ÜBERBLICK FÖRDERPROGRAMME CORONA - Stand: 26. Januar 2021 - BANSBACH GmbH

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ÜBERBLICK FÖRDERPROGRAMME CORONA - Stand: 26. Januar 2021 - BANSBACH GmbH
ÜBERBLICK
FÖRDERPROGRAMME
CORONA

Stand: 26. Januar 2021
ÜBERBLICK FÖRDERPROGRAMME CORONA - Stand: 26. Januar 2021 - BANSBACH GmbH
1. Auf einen Blick
           −   Die Eckdaten der Hilfsprogramme

ÜBER-   2. Überbrückungshilfe Phase II
SICHT      −   Zuschuss zu den Fixkosten für die Monate September bis Dezember 2020

        3. November- und Dezemberhilfe
           −   Umsatzerstattung für Lockdown-betroffene Unternehmen

        4. Ankündigung: Überbrückungshilfe Phase III
           −   Zuschuss zu den Fixkosten für die Monate November 2020 bis Juni 2021
               mit verbesserten Konditionen

        5. KfW-Schnellkredit

                                                                                      Überblick Förderprogramme Corona
           −   Zinsvergünstigte Darlehen ohne Sicherheiten

        6. Mit BANSBACH zur Corona-Hilfe
           −   Professionell und kompetent betreut

        Hinweise/Disclaimer
                                                                                              2
— 1. Auf einen Blick
                                                                          NOVEMBER- UND                          ANKÜNDIGUNG:
                             ÜBERBRÜCKUNGSHILFE II                                                                                                     KFW-SCHNELLKREDITE
                                                                          DEZEMBERHILFE                      ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III
                          • Alle KMU, Soloselbstständige und      • Alle KMU, Soloselbstständige und      • Alle Unternehmen bis 750 Mio.         • Alle Unternehmen,
                            Freiberufler im Haupterwerb             Freiberufler im Haupterwerb             EUR Umsatz, Soloselbstständige          Soloselbstständige und
    WER BEKOMMT                                                                                             und Freiberufler im Haupterwerb         Freiberufler im Haupterwerb
    ES?                   • NICHT öffentliche Unternehmen
                          • NICHT Unternehmen in                  • NICHT Unternehmen in                  • NICHT Unternehmen in                  • NICHT Unternehmen in
                            Schwierigkeiten zum 31.12.2019          Schwierigkeiten zum 31.12.2019          Schwierigkeiten zum 31.12.2019          Schwierigkeiten zum 31.12.2019
                          • durchschnittlicher                    • vom November- und/oder                • durchschnittlicher                    • Erzielung von Gewinn in 2019
                            Umsatzrückgang in den Monaten           Dezember-Lockdown betroffen             Umsatzrückgang von mindestens           oder in Summe der letzten 3
                            April bis August 2020 von               (direkt oder indirekt)                  30% in einem Monat im Zeitraum          Jahre
                            mindestens 30% gegenüber 2019         • betrifft Schließungsanordnungen         November 2020 bis Juni 2021           • KEINE Gewinn- oder Dividenden-
    ZUGANGS-
                            oder mindestens 50% in zwei             vom 28.10., 25.11. und                                                          Ausschüttungen während der
    BEDINGUNGEN
                            zusammenhängenden Monaten               02.12.2020                                                                      Kreditlaufzeit, außer
                            in diesem Zeitraum                    • NICHT: Schließungsanordnung                                                     marktübliches GF-Gehalt/
                                                                    vom 13.12.2020 (insbesondere                                                    Entnahmen (max. TEUR 150 p.a.
                                                                    Einzelhandel, Friseure usw.)                                                    und p.P.)
                          • bis zu 90% der Fixkosten im           • 75% der Umsätze im November           • bis zu 90% der Fixkosten im           • Darlehen max. TEUR 300-800
                            September bis Dezember 2020             bzw. Dezember 2019                      November 2020 bis Juni 2021             (abhängig von Unternehmens-
                            abhängig von der Höhe des             • abzgl. Kurzarbeitergeld                 abhängig von der Höhe des               größe und Umsatz 2019)
    ZUSCHUSS-               Umsatzrückgangs (min.30%)             • max. TEUR 800                           Umsatzrückgangs (min. 30%)            • Laufzeit bis zu 10 Jahre

                                                                                                                                                                                         Überblick Förderprogramme Corona
    BETRAG                • max. TEUR 50 p.M.                                                             • max. 70%/90% der Verluste (lt.        • Tilgungsfrei 0 bis 2 Jahre möglich
                          • max. 70%/90% der Verluste (lt.                                                  BWA)                                  • Zinssatz derzeit 3% p.a.
                            BWA) im März bis Dezember                                                     • max. 1,5 Mio. EUR p.M.                • Keine Sicherheiten notwendig
                            2020                                                                          • insgesamt max. 4 Mio. EUR
                          • Kosten der Antragstellung werden                                              • Erweiterter Fixkostenkatalog          • 100% Risikoübernahme durch die
                            als Teil der Fixkosten (teilweise)                                              (insbesondere 50% der                   KfW
    HINWEISE
                            erstattet                                                                       planmäßigen Abschreibungen            • Damit idR zügige Auszahlung
                                                                                                            und Wertverluste auf Saisonware)        durch die Hausbank

   Erläuterung zu Maximalbeträgen und Kumulierung der Hilfsprogramme nach EU-Beihilferecht:
   − Soforthilfe, Überbrückungshilfe I, November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe III und KFW-Schnellkredit (Nominalbetrag): zusammen max. 1 Mio. EUR, ohne Nachweis Verluste              3
   − Überbrückungshilfe II und Überbrückungshilfe III (Betrag über 1 Mio. EUR): zusammen max. 3 Mio. EUR
— 2. Corona-Überbrückungshilfe – Phase 2
    IM DETAIL

    FÖRDERUNG
    − Staatliche Einmalhilfe für kleine und mittelständische Unternehmen entsprechend der EU-Definition für KMU
    − Förderfähig sind betriebliche Fixkosten (Miete, Pacht, Finanzierungskosten, Grundsteuer, Personal sofern nicht in Kurzarbeit (pauschal 20% der Fixkosten))

    VORAUSSETZUNGEN
    − KMU-Unternehmen, dessen Betriebsstätte oder Sitz in Deutschland und bei einem deutschen Finanzamt gemeldet ist
    − Ausschluss des Kriteriums eines „Unternehmens in Schwierigkeiten“ (UiS) gem. EU-Definition per Ende 2019
    − Umsatzrückgänge in den Monaten April bis August 2020 von durchschnittlich mindestens 30% gegenüber dem Vorjahreszeitraum oder mindestens 50 % in
      zwei zusammenhängenden Monaten
    − Nachweis des Unternehmens im aktuellen Antragsmonat über Umsatzeinbußen min. 30% gegenüber Vorjahresniveau

    KONDITIONEN - Zeitlich begrenze Staatshilfe von September bis Dezember 2020                                          Umsatzrückgang im
                                                                                                                         Antragsmonat ggü.        Erstattung betrieblicher
    −   Zuschuss (kein Kredit!) zur teilweisen Abdeckung von betrieblichen Fixkosten                                          Vj.-Monat                   Kosten
    −   Höhe in Abhängigkeit des im Antragsmonat bestehenden Umsatzrückgangs gegenüber Vorjahreswert (s. Tab.)
    −   In Baden-Württemberg: Beinhaltet auch (fiktiven) Unternehmerlohn bis zu EUR 1.180 p.M.                            min. 30% bis < 50%                40%
    −   max. Fördervolumen beträgt 50 T€ pro Monat, d.h. 200 T€ für 4-Monatszeitraum
                                                                                                                          min. 50% bis < 70%                60%
    −   Begrenzt auf 70%/90% der Verluste lt. BWA (abhängig von Unternehmensgröße)

                                                                                                                                                                             Überblick Förderprogramme Corona
                                                                                                                               ab 70%                       90%

    Ablauf                                                                                            Antragsverfahren
                                                                                                       − Antragstellung ausschließlich Online über registrierten WP oder
    −   Antragstellung bis 31.03.2021
                                                                                                         StB
    −   damit ggf. zunächst (teilweise) auf Basis geschätzter Umsätze und Kosten
    −   Nachgelagert dann „Schlussabrechnung“ auf Basis Ist-Beträgen – Frist 31.12.2021                − BANSBACH ist registriert und unterstützt bei den Anträgen
    −   ACHTUNG: ohne fristgerechte Schlussabrechnung ist die CÜH vollständig zurückzuzahlen

                                                                                                                                                                                     4
— 3. November- und Dezemberhilfe
    IM DETAIL

    ANTRAGSBERECHTIGT
    − Alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen aufgrund der Beschlüsse vom 28.10., 25.11. und
      2.12.2020 betroffen sind
    − NICHT: Bei Schließung aufgrund Beschluss vom 13.12.2020 (insbesondere Einzehandel), bei Schließung aufgrund regionaler/kommunaler Beschlüsse

                         Direkt                                                   Indirekt                                             Mittelbar indirekt
                betroffene Unternehmen                                    betroffene Unternehmen                                    betroffene Unternehmen
    − Geschäftstätigkeit aufgrund Beschluss direkt           − Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig             − Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig
      (weitgehend oder vollständig) untersagt                  80 % ihrer Umsätze mit direkt betroffenen                  80 % ihrer Umsätze im Auftrag von betroffenen
                                                               Unternehmen erzielen                                       Unternehmen erzielen

    z.B. Messegesellschaften, Hotels, Restaurants            z.B. Veranstaltungsagentur für Messen                      z.B. Caterer im Auftrag der Veranstaltungsagentur

                                                                            Mischbetriebe
                                     Unternehmen, die nur in Teilen vom Beschluss betroffen sind (z.B. mit mehreren Geschäftsfeldern)
                              − Mindestens 80% der Umsätze lassen sich direkt, indirekt oder mittelbar indirekt betroffenen Tätigkeiten zuordnen

    ZUSCHUSSHÖHE: 75% vom Umsatz im November/Dezember 2019                     ABLAUF                                    ANTRAGSVERFAHREN

                                                                                                                                                                            Überblick Förderprogramme Corona
    Anrechnung erzielter Umsätze im November/Dezember 2020                     1. Stufe: Antragstellung und              Soloselbstständige bis TEUR 5
    − wenn mehr als 25% im Vergleich zu 2019 (keine Überförderung)                Abschlagszahlung                       − eigenständige Antragstellung via Elster soll
    − Gastronomie: keine Anrechnung von Außerhaus-Umsätzen                     − Antragstellung bis 30.04.2021             möglich sein (Elster-Zertifikat erforderlich)
                                                                               − Abschlagszahlung 50% max. TEUR          Übrige Unternehmen
    Anrechnung anderer Förderungen                                                50
    − Kurzarbeitergeld inkl. SV-Erstattungen                                                                             − Antragstellung ausschließlich Online über
                                                                               2. Stufe: Auszahlung Restbetrag             registrierten WP oder StB
    − Überbrückungshilfe II inkl. Landesprogrammen
                                                                               − Nach Prüfung der Angaben                − BANSBACH ist registriert und unterstützt bei
    − Versicherungsentschädigungen
                                                                               3. Stufe: Schlussabrechnung                 den Anträgen
    Maximal TEUR 1.000 (Erweiterung angekündigt)                               − Bis 31.12.2021

                                                                                                                                                                                    5
— 4. Corona-Überbrückungshilfe – Phase III                                                                                      ANKÜNDIGUNG

    Erstattung von betrieblichen Fixkosten für November 2020 bis Juni 2021

    VERLÄNGERUNG DER ÜBERBRÜCKUNGSHILFE II MIT WEITEREN VERBESSERUNGEN

    Eingangsvoraussetzung    Deutliche Vereinfachung:
       Umsatzrückgänge       − Umsatzrückgang im November 2020 bis Juni 2021 von jeweils mindestens 30% gegenüber dem Vergleichsmonat 2019

          Erhöhung           bisher max. TEUR 50 p.M., jetzt
      Förderhöchstbetrag     − max. TEUR 1.500 p.M.

          Ausweitung         bisher nur KMU, jetzt
      Antragsberechtigung    − Alle Unternehmen bis 750 Mio. EUR Umsatz

                             jetzt auch
                             − Kosten für Umbau, Renovierung und Modernisierung für Hygienemaßnahmen, max. TEUR 20 p.M.
         Erweiterung der
                             − Kosten für Corona-induzierte Digitalisierung (Online-Shop u.ä.), max. TEUR 20
      förderfähigen Kosten
                             − planmäßige Abschreibungen bis zu 50%
                             − Wertverluste auf Saisonware (insbesondere im Einzelhandel!)

      Maiximalbetrag und     − max. TEUR 4.000 in Summe mit anderen Corona-Hilfen

                                                                                                                                              Überblick Förderprogramme Corona
           Kappung           − für Beträge über 1 Mio. EUR: Kappung auf 70%/90% der Verluste (abhängig von Unternehmensgröße)

                             da oftmals keine Fixkosten
        Neustarthilfe für    − bis zu TEUR 7,5 als Betriebskostenpauschale, abhängig vom Umsatz 2019
       Soloselbstständige    − bei Umsatzverlusten von min. 60% im ersten Halbjahr 2021 gegenüber 50% des Jahresumsatzes 2019
                             − Reduktion, wenn Umsatzverluste im ersten Halbjahr 2021 geringer als 60%

    KONKRETE UMSETZUNG IM EINZELNEN NOCH ABZUWARTEN
    START ANTRAGSTELLUNG VORAUSSICHTLICH IM LAUFE FEBRUAR 2021

                                                                                                                                                      6
— 5. KfW-Corona-Hilfe – Schnellkredit 2020 (KfW-Programm 078)
    IM DETAIL

     100% Risikoübernahme durch die          Keine Risikoüberprüfung durch         Keine Sicherheiten,          Zielstellung schnelle Bearbeitung von Anträgen
                  KfW                          die Hausbank oder die KfW           nur Schufa-Auskunft                  und Auszahlung an Unternehmen

    VORAUSSETZUNGEN                                                KONDITIONEN
    − Für alle Unternehmen, Einzelunternehmer und                  − Kredithöhe (abhängig von Unternehmensgröße):
      Soloselbstständige, die mindestens seit Januar 2019 am            bis zu 10 Mitarbeiter: max. 300.000 EUR
      Markt sind                                                        bis zu 50 Mitarbeiter: max. 500.000 EUR
    − Erzielung von Gewinn in 2019 oder in Summe der letzten 3          mehr als 50 Mitarbeiter: max. 800.000 EUR
      Jahre                                                             Pro Unternehmensgruppe maximal bis zu 25% des Jahresumsatzes 2019
    − KEINE Unternehmen, die zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten     − Laufzeit: bis zu 10 Jahre
      waren – ACHTUNG: Gilt nicht für Klein- und                   − Tilgungsfrei 0 bis 2 Jahre möglich
      Kleinstunternehmen                                           − Eine Sondertilgung jederzeit möglich, ohne Vorfälligkeitsentschädigung
    − KEINE Gewinn- oder Dividenden-Ausschüttungen                 − Zinssatz derzeit 3% p.a.
      während der Kreditlaufzeit, außer marktübliches GF-Gehalt
      (max. TEUR 150 p.a. und p.P.)/Entnahmen für                  KOMBINATION ZU ANDEREN FÖRDERPROGRAMMEN
      Geschäftsinhaber
                                                                   − Zusätzlich können auch die Zuschüsse der Soforthilfeprogramm des Bundes und der Länder
    − Einige Sektorausschlüsse, z.B. Rüstungsindustrie
                                                                     genutzt werden, soweit die Förderung insgesamt unter 800.000 EUR Gesamtnennbetrag pro
                                                                     Unternehmen bleibt.

                                                                                                                                                                     Überblick Förderprogramme Corona
    FÖRDERUNG                                                      − Wechsel vom KfW-Sonderprogramm (037 / 047 / 075 / 076 / 855) zum KfW-Schnellkredit 2020
                                                                     (Programmnummer 078) ist ausgeschlossen.
    − Investitionen (Maschinen und Ausstattung)
                                                                   − Ausgeschlossen ist auch eine Kumulierung mit Instrumenten des Wirtschaftsstabilisierungsfonds
    − Betriebsmittel (Liquiditätsbedarf)
                                                                     oder mit Programmen der Bürgschaftsbanken, die wegen der Coronakrise erweitert wurden.
    − KEINE Umschuldungen oder Kreditablösungen
    − KEINE Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener
      Vorhaben, Anschlussfinanzierungen, Prolongationen            ANTRAGSTELLUNG UND FRIST
    − KEINE Beraterkosten, die den Durchschnitt der Jahre 2017 –   − Antrag bis spätestens 30.06.2021 über die Hausbank
      2019 um mehr als 10 % überschreiten

                                                                                                                                                                             7
Optionale Kapitelnavigation, Arial 8 pt in Grau

— 6. Mit BANSBACH in vier Schritten zur Corona-Hilfe

   1                                                 2                            3                             4
                                                                                                                                          

   QUICK CHECK                                       BEAUFTRAGUNG                 ANTRAGS-                      SCHLUSSDURCHSICHT         ANTRAGS-
                                                                                  BEARBEITUNG                   UND                       BEARBEITUNG UND
                                                                                                                ANTRAGSTELLUNG            AUSZAHLUNG

   Wir führen als erstes                             Mit der Beauftragung         Mit Arbeitshilfen und         Sie erhalten eine         Der eingereichte Antrag
   einen Quick-Check durch,                          erteilen Sie uns das         Checklisten unterstützen      Zusammenfassung der       wird von der im jeweiligen
   ob Überbrückungshilfe,                            Mandat, die Antragstellung   wir Sie bei der schnellen     eingereichten Daten zur   Bundesland zuständigen
   November- und                                     auf der Online-Plattform     und vollständigen             Schlussdurchsicht.        Stelle bearbeitet. Nach
   Dezemberhilfe für Ihr                             durchzuführen.               Bereitstellung der            Danach wird Ihr Antrag    Bewilligung wird die
   Unternehmen                                                                    notwendigen Unterlagen        eingereicht.              Überbrückungshilfe direkt
   grundsätzlich möglich ist -                                                    und Nachweise. Uns                                      auf Ihr Konto überwiesen.
   kostenlos und                                                                  ermöglicht dies die zügige
   unverbindlich.                                                                 und effiziente Durchführung

                                                                                                                                                                       Überblick Förderprogramme Corona
                                                                                  der vorgeschriebenen
                                                                                  Plausibilitätsprüfungen.

   SIE MÖCHTEN CORONA-HILFEN BEANTRAGEN?
   Wenden Sie sich an Ihren Mandatsverantwortlichen oder kontaktieren Sie uns unter ueberbrueckungshilfe@bansbach-gmbh.de!

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