Handreichung 2. Auflage - XLeitstelle
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XPlanung und XBau sind standardisierte Daten- formate für die Anwendung in kommunalen Soft- warelösungen. Sie dienen dazu, die Kommunikation in Planungs- und Genehmigungsverfahren zwischen allen Beteiligten zu verbessern, indem alle Akteure gewissermaßen dieselbe Sprache sprechen. Sie sind offen und lizenzkostenfrei. Mit der Anwendung dieser Standards werden so- wohl die Genehmigungs- und Fachbehörden als auch Bauherren und Planer entlastet, weil Prozesse vereinfacht und dadurch schneller bearbeitet wer- den können. Dies wurde auch im September 2018 auf dem Wohngipfel des Bundeskanzleramts unter- strichen. Deshalb ist ihre bundesweit verbindliche Einführung bereits im Oktober 2017 beschlossen worden. Dies ist bei der Ausschreibung künftiger IT-Projekte zu berücksichtigen. Um die Lesbarkeit der Handreichung zu verein- fachen, wird auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen Form verzichtet. Wir möchten deshalb darauf hinweisen, dass die ausschließliche Verwen- dung der männlichen Form explizit als geschlechts- unabhängig verstanden werden soll.
INHALTSVERZEICHNIS 4 VORBEMERKUNG 16 WNUTZEN ELCHE MEHRWERTE UND HABEN XPLANUNG / XBAU? MEHRWERTE AUF ALLEN EBENEN 6 WAS SIND XPLANUNG / XBAU? STÄDTE UND GEMEINDEN LÄNDER KREISE PRIVATE INGENIEUR- UND PLANUNGSBÜROS 7 WAS SIND XPLANUNG / XBAU NICHT? BÜRGER, ÖFFENTLICHKEIT UND INVESTOREN 8 AN WEN RICHTEN SICH XPLANUNG / XBAU? 22 VXPLANUNG ORGABEN FÜR /XBAU BEI AUSSCHREIBUNGEN AUSSCHREIBUNG VON IT-VERFAHREN 9 RECHTLICHE ASPEKTE VERBINDLICHKEIT AUSSCHREIBUNG VON PLANUNGS- UND ANFORDERUNGEN BAUDIENSTLEISTUNGEN DURCH DAS OZG 24 FAZIT 10 WELCHEN INFORMATIONS- INHALT HABEN XPLA- NUNG / XBAU? XPLANUNG XBAU 25 GLOSSAR 26 BHANDREICHUNG EARBEITER DER 12 WAS IST ZU TUN? ALLE VERWALTUNGSEBENEN LÄNDER STÄDTE, KREISE UND IMPRESSUM GEMEINDEN INGENIEUR- UND PLANUNGSBÜROS WEITERE INSTITUTIONEN UND EINRICHTUNGEN 3
VORBEMERKUNG Die Digitalisierung bietet große Potenziale und ermöglicht Synergien. Der digitale Wandel ist daher zu einer der zentralen Gestaltungsaufgaben für Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Politik geworden. Nicht zuletzt ist auch der Staat ein wichtiger Akteur im digitalen Raum. Zeitgemäße digitale Verwaltungsangebote sorgen für mehr Transparenz und befördern neue digitale Verfahren. Der Prozess der Erstellung von Planwerken tionen zwischen den unterschiedlichen Pla- der Raumordnung, Landes- und Regional- nungsakteuren ist daher wichtig. Damit sich planung, Bauleitplanung und Landschafts- die IT-Systeme der in Planungs- und Baupro- planung wie die Durchführung bauordnungs- zessen involvierten Akteure verstehen und rechtlicher Baugenehmigungsverfahren ist Informationen austauschen können, werden schon lange geprägt durch die zunehmende standardisierte Datenstrukturen, -inhalte Einführung digitaler Methoden. und -formate benötigt. XPlanung und XBau sind solche Standards. XPlanung beschreibt Die Erstellung dieser Planwerke bzw. die die Struktur, den Inhalt und die Form von Da- Durchführung bauaufsichtlicher Verfah- ten / Informationen, die zur Aufstellung von ren erfordert das Zusammenwirken einer Planwerken notwendig sind. XBau beschreibt Vielzahl von Akteuren, die mit jeweils un- den Inhalt von Nachrichten in bauaufsicht- terschiedlichen IT-Systemen und deren lichen Verfahren in einer standardisierten Anforderungen operieren. Ein möglichst ver- Struktur. XPlanung und XBau setzen damit lustfreier Austausch von Daten und Informa- die Rahmenbedingungen, um den digitalen 4
Strukturwandel im Bereich Planen und Bauen Ausschreibungen zu beachten sind. An vie- weiter aktiv zu gestalten und allen die Teil- len Stellen wird auf Inhalte des Leitfadens habe am digitalen Wandel zu ermöglichen. XPlanung verwiesen, dort sind detaillier- Der IT-Planungsrat hat daher am 5. Oktober te Informationen über XPlanung und deren 2017 die verbindliche Einführung der Stan- Umsetzung zu finden. Für Begriffsdefinition dards XPlanung und XBau beschlossen. und -klärung wird ein Glossar angeboten. Die darin enthaltenen Begriffe werden im Doku- Diese Handreichung richtet sich an alle In- ment orange markiert. Die Handreichung er- teressierten und alle an Planungs- und Bau- hebt dabei nicht den Anspruch vollständig genehmigungsprozessen Beteiligten in der oder gar abschließend zu sein. Stattdessen öffentlichen Verwaltung, die sich über die sieht sie sich als Ausgangspunkt eines ge- Datenstandards einen Überblick verschaffen wünschten und erforderlichen Austauschs im wollen, um mögliche eigene Handlungsfelder Rahmen der Einführung von XPlanung und und -optionen bezüglich XPlanung und XBau XBau. Die Umsetzung der Digitalen Agenda identifizieren zu können. Seit der Veröffent- ist ein stetiger Prozess, der einer ständigen lichung der Handreichung im Jahr 2018 er- Weiterentwicklung und Anpassung im Dia- gaben sich neue Entwicklungen im Bereich log bedarf. Vor diesem Hintergrund sind An- digitaler Verwaltung. Unter anderem wurde merkungen, Kommentare und Berichte über das Onlinezugangsgesetz (OZG) verabschie- eigene Erfahrungen willkommen. det, mit dem sich Bund und Länder verpflich- ten, Verwaltungsleistungen elektronisch anzubieten. Außerdem hat die Leitstelle in Zusammenarbeit mit den Vertretern der drei kommunalen Spitzenverbände einen Leit- faden zum Thema XPlanung veröffentlicht. Diese neueren Entwicklungen werden in der vorliegenden zweiten Auflage entsprechend berücksichtigt. Es wird in den zwei folgenden Kapiteln zu- nächst geklärt, was XPlanung und XBau überhaupt sind bzw. was sie nicht sind. Daran anschließend wird ab Seite 8 aufge- zeigt, an wen sich XPlanung / XBau rich- tet. Die rechtlichen Aspekte werden ab Digitalisierung Seite 9 unter die Lupe genom- men. Auf den Seiten 10 – 11 wird aufgezeigt, welche Informationsinhalte die Standards transpor- tieren. Ab Seite 12 wird behandelt, wer was tun muss, damit die Einführung von XPlanung und XBau Planen erfolgreich verläuft. Bauen Ab Seite 16 wird aufgelistet, welche Mehrwerte durch die Nutzung der Standards erwartet werden können. Ab Seite 22 wird darauf ein- gegangen, welche Vorgaben bei 5
WAS SIND XPLANUNG / XBAU? Dieses Kapitel befasst sich mit den technischen Grundlagen der Standards. Diese werden nicht in voller Detaillierung beschrieben. Ziel hierbei ist es, zumindest eine Vorstellung entwickeln zu können, wie die Standards aufgebaut sind. XPlanung ist die Norm für die Struktur, den IT-Systemen und Anwendungen in einem stan- Inhalt und die Form von Daten / Informa- dardisierten, maschinenlesbaren und herstel- tionen zur Bereitstellung von räumlichen lerunabhängigen Datenformat gewährleistet Planwerken (Raumordnung, Landes- und wird. Das heißt, dass auf Basis des standardi- Regionalplanung, Bauleitplanung und Land- sierten Datenformats XPlanGML Softwarean- schaftsplanung).1 wendungen einen Austausch von Planwerken und Bauanträgen, Bauvorlagen und Unterlagen XBau ist die Norm für die Struktur, den Inhalt zwischen den am Bau Beteiligten fehlerfrei be- und die Form von Daten / Informationen im werkstelligen können. Dies wird durch die Ein- bauaufsichtlichen Verfahren. Es unterstützt haltung der Regeln gewährleistet, die durch die die kooperative Planungsmethode „Building Standards XPlanung / XBau definiert werden. Information Modeling“ (BIM), indem es das Beide Standards basieren auf der erweiter- bauordnungsrechtliche Genehmigungsver- baren Auszeichnungssprache XML (englisch fahren zum Start des Lebenszyklus eines „Extensible Markup Language“). XML ist eine Bauvorhabens digital abbildet. Auszeichnungssprache zur Darstellung hier- archisch strukturierter Daten im Format einer Die Standards kommen zur Anwendung, wenn Textdatei, die sowohl von Menschen als auch in einer Softwareanwendung Daten für ein von Maschinen lesbar ist. Mit Auszeichnungs- Planwerk bzw. ein Bauantrag generiert werden sprachen werden Eigenschaften, Zugehörig- bzw. wenn bereits XPlanung / XBau-konforme keiten und Darstellungsformen von Elementen Daten im- oder exportiert werden sollen. Beide eines Textes (Zeichen, Wörter, Absätze usw.) Standards setzen damit Normen, durch deren oder einer Datenmenge beschrieben. Dies Anwendung bei allen Beteiligten die verlustfreie geschieht in der Regel, indem sie mit Markie- Kommunikation zwischen unterschiedlichen rungselementen (englisch „tags“) gekennzeich- 1 Detaillierte Information über XPlanung s. Leitfaden XPlanung Kapitel 2.1 und 2.2 Datum / Absender / Adressat Bauherr Entwurfsverfasser Personen Fachplaner Vertreter WER Name Anschrift Daten jeweils Mail-Adresse Telefonnummer Gegenstand Gehn des Antrags Bauantrag Art der Maßnahme / Handlung WAS Art der baulichen Anlage Art der Nutzung Gemarkung/Flur/Flurstück/ Baugrundstück Adresse/Belegenheit WO Angabe der Nutzungseinheit Anlagen Link auf die Bauvorlagen Bausteine eines Bauantrags 6
net werden. XML ist erweiterbar (englisch „ex- Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg tensible“), weil man hier nicht auf vorgegebene Markierungselemente angewiesen ist, sondern Start-Tag Inhalt End-Tag beliebig viele eigene Auszeichnungsmöglich- keiten schaffen kann. Diese „tags“ definieren Element nicht nur die Darstellung des Inhalts, sondern Ein XML-Dokument muss genau ein Element auf der obersten Ebene ent- halten. Unterhalb dieses Dokumentelements können weitere Elemente ver- können ebenso die Bedeutung des Inhalts er- schachtelt werden. fassen (so könnte z. B. ein „tag“ Variante 1 eine Postanschrift einleiten). XML wurde vom Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg World Wide Web Konsortium (W3C) veröffent- Verschachtelte Variante 2 licht und wird auch bei weiteren Entwicklungen und Bereitstellungen von fachlichen Standards Neuenfelder Straße 19 für den elektronischen Datenaustausch der 21109 Hamburg öffentlichen Verwaltung (=XÖV-Standardisie- rung) benutzt. Beispiel einer XML-Datei XPlanung und XBau integrieren zudem GML („Geography Markup Language“) und sind da- tenkatalog definiert. Fachmodelle der Stan- mit kompatibel zu standardisierten (Geo-) dards, beschrieben in UML („Unified Modeling Datenaustauschstandards. GML basiert auf Language“ = vereinheitlichte Modellierungs- XML und gibt ein Schema (d. h. ein d efiniertes sprache), definieren mögliche Beziehungen Set von Elementen) für die Modellierung, zwischen den Objekten untereinander und Übermittlung und Speicherung der räumli- ihren Bestandteilen. Ergebnis dieser Abbil- chen Lage, d. h. der Georeferenzierung von dungen und Beziehungen ist letztendlich das Objekten vor. Wie welche Objekte in XML standardisierte Datenformat XPlanGML. abgebildet werden, wird in einem Objektar- WAS SIND XPLANUNG / XBAU NICHT? Seit der Einführung der Standards gibt es immer wieder Missverständnisse, die ausgeräumt werden sollten. Hier wird kurz dafür sensibilisiert: Beide Standards sind keine Softwareanwen- XPlanung ersetzt kein rechtsverbindliches dungen. Vorhandene Fachverfahren (Software) Plandokument. Dies ist nach wie vor die aus- sind jedoch so zu ertüchtigen, dass sie diese gedruckte und gesiegelte Ausfertigung des Standards verarbeiten können, indem sie bei- Plans. Der Standard ermöglicht jedoch Pla- spielsweise Import- und Exportschnittstellen nern / Architekten schneller und barrierefrei integrieren. eigene Vorhaben anhand der digital räumlich festgelegten Bestimmungen zu planen. Glei- XPlanung und XBau ersetzen oder ändern chermaßen ersetzt XBau keine Baugenehmi- keine bestehenden gesetzlichen Vorschriften gung. Es erleichtert hingegen die Prüfung auf wie z. B. das Baugesetzbuch oder die Plan- dem Weg hin zur Baugenehmigung. zeichenverordnung. Beide Standards bilden diese gesetzlichen Vorschriften auf eine Bei beiden Standards gilt eine Trennung von räumliche Ebene ab und ermöglichen somit Informationen und Zeichnung, die eine unter- zukünftig automatisierte Auswertungen und schiedliche Visualisierung der Informationen Beurteilungen von Vorhaben. unter Beibehaltung derselben Festsetzung er- möglicht, d. h. die Visualisierung ist dem Ziel- system überlassen.2 2 Zu Visualisierung und Präsentationsobjekt in XPlanung s. Kapitel 4.2.4 Leitfaden XPlanung 7
AN WEN RICHTEN SICH XPLANUNG / XBAU? Der Beschluss des IT-Planungsrates vom 5. Oktober 2017 zur verbindlichen Einführung der Standards XPlanung und XBau zielt auf die Nutzung der entsprechenden Standards in IT-Verfahren ab, die bei der Bearbeitung von Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren zum Ein- satz kommen. Adressat des Beschlusses des IT-Planungsra- Die Anwendungsfälle im Bereich XBau de- tes ist daher zunächst die öffentliche Verwal- cken den Nachrichten- und Datenaustausch tung als Träger von Planungs- bzw. Geneh- von bauordnungsrechtlichen Genehmigungs- migungsverfahren. Bei der Beauftragung von verfahren und -prozessen ab, die sich an Softwareanbietern und IT-Dienstleistern müs- den Vorgaben der Musterbauordnung (MBO) sen die öffentlichen Planungsträger nun si- orientieren. Der Standard XBau findet dabei cherstellen, dass nur IT-Lösungen zum Einsatz in allen elektronischen Kommunikationsbezie- kommen, die eine XPlanung / XBau-konforme hungen zwischen Bauherrschaft und der Bau- Datenverarbeitung ermöglichen respektive genehmigungsbehörde sowie den zu betei- die eine Implementierung der Standards XPla- ligten Behörden und Fachplanern im Rahmen nung / XBau unterstützen. Softwareentwickler von digitalen Baugenehmigungsverfahren An- und IT-Dienstleister, die Softwareanwendun- wendung. gen oder Dienstleistungen zur Unterstützung von IT-gestützten Planungs- und Bauprozes- Beide Standards richten sich damit an die sen anbieten, müssen sicherstellen, dass mit Vielzahl von Akteuren, die an Planungs- und ihrer Software z. B. durch die Bereitstellung Bauprozessen auf unterschiedlicher räumli- von Software-Schnittstellen die Verarbeitung cher Ebene beteiligt sind. Das sind alle in Pla- und der Austausch gemäß der Standards nungs- und Abstimmungsprozesse involvier- XPlanung / XBau möglich ist. te öffentliche Planungsträger, weitere Träger öffentlicher Belange und sonstige Behörden, Bei der Bedarfsbeschreibung im Zuge des beauftragte Planungs- und Ingenieurbüros, Verfahrens zur Entwicklung von „Austausch- Bauherrschaft und die Baugenehmigungsbe- standards im Bau- und Planungsbereich“ wur- hörde sowie die zu beteiligenden Behörden im den Anwendungsfälle identifiziert, bei denen Rahmen von digitalen Baugenehmigungsver- die Standards XPlanung und XBau zum Ein- fahren. satz kommen sollen. Der Standard XPlanung findet auf allen räum- lichen Ebenen von der Raumordnung bis zur kommunalen Planung Anwendung. Die An- wendungsfälle im Bereich XPlanung sind die Erstellung, der Austausch, die Speicherung und die Bereitstellung von teil- oder vollvek- toriellen Planwerken der Raumordnung, Lan- des- und Regionalplanung, Bauleitplanung und Landschaftsplanung. 8
RECHTLICHE ASPEKTE VERBINDLICHKEIT (2) Bund und Länder sind verpflichtet, ihre Verwaltungsportale miteinander zu einem Der Beschluss des IT-Planungsrates hat die Portalverbund zu verknüpfen.“ verbindliche Anwendung der Standards XPla- nung / XBau in IT-Verfahren im Anwendungs- In einer ersten Version des OZG-Leistungs- bereich Planen und Bauen zur Folge. katalogs, der die Verwaltungsleistungen auf- listet, die über Verwaltungsportale angebo- Einzelne Planungs- bzw. Bauantragsverfahren ten werden sollen, sind auch Bereiche der sind nicht Regelungsgegenstand. Für IT-Ver- Bauleitplanung aufgelistet. fahren, die neu implementiert oder in wesent- lichem Umfang überarbeitet werden, ist der Hierbei bedarf es noch der Klärung, welche Beschluss sofort bindend umzusetzen. Alle Einzelelemente der Bauleitplanverfahren bestehenden IT-Verfahren in den Bau- und diesbezüglich über ein Verwaltungsportal Planungsverwaltungen von Gebietskörper- angeboten werden. schaften sind bis zum Ende einer fünfjährigen Übergangsfrist (Februar 2023) zu ertüchtigen, Insgesamt wird der Zugang zu digitalen Ver- um XPlanung- und XBau-basierte Daten- und waltungsleistungen in Zukunft an Bedeutung Nachrichtenobjekte verarbeiten zu können. gewinnen. Dies bedeutet, dass auf verschie- densten Ebenen Daten und Informationen Softwareanbietern und IT-Dienstleistern dient übermittelt werden müssen, sei es zwischen der Beschluss als Planungs- und Investitions- Anbieter und Nutzer einer Verwaltungs- sicherheit für die Implementierung von IT-Lö- dienstleistung oder sei es zwischen verschie- sungen zur Unterstützung der Standards. denen Stellen der Verwaltung. Damit dies reibungslos funktioniert, ist die verbindliche Die Länder tragen dafür Sorge, Beschlüsse Anwendung von offenen Austausch-Stan- des IT-Planungsrates jeweils umzusetzen. dards unerlässlich. Eine frühzeitige und umfassende XPla- nung-konforme Erstellung, Nachdigitali- ANFORDERUNGEN DURCH DAS OZG sierung und Bereitstellung von Planwerken unterstützt daher diesen Prozess und er- Das Gesetz zur Verbesserung des Online- leichtert den Kommunen die Implementie- zugangs zu Verwaltungsleistungen (Online- rung von OZG-Prozessen (z. B. in Baugeneh- zugangsgesetz – OZG) ist ein Bundesgesetz migungsverfahren). und wurde am 14. August 2017 verabschie- det. Es kann indirekt auch Auswirkungen auf Durch die Verbindlichkeit der Standards die Standards XPlanung und XBau haben. XBau und XPlanung ist auch eine langfristige Anwendbarkeit der Standards sichergestellt, Der §1 des Gesetzes lautet: die den Einsatz von Ressourcen rechtfertigt, der in die Realisierung von entsprechenden (1) Bund und Länder sind verpflichtet, bis Schnittstellen investiert werden muss. spätestens zum Ablauf des fünften auf die Verkündung dieses Gesetzes folgen- den Kalenderjahres ihre Verwaltungsleis- tungen auch elektronisch über Verwal- tungsportale anzubieten.“ 9
WELCHEN INFORMATIONSINHALT HABEN XPLANUNG / XBAU? XPLANUNG Bei XPlanung liegt der Fokus auf der Bereit- der Landschaftsplanung gemäß Bundes- stellung von Planungsdaten. Daher gewähr- naturschutzgesetz (BNatSchG) und den leistet XPlanung einen verlustfreien Aus- entsprechenden Landesgesetzen. tausch der Beschreibung eines Planwerkes (Metadaten und Verfahrensstände) und von Planinhalte sind planerische Bestimmungen, raumbezogenen Planinhalten (Geometrie die bislang über Signaturen / Textelemente und Sachdaten) von in Aufstellung befindli- visualisiert werden und die einen räumlichen chen und bereits beschlossenen Planwerken. Bezug haben. Planinhalte und ergänzende Dies gilt für Planwerke Dokumente (z. B. Umweltbericht, zusammen- fassende Erklärung, Begründung) werden als des allgemeinen und besonderen Städte- Attribute / Sachdaten einer Geometrie gespei- baurechts (Flächennutzungspläne, Bebau- chert, die die Örtlichkeit einer planerischen Be- ungspläne und städtebauliche Satzungen) stimmung spezifiziert. Ein Planwerk in Gänze gemäß Baugesetzbuch (BauGB), oder einzelne Planinhalte mit ihren fachlichen Informationen (Festlegungen, Darstellungen, der Raumordnung (Landesweite Raum- Festsetzungen, nachrichtliche Übernahmen ordnungspläne, Regionalpläne, Regionale oder Hinweise) und ihrer räumlichen Lage kön- Flächennutzungspläne, Raumordnungs- nen über XPlanung ausgetauscht werden. Je pläne für die ausschließliche Wirtschafts- nach Datengrundlage als teil- oder vollvekto- zone) gemäß Raumordnungsgesetz (ROG) rielles Planwerk kann die Erfassungstiefe3 der und den entsprechenden Landesgesetzen als XPlanung gespeicherten Dateien variieren. sowie 3 Zu teil-/vollvektorielle Erfassung s. Leitfaden XPlanung Kapitel 3.1, zu Erfassungstiefe Kapitel 3.2 Bebauungsplan HafenCity Hamburg 10
hoeheDerBaulichenAnlage bebauteGrundstuecksflaeche type = xs:positiveInteger type = xs:positiveInteger anzahlVollgeschosse nichtbebauteGrundstuecksflaeche type = xs:positiveInteger type = xs:positiveInteger grundflaechenDerBaulichenAnlage versiegelteFlaeche type = xs:positiveInteger type = xs:positiveInteger geschossflaeche spielUndFreizeitflaeche type = xs:positiveInteger type = xs:positiveInteger baumasse flaecheDerNebenanlagen type = xs:positiveInteger type = xs:positiveInteger verkaufsflaeche vflaecheDerGemeinschaftsanlagen type = xs:positiveInteger type = xs:positiveInteger grundstuecksflaechen stellplaetzeUndDerenZufahrte type = xbau:Grundstuecksflaechen type = xs:positiveInteger 0..1 XBau-Datenmodell Grundstücksfläche staedtebaulicheKennzahlen type = xbau:StaedtebaulicheKennzahlen 0..* nutzungseinheiten type = xbau:Nutzungseinheiten 0..1 XBau-Datenmodell Maß der baulichen Nutzung XBAU XBau stellt den verlustfreien Informations- Antragsdaten, und Datenaustausch zwischen den am Bau Beteiligten innerhalb bauordnungsrechtlicher Beschreibung des beantragten Bauvorha- Genehmigungsverfahren sicher. Hierzu wer- bens, den die bauaufsichtlichen Genehmigungs- verfahren auf Grundlage der Musterbauord- Informationen zu den am Bau Beteiligten, nung (MBO) modelliert. Diese Modellierung nach der MBO gewährleistet größtmögliche Dokumente wie z. B. Bauvorlagen und Un- Allgemeingültigkeit. Anpassungen an das terlagen (nähere Beschreibung eines Bau- Landesrecht können im Rahmen der Pflege vorhabens oder BIM-Modelle) einschließ- des Standards durch die Leitstelle implemen- lich Metadaten, tiert werden. Neben den bauaufsichtlichen Verfahren (Genehmigungsfreistellung, Bau- Informationen zu dem Verfahrensstand genehmigung, Abweichungen, Vorbescheid, eines bauaufsichtlichen Verfahrens und Baulasten, Prüfung bautechnischer Nachwei- se) sind ebenso Informationsübermittlungs- Bescheide. prozesse (Anzeigen, Beteiligung, Benachrich- tigungen) in XBau abgebildet. Gegenstand der Standardisierung von XBau ist die Spezi- fikation von Nachrichten und Daten, insbe- sondere: 11
WAS IST ZU TUN? ALLE VERWALTUNGSEBENEN den, um sie für das Thema IT-Standards im Planungs- und Baubereich zu sensibilisieren Um die Standards XPlanung und XBau er- und die Vorteile der Nutzung der Standards folgreich umsetzen zu können, sollten die herauszustellen. Empfehlenswert ist es eben- Verwaltungsebenen von Städten, Kreisen und so, Investoren und Planungs- und Ingenieur- Gemeinden, Ländern und dem Bund zusam- büros über die Einführung der Standards menarbeiten und sich austauschen. Dafür frühzeitig zu informieren, damit sie intern sollte in den Gebietskörperschaften ein ver- ihre Software und Geschäftsprozesse anpas- antwortlicher Personenkreis benannt werden, sen können. Dafür ist es hilfreich, wenn in der um Qualitätsprüfungen und die Kommunika- Verwaltung klare Ansprechpartner für exter- tion mit Akteuren innerhalb als auch außer- ne Akteure benannt werden. halb der Verwaltung aufzunehmen. Alle be- teiligten Verwaltungseinheiten sollten in den Die Einführung der Standards ist nicht in je- Einführungsprozess eingebunden und infor- dem Fall mit dem Erwerb neuer Software ver- miert werden. Für die Mitarbeiter in den von bunden. Die Übergangsfrist von fünf Jahren der Einführung der Standards betroffenen verschafft Softwareanbietern ausreichend Gebietskörperschaften sollten frühzeitig In- Zeit, die Standards im Zuge von jährlichen formationsveranstaltungen durchgeführt wer- Updatezyklen zu implementieren. Es ist zu- Raumordnung Informationsbrüche zwischen den Prozessen des Bauen und Planes Standortwahl / Raumbeobachtung Prozesse des Planen und Bauens Stadtplanung (z. B. Städtebaulicher Rahmenplan, Flächennutzungsplan, etc.) Fortschreibung der Planwerke auf gesamtstädtischer Abstimmung / Ebene Partizipation Unterstützung Aufstellung Städtebau Management des Stadterneuerung und Abstimmung Stadtplanung (städtebaulicher- / öffentlichen Raumes Bebauungsplanentwurf (Bebauungsplan) landschaftsplanerischer Entwurf) XStrasse Building Inforamtion Modeling Architektur Erfolgskontrolle / Genehmigung Monitoring / Umbau Gebäude- und Liegenschaftsmanagement Nationale und internationale Standards der raumbezogenen Datenverarbeitung in Prozessketten des Bau-und Planungswesens 12
1.0 2.0 3.0 4.0 ELEKTRONISCH ELEKTRONISCHE DIGITAL SMART VORGANGSBEARBEITUNG 1980er 1995er 2015er 2025er Modernisierung in digitalen Prozessen dem zu prüfen, ob und in welchem Umfang Definition und Nutzung eigener kommunaler bereits bestehende Geodateninfrastruktu- Planzeichen auf den Prüfstand zu stellen. ren (GDI) zur Recherche und Bereitstellung Die Standards wurden aus den Anforderun- raumbezogener Daten genutzt werden kön- gen der Praxis entwickelt. Daher umfasst nen bzw. ausgebaut werden müssen. Ziel der Standard XPlanung bereits viele Aus- sollte es sein, XPlanung- / XBau-Daten in- prägungen des Festsetzungskataloges ge- nerhalb dieser Infrastruktur über Webdienste mäß Baugesetzbuch, die weit über den Plan- bereitzustellen bzw. in Portalanwendungen zeichenkatalog der Planzeichenverordnung zu visualisieren. hinausgehen.4 Falls es trotzdem notwendig sein sollte, spezifische kommunale Aus- Durch die Einführung der Standards bietet prägungen von Planzeichen zu ergänzen5, sich die Chance, bestehende Geschäfts- sollten diese Anforderungen der Leitstelle prozesse im Planungs- und Baubereich an XPlanung / XBau gegenüber kommuniziert die Anforderungen der Informations- und werden, damit nötige Anpassungen in den Wissensgesellschaft anzupassen. Solch genutzten standardkonformen IT-Systemen eine Einführung kann ggf. mit weiteren An- vorgenommen werden können. passungsbedarfen an bestehenden IT- und GDI-Infrastrukturen verbunden sein. Dar- über hinaus ergibt sich die Möglichkeit, die 4 Beispielsweise können gemäß §9 Abs.1 Nr.2 BauGB die nicht überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt werden. Dafür ist kein entsprechendes Planzeichen in der Planzeichenverordnung vorgesehen. In der Praxis kann diese Festsetzung mit spezifischen kom- munalen Planzeichen ausgestaltet werden. 5 Zu Umgang mit kommunaler Ausprägung von Planzeichen s. auch Leitfaden XPlanung Kapitel 4.3.3 13
LÄNDER Die Länder sind gemäß der §§ 4a Abs. 4, 6a Abs. 2 und 10a Abs. 2 BauGB verpflichtet, Jedes Land muss die rechtliche Verbindlich- zentrale Internetportale bereitzustellen, die keit der Standards sichern und ggf. Rechts- Zugang zu den in Aufstellung befindlichen oder untergesetzliche Verwaltungsvorschrif- bzw. in Kraft getretenen Bauleitplänen bie- ten erlassen. ten. Diese Pflicht lässt sich durch Einführung des Standards XPlanung unterstützen: Die Um den nachgeordneten Verwaltungsebenen Planwerke können in einer einheitlichen se- die Einführung der Standards zu erleichtern, mantischen Struktur dezentral erfasst und können Förderinstrumente Anreize zur früh- gepflegt werden; bereitgestellt werden sie zeitigen Nutzung dieser neuen Standards über zentrale GDI-IT-Infrastrukturknoten. setzen. Auch ist es geboten, auf der Landes- Die Rollenverteilung zwischen Ländern und ebene eine Verbindungsstelle einzurichten, Städten und Gemeinden wird dazu im Vor- die als Ansprechpartner für die bundesweite feld abgestimmt. Leitstelle der Standards XPlanung und XBau fungiert und Klärungsfunktionen für die An- wender hat. Außerdem können auf Landesebene Empfeh- lungen zur Erfassungstiefe von Planwerken definiert werden, um Verwaltungsgrenzen übergreifende Auswertungs- und Monito- ringstrategien zu entwickeln. Somit können Auswertungen zu der geplanten Flächennut- zung oder dem Flächenverbrauch auf Basis des standardisierten Datenmodells XPlanung überörtlich durchgeführt werden. 14
STÄDTE, KREISE UND INGENIEUR- UND GEMEINDEN PLANUNGSBÜROS Die Städte, Kreise und Gemeinden können Akteure aus der Privatwirtschaft, wie Ingeni- sich bei der Umsetzung der Standards gegen- eur- und Planungsbüros, müssen für entspre- seitig unterstützen. Die (Teil-)Digitalisierung chende öffentliche Aufträge die personellen von Altplänen kann z. B. gemeindeübergrei- und technischen Voraussetzungen für die An- fend durch einen Landkreis wahrgenommen wendung der Standards schaffen. Dafür wer- und als Datensatz über Geoportale visuali- den bislang genutzte Softwareanwendungen siert werden. Die Kommunen sollten einen gegebenenfalls angepasst und die Mitarbei- Stichtag innerhalb der fünfjährigen Über- ter im Umgang mit der Software geschult. gangsfrist (bis Frühjahr 2023) festgelegen, ab welchem die Abgabe und Bereitstellung XPlanung- und XBau-konformer Daten und Webdienste in ihrer Gebietskörperschaft ver- WEITERE INSTITUTIONEN UND bindlich wird. Bei Auftragsvergaben für neue EINRICHTUNGEN Software oder Anpassungen von Software im Bau- und Planungsbereich muss sicher- Die Nutzung dieser Standards in Planungs- gestellt werden, dass Softwareanwendungen und Bauprozessen sollte zudem in die Defini- die Standards verarbeiten können. Auch bei tion von Leistungsbildern für Planungs- und der Erstellung von Ausschreibungsunter- Bauaufgaben, z. B. im Rahmen der Fortschrei- lagen zur Vergabe von Planungsdienstleis- bung der HOAI und der VOB Eingang finden. tungen und in anschließenden vertraglichen Vereinbarungen mit beauftragten Planungs- Weiterhin sollte die Anwendung der Standards büros muss ein Zusatz zur verbindlichen für die Aus- und Weiterbildungsangebote von Nutzung der Standards enthalten sein. Hochschulen, Architekten- und Ingenieurkam- mern und vergleichbaren Einrichtungen be- rücksichtigt werden. 15
WELCHE MEHRWERTE UND NUTZEN HABEN XPLANUNG / XBAU? Mit der Nutzung der Standards ergeben sich erhebliche Verbesserungspotenziale und Syn- ergieeffekte im Bereich Planen und Bauen. Im Folgenden werden die Mehrwerte und Nutzen der Standards sowohl auf einer allgemeinen Ebene als auch für die einzelnen Akteure näher erläutert. EHRWERTE AUF ALLEN M Erweiterte Auswertungsmöglichkeiten EBENEN Bei der Aufstellung eines neuen Planwerkes ermöglicht das Austauschformat XPlanung Folgende Mehrwerte können im Detail durch eine Auswertung von Planinformationen standardisierte Daten erzielt werden: aus Altverfahren und übergeordneten Plan- werken. Je nach Erfassungstiefe der Daten Stärkung und Optimierung der Zusam- können erhebliche Mehrwerte entstehen. menarbeit innerhalb und zwischen Ge- Wenn vollvektorisierte6 Bebauungspläne bietskörperschaften vorliegen, besteht eine Vielzahl verschie- Auf einer einheitlichen und standardisier- dener Kombinations- und Auswertungs- ten Datengrundlage können interkommu- möglichkeiten mit anderen raumbezogenen nale und interdisziplinäre Abstimmungs- Fachdaten. Zudem können Baulandpotenzi- prozesse zur Entwicklung gemeinsamer ale, Kompensationsflächen oder Nutzungs- Flächennutzungskonzepte optimiert und alternativen im Zuge der Bearbeitung der die Zusammenarbeit benachbarter Ge- Umweltprüfung in den Bauleitplanverfahren bietskörperschaften und Fachämter ge- ermittelt werden. Da sich die Datengrund- stärkt werden. Weiterhin können alle lage verbessert, besteht auch ein Nutzen Handelnden zukünftig auf Basis standar- für weitere Gesamt- und Fachplanungen disierter Daten zu Flächen- und Nutzungs- wie beispielsweise für die Landschaftspla- ausweisungen in räumlichen Planwerken nung bei der Beurteilung des Eingriffs einer Tendenzen zur Flächennutzung im regio- Planung in den Naturhaushalt oder für den nalen und überregionalen Kontext erken- Einsatz und die Beantragung von Förder- nen. mitteln auf regionaler Ebene sowie die Er- stellung von Fachgutachten. 6 Zu vollvektorieller Erfassung s. Leitfaden XPlanung Kapitel 3.1; zur Erstellung von vollvektoriellen Plänen s. Kapitel 4. 6% 13 % 26 % 14 % 17 % 24 % Vielfältige Auswertungsmöglichkeiten 16
PrintResult Maß der baulichen Nutzung | Grundflächenquotient als Dienst im Bebauungsplanportal 0 20 Erweiterung von Dienstleistungs 40 60 80m Durch die verbindliche Nutzung der Stan- 1:2500 Herausgeber:angeboten Freie und Hansestadt Hamburg dards können auch weitere rechtliche Vor- Erstellt am: 05.09.2018 Das Dienstleistungsangebot von Kom- gaben erfüllt werden. Die Nutzung von Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung munen und anderen Verwaltungsebenen XPlanung erleichtert den Gebietskörper- wird mit der Bereitstellung standardisier- schaften, die Bereitstellungspflichten aus ter Planwerke über Geoportale oder als der EU-INSPIRE-Richtlinie durch ein geeig- GDI-konforme Webdienste erweitert. Die netes Profil zu erfüllen. Insbesondere für Visualisierung von rechtsgültigen Plan- kleinere Kommunen mit begrenzten Per- werken kann gegebenenfalls mit weiteren sonalressourcen besteht mit der Nutzung Fachinformationen in Geoportalen kombi- von XPlanung die Möglichkeit, die erfassten niert werden und somit einen noch höheren Daten doppelt nutzbringend verwenden zu Informationsgrad erreichen. Verschiedene können. Zum einen können die Mindestan- Akteure können sich in Verbindung mit der forderungen des BauGB an die Bereitstel- Liegenschaftskarte flurstückscharf über lung von im Verfahren befindlichen bzw. in geltendes Planungsrecht informieren. Kraft getretenen Planwerken unterstützt werden, zum anderen können die im Rahmen Erhöhung der Verfahrenstransparenz der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie be- Bürger sowie Unternehmen profitieren reitzustellenden Daten („Planned Land Use“ u. a. als Bauantragstellende oder Akteure (PLU)) aus XPlanung über standardisier- in Beteiligungsprozessen von einer zeit- te Transformationsvorschriften generiert nahen Bereitstellung von Informationen werden.7 Entsprechende Transformations-, zum Planen und Bauen in hoher Qualität. INSPIRE-Darstellungs- und Downloaddiens- te können z. B. auf Ebene eines Landes oder Erleichterte Datentransformation eines Kreises den zugehörigen Gebietskör- (z. B. nach EU-INSPIRE-Richtlinie) perschaften zentral bereitgestellt werden. 7 Zu INSPIRE-Transformation s. Leitfaden XPlanung Kapitel 5.2 17
Raumplanung Baurecht Räumliche Öffentliches Privates Gesamtplanung Baurecht Baurecht Raumordnungsplanung Räumliche • Bundesplanung (selten) Kommunalplanung Bauordnungsrecht Fachplanung • Landesplanung • formelles • Planfeststellung • Landesentwicklungsplan Bauleitplanung = Bauplanungsrecht = Bauordnungsrecht • Nutzungsregelung • Regionalplan städtebauliche Planung Städtebaurrecht • materielles • sonstige räuml. • Flächennutzungsplan Bauordnungsrecht Fachplanung (vorbereitender Bauleitplan) • Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) Übersicht Raumplanung und Baurecht Verzahnung XPlanung und XBau – schreiben. Zudem können digitale Bau- Optimierte Datennutzung werksmodelle (BIM) als Datenbasis für die Wenn die Daten vollvektoriell erfasst wer- Durchführung von Baugenehmigungspro- den, können die Daten beispielweise für zessen der Bauaufsichtsbehörde übermit- BIM-Modelle genutzt werden. Auf Basis telt werden. Die vielfältigen an Bauprüf- von XPlanung können planungsrechtliche prozessen beteiligten Fachdienststellen Vorgaben wie z. B. die überbaubare und können auf Basis eines gemeinsamen Bau- nicht überbaubare Grundstücksfläche und werksmodells gezielt Stellungnahmen bis Angaben zu Art und Maß der baulichen auf die Ebene von Bauteilen verfassen. Nutzung für die Erstellung von BIM-Model- len geometrisch und semantisch8 nachge- Für Bauaufsichtsbehörden eröffnen sich die nutzt werden. Umgekehrt können ebenso Möglichkeiten, aus vorhandenen BIM-Modellen geomet- rische Vorgaben für die Ausweisung von im Rahmen der Prüfung der grundsätzli- überbaubaren Grundstücksflächen oder chen Zulässigkeit das geplante Bauwerk Maßzahlen zur baulichen Ausnutzung für den raumbezogenen, planungsrechtlichen die Erstellung von Bebauungsplanentwür- Festsetzungen wie Baugrenze, überbau- fen genutzt werden. bare Grundstücksfläche und – soweit ver- fügbar – die Gebäudehöhe gegenüberzu- Die Standards stellen somit notwendige Daten und Informationen bereit, um ergän- stellen, zend zu den Bauausführungsplanungen ein Bauwerk ganzheitlich als digitales Bau- ggf. weitere Gebietsvorschriften wie Flug- werksmodell beschreiben und verwalten zu lärmzonen, Hochwasserschutzgebiete oder können (vgl. Stufenplan Digitales Planen Naturschutzgebiete bei der Zulässigkeits- und Bauen des Bundesministeriums für prüfung zu berücksichtigen, Verkehr und digitale Infrastruktur). die Verträglichkeit des geplanten Bau- Effektivere Gestaltung von Baugenehmi- werks mit öffentlich-rechtlich zu berück- gungsprozessen sichtigenden örtlichen Gegebenheiten Mit XBau ist es möglich, die Lage und abzugleichen, für die Kataster geführt Kubatur eines Bauvorhabens auf einem werden (wie Baumkataster, Altlastenka- Baugrundstück geometrisch (GML) zu be- taster oder vorhandene Denkmäler) und 8 semantisch (= Bedeutung und Zulässigkeit von Begriffen) in dem Sinne, dass die Objekte sowie deren Bedeutung und deren Be- ziehungen zueinander in den Fachmodellen und im Objektartenkatalog schon beschrieben, definiert und festgelegt wurden (siehe Kapitel „Was sind XPlanung / XBau“), sodass keine neue Nomenklatur entwickelt werden muss. 18
andere Fachdienststellen, die am Bauge- Langfristige Zeit- und Kosteneinsparung nehmigungsverfahren als sachverständi- Einen erheblichen Mehrwert bieten die ge Stellen beteiligt werden, einzubeziehen. langfristigen Kosteneinsparungen durch Die mit XBau bereitgestellte geometrische die Einführung von medienbruchfreien Ver- Verortung eines Bauvorhabens auf einem fahren. Die Mitarbeiter müssen nicht mehr Baugrundstück ermöglicht die gezielte Ad- händisch die Daten zwischen Systemen ressierung von Fachdienststellen und Über- übertragen oder gar die Zeichnungen über- prüfung gegen sektorale fachliche Belange. arbeiten. Die Standards ermöglichen eine medienbruchfreie Etablierung von digitalen Andere Fachbereiche wie Statistik, Infra- Prozessketten im Anwendungsbereich Pla- strukturplanung oder Stadtplanung können nung und Bauen. Planungs- und Genehmi- die georeferenzierten geplanten Bauvor- gungsprozesse können beschleunigt und haben in ihren Auswertungen und Modellen insgesamt verlässlicher gestaltet werden. berücksichtigen. Sie können Entwicklungen leichter erkennen und notwendige Struktur- anpassungen in ihren Modellen präventiv umsetzen. Prüfung Stand der Prüfung organisieren mitteilen Bauaufsichtsbehörde Beteiligung durchführung Bauaufsichtsbehörde Prüfung durchführung Bauherr Prüfingenieur Fachbehörde zuständige Behörde Gemeinde Nachbar Beteiligung durchführen Entwurfsverfasser Antrag Vorbescheid Fachbehörde behandel materielle Vorschriften Bauherr prüfen zuständige Behörde Bauaufsichtsbehörde Gemeinde XBau Akteurs- und Kommunikationsmodellierung im bauaufsichtlichen Verfahren 19
STÄDTE UND GEMEINDEN LÄNDER Für die Städte und Gemeinden vereinfacht Für die Länder bringt die Nutzung der Stan- sich die Abstimmung mit angrenzenden Ge- dards einen hohen Mehrwert im Zuge der bietskörperschaften und sonstigen Akteu- Raumbeobachtung. Die standardisierten Da- ren, da ein verlustfreier Austausch von Daten ten, die durch XPlanung erhoben und aktua- zwischen verschiedenen Planungsebenen lisiert werden, erleichtern beispielsweise die und den jeweils genutzten Fachinformations- Raumbeobachtung und auf dieser Basis die systemen möglich ist. Gleichzeitig können Erstellung landesplanerischer Stellungnah- Städte und Gemeinden ihre Informations-, men und die Fortschreibung von Landesent- Bereitstellungs- oder Berichtspflichten (z. B. wicklungsprogrammen. Hinzu kommt, dass Bekanntmachungs- und Veröffentlichungs- Indikatoren für die Raumbeobachtung ent- pflichten bei der Bauleitplanung) gewähr- wickelt und berechnet werden können sowie leisten. Durch die standardisierte digitale die Informationsbereitstellung für Raum- Datenhaltung bietet sich die Möglichkeit, ordnungsinformationssysteme oder für ein die Daten beliebig vieler Pläne zusammen- Raumordnungskataster vereinfacht wird. führend auszuwerten und zu analysieren. Eine internetgestützte Bereitstellung der Daten im Rahmen von GDI-Infrastrukturen durch WMS- / WFS-Dienste wird ebenso er- KREISE leichtert. Weiterhin bildet die Einführung der Standards die Grundlage für Fachapplikatio- Die Kreise können in Analogie zu den Län- nen, um beispielsweise in einem bestimm- dern sowohl Genehmigungsbehörde als auch ten Gebiet das Planungsrecht zu ermitteln, beteiligte Behörde, Fachaufsichtsbehörde bereitzustellen, auszuwerten und unter Ein- oder Verfahrensträger sein. Der zu erzielen- haltung der gesetzlichen Vorgaben (z. B. der de Nutzeffekt entspricht daher auch in etwa Planzeichenverordnung) zu visualisieren. dem der Länder und der Städte und Gemein- den. Die aus der Bauleit- und Landschafts- 20
planung gewonnenen Informationen können BÜRGER, ÖFFENTLICHKEIT UND beispielsweise für die Kreisentwicklungspla- INVESTOREN nung oder zur Bewältigung der Anforderun- gen im Rahmen des demografischen Wandels Für die Öffentlichkeit und das private Bauwe- genutzt werden. XPlanung ermöglicht dafür sen bedeutet die Einführung der Standards spezifischere Auswertungen und Antworten einen schnelleren und vereinfachten Zugang auf unterschiedlichste Fragestellungen, wie zu wichtigen Informationen. Die Bereitstel- beispielsweise Statistiken über Flächenver- lung aktuell festgesetzter Planwerke kann brauch oder Flächenmonitoring. auf Basis eines standardisierten Importfor- mats in Geodateninfrastrukturen beschleu- nigt werden. Die Nutzung von Standards begünstigt die einfache Bereitstellung inter- PRIVATE INGENIEUR- UND aktiver Plandarstellungen von in Aufstellung PLANUNGSBÜROS befindlichen Planwerken in digital gestützten Beteiligungsportalinfrastrukturen. Für Ingenieur- und Planungsbüros erleichtert die klare, einheitliche Datenstruktur die An- Durch einen besseren Informationsstand fertigung ihrer Arbeitsergebnisse, weil sie können Bauanträge konkreter gefasst wer- nicht mehr auf Einzelwünsche der Kommu- den. Zudem können Antragsteller und Bau- nen zur Bereitstellung spezifischer Dateifor- vorlageberechtigte eine Vielzahl der Belange, mate eingehen müssen. Alle Auftraggeber die bei der Einreichung eines Bauantrages zu werden bezüglich der abgelieferten Daten- berücksichtigen sind, vorab selbst prüfen. formate einheitlich und gleich bedient. Daher Dies kann die Bearbeitungszeiten von Bau- ist die Zusammenarbeit mit einer Vielzahl anträgen verkürzen und mehr Transparenz von Auftraggebern erleichtert. Die Nutzung über den Bearbeitungsstatus schaffen. der Standards bietet somit den privaten Bü- ros hohe Investitionssicherheit. 21
VORGABEN FÜR XPLANUNG / XBAU BEI AUSSCHREIBUNGEN AUSSCHREIBUNG VON IT-VERFAHREN Nach Beschluss des IT-Planungsrates vom 5. Oktober 2017 und seiner anschließenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger (Tag der Veröffentlichung: 8. Februar 2018) gilt, dass Dienst- stellen der öffentlichen Verwaltung in Ausschreibungsverfahren zur Beschaffung von Softwareanwendungen die Standards XPla- nung / XBau ab sofort berücksichtigen müssen, sofern im Anwen- dungsbereich Planen und Bauen die in der Bedarfsbeschreibung9 beschriebenen Anwendungsfälle unterstützt werden sollen. Bestehende IT-Verfahren in der öffentlichen Verwaltung im An- wendungsbereich Planen und Bauen, welche die in der Bedarfsbe- schreibung beschriebenen Anwendungsfälle unterstützen, sind bis zum 1. Februar 2023 (fünf Jahre nach Veröffentlichung im Bundes- anzeiger) für die Bereitstellung und Nutzung der Standards XPla- nung/ XBau zu ertüchtigen. AUSSCHREIBUNG VON PLANUNGS- UND BAUDIENSTLEISTUNGEN Der Beschluss des IT-Planungsrates zielt auf die Bereitstellung und Nutzung der Standards XPlanung / XBau als Daten- bzw. Nachrichtenaustauschstandard in IT-Verfahren und nicht auf ein- zelne Planungs- bzw. Bauantragsverfahren ab. Gleichwohl hat der Beschluss des IT-Planungsrates Auswirkungen auf Ausschrei- bungen von Planungs- und Baudienstleistungen. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme eines neu ausgeschriebenen IT-Verfahrens im Anwendungsbereich Planen und Bauen, spätestens fünf Jahre nach Veröffentlichung des Beschlusses im Bundesanzeiger müs- sen die in den Gebietskörperschaften genutzten IT-Verfahren die Standards XPlanung / XBau unterstützen. Daher ist es an- gebracht, die Bereitstellung von XPlanung-konformen digitalen Planwerken seitens beauftragter Planungsbüros in oftmals lang- jährigen Planverfahren frühzeitig zu regeln. Dazu ist es zweck- mäßig, Musterausschreibungen getrennt nach vollvektorieller und teilvektorieller Bereitstellung der jeweiligen Planwerke zu formulieren10. 9 Aufrufbar unter: https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Entscheidungen/ DE/2017/Entscheidung_2017_37.html 10 Zu Pflichtenheft s. Leitfaden XPlanung Kapitel 3.12 analoger Bebauungsplan 22
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FAZIT Die Datenstandards XPlanung und XBau er- proaktiv in Zusammenarbeit mit anderen möglichen die Erstellung und den Austausch Städten, Kreise und Gemeinden und im Di- von intelligenten digitalen Planwerken, die alog mit der Leitstelle XPlanung und XBau Entwicklung durchgängig digitaler Prozesse die Datenstandards implementiert, einschließlich der Nutzung intelligenter Ge- bäude im Anwendungsbereich Planen und die dafür notwendigen Strukturen schafft Bauen, der eine fundamentale Bedeutung für (z. B. Arbeitsgruppen, Ansprechpartner, die Volkswirtschaft hat. Die Nutzung der Da- Personalschulung), tenstandards XPlanung und XBau bietet dabei vielfältige Mehrwerte und Synergien für alle bei Ausschreibungen im Bereich Planen und Beteiligten, angefangen bei der verbesserten Bauen die Konformität hinsichtlich XPla- Zusammenarbeit und Abstimmung von Akteu- nung / XBau in das Pflichtenheft aufnimmt, ren, über bessere Auswertungs- und Monito- ringmöglichkeiten, die Ausweitung von Dienst- eine möglichst vollvektorielle Erfassung leistungsangeboten bis hin zur Erhöhung von Plänen durchführt, der Verfahrenstransparenz und langfristiger Zeit- sowie Kostenersparnis. Der IT-Planungs- mittel- bis langfristig auch auf die Er- rat hat am 5. Oktober 2017 die verbindliche fassung von Altplänen hinwirkt. Weiter- Einführung der Standards XPlanung und XBau führende Informationen befinden sich im beschlossen. Alle Akteure, an die dieser Be- Kapitel 3.1 im Leitfaden XPlanung. schluss adressiert ist, sind nun aufgerufen, die Standards XPlanung und XBau zu benutzen. Die Umsetzung von XPlanung und XBau ist Dies geschieht am besten, indem man dabei ein stetiger Prozess. Dieser bedarf der Mithilfe aller Beteiligten. Alle Akteure sind auf- gerufen, die Standards XPlanung und XBau an- zuwenden und sich bei der weiteren Entwick- lung und Pflege der Standards zu beteiligen. 24
GLOSSAR GDI: Geodateninfrastruktur. Als Geodaten- IT-Verfahren: Unter IT-Verfahren lassen sich infrastruktur wird ein Netzwerk zum Aus- Vorgänge einordnen, deren Arbeitsabläu- tausch und zur effizienten Nutzung von geo- fe überwiegend IT-gestützt funktionieren. grafischer Informationen bezeichnet. Häufig Ein Beispiel ist die Anwendung von CAD-/ werden darunter nicht nur die Technologien GIS-Programmen zur Erstellung von Plan- und Daten, sondern auch die politischen werken oder Anwendungen zur Unterstüt- Maßnahmen, institutionellen Einrichtungen zung von bauordnungsrechtlichen Genehmi- und Personen verstanden. gungsverfahren. HOAI: Honorarordnung für Architekten und Metadaten: Metadaten sind beschreibende Ingenieure Daten, die Informationen über Merkmale an- derer Daten enthalten. INSPIRE-Richtlinie: Die Richtlinie 2007/2/ EG vom 14. März 2007 des Europäischen PLU: „planned land use“. Insgesamt 34 Geo- Parlaments und des Rates zur Schaffung datenthemen sind als von INSPIRE betroffen einer Geodateninfrastruktur in der Euro- identifiziert. Darunter auch das Thema „Bo- päischen Gemeinschaft. INSPIRE steht für dennutzung (Land use)“, zu dem wiederum “INfrastructure for SPatial InfoRmation in the die „geplante Bodennutzung (Planned Land European Community”. Use, PLU)“ gehört. IT-Planungsrat: Der IT-Planungsrat ist das VOB: Vergabe und Vertragsordnung für zentrale Gremium für die föderale Zusam- Bauleistungen menarbeit in der Informationstechnik. Er beruht auf dem IT-Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern vom April 2010. 25
BEARBEITER DER HANDREICHUNG Erwin Bimüller (erste Auflage) Frank Kogerer Landkreis Elbe-Elster, Herzberg (Elster) Stadt Essen Stabsstelle Kreisentwicklung Amt für Stadtplanung und Bauordnung SB GIS Markus Körner Jürgen Debold Landesamt für Geoinformation und Landkreis Nordwestmecklenburg Landesentwicklung Baden-Württemberg Wismar Referat 22 – Kompetenzzentrum Geodatenzentrum Geodateninfrastruktur Xinxin Duan Rainer Köster Freie und Hansestadt Hamburg Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau Landesbetrieb Geoinformation und und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Vermessung | Leitstelle XPlanung/XBau Westfalen Referat 524 – Rechtliche Grundlagen der Dagmar Düde Stadtentwicklung Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Geoinformation und Dr.-Ing. Kai-Uwe Krause Vermessung | Leitstelle XPlanung/XBau Freie und Hansestadt Hamburg Landesbetrieb Geoinformation und Stephan Emmerich Vermessung Landeshauptstadt München Leitstelle XPlanung / XBau Bodenordnung im Geodatenservice München Prof. Dr.-Ing. Matthias Pietsch Hochschule Anhalt, Bernburg (Saale) Dr.-Ing. Gerhard Espich Fachbereich Landwirtschaft, Ökotrophologie Land Berlin und Landschaftsentwicklung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Gabriele Rasche (erste Auflage) Stadt Frankfurt/Main Stadtplanungsamt Viola Holtkamp Landeshauptstadt Potsdam Markus Schräder Fachbereich Stadtplanung und Stadt Paderborn Stadterneuerung Amt für Vermessung und Geoinformation Jörg Horenczuk (erste Auflage) Dr.-Ing Tim Schwarz Freie und Hansestadt Hamburg Land Berlin Landesbetrieb Geoinformation und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Vermessung | Leitstelle XPlanung/XBau Wohnen Karina Horn Peter Seeger Landeshauptstadt Potsdam Landeshauptstadt Stuttgart Fachbereich Stadtplanung und Amt für Stadtplanung und Wohnen Stadterneuerung Informations- und Kommunikationstechniken 26
Uta Tögemann VERTRETER DER KOMMUNALEN Stadt Gelsenkirchen SPITZENVERBÄNDE Referat Stadtplanung Hilmar von Lojewski Ingo Frhr. von Stillfried (erste Auflage) Deutscher Städtetag Beigeordneter Stadt Dortmund Dezernat Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen Vermessungs- und Katasteramt Abt. und Verkehr Geoinformation Harald Lwowski Annette Vogels (erste Auflage) Deutscher Städtetag Stadt Hilden Geoinformation / Vermessung / Vermessung und Liegenschaften Bodenordnung Christin Winter PD Dr. Ariane Berger Landeshauptstadt Dresden Deutscher Landkreistag Stadtplanungsamt eGovernment und Verwaltungsorganisation Bernd Düsterdiek Deutscher Städte- und Gemeindebund Dezernat Umwelt und Städtebau 27
IMPRESSUM Herausgeber Leitstelle XPlanung / XBau c/o Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Neuenfelder Straße 19 21109 Hamburg V.i.S.d.P.: Rolf-Werner Welzel Ansprechpartner Dr. Kai-Uwe Krause xleitstelle@gv.hamburg.de Stand Oktober 2020 Bildnachweis Titel: fotolia, rikkyal | S. 2 / 26, fotolia, joeycheung | S. 5, www.mediaserver.hamburg.de / LOOK Bildagentur der Fotografen | S. 9, fotolia, helmutvogler | S. 14 / 15, Frank Kogerer | S. 20 / 21, www. mediaserver.hamburg.de / Christian O. Bruch | alle anderen Fotos und Grafiken: Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung Deutscher Städtetag Das Präsidium des Deutschen Städtetages hat auf seiner 420. Sitzung in Wien am 26. 9. 2018 beschlossen: 1. Das Präsidium nimmt den Entwurf der „Handreichung XPlanung / XBau“ zur Kenntnis. Mit dieser Handreichung unterstützen die kommunalen Spitzenverbände die Einführung der Standards XPlanung und XBau auf kommunaler Ebene als Grundlage zur Abbildung aller raumbezogenen planerischen Vorgaben in Deutschland und ihre Umsetzung in baurechtlichen Verfahren in einem einheitlichen Datenmodell und Dateiformat. 2. Das Präsidium weist darauf hin, dass es Aufgabe von Bund und Ländern ist, den notwendigen Betrieb der Standards zu sichern und hierfür auch die Kosten zu übernehmen. Deutscher Landkreistag Der Umwelt- und Planungsausschuss des Deutschen Landkreistages hat am 17. / 18. 9. 2018 im Vogtlandkreis beschlossen: Der Umwelt- und Planungsausschuss des Deutschen Landkreistages billigt die vorgelegte Handreichung XPla- nung/XBau für Kommunen. Deutscher Städte- und Gemeindebund Der Ausschuss für Städtebau und Umwelt des Deutschen Städte- und Gemeindebundes hat auf seiner 29. Sit- zung am 1. 10. 2018 in Paderborn die „Handreichung XPlanung / XBau“ zustimmend zur Kenntnis genommen.
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