GR-Vorlage Nr. 52/2020 - zur Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Enzklösterle am 21.07.2020 - Enzklösterle

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GR-Vorlage Nr. 52/2020 - zur Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Enzklösterle am 21.07.2020 - Enzklösterle
Gemeinde Enzklösterle                                            Kreis Calw

                      GR-Vorlage Nr. 52/2020

                         zur
Sitzung des Gemeinderats der Gemeinde Enzklösterle am
                     21.07.2020

zu TOP 3 öffentlich

Einrichtung einer Geschäftsstelle Gutachterausschuss bei der Stadt Calw
Stadt Bad Wildbad             Sitzungsvorlage Nr. 52/2020                                Seite 2

                                       Stadt Bad Wildbad
                                        Baurechtsabteilung

                              Sitzungsvorlage 52/2020

für die Gemeinderatssitzung                                                öffentlich beschließend
am: 21.07.2020

Verfasser:    Rüdiger Jungkind
Amtsleiter:   Volkhard Leetz                                  Sascha Dengler
Datum:        10.06.2020                                      Bürgermeister

Bildung eines Gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Calw
- Billigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

Anlagen:

Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt Calw (Stand 14.05.2020), Präsenta-
tion der Stadt Calw vom 07.05.2020

1. Sachverhalt, Sachstand:

Die Stadt Bad Wildbad und die Gemeinden Enzklösterle und Höfen haben im Herbst des ver-
gangenen Jahres beschlossen, sich hinsichtlich des Gutachterausschusswesens an einer Ko-
operation im nördlichen Landkreis Calw unter Federführung der Stadt Calw zu beteiligen. Der
erste Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde gebilligt. Die Entscheidung, die der-
zeit bei der Stadt Bad Wildbad bestehende gemeinsame Geschäftsstelle des Gutachteraus-
schusses für die drei Kommunen mit Wirkung zum 31.12.2020 aufzulösen und die Aufgabe for-
mal in die einzelnen Gemeinden zurück zu verlagern, wurde für die Verwaltungsgemeinschaft
„Oberes Enztal“ in der öffentlichen Sitzung deren Gemeinsamen Ausschusses am 21.11.2019
einstimmig gefasst. Damit wird jeder der drei Kommunen der Weg dafür geöffnet, sich ab 2021
einer Gemeinsamen Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bei der Stadt Calw anzuschlie-
ßen.

Kürzlich haben die drei Mitgliedskommunen die aktuelle Änderung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung und die Aufhebung der der Tätigkeit der Geschäftsstelle des Gutachterausschus-
ses bei der Stadt Bad Wildbad zu Grunde liegenden Gebührensatzung gebilligt. Der Gemein-
same Ausschusses der Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Enztal“ hat in der öffentlichen Sit-
zung vom 28.05.2020 den Änderungen im Einzelnen zugestimmt.

Mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (örV) verpflichtet sich die Stadt Calw, die Gutachter-
ausschüsse zu bilden und anstelle der abgebenden Gemeinden deren Aufgaben uneinge-
schränkt zu übernehmen (§ 1 Abs. (1) und (2) örV). Sie verpflichtet sich ferner, die Geschäfts-
stelle mit ausreichendem Personal auszustatten (§ 8 örV).
Stadt Bad Wildbad        Sitzungsvorlage Nr. 52/2020                                  Seite 3

Die Gemeinden schlagen in eigener Verantwortung eine nach der Einwohnerzahl gestaffelte
Anzahl an Gutachtern vor: Die Stadt Bad Wildbad entsendet drei, die Gemeinden Enzklösterle
und Höfen je zwei Gutachter (§ 2 Abs. (3) örV). Die Vereinbarung stellt durch Verfahrensregeln
ferner sicher, dass die lokal ernannten Gutachter durch die Wahl von Stellvertretern bei der
Wertermittlung beteiligt sind. Zudem ist dies durch den entsprechenden Rückgriff auf einen oder
mehrere örtliche Gutachter gesichert (§ 2 Absätze (7) und (8) örV).

Die Stadt Calw wird ermächtigt, die hierzu notwendigen Satzungen, insbesondere eine Gebüh-
rensatzung zu erlassen, die sich auch auf das Gebiet der Mitgliedsgemeinden der vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Enztal“ erstreckt (§ 4 örV).

Übergangsweise verbleiben bei der Stadt Bad Wildbad als bisheriger Sitz der Geschäftsstelle
des Gutachterausschusses der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Enztal“ folgen-
de Aufgaben:

- Die Erstellung der bis zum 01.11.2020 beantragten Verkehrswertgutachten (§ 7 Abs. (2) örV)
  und
- die Erstellung der Bodenrichtwertkarte Stand 31.12.2020 (§ 5 Abs. (6) örV).

Die einzelnen Gemeinden stellen der Stadt Calw die zur Vorbereitung der Übernahme der Auf-
gabe erforderlichen Grundlagen zur Verfügung. Dies betrifft insbesondere den digitalen Geoda-
tenbestand (§ 6 Abs. (1) örV) und die Zuarbeit zur Einrichtung der automatisierten Kaufpreis-
sammlung (§ 6 Abs. (4) örV). Ferner richten die Gemeinden der Stadt Calw einen Grundbuch-
zugang ein (§ 6 Abs. (7) örV).

Dauerhaft verbleiben folgende Aufgaben bei den Gemeinden:

- die Übermittlung der einzelfallbezogenen Unterlagen und Informationen für die Erstellung der
  Wertgutachten, dazu gehören insbesondere die Übergabe der Bauakten, ein jährliches Up-
  date der Geobasisdaten zu Gunsten der Stadt Calw (§ 6 Abs. (3) örV),
- Baulastenauskünfte, bereits vorhandene Verkehrswertermittlungen, Daten über den Erschlie-
  ßungszustand von Straßen, Daten zum Denkmalschutz sowie Einwohnermeldedaten und
  (§ 6 Abs. (5) örV),
- die Übersendung des amtlichen Bekanntmachungsorgans.

Hierzu benennen die Gemeinden gegenüber der Stadt Calw einen Ansprechpartner, der die
erforderlichen Unterlagen zusammenstellt.

Die Gemeinden verpflichten sich, die der von der Stadt Calw zu ermittelnden Kosten anteilig
nach der Einwohnerzahl zu tragen (§ 9 örV). Insbesondere verpflichten sie sich zur Entrichtung
einer jährlichen Vorauszahlung von 3,50 EUR pro Einwohner (§ 9 Abs. (5) örV).

2. Kosten

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses hat im Wesentlichen zwei Aufgaben zu erfüllen.
Hierzu gehört die Ermittlung der Bodenrichtwerte; diese setzt eine Erfassung und Auswertung
der Kaufpreissammlung voraus. Anfragen zu den Bodenrichtwerten werden meist mündlich o-
der per Mail an die Stadtverwaltung adressiert, wegen des geringen Aufwandes kann keine Ge-
bühr verlangt werden. Lediglich soweit eine Sammelanfrage an die Stadtverwaltung gerichtet
wurde, also mehrere Detailanfragen für ein Grundstück, fließt der Aufwand für die Bodenricht-
wertauskunft mit in die Gesamtgebühr ein. Auf der Basis der Ausgaben für 2015 wurde die Ge-
bührenkalkulation für 2017 vorgenommen, demnach ergaben sich Personalausgaben von 6.300
EUR und ca. 4.400 EUR an Sachmitteln. Hinzu kommen 5.000 EUR an Fremdgebühren vorwie-
gend für technische Arbeiten zur Erstellung der Bodenrichtwertkarte.

Die zweite Aufgabe besteht in der Erstellung von Verkehrswertgutachten. In den Jahren 2014
bis 2019 wurden 65 Gutachten in Auftrag gegeben, davon entfielen 56 auf die Stadt Bad Wild-
bad, 5 auf die Gemeinde Enzklösterle und 4 auf die Gemeinde Höfen.
Stadt Bad Wildbad          Sitzungsvorlage Nr. 52/2020                                   Seite 4

Der Aufwand für das Personal betrug 2018 insgesamt 8.200 EUR, für Sachkosten 4.400 EUR.

Da die Stadt Bad Wildbad die seit 2014 übernommene Aufgabe aufgrund fehlender Personalka-
pazitäten insoweit nicht erfüllen konnte, als fachlich qualifizierte Wertgutachten sehr zeitaufwen-
dig sind, wurde die Aufgabe an Externe vergeben. Diese Kosten kann die Geschäftsstelle nicht
unter den Mitgliedsgemeinden abrechnen.

Dies ergibt folgendes Bild (in EUR, gerundet auf 100):

2018:

                 Bodenrichtwertkarte (Aufschlüsselung nach Einwohnerzahlen)
Position                   Verwaltungsgemeinschaft Bad Wildbad Enzklösterle       Höfen
a Personalkosten                              6.300          4.900            600      800
b Sachkosten                                  4.400          3.400            400      600
c Fremdkosten                                 5.000          3.900            400      700
d Ausgaben (a+b+c)                           15.700         12.200          1.400    2.100
        Verkehrswertgutachten (Aufschlüsselung nach beantragten Gutachten 2014-2019)
e Personalkosten                              8.200          7.100            600      500
f Sachkosten                                  7.600          6.500            600      400
g Fremdgebühren                              41.000         41.000              0        0
h Ausgaben (e+f+g)                           56.800         54.600          1.200      900
i Gebühreneinnahmen                           9.100          7.800            700      600
j Defizit (h-i)                              47.700         46.800            500      300
k Gesamtbetrag (d+j)                         63.400         59.000          1.900    2.400

Zur Vorbereitung der Übernahme der Aufgabe durch die Stadt Calw werden durch die Stadtver-
waltung die Kaufverträge für 2019 und 2020 erfasst; außerdem fallen weitere Vorarbeiten an.
Kostentechnisch sind diese Ausgabe der Erstellung der Bodenrichtwertkarte zuzuordnen. Der
Verwaltungsgemeinschaft entstehen hierdurch Personalkosten in Höhe von ca. 40.000,00 EUR
zusätzlich, also insgesamt 46.300 EUR. Die Kosten für die Vergabe der Fremdgutachten (jähr-
lich 5.000 EUR) entfallen in den Jahren 2019 und 2020. Die Erfassung der Kaufverträge ist eine
gesetzliche Pflichtaufgabe, der die kleineren Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg in
der Regel nicht nachgekommen sind. Die Mehrausgaben aufgrund der erforderlichen Qualitäts-
steigerung der Arbeit der Geschäftsstelle lassen sich für den Übergangszeitraum wie folgt dar-
stellen.

2019/2020:

                 Bodenrichtwertkarte (Aufschlüsselung nach Einwohnerzahlen)
Position                   Verwaltungsgemeinschaft Bad Wildbad Enzklösterle       Höfen
a Personalkosten                              46.300        36.000          4.100    6.200
b Sachkosten                                   4.400         3.400            400      600
c Ausgaben (a+b)                              50.700        39.400          4.500    6.800
        Verkehrswertgutachten (Aufschlüsselung nach beantragten Gutachten 2014-2019)
d Personalkosten                               8.200         7.100            600      500
e Sachkosten                                   7.600         6.500            600      400
f Fremdgebühren                               41.000        41.000              0        0
g Ausgaben (d+e+f)                            56.800        54.600          1.200      900
h Gebühreneinnahmen                            9.100         7.800            700      600
i Defizit (g-h)                               47.700        46.800            500      300
j Gesamtaufwand (c+i)                         98.400        86.200          5.000    7.100
Stadt Bad Wildbad         Sitzungsvorlage Nr. 52/2020                                  Seite 5

Die örV sieht vor, dass die Kommunen Zuarbeit leisten müssen. Diese Zuarbeit lässt sich wie-
derum danach aufschlüsseln, ob es sich um gewisse Grundinformationen handelt, die die Stadt
Calw von allen Kommunen in gleicher Weise benötigt oder ob es sich um Tätigkeiten handelt,
deren Jahresvolumen von der Anzahl der beantragten Wertgutachten abhängt. Erfahrungsge-
mäß werden mit einer qualitativen Steigerung der Arbeit der Gutachterausschüsse mehr Ver-
kehrswertgutachten beantragt. In der Kalkulation wird deshalb unterstellt, dass für die Stadt Bad
Wildbad 15, für Enzklösterle 2 und für Höfen 3 Verkehrswertgutachten im Jahr beantragt wer-
den.

Für die in § 6 Absätze (1) bis (4) definierten Aufgaben werden pauschal 10 Arbeitsstunden im
Jahr angesetzt, für die Zusammenstellung der Unterlagen nach Absatz 5 werden pauschal 5 Ar-
beitsstunden je beantragtem Verkehrswertgutachten angesetzt. Als Stundensatz wird ein Be-
trag von 60,00 EUR angesetzt, zumal nicht nur Personal-, sondern auch anteilige Sachkosten
zu berücksichtigen sind.

Daraus ergibt sich folgende Kalkulation:

Ab 2021:

Position                                         Bad Wildbad      Enzklösterle   Höfen
a Pauschalkosten 3,50 EUR/Einwohner                        36.400          4.200    6.300
b Aufwand nach § 6 Abs. (1)-(4) örV                           600            600      600
c Aufwand nach § 6 Abs. (5) örV                             4.500            600      900
d Summe (a+b+c)                                            41.500          5.400    7.800
e Nachrichtlich: Eigenaufwand für 2020                     45.200          5.000    7.100
Minder-/Mehraufwand (e-d)                                  -3.700          +400     +700

Zu diesen Zahlen ist anzumerken, dass die Fremdgebühren, die bisher bei der Stadt Bad Wild-
bad für die Erstellung der Verkehrswertgutachten angefallen sind, nicht berücksichtigt wurden,
da diese nicht in das Gesamtschema passen. Fiktiv wäre hier allen drei Gemeinden noch ein
gewisser Personalkostenanteil der Geschäftsstelle für die Erstellung der Wertgutachten zuzu-
rechnen, der auf die drei Mitgliedskommunen umzulegen gewesen wäre. Dieser würde mit Si-
cherheit dazu führen, dass der hier ausgewiesene Mehraufwand entfallen würde und stattdes-
sen die Aufgabenübernahme durch die Stadt Calw einen Minderaufwand zur Folge hätte.

Es ist jedoch noch auf einen zweiten Aspekt abzustellen. Bisher erfolgt zwar in der Geschäfts-
stelle des Gutachterausschusses die Erfassung, nicht jedoch die Auswertung der Kaufpreis-
sammlung. Dies bedeutet letztendlich eine Qualitätsverbesserung der Dienstleistung für die
Bürger und die amtlichen Antragsteller, die gegenüber dem Status Quo mit Aufwand verbunden
ist, der in diesen Tabellen noch keine Berücksichtigung finden konnte. Dies gilt auch für einen
nicht kalkulierbaren Restaufwand für ca. 30% der Kaufvorgänge, bei denen auch künftig von
den Gemeinden Zuarbeit für die Auswertung der Kaufpreissammlung für die Stadt Calw zu leis-
ten ist. Es bleibt insgesamt abzuwarten, ob der von der Stadt Calw kalkulierte Pauschalansatz
von 3,50 EUR/Einwohner auskömmlich ist. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind unter dem
Produkt 51111000 einzustellen.

3. Auffassung der Verwaltung

Die Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle ist aus Gründen der Rechtssicherheit der
Bodenrichtwertermittlung unabdingbar. Eine rechtssichere Auswertung der Kaufpreissammlung
ist ab erst ca. tausend verwertbaren Kauffällen im Kalenderjahr möglich. Da die Anzahl der ver-
wertbaren Kauffälle bei ca. gut dreihundert im Jahr liegt, wird für das Gebiet der Vereinbarten
Verwaltungsgemeinschaft „Oberes Enztal“ die erforderliche Größenordnung bei weitem nicht er-
reicht. An die Rechtssicherheit der Bodenrichtwerte ist zudem die Rechtssicherheit der Grund-
steuerbescheide geknüpft. Daher ist die Einrichtung eines zentralen Gutachterausschuss bei
der Stadt Calw für die kooperierenden Nachbargemeinden und -städte sachgerecht und zu-
kunftsweisend.
Stadt Bad Wildbad         Sitzungsvorlage Nr. 52/2020                                 Seite 6

4. Finanzielle Auswirkungen – Stellungnahme der Finanzverwaltung

Veranschlagung der Finanzmittel im laufenden Haushaltsjahr
☐ Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 20 e
☐ Die Mittel reichen nicht aus. Deckung über:

☐ Es sind keine Mittel veranschlagt. Deckung über
  Teilhaushalt:                          Produktgruppe:
  Produkt/Kostenstelle:

Kommentar

5. Beschlussvorschlag

1. Der Gemeinderat stimmt der Übertragung der Aufgaben des Gutachterausschusses der
   Stadt Bad Wildbad auf die Stadt Calw sowie der Bildung eines Gemeinsamen Gutachter-
   ausschusses bei der Stadt Calw zu.

2. Der Gemeinderat billigt die als Anlage beigefügte öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Bear-
   beitungsstand 14.05.2020). Diese Billigung umfasst auch geringfügige Änderungen, die sich
   im weiteren Verhandlungsgang mit den anderen Gemeinden ergeben.

3. Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, die als Anlage beigefügte öffentlich-recht-
   liche Vereinbarung einschließlich noch erforderlicher geringfügiger Veränderungen zu unter-
   zeichnen.
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