Basisdokumente - Obwaldner Kantonalbank

 
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Basisdokumente
Stand 1. Januar 2022

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)                        Die Bank weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass
                                                                der Schutzbereich des Bankkundengeheimnisses auf das
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen              schweizerische Territorium begrenzt ist. Alle ins Ausland
(AGB) dienen einer klaren Regelung der vertraglichen            gelangenden Daten geniessen somit nach schweizerischem
Beziehungen zwischen dem Kunden und der Obwaldner               Recht keinen Schutz mehr.
Kantonalbank (nachfolgend «Bank» genannt). Zusammen
mit dem Basisvertrag und den weiteren Bedingungen               Die Bank weist darauf hin, dass namentlich bei Zahlungs­
bilden sie die Basisdokumente der Bank. Im Sinne einer          verkehrs-, Wertschriften- und anderen Transaktionen
leichteren Lesbarkeit schliesst die männliche Sprachform        sowie bei der Nutzung von E-Mail und E-Banking Kunden­
in diesem Dokument auch weibliche Personen ein.                 daten ins Ausland gelangen und damit nicht mehr dem
                                                                Schutz des schweizerischen Rechts unterstellt sind. Aus­
1.1 Verfügungsberechtigung                                      ländische Gesetze und behördliche Anordnungen können
Die der Bank schriftlich bekannt gegebene Unterschriften­       zum Beispiel die Weitergabe dieser Daten an Behörden
regelung gilt ihr gegenüber bis zu einem an sie gerichteten     oder andere Dritte vorsehen. Dies kann im Zusammen­
schriftlichen Widerruf, ungeachtet anderslautender Handels­     hang mit SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial
registereinträge und Veröffentlichungen.                        Telecommunication) auch Daten von inländischen Trans­
                                                                aktionen in Schweizer Franken betreffen.
1.2 Unterschriften- bzw. Legitimationsprüfung
Die Bank prüft die Unterschriften des Kunden und dessen         1.4.2 Transaktionen und Dienstleistungen, welche
Vertreter (gesetzlicher Vertreter, Bevollmächtigter) mit der          die Offenlegung von Daten des Kontoinhabers
banküblichen Sorgfalt. Den aus dem Nichterkennen von                  erfordern
Legitimationsmängeln und Fälschungen entstehenden               Der Kontoinhaber anerkennt, dass die Offenlegung von
Schaden trägt der Kunde, sofern die Bank die geschäfts­         seinen Daten gegenüber Dritten im Zusammenhang mit
übliche Sorgfalt angewendet hat.                                Transaktionen oder Dienstleistungen, welche die Bank im
                                                                Namen des Kontoinhabers ausführt oder für ihn erbringt,
1.3 Fehlende Handlungsfähigkeit                                 erforderlich werden kann.
Der Kunde trägt den der Bank allenfalls entstehenden
Schaden, der aus fehlender Handlungsfähigkeit seiner            Als Dritte kommen insbesondere die Pfandbriefzentrale,
Person oder seines Vertreters entsteht, es sei denn, die        Börsen und ihre Meldestellen, Depotbanken, Zentral­
fehlende Handlungsfähigkeit sei im Amtsblatt des Kantons        verwahrer, Broker, Transaktionsregister, Emittenten sowie
Obwalden publiziert worden und bezüglich derjenigen             Aufsichts­behörden oder andere Behörden infrage.
des Vertreters sei der Bank schriftlich Mitteilung gemacht
worden. Die Haftung der Bank für einen allfälligen Schaden      Hält es die Bank angemessenerweise für notwendig, Daten
des Kunden ist in jedem Fall ausgeschlossen.                    des Kontoinhabers im Zusammenhang mit den betreffen­
                                                                den Transaktionen und Dienstleistungen gegenüber einem
1.4 Datenschutz und Bankkundengeheimnis                         Dritten offenzulegen, um seitens der Bank die Einhaltung
                                                                aller geltenden Gesetze und Vorschriften, Sanktionen und
1.4.1 Verarbeitung von Daten des Kunden                         Usanzen sowie die von Dritten formulierten Anforderungen
Im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsbeziehung zum                sicherzustellen, so ermächtigt der Kontoinhaber und beauf­
Kontoinhaber ist die Bank verpflichtet, alle Daten des Konto­   tragt die Bank hiermit, diese offenzulegen.
inhabers im Einklang mit den Gesetzen und Vorschriften zum
Datenschutz und zum Bankkundengeheimnis zu behandeln.           1.4.3 Nutzung von elektronischen
                                                                       Verifizierungs­­plattformen
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bank seine Kunden­       Der Kontoinhaber ermächtigt die Bank zur Nutzung von
daten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.), Vertragsdaten         behördlichen Webseiten (z. B. Handelsregister) oder
(Geschäftseröffnungsdaten, Vertragsbeginn, Vertragsdauer        ähnlichen Verifizierungsplattformen Dritter im Zusammen­
etc.) und Marketingdaten (Bedürfnisse, Wünsche etc.) bear­      hang mit der Eröffnung oder Aufrechterhaltung der
beitet. Auskunfts- und Berichtigungsgesuche nach Daten­         Geschäfts­beziehung, um die Identität, die Unterschrift, die
schutzgesetz sind schriftlich an die Bank zu richten.           Dokumente usw. des Kontoinhabers zu überprüfen. Der

                                                                                  2.%(LQIDFKYHUWUDXW
                                                            1/12                  ZZZRNEFK
Kontoinhaber anerkennt die Risiken im Zusammenhang mit           1.8    Übermittlungsfehler
der elektronischen Über­mittlung von Daten zwischen der          Den aus der Benutzung von Post, Telefon, Telefax, E-Mail,
Bank und den Verifizierungs­plattformen und akzeptiert,          E-Banking, Mobile-Banking, Internet, anderen Über­mittlungs­­
dass diese möglicherweise Rückschlüsse auf das Bestehen          arten oder Transportanstalten, namentlich aus Verlust, Ver­
einer Bankbeziehung schliessen kann.                             spätung, Missverständnissen, Verstümmelungen, Unregel­
                                                                 mässigkeiten oder Doppelausfertigungen entstehenden
1.4.4 Andere Situationen                                         Schaden trägt der Kunde, sofern die Bank kein schweres
Die Bank wird vom Kontoinhaber bezüglich seiner Daten            Verschulden trifft.
von ihren Geheimhaltungspflichten, einschliesslich der
Verpflichtungen des Bankkundengeheimnisses befreit,              1.9   Mangelhafte Ausführung von Aufträgen
um die berechtigten Interessen der Bank zu wahren, recht­        Wenn infolge Nichtausführung oder mangelhafter Ausfüh­
liche und regulatorische Pflichten der Bank einzuhalten          rung von Aufträgen – Handelsaufträge für Geschäfte betref­
oder die Anforderungen von Aufsichtsbehörden und                 fend Wertschriften, Optionen, Futures, Devisen ausgenom­
anderen staatlichen Stellen zu erfüllen.                         men – Schaden entsteht, so haftet die Bank lediglich für den
                                                                 Zinsausfall, es sei denn, sie sei im Einzelfall auf die drohende
Im Übrigen verweist die Bank betreffend weiteren                 Gefahr eines darüber hinausgehenden Schadens schriftlich
Infor­mationen zu Erfassung, Nutzung und Weitergabe              und unverzüglich durch den Kunden hingewiesen worden.
der persönlichen Daten des Kunden sowie seiner damit
zusammenhängenden Rechte insbesondere auf die                    1.10 Kontoverkehr, Gebühren, Zinsen
Datenschutzerklärung. Diese ist abrufbar unter                   Der Rechnungsabschluss mit Gutschrift bzw. Belastung der
www.okb.ch/datenschutz.                                          vereinbarten oder üblichen Zinsen, Kommissionen, Spesen
                                                                 und Steuern erfolgt gemäss separater Vereinbarung oder
1.5      Aufzeichnung von Telefongesprächen und                  bei deren Fehlen nach Wahl der Bank, in der Regel viertel­
         sonstiger elektronischer Kommunikation                  jährlich, halbjährlich oder jährlich. In diesem Zusammen­
Der Kunde anerkennt und erklärt sich damit einverstanden,        hang ist die Bank zur direkten Belastung auf dem Konto des
dass Telefongespräche, Videoaufzeichnungen und andere            Kunden ermächtigt.
elektronische Kommunikation zwischen der Bank und dem
Kontoinhaber oder jeder anderen Person, die vom Konto­           Die Bank ist berechtigt, ihre Zins- und Kommissionsansätze,
inhaber eine Vollmacht über das Konto/die Konten des             Gebühren, Spesen und weiteren Vergütungen jederzeit,
Kontoinhabers erhalten hat, aufgezeichnet und archi­             namentlich bei geänderten Geld- und Kapitalmarktverhält­
viert werden können, wenn dies der Branchenusanz (z. B.          nissen, abzuändern und auch Negativzinsen auf Guthaben
Börsen­aufträge) und den technischen Notwendigkeiten             zu erheben. Die Bank behält sich vor, neue Gebühren
(z. B. Alarm­organisation) entspricht oder der Qualitätssi­      einzuführen, namentlich anstelle eines Negativzinses eine
cherung dient. Die Aufzeichnungen können bei Gerichts-,          Gebühr für Liquiditätshaltung in Rechnung zu stellen bzw.
Schieds- oder regulatorischen Verfahren als Beweismittel         zu belasten. Der Kunde wird hiervon durch Zustellung, Ver­
verwendet werden.                                                öffentlichung auf der Website der Bank (www.okb.ch), durch
                                                                 Anschlag in den Bankräumen oder auf andere geeignete
1.6    Outsourcing                                               Weise (z. B. Newsletter) in Kenntnis gesetzt. Ab Datum der
Die Bank ist befugt, verschiedene Dienstleistungen oder          Bekanntgabe sind die geänderten Ansätze ohne Weiteres
gesamte Geschäftsbereiche (z. B. Informatik, Zahlungs­           verbindlich. Neu eingeführte Konditionen bzw. Änderungen
verkehr, Kartengeschäft, Wertschriftenberatung und               gelten als genehmigt, wenn der Kunde die betroffene
-verwaltung, Compliance-Funktionen, Datenaufbewahrung,           Dienstleistung bzw. das betroffene Produkt nicht innert
interne Revision) an ausgewählte Geschäftspartner zu             30 Tagen ab Bekanntgabe kündigt.
übertragen (Outsourcing), wobei das Bankkunden­
geheimnis bezüglich der Kundendaten gegenüber Dritten            Die Bank führt das Konto des Kunden ohne anderslautende
vollumfänglich gewahrt bleibt.                                   Vereinbarung auf reiner Guthabenbasis. Überzüge des
                                                                 Kontos sind somit nicht gestattet.
1.7    Mitteilungen der Bank
Mitteilungen der Bank an den Kunden gelten als erfolgt,          Liegen vom Kunden verschiedene Aufträge vor, deren
wenn sie an die letzte vom Kunden bekannt gegebene               Gesamtbetrag sein verfügbares Guthaben oder den ihm
Adresse oder gemäss seinen letzten Weisungen abge-               gewährten Kredit übersteigt, so ist die Bank berechtigt,
sandt worden sind. Banklagernd zu haltende Post gilt als         ohne Rücksicht auf Datum oder zeitlichen Eingang nach
zugestellt am Datum, das sie trägt.                              eigenem Ermessen zu bestimmen, welche Aufträge ganz,
                                                                 teilweise oder gar nicht auszuführen sind.
Sofern der Kunde mit der Bank einen elektronischen
Kommunikations­kanal vereinbart hat, gelten Mitteilungen         Bei eingehenden Zahlungen zugunsten eines Kunden, der
als zugestellt, sobald sie auf diesem Kanal für den Kunden       bei der Bank mehrere Schuldpositionen hat, ist die Bank
erstmalig verfügbar sind.                                        be­rechtigt, zu bestimmen, auf welche Schuldpositionen die
                                                                 Zahlungen anzurechnen sind. Die Bank ist zur Verrechnung
                                                                 einer NKK (Nichtkündigungskommission) berechtigt, wenn
                                                                 die Rückzugsbedingungen einer Kontoart nicht eingehalten
                                                                 werden.

                                                                                    2.%(LQIDFKYHUWUDXW
                                                              2/12                  ZZZRNEFK
Die Bank ist weiter berechtigt, irrtümlich verbuchte Trans­      Unterbleibt eine zu erwartende Anzeige der Bank, so hat
aktionen rückgängig zu machen.                                   die Reklamation zu erfolgen, sobald die Anzeige dem
                                                                 Kunden im üblichen Geschäftsablauf und gewöhnlichen
1.11 Fremdwährungen                                              Postlauf hätte zugehen müssen. Bei verspäteten Rekla­
Über Guthaben in Fremdwährung kann der Kunde durch               mationen trägt der Kunde den Schaden, ausser es trifft ihn
Verkauf, Barbezüge, Checkziehungen, Checkbezüge und              kein Verschulden.
Überweisungen verfügen; auf andere Art nur mit Zustim­
mung der Bank.                                                   1.15 Dauer und Kündigung der Geschäfts­beziehungen
                                                                 Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kontoinhaber
Die Gutschriften und Belastungen von Fremdwährungs­              und der Bank kommt zustande, wenn die Bank die vom
beträgen erfolgen in Schweizer Franken, und zwar zum             Kontoinhaber unterzeichneten oder digital bestätigten
Kurs jenes Tages, an welchem der Betrag gutgeschrieben           Unterlagen erhalten und akzeptiert hat. Die Übergabe von
bzw. belastet wird, es sei denn, der Kunde habe rechtzeitig      Kontoeröffnungsunterlagen oder Unterlagen für andere
gegenteilige Anweisungen gegeben oder sei Inhaber eines          Geschäfte gilt nicht als Offerte für das Eingehen einer
Kontos in der entsprechenden Fremdwährung. Wenn der              Geschäftsbeziehung.
Kunde nur Konten in Fremdwährungen besitzt, kann die
Bank die Beträge nach freiem Ermessen in einer dieser            Die Geschäftsbeziehung wird grundsätzlich auf unbe­
Währungen gutschreiben bzw. belasten.                            stimmte Zeit eingegangen und bleibt auch bei Tod,
                                                                 Handlungsunfähigkeit oder Konkurs des Kontoinhabers
1.12 Wechsel, Checks und andere Papiere                          bestehen. Beide Parteien können die Geschäftsbeziehung
Die Bank ist berechtigt, diskontierte oder gutgeschriebene       jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Einhaltung einer
Wechsel, Checks und andere Papiere zurückzubelasten,             Kündigungsfrist kündigen, wobei die Basisdokumente und
wenn sie nicht bezahlt werden. Dies gilt auch im Falle von       allfällige weitere Sonderbestimmungen für die im Zeit­
abhandengekommenen, gefälschten oder mangelhaften                punkt der Kündigung noch pendenten Geschäfte weiterhin
Checks oder Bestellformularen, sofern die Bank kein              Gültigkeit haben.
schweres Verschulden trifft. Alle Zahlungsansprüche, die
sich aus solchen Papieren ergeben (inkl. Nebenforderun­          Die Bank ist berechtigt, bestehende Geschäftsbeziehungen
gen), verbleiben bis zur Begleichung eines Schuldsaldos          (Verträge), insbesondere zugesagte oder benützte Kredite,
gegen jeden aus dem Papier Verpflichteten bei der Bank.          jederzeit und nach freiem Ermessen mit sofortiger Wir­
                                                                 kung zu kündigen, wobei allfällige Forderungen sofort
1.13    Pfand-, Verrechnungsrecht und privates                   zur Rückzahlung fällig werden. Auf die Forderungen samt
        Verwertungsrecht                                         Zinsen sind ab Fälligkeit die banküblichen Verzugszinsen
Die Bank hat während der Dauer der Bankbeziehung an              geschuldet. Vorbehalten bleiben anderslautende schriftliche
allen Vermögenswerten, die sie auf Rechnung des Kunden           Abmachungen.
bei sich selbst oder anderswo aufbewahrt oder die sich aus
einem anderen Grunde in den Räumlichkeiten der Bank              1.16 Gleichstellung der Samstage mit Feiertagen
oder in deren Zugriffsbereich befinden, ein Pfandrecht für       Im gesamten Geschäftsverkehr mit der Bank werden
alle ihre bestehenden oder zukünftigen Forderungen aus           die Samstage einem staatlich anerkannten Feiertag
der Geschäftsbeziehung.                                          gleichgestellt.

Nach ihrer Wahl ist die Bank zur zwangsrechtlichen oder          1.17 Entschädigungen durch Dritte
privaten Verwertung (freihändigem Verkauf, freiwilliger          Die Bank kann von Dritten Vergütungen wie Provisions-,
Versteigerung, Selbsteintritt) der Pfänder berechtigt,           Vertriebs-, Marketingentschädigungen oder ähnliche Ver­
sobald der Kunde mit seiner Leistung in Verzug ist. Unter        gütungen erhalten, welche sie einzubehalten befugt ist.
Aufrechterhaltung des Pfandrechtes kann sie den Kunden           Diese Vergütungen werden mit Dritten in speziellen Ver­
auch auf Pfändung beziehungsweise Konkurs betreiben.             trägen – unabhängig von der jeweiligen Geschäftsbezie­
                                                                 hung (Vertrag) der Bank zum Kunden – geregelt und stehen
Bezüglich aller Forderungen hat die Bank ein Verrechnungs­       aus­schliesslich der Bank für deren erbrachte Leistung zu (z. B.
recht für alle ihr aus der Bankverbindung jeweils bestehenden    Entschädigung für Beratungs- und Betriebsaufwand, Bünde­
Ansprüche, ohne Rücksicht auf die Fälligkeit oder Währung.       lung der Nachfrage, Abdeckung von Delkredere-Risiken etc.).
Dies gilt auch für Kredite und Darlehen mit speziellen oder
ohne Sicherheiten.                                               Der Kunde verzichtet auf die Rechenschaftsablegung durch
                                                                 die Bank und ist damit einverstanden, dass die Bank alle Ent­
1.14 Reklamationen des Kunden                                    schädigungen vereinnahmt und behält. Der Kunde verzich­
Reklamationen des Kunden wegen Ausführung oder Nicht­            tet somit ausdrücklich auf die Erstattung aller von Dritten an
ausführung von Aufträgen jeder Art oder Beanstandungen           die Bank geleisteten Entschädigungen.
von Mitteilungen, insbesondere Konto-, Depot- oder Vermö­
gensauszügen, sind sofort nach Empfang der diesbezüglichen       1.18 Vorbehalt besonderer Bedingungen
Anzeige anzubringen, spätestens aber innert der von der Bank     Für besondere Geschäftsarten gelten neben diesen Allge­
angesetzten Frist, andernfalls die Ausführung bzw. Nichtaus­     meinen Geschäftsbedingungen die von der Bank erlassenen
führung sowie die entsprechenden Auszüge und Mitteilungen        Sonderbedingungen, so insbesondere z. B. für elektronische
als genehmigt gelten. Die Bank kann vom Kunden jederzeit         Dienstleistungen, Karten, Depots, Schrankfächer und Kredite.
eine unterzeichnete Richtigkeitsbefundanzeige verlangen.

                                                                                    2.%(LQIDFKYHUWUDXW
                                                              3/12                  ZZZRNEFK
Sollten sich die besonderen Bedingungen und die AGB wi­           2. Allgemeine Bedingungen für die
dersprechen, so gehen die besonderen Bedingungen vor.                Benützung von Karten und persönlichen
                                                                     Codes
Im Übrigen gelten für Börsengeschäfte die Platzusanzen,
für Dokumentargeschäfte die von der Internationalen               Für die Benützung der verschiedenen Karten der Bank
Handelskammer aufgestellten einheitlichen Richtlinien und         und des entsprechenden persönlichen Codes wird auf
Gebräuche und für das Inkasso und Diskontgeschäft die             die Bedingungen für die Benutzung der jeweiligen Karten
von der Schweizerischen Bankiervereinigung aufgestellten          verwiesen.
Allgemeinen Bedingungen. Sodann bleiben besondere
schriftliche Vereinbarungen zwischen der Bank und dem             3. Bedingungen für elektronische
Kunden vorbehalten.                                                  Dienstleistungen
1.19 Einlagensicherung                                            3.1    Allgemeines
Die Bank ist, wie jede Bank und jeder Effektenhändler in der      Die von der Bank angebotenen elektronischen Dienst­
Schweiz, verpflichtet, die Vereinbarung über die Einlagen­        leistungen sind im Prospekt oder auf der Website der Bank
sicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler zu             (www.okb.ch) umschrieben. Die Bank behält sich jederzeitige
unterzeichnen und ist somit Mitglied der esisuisse. Die           Änderungen der Dienstleistungen vor. Die Bank behält sich
Kundeneinlagen bei schweizerischen Geschäftsstellen der           zudem das Recht vor, für ihre E-Banking-Dienstleistungen
Bank sind bis zu 100‘000 Franken pro Kunde (und Bank)             jederzeit Gebühren einzuführen bzw. bestehende Gebühren
gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen,           zu ändern. Die Bank ist ermächtigt, allfällige Gebühren
die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank               dem jeweiligen Konto des Kunden zu belasten.
hinterlegt sind. Unter www.esisuisse.ch sind alle relevanten
Informationen zum System der Einlagensicherung zu finden.         3.1.1 Geltungsbereich
                                                                  Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für sämtliche ge­
Vorbehalten bleibt die Staatsgarantie des Kantons                 genwärtigen und künftigen elektronischen Dienstleistungen
Obwalden.                                                         (nachfolgend «Dienstleistungen»), sofern in den besonderen
                                                                  Bedingungen für die jeweiligen Dienstleistungen nichts
1.20 Nachrichtenlosigkeit                                         anderes vereinbart wird.
Für Informationen zu nachrichtenlosen Vermögenswerten
verweist die Bank auf das Merkblatt der Schweizerischen           Im Falle von Widersprüchen zwischen Bestimmungen dieser
Bankiervereinigung, das bei der Bank erhältlich ist.              Allgemeinen Bedingungen, den besonderen Bedin­gungen
                                                                  der jeweiligen Dienstleistungen sowie den allenfalls beste­
1.21 Änderungen der Basisdokumente                                henden Internetseiten kommt nachstehende Reihenfolge
Die Bank behält sich jederzeitige Änderungen des Inhalts          zur Anwendung: 1. Besondere Bedingungen, 2. Allgemeine
der Basisdokumente vor. Die Änderungen werden dem                 Bedingungen, 3. Bedingungen der allfälligen Internetseiten.
Kunden bekannt gegeben und gelten ohne schriftlichen
Widerspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe als ge­           3.1.2 Zugang zu den Dienstleistungen
nehmigt. Die jeweils aktuellen Basisdokumente sind unter          Der technische Zugang des Kunden/Bevollmächtigten
www.okb.ch/basisdokumente abrufbar, liegen in den Bank­           (nachfolgend «Benutzer») zu den Dienstleistungen erfolgt
räumen auf oder können bei der Bank jederzeit kostenlos           mittels vom Benutzer selbst gewählten Providers (wie Internet,
bezogen werden und gelten in jedem Fall mit der nächsten          Telekommunikation etc.) und spezieller, vom Benutzer
ausgelösten Transaktion oder beanspruchten Dienstleistung         bei Dritten bezogener Software, eines vom Benutzer bei
als rechtsverbindlich anerkannt.                                  Dritten erworbenen Smartphones und/oder eines anderen
                                                                  Endgeräts des Benutzers, das mindestens die auf der ent­
1.22 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichts-                  sprechenden, jeweils aktuellen Internetseite der Bank oder
       stand und Spezialdomizil                                   an anderer Stelle angeführten Anforderungen erfüllt.
Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der Bank un­
terstehen schweizerischem Recht (unter Ausschluss von             Zugang zu den jeweiligen Dienstleistungen erhält, wer sich
Staatsverträgen).                                                 bei der Benutzung mit den in den entsprechenden beson­
                                                                  deren Bedingungen festgelegten Legitimationsmitteln
Die Ungültigkeit, Widerrechtlichkeit oder fehlende Durch­         identifiziert.
setzbarkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen be­
rührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.              Via E-Mail übermittelte Aufträge, Mitteilungen und der-
                                                                  gleichen sind für die Bank unverbindlich, sofern nichts
Erfüllungsort sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für recht­    anderes vereinbart ist.
liche Streitigkeiten ist Sarnen, soweit keine zwingenden
gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung gelangen.                 3.1.3 Sorgfaltspflicht des Benutzers
Sarnen ist für den Kunden mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland       Der Benutzer hat alle von ihm eingegebenen Daten auf
zudem der Betreibungsort (Spezialdomizil gemäss Art. 50           Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen. Die
Abs. 2 SchKG). Die Bank hat indessen auch das Recht, den          Verantwortung für die vom Benutzer gesendeten Daten
Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes oder            bleibt bis zu deren Übernahme durch das System der
an jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.                 Bank beim Kunden.

                                                                                    2.%(LQIDFKYHUWUDXW
                                                               4/12                 ZZZRNEFK
Der Benutzer ist verpflichtet, die Sicherheitsrisiken, die          Die Bank übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem
aus der Benutzung des jeweiligen Mediums (z. B. Internet,           Kunden aus mangelnder Handlungsfähigkeit seiner Person
Smart­phone etc.) entstehen, durch den Einsatz geeigneter,          oder seiner Bevollmächtigten entstehen, sofern dieser
jeweils dem aktuellen Stand der Technik entsprechender              Mangel bei geschäftsüblicher Sorgfalt nicht erkennbar ist.
Schutzmassnahmen (insbesondere Anti-Viren- und Firewall-            Ebenso wenig übernimmt sie eine Haftung für indirekte
Programme) zu minimieren. Zudem hat der Benutzer die                Schäden und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, An­
erforderlichen Updates (z. B. an den Anti-Viren- und Firewall-      sprüche Dritter oder Schäden, die aus der Nichterfüllung
Programmen) vorzunehmen.                                            vertraglicher Verpflichtungen des Kunden entstehen.

3.1.4 Reklamation des Benutzers                                     Die Bank übernimmt keine Haftung für das Endgerät des
Der Kunde verpflichtet sich, Beanstandungen elektronischer          Benutzers (z. B. Computer, Smartphone etc.), den techni­
Bankbelege sofort nach Zugang des jeweiligen Bankbele­              schen Zugang zu den jeweiligen Dienstleistungen sowie für
ges, spätestens aber innert 30 Tagen seit dessen Zugang,            die dafür notwendige Software. Ebenso wenig übernimmt
anzubringen. Andernfalls gelten die entsprechenden                  die Bank eine Haftung für allfällige Mängel bei allenfalls
elektronischen Bankbelege ohne Weiteres als genehmigt.              von ihr z. B. per Datenträger, Download etc. gelieferter oder
Diese ausdrückliche oder stillschweigende Genehmigung               empfohlener Software.
schliesst die Anerkennung und Neuerung aller in ihnen
enthaltenen Posten sowie allfälliger Vorbehalte ein.                Die Dienstleistungen werden über ein offenes, jedermann
                                                                    zugängliches Netz (z. B. Internet, Telefonnetz etc.) erbracht.
Sofern der Saldo auf dem elektronischen Bankbeleg zulasten          Die Bank übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus
des Kontoinhabers lautet, gilt dieser von ihm als Schuld            der Benützung des offenen Netzes entstehen. Insbesondere
gegenüber der Bank anerkannt, auch wenn das Konto­                  haftet die Bank nicht für Schäden, die dem Kunden als Folge
verhältnis fortgesetzt wird. Unterbleibt die elektronische          von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen,
Zustellung eines zu erwartenden elektronischen Bank­                Unterbrüchen und Verzögerungen (insbesondere in der
beleges, so hat die Reklamation so zu erfolgen, wie wenn            Verarbeitung), rechtswidrigen Eingriffen in Einrichtungen
der elektronische Bankbeleg dem Kunden im üblichen                  von Netzwerk- und/oder Telekommunikationsbetreibern,
elektronischen Geschäftsablauf zugestellt worden wäre.              Überlastung der Einrichtungen von Netzwerk- und/oder
Bei verspäteter Reklamation trägt der Kunde den hieraus             Telekommunikationsbetreibern, mutwilliger Verstopfung der
entstehenden Schaden.                                               elektronischen Zugänge durch Dritte, Störungen, Unter­
                                                                    brüchen oder anderen Unzulänglichkeiten seitens der Netz­
3.1.5 Ausschluss von Gewährleistung und Haftung                     werk- und/oder Telekommunikationsbetreiber entstehen.
Die Bank kann weder einen unbeschränkten Zugang zu
den jeweiligen Dienstleistungen noch eine unbeschränkte             Die Bank behält sich bei Feststellung von Sicherheitsrisiken
Benützung der jeweiligen Dienstleistungen gewährleisten.            zudem jederzeit vor, die jeweiligen Dienstleistungen bis
Ebenso wenig kann die Bank eine unbeschränkte Betriebs­             zu deren Behebung zu unterbrechen. Ebenso ist die Bank
bereitschaft des Internets gewährleisten. Die Bank kann keine       berechtigt, die jeweiligen Dienstleistungen für Wartungs­
Gewähr dafür übernehmen, dass die von ihr auf Wunsch des            arbeiten zu unterbrechen. Für aus diesen Unterbrüchen
Benutzers via E-Mail, Pushnachricht, SMS etc. übermittelten         oder einer Sperre gemäss Ziff. 3.1.6 allfällig entstehenden
Informationen beim Benutzer überhaupt bzw. innert nützli­           Schaden übernimmt die Bank keine Haftung.
cher Frist eintreffen.
                                                                    3.1.6 Sperre
Die Bank übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und             Der Kunde kann seinen oder den Zugang seiner Bevoll­
Vollständigkeit der von ihr im Rahmen der jeweiligen                mächtigten zu den jeweiligen Dienstleistungen der Bank
Dienst­leistungen übermittelten Daten, Informationen, Mit­          sperren lassen. Die Sperre kann nur während den üblichen
teilungen etc. (nachfolgend «Daten»). Insbesondere gelten           Geschäftszeiten der Bank verlangt werden.
die Angaben über Konten und Depots (Salden, Auszüge,
Transaktionen etc.) sowie allgemein zugängliche Informati­          Die Sperre oder Unterbrechung kann nur mit schriftlichem
onen wie die Börsen- oder Devisenkurse als vorläufig und            oder telefonischem Antrag des Kunden an die Bank und
unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die in         unter der Voraussetzung der eindeutigen Identifikation
den Dienstleistungen enthaltenen Daten stellen keine ver­           des Benutzers wieder aufgehoben werden.
bindlichen Offerten dar, es sei denn, diese seien ausdrücklich
als verbindliche Offerten gekennzeichnet.                           Die Bank ist berechtigt, den Zugang des Kunden und/oder
                                                                    eines oder aller Bevollmächtigten zu einzelnen oder allen
Die Bank schliesst die Haftung aus:                                 Dienstleistungen jederzeit, ohne Angabe von Gründen und
– Für nicht bzw. nicht fristgerecht ausgeführte Aufträge           ohne vorherige Kündigung zu sperren.
   und daraus entstehende Schäden.
– Für Schäden, die durch ihre Hilfspersonen in Ausübung            3.1.7 Bankgeheimnis
   ihrer Verrichtung verursacht werden.                             a) Allgemein
                                                                    Vgl. Ziff. 1.4 der AGB
Bei leichtem Verschulden übernimmt die Bank grund-
sätzlich keine Haftung.

                                                                                      2.%(LQIDFKYHUWUDXW
                                                                 5/12                 ZZZRNEFK
b) Internet/Smartphone etc.                                       3.1.9 Ausländische Gesetze / Import- und
Der Benutzer nimmt in Kauf, dass die Daten über ein offenes,             Exportbeschränkungen
jedermann zugängliches Netz transportiert werden. Dabei           Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass er mit der Nutzung
können die Daten unkontrolliert grenzüberschreitend               der Dienstleistungen aus dem Ausland unter Umständen
übermittelt werden, auch wenn sich Sender und Empfänger           Regeln des ausländischen Rechts verletzen kann. Es ist Sache
in der Schweiz befinden. Ebenso nimmt der Benutzer in             des Benutzers, sich darüber zu informieren. Die Bank lehnt
Kauf, dass Informationen der Bank, die sich der Benutzer          diesbezüglich jede Haftung ab.
separat via E-Mail, Pushnachricht, SMS etc. übermitteln
lässt, in der Regel unverschlüsselt erfolgen, weshalb das         Sollte der Benutzer die Dienstleistungen vom Ausland aus
Bankgeheimnis nicht gewahrt ist. Selbst bei verschlüsselter       benutzen, nimmt er insbesondere in Kauf, dass es Import-
Übermittlung bleiben Absender und Empfänger jeweils               und Exportbeschränkungen für die Verschlüsselungsalgo­
unverschlüsselt. Der Rückschluss auf eine bestehende              rithmen geben kann, gegen die er gegebenenfalls verstösst.
Bankbeziehung kann deshalb für Dritte möglich sein.
                                                                  Die Bank ist zur jederzeitigen Anpassung bzw. Beschränkung
3.1.8 Sicherheit                                                  des Umfangs der zur Verfügung stehenden Funktionen des
a) Allgemein                                                      E-Banking, ohne vorgängige Anzeige, befugt.
Aufgrund der eingesetzten Verschlüsselungen ist es grund­
sätzlich keinem Unberechtigten möglich, die vertraulichen         3.1.10 		 Kündigung
Kundendaten einzusehen. Dennoch kann auch bei allen,              Die Kündigung der Teilnahme an den jeweiligen Dienstleis­
dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Sicher­            tungen der Bank kann von beiden Parteien jederzeit und
heitsvorkehrungen sowohl auf Bank- wie auf Kundenseite            mit sofortiger Wirkung erfolgen. Die Kündigung ist schrift­
eine absolute Sicherheit nicht gewährleistet werden. Das          lich an die jeweils andere Partei zu richten. Die Bank bleibt
Endgerät (Computer, Smartphone etc.) und/oder das Netz­           trotz Kündigung berechtigt, sämtliche noch vor Erhalt der
werk des Benutzers sind Teil des gesamten Systems. Diese          Kündigung ausgelösten Transaktionen rechtsverbindlich
befinden sich jedoch ausserhalb der Kontrolle der Bank            für den Benutzer zu verarbeiten. Im Übrigen kann die Bank
und können zu einer Schwachstelle des Systems werden.             den Zugang ohne Kündigung sperren, wenn die elektroni­
b) Weitere Risiken                                                schen Dienstleistungen während einer Dauer von mindes­
Der Kunde nimmt die nachstehenden Risiken in Kauf und             tens sechs Monaten nicht benützt worden sind.
verpflichtet sich, die nachstehend aufgeführten und auf
den Internetseiten der jeweiligen Dienstleistungen ange­          3.2    Besondere Bedingungen für das E-Banking,
brachten oder in anderer Form dem Benutzer zur Verfü­                    Mobile Banking und Kundenportal
gung gestellten Sicherheitsinformationen zur Kenntnis zu
nehmen und allenfalls empfohlene Sicherheitsmassnahmen            3.2.1 Geltungsbereich
innert nützlicher Frist zu treffen:                               Die besonderen Bedingungen für das E-Banking ergänzen
– Ungenügende Systemkenntnisse und mangelnde Sicher­             und/oder ändern die Bedingungen für die elektronischen
   heitsvorkehrungen können einen unberechtigten Zugriff          Dienstleistungen und gelten für die E-Banking-, Mobile-
   erleichtern (z. B. ungenügend geschützte Speicherung           Banking- und Kundenportal-Dienstleistungen (nachfolgend
   von Daten auf der Festplatte). Es besteht die dauernde         «E-Banking-Dienstleistungen»).
   Gefahr, dass sich Computerviren auf dem Computer
   ausbreiten, wenn Kontakt mit der Aussenwelt besteht, sei       3.2.2 Leistungsangebot
   es über Computernetze (z. B. Internet) oder Datenträger.       Die jeweils von der Bank angebotenen E-Banking-Dienst­
   Der Einsatz von Anti-Viren- und Firewall-Programmen            leistungen sind auf den entsprechenden Internetseiten der
   kann das Risiko vermindern und wird dem Benutzer               Bank umschrieben.
   empfohlen. Es obliegt dem Benutzer, sich über die
   erforderlichen, jeweils dem aktuellen Stand der Technik        Die Bank behält sich jederzeitige Änderungen des Leistungs­
   entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen genau zu                angebotes vor.
   informieren.
– Es ist wichtig, dass der Benutzer nur mit Software aus         Der in diesen Bedingungen geregelte Datenaustausch
   vertrauenswürdiger Quelle arbeitet.                            bezieht sich auf Bankgeschäfte etc., die ihre Grundlage in
– Die Erstellung einer Verkehrscharakteristik durch Internet-    separaten Verträgen oder Geschäftsbedingungen (z. B. AGB,
   Provider kann niemand ausschliessen, d. h. der Provider        Depotreglement der Bank etc.) haben. Im Anwendungs­bereich
   hat die Möglichkeit, nachvollziehen zu können, wann der        der E-Banking-Dienstleistungen gehen die vorliegenden Be­
   Benutzer mit wem in Kontakt getreten ist.                      stimmungen allfälligen abweichenden Regeln der erwähnten
– Es ist möglich, dass sich ein Dritter während der Nutzung      Verträge oder Geschäftsbedingungen der Bank vor.
   des Netzes, z. B. des Internets, unbemerkt Zugang zum
   Endgerät des Benutzers verschafft.                             3.2.3 Legitimationsmittel (Selbstlegitimation)
– L ässt sich der Benutzer Informationen der Bank separat        Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen erhält, wer sich
   via E-Mail, Pushnachricht, SMS etc. übermitteln, so erfolgen   bei der Benützung durch Eingabe der für diese Dienst­
   diese in der Regel unverschlüsselt.                            leistungen gültigen Legitimationsmittel identifiziert hat.
                                                                  Die Bank stellt dem Kunden/Bevollmächtigten (nachstehend
                                                                  «Benutzer») die entsprechenden Legitimationsmittel zur
                                                                  Verfügung.

                                                                                    2.%(LQIDFKYHUWUDXW
                                                               6/12                 ZZZRNEFK
Der Versand der Legitimationsmittel erfolgt an die der              3.2.4 Sorgfaltspflichten des Benutzers
Bank bekannte Zustelladresse des Benutzers. Der Kunde               Der Benutzer ist jeweils verpflichtet, das erste ihm von der
nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass                Bank mitgeteilte Passwort unverzüglich nach Erhalt und
die Bank nicht kontrollieren kann, wer die Legitimations­           später regelmässig zu ändern. Das Passwort darf nicht aus
mittel entgegennimmt und benützt. Insbesondere bei                  leicht ermittelbaren Kombinationen (wie Telefonnummer,
juristischen Personen und/oder der Zustellung an eine               Geburtsdatum, Autokennzeichen etc.) bestehen.
Geschäftsadresse ist es allein Sache des Kunden, die
Entgegennahme der Legitimationsmittel sowie deren                   Der Benutzer ist verpflichtet, alle Identifikationsmerkmale
Verwendung zu überwachen.                                           besonders sorgfältig und voneinander getrennt aufzube­
                                                                    wahren. Der Benutzer ist sodann verpflichtet, sowohl das
Als Legitimationsmittel gelten dabei                                zweite als auch das dritte Identifikationsmerkmal geheim
a) die dem Benutzer von der Bank zugestellte Vertrags­              zu halten und gegen missbräuchliche Verwendung durch
     nummer (1. Identifikationsmerkmal);                            Unbefugte zu schützen. Insbesondere dürfen weder das
b) sein persönliches, selbst wählbares Passwort (2. Identifi­       zweite noch das dritte Identifikationsmerkmal ungeschützt
     kationsmerkmal) und                                            auf dem Endgerät des Benutzers (z. B. Computer oder
c) ein von der Bank zur Verfügung gestelltes oder                   Smartphone) abgelegt oder sonst wo aufgezeichnet werden.
     schriftlich akzeptiertes Identifikationsmerkmal                Ebenso wenig dürfen Identifikationsmerkmale Dritten
     (3. Identifikationsmerkmal).                                   ausgehändigt oder sonst wie zugänglich gemacht werden.
                                                                    E-Mails, die angeblich von der Bank stammen und den
Die Bank behält sich die Einführung anderer Identifikations­        Benutzer zur Eingabe oder Bekanntgabe seiner Identifikati­
merkmale vor.                                                       onsmerkmale auffordern oder Links zu angeblichen Login-
                                                                    Seiten beinhalten, sind sofort zu löschen.
Wer sich so legitimiert, gilt der Bank gegenüber als Berech­
tigter zur Benützung der entsprechenden Dienstleistun­              Der Kunde trägt sämtliche Folgen, die sich aus der –
gen. Die Bank darf ihn daher im Rahmen und Umfang der               auch missbräuchlichen – Verwendung seiner oder der
vom Benutzer bezogenen Dienstleistungen ohne weitere                Legitimations­mittel seiner Bevollmächtigten ergeben.
Überprüfung seiner Berechtigung z. B. Abfragen tätigen bzw.
verfügen lassen oder von ihm Aufträge und Mitteilungen als          Besteht Anlass zur Befürchtung, dass unberechtigte Dritt­
rechtsverbindlich entgegennehmen; dies gilt auch, wenn              personen Kenntnis eines Legitimationsmittels/mehrerer
es sich bei dieser Person nicht um den tatsächlich Berech­          Legitimationsmittel des Benutzers gewonnen haben, so
tigten handelt. Die Bank hat indessen das Recht, jederzeit          hat der Benutzer das entsprechende Legitimationsmittel
und ohne Angabe von Gründen die Ausführung von                      unverzüglich zu wechseln bzw. zu ändern. Ist dies nicht
Dienstleistungen abzulehnen und darauf zu bestehen, dass            möglich, hat der Benutzer den Zugang zu den entspre­
sich der Benutzer in anderer Form (z. B. durch Unterschrift         chenden Dienstleistungen unverzüglich sperren zu lassen
oder durch persönliche Vorsprache) legitimiert.                     bzw. durch dreimalige Eingabe eines falschen Passwortes
                                                                    oder eines falschen Sicherheitscodes selber zu sperren.
Der Kunde anerkennt vorbehaltlos sämtliche Geschäfte,
welche im Rahmen der E-Banking-Dienstleistungen unter               Wird im Rahmen eines Legitimationsverfahrens mit der
Verwendung seiner Legitimationsmittel oder derjenigen               Option Transaktionsbestätigung von der Bank eine entspre­
des/der Bevollmächtigten getätigt werden. Desgleichen               chende Bestätigung verlangt, ist der Benutzer verpflichtet,
gelten sämtliche Instruktionen, Aufträge und Mitteilungen,          die ihm von der Bank übermittelten Daten (z. B. auf sein
welche die Bank auf diesem Weg erreichen, als vom Kunden            Smartphone) mit dem ihm vorliegenden Originalbeleg zu
verfasst und autorisiert.                                           vergleichen und auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Sind
                                                                    nach Ansicht des Benutzers die von der Bank übermittelten
Die Bank behält sich vor, vom Benutzer, der ein Legitima­           Daten korrekt, muss der Benutzer, sofern er den entspre­
tionsverfahren mit der Option Transaktionsbestätigung               chenden Auftrag zu erteilen wünscht, diesen Auftrag bestä­
gewählt hat (z. B. CrontoSign Swiss), eine Überprüfung              tigen (z. B. mittels Eingabe des von der Bank übermittelten
des Auftrags durch Bestätigung der Transaktion gemäss               Cronto-Codes). Sind nach Ansicht des Benutzers die von der
Ziff. 3.2.4 zu verlangen. Erfolgt in diesen Fällen seitens des      Bank übermittelten Daten nicht korrekt, ist der Benutzer ver­
Benutzers keine Transaktionsbestätigung, so gilt der Auf­           pflichtet, die Transaktion abzubrechen. Sofern keine Transak­
trag als vom Benutzer nicht erteilt, weshalb dieser von der         tionsbestätigung erfolgt, gilt der Auftrag als nicht erteilt und
Bank nicht zu bearbeiten ist.                                       ist deshalb von der Bank nicht zu bearbeiten.

Die Bank trifft gewissenhafte und umfassende Vorkehrun­             3.2.5 Börsenaufträge
gen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu               Börsenaufträge können nicht rund um die Uhr ausgeführt
gewähr­leisten. Aufgrund der bei der Bank eingesetzten              werden. Ihre Verarbeitung hängt unter anderem von tech­
Verschlüsselung ist es grundsätzlich keinem Unberechtig­            nischen Voraussetzungen, den Geschäftszeiten/-tagen
ten möglich, vertrauliche Kundendaten einzusehen. Den­              der Bank, den Handelszeiten/-tagen des entsprechenden
noch kann auch bei allen dem neusten Stand der Technik              Börsen­platzes und den Arbeitszeiten/der Feiertagsregelung
entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen, sowohl auf                  der betroffenen Verarbeitungsstelle ab.
Bank- wie auch auf Kundenseite, keine absolute Sicherheit
gewährleistet werden.

                                                                                       2.%(LQIDFKYHUWUDXW
                                                                 7/12                  ZZZRNEFK
Erteilt der Benutzer Börsenaufträge, verpflichtet er sich, sich    3.3.3 Erfüllungsort und Zugang des Bankbeleges
an die entsprechenden einschlägigen Normen, die das                Als Erfüllungsort für die elektronische Zustellung von Bank­
jeweilige Geschäft und den jeweiligen Börsenplatz regeln,          belegen gilt der elektronische Briefkasten des Benutzers
zu halten. Zudem nimmt der Benutzer zur Kenntnis, dass             innerhalb des E-Bankings. Die Bank ist jedoch berechtigt,
bezüglich sämtlicher Wertschriftentransaktionen keine per­         die Bankbelege ohne Grundangabe jederzeit nur bzw.
sönliche Beratung durch die Bank vorgenommen wird. Der             auch in Papierform zuzustellen.
Benutzer bestätigt, dass er mit den Gepflogenheiten und
Usanzen des Börsengeschäftes vertraut ist, insbesondere die        Die elektronischen Bankbelege gelten als an dem Tag
Strukturen und Risiken der einzelnen Geschäftsarten kennt.         ordnungsgemäss zugestellt, an dem diese via E-Banking
                                                                   abrufbar sind. Mit dem Zugang des einzelnen Bankbeleges
Die Bank ist berechtigt, Börsenaufträge des Benutzers              beginnen die jeweiligen Fristen, so insbesondere die Rekla­
zurückzuweisen oder zu stornieren, sofern diese mit den            mationsfrist, zu laufen.
einschlägigen Normen, die das jeweilige Geschäft und den
jeweiligen Börsenplatz regeln, nicht im Einklang stehen.           3.3.4 Mitteilungs- und Rechenschaftspflichten
                                                                   Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass die Bank durch
Der Benutzer verpflichtet sich, die jeweils gültige Broschüre      die elektronische Zustellung der Bankbelege insbesondere
«Besondere Risiken im Effektenhandel» sowie die in den             ihre Mitteilungs- und Rechenschaftspflichten erfüllt.
Dienstleistungen des E-Bankings enthaltenen Risikoinforma­
tionen zu konsultieren.                                            3.3.5 Aufzeichnung und Aufbewahrung von
                                                                          Bankbelegen
3.2.6 Datenschutz                                                  Der Kunde ist im Rahmen allfälliger gesetzlicher Vorschrif­
Beansprucht der Kunde eine auf SMS basierte Dienstleis­            ten insbesondere für den Inhalt, die Aufzeichnung und
tung (z. B. im Rahmen des Legitimationsverfahrens SMS-             Aufbewahrung der elektronischen Bankbelege selbst
Code oder von Alertfunktionen), nimmt er zur Kenntnis und          verantwortlich.
erklärt sich damit einverstanden, dass die Bank die vom
Benutzer ausgewählte Telefonnummer und die an ihn zu               Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der einzelne elektro­
übertragenden Daten an die für den SMS-Versand notwen­             nische Bankbeleg dem Benutzer in seinem elektronischen
digen und in der Schweiz domizilierten Telekommunikati­            Briefkasten innerhalb des E-Bankings jeweils während
onsunternehmen weiterleitet.                                       mindestens 90 Tagen seit dessen Zugang zur Verfügung
                                                                   gestellt wird und nach Ablauf dieser Frist elektronisch nicht
3.3    Besondere Bedingungen für die elektronische                 mehr verfügbar ist. Eine kostenpflichtige Nachbestellung
       Zustellung von Bankbelegen via E-Banking                    nicht mehr verfügbarer Belege ist möglich.

3.3.1 Geltungsbereich                                              3.3.6 Deaktivierung
Die besonderen Bedingungen für die elektronische Zustel­           Der Kunde kann die Bank jederzeit beauftragen, ihm
lung von Bankbelegen via E-Banking (nachstehend «elektro­          die Belege seiner Bankgeschäfte ausschliesslich wieder
nische Bankbelege» genannt) der Bank ergänzen und/oder             in Papierform zuzustellen. Bei bestimmten Produkten
ändern die Bedingungen für elektronische Dienstleistungen          kann dies einen Produktewechsel zur Folge haben. Der
(Allgemeine Bedingungen und Besondere Bedingungen                  Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von der Bank bereits
für das E-Banking und Mobile Banking) und gelten für die           zur Verfügung gestellten elektronischen Bankbelege als
elektronische Zustellung von Bankbelegen via E-Banking             zugestellt gelten.
und Mobile Banking.
                                                                   3.3.7 Konditionen/Preise
3.3.2 Leistungsangebot                                             Die Bestellung zusätzlicher Bankbelege in Papierform
Das Leistungsangebot der via E-Banking elektronisch zur            oder elektronischer Form ist kostenpflichtig. Die Preise für
Verfügung stehenden Bankbelege ist auf den entsprechen­            diese von der Bank zu erbringenden Leistungen richten
den Internetseiten der Bank umschrieben.                           sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Änderungen
                                                                   bzw. Anpassungen dieser Preise werden dem Kunden in
Der Kunde beauftragt die Bank, ihm die Belege seiner               geeigneter Form mitgeteilt, so z. B. auf der Website der
Bankgeschäfte elektronisch zuzustellen. In diesem Fall ist         Bank. Ohne schriftlichen Widerspruch gelten Änderungen
die Bank berechtigt, dem Kunden per sofort die entspre­            auf jeden Fall mit der nächsten Nutzung der E-Banking-
chenden Bankbelege elektronisch via E-Banking zuzu­                Dienstleistungen als genehmigt.
stellen. Die Bank behält sich jederzeit Änderungen des
Leistungsangebotes vor.                                            3.4    Bedingungen für die Dienstleistung eBill
                                                                          via E-Banking
Die in diesen Bedingungen geregelte elektronische Zustel­
lung von Bankbelegen bezieht sich auf Bankgeschäfte etc.,          3.4.1 Einleitung
die ihre Grundlage in separaten Verträgen oder Geschäfts­          eBill ist eine Dienstleistung der SIX Paynet AG, die dem
bedingungen (z. B. AGB, Depotreglement etc.) haben. Im             Kunden den Empfang von elektronischen Rechnungen
Anwendungsbereich der elektronischen Zustellung von                (eBill-Rechnungen) ermöglicht. Diese Rechnungen kann
Bankbelegen via E-Banking gehen die vorliegenden Be­               der Benutzer via E-Banking im eBill-Portal einsehen,
stimmungen allfälligen abweichenden Regeln der erwähnten           begleichen oder ablehnen.
Verträge oder Geschäftsbedingungen der Bank vor.

                                                                                      2.%(LQIDFKYHUWUDXW
                                                                8/12                  ZZZRNEFK
3.4.2 Elektronische Rechnungen                                  b)   Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die detaillierten
a) Zur Nutzung der Funktion eBill muss der Kunde über                Rechnungsinformationen während mindestens 90 Ta­
    das E-Banking der Bank beim eBill-System angemeldet              gen beim Rechnungssteller abrufbar und nach Ablauf
    sein. Der Kunde stimmt mit der Anmeldung zu, in einem            dieser Frist nicht mehr verfügbar sind. Er nimmt zur
    Verzeichnis geführt zu werden, das auch für die am               Kenntnis, dass weder die SIX Paynet AG noch die Bank
    eBill-System teilnehmenden Rechnungssteller einsehbar            die detaillierten Rechnungsinformationen archivieren.
    (Look-up-Funktion) ist. Mit der Look-up-Funktion können
    teilnehmende Rechnungssteller nach dem Kunden aktiv         3.4.5 Deaktivierung
    suchen und ihm eBill-Rechnungen zustellen.                  Benutzer können die Dienstleistung eBill jederzeit deakti­
b) Der Benutzer bestimmt, von welchen Rechnungsstellern         vieren. Die Kündigung der Dienstleistung eBill kann ferner
    er via SIX Paynet AG elektronische Rechnungen empfan­       schriftlich erfolgen. Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass
    gen will. Zu diesem Zweck meldet er sich bei den ge­        bereits freigegebene elektronische Rechnungen im E-Ban­
    wünschten Rechnungsstellern direkt an. Die detaillierten    king dennoch pendent bleiben und ausgeführt werden. Ein
    Rechnungsinformationen (z. B. die Auflistung einzelner      Widerruf oder Änderungen dieser Zahlungsaufträge müssen
    Telefonate, einzelne Kreditkartenbezüge etc.) werden        über das E-Banking erfolgen.
    vom jeweiligen Rechnungssteller zur Verfügung gestellt.
    Beim Zugriff auf die Rechnungsdetails der Rechnungs­        3.4.6 Weiterleitung von Daten an die SIX Paynet AG
    steller verlässt der Teilnehmer den geschützten Bereich     Der Benutzer nimmt zur Kenntnis und ist damit einver­
    des E-Bankings, allfällige Rückschlüsse auf bestehende      standen, dass die Bank die für die Abwicklung notwendigen
    Bankverbindungen des Teilnehmers können systembe­           Benutzer­daten an die SIX Paynet AG weiterleitet. Die
    dingt nicht ausgeschlossen werden.                          Benutzerdaten werden ausschliesslich zur Abwicklung der
c) Die Bank prüft weder die geschäftliche Grundlage             Dienstleistung eBill weitergegeben.
    noch die inhaltliche Richtigkeit der elektronischen
    Rechnungen.                                                 3.4.7 Konditionen/Preise
d) Allfällige Beanstandungen sowie Meinungsverschieden­         Die Preise für die von der Bank zu erbringenden Leistungen
    heiten diesbezüglich sind vom Benutzer direkt und           richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Änderungen
    ausschliesslich mit dem betreffenden Rechnungssteller       bzw. Anpassungen dieser Preise werden dem Kunden in
    zu regeln. Die Bank nimmt keine Einsicht in die detail­     geeigneter Form mitgeteilt.
    lierten Rechnungsinformationen.
e) Der Benutzer akzeptiert, dass dem jeweiligen Rech­           Zusätzliche Dienstleistungen, die der Benutzer selbst von
    nungssteller Informationen über die Ablehnung einer         SIX Paynet AG bezieht, werden direkt von dieser in Rech­
    Rechnung (inkl. Widerruf der Ablehnung) über die SIX        nung gestellt.
    Paynet AG weitergeleitet werden.
f) Der Benutzer erhält die Möglichkeit, sich direkt von SIX     3.4.8 Beizug von Dritten
    Paynet AG via E-Mail über den Eingang einer neuen           a) Die Bank behält sich das Recht vor, die Erfüllung ihrer
    Rechnung informieren zu lassen. Diese Information               aus diesem Vertrag entstehenden Verpflichtungen je­
    erfolgt systembedingt über ungeschützte Netze und               derzeit vollumfänglich oder auch teilweise auf Dritte zu
    geniesst somit keinen Vertraulichkeitsschutz.                   übertragen, ohne den Benutzer darüber benachrichti­
                                                                    gen zu müssen. Die Bank verpflichtet sich in diesem Fall,
3.4.3 Zahlungen                                                     die notwendigen Sicherheitsmassnahmen – insbeson­
a) Die vom Benutzer zur Zahlung freigegebenen Rech­                 dere im Zusammenhang mit dem Bankgeheimnis und
    nungen sind als Zahlungsaufträge im E-Banking unter             Datenschutz – zu ergreifen.
    «Pendent» ersichtlich und können durch den Benutzer         b) Sollte der Kunde Dritte beiziehen oder Drittsoftware-
    bis zum Zeitpunkt der Ausführung geändert oder ge­              Applikationen einsetzen, so macht er dies auf eigenes
    löscht werden.                                                  Risiko. In diesem Zusammenhang ist jegliche Haftung
b) Die Ausführung der Zahlung kann von der Bank nach                der Bank ausgeschlossen.
    freiem Ermessen verweigert werden, falls beispielsweise
    die Deckung fehlt bzw. der Rahmen einer gesprochenen        3.4.9 Haftung
    Kreditlimite überschritten wird.                            Die Bank lehnt die Haftung bei Schäden aus Übermittlungs­
                                                                fehlern, technischen Mängeln, Störungen, Betriebsausfällen
3.4.4 Aufzeichnung und Aufbewahrung von Daten                   oder rechtswidrigen Eingriffen in Übermittlungsnetze, EDV-
a) Der Kunde ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften        Systeme/Computer des Kunden oder der SIX Paynet AG
    insbesondere für den Inhalt, die Aufzeichnung und           ab. Aus wartungstechnischen Gründen übernimmt die Bank
    Aufbewahrung der elektronischen Rechnungen und              keine Gewähr für einen jederzeit störungsfreien, ununterbro­
    der detaillierten Rechnungsinformationen selbst verant­     chenen Zugang zu eBill.
    wortlich (insbesondere Art. 957 ff. OR und Art. 53/59 des
    Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer etc.). Die Bank      3.4.10 Inkrafttreten und Dauer
    empfiehlt, sämtliche Rechnungen abzuspeichern resp.         Diese Bedingungen treten mit deren Annahme durch den
    auszudrucken. Buchführungspflichtigen Teilnehmern           Benutzer und der Zuteilung der «eBill-Nummer» in Kraft
    wird empfohlen, vor der Nutzung der eBill-Dienstleistung    und sind auf unbestimmte Dauer gültig.
    mit ihrer Revisionsstelle Kontakt aufzunehmen, um die
    Konformität mit der «Verordnung über die Führung und
    Aufbewahrung der Geschäftsbücher» abzusprechen.

                                                                                  2.%(LQIDFKYHUWUDXW
                                                            9/12                  ZZZRNEFK
3.5   Bedingungen für die Online-Identifikation               4.3 Mehrzahl von Kunden
                                                              Wird der Depotvertrag von mehreren Kunden mit der Bank
3.5.1 Allgemeines                                             eingegangen, so können sie je einzeln über die Depotwerte
Die Bank ermöglicht Kunden die Eröffnung eines Kontos         verfügen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
über das Internet. Sie behält sich vor, die Geschäftsbezie­
hung trotz Erfüllung der von der Bank für die Online-Iden­    Für Forderungen der Bank aus dem Depotvertrag haften
tifikation vorgegebenen Anforderungen, ohne Angabe von        die Kunden solidarisch.
Gründen, abzulehnen.
                                                              4.4 Sorgfaltspflicht und Haftung
Der Kunde anerkennt, dass die Nutzung von gewissen            Die Bank verwahrt, verbucht und verwaltet die Depotwerte
Produkten bei der Online-Identifikation ausgeschlossen        mit der geschäftsüblichen Sorgfalt. Dabei haftet die Bank
ist oder eine vorgängige Schaltervorsprache erfordert.        für sich und ihre Hilfspersonen nur, sofern sie ein schweres
                                                              Verschulden trifft. Bei Drittverwahrung haftet die Bank nur
3.5.2 Datenschutz                                             für gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion der direkt
Die persönlichen Daten des Kunden (hochgeladene Fotos         nachfolgenden Drittverwahrungsstelle. Die Bank haftet
und Dokumente) werden für einen Zeitraum von zehn Jahren      aber nicht, wenn der Kunde die Verwahrung bei einer nicht
nach Beendigung der Geschäftsbeziehung auf Bankservern        von der Bank empfohlenen Verwahrungsstelle verlangt
gespeichert und für interne Zwecke verwendet.                 hat. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass Wertrechte im
                                                              Ausland verwahrt werden können, unabhängig der Art der
Im Übrigen wird auf Ziffer 1.4 der AGB verwiesen.             Aufsicht über die Verwahrungsstelle.

3.5.3 Haftung                                                 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bank zur Beschaf­
Der Verantwortung für das Endgerät des Benutzers, den         fung von weiteren Informationen durch Drittverwahrer
technischen Zugang sowie die dafür notwendige Software        angehalten werden kann. Der Kunde erteilt der Bank auf
liegt beim Benutzer. Die Bank lehnt jegliche Haftung ab.      Anfrage die verlangten Informationen.

Im Übrigen gilt Ziffer 3.1.5 der AGB.                         4.5 Einlieferung
                                                              Die Bank kann in- und ausländische Depotstellen beauftragen,
4. Depotbestimmungen                                          für sie als Ein- und Auslieferungsstelle tätig zu sein.

4.1   Depotwerte                                              Die Bank übergibt dem Kunden bei physischer Einlieferung
Die Bank übernimmt zur Verwahrung und Verwaltung              von Depotwerten eine Empfangsbestätigung, die unter
(Depotvertrag):                                               dem Vorbehalt der Prüfung der eingelieferten Depotwerte
a) Wertpapiere aller Art, insbesondere auch Global­urkunden   auf Richtigkeit, Vollzähligkeit und Lieferbarkeit steht. Bei
b) Bucheffekten                                               Einlieferung von im Ausland lieferbarer Depotwerte bleiben
c) Edelmetalle und Münzen                                     die dortigen Usanzen vorbehalten.
d) Geld- und Kapitalmarktanlagen sowie andere nicht
    verbriefte Rechte (Wertrechte)                            Der Kunde haftet gegenüber der Bank für alle sichtbaren
e) Dokumente und Wertgegenstände, sofern sie zur Auf­         oder versteckten Mängel, unbesehen des Zeitpunktes der
    bewahrung geeignet sind                                   Entdeckung und im Rahmen der Börsenusanzen für die
                                                              Regularität und Lieferbarkeit der von ihm eingelieferten
Die Bank ist befugt, eingelieferte Depotwerte auf Echtheit    Depotwerte. Für nicht kotierte Wertschriften gelten die na­
und Sperrmeldungen zu prüfen bzw. durch Dritte prüfen         tionalen bzw. internationalen Usanzen des Effektenhandels.
zu lassen.
                                                              Die Einlieferung gilt als definitiv erfolgt, sobald sie von der
Die Bank muss insbesondere Verkaufs- und Lieferaufträge       Verwahrungsstelle verbucht und bestätigt worden ist. Für
sowie Verwaltungshandlungen erst nach abgeschlossener         die übrigen Depoteingänge, die keine physische Einliefe­
Prüfung und allfälliger Umregistrierung vornehmen. Der        rung darstellen, gelten die Eingangsanzeigen oder Abrech­
Depotinhaber trägt den Schaden für dadurch verspätet oder     nungen als Einlieferungsbestätigungen.
nicht ausgeführte Aufträge und Handlungen, ausser die
Bank verletzt die geschäftsübliche Sorgfalt.                  Bei Tod, Verlust der Handlungsfähigkeit oder Konkurs des
                                                              Depotinhabers erlischt der Vertrag nicht.
Die Bank kann ohne Angabe von Gründen die Entgegen­
nahme von Depotwerten ablehnen.                               4.6 Art und Ort der Aufbewahrung
                                                              Die Bank ist berechtigt, die Depotwerte in eigenem oder
4.2 Vergütung                                                 im Namen des Kunden, in beiden Fällen aber auf Rechnung
Der Kunde schuldet der Bank für die Aufbewahrung, Verbu­      und Gefahr des Kunden bei einer Verwahrungsstelle ihrer
chung und Verwaltung der Depotwerte sowie für übrige          Wahl im In- oder Ausland aufbewahren bzw. verbuchen
depotwertbezogene Aufwendungen eine Vergütung                 zu lassen. Der Kunde ist somit ausdrücklich damit einver­
gemäss geltender Preisliste. Die Bank kann die Preisliste     standen, dass seine Depotwerte im Ausland drittverwahrt
jederzeit anpassen, rechtsverbindlich neu festlegen und       werden können.
gemäss Ziff. 1.10 der AGB dem Kunden bekannt geben.

                                                                                 2.%(LQIDFKYHUWUDXW
                                                          10/12                  ZZZRNEFK
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