Unternehmen somit in Abhängig- Bei Finanzprodukten von Finanz- ten sich die EU und ihre Mitglied- keit von der Offenlegungs- oder marktteilnehmern, die Invest- staaten (und damit auch die je- Berichtspflicht. ments mit ökologischen Merkma- weils nachgelagerten Regulato- len aufweisen und als solche Konkret ergibt sich diese Pflicht ren), die Kriterien der EU- beworben werden, aber nicht als aus: Taxonomie in allen Vorgaben zu ökologisch nachhaltig gelten, sind Finanzprodukten und Unterneh- - dem Angebot von Finanzpro- die Offenlegungsanforderungen mensanleihen zu berücksichtigen, dukten durch Finanzmarkt- für ökologisch nachhaltige Invest- sofern diese als ökologisch nach- teilnehmer, die als ökologisch ments in entsprechend angepass- haltig vermarktet werden. Hieraus nachhaltig (gemäß Offenle- ter Form ebenfalls einzuhalten. begründet sich insbesondere die gungsverordnung) angeboten Zudem sind pauschale „Disclai- Anforderung, dass Standards für werden. Produkte als solche mer“ in die vorvertragliche und ökologisch nachhaltige Finanzpro- anzubieten, ist jedoch eine periodische Produktinformation dukte (z.B. EU Green Bonds, EU- freiwillige Entscheidung des aufzunehmen, die klarstellen, dass Eco-Labels, Nachhaltigkeitsfonds Finanzmarktteilnehmers für die entsprechenden, zugrunde- etc.) auf der Taxonomie basieren liegenden investierten ökonomi- - dem Angebot von Produkten müssen. Dies gilt auch für bereits schen Aktivitäten kein Do Not mit (zukünftigen) EU-Labels existierende Regelungen (Aus- Significantly Harm Test durchge- für ökologische Finanzproduk- nahme sind sog. „certificate ba- führt wurde und dass diese nicht te/ Instrumente; auch hier ist sed tax incentive schemes“). der EU-Taxonomie entsprechen. dieses Angebot freiwillig Offenlegung und Berichtspflichten Bei Finanzprodukten von Finanz- - der Pflicht zur nicht- Es lassen sich Offenlegungspflich- marktteilnehmern, die in keine der finanziellen Berichterstattung; ten in Bezug auf Finanzprodukte oben genannten Kategorien fallen die EU-Taxonomie sieht je- sowie Berichtspflichten in Bezug (andere Finanzprodukte), ist ein doch keine Einschränkung der auf große Unternehmen von öf- pauschaler „Disclaimer“ über die Comply-or-Explain-Regelung fentlichem Interesse unterschei- Nicht-Anwendung der EU- in der sog. CSR-Richtlinie vor den. Taxonomie in die vorvertraglichen Die obengenannte Pflicht zur EU- und periodischen Produktinforma- Produktbezogene Offenlegung Taxonomie-Konformitätsprüfung tionen aufzunehmen. ergibt sich hingegen nicht aus Im Bereich der Finanzprodukte Weitere produktbezogene Offen- dem Angebot von Finanzproduk- von Finanzmarktteilnehmern (im legungs- bzw. Berichtspflichten ten durch Finanzmarktteilnehmer Folgenden stets gemäß bereits können sich aus Produktstandards mit lediglich ökologischen Merk- genannter Offenlegungsverord- ergeben, die auf der EU- malen oder von Other Financial nung) hängen die Offenlegungs- Taxonomie aufbauen (z.B. zukünf- Products. Diese Produkte enthal- pflichten von der Vermarktung des tiger EU Green Bond Standard). ten definitionsgemäß keine ökolo- Produktes ab. gisch nachhaltigen Aktivitäten, die Unternehmensbezogene Be- Bei Finanzprodukten von Finanz- als solche beworben werden. richtspflichten marktteilnehmern, denen ökolo- Strafen bei Pflichtverletzungen © 2020 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten.
Die EU-Taxonomie | 4 Die Mitgliedstaaten werden durch Es erschient daher schlüssig, dass zwar kein direkter Verweis auf die die EU-Taxonomie verpflichtet, Taxonomie- und Offenlegungsver- EU-Taxonomie, jedoch sind die Regelungen zu Maßnahmen und ordnung lediglich die Nachhaltig- dort genannten Umweltziele die- Strafen bei Pflichtverletzungen der keit von ökonomischen Aktivitäten selben wie die der EU-Taxonomie. produktbezogenen Offenlegungs- und der Investments in diese defi- Eine zukünftige Aufnahme eines pflichten zu erlassen. Diese Maß- nieren. Da die MiFID II Überarbei- Verweises in Verordnungen oder nahmen und Strafen sollen ab- tung im derzeitigen Entwurf an der Richtlinien (wie der CRR oder schreckend, effektiv und Nachhaltigkeit von Investments CRD) ist daher nicht unwahr- verhältnismäßig sein. Weitere innerhalb von Produkten anknüpft, scheinlich. Zudem nimmt die Eu- Details sind noch nicht bekannt. nicht aber an der von Produkten, ropäische Bankenaufsicht (EBA) erscheint eine Nachhaltigkeitsde- im Auftrag der EU-Kommission Kontext der EU-Taxonomie finition von Finanzprodukten auf verschiedene Mandate zur Erstel- Wie einleitend bereits erwähnt, dieser Ebene auch nicht zwingend lung von Berichten, Standards und schafft die EU-Taxonomie die Ba- notwendig. Leitlinien wahr. Insbesondere bei sis für eine Vielzahl von weiterfüh- der Konkretisierung von aufsichts- Auf Grund dieser Wirkungsbezie- renden Sustainable-Finance- rechtlichen ESG-Offenlegungs- hung wird erwartet, dass sich in Maßnahmen. Diese durch die EU- anforderungen oder der Prüfung der EU die Taxonomie zum Stan- Taxonomie befähigten, weiterfüh- einer etwaigen Einführung von dard für ökologisch nachhaltige renden Maßnahmen unterteilen sogenannten Supporting (oder ggf. Investments entwickeln wird. sich in vier Blöcke: i) Impact- auch Penalizing) Factors in der Produkte, ii) Vertrieb, iii) Berichter- Nichtfinanzielle Berichterstattung Eigenmittelunterlegung für „grü- stattung und Offenlegung sowie ne“ bzw. „braune“ Aktivitäten Der Bereich der nichtfinanziellen iv) Bankaufsichtsrecht. werden entsprechende EBA- Berichterstattung und Offenle- Aktivitäten auf der Taxonomie Impact-Produkte gung wurde in Abschnitt 3 bereits basieren. zum wesentlichen Teil erläutert. Im Bereich der Impact-Produkte Darüber hinaus hat die EU- Politische Aspekte werden durch Standards Produkt- Kommission bereits am 20. Juni Labels oder Bezeichnungen ge- Im Vorfeld der politischen Eini- 2019 ihre Vorstellungen hinsicht- schaffen, die in Abhängigkeit des gung über die Verordnung zur lich der Berichterstattung in Form Anteils der finanzierten EU- Taxonomie und insbesondere ab eines Nachtrags zu den Leitlinien Taxonomie-konformen Aktivitäten dem ersten Entwurf der Kommis- zur Umsetzung der CSR-Richtlinie vergeben werden. Der neue EU sion im Mai 2018 gab es eine Viel- veröffentlicht. Diese freiwillig Green Bond Standard sowie ein zahl politischer Kontroversen. Die- anzuwendenden Leitlinien sehen neues EU-Eco-Label für Retail- se reichten von Bedenken über ein Reporting zu EU-Taxonomie Investmentprodukte werden auf negative Auswirkungen auf Wirt- konformen ökonomischen Aktivi- der EU-Taxonomie basieren. Bei schaft und Wachstum auf Grund täten für Unternehmen und Fi- EU Green Bonds ist eine aus- von zu strengen Kriterien bis hin nanzwirtschaft vor. Jedoch ist dies schließliche Mittelverwendung zur zu Kritik an zu weichen Kriterien. bisher auf die beiden EU- Finanzierung von EU-Taxonomie- Diese Punkte wurden in dem nun Umweltziele mit Klimabezug be- konformen ökonomischen Aktivi- verabschiedeten Kompromiss schränkt. Eine weitere Überarbei- täten zu erwarten. Bei EU-Eco- aufgegriffen. Wesentliche Ele- tung und Ausweitung ist im Zuge Labels hingegen ist die Erwartung, mente sind im Folgenden kurz des Green Deals der EU- dass diese Hürde geringer ausfal- dargestellt. Kommission vorgesehen. len wird. Was ist grün und was nicht? Bankaufsichtsrecht Vertrieb Forderungen nach der Erweite- Im Bereich des Bankaufsichts- Ein aktueller Entwurf zur Ergän- rung der EU-Taxonomie um eine rechts ist eine Verbindung mit der zung der MiFID II sieht die Be- Negativ-Klassifizierung für „brau- EU-Taxonomie noch nicht be- rücksichtigung von Präferenzen/ ne“ (d.h. für Umweltziele schädli- schlossen, jedoch möglich. In der Überlegungen für/ zu nachhaltigen che) ökonomische Aktivitäten Überarbeitung der CRR durch die Investments in Vertrieb und Anla- haben (noch) keinen Eingang ge- sogenannte CRR II wurde bereits geberatung vor. Ökologisch nach- funden. Die EU-Taxonomie kennt eine Privilegierung von Infrastruk- haltige Investments werden hier lediglich grüne (nachhaltige) sowie turfinanzierungen in der Kapitalun- insbesondere als EU-Taxonomie- nicht Taxonomie-konforme Aktivi- terlegung beschlossen. Diese wird konforme Investments definiert. täten. Letztere stellen jedoch kei- u.a. gewährt, sofern Umweltziele ne Negativwertung im Sinne einer gefördert werden. Hier existiert „Braun“-Einstufung dar. Allerdings © 2020 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten.
Die EU-Taxonomie | 5 sieht die Verordnung bis Ende die Kommission zur Angemessen- um EU-Taxonomie-Informationen 2021 einen Bericht der Kommissi- heit der TSC sowie dem Ansatz anzureichern. Zudem ist die Pro- on über eine entsprechende Er- der Plattform beraten. duktstrategie basierend auf den weiterung vor. Entsprechend be- Produktpräferenzen der Kunden zu steht noch die Möglichkeit, dass überprüfen. Vorgaben zu Produkt- eine Negativ- oder „Braune“ Ta- Nichtfinanzielle Berichterstattung betitelung, Beschreibung, Ausge- xonomie ergänzt wird, was auch staltung und Kundenbewusstsein Im Vergleich zum Kommissions- die Voraussetzung für Brown Pe- erfordern möglicherweise eine entwurf wurden in der finalen nalizing Factors wäre. Anpassung des Produktportfolios. Fassung der EU-Taxonomie die Fossile Energieträger (vor allem im obengenannten Regelungen zur Banken Rahmen der Stromerzeugung) nichtfinanziellen Berichterstattung In Abhängigkeit des strategischen werden nun zweigeteilt behandelt. aufgenommen. Diese Pflicht stellt Ambitionsniveaus zu Sustainable Feste, fossile Energieträger (z.B. eine essenzielle Grundlage für die Finance, Kundenpräferenzen und Kohle) wurden explizit als nicht darauf aufbauende, effiziente und allgemeinen Reputationsfragestel- ökologisch nachhaltig eingestuft. effektive Anwendung der EU- lungen können Banken EU- Andere fossile Energien (z.B. Erd- Taxonomie im Finanz-Ökosystem Taxonomie-konforme Kredit- und gas) können unter strengen Krite- dar. Auch die EBA sieht die Be- Refinanzierungsprodukte anbieten. rien als Transition-Aktivität und richterstattung bzw. Offenlegung damit als nachhaltig gelten. Wird von beaufsichtigten Marktteil- Entsprechend der Produktstrate- diese Möglichkeit in Anspruch nehmern neben der Berücksichti- gie sind dann EU-Taxonomie- genommen, muss dies jedoch gung von Nachhaltigkeitsaspekten konforme Kreditprogramme und gesondert offengelegt werden. in Strategie, Risikomanagement, Emissionsprogramme aufzuset- Stresstesting und Beaufsichtigung zen. In den Kreditprozessen sind Die Forderung einiger Mitglied- als Kernelement des notwendigen Schritte, Vorgaben, Kompetenzen staaten nach der Klassifizierung Fortschritts. und Ressourcen zur Prüfung der von Kernenergie als ökologisch Taxonomie-Konformität aufzubau- nachhaltig (in Bezug auf Klimazie- Handlungsfelder en. Bei der potenziellen Breite der le) hat in der Taxonomie- abzudeckenden Aktivitäten emp- Verordnung weder in Form einer Asset Manager fiehlt sich ggf. der Aufbau von expliziten Ablehnung noch Auf- Für Asset Manager stellt sich zu- Partnerschaften mit externen Ex- nahme Eingang gefunden. Viel- nächst die Frage, wie Offenle- perten. mehr wird Kernenergie auf der gungsanforderungen für nachhal- Ebene der TSC behandelt werden Insofern befördert eine zukünftige tige Produkte oder Produkte mit und ist dort strengen DNSH- Klarheit um die EU-Taxonomie die Nachhaltigkeitsmerkmalen erfüllt Kriterien bzgl. anderer Umweltzie- von EZB, EBA und BaFin geforder- werden können. Um den Prozent- le ausgesetzt. Eine Festlegung te Auseinandersetzung mit Kun- satz der Taxonomie-Konformität wurde somit zunächst auch hier den- und Produktportfolios im dieser Produkte offenzulegen, auf Expertenebene verlagert. Rahmen der Diskussionen um die benötigen Asset Manager adäqua- Geschäfts- und Risikostrategie Politische Mitsprache ten Zugang zu Daten durch Unter- sowie daraus abgeleitete Operati- nehmen und Datenanbieter. Die Taxonomie-Verordnung räumt onalisierungen in der Aufbau- und Stakeholdern und insbesondere Entsprechende Datenquellen sind Ablauforganisation. den Mitgliedstaaten ungewöhnlich zu erschließen und ein adäquates In der Vermögensverwaltung er- große Einflussmöglichkeiten bei Datenmanagement ist aufzubau- geben sich dieselben Handlungs- der Gestaltung der TSC, bei An- en. Geht das Investmentuniver- felder wie für Asset Manager. Die passungen der Verordnung sowie sum über nichtfinanziell berichter- nichtfinanzielle Berichterstattung der Entwicklung von Sustainable stattungspflichtige Unternehmen ist um die geforderten EU- Finance Policies ein. oder speziell EU-gelabelte Titel Taxonomie-Informationen zu er- hinaus, sind Prozesse, Vorgaben, So gab es bereits im Entwurf der gänzen. Banken sind hier, in Ab- Kompetenzen und Ressourcen Kommission die Plattform für hängigkeit ihrer Mitarbeiterzahl, in aufzubauen sowie ggf. Partner- Sustainable Finance. In der finalen der Regel immer betroffen. Grö- schaften mit Experten einzuge- Fassung wurde nun aber auch die ßere Institute haben zudem weite- hen, die eine EU-Taxonomie- sogenannte „Member States Ex- re aufsichtsrechtliche Offenlegun- Konformitätsprüfung erlauben. pert Group“ aufgenommen. Die- gen zu erfüllen. ses Gremium, bestehend aus Produktdokumentationen (inklusi- Versicherer Vertretern der Mitgliedstaaten, soll ve Prospekte) und Berichte sind © 2020 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten.
Die EU-Taxonomie | 6 Für Versicherer stellt sich vor al- regelmäßig durchgeführt werden, Produkte werden für Investoren lem die Herausforderung, ihre wofür Verantwortlichkeiten, Kom- erkennbar. jeweilige Organisation im Bereich petenzen wie auch Systeme, Pro- Relevante Marktteilnehmer wie der Versicherungsanlageprodukte zesse, Ressourcen und interne etwa die Europäische Investment- (IBIP) über Product Oversight and Kontrollen aufzubauen sind. bank sowie die EZB haben bereits Governance (POG) an den neuen Die Aufnahme der Ergebnisse angekündigt, die Taxonomie zu Taxonomie-Anforderungen auszu- eines solchen EU-Taxonomie- einem gewissen Maße in ihre richten. Screenings in die nichtfinanzielle eigene Asset Allocation einfließen Dies zieht sich von der Konzeption Berichterstattung kann ebenso zu lassen. bis in die Unterstützung des Ver- relevant sein. Je nach Refinanzie- Mit der Taxonomie nimmt die EU triebs, da auch Vermittler (ggf. rungsstrategie können zusätzliche, eine globale Vorreiterrolle ein. ausgenommen Kleinstunterneh- über die nichtfinanzielle Berichter- Wird die EU-Taxonomie ein Erfolg, men) bei den entsprechenden stattung hinausgehende, Informa- könnten Regulatoren anderer rele- Produkten ESG-Kriterien in der tionsmaterialien für Investoren vanter Wirtschaftsräume dem EU- Beratung berücksichtigen müssen. notwendig werden. Beispiel folgen. Die EU-Taxonomie Hier wird einer kohärenten Doku- kann mittel- bis langfristig dazu mentation in den Vertriebsunterla- Nächste Schritte beitragen, Kapitalströme in nach- gen (z.B. in den Basisinformati- Die Taxonomie-Verordnung ist haltige Aktivitäten umzuleiten. onsblättern) besondere Bedeutung nach dem Verfahren der „frühzei- Dies eröffnet Finanzierungsgebern zukommen. tigen Einigung in zweiter Lesung“ betriebswirtschaftliche Chancen. Für die Bereiche der Kapitalanlage im Anschluss an die Überarbei- Geschieht dies, kann dies auf der decken sich die Handlungsfelder tung durch die Rechts- und anderen Seite aber auch deutliche weitgehend mit denen für Asset Sprachsachverständigen von EU- Auswirkungen auf die Finanzie- Manager. Auch hier wird die EU- Rat und -Parlament noch förmlich rungsfähigkeit von nicht nachhalti- Taxonomie bei der eigenen Anla- anzunehmen. gen Unternehmen mit sich brin- getätigkeit wie auch beim Um- gen. Die spezifischen Regelungen zu gang mit institutionellen Kunden den beiden klimabezogenen EU- Finanzwirtschaft und Realwirt- der Versicherer eine Rolle spielen. Umweltzielen (Klimaschutz und schaft werden sich deshalb einer Industrie- und Dienstleistungs- Anpassung an den Klimawandel) frühzeitigen Auseinandersetzung Unternehmen außerhalb des Fi- sollen in Form delegierter Rechts- mit dem gesellschaftlichen und nanzsektors akte bis 31. Dezember 2020 von politischen Trend zu mehr Nach- der Kommission angenommen haltigkeit kaum entziehen können. Bei Unternehmen leitet sich die und ab dem 31. Dezember 2021 EU-Taxonomie-Relevanz insbe- angewendet werden. sondere aus den Informationsbe- dürfnissen ihrer Kapitalgeber ab. In Die spezifischen Regelungen zu diesem Kontext ist die Pflicht zur den vier verbleibenden EU- nichtfinanziellen Berichterstattung Umweltzielen sollen bis 31. De- relevant sowie Anforderungen von zember 2021 von der Kommission Kreditgebern, Investoren und re- angenommen und ab dem 31. putationsrelevanten Stakeholdern. Dezember 2022 Anwendung fin- den. Somit verbleibt den betroffe- Für Unternehmen ist es daher nen Unternehmen stets nur ein wichtig, ein klares Bild über diese Jahr Zeit für die Umsetzung. Anforderungen und Erwartungen zu erheben. Je nach Ergebnis Mit der EU-Taxonomie und der dieser Analyse kann eine Überar- angepassten Offenlegungsverord- beitung der Refinanzierungsstra- nung setzt die EU weltweit Stan- tegie notwendig werden. dards für die Definition von ökolo- gischer Nachhaltigkeit. Unter dem Sofern EU-Taxonomie-Relevanz Regime der klaren Regeln zu Stu- gegeben ist, ist es sinnvoll, dass fen nachhaltiger Investments und Unternehmen sich ein Bild darüber darauf aufbauenden Produktlabels machen, welche eigenen ökono- entstehen mehr Transparenz und mischen Aktivitäten der EU- Standardisierung im Markt. Green- Taxonomie und den TSC entspre- Washing und nicht-nachhaltige chen. Dieses Screening sollte © 2020 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten.
Die EU Taxonomie | 7 Sprechen Sie uns gerne an! Impressum KPMG hat die neuen Anforderun- KPMG AG gen strukturiert aufgearbeitet und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die entstehenden Handlungsbedar- Klingelhöferstraße 18 fe identifiziert. Unsere Teams aus 10785 Berlin erfahrenen Experten in den Berei- chen Banking, Asset Management V.i.S.d.P und Insurance unterstützen Sie Klaus Lehrl gerne dabei, sich optimal auf die Manager, Financial Services Anforderungen an das nachhaltige T +49 89 9282-3878 Wirtschaften vorzubereiten. klehrl@kpmg.com KPMG AG Wirtschaftsprüfungsge- sellschaft („KPMG“) und KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Asset Management Banking Maren Schmitz Christoph Betz Partner, Financial Services Partner, Financial Services T +49 69 9587-2797 T +49 69 9587-4347 marenschmitz@kpmg.com christophbetz@kpmg.com Kevin Naumann Thilo Kasprowicz Senior Manager, Partner, Financial Services Financial Services T +49 69 9587-3198 T +49 69 9587-4954 tkasprowicz@kpmg.com knaumann@kpmg.com Markus Quick Insurance Partner, Financial Services T +49 69 9587-4687 Dr. Roman Schulze markusquick@kpmg.com Senior Manager, Financial Services Klaus Lehrl T +49 221 2073-1092 Manager, Financial Services romanschulze@kpmg.com T +49 89 9282-3878 klehrl@kpmg.com www.kpmg.de Frank Fischer, LL.M. (Univ. London) Senior Manager, RA Legal Financial Services www.kpmg.de/socialmedia Nichtfinanzielle T +49 89 5997606-1095 Berichterstattung ffischer@kpmg-law.com Christian Hell Partner, Sustainability Services Die enthaltenen Informationen sind allgemeiner Natur und T +49 89 92824457 nicht auf die spezielle Situation einer Einzelperson oder einer juristischen Person ausgerichtet. Obwohl wir uns chell@kpmg.com bemühen, zuverlässige und aktuelle Informationen zu liefern, können wir nicht garantieren, dass diese Informati- onen so zutreffend sind wie zum Zeitpunkt ihres Eingangs oder dass sie auch in Zukunft so zutreffend sein werden. Niemand sollte aufgrund dieser Informationen handeln ohne geeigneten fachlichen Rat und ohne gründliche Analyse der betreffenden Situation. Unsere Leistungen erbringen wir vorbehaltlich der berufsrechtlichen Prüfung der Zulässigkeit in jedem Einzelfall. © 2020 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfir- men, die KPMG International Cooperative („KPMG International“), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Rechte vorbehalten. Der Name KPMG und das Logo sind eingetragene Markenzei- chen von KPMG International.
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