Handbuch Lebensmittelsicherheits-Zertifikat kartoffel-verarbeitende Industrie VVA-Zertifikat - Anbau und Lagerung Saison 2021/2022 - Vavi

 
WEITER LESEN
Handbuch Lebensmittelsicherheits-Zertifikat kartoffel-verarbeitende Industrie VVA-Zertifikat - Anbau und Lagerung Saison 2021/2022 - Vavi
Handbuch

Lebensmittelsicherheits-
      Zertifikat
      kartoffel-
verarbeitende Industrie
   [VVA-Zertifikat]
    Anbau und Lagerung Saison 2021/2022
Handbuch VVA-Zertifikat                                                  Version 20

Inhaltsangabe
1       Allgemeines                                                               3
1.1     Begriffsbestimmung                                                        3
1.2     Einleitung                                                                4

2       An- und Abmeldeverfahren                                                  6

3       Beurteilungskriterien                                                     7
3.1     Einleitung                                                                7
3.2     GVO-Maßnahmen                                                             7
3.3     Schema Beurteilungskriterien VVA-Zertifikat                               7
3.3.1   Allgemeines                                                               7
3.3.2   Anbau                                                                    11
3.3.3   Ernte und/oder Einbringen der Ernte bei Lagerung                         15
3.3.4   Lagerung und Aufbewahrung                                                15
3.3.5   Waschen und Spülen von Kartoffeln                                        17
3.3.6   Auslagern und/oder Abliefern                                             18

4.      Kontrollsystematik                                                       19
4.1     Einleitung                                                               19
4.2     Kontrolle während Anbauphase und Lagersaison der Kartoffeln              19
4.3     Gezielte Kontrollen während Anbauphase und Lagersaison                   20
4.4     Kartoffeln ab Land                                                       20
4.5     Prüfbericht und Zertifizierung                                           20
4.6     Aussetzung/entzug des Zertifikats                                        21

5       Rückstandsanalyse                                                        22
5.1     Einleitung                                                               22
5.2     Bedingungen für die Rückstands-Analyseuntersuchung                       22
5.3     Probenahmefrequenz                                                       23

6       Ausstellung VVA-Zertifikat                                               25

7       Einspruch                                                                26
7.1     Einspruchsverfahren                                                      26
7.2     Paritätische gemeinsame Ausschuss                                        26
7.3     Beweise                                                                  27

8       Zusammenfassung                                                          28

Tabelle Kontrollsystematik und Kontrollfrequenz                                  29

Refrenzen                                                                        30
Abkurzungen                                                                      30

Anlagen
A:      Kriterien für Kontrollinstanzen                                          31
B:      Informationen und Daten für Abnehmer                                     32

VAVI                                                                  Seite 2 von 32
                                                                        15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat                                                                     Version 20
1. Allgemeines
1.1 Begriffsbestimmung
Die folgenden Begriffe werden in diesem Handbuch verwendet:

    Handbuch: Dieses Handbuch beschreibt das „Lebensmittelsicherheitszertifikat für die
    kartoffelverarbeitende Industrie“ (VVA-Zertifikat), es gibt an, wie man ihm entsprechen kann, wie,
    von wem und in welcher Weise kontrolliert wird. Außerdem wird angegeben, wie an die
    entsprechenden Glieder der Kette berichtet wird, u. a. bezüglich der Nachverfolgbarkeit. Das
    Handbuch ist für KIs sowie Abnehmer gedacht.

    Anleitung für den Kartoffelbauern: Gründet sich auf das Handbuch
    „Lebensmittelsicherheitszertifikat für die kartoffelverarbeitende Industrie“ und ist für
    Kartoffelbauern, KIs und Abnehmer bestimmt. In der Anleitung wird beschrieben, was das
    „Lebensmittelsicherheitszertifikat für die kartoffelverarbeitende Industrie“ (VVA-Zertifikat)
    beinhaltet, wie man die Kriterien erfüllen kann, wie die Kontrolle verläuft, von wem und in
    welcher Weise es ausgestellt wird.

    Lebensmittelsicherheitszertifikat für die kartoffelverarbeitende Industrie: wird auch als VVA-
    Zertifikat bezeichnet. Es ist ein Zertifikat, das ein Kartoffelbauer erhält, wenn er die Maßnahmen
    der Beurteilungskriterien im eigenen Betrieb anwendet. Diese Maßnahmen, die sich aus einer
    Risiko-Analyse eines Kartoffelanbaubetriebs ergeben, können dafür sorgen, dass Risiken in bezug
    auf die Lebensmittel- und tierfuttersicherheit, die während Anbau, Ernte, Transport und Lagerung
    von Kartoffeln auftreten, minimiert oder sogar gänzlich ausgeschaltet werden können. Eine
    unabhängige, anerkannte KI unterwirft nicht nur den Kartoffelanbaubetrieb einer gründlichen
    Prüfung, sondern kontrolliert auch die Durchführung dieser Maßnahmen, sie führt eine
    administrative Kontrolle der Anbauregistrierungsformulare durch und entnimmt willkürlich oder
    gezielt Proben, die in bezug auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln beurteilt werden. Wenn alle
    Bedingungen erfüllt sind, erhält der Kartoffelbauer ein VVA-Zertifikat.

    Kartoffelbauer: ist der primäre Produzent von Kartoffeln.

    Kartoffelanbaubetrieb: der Betrieb, in dem die Kartoffeln angebaut werden. Dabei handelt es sich
    meistens um einen Ackerbaubetrieb. Dazu gehören auch die Arbeiten, die von Dritten (z. B.
    Lohnarbeitern) für diesen Kartoffelbauern bei Anbau, Ernte, Transport und Lagerung der
    Kartoffeln, für die dieser Kartoffelbauer verantwortlich ist, ausgeführt werden.

    Kartoffelschlag: a) ist ein Stück Ackerland mit derselben Vorgeschichte, das für den Anbau von
                        Kartoffeln derselben Sorte mit derselben Pflanzenbehandlung bestimmt ist;
                     b) Spezifikation a) einschließlich einer nach Rücksprache mit dem Abnehmer
                        festgelegten Beschreibung, z. B. Kartoffelschlagcode.

    Abnehmer: ist ein Betrieb, der vom Kartoffelbauern Kartoffeln abnimmt, um diese anschließend
    a) im eigenen Betrieb als Rohstoff für die Herstellung von Kartoffelprodukten zu verwenden.
    Dieser Abnehmer ist Mitglied des Verbandes der kartoffelverarbeitenden Industrie (VAVI);
    b) an VAVI-Mitglieder zu verkaufen.

    Kontrollinstanz (KI): Eine dritte, vom VAVI anerkannte, unabhängige Instanz, die bewiesen hat,
    dass sie über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen in bezug auf Kontrollen und Prüfungen
    von Kartoffelbauern und Kartoffelanbaubetrieben verfügt. Bei dieser Instanz angestellte
    Sachverständige führen Kontrollen/Audits von Richtlinien/Checklisten für Ackerbaubetriebe durch,
    aufgrund derer ein VVA-Zertifikat ausgestellt wird. Die jüngste Liste der genehmigten
    Kontrollinstanzen ist unter www.vavi.nl zu finden.

VAVI                                                                                     Seite 3 von 32
                                                                                           15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat                                                                     Version 20
    Beurteilungskriterien: Betreffen die Risiken aus der generischen HACCP-Analyse mit den
    dazugehörigen Verwaltungsmaßnahmen, die mit Hilfe einer Checkliste im Kartoffelanbaubetrieb
    aufgrund der Nachweisbarkeit und Implementierung der entsprechenden Maßnahmen beurteilt
    werden.

    GVO: Ist ein gentechnisch veränderter Organismus, mit dem hier spezifisch die GG-Solanaceae
    oder Kartoffelfamilie gemeint wird.

    GMP-Regelung: Mit dieser Regelung von GMP + International des Marktverbands Tierfutter
    können Betriebe sichtbar nachweisen, dass Tierfutter den gesetzlichen Bestimmungen sowie den
    über die Gesetzgebung hinausgehenden Anforderungen aus den Vereinbarungen mit den
    Lieferparteien entspricht.

    Zukauf: Das Übernehmen (kostenlos oder gegen Bezahlung) von Kartoffelkulturen oder einer
    Lieferung von Kartoffeln, die nicht im eigenen Zuchtbetrieb angebaut wurden, jedoch unter einem
    eigenen VVA-Zertifikat (niederländisches Lebensmittelsicherheitszertifikat für die
    kartoffelverarbeitende Industrie) verkauft werden.

    Trinkwasserqualität: Wasser, das die Normen des Trinkwassergesetzes und des
    Trinkwasserbeschlusses (vom 23. Mai 2011) erfüllt.

    Pflanzenschutzmittel: Alle Produkte mit einer Genehmigung des CTGB (für gebrauch in die
    Niederlanden) oder BVL (für gebrauch in Deutschland). So auch Biozide und Zusatzstoffe
    wie Abflüsse, Klebstoffe, Insektizide, Desinfektionsmittel und Schädlingsbekämpfungsmittel.

    Klärschlamm (auch als Klärschlamm, (Abwasser-) Wasseraufbereitungsschlamm, (Abwasser-)
    Klärschlamm usw. bezeichnet): Artikel 1e des Durchführungsbeschlusses zum Düngemittelgesetz
    beschreibt ihn wie folgt:
    - Schlamm, der aus einer Anlage zur Behandlung von häuslichem, städtischem oder industriellem
    Abwasser oder anderem Abwasser mit einer ähnlichen Zusammensetzung wie häusliches,
    städtisches und industrielles Abwasser stammt; oder
    - Schlamm, der aus Klärgruben und anderen Anlagen zur Sammlung, Entsorgung und Behandlung
    von Abwässern mit Ausnahme von Fett- und Sandfängern stammt.

1.2. Einleitung
Dem „Lebensmittelsicherheitszertifikat der kartoffelverarbeitenden Industrie“ (VVA-Zertifikat) liegt ein
Programm zugrunde, das der Verband der kartoffelverarbeitenden Industrie (VAVI) in diesem
Handbuch für das VVA-Zertifikat festgelegt hat.
Um für das VVA-Zertifikat in Betracht zu kommen, muss man sich zunächst bei einer vom VAVI
angewiesenen Kontrollinstanz anmelden (siehe Kapitel 2).
Ausgangspunkt für die Ausstellung des VVA-Zertifikats ist, dass die Produktion von Kartoffeln durch
den Kartoffelbauer als Rohstoff für die verarbeitende Industrie unter solchen Bedingungen stattfindet,
dass die optimale Lebensmittelsicherheit gewährleistet ist.
Das VWA-Zertifikats fürht zu einer Ton-und Hygiene Produkt bestimmt für den menschlichen Verzehr
durch „Gute Landwirtschaftliche Praxis“.
Eine weitere Zielsetzung der Kette vom Kartoffelbauer bis zum Abnehmer ist die Nachverfolgbarkeit.
Kartoffelbauern können nicht nur an die verarbeitende Industrie liefern, sondern sie können Kartoffeln
oder Nebenprodukte auch an Abnehmer, die aufgrund der GMP-Regelung Tierfuttersektor zertifiziert
sind, liefern.
Dem Paket der Anforderungen liegt eine generische HACCP-Analyse von Anbau, Ernte, Transport und
Lagerung der Kartoffeln zugrunde, wobei jeder Schritt dieses Prozesses aufgezeichnet ist. Die
Bestandsaufnahme in bezug auf diese Analyse beinhaltet, dass bei allen Schritten in diesem Prozess
geprüft wurde, wo in bezug auf die Lebensmittelsicherheit möglicherweise eine Gefahr entstehen
könnte. Die wichtigsten Risiken wurden aufgeführt und es wurde angegeben, welche Maßnahmen

VAVI                                                                                     Seite 4 von 32
                                                                                           15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat                                                                    Version 20
getroffen werden müssen, um das potentielle Risiko auf ein akzeptables Niveau einzudämmen bzw.
auszuschalten (siehe Kapitel 3).
Die unabhängige Kontrolle (siehe Anlage A) der vom VAVI angewiesenen anerkannten KIs (siehe
Anlage B) zielt darauf ab, festzustellen, ob während Anbau, Ernte, Transport und Lagerung der
Kartoffeln auch tatsächlich die für notwendig erachteten (präventiven) Verwaltungsmaßnahmen in
ausreichendem Maße getroffen wurden und dass die Registrierung der verwendeten
Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Keimhemmungsmittel genau aufgeführt und immer aktualisiert
worden ist.

Um diese Verwaltungsmaßnahmen zu unterstützen, können, willkürlich oder gezielt, Proben von Boden,
Pflanzen oder Knollen entnommen werden, um diese auf die mögliche Anwesenheit von Rückständen
von Pflanzenschutzmitteln analysieren zu können (siehe Kapitel 5).
Das VVA-Zertifikat ist der Beweis, dass alle in diesem Handbuch für das VVA-Zertifikat gestellten
Anforderungen in ausreichendem Maße erfüllt wurden (siehe Kapitel 6).

Das VVA-Zertifikat ist ebenfalls als Modul im VVAK enthalten.

Nachhaltigkeit
Für Sie als Züchter besteht die Möglichkeit, im Rahmen des VVA-Zertifikats an dem freiwilligen
Nachhaltigkeitsmodul VVAK mitzuwirken.
Die Anweisung enthält u. a. Anforderungen in Bezug auf Biomasse zu Energiezwecken (Richtlinie für
Erneuerbare Energie RED) sowie für Arbeit, Flora und Fauna, Bodenbewirtschaftung, (lokale)
Wirtschaft, Energie, Pflanzenschutzmittel, Wasser etc.
In der VVAK-Anbauanleitung sind auf den Seiten 19-23 in einer gesonderten Tabelle (mit rotem
Umriss) die für den Erhalt des Nachhaltigkeitszertifikats und VVA-zertifikat zusätzlich zu erfüllenden
Anforderungen aufgeführt.
Das Nachhaltigkeitszertifikat von VVAK erfüllt auf höchstem Niveau ("Gold") die FSA-Anforderungen
des SAI. Um dies zu erreichen, ohne das Nachhaltigkeitszertifikat der VVAK verbindlich zu machen,
wurden die fehlenden Anforderungen zur Erreichung von "Gold" ab 2020 zur VVA hinzugefügt.

GMP Torwächter
Im Feld angebaute (Neben-) Produkte, die unter VVAK (und damit auch VVA) angebaut werden,
erfüllen nachweislich die Anforderungen von GMP +. Kunden können diese Zertifikate als
Interpretation des sogenannten "Torwächterr-Prinzips" verwenden.

VAVI                                                                                    Seite 5 von 32
                                                                                          15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat                                                                     Version 20

2. An- und Abmeldeverfahren
Ein Kartoffelbauer kann sich bei einer der angewiesenen Kontrollinstanzen (siehe www.vavi.nl)
anmelden. Der Bauer erteilt damit der gewählten Kontrollinstanz auch Zustimmung, die Daten dieser
Kartoffeln an einen von dem Bauern spezifisch benannten oder bevollmächtigten Abnehmer dieser
Kartoffeln zu senden. Dieser Abnehmer benötigt diese Daten rechtzeitig vor der Lieferung, damit er
diesen Rohstoff in einer verantwortungsvollen Weise in Empfang nehmen und verarbeiten kann. Die
Daten, die an den bevollmächtigen Abnehmer weitergeleitet werden, sind in Anlage B angegeben.
Sobald sich ein Kartoffelbauer für die VVA-Zertifizierung angemeldet hat, wird sich die KI in den
darauffolgenden Jahren für eine Verlängerung an ihn wenden. Ohne gegenteilige Nachricht des
Kartoffelbauern findet automatisch eine Verlängerung der Teilnahme statt. Der Kartoffelbauer hat das
Recht, vor Anfang der Anbausaison den Vertrag mit der Kontrollinstanz nicht zu verlängern.
Der Status „angemeldet“ gilt für Kartoffelbauern, die zum ersten Mal mitmachen, und für solche, die
abgelehnt wurden.

Vertrag
Mit der Anmeldung schließen Sie einen Vertrag mit der kontrollierenden Behörde. Dieser
Vertragsschluss ist Teilnahmevoraussetzung.

Wenn der Kartoffelbauer verschiedene Firmen führt, muss er diese bei der Anmeldung angeben, damit
das Zertifikat für alle von ihm angebauten Kartoffeln gilt, ganz gleich unter welchem Namen diese
geliefert werden.
Neben der nahme, adresse und wohnort is es möglich mit Genehmigung das KI einen GLN-Code des
Anbauunternehmens zu registrieren und auf dem VVA-Zertifikat an zu geben.

Die vom Bauern angewiesene KI setzt sich telefonisch und/oder schriftlich mit dem Anbaubetrieb in
Verbindung, um einen Termin für die physische Betriebskontrolle zu vereinbaren.
Bei Anmeldung verpflichtet sich der Kartoffelbauer, bei den von den Konstrollinstanzen durchgeführten
Kontrollen mitzuwirken. Das bedeutet, dass für die Kontrollen Zeit freigemacht werden muss.

Die Abmeldung ist das ganze Jahr über möglich und das Zertifikat bleibt für den Rest der Anbausaison
gültig, es sei denn, die Gültigkeit des Zertifikats endet vorher.
Durch die folgende Zertifizierungseinrichtung muss zunächst eine Untersuchung durchgeführt werden,
bevor ein neues Zertifikat erteilt wird.

VAVI                                                                                     Seite 6 von 32
                                                                                           15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat                                                                    Version 20
3. Beurteilungskriterien
3.1 Einleitung
Beim Anbau von Kartoffeln für das VVA-Zertifkat lassen sich aufgrund der Beurteilungskriterien fünf
wichtige Prozessschritte unterscheiden, und zwar:
-           Anbauphase (1);
-           Ernte und Einbringen der Ernte (2);
-           Lagerung/Aufbewahrung (3);
-           waschen / spülen (4);
-           Auslagern und Abliefern (5).

Bei jedem einzelnen Prozessschritt wurde inventarisiert, welche Aspekte in bezug auf die Lebensmittel-
und tierfuttersicherheit möglicherweise ein Risiko oder eine Gefahr darstellen (könnten). Von jedem
Prozessschritt ist anschließend angegeben, welche präventiven Maßnahmen vom Anbau bis zur
Lieferung erfüllt werden müssen, damit die Möglichkeit eines Unglücks / einer Kalamität, die zu einer
bedenklichen Situation in bezug auf die sicherheit führen könnte, auf ein Mindestmaß beschränkt und
auf ein akzeptables Niveau zurückgebracht wird. Die vom Kartoffelbauern zu beachtende präventive
Maßnahme wurde so formuliert, dass diese ebenfalls einer unabhängigen Kontrollinstanz als
kontrollierbare Norm und dem Kartoffelbauern als Checkliste zur Selbstbeurteilung dienen kann (siehe
Anlage A des Anleitung für den Kartoffelbauern). Diese Checkliste muss der Kartoffelbauer vor der
ersten physischen Betriebskontrolle ausfüllen.
Außerdem wird an einem Beispiel gezeigt, wie man eventuelle Kalamitäten registrieren kann (siehe
Anlage B des Anleitung für den Kartoffelbauern). Der Kartoffelbauer ist nicht verpflichtet, die
vorgelegten Formulare zu benutzen, eine andere Registrierungsmethode wird auch anerkannt.

3.2 GVO-Maßnahmen (genetisch veränderte Organismen)
Die Produktion von genetisch veränderten Kartoffeln für den Konsum ist gesetzlich verboten. In
Westeuropa wurden ausschließlich Genehmigungen für Feldversuche abgegeben, bei denen es sich um
eine begrenzte Vermehrung von gentechnisch veränderten Pflanzen auf Versuchsfeldern handelt. Bei
den nachstehenden Beurteilungskriterien wurden aufgrund einer Risiko-Analyse während der Anbau-
und Lagerphase folgende Verwaltungsmaßnahmen getroffen, um das Risiko der Kontamination durch
Kreuzung, Lagerpflanzen und Vermischung zu vermeiden:

•   Es ist verboten, Partien Kartoffeln mit VVA´-Zertifikat in einer Entfernung von weniger als 10 m
    von den GVO-Versuchsfeldern anzubauen.
•   Es ist verboten, Partien Kartoffeln mit VVA-Zertifikat auf Flächen anzubauen, die in den
    vergangenen vier Jahren als Versuchsfelder für genetisch veränderte Solanumsorten (Kartoffeln,
    Tomaten) verwendet wurden.
•   Es ist verboten, genetisch veränderte Kartoffelsorten anzubauen.
•   Es ist verboten, im Jahr der Produktion Maschinen und Lagermittel (Kisten, Bunker usw.), die bei
    Anbau, Lagerung, Auslagern, Transport und Verarbeitung der Erträge der GVO-Kartoffelversuchs-
    felder eingesetzt wurden, auch für Partien von Kartoffeln mit VVA-Zertifikat zu benutzen.
•   Obligatorische Registrierung nach Feststellung der GMOs, wenn genetisch veränderte Kartoffeln
    gefunden werden, einschließlich der Angabe, in welcher Art und Weise die korrigierenden
    Maßnahmen getroffen wurden.

3.3 Schema Beurteilungskriterien VVA-Zertifikat
3.3.1 Allgemeines

Allgemeine Bemerkung: Beurteilungskriterien, die während der Inspektion anwendungsfähig sind,
werden als ausreichend betrachtet, wenn der Kartoffelbauer die Ausführung beschreibt und die
Beschreibung der Richtlinie entspricht. Die Checkliste zur Selbstbeurteilung (Maßnahme 1: Anlage A

VAVI                                                                                    Seite 7 von 32
                                                                                          15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat                                                                              Version 20
des Anleitung für den Kartoffelbauern) muss ausgefüllt werden und vorliegen, andernfalls wird die
Inspektion abgebrochen.

Im Zusammenhang mit dem Aktionsplan für Pflanzengesundheit ist eine Empfehlung (siehe 26.)
aufgenommen. Nichtbeachtung führt nicht zur Ablehnung.
Die Verweise auf Anhänge in der nachstehenden Übersicht beziehen sich auf den VVA-
Erzeugerleitfaden, sofern nicht anders angegeben.

   Schwerpunkt                   Risiko                     Vom Bauern zu treffende Maßnahme
                                                                     (Anforderung)
- Selbstbeurteilung    - Partie entspricht nicht den   1.   Jedes Jahr vor der Betriebskontrolle die
                       VVA-Anforderungen                    Checkliste zur Selbstbeurteilung ausfüllen (Datum
                                                            und Unterschrift). Dies ist in Anhang A enthalten.

- Maschineneinsatz     - Verunreinigung durch          2.   Benutzung gut gewarteter und sauberer Maschinen
                       Fremdkörper (Holz, Glas,             bei Anbau, Ernte, Transport, Lagerung und
                       Öl, Fett, Gummi,                     Lieferung. Diese Maschinen dürfen keine Lecks
                       Chemikalien, GVO usw.)               und/oder lose (Glas-)Teile enthalten. Bei direktem
                                                            Kontakt von Maschinenöl und Produkt Food Grade
                                                            Öl benutzen.
                                                       3.   Der Einsatz von Maschinen, die in der
                                                            Anbauphase,bei Ernte, Transport, Lagerung und
                                                            Lieferung mit GVO-Kartoffeln in Berührung
                                                            gekommen sind, ist verboten.

- Nachverfolgbarkeit   - Vermischung oder              4.  Eindeutige Registrierung Identität Kartoffelschlag
                       Verwechslung                        (Standort festlegen). Deutlich angeben, welche
                                                           Schläge für das „VVA-Zertifikat“ in Betracht
                                                           kommen.
                                                       5. Identität Schläge/Partien bei Lagerung festlegen
                                                           (Etikett, Plan Lagerraum, Code).
                                                       6. Alle für die Kontrolle des VVA-Zertifikats
                                                           erforderlichen Registrierungen von Anbau und
                                                           Lagerung mindestens 3 Jahre aufbewahren.
                                                       7. (Teile von) Partien, die die Kriterien des „VVA-
                                                           Zertifikats“ nicht erfüllen, nicht zusammenfügen,
                                                           sondern getrennt lagern.
                                                       8. Der Bauer ist für Verladung ab dem richtigen Schlag
                                                           bzw. der richtigen Partie verantwortlich.
                                                       9. Beim Wechsel von Schlag/Partie alle Knollen aus
                                                           den Geräten für das Einlagern und Auslagern
                                                           entfernen (Förderbänder usw.).
                                                       10. Registrierung gelieferter Partien (Datum, Abnehmer).
                                                       11. Aufbewahren der Einkaufsbelege (und/oder
                                                           Rechnungen oder Zertifikate) Pflanzgut,
                                                           Pflanzenschutzmittel, Düngemittel und Biozide.
                                                       11.a Beim Zukauf von Kartoffeln registrieren Sie: Datum,
                                                           Händler- und Herstellerdaten, Menge der
                                                           Kulturen/Produkt (ha/Tonne), evtl.
                                                           Quittungsnummern (mit Gewichtsangabe),
                                                           Transporteur und Kaufbeleg sowie VVA-Zertifikat
                                                           dieses Betriebs. Weitere akzeptierte Zertifikate sind:
                                                           VVAK (Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit im
                                                           Ackerbau), GlobalGAP, Vegaplan und QS. Sie
                                                           müssen auch im Besitz der Zertifikate des Herstellers
                                                           sein, wenn Sie über Händler einkaufen. Das NAO-
                                                           Hygieneprotokoll ist für einen Kartoffelhändler
                                                           ausreichend.
                                                           Hinweis: (Reste von) Pflanzkartoffeln, die als
                                                           Speisekartoffeln geliefert werden, müssen für diesen

VAVI                                                                                              Seite 8 von 32
                                                                                                    15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat                                                                      Version 20
   Schwerpunkt                 Risiko                Vom Bauern zu treffende Maßnahme
                                                              (Anforderung)
                                                    Verkauf zertifiziert sein. Das Risiko besteht
                                                    insbesondere in Residenzen nicht autorisierter
                                                    Lagerschutzprodukte. Siehe Anforderungen 46. und
                                                    71.

- Kalamitäten und     - Fremdkörper (einschl.   12. Obligatorische Buchführung, Versand der
Recall*)              Quarantäne-Organismen,        Buchführung und Meldung an den Abnehmer bei
                      GVO und grüne Knollen)        Feuer, Unglücken oder dem Finden (möglicherweise)
                                                    von Glas, Öl, Chemikalien, Quarantäne-Organismen,
                                                    anderen schädlichen fremden Materialien und/oder
                                                    GVO einschl. Registrierung der Art und Weise, in der
                                                    korrigierende Maßnahmen getroffen wurden.
                                                    Sofortige Erteilung von Informationen über die
                                                    Kartoffeln an Abnehmer nach Erhalt der
                                                    entsprechenden Aufforderung. Gleichzeitig ist bei
                                                    Feststellung schädlicher oder ungeeigneter Produkte
                                                    dies als Zwischenfall bei der zuständige nationalen
                                                    Behörde zu melden. Siehe auch die
                                                    Meldemöglichkeit unter
                                                    www.nvwa.nl/documenten/consument/eten-drinken-
                                                    roken/melden/onveilige-levensmiddelen/meldwijzer-
                                                    nvwa-onveilige-levensmiddelen. Dafür ist der Bauer
                                                    verantwortlich. Anhand Ihrer Verwaltungsunterlagen
                                                    sind Sie in der Lage, innerhalb von vier Stunden
                                                    (nach mündlichem Kontakt) Informationen zur
                                                    Herkunft einer gelieferten (Teil-)Partie zu geben
                                                    sowie über eventuelle weitere Teile dieser
                                                    ursprünglichen Partie (an wen geliefert, Datum,
                                                    Menge). Im Falle des Absetzens als Tierfutter ist die
                                                    Kalamität gleichzeitig beim FND (Food and Nutrition
                                                    Delta) (siehe Anlage B) zu melden. Ausländische
                                                    Züchter haben Kalamitäten bei den zuständigen
                                                    Stellen zu melden.
                                                    - Melden beim Verband der niederländischen
                                                    Tierfutterkette FND (Tel.: +31 6 53648893),
                                                    info@diervoerderketen.nl
                                                    - Nachlesen in den EWS-Bedingungen von GMP+
                                                    (siehe www.gmpplus.org/nl/services/early-warning-
                                                    system/ ob und falls ja, wie die Meldung an GMP+
                                                    International zu erfolgen hat.
                                                    Über die im App Store erhältliche GMP EWS Melder
                                                    App können Meldungen einfach und schnell
                                                    verschickt und Warnmeldungen erhalten werden.

- Lohnarbeit          - Verunreinigung mit      13. Bei Vergabe von Arbeiten an Lohnarbeiter oder
                      Fremdkörpern (Öl, Fett,       Subunternehmer müssen diese (der Bauer muss
                      Chemikalien usw.)             hiervon eine Kopie haben und überwachen, dass der
                                                    Lohnunternehmer die VVA-Sicherheitsvorschriften
                                                    einhält):
                                                    - im Besitz eines Zertifikats (VKL) oder;
                                                    - im Besitz eines Lebensmittelsicherheitszertifikats
                                                      Kartoffeln (VVA/VVAK) oder GLOBALGAP sein,
                                                      oder jedes anderen Zertifikats oder
                                                      Prüfnachweises, der diese Bedingungen
                                                      abdeckt. Oder;
                                                    - im Rahmen einer VVA/VVAK-Kontrolle von einer
                                                      Kontrollinstanz kontrolliert werden.

VAVI                                                                                      Seite 9 von 32
                                                                                            15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat                                                                             Version 20
   Schwerpunkt                  Risiko                    Vom Bauern zu treffende Maßnahme
                                                                   (Anforderung)
- Bodenbewirt-         - Die Bodengesundheit         14. Sie ergreifen mindestens 2 der folgenden
schaftung              nimmt ab                          Maßnahmen für die Bodengesundheit:
                                                         - Sie verwenden minimale
                                                           Bodenbearbeitungstechniken (z.B. nicht pflügen)
                                                         - Sie bearbeiten Ernterückstände im Boden für die
                                                           organische Substanz
                                                         - Sie gebrauchen organischen Mist oder Kompost
                                                         - Sie säen nach dem Hauptanbau Gründüngung
                                                         - Sie vermeiden übermäßigen Gebrauch von
                                                           Pflanzenschutzmitteln
                                                         - Sie drainieren nasse Parzellen
                                                     15. Sie wenden Fruchtfolge auf Ihre Farm an
                                                     16. Sie bauen mehrere Gewächsen an und / oder sie
                                                         haben mehrere Geschäftsbereiche.
                                                     17. Sie treffen mindestens 2 der folgenden Maßnahmen
                                                         zur Bodenverdichtung:
                                                         - Sie üben einen niedrigen Reifendruck auf das Land
                                                         aus
                                                         - Sie wenden mehr Aktionen in einem Durchgang an
                                                         (Graben / Säen)
                                                         - Sie benutzen leichtere Maschinen
                                                         - Sie verwenden feste Straßenbahnlinien und / oder
                                                         Sprühwege
                                                         - Sie verhindern, dass Maschinen bei Nässe an Land
                                                         gehen

- Emissionsminderung   - Reduzierung der             18. Sie treffen mindestens 1 Maßnahme aus 3 der 4
                       Treibhausgasemissionen            Kategorien zur Begrenzung der
                       unzureichend                      Treibhausgasemissionen. Füllen Sie Anhang D aus.

- Rentabilität         - Finanziell unzureichender   19. Wenn Sie einen Anbauvertrag abschließen oder das
                       rentabler Anbau                   geerntete Produkt verkaufen, treffen Sie oder Ihre
                                                         Genossenschaft Vereinbarungen über den
                                                         gewünschte Zeitpunkt der Lieferung (in Verbindung
                                                         mit Preis und Qualität).
                                                     20. Sie haben einen Geschäftsplan (Bauplan) zur
                                                         Verfügung, der sich auf die wirtschaftliche
                                                         Langfristigkeit konzentriert. Dies betrifft
                                                         beispielsweise eine Finanzprognose, mehrere
                                                         Kulturen und Verträge.

- Geschäftsplan        - Unzureichende               21. Sie haben einen aktuellen und dokumentierten
                       Berücksichtigung von              Geschäftsplan, in dem alle relevanten
                       Nachhaltigkeitsrisiken            Nachhaltigkeitsrisiken identifiziert werden. Wenn
                                                         kein Plan vorliegt, füllen Sie die folgende Checkliste
                                                         mit den folgenden Geschäftsrisiken und -chancen
                                                         aus:
                                                         Achten Sie auf die folgenden Risiken und Chancen
                                                         des Ackerbaugeschäfts?
                                                         - rechtliche Anforderungen
                                                         - Verschlechterung und Zerstörung natürlicher
                                                         Lebensräume
                                                         - seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten
                                                         - Wohlbefinden, Gesundheit und Sicherheit der
                                                         Mitarbeiter
                                                         - Bodenverschmutzung und Erosion
                                                         - Wasserverschmutzung (Boden, Leckage, Abfluss
                                                         aus der Lagerung und / oder Anwendung von
                                                         Düngung und Pflanzenschutzmitteln, Kraftstoff oder

VAVI                                                                                           Seite 10 von 32
                                                                                                   15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat                                                                       Version 20
   Schwerpunkt                 Risiko                  Vom Bauern zu treffende Maßnahme
                                                                (Anforderung)
                                                      Abfall)
                                                      - Wasserverfügbarkeit (Abfall vermeiden,
                                                      Wasserbedarf der Umwelt respektieren)
                                                      - Drift von Pflanzenschutzmitteln
                                                      - Luftverschmutzung, einschließlich Feuer und Rauch
                                                      - potenzielle Verschmutzung von außerhalb des
                                                      Unternehmens (Verschmutzung oder invasive Arten)
                                                      - Lebensmittelsicherheitsrisiken

*) Zur Registrierung von Kalamitäten kann Anlage B verwendet werden.

3.3.2      Anbau

   Schwerpunkt                 Risiko                  Vom Bauern zu treffende Maßnahme
                                                                (Anforderung)
- Schlag              - Verunreinigter Schlag   22. Ausschließlich Anbau auf Schlägen erlaubt, die in
                      (Faulschlamm, Glas,           den vergangenen 3 Jahren nicht durch nicht offiziell
                      Kunststoff, Öl,               zulässige Stoffe verunreinigt worden sind. (z.B.
                      Schwermetalle,                verunreinigter Schlamm, Glas, Öl, Dioxine,
                      Vermischung, Chemikalien,     Schwermetalle, ab dem 01.01.2017 Keurcompost
                      GVO, Quarantäne-              Klasse C und ab 1.1.2021 Keurcompost Klasse B)
                      Organismen usw.)              oder wovon die Zuchterde durch frühere Züchtungen
                                                    oder Aktivitäten chemisch verunreinigt ist (z.B.
                                                    Obstbaumzucht, Müllentsorgung, Industriegebiet).
                                                    Bei Zweifel: Bodenanalyse.
                                                    Obligatorische Beseitigung von Verunreinigungen
                                                    (Glasteile, Kunststoff usw. vor allem entlang
                                                    öffentlicher Verkehrswege). Achten Sie auf Parzelle
                                                    im Umkreis von 1 km um einen Golfplatz auch auf
                                                    Golfbälle.
                                                23. Falls auf dem Schlag Stechäpfel (Datura
                                                    stramonium) gefunden werden, müssen diese von
                                                    Hand entfernt werden.
                                                24. Die Entfernung zu GVO-Versuchsfeldern mit
                                                    Kartoffeln beträgt wegen der Isolierung mindestens
                                                    10 m.
                                                25. Der Anbau auf Schlägen, auf denen in den ver-
                                                    gangenen vier Jahren GVO-Kartoffeln gewachsen
                                                    wurden, ist verboten.
                                                26. Empfehlung: Wenn Sie eine Bodenanalyse
                                                    durchführen lassen, um einen Einblick in das
                                                    Bodenleben zu erhalten oder Investitionen zur
                                                    Verbesserung der Bodengesundheit zu tätigen,
                                                    müssen Sie Folgendes registrieren: den
                                                    Analysebericht oder die durchgeführten Aktivitäten.
                                                    Sie bewahren diese Daten mindestens 5 Jahre lang
                                                    auf.

- Ausgangsmaterial    - Einschleppung             27. Ausschließlich offiziell genehmigtes Saatgut
                      Quarantäne-Organismen,          verwenden. Pro Partei muss ein offizielles
                      GVO                             Genehmigungszertifikat vorliegen sowie eine
                                                      Rechnung oder ein Liefernachweis, aus dem Umfang
                                                      und Identität hervorgehen.Dies gilt nicht, wenn der
                                                      Abnehmer für genehmigtes Ausgangsmaterial sorgt
                                                      und dem jeweiligen Kunden auf Antrag der
                                                      Zertifizierungsstelle vollständige Einsicht in die
                                                      Verwaltung gibt, um die Konformität der
                                                      Pflanzgutpartie feststellen zu können. Bei eigenem

VAVI                                                                                      Seite 11 von 32
                                                                                              15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat                                                                         Version 20
   Schwerpunkt                  Risiko                  Vom Bauern zu treffende Maßnahme
                                                                 (Anforderung)
                                                       Zuwachs muss ein Genehmigungsnachweis gemäß
                                                       nationaler Gesetzgebung vorliegen.
                                                   28. Die Wahl der Sorte berücksichtigt die Wünsche der
                                                       Kunden, die Eignung der Sorte für die Region, den
                                                       Bodentyp und den nachhaltigen Anbau.
                                                   29. Der Anbau GVO-Sorten ist verboten.

- Düngung              - Überdosis infolge zu      30. Düngeempfehlung befolgen, um Umweltbelastung zu
                       hohen Nitratgehaltes, von       vermeiden (vorzugsweise aufgrund der
                       Chemikalien, PCBs,              Analysezahlen).
                       Schwermetallen usw.         31. Auf dem Schlag nur Bodenverbesserungsmittel
                                                       verwenden, für die es ein (Produkt-) Zertifikat gibt
                                                       oder analyse bericht, mit dem nachgewiesen wird,
                                                       und die in Anlage E des VVA-Handbuchs
                                                       aufgeführten Standards für Glas, Steine und sonstige
                                                       Verunreinigungen. Die Glasstandardprüfung gilt
                                                       nicht für Kompost. Die Anforderungen an
                                                       Grünkompost und Bioabfälle (GFT-Kompost) finden
                                                       sich in Anlage E des VVA-Handbuchs. Für sonstige
                                                       Düngerstoffe müssen Analysebericht gemäß
                                                       Durchführungsbeschluss zum Düngemittelgesetz
                                                       (Aufbewahrungsfrist: mindestens fünf Jahre) und
                                                       Ablieferungsnachweis vorgelegt werden können.
                                                       Dies gilt nicht für organische Düngemittel (wie
                                                       tierischen Dünger) Ihres eigenen Betriebs. Siehe
                                                       www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/acker
                                                       bau/duengung/duengeverordnung/index.
                                                   32. Die Verwendung von Faulschlamm für die
                                                       organische Düngung ist verboten.
                                                   33. Düngemittel gemäß den nationalen und lokalen
                                                       Gesetzen lagern.
                                                   34. Düngemittel nicht zusammen mit
                                                       Pflanzenschutzmitteln lagern.
                                                   35. Nur gesetzlich zugelassene Düngemittel verwenden.
                                                   36. Das Ergebnis der Düngungsstudie (PK-
                                                       Bodenanalyse, max. 4 Jahre alt) wird zur Erstellung
                                                       des Düngungsplans herangezogen.
                                                   37. Verwendete Biostimulanzien und das Ergebnis der
                                                       Anwendung werden protokolliert. Biostimulanzien
                                                       sind Düngemittel, die pflanzliche
                                                       Ernährungsprozesse auf der Basis von
                                                       Mikroorganismen oder (in) organischem Material (z.
                                                       B. Mykorrhizapilzen, Silizium und Selen)
                                                       stimulieren.
                                                   38. Verwenden Sie einen richtig eingestellten, sauberen
                                                       und funktionierenden Streuer, um die gewünschte
                                                       Dosierung und eine homogene Verteilung zu
                                                       erreichen. Kalibrierung (Kontrolle des guten
                                                       Funktionierens, Einstellung und Verteilung) muss
                                                       jährlich durchgeführt werden, wobei das Datum
                                                       registriert wird (Anlage A) (Kalibrierung darf sowohl
                                                       extern als auch vom Kartoffelbauern selbst
                                                       ausgeführt werden).
                                                   39. Buchführung über eingesetzte Düngemittel
                                                       aktualisieren (1x pro Woche).

- Pflanzenschutz       - Überdosis: Vergiftungs-   40. Der technisch Verantwortliche (Kartoffelbauer
(einschl. Pflanzgut-   erscheinungen und               und/oder Anbaubetreuer) auf dem Gebiet von
behandlung)            Anwesenheit (nicht              Pflanzenschutz und Düngung muss seine Kompetenz

VAVI                                                                                        Seite 12 von 32
                                                                                                15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat                                                                      Version 20
   Schwerpunkt                 Risiko                Vom Bauern zu treffende Maßnahme
                                                              (Anforderung)
                      zulässiger) chemischer        nachweisen und die Verwendung von
                      Rückstände; Begrenzung        Pflanzenschutzmitteln motivieren (z. B. mit
                      unter anderem durch           Spritzlizenz) können. Eine Spritzlizenz (für die
                      Verhinderung von              Niederlande) ist obligatorisch, wenn nicht
                      Resistenzentwicklungen,       obligatorisch vorhanden, nachweisbare Erfahrung des
                      Stimulierung von IPM,         technisch Verantwortlichen.
                      Präventionsmaßnahmen.     41. Die Lagerung der Pflanzenschutzmittel muss den
                                                    nationalen und lokalen Gesetzen gemäß erfolgen.
                                                42. Richtig eingestellte, saubere und gut funktionierende
                                                    Verteiler /Spritze verwenden. Die gesetzliche
                                                    Prüffrist befolgen (Prüfnachweis vorhanden).
                                                    Dies gilt für Feld- und Reihenspritzen,
                                                    Vernebelungsgeräte und Unkrautstreicher (bei diesen
                                                    Geräten landet das Mittel direkt auf der Pflanze bzw.
                                                    dem Produkt).
                                                    Weitere Informationen über Arten und
                                                    Prüfungsfrequenz siehe:
                                                    www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflan
                                                    zenschutz/technik/geraetekontrolle.htm und
                                                    www.landwirtschaftskammer.de/Landwirtschaft/pfla
                                                    nzenschutz/technik/beizgeraete.htm.
                                                43. Der Erbschaftsscan (www.erfemissiescan.nl)
                                                    identifiziert das Risiko von Emissionen aus dem
                                                    Nachlass. Diese Prüfung ist nicht obligatorisch, wenn
                                                    das Spritzen extern vergeben wird, es sei denn, der
                                                    Lohnunternehmer nutzt die Einrichtungen auf dem
                                                    Betrieb, z. B. Wasserbrun oder Waschplatz.
                                                44. Die maximale Dosierung gemäß Gebrauchsvorschrift
                                                    darf nicht überschritten werden.
                                                45. Wenn die Gefahr einer Resistenzentwicklung besteht,
                                                    befolgen Sie die Hinweise auf dem Etikett.
                                                46. Nur gesetzlich zugelassene Mittel verwenden. Bei
                                                    Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, die sich
                                                    noch in der Prüfphase befinden, ist die Zustimmung
                                                    des Kunden für die Verwendung dieser Mittel
                                                    erforderlich.
                                                    Bitte beachten Sie: Für Pflanzkartoffeln dürfen Sie
                                                    kein Produkte verwenden, die nicht für
                                                    Speisekartoffeln zugelassen sind, wenn Sie einen Teil
                                                    der Ernte als Speisekartoffeln liefern möchten.
                                                47. Sicherheitsfristen beachten.
                                                48. Buchführung über eingesetzte Pflanzenschutzmittel
                                                    aktualisieren (einschl. Angabe Erntedatum wegen
                                                    Sicherheitsfristen; Anwendungszweck, Name der
                                                    Person, die die Mittel verwendet und Art der
                                                    Behandlung; 1 x pro Woche).
                                                49. Sie ergreifen mindestens eine der folgenden
                                                    Maßnahmen für den integrierten Pflanzenschutz
                                                    (IPM), um die Anwendung von
                                                    Pflanzenschutzmitteln einzuschränken:
                                                    - Sie verwenden eine fortschrittliche Sprühtechnik,
                                                      um die Drift zu begrenzen
                                                    - Sie verwenden die GPS-Abschnittskontrolle, um
                                                      Überlappungen zu minimieren
                                                    - Sie verwenden Präzisionstechniken /
                                                      ortsspezifisches Sprühen
                                                    - Sie wenden wenn möglich eine reduzierte Dosis an
                                                    - Sie verwenden biologische Arbeitsstoffe oder UV-
                                                      Licht

VAVI                                                                                     Seite 13 von 32
                                                                                             15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat                                                                         Version 20
   Schwerpunkt                 Risiko                  Vom Bauern zu treffende Maßnahme
                                                                (Anforderung)
                                                      - Sie wenden selektive Mittel an (um natürliche
                                                        Feinde zu schonen)
                                                      - Sie stützen Ihre Stoffwahl auf die
                                                        Umweltauswirkungen (Umweltmessung)
                                                      - Sie bekämpfen Unkraut mechanisch
                                                        (möglicherweise in Kombination mit einem
                                                        falschen Saatbett)
                                                      - Sie werden von externen Parteien beraten
                                                        (Kultivierungsleiter)
                                                  50. Sie ergreifen mindestens eine der folgenden
                                                      Maßnahmen für den integrierten Pflanzenschutz
                                                      (IPM), um die Verwendung von
                                                      Pflanzenschutzmitteln zu verhindern:
                                                      - Sie wenden die Fruchtfolge an
                                                      - Sie verwenden Sorten, die gegen häufige
                                                        Schädlinge und Krankheiten resistent sind
                                                      - Sie verwenden ein Decision Support System (DSS),
                                                        z.B. ein Phytophthora-Alarmsystem
                                                      - Sie stützen eine Anwendung auf Schadensschwellen
                                                        im Feld
                                                      - Sie stützen eine Anwendung auf Pest-
                                                        Signalmeldungen und/oder Saug- / Haftfallen
                                                      - Sie haben temporäre oder permanente Feldkanten
                                                        für das Management von Insekten (natürliche
                                                        Feinde)
                                                  51. Sie ergreifen Maßnahmen, um die Übertragung von
                                                      Phytophthora infestans auf (andere) Kulturen /
                                                      Parzellen zu verringern / zu verhindern. Beispiele
                                                      sind: Abdeckung von Kartoffelabfallhaufen vor dem
                                                      15. April, Lagerung von Kartoffeln und Bekämpfung
                                                      großer Phytophthora-Kamine.

- Jagd auf Wild       - Kugeln im Produkt durch   52. Jagd nicht erlaubt, wenn Gefahr besteht, dass Schrot
                      Jagd                            ins Produkt gerät.

- Wasserverbrauch     - Produktinfektion durch    53. Ausschließliche Nutzung von
                      verunreinigtes Wasser           Beregnungswasser/kohlensäurehaltigem Wasser in
                      (bakteriologisch/chemisch);     guter Qualität (z.B. Quellen-, Leitungs- und
                      Wasserverschwendung.            Regenwasser). Oberflächengewässer müssen sauber
                                                      sein, im Zweifel sind Informationen bei der
                                                      Wasserbehörde einzuholen oder führen Sie eine
                                                      Analyse durch (Norm: max. 1.000 cfu E. coli je 100
                                                      ml Wasser). Tip: siehe
                                                      www.umweltbundesamt.de/themen/wasser.
                                                      Achten Sie auf Zuläufe!
                                                      Hinweis: Kontakt mit Oberflächenwasser, in dem
                                                      Ratten leben, kann zu Morbus Weil führen. Siehe
                                                      www.biologie-seite.de/Biologie/Weil-Krankheit.
                                                      Hinweis: Wenn möglich, schalten Sie Quellen aus,
                                                      um Terror zu verhindern, z. B. das Hinzufügen
                                                      schädlicher Substanzen.
                                                  54. Treffen Sie beim Streuen mindestens eine der
                                                      folgenden Maßnahmen, um dies so effizient wie
                                                      möglich durchzuführen:
                                                      - Sie gebrauchen ein Decision Support System (DSS).
                                                      - Sie gebrauchen Bodenfeuchtesensoren
                                                      - Sie nutzen externe Beratungsunternehmen
                                                      - Die Sprinkleranlage wird gewartet / eingestellt
                                                  55. Tragen Sie bei der Bewässerung die Parzelle, das
                                                      Datum und die Bewässerung ein (in mm oder m3 / ha

VAVI                                                                                       Seite 14 von 32
                                                                                               15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat                                                                         Version 20
   Schwerpunkt                  Risiko                  Vom Bauern zu treffende Maßnahme
                                                                 (Anforderung)
                                                       oder in Pumpstunden + Pumpleistung in m3 /
                                                       Stunde). Tipp: Mit www.zlto.nl/beregeningssignal
                                                       können Sie die Effizienz verbessern.

3.3.3 Ernte und/oder Einbringen bei Lagerung

   Schwerpunkt                  Risiko                  Vom Bauern zu treffende Maßnahme
                                                                 (Anforderung)
- Maschinen für die    - Verunreinigung durch      56. Bei drohendem Regen muss eine Plane für den
Ernte und das          Fremd-körper (Holz, Glas,       Kipper und die Vorrichtungen für das Einbringen der
Einbringen der Ernte   Öl, Chemikalien, GVO            Ernte verfügbar sein.
und Transport ab dem   usw.                        57. Keine produktfremden Teile in Transportmitteln
Kartoffelschlag                                        (saubere Kipper, Kisten usw. benutzen).
                                                   58. Keine kaputten Transport-/Lagermittel (Kisten usw.).

- Produktabfälle       - Verschmutzung             59. Das Laub bleibt auf dem Land und wird bearbeitet im
                                                       Boden. Alle pflanzlichen Nebenprodukte werden
                                                       entweder auf die Parzelle zurückgeführt oder erhalten
                                                       einen alternativen Zweck (z. B. Tierfutter). Nichts
                                                       wird so entsorgt wie Müll.

3.3.4 Lagerung und Aufbewahrung

   Schwerpunkt                  Risiko                  Vom Bauern zu treffende Maßnahme
                                                                 (Anforderung)
- Lagerraum            - Verunreinigung durch      60. Nur Lagerung in sauberem Lagerraum (das ganze
                       Fremd-körper (Holz, Glas,       Jahr hindurch sauberer Lagerraum frei von
                       Öl, Pflanzenschutzmittel        Verunreinigungen).
                       (einschließlich             61. Reinigen Sie den Lagerbereich und die Ausrüstung
                       Chlorpropham),                  vor der Lagerung (spätestens am 1. Oktober)
                       Eisensplitter, Fäzes, GVO       gründlich, wie in Anhang E angegeben, sofern dies
                       usw.)                           nicht im Jahr 2020 erfolgt ist. Hinweis: Dies gilt
                                                       auch, wenn Sie die Speisekartoffeln bei Dritten
                                                       lagern.
                                                   62. Informieren Sie Ihre Kunden und Ihren KI innerhalb
                                                       von 3 Tagen nach der Reinigung, sofern dies nicht im
                                                       Jahr 2020 erfolgt ist (und spätestens am 1. Oktober)
                                                       über die in 61. vorgeschriebene Reinigung, indem Sie
                                                       die Checkliste in Anhang E ausfüllen und diese
                                                       senden oder per E-Mail senden.
                                                   63. Der Lagerraum muss in einem guten
                                                       Wartungszustand sein (keine kaputten Bretter,
                                                       Isolationsmaterial usw.)
                                                   64. Der Lagerraum muss von dem Lager für die
                                                       Maschinen und der Werkstatt getrennt sein, es sei
                                                       denn, dass die Verunreinigung von Wänden und
                                                       Böden verhindert wird (z. B. Abdeckung mit
                                                       Kunststoff oder Plane; bei Hilfsstoffen ist auch eine
                                                       intakte Verpackung ausreichend)
                                                   65. (Haus-)Tiere dürfen im Lagerraum nicht auf das
                                                       Produkt kommen / sich dort nicht niederlassen.
                                                       (Hygienevorschriften müssen im Betrieb sichtbar
                                                       angebracht werden.)
                                                   66. Vermeiden, dass Kot von (Haus-) Tieren und
                                                       Vögeln auf das Produkt gerät, beispielsweise durch

VAVI                                                                                        Seite 15 von 32
                                                                                                15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat                                                                         Version 20
   Schwerpunkt                   Risiko                 Vom Bauern zu treffende Maßnahme
                                                                 (Anforderung)
                                                       Gaze vor den Einlauf- und Auslaufluken.
                                                   67. Keine Lagerung in Lagerräumen/Kisten, in denen
                                                       GVO-Kartoffeln im Anbaujahr gelagert wurden.
                                                   68. Lagerung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln im
                                                       Lagerraum verboten.
                                                   69. Abfall (z. B. Verpackungsmaterialien, Reste) und
                                                       Gefahrenstoffe so lagern, dass Verunreinigung des
                                                       Produkts verhindert wird.

- Ungeziefer           - Übertragen von            70. Vermeidung von Ungeziefer, (Haus-) Tieren und
                       Pathogenen über Kot             Vögeln (Exkremente und Nester vermeiden) am
                                                       Produkt am Lagerort durch adäquate Abschirmung z.
                                                       B. Zugänge abschließen, keine Vögel über Partien,
                                                       keine Haustiere im Produkt, Netze vor Einlass- und
                                                       Auslassluken usw. Falls erforderlich, Köder für
                                                       Ungeziefer (an sicheren Orten) aussetzen.
                                                       Berücksichtigen Sie bei der Wahl von
                                                       Schädlingsbekämpfungsmitteln eventuell aufgebaute
                                                       Resistenzen gegenüber ähnlichen Mitteln. Kontakt
                                                       des Produkts mit Schädlingsbekämpfungsmitteln
                                                       verhindern. Eine „Betriebskatze“ ist eine gute
                                                       Alternative, um Ungeziefer zu bekämpfen.

- Keimhemmung/         - Zu viel Rückstände von    71. Gesetzliche Gebrauchsvorschrift, Gebrauchsanleitung
Lagerschutz mittel/    Chemikalien                     und sonstige Instruktionen auf dem Etikett befolgen.
Desinfektion                                           Der technisch Verantwortliche (Kartoffelbauer
                                                       und/oder Anbaubetreuer) auf dem Gebiet von
                                                       Keimhemmungsmittel muss seine Kompetenz
                                                       nachweisen und die Verwendung von
                                                       Keimhemmungsmittel motivieren (z. B. mit
                                                       Spritzlizenz) können. Eine Spritzlizenz (für die
                                                       Niederlande) ist obligatorisch, wenn nicht
                                                       obligatorisch vorhanden, nachweisbare Erfahrung des
                                                       technisch Verantwortlichen.
                                                       Hinweis: Bei der Behandlung von Pflanzkartoffeln
                                                       nach der Ernte dürfen Sie keine Mittel anwenden, die
                                                       in Speisekartoffeln nicht zugelassen sind, wenn Sie
                                                       beabsichtigen, (einen Teil) der Ernte als
                                                       Speisekartoffel zu liefern.
                                                   72. Buchführung eingesetzte Keimhemmungsmittel
                                                       aktualisieren.

- Klimaführung         - Mycotoxinen infolge von   73. Optimale Klimaführung anstreben. (Bei Luft-
                       Schimmelwuchs;                  befeuchtern auf die richtige Wassertemperatur
                       Legionella                      achten).

- Geräte zum           - Treibstoff,               74. Nur richtig eingestellte, gut aufgestellte und gut
Aufwärmen              Verbrennungsrückstände          gewartete Geräte zum Aufwärmen benutzen (nicht
                       oder Ölreste im Produkt         auf oder über dem Produkt aufstellen).
                                                   75. Nur Brennstoffe verwenden, die sich zum Trocknen
                                                       oder Aufwärmen von Produkten eignen.

- Lampen über Produkt - Glas (Splitter/Scherben)   76. Schutzplatte, bruchfreie Lampen oder Schutzhülle für
                      im Produkt                       Lampen, dort, wo Kartoffeln verarbeitet oder gelagert
                                                       werden, vorhanden.

- Thermometer im       - Quecksilber und Glas im   77. Es ist verboten, Thermometer mit Quecksilber
Produkt                Produkt                         und/oder aus Glas in oder über den Kartoffeln zu
                                                       benutzen.

VAVI                                                                                        Seite 16 von 32
                                                                                                15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat                                                                           Version 20
   Schwerpunkt                    Risiko                  Vom Bauern zu treffende Maßnahme
                                                                   (Anforderung)

- Direktes Tageslicht    - Grüne Knollen             78. Kein direktes Tageslicht im Lager über dem Produkt.

- Kühlapparatur          - Kühlflüssigkeit im        79. Gut gewartete Kühlapparatur, ausschließlich mit
                         Produkt infolge eines Lecks     Deckplatte über Produkt (STEK-Prüfbericht, nicht
                                                         alter als 2 Jahre).

3.3.5 Waschen und Spülen von Kartoffeln

   Schwerpunkt                    Risiko                  Vom Bauern zu treffende Maßnahme
                                                                   (Anforderung)
- Waschen / Spülen für   - Verunreinigungen Wasser, 80. Beim Waschen/Spülen im eigenen Betrieb, in dem
oder durch Dritten       Boden (Dioxine)                die Anlage auch von Dritten genutzt wird und beim
                         Verschmutzung und              Waschen/Spülen (im Auftrag des Züchters) in
                         Nachfolgverfolgbarkeit von     externen Betrieben, gilt, dass die Wasch-
                         Lieferlosen Kartoffeln beim    /Spültätigkeiten nach dem Hygienecode des
                         Waschen und Spülen             niederländischen Kartoffelverbands, NAO, oder nach
                                                        einer gleichwertigen Norm zertifiziert sein müssen
                                                        (BRC und FSCC).

- Waschen / Spülen       - Verunreinigungen Wasser, 81. Beim Waschen/Spülen im eigenen Betrieb, in dem
durch und für den        Boden (Dioxine)                 die Anlage nicht von Dritte genutzt wird, gilt:
Erzeuger selbst          Verschmutzung und               - bei der Nutzung von Lehm, wird eine
                         Nachfolgverfolgbarkeit von      Verunreinigung durch Anwendung von Food Grade-
                         Lieferlosen Kartoffeln beim     Lehm ausgeschlossen. Dies kann mithilfe einer
                         Waschen und Spülen              Lieferantenerklärung oder einem Analysebericht
                                                         nachgewiesen werden;
                                                         - bei der Nutzung von Salz, wird eine Verunreinigung
                                                         durch Anwendung von Food Grade-Salz
                                                         ausgeschlossen. Dies kann mithilfe einer
                                                         Lieferantenerklärung oder einem Analysebericht
                                                         nachgewiesen werden;
                                                     82. - die letzte Spülung erfolgt mit Trinkwasser. Wird
                                                         (teilweise) anderes Wasser verwendet, muss(müssen)
                                                         die Quelle(n) Trinkwasserqualität aufweisen
                                                         (nachweisbar auf Grundlage der jährlichen Analyse)
                                                         oder ihre Eignung muss in den 12 Monaten, die der
                                                         Nutzung vorausgehen, durch eine befugte Behörde
                                                         bestätigt worden sein (Wasserbehörde,
                                                         Wasserversorgungsunternehmen). Siehe
                                                         www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwass
                                                         er/trinkwasserqualitaet;
                                                         - bei der Nutzung von rezirkuliertem Wasser während
                                                         der letzten Spülung, ist dieses Wasser gefiltert und
                                                         wird mindestens jährlich der pH-Wert (Bandbreite 7
                                                         – 14) kontrolliert. Die Anwendung von
                                                         desinfizierenden und Antischaum-Mitteln im
                                                         Spülwasser erfüllt die gesetzliche Nutzungsvorschrift
                                                         (Etikett) und wird regelmäßig überprüft.
                                                     83. - das die Wasseranalyse des für das Waschen bzw.
                                                         Spülen der Kartoffeln verwendeten Wassers
                                                         durchführende Labor muss nach ISO 17025 oder
                                                         einem vergleichbaren nationalen Standard über
                                                         zugelassen sein oder es muss dokumentiert
                                                         nachweisbar im Begriff sein, diese Zertifizierung zu
                                                         erlangen.
                                                     84. - alle Lieferlose Kartoffeln müssen während des

VAVI                                                                                          Seite 17 von 32
                                                                                                  15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat                                                                        Version 20
   Schwerpunkt                 Risiko                  Vom Bauern zu treffende Maßnahme
                                                                (Anforderung)
                                                      Waschens bzw. Spülens nachweislich rückverfolgbar
                                                      sein.

3.3.6 Auslagern und/oder Liefern

   Schwerpunkt                 Risiko                  Vom Bauern zu treffende Maßnahme
                                                                (Anforderung)
- Fremdkörper         - Verunreinigung mit        85. Grüne Kartoffelknollen sind entsprechend dem
                      Fremd- körpern (Steine,         Liefervertrag zu entfernen. Achten Sie bei Kartoffeln
                      Glas, Chemikalien, Abfall       aus der Nähe (
Handbuch VVA-Zertifikat                                                                       Version 20
4. Kontrollsystematik
4.1 Einleitung
Die unabhängige Kontrolle zielt darauf ab, festzustellen, ob in einem Kartoffelanbaubetrieb die
Vereinbarungen, die in bezug auf Anbau, Ernte, Transport, Lagerung und Aufbewahrung von Kartoffeln
für die kartoffelverarbeitende Industrie getroffen wurden, in ausreichendem Maße erfüllt werden, so
dass Kalamitäten auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit vermieden werden.
Das VVA-Zertifikat ist der Beweis, dass den in diesen Beurteilungskriterien aufgeführten
Verwaltungsmaßnahmen in ausreichendem Maße entsprochen wird.
Das Kontrollsystem sieht in großen Zügen wie folgt aus.

4.2 Kontrolle während Kartoffelanbauphase und Lagersaison
Um für eine Lieferung mit VVA-Zertifikat in Betracht zu kommen, erhalten die Kartoffelbauern einen
physischen Betriebsbesuch (durchschnittlich 1,1 mal pro Jahr), bei dem gleichzeitig eine administrative
Kontrolle stattfindet.
Der physische Betriebsbesuch kann während des ganzen Jahres stattfinden, vorausgesetzt, dass
Kartoffeln vorhanden sind (entweder auf dem Feld oder bei der Lagerung). Bei Kartoffelbauern, die
zum ersten Mal mitmachen, und bei Bauern, die abgelehnt wurden, findet der physische Betriebsbesuch
vor der Lieferung der ersten Partie statt. Der physische Betriebsbesuch kann ab 6 Monate vor Ablauf
des Zertifikats bis zu (unter bestimmten Bedingungen) 3 Monate danach stattfinden bis zum
Ablaufdatum des Zertifikats.

Das Genehmigungsverfahren ist wie folgt:
Kartoffelbauern, die zum ersten Mal mitmachen, und Bauern, die abgelehnt wurden, haben den Status
„angemeldet“. Nach dem ersten physischen Betriebsbesuch (vor Lieferung der ersten Partie), bei dem
gleichzeitig die administrative Kontrolle stattfindet, kann dieser Status je Betrieb (unter der Bedingung,
dass alle Beurteilungskriterien erfüllt sind) in eine „definitive Genehmigung“ geändert werden. Der
Status der definitiven Genehmigung bleibt bis zum nächsten physischen (oder administrativen)
Betriebsbesuch bestehen. Abgelehnte Kartoffelbauern fallen zurück auf den Status „angemeldet“. Wenn
nicht der gesamte Betrieb zertifiziert werden kann, können trotzdem noch Zertifikate für Schläge oder
Rassen erteilt werden. Dazu erhält der Abnehmer dann einen Bericht.

Während der Kontrolle werden im Prinzip alle (zu diesem Zeitpunkt relevanten) dem Bauern gestellten
Bedingungen in bezug auf die Lebensmittelsicherheit oder die bereits erwähnten Beurteilungskriterien
ausgefüllte und unterzeichnete Selbstbeurteilung/Checkliste kontrolliert. Beurteilungskriterien, die
während der Inspektion nicht anwendungsfähig sind, werden als ausreichend betrachtet, wenn der
Kartoffelbauer die Ausführung beschreibt und die Beschreibung der Richtlinie entspricht.

Die angewandten Kontrollmethoden sind:

   ➢     Physische Betriebskontrolle:
         o Vorlage der aktualisierten Anbaubuchführung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln bis
           zum Kontrolldatum unter Berücksichtigung der Sicherheitsfristen
         o falls zutreffend: Kontrolle Spritzlizenz
         o falls zutreffend: Kontrolle vom Nachweis der Genehmigung des Verteilers, zum Beispiel
           der Feldspritze usw.
         o falls zutreffend: Kontrolle Kunstdüngerstreuer-Genehmigung
         o Karte Lage Kartoffelschlag; Lagereinteilung
         o Im Kartoffelanbaubetrieb und auf einem oder mehreren Schlägen werden die
           Beurteilungskriterien kontrolliert.
         o Falls zutreffend, werden auch die Maschinen Dritter (z. B. der Lohnarbeiter), die für den
           Kartoffelbauern in diesem Betrieb bei Anbau, Ernte und Transport der Kartoffeln Arbeiten
           ausführen, kontrolliert.

VAVI                                                                                      Seite 19 von 32
                                                                                              15-06-2021
Handbuch VVA-Zertifikat                                                                      Version 20
         o Zeigen Sie gegebenenfalls die „Checkliste für die Reinigung zur Reduzierung des CIPC in
           Lagerschuppen“ und die Inspektion des gereinigten Lagers einschließlich der
           Druckkorridore / -geräte an (Kontrollmaßnahmen 61 und 62).

Die Maßnahmen 61 und 62 gelten als kritisch und sollten rechtzeitig vor dem 1. Oktober (also vor dem
Speichern!) vollständig umgesetzt werden. Wenn die regelmäßige physische Kontrolle des Betriebs und
/ oder die zusätzliche physische Kontrolle des Betriebs zeigt, dass der Erzeuger mit den Maßnahmen 61
und / oder 62 nicht (vollständig) in Ordnung ist wird das VVA-Zertifikat nicht ausgestellt und der
Kunde wird von der KI informiert. In diesem Fall wird das VVA-Zertifikat nur ausgestellt, wenn die
Überprüfung ergibt, dass die Maßnahmen 61 und 62 ausreichend umgesetzt wurden.

   ➢     Probenahme: Für eine Kontrolle in bezug auf Rückstände von zulässigen und registrierten
         oder verbotenen chemischen Mitteln für den (Speise-) Kartoffelanbau (siehe auch Kapitel 5).

4.3 Gezielte Kontrollen während Kartoffelanbau und Lagersaison
Bei allen Kartoffelbauern wird mindestens einmal eine physische Betriebskontrolle durchgeführt.
Es ist möglich, dass der Bauer nach der ersten physischen Betriebskontrolle Gelegenheit erhält, eine
nicht (vollständig) durchgeführte Maßnahme nachträglich (vollständig) durchzuführen.
Das betrifft dann eine nicht (vollständig) durchgeführte Maßnahme, die hinsichtlich der
Lebensmittelsicherheit langfristig keine Gefahr bedeutet, oder aber eine nicht riskante Unzulänglichkeit.
Während der Anbauphase und der Lagersaison müssen 10 % der teilnehmenden Kartoffelbauern mit
einer zweiten physischen Betriebskontrolle rechnen (Überraschungseffekt). Es handelt sich hierbei oft
um unangekündigte gezielte Kontrollen (erneute Beurteilung), für die insbesondere Kartoffelbauern in
Betracht kommen, bei denen während einer ersten physischen Betriebskontrolle festgestellt wurde, dass
eine nicht riskante Unzulänglichkeit vorlag. Es handelt sich hier also um eine extra Kontrolle bzw. eine
erneute Beurteilung von Angelegenheiten, für die mit dem Kartoffelbauern vereinbart wurde, dass sie
kurzfristig von ihm in Ordnung gebracht werden, und die nicht direkt zu einer bedenklichen Situation in
bezug auf die Lebensmittelsicherheit führen können.

Wenn bei einem Kartoffelbauern, der in der entsprechenden Anbauphase oder Lagersaison für eine
zweite physische Betriebskontrolle in Betracht kommen sollte, keine zweite physische Betriebskontrolle
durchgeführt wird, bleibt der Status bestehen. Wenn sich in der nächsten Anbauphase/Lagersaison zeigt,
dass die entsprechende Maßnahme nicht (vollständig) durchgeführt wurde, verfällt in dieser Saison das
VVA-Zertifikat mit sofortiger Wirkung.

4.4 Kartoffeln ab Land
Für Kartoffeln ab Land gilt dasselbe System wie für Lagerkartoffeln.

4.5 Prüfbericht und Zertifizierung
Nach jeder Inspektion wird ein Inspektionsbericht mit den Inspektionsergebnissen erstellt und dem
Züchter ausgehändigt. Die Darstellung der Ergebnisse der Prüfung zu den Bewertungskriterien muss
mindestens sein:
"ja oder erfüllt", wenn die Anforderung erfüllt ist,
"nein oder erfüllt nicht" für den Fall, dass die Anforderung nicht erfüllt ist,
oder "N/A", falls die Anforderung nicht anwendbar ist.
Alle "Nein's", die zum Entzug/Entzug des VVA-Zertifikats führen, müssen erklärt werden.

Auf der Grundlage des Inspektionsberichts wird entschieden, ob das VVA-Zertifikat ausgestellt oder
erneuert werden soll (siehe Kapitel 6). Für bestehende Züchter ändern sich Tag und Monat der
Gültigkeit nicht, vorausgesetzt, dass das Audit in den letzten 6 Monaten vor dem Gültigkeitsdatum
stattgefunden hat. Dies ermöglicht der IA mehr Flexibilität bei der Planung ihrer Inspektionen und
verhindert, dass sich wachsende Unternehmen innerhalb eines Jahres zwei Inspektionen unterziehen
(und finanzieren) müssen, um ein zertifiziertes Produkt liefern zu können.

VAVI                                                                                     Seite 20 von 32
                                                                                             15-06-2021
Sie können auch lesen