WOHNUNGSWIRTSCHAFT UND ELEKTROMOBILITÄT - Architekt Dr.-Ing. Klaus-Dieter Clausnitzer - Fraunhofer IFAM

Die Seite wird erstellt Niels-Arne Kessler
 
WEITER LESEN
WOHNUNGSWIRTSCHAFT UND ELEKTROMOBILITÄT - Architekt Dr.-Ing. Klaus-Dieter Clausnitzer - Fraunhofer IFAM
WOHNUNGSWIRTSCHAFT UND
                       ELEKTROMOBILITÄT

                             Chancen und Herausforderungen

                         Architekt Dr.-Ing. Klaus-Dieter Clausnitzer

                           Fraunhofer IFAM, Abtlg. Elektromobilität

                Verbandstag vdw Niedersachsen – Bremen

                              Wilhelmshaven, 4. September 2019

© Fraunhofer   Seite 1
WOHNUNGSWIRTSCHAFT UND ELEKTROMOBILITÄT - Architekt Dr.-Ing. Klaus-Dieter Clausnitzer - Fraunhofer IFAM
Grundlagen

 Die Wohnungswirtschaft ist mehrfach tangiert:

          Versorgung eines erheblichen Teils der Verkehrsteilnehmer mit
           Parkraum durch ca. 10 Mio. Stellplätze.        „Big Player“ !
          E-Mob. bewirkt Minderung Verkehrslärm              ruhigere
           Quartiere           höhere Aufenthaltsqualität           ggf.
           höhere Mieten und Verkaufspreise
          Reduktion von CO2-Emissionen im Verkehr: Die E-Mob kann
           den Druck auf den Gebäudebereich reduzieren
          E-Mob ist innovativ und imagefördernd             brauchbar
           für die Wohnungswirtschaft

© Fraunhofer    Seite 2
WOHNUNGSWIRTSCHAFT UND ELEKTROMOBILITÄT - Architekt Dr.-Ing. Klaus-Dieter Clausnitzer - Fraunhofer IFAM
Grundlagen

        Die aktuelle                   Bald könnte die
        Situation ist so:              Situation so sein:
        „… Ich würde mir jedenfalls
        nur ein E-Auto kaufen,         „Ich würde die
        wenn ich an meinem             Wohnung nur mieten,
        Wohnungsstellplatz mein        wenn ich dort mein
        Kfz über Nacht laden kann.“    Fahrzeug laden kann.“
           Leserbrief in ACE Lenkrad
           7/2015

               … die Autoindustrie     … die Wohnungswirtschaft
               hat das Problem.        hat das Problem.

© Fraunhofer         Seite 3
WOHNUNGSWIRTSCHAFT UND ELEKTROMOBILITÄT - Architekt Dr.-Ing. Klaus-Dieter Clausnitzer - Fraunhofer IFAM
Grundlagen
Vorteile Elektromobilität

1. Effizienzverbesserung: Wirkungsgrad Verbrennungsmotor:
   25-30 %, Wirkungsgrad Elektromotor: > 90 %
2. Lokale Emissionsfreiheit
3. Insgesamt geringere Treibhaus-Emissionen: Bereits seit 2015
   liegen die Treibhausgas-Emissionen eines Elektrofahrzeugs um
   12 bis 23 % unter denen eines vergleichbaren Benzin- oder
   Dieselfahrzeugs (inkl. Fahrzeug- und Batterieproduktion). Quelle:
        Energie-Kommune 10/2016 unter Berufung auf BMUB

4. Nutzung regenerativer Energie für die Mobilität /
   Dezentrale heimische (!) Energieerzeugung möglich
5. Lärmreduktion

© Fraunhofer        Seite 4
WOHNUNGSWIRTSCHAFT UND ELEKTROMOBILITÄT - Architekt Dr.-Ing. Klaus-Dieter Clausnitzer - Fraunhofer IFAM
Grundlagen
 Elektroautos, wichtigste Typen

  Reines Batteriefahrzeug (BEV, battery electric vehicle)
  Plug-In-Hybridelektrofahrzeuge (PHEV, plug-in hybrid electric
   vehicle). Verbrennungsmotor + Batterie + Elektromotor. Die
   Batterie wird über die Bremsenergie, aber auch von außen
   geladen. ca. 50 km rein elektrisch, ansonsten Verbrennungsmotor.

                                                                                              Fotos: Clausnitzer

  Hybrid. Verbrennungsmotor + Batterie + Elektromotor. Die
   Batterie wird über die Bremsenergie geladen. Rein elektrisch
   meist unter 20 km, ansonsten Verbrennungsmotor. Beispiel:
        https://www.youtube.com/watch?v=MAPsnsyRb_E&list=PLpim-8rnMO4TrAWYqW1OXj5BZ0Ti4vCzG

© Fraunhofer       Seite 5
WOHNUNGSWIRTSCHAFT UND ELEKTROMOBILITÄT - Architekt Dr.-Ing. Klaus-Dieter Clausnitzer - Fraunhofer IFAM
Grundlagen
Elektroautos
 Typischer Verbrauch: 13 bis 17 kWh/100 km (zum Vergleich: 7 l
  Diesel / 100 km = ca. 70 kWh/100 km)
 10.000 km = 1.500 kWh Strom= ca. 435 € Energiekosten pro Jahr.
  Garagenmiete ist höher! Energiekosten Verbrenner: ca. 1.250 €/a
 Anschaffungspreis: aktuell noch 3.000 bis 6.000 € Mehrkosten
 Reichweite oft noch < 150 km, aber in zwischen etliche mehr, z.B.:
           Renault ZOE Z.E. 50, 52 kWh-Akku, 390 km Reichweite, ab 23.900 € + 59 €
            Batteriemiete pro Monat
           Nissan Leaf e+, 62 kWh-Akku, 385 km Reichweite, ab 44.700 €

 Liste der förderfähigen reinen Elektrofahrzeuge enthält ca. 160
  Modelle                                               Quelle: Renault

               Meistgefördertes E-Auto in D: Renault ZOE
                (Quelle: https://www.electrive.net/2019/07/02/125-408-umweltbonus-antraege-bis-ende-juni/

© Fraunhofer     Seite 6
Grundlagen
  Emissionen von Elektroautos auf der Straße
   keine Stickoxyd-Emissionen
   keine CO2-Emissionen
   keine direkten Feinstaub-Emissionen

  Lebenszyklus-Emissionen
  Beispiel Stickoxyd

Quellen: BMU: Wie umweltfreundlich sind Elektroautos? 7/18 und BMU: Elektromobilität – Was bringt sie mir? 9/2018

© Fraunhofer         Seite 7
Politik bezüglich Elektromobilität
Beschlusslage Bundesregierung / Bundestag, Beispiele
        Ziel: 1 Mio. Elektroautos in 2020
        Bis 2020 mindestens 100.000 Ladepunkte (Quelle: Koalitionsvertrag CDU, CSU, SPD)
        2015 Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
        LadesäulenVO vom Febr. 16: verbindl. Regeln / Steckerstandards /
         Pflicht der Meldung für Betreiber von öff. Ladepunkten > 3,7 kW
        10 Jahre Kfz-Steuerbefreiung: wird bis 2030 verlängert
        Steuerfreies Laden am Arbeitsplatz
        E-Dienstwagenbesteuerung: 0,5 statt 1 %
        Neue Sonderabschreibung für BEV- Lieferfahrzeuge geplant:
         zusätzlich 50 %, Kabinettsbeschluss 31.7.19
        Leasing-Aufwendungen sollen nur noch mit 10 statt 20 % bei der
         Gewerbesteuer berücksichtigt werden (Plan Juli 19)
        Steuerfreie Überlassung von Diensträdern und –pedelecs bis 2030
© Fraunhofer    Seite 8
Politik bezüglich Elektromobilität

 Mieter und Lademöglichkeiten

 Bisher: kein Anspruch auf eine Lademöglichkeit
 Künftig: (durch Verankerung in BGB § 554 lt. Entwurf
 Bayerns und Ba.-Wü. v. 2.8.2019, noch im Gesetzgebungs-
 verfahren):
  Mieter kann „die Erlaubnis zu baulichen Veränderungen oder
   sonstigen Maßnahmen und die Vornahme von Handlungen
   verlangen, die erforderlich sind, um eine Lademöglichkeit …
   auf einer ausschließlich dem Mieter vermieteten Stellfläche zu
   schaffen“
  Vermieter kann bei Selbstvornahme verweigern oder wenn
   andere Interessen deutlich überwiegen

© Fraunhofer   Seite 9
Politik bezüglich Elektromobilität
Wohnungseigentum und Lademöglichkeiten
Bisher: grundsätzlich Zustimmung aller Eigentümer nach WEG § 22
Abs. 1 (bauliche Veränderung) erforderlich
Künftig: (durch Verankerung im WEG §§ 16 u. 22 lt. Entwurf
Bayerns und Ba.-Wü. v. 2.8.2019, noch im Gesetzesverfahren):
 Die WEG-Gemeinschaft kann mit Stimmenmehrheit Maßnahmen zur
  Herstellung von Lademöglichkeiten beschließen
 Jeder Wohnungseigentümer kann Maßnahmen zur Herstellung einer
  Lademöglichkeit für eine in seinem Sondereigentum stehende oder
  seinem Sondernutzungsrecht unterfallende Stellfläche verlangen
 Die Wohnungseigentümer können die Kostenverteilung mit
  Stimmenmehrheit beschließen
 Die Wohnungseigentümer können beschließen, dass die
  Durchführung der von einem Wohnungseigentümer verlangten
  Maßnahme diesem überlassen wird

© Fraunhofer   Seite 10
Politik bezüglich Elektromobilität
EU
EU-Richtlinie 2018/844 (Änderung der EU-Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden) v. 30.5.18 (veröffentlicht
19.6.18). Umsetzung durch Deutschland bis 10.3.2020.
Anforderungen an neue Wohngebäude bzw. solche, die einer
größeren Renovierung unterzogen werden:
 Sofern das Gebäude über ≥ 10 Stellplätze verfügt: „Für jeden
  Stellplatz muss die Leitungsinfrastruktur, nämlich die Schutzrohre
  für Elektrokabel, errichtet werden, sofern der Parkplatz sich
  innerhalb des Gebäudes befindet oder an das Gebäude angrenzt
  und die Renovierungsarbeiten bei größeren Renovierungen den
  Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Parkplatzes
  umfassen“.
 Aber Deutschland kann Ausnahmen beschließen: Bauantrag vor
  11.3.21, oder „isolierte Kleinnetze“ oder Kosten > 7 % der
  Gesamtkosten der Renovierung
© Fraunhofer   Seite 11
Politik bezüglich Elektromobilität
 Finanzielle Förderung des Bundes (I)

 „Umweltbonus“: Kaufprämien für Elektrofahrzeuge (derzeit
 Befristung bis 31.12.2020)

  für rein elektr. Fahrzeuge: 2.000 € vom Staat und ≥ 2.000 € vom
   Hersteller
  für Plug-in-Hybride 1.500 € vom Staat und ≥ 1.500 € vom
   Hersteller

  Stand 31.7.2019: ca. 131.000 Anträge seit Juli 2016. (Quelle: BAFA)
  229, 6 Mio. € der 600 Mio. € sind abgerufen (Stand 6/19). (Quelle:
        https://www.electrive.net/2019/07/02/125-408-umweltbonus-antraege-bis-ende-juni/

© Fraunhofer            Seite 12
Politik bezüglich Elektromobilität
 Finanzielle Förderung des Bundes (II)
 BMVI: Förderrichtlinie Elektromobilität v. 5.12.2017
 Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur Förderung des Aufbaus öffentlich
 zugänglicher Ladeinfrastruktur. Vierter Aufruf vom 19.8.19:
      5.000 Normalladestationen und 5.000 Schnellladestationen
      Förderhöhe Normalladepunkte < 22 kW: max. 40 %, max. 2.500 €
      Schnellladepunkte < 100 kW: max. 50 %; max. 12.000 €; ≥ 100 kW:
       Max 30.000 €
      Zusätzlich Netzanschlüsse bis 50.000 €
      Aufrüstung und Ersatzbeschaffung bestehender Ladepunkte

   Auswahlverfahren nach regionalem Bedarf (Tourismus!) und
   Wirtschaftlichkeit.
    Beim 2.ten Förderaufruf war kein vdw-Unternehmen dabei!
    3.ter Aufruf: Lage noch unklar. Bewilligungen erst Sept 19.

© Fraunhofer   Seite 13
Politik bezüglich Elektromobilität
  Finanzielle Förderung des Bundes (III)
  KfW-Umweltprogramm 240/241
  Zinsgünstige Kredite für Unternehmen und Freiberufler zur …
   Anschaffung von gewerblich genutzten Fahrzeugen mit
    Elektroantrieb , Hybrid- u. Brennstoffzellenfahrzeugen, sofern
    deren CO2-Emissionen 50 g/km nicht übersteigen oder deren
    elektrische Reichweite mindestens 40 km beträgt
   Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge
   Ab 1,03 % eff. Jahreszins, nach Bonität; bis 10 Mio. € pro
    Vorhaben; bis 20 Jahre Laufzeit

© Fraunhofer   Seite 14
Politik bezüglich Elektromobilität
 Finanzielle Förderung des Bundes (IV)

 KfW-Programme „Energieeffizient Sanieren“ Nr.
 151/152/430 und „Energieeffizient Bauen“ Nr. 153
 Im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen …
  Errichtung von Ladestationen
  Tilgungszuschuss richtet sich nach erreichtem
   Effizienzhausstandard (Sanierung: 12,5 bis 27,5 %; Neubau 5 bis
   15 %)

© Fraunhofer   Seite 15
Politik bezüglich Elektromobilität
 Finanzielle Förderung der Länder (Beispiele)
 Hamburg
 Förderung zw. 40 u 60 %, auch f. Mieter, WEG-Eigentümer
 und Wohnungsunternehmen; Leasing möglich; Lade-
 management mit Laststeuerung, Anträge an IFB HH www.ifbhh.de
 und www.elbe-hh.de

 Nordrhein-Westfalen Seit Ende 2017: Zuschuss für private
 Ladestationen bis 1.000 € (max. 50 %) und für Unternehmen, die
 öffentliche Ladepunkte errichten: max. 5.000 € (max. 50 %)

 Niedersachsen und Bremen
 nix !!!                                Handlungsbedarf für den
                                                vdw!

© Fraunhofer     Seite 16
Politik und Markt
Bestand an Pkw am 1.1.2019 in Deutschland

© Fraunhofer   Seite 17
Politik und Markt
 Marktentwicklung E-Bikes
  Erwarteter Absatz 2018: 980.000 (2011: 310.000)
  Jedes vierte neue Fahrrad war 2018 ein E-Bike. Tendenz: steigend
  Ende 2018: ca. 4,5 Mio. E-Bikes bei Gesamtbestand von ca. 75,5
   Mio. Fahrrädern (ca. 6 %)

  Verkaufte Fahrräder und E-Bikes
  2018 (Quelle: ZIV)

© Fraunhofer   Seite 18
Politik und Markt
Fazit Marktentwicklung

Elektro-Pkw
 bis 2021 Elektro-PKW: untergeordnete Rolle
    (100.000 Elektro-PKW = 0,25 %)
 ab 2021 schnellere Marktentwicklung

Pedelecs
 Rasant steigende Zahl, 2022 werden Pedelecs einen Anteil
   von 10 % am Gesamtbestand an Fahrrädern haben ( ca. 7 Mio.
   Pedelecs)

© Fraunhofer   Seite 19
Wohnungswirtschaft und Elektromobilität
 Elektroautos                      (blau: unter Einfluss der Wohnungswirtschaft)
       Autos (Fahrzeuge des eigenen Unternehmens)
       Straßen
       Parkflächen (Parkplätze, Einzel-, Hoch- u. Tiefgaragen; Vermietung)
       Strom (örtl. Bereitstellung, Abrechnung; eig. Erzeugung PV u. BHKW )
       Ladepunkte (Wo? Art?)
       Kommunikation (Wo ist ein freier Ladepunkt? Was kostet das Laden?)

 E-Bikes
  E-Bikes (Fahrzeuge des eigenen Unternehmens; Verleih)
  Radwege, Straßen
  Abstellflächen / Verwahrsysteme (Rampen, Boxen, Bügel)

© Fraunhofer   Seite 20
Wohnungswirtschaft und Elektromobilität

  Ladepunkte - Ausgangssituation
  1. 85 - 95 % der potentiellen Nutzer wollen zu Hause oder am
     Arbeitsplatz laden                                              F
                                                                     o
                                                                     t
  2. Ladepunkte im öffentlichen Bereich sind                         o
                                                                     :

                                                                     C

          rechtlich schwierig
                                                                     l
                                                                     a
                                                                     u
                                                                     s
                                                                     n
          technisch aufwändig                                       i
                                                                     t
                                                                     z
                                                                     e

  3. Im Bereich der Wohnungswirtschaft geht es wesentlich billiger   r

     und einfacher!
  4. Ein separates Geschäftsmodell der Wohnungswirtschaft zur
     Ladeinfrastruktur erscheint nicht möglich

© Fraunhofer   Seite 21
Wohnungswirtschaft und Elektromobilität

  Benzin-Tankstelle
        uneingeschränkter Zugang für jeden
        schneller Tankvorgang
        seltener Tankvorgang (bei 10.000 km/a ca. 20 Tankvorgänge
         p.a.)
        ein einziges Preissystem (Preis pro Liter)
        hohe Preistransparenz (Preis pro Liter schließt die
         Tankstelleninfrastruktur ein)
        keine Gebietsmonopole, sondern Preiswettbewerb

© Fraunhofer    Seite 22
Marktattraktivität von (E-) Mobilitäts-Geschäftsmodellen
     für Wohnungsunternehmen

   Markt                                                                                      A Wissens- basierte Geschäftsmodelle
attraktivität                                                                                 • A1 Quartiere: Mobilitätskonzepte und
                                                                                                Standortfindung
        hoch                                                                                  B Transport- orientierte Geschäftsmodelle
                                                                                              • B1 (E-) Car-sharing
                                                                                      D1 D2   • B2 Fahrzeugvermietung (PKW, Lastenräder, …)

                 A1                                                                   C4      C Ladedienst – und Stellplatz- orientierte
                                                                                              Geschäftsmodelle
                                                                                              • C1 Ladepunkt-Errichtung
       mittel                                                                                 • C2 Ladepunkt-Betrieb
                                                    C5                                        • C3 Stromverkauf und -abrechnung
                                                                                              • C4 feste Stellplatzvermietung (Stellplatz, Garage,
                 B1      C1                B2                                                   Tiefgarage; Fahrradboxen, …)
                         C2                                                                   • C5 variable Stellplatzvermietung (Parkhaus,
                         C3                                                                     öffentliches Laden)
      gering
                                                                                              D Attraktivitäts- orientierte Geschäftsmodelle
                                                                                              • D1 Erreichung bestimmter Zielgruppen
                          gering                   mittel                      hoch           • D2 Öffentlichkeitsarbeit (Zukunft, Klimaschutz,
                                     Wettbewerbsstärke                                          Innovation, …)

      Quelle: eig. Überlegung auf Basis von Wachner/Hackbarth/Hoffmann/Löbbe                                 2019
      in: Energiewirtschaftliche Tagesfragen, 5/2019

     © Fraunhofer IFAM
     03/2019
                                                                                                                                               23
Wohnungswirtschaft und Elektromobilität
 Geschäftsmodelle II
 Vielfalt bei den Tarifen und dem Bezahlen!
  Ladetarife unterschiedlich: nach kWh, nach Zeit, pauschal, Mix,
   Koppelprodukte mit Haushaltsstrom, …
  Laden an fremder Ladesäule i.d.R. deutlich teurer: Für 100 km zahlt
   man auch schon mal 16 € statt 6 € (Vergleichspreis Spritauto ca.
   8,70 €)
  Bezahlen: Kreditkarte, paypal, Parkschein, Mobilfunkvertrag,
   aufladbare Ladekarte, kostenfrei, …
  Neueste Entwicklung in Berlin: einheitliche Preise an öff.
   Ladepunkten in Berlin: 39 ct/kWh an AC, 59 ct/kWh an DC-Punkten.

© Fraunhofer   Seite 24
Wohnungswirtschaft und Elektromobilität
 Erwarte Anzahl an Elektro-PKW pro Mehrfamilienhaus

                           Gebäude mit                 Gebäude mit
                           6 Wohnungen                12 Wohnungen
                Pessi-            Opti-           Pessi-           Opti-
                                          Grob                               Grob
               mistisch       mistisch           mistisch         mistisch

 2020
 bzw. 1         0,06              0,11
Wohnungswirtschaft und Elektromobilität
E-Mob-Projekte der Wohnungswirtschaft
          Inzwischen gibt es viele!
          Aber: Es ist wenig öffentlich dokumentiert. Bei etlichen
           Wohnungsunternehmen auf Internetseiten nichts zu finden!
           (auch nicht als Mietinteressent)

                                                                      Quelle: Siedlungswerk Stuttgart
 Trends:
 1. Sprit → Strom
 2. Mein → Unser

 Beispiel:
  VBW (Bochum): E-Mobil-Stationen in Quartieren mit Elektro-
   autos, E-Bikes und E-Lastenrädern, Zusammenarbeit mit
   Stadtwerken und ÖPNV

© Fraunhofer     Seite 26
Wohnungswirtschaft und Elektromobilität
Finanzielle Dimensionen
 Ladetechnik                   single-user-Stellplatz z.B.            Ladesäule            Schnell-Ladesäule
                                     in Tiefgarage                   (öffentlich)             (öffentlich)

 Leistung                           i.d.R. 3,7 -11 kW               i.d.R. ab 22 kW              ≥ 50 kW

 Ladepunkte / Art                         1                              2                         1-3
                                        Wallbox                    Ladesäule oder        Multi-Charger-Ladesäule
                                                              aufgeständerte Wallboxen

 Hardware                           ADAC-Testsieger:                2.500 bis 5.000 €      15.000 bis 25.000 €
                                    525 € inkl. Mwst.
                                        (11 kW)

 Netzanschluss                         0 – 2.000 €                      2.000 €                  5.000 €

 Genehmigung / Planung /                  500 €                         1.000 €                  1.500 €
 Standortsuche

 Montage / Baukosten /                    500 €                         2.000 €                  3.500 €
 Beschilderung

 Summe Einmalbeträge                    > 1.500 €                       8.500 €            24.000 – 34.000 €

                               Quelle: u.a. NPE 2015, ADAC- Homepage Aug 2019
© Fraunhofer        Seite 27
Wohnungswirtschaft und Elektromobilität
 Beispiele für Kooperationspartner
 E.ON-Avacon
  Leistungen nur im Verteilnetzgebiet von Avacon
  Verkauf und Betrieb von Lade-Infrastruktur
  Stationäres Lastmanagement machbar
 EWE
  Contracting-Angebot z.B. f. Wohnungsunternehmen
   (Wohnungsunternehmen soll die Infrastruktur zahlen) deutschlandweit
  Abrechnung des Strom i.d.R. mit dem Mieter (aktuell nur Zeit und
   Ladekarte)
  Lastmanagement möglich
 In Zukunft:
  Ausschreibung der Standorte für Ladesäulen! Bestes Angebot
   auswählen. Stuttgart macht das seit Aug. 19 für 346 Ladestationen

© Fraunhofer   Seite 28
Schlussbemerkungen
Die Elektromobilität ist für die
Wohnungswirtschaft vorteilhaft!

   To do für den vdw:

   1. Förderung von Ladestationen in Miet-
      und Eigentumsobjekten durch
      Niedersachsen und Bremen verlangen      E-MOB
                                             kommt!
   2. Auf die kommenden gesetzlichen
      Anforderungen vorbereiten

   3. Umgang mit Elektromobilität
      dokumentieren

© Fraunhofer   Seite 29
Schlussbemerkungen
Unsere Unterstützung
 Beratung für Sie bei der Anschaffung eigener Elektrofahrzeuge,
  Ladestationen und Stromspeicher sowie zur Abrechnung mit Mietern
 Seminare für Architekten u.ä.
 GIS-gestützte Optimierung der Auswahl von Standorten für die
  Ladeinfrastruktur
 Vermittlung von Car-Sharing-Angeboten für die Elektromobilität
 Beratung zu Angeboten von Energieversorgern
 Beratung zum Zusammenspiel mit PV-Anlagen,
  Kraft-Wärme-Kopplung und Haus-Strom-Speichern
  (Erhöhung des Eigenstromverbrauchs durch Elektromobilität)
 Einbindung Ihres Unternehmens in Forschungsprojekte

© Fraunhofer   Seite 30
Schlussbemerkungen

        Elektromobilität?

        Echte Chance nur mit der
        Wohnungswirtschaft!

© Fraunhofer   Seite 31
Sie können auch lesen