ÜBERBLICK FÖRDERPROGRAMME CORONA - Stand: 26. Januar 2021 - BANSBACH GmbH
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1. Auf einen Blick − Die Eckdaten der Hilfsprogramme ÜBER- 2. Überbrückungshilfe Phase II SICHT − Zuschuss zu den Fixkosten für die Monate September bis Dezember 2020 3. November- und Dezemberhilfe − Umsatzerstattung für Lockdown-betroffene Unternehmen 4. Ankündigung: Überbrückungshilfe Phase III − Zuschuss zu den Fixkosten für die Monate November 2020 bis Juni 2021 mit verbesserten Konditionen 5. KfW-Schnellkredit Überblick Förderprogramme Corona − Zinsvergünstigte Darlehen ohne Sicherheiten 6. Mit BANSBACH zur Corona-Hilfe − Professionell und kompetent betreut Hinweise/Disclaimer 2
— 1. Auf einen Blick NOVEMBER- UND ANKÜNDIGUNG: ÜBERBRÜCKUNGSHILFE II KFW-SCHNELLKREDITE DEZEMBERHILFE ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III • Alle KMU, Soloselbstständige und • Alle KMU, Soloselbstständige und • Alle Unternehmen bis 750 Mio. • Alle Unternehmen, Freiberufler im Haupterwerb Freiberufler im Haupterwerb EUR Umsatz, Soloselbstständige Soloselbstständige und WER BEKOMMT und Freiberufler im Haupterwerb Freiberufler im Haupterwerb ES? • NICHT öffentliche Unternehmen • NICHT Unternehmen in • NICHT Unternehmen in • NICHT Unternehmen in • NICHT Unternehmen in Schwierigkeiten zum 31.12.2019 Schwierigkeiten zum 31.12.2019 Schwierigkeiten zum 31.12.2019 Schwierigkeiten zum 31.12.2019 • durchschnittlicher • vom November- und/oder • durchschnittlicher • Erzielung von Gewinn in 2019 Umsatzrückgang in den Monaten Dezember-Lockdown betroffen Umsatzrückgang von mindestens oder in Summe der letzten 3 April bis August 2020 von (direkt oder indirekt) 30% in einem Monat im Zeitraum Jahre mindestens 30% gegenüber 2019 • betrifft Schließungsanordnungen November 2020 bis Juni 2021 • KEINE Gewinn- oder Dividenden- ZUGANGS- oder mindestens 50% in zwei vom 28.10., 25.11. und Ausschüttungen während der BEDINGUNGEN zusammenhängenden Monaten 02.12.2020 Kreditlaufzeit, außer in diesem Zeitraum • NICHT: Schließungsanordnung marktübliches GF-Gehalt/ vom 13.12.2020 (insbesondere Entnahmen (max. TEUR 150 p.a. Einzelhandel, Friseure usw.) und p.P.) • bis zu 90% der Fixkosten im • 75% der Umsätze im November • bis zu 90% der Fixkosten im • Darlehen max. TEUR 300-800 September bis Dezember 2020 bzw. Dezember 2019 November 2020 bis Juni 2021 (abhängig von Unternehmens- abhängig von der Höhe des • abzgl. Kurzarbeitergeld abhängig von der Höhe des größe und Umsatz 2019) ZUSCHUSS- Umsatzrückgangs (min.30%) • max. TEUR 800 Umsatzrückgangs (min. 30%) • Laufzeit bis zu 10 Jahre Überblick Förderprogramme Corona BETRAG • max. TEUR 50 p.M. • max. 70%/90% der Verluste (lt. • Tilgungsfrei 0 bis 2 Jahre möglich • max. 70%/90% der Verluste (lt. BWA) • Zinssatz derzeit 3% p.a. BWA) im März bis Dezember • max. 1,5 Mio. EUR p.M. • Keine Sicherheiten notwendig 2020 • insgesamt max. 4 Mio. EUR • Kosten der Antragstellung werden • Erweiterter Fixkostenkatalog • 100% Risikoübernahme durch die als Teil der Fixkosten (teilweise) (insbesondere 50% der KfW HINWEISE erstattet planmäßigen Abschreibungen • Damit idR zügige Auszahlung und Wertverluste auf Saisonware) durch die Hausbank Erläuterung zu Maximalbeträgen und Kumulierung der Hilfsprogramme nach EU-Beihilferecht: − Soforthilfe, Überbrückungshilfe I, November- und Dezemberhilfe, Überbrückungshilfe III und KFW-Schnellkredit (Nominalbetrag): zusammen max. 1 Mio. EUR, ohne Nachweis Verluste 3 − Überbrückungshilfe II und Überbrückungshilfe III (Betrag über 1 Mio. EUR): zusammen max. 3 Mio. EUR
— 2. Corona-Überbrückungshilfe – Phase 2 IM DETAIL FÖRDERUNG − Staatliche Einmalhilfe für kleine und mittelständische Unternehmen entsprechend der EU-Definition für KMU − Förderfähig sind betriebliche Fixkosten (Miete, Pacht, Finanzierungskosten, Grundsteuer, Personal sofern nicht in Kurzarbeit (pauschal 20% der Fixkosten)) VORAUSSETZUNGEN − KMU-Unternehmen, dessen Betriebsstätte oder Sitz in Deutschland und bei einem deutschen Finanzamt gemeldet ist − Ausschluss des Kriteriums eines „Unternehmens in Schwierigkeiten“ (UiS) gem. EU-Definition per Ende 2019 − Umsatzrückgänge in den Monaten April bis August 2020 von durchschnittlich mindestens 30% gegenüber dem Vorjahreszeitraum oder mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten − Nachweis des Unternehmens im aktuellen Antragsmonat über Umsatzeinbußen min. 30% gegenüber Vorjahresniveau KONDITIONEN - Zeitlich begrenze Staatshilfe von September bis Dezember 2020 Umsatzrückgang im Antragsmonat ggü. Erstattung betrieblicher − Zuschuss (kein Kredit!) zur teilweisen Abdeckung von betrieblichen Fixkosten Vj.-Monat Kosten − Höhe in Abhängigkeit des im Antragsmonat bestehenden Umsatzrückgangs gegenüber Vorjahreswert (s. Tab.) − In Baden-Württemberg: Beinhaltet auch (fiktiven) Unternehmerlohn bis zu EUR 1.180 p.M. min. 30% bis < 50% 40% − max. Fördervolumen beträgt 50 T€ pro Monat, d.h. 200 T€ für 4-Monatszeitraum min. 50% bis < 70% 60% − Begrenzt auf 70%/90% der Verluste lt. BWA (abhängig von Unternehmensgröße) Überblick Förderprogramme Corona ab 70% 90% Ablauf Antragsverfahren − Antragstellung ausschließlich Online über registrierten WP oder − Antragstellung bis 31.03.2021 StB − damit ggf. zunächst (teilweise) auf Basis geschätzter Umsätze und Kosten − Nachgelagert dann „Schlussabrechnung“ auf Basis Ist-Beträgen – Frist 31.12.2021 − BANSBACH ist registriert und unterstützt bei den Anträgen − ACHTUNG: ohne fristgerechte Schlussabrechnung ist die CÜH vollständig zurückzuzahlen 4
— 3. November- und Dezemberhilfe IM DETAIL ANTRAGSBERECHTIGT − Alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen aufgrund der Beschlüsse vom 28.10., 25.11. und 2.12.2020 betroffen sind − NICHT: Bei Schließung aufgrund Beschluss vom 13.12.2020 (insbesondere Einzehandel), bei Schließung aufgrund regionaler/kommunaler Beschlüsse Direkt Indirekt Mittelbar indirekt betroffene Unternehmen betroffene Unternehmen betroffene Unternehmen − Geschäftstätigkeit aufgrund Beschluss direkt − Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig − Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig (weitgehend oder vollständig) untersagt 80 % ihrer Umsätze mit direkt betroffenen 80 % ihrer Umsätze im Auftrag von betroffenen Unternehmen erzielen Unternehmen erzielen z.B. Messegesellschaften, Hotels, Restaurants z.B. Veranstaltungsagentur für Messen z.B. Caterer im Auftrag der Veranstaltungsagentur Mischbetriebe Unternehmen, die nur in Teilen vom Beschluss betroffen sind (z.B. mit mehreren Geschäftsfeldern) − Mindestens 80% der Umsätze lassen sich direkt, indirekt oder mittelbar indirekt betroffenen Tätigkeiten zuordnen ZUSCHUSSHÖHE: 75% vom Umsatz im November/Dezember 2019 ABLAUF ANTRAGSVERFAHREN Überblick Förderprogramme Corona Anrechnung erzielter Umsätze im November/Dezember 2020 1. Stufe: Antragstellung und Soloselbstständige bis TEUR 5 − wenn mehr als 25% im Vergleich zu 2019 (keine Überförderung) Abschlagszahlung − eigenständige Antragstellung via Elster soll − Gastronomie: keine Anrechnung von Außerhaus-Umsätzen − Antragstellung bis 30.04.2021 möglich sein (Elster-Zertifikat erforderlich) − Abschlagszahlung 50% max. TEUR Übrige Unternehmen Anrechnung anderer Förderungen 50 − Kurzarbeitergeld inkl. SV-Erstattungen − Antragstellung ausschließlich Online über 2. Stufe: Auszahlung Restbetrag registrierten WP oder StB − Überbrückungshilfe II inkl. Landesprogrammen − Nach Prüfung der Angaben − BANSBACH ist registriert und unterstützt bei − Versicherungsentschädigungen 3. Stufe: Schlussabrechnung den Anträgen Maximal TEUR 1.000 (Erweiterung angekündigt) − Bis 31.12.2021 5
— 4. Corona-Überbrückungshilfe – Phase III ANKÜNDIGUNG Erstattung von betrieblichen Fixkosten für November 2020 bis Juni 2021 VERLÄNGERUNG DER ÜBERBRÜCKUNGSHILFE II MIT WEITEREN VERBESSERUNGEN Eingangsvoraussetzung Deutliche Vereinfachung: Umsatzrückgänge − Umsatzrückgang im November 2020 bis Juni 2021 von jeweils mindestens 30% gegenüber dem Vergleichsmonat 2019 Erhöhung bisher max. TEUR 50 p.M., jetzt Förderhöchstbetrag − max. TEUR 1.500 p.M. Ausweitung bisher nur KMU, jetzt Antragsberechtigung − Alle Unternehmen bis 750 Mio. EUR Umsatz jetzt auch − Kosten für Umbau, Renovierung und Modernisierung für Hygienemaßnahmen, max. TEUR 20 p.M. Erweiterung der − Kosten für Corona-induzierte Digitalisierung (Online-Shop u.ä.), max. TEUR 20 förderfähigen Kosten − planmäßige Abschreibungen bis zu 50% − Wertverluste auf Saisonware (insbesondere im Einzelhandel!) Maiximalbetrag und − max. TEUR 4.000 in Summe mit anderen Corona-Hilfen Überblick Förderprogramme Corona Kappung − für Beträge über 1 Mio. EUR: Kappung auf 70%/90% der Verluste (abhängig von Unternehmensgröße) da oftmals keine Fixkosten Neustarthilfe für − bis zu TEUR 7,5 als Betriebskostenpauschale, abhängig vom Umsatz 2019 Soloselbstständige − bei Umsatzverlusten von min. 60% im ersten Halbjahr 2021 gegenüber 50% des Jahresumsatzes 2019 − Reduktion, wenn Umsatzverluste im ersten Halbjahr 2021 geringer als 60% KONKRETE UMSETZUNG IM EINZELNEN NOCH ABZUWARTEN START ANTRAGSTELLUNG VORAUSSICHTLICH IM LAUFE FEBRUAR 2021 6
— 5. KfW-Corona-Hilfe – Schnellkredit 2020 (KfW-Programm 078) IM DETAIL 100% Risikoübernahme durch die Keine Risikoüberprüfung durch Keine Sicherheiten, Zielstellung schnelle Bearbeitung von Anträgen KfW die Hausbank oder die KfW nur Schufa-Auskunft und Auszahlung an Unternehmen VORAUSSETZUNGEN KONDITIONEN − Für alle Unternehmen, Einzelunternehmer und − Kredithöhe (abhängig von Unternehmensgröße): Soloselbstständige, die mindestens seit Januar 2019 am bis zu 10 Mitarbeiter: max. 300.000 EUR Markt sind bis zu 50 Mitarbeiter: max. 500.000 EUR − Erzielung von Gewinn in 2019 oder in Summe der letzten 3 mehr als 50 Mitarbeiter: max. 800.000 EUR Jahre Pro Unternehmensgruppe maximal bis zu 25% des Jahresumsatzes 2019 − KEINE Unternehmen, die zum 31.12.2019 in Schwierigkeiten − Laufzeit: bis zu 10 Jahre waren – ACHTUNG: Gilt nicht für Klein- und − Tilgungsfrei 0 bis 2 Jahre möglich Kleinstunternehmen − Eine Sondertilgung jederzeit möglich, ohne Vorfälligkeitsentschädigung − KEINE Gewinn- oder Dividenden-Ausschüttungen − Zinssatz derzeit 3% p.a. während der Kreditlaufzeit, außer marktübliches GF-Gehalt (max. TEUR 150 p.a. und p.P.)/Entnahmen für KOMBINATION ZU ANDEREN FÖRDERPROGRAMMEN Geschäftsinhaber − Zusätzlich können auch die Zuschüsse der Soforthilfeprogramm des Bundes und der Länder − Einige Sektorausschlüsse, z.B. Rüstungsindustrie genutzt werden, soweit die Förderung insgesamt unter 800.000 EUR Gesamtnennbetrag pro Unternehmen bleibt. Überblick Förderprogramme Corona FÖRDERUNG − Wechsel vom KfW-Sonderprogramm (037 / 047 / 075 / 076 / 855) zum KfW-Schnellkredit 2020 (Programmnummer 078) ist ausgeschlossen. − Investitionen (Maschinen und Ausstattung) − Ausgeschlossen ist auch eine Kumulierung mit Instrumenten des Wirtschaftsstabilisierungsfonds − Betriebsmittel (Liquiditätsbedarf) oder mit Programmen der Bürgschaftsbanken, die wegen der Coronakrise erweitert wurden. − KEINE Umschuldungen oder Kreditablösungen − KEINE Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen, Prolongationen ANTRAGSTELLUNG UND FRIST − KEINE Beraterkosten, die den Durchschnitt der Jahre 2017 – − Antrag bis spätestens 30.06.2021 über die Hausbank 2019 um mehr als 10 % überschreiten 7
Optionale Kapitelnavigation, Arial 8 pt in Grau — 6. Mit BANSBACH in vier Schritten zur Corona-Hilfe 1 2 3 4 QUICK CHECK BEAUFTRAGUNG ANTRAGS- SCHLUSSDURCHSICHT ANTRAGS- BEARBEITUNG UND BEARBEITUNG UND ANTRAGSTELLUNG AUSZAHLUNG Wir führen als erstes Mit der Beauftragung Mit Arbeitshilfen und Sie erhalten eine Der eingereichte Antrag einen Quick-Check durch, erteilen Sie uns das Checklisten unterstützen Zusammenfassung der wird von der im jeweiligen ob Überbrückungshilfe, Mandat, die Antragstellung wir Sie bei der schnellen eingereichten Daten zur Bundesland zuständigen November- und auf der Online-Plattform und vollständigen Schlussdurchsicht. Stelle bearbeitet. Nach Dezemberhilfe für Ihr durchzuführen. Bereitstellung der Danach wird Ihr Antrag Bewilligung wird die Unternehmen notwendigen Unterlagen eingereicht. Überbrückungshilfe direkt grundsätzlich möglich ist - und Nachweise. Uns auf Ihr Konto überwiesen. kostenlos und ermöglicht dies die zügige unverbindlich. und effiziente Durchführung Überblick Förderprogramme Corona der vorgeschriebenen Plausibilitätsprüfungen. SIE MÖCHTEN CORONA-HILFEN BEANTRAGEN? Wenden Sie sich an Ihren Mandatsverantwortlichen oder kontaktieren Sie uns unter ueberbrueckungshilfe@bansbach-gmbh.de! 8
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