HALBINTERNAT Herzlich willkommen im - Campus Sacre ...
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Herzlich willkommen
im
HALBINTERNATPrivates Gymnasium Sacré-Coeur Wien mit Öffentlichkeitsrecht
Schulstiftung der Erzdiözese Wien
HALBINTERNAT
1030 Wien, Rennweg 31 TEL: 712 62 46 - 56
Email: halbinternat@sacre-coeur.at FAX: 712 62 46 - 26
Wien, im September 2020
Liebe Eltern !
Zu Beginn des neuen Schuljahres möchten ich Sie im Namen meines Teams zu allererst ganz
herzlich begrüßen und mich mit einigen Informationen bezüglich des Halbinternates an Sie
wenden.
Das Halbinternat ist an Schultagen von Unterrichtsende bis 17 Uhr geöffnet.
An schulfreien und schulautonom freien Tagen sowie den Semesterferien, in den ersten 3
Wochen der Sommerferien und in der letzten Ferienwoche führen wir für halbinterne Kinder, die
einen Betreuungsbedarf haben, eine Sammelgruppe von 8 bis 17 Uhr. Grundsätzlich wird die
Sammelgruppe erst ab einer Anzahl von 5 Kindern, die sich dafür angemeldet haben,
angeboten.
Im Rahmen der Nachmittagsbetreuung werden „Learning LABs“ abgehalten. Learning Lab ist der
Raum und die Zeit für Schülerinnen und Schüler, sich in Kleingruppen oder auch in einem one-
to-one Setting mit diversen Anliegen an einen Lehrer/ eine Lehrerin zu wenden. Dort können
offene Fragen zum Stoff und zur Hausübung geklärt werden, es ist aber auch Zeit für die
gemeinsame Vorbereitung für Schularbeiten/ Referate/ Test/ Präsentationen.
Die Schülerin und der Schüler stehen im Zentrum des Learning LAB und sollen angehalten
werden sich selbst Gedanken über ihre/ seine Bedürfnisse zu machen und über den Erfolg des
Leaning LABs auch reflektieren.
Sicher werden Sie verstehen, dass es uns – sowohl aus organisatorischen als auch aus
pädagogischen Gründen – nicht möglich ist, unzählige Telefonate entgegenzunehmen. Deshalb
können wir Entschuldigungen ausnahmslos im Vorhinein und in schriftlicher Form (gerne auch
per Email) akzeptieren.
Dauerentschuldigungen, d.h. Entschuldigungen, die ein ganzes Semester oder Jahr hindurch für
eine bestimmte Uhrzeit an einem bestimmten Tag gelten ( z.B. wegen einer Klavierstunde),
müssen am Anfang des Semesters ebenfalls schriftlich abgegeben werden (ein Formular
hierfür erhält ihr Kind im Halbinternat).
Sprechstunden der Erzieherin/ des Erziehers sind nach Voranmeldung selbstverständlich
jederzeit individuell vereinbar.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Schulkleidungs- und Hausschuhpflicht auch im
Halbinternat gilt.
Schulerhalter: Singerstraße 7/4/2/21 T +43-1 515 52-0
Schulstiftung der Erzdiözese Wien 1010 Wien F +43-1 515 52-3740
URL www.privatschulen.at | DVR 0029874(130) | Bankverbindung: Schelhammer & Schattera, 1010 Wien BLZ: 19190Privates Gymnasium Sacré-Coeur Wien mit Öffentlichkeitsrecht
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Die nichtautorisierte Verwendung von Mobiltelefonen, Tablets und sämtlichen Geräten zur Bild-
und Tonaufnahme u.ä. ist in den Lernstunden grundsätzlich nicht gestattet. Ein Mobiltelefon/
Tablet kann jedoch, nach ausdrücklicher Erlaubnis durch den Erzieher/ die Erzieherin, zu
Lernzwecken verwendet werden. Wir behalten uns vor obengenannte Geräte beim Mittagessen
bzw. in der Lernstunde in einer dafür vorgesehenen Box aufzubewahren. Dort, wo schulische
Disziplinarmaßnahmen bei missbräuchlichem Umgang mit solchen Geräten nicht mehr
ausreichen, behält sich die Schule weitere rechtliche Schritte vor.
Die Kinder werden dazu angehalten, ihre Jacken, Mäntel und Straßenschuhe nach
Unterrichtsschluss in die Halbinternatsräumlichkeiten mitzunehmen oder in den Spinden in/ vor
ihren Klassen zu versperren. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir für in der
Klasse verbliebene Gegenstände keinerlei Verantwortung übernehmen können.
Für die Benützung des Sportplatzes sind – auch im Halbinternat – unbedingt Sportschuhe
erforderlich.
Bezüglich der Hausübungen gilt folgende Regelung:
Die Aufgabenstellung muss von den SchülerInnen in ein Aufgabenheft geschrieben werden.
Im Halbinternat wird anhand dieser Aufzeichnungen die Vollständigkeit, nicht aber die
Richtigkeit der erledigten Hausübung kontrolliert und abgezeichnet!
Ob die Kinder jedoch die Hausübungen am entsprechenden Tag auch mithaben bzw. abgeben,
liegt außerhalb unseres Einflusses. Diesbezüglich bitten wir Sie, Ihren Einfluss geltend zu
machen.
Sollten nun noch Fragen offen sein oder Sie den Wunsch haben, Einzelheiten persönlich mit einer
Erzieherin/einem Erzieher zu besprechen, zögern Sie bitte nicht, diese/n zu kontaktieren.
In der Hoffnung auf eine gute Zusammenarbeit während des kommenden Schuljahres verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Schimatzek
Halbinternatsleiterin
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AKTIVITÄTEN IM HALBINTERNAT
Wir möchten auch in diesem Schuljahr freitags unterschiedliche Aktionen anbieten, um den
Nachmittag für Schülerinnen und Schüler, die bis 17 Uhr gemeldet sind, abwechslungsreicher
zu gestalten.
Selbstverständlich wird es für Kinder, die lieber Hausübung machen oder lernen wollen, eine
Lerngruppe geben!
Im Rahmen dieser Freitagsaktivitäten werden wir ab und zu bereits nach dem Mittagessen
das Schulhaus verlassen, um Museen, Workshops o.ä. zu besuchen. An anderen Freitagen
werden wir im Haus basteln, backen oder uns sportlichen Aktivitäten widmen. Wir dürfen Sie
jetzt schon ersuchen, die Abholzeit am Freitag dahingehend anzupassen.
Selbstverständlich werden Sie rechtzeitig mittels EduFLOW informiert und können Ihr Kind
für diverse Aktivitäten anmelden.
Hier einige Beispiele für geplante Freitagsaktivitäten:
Basteln für den Muttertag Museum der Illusionen
Basteln für Weihnachten Osterkerzen basteln
Batiken – T-Shirt, Schal Osterpinze backen
Besuch auf dem Christkindlmarkt Selbstverteidigung Workshop
Besuch in der Nationalbibliothek Shades Tour
Bouldern (inkl. Schuhe und Trainer) Weihnachtskekse backen
Bowling Hörspielproduktion im Tonstudio
Dialog im Dunkeln Yoga Einführungsstunde
Für die Aktivitäten wird als Bearbeitungsgebühr sowie für anfallende Kosten (Eintritte in Mu-
seen etc, Kosten für spezielle externe Angebote, Materialien etc.) ein Betrag in
unterschiedlicher Höhe eingehoben, der gleichzeitig mit der Anmeldung abzugeben ist.
Sollte Ihr Kind abwesend sein, ohne dass es bis spätestens 7 Tage vor Beginn der
geplanten Aktivität abgemeldet wurde, verfällt dieser Betrag.
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TERMINVORSCHAU
Wochentag Datum Bemerkung
Mo, Di 7./8.09.20 Sammelbetrieb Halbinternat
Mi 09.09.2020 regulärer Betrieb
Do 10.09.2020 18 Uhr Elternabend Sophie Barat Saal
Mo 14.09.2020 Anmeldefrist verbindliche Anmeldung
Fr 16.10.2020 Tag der offenen Tür/ HI Info Stand Sophie Barat Saal
Di 20.10.2020 Kartoffelfeuer ab 13:40 Uhr
Mo 27.10.2020 vom SSR schulfrei erklärt Sammelbetrieb*
Di 28.10.2020 vom SSR schulfrei erklärt Sammelbetrieb*
Mi 29.10.2020 vom SSR schulfrei erklärt Sammelbetrieb*
Do 30.10.2020 vom SSR schulfrei erklärt Sammelbetrieb*
Mo 02.11.2020 Allerseelen/ schulfrei Sammelbetrieb*
Mo-Mi 23.-25.11.20 Adventkranzbinden
Mi 24.12.2020 Weihnachtsferien kein Halbinternat
Frist für Änderungen betreffend der
Fr 15.01.2020
Halbinternatsleistungen
Mo-Fr 01.-05.02.21 Semesterferien Sammelbetrieb*
Fr 14.05.2021 schulautonom frei Sammelbetrieb*
Fr 04.06.2021 schulautonom frei Sammelbetrieb*
Mo-Fr 05.-09.07.2021 Sommerferienbetreuung Halbinternat Ferienbetreuung*
Mo-Fr 12.-16.07.2021 Sommerferienbetreuung Halbinternat Ferienbetreuung*
Mo-Fr 19.-23.07.2021 Sommerferienbetreuung Halbinternat Ferienbetreuung*
Mo-Fr 30.08.-03.09.2021 Back to School Week Halbinternat Ferienbetreuung*
* ab 5 angemeldeten SchülerInnen
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GESUNDE JAUSE
Ein voller Magen studiert nicht gern, ein leerer aber auch nicht! Der
Schulbesuch verändert einschneidend das Leben jedes Kindes – es
muss längere Zeit ruhig sitzen bleiben und durch Stress verursachte
seelische Anspannungen verarbeiten. Das Taschengeld, mit dem es
sich eine nahrhafte Jause kaufen sollte, wird nur zu oft in Süßigkeiten und Limonaden
investiert. Die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der SchülerInnen hängen im
Wesentlichen jedoch von einer adäquaten Nährstoffzufuhr ab. Im Tagesverlauf eines
Schülers nimmt die Jause eine zentrale Stellung ein. Die Leistungskurve eines
Schülers/ einer Schülerin hat einen eklatanten Anstieg am Vormittag und einen
starken Abfall am Nachmittag.
Durch eine Nachmittags-Jause kann nun vermieden werden, dass Heißhunger
entsteht und die Konzentrationsfähigkeit sinkt. Die Jause hat also den Sinn, dass,
wenn sie verdaut ist, für die Kinder die dementsprechenden Nährstoffe für den
restlichen Tag zur Verfügung stehen.
Das täglich angebotene Pausenbrot hat weiters große Bedeutung, weil besonders im
Kohlenhydratbereich die Versorgung sehr wichtig ist. Kinder haben meist auch einen
erhöhten Eiweißbedarf, d.h. wenn sie ein Topfenaufstrich- oder Käsebrot essen, wird das
diesem gerecht. Auch der Fruchtzucker im angebotenen Obst liefert die nötige Energie
um den Rest des Tages bewältigen zu können.
Jedem von uns ist bekannt, wie viel Energie ein langer Schultag kostet. Eine gesunde
Jause – sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag- stabilisiert die Leistungskurve
der Schüler. Unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Nachmittagsbetreuung hat
uns gezeigt, dass die meisten unserer SchülerInnen von regelrechten
„Hungerattacken“ befallen werden, das Jausenbrot jedoch längst verzehrt war.
Aus diesem Grund bieten wir seit mehr als 15 Jahren jeden Nachmittag um ca. 16
Uhr eine „gesunde“ Jause an und erleben mit Begeisterung, wie die Kinder nach dem
Genuss von frisch belegten Broten und mundgerecht geschnittenen Obst- und
Gemüsestücken wieder gestärkt weiterarbeiten! Seit mehr als 10 Jahren sind wir
aufgrund unserer zahlreichen Aktivitäten und Projekte im Bereich der
Gesundheitsförderung als eines von drei Wiener Gymnasien in das vom BM für
Gesundheit und der Wiener Gebietskrankenkasse geförderte „Wiener Netzwerk
Gesundheitsfördernde Schulen“ aufgenommen.
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RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DIE GELUNGENE
TAGESBETREUUNG
Zentrale Anliegen des Halbinternats
Das Halbinternat im Gymnasium Sacré Coeur ist ein Ort des gemeinsamen Erfahrungsaustausches
unter Kindern und Erwachsenen. Für ein positives Zusammenleben im Halbinternat sind
gegenseitiger Respekt, Anerkennung der Würde jedes Menschen und ein wertschätzendes und
vorurteilsloses Gesprächs- und Handlungsklima eine unabdingbare Voraussetzung. Zentrales
Anliegen aller PädagogInnen ist die positive Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung jeden
Kindes. Dazu gehört auch die Erfahrung von Sicherheit und Geborgenheit und nicht zuletzt die
Notwendigkeit, Regeln und Grenzen so klar wie möglich anzusprechen und diese bei Bedarf auch
einzufordern. Nur so können Heranwachsende von einer gelungenen Tagesbetreuung profitieren.
Organisatorische Rahmenbedingungen im Halbinternat
Zeitliche Rahmenbedingungen im Halbinternat
Die Anmeldung für das Halbinternat findet zu Schulbeginn mittels eines Anmeldeformulars statt.
Hierbei steht den Erziehungsberechtigten die Möglichkeit frei, ihr Kind nur mit Essen oder bis
17.00 Uhr mit Essen anzumelden. Die Betreuung im Halbinternat schließt direkt an den Unterricht
an und endet in der Regel um 17.00 Uhr. Die Kosten entnehmen Sie bitte dem Aushang oder der
Website der Schulstiftung www.privatschulen.at. Die Abrechnung der Beiträge erfolgt 10 Mal im
Jahr.
Es steht den Erziehungsberechtigten grundsätzlich frei, wann sie ihr Kind abholen. Allerdings wird
empfohlen, Kinder nicht während der täglichen Lernstunden abzuholen, da dies den
pädagogischen Betrieb stören könnte.
Meldefristen
Die eingebrachten Anmeldungen zu Schulbeginn sind bindend und damit mindestens für ein
Semester gültig. Erfolgt keine schriftliche Änderungsmeldung bis zum 15. Jänner des Jahres, wird
der Meldungsstand des Vorsemesters in die Verrechnung des 2. Semesters mit einbezogen.
An/Abwesenheit
Das Halbinternat Gymnasium Sacré Coeur ist verantwortlich für die Betreuung von SchülerInnen
des Schulzentrums Sacré Coeur. Der Aufenthalt von schulfremden Personen ist im gesamten
Schulgebäude nicht gestattet 1. Dieser gesetzlichen Regelung ist das Halbinternat verpflichtet und
1
siehe Schulorganisationsgesetz
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nimmt diese aus Gründen der Sicherheit der Kinder ernst. Erziehungsberechtigte, die ihr Kind
kurzfristig abholen wollen, müssen dies am Schulempfang bekannt geben. Die MitarbeiterIn am
Schulempfang verständigt die/den zuständigen BetreuerIn, welche/r das Kind zur Pforte schickt.
Grundsätzlich besteht für jedes im Halbinternat gemeldete Kind Anwesenheitspflicht. Sofern das
Kind nicht von Erziehungsberechtigten abgeholt wird bzw. keine schriftliche Meldung von
Erziehungsberechtigten eingebracht hat, darf das Kind das Schulgelände nicht verlassen. Die
Anwesenheitspflicht beginnt mit dem Ende der regulären oder außer-regulären Unterrichtszeit
und endet, je nach Meldungsstand der Schülerin oder des Schülers, nach dem Essen, zu dem - im
Formular „Abholzeiten“ - eingetragenen Zeitpunkt oder um 17.00 Uhr.
Jedes Kind hat sich nach Unterrichtsschluss bei einer/m zuständigen ErzieherIn zu melden. Die
Mitschüler informieren die PädagogInnen üblicherweise auch über eventuell fehlende
SchülerInnen, die früher abgeholt wurden oder nach Rücksprache mit Erziehungsberechtigten -
selbstständig früher nach Hause gehen durften (Entlassungsschein wurde im Sekretariat geholt).
Sollte ein Kind vom Halbinternat aus anderen Gründen wie bspw. einer Krankheit o. ä. fernbleiben
müssen, sind die Erziehungsberechtigten angehalten, dies dem Halbinternat zu melden, damit
diese Information im Meldungsstand berücksichtigt werden kann.
Das vorzeitige Verlassen des Halbinternats während des Internatsbetriebs ist nur durch Vorweisen
einer schriftlichen Bestätigung möglich. Diese Bestätigung muss den Namen des Kindes, das
Datum und die Zeit, zu welcher das Kind das Halbinternat verlassen darf, enthalten. Fehlt eine
solche Bestätigung und ist eine Rücksprache mit Erziehungsberechtigten auf telefonischem Wege
nicht möglich, wird das Kind nicht entlassen.
Essens- und Betreuungsmarken
SchülerInnen des Gymnasium Sacré Coeur, die nicht im Halbinternat angemeldet sind, haben die
Möglichkeit, in Ausnahmefällen am Halbinternatsbetrieb teilzunehmen – um beispielsweise
einmal essen zu gehen oder an einer unverbindlichen Übung, einem Kurs oder einer
Nachhilfestunde am späteren Nachmittag teilnehmen zu können, ohne das Schulhaus verlassen
zu müssen.
Die hierfür erforderlichen Essen- oder Betreuungsmarken können an der Pforte gekauft werden
und müssen vom Kind vor Antritt der Betreuungszeit bei der zuständigen Pädagogin oder dem
zuständigen Pädagogen abgegeben werden. Der Kauf verschiedener Marken ist möglich.
Die Kosten für eine Essens- oder Betreuungsmarke entnehmen Sie bitte dem aktuellen
Leistungsverzeichnis der Schulstiftung der Erzdiözese Wien.
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Schulgarten
Der Schulgarten stellt einen zentralen Ort des Erfahrungsaustausches des Halbinternates dar.
Grundsätzlich gehen wir täglich – egal bei welchem Wetter- vor dem Essen, meist aber auch nach
Erledigung der Hausübungen in den Garten.
Hier können die Kinder nicht nur angeleitetes oder freies Spiel, sondern auch Erfahrungen mit
Kindern anderer Altersstufen erleben. Die pädagogische Arbeit im Schulgarten ist im Besonderen
geprägt vom Fördern der geistigen und körperlichen Fitness der Kinder, von Erlebniskultivierung
durch ganzheitliche Sinneserfahrungen und dem Fördern von Existenzbewusstsein.
Witterungsbedingt können verschiedene Umstände dazu beitragen, dass wir den Schulgarten
nicht benutzen können oder die Kleidung der Kinder schmutzig oder nass wird.
Lernstunden
Den PädagogInnen des Halbinternats kommt die Pflicht zu, für eine bestmögliche
Lernatmosphäre zu sorgen, damit die SchülerInnen ihre Haus- und Lernübungen erledigen
können. Die PädagogIn kontrolliert die Hausübungen auf Vollständigkeit und bietet
Hilfestellungen für deren Erledigung an. Sofern der zeitliche Rahmen der Lernzeit es erlaubt, sind
die PädagogInnen bemüht, jede SchülerIn soweit zu unterstützen, bis alle Übungen
abgeschlossen sind.
Das Halbinternat behält sich das Recht vor, nach längstens 1,5-stündiger Arbeit an den Haus- und
Lernübungen die Lernstunde zu Gunsten der aktiven Freizeitbeschäftigung abzubrechen. In
diesem Falle wird von den PädagogInnen dokumentiert, wie viel Hausübung noch zu erledigen ist.
Die letzte Kontrolle der Hausübungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit und die Kenntnisnahme
des Aufgabenheftes obliegt den Erziehungsberechtigten. Kinder, die die Hausübungen erledigt
haben, dürfen die angebotenen Freizeitaktivitäten nutzen.
Fachbezogene Lernbetreuungen - „Learning Lab“
Die gegenstandsbezogene Lernzeit dient der Festigung und Förderung des in den einzelnen
Pflichtgegenständen vermittelten Lehrstoffs und umfasst auch schriftliche Arbeiten. Dabei ist
darauf zu achten, dass die Aufgaben möglichst richtig, vollständig und eigenständig erledigt
werden. Neue Lehrstoffe werden nicht erarbeitet.
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Im Rahmen unserer Nachmittagsbetreuung werden „Learning LABs“ abgehalten.
Learning Lab ist der Raum und die Zeit für Schülerinnen und Schüler, sich in Kleingruppen oder
auch in einem one-to-one Setting mit diversen Anliegen an einen Lehrer/ eine Lehrerin zu
wenden. Dort können offene Fragen zum Stoff und zur Hausübung geklärt werden, es ist aber
auch Zeit für die gemeinsame Vorbereitung für Schularbeiten/ Referate/ Test/ Präsentationen.
Die Schülerin und der Schüler stehen im Zentrum des Learning LAB und sollen angehalten
werden, sich selbst Gedanken über ihre/ seine Bedürfnisse zu machen und über den Erfolg des
Leaning LABs auch reflektieren.
Ferien
An schulfreien Tagen, die keine gesetzlichen Feiertage sind, ist das Halbinternat für halbinterne
SchülerInnen ab einer Anzahl von 5 gemeldeten SchülerInnen von 8.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.
Darunter fallen insbesondere die schulautonomen Tage, Hl. Leopold, Osterdienstag,
Pfingstdienstag sowie die Semesterferien und 3 Wochen in den Sommerferien.
Hierfür wird vom PädagogInnenteam eine pädagogisch attraktive Aktivität geplant und
durchgeführt.
Für die Inanspruchnahme dieser freizeitpädagogischen Angebote des Halbinternats entstehen
zusätzliche Kosten für Eintritte oder Fahrkarten zu diversen Aktivitäten. Diese Beiträge sind
bereits mit der Anmeldung abzugeben. Ist Ihr Kind an den betreffenden Tagen nicht anwesend
und wurde nicht rechtzeitig (zumindest 1 Woche vorher) abgemeldet, verfällt der bezahlte
Beitrag.
Die Betreuungskosten für die Sommerbetreuung werden Ihnen gemeinsam mit der Anmeldung
bekannt gegeben. Das Angebot beinhaltet die gesamte Verpflegung (gesunde Jause, Getränke,
Mittagsmenü), sowie eventuelle Eintritte oder Sonderausgaben, die im Rahmen der
freizeitpädagogischen Aktivitäten notwendig sind. Dieser Betreuungsbeitrag wird – wie das
Schulgeld – durch den Schulerhalter von Ihrem Konto abgebucht.
Psychologische Beratung
Das Schulzentrum Sacré Coeur greift im Bedarfsfalle auf eine pädagogische Psychologin zurück.
Frau Maga. Maria Dura ist mit schwierigen psychologischen und pädagogischen Aufgaben
bestens vertraut und kann unterstützend oder beratend auf unsere Kinder und deren
Erziehungsberechtigte eingehen.
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Elternarbeit
Die Arbeit mit den Kindern im Halbinternat steht im Zeichen einer Erziehungspartnerschaft mit
den Erziehungsberechtigten. Diesen wird empfohlen, sich in regelmäßigen Zeitabständen durch
die PädagogInnen oder die Halbinternatsleitung über das Verhalten und die Entwicklung ihres
Kindes zu informieren. Selbstverständlich bieten sich auch bei den halbjährlichen
Elternsprechtagen Gelegenheiten, über die persönliche Entwicklung und das Verhalten Ihres
Kindes zu sprechen.
Inventar, Haftung, Mobiltelefone
Das Inventar, insbesondere die Spielgeräte sind von den SchülerInnen ordnungsgemäß zu
benutzen. Für jegliche mutwillige Beschädigung haften die Erziehungsberechtigten.
Das Halbinternat übernimmt auch für Geld- und Wertgegenstände (insbesondere Mobiltelefone),
die von Kindern in den Halbinternatsbereich mitgenommen werden, keine Haftung. Die
nichtautorisierte Verwendung von Radios, Recordern, Mobiltelefonen, Tablets, Videokameras,
Computerspielen, TV und sämtlichen Geräten zur Bild- und Tonaufnahme u.ä. ist in den
Lernstunden grundsätzlich nicht gestattet. Ein Mobiltelefon/ Tablet kann jedoch, nach
ausdrücklicher Erlaubnis durch den Erzieher/ die Erzieherin, zu Lernzwecken verwendet werden.
Wir behalten uns vor obengenannte Geräte beim Mittagessen, bzw. in der Lernstunde in einer
dafür vorgesehenen Box aufzubewahren. Dort, wo schulische Disziplinarmaßnahmen bei
missbräuchlichem Umgang mit solchen Geräten nicht mehr ausreichen, behält sich die Schule
weitere rechtliche Schritte vor. Selbstverständlich haben unsere Kinder die Möglichkeit,
Erziehungsberechtigte anzurufen. Dafür kann das Telefon der ErzieherInnen genutzt werden.
Ebenso können Erziehungsberechtigte über das Telefon der GruppenleiterInnen Kontakt mit ihren
Kindern aufnehmen. Die hierfür erforderlichen Telefonnummern werden am Schulanfang bekannt
gegeben.
Ausschluss aus dem Halbinternat
Zu den kognitiv orientierten Maßnahmen gehören z.B. mit der Klasse/Schülern gemeinsam
erarbeitete schriftlich fixierte "Verträge“, in denen vorformulierte Verhaltensregeln und die
positiven und negativen Konsequenzen bei Einhaltung bzw. Nichteinhaltung der Vereinbarungen
festgehalten sind.
Sollten diese Maßnahmen nicht zum gewünschten Erfolg führen – aber auch als begleitende
Maßnahmen -, stehen folgende Maßnahmen in beschriebener Reihenfolge zur Verfügung:
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Ebene ErzieherIn – SchülerIn:
Ausschluss des Kindes von Freizeitaktivitäten
Ausschluss des Kindes aus dem Gruppenverband (tage- oder wochenweise)
Ebene ErzieherIn – SchülerIn - Eltern:
Eintragung im Mitteilungsheft
Telefonisches Gespräch mit den Eltern
Vorladung der Eltern (SchülerIn- Eltern- Erzieher)
Ebene ErzieherIn – SchülerIn – Eltern – weitere Instanz:
Vorladung der Eltern (SchülerIn- Eltern- Erzieher- Leiter)
Gespräch mit dem Klassenvorstand ( Verhaltensnote im Zeugnis)
Gespräch in der Direktion ( ev. Schriftlicher Verwarnung)
Bei wiederholten und/oder groben Verstößen gegen die Halbinternatsordnung oder die
Anordnungen von PädagogInnen kann von der Halbinternatsleitung eine „Androhung des
Ausschlusses“ ausgesprochen werden. Wenn aus schwerwiegenden Gründen durch den Besuch
des Halbinternats eine Schädigung der übrigen Kinder oder des Halbinternatsbetriebes zu
befürchten ist, steht der Leitung des Halbinternats das Recht zu, eine schriftliche Rüge zu erteilen
oder die Betreuungsvereinbarung vorübergehend auszusetzen. Ein Ausschluss erfolgt nur durch
die Geschäftsführung. Rückvergütungsforderungen sind dann nur nach Rücksprache mit der
Geschäftsführung der Schulstiftung Erzdiözese Wien möglich.
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