Gute Arbeit gestalten - Gesundheitsschutz stärken - Katrin Willnecker ver.di - Bundesverwaltung Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz

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Gute Arbeit gestalten - Gesundheitsschutz stärken - Katrin Willnecker ver.di - Bundesverwaltung Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz
Gute Arbeit gestalten – Gesundheitsschutz stärken

Katrin Willnecker
ver.di – Bundesverwaltung
Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rechtspyramide beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

 06.09.2021                    Kurztitel             2
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    Aktuelle Situation in den Betrieben

     Arbeitsbedingungen schlecht
     Hohe Krankenstände und Ausfalltage in den Betrieben
     Enormer Handlungsbedarf zur Verbesserung
     Arbeitgeber kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung kaum nach.
     ver.di und betriebliche Interessenvertretungen haben hier die Chance
      den Arbeits-und Gesundheitsschutz in den Betrieben zu stärken.
Unser Ziel:

 Arbeitsbedingungen schaffen, die…

  zu einer menschengerechten Arbeit führen
  für ältere Beschäftigte eine risikofreie Arbeitserledigung,
   entsprechend ihren Fähigkeiten und Möglichkeiten, erlaubt.
   altersgerechtes Arbeiten

  für jüngere Beschäftigte ein gesundes Arbeiten bis zum Renteneinritt
   ermöglicht.
    alternsgerechtes Arbeiten
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    Lohn für den Einsatz und die Arbeit

     Zufriedene Beschäftigte und ver.di-Mitglieder
     ver.di- Mitgliedseintritte
     Zustimmung für ver.di-Liste Wahlen
Arbeitsschutz contra Wirtschaftlichkeit

Unsichere Arbeitsbedingungen oder Unfälle führen immer zu vermeidbaren Zusatzkosten
in den Betrieben, wie z.B.:

    •   Arbeitsausfälle
    •   Zerstörte Maschinen oder Materialien
    •   Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
    •   Regressansprüche der Kunden bzw. an Dritte
    •   Ermittlungsverfahren von Behörden
    •   Hohe Arbeitnehmerfluktuation
Arbeitsschutz contra Wirtschaftlichkeit?

Lösung:

Ein optimaler Arbeitsschutz, der in die betrieblichen Prozesse integriert ist,
reduziert bzw. vermeidet Gefährdungen und Unfälle der Beschäftigten und
damit Zusatzkosten für die Betriebe.

Die Instrumente des Arbeitsschutzes richtig angewandt, erhöht außerdem
die Wirtschaftlichkeit der Betriebe und schafft damit einen tatsächlichen
Mehrwert.

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Digitalisierung und Arbeitsschutz

Beispiele aus der Praxis bei der Deutschen Post AG
Neue Technologien bei der DP DHL Group

   Track- & Trace- Dienste über GPS- System
   Scansysteme in der Paket- und Verbundzustellung
   Zustellung auf der letzten Meile
   Neue Sortiersysteme in den Brief- und Paketzentren
   Videoüberwachung der Paketzentren und am HUB-Flughafen
   Packstationen
   Drohnenlieferung und Roboter (E-Karre) getestet
   Chatbots im Kundendienst
   Big Data zur Optimierung von Personalentscheidungen
Digitalisierung ablehnen oder mitgestallten?

   Digitale Transformation = fortlaufender Veränderungsprozess

   Wir können die Digitalisierung nicht aufhalten.

   Die Digitalisierung birgt Risiken, aber auch Chancen.

   Wichtig ist, die Digitalisierung mitzugestalten.

   Wichtig ist, Instrumente zu identifizieren, die Beschäftigte
     schützen.
Auswirkungen der Digitalisierung auf die Beschäftigten:

Risiken:
 Steigerung der Arbeitsintensität bzw. Verdichtung der Arbeit
 Unrealistische Zielvorgaben führen zu Zeitdruck.
 Verlust von Zeit- und Entscheidungsspielräumen bei der Arbeit
 Druck durch Überwachung und Kontrolle
 Prozessschritte werden intransparent. Bei Störungen kann man nicht
   mehr eingreifen. Man fühlt sich der Technik ausgeliefert.
 Gefahr von Multitasking und ständige Erreichbarkeit (mobiler Arbeit)
 Starker Anstieg arbeitsbedingter psychischer Belastung
Digitalisierung - Chancen für gute Arbeitsbedingungen:

 Nicht die Technik ist entscheidend, sondern wie die Technik
  eingesetzt wird.
 Arbeitswelt menschengerechter gestalten.
 Körperliche Entlastung durch Einsatz neuer Technik
 Hebel für bessere Arbeitsqualität, z.B. Ergonomie am Arbeitsplatz
 Gute Arbeit = Rahmenbedingungen gestalten!
Gewerkschaftliche Einflussnahme bei der DPAG

 Mitgestaltung der Digitalisierungsprozesse
 Tarifvertrag zum Schutz vor betriebsbedingten Änderungs- und
  Beendigungskündigungen
 Tarifvertrag über Schutzregelungen bei Rationalisierungsmaßnahmen
    • Gleichwertige und zumutbare Weiterbeschäftigung
    • Fortbildung und Umschulung
    • Sicherung des Monatsentgeltes

 Koordinierung der Mitbestimmung bei den IT-Systemen, der Technik
  und beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
 Schulung der Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen
Mitbestimmungsrechte der Betriebsräte

 Mitbestimmung bei IT-Systemen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
 Mitbestimmung bei neuer Technik (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)
 Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitsmitteln
  (§ 3 Abs. 1 BetrSichV i.V.m. § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG)
 Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG)

 Gilt für die Planungsphase, für die vorbereitenden Phasen, für den
  Pilotbetrieb und für die Ausführungs- und Durchführungsphase.
GBV Pilotierung „On Track“ bei der Deutschen Post AG

Worum geht es:
 Erprobung des bundesweiten Einsatzes von bis zu 10.000 mobilen
  Navi-Geräten (Smartphones, die mit Handscannern gekoppelt
  werden.).
 Bereitstellung eines Live-Tracking.
 Sendungsankündigung für Kunden und weitere
  Steuerungsmöglichkeiten für ihre Paketsendungen
 Erleichterung vorallem für neue und ortsfremde Beschäftigte.
 Stammkräfte können ihre Erfahrungen einbringen.
 Wettbewerb solcher zusätzlichen Angebote groß.
 Bereitstellung zusätzlicher Angebote sichert Arbeitsplätze.
GBV Pilotierung „On Track“ bei der Deutschen Post AG

Regelungen zum Schutz der Beschäftigten:
 Schutz vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle
 Verhinderung „der/des gläsernen Zusteller*in“ durch zeitliche
  Unschärfe von 15 Minuten vor Zustellung.
 Vetorecht der Beschäftigten bei häufiger Ansprache des
  Arbeitgebers auf Tour- und Zeitfenstertreue (Navigationslisten).
 Betriebsräte haben Zugriffsrechte auf Navigationslisten.
 Anzeige von Sonderzielen, wie z.B. Sanitäre Einrichtungen
 Eingabe individueller Pausenziele und Pausenzeiten
 Technische Möglichkeiten der Pauseneinhaltung (Abschaltung des
  Gerätes nach 6 Stunden bei Nichteinhaltung von Pausen.)
GBV Pilotierung „On Track“ bei der Deutschen Post AG

Regelungen zum Schutz der Beschäftigten:

 Gefährdungsbeurteilungen zum Smartphone bzw. zum
  Handscanner
   • Halterung für Benutzung im Auto
   • Ergonomische Anwendung, wie z.B. mit einer Hand, große Tastatur,
     unterschiedliche Buchstabengrößen, Sprachsteuerung möglich.

 Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung
   • Prüfung der psychischen Belastung mit Tour und Zeitfenstertreue
   • Workshops mit Beschäftigten im vertraulichen Austausch mit
     Betriebsärzten, Arbeitspsychologen, Betriebsräten
Unser Motto:

Mitgestalten, statt miterleiden!
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