Handbuch Lebensmittelsicherheits-Zertifikat kartoffel-verarbeitende Industrie VVA-Zertifikat - Anbau und Lagerung Saison 2021/2022 - Vavi
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Handbuch Lebensmittelsicherheits- Zertifikat kartoffel- verarbeitende Industrie [VVA-Zertifikat] Anbau und Lagerung Saison 2021/2022
Handbuch VVA-Zertifikat Version 20 Inhaltsangabe 1 Allgemeines 3 1.1 Begriffsbestimmung 3 1.2 Einleitung 4 2 An- und Abmeldeverfahren 6 3 Beurteilungskriterien 7 3.1 Einleitung 7 3.2 GVO-Maßnahmen 7 3.3 Schema Beurteilungskriterien VVA-Zertifikat 7 3.3.1 Allgemeines 7 3.3.2 Anbau 11 3.3.3 Ernte und/oder Einbringen der Ernte bei Lagerung 15 3.3.4 Lagerung und Aufbewahrung 15 3.3.5 Waschen und Spülen von Kartoffeln 17 3.3.6 Auslagern und/oder Abliefern 18 4. Kontrollsystematik 19 4.1 Einleitung 19 4.2 Kontrolle während Anbauphase und Lagersaison der Kartoffeln 19 4.3 Gezielte Kontrollen während Anbauphase und Lagersaison 20 4.4 Kartoffeln ab Land 20 4.5 Prüfbericht und Zertifizierung 20 4.6 Aussetzung/entzug des Zertifikats 21 5 Rückstandsanalyse 22 5.1 Einleitung 22 5.2 Bedingungen für die Rückstands-Analyseuntersuchung 22 5.3 Probenahmefrequenz 23 6 Ausstellung VVA-Zertifikat 25 7 Einspruch 26 7.1 Einspruchsverfahren 26 7.2 Paritätische gemeinsame Ausschuss 26 7.3 Beweise 27 8 Zusammenfassung 28 Tabelle Kontrollsystematik und Kontrollfrequenz 29 Refrenzen 30 Abkurzungen 30 Anlagen A: Kriterien für Kontrollinstanzen 31 B: Informationen und Daten für Abnehmer 32 VAVI Seite 2 von 32 15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat Version 20 1. Allgemeines 1.1 Begriffsbestimmung Die folgenden Begriffe werden in diesem Handbuch verwendet: Handbuch: Dieses Handbuch beschreibt das „Lebensmittelsicherheitszertifikat für die kartoffelverarbeitende Industrie“ (VVA-Zertifikat), es gibt an, wie man ihm entsprechen kann, wie, von wem und in welcher Weise kontrolliert wird. Außerdem wird angegeben, wie an die entsprechenden Glieder der Kette berichtet wird, u. a. bezüglich der Nachverfolgbarkeit. Das Handbuch ist für KIs sowie Abnehmer gedacht. Anleitung für den Kartoffelbauern: Gründet sich auf das Handbuch „Lebensmittelsicherheitszertifikat für die kartoffelverarbeitende Industrie“ und ist für Kartoffelbauern, KIs und Abnehmer bestimmt. In der Anleitung wird beschrieben, was das „Lebensmittelsicherheitszertifikat für die kartoffelverarbeitende Industrie“ (VVA-Zertifikat) beinhaltet, wie man die Kriterien erfüllen kann, wie die Kontrolle verläuft, von wem und in welcher Weise es ausgestellt wird. Lebensmittelsicherheitszertifikat für die kartoffelverarbeitende Industrie: wird auch als VVA- Zertifikat bezeichnet. Es ist ein Zertifikat, das ein Kartoffelbauer erhält, wenn er die Maßnahmen der Beurteilungskriterien im eigenen Betrieb anwendet. Diese Maßnahmen, die sich aus einer Risiko-Analyse eines Kartoffelanbaubetriebs ergeben, können dafür sorgen, dass Risiken in bezug auf die Lebensmittel- und tierfuttersicherheit, die während Anbau, Ernte, Transport und Lagerung von Kartoffeln auftreten, minimiert oder sogar gänzlich ausgeschaltet werden können. Eine unabhängige, anerkannte KI unterwirft nicht nur den Kartoffelanbaubetrieb einer gründlichen Prüfung, sondern kontrolliert auch die Durchführung dieser Maßnahmen, sie führt eine administrative Kontrolle der Anbauregistrierungsformulare durch und entnimmt willkürlich oder gezielt Proben, die in bezug auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln beurteilt werden. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhält der Kartoffelbauer ein VVA-Zertifikat. Kartoffelbauer: ist der primäre Produzent von Kartoffeln. Kartoffelanbaubetrieb: der Betrieb, in dem die Kartoffeln angebaut werden. Dabei handelt es sich meistens um einen Ackerbaubetrieb. Dazu gehören auch die Arbeiten, die von Dritten (z. B. Lohnarbeitern) für diesen Kartoffelbauern bei Anbau, Ernte, Transport und Lagerung der Kartoffeln, für die dieser Kartoffelbauer verantwortlich ist, ausgeführt werden. Kartoffelschlag: a) ist ein Stück Ackerland mit derselben Vorgeschichte, das für den Anbau von Kartoffeln derselben Sorte mit derselben Pflanzenbehandlung bestimmt ist; b) Spezifikation a) einschließlich einer nach Rücksprache mit dem Abnehmer festgelegten Beschreibung, z. B. Kartoffelschlagcode. Abnehmer: ist ein Betrieb, der vom Kartoffelbauern Kartoffeln abnimmt, um diese anschließend a) im eigenen Betrieb als Rohstoff für die Herstellung von Kartoffelprodukten zu verwenden. Dieser Abnehmer ist Mitglied des Verbandes der kartoffelverarbeitenden Industrie (VAVI); b) an VAVI-Mitglieder zu verkaufen. Kontrollinstanz (KI): Eine dritte, vom VAVI anerkannte, unabhängige Instanz, die bewiesen hat, dass sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen in bezug auf Kontrollen und Prüfungen von Kartoffelbauern und Kartoffelanbaubetrieben verfügt. Bei dieser Instanz angestellte Sachverständige führen Kontrollen/Audits von Richtlinien/Checklisten für Ackerbaubetriebe durch, aufgrund derer ein VVA-Zertifikat ausgestellt wird. Die jüngste Liste der genehmigten Kontrollinstanzen ist unter www.vavi.nl zu finden. VAVI Seite 3 von 32 15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat Version 20 Beurteilungskriterien: Betreffen die Risiken aus der generischen HACCP-Analyse mit den dazugehörigen Verwaltungsmaßnahmen, die mit Hilfe einer Checkliste im Kartoffelanbaubetrieb aufgrund der Nachweisbarkeit und Implementierung der entsprechenden Maßnahmen beurteilt werden. GVO: Ist ein gentechnisch veränderter Organismus, mit dem hier spezifisch die GG-Solanaceae oder Kartoffelfamilie gemeint wird. GMP-Regelung: Mit dieser Regelung von GMP + International des Marktverbands Tierfutter können Betriebe sichtbar nachweisen, dass Tierfutter den gesetzlichen Bestimmungen sowie den über die Gesetzgebung hinausgehenden Anforderungen aus den Vereinbarungen mit den Lieferparteien entspricht. Zukauf: Das Übernehmen (kostenlos oder gegen Bezahlung) von Kartoffelkulturen oder einer Lieferung von Kartoffeln, die nicht im eigenen Zuchtbetrieb angebaut wurden, jedoch unter einem eigenen VVA-Zertifikat (niederländisches Lebensmittelsicherheitszertifikat für die kartoffelverarbeitende Industrie) verkauft werden. Trinkwasserqualität: Wasser, das die Normen des Trinkwassergesetzes und des Trinkwasserbeschlusses (vom 23. Mai 2011) erfüllt. Pflanzenschutzmittel: Alle Produkte mit einer Genehmigung des CTGB (für gebrauch in die Niederlanden) oder BVL (für gebrauch in Deutschland). So auch Biozide und Zusatzstoffe wie Abflüsse, Klebstoffe, Insektizide, Desinfektionsmittel und Schädlingsbekämpfungsmittel. Klärschlamm (auch als Klärschlamm, (Abwasser-) Wasseraufbereitungsschlamm, (Abwasser-) Klärschlamm usw. bezeichnet): Artikel 1e des Durchführungsbeschlusses zum Düngemittelgesetz beschreibt ihn wie folgt: - Schlamm, der aus einer Anlage zur Behandlung von häuslichem, städtischem oder industriellem Abwasser oder anderem Abwasser mit einer ähnlichen Zusammensetzung wie häusliches, städtisches und industrielles Abwasser stammt; oder - Schlamm, der aus Klärgruben und anderen Anlagen zur Sammlung, Entsorgung und Behandlung von Abwässern mit Ausnahme von Fett- und Sandfängern stammt. 1.2. Einleitung Dem „Lebensmittelsicherheitszertifikat der kartoffelverarbeitenden Industrie“ (VVA-Zertifikat) liegt ein Programm zugrunde, das der Verband der kartoffelverarbeitenden Industrie (VAVI) in diesem Handbuch für das VVA-Zertifikat festgelegt hat. Um für das VVA-Zertifikat in Betracht zu kommen, muss man sich zunächst bei einer vom VAVI angewiesenen Kontrollinstanz anmelden (siehe Kapitel 2). Ausgangspunkt für die Ausstellung des VVA-Zertifikats ist, dass die Produktion von Kartoffeln durch den Kartoffelbauer als Rohstoff für die verarbeitende Industrie unter solchen Bedingungen stattfindet, dass die optimale Lebensmittelsicherheit gewährleistet ist. Das VWA-Zertifikats fürht zu einer Ton-und Hygiene Produkt bestimmt für den menschlichen Verzehr durch „Gute Landwirtschaftliche Praxis“. Eine weitere Zielsetzung der Kette vom Kartoffelbauer bis zum Abnehmer ist die Nachverfolgbarkeit. Kartoffelbauern können nicht nur an die verarbeitende Industrie liefern, sondern sie können Kartoffeln oder Nebenprodukte auch an Abnehmer, die aufgrund der GMP-Regelung Tierfuttersektor zertifiziert sind, liefern. Dem Paket der Anforderungen liegt eine generische HACCP-Analyse von Anbau, Ernte, Transport und Lagerung der Kartoffeln zugrunde, wobei jeder Schritt dieses Prozesses aufgezeichnet ist. Die Bestandsaufnahme in bezug auf diese Analyse beinhaltet, dass bei allen Schritten in diesem Prozess geprüft wurde, wo in bezug auf die Lebensmittelsicherheit möglicherweise eine Gefahr entstehen könnte. Die wichtigsten Risiken wurden aufgeführt und es wurde angegeben, welche Maßnahmen VAVI Seite 4 von 32 15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat Version 20 getroffen werden müssen, um das potentielle Risiko auf ein akzeptables Niveau einzudämmen bzw. auszuschalten (siehe Kapitel 3). Die unabhängige Kontrolle (siehe Anlage A) der vom VAVI angewiesenen anerkannten KIs (siehe Anlage B) zielt darauf ab, festzustellen, ob während Anbau, Ernte, Transport und Lagerung der Kartoffeln auch tatsächlich die für notwendig erachteten (präventiven) Verwaltungsmaßnahmen in ausreichendem Maße getroffen wurden und dass die Registrierung der verwendeten Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Keimhemmungsmittel genau aufgeführt und immer aktualisiert worden ist. Um diese Verwaltungsmaßnahmen zu unterstützen, können, willkürlich oder gezielt, Proben von Boden, Pflanzen oder Knollen entnommen werden, um diese auf die mögliche Anwesenheit von Rückständen von Pflanzenschutzmitteln analysieren zu können (siehe Kapitel 5). Das VVA-Zertifikat ist der Beweis, dass alle in diesem Handbuch für das VVA-Zertifikat gestellten Anforderungen in ausreichendem Maße erfüllt wurden (siehe Kapitel 6). Das VVA-Zertifikat ist ebenfalls als Modul im VVAK enthalten. Nachhaltigkeit Für Sie als Züchter besteht die Möglichkeit, im Rahmen des VVA-Zertifikats an dem freiwilligen Nachhaltigkeitsmodul VVAK mitzuwirken. Die Anweisung enthält u. a. Anforderungen in Bezug auf Biomasse zu Energiezwecken (Richtlinie für Erneuerbare Energie RED) sowie für Arbeit, Flora und Fauna, Bodenbewirtschaftung, (lokale) Wirtschaft, Energie, Pflanzenschutzmittel, Wasser etc. In der VVAK-Anbauanleitung sind auf den Seiten 19-23 in einer gesonderten Tabelle (mit rotem Umriss) die für den Erhalt des Nachhaltigkeitszertifikats und VVA-zertifikat zusätzlich zu erfüllenden Anforderungen aufgeführt. Das Nachhaltigkeitszertifikat von VVAK erfüllt auf höchstem Niveau ("Gold") die FSA-Anforderungen des SAI. Um dies zu erreichen, ohne das Nachhaltigkeitszertifikat der VVAK verbindlich zu machen, wurden die fehlenden Anforderungen zur Erreichung von "Gold" ab 2020 zur VVA hinzugefügt. GMP Torwächter Im Feld angebaute (Neben-) Produkte, die unter VVAK (und damit auch VVA) angebaut werden, erfüllen nachweislich die Anforderungen von GMP +. Kunden können diese Zertifikate als Interpretation des sogenannten "Torwächterr-Prinzips" verwenden. VAVI Seite 5 von 32 15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat Version 20 2. An- und Abmeldeverfahren Ein Kartoffelbauer kann sich bei einer der angewiesenen Kontrollinstanzen (siehe www.vavi.nl) anmelden. Der Bauer erteilt damit der gewählten Kontrollinstanz auch Zustimmung, die Daten dieser Kartoffeln an einen von dem Bauern spezifisch benannten oder bevollmächtigten Abnehmer dieser Kartoffeln zu senden. Dieser Abnehmer benötigt diese Daten rechtzeitig vor der Lieferung, damit er diesen Rohstoff in einer verantwortungsvollen Weise in Empfang nehmen und verarbeiten kann. Die Daten, die an den bevollmächtigen Abnehmer weitergeleitet werden, sind in Anlage B angegeben. Sobald sich ein Kartoffelbauer für die VVA-Zertifizierung angemeldet hat, wird sich die KI in den darauffolgenden Jahren für eine Verlängerung an ihn wenden. Ohne gegenteilige Nachricht des Kartoffelbauern findet automatisch eine Verlängerung der Teilnahme statt. Der Kartoffelbauer hat das Recht, vor Anfang der Anbausaison den Vertrag mit der Kontrollinstanz nicht zu verlängern. Der Status „angemeldet“ gilt für Kartoffelbauern, die zum ersten Mal mitmachen, und für solche, die abgelehnt wurden. Vertrag Mit der Anmeldung schließen Sie einen Vertrag mit der kontrollierenden Behörde. Dieser Vertragsschluss ist Teilnahmevoraussetzung. Wenn der Kartoffelbauer verschiedene Firmen führt, muss er diese bei der Anmeldung angeben, damit das Zertifikat für alle von ihm angebauten Kartoffeln gilt, ganz gleich unter welchem Namen diese geliefert werden. Neben der nahme, adresse und wohnort is es möglich mit Genehmigung das KI einen GLN-Code des Anbauunternehmens zu registrieren und auf dem VVA-Zertifikat an zu geben. Die vom Bauern angewiesene KI setzt sich telefonisch und/oder schriftlich mit dem Anbaubetrieb in Verbindung, um einen Termin für die physische Betriebskontrolle zu vereinbaren. Bei Anmeldung verpflichtet sich der Kartoffelbauer, bei den von den Konstrollinstanzen durchgeführten Kontrollen mitzuwirken. Das bedeutet, dass für die Kontrollen Zeit freigemacht werden muss. Die Abmeldung ist das ganze Jahr über möglich und das Zertifikat bleibt für den Rest der Anbausaison gültig, es sei denn, die Gültigkeit des Zertifikats endet vorher. Durch die folgende Zertifizierungseinrichtung muss zunächst eine Untersuchung durchgeführt werden, bevor ein neues Zertifikat erteilt wird. VAVI Seite 6 von 32 15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat Version 20 3. Beurteilungskriterien 3.1 Einleitung Beim Anbau von Kartoffeln für das VVA-Zertifkat lassen sich aufgrund der Beurteilungskriterien fünf wichtige Prozessschritte unterscheiden, und zwar: - Anbauphase (1); - Ernte und Einbringen der Ernte (2); - Lagerung/Aufbewahrung (3); - waschen / spülen (4); - Auslagern und Abliefern (5). Bei jedem einzelnen Prozessschritt wurde inventarisiert, welche Aspekte in bezug auf die Lebensmittel- und tierfuttersicherheit möglicherweise ein Risiko oder eine Gefahr darstellen (könnten). Von jedem Prozessschritt ist anschließend angegeben, welche präventiven Maßnahmen vom Anbau bis zur Lieferung erfüllt werden müssen, damit die Möglichkeit eines Unglücks / einer Kalamität, die zu einer bedenklichen Situation in bezug auf die sicherheit führen könnte, auf ein Mindestmaß beschränkt und auf ein akzeptables Niveau zurückgebracht wird. Die vom Kartoffelbauern zu beachtende präventive Maßnahme wurde so formuliert, dass diese ebenfalls einer unabhängigen Kontrollinstanz als kontrollierbare Norm und dem Kartoffelbauern als Checkliste zur Selbstbeurteilung dienen kann (siehe Anlage A des Anleitung für den Kartoffelbauern). Diese Checkliste muss der Kartoffelbauer vor der ersten physischen Betriebskontrolle ausfüllen. Außerdem wird an einem Beispiel gezeigt, wie man eventuelle Kalamitäten registrieren kann (siehe Anlage B des Anleitung für den Kartoffelbauern). Der Kartoffelbauer ist nicht verpflichtet, die vorgelegten Formulare zu benutzen, eine andere Registrierungsmethode wird auch anerkannt. 3.2 GVO-Maßnahmen (genetisch veränderte Organismen) Die Produktion von genetisch veränderten Kartoffeln für den Konsum ist gesetzlich verboten. In Westeuropa wurden ausschließlich Genehmigungen für Feldversuche abgegeben, bei denen es sich um eine begrenzte Vermehrung von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Versuchsfeldern handelt. Bei den nachstehenden Beurteilungskriterien wurden aufgrund einer Risiko-Analyse während der Anbau- und Lagerphase folgende Verwaltungsmaßnahmen getroffen, um das Risiko der Kontamination durch Kreuzung, Lagerpflanzen und Vermischung zu vermeiden: • Es ist verboten, Partien Kartoffeln mit VVA´-Zertifikat in einer Entfernung von weniger als 10 m von den GVO-Versuchsfeldern anzubauen. • Es ist verboten, Partien Kartoffeln mit VVA-Zertifikat auf Flächen anzubauen, die in den vergangenen vier Jahren als Versuchsfelder für genetisch veränderte Solanumsorten (Kartoffeln, Tomaten) verwendet wurden. • Es ist verboten, genetisch veränderte Kartoffelsorten anzubauen. • Es ist verboten, im Jahr der Produktion Maschinen und Lagermittel (Kisten, Bunker usw.), die bei Anbau, Lagerung, Auslagern, Transport und Verarbeitung der Erträge der GVO-Kartoffelversuchs- felder eingesetzt wurden, auch für Partien von Kartoffeln mit VVA-Zertifikat zu benutzen. • Obligatorische Registrierung nach Feststellung der GMOs, wenn genetisch veränderte Kartoffeln gefunden werden, einschließlich der Angabe, in welcher Art und Weise die korrigierenden Maßnahmen getroffen wurden. 3.3 Schema Beurteilungskriterien VVA-Zertifikat 3.3.1 Allgemeines Allgemeine Bemerkung: Beurteilungskriterien, die während der Inspektion anwendungsfähig sind, werden als ausreichend betrachtet, wenn der Kartoffelbauer die Ausführung beschreibt und die Beschreibung der Richtlinie entspricht. Die Checkliste zur Selbstbeurteilung (Maßnahme 1: Anlage A VAVI Seite 7 von 32 15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat Version 20 des Anleitung für den Kartoffelbauern) muss ausgefüllt werden und vorliegen, andernfalls wird die Inspektion abgebrochen. Im Zusammenhang mit dem Aktionsplan für Pflanzengesundheit ist eine Empfehlung (siehe 26.) aufgenommen. Nichtbeachtung führt nicht zur Ablehnung. Die Verweise auf Anhänge in der nachstehenden Übersicht beziehen sich auf den VVA- Erzeugerleitfaden, sofern nicht anders angegeben. Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) - Selbstbeurteilung - Partie entspricht nicht den 1. Jedes Jahr vor der Betriebskontrolle die VVA-Anforderungen Checkliste zur Selbstbeurteilung ausfüllen (Datum und Unterschrift). Dies ist in Anhang A enthalten. - Maschineneinsatz - Verunreinigung durch 2. Benutzung gut gewarteter und sauberer Maschinen Fremdkörper (Holz, Glas, bei Anbau, Ernte, Transport, Lagerung und Öl, Fett, Gummi, Lieferung. Diese Maschinen dürfen keine Lecks Chemikalien, GVO usw.) und/oder lose (Glas-)Teile enthalten. Bei direktem Kontakt von Maschinenöl und Produkt Food Grade Öl benutzen. 3. Der Einsatz von Maschinen, die in der Anbauphase,bei Ernte, Transport, Lagerung und Lieferung mit GVO-Kartoffeln in Berührung gekommen sind, ist verboten. - Nachverfolgbarkeit - Vermischung oder 4. Eindeutige Registrierung Identität Kartoffelschlag Verwechslung (Standort festlegen). Deutlich angeben, welche Schläge für das „VVA-Zertifikat“ in Betracht kommen. 5. Identität Schläge/Partien bei Lagerung festlegen (Etikett, Plan Lagerraum, Code). 6. Alle für die Kontrolle des VVA-Zertifikats erforderlichen Registrierungen von Anbau und Lagerung mindestens 3 Jahre aufbewahren. 7. (Teile von) Partien, die die Kriterien des „VVA- Zertifikats“ nicht erfüllen, nicht zusammenfügen, sondern getrennt lagern. 8. Der Bauer ist für Verladung ab dem richtigen Schlag bzw. der richtigen Partie verantwortlich. 9. Beim Wechsel von Schlag/Partie alle Knollen aus den Geräten für das Einlagern und Auslagern entfernen (Förderbänder usw.). 10. Registrierung gelieferter Partien (Datum, Abnehmer). 11. Aufbewahren der Einkaufsbelege (und/oder Rechnungen oder Zertifikate) Pflanzgut, Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Biozide. 11.a Beim Zukauf von Kartoffeln registrieren Sie: Datum, Händler- und Herstellerdaten, Menge der Kulturen/Produkt (ha/Tonne), evtl. Quittungsnummern (mit Gewichtsangabe), Transporteur und Kaufbeleg sowie VVA-Zertifikat dieses Betriebs. Weitere akzeptierte Zertifikate sind: VVAK (Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit im Ackerbau), GlobalGAP, Vegaplan und QS. Sie müssen auch im Besitz der Zertifikate des Herstellers sein, wenn Sie über Händler einkaufen. Das NAO- Hygieneprotokoll ist für einen Kartoffelhändler ausreichend. Hinweis: (Reste von) Pflanzkartoffeln, die als Speisekartoffeln geliefert werden, müssen für diesen VAVI Seite 8 von 32 15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat Version 20 Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) Verkauf zertifiziert sein. Das Risiko besteht insbesondere in Residenzen nicht autorisierter Lagerschutzprodukte. Siehe Anforderungen 46. und 71. - Kalamitäten und - Fremdkörper (einschl. 12. Obligatorische Buchführung, Versand der Recall*) Quarantäne-Organismen, Buchführung und Meldung an den Abnehmer bei GVO und grüne Knollen) Feuer, Unglücken oder dem Finden (möglicherweise) von Glas, Öl, Chemikalien, Quarantäne-Organismen, anderen schädlichen fremden Materialien und/oder GVO einschl. Registrierung der Art und Weise, in der korrigierende Maßnahmen getroffen wurden. Sofortige Erteilung von Informationen über die Kartoffeln an Abnehmer nach Erhalt der entsprechenden Aufforderung. Gleichzeitig ist bei Feststellung schädlicher oder ungeeigneter Produkte dies als Zwischenfall bei der zuständige nationalen Behörde zu melden. Siehe auch die Meldemöglichkeit unter www.nvwa.nl/documenten/consument/eten-drinken- roken/melden/onveilige-levensmiddelen/meldwijzer- nvwa-onveilige-levensmiddelen. Dafür ist der Bauer verantwortlich. Anhand Ihrer Verwaltungsunterlagen sind Sie in der Lage, innerhalb von vier Stunden (nach mündlichem Kontakt) Informationen zur Herkunft einer gelieferten (Teil-)Partie zu geben sowie über eventuelle weitere Teile dieser ursprünglichen Partie (an wen geliefert, Datum, Menge). Im Falle des Absetzens als Tierfutter ist die Kalamität gleichzeitig beim FND (Food and Nutrition Delta) (siehe Anlage B) zu melden. Ausländische Züchter haben Kalamitäten bei den zuständigen Stellen zu melden. - Melden beim Verband der niederländischen Tierfutterkette FND (Tel.: +31 6 53648893), info@diervoerderketen.nl - Nachlesen in den EWS-Bedingungen von GMP+ (siehe www.gmpplus.org/nl/services/early-warning- system/ ob und falls ja, wie die Meldung an GMP+ International zu erfolgen hat. Über die im App Store erhältliche GMP EWS Melder App können Meldungen einfach und schnell verschickt und Warnmeldungen erhalten werden. - Lohnarbeit - Verunreinigung mit 13. Bei Vergabe von Arbeiten an Lohnarbeiter oder Fremdkörpern (Öl, Fett, Subunternehmer müssen diese (der Bauer muss Chemikalien usw.) hiervon eine Kopie haben und überwachen, dass der Lohnunternehmer die VVA-Sicherheitsvorschriften einhält): - im Besitz eines Zertifikats (VKL) oder; - im Besitz eines Lebensmittelsicherheitszertifikats Kartoffeln (VVA/VVAK) oder GLOBALGAP sein, oder jedes anderen Zertifikats oder Prüfnachweises, der diese Bedingungen abdeckt. Oder; - im Rahmen einer VVA/VVAK-Kontrolle von einer Kontrollinstanz kontrolliert werden. VAVI Seite 9 von 32 15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat Version 20 Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) - Bodenbewirt- - Die Bodengesundheit 14. Sie ergreifen mindestens 2 der folgenden schaftung nimmt ab Maßnahmen für die Bodengesundheit: - Sie verwenden minimale Bodenbearbeitungstechniken (z.B. nicht pflügen) - Sie bearbeiten Ernterückstände im Boden für die organische Substanz - Sie gebrauchen organischen Mist oder Kompost - Sie säen nach dem Hauptanbau Gründüngung - Sie vermeiden übermäßigen Gebrauch von Pflanzenschutzmitteln - Sie drainieren nasse Parzellen 15. Sie wenden Fruchtfolge auf Ihre Farm an 16. Sie bauen mehrere Gewächsen an und / oder sie haben mehrere Geschäftsbereiche. 17. Sie treffen mindestens 2 der folgenden Maßnahmen zur Bodenverdichtung: - Sie üben einen niedrigen Reifendruck auf das Land aus - Sie wenden mehr Aktionen in einem Durchgang an (Graben / Säen) - Sie benutzen leichtere Maschinen - Sie verwenden feste Straßenbahnlinien und / oder Sprühwege - Sie verhindern, dass Maschinen bei Nässe an Land gehen - Emissionsminderung - Reduzierung der 18. Sie treffen mindestens 1 Maßnahme aus 3 der 4 Treibhausgasemissionen Kategorien zur Begrenzung der unzureichend Treibhausgasemissionen. Füllen Sie Anhang D aus. - Rentabilität - Finanziell unzureichender 19. Wenn Sie einen Anbauvertrag abschließen oder das rentabler Anbau geerntete Produkt verkaufen, treffen Sie oder Ihre Genossenschaft Vereinbarungen über den gewünschte Zeitpunkt der Lieferung (in Verbindung mit Preis und Qualität). 20. Sie haben einen Geschäftsplan (Bauplan) zur Verfügung, der sich auf die wirtschaftliche Langfristigkeit konzentriert. Dies betrifft beispielsweise eine Finanzprognose, mehrere Kulturen und Verträge. - Geschäftsplan - Unzureichende 21. Sie haben einen aktuellen und dokumentierten Berücksichtigung von Geschäftsplan, in dem alle relevanten Nachhaltigkeitsrisiken Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert werden. Wenn kein Plan vorliegt, füllen Sie die folgende Checkliste mit den folgenden Geschäftsrisiken und -chancen aus: Achten Sie auf die folgenden Risiken und Chancen des Ackerbaugeschäfts? - rechtliche Anforderungen - Verschlechterung und Zerstörung natürlicher Lebensräume - seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten - Wohlbefinden, Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter - Bodenverschmutzung und Erosion - Wasserverschmutzung (Boden, Leckage, Abfluss aus der Lagerung und / oder Anwendung von Düngung und Pflanzenschutzmitteln, Kraftstoff oder VAVI Seite 10 von 32 15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat Version 20 Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) Abfall) - Wasserverfügbarkeit (Abfall vermeiden, Wasserbedarf der Umwelt respektieren) - Drift von Pflanzenschutzmitteln - Luftverschmutzung, einschließlich Feuer und Rauch - potenzielle Verschmutzung von außerhalb des Unternehmens (Verschmutzung oder invasive Arten) - Lebensmittelsicherheitsrisiken *) Zur Registrierung von Kalamitäten kann Anlage B verwendet werden. 3.3.2 Anbau Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) - Schlag - Verunreinigter Schlag 22. Ausschließlich Anbau auf Schlägen erlaubt, die in (Faulschlamm, Glas, den vergangenen 3 Jahren nicht durch nicht offiziell Kunststoff, Öl, zulässige Stoffe verunreinigt worden sind. (z.B. Schwermetalle, verunreinigter Schlamm, Glas, Öl, Dioxine, Vermischung, Chemikalien, Schwermetalle, ab dem 01.01.2017 Keurcompost GVO, Quarantäne- Klasse C und ab 1.1.2021 Keurcompost Klasse B) Organismen usw.) oder wovon die Zuchterde durch frühere Züchtungen oder Aktivitäten chemisch verunreinigt ist (z.B. Obstbaumzucht, Müllentsorgung, Industriegebiet). Bei Zweifel: Bodenanalyse. Obligatorische Beseitigung von Verunreinigungen (Glasteile, Kunststoff usw. vor allem entlang öffentlicher Verkehrswege). Achten Sie auf Parzelle im Umkreis von 1 km um einen Golfplatz auch auf Golfbälle. 23. Falls auf dem Schlag Stechäpfel (Datura stramonium) gefunden werden, müssen diese von Hand entfernt werden. 24. Die Entfernung zu GVO-Versuchsfeldern mit Kartoffeln beträgt wegen der Isolierung mindestens 10 m. 25. Der Anbau auf Schlägen, auf denen in den ver- gangenen vier Jahren GVO-Kartoffeln gewachsen wurden, ist verboten. 26. Empfehlung: Wenn Sie eine Bodenanalyse durchführen lassen, um einen Einblick in das Bodenleben zu erhalten oder Investitionen zur Verbesserung der Bodengesundheit zu tätigen, müssen Sie Folgendes registrieren: den Analysebericht oder die durchgeführten Aktivitäten. Sie bewahren diese Daten mindestens 5 Jahre lang auf. - Ausgangsmaterial - Einschleppung 27. Ausschließlich offiziell genehmigtes Saatgut Quarantäne-Organismen, verwenden. Pro Partei muss ein offizielles GVO Genehmigungszertifikat vorliegen sowie eine Rechnung oder ein Liefernachweis, aus dem Umfang und Identität hervorgehen.Dies gilt nicht, wenn der Abnehmer für genehmigtes Ausgangsmaterial sorgt und dem jeweiligen Kunden auf Antrag der Zertifizierungsstelle vollständige Einsicht in die Verwaltung gibt, um die Konformität der Pflanzgutpartie feststellen zu können. Bei eigenem VAVI Seite 11 von 32 15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat Version 20 Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) Zuwachs muss ein Genehmigungsnachweis gemäß nationaler Gesetzgebung vorliegen. 28. Die Wahl der Sorte berücksichtigt die Wünsche der Kunden, die Eignung der Sorte für die Region, den Bodentyp und den nachhaltigen Anbau. 29. Der Anbau GVO-Sorten ist verboten. - Düngung - Überdosis infolge zu 30. Düngeempfehlung befolgen, um Umweltbelastung zu hohen Nitratgehaltes, von vermeiden (vorzugsweise aufgrund der Chemikalien, PCBs, Analysezahlen). Schwermetallen usw. 31. Auf dem Schlag nur Bodenverbesserungsmittel verwenden, für die es ein (Produkt-) Zertifikat gibt oder analyse bericht, mit dem nachgewiesen wird, und die in Anlage E des VVA-Handbuchs aufgeführten Standards für Glas, Steine und sonstige Verunreinigungen. Die Glasstandardprüfung gilt nicht für Kompost. Die Anforderungen an Grünkompost und Bioabfälle (GFT-Kompost) finden sich in Anlage E des VVA-Handbuchs. Für sonstige Düngerstoffe müssen Analysebericht gemäß Durchführungsbeschluss zum Düngemittelgesetz (Aufbewahrungsfrist: mindestens fünf Jahre) und Ablieferungsnachweis vorgelegt werden können. Dies gilt nicht für organische Düngemittel (wie tierischen Dünger) Ihres eigenen Betriebs. Siehe www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/acker bau/duengung/duengeverordnung/index. 32. Die Verwendung von Faulschlamm für die organische Düngung ist verboten. 33. Düngemittel gemäß den nationalen und lokalen Gesetzen lagern. 34. Düngemittel nicht zusammen mit Pflanzenschutzmitteln lagern. 35. Nur gesetzlich zugelassene Düngemittel verwenden. 36. Das Ergebnis der Düngungsstudie (PK- Bodenanalyse, max. 4 Jahre alt) wird zur Erstellung des Düngungsplans herangezogen. 37. Verwendete Biostimulanzien und das Ergebnis der Anwendung werden protokolliert. Biostimulanzien sind Düngemittel, die pflanzliche Ernährungsprozesse auf der Basis von Mikroorganismen oder (in) organischem Material (z. B. Mykorrhizapilzen, Silizium und Selen) stimulieren. 38. Verwenden Sie einen richtig eingestellten, sauberen und funktionierenden Streuer, um die gewünschte Dosierung und eine homogene Verteilung zu erreichen. Kalibrierung (Kontrolle des guten Funktionierens, Einstellung und Verteilung) muss jährlich durchgeführt werden, wobei das Datum registriert wird (Anlage A) (Kalibrierung darf sowohl extern als auch vom Kartoffelbauern selbst ausgeführt werden). 39. Buchführung über eingesetzte Düngemittel aktualisieren (1x pro Woche). - Pflanzenschutz - Überdosis: Vergiftungs- 40. Der technisch Verantwortliche (Kartoffelbauer (einschl. Pflanzgut- erscheinungen und und/oder Anbaubetreuer) auf dem Gebiet von behandlung) Anwesenheit (nicht Pflanzenschutz und Düngung muss seine Kompetenz VAVI Seite 12 von 32 15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat Version 20 Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) zulässiger) chemischer nachweisen und die Verwendung von Rückstände; Begrenzung Pflanzenschutzmitteln motivieren (z. B. mit unter anderem durch Spritzlizenz) können. Eine Spritzlizenz (für die Verhinderung von Niederlande) ist obligatorisch, wenn nicht Resistenzentwicklungen, obligatorisch vorhanden, nachweisbare Erfahrung des Stimulierung von IPM, technisch Verantwortlichen. Präventionsmaßnahmen. 41. Die Lagerung der Pflanzenschutzmittel muss den nationalen und lokalen Gesetzen gemäß erfolgen. 42. Richtig eingestellte, saubere und gut funktionierende Verteiler /Spritze verwenden. Die gesetzliche Prüffrist befolgen (Prüfnachweis vorhanden). Dies gilt für Feld- und Reihenspritzen, Vernebelungsgeräte und Unkrautstreicher (bei diesen Geräten landet das Mittel direkt auf der Pflanze bzw. dem Produkt). Weitere Informationen über Arten und Prüfungsfrequenz siehe: www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflan zenschutz/technik/geraetekontrolle.htm und www.landwirtschaftskammer.de/Landwirtschaft/pfla nzenschutz/technik/beizgeraete.htm. 43. Der Erbschaftsscan (www.erfemissiescan.nl) identifiziert das Risiko von Emissionen aus dem Nachlass. Diese Prüfung ist nicht obligatorisch, wenn das Spritzen extern vergeben wird, es sei denn, der Lohnunternehmer nutzt die Einrichtungen auf dem Betrieb, z. B. Wasserbrun oder Waschplatz. 44. Die maximale Dosierung gemäß Gebrauchsvorschrift darf nicht überschritten werden. 45. Wenn die Gefahr einer Resistenzentwicklung besteht, befolgen Sie die Hinweise auf dem Etikett. 46. Nur gesetzlich zugelassene Mittel verwenden. Bei Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die sich noch in der Prüfphase befinden, ist die Zustimmung des Kunden für die Verwendung dieser Mittel erforderlich. Bitte beachten Sie: Für Pflanzkartoffeln dürfen Sie kein Produkte verwenden, die nicht für Speisekartoffeln zugelassen sind, wenn Sie einen Teil der Ernte als Speisekartoffeln liefern möchten. 47. Sicherheitsfristen beachten. 48. Buchführung über eingesetzte Pflanzenschutzmittel aktualisieren (einschl. Angabe Erntedatum wegen Sicherheitsfristen; Anwendungszweck, Name der Person, die die Mittel verwendet und Art der Behandlung; 1 x pro Woche). 49. Sie ergreifen mindestens eine der folgenden Maßnahmen für den integrierten Pflanzenschutz (IPM), um die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln einzuschränken: - Sie verwenden eine fortschrittliche Sprühtechnik, um die Drift zu begrenzen - Sie verwenden die GPS-Abschnittskontrolle, um Überlappungen zu minimieren - Sie verwenden Präzisionstechniken / ortsspezifisches Sprühen - Sie wenden wenn möglich eine reduzierte Dosis an - Sie verwenden biologische Arbeitsstoffe oder UV- Licht VAVI Seite 13 von 32 15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat Version 20 Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) - Sie wenden selektive Mittel an (um natürliche Feinde zu schonen) - Sie stützen Ihre Stoffwahl auf die Umweltauswirkungen (Umweltmessung) - Sie bekämpfen Unkraut mechanisch (möglicherweise in Kombination mit einem falschen Saatbett) - Sie werden von externen Parteien beraten (Kultivierungsleiter) 50. Sie ergreifen mindestens eine der folgenden Maßnahmen für den integrierten Pflanzenschutz (IPM), um die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu verhindern: - Sie wenden die Fruchtfolge an - Sie verwenden Sorten, die gegen häufige Schädlinge und Krankheiten resistent sind - Sie verwenden ein Decision Support System (DSS), z.B. ein Phytophthora-Alarmsystem - Sie stützen eine Anwendung auf Schadensschwellen im Feld - Sie stützen eine Anwendung auf Pest- Signalmeldungen und/oder Saug- / Haftfallen - Sie haben temporäre oder permanente Feldkanten für das Management von Insekten (natürliche Feinde) 51. Sie ergreifen Maßnahmen, um die Übertragung von Phytophthora infestans auf (andere) Kulturen / Parzellen zu verringern / zu verhindern. Beispiele sind: Abdeckung von Kartoffelabfallhaufen vor dem 15. April, Lagerung von Kartoffeln und Bekämpfung großer Phytophthora-Kamine. - Jagd auf Wild - Kugeln im Produkt durch 52. Jagd nicht erlaubt, wenn Gefahr besteht, dass Schrot Jagd ins Produkt gerät. - Wasserverbrauch - Produktinfektion durch 53. Ausschließliche Nutzung von verunreinigtes Wasser Beregnungswasser/kohlensäurehaltigem Wasser in (bakteriologisch/chemisch); guter Qualität (z.B. Quellen-, Leitungs- und Wasserverschwendung. Regenwasser). Oberflächengewässer müssen sauber sein, im Zweifel sind Informationen bei der Wasserbehörde einzuholen oder führen Sie eine Analyse durch (Norm: max. 1.000 cfu E. coli je 100 ml Wasser). Tip: siehe www.umweltbundesamt.de/themen/wasser. Achten Sie auf Zuläufe! Hinweis: Kontakt mit Oberflächenwasser, in dem Ratten leben, kann zu Morbus Weil führen. Siehe www.biologie-seite.de/Biologie/Weil-Krankheit. Hinweis: Wenn möglich, schalten Sie Quellen aus, um Terror zu verhindern, z. B. das Hinzufügen schädlicher Substanzen. 54. Treffen Sie beim Streuen mindestens eine der folgenden Maßnahmen, um dies so effizient wie möglich durchzuführen: - Sie gebrauchen ein Decision Support System (DSS). - Sie gebrauchen Bodenfeuchtesensoren - Sie nutzen externe Beratungsunternehmen - Die Sprinkleranlage wird gewartet / eingestellt 55. Tragen Sie bei der Bewässerung die Parzelle, das Datum und die Bewässerung ein (in mm oder m3 / ha VAVI Seite 14 von 32 15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat Version 20 Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) oder in Pumpstunden + Pumpleistung in m3 / Stunde). Tipp: Mit www.zlto.nl/beregeningssignal können Sie die Effizienz verbessern. 3.3.3 Ernte und/oder Einbringen bei Lagerung Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) - Maschinen für die - Verunreinigung durch 56. Bei drohendem Regen muss eine Plane für den Ernte und das Fremd-körper (Holz, Glas, Kipper und die Vorrichtungen für das Einbringen der Einbringen der Ernte Öl, Chemikalien, GVO Ernte verfügbar sein. und Transport ab dem usw. 57. Keine produktfremden Teile in Transportmitteln Kartoffelschlag (saubere Kipper, Kisten usw. benutzen). 58. Keine kaputten Transport-/Lagermittel (Kisten usw.). - Produktabfälle - Verschmutzung 59. Das Laub bleibt auf dem Land und wird bearbeitet im Boden. Alle pflanzlichen Nebenprodukte werden entweder auf die Parzelle zurückgeführt oder erhalten einen alternativen Zweck (z. B. Tierfutter). Nichts wird so entsorgt wie Müll. 3.3.4 Lagerung und Aufbewahrung Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) - Lagerraum - Verunreinigung durch 60. Nur Lagerung in sauberem Lagerraum (das ganze Fremd-körper (Holz, Glas, Jahr hindurch sauberer Lagerraum frei von Öl, Pflanzenschutzmittel Verunreinigungen). (einschließlich 61. Reinigen Sie den Lagerbereich und die Ausrüstung Chlorpropham), vor der Lagerung (spätestens am 1. Oktober) Eisensplitter, Fäzes, GVO gründlich, wie in Anhang E angegeben, sofern dies usw.) nicht im Jahr 2020 erfolgt ist. Hinweis: Dies gilt auch, wenn Sie die Speisekartoffeln bei Dritten lagern. 62. Informieren Sie Ihre Kunden und Ihren KI innerhalb von 3 Tagen nach der Reinigung, sofern dies nicht im Jahr 2020 erfolgt ist (und spätestens am 1. Oktober) über die in 61. vorgeschriebene Reinigung, indem Sie die Checkliste in Anhang E ausfüllen und diese senden oder per E-Mail senden. 63. Der Lagerraum muss in einem guten Wartungszustand sein (keine kaputten Bretter, Isolationsmaterial usw.) 64. Der Lagerraum muss von dem Lager für die Maschinen und der Werkstatt getrennt sein, es sei denn, dass die Verunreinigung von Wänden und Böden verhindert wird (z. B. Abdeckung mit Kunststoff oder Plane; bei Hilfsstoffen ist auch eine intakte Verpackung ausreichend) 65. (Haus-)Tiere dürfen im Lagerraum nicht auf das Produkt kommen / sich dort nicht niederlassen. (Hygienevorschriften müssen im Betrieb sichtbar angebracht werden.) 66. Vermeiden, dass Kot von (Haus-) Tieren und Vögeln auf das Produkt gerät, beispielsweise durch VAVI Seite 15 von 32 15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat Version 20 Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) Gaze vor den Einlauf- und Auslaufluken. 67. Keine Lagerung in Lagerräumen/Kisten, in denen GVO-Kartoffeln im Anbaujahr gelagert wurden. 68. Lagerung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln im Lagerraum verboten. 69. Abfall (z. B. Verpackungsmaterialien, Reste) und Gefahrenstoffe so lagern, dass Verunreinigung des Produkts verhindert wird. - Ungeziefer - Übertragen von 70. Vermeidung von Ungeziefer, (Haus-) Tieren und Pathogenen über Kot Vögeln (Exkremente und Nester vermeiden) am Produkt am Lagerort durch adäquate Abschirmung z. B. Zugänge abschließen, keine Vögel über Partien, keine Haustiere im Produkt, Netze vor Einlass- und Auslassluken usw. Falls erforderlich, Köder für Ungeziefer (an sicheren Orten) aussetzen. Berücksichtigen Sie bei der Wahl von Schädlingsbekämpfungsmitteln eventuell aufgebaute Resistenzen gegenüber ähnlichen Mitteln. Kontakt des Produkts mit Schädlingsbekämpfungsmitteln verhindern. Eine „Betriebskatze“ ist eine gute Alternative, um Ungeziefer zu bekämpfen. - Keimhemmung/ - Zu viel Rückstände von 71. Gesetzliche Gebrauchsvorschrift, Gebrauchsanleitung Lagerschutz mittel/ Chemikalien und sonstige Instruktionen auf dem Etikett befolgen. Desinfektion Der technisch Verantwortliche (Kartoffelbauer und/oder Anbaubetreuer) auf dem Gebiet von Keimhemmungsmittel muss seine Kompetenz nachweisen und die Verwendung von Keimhemmungsmittel motivieren (z. B. mit Spritzlizenz) können. Eine Spritzlizenz (für die Niederlande) ist obligatorisch, wenn nicht obligatorisch vorhanden, nachweisbare Erfahrung des technisch Verantwortlichen. Hinweis: Bei der Behandlung von Pflanzkartoffeln nach der Ernte dürfen Sie keine Mittel anwenden, die in Speisekartoffeln nicht zugelassen sind, wenn Sie beabsichtigen, (einen Teil) der Ernte als Speisekartoffel zu liefern. 72. Buchführung eingesetzte Keimhemmungsmittel aktualisieren. - Klimaführung - Mycotoxinen infolge von 73. Optimale Klimaführung anstreben. (Bei Luft- Schimmelwuchs; befeuchtern auf die richtige Wassertemperatur Legionella achten). - Geräte zum - Treibstoff, 74. Nur richtig eingestellte, gut aufgestellte und gut Aufwärmen Verbrennungsrückstände gewartete Geräte zum Aufwärmen benutzen (nicht oder Ölreste im Produkt auf oder über dem Produkt aufstellen). 75. Nur Brennstoffe verwenden, die sich zum Trocknen oder Aufwärmen von Produkten eignen. - Lampen über Produkt - Glas (Splitter/Scherben) 76. Schutzplatte, bruchfreie Lampen oder Schutzhülle für im Produkt Lampen, dort, wo Kartoffeln verarbeitet oder gelagert werden, vorhanden. - Thermometer im - Quecksilber und Glas im 77. Es ist verboten, Thermometer mit Quecksilber Produkt Produkt und/oder aus Glas in oder über den Kartoffeln zu benutzen. VAVI Seite 16 von 32 15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat Version 20 Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) - Direktes Tageslicht - Grüne Knollen 78. Kein direktes Tageslicht im Lager über dem Produkt. - Kühlapparatur - Kühlflüssigkeit im 79. Gut gewartete Kühlapparatur, ausschließlich mit Produkt infolge eines Lecks Deckplatte über Produkt (STEK-Prüfbericht, nicht alter als 2 Jahre). 3.3.5 Waschen und Spülen von Kartoffeln Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) - Waschen / Spülen für - Verunreinigungen Wasser, 80. Beim Waschen/Spülen im eigenen Betrieb, in dem oder durch Dritten Boden (Dioxine) die Anlage auch von Dritten genutzt wird und beim Verschmutzung und Waschen/Spülen (im Auftrag des Züchters) in Nachfolgverfolgbarkeit von externen Betrieben, gilt, dass die Wasch- Lieferlosen Kartoffeln beim /Spültätigkeiten nach dem Hygienecode des Waschen und Spülen niederländischen Kartoffelverbands, NAO, oder nach einer gleichwertigen Norm zertifiziert sein müssen (BRC und FSCC). - Waschen / Spülen - Verunreinigungen Wasser, 81. Beim Waschen/Spülen im eigenen Betrieb, in dem durch und für den Boden (Dioxine) die Anlage nicht von Dritte genutzt wird, gilt: Erzeuger selbst Verschmutzung und - bei der Nutzung von Lehm, wird eine Nachfolgverfolgbarkeit von Verunreinigung durch Anwendung von Food Grade- Lieferlosen Kartoffeln beim Lehm ausgeschlossen. Dies kann mithilfe einer Waschen und Spülen Lieferantenerklärung oder einem Analysebericht nachgewiesen werden; - bei der Nutzung von Salz, wird eine Verunreinigung durch Anwendung von Food Grade-Salz ausgeschlossen. Dies kann mithilfe einer Lieferantenerklärung oder einem Analysebericht nachgewiesen werden; 82. - die letzte Spülung erfolgt mit Trinkwasser. Wird (teilweise) anderes Wasser verwendet, muss(müssen) die Quelle(n) Trinkwasserqualität aufweisen (nachweisbar auf Grundlage der jährlichen Analyse) oder ihre Eignung muss in den 12 Monaten, die der Nutzung vorausgehen, durch eine befugte Behörde bestätigt worden sein (Wasserbehörde, Wasserversorgungsunternehmen). Siehe www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwass er/trinkwasserqualitaet; - bei der Nutzung von rezirkuliertem Wasser während der letzten Spülung, ist dieses Wasser gefiltert und wird mindestens jährlich der pH-Wert (Bandbreite 7 – 14) kontrolliert. Die Anwendung von desinfizierenden und Antischaum-Mitteln im Spülwasser erfüllt die gesetzliche Nutzungsvorschrift (Etikett) und wird regelmäßig überprüft. 83. - das die Wasseranalyse des für das Waschen bzw. Spülen der Kartoffeln verwendeten Wassers durchführende Labor muss nach ISO 17025 oder einem vergleichbaren nationalen Standard über zugelassen sein oder es muss dokumentiert nachweisbar im Begriff sein, diese Zertifizierung zu erlangen. 84. - alle Lieferlose Kartoffeln müssen während des VAVI Seite 17 von 32 15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat Version 20 Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) Waschens bzw. Spülens nachweislich rückverfolgbar sein. 3.3.6 Auslagern und/oder Liefern Schwerpunkt Risiko Vom Bauern zu treffende Maßnahme (Anforderung) - Fremdkörper - Verunreinigung mit 85. Grüne Kartoffelknollen sind entsprechend dem Fremd- körpern (Steine, Liefervertrag zu entfernen. Achten Sie bei Kartoffeln Glas, Chemikalien, Abfall aus der Nähe (
Handbuch VVA-Zertifikat Version 20 4. Kontrollsystematik 4.1 Einleitung Die unabhängige Kontrolle zielt darauf ab, festzustellen, ob in einem Kartoffelanbaubetrieb die Vereinbarungen, die in bezug auf Anbau, Ernte, Transport, Lagerung und Aufbewahrung von Kartoffeln für die kartoffelverarbeitende Industrie getroffen wurden, in ausreichendem Maße erfüllt werden, so dass Kalamitäten auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit vermieden werden. Das VVA-Zertifikat ist der Beweis, dass den in diesen Beurteilungskriterien aufgeführten Verwaltungsmaßnahmen in ausreichendem Maße entsprochen wird. Das Kontrollsystem sieht in großen Zügen wie folgt aus. 4.2 Kontrolle während Kartoffelanbauphase und Lagersaison Um für eine Lieferung mit VVA-Zertifikat in Betracht zu kommen, erhalten die Kartoffelbauern einen physischen Betriebsbesuch (durchschnittlich 1,1 mal pro Jahr), bei dem gleichzeitig eine administrative Kontrolle stattfindet. Der physische Betriebsbesuch kann während des ganzen Jahres stattfinden, vorausgesetzt, dass Kartoffeln vorhanden sind (entweder auf dem Feld oder bei der Lagerung). Bei Kartoffelbauern, die zum ersten Mal mitmachen, und bei Bauern, die abgelehnt wurden, findet der physische Betriebsbesuch vor der Lieferung der ersten Partie statt. Der physische Betriebsbesuch kann ab 6 Monate vor Ablauf des Zertifikats bis zu (unter bestimmten Bedingungen) 3 Monate danach stattfinden bis zum Ablaufdatum des Zertifikats. Das Genehmigungsverfahren ist wie folgt: Kartoffelbauern, die zum ersten Mal mitmachen, und Bauern, die abgelehnt wurden, haben den Status „angemeldet“. Nach dem ersten physischen Betriebsbesuch (vor Lieferung der ersten Partie), bei dem gleichzeitig die administrative Kontrolle stattfindet, kann dieser Status je Betrieb (unter der Bedingung, dass alle Beurteilungskriterien erfüllt sind) in eine „definitive Genehmigung“ geändert werden. Der Status der definitiven Genehmigung bleibt bis zum nächsten physischen (oder administrativen) Betriebsbesuch bestehen. Abgelehnte Kartoffelbauern fallen zurück auf den Status „angemeldet“. Wenn nicht der gesamte Betrieb zertifiziert werden kann, können trotzdem noch Zertifikate für Schläge oder Rassen erteilt werden. Dazu erhält der Abnehmer dann einen Bericht. Während der Kontrolle werden im Prinzip alle (zu diesem Zeitpunkt relevanten) dem Bauern gestellten Bedingungen in bezug auf die Lebensmittelsicherheit oder die bereits erwähnten Beurteilungskriterien ausgefüllte und unterzeichnete Selbstbeurteilung/Checkliste kontrolliert. Beurteilungskriterien, die während der Inspektion nicht anwendungsfähig sind, werden als ausreichend betrachtet, wenn der Kartoffelbauer die Ausführung beschreibt und die Beschreibung der Richtlinie entspricht. Die angewandten Kontrollmethoden sind: ➢ Physische Betriebskontrolle: o Vorlage der aktualisierten Anbaubuchführung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln bis zum Kontrolldatum unter Berücksichtigung der Sicherheitsfristen o falls zutreffend: Kontrolle Spritzlizenz o falls zutreffend: Kontrolle vom Nachweis der Genehmigung des Verteilers, zum Beispiel der Feldspritze usw. o falls zutreffend: Kontrolle Kunstdüngerstreuer-Genehmigung o Karte Lage Kartoffelschlag; Lagereinteilung o Im Kartoffelanbaubetrieb und auf einem oder mehreren Schlägen werden die Beurteilungskriterien kontrolliert. o Falls zutreffend, werden auch die Maschinen Dritter (z. B. der Lohnarbeiter), die für den Kartoffelbauern in diesem Betrieb bei Anbau, Ernte und Transport der Kartoffeln Arbeiten ausführen, kontrolliert. VAVI Seite 19 von 32 15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat Version 20 o Zeigen Sie gegebenenfalls die „Checkliste für die Reinigung zur Reduzierung des CIPC in Lagerschuppen“ und die Inspektion des gereinigten Lagers einschließlich der Druckkorridore / -geräte an (Kontrollmaßnahmen 61 und 62). Die Maßnahmen 61 und 62 gelten als kritisch und sollten rechtzeitig vor dem 1. Oktober (also vor dem Speichern!) vollständig umgesetzt werden. Wenn die regelmäßige physische Kontrolle des Betriebs und / oder die zusätzliche physische Kontrolle des Betriebs zeigt, dass der Erzeuger mit den Maßnahmen 61 und / oder 62 nicht (vollständig) in Ordnung ist wird das VVA-Zertifikat nicht ausgestellt und der Kunde wird von der KI informiert. In diesem Fall wird das VVA-Zertifikat nur ausgestellt, wenn die Überprüfung ergibt, dass die Maßnahmen 61 und 62 ausreichend umgesetzt wurden. ➢ Probenahme: Für eine Kontrolle in bezug auf Rückstände von zulässigen und registrierten oder verbotenen chemischen Mitteln für den (Speise-) Kartoffelanbau (siehe auch Kapitel 5). 4.3 Gezielte Kontrollen während Kartoffelanbau und Lagersaison Bei allen Kartoffelbauern wird mindestens einmal eine physische Betriebskontrolle durchgeführt. Es ist möglich, dass der Bauer nach der ersten physischen Betriebskontrolle Gelegenheit erhält, eine nicht (vollständig) durchgeführte Maßnahme nachträglich (vollständig) durchzuführen. Das betrifft dann eine nicht (vollständig) durchgeführte Maßnahme, die hinsichtlich der Lebensmittelsicherheit langfristig keine Gefahr bedeutet, oder aber eine nicht riskante Unzulänglichkeit. Während der Anbauphase und der Lagersaison müssen 10 % der teilnehmenden Kartoffelbauern mit einer zweiten physischen Betriebskontrolle rechnen (Überraschungseffekt). Es handelt sich hierbei oft um unangekündigte gezielte Kontrollen (erneute Beurteilung), für die insbesondere Kartoffelbauern in Betracht kommen, bei denen während einer ersten physischen Betriebskontrolle festgestellt wurde, dass eine nicht riskante Unzulänglichkeit vorlag. Es handelt sich hier also um eine extra Kontrolle bzw. eine erneute Beurteilung von Angelegenheiten, für die mit dem Kartoffelbauern vereinbart wurde, dass sie kurzfristig von ihm in Ordnung gebracht werden, und die nicht direkt zu einer bedenklichen Situation in bezug auf die Lebensmittelsicherheit führen können. Wenn bei einem Kartoffelbauern, der in der entsprechenden Anbauphase oder Lagersaison für eine zweite physische Betriebskontrolle in Betracht kommen sollte, keine zweite physische Betriebskontrolle durchgeführt wird, bleibt der Status bestehen. Wenn sich in der nächsten Anbauphase/Lagersaison zeigt, dass die entsprechende Maßnahme nicht (vollständig) durchgeführt wurde, verfällt in dieser Saison das VVA-Zertifikat mit sofortiger Wirkung. 4.4 Kartoffeln ab Land Für Kartoffeln ab Land gilt dasselbe System wie für Lagerkartoffeln. 4.5 Prüfbericht und Zertifizierung Nach jeder Inspektion wird ein Inspektionsbericht mit den Inspektionsergebnissen erstellt und dem Züchter ausgehändigt. Die Darstellung der Ergebnisse der Prüfung zu den Bewertungskriterien muss mindestens sein: "ja oder erfüllt", wenn die Anforderung erfüllt ist, "nein oder erfüllt nicht" für den Fall, dass die Anforderung nicht erfüllt ist, oder "N/A", falls die Anforderung nicht anwendbar ist. Alle "Nein's", die zum Entzug/Entzug des VVA-Zertifikats führen, müssen erklärt werden. Auf der Grundlage des Inspektionsberichts wird entschieden, ob das VVA-Zertifikat ausgestellt oder erneuert werden soll (siehe Kapitel 6). Für bestehende Züchter ändern sich Tag und Monat der Gültigkeit nicht, vorausgesetzt, dass das Audit in den letzten 6 Monaten vor dem Gültigkeitsdatum stattgefunden hat. Dies ermöglicht der IA mehr Flexibilität bei der Planung ihrer Inspektionen und verhindert, dass sich wachsende Unternehmen innerhalb eines Jahres zwei Inspektionen unterziehen (und finanzieren) müssen, um ein zertifiziertes Produkt liefern zu können. VAVI Seite 20 von 32 15-06-2021
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