Handreichung 2. Auflage - XLeitstelle

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Handreichung 2. Auflage - XLeitstelle
Handreichung
      2. Auflage
Handreichung 2. Auflage - XLeitstelle
XPlanung und XBau sind standardisierte Daten-
formate für die Anwendung in kommunalen Soft-
warelösungen. Sie dienen dazu, die Kommunikation
in Planungs- und Genehmigungsverfahren zwischen
allen Beteiligten zu verbessern, indem alle Akteure
gewissermaßen dieselbe Sprache sprechen. Sie sind
offen und lizenzkostenfrei.

Mit der Anwendung dieser Standards werden so-
wohl die Genehmigungs- und Fachbehörden als
auch Bauherren und Planer entlastet, weil Prozesse
vereinfacht und dadurch schneller bearbeitet wer-
den können. Dies wurde auch im September 2018
auf dem Wohngipfel des Bundeskanzleramts unter-
strichen. Deshalb ist ihre bundesweit verbindliche
Einführung bereits im Oktober 2017 beschlossen
worden. Dies ist bei der Ausschreibung künftiger
IT-Projekte zu berücksichtigen.

Um die Lesbarkeit der Handreichung zu verein-
fachen, wird auf die zusätzliche Formulierung der
weiblichen Form verzichtet. Wir möchten deshalb
darauf hinweisen, dass die ausschließliche Verwen-
dung der männlichen Form explizit als geschlechts-
unabhängig verstanden werden soll.
Handreichung 2. Auflage - XLeitstelle
INHALTSVERZEICHNIS

4    VORBEMERKUNG                   16 WNUTZEN
                                         ELCHE MEHRWERTE UND
                                        	
                                               HABEN
                                         XPLANUNG / XBAU?
                                         ƒƒMEHRWERTE AUF ALLEN EBENEN

6 WAS
 	      SIND
     XPLANUNG / XBAU?
                                         ƒƒSTÄDTE UND GEMEINDEN
                                         ƒƒLÄNDER
                                         ƒƒKREISE
                                         ƒƒPRIVATE INGENIEUR- UND
                                             PLANUNGSBÜROS

7 WAS
 	      SIND
     XPLANUNG / XBAU NICHT?
                                         ƒƒBÜRGER, ÖFFENTLICHKEIT UND
                                             INVESTOREN

8 AN WEN
 	         RICHTEN SICH
     ­XPLANUNG / XBAU?
                                    22 VXPLANUNG
                                         ORGABEN FÜR
                                        	
                                                 /XBAU BEI
                                         AUSSCHREIBUNGEN
                                         ƒƒAUSSCHREIBUNG VON
                                             IT-VERFAHREN

9    RECHTLICHE ASPEKTE
     ƒƒVERBINDLICHKEIT
                                         ƒƒAUSSCHREIBUNG VON
                                             PLANUNGS- UND
     ƒƒANFORDERUNGEN                        BAUDIENSTLEISTUNGEN
       DURCH DAS OZG

                                    24 FAZIT
10   WELCHEN
    	         INFORMATIONS-
     INHALT ­HABEN XPLA-
     NUNG / XBAU?
     ƒƒXPLANUNG
     ƒƒXBAU
                                    25 GLOSSAR

                                    26 BHANDREICHUNG
                                         EARBEITER DER
                                        	

12   WAS IST ZU TUN?
     ƒƒALLE VERWALTUNGSEBENEN
     ƒƒLÄNDER
     ƒƒSTÄDTE, KREISE UND               ƒƒIMPRESSUM
       GEMEINDEN
     ƒƒINGENIEUR- UND
       PLANUNGSBÜROS
     ƒƒWEITERE INSTITUTIONEN UND
       EINRICHTUNGEN

                                                                         3
Handreichung 2. Auflage - XLeitstelle
VORBEMERKUNG

    Die Digitalisierung bietet große Potenziale und ermöglicht Synergien. Der digitale Wandel ist
    daher zu einer der zentralen Gestaltungsaufgaben für Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft
    und Politik geworden. Nicht zuletzt ist auch der Staat ein wichtiger Akteur im digitalen Raum.
    Zeitgemäße digitale Verwaltungsangebote sorgen für mehr Transparenz und befördern neue
    digitale Verfahren.

    Der Prozess der Erstellung von Planwerken         tionen zwischen den unterschiedlichen Pla-
    der Raumordnung, Landes- und Regional-            nungsakteuren ist daher wichtig. Damit sich
    planung, Bauleitplanung und Landschafts-          die IT-Systeme der in Planungs- und Baupro-
    planung wie die Durchführung bauordnungs-         zessen involvierten Akteure verstehen und
    rechtlicher Baugenehmigungsverfahren ist          Informationen austauschen können, werden
    schon lange geprägt durch die zunehmende          standardisierte Datenstrukturen, -inhalte
    Einführung digitaler Methoden.                    und -formate benötigt. XPlanung und XBau
                                                      sind solche Standards. XPlanung beschreibt
    Die Erstellung dieser Planwerke bzw. die          die Struktur, den Inhalt und die Form von Da-
    Durchführung bauaufsichtlicher Verfah-            ten / Informationen, die zur Aufstellung von
    ren erfordert das Zusammenwirken einer            Planwerken notwendig sind. XBau beschreibt
    Vielzahl von Akteuren, die mit jeweils un-        den Inhalt von Nachrichten in bauaufsicht-
    terschiedlichen IT-Systemen und deren             lichen Verfahren in einer standardisierten
    Anforderungen operieren. Ein möglichst ver-       Struktur. XPlanung und XBau setzen damit
    lustfreier Austausch von Daten und Informa-       die Rahmenbedingungen, um den digitalen

4
Handreichung 2. Auflage - XLeitstelle
Strukturwandel im Bereich Planen und Bauen      Ausschreibungen zu beachten sind. An vie-
weiter aktiv zu gestalten und allen die Teil-   len Stellen wird auf Inhalte des Leitfadens
habe am digitalen Wandel zu ermöglichen.        XPlanung verwiesen, dort sind detaillier-
Der IT-Planungsrat hat daher am 5. Oktober      te Informationen über XPlanung und deren
2017 die verbind­liche Einführung der Stan-     Umsetzung zu finden. Für Begriffsdefinition
dards XPlanung und XBau beschlossen.            und -klärung wird ein Glossar angeboten. Die
                                                darin enthaltenen Begriffe werden im Doku-
Diese Handreichung richtet sich an alle In-     ment orange markiert. Die Handreichung er-
teressierten und alle an Planungs- und Bau-     hebt dabei nicht den Anspruch vollständig
genehmigungsprozessen Beteiligten in der        oder gar abschließend zu sein. Stattdessen
öffentlichen Verwaltung, die sich über die      sieht sie sich als Ausgangspunkt eines ge-
Datenstandards einen Überblick verschaffen      wünschten und erforderlichen Austauschs im
wollen, um mögliche eigene Handlungsfelder      Rahmen der Einführung von XPlanung und
und -optionen bezüglich XPlanung und XBau       XBau. Die Umsetzung der Digitalen Agenda
identifizieren zu können. Seit der Veröffent-   ist ein stetiger Prozess, der einer ständigen
lichung der Handreichung im Jahr 2018 er-       Weiterentwicklung und Anpassung im Dia-
gaben sich neue Entwicklungen im Bereich        log bedarf. Vor diesem Hintergrund sind An-
digitaler Verwaltung. Unter anderem wurde       merkungen, Kommentare und Berichte über
das Onlinezugangsgesetz (OZG) verabschie-       eigene Erfahrungen willkommen.
det, mit dem sich Bund und Länder verpflich-
ten, Verwaltungsleistungen elektronisch
anzubieten. Außerdem hat die Leitstelle in
Zusammenarbeit mit den Vertretern der drei
kommunalen Spitzenverbände einen Leit-
faden zum Thema XPlanung veröffentlicht.
Diese neueren Entwicklungen werden in der
vorliegenden zweiten Auflage entsprechend
berücksichtigt.

Es wird in den zwei folgenden Kapiteln zu-
nächst geklärt, was XPlanung und XBau
überhaupt sind bzw. was sie nicht sind.
Daran anschließend wird ab Seite 8 aufge-
zeigt, an wen sich XPlanung / XBau rich-
tet. Die rechtlichen Aspekte werden ab
                                                 Digitalisierung
Seite 9 unter die Lupe genom-
men. Auf den Seiten 10 – 11
wird aufgezeigt, welche
­Informationsinhalte die
 Standards transpor-
 tieren. Ab Seite 12
 wird behandelt, wer
 was tun muss, damit
 die Einführung von
 XPlanung und XBau
                                        Planen
 erfolgreich verläuft.                                                  Bauen
 Ab Seite 16 wird
 aufgelistet,   welche
 Mehrwerte durch die
 Nutzung der Standards
 erwartet werden können.
 Ab Seite 22 wird darauf ein-
 gegangen, welche Vorgaben bei

                                                                                                5
Handreichung 2. Auflage - XLeitstelle
WAS SIND XPLANUNG / XBAU?
    Dieses Kapitel befasst sich mit den technischen Grundlagen der Standards. Diese werden nicht
    in voller Detaillierung beschrieben. Ziel hierbei ist es, zumindest eine Vorstellung entwickeln zu
    können, wie die Standards aufgebaut sind.

    XPlanung ist die Norm für die Struktur, den                            IT-Systemen und Anwendungen in einem stan-
    Inhalt und die Form von Daten / Informa-                               dardisierten, maschinenlesbaren und herstel-
    tionen zur Bereitstellung von räumlichen                               lerunabhängigen Datenformat gewährleistet
    Planwerken (Raumordnung, Landes- und                                   wird. Das heißt, dass auf Basis des standardi-
    Regionalplanung, Bauleitplanung und Land-                              sierten Datenformats XPlanGML Softwarean-
    schaftsplanung).1                                                      wendungen einen Austausch von Planwerken
                                                                           und Bauanträgen, Bauvorlagen und Unterlagen
    XBau ist die Norm für die Struktur, den Inhalt                         zwischen den am Bau Beteiligten fehlerfrei be-
    und die Form von Daten / Informationen im                              werkstelligen können. Dies wird durch die Ein-
    bauaufsichtlichen Verfahren. Es unterstützt                            haltung der Regeln gewährleistet, die durch die
    die kooperative Planungsmethode „Building                              Standards XPlanung / XBau definiert werden.
    Information Modeling“ (BIM), indem es das                              Beide Standards basieren auf der erweiter-
    bauordnungsrechtliche Genehmigungsver-                                 baren Auszeichnungssprache XML (englisch
    fahren zum Start des Lebenszyklus eines                                „Extensible Markup Language“). XML ist eine
    Bauvorhabens digital abbildet.                                         Auszeichnungssprache zur Darstellung hier-
                                                                           archisch strukturierter Daten im Format einer
    Die Standards kommen zur Anwendung, wenn                               Textdatei, die sowohl von Menschen als auch
    in einer Softwareanwendung Daten für ein                               von Maschinen lesbar ist. Mit Auszeichnungs-
    Planwerk bzw. ein Bauantrag generiert werden                           sprachen werden Eigenschaften, Zugehörig-
    bzw. wenn bereits XPlanung / XBau-konforme                             keiten und Darstellungsformen von Elementen
    Daten im- oder exportiert werden sollen. Beide                         eines Textes (Zeichen, Wörter, Absätze usw.)
    Standards setzen damit Normen, durch deren                             oder einer Datenmenge beschrieben. Dies
    Anwendung bei allen Beteiligten die verlustfreie                       geschieht in der Regel, indem sie mit Markie-
    Kommunikation zwischen unterschiedlichen                               rungselementen (englisch „tags“) gekennzeich-

    1   Detaillierte Information über XPlanung s. Leitfaden XPlanung Kapitel 2.1 und 2.2

                                                Datum / Absender / Adressat
                                                                                              Bauherr
                                                                                              Entwurfsverfasser
                                                                                 Personen
                                                                                              Fachplaner
                                                                                              Vertreter
                                                   WER
                                                                                                   Name
                                                                                                   Anschrift
                                                                                 Daten jeweils     Mail-Adresse
                                                                                                   Telefonnummer

                                                                Gegenstand Gehn
                                                                           des Antrags
               Bauantrag
                                                                                 Art der Maßnahme / Handlung
                                                   WAS                           Art der baulichen Anlage
                                                                                 Art der Nutzung

                                                                                                    Gemarkung/Flur/Flurstück/
                                                                                 Baugrundstück
                                                                                                    Adresse/Belegenheit
                                                    WO
                                                                                 Angabe der Nutzungseinheit

                                                 Anlagen                          Link auf die Bauvorlagen

    Bausteine eines Bauantrags

6
Handreichung 2. Auflage - XLeitstelle
net werden. XML ist erweiterbar (englisch „ex-                         
                                                                        Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg 
tensible“), weil man hier nicht auf vorgegebene
Markierungselemente angewiesen ist, sondern                             Start-Tag                        Inhalt                     End-Tag
beliebig viele eigene Auszeichnungsmöglich-
keiten schaffen kann. Diese „tags“ definieren                                                           Element

nicht nur die Darstellung des Inhalts, sondern                         Ein XML-Dokument muss genau ein Element auf der obersten Ebene ent-
                                                                       halten. Unterhalb dieses Dokumentelements können weitere Elemente ver-
können ebenso die Bedeutung des Inhalts er-                            schachtelt werden.

fassen (so könnte z. B. ein „tag“                             Variante 1
                                                                       
eine Postanschrift einleiten). XML wurde vom                            Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg 
World Wide Web Konsortium (W3C) veröffent-                             Verschachtelte Variante 2
licht und wird auch bei weiteren Entwicklungen                         
                                                                       
und Bereitstellungen von fachlichen Standards                                     Neuenfelder Straße
                                                                                  19
für den elektronischen Datenaustausch der                                         21109
                                                                                  Hamburg
öffentlichen Verwaltung (=XÖV-Standardisie-                            
rung) benutzt.                                                         Beispiel einer XML-Datei

XPlanung und XBau integrieren zudem GML
(„Geography Markup Language“) und sind da-                             tenkatalog definiert. Fachmodelle der Stan-
mit kompatibel zu standardisierten (Geo-)                              dards, beschrieben in UML („Unified Modeling
Datenaustauschstandards. GML basiert auf                               Language“ = vereinheitlichte Modellierungs-
XML und gibt ein Schema (d. h. ein d
                                   ­ efiniertes                        sprache), definieren mögliche Beziehungen
Set von Elementen) für die Modellierung,                               zwischen den Objekten untereinander und
Übermittlung und Speicherung der räumli-                               ihren Bestandteilen. Ergebnis dieser Abbil-
chen Lage, d. h. der Georeferenzierung von                             dungen und Beziehungen ist letztendlich das
Objekten vor. Wie welche Objekte in XML                                standardisierte Datenformat XPlanGML.
abgebildet werden, wird in einem Objektar-

WAS SIND XPLANUNG / XBAU NICHT?
Seit der Einführung der Standards gibt es immer wieder Missverständnisse, die ausgeräumt
werden sollten. Hier wird kurz dafür sensibilisiert:

Beide Standards sind keine Softwareanwen-                              XPlanung ersetzt kein rechtsverbindliches
dungen. Vorhandene Fachverfahren (Software)                            Plandokument. Dies ist nach wie vor die aus-
sind jedoch so zu ertüchtigen, dass sie diese                          gedruckte und gesiegelte Ausfertigung des
Standards verarbeiten können, indem sie bei-                           Plans. Der Standard ermöglicht jedoch Pla-
spielsweise Import- und Exportschnittstellen                           nern / Architekten schneller und barrierefrei
integrieren.                                                           eigene Vorhaben anhand der digital räumlich
                                                                       festgelegten Bestimmungen zu planen. Glei-
XPlanung und XBau ersetzen oder ändern                                 chermaßen ersetzt XBau keine Baugenehmi-
keine bestehenden gesetzlichen Vorschriften                            gung. Es erleichtert hingegen die Prüfung auf
wie z. B. das Baugesetzbuch oder die Plan-                             dem Weg hin zur Baugenehmigung.
zeichenverordnung. Beide Standards bilden
diese gesetzlichen Vorschriften auf eine                               Bei beiden Standards gilt eine Trennung von
räumliche Ebene ab und ermöglichen somit                               Informationen und Zeichnung, die eine unter-
zukünftig automatisierte Auswertungen und                              schiedliche Visualisierung der Informationen
Beurteilungen von Vorhaben.                                            unter Beibehaltung derselben Festsetzung er-
                                                                       möglicht, d. h. die Visualisierung ist dem Ziel-
                                                                       system überlassen.2

2   Zu Visualisierung und Präsentationsobjekt in XPlanung s. Kapitel 4.2.4 Leitfaden XPlanung

                                                                                                                                                7
Handreichung 2. Auflage - XLeitstelle
AN WEN RICHTEN SICH
    ­XPLANUNG / XBAU?
    Der Beschluss des IT-Planungsrates vom 5. Oktober 2017 zur verbindlichen Einführung
    der Standards XPlanung und XBau zielt auf die Nutzung der entsprechenden Standards in
    ­IT-Verfahren ab, die bei der Bearbeitung von Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren zum Ein-
     satz kommen.

    Adressat des Beschlusses des IT-Planungsra-      Die Anwendungsfälle im Bereich XBau de-
    tes ist daher zunächst die öffentliche Verwal-   cken den Nachrichten- und Datenaustausch
    tung als Träger von Planungs- bzw. Geneh-        von bauordnungsrechtlichen Genehmigungs-
    migungsverfahren. Bei der Beauftragung von       verfahren und -prozessen ab, die sich an
    Softwareanbietern und IT-Dienstleistern müs-     den Vorgaben der Musterbauordnung (MBO)
    sen die öffentlichen Planungsträger nun si-      orientieren. Der Standard XBau findet dabei
    cherstellen, dass nur IT-Lösungen zum Einsatz    in allen elektronischen Kommunikationsbezie-
    kommen, die eine XPlanung / XBau-konforme        hungen zwischen Bauherrschaft und der Bau-
    Datenverarbeitung ermöglichen respektive         genehmigungsbehörde sowie den zu betei-
    die eine Implementierung der Standards XPla-     ligten Behörden und Fachplanern im Rahmen
    nung / XBau unterstützen. Softwareentwickler     von digitalen Baugenehmigungsverfahren An-
    und IT-Dienstleister, die Softwareanwendun-      wendung.
    gen oder Dienstleistungen zur Unterstützung
    von IT-gestützten Planungs- und Bauprozes-       Beide Standards richten sich damit an die
    sen anbieten, müssen sicherstellen, dass mit     Vielzahl von Akteuren, die an Planungs- und
    ihrer Software z. B. durch die Bereitstellung    Bauprozessen auf unterschiedlicher räumli-
    von Software-Schnittstellen die Verarbeitung     cher Ebene beteiligt sind. Das sind alle in Pla-
    und der Austausch gemäß der Standards            nungs- und Abstimmungsprozesse involvier-
    XPlanung / XBau möglich ist.                     te öffentliche Planungsträger, weitere Träger
                                                     öffentlicher Belange und sonstige Behörden,
    Bei der Bedarfsbeschreibung im Zuge des          beauftragte Planungs- und Ingenieurbüros,
    Verfahrens zur Entwicklung von „Austausch-       Bauherrschaft und die Baugenehmigungsbe-
    standards im Bau- und Planungsbereich“ wur-      hörde sowie die zu beteiligenden Behörden im
    den Anwendungsfälle identifiziert, bei denen     Rahmen von digitalen Baugenehmigungsver-
    die Standards XPlanung und XBau zum Ein-         fahren.
    satz kommen sollen.

    Der Standard XPlanung findet auf allen räum-
    lichen Ebenen von der Raumordnung bis zur
    kommunalen Planung Anwendung. Die An-
    wendungsfälle im Bereich XPlanung sind die
    Erstellung, der Austausch, die Speicherung
    und die Bereitstellung von teil- oder vollvek-
    toriellen Planwerken der Raumordnung, Lan-
    des- und Regionalplanung, Bauleitplanung
    und Landschaftsplanung.

8
Handreichung 2. Auflage - XLeitstelle
RECHTLICHE ASPEKTE

VERBINDLICHKEIT                                 (2) 
                                                    Bund und Länder sind verpflichtet, ihre
                                                    Verwaltungsportale miteinander zu einem
Der Beschluss des IT-Planungsrates hat die          Portalverbund zu verknüpfen.“
verbindliche Anwendung der Standards XPla-
nung / XBau in IT-Verfahren im Anwendungs-      In einer ersten Version des OZG-Leistungs-
bereich Planen und Bauen zur Folge.             katalogs, der die Verwaltungsleistungen auf-
                                                listet, die über Verwaltungsportale angebo-
Einzelne Planungs- bzw. Bauantragsverfahren     ten werden sollen, sind auch Bereiche der
sind nicht Regelungsgegenstand. Für IT-Ver-     Bauleitplanung aufgelistet.
fahren, die neu implementiert oder in wesent-
lichem Umfang überarbeitet werden, ist der      Hierbei bedarf es noch der Klärung, welche
Beschluss sofort bindend umzusetzen. Alle       Einzelelemente der Bauleitplanverfahren
bestehenden IT-Verfahren in den Bau- und        diesbezüglich über ein Verwaltungsportal
Planungsverwaltungen von Gebietskörper-         angeboten werden.
schaften sind bis zum Ende einer fünfjährigen
Übergangsfrist (Februar 2023) zu ertüchtigen,   Insgesamt wird der Zugang zu digitalen Ver-
um XPlanung- und XBau-basierte Daten- und       waltungsleistungen in Zukunft an Bedeutung
Nachrichtenobjekte verarbeiten zu können.       gewinnen. Dies bedeutet, dass auf verschie-
                                                densten Ebenen Daten und Informationen
Softwareanbietern und IT-Dienstleistern dient   übermittelt werden müssen, sei es zwischen
der Beschluss als Planungs- und Investitions-   Anbieter und Nutzer einer Verwaltungs-
sicherheit für die Implementierung von IT-Lö-   dienstleistung oder sei es zwischen verschie-
sungen zur Unterstützung der Standards.         denen Stellen der Verwaltung. Damit dies
                                                reibungslos funktioniert, ist die verbindliche
Die Länder tragen dafür Sorge, Beschlüsse       Anwendung von offenen Austausch-Stan-
des IT-Planungsrates jeweils umzusetzen.        dards unerlässlich.

                                                Eine frühzeitige und umfassende XPla-
                                                nung-konforme Erstellung, Nachdigitali-
ANFORDERUNGEN DURCH DAS OZG                     sierung und Bereitstellung von Planwerken
                                                unterstützt daher diesen Prozess und er-
Das Gesetz zur Verbesserung des Online-         leichtert den Kommunen die Implementie-
zugangs zu Verwaltungsleistungen (Online-       rung von OZG-Prozessen (z. B. in Baugeneh-
zugangsgesetz – OZG) ist ein Bundesgesetz       migungsverfahren).
und wurde am 14. August 2017 verabschie-
det. Es kann indirekt auch Auswirkungen auf     Durch die Verbindlichkeit der Standards
die Standards XPlanung und XBau haben.          XBau und XPlanung ist auch eine langfristige
                                                Anwendbarkeit der Standards sichergestellt,
Der §1 des Gesetzes lautet:                     die den Einsatz von Ressourcen rechtfertigt,
                                                der in die Realisierung von entsprechenden
(1) 
    Bund und Länder sind verpflichtet, bis      Schnittstellen investiert werden muss.
    spätestens zum Ablauf des fünften auf
    die Verkündung dieses Gesetzes folgen-
    den Kalenderjahres ihre Verwaltungsleis-
    tungen auch elektronisch über Verwal-
    tungsportale anzubieten.“

                                                                                                 9
Handreichung 2. Auflage - XLeitstelle
WELCHEN INFORMATIONSINHALT
     ­HABEN XPLANUNG / XBAU?
     XPLANUNG

     Bei XPlanung liegt der Fokus auf der Bereit-                               der Landschaftsplanung gemäß Bundes-
                                                                                ­
                                                                               „„
     stellung von Planungsdaten. Daher gewähr-                                  naturschutzgesetz (BNatSchG) und den
     leistet XPlanung einen verlustfreien Aus-                                  entsprechenden Landesgesetzen.
     tausch der Beschreibung eines Planwerkes
     (Metadaten und Verfahrensstände) und von                                  Planinhalte sind planerische Bestimmungen,
     raumbezogenen Planinhalten (Geometrie                                     die bislang über Signaturen / Textelemente
     und Sachdaten) von in Aufstellung befindli-                               visualisiert werden und die einen räumlichen
     chen und bereits beschlossenen Planwerken.                                Bezug haben. Planinhalte und ergänzende
     Dies gilt für Planwerke                                                   Dokumente (z. B. Umweltbericht, zusammen-
                                                                               fassende Erklärung, Begründung) werden als
      des allgemeinen und besonderen Städte-
     „„                                                                        Attribute / Sachdaten einer Geometrie gespei-
      baurechts (Flächennutzungspläne, Bebau-                                  chert, die die Örtlichkeit einer planerischen Be-
      ungspläne und städtebauliche Satzungen)                                  stimmung spezifiziert. Ein Planwerk in Gänze
      gemäß Baugesetzbuch (BauGB),                                             oder einzelne Planinhalte mit ihren fachlichen
                                                                               Informationen (Festlegungen, Darstellungen,
      der Raumordnung (Landesweite Raum-
     „„                                                                        Festsetzungen, nachrichtliche Übernahmen
      ordnungspläne, Regionalpläne, Regionale                                  oder Hinweise) und ihrer räumlichen Lage kön-
      Flächennutzungspläne, Raumordnungs-                                      nen über XPlanung ausgetauscht werden. Je
      pläne für die ausschließliche Wirtschafts-                               nach Datengrundlage als teil- oder vollvekto-
      zone) gemäß Raumordnungsgesetz (ROG)                                     rielles Planwerk kann die Erfassungstiefe3 der
      und den entsprechenden Landesgesetzen                                    als XPlanung gespeicherten Dateien variieren.
      sowie

     3   Zu teil-/vollvektorielle Erfassung s. Leitfaden XPlanung Kapitel 3.1, zu Erfassungstiefe Kapitel 3.2

     Bebauungsplan HafenCity Hamburg

10
hoeheDerBaulichenAnlage                               bebauteGrundstuecksflaeche
              type = xs:positiveInteger                               type = xs:positiveInteger

              anzahlVollgeschosse                                   nichtbebauteGrundstuecksflaeche
            type = xs:positiveInteger                                    type = xs:positiveInteger

            grundflaechenDerBaulichenAnlage                           versiegelteFlaeche
                     type = xs:positiveInteger                      type = xs:positiveInteger

                geschossflaeche                                    spielUndFreizeitflaeche
                                                          
             type = xs:positiveInteger                             type = xs:positiveInteger

                     baumasse                                     flaecheDerNebenanlagen
             type = xs:positiveInteger                              type = xs:positiveInteger
   
                verkaufsflaeche                                   vflaecheDerGemeinschaftsanlagen
             type = xs:positiveInteger                                   type = xs:positiveInteger

                    grundstuecksflaechen                          stellplaetzeUndDerenZufahrte
             type = xbau:Grundstuecksflaechen                         type = xs:positiveInteger

             0..1
                                                     XBau-Datenmodell Grundstücksfläche
                    staedtebaulicheKennzahlen
             type = xbau:StaedtebaulicheKennzahlen
             0..*

                    nutzungseinheiten
             type = xbau:Nutzungseinheiten
             0..1

XBau-Datenmodell Maß der baulichen Nutzung

XBAU

XBau stellt den verlustfreien Informations-           Antragsdaten,
                                                     „„
und Datenaustausch zwischen den am Bau
Beteiligten innerhalb bauordnungsrechtlicher          Beschreibung des beantragten Bauvorha-
                                                     „„
Genehmigungsverfahren sicher. Hierzu wer-             bens,
den die bauaufsichtlichen Genehmigungs-
verfahren auf Grundlage der Musterbauord-             Informationen zu den am Bau Beteiligten,
                                                     „„
nung (MBO) modelliert. Diese Modellierung
nach der MBO gewährleistet größtmögliche              Dokumente wie z. B. Bauvorlagen und Un-
                                                     „„
Allgemeingültigkeit. Anpassungen an das               terlagen (nähere Beschreibung eines Bau-
Landesrecht können im Rahmen der Pflege               vorhabens oder BIM-Modelle) einschließ-
des Standards durch die Leitstelle implemen-          lich Metadaten,
tiert werden. Neben den bauaufsichtlichen
Verfahren (Genehmigungsfreistellung, Bau-             Informationen zu dem Verfahrensstand
                                                     „„
genehmigung, Abweichungen, Vorbescheid,               eines bauaufsichtlichen Verfahrens und
Baulasten, Prüfung bautechnischer Nachwei-
se) sind ebenso Informationsübermittlungs-            Bescheide.
                                                     „„
prozesse (Anzeigen, Beteiligung, Benachrich-
tigungen) in XBau abgebildet. Gegenstand
der Standardisierung von XBau ist die Spezi-
fikation von Nachrichten und Daten, insbe-
sondere:

                                                                                                      11
WAS IST ZU TUN?

     ALLE VERWALTUNGSEBENEN                                                          den, um sie für das Thema IT-Standards im
                                                                                     Planungs- und Baubereich zu sensibilisieren
     Um die Standards XPlanung und XBau er-                                          und die Vorteile der Nutzung der Standards
     folgreich umsetzen zu können, sollten die                                       herauszustellen. Empfehlenswert ist es eben-
     Verwaltungsebenen von Städten, Kreisen und                                      so, Investoren und Planungs- und Ingenieur-
     Gemeinden, Ländern und dem Bund zusam-                                          büros über die Einführung der Standards
     menarbeiten und sich austauschen. Dafür                                         frühzeitig zu informieren, damit sie intern
     sollte in den Gebietskörperschaften ein ver-                                    ihre Software und Geschäftsprozesse anpas-
     antwortlicher Personenkreis benannt werden,                                     sen können. Dafür ist es hilfreich, wenn in der
     um Qualitätsprüfungen und die Kommunika-                                        Verwaltung klare Ansprechpartner für exter-
     tion mit Akteuren innerhalb als auch außer-                                     ne Akteure benannt werden.
     halb der Verwaltung aufzunehmen. Alle be-
     teiligten Verwaltungseinheiten sollten in den                                   Die Einführung der Standards ist nicht in je-
     Einführungsprozess eingebunden und infor-                                       dem Fall mit dem Erwerb neuer Software ver-
     miert werden. Für die Mitarbeiter in den von                                    bunden. Die Übergangsfrist von fünf Jahren
     der Einführung der Standards betroffenen                                        verschafft Softwareanbietern ausreichend
     Gebietskörperschaften sollten frühzeitig In-                                    Zeit, die Standards im Zuge von jährlichen
     formationsveranstaltungen durchgeführt wer-                                     Updatezyklen zu implementieren. Es ist zu-

                                                                      Raumordnung
              Informationsbrüche zwischen den Prozessen des
                            Bauen und Planes                                                         Standortwahl /
                                                                                                   Raumbeobachtung

                     Prozesse des Planen und Bauens                    Stadtplanung
                                                              (z. B. Städtebaulicher Rahmenplan,
                                                                   Flächennutzungsplan, etc.)

         Fortschreibung der
           Planwerke auf
         gesamtstädtischer                                                                                                   Abstimmung /
               Ebene                                                                                                         Partizipation

                                                                              Unterstützung
                                                                                Aufstellung                                  Städtebau
        Management des                Stadterneuerung                        und Abstimmung        Stadtplanung          (städtebaulicher- /
      öffentlichen Raumes                                                  Bebauungsplanentwurf    (Bebauungsplan)    landschaftsplanerischer
                                                                                                                              Entwurf)
           XStrasse

            Building Inforamtion
                  Modeling

                                                                        Architektur
                               Erfolgskontrolle /
                                                                                                               Genehmigung
                              Monitoring / Umbau

                                                                    Gebäude- und
                                                              Liegenschaftsmanagement

     Nationale und internationale Standards der raumbezogenen Datenverarbeitung in Prozessketten des Bau-und Planungswesens

12
1.0                         2.0                                 3.0                           4.0
      ELEKTRONISCH                ELEKTRONISCHE                          DIGITAL                        SMART
                               VORGANGSBEARBEITUNG

           1980er                         1995er                         2015er                        2025er

Modernisierung in digitalen Prozessen

dem zu prüfen, ob und in welchem Umfang                              Definition und Nutzung eigener kommunaler
bereits bestehende Geodateninfrastruktu-                             Planzeichen auf den Prüfstand zu stellen.
ren (GDI) zur Recherche und Bereitstellung                           Die Standards wurden aus den Anforderun-
raumbezogener Daten genutzt werden kön-                              gen der Praxis entwickelt. Daher umfasst
nen bzw. ausgebaut werden müssen. Ziel                               der Standard XPlanung bereits viele Aus-
sollte es sein, XPlanung- / XBau-Daten in-                           prägungen des Festsetzungskataloges ge-
nerhalb dieser Infrastruktur über Webdienste                         mäß Baugesetzbuch, die weit über den Plan-
bereitzustellen bzw. in Portalanwendungen                            zeichenkatalog der Planzeichenverordnung
zu visualisieren.                                                    hinausgehen.4 Falls es trotzdem notwendig
                                                                     sein sollte, spezifische kommunale Aus-
Durch die Einführung der Standards bietet                            prägungen von Planzeichen zu ergänzen5,
sich die Chance, bestehende Geschäfts-                               sollten diese Anforderungen der Leitstelle
prozesse im Planungs- und Baubereich an                              XPlanung / XBau gegenüber kommuniziert
die Anforderungen der Informations- und                              werden, damit nötige Anpassungen in den
Wissensgesellschaft anzupassen. Solch                                genutzten standardkonformen IT-Systemen
eine Einführung kann ggf. mit weiteren An-                           vorgenommen werden können.
passungsbedarfen an bestehenden IT- und
GDI-Infrastrukturen verbunden sein. Dar-
über hinaus ergibt sich die Möglichkeit, die

4	Beispielsweise können gemäß §9 Abs.1 Nr.2 BauGB die nicht überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt werden. Dafür ist kein
   entsprechendes Planzeichen in der Planzeichenverordnung vorgesehen. In der Praxis kann diese Festsetzung mit spezifischen kom-
   munalen Planzeichen ausgestaltet werden.
5 Zu Umgang mit kommunaler Ausprägung von Planzeichen s. auch Leitfaden XPlanung Kapitel 4.3.3

                                                                                                                                    13
LÄNDER                                         Die Länder sind gemäß der §§ 4a Abs. 4, 6a
                                                    Abs. 2 und 10a Abs. 2 BauGB verpflichtet,
     Jedes Land muss die rechtliche Verbindlich-    zentrale Internetportale bereitzustellen, die
     keit der Standards sichern und ggf. Rechts-    Zugang zu den in Aufstellung befindlichen
     oder untergesetzliche Verwaltungsvorschrif-    bzw. in Kraft getretenen Bauleitplänen bie-
     ten erlassen.                                  ten. Diese Pflicht lässt sich durch Einführung
                                                    des Standards XPlanung unterstützen: Die
     Um den nachgeordneten Verwaltungsebenen        Planwerke können in einer einheitlichen se-
     die Einführung der Standards zu erleichtern,   mantischen Struktur dezentral erfasst und
     können Förderinstrumente Anreize zur früh-     gepflegt werden; bereitgestellt werden sie
     zeitigen Nutzung dieser neuen Standards        über zentrale GDI-IT-Infrastrukturknoten.
     setzen. Auch ist es geboten, auf der Landes-   Die Rollenverteilung zwischen Ländern und
     ebene eine Verbindungsstelle einzurichten,     Städten und Gemeinden wird dazu im Vor-
     die als Ansprechpartner für die bundesweite    feld abgestimmt.
     Leitstelle der Standards XPlanung und XBau
     fungiert und Klärungsfunktionen für die An-
     wender hat.

     Außerdem können auf Landesebene Empfeh-
     lungen zur Erfassungstiefe von Planwerken
     definiert werden, um Verwaltungsgrenzen
     übergreifende Auswertungs- und Monito-
     ringstrategien zu entwickeln. Somit können
     Auswertungen zu der geplanten Flächennut-
     zung oder dem Flächenverbrauch auf Basis
     des standardisierten Datenmodells XPlanung
     überörtlich durchgeführt werden.

14
STÄDTE, KREISE UND                                INGENIEUR- UND
GEMEINDEN                                         PLANUNGSBÜROS

Die Städte, Kreise und Gemeinden können           Akteure aus der Privatwirtschaft, wie Ingeni-
sich bei der Umsetzung der Standards gegen-       eur- und Planungsbüros, müssen für entspre-
seitig unterstützen. Die (Teil-)Digitalisierung   chende öffentliche Aufträge die personellen
von Altplänen kann z. B. gemeindeübergrei-        und technischen Voraussetzungen für die An-
fend durch einen Landkreis wahrgenommen           wendung der Standards schaffen. Dafür wer-
und als Datensatz über Geoportale visuali-        den bislang genutzte Softwareanwendungen
siert werden. Die Kommunen sollten einen          gegebenenfalls angepasst und die Mitarbei-
Stichtag innerhalb der fünfjährigen Über-         ter im Umgang mit der Software geschult.
gangsfrist (bis Frühjahr 2023) festgelegen,
ab welchem die Abgabe und Bereitstellung
XPlanung- und XBau-konformer Daten und
Webdienste in ihrer Gebietskörperschaft ver-      WEITERE INSTITUTIONEN UND
bindlich wird. Bei Auftragsvergaben für neue      EINRICHTUNGEN
Software oder Anpassungen von Software
im Bau- und Planungsbereich muss sicher-          Die Nutzung dieser Standards in Planungs-
gestellt werden, dass Softwareanwendungen         und Bauprozessen sollte zudem in die Defini-
die Standards verarbeiten können. Auch bei        tion von Leistungsbildern für Planungs- und
der Erstellung von Ausschreibungsunter-           Bauaufgaben, z. B. im Rahmen der Fortschrei-
lagen zur Vergabe von Planungsdienstleis-         bung der HOAI und der VOB Eingang finden.
tungen und in anschließenden vertraglichen
Vereinbarungen mit beauftragten Planungs-         Weiterhin sollte die Anwendung der Standards
büros muss ein Zusatz zur verbindlichen           für die Aus- und Weiterbildungsangebote von
Nutzung der Standards enthalten sein.             Hochschulen, Architekten- und Ingenieurkam-
                                                  mern und vergleichbaren Einrichtungen be-
                                                  rücksichtigt werden.

                                                                                                  15
WELCHE MEHRWERTE UND NUTZEN
     HABEN XPLANUNG / XBAU?
     Mit der Nutzung der Standards ergeben sich erhebliche Verbesserungspotenziale und Syn-
     ergieeffekte im Bereich Planen und Bauen. Im Folgenden werden die Mehrwerte und Nutzen
     der Standards sowohl auf einer allgemeinen Ebene als auch für die einzelnen Akteure näher
     erläutert.

      EHRWERTE AUF ALLEN
     M                                                                          „„Erweiterte Auswertungsmöglichkeiten
     EBENEN                                                                     	Bei der Aufstellung eines neuen Planwerkes
                                                                                   ermöglicht das Austauschformat XPlanung
     Folgende Mehrwerte können im Detail durch                                     eine Auswertung von Planinformationen
     standardisierte Daten erzielt werden:                                         aus Altverfahren und übergeordneten Plan-
                                                                                   werken. Je nach Erfassungstiefe der Daten
     „„Stärkung und Optimierung der Zusam-                                         können erhebliche Mehrwerte entstehen.
       menarbeit innerhalb und zwischen Ge-                                        Wenn vollvektorisierte6 Bebauungspläne
       bietskörperschaften                                                         vorliegen, besteht eine Vielzahl verschie-
     	Auf einer einheitlichen und standardisier-                                  dener Kombinations- und Auswertungs-
       ten Datengrundlage können interkommu-                                       möglichkeiten mit anderen raumbezogenen
       nale und interdisziplinäre Abstimmungs-                                     Fachdaten. Zudem können Baulandpotenzi-
       prozesse zur Entwicklung gemeinsamer                                        ale, Kompensationsflächen oder Nutzungs-
       Flächennutzungskonzepte optimiert und                                       alternativen im Zuge der Bearbeitung der
       die Zusammenarbeit benachbarter Ge-                                         Umweltprüfung in den Bauleitplanverfahren
       bietskörperschaften und Fachämter ge-                                       ermittelt werden. Da sich die Datengrund-
       stärkt werden. Weiterhin können alle                                        lage verbessert, besteht auch ein Nutzen
       Handelnden zukünftig auf Basis standar-                                     für weitere Gesamt- und Fachplanungen
       disierter Daten zu Flächen- und Nutzungs-                                   wie beispielsweise für die Landschaftspla-
       ausweisungen in räumlichen Planwerken                                       nung bei der Beurteilung des Eingriffs einer
       Tendenzen zur Flächennutzung im regio-                                      Planung in den Naturhaushalt oder für den
       nalen und überregionalen Kontext erken-                                     Einsatz und die Beantragung von Förder-
       nen.                                                                        mitteln auf regionaler Ebene sowie die Er-
                                                                                   stellung von Fachgutachten.

     6   Zu vollvektorieller Erfassung s. Leitfaden XPlanung Kapitel 3.1; zur Erstellung von vollvektoriellen Plänen s. Kapitel 4.

                                                                                                6%
                                                                                                        13 %

                                                                                      26 %
                                                                                                             14 %

                                                                                                          17 %
                                                                                             24 %

     Vielfältige Auswertungsmöglichkeiten

16
PrintResult

           Maß der baulichen Nutzung | Grundflächenquotient als Dienst im Bebauungsplanportal

0     20
            Erweiterung von Dienstleistungs­
           „„  40    60   80m
                                                                                  	Durch die verbindliche Nutzung der Stan-              1:2500

Herausgeber:angeboten
Freie und Hansestadt Hamburg
                                                                                    dards können auch weitere rechtliche Vor-
                                                                                                                          Erstellt am: 05.09.2018

           	
            Das Dienstleistungsangebot von Kom-                                     gaben erfüllt werden. Die Nutzung von
Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung

            munen und anderen Verwaltungsebenen                                     XPlanung erleichtert den Gebietskörper-
            wird mit der Bereitstellung standardisier-                              schaften, die Bereitstellungspflichten aus
            ter Planwerke über Geoportale oder als                                  der EU-INSPIRE-Richtlinie durch ein geeig-
            GDI-konforme Webdienste erweitert. Die                                  netes Profil zu erfüllen. Insbesondere für
            Visualisierung von rechtsgültigen Plan-                                 kleinere Kommunen mit begrenzten Per-
            werken kann gegebenenfalls mit weiteren                                 sonalressourcen besteht mit der Nutzung
            Fachinformationen in Geoportalen kombi-                                 von XPlanung die Möglichkeit, die erfassten
            niert werden und somit einen noch höheren                               Daten doppelt nutzbringend verwenden zu
            Informationsgrad erreichen. Verschiedene                                können. Zum einen können die Mindestan-
            Akteure können sich in Verbindung mit der                               forderungen des BauGB an die Bereitstel-
            Liegenschaftskarte flurstückscharf über                                 lung von im Verfahren befindlichen bzw. in
            geltendes Planungsrecht informieren.                                    Kraft getretenen Planwerken unterstützt
                                                                                    werden, zum anderen können die im Rahmen
            Erhöhung der Verfahrenstransparenz
           „„                                                                       der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie be-
           	
            Bürger sowie Unternehmen profitieren                                    reitzustellenden Daten („Planned Land Use“
            u. a. als Bauantragstellende oder Akteure                               (PLU)) aus XPlanung über standardisier-
            in Beteiligungsprozessen von einer zeit-                                te Transformationsvorschriften generiert
            nahen Bereitstellung von Informationen                                  werden.7 Entsprechende Transformations-,
            zum Planen und Bauen in hoher Qualität.                                 ­INSPIRE-Darstellungs- und Downloaddiens-
                                                                                     te können z. B. auf Ebene eines Landes oder
            Erleichterte Datentransformation
           „„                                                                        eines Kreises den zugehörigen Gebietskör-
            (z. B. nach EU-INSPIRE-Richtlinie)                                       perschaften zentral bereitgestellt werden.

           7        Zu INSPIRE-Transformation s. Leitfaden XPlanung Kapitel 5.2

                                                                                                                                                    17
Raumplanung                                                                               Baurecht

                                                     Räumliche                                         Öffentliches                  Privates
                                                   Gesamtplanung                                        Baurecht                     Baurecht

                              Raumordnungsplanung
      Räumliche               • Bundesplanung (selten)     Kommunalplanung                                      Bauordnungsrecht
      Fachplanung             • Landesplanung                                                                   • formelles
      • Planfeststellung        • Landesentwicklungsplan   Bauleitplanung =              Bauplanungsrecht =       Bauordnungsrecht
      • Nutzungsregelung        • Regionalplan             städtebauliche Planung        Städtebaurrecht        • materielles
      • sonstige räuml.                                    • Flächennutzungsplan                                  Bauordnungsrecht
        Fachplanung                                         (vorbereitender Bauleitplan)
                                                           • Bebauungsplan
                                                            (verbindlicher Bauleitplan)

     Übersicht Raumplanung und Baurecht

     „„Verzahnung XPlanung und XBau –                                              schreiben. Zudem können digitale Bau-
       ­Optimierte Datennutzung                                                    werksmodelle (BIM) als Datenbasis für die
     	Wenn die Daten vollvektoriell erfasst wer-                                  Durchführung von Baugenehmigungspro-
        den, können die Daten beispielweise für                                    zessen der Bauaufsichtsbehörde übermit-
        BIM-Modelle genutzt werden. Auf Basis                                      telt werden. Die vielfältigen an Bauprüf-
        von XPlanung können planungsrechtliche                                     prozessen beteiligten Fachdienststellen
        Vorgaben wie z. B. die überbaubare und                                     können auf Basis eines gemeinsamen Bau-
        nicht überbaubare Grundstücksfläche und                                    werksmodells gezielt Stellungnahmen bis
        Angaben zu Art und Maß der baulichen                                       auf die Ebene von Bauteilen verfassen.
        Nutzung für die Erstellung von BIM-Model-
        len geometrisch und semantisch8 nachge-                                Für Bauaufsichtsbehörden eröffnen sich die
        nutzt werden. Umgekehrt können ebenso                                  Möglichkeiten,
        aus vorhandenen BIM-Modellen geomet-
        rische Vorgaben für die Ausweisung von
                                                                                im Rahmen der Prüfung der grundsätzli-
                                                                               „„
        überbaubaren Grundstücksflächen oder
                                                                                chen Zulässigkeit das geplante Bauwerk
        Maßzahlen zur baulichen Ausnutzung für
                                                                                den raumbezogenen, planungsrechtlichen
        die Erstellung von Bebauungsplanentwür-
                                                                                Festsetzungen wie Baugrenze, überbau-
        fen genutzt werden.
                                                                                bare Grundstücksfläche und – soweit ver-
                                                                                fügbar – die Gebäudehöhe gegenüberzu-
     	
      Die Standards stellen somit notwendige
      Daten und Informationen bereit, um ergän-                                 stellen,
      zend zu den Bauausführungsplanungen
      ein Bauwerk ganzheitlich als digitales Bau-                               ­ggf. weitere Gebietsvorschriften wie Flug-
                                                                               „„
      werksmodell beschreiben und verwalten zu                                   lärmzonen, Hochwasserschutzgebiete oder
      können (vgl. Stufenplan Digitales Planen                                   Naturschutzgebiete bei der Zulässigkeits-
      und Bauen des Bundesministeriums für                                       prüfung zu berücksichtigen,
      Verkehr und digitale Infrastruktur).
                                                                                die Verträglichkeit des geplanten Bau-
                                                                               „„
      Effektivere Gestaltung von Baugenehmi-
     „„                                                                         werks mit öffentlich-rechtlich zu berück-
      gungsprozessen                                                            sichtigenden örtlichen Gegebenheiten
     	
      Mit XBau ist es möglich, die Lage und                                     abzugleichen, für die Kataster geführt
      Kubatur eines Bauvorhabens auf einem                                      werden (wie Baumkataster, Altlastenka-
      Baugrundstück geometrisch (GML) zu be-                                    taster oder vorhandene Denkmäler) und

     8	semantisch (= Bedeutung und Zulässigkeit von Begriffen) in dem Sinne, dass die Objekte sowie deren Bedeutung und deren Be-
        ziehungen zueinander in den Fachmodellen und im Objektartenkatalog schon beschrieben, definiert und festgelegt wurden (siehe
        Kapitel „Was sind XPlanung / XBau“), sodass keine neue Nomenklatur entwickelt werden muss.

18
andere Fachdienststellen, die am Bauge-
„„                                                                Langfristige Zeit- und Kosteneinsparung
                                                                 „„
 nehmigungsverfahren als sachverständi-                          	
                                                                  Einen erheblichen Mehrwert bieten die
 ge Stellen beteiligt werden, einzubeziehen.                      langfristigen Kosteneinsparungen durch
 Die mit XBau bereitgestellte geometrische                        die Einführung von medienbruchfreien Ver-
 Verortung eines Bauvorhabens auf einem                           fahren. Die Mitarbeiter müssen nicht mehr
 Baugrundstück ermöglicht die gezielte Ad-                        händisch die Daten zwischen Systemen
 ressierung von Fachdienststellen und Über-                       übertragen oder gar die Zeichnungen über-
 prüfung gegen sektorale fachliche Belange.                       arbeiten. Die Standards ermöglichen eine
                                                                  medienbruchfreie Etablierung von digitalen
Andere Fachbereiche wie Statistik, Infra-                         Prozessketten im Anwendungsbereich Pla-
strukturplanung oder Stadtplanung können                          nung und Bauen. Planungs- und Genehmi-
die georeferenzierten geplanten Bauvor-                           gungsprozesse können beschleunigt und
haben in ihren Auswertungen und Modellen                          insgesamt verlässlicher gestaltet werden.
berücksichtigen. Sie können Entwicklungen
leichter erkennen und notwendige Struktur-
anpassungen in ihren Modellen präventiv
umsetzen.

                                                                          Prüfung                              Stand der Prüfung
                                                                          organisieren                         mitteilen

                   Bauaufsichtsbehörde

                       Beteiligung
                       durchführung                                                      Bauaufsichtsbehörde
                                                                   Prüfung
                                                                   durchführung                                    Bauherr

                                                                                    Prüfingenieur
    Fachbehörde    zuständige Behörde      Gemeinde

                                                                                                       Nachbar
                                                                      Beteiligung
                                                                      durchführen
         Entwurfsverfasser

                             Antrag Vorbescheid
                                                                                                     Fachbehörde
                             behandel

                                                      materielle Vorschriften
             Bauherr                                  prüfen

                                                                                                 zuständige Behörde

                             Bauaufsichtsbehörde                                                      Gemeinde

XBau Akteurs- und Kommunikationsmodellierung im bauaufsichtlichen Verfahren

                                                                                                                                   19
STÄDTE UND GEMEINDEN                              LÄNDER

     Für die Städte und Gemeinden vereinfacht          Für die Länder bringt die Nutzung der Stan-
     sich die Abstimmung mit angrenzenden Ge-          dards einen hohen Mehrwert im Zuge der
     bietskörperschaften und sonstigen Akteu-          Raumbeobachtung. Die standardisierten Da-
     ren, da ein verlustfreier Austausch von Daten     ten, die durch XPlanung erhoben und aktua-
     zwischen verschiedenen Planungsebenen             lisiert werden, erleichtern beispielsweise die
     und den jeweils genutzten Fachinformations-       Raumbeobachtung und auf dieser Basis die
     systemen möglich ist. Gleichzeitig können         Erstellung landesplanerischer Stellungnah-
     Städte und Gemeinden ihre Informations-,          men und die Fortschreibung von Landesent-
     Bereitstellungs- oder Berichtspflichten (z. B.    wicklungsprogrammen. Hinzu kommt, dass
     Bekanntmachungs- und Veröffentlichungs-           Indikatoren für die Raumbeobachtung ent-
     pflichten bei der Bauleitplanung) gewähr-         wickelt und berechnet werden können sowie
     leisten. Durch die standardisierte digitale       die Informationsbereitstellung für Raum-
     Datenhaltung bietet sich die Möglichkeit,         ordnungsinformationssysteme oder für ein
     die Daten beliebig vieler Pläne zusammen-         Raumordnungskataster vereinfacht wird.
     führend auszuwerten und zu analysieren.
     Eine internetgestützte Bereitstellung der
     Daten im Rahmen von GDI-Infrastrukturen
      durch WMS- / WFS-Dienste wird ebenso er-         KREISE
      leichtert. Weiterhin bildet die Einführung der
      Standards die Grundlage für Fachapplikatio-      Die Kreise können in Analogie zu den Län-
      nen, um beispielsweise in einem bestimm-         dern sowohl Genehmigungsbehörde als auch
      ten Gebiet das Planungsrecht zu ermitteln,       beteiligte Behörde, Fachaufsichtsbehörde
      bereitzustellen, auszuwerten und unter Ein-      oder Verfahrensträger sein. Der zu erzielen-
      haltung der gesetzlichen Vorgaben (z. B. der     de Nutzeffekt entspricht daher auch in etwa
      Planzeichenverordnung) zu visualisieren.         dem der Länder und der Städte und Gemein-
                                                       den. Die aus der Bauleit- und Landschafts-

20
planung gewonnenen Informationen können         BÜRGER, ÖFFENTLICHKEIT UND
beispielsweise für die Kreisentwicklungspla-    INVESTOREN
nung oder zur Bewältigung der Anforderun-
gen im Rahmen des demografischen Wandels        Für die Öffentlichkeit und das private Bauwe-
genutzt werden. XPlanung ermöglicht dafür       sen bedeutet die Einführung der Standards
spezifischere Auswertungen und Antworten        einen schnelleren und vereinfachten Zugang
auf unterschiedlichste Fragestellungen, wie     zu wichtigen Informationen. Die Bereitstel-
beispielsweise Statistiken über Flächenver-     lung aktuell festgesetzter Planwerke kann
brauch oder Flächenmonitoring.                  auf Basis eines standardisierten Importfor-
                                                mats in Geodateninfrastrukturen beschleu-
                                                nigt werden. Die Nutzung von Standards
                                                begünstigt die einfache Bereitstellung inter-
PRIVATE INGENIEUR- UND                          aktiver Plandarstellungen von in Aufstellung
PLANUNGSBÜROS                                   befindlichen Planwerken in digital gestützten
                                                Beteiligungsportalinfrastrukturen.
Für Ingenieur- und Planungsbüros erleichtert
die klare, einheitliche Datenstruktur die An-   Durch einen besseren Informationsstand
fertigung ihrer Arbeitsergebnisse, weil sie     können Bauanträge konkreter gefasst wer-
nicht mehr auf Einzelwünsche der Kommu-         den. Zudem können Antragsteller und Bau-
nen zur Bereitstellung spezifischer Dateifor-   vorlageberechtigte eine Vielzahl der Belange,
mate eingehen müssen. Alle Auftraggeber         die bei der Einreichung eines Bauantrages zu
werden bezüglich der abgelieferten Daten-       berücksichtigen sind, vorab selbst prüfen.
formate einheitlich und gleich bedient. Daher   Dies kann die Bearbeitungszeiten von Bau-
ist die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl       anträgen verkürzen und mehr Transparenz
von Auftraggebern erleichtert. Die Nutzung      über den Bearbeitungsstatus schaffen.
der Standards bietet somit den privaten Bü-
ros hohe Investitionssicherheit.

                                                                                                21
VORGABEN FÜR XPLANUNG /
     XBAU BEI AUSSCHREIBUNGEN
     AUSSCHREIBUNG VON IT-VERFAHREN

     Nach Beschluss des IT-Planungsrates vom 5. Oktober 2017
     und seiner anschließenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger
     (Tag der Veröffentlichung: 8. Februar 2018) gilt, dass Dienst-
     stellen der öffentlichen Verwaltung in Ausschreibungsverfahren
     zur Beschaffung von Softwareanwendungen die Standards XPla-
     nung / XBau ab sofort berücksichtigen müssen, sofern im Anwen-
     dungsbereich Planen und Bauen die in der Bedarfsbeschreibung9
     beschriebenen Anwendungsfälle unterstützt werden sollen.

     Bestehende IT-Verfahren in der öffentlichen Verwaltung im An-
     wendungsbereich Planen und Bauen, welche die in der Bedarfsbe-
     schreibung beschriebenen Anwendungsfälle unterstützen, sind bis
     zum 1. Februar 2023 (fünf Jahre nach Veröffentlichung im Bundes-
     anzeiger) für die Bereitstellung und Nutzung der Standards XPla-
     nung/ XBau zu ertüchtigen.

     AUSSCHREIBUNG VON PLANUNGS- UND
     BAUDIENSTLEISTUNGEN

     Der Beschluss des IT-Planungsrates zielt auf die Bereitstellung
     und Nutzung der Standards XPlanung / XBau als Daten- bzw.
     Nachrichtenaustauschstandard in IT-Verfahren und nicht auf ein-
     zelne Planungs- bzw. Bauantragsverfahren ab. Gleichwohl hat der
     Beschluss des IT-Planungsrates Auswirkungen auf Ausschrei-
     bungen von Planungs- und Baudienstleistungen. Zum Zeitpunkt
     der Inbetriebnahme eines neu ausgeschriebenen IT-Verfahrens
     im Anwendungsbereich Planen und Bauen, spätestens fünf Jahre
     nach Veröffentlichung des Beschlusses im Bundesanzeiger müs-
     sen die in den Gebietskörperschaften genutzten IT-Verfahren
     die Standards XPlanung / XBau unterstützen. Daher ist es an-
     gebracht, die Bereitstellung von XPlanung-konformen digitalen
     Planwerken seitens beauftragter Planungsbüros in oftmals lang-
     jährigen Planverfahren frühzeitig zu regeln. Dazu ist es zweck-
     mäßig, Musterausschreibungen getrennt nach vollvektorieller
     und teilvektorieller Bereitstellung der jeweiligen Planwerke zu
     formulieren10.

     9	Aufrufbar unter: https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Entscheidungen/
        DE/2017/Entscheidung_2017_37.html
     10 Zu Pflichtenheft s. Leitfaden XPlanung Kapitel 3.12

                                                             analoger Bebauungsplan

22
23
FAZIT

     Die Datenstandards XPlanung und XBau er-            proaktiv in Zusammenarbeit mit anderen
                                                        „„
     möglichen die Erstellung und den Austausch          Städten, Kreise und Gemeinden und im Di-
     von intelligenten digitalen Planwerken, die         alog mit der Leitstelle XPlanung und XBau
     Entwicklung durchgängig digitaler Prozesse          die Datenstandards implementiert,
     einschließlich der Nutzung intelligenter Ge-
     bäude im Anwendungsbereich Planen und               die dafür notwendigen Strukturen schafft
                                                        „„
     Bauen, der eine fundamentale Bedeutung für          (z. B. Arbeitsgruppen, Ansprechpartner,
     die Volkswirtschaft hat. Die Nutzung der Da-        Personalschulung),
     tenstandards XPlanung und XBau bietet dabei
     vielfältige Mehrwerte und Synergien für alle        bei Ausschreibungen im Bereich Planen und
                                                        „„
     Beteiligten, angefangen bei der verbesserten        Bauen die Konformität hinsichtlich XPla-
     Zusammenarbeit und Abstimmung von Akteu-            nung / XBau in das Pflichtenheft aufnimmt,
     ren, über bessere Auswertungs- und Monito-
     ringmöglichkeiten, die Ausweitung von Dienst-       eine möglichst vollvektorielle Erfassung
                                                        „„
     leistungsangeboten bis hin zur Erhöhung             von Plänen durchführt,
     der Verfahrenstransparenz und langfristiger
     Zeit- sowie Kostenersparnis. Der IT-Planungs-       mittel- bis langfristig auch auf die Er-
                                                        „„
     rat hat am 5. Oktober 2017 die verbindliche         fassung von Altplänen hinwirkt. Weiter-
     Einführung der Standards XPlanung und XBau          führende Informationen befinden sich im
     beschlossen. Alle Akteure, an die dieser Be-        ­Kapitel 3.1 im Leitfaden XPlanung.
     schluss adressiert ist, sind nun aufgerufen, die
     Standards XPlanung und XBau zu benutzen.           Die Umsetzung von XPlanung und XBau ist
     Dies geschieht am besten, indem man                dabei ein stetiger Prozess. Dieser bedarf der
                                                        Mithilfe aller Beteiligten. Alle Akteure sind auf-
                                                        gerufen, die Standards XPlanung und XBau an-
                                                        zuwenden und sich bei der weiteren Entwick-
                                                        lung und Pflege der Standards zu beteiligen.

24
GLOSSAR

GDI: Geodateninfrastruktur. Als Geodaten-         IT-Verfahren: Unter IT-Verfahren lassen sich
infrastruktur wird ein Netzwerk zum Aus-          Vorgänge einordnen, deren Arbeitsabläu-
tausch und zur effizienten Nutzung von geo-       fe überwiegend IT-gestützt funktionieren.
grafischer Informationen bezeichnet. Häufig       Ein Beispiel ist die Anwendung von CAD-/
werden darunter nicht nur die Technologien        GIS-Programmen zur Erstellung von Plan-
und Daten, sondern auch die politischen           werken oder Anwendungen zur Unterstüt-
Maßnahmen, institutionellen Einrichtungen         zung von bauordnungsrechtlichen Genehmi-
und Personen verstanden.                          gungsverfahren.

HOAI: Honorarordnung für Architekten und          Metadaten: Metadaten sind beschreibende
Ingenieure                                        Daten, die Informationen über Merkmale an-
                                                  derer Daten enthalten.
INSPIRE-Richtlinie: Die Richtlinie 2007/2/
EG vom 14. März 2007 des Europäischen             PLU: „planned land use“. Insgesamt 34 Geo-
Parlaments und des Rates zur Schaffung            datenthemen sind als von INSPIRE betroffen
einer Geodateninfrastruktur in der Euro-          identifiziert. Darunter auch das Thema „Bo-
päischen Gemeinschaft. INSPIRE steht für          dennutzung (Land use)“, zu dem wiederum
­“INfrastructure for SPatial InfoRmation in the   die „geplante Bodennutzung (Planned Land
 European Community”.                             Use, PLU)“ gehört.

IT-Planungsrat: Der IT-Planungsrat ist das        VOB: Vergabe und Vertragsordnung für
zentrale Gremium für die föderale Zusam-          Bauleistungen
menarbeit in der Informationstechnik. Er
beruht auf dem IT-Staatsvertrag zwischen
Bund und Ländern vom April 2010.

                                                                                                 25
BEARBEITER DER HANDREICHUNG

     Erwin Bimüller (erste Auflage)             Frank Kogerer
     Landkreis Elbe-Elster, Herzberg (Elster)   Stadt Essen
     Stabsstelle Kreisentwicklung               Amt für Stadtplanung und Bauordnung
     SB GIS
                                                Markus Körner
     Jürgen Debold                              Landesamt für Geoinformation und
     Landkreis Nordwestmecklenburg              Landesentwicklung Baden-Württemberg
     Wismar                                     Referat 22 – Kompetenzzentrum
     Geodatenzentrum                            Geodateninfrastruktur

     Xinxin Duan                                Rainer Köster
     Freie und Hansestadt Hamburg               Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
     Landesbetrieb Geoinformation und           und Gleichstellung des Landes Nordrhein-
     Vermessung | Leitstelle XPlanung/XBau      Westfalen
                                                Referat 524 – Rechtliche Grundlagen der
     Dagmar Düde                                Stadtentwicklung
     Freie und Hansestadt Hamburg
     Landesbetrieb Geoinformation und           Dr.-Ing. Kai-Uwe Krause
     Vermessung | Leitstelle XPlanung/XBau      Freie und Hansestadt Hamburg
                                                Landesbetrieb Geoinformation und
     Stephan Emmerich                           Vermessung
     Landeshauptstadt München                   Leitstelle XPlanung / XBau
     Bodenordnung im Geodatenservice
     München                                    Prof. Dr.-Ing. Matthias Pietsch
                                                Hochschule Anhalt, Bernburg (Saale)
     Dr.-Ing. Gerhard Espich                    Fachbereich Landwirtschaft, Ökotrophologie
     Land Berlin                                und Landschaftsentwicklung
     Senatsverwaltung für
     Stadtentwicklung und Wohnen                Gabriele Rasche (erste Auflage)
                                                Stadt Frankfurt/Main Stadtplanungsamt
     Viola Holtkamp
     Landeshauptstadt Potsdam                   Markus Schräder
     Fachbereich Stadtplanung und               Stadt Paderborn
     Stadterneuerung                            Amt für Vermessung und Geoinformation

     Jörg Horenczuk (erste Auflage)             Dr.-Ing Tim Schwarz
     Freie und Hansestadt Hamburg               Land Berlin
     Landesbetrieb Geoinformation und           Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
     Vermessung | Leitstelle XPlanung/XBau      Wohnen

     Karina Horn                                Peter Seeger
     Landeshauptstadt Potsdam                   Landeshauptstadt Stuttgart
     Fachbereich Stadtplanung und               Amt für Stadtplanung und Wohnen
     Stadterneuerung                            Informations- und Kommunikationstechniken

26
Uta Tögemann                                VERTRETER DER KOMMUNALEN
Stadt Gelsenkirchen                         SPITZENVERBÄNDE
Referat Stadtplanung
                                            Hilmar von Lojewski
Ingo Frhr. von Stillfried (erste Auflage)   Deutscher Städtetag Beigeordneter
Stadt Dortmund                              Dezernat Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen
Vermessungs- und Katasteramt Abt.           und Verkehr
Geoinformation
                                            Harald Lwowski
Annette Vogels (erste Auflage)              Deutscher Städtetag
Stadt Hilden                                Geoinformation / Vermessung /
Vermessung und Liegenschaften               Bodenordnung

Christin Winter                             PD Dr. Ariane Berger
Landeshauptstadt Dresden                    Deutscher Landkreistag
Stadtplanungsamt                            eGovernment und Verwaltungsorganisation

                                            Bernd Düsterdiek
                                            Deutscher Städte- und Gemeindebund
                                            Dezernat Umwelt und Städtebau

                                                                                       27
IMPRESSUM

Herausgeber
Leitstelle XPlanung / XBau
c/o Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung
Neuenfelder Straße 19
21109 Hamburg

V.i.S.d.P.: Rolf-Werner Welzel

Ansprechpartner
Dr. Kai-Uwe Krause
xleitstelle@gv.hamburg.de

Stand Oktober 2020

Bildnachweis
Titel: fotolia, rikkyal | S. 2 / 26, fotolia, joeycheung | S. 5, www.mediaserver.hamburg.de / LOOK
Bildagentur der Fotografen | S. 9, fotolia, helmutvogler | S. 14 / 15, Frank Kogerer | S. 20 / 21, www.
mediaserver.hamburg.de / Christian O. Bruch | alle anderen Fotos und Grafiken: Landesbetrieb
Geoinformation und Vermessung

Deutscher Städtetag
Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat auf seiner 420. Sitzung in Wien am 26. 9. 2018 beschlossen:
1. Das Präsidium nimmt den Entwurf der „Handreichung XPlanung / XBau“ zur Kenntnis.
   Mit dieser Handreichung unterstützen die kommunalen Spitzenverbände die Einführung der Standards
   XPlanung und XBau auf kommunaler Ebene als Grundlage zur Abbildung aller raumbezogenen planerischen
   Vorgaben in Deutschland und ihre Umsetzung in baurechtlichen Verfahren in einem einheitlichen Datenmodell
   und Dateiformat.
2. Das Präsidium weist darauf hin, dass es Aufgabe von Bund und Ländern ist, den notwendigen Betrieb der
   Standards zu sichern und hierfür auch die Kosten zu übernehmen.

Deutscher Landkreistag
Der Umwelt- und Planungsausschuss des Deutschen Landkreistages hat am 17. / 18. 9. 2018 im Vogtlandkreis
beschlossen:
Der Umwelt- und Planungsausschuss des Deutschen Landkreistages billigt die vorgelegte Handreichung XPla-
nung/XBau für Kommunen.

Deutscher Städte- und Gemeindebund
Der Ausschuss für Städtebau und Umwelt des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat auf seiner 29. Sit-
zung am 1. 10. 2018 in Paderborn die „Handreichung XPlanung / XBau“ zustimmend zur Kenntnis genommen.
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