HAMBURGER MIETENSPIEGEL 2021

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HAMBURGER MIETENSPIEGEL 2021
HAMBURGER
MIETENSPIEGEL 2021
Qualifizierter Mietenspiegel
für nicht preisgebundenen Wohnraum
in der Freien und Hansestadt Hamburg

Stand: Dezember 2021

                                       1
Inhalt

    Erläuterungen zum Mietenspiegel .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 3
    1. Vorbemerkungen . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 3
    2. Zweck des Mietenspiegels . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 4
    3. Rechtliche Voraussetzungen  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .       4
    4. Mieterhöhungsverfahren  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .     5
    5. Ortsübliche Vergleichsmiete  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .      5
    6. Anwendung des Mietenspiegels  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .           6
    Mietenspiegeltabelle 2021 .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 12 / 13
    Anlage 1: Betriebskosten  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 16
    Anlage 2: Wohnfläche .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 18
    Anlage 3: Auskünfte erteilen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 20

    Hinweis: Unter www.hamburg.de/mietenspiegel kann für jede Wohnung in Hamburg
    die Spanne des Mietenspiegel-Feldes, dem die jeweilige Wohnung zuzuordnen ist, er-
    mittelt werden. Innerhalb der Spanne ist die ortsübliche Vergleichsmiete anhand der
    Hinweise dieser Broschüre zu bestimmen. Weitere Informationen sowie das Wohnla-
    genverzeichnis, die Methodenberichte und diese Broschüre in digitaler Form sind dort
    hinterlegt.

2
Erläuterungen zum Mietenspiegel

Die Behörde für Stadtentwicklung und        fachlich begleitet. Der Mietenspiegel wird
Wohnen hat den Mietenspiegel auf der        von der Behörde für Stadtentwicklung
Grundlage einer repräsentativen Da-         und Wohnen herausgegeben.
tenerhebung durch das ALP Institut für
Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
neu erhoben. Es handelt sich um einen       1. Vorbemerkungen
„qualifizierten Mietspiegel“ im Sinne von
§ 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches        Der Mietenspiegel ist eine Übersicht
(BGB); er wird im weiteren Text als „Mie-   über die in Hamburg am 1. April 2021
tenspiegel“ bezeichnet.                     gezahlten Mieten für nicht preisgebun-
Die Erstellung dieses Mietenspiegels        dene Wohnungen jeweils vergleichbarer
wurde unter Leitung der Behörde für         Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit
Stadtentwicklung und Wohnen durch ei-       und Lage, die in den vergangenen sechs
nen Arbeitskreis, bestehend aus             Jahren erhöht oder neu vereinbart wor-
                                            den sind. Diese Mieten werden kurz „orts-
 G
   rundeigentümer-Verband Hamburg          übliche Vergleichsmiete“ genannt. Der
  von 1832 e.V.,                            Mietenspiegel findet seine Grundlage im
                                            BGB. Infolge einer Gesetzesänderung, die
 B
  undesverband Freier Immobilien-
                                            zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist,
  und Wohnungsunternehmen e.V.
                                            wird die ortsübliche Vergleichsmiete erst-
  Landesverband Nord e.V.,
                                            malig mit einem Betrachtungszeitraum
 V
   erband norddeutscher Wohnungs-          von sechs (statt vier) Jahren gebildet.
  unternehmen Landesverband Ham-
                                            Die Mietenspiegeltabelle lässt sich nur
  burg e.V.
                                            richtig anwenden, wenn die „Erläute-
 M
   ieter helfen Mietern, Hamburger         rungen zum Mietenspiegel“ und die Hin-
  Mieterverein e.V.,                        weise zur „Anwendung des Mietenspie-
                                            gels“ genau beachtet werden. Es wäre
 M
   ieterverein zu Hamburg von 1890
                                            falsch, die Mietenspiegeltabelle schema-
  r. 
    V., Landesverband im Deutschen
                                            tisch anzuwenden. Jede Wohnung und je-
  Mieterbund,
                                            des Mietverhältnis kann Besonderheiten
 Immobilienverband Deutschland IVD        haben. Der Mietenspiegel gibt die tat-
   Verband der Immobilienberater, Ver-      sächlich in Hamburg gezahlten Mieten
   walter und Sachverständigen, Region      für nicht preisgebundene Wohnungen
   Nord e.V.,                               mit dem Stand vom 1. April 2021 wieder.
                                            Im Mietenspiegel werden jedoch keine
 R
   ichterinnen und Richtern vom Land-
                                            Mieten berücksichtigt für Wohnungen
  gericht und den Amtsgerichten Ham-
  burgs,                                     ohne WC in der Wohnung,
 Ö
  ffentliche Rechtsauskunft-        und     ohne Bad in der Wohnung,
  Vergleichstelle (ÖRA)
                                             ohne Sammelheizung,

                                                                                         3
 im Kellergeschoss1,                                     tungen von Bedeutung. Auch hier gibt
                                                               der Mietenspiegel Orientierung.
     in vermieteten Ein- und Zweifamilien-
       häusern (auch in der Form von Rei-                      Nicht anwendbar ist der Mietenspiegel
       henhäusern),                                            auf Wohnungen, bei denen die Miethöhe
                                                               durch Gesetz oder im Zusammenhang
     mit vermietetem Mobiliar,
                                                               mit einer Förderzusage festgelegt wor-
     d
       ie nach dem 31. Dezember 2020                          den ist, z. B. Sozialwohnungen, sonstige
      bezugsfertig geworden sind,                              mit öffentlichen Mitteln geförderte Woh-
                                                               nungen sowie solche, die mit Arbeitge-
     b
       ei denen die Miethöhe durch ­Gesetz
                                                               ber-Wohnungsfürsorgemitteln gefördert
      oder im Zusammenhang mit einer
                                                               wurden.
      Förderzusage festgelegt worden ist,
     b
       ei denen es sich um ehemalige So-
      zialwohnungen handelt, für die die                       3. Rechtliche Voraussetzungen
      Miete nicht neu vereinbart wurde,
                                                               Für eine Erhöhung der Miete bis zur Höhe
     d
       ie im Rahmen der Arbeitgeberwoh-
                                                               der ortsüblichen Vergleichsmiete müssen
      nungsfürsorge gefördert wurden
                                                               folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
      und der Preisbindung unterliegen
      (auch Bundes- und Landesbedienste-                        d
                                                                  ie Miete der Wohnung ist an dem
      ten-Wohnungen).                                            Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung ein-
                                                                 treten soll, seit mindestens 15 Mona-
                                                                 ten unverändert (ausgenommen Mie-
    2. Zweck des Mietenspiegels                                  terhöhungen wegen Modernisierung
                                                                 oder gestiegener Betriebskosten),
    Der Mietenspiegel stellt eine der gesetz-
                                                                e
                                                                  ine Mieterhöhung ist nach dem Ver-
    lichen Möglichkeiten für die Ermittlung
                                                                 trag oder besonderen Umständen
    der ortsüblichen Vergleichsmiete nach
                                                                 nicht ausgeschlossen (z. B. bei Vor-
    § 558 BGB dar. Auf seiner Grundlage
                                                                 liegen einer Indexmiete oder wäh-
    können sich die Mietvertragsparteien bei
                                                                 rend des Geltungszeitraums einer
    bestehenden Mietverhältnissen in einem
                                                                 Staffelmiete),
    fairen Ausgleich einigen, ohne selbst z. B.
    Vergleichsobjekte ermitteln oder erheb-                     d
                                                                  ie verlangte Miete hat sich innerhalb
    liche Kosten für Gutachten aufwenden zu                      eines Zeitraumes von drei Jahren
    müssen. Seit Einführung der Vorschriften                     nicht um mehr als 15 Prozent erhöht
    zur Mietpreisbremse ins BGB (§§ 556d                         (ausgenommen Mieterhöhungen we-
    ff.) ist die Ermittlung der ortsüblichen                     gen Modernisierungen oder gestie-
    Vergleichsmiete auch für Neuvermie-                          gener Betriebskosten).

    1
         emäß § 45 Abs. 5 Hamburgische Bauordnung (HBauO) sind Wohnungen in Kellergeschossen unzulässig. Kellerge-
        G
        schosse sind nach § 2 Abs. 6 S. 1 HBauO Geschosse, deren Deckenoberkanten im Mittel 1,40 m oder weniger über
        die Geländeoberfläche hinausragen.

4
4. Mieterhöhungsverfahren                                 Mieterhöhung auf ein Gutachten, Ver-
                                                          gleichswohnungen oder auf ein anderes
Eine Kündigung, mit der der Vermieter                     Begründungsmittel gestützt wird.
eine Mieterhöhung durchsetzen will, ist
gesetzlich nicht zulässig. Ein Vermieter                  Dem Mieter steht eine Überlegungsfrist
kann aber verlangen, dass der Mieter ei-                  von zwei Monaten zu. Sie beginnt mit
ner Erhöhung der Miete bis zur Höhe der                   Ablauf des Monats, in dem ihm das Erhö-
ortsüblichen Vergleichsmiete zustimmt,                    hungsverlangen zugegangen ist (Beispiel:
wenn die unter 3. genannten Vorausset-                    Der Mieter erhält das Erhöhungsverlan-
zungen erfüllt sind. Er muss sein Verlan-                 gen am 28. Januar, dann endet die Frist
gen gegenüber dem Mieter in Textform                      mit dem 31. März). Wird der geforderten
im Sinne des § 126b BGB² geltend ma-                      Erhöhung innerhalb der Überlegungsfrist
chen und begründen. Dazu kann er sich                     zugestimmt, ist die erhöhte Miete vom
insbesondere beziehen                                     Beginn des dritten Monats, der auf den
                                                          Zugang des Erhöhungsverlangens folgt (in
 a
   uf den Mietenspiegel (hierbei muss er                 unserem Beispiel ab 1. April), an zu zah-
  in seinem Erhöhungsverlangen minde-                     len. Stimmt der Mieter der Erhöhung nicht
  stens Angaben zur Wohnlage, Bau-                        zu, kann der Vermieter innerhalb von drei
  altersklasse, Größe und Ausstattung                     weiteren Monaten den Mieter auf Zustim-
  machen; das Rasterfeld des Mieten-                      mung verklagen (in unserem Beispiel bis
  spiegels muss feststellbar sein; für die                zum 30. Juni).
  Wirksamkeit des Verlangens genügt
  es, wenn die verlangte Miete innerhalb
  der Mietenspanne liegt),
                                                          5. Ortsübliche Vergleichsmiete
 a
   uf das begründete Gutachten einer/
  eines öffentlich bestellten oder verei-                 Ortsüblich ist die Miete, die in Hamburg
  digten Sachverständigen,                                für unmöblierte Wohnungen vergleich-
                                                          barer Art, Größe, Ausstattung, Be-
 a
   uf die Mieten von mindestens drei
                                                          schaffenheit und Lage einschließlich der
  vergleichbaren Wohnungen.
                                                          energetischen Ausstattung und Beschaf-
Enthält der Mietenspiegel Angaben für                     fenheit allgemein bezahlt wird. Die in der
die Wohnung, so hat der Vermieter in                      Tabelle angegebenen Mieten stellen die
seinem Erhöhungsverlangen diese An-                       Nettokaltmiete dar, ohne Heizkosten und
gaben auch dann mitzuteilen, wenn die                     ohne die übrigen Betriebskosten, die aus

2
 Wortlaut des § 126b BGB: „Ist durch Gesetz Textform vorgeschrieben, so muss eine lesbare Erklärung, in der die
 Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden. Ein dauerhafter Da-
 tenträger ist jedes Medium, das
1.	es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so
     aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für den Zweck angemessenen Zeitraums zugäng-
     lich ist, und
2.	 geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben.“

                                                                                                                   5
Anlage 1 ersichtlich sind. Sie beruhen        die ortsübliche Vergleichsmiete für eine
    auf den zum 1. April 2021 tatsächlich         Wohnung zu ermitteln, sollte Folgendes
    gezahlten Nettokaltmieten.                    beachtet werden.
    Außer dem Durchschnitt aller erhobe-          Die Art der Wohnung wird in der Mieten-
    nen Mietwerte in Form des Mittelwertes        spiegeltabelle nicht ausgewiesen (Hinwei-
    (arithmetisches Mittel) sind in der Tabelle   se dazu unter 6.1). Das für eine Wohnung
    Mietspannen angegeben. Die Mietspan-          in Betracht kommende Mietenspiegel-
    nen stellen die höchsten und niedrigsten      feld der Tabelle ist über die vorhandenen
    Werte von zwei Dritteln der um Ausreißer      Merkmale der Wohnung, nämlich
    bereinigten Mieten je Tabellenfeld als Ori-
    entierungshilfe dar. So wird aufgezeigt,       die Größe,
    innerhalb welcher Unter- und Obergren-         d
                                                     ie Ausstattung      mit   Bad    und
    ze der größte Teil aller erhobenen Miet-        ­Sammelheizung,
    werte liegt. Die unterschiedlichen Spann-
    weiten in den einzelnen Tabellenfeldern        die Beschaffenheit (Baualter) und
    ergeben sich insbesondere aus                  die Wohnlage (normal / gut)
     W
       ohnwertunterschieden, die in der          zu ermitteln. Ergänzend sind die Hinwei-
      Feldeinteilung nicht berücksichtigt         se unter 6.2 bis 6.5 zu berücksichtigen.
      werden konnten; diese können sich
      zum Beispiel aus der Ausstattung,           Dem einschlägigen Tabellenfeld können
      dem unterschiedlichen Umfang von            der Mittelwert und die Spanne entnom-
      Modernisierungen, der Beschaffen-           men werden. Die Einordnung der Woh-
      heit und der Lage der Wohnung im            nung in die Spanne des Feldes erfolgt
      Gebäude ergeben,                            anhand einer eingehenden Prüfung der
                                                  nachfolgenden Merkmale (6.1 bis 6.5).
     d
      er Einbeziehung von Mieten aus             Die Miethöhe kann zudem von weiteren
      neuen Mietvertragsabschlüssen und           Merkmalen abhängig sein, die in dieser
      gleichzeitig aus älteren Mietverhält-       Mietenspiegelbroschüre nicht erfasst
      nissen,                                     sind.
     u
       nterschiedlichen Lagequalitäten, die      Die Miete einer normalen Wohnung mit
      bei der allgemeinen Wohnlagenein-           Standardausstattung entsprechend ih-
      stufung nicht berücksichtigt wurden.        rem Baualter wird vorwiegend im Bereich
                                                  des Mittelwerts der Spanne liegen. Eine
                                                  schlechter ausgestattete Wohnung wird
    6. Anwendung des Mietenspiegels               im unteren, eine besser ausgestattete
                                                  wie auch eine modernisierte Wohnung im
    Im Allgemeinen hängt die Höhe der Miete       oberen Bereich der Spanne einzuordnen
    von den Merkmalen Art, Größe, Ausstat-        sein.
    tung, Beschaffenheit und Lage ab. Um

6
Liegen die wesentlichen Ausstattungs-      abgeschlossen worden, dann ist unter
merkmale (siehe 6.3.1) in einer Wohnung    Umständen noch die II. Berechnungsver-
nicht vor, handelt es sich um eine min-    ordnung zugrunde gelegt worden.
derausgestattete Wohnung.
                                           Die Wohnfläche umfasst die Summe der
                                           Grundflächen der Räume, die a
                                                                       ­ usschließlich
                                           zur Wohnung gehören. Zur Wohnfläche
6.1 Art
                                           gehören nicht die Grundflächen von
Dieses Vergleichsmerkmal wird vor allem     Z
                                              ubehörräumen, wie z. B. Kellerräu-
durch die Gebäudeart und die Lage der        men, Abstellräumen und Kellerer-
Wohnung innerhalb des Gebäudes (z. B.        satzräumen außerhalb der Wohnung,
Souterrain-, Dachgeschosswohnungen)          Waschküchen, Bodenräumen, Tro-
bestimmt. Im Mietenspiegel sind nur          ckenräumen, Heizungsräumen und
Mieten von Wohnungen in Mehrfamilien-        Garagen,
häusern mit drei und mehr Wohnungen
                                            R
                                              äumen, die nicht den an ihre Nut-
berücksichtigt. Hierzu gehören auch ver-
                                             zung zu stellenden Anforderungen
mietete Eigentumswohnungen in Mehr-
                                             des Bauordnungsrechts der Länder
familienhäusern.
                                             genügen,
Wohnhäuser mit geringer Wohnungsan-
                                            Geschäftsräumen.
zahl haben in der Regel höhere Mieten,
ebenso Wohnungen in oberen Geschos-        Die Grundfläche von Räumen und Raum-
sen von Hochhäusern. Niedrigere Werte      teilen lässt sich wie folgt ermitteln:
können sich z. B. ergeben bei Wohnungen
                                            V
                                             oll angerechnet werden Grundflä-
im Dachgeschoss, sofern es sich nicht
                                             chen mit einer lichten Höhe von min-
um neu errichtete Wohnungen handelt,
                                             destens zwei Metern,
Wohnungen im Souterrain oder oberhalb
des sechsten Geschosses, sofern kein        n
                                              icht angerechnet werden Grundflä-
Aufzug vorhanden ist.                        chen mit einer lichten Höhe von we-
                                             niger als einem Meter,
                                            z
                                             ur Hälfte angerechnet werden
6.2 Größe
                                             Grundflächen mit einer lichten
                                             Höhe von mindestens einem Meter
Die Miete ist von der Wohnfläche, der        und weniger als zwei Metern und
Zahl der Zimmer und vom Wohnungstyp          von unbeheizbaren Wintergärten,
abhängig.                                    Schwimmbädern und ähnlichen nach
Die Wohnfläche wird in der Regel gemäß       allen Seiten geschlossenen Räumen.
Wohnflächenverordnung (WoFlV, sie-          G
                                             ehören zum Wohnraum Balkone,
he Anlage 2) bestimmt, es sei denn der       Loggien, Dachgärten oder Terrassen,
Mietvertrag ist vor dem 1. Januar 2004

                                                                                         7
so sind deren Grundflächen zur Er-      6.3.1 Wesentliche Merkmale einer normal
        mittlung der Wohnfläche in der Regel    ausgestatteten Wohnung sind (neben den
        zu einem Viertel, höchstens jedoch      in der Mietenspiegeltabelle genannten Aus-
        zur Hälfte anzurechnen.                 stattungen):

                                                1.	Küche mit einer Mindestausstattung
    6.3 Ausstattung                                 (Spüle, Herd) und zusätzlichen Stell-
                                                    flächen; bei Wohnungen unter ca.
    Maßgeblich ist die Ausstattung der Woh-         50 m² sind auch Kochnischen ausrei-
    nung, wie sie vermieterseitig gestellt          chend;
    wird. Mieterseitig geschaffene Ausstat-
                                                2.	Warmwasserversorgung in Bad und
    tungsmerkmale bleiben unberücksichtigt.
                                                    Küche;
    Die Tabelle legt folgende Mindestausstat-
                                                3.	Wohnungskaltwasserzähler – es sei
    tung zugrunde: Bad und S  ­ ammelheizung.
                                                    denn, es liegt eine Ausnahmegeneh-
    Unter einem Bad ist ein Wannen- oder            migung vor;
    Duschbad in einem besonderen Raum
                                                4.	
                                                   Fußboden aus Dielen, Steinholz
    (mit oder ohne WC) in der Wohnung zu
                                                   oder mit Linoleum, Kunststoff oder
    verstehen. Ein Bad wird in der Regel dann
                                                   gleichwertigem Belag, in Küche, Bad
    einen geringeren Mietwert haben, wenn
                                                   und WC auch aus keramischen Plat-
    aufgrund der Größe des Bades der Bewe-
                                                   ten oder Steinzeug;
    gungsradius erheblich eingeschränkt ist
    und wenn ein Waschbecken fehlt.             5.	Abstellflächen innerhalb und / oder
                                                    außerhalb der Wohnung;
    Sammelheizungen sind alle Heizungs-
    arten, bei denen die Wärme- und Ener-       6.	Aufzug in Gebäuden ab dem sechs-
    gieversorgung von einer zentralen Stelle        ten Geschoss;
    aus erfolgt und die sämtliche Wohnräu-
                                                7.	
                                                   überwiegend Isolierverglasung oder
    me sowie Küche und Bad angemessen
                                                   Doppelfenster;
    erwärmen. Baualterstypische Besonder-
    heiten sind zu berücksichtigen.             8.	 Kabel- / Satellitenanschluss;
    Gleichzusetzen sind alle Etagen- und        9.	 Gegensprechanlage mit Türöffner;
    Wohnungsheizungen, die automatisch,
                                                10.	Balkon, Loggia oder Terrasse.
    also ohne Brennstoffnachfüllung von
    Hand, arbeiten. Dabei können Nacht-         Je nach Baualtersklasse können auch Ar-
    stromspeicherheizungen niedriger be-        beitsfläche und Schrankraum in der Kü-
    wertet werden als andere Zentralhei-        che sowie Wandfliesen in Küche, Bad und
    zungsarten.                                 WC zur Normalausstattung gehören.

8
6.3.2 Merkmale besserer Ausstattung sind    6.4 Beschaffenheit
      zum Beispiel:
                                             Dieses Vergleichsmerkmal bezieht sich auf
1.	Großzügige Badausstattung, z. B. zu-     Bauweise, Zuschnitt und baulichen Zu-
    sätzliches Duschbad, zweiter Wasch-      stand (Gesamtbeschaffenheit und Instand-
    platz, zweites WC, Bidet, aufwändige     haltungsgrad des Gebäudes und / oder der
    Fliesen, außer in Wohnungen ab           Wohnung) sowie auf das Jahr der Bezugs-
    91 m² in den Spalten L, M, N und O       fertigkeit.
    sowie in Wohnungen ab 131 m² in
    guter Wohnlage;
                                             6.4.1 Baualter
2.	Bad mit Fenster, außer in Wohnungen
    der Spalte F;                            Das Baualter einer Wohnung soll nicht
3.	Einbauküchen, außer in Wohnungen         schematisch berücksichtigt werden.
    der Spalten M, N und O, in Woh-          Im Grenzbereich zwischen zwei Baual-
    nungen ab 41 m² in der Spalte L, so-     tersklassen kann es gerechtfertigt sein,
    wie in Wohnungen der Spalten I und       die Wohnung höher oder niedriger einzu-
    K in guter Wohnlage und / oder zu-       gruppieren.
    sätzliche Ausstattung, z. B. Geschirr-   Wohnungen, die durch Um- oder Ausbau
    spüler, Kühlschrank, Tiefkühlschrank,    mit wesentlichem Bauaufwand entspre-
    außer in Wohnungen der Spalten M,        chend § 4 Abs. 2 Hamburgisches Wohn-
    N und O in guter Wohnlage sowie          raumförderungsgesetz in bestehenden
    Wohnungen ab 91 m² der Spalte L in       Gebäuden neu geschaffen wurden, sind
    guter Wohnlage;                          in der Regel der Baualtersklasse des Jah-
4.	
   Aufzug bei Wohnungen in bis zu            res der Bezugsfertigkeit der Wohnung
   fünfgeschossigen Häusern außer bei        zuzuordnen. Hierzu zählen z. B. Wie-
   Wohnungen der Spalte O in norma-          deraufbauten sowie Dachgeschossauf-
   ler Wohnlage und bei Wohnungen            und -ausbauten. Eine vom Baualter des
   ab 41 m² in der Spalte N in norma-        Gebäudes abweichende Einordnung in
   ler Wohnlage sowie bei Wohnungen          die Baualtersklasse kann im Einzelfall in
   ab 91 m² in den Spalten N und O in        Anlehnung an § 4 Abs. 2 Hamburgisches
   guter Wohnlage;                           Wohnraumförderungsgesetz auch dann
                                             gerechtfertigt sein, wenn der durch eine
5.	Fahrradkeller / überdachter Fahrrad-     mit wesentlichem Bauaufwand durch-
    stellplatz, außer bei Wohnungen der      geführte Modernisierung geschaffene
    Spalte K in normaler Wohnlage und        Wohnwert diese Abweichung rechtfer-
    bei Wohnungen der Spalten N und          tigt. Hierbei dürfte in aller Regel eine
    O sowie bei Wohnungen ab 66 m² in        nicht unwesentliche Veränderung des
    der Spalte L und bei Wohnungen ab        Grundrisses erforderlich sein. Kosten,
    41 m² in der Spalte M.

                                                                                         9
die als Folgen von Instandsetzungsmaß-              6.4.2 Energetische Beschaffenheit
     nahmen entstehen, bleiben dabei außer
     Betracht.                                           Für die Beurteilung des energetischen
                                                         Zustands des Gebäudes kann der übliche
                                                         Energieverbrauch oder Energiebedarf he-
                                                         rangezogen werden. Ein Gebäude kann

                           Energiekennwerte für Verbrauchs­      Energiekennwerte für Bedarfsaus­
                            ausweise (in kWh/m2 und Jahr)           weise (in kWh/m2 und Jahr)
                           Kleinere Wirt-      Größere Wirt-      Kleinere Wirt-     Größere Wirt-
                          schaftseinheiten    schaftseinheiten   schaftseinheiten   schaftseinheiten
                           mit bis zu neun     mit zehn Woh-      mit bis zu neun    mit zehn Woh-
      Baualtersklassen      Wohnungen         nungen und mehr      Wohnungen        nungen und mehr

                           Mittelwert und      Mittelwert und     Mittelwert und     Mittelwert und
                            2/3-Spanne          2/3-Spanne         2/3-Spanne         2/3-Spanne

                               152,8              122,5              175,0              153,1
       Bis 31. 12. 1918
                           (117,1 – 212,0)    (100,0 – 159,8)    (133,6 – 234,7)    (123,8 – 197,5)
        1. 1. 1919 bis         152,0              141,8              179,0               138,6
         20. 6. 1948       (124,9 – 178,0)    (102,7 – 179,3)    (152,4 – 219,6)     (67,6 – 193,1)
       21. 6. 1948 bis         141,5              137,0              146,1               102,4
        31. 12. 1960       (110,5 – 177,2)    (102,9 – 168,1)    (121,0 – 183,3)     (75,8 – 187,9)
                               149,1               131,0             144,4               102,0
       1961 bis 1967
                           (115,0 – 172,5)     (86,0 – 177,0)    (115,2 – 188,8)     (62,2 – 127,0)
                               167,6              134,1              132,4*               76,0
       1968 bis 1977
                           (146,0 – 198,0)    (101,2 – 160,3)    (101,2 – 148,7)*    (64,0 – 133,7)
                               127,2              122,9              111,0               89,8*
       1978 bis 1993
                           (107,4 – 154,6)    (104,0 – 148,0)    (106,7 – 154,7)     (48,5 – 96,3)*
                                95,0                88,5             117,2*              93,0*
       1994 bis 2010
                           (79,5 – 128,9)      (73,0 – 109,6)    (79,4 – 152,7)*    (31,3 – 120,4)*
                                                    60,8               47,5               56,0
       2011 bis 2015
                                                (47,8 – 77,0)     (25,7 – 113,2)      (46,0 – 68,2)
                                                                      41,5                51,0
       2016 bis 2020
                                                                  (35,3 – 55,8)       (38,6 – 63,7)

     * Eingeschränkte Aussagekraft, da weniger als 30 Fälle

10
mit Hilfe eines Energieverbrauchsaus-         6.5 Wohnlage
weises oder eines Energiebedarfsauswei-
ses nach der Energieeinsparverordnung         Mit den zwei in der Tabelle ausgewie-
(EnEV) bzw. dem Gebäudeenergiegesetz          senen Wohnlagenkategorien „normal“
(GEG) in die Tabelle auf S. 10 eingeordnet    und „gut“ wird das nähere Wohnumfeld
werden.                                       beschrieben. Eine Auflistung fast aller
                                              Straßenabschnitte in Hamburger Wohn-
Der übliche (End-)Energieverbrauch und
                                              gebieten mit Einstufung in die jeweilige
der übliche (End-)Energiebedarf werden
                                              Wohnlagenkategorie ist im Hamburger
jeweils differenziert nach Gebäudegröße
                                              Wohnlagenverzeichnis zu finden.
und -alter dargestellt. Es werden zwei Grö-
ßenklassen gebildet: kleinere Wirtschafts-    In die Kategorie der guten Wohnlage
einheiten mit bis zu neun Wohnungen und       fallen Hamburger Mietwohnungen, bei
größere Wirtschaftseinheiten ab zehn          denen die Lagevorteile gegenüber der
Wohnungen, um die unterschiedliche en-        normalen Wohnlage überwiegen (z.       B.
ergetische Beschaffenheit kleinerer und       in der inneren Stadt bzw. in Ortskernen
größerer Wohngebäude zu berücksichti-         in der Regel bis zu ca. fünfgeschossige
gen. Die Baualtersklassen entsprechen         Bauweise mit starkem Grünbezug, gute
jenen aus der Mietenspiegeltabelle. Die       Verkehrsanbindung und ruhige Lage;
Werte der Tabelle beziehen sich auf Kenn-     in der äußeren Stadt Wohngebiete mit
werte mit Warmwasserbereitung. Für            besonderen Bauformen und / oder mit
Kennwerte ohne Warmwasserbereitung            überwiegender ein- bis dreigeschossiger
sind dem Kennwert zunächst 20 kWh/m²          Einzel- oder Geschossbebauung, starker
und Jahr hinzuzuzählen, um den Wert mit       Grünbezug und ruhige Lage). Die mei-
der Tabelle vergleichen zu können.            sten Hamburger Mietwohnungen liegen
                                              in Gebieten mit einer normalen Wohn-
Wohnungen in Gebäuden, die nach Ein-
                                              lage (z. B. in der inneren Stadt weitge-
ordnung gemäß Größen- und Baual-
                                              hend geschlossene, z. T. stark verdich-
tersklassen in der Tabelle einen Ener­
                                              tete Bauweisen, geringe Freiflächen und
giekennwert unterhalb der 2/3-Spanne
                                              durchschnittliche Immissionsbelastung;
aufweisen, werden im Rahmen der
                                              Durchmischung mit Laden-, Büro-, Ge-
Spanneneinordnung als energetisch be-
                                              werbe- und Industrienutzung, teilweise
sonders vorteilhaft angesehen. Entspre-
                                              auch beeinträchtigende Verkehrsanla-
chend werden Wohnungen in Gebäuden,
                                              gen; im Stadtrandgebiet vorwiegend
deren Energiekennwerte oberhalb der
                                              aufgelockerter Geschossbau, Kleinsied-
2/3-Spanne liegen, als energetisch be-
                                              lungsgebiete oder kleinstrukturierte Ein-
sonders nachteilig eingestuft.
                                              familienhausgebiete).

                                                                                          11
12
13
Die Einstufung in die Wohnlagenkatego-       in der rechnerischen Wohnlageneinstu-
     rien „normal“ und „gut“ erfolgt anhand       fung bereits erfassten Merkmalen können
     folgender Merkmale, die im Rahmen ei-        im Einzelfall folgende weitere Kriterien
     ner empirischen Untersuchung (Näheres        für die Einordnung innerhalb der Spanne
     hierzu im Methodenbericht zum Wohnla-        des jeweils einschlägigen Mietenspiegel-
     genverzeichnis 2021) als Wohnwert be-        feldes berücksichtigt werden, z. B.
     stimmend ermittelt wurden:                    L
                                                    age des Wohnquartiers innerhalb
      Bodenrichtwert,                             des Stadtgebietes (Zentralität),
      Statusindex des Sozialmonitorings,          E
                                                     rreichbarkeit und Auswahl u. a. kul-
                                                    tureller und gastronomischer Ange-
      Einwohnerdichte,                             bote, auch verbunden mit einer Mi-
      L
       ärmbelastung durch Flug-­, ­Schienen-­,     schung von Wohnen, Kultur, Handel
       Gewerbe-­und Verkehrslärm,                   und eingestreutem Gewerbe (Urbani-
                                                    tät),
      
       Art der Straße (vier-­und mehrspurig),
                                                   umgebende Nutzung,
      G
       rünflächenanteil im Umkreis von
       800 Metern,                                 Bauweise und Bauform der Gebäude,
      A
        nbindung an den öffentlichen Nah-         baulicher Zustand,
       verkehr (Entfernung zur nächsten            Naherholungsmöglichkeiten,
       U-­  / S-­Bahn-­/AKN-­Haltestelle),
                                                   landschaftlicher Charakter,
      E
        ntfernung zur nächsten Metrobus-
       station,                                    B
                                                    eeinträchtigungen durch       Staub,
                                                    Geruch (Immissionen),
      E
        ntfernung zum Einzelhandel (Nah-
       versorgungsmöglichkeiten im Woh-            L
                                                     ärmbeeinträchtigungen durch Klein-
       numfeld).                                    gewerbe (z. B. im Hinterhof, in den
                                                    Erdgeschosszonen),
     Örtlich enger begrenzten Lagekriterien,
     die in der allgemeinen Wohnlagenein-          V
                                                     ersorgung mit kleinen Läden, Kitas,
     stufung unberücksichtigt bleiben, kann         Schulen, Sportstätten und sonstigen
     durch Zu- oder Abschläge innerhalb der         Infrastruktureinrichtungen,
     Spannen in den einzelnen Mietenspiegel-       g
                                                    epflegtes Straßenbild („Anmutung
     feldern Rechnung getragen werden. Hier-        der Straße“),
     bei können die nachstehend beispielhaft
     genannten Kriterien in die Bewertung          s traßenbildprägendes Grün / Straßen­
     einbezogen werden. Zu berücksichtigen           bäume.
     ist, dass fast jede Wohnlage Vor- und
     Nachteile aufweist, die gegeneinander
     abgewogen werden müssen. Neben den

14
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die
Wohnlage innerhalb eines Wohnviertels,
einer Straße, aber auch von einer Straßen-
seite zur anderen wechseln kann. Die all-
gemeine Attraktivität von Gebieten kann
unterschiedlich bewertet werden. Unter-
schiedlichen Wohnlagequalitäten, z. B.
bei Eckbebauungen oder aufgrund des
unmittelbaren Wohnumfelds (u. a. urbaner
Charakter des Quartiers, gepflegtes Stra-
ßenbild, straßenbildprägendes Grün / Stra-
ßenbäume) kann durch Zu- oder Abschlä-
ge innerhalb der Spanne der einzelnen
Mietenspiegelfelder Rechnung getragen
werden.
Überdies können die Wohnlageneinstu-
fungen, die im Wohnlagenverzeichnis
ausgewiesen werden, im Einzelfall an-
hand der Merkmale, die der Einstufung
zugrunde liegen, in Verbindung mit
Ortskenntnissen überprüft werden. Im
Ausnahmefall können die oben genann-
ten Kriterien nicht nur bei der Einord-
nung innerhalb der Spanne, sondern
auch bei der Wohnlageneinstufung hinzu
gezogen werden.
Das Wohnlagenverzeichnis ist im Internet
abrufbar unter:
www.hamburg.de/wohnlagenverzeichnis.

                                             15
Anlage 1: Betriebskosten

     Auszug aus der Verordnung über die Auf­                    oder freiwilligen Prüfungen des Jahres-
     stellung von Betriebskosten (Betriebs­                     abschlusses und die Kosten für die Ge-
     kostenverordnung – BetrKV) vom 25.                         schäftsführung (Verwaltungskosten),
     November 2003 (BGBl. I S. 2346, 2347),
                                                             2.	 d
                                                                 ie Kosten, die während der Nut-
     die durch Artikel 15 des Gesetzes vom
                                                                 zungsdauer zur Erhaltung des bstim-
     23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert
                                                                 mungsmäßigen Gebrauchs aufge-
     worden ist
                                                                 wendet werden müssen, um die durch
     Die im folgenden Text kursiv dargestellten                  Abnutzung, Alterung und Witterungs-
     Änderungen gelten seit 1. Dezember 2021.                    einwirkung entstehenden baulichen
                                                                 oder sonstigen Mängel ordnungsge-
     Es steht den Mietvertragsparteien frei,
                                                                 mäß zu beseitigen (Instandhaltungs-
     diese Verordnung anzuwenden.
                                                                 und Instandsezungskosten).

     § 1 Betriebskosten
                                                             § 2 Aufstellung der Betriebskosten
     (1)	Betriebskosten sind die Kosten, die
                                                             Betriebskosten in Sinne von § 1 sind³:
          dem Eigentümer (Erbbauberech-
          tigten) durch das Eigentum (Erbbau-                1.	die laufenden öffentlichen Lasten des
          recht) am Grundstück oder durch den                    Grundstücks, namentlich die Grund-
          bestimmungsgemäßen Gebrauch des                        steuer;
          Gebäudes, der Nebengebäude, Anla-
                                                             2.	 die Kosten der Wasserversorgung;
          gen, Einrichtungen und des Grund-
          stücks laufend entstehen. Sach- und                3.	 die Kosten der Entwässerung;
          Arbeitsleistungen des Eigentümers
                                                             4.	 die Kosten
          oder Erbbauberechtigten dürfen mit
          einem Betrag angesetzt werden, der                     a) 
                                                                    des Betriebs der zentralen Hei-
          für eine gleichwertige Leistung eines                     zungsanlage einschließlich der
          Dritten, insbesondere eines Unter-                        Abgasanlage oder
          nehmers, angesetzt werden könnte;
          die Umsatzsteuer eines Dritten darf                    b) des Betriebs der zentralen Brenn-
          nicht angesetzt werden.                                    stoffversorgungsanlage oder

     (2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:                    c) 
                                                                    der eigenständig gewerblichen
                                                                    Lieferung von Wärme, auch aus
     1. 
        die Kosten der zur Verwaltung des                           Anlagen im Sinne des Buchsta-
        Gebäudes erforderlichen Arbeitskräf-                        bens a oder
        te und Einrichtungen, die Kosten der
        Aufsicht, der Wert der vom Vermieter                     d) 
                                                                    der Reinigung und Wartung von
        persönlich geleisteten Verwaltungsar-                       Etagenheizungen und Gaseinzel-
        beit, die Kosten für die gesetzlichen                       feuerstätten;

     3
         Dieser gekürzte Text soll einen ersten Überblick verschaffen, maßgeblich ist die amtliche Fassung.

16
5.	 die Kosten                                      nach dem Urheberrechtsgesetz für
    a) des Betriebs der zentralen Warm-            die Kabelweitersendung entstehen,
        wasserversorgungsanlage oder         oder
    b) 
       der eigenständig gewerblichen             b) des Betriebs der mit einem Breit-
       Lieferung von Warmwasser, auch                bandnetz verbundenen privaten
       aus Anlagen im Sinne des Buch-                Verteilanlage
       stabens a oder
                                             		hierzu gehören die Kosten des Be-
    c) 
       der Reinigung und Wartung von            triebsstroms, bis zum 30. Juni 2024
       Warmwassergeräten;                       außerdem die weiteren Kosten ent-
6.	
   die Kosten verbundener Heizungs-             sprechend Buchstabe a, sowie die
   und Warmwasserversorgungsanlagen;            laufenden monatlichen Grundge-
                                                bühren für Breitbandanschlüsse,
7.	
   die Kosten des Betriebs des Per-
   sonen- oder Lastenaufzugs;                oder

8.	die Kosten der Straßenreinigung und          c) 
                                                    des Betriebs einer gebäudeintenen
    Müllbeseitigung;                                Verteilanlage, die vollständig mit-
                                                    tels Glasfaser mit einem öffentlichen
9.	
   die Kosten der Gebäudereinigung                  Netz mit sehr hoher Kapazität im
   und Ungezieferbekämpfung;                        Sinne des § 3 Nummer 33 des Tele-
10.	die Kosten der Gartenpflege;                    kommunikationsgesetzes verbunden
                                                    ist, wenn der Mieter seinen Anbieter
11.	die Kosten der Beleuchtung;                     von öffentlich zugänglichen Telekom-
12.	die Kosten der Schornsteinreinigung;            munikationsdiensten über seinen An-
                                                    schluss frei wählen kann,
13.	die Kosten der Sach- und Haftpflicht-
     versicherung;                           		hierzu gehören die Kosten des Be-
                                                triebsstroms sowie ein Bereitstel-
14.	die Kosten für den Hauswart;                lungsentgelt gemäß § 72 Absatz 1
                                                des Telekommunikationsgesetzes;
15.	die Kosten
                                             16.	die Kosten des Betriebs der Einrich-
    a) 
       des Betriebs der Gemeinschafts-­
                                                 tungen für die Wäschepflege;
       Antennenanlage,
                                             17.	sonstige Betriebskosten,
		hierzu gehören die Kosten des Be-
   triebsstroms und die Kosten der           hierzu gehören Betriebskosten im Sinne
   regelmäßigen Prüfung ihrer Be-            des § 1, die von den Nummern 1 bis 16
   triebsbereitschaft einschließlich ih-     nicht erfasst sind.
   rer Einstellung durch eine Fachkraft,
   bis zum 30. Juni 2024 außerdem            Für Anlagen, die ab dem 1. Dezember 2021
   das Nutzungsentgelt für eine nicht        errichtet worden sind, ist Satz 1 Nummer
   zu dem Gebäude gehörende Anten-           15 Buchstabe a und b nicht anzuwenden.
   nenanlage sowie die Gebühren, die

                                                                                            17
Anlage 2: Wohnfläche

     Verordnung zur Berechnung der Wohn­          2.	
                                                     Balkonen, Loggien, Dachgärten und Ter-
     fläche Wohnflächenverordnung ­(WoFlV)           rassen, wenn sie ausschließlich zu der
     vom 25. November 2003                           Wohnung oder dem Wohnheim gehören.
     Die Wohnflächenverordnung gilt unmit-        (3)	
                                                      Zur Wohnfläche gehören nicht die
     telbar nur für den öffentlich geförderten        Grundflächen folgender Räume:
     Wohnungsbau. Für frei finanzierte Woh-       1.	 Zubehörräume, insbesondere
     nungen ist es eine Empfehlung, nach der
     sich die Mietvertragsparteien richten            a) Kellerräume,
     können. Bei Verweisen auf das Bundes-            b) Abstellräume und Kellerersatzräume
     gesetzblatt wird dieses im Verordnungs-              außerhalb der Wohnung,
     text als BGBl. abgekürzt.
                                                      c) Waschküchen,

     § 1 Anwendungsbereich, Berechnung der            d) Bodenräume,
     Wohnfläche                                       e) Trockenräume,
                                                      f) Heizungsräume und
     (1)	
         Wird nach dem Wohnraumförde-
         rungsgesetz die Wohnfläche berech-           g) Garagen,
         net, sind die Vorschriften dieser Ver-   2.	
                                                     Räume, die nicht den an ihre Nut-
         ordnung anzuwenden.                         zung zu stellenden Anforderungen
     (2)	Zur Berechnung der Wohnfläche sind         des Bauordnungsrechts der Länder
          die nach § 2 zur Wohnfläche gehö-          genügen, sowie
          renden Grundflächen nach § 3 zu er-     (4) Geschäftsräume.
          mitteln und nach § 4 auf die Wohn-
          fläche anzurechnen.
                                                  § 3 Ermittlung der Grundfläche
     § 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
                                                  (1)	Die Grundfläche ist nach den lichten
     (1)	Die Wohnfläche einer Wohnung um-             Maßen zwischen den Bauteilen zu er-
          fasst die Grundflächen der Räume, die        mitteln; dabei ist von der Vorderkan-
          ausschließlich zu der Wohnung ge-            te der Bekleidung der Bauteile aus-
          hören. Die Wohnfläche eines Wohn-            zugehen. Bei fehlenden begrenzten
          heimes umfasst die Grundfläche der           Bauteilen ist der bauliche Abschluss
          Räume, die zur alleinigen Nutzung            zu Grunde zu legen.
          durch die Bewohner bestimmt sind.       (2)	Bei der Ermittlung der Grundfläche
     (2)	
         Zur Wohnfläche gehören auch die               sind namentlich einzubeziehen die
         Grundflächen von                              Grundflächen von

     1.	
        Wintergärten, Schwimmbädern und           1.	Tür- und Fensterbekleidungen sowie
        ähnlichen nach allen Seiten geschlos-         Tür- und Fensterumrahmungen,
        senen Räumen sowie                        2.	 Fuß-, Sockel- und Schrammleisten,

18
3.	fest eingebauten Gegenständen wie         Ist die Grundfläche nach einer Bauzei-
    z. B. Öfen, Heiz- und Klimageräten,       chnung ermittelt worden und ist abwei-
    Herden, Bade- oder Duschwannen,           chend von dieser Bauzeichnung gebaut
                                              worden, ist die Grundfläche durch Aus-
4.	 freiliegenden Installationen,
                                              messung im fertig gestellten Wohnraum
5.	 Einbaumöbeln und                          oder auf Grund einer berichtigten Bau-
                                              zeichnung neu zu ermitteln.
6.	nicht ortsgebundenen, versetzbaren
    Raumteilern.
                                              § 4 Anrechnung der Grundflächen
(3)	Bei der Ermittlung der Grundflächen
     bleiben außer Betracht die Grundflä-
                                              Die Grundflächen
     chen von
                                              1.	von Räumen und Raumteilen mit ei-
1.	Schornsteinen, Vormauerungen, Be-
                                                  ner lichten Höhe von mindestens
    kleidungen, freistehenden Pfeilern
                                                  zwei Metern sind vollständig,
    und Säulen, wenn sie eine Höhe von
    mehr als 1,50 Meter aufweisen und         2.	von Räumen und Raumteilen mit ei-
    ihre Grundfläche mehr als 0,1 Qua-            ner lichten Höhe von mindestens
    dratmeter beträgt,                            einem Meter und weniger als zwei
                                                  Metern sind zur Hälfte,
2.	
   Treppen mit über drei Steigungen
   und deren Treppenabsätze,                  3.	
                                                 von unbeheizbaren Wintergärten,
                                                 Schwimmbädern und ähnlichen nach
3.	 Türnischen und                               allen Seiten geschlossenen Räumen
4.	Fenster- und offenen Wandnischen,            sind zur Hälfte,
    die nicht bis zum Fußboden herun-         4.	
                                                 von Balkonen, Loggien, Dachgärten
    terreichen oder bis zum Fußboden             und Terrassen sind in der Regel zu
    herunterreichen und 0,13 Meter oder          einem Viertel, höchstens jedoch zur
    weniger tief sind.                           Hälfte anzurechnen.
(4)	Die Grundfläche ist durch Ausmes-
     sung im fertig gestellten Wohnraum       § 5 Überleitungsvorschrift
     oder auf
Grund einer Bauzeichnung zu ermitteln.        Ist die Wohnfläche bis zum 31. Dezember
Wird die Grundfläche auf Grund einer          2003 nach der zweiten Berechnungsver-
Bauzeichnung ermittelt, muss diese            ordnung in der Fassung der Bekanntma-
                                              chung vom 12. Oktober 1990 (BGBI. I S.
1.	 für ein Genehmigungs-, Anzeige-,         2178), zuletzt geändert durch Artikel 3
     Genehmigungsfreistellungs- oder          der Verordnung vom 25. November 2003
     ähnliches Verfahren nach dem Bau-        (BGBI. I S. 2346) in der jeweils geltenden
     ordnungsrecht der Länder gefertigt       Fassung berechnet worden, bleibt es bei
     oder, wenn ein bauordnungsrecht-         dieser Berechnung. Soweit in den in Satz
     liches Verfahren nicht erforderlich      1 genannten Fällen nach dem 31. De-
     ist, für ein solches geeignet sein und   zember 2003 bauliche Änderungen an
2.	die Ermittlung der lichten Maße zwi-      dem Wohnraum vorgenommen werden,
    schen den Bauteilen im Sinne des          die eine Neuberechnung der Wohnfläche
    Absatzes 1 ermöglichen.                   erforderlich machen, sind die Vorschrif-
                                              ten dieser Verordnung anzuwenden.

                                                                                           19
Anlage 3: Auskünfte erteilen

     Rechtsauskünfte                              vermieden wird) bereit, werden in einem
                                                  Gütetermin unter dem juristischen Vor-
     Konkrete auf den Einzelfall bezogene         sitz der ÖRA die Streitpunkte mit bei-
     Rechtsauskünfte sind entweder über eine      den Parteien ausführlich besprochen und
     Anwältin, einen Anwalt oder über andere      über eine gütliche Beilegung verhandelt.
     zur Rechtsauskunft befähigte Stellen, wie    Kommt es zu einer Einigung, wird das Er-
     zum Beispiel die unten genannten Ver-        gebnis protokolliert. Solche vor der ÖRA
     eine und Verbände, einzuholen.               abgeschlossenen Vergleiche sind voll-
     Personen, denen nach ihren wirtschaft-       streckbar wie gerichtliche Urteile.
     lichen Verhältnissen nicht zugemutet
     werden kann, die Mittel für die Inan-        Rechtsberatung in privaten Mietrechts-
     spruchnahme einer Rechtsanwältin oder        angelegenheiten ist anderen öffentlichen
     eines Rechtsanwalts aufzubringen, kön-       Einrichtungen nicht erlaubt.
     nen Rechtsauskünfte bei der Öffent­
     lichen Rechtsauskunft und Vergleichs-
     stelle (ÖRA) einholen.                       Hauptstelle

     Dort kann nicht beraten werden, wer          Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg,

     u	in der Sache schon anwaltlichen Rat       montags und donnerstags von
        hat,                                      17 bis 18.30 Uhr

     u rechtsschutzversichert ist oder            Telefon: 040 / 428 43 - 3072 / 3071

     u	über die Gewerkschaft oder Interes-
        senverbände (zum Beispiel Mieter­
                                                  Bezirksstellen
        verein) Rechtsrat erhalten kann.
                                                  Alstertal
                                                  Wentzelplatz 5 – 7, 22391 Hamburg,
     Öffentliche Rechtsauskunft-­und              donnerstags von 17 bis 18.30 Uhr
     ­Vergleichsstelle Hamburg (ÖRA)
     www.hamburg.de/oera
                                                  Altona
     Bei der ÖRA kann in allen Mietangelegen-
     heiten unabhängig von den wirtschaft-        Alte Königstraße 29 – 39,
     lichen Verhältnissen der Parteien ein        22765 Hamburg,
     Güteverfahren beantragt werden. Einen        montags und donnerstags von
     Antrag können die Mietvertragsparteien       17 bis 18.30 Uhr
     – auch anwaltlich vertreten – stellen. Ist
     die Gegenpartei zu einem solchen Güte-
     verfahren (durch das häufig ein Prozess

20
Barmbek                               Eimsbüttel
Poppenhusenstraße 4, 22305 Hamburg,   Grindelberg 62, 20144 Hamburg,
montags und donnerstags von           montags und mittwochs von
17 bis 18.30 Uhr                      17 bis 18.30 Uhr

Bergedorf                             Eppendorf
City Center Bergedorf (CCB)           Kümmellstraße 7, 20249 Hamburg,
Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg,
                                      montags und donnerstags von
Eingang A, 3. OG
                                      17 bis 18.30 Uhr
dienstags und donnerstags von
17 bis 18.30 Uhr
                                      Finkenwerder
                                      Butendeichsweg 2, 21129 Hamburg,
Billstedt
                                      montags von 17 bis 18.30 Uhr
Öjendorfer Weg 9, 22111 Hamburg,
(Eingang Schulärztlicher Dienst)
dienstags und donnerstags von         Fuhlsbüttel
17 bis 18.30 Uhr
                                      Tangstedter Landstraße 6,
                                      22415 Hamburg,
Blankenese (derzeit coronabedingt     montags und donnerstags von
­keine Beratung, Stand 12/2021)       17 bis 18.30 Uhr
Sülldorfer Kirchenweg 2a,
22587 Hamburg,
                                      Harburg
                                      Harburger Rathausforum 1, 21073
Bramfeld                              Hamburg,
Herthastraße 20, 22179 Hamburg,       montags und mittwochs
                                      von 17 bis 18.30 Uhr
montags und donnerstags von
17 bis 18.30 Uhr
                                      Lokstedt
                                      Garstedter Weg 13, 22453 Hamburg
                                      montags und donnerstags von
                                      17 bis 18.30 Uhr

                                                                         21
Lurup                                     Vereine und Verbände
     Achtern Born 135, 22549 Hamburg,          Mieterverein zu Hamburg von 1890
     dienstags und donnerstags von             r. V. – Landesverband im Deutschen
     17 bis 18.30 Uhr                          Mieterbund – Hauptgeschäftsstelle:
                                               Beim Strohhause 20, 20097 Hamburg
                                               mit Beratungsstellen in den Stadtteilen
     Rahlstedt (derzeit coronabedingt keine
     Beratung, Stand 12/2021)                  Telefon: 040 / 879 79 - 0
     Rahlstedter Straße 151, 22143 Hamburg     Hotline auch für Nicht-Mitglieder unter
                                               040 / 879 79 - 345
                                               E-Mail: info@mieterverein-hamburg.de
     Stellingen (derzeit coronabedingt keine   www.mieterverein-hamburg.de
     Beratung, Stand 12/2021)
                                               Öffnungszeiten der Hauptgeschäftsstelle:
     Basselweg 73, 22527 Hamburg               montags bis freitags 8.30 bis 18 Uhr,
                                               sonnabends 9 bis 15 Uhr
     Süderelbe (derzeit coronabedingt keine    „Mieter helfen Mietern“
     Beratung, Stand 12/2021)                  Hamburger Mieterverein e. V.
     Groot Enn 4, 21149 Hamburg                MhM-Zentrale Bartelsstraße 30,
                                               20357 Hamburg, mit Beratungsstellen
                                               in elf Stadtteilen
     Wandsbek
                                               www.mhmhamburg.de
     Schloßstraße 60, 22041 Hamburg,
                                               E-Mail: info@mhmhamburg.de
     montags und donnerstags von               Telefon: 040 / 43 13 94 - 0
     17 bis 18.30 Uhr
                                               Öffnungszeiten der MhM-Zentrale:
                                               montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr,
                                               montags bis donnerstags von
                                               14 bis 17 Uhr.
                                               Kurzberatung auch für Nicht-Mitglieder:
                                               Telefon: 040 / 43 13 94 - 30
                                               Beratungszeiten montags bis freitags
                                               von 9 bis 13 Uhr,
                                               montags bis donnerstags von
                                               14 bis 17 Uhr

22
Landesverband Hamburgischer               Immobilienverband Deutschland IVD
Mieterschutz e. V.                        Verband der Immobilienberater, Makler,
                                          Verwalter und Sachverständigen
Schillerstraße 47 – 49, 22767 Hamburg,    Region Nord e. V.
Telefon: 040 / 39 53 15 und 39 28 29      Büschstraße 12, 20354 Hamburg,
Notfalltelefon: 0174 / 615 94 21          Telefon: 040 / 35 75 99 - 0
E-Mail: info@mieterschutz-hamburg.de      Telefax: 040 / 34 58 95
www.mieterschutz-hamburg.de
                                          Telefonische Auskünfte
Beratungszeiten montags bis mittwochs     montags bis donnerstags
von 15.30 bis 19 Uhr                      von 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr,
                                          freitags von 9 bis 12 Uhr
Interessenverband Mieterschutz e. V.
                                          E-Mail: info@ivd-nord.de
Fuhlsbüttler Straße 108, 22305 Hamburg
                                          www.ivd-nord.de
Telefon: 040 / 690 74 73
E-Mail: hamburg@iv-mieterschutz.de        Bundesverband Freier Immobilien- und
www.iv-mieterschutz.de                    Wohnungsunternehmen e.V. Landesver­
                                          band Nord e.V.
Beratungszeiten montags bis donnerstags
von 9 bis 18 Uhr,                         Pelzerstraße 5, 20095 Hamburg,
freitags von 9 bis 13 Uhr
                                          Telefon: 040 / 46 89 77 7 - 0
Grundeigentümer-Verband Hamburg           Telefax: 040 / 46 89 77 7 - 70
von 1832 e.V. mit den angeschlossenen
örtlichen Grundeigentümer-Vereinen        E-Mail: info@bfw-nord.de
Glockengießerwall 19, 20095 Hamburg       www.bfw-nord.de
Telefon: 040 / 30 96 72 - 0,              Verband norddeutscher Wohnungs­
E-Mail: info@grundeigentuemerverband.de   unternehmen Landesverband Hamburg
www.grundeigentuemerverband.de            e. V.
Persönliche Auskünfte täglich von         Tangstedter Landstraße 83,
9 bis 12 Uhr und                          22415 Hamburg,
donnerstags von 16 bis 18 Uhr;            Telefon: 040 / 520 11 - 0
Telefonische Auskünfte von                E-Mail: info@vnw.de
montags bis donnerstags von
14 bis 16 Uhr                             www.vnw.de

                                                                                   23
Wer sich über Einzelprobleme oder über     Bezirksamt Altona
     die Rechtslage in einem speziellen Fall
                                                Jessenstraße 1 – 3, 22767 Hamburg
     beraten lassen will, kann sich auch an
     Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte        Telefon: 040 / 428 11 - 1425 / 6141
     sowie Angehörige rechtsberatender Be-
     rufe wenden.
                                                Bezirksamt Eimsbüttel
                                                Grindelberg 62 – 66, 20144 Hamburg,
     Anwaltssuchdienst der Hanseatischen        Zimmer 501 – 506
     Rechtsanwaltskammer
                                                Telefon: 040 / 428 01 - 1628 / 3480
     Valentinskamp 88, 20355 Hamburg
     Telefon: 040 / 35 74 41 - 0
                                                Bezirksamt Hamburg-Nord
     E-Mail: info@rak-hamburg.de
     www.rak-hamburg.de                         Kümmellstraße 6, 20249 Hamburg
                                                Telefon: 040 / 428 04 - 6354
     Allgemeine Auskünfte
                                                Bezirksamt Wandsbek
     Auskünfte zu allgemeinen Fragen, die
     sich im Zusammenhang mit der Anwen-        Schloßgarten 9, 22041 Hamburg
     dung des Mietenspiegels ergeben, ertei-
     len die zuständigen Stellen der nachste-   Telefon: 040 / 428 81 2003
     hend genannten Bezirksämter.
     Eine Rechtsberatung in privaten Miet-      Bezirksamt Bergedorf
     rechtsangelegenheiten ist den Be-          Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg,
     zirksämtern nicht erlaubt. Die Sprech-     Eingang A, 3. OG
     zeiten erfragen Sie bitte, soweit nicht
     ausgewiesen, unter der allgemeinen Be-     Telefon: 040 / 428 91 - 2803 / 2834,
     hördenrufnummer 040 / 115.                 montags und donnerstags von
                                                8 bis 16 Uhr, dienstags und freitags von
                                                8 bis 13 Uhr.
     Bezirksamt Hamburg-Mitte
     Caffamacherreihe 1 – 3, 20355 Hamburg,     Bezirksamt Harburg
     Telefon: 040 / 428 54 - 4619 / 2108        Harburger Rathausplatz 4,
     dienstags und donnerstags                  21073 Hamburg, Zimmer: 10, 11
     9 bis 12 Uhr                               Telefon: 040 / 428 71 - 2832 / 3448
                                                montags und donnerstags von
                                                9 bis 12 Uhr sowie nach
                                                telefonischer Vereinbarung

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Impressum

Herausgeberin:
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg
Internet: www.hamburg.de/bsw
Mietenspiegel im Internet:
www.hamburg.de/mietenspiegel
E-Mail:
mietenspiegel@bsw.hamburg.de
V. i. S. d. P.: Susanne Enz
Gestaltung: Landesbetrieb Geoinformation
und Vermessung
Titelfoto: Andreas Bock
(Mehrfamilienhaus Altona-Altstadt)
Veröffentlichung: 13. Dezember 2021
Auflage: 20.000
Gedruckt auf 100 % Altpapier
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