Basisdokumente - Obwaldner Kantonalbank
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Basisdokumente Stand 1. Januar 2022 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die Bank weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Schutzbereich des Bankkundengeheimnisses auf das Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen schweizerische Territorium begrenzt ist. Alle ins Ausland (AGB) dienen einer klaren Regelung der vertraglichen gelangenden Daten geniessen somit nach schweizerischem Beziehungen zwischen dem Kunden und der Obwaldner Recht keinen Schutz mehr. Kantonalbank (nachfolgend «Bank» genannt). Zusammen mit dem Basisvertrag und den weiteren Bedingungen Die Bank weist darauf hin, dass namentlich bei Zahlungs bilden sie die Basisdokumente der Bank. Im Sinne einer verkehrs-, Wertschriften- und anderen Transaktionen leichteren Lesbarkeit schliesst die männliche Sprachform sowie bei der Nutzung von E-Mail und E-Banking Kunden in diesem Dokument auch weibliche Personen ein. daten ins Ausland gelangen und damit nicht mehr dem Schutz des schweizerischen Rechts unterstellt sind. Aus 1.1 Verfügungsberechtigung ländische Gesetze und behördliche Anordnungen können Die der Bank schriftlich bekannt gegebene Unterschriften zum Beispiel die Weitergabe dieser Daten an Behörden regelung gilt ihr gegenüber bis zu einem an sie gerichteten oder andere Dritte vorsehen. Dies kann im Zusammen schriftlichen Widerruf, ungeachtet anderslautender Handels hang mit SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial registereinträge und Veröffentlichungen. Telecommunication) auch Daten von inländischen Trans aktionen in Schweizer Franken betreffen. 1.2 Unterschriften- bzw. Legitimationsprüfung Die Bank prüft die Unterschriften des Kunden und dessen 1.4.2 Transaktionen und Dienstleistungen, welche Vertreter (gesetzlicher Vertreter, Bevollmächtigter) mit der die Offenlegung von Daten des Kontoinhabers banküblichen Sorgfalt. Den aus dem Nichterkennen von erfordern Legitimationsmängeln und Fälschungen entstehenden Der Kontoinhaber anerkennt, dass die Offenlegung von Schaden trägt der Kunde, sofern die Bank die geschäfts seinen Daten gegenüber Dritten im Zusammenhang mit übliche Sorgfalt angewendet hat. Transaktionen oder Dienstleistungen, welche die Bank im Namen des Kontoinhabers ausführt oder für ihn erbringt, 1.3 Fehlende Handlungsfähigkeit erforderlich werden kann. Der Kunde trägt den der Bank allenfalls entstehenden Schaden, der aus fehlender Handlungsfähigkeit seiner Als Dritte kommen insbesondere die Pfandbriefzentrale, Person oder seines Vertreters entsteht, es sei denn, die Börsen und ihre Meldestellen, Depotbanken, Zentral fehlende Handlungsfähigkeit sei im Amtsblatt des Kantons verwahrer, Broker, Transaktionsregister, Emittenten sowie Obwalden publiziert worden und bezüglich derjenigen Aufsichtsbehörden oder andere Behörden infrage. des Vertreters sei der Bank schriftlich Mitteilung gemacht worden. Die Haftung der Bank für einen allfälligen Schaden Hält es die Bank angemessenerweise für notwendig, Daten des Kunden ist in jedem Fall ausgeschlossen. des Kontoinhabers im Zusammenhang mit den betreffen den Transaktionen und Dienstleistungen gegenüber einem 1.4 Datenschutz und Bankkundengeheimnis Dritten offenzulegen, um seitens der Bank die Einhaltung aller geltenden Gesetze und Vorschriften, Sanktionen und 1.4.1 Verarbeitung von Daten des Kunden Usanzen sowie die von Dritten formulierten Anforderungen Im Zusammenhang mit ihrer Geschäftsbeziehung zum sicherzustellen, so ermächtigt der Kontoinhaber und beauf Kontoinhaber ist die Bank verpflichtet, alle Daten des Konto tragt die Bank hiermit, diese offenzulegen. inhabers im Einklang mit den Gesetzen und Vorschriften zum Datenschutz und zum Bankkundengeheimnis zu behandeln. 1.4.3 Nutzung von elektronischen Verifizierungsplattformen Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bank seine Kunden Der Kontoinhaber ermächtigt die Bank zur Nutzung von daten (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.), Vertragsdaten behördlichen Webseiten (z. B. Handelsregister) oder (Geschäftseröffnungsdaten, Vertragsbeginn, Vertragsdauer ähnlichen Verifizierungsplattformen Dritter im Zusammen etc.) und Marketingdaten (Bedürfnisse, Wünsche etc.) bear hang mit der Eröffnung oder Aufrechterhaltung der beitet. Auskunfts- und Berichtigungsgesuche nach Daten Geschäftsbeziehung, um die Identität, die Unterschrift, die schutzgesetz sind schriftlich an die Bank zu richten. Dokumente usw. des Kontoinhabers zu überprüfen. Der 2.%(LQIDFKYHUWUDXW 1/12 ZZZRNEFK
Kontoinhaber anerkennt die Risiken im Zusammenhang mit 1.8 Übermittlungsfehler der elektronischen Übermittlung von Daten zwischen der Den aus der Benutzung von Post, Telefon, Telefax, E-Mail, Bank und den Verifizierungsplattformen und akzeptiert, E-Banking, Mobile-Banking, Internet, anderen Übermittlungs dass diese möglicherweise Rückschlüsse auf das Bestehen arten oder Transportanstalten, namentlich aus Verlust, Ver einer Bankbeziehung schliessen kann. spätung, Missverständnissen, Verstümmelungen, Unregel mässigkeiten oder Doppelausfertigungen entstehenden 1.4.4 Andere Situationen Schaden trägt der Kunde, sofern die Bank kein schweres Die Bank wird vom Kontoinhaber bezüglich seiner Daten Verschulden trifft. von ihren Geheimhaltungspflichten, einschliesslich der Verpflichtungen des Bankkundengeheimnisses befreit, 1.9 Mangelhafte Ausführung von Aufträgen um die berechtigten Interessen der Bank zu wahren, recht Wenn infolge Nichtausführung oder mangelhafter Ausfüh liche und regulatorische Pflichten der Bank einzuhalten rung von Aufträgen – Handelsaufträge für Geschäfte betref oder die Anforderungen von Aufsichtsbehörden und fend Wertschriften, Optionen, Futures, Devisen ausgenom anderen staatlichen Stellen zu erfüllen. men – Schaden entsteht, so haftet die Bank lediglich für den Zinsausfall, es sei denn, sie sei im Einzelfall auf die drohende Im Übrigen verweist die Bank betreffend weiteren Gefahr eines darüber hinausgehenden Schadens schriftlich Informationen zu Erfassung, Nutzung und Weitergabe und unverzüglich durch den Kunden hingewiesen worden. der persönlichen Daten des Kunden sowie seiner damit zusammenhängenden Rechte insbesondere auf die 1.10 Kontoverkehr, Gebühren, Zinsen Datenschutzerklärung. Diese ist abrufbar unter Der Rechnungsabschluss mit Gutschrift bzw. Belastung der www.okb.ch/datenschutz. vereinbarten oder üblichen Zinsen, Kommissionen, Spesen und Steuern erfolgt gemäss separater Vereinbarung oder 1.5 Aufzeichnung von Telefongesprächen und bei deren Fehlen nach Wahl der Bank, in der Regel viertel sonstiger elektronischer Kommunikation jährlich, halbjährlich oder jährlich. In diesem Zusammen Der Kunde anerkennt und erklärt sich damit einverstanden, hang ist die Bank zur direkten Belastung auf dem Konto des dass Telefongespräche, Videoaufzeichnungen und andere Kunden ermächtigt. elektronische Kommunikation zwischen der Bank und dem Kontoinhaber oder jeder anderen Person, die vom Konto Die Bank ist berechtigt, ihre Zins- und Kommissionsansätze, inhaber eine Vollmacht über das Konto/die Konten des Gebühren, Spesen und weiteren Vergütungen jederzeit, Kontoinhabers erhalten hat, aufgezeichnet und archi namentlich bei geänderten Geld- und Kapitalmarktverhält viert werden können, wenn dies der Branchenusanz (z. B. nissen, abzuändern und auch Negativzinsen auf Guthaben Börsenaufträge) und den technischen Notwendigkeiten zu erheben. Die Bank behält sich vor, neue Gebühren (z. B. Alarmorganisation) entspricht oder der Qualitätssi einzuführen, namentlich anstelle eines Negativzinses eine cherung dient. Die Aufzeichnungen können bei Gerichts-, Gebühr für Liquiditätshaltung in Rechnung zu stellen bzw. Schieds- oder regulatorischen Verfahren als Beweismittel zu belasten. Der Kunde wird hiervon durch Zustellung, Ver verwendet werden. öffentlichung auf der Website der Bank (www.okb.ch), durch Anschlag in den Bankräumen oder auf andere geeignete 1.6 Outsourcing Weise (z. B. Newsletter) in Kenntnis gesetzt. Ab Datum der Die Bank ist befugt, verschiedene Dienstleistungen oder Bekanntgabe sind die geänderten Ansätze ohne Weiteres gesamte Geschäftsbereiche (z. B. Informatik, Zahlungs verbindlich. Neu eingeführte Konditionen bzw. Änderungen verkehr, Kartengeschäft, Wertschriftenberatung und gelten als genehmigt, wenn der Kunde die betroffene -verwaltung, Compliance-Funktionen, Datenaufbewahrung, Dienstleistung bzw. das betroffene Produkt nicht innert interne Revision) an ausgewählte Geschäftspartner zu 30 Tagen ab Bekanntgabe kündigt. übertragen (Outsourcing), wobei das Bankkunden geheimnis bezüglich der Kundendaten gegenüber Dritten Die Bank führt das Konto des Kunden ohne anderslautende vollumfänglich gewahrt bleibt. Vereinbarung auf reiner Guthabenbasis. Überzüge des Kontos sind somit nicht gestattet. 1.7 Mitteilungen der Bank Mitteilungen der Bank an den Kunden gelten als erfolgt, Liegen vom Kunden verschiedene Aufträge vor, deren wenn sie an die letzte vom Kunden bekannt gegebene Gesamtbetrag sein verfügbares Guthaben oder den ihm Adresse oder gemäss seinen letzten Weisungen abge- gewährten Kredit übersteigt, so ist die Bank berechtigt, sandt worden sind. Banklagernd zu haltende Post gilt als ohne Rücksicht auf Datum oder zeitlichen Eingang nach zugestellt am Datum, das sie trägt. eigenem Ermessen zu bestimmen, welche Aufträge ganz, teilweise oder gar nicht auszuführen sind. Sofern der Kunde mit der Bank einen elektronischen Kommunikationskanal vereinbart hat, gelten Mitteilungen Bei eingehenden Zahlungen zugunsten eines Kunden, der als zugestellt, sobald sie auf diesem Kanal für den Kunden bei der Bank mehrere Schuldpositionen hat, ist die Bank erstmalig verfügbar sind. berechtigt, zu bestimmen, auf welche Schuldpositionen die Zahlungen anzurechnen sind. Die Bank ist zur Verrechnung einer NKK (Nichtkündigungskommission) berechtigt, wenn die Rückzugsbedingungen einer Kontoart nicht eingehalten werden. 2.%(LQIDFKYHUWUDXW 2/12 ZZZRNEFK
Die Bank ist weiter berechtigt, irrtümlich verbuchte Trans Unterbleibt eine zu erwartende Anzeige der Bank, so hat aktionen rückgängig zu machen. die Reklamation zu erfolgen, sobald die Anzeige dem Kunden im üblichen Geschäftsablauf und gewöhnlichen 1.11 Fremdwährungen Postlauf hätte zugehen müssen. Bei verspäteten Rekla Über Guthaben in Fremdwährung kann der Kunde durch mationen trägt der Kunde den Schaden, ausser es trifft ihn Verkauf, Barbezüge, Checkziehungen, Checkbezüge und kein Verschulden. Überweisungen verfügen; auf andere Art nur mit Zustim mung der Bank. 1.15 Dauer und Kündigung der Geschäftsbeziehungen Die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kontoinhaber Die Gutschriften und Belastungen von Fremdwährungs und der Bank kommt zustande, wenn die Bank die vom beträgen erfolgen in Schweizer Franken, und zwar zum Kontoinhaber unterzeichneten oder digital bestätigten Kurs jenes Tages, an welchem der Betrag gutgeschrieben Unterlagen erhalten und akzeptiert hat. Die Übergabe von bzw. belastet wird, es sei denn, der Kunde habe rechtzeitig Kontoeröffnungsunterlagen oder Unterlagen für andere gegenteilige Anweisungen gegeben oder sei Inhaber eines Geschäfte gilt nicht als Offerte für das Eingehen einer Kontos in der entsprechenden Fremdwährung. Wenn der Geschäftsbeziehung. Kunde nur Konten in Fremdwährungen besitzt, kann die Bank die Beträge nach freiem Ermessen in einer dieser Die Geschäftsbeziehung wird grundsätzlich auf unbe Währungen gutschreiben bzw. belasten. stimmte Zeit eingegangen und bleibt auch bei Tod, Handlungsunfähigkeit oder Konkurs des Kontoinhabers 1.12 Wechsel, Checks und andere Papiere bestehen. Beide Parteien können die Geschäftsbeziehung Die Bank ist berechtigt, diskontierte oder gutgeschriebene jederzeit mit sofortiger Wirkung und ohne Einhaltung einer Wechsel, Checks und andere Papiere zurückzubelasten, Kündigungsfrist kündigen, wobei die Basisdokumente und wenn sie nicht bezahlt werden. Dies gilt auch im Falle von allfällige weitere Sonderbestimmungen für die im Zeit abhandengekommenen, gefälschten oder mangelhaften punkt der Kündigung noch pendenten Geschäfte weiterhin Checks oder Bestellformularen, sofern die Bank kein Gültigkeit haben. schweres Verschulden trifft. Alle Zahlungsansprüche, die sich aus solchen Papieren ergeben (inkl. Nebenforderun Die Bank ist berechtigt, bestehende Geschäftsbeziehungen gen), verbleiben bis zur Begleichung eines Schuldsaldos (Verträge), insbesondere zugesagte oder benützte Kredite, gegen jeden aus dem Papier Verpflichteten bei der Bank. jederzeit und nach freiem Ermessen mit sofortiger Wir kung zu kündigen, wobei allfällige Forderungen sofort 1.13 Pfand-, Verrechnungsrecht und privates zur Rückzahlung fällig werden. Auf die Forderungen samt Verwertungsrecht Zinsen sind ab Fälligkeit die banküblichen Verzugszinsen Die Bank hat während der Dauer der Bankbeziehung an geschuldet. Vorbehalten bleiben anderslautende schriftliche allen Vermögenswerten, die sie auf Rechnung des Kunden Abmachungen. bei sich selbst oder anderswo aufbewahrt oder die sich aus einem anderen Grunde in den Räumlichkeiten der Bank 1.16 Gleichstellung der Samstage mit Feiertagen oder in deren Zugriffsbereich befinden, ein Pfandrecht für Im gesamten Geschäftsverkehr mit der Bank werden alle ihre bestehenden oder zukünftigen Forderungen aus die Samstage einem staatlich anerkannten Feiertag der Geschäftsbeziehung. gleichgestellt. Nach ihrer Wahl ist die Bank zur zwangsrechtlichen oder 1.17 Entschädigungen durch Dritte privaten Verwertung (freihändigem Verkauf, freiwilliger Die Bank kann von Dritten Vergütungen wie Provisions-, Versteigerung, Selbsteintritt) der Pfänder berechtigt, Vertriebs-, Marketingentschädigungen oder ähnliche Ver sobald der Kunde mit seiner Leistung in Verzug ist. Unter gütungen erhalten, welche sie einzubehalten befugt ist. Aufrechterhaltung des Pfandrechtes kann sie den Kunden Diese Vergütungen werden mit Dritten in speziellen Ver auch auf Pfändung beziehungsweise Konkurs betreiben. trägen – unabhängig von der jeweiligen Geschäftsbezie hung (Vertrag) der Bank zum Kunden – geregelt und stehen Bezüglich aller Forderungen hat die Bank ein Verrechnungs ausschliesslich der Bank für deren erbrachte Leistung zu (z. B. recht für alle ihr aus der Bankverbindung jeweils bestehenden Entschädigung für Beratungs- und Betriebsaufwand, Bünde Ansprüche, ohne Rücksicht auf die Fälligkeit oder Währung. lung der Nachfrage, Abdeckung von Delkredere-Risiken etc.). Dies gilt auch für Kredite und Darlehen mit speziellen oder ohne Sicherheiten. Der Kunde verzichtet auf die Rechenschaftsablegung durch die Bank und ist damit einverstanden, dass die Bank alle Ent 1.14 Reklamationen des Kunden schädigungen vereinnahmt und behält. Der Kunde verzich Reklamationen des Kunden wegen Ausführung oder Nicht tet somit ausdrücklich auf die Erstattung aller von Dritten an ausführung von Aufträgen jeder Art oder Beanstandungen die Bank geleisteten Entschädigungen. von Mitteilungen, insbesondere Konto-, Depot- oder Vermö gensauszügen, sind sofort nach Empfang der diesbezüglichen 1.18 Vorbehalt besonderer Bedingungen Anzeige anzubringen, spätestens aber innert der von der Bank Für besondere Geschäftsarten gelten neben diesen Allge angesetzten Frist, andernfalls die Ausführung bzw. Nichtaus meinen Geschäftsbedingungen die von der Bank erlassenen führung sowie die entsprechenden Auszüge und Mitteilungen Sonderbedingungen, so insbesondere z. B. für elektronische als genehmigt gelten. Die Bank kann vom Kunden jederzeit Dienstleistungen, Karten, Depots, Schrankfächer und Kredite. eine unterzeichnete Richtigkeitsbefundanzeige verlangen. 2.%(LQIDFKYHUWUDXW 3/12 ZZZRNEFK
Sollten sich die besonderen Bedingungen und die AGB wi 2. Allgemeine Bedingungen für die dersprechen, so gehen die besonderen Bedingungen vor. Benützung von Karten und persönlichen Codes Im Übrigen gelten für Börsengeschäfte die Platzusanzen, für Dokumentargeschäfte die von der Internationalen Für die Benützung der verschiedenen Karten der Bank Handelskammer aufgestellten einheitlichen Richtlinien und und des entsprechenden persönlichen Codes wird auf Gebräuche und für das Inkasso und Diskontgeschäft die die Bedingungen für die Benutzung der jeweiligen Karten von der Schweizerischen Bankiervereinigung aufgestellten verwiesen. Allgemeinen Bedingungen. Sodann bleiben besondere schriftliche Vereinbarungen zwischen der Bank und dem 3. Bedingungen für elektronische Kunden vorbehalten. Dienstleistungen 1.19 Einlagensicherung 3.1 Allgemeines Die Bank ist, wie jede Bank und jeder Effektenhändler in der Die von der Bank angebotenen elektronischen Dienst Schweiz, verpflichtet, die Vereinbarung über die Einlagen leistungen sind im Prospekt oder auf der Website der Bank sicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler zu (www.okb.ch) umschrieben. Die Bank behält sich jederzeitige unterzeichnen und ist somit Mitglied der esisuisse. Die Änderungen der Dienstleistungen vor. Die Bank behält sich Kundeneinlagen bei schweizerischen Geschäftsstellen der zudem das Recht vor, für ihre E-Banking-Dienstleistungen Bank sind bis zu 100‘000 Franken pro Kunde (und Bank) jederzeit Gebühren einzuführen bzw. bestehende Gebühren gesichert. Als Einlagen gelten auch Kassenobligationen, zu ändern. Die Bank ist ermächtigt, allfällige Gebühren die im Namen des Einlegers bei der ausgebenden Bank dem jeweiligen Konto des Kunden zu belasten. hinterlegt sind. Unter www.esisuisse.ch sind alle relevanten Informationen zum System der Einlagensicherung zu finden. 3.1.1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für sämtliche ge Vorbehalten bleibt die Staatsgarantie des Kantons genwärtigen und künftigen elektronischen Dienstleistungen Obwalden. (nachfolgend «Dienstleistungen»), sofern in den besonderen Bedingungen für die jeweiligen Dienstleistungen nichts 1.20 Nachrichtenlosigkeit anderes vereinbart wird. Für Informationen zu nachrichtenlosen Vermögenswerten verweist die Bank auf das Merkblatt der Schweizerischen Im Falle von Widersprüchen zwischen Bestimmungen dieser Bankiervereinigung, das bei der Bank erhältlich ist. Allgemeinen Bedingungen, den besonderen Bedingungen der jeweiligen Dienstleistungen sowie den allenfalls beste 1.21 Änderungen der Basisdokumente henden Internetseiten kommt nachstehende Reihenfolge Die Bank behält sich jederzeitige Änderungen des Inhalts zur Anwendung: 1. Besondere Bedingungen, 2. Allgemeine der Basisdokumente vor. Die Änderungen werden dem Bedingungen, 3. Bedingungen der allfälligen Internetseiten. Kunden bekannt gegeben und gelten ohne schriftlichen Widerspruch innert Monatsfrist seit Bekanntgabe als ge 3.1.2 Zugang zu den Dienstleistungen nehmigt. Die jeweils aktuellen Basisdokumente sind unter Der technische Zugang des Kunden/Bevollmächtigten www.okb.ch/basisdokumente abrufbar, liegen in den Bank (nachfolgend «Benutzer») zu den Dienstleistungen erfolgt räumen auf oder können bei der Bank jederzeit kostenlos mittels vom Benutzer selbst gewählten Providers (wie Internet, bezogen werden und gelten in jedem Fall mit der nächsten Telekommunikation etc.) und spezieller, vom Benutzer ausgelösten Transaktion oder beanspruchten Dienstleistung bei Dritten bezogener Software, eines vom Benutzer bei als rechtsverbindlich anerkannt. Dritten erworbenen Smartphones und/oder eines anderen Endgeräts des Benutzers, das mindestens die auf der ent 1.22 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichts- sprechenden, jeweils aktuellen Internetseite der Bank oder stand und Spezialdomizil an anderer Stelle angeführten Anforderungen erfüllt. Alle Rechtsbeziehungen des Kunden mit der Bank un terstehen schweizerischem Recht (unter Ausschluss von Zugang zu den jeweiligen Dienstleistungen erhält, wer sich Staatsverträgen). bei der Benutzung mit den in den entsprechenden beson deren Bedingungen festgelegten Legitimationsmitteln Die Ungültigkeit, Widerrechtlichkeit oder fehlende Durch identifiziert. setzbarkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen be rührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Via E-Mail übermittelte Aufträge, Mitteilungen und der- gleichen sind für die Bank unverbindlich, sofern nichts Erfüllungsort sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für recht anderes vereinbart ist. liche Streitigkeiten ist Sarnen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung gelangen. 3.1.3 Sorgfaltspflicht des Benutzers Sarnen ist für den Kunden mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland Der Benutzer hat alle von ihm eingegebenen Daten auf zudem der Betreibungsort (Spezialdomizil gemäss Art. 50 Vollständigkeit und Richtigkeit hin zu überprüfen. Die Abs. 2 SchKG). Die Bank hat indessen auch das Recht, den Verantwortung für die vom Benutzer gesendeten Daten Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes oder bleibt bis zu deren Übernahme durch das System der an jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. Bank beim Kunden. 2.%(LQIDFKYHUWUDXW 4/12 ZZZRNEFK
Der Benutzer ist verpflichtet, die Sicherheitsrisiken, die Die Bank übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem aus der Benutzung des jeweiligen Mediums (z. B. Internet, Kunden aus mangelnder Handlungsfähigkeit seiner Person Smartphone etc.) entstehen, durch den Einsatz geeigneter, oder seiner Bevollmächtigten entstehen, sofern dieser jeweils dem aktuellen Stand der Technik entsprechender Mangel bei geschäftsüblicher Sorgfalt nicht erkennbar ist. Schutzmassnahmen (insbesondere Anti-Viren- und Firewall- Ebenso wenig übernimmt sie eine Haftung für indirekte Programme) zu minimieren. Zudem hat der Benutzer die Schäden und Folgeschäden, wie entgangener Gewinn, An erforderlichen Updates (z. B. an den Anti-Viren- und Firewall- sprüche Dritter oder Schäden, die aus der Nichterfüllung Programmen) vorzunehmen. vertraglicher Verpflichtungen des Kunden entstehen. 3.1.4 Reklamation des Benutzers Die Bank übernimmt keine Haftung für das Endgerät des Der Kunde verpflichtet sich, Beanstandungen elektronischer Benutzers (z. B. Computer, Smartphone etc.), den techni Bankbelege sofort nach Zugang des jeweiligen Bankbele schen Zugang zu den jeweiligen Dienstleistungen sowie für ges, spätestens aber innert 30 Tagen seit dessen Zugang, die dafür notwendige Software. Ebenso wenig übernimmt anzubringen. Andernfalls gelten die entsprechenden die Bank eine Haftung für allfällige Mängel bei allenfalls elektronischen Bankbelege ohne Weiteres als genehmigt. von ihr z. B. per Datenträger, Download etc. gelieferter oder Diese ausdrückliche oder stillschweigende Genehmigung empfohlener Software. schliesst die Anerkennung und Neuerung aller in ihnen enthaltenen Posten sowie allfälliger Vorbehalte ein. Die Dienstleistungen werden über ein offenes, jedermann zugängliches Netz (z. B. Internet, Telefonnetz etc.) erbracht. Sofern der Saldo auf dem elektronischen Bankbeleg zulasten Die Bank übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus des Kontoinhabers lautet, gilt dieser von ihm als Schuld der Benützung des offenen Netzes entstehen. Insbesondere gegenüber der Bank anerkannt, auch wenn das Konto haftet die Bank nicht für Schäden, die dem Kunden als Folge verhältnis fortgesetzt wird. Unterbleibt die elektronische von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen, Zustellung eines zu erwartenden elektronischen Bank Unterbrüchen und Verzögerungen (insbesondere in der beleges, so hat die Reklamation so zu erfolgen, wie wenn Verarbeitung), rechtswidrigen Eingriffen in Einrichtungen der elektronische Bankbeleg dem Kunden im üblichen von Netzwerk- und/oder Telekommunikationsbetreibern, elektronischen Geschäftsablauf zugestellt worden wäre. Überlastung der Einrichtungen von Netzwerk- und/oder Bei verspäteter Reklamation trägt der Kunde den hieraus Telekommunikationsbetreibern, mutwilliger Verstopfung der entstehenden Schaden. elektronischen Zugänge durch Dritte, Störungen, Unter brüchen oder anderen Unzulänglichkeiten seitens der Netz 3.1.5 Ausschluss von Gewährleistung und Haftung werk- und/oder Telekommunikationsbetreiber entstehen. Die Bank kann weder einen unbeschränkten Zugang zu den jeweiligen Dienstleistungen noch eine unbeschränkte Die Bank behält sich bei Feststellung von Sicherheitsrisiken Benützung der jeweiligen Dienstleistungen gewährleisten. zudem jederzeit vor, die jeweiligen Dienstleistungen bis Ebenso wenig kann die Bank eine unbeschränkte Betriebs zu deren Behebung zu unterbrechen. Ebenso ist die Bank bereitschaft des Internets gewährleisten. Die Bank kann keine berechtigt, die jeweiligen Dienstleistungen für Wartungs Gewähr dafür übernehmen, dass die von ihr auf Wunsch des arbeiten zu unterbrechen. Für aus diesen Unterbrüchen Benutzers via E-Mail, Pushnachricht, SMS etc. übermittelten oder einer Sperre gemäss Ziff. 3.1.6 allfällig entstehenden Informationen beim Benutzer überhaupt bzw. innert nützli Schaden übernimmt die Bank keine Haftung. cher Frist eintreffen. 3.1.6 Sperre Die Bank übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Der Kunde kann seinen oder den Zugang seiner Bevoll Vollständigkeit der von ihr im Rahmen der jeweiligen mächtigten zu den jeweiligen Dienstleistungen der Bank Dienstleistungen übermittelten Daten, Informationen, Mit sperren lassen. Die Sperre kann nur während den üblichen teilungen etc. (nachfolgend «Daten»). Insbesondere gelten Geschäftszeiten der Bank verlangt werden. die Angaben über Konten und Depots (Salden, Auszüge, Transaktionen etc.) sowie allgemein zugängliche Informati Die Sperre oder Unterbrechung kann nur mit schriftlichem onen wie die Börsen- oder Devisenkurse als vorläufig und oder telefonischem Antrag des Kunden an die Bank und unverbindlich, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die in unter der Voraussetzung der eindeutigen Identifikation den Dienstleistungen enthaltenen Daten stellen keine ver des Benutzers wieder aufgehoben werden. bindlichen Offerten dar, es sei denn, diese seien ausdrücklich als verbindliche Offerten gekennzeichnet. Die Bank ist berechtigt, den Zugang des Kunden und/oder eines oder aller Bevollmächtigten zu einzelnen oder allen Die Bank schliesst die Haftung aus: Dienstleistungen jederzeit, ohne Angabe von Gründen und – Für nicht bzw. nicht fristgerecht ausgeführte Aufträge ohne vorherige Kündigung zu sperren. und daraus entstehende Schäden. – Für Schäden, die durch ihre Hilfspersonen in Ausübung 3.1.7 Bankgeheimnis ihrer Verrichtung verursacht werden. a) Allgemein Vgl. Ziff. 1.4 der AGB Bei leichtem Verschulden übernimmt die Bank grund- sätzlich keine Haftung. 2.%(LQIDFKYHUWUDXW 5/12 ZZZRNEFK
b) Internet/Smartphone etc. 3.1.9 Ausländische Gesetze / Import- und Der Benutzer nimmt in Kauf, dass die Daten über ein offenes, Exportbeschränkungen jedermann zugängliches Netz transportiert werden. Dabei Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass er mit der Nutzung können die Daten unkontrolliert grenzüberschreitend der Dienstleistungen aus dem Ausland unter Umständen übermittelt werden, auch wenn sich Sender und Empfänger Regeln des ausländischen Rechts verletzen kann. Es ist Sache in der Schweiz befinden. Ebenso nimmt der Benutzer in des Benutzers, sich darüber zu informieren. Die Bank lehnt Kauf, dass Informationen der Bank, die sich der Benutzer diesbezüglich jede Haftung ab. separat via E-Mail, Pushnachricht, SMS etc. übermitteln lässt, in der Regel unverschlüsselt erfolgen, weshalb das Sollte der Benutzer die Dienstleistungen vom Ausland aus Bankgeheimnis nicht gewahrt ist. Selbst bei verschlüsselter benutzen, nimmt er insbesondere in Kauf, dass es Import- Übermittlung bleiben Absender und Empfänger jeweils und Exportbeschränkungen für die Verschlüsselungsalgo unverschlüsselt. Der Rückschluss auf eine bestehende rithmen geben kann, gegen die er gegebenenfalls verstösst. Bankbeziehung kann deshalb für Dritte möglich sein. Die Bank ist zur jederzeitigen Anpassung bzw. Beschränkung 3.1.8 Sicherheit des Umfangs der zur Verfügung stehenden Funktionen des a) Allgemein E-Banking, ohne vorgängige Anzeige, befugt. Aufgrund der eingesetzten Verschlüsselungen ist es grund sätzlich keinem Unberechtigten möglich, die vertraulichen 3.1.10 Kündigung Kundendaten einzusehen. Dennoch kann auch bei allen, Die Kündigung der Teilnahme an den jeweiligen Dienstleis dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Sicher tungen der Bank kann von beiden Parteien jederzeit und heitsvorkehrungen sowohl auf Bank- wie auf Kundenseite mit sofortiger Wirkung erfolgen. Die Kündigung ist schrift eine absolute Sicherheit nicht gewährleistet werden. Das lich an die jeweils andere Partei zu richten. Die Bank bleibt Endgerät (Computer, Smartphone etc.) und/oder das Netz trotz Kündigung berechtigt, sämtliche noch vor Erhalt der werk des Benutzers sind Teil des gesamten Systems. Diese Kündigung ausgelösten Transaktionen rechtsverbindlich befinden sich jedoch ausserhalb der Kontrolle der Bank für den Benutzer zu verarbeiten. Im Übrigen kann die Bank und können zu einer Schwachstelle des Systems werden. den Zugang ohne Kündigung sperren, wenn die elektroni b) Weitere Risiken schen Dienstleistungen während einer Dauer von mindes Der Kunde nimmt die nachstehenden Risiken in Kauf und tens sechs Monaten nicht benützt worden sind. verpflichtet sich, die nachstehend aufgeführten und auf den Internetseiten der jeweiligen Dienstleistungen ange 3.2 Besondere Bedingungen für das E-Banking, brachten oder in anderer Form dem Benutzer zur Verfü Mobile Banking und Kundenportal gung gestellten Sicherheitsinformationen zur Kenntnis zu nehmen und allenfalls empfohlene Sicherheitsmassnahmen 3.2.1 Geltungsbereich innert nützlicher Frist zu treffen: Die besonderen Bedingungen für das E-Banking ergänzen – Ungenügende Systemkenntnisse und mangelnde Sicher und/oder ändern die Bedingungen für die elektronischen heitsvorkehrungen können einen unberechtigten Zugriff Dienstleistungen und gelten für die E-Banking-, Mobile- erleichtern (z. B. ungenügend geschützte Speicherung Banking- und Kundenportal-Dienstleistungen (nachfolgend von Daten auf der Festplatte). Es besteht die dauernde «E-Banking-Dienstleistungen»). Gefahr, dass sich Computerviren auf dem Computer ausbreiten, wenn Kontakt mit der Aussenwelt besteht, sei 3.2.2 Leistungsangebot es über Computernetze (z. B. Internet) oder Datenträger. Die jeweils von der Bank angebotenen E-Banking-Dienst Der Einsatz von Anti-Viren- und Firewall-Programmen leistungen sind auf den entsprechenden Internetseiten der kann das Risiko vermindern und wird dem Benutzer Bank umschrieben. empfohlen. Es obliegt dem Benutzer, sich über die erforderlichen, jeweils dem aktuellen Stand der Technik Die Bank behält sich jederzeitige Änderungen des Leistungs entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen genau zu angebotes vor. informieren. – Es ist wichtig, dass der Benutzer nur mit Software aus Der in diesen Bedingungen geregelte Datenaustausch vertrauenswürdiger Quelle arbeitet. bezieht sich auf Bankgeschäfte etc., die ihre Grundlage in – Die Erstellung einer Verkehrscharakteristik durch Internet- separaten Verträgen oder Geschäftsbedingungen (z. B. AGB, Provider kann niemand ausschliessen, d. h. der Provider Depotreglement der Bank etc.) haben. Im Anwendungsbereich hat die Möglichkeit, nachvollziehen zu können, wann der der E-Banking-Dienstleistungen gehen die vorliegenden Be Benutzer mit wem in Kontakt getreten ist. stimmungen allfälligen abweichenden Regeln der erwähnten – Es ist möglich, dass sich ein Dritter während der Nutzung Verträge oder Geschäftsbedingungen der Bank vor. des Netzes, z. B. des Internets, unbemerkt Zugang zum Endgerät des Benutzers verschafft. 3.2.3 Legitimationsmittel (Selbstlegitimation) – L ässt sich der Benutzer Informationen der Bank separat Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen erhält, wer sich via E-Mail, Pushnachricht, SMS etc. übermitteln, so erfolgen bei der Benützung durch Eingabe der für diese Dienst diese in der Regel unverschlüsselt. leistungen gültigen Legitimationsmittel identifiziert hat. Die Bank stellt dem Kunden/Bevollmächtigten (nachstehend «Benutzer») die entsprechenden Legitimationsmittel zur Verfügung. 2.%(LQIDFKYHUWUDXW 6/12 ZZZRNEFK
Der Versand der Legitimationsmittel erfolgt an die der 3.2.4 Sorgfaltspflichten des Benutzers Bank bekannte Zustelladresse des Benutzers. Der Kunde Der Benutzer ist jeweils verpflichtet, das erste ihm von der nimmt zur Kenntnis und ist damit einverstanden, dass Bank mitgeteilte Passwort unverzüglich nach Erhalt und die Bank nicht kontrollieren kann, wer die Legitimations später regelmässig zu ändern. Das Passwort darf nicht aus mittel entgegennimmt und benützt. Insbesondere bei leicht ermittelbaren Kombinationen (wie Telefonnummer, juristischen Personen und/oder der Zustellung an eine Geburtsdatum, Autokennzeichen etc.) bestehen. Geschäftsadresse ist es allein Sache des Kunden, die Entgegennahme der Legitimationsmittel sowie deren Der Benutzer ist verpflichtet, alle Identifikationsmerkmale Verwendung zu überwachen. besonders sorgfältig und voneinander getrennt aufzube wahren. Der Benutzer ist sodann verpflichtet, sowohl das Als Legitimationsmittel gelten dabei zweite als auch das dritte Identifikationsmerkmal geheim a) die dem Benutzer von der Bank zugestellte Vertrags zu halten und gegen missbräuchliche Verwendung durch nummer (1. Identifikationsmerkmal); Unbefugte zu schützen. Insbesondere dürfen weder das b) sein persönliches, selbst wählbares Passwort (2. Identifi zweite noch das dritte Identifikationsmerkmal ungeschützt kationsmerkmal) und auf dem Endgerät des Benutzers (z. B. Computer oder c) ein von der Bank zur Verfügung gestelltes oder Smartphone) abgelegt oder sonst wo aufgezeichnet werden. schriftlich akzeptiertes Identifikationsmerkmal Ebenso wenig dürfen Identifikationsmerkmale Dritten (3. Identifikationsmerkmal). ausgehändigt oder sonst wie zugänglich gemacht werden. E-Mails, die angeblich von der Bank stammen und den Die Bank behält sich die Einführung anderer Identifikations Benutzer zur Eingabe oder Bekanntgabe seiner Identifikati merkmale vor. onsmerkmale auffordern oder Links zu angeblichen Login- Seiten beinhalten, sind sofort zu löschen. Wer sich so legitimiert, gilt der Bank gegenüber als Berech tigter zur Benützung der entsprechenden Dienstleistun Der Kunde trägt sämtliche Folgen, die sich aus der – gen. Die Bank darf ihn daher im Rahmen und Umfang der auch missbräuchlichen – Verwendung seiner oder der vom Benutzer bezogenen Dienstleistungen ohne weitere Legitimationsmittel seiner Bevollmächtigten ergeben. Überprüfung seiner Berechtigung z. B. Abfragen tätigen bzw. verfügen lassen oder von ihm Aufträge und Mitteilungen als Besteht Anlass zur Befürchtung, dass unberechtigte Dritt rechtsverbindlich entgegennehmen; dies gilt auch, wenn personen Kenntnis eines Legitimationsmittels/mehrerer es sich bei dieser Person nicht um den tatsächlich Berech Legitimationsmittel des Benutzers gewonnen haben, so tigten handelt. Die Bank hat indessen das Recht, jederzeit hat der Benutzer das entsprechende Legitimationsmittel und ohne Angabe von Gründen die Ausführung von unverzüglich zu wechseln bzw. zu ändern. Ist dies nicht Dienstleistungen abzulehnen und darauf zu bestehen, dass möglich, hat der Benutzer den Zugang zu den entspre sich der Benutzer in anderer Form (z. B. durch Unterschrift chenden Dienstleistungen unverzüglich sperren zu lassen oder durch persönliche Vorsprache) legitimiert. bzw. durch dreimalige Eingabe eines falschen Passwortes oder eines falschen Sicherheitscodes selber zu sperren. Der Kunde anerkennt vorbehaltlos sämtliche Geschäfte, welche im Rahmen der E-Banking-Dienstleistungen unter Wird im Rahmen eines Legitimationsverfahrens mit der Verwendung seiner Legitimationsmittel oder derjenigen Option Transaktionsbestätigung von der Bank eine entspre des/der Bevollmächtigten getätigt werden. Desgleichen chende Bestätigung verlangt, ist der Benutzer verpflichtet, gelten sämtliche Instruktionen, Aufträge und Mitteilungen, die ihm von der Bank übermittelten Daten (z. B. auf sein welche die Bank auf diesem Weg erreichen, als vom Kunden Smartphone) mit dem ihm vorliegenden Originalbeleg zu verfasst und autorisiert. vergleichen und auf deren Richtigkeit zu überprüfen. Sind nach Ansicht des Benutzers die von der Bank übermittelten Die Bank behält sich vor, vom Benutzer, der ein Legitima Daten korrekt, muss der Benutzer, sofern er den entspre tionsverfahren mit der Option Transaktionsbestätigung chenden Auftrag zu erteilen wünscht, diesen Auftrag bestä gewählt hat (z. B. CrontoSign Swiss), eine Überprüfung tigen (z. B. mittels Eingabe des von der Bank übermittelten des Auftrags durch Bestätigung der Transaktion gemäss Cronto-Codes). Sind nach Ansicht des Benutzers die von der Ziff. 3.2.4 zu verlangen. Erfolgt in diesen Fällen seitens des Bank übermittelten Daten nicht korrekt, ist der Benutzer ver Benutzers keine Transaktionsbestätigung, so gilt der Auf pflichtet, die Transaktion abzubrechen. Sofern keine Transak trag als vom Benutzer nicht erteilt, weshalb dieser von der tionsbestätigung erfolgt, gilt der Auftrag als nicht erteilt und Bank nicht zu bearbeiten ist. ist deshalb von der Bank nicht zu bearbeiten. Die Bank trifft gewissenhafte und umfassende Vorkehrun 3.2.5 Börsenaufträge gen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu Börsenaufträge können nicht rund um die Uhr ausgeführt gewährleisten. Aufgrund der bei der Bank eingesetzten werden. Ihre Verarbeitung hängt unter anderem von tech Verschlüsselung ist es grundsätzlich keinem Unberechtig nischen Voraussetzungen, den Geschäftszeiten/-tagen ten möglich, vertrauliche Kundendaten einzusehen. Den der Bank, den Handelszeiten/-tagen des entsprechenden noch kann auch bei allen dem neusten Stand der Technik Börsenplatzes und den Arbeitszeiten/der Feiertagsregelung entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen, sowohl auf der betroffenen Verarbeitungsstelle ab. Bank- wie auch auf Kundenseite, keine absolute Sicherheit gewährleistet werden. 2.%(LQIDFKYHUWUDXW 7/12 ZZZRNEFK
Erteilt der Benutzer Börsenaufträge, verpflichtet er sich, sich 3.3.3 Erfüllungsort und Zugang des Bankbeleges an die entsprechenden einschlägigen Normen, die das Als Erfüllungsort für die elektronische Zustellung von Bank jeweilige Geschäft und den jeweiligen Börsenplatz regeln, belegen gilt der elektronische Briefkasten des Benutzers zu halten. Zudem nimmt der Benutzer zur Kenntnis, dass innerhalb des E-Bankings. Die Bank ist jedoch berechtigt, bezüglich sämtlicher Wertschriftentransaktionen keine per die Bankbelege ohne Grundangabe jederzeit nur bzw. sönliche Beratung durch die Bank vorgenommen wird. Der auch in Papierform zuzustellen. Benutzer bestätigt, dass er mit den Gepflogenheiten und Usanzen des Börsengeschäftes vertraut ist, insbesondere die Die elektronischen Bankbelege gelten als an dem Tag Strukturen und Risiken der einzelnen Geschäftsarten kennt. ordnungsgemäss zugestellt, an dem diese via E-Banking abrufbar sind. Mit dem Zugang des einzelnen Bankbeleges Die Bank ist berechtigt, Börsenaufträge des Benutzers beginnen die jeweiligen Fristen, so insbesondere die Rekla zurückzuweisen oder zu stornieren, sofern diese mit den mationsfrist, zu laufen. einschlägigen Normen, die das jeweilige Geschäft und den jeweiligen Börsenplatz regeln, nicht im Einklang stehen. 3.3.4 Mitteilungs- und Rechenschaftspflichten Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass die Bank durch Der Benutzer verpflichtet sich, die jeweils gültige Broschüre die elektronische Zustellung der Bankbelege insbesondere «Besondere Risiken im Effektenhandel» sowie die in den ihre Mitteilungs- und Rechenschaftspflichten erfüllt. Dienstleistungen des E-Bankings enthaltenen Risikoinforma tionen zu konsultieren. 3.3.5 Aufzeichnung und Aufbewahrung von Bankbelegen 3.2.6 Datenschutz Der Kunde ist im Rahmen allfälliger gesetzlicher Vorschrif Beansprucht der Kunde eine auf SMS basierte Dienstleis ten insbesondere für den Inhalt, die Aufzeichnung und tung (z. B. im Rahmen des Legitimationsverfahrens SMS- Aufbewahrung der elektronischen Bankbelege selbst Code oder von Alertfunktionen), nimmt er zur Kenntnis und verantwortlich. erklärt sich damit einverstanden, dass die Bank die vom Benutzer ausgewählte Telefonnummer und die an ihn zu Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der einzelne elektro übertragenden Daten an die für den SMS-Versand notwen nische Bankbeleg dem Benutzer in seinem elektronischen digen und in der Schweiz domizilierten Telekommunikati Briefkasten innerhalb des E-Bankings jeweils während onsunternehmen weiterleitet. mindestens 90 Tagen seit dessen Zugang zur Verfügung gestellt wird und nach Ablauf dieser Frist elektronisch nicht 3.3 Besondere Bedingungen für die elektronische mehr verfügbar ist. Eine kostenpflichtige Nachbestellung Zustellung von Bankbelegen via E-Banking nicht mehr verfügbarer Belege ist möglich. 3.3.1 Geltungsbereich 3.3.6 Deaktivierung Die besonderen Bedingungen für die elektronische Zustel Der Kunde kann die Bank jederzeit beauftragen, ihm lung von Bankbelegen via E-Banking (nachstehend «elektro die Belege seiner Bankgeschäfte ausschliesslich wieder nische Bankbelege» genannt) der Bank ergänzen und/oder in Papierform zuzustellen. Bei bestimmten Produkten ändern die Bedingungen für elektronische Dienstleistungen kann dies einen Produktewechsel zur Folge haben. Der (Allgemeine Bedingungen und Besondere Bedingungen Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die von der Bank bereits für das E-Banking und Mobile Banking) und gelten für die zur Verfügung gestellten elektronischen Bankbelege als elektronische Zustellung von Bankbelegen via E-Banking zugestellt gelten. und Mobile Banking. 3.3.7 Konditionen/Preise 3.3.2 Leistungsangebot Die Bestellung zusätzlicher Bankbelege in Papierform Das Leistungsangebot der via E-Banking elektronisch zur oder elektronischer Form ist kostenpflichtig. Die Preise für Verfügung stehenden Bankbelege ist auf den entsprechen diese von der Bank zu erbringenden Leistungen richten den Internetseiten der Bank umschrieben. sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Änderungen bzw. Anpassungen dieser Preise werden dem Kunden in Der Kunde beauftragt die Bank, ihm die Belege seiner geeigneter Form mitgeteilt, so z. B. auf der Website der Bankgeschäfte elektronisch zuzustellen. In diesem Fall ist Bank. Ohne schriftlichen Widerspruch gelten Änderungen die Bank berechtigt, dem Kunden per sofort die entspre auf jeden Fall mit der nächsten Nutzung der E-Banking- chenden Bankbelege elektronisch via E-Banking zuzu Dienstleistungen als genehmigt. stellen. Die Bank behält sich jederzeit Änderungen des Leistungsangebotes vor. 3.4 Bedingungen für die Dienstleistung eBill via E-Banking Die in diesen Bedingungen geregelte elektronische Zustel lung von Bankbelegen bezieht sich auf Bankgeschäfte etc., 3.4.1 Einleitung die ihre Grundlage in separaten Verträgen oder Geschäfts eBill ist eine Dienstleistung der SIX Paynet AG, die dem bedingungen (z. B. AGB, Depotreglement etc.) haben. Im Kunden den Empfang von elektronischen Rechnungen Anwendungsbereich der elektronischen Zustellung von (eBill-Rechnungen) ermöglicht. Diese Rechnungen kann Bankbelegen via E-Banking gehen die vorliegenden Be der Benutzer via E-Banking im eBill-Portal einsehen, stimmungen allfälligen abweichenden Regeln der erwähnten begleichen oder ablehnen. Verträge oder Geschäftsbedingungen der Bank vor. 2.%(LQIDFKYHUWUDXW 8/12 ZZZRNEFK
3.4.2 Elektronische Rechnungen b) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die detaillierten a) Zur Nutzung der Funktion eBill muss der Kunde über Rechnungsinformationen während mindestens 90 Ta das E-Banking der Bank beim eBill-System angemeldet gen beim Rechnungssteller abrufbar und nach Ablauf sein. Der Kunde stimmt mit der Anmeldung zu, in einem dieser Frist nicht mehr verfügbar sind. Er nimmt zur Verzeichnis geführt zu werden, das auch für die am Kenntnis, dass weder die SIX Paynet AG noch die Bank eBill-System teilnehmenden Rechnungssteller einsehbar die detaillierten Rechnungsinformationen archivieren. (Look-up-Funktion) ist. Mit der Look-up-Funktion können teilnehmende Rechnungssteller nach dem Kunden aktiv 3.4.5 Deaktivierung suchen und ihm eBill-Rechnungen zustellen. Benutzer können die Dienstleistung eBill jederzeit deakti b) Der Benutzer bestimmt, von welchen Rechnungsstellern vieren. Die Kündigung der Dienstleistung eBill kann ferner er via SIX Paynet AG elektronische Rechnungen empfan schriftlich erfolgen. Der Benutzer nimmt zur Kenntnis, dass gen will. Zu diesem Zweck meldet er sich bei den ge bereits freigegebene elektronische Rechnungen im E-Ban wünschten Rechnungsstellern direkt an. Die detaillierten king dennoch pendent bleiben und ausgeführt werden. Ein Rechnungsinformationen (z. B. die Auflistung einzelner Widerruf oder Änderungen dieser Zahlungsaufträge müssen Telefonate, einzelne Kreditkartenbezüge etc.) werden über das E-Banking erfolgen. vom jeweiligen Rechnungssteller zur Verfügung gestellt. Beim Zugriff auf die Rechnungsdetails der Rechnungs 3.4.6 Weiterleitung von Daten an die SIX Paynet AG steller verlässt der Teilnehmer den geschützten Bereich Der Benutzer nimmt zur Kenntnis und ist damit einver des E-Bankings, allfällige Rückschlüsse auf bestehende standen, dass die Bank die für die Abwicklung notwendigen Bankverbindungen des Teilnehmers können systembe Benutzerdaten an die SIX Paynet AG weiterleitet. Die dingt nicht ausgeschlossen werden. Benutzerdaten werden ausschliesslich zur Abwicklung der c) Die Bank prüft weder die geschäftliche Grundlage Dienstleistung eBill weitergegeben. noch die inhaltliche Richtigkeit der elektronischen Rechnungen. 3.4.7 Konditionen/Preise d) Allfällige Beanstandungen sowie Meinungsverschieden Die Preise für die von der Bank zu erbringenden Leistungen heiten diesbezüglich sind vom Benutzer direkt und richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Änderungen ausschliesslich mit dem betreffenden Rechnungssteller bzw. Anpassungen dieser Preise werden dem Kunden in zu regeln. Die Bank nimmt keine Einsicht in die detail geeigneter Form mitgeteilt. lierten Rechnungsinformationen. e) Der Benutzer akzeptiert, dass dem jeweiligen Rech Zusätzliche Dienstleistungen, die der Benutzer selbst von nungssteller Informationen über die Ablehnung einer SIX Paynet AG bezieht, werden direkt von dieser in Rech Rechnung (inkl. Widerruf der Ablehnung) über die SIX nung gestellt. Paynet AG weitergeleitet werden. f) Der Benutzer erhält die Möglichkeit, sich direkt von SIX 3.4.8 Beizug von Dritten Paynet AG via E-Mail über den Eingang einer neuen a) Die Bank behält sich das Recht vor, die Erfüllung ihrer Rechnung informieren zu lassen. Diese Information aus diesem Vertrag entstehenden Verpflichtungen je erfolgt systembedingt über ungeschützte Netze und derzeit vollumfänglich oder auch teilweise auf Dritte zu geniesst somit keinen Vertraulichkeitsschutz. übertragen, ohne den Benutzer darüber benachrichti gen zu müssen. Die Bank verpflichtet sich in diesem Fall, 3.4.3 Zahlungen die notwendigen Sicherheitsmassnahmen – insbeson a) Die vom Benutzer zur Zahlung freigegebenen Rech dere im Zusammenhang mit dem Bankgeheimnis und nungen sind als Zahlungsaufträge im E-Banking unter Datenschutz – zu ergreifen. «Pendent» ersichtlich und können durch den Benutzer b) Sollte der Kunde Dritte beiziehen oder Drittsoftware- bis zum Zeitpunkt der Ausführung geändert oder ge Applikationen einsetzen, so macht er dies auf eigenes löscht werden. Risiko. In diesem Zusammenhang ist jegliche Haftung b) Die Ausführung der Zahlung kann von der Bank nach der Bank ausgeschlossen. freiem Ermessen verweigert werden, falls beispielsweise die Deckung fehlt bzw. der Rahmen einer gesprochenen 3.4.9 Haftung Kreditlimite überschritten wird. Die Bank lehnt die Haftung bei Schäden aus Übermittlungs fehlern, technischen Mängeln, Störungen, Betriebsausfällen 3.4.4 Aufzeichnung und Aufbewahrung von Daten oder rechtswidrigen Eingriffen in Übermittlungsnetze, EDV- a) Der Kunde ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften Systeme/Computer des Kunden oder der SIX Paynet AG insbesondere für den Inhalt, die Aufzeichnung und ab. Aus wartungstechnischen Gründen übernimmt die Bank Aufbewahrung der elektronischen Rechnungen und keine Gewähr für einen jederzeit störungsfreien, ununterbro der detaillierten Rechnungsinformationen selbst verant chenen Zugang zu eBill. wortlich (insbesondere Art. 957 ff. OR und Art. 53/59 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer etc.). Die Bank 3.4.10 Inkrafttreten und Dauer empfiehlt, sämtliche Rechnungen abzuspeichern resp. Diese Bedingungen treten mit deren Annahme durch den auszudrucken. Buchführungspflichtigen Teilnehmern Benutzer und der Zuteilung der «eBill-Nummer» in Kraft wird empfohlen, vor der Nutzung der eBill-Dienstleistung und sind auf unbestimmte Dauer gültig. mit ihrer Revisionsstelle Kontakt aufzunehmen, um die Konformität mit der «Verordnung über die Führung und Aufbewahrung der Geschäftsbücher» abzusprechen. 2.%(LQIDFKYHUWUDXW 9/12 ZZZRNEFK
3.5 Bedingungen für die Online-Identifikation 4.3 Mehrzahl von Kunden Wird der Depotvertrag von mehreren Kunden mit der Bank 3.5.1 Allgemeines eingegangen, so können sie je einzeln über die Depotwerte Die Bank ermöglicht Kunden die Eröffnung eines Kontos verfügen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. über das Internet. Sie behält sich vor, die Geschäftsbezie hung trotz Erfüllung der von der Bank für die Online-Iden Für Forderungen der Bank aus dem Depotvertrag haften tifikation vorgegebenen Anforderungen, ohne Angabe von die Kunden solidarisch. Gründen, abzulehnen. 4.4 Sorgfaltspflicht und Haftung Der Kunde anerkennt, dass die Nutzung von gewissen Die Bank verwahrt, verbucht und verwaltet die Depotwerte Produkten bei der Online-Identifikation ausgeschlossen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt. Dabei haftet die Bank ist oder eine vorgängige Schaltervorsprache erfordert. für sich und ihre Hilfspersonen nur, sofern sie ein schweres Verschulden trifft. Bei Drittverwahrung haftet die Bank nur 3.5.2 Datenschutz für gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion der direkt Die persönlichen Daten des Kunden (hochgeladene Fotos nachfolgenden Drittverwahrungsstelle. Die Bank haftet und Dokumente) werden für einen Zeitraum von zehn Jahren aber nicht, wenn der Kunde die Verwahrung bei einer nicht nach Beendigung der Geschäftsbeziehung auf Bankservern von der Bank empfohlenen Verwahrungsstelle verlangt gespeichert und für interne Zwecke verwendet. hat. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass Wertrechte im Ausland verwahrt werden können, unabhängig der Art der Im Übrigen wird auf Ziffer 1.4 der AGB verwiesen. Aufsicht über die Verwahrungsstelle. 3.5.3 Haftung Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Bank zur Beschaf Der Verantwortung für das Endgerät des Benutzers, den fung von weiteren Informationen durch Drittverwahrer technischen Zugang sowie die dafür notwendige Software angehalten werden kann. Der Kunde erteilt der Bank auf liegt beim Benutzer. Die Bank lehnt jegliche Haftung ab. Anfrage die verlangten Informationen. Im Übrigen gilt Ziffer 3.1.5 der AGB. 4.5 Einlieferung Die Bank kann in- und ausländische Depotstellen beauftragen, 4. Depotbestimmungen für sie als Ein- und Auslieferungsstelle tätig zu sein. 4.1 Depotwerte Die Bank übergibt dem Kunden bei physischer Einlieferung Die Bank übernimmt zur Verwahrung und Verwaltung von Depotwerten eine Empfangsbestätigung, die unter (Depotvertrag): dem Vorbehalt der Prüfung der eingelieferten Depotwerte a) Wertpapiere aller Art, insbesondere auch Globalurkunden auf Richtigkeit, Vollzähligkeit und Lieferbarkeit steht. Bei b) Bucheffekten Einlieferung von im Ausland lieferbarer Depotwerte bleiben c) Edelmetalle und Münzen die dortigen Usanzen vorbehalten. d) Geld- und Kapitalmarktanlagen sowie andere nicht verbriefte Rechte (Wertrechte) Der Kunde haftet gegenüber der Bank für alle sichtbaren e) Dokumente und Wertgegenstände, sofern sie zur Auf oder versteckten Mängel, unbesehen des Zeitpunktes der bewahrung geeignet sind Entdeckung und im Rahmen der Börsenusanzen für die Regularität und Lieferbarkeit der von ihm eingelieferten Die Bank ist befugt, eingelieferte Depotwerte auf Echtheit Depotwerte. Für nicht kotierte Wertschriften gelten die na und Sperrmeldungen zu prüfen bzw. durch Dritte prüfen tionalen bzw. internationalen Usanzen des Effektenhandels. zu lassen. Die Einlieferung gilt als definitiv erfolgt, sobald sie von der Die Bank muss insbesondere Verkaufs- und Lieferaufträge Verwahrungsstelle verbucht und bestätigt worden ist. Für sowie Verwaltungshandlungen erst nach abgeschlossener die übrigen Depoteingänge, die keine physische Einliefe Prüfung und allfälliger Umregistrierung vornehmen. Der rung darstellen, gelten die Eingangsanzeigen oder Abrech Depotinhaber trägt den Schaden für dadurch verspätet oder nungen als Einlieferungsbestätigungen. nicht ausgeführte Aufträge und Handlungen, ausser die Bank verletzt die geschäftsübliche Sorgfalt. Bei Tod, Verlust der Handlungsfähigkeit oder Konkurs des Depotinhabers erlischt der Vertrag nicht. Die Bank kann ohne Angabe von Gründen die Entgegen nahme von Depotwerten ablehnen. 4.6 Art und Ort der Aufbewahrung Die Bank ist berechtigt, die Depotwerte in eigenem oder 4.2 Vergütung im Namen des Kunden, in beiden Fällen aber auf Rechnung Der Kunde schuldet der Bank für die Aufbewahrung, Verbu und Gefahr des Kunden bei einer Verwahrungsstelle ihrer chung und Verwaltung der Depotwerte sowie für übrige Wahl im In- oder Ausland aufbewahren bzw. verbuchen depotwertbezogene Aufwendungen eine Vergütung zu lassen. Der Kunde ist somit ausdrücklich damit einver gemäss geltender Preisliste. Die Bank kann die Preisliste standen, dass seine Depotwerte im Ausland drittverwahrt jederzeit anpassen, rechtsverbindlich neu festlegen und werden können. gemäss Ziff. 1.10 der AGB dem Kunden bekannt geben. 2.%(LQIDFKYHUWUDXW 10/12 ZZZRNEFK
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