WOHNUNGSWIRTSCHAFT UND ELEKTROMOBILITÄT - Architekt Dr.-Ing. Klaus-Dieter Clausnitzer - Fraunhofer IFAM
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WOHNUNGSWIRTSCHAFT UND ELEKTROMOBILITÄT Chancen und Herausforderungen Architekt Dr.-Ing. Klaus-Dieter Clausnitzer Fraunhofer IFAM, Abtlg. Elektromobilität Verbandstag vdw Niedersachsen – Bremen Wilhelmshaven, 4. September 2019 © Fraunhofer Seite 1
Grundlagen Die Wohnungswirtschaft ist mehrfach tangiert: Versorgung eines erheblichen Teils der Verkehrsteilnehmer mit Parkraum durch ca. 10 Mio. Stellplätze. „Big Player“ ! E-Mob. bewirkt Minderung Verkehrslärm ruhigere Quartiere höhere Aufenthaltsqualität ggf. höhere Mieten und Verkaufspreise Reduktion von CO2-Emissionen im Verkehr: Die E-Mob kann den Druck auf den Gebäudebereich reduzieren E-Mob ist innovativ und imagefördernd brauchbar für die Wohnungswirtschaft © Fraunhofer Seite 2
Grundlagen Die aktuelle Bald könnte die Situation ist so: Situation so sein: „… Ich würde mir jedenfalls nur ein E-Auto kaufen, „Ich würde die wenn ich an meinem Wohnung nur mieten, Wohnungsstellplatz mein wenn ich dort mein Kfz über Nacht laden kann.“ Fahrzeug laden kann.“ Leserbrief in ACE Lenkrad 7/2015 … die Autoindustrie … die Wohnungswirtschaft hat das Problem. hat das Problem. © Fraunhofer Seite 3
Grundlagen Vorteile Elektromobilität 1. Effizienzverbesserung: Wirkungsgrad Verbrennungsmotor: 25-30 %, Wirkungsgrad Elektromotor: > 90 % 2. Lokale Emissionsfreiheit 3. Insgesamt geringere Treibhaus-Emissionen: Bereits seit 2015 liegen die Treibhausgas-Emissionen eines Elektrofahrzeugs um 12 bis 23 % unter denen eines vergleichbaren Benzin- oder Dieselfahrzeugs (inkl. Fahrzeug- und Batterieproduktion). Quelle: Energie-Kommune 10/2016 unter Berufung auf BMUB 4. Nutzung regenerativer Energie für die Mobilität / Dezentrale heimische (!) Energieerzeugung möglich 5. Lärmreduktion © Fraunhofer Seite 4
Grundlagen Elektroautos, wichtigste Typen Reines Batteriefahrzeug (BEV, battery electric vehicle) Plug-In-Hybridelektrofahrzeuge (PHEV, plug-in hybrid electric vehicle). Verbrennungsmotor + Batterie + Elektromotor. Die Batterie wird über die Bremsenergie, aber auch von außen geladen. ca. 50 km rein elektrisch, ansonsten Verbrennungsmotor. Fotos: Clausnitzer Hybrid. Verbrennungsmotor + Batterie + Elektromotor. Die Batterie wird über die Bremsenergie geladen. Rein elektrisch meist unter 20 km, ansonsten Verbrennungsmotor. Beispiel: https://www.youtube.com/watch?v=MAPsnsyRb_E&list=PLpim-8rnMO4TrAWYqW1OXj5BZ0Ti4vCzG © Fraunhofer Seite 5
Grundlagen Elektroautos Typischer Verbrauch: 13 bis 17 kWh/100 km (zum Vergleich: 7 l Diesel / 100 km = ca. 70 kWh/100 km) 10.000 km = 1.500 kWh Strom= ca. 435 € Energiekosten pro Jahr. Garagenmiete ist höher! Energiekosten Verbrenner: ca. 1.250 €/a Anschaffungspreis: aktuell noch 3.000 bis 6.000 € Mehrkosten Reichweite oft noch < 150 km, aber in zwischen etliche mehr, z.B.: Renault ZOE Z.E. 50, 52 kWh-Akku, 390 km Reichweite, ab 23.900 € + 59 € Batteriemiete pro Monat Nissan Leaf e+, 62 kWh-Akku, 385 km Reichweite, ab 44.700 € Liste der förderfähigen reinen Elektrofahrzeuge enthält ca. 160 Modelle Quelle: Renault Meistgefördertes E-Auto in D: Renault ZOE (Quelle: https://www.electrive.net/2019/07/02/125-408-umweltbonus-antraege-bis-ende-juni/ © Fraunhofer Seite 6
Grundlagen Emissionen von Elektroautos auf der Straße keine Stickoxyd-Emissionen keine CO2-Emissionen keine direkten Feinstaub-Emissionen Lebenszyklus-Emissionen Beispiel Stickoxyd Quellen: BMU: Wie umweltfreundlich sind Elektroautos? 7/18 und BMU: Elektromobilität – Was bringt sie mir? 9/2018 © Fraunhofer Seite 7
Politik bezüglich Elektromobilität Beschlusslage Bundesregierung / Bundestag, Beispiele Ziel: 1 Mio. Elektroautos in 2020 Bis 2020 mindestens 100.000 Ladepunkte (Quelle: Koalitionsvertrag CDU, CSU, SPD) 2015 Elektromobilitätsgesetz (EmoG) LadesäulenVO vom Febr. 16: verbindl. Regeln / Steckerstandards / Pflicht der Meldung für Betreiber von öff. Ladepunkten > 3,7 kW 10 Jahre Kfz-Steuerbefreiung: wird bis 2030 verlängert Steuerfreies Laden am Arbeitsplatz E-Dienstwagenbesteuerung: 0,5 statt 1 % Neue Sonderabschreibung für BEV- Lieferfahrzeuge geplant: zusätzlich 50 %, Kabinettsbeschluss 31.7.19 Leasing-Aufwendungen sollen nur noch mit 10 statt 20 % bei der Gewerbesteuer berücksichtigt werden (Plan Juli 19) Steuerfreie Überlassung von Diensträdern und –pedelecs bis 2030 © Fraunhofer Seite 8
Politik bezüglich Elektromobilität Mieter und Lademöglichkeiten Bisher: kein Anspruch auf eine Lademöglichkeit Künftig: (durch Verankerung in BGB § 554 lt. Entwurf Bayerns und Ba.-Wü. v. 2.8.2019, noch im Gesetzgebungs- verfahren): Mieter kann „die Erlaubnis zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Maßnahmen und die Vornahme von Handlungen verlangen, die erforderlich sind, um eine Lademöglichkeit … auf einer ausschließlich dem Mieter vermieteten Stellfläche zu schaffen“ Vermieter kann bei Selbstvornahme verweigern oder wenn andere Interessen deutlich überwiegen © Fraunhofer Seite 9
Politik bezüglich Elektromobilität Wohnungseigentum und Lademöglichkeiten Bisher: grundsätzlich Zustimmung aller Eigentümer nach WEG § 22 Abs. 1 (bauliche Veränderung) erforderlich Künftig: (durch Verankerung im WEG §§ 16 u. 22 lt. Entwurf Bayerns und Ba.-Wü. v. 2.8.2019, noch im Gesetzesverfahren): Die WEG-Gemeinschaft kann mit Stimmenmehrheit Maßnahmen zur Herstellung von Lademöglichkeiten beschließen Jeder Wohnungseigentümer kann Maßnahmen zur Herstellung einer Lademöglichkeit für eine in seinem Sondereigentum stehende oder seinem Sondernutzungsrecht unterfallende Stellfläche verlangen Die Wohnungseigentümer können die Kostenverteilung mit Stimmenmehrheit beschließen Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass die Durchführung der von einem Wohnungseigentümer verlangten Maßnahme diesem überlassen wird © Fraunhofer Seite 10
Politik bezüglich Elektromobilität EU EU-Richtlinie 2018/844 (Änderung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) v. 30.5.18 (veröffentlicht 19.6.18). Umsetzung durch Deutschland bis 10.3.2020. Anforderungen an neue Wohngebäude bzw. solche, die einer größeren Renovierung unterzogen werden: Sofern das Gebäude über ≥ 10 Stellplätze verfügt: „Für jeden Stellplatz muss die Leitungsinfrastruktur, nämlich die Schutzrohre für Elektrokabel, errichtet werden, sofern der Parkplatz sich innerhalb des Gebäudes befindet oder an das Gebäude angrenzt und die Renovierungsarbeiten bei größeren Renovierungen den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Parkplatzes umfassen“. Aber Deutschland kann Ausnahmen beschließen: Bauantrag vor 11.3.21, oder „isolierte Kleinnetze“ oder Kosten > 7 % der Gesamtkosten der Renovierung © Fraunhofer Seite 11
Politik bezüglich Elektromobilität Finanzielle Förderung des Bundes (I) „Umweltbonus“: Kaufprämien für Elektrofahrzeuge (derzeit Befristung bis 31.12.2020) für rein elektr. Fahrzeuge: 2.000 € vom Staat und ≥ 2.000 € vom Hersteller für Plug-in-Hybride 1.500 € vom Staat und ≥ 1.500 € vom Hersteller Stand 31.7.2019: ca. 131.000 Anträge seit Juli 2016. (Quelle: BAFA) 229, 6 Mio. € der 600 Mio. € sind abgerufen (Stand 6/19). (Quelle: https://www.electrive.net/2019/07/02/125-408-umweltbonus-antraege-bis-ende-juni/ © Fraunhofer Seite 12
Politik bezüglich Elektromobilität Finanzielle Förderung des Bundes (II) BMVI: Förderrichtlinie Elektromobilität v. 5.12.2017 Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur Förderung des Aufbaus öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur. Vierter Aufruf vom 19.8.19: 5.000 Normalladestationen und 5.000 Schnellladestationen Förderhöhe Normalladepunkte < 22 kW: max. 40 %, max. 2.500 € Schnellladepunkte < 100 kW: max. 50 %; max. 12.000 €; ≥ 100 kW: Max 30.000 € Zusätzlich Netzanschlüsse bis 50.000 € Aufrüstung und Ersatzbeschaffung bestehender Ladepunkte Auswahlverfahren nach regionalem Bedarf (Tourismus!) und Wirtschaftlichkeit. Beim 2.ten Förderaufruf war kein vdw-Unternehmen dabei! 3.ter Aufruf: Lage noch unklar. Bewilligungen erst Sept 19. © Fraunhofer Seite 13
Politik bezüglich Elektromobilität Finanzielle Förderung des Bundes (III) KfW-Umweltprogramm 240/241 Zinsgünstige Kredite für Unternehmen und Freiberufler zur … Anschaffung von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit Elektroantrieb , Hybrid- u. Brennstoffzellenfahrzeugen, sofern deren CO2-Emissionen 50 g/km nicht übersteigen oder deren elektrische Reichweite mindestens 40 km beträgt Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge Ab 1,03 % eff. Jahreszins, nach Bonität; bis 10 Mio. € pro Vorhaben; bis 20 Jahre Laufzeit © Fraunhofer Seite 14
Politik bezüglich Elektromobilität Finanzielle Förderung des Bundes (IV) KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren“ Nr. 151/152/430 und „Energieeffizient Bauen“ Nr. 153 Im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen … Errichtung von Ladestationen Tilgungszuschuss richtet sich nach erreichtem Effizienzhausstandard (Sanierung: 12,5 bis 27,5 %; Neubau 5 bis 15 %) © Fraunhofer Seite 15
Politik bezüglich Elektromobilität Finanzielle Förderung der Länder (Beispiele) Hamburg Förderung zw. 40 u 60 %, auch f. Mieter, WEG-Eigentümer und Wohnungsunternehmen; Leasing möglich; Lade- management mit Laststeuerung, Anträge an IFB HH www.ifbhh.de und www.elbe-hh.de Nordrhein-Westfalen Seit Ende 2017: Zuschuss für private Ladestationen bis 1.000 € (max. 50 %) und für Unternehmen, die öffentliche Ladepunkte errichten: max. 5.000 € (max. 50 %) Niedersachsen und Bremen nix !!! Handlungsbedarf für den vdw! © Fraunhofer Seite 16
Politik und Markt Bestand an Pkw am 1.1.2019 in Deutschland © Fraunhofer Seite 17
Politik und Markt Marktentwicklung E-Bikes Erwarteter Absatz 2018: 980.000 (2011: 310.000) Jedes vierte neue Fahrrad war 2018 ein E-Bike. Tendenz: steigend Ende 2018: ca. 4,5 Mio. E-Bikes bei Gesamtbestand von ca. 75,5 Mio. Fahrrädern (ca. 6 %) Verkaufte Fahrräder und E-Bikes 2018 (Quelle: ZIV) © Fraunhofer Seite 18
Politik und Markt Fazit Marktentwicklung Elektro-Pkw bis 2021 Elektro-PKW: untergeordnete Rolle (100.000 Elektro-PKW = 0,25 %) ab 2021 schnellere Marktentwicklung Pedelecs Rasant steigende Zahl, 2022 werden Pedelecs einen Anteil von 10 % am Gesamtbestand an Fahrrädern haben ( ca. 7 Mio. Pedelecs) © Fraunhofer Seite 19
Wohnungswirtschaft und Elektromobilität Elektroautos (blau: unter Einfluss der Wohnungswirtschaft) Autos (Fahrzeuge des eigenen Unternehmens) Straßen Parkflächen (Parkplätze, Einzel-, Hoch- u. Tiefgaragen; Vermietung) Strom (örtl. Bereitstellung, Abrechnung; eig. Erzeugung PV u. BHKW ) Ladepunkte (Wo? Art?) Kommunikation (Wo ist ein freier Ladepunkt? Was kostet das Laden?) E-Bikes E-Bikes (Fahrzeuge des eigenen Unternehmens; Verleih) Radwege, Straßen Abstellflächen / Verwahrsysteme (Rampen, Boxen, Bügel) © Fraunhofer Seite 20
Wohnungswirtschaft und Elektromobilität Ladepunkte - Ausgangssituation 1. 85 - 95 % der potentiellen Nutzer wollen zu Hause oder am Arbeitsplatz laden F o t 2. Ladepunkte im öffentlichen Bereich sind o : C rechtlich schwierig l a u s n technisch aufwändig i t z e 3. Im Bereich der Wohnungswirtschaft geht es wesentlich billiger r und einfacher! 4. Ein separates Geschäftsmodell der Wohnungswirtschaft zur Ladeinfrastruktur erscheint nicht möglich © Fraunhofer Seite 21
Wohnungswirtschaft und Elektromobilität Benzin-Tankstelle uneingeschränkter Zugang für jeden schneller Tankvorgang seltener Tankvorgang (bei 10.000 km/a ca. 20 Tankvorgänge p.a.) ein einziges Preissystem (Preis pro Liter) hohe Preistransparenz (Preis pro Liter schließt die Tankstelleninfrastruktur ein) keine Gebietsmonopole, sondern Preiswettbewerb © Fraunhofer Seite 22
Marktattraktivität von (E-) Mobilitäts-Geschäftsmodellen für Wohnungsunternehmen Markt A Wissens- basierte Geschäftsmodelle attraktivität • A1 Quartiere: Mobilitätskonzepte und Standortfindung hoch B Transport- orientierte Geschäftsmodelle • B1 (E-) Car-sharing D1 D2 • B2 Fahrzeugvermietung (PKW, Lastenräder, …) A1 C4 C Ladedienst – und Stellplatz- orientierte Geschäftsmodelle • C1 Ladepunkt-Errichtung mittel • C2 Ladepunkt-Betrieb C5 • C3 Stromverkauf und -abrechnung • C4 feste Stellplatzvermietung (Stellplatz, Garage, B1 C1 B2 Tiefgarage; Fahrradboxen, …) C2 • C5 variable Stellplatzvermietung (Parkhaus, C3 öffentliches Laden) gering D Attraktivitäts- orientierte Geschäftsmodelle • D1 Erreichung bestimmter Zielgruppen gering mittel hoch • D2 Öffentlichkeitsarbeit (Zukunft, Klimaschutz, Wettbewerbsstärke Innovation, …) Quelle: eig. Überlegung auf Basis von Wachner/Hackbarth/Hoffmann/Löbbe 2019 in: Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 5/2019 © Fraunhofer IFAM 03/2019 23
Wohnungswirtschaft und Elektromobilität Geschäftsmodelle II Vielfalt bei den Tarifen und dem Bezahlen! Ladetarife unterschiedlich: nach kWh, nach Zeit, pauschal, Mix, Koppelprodukte mit Haushaltsstrom, … Laden an fremder Ladesäule i.d.R. deutlich teurer: Für 100 km zahlt man auch schon mal 16 € statt 6 € (Vergleichspreis Spritauto ca. 8,70 €) Bezahlen: Kreditkarte, paypal, Parkschein, Mobilfunkvertrag, aufladbare Ladekarte, kostenfrei, … Neueste Entwicklung in Berlin: einheitliche Preise an öff. Ladepunkten in Berlin: 39 ct/kWh an AC, 59 ct/kWh an DC-Punkten. © Fraunhofer Seite 24
Wohnungswirtschaft und Elektromobilität Erwarte Anzahl an Elektro-PKW pro Mehrfamilienhaus Gebäude mit Gebäude mit 6 Wohnungen 12 Wohnungen Pessi- Opti- Pessi- Opti- Grob Grob mistisch mistisch mistisch mistisch 2020 bzw. 1 0,06 0,11
Wohnungswirtschaft und Elektromobilität E-Mob-Projekte der Wohnungswirtschaft Inzwischen gibt es viele! Aber: Es ist wenig öffentlich dokumentiert. Bei etlichen Wohnungsunternehmen auf Internetseiten nichts zu finden! (auch nicht als Mietinteressent) Quelle: Siedlungswerk Stuttgart Trends: 1. Sprit → Strom 2. Mein → Unser Beispiel: VBW (Bochum): E-Mobil-Stationen in Quartieren mit Elektro- autos, E-Bikes und E-Lastenrädern, Zusammenarbeit mit Stadtwerken und ÖPNV © Fraunhofer Seite 26
Wohnungswirtschaft und Elektromobilität Finanzielle Dimensionen Ladetechnik single-user-Stellplatz z.B. Ladesäule Schnell-Ladesäule in Tiefgarage (öffentlich) (öffentlich) Leistung i.d.R. 3,7 -11 kW i.d.R. ab 22 kW ≥ 50 kW Ladepunkte / Art 1 2 1-3 Wallbox Ladesäule oder Multi-Charger-Ladesäule aufgeständerte Wallboxen Hardware ADAC-Testsieger: 2.500 bis 5.000 € 15.000 bis 25.000 € 525 € inkl. Mwst. (11 kW) Netzanschluss 0 – 2.000 € 2.000 € 5.000 € Genehmigung / Planung / 500 € 1.000 € 1.500 € Standortsuche Montage / Baukosten / 500 € 2.000 € 3.500 € Beschilderung Summe Einmalbeträge > 1.500 € 8.500 € 24.000 – 34.000 € Quelle: u.a. NPE 2015, ADAC- Homepage Aug 2019 © Fraunhofer Seite 27
Wohnungswirtschaft und Elektromobilität Beispiele für Kooperationspartner E.ON-Avacon Leistungen nur im Verteilnetzgebiet von Avacon Verkauf und Betrieb von Lade-Infrastruktur Stationäres Lastmanagement machbar EWE Contracting-Angebot z.B. f. Wohnungsunternehmen (Wohnungsunternehmen soll die Infrastruktur zahlen) deutschlandweit Abrechnung des Strom i.d.R. mit dem Mieter (aktuell nur Zeit und Ladekarte) Lastmanagement möglich In Zukunft: Ausschreibung der Standorte für Ladesäulen! Bestes Angebot auswählen. Stuttgart macht das seit Aug. 19 für 346 Ladestationen © Fraunhofer Seite 28
Schlussbemerkungen Die Elektromobilität ist für die Wohnungswirtschaft vorteilhaft! To do für den vdw: 1. Förderung von Ladestationen in Miet- und Eigentumsobjekten durch Niedersachsen und Bremen verlangen E-MOB kommt! 2. Auf die kommenden gesetzlichen Anforderungen vorbereiten 3. Umgang mit Elektromobilität dokumentieren © Fraunhofer Seite 29
Schlussbemerkungen Unsere Unterstützung Beratung für Sie bei der Anschaffung eigener Elektrofahrzeuge, Ladestationen und Stromspeicher sowie zur Abrechnung mit Mietern Seminare für Architekten u.ä. GIS-gestützte Optimierung der Auswahl von Standorten für die Ladeinfrastruktur Vermittlung von Car-Sharing-Angeboten für die Elektromobilität Beratung zu Angeboten von Energieversorgern Beratung zum Zusammenspiel mit PV-Anlagen, Kraft-Wärme-Kopplung und Haus-Strom-Speichern (Erhöhung des Eigenstromverbrauchs durch Elektromobilität) Einbindung Ihres Unternehmens in Forschungsprojekte © Fraunhofer Seite 30
Schlussbemerkungen Elektromobilität? Echte Chance nur mit der Wohnungswirtschaft! © Fraunhofer Seite 31
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