Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie in Deutschland - Ergebnisse einer Branchenumfrage zu Klagen gegen Windenergieanlagen sowie zu ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
UMFRAGE Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie in Deutschland Ergebnisse einer Branchenumfrage zu Klagen gegen Windenergieanlagen sowie zu Genehmigungshemmnissen durch Drehfunkfeuer und militärische Belange der Luftraumnutzung
Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie in Deutschland Jürgen Quentin, Fachagentur Windenergie an Land e.V. Ergebnisse einer im 2. Quartal 2019 durchgeführten Branchenumfrage in Zusammenarbeit mit dem
Impressum
© FA Wind, Juli 2019
Herausgeber: Haftungsausschluss:
Fachagentur Windenergie an Land Die in dieser Broschüre enthaltenen Angaben
Fanny-Zobel-Straße 11 | 12435 Berlin und Informationen sind nach bestem Wissen
erhoben, geprüft und zusammengestellt. Eine
V.i.S.d.P.: Dr. Antje Wagenknecht Haftung für unvollständige oder unrichtige
Angaben, Informationen und Empfehlungen
Die Fachagentur zur Förderung eines natur- ist ausgeschlossen, sofern diese nicht grob
und umweltverträglichen Ausbaus der Wind- fahrlässig oder vorsätzlich verbreitet wurden.
energie an Land e.V. ist ein gemeinnütziger
Verein. Er ist eingetragen beim Amtsgericht
Charlottenburg, VR 32573 B
Autor:
Jürgen Quentin
Zitiervorschlag:
FA Wind: Hemmnisse beim Ausbau der Wind-
energie in Deutschland – Ergebnisse einer Bran-
chenumfrage, Berlin 2019Inhalt | 1
Inhalt
1. Zusammenfassung ....................................................................................................................... 3
2. Vorbemerkung ............................................................................................................................. 4
3. Gegenstand und Methode der Untersuchung, Adressatenkreis .................................................... 5
3.1 Aufbau und Inhalt des Fragebogens ............................................................................................. 5
3.2 Umfang und Struktur der Umfrageteilnehmer .............................................................................. 6
3.3 Detailtiefe der vorliegenden Daten und deren Auswertung .......................................................... 7
4. Beklagte Windenergieanlagen...................................................................................................... 8
4.1 Regionale Verteilung der beklagten Windenergieanlagen ............................................................. 8
4.2 Status der beklagten Windenergieanlagen ................................................................................... 9
4.3 Anteil beklagter Genehmigungen an insgesamt genehmigten Anlagen ...................................... 10
4.4 Seit wann werden die Windenergieanlagen beklagt? ................................................................. 11
4.5 Wann wurden die Windenergieanlagen genehmigt? .................................................................. 11
4.6 Welche Klagegründe werden gegen Windenergieanlagen angeführt? ....................................... 13
4.7 Wer klagt gegen Windenergieanlagen? ..................................................................................... 13
4.8 Ausschreibungsrelevante Aspekte der beklagten Anlagen .......................................................... 15
5. Blockierte Windenergieprojekte aufgrund von Drehfunkfeuern .................................................. 17
5.1 Regionale Verteilung der blockierten Windenergieprojekte ........................................................ 17
5.2 Geplante Windenergieprojekte innerhalb des VOR/DVOR-Prüfbereichs....................................... 18
5.3 Relevanz einzelner VOR/DVOR-Standorte für geplante Windenergieanlagen .............................. 21
5.4 Entwicklungsstände der blockierten Windprojekte ..................................................................... 22
5.5 Flächensituation der blockierten Windparks ............................................................................... 23
6. Blockierte Windenergieprojekte aufgrund von militärischer Luftraumnutzung ................................. 24
6.1 Regionale Verteilung der blockierten Windenergieprojekte ........................................................ 24
6.2 Welche Relevanz haben einzelne militärische Belange? .............................................................. 25
6.3 Entwicklungsstände der blockierten Windparks .......................................................................... 26
6.4 Flächensituation der blockierten Windparks ............................................................................... 26
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Klagegründe und Zahl der betroffenen Windenergieanlagen ................................... 13
Abbildung 2: Akteursgruppen und beklagte Windenergieanlagen ................................................ 14
Abbildung 3: Blockierte Windenergieprojekte und deren Abstände zu VOR/DVOR ....................... 18
Abbildung 4: Durch militärische Belange blockierte Windenergieanlagen ..................................... 252 | Inhalt
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Regionale Verteilung der beklagten WEA (mit und ohne Ibn) ........................................... 8
Tabelle 2: Status der beklagten WEA im Abfragezeitpunkt .............................................................. 9
Tabelle 3: Regionale Verteilung insgesamt genehmigte WEA (ohne Ibn) vs. beklagte WEA ............ 10
Tabelle 4: Kalenderjahre, in denen gegen WEA (mit und ohne Ibn) Klagen erhoben wurden ......... 11
Tabelle 5: Jahr der Genehmigungserteilung der beklagten WEA (mit und ohne Ibn) ...................... 12
Tabelle 6: Beklagte WEA (ohne Ibn) vs. insgesamt genehmigte WEA (ohne Ibn) nach Jahr
der Genehmigungserteilung........................................................................................... 12
Tabelle 7: Zeitpunkt der Klageerhebung im Hinblick auf die Gebotsabgabe in der Ausschreibung .... 15
Tabelle 8: Beklagte WEA mit Zuschlag in der Ausschreibung ......................................................... 16
Tabelle 9: Inbetriebnahmefristen für beklagte WEA mit Zuschlag .................................................. 16
Tabelle 10: Regionale Verteilung der durch VOR/DVOR blockierten WEA......................................... 18
Tabelle 11: Durch VOR/DVOR blockierte WEA bis 10 km Entfernung ............................................... 19
Tabelle 12: Speziell durch DVOR blockierte WEA ............................................................................. 20
Tabelle 13: Durch VOR/DVOR blockierte WEA in 10 bis 15 km Entfernung ...................................... 20
Tabelle 14: VOR/DVOR-Anlagen und in deren Umfeld blockierte WEA ............................................ 21
Tabelle 15: Verfahrensstand der durch VOR/DVOR blockierten WEA ............................................... 22
Tabelle 16: Planerischer Flächensituation der durch VOR/DVOR blockierten WEA ............................ 23
Tabelle 17: Regionale Verteilung der durch militärische Belange blockierten WEA ........................... 24
Tabelle 18: Verfahrensstand der durch militärische Belange blockierten WEA .................................. 26
Tabelle 19: Planerische Flächensituation der durch Militär blockierten WEA.................................... 27Zusammenfassung | 3
1. Zusammenfassung
Die Fachagentur Windenergie an Land (FA waren 40 Prozent zum Zeitpunkt der Gebots-
Wind) führte gemeinsam mit dem Bundesver- abgabe bereits mit einer Klage konfrontiert;
band WindEnergie (BWE) im zweiten Quartal sind also bewusst ein höheres Pönalrisiko ein-
2019 eine Umfrage durch, mit der die aktuelle gegangen. Für die Anlagen, welchen bis dato
Situation der bundesweit beklagten Windener- noch die Förderzusage fehlt, wurde in drei von
gieanlagen sowie der Umfang der Windener- vier Fällen angegeben, dass gerade wegen der
gieprojekte, die aufgrund von zivilen und mili- Klage noch kein Gebot abgegeben wurde.
tärischen Belangen der Luftfahrt/-verteidigung
Die Umfrage widmete sich außerdem dem Ge-
blockiert werden, ermittelt worden sind. Die
nehmigungshemmnis aufgrund von sog. Dreh-
Analyse zeigt in allen drei Bereichen hohe Be-
funkfeuern. Auch hier zeigt sich eine hohe Be-
troffenheit: Die Rückmeldungen ergaben
troffenheit: Mehr als 1.000 Anlagen mit 4.800
deutschlandweit 325 Windturbinen mit mehr als
MW Leistung können derzeit nicht realisiert
1.000 Megawatt (MW) Leistung, die aktuell be-
werden, weil ihnen der Einfluss auf Flugnaviga-
klagt sind. Davon sind knapp 100 Anlagen be-
tionsanlagen entgegengehalten wird. Damit
reits gebaut und in Betrieb. Am meisten be-
hat sich der Umfang der betroffenen Projekte
klagte Windturbinenleistung wurde aus Nieder-
seit der letzten BWE-Umfrage (2015) geradezu
sachsen und Nordrhein-Westfalen gemeldet, wo
verdoppelt. Die häufigsten Konflikte treten in
jeweils rund 200 MW auf dem Gerichtweg an-
Nordrhein-Westfalen und Niedersachen auf.
gegriffen wird. Aber auch in weniger ausbau-
Dort ist fast die Hälfte der erfassten Windpro-
starken Bundesländern wie Bayern, Baden-
jekte wegen VOR/DVOR-Anlagen blockiert.
Württemberg und Hessen sind jeweils über
Fünf der bundesweit fast 60 Drehfunkfeuer
100 MW beklagt. Vergleicht man die in den
sind ausschlaggebend für die Hälfte aller ge-
Bundesländern insgesamt registrierten Geneh-
meldeten Blockaden. Den »Spitzenplatz«
migungen mit den beklagten in der Stichprobe,
nimmt hier das DVOR Nörvernich (Kreis Düren,
dann zeigen sich die höchsten Klagequoten in
NRW) ein, in dessen Umfeld fast 700 MW An-
Bayern und Hessen. Dort sind jeweils mindes-
lagenleistung nicht realisiert werden können.
tens 40 Prozent der registrierten Windenergie-
Der deutsche Sonderweg, nicht nur um VOR,
leistung, die noch nicht realisiert wurde, bei
sondern auch um DVOR den erweiterten Prüf-
Gericht beklagt.
radius (15 km) festzulegen, in dem die Zulas-
Die häufigsten Klagegründe sind im Arten- sung einer Windturbine der Einzelfallprüfung
schutz verortet. Bei der Hälfte aller betroffenen durch die DFS unterliegt, blockiert allein 1.450
Windräder werden Verstöße gegen den Schutz MW bzw. 360 Neuanlagen.
von Vogel- und Fledermausarten geltend ge-
Die Rückmeldungen zum Fragenkatalog der
macht. Allgemeine Artenschutzgründe sind bei
Hemmnisse wegen militärischer Belange der
einem Viertel der Windräder ein wesentlicher
Luftraumnutzung ergaben ebenfalls eine große
Klagegrund. Die Umfrage beleuchtet auch die
Zahl von blockierten Windenergieprojekten:
Frage, wer gegen Windräder klagt: Hier zeigt
900 Anlagen bzw. 3.600 MW können derzeit
sich, dass Umwelt-/Naturschutzverbände gegen
aufgrund von verteidigungsspezifischen Rest-
60 Prozent der erfassten Windturbinen prozes-
riktionen des Luftraums nicht genehmigt wer-
sieren. Innerhalb dieser Gruppe ist ein bundes-
den. Auch dies betrifft überwiegend Windener-
weit tätiger Verband in die Hälfte aller Verfah-
gieprojekte in Nordrhein-Westfalen und Nie-
ren involviert.
dersachsen. Materiell bilden Tiefflugkorridore
Hinsichtlich der Frage, inwieweit Genehmi- für Hubschrauber und Kampfjets (32%) sowie
gungsinhaber auch mit beklagten Anlagen am die Radarüberwachung zur Flugsicherung bzw.
Ausschreibungsverfahren teilnehmen, zeigt sich Luftverteidigung (zusammen 33%) Schwer-
ein differenziertes Bild: Von 122 Windturbinen, punkte, weswegen Windenergieanlagen ver-
die in der Stichprobe einen Zuschlag besitzen, hindert werden.4 | Vorbemerkung
2. Vorbemerkung
In den vergangenen fünf Ausschreibungen 1 Rechtsstreit beigelegt ist. Mit dem ersten Teil
zeigten sich von Runde zu Runde sinkende Be- der Umfrage sollte diese These mit Zahlen zu
teiligungsquoten. Zuletzt wurde nicht einmal hinterlegt und der Umfang der beklagten Ge-
mehr 30 Prozent des teilnahmeberechtigten nehmigungen sowie die Auswirkungen dessen
Leistungsvolumens geboten. 2 Nachdem seit auf die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren
2018 durchaus auskömmliche Vergütungssätze ermittelt werden.
durchsetzbar sind, dürften wirtschaftliche As-
Eine weitere Motivation für die Branchenum-
pekte der Ausschreibungsteilnahme in aller Re-
frage ist in der gegenwärtigen Genehmigungs-
gel nicht entgegengestanden haben. Vielmehr
situation begründet: Seit Anfang 2017 sind die
werden die Beweggründe in formeller und ma-
Genehmigungszahlen für neue Windenergiean-
terieller Hinsicht zu finden sein. Als möglicher
lagen stark rückläufig und erreichen nur noch
Grund wird eine steigende Zahl von Klagen ge-
ein Drittel dessen, was in den Jahren 2014 bis
gen Windenergieanlagen genannt.
2016 durchschnittlich genehmigt wurde. 5 Ne-
Zwar sind beklagte Windenergieanlagen nicht ben Hemmnissen im Bereich der planerischen
kraft Gesetz von der Teilnahme am Ausschrei- Flächenausweisung und des Natur-/Artenschut-
bungsverfahren ausgeschlossen; auch mit einer zes sind viele Projekte aufgrund von Beschrän-
nicht bestandskräftigen Genehmigung darf ein kungen im Umkreis von Drehfunkfeuern sowie
Gebot abgegeben werden. Eine Teilnahme mit infolge militärischer Belange der Luftfahrt (wie
einer solchen Anlage bedeutet für den Projek- Luftraumüberwachung, Tiefflugstrecken-Korri-
tierer jedoch ein erhebliches finanzielles Risiko. dore u.a.) blockiert. Eine Erhebung des BWE im
Denn wird eine bezuschlagte Anlage nicht in- Jahr 2015 ergab, dass seinerzeit etwa 2.300
nerhalb der Umsetzungsfrist (30 bzw. 24 Mo- MW Windenergieleistung wegen (ziviler) Dreh-
nate; vgl. § 36e Abs. 1 EEG) realisiert, sprich in funkfeuer-Konflikte nicht realisiert werden
Betrieb gesetzt, droht dem Zuschlagsinhaber konnten. 6 Auch aufgrund militärischer Belange
eine empfindliche Strafzahlung (Pönale), die konnten Windenergieanlagen im dreistelligen
pro Anlage 100.000 € und mehr betragen Megawattbereich nicht umgesetzt werden. 7
kann. 3 Die in § 36e Abs. 2 EEG enthaltene Mit dem zweiten und dritten Teil der Umfrage
Möglichkeit der Fristverlängerung ist wenig wollten FA Wind und BWE auch in diesem Be-
hilfreich, da sie sich allein auf den Bestand des reich ein Bild der aktuellen Situation ermitteln.
Zuschlags bezieht, aber keine Auswirkungen
Die Umfrage erhebt keinen Anspruch auf Re-
auf das Anfallen der Pönalen und den Beginn
präsentativität hinsichtlich der Auswahl der Be-
der Förderdauer hat. 4 Im Falle einer Klage
fragten sowie der aus der Erhebung gewonne-
droht also nicht nur Ungewissheit, ob die Ge-
nen Erkenntnisse. Die Ergebnisse können auch
nehmigung vor Gericht Bestand hat, sondern
kein allumfassendes Bild der tatsächlichen Situ-
auch ein zusätzlicher finanzieller Schaden, der
ation wiedergeben. Ungeachtet dessen dürfte
für den Genehmigungsinhaber das wirtschaftli-
die Umfrage einer der umfangreichsten Befra-
che Risiko substantiell erhöht.
gungen in den letzten Jahren gewesen sein,
Die skizzierte rechtliche Situation legt die Ver- deren Ergebnisse hiermit veröffentlicht und da-
mutung nahe, dass Akteure, deren Windener- mit einer breiten Öffentlichkeit zur Diskussion
gieanlagen beklagt sind, von der Teilnahme an verfügbar gemacht werden.
Ausschreibungen Abstand nehmen, bis der
1 4
Konkret waren dies die Gebotstermine: 1. Mai, 1. August Ausführlich dazu, FA Wind (2019), Ausschreibungsspezifi-
und 1. Oktober 2018 sowie 1. Februar und 1. Mai 2019. sche Regelungen für Windenergieanlagen an Land, 4.
2
Ausführlicher dazu in FA Wind (2019), Analyse der 8. Aufl., Kap. 4.7.
5
Ausschreibung Windenergie an Land sowie Analyse der 9. Vgl. FA Wind (2018), Ausbausituation der Windenergie
Ausschreibung Windenergie an Land. an Land im Jahr 2017; FA Wind (2019), Ausbausituation
3
Gemäß § 55 Abs. 1 EEG wird bei Nichtrealisierung des der Windenergie an Land im Jahr 2018 sowie Ausbausitua-
Zuschlags innerhalb des Umsetzungszeitraums eine Pönale tion der Windenergie an Land im Frühjahr 2019.
6
von 30 €/kW fällig. Bestand der Zuschlag z.B. für drei Anla- BWE (2015), 2. Umfrage Windenergie und Flugsicherung.
7
gen mit je 4.200 kW Leistung, ergibt sich daraus eine Straf- Wegen möglicher Mehrfachnennungen in der damaligen
zahlung iHv. 378.000 €. BWE-Umfrage lässt sich hier kein exakter Wert angeben.Vorbemerkung | 5
3. Gegenstand und Methode der Untersuchung, Adressatenkreis
Die vorliegende Ausarbeitung beruht auf Er- umfangreich sein und der Realisierung einer
kenntnissen der im Zeitraum Mitte April bis Anlage entsprechend lange entgegenstehen
Ende Juni 2019 durchgeführten Branchenum- können. Auch wenn »nur« ein Widerspruchs-
frage. Im Rahmen dessen wurde sowohl der verfahren durchlaufen wird, bedeutet dies
Umfang der aktuell beklagten Windenergiean- nicht ohne Weiteres, dass mit dem Bau der An-
lagen als auch die Zahl der Windenergiepro- lage(n) direkt begonnen werden kann. Eben-
jekte, die aufgrund von Drehfunkfeuern – also falls nicht erfasst wurden Klagen, welche die
Sendeanlagen zur Luftfahrtnavigation – sowie Anlagen nur mittelbar betreffen, etwa wenn
durch militärische Belange der Luftfahrt blo- ein zugrunde liegender Bebauungsplan, Flä-
ckiert werden, ermittelt. Die Umfrage richtete chennutzungsplan oder Regionalplan mittels
sich an Akteure im Bereich der Windenergie- Normenkontrollen angegriffen wird. Auch
projektierung, an Inhaber von Genehmigungen Rechtsschutzverfahren seitens Vorhabenträger
für neue Windenergieanlagen sowie an Betrei- gegen eine behördliche Versagung der Geneh-
ber von Windparks in Deutschland. migung wurden nicht erfasst.
Die Abfrage erfolgte in drei Teilen: Im ersten Im zweiten und dritten Teil der Umfrage wur-
Teil wurden die Anzahl beklagter Windenergie- den Hemmnisse bei der Entwicklung von Wind-
anlagen erfasst. Darunter fielen sowohl Anla- parks aufgrund der zivilen und militärischen
gen, die immissionsschutzrechtlich genehmigt, Luftraumüberwachung/-nutzung ermittelt.
aber noch nicht in Betrieb sind, als auch solche, Während der zweite Teil Fragen speziell zu In-
die bereits gebaut worden sind und Strom er- teressenskonflikten mit dem Betrieb von Dreh-
zeugen. Ausschlaggebend für die Datenerfas- funkfeuern adressierte, standen im dritten Teil
sung war, dass eine Klage gegen die Anlage(n) des Fragebogens militärische Belange der Luft-
im Zeitraum der Umfrage bei Gericht anhängig fahrt und deren Auswirkungen auf die Wind-
war. Das einer Klage vorgeschaltete Wider- energienutzung im Fokus. In beiden Bereichen
spruchsverfahren wurde nicht berücksichtigt, wurde nach dem Umfang und den Entwick-
da dieser Rechtsbehelf in mehreren Bundeslän- lungsständen von Windenergieprojekten ge-
dern inzwischen abgeschafft oder aber nur fa- fragt, für die bis dato keine immissionsschutz-
kultativ vorgesehen ist. 8 Gleichwohl gilt es zu rechtliche Genehmigung erteilt worden ist.
bedenken, dass auch Widerspruchsverfahren
3.1 Aufbau und Inhalt des Fragebogens
Für die Branchenumfrage wurde ein Excel-ba- Im zweiten Tabellenblatt wurde im ersten Ab-
sierter Fragebogen 9 entwickelt, der aus zwei schnitt (noch nicht genehmigte) Windenergie-
Tabellenblättern (mit drei Abfrageteilen), einem projekte erfragt, die aufgrund von VOR/DVOR-
erläuternden Vorblatt sowie einem Tabellen- Standorten im Planungs- bzw. Genehmigungs-
blatt mit einer Liste und einer Übersichtskarte 10 prozess behindert/blockiert werden. Im zweiten
sämtlicher VOR/DVOR-Anlagen in Deutschland Abschnitt des Tabellenblattes wurden außer-
bestand. Im ersten Tabellenblatt wurden Wind- dem Daten zu Windenergieprojekten ermittelt,
energieanlagen, die derzeit beklagt werden, ab- welche hierzulande durch Belange der deut-
gefragt. Um den Umfang der beklagten Anla- schen sowie alliierten Luftstreitkräfte behindert
gen in Relation zu den nicht beklagten Windtur- werden.
binen setzen zu können, wurde zudem die Ge-
Der Fragebogen wurde so aufgebaut, dass die
samtzahl aller genehmigten, noch nicht realisier-
Antworten in der Regel über vorstrukturierte
ten Anlagen im Portfolio des Befragten ermittelt.
Auswahlfelder einzugeben waren. Dies sollte
8 9
Das Widerspruchsverfahren (§ 68 VwGO) gegen einen Der Fragebogen ist auf der Internetseite der FA Wind ab-
Verwaltungsakt nach dem BImSchG ist in den Bundeslän- rufbar.
10
dern Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen abgeschafft. Übersichtskarte und Liste der VOR/DVOR-Anlagen wur-
In Mecklenburg-Vorpommern ist das Vorverfahren fakultativ den dem Wikipedia-Eintrag zu Drehfunkfeuer entnommen.
(§ 13a GerStrukGAG); das heißt, dort besteht ein Wahl-
recht, ob erst Widerspruch einlegt oder direkt geklagt wird.6 | Vorbemerkung
zum einen den Ausfüllaufwand für die Teilneh- Standorten beigefügt. Darüber hinaus wurden
mer reduzieren und zum anderen die Auswer- Eckdaten des geplanten Anlagenstandorts ab-
tung durch strukturierte, gleichlautende Ant- gefragt, nämlich der Umfang des Vorhabens
worten erleichtern. Am Ende eines jeden Daten- (Anlagenzahl und Leistung), die Entfernung
satzes befand sich ein Freihand-Eingabefeld für dessen zum Drehfunkfeuer-Standort, das Bun-
individuelle Ergänzungen und Erläuterungen. desland in dem das Vorhaben geplant ist und
die Ausweisung des Standorts für die Wind-
Zur zweifelsfreien Identifizierung der beklagten
energienutzung (Konzentrationszone). Hin-
Anlage musste deren individuelle Registernum-
sichtlich des Projektentwicklungsstandes sollten
mer gemäß Marktstammdatenregister 11 ange-
die Teilnehmer den letzten eingeleiteten Schritt
geben werden. Durch das Verschneiden mit
und dessen Zeitpunkt eintragen, wobei als Ver-
den Registerinformationen ließen sich sämtli-
fahrensschritte zur Wahl standen: BImSchG-
che anlagen- und standortspezifischen Daten,
Antrag in Vorbereitung, BImSchG-Antrag ge-
aber auch Informationen zur Genehmigungs-
stellt oder Vorbescheid beantragt.
behörde, das Genehmigungsdatum und für
den Fall, dass die Anlage bereits in Betrieb ist, Der Fragebogenabschnitt zu Hemmnissen auf-
auch deren Inbetriebnahmedatum generieren. grund der militärischen Luftraumüberwachung/-
nutzung entsprach im Wesentlichen dem Auf-
Hinsichtlich der Verfahrenssituation wurde mit
bau des Teils zu VOR/DVOR: Es wurden lediglich
dem Fragebogen der Zeitpunkt der Klageerhe-
keine Abstände zu den ursächlichen militäri-
bung, die Person des Klägers (Genehmigungs-
schen Hemmnissen abgefragt, da dies oftmals
inhaber, Privatperson, Umwelt-/Naturschutzver-
nicht eindeutig (z.B. Tiefflugkorridore, Übungs-
band, Standortgemeinde, Nachbargemeinde,
gebiet) hätte zugeordnet werden können.
u.a.) sowie die wesentlichen Gründe der Klage
ermittelt, wobei zu Klägern und Klagegründen Der erste Entwurf des Fragebogens wurde zu-
jeweils zwei Antworten möglich waren. Dar- nächst von mehreren Windprojektierern einem
über hinaus wurde erhoben, ob die Anlagen Pretest unterzogen. Deren Rückmeldungen
schon in einer Ausschreibung geboten wurden führten zu geringfügigen Modifikationen. Ab
– und wenn nicht, ob der laufende Rechtsstreit dem 15. April 2019 wurde der Fragebogen von
ein Grund für deren Nichtteilnahme war. FA Wind und BWE an rund 2.000 Branchenak-
teure und Multiplikatoren (wie Verbände, Mini-
Im Fragebogenteil zu blockierten Windenergie-
sterien, Energieagenturen u.a.) per E-Mail ver-
projekten aufgrund von Drehfunkfeuern war
sandt. Darüber hinaus wurde der Fragebogen
zunächst das betreffende VOR/DVOR anhand
auf den Internetseiten der FA Wind und des
einer Auswahlliste zu bestimmen. Zur leichte-
BWE zum Download bereitgestellt. Zusätzlich
ren Identifizierung dessen war dem Fragebo-
bewarb die FA Wind die Umfrage in der April-
gen eine Karte mit sämtlichen Drehfunkfeuer-
Ausgabe ihres Newsletters. 12
3.2 Umfang und Struktur der Umfrageteilnehmer
An der Umfrage beteiligten sich insgesamt 89 Unternehmen übermittelten projektspezifische
Unternehmen aus 14 verschiedenen Bundes- Informationen zu militärischen Belangen, wel-
ländern sowie zwei hierzulande projektierende che sich negativ auf deren Windenergiepro-
Unternehmen mit Sitz in benachbarten EU- jekte auswirken. 49 Befragte machten Anga-
Staaten. Davon füllten 40 Akteure den Frage- ben zu einem Themenbereich; 30 Teilnehmer
bogen zu beklagten Windenergieanlagen aus. lieferten Informationen zu zwei Themenberei-
66 Teilnehmer machten Angaben zu Hemmnis- chen und 13 Teilnehmer meldeten Daten zu al-
sen aufgrund von (zivilen) Drehfunkfeuern. 42 len drei Abfragebereichen.
11
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das zentrale Seit Februar 2019 wird das MaStR über ein Webportal be-
Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt, in dem trieben, in dem Datensätze aller registrierten Einheiten frei-
u.a. Stammdaten zu Stromerzeugungsanlagen erfasst wer- zugänglich verfügbar sind.
12
den. Geführt wird das MaStR von der Bundesnetzagentur. Siehe FA Wind Newsletter 02/2019.Vorbemerkung | 7 3.3 Detailtiefe der vorliegenden Daten und deren Auswertung Die erhobenen Daten sind in weiten Teilen sehr Darstellungen der regionalen Situation be- sensibel und werden entsprechend vertraulich schränken sich auf die Ebene von Bundeslän- behandelt. Daher werden in der vorliegenden dern, so dass keine Rückschlüsse aus den zur Umfrageauswertung weder die Identität der Verfügung gestellten Informationen auf ein- Teilnehmer noch anlagen-/standortspezifische zelne Vorhaben oder Akteure möglich werden. Informationen zu einzelnen Windprojekten of- Was die Hemmnisse durch Drehfunkfeuer be- fengelegt. Gleichwohl liegen zu jeder als beklagt trifft, wird die regionale Situation außerdem gemeldeten Windturbine eindeutig zuordenbare anhand der VOR/DVOR-Standorte aufgezeigt, standort- und anlagenspezifische Informationen um die Relevanz einzelner Drehfunkfeuer für vor. Die Auswertungen zu den Klagen beziehen die Entwicklung von Windparks zu verdeutli- sich somit auf konkret zuordenbaren, immissi- chen. Auch mit dieser Darstellung bleibt ge- onsschutzrechtlich genehmigten Windenergie- währleistet, dass keine Rückschlüsse auf ein- anlagen und beinhalten keine unspezifischen o- zelne Vorhaben und/oder Akteure möglich der anonymisiert übermittelten Datensätze. werden.
8 | Umfrageergebnisse: Beklagte Windenergieanlagen
4. Beklagte Windenergieanlagen
Windenergieanlagen werden in den vergange- sprich die Anlage bis dato noch keinen Strom
nen Jahren zunehmend vor Gericht angegrif- erzeugte. Vereinzelt können Anlagen bereits
fen. 13 Die FA Wind hatte im Spätherbst 2018 teil-/errichtet sein. Solange diese die kommerzi-
erstmalig versucht, die Dimension der beklag- elle Stromerzeugung noch nicht aufgenommen
ten Projekte zu ermitteln. Hierzu wurde eine haben, werden sie unter dem Status »geneh-
kurzfristig anberaumte Abfrage unter Anlagen- migt« betrachtet. Mit Beginn der regulären
herstellern sowie in den Bundesländern durch- Stromerzeugung sind die Anlagen ans Register
geführt. Während die Bundesländer ganz über- als »in Betrieb« zu melden. Ausschlaggebend
wiegend nicht in der Lage waren diesbezügli- für die Einordnung des Status der mit der Um-
che Daten bereitzustellen, war ein Großteil der frage erfassten Anlagen, war der im Markt-
Hersteller willens, kumulierte Leistungswerte stammdatenregister (MaStR) erfasste Betriebs-
aus Kundenprojekten, welche mit Klagen kon- zustand.
frontiert sind, bundesländerspezifisch zusam-
In die Analyse wurden ausgefüllte Fragebögen
menzustellen. Diese Rückmeldungen, ergänzt
von 40 Unternehmen einbezogen. Diese gaben
um eigene Internetrecherchen, deuteten darauf
an, dass sie im Abfragezeitraum Genehmigun-
hin, dass bundesweit mindestens 750 MW
gen für insgesamt 405 Windenergieanlagen
Windenergieleistung beklagt sind. Mit der jetzi-
mit 1.332 MW Gesamtleistung im Portfolio
gen Umfrage, die sich nur an Branchenakteure
hielten. Nach Berechnungen der FA Wind wa-
richtete, sollten diese Erkenntnisse erweitert,
ren Ende Mai 2019 bundesweit rund 4.200
empirisch abgesichert sowie durch ergänzende
MW genehmigte Windenergieleistung regis-
anlagen-, standort- und klagespezifische Infor-
triert. Die an der Umfrage teilnehmenden Un-
mationen qualitativ vertieft werden.
ternehmen hielten folglich 30 Prozent der ins-
Im Rahmen der vorliegenden Ausarbeitung gesamt genehmigten und noch nicht realisier-
werden die Begriffe »Genehmigung« und »ge- ten Windenergieleistung in Deutschland. Die
nehmigte Anlage« synonym verwendet und be- Analyse stützt also auf eine solide Datenlage im
zeichnen jeweils eine Windenergieanlage, die Hinblick auf die bundesweite Genehmigungssi-
eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissi- tuation. Zudem meldeten sich fast alle bran-
onsschutzgesetz (BImSchG) und damit grund- chenbekannten Windenergieprojektierer zu-
sätzlich Baureife erlangt hat, aber zum Zeitpunkt rück, auch wenn sie seinerzeit von keinem der
der Datenerfassung noch nicht in Betrieb war; abgefragten Hemmnisse betroffen waren.
4.1 Regionale Verteilung der beklagten Windenergieanlagen
Insgesamt wurden 325 beklagte Windenergie- bereits in Betrieb befindlichen Anlagen (Ibn =
anlagen (WEA) mit einer Gesamtleistung von Inbetriebnahme) verteilen sich über zehn Bun-
1.011 MW gemeldet. Die genehmigten bzw. desländer, was Tabelle 1 veranschaulicht.
Tabelle 1: Regionale Verteilung der beklagten WEA (mit und ohne Ibn);
Daten: FA Wind (Stand Q2/2019)
Bundesland Anlagen Leistung Anteil
[MW] [MW]
Baden-Württemberg 29 100,3 9,9%
Bayern 43 126,4 12,5%
Brandenburg 33 94,0 9,3%
Hessen 41 118,0 11,7%
13
Statt vieler: Wirtschaftswoche online v. 29.01.2019;
Handelsblatt online v. 19.05.2019; Süddeutsche Zeitung,
online v. 20.05.2019; Tagesspiegel online v. 14.06.2019.Umfrageergebnisse: Beklagte Windenergieanlagen | 9
Bundesland Anlagen Leistung Anteil
[MW] [MW]
Mecklenburg-Vorpommern 15 47,5 4,7%
Niedersachsen 66 211,0 20,9%
Nordrhein-Westfalen 58 193,0 19,1%
Rheinland-Pfalz 26 77,5 7,7%
Saarland 3 9,0 0,9%
Schleswig-Holstein 11 34,0 3,4%
Gesamt 325 1.010,6 100%
Aus den Stadtstaaten sowie aus Sachsen, Sach- in diesen Ländern in den letzten Jahren über-
sen-Anhalt und Thüringen wurden keine be- durchschnittlich viel Windenergieleistung ge-
klagten Windturbinen gemeldet. Recherchen nehmigt wurde. Von 2014 bis Mai 2019 wur-
im Internet zeigten jedoch, dass auch in diesen den nach Datenlage des MaStR rund
Regionen vereinzelt Rechtsstreitigkeiten vor Ge- 20.700 MW bundesweit genehmigt, davon
richt anhängig sind. Die Branchenumfrage kann 20 Prozent für Windturbinenstandorte in Nieder-
folglich auch kein bundesweit vollständiges Bild sachsen. Jeweils 14 Prozent der genehmigten
der aktuellen Klagesituation widergeben. Leistung adressieren Standorte in Nordrhein-
Westfalen und in Schleswig-Holstein. Ein Leis-
Bei der Betrachtung der regionalen Verteilung
tungsanteil von 12 Prozent bewilligten Branden-
fällt auf, dass jeweils ein Fünftel der als beklagt
burger Behörden; jeweils rund sechs Prozent der
erfassten Windenergieleistung in der Stichprobe
in der Zeit genehmigten Leistung entfiel auf
auf die Bundesländer Nordrhein-Westfalen so-
Windenergiestandorte in Baden-Württemberg,
wie Niedersachsen entfällt. Die überproportio-
Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz.
nalen Anteile sind insofern nachvollziehbar, als
4.2 Status der beklagten Windenergieanlagen
Von den erfassten 1.011 MW Leistung waren Dauer des Rechtsstreits nicht weiterbetrieben
30 Prozent (302 MW) zum Zeitpunkt der Um- werden dürfen. In einzelnen Fällen stehen die
frage bereits in Betrieb (vgl. Tabelle 2). Hier Windturbinen seit über einem Jahr zwangs-
wurde teilweise gemeldet, dass Anlagen auf- weise still.
grund von Stilllegungsanordnungen für die
Tabelle 2: Status der beklagten WEA im Abfragezeitpunkt;
Daten: FA Wind (Stand Q2/2019)
Anlagenstatus Anlagen Leistung Anteil
[MW] [MW]
Genehmigt 228 709,0 70,2%
In Betrieb 97 301,6 29,8%
Gesamt 325 1.010,6 100%10 | Umfrageergebnisse: Beklagte Windenergieanlagen
4.3 Anteil beklagter Genehmigungen an insgesamt genehmigten Anlagen
Zur Einordnung des Anteils der beklagten an in den Bundesländern sind in Tabelle 3 aufge-
den insgesamt genehmigten Windturbinen in schlüsselt. Hierzu ist anzumerken, dass in
den einzelnen Bundesländern wurden die be- Schleswig-Holstein nur beklagte Anlagen in der
klagten Anlagen, die noch nicht in Betrieb sind, Stichprobe erfasst sind, die bereits in Betrieb
mit den insgesamt bislang nur genehmigten sind. Folglich werden diese in der folgenden
Windenergieanlagen zum Stichtag 31. Mai 2019 Tabelle nicht aufgeführt.
verglichen. Die Quoten der beklagten Anlagen
Tabelle 3: Regionale Verteilung insgesamt genehmigte WEA (ohne Ibn) vs. beklagte WEA (ohne Ibn);
Daten: FA Wind (Stand Q2/2019), BNetzA (Stand 31.05.2019)
Bundesland Gesamt Davon beklagt Anteil
(Stand 31.05.2019) (gemäß Stichprobe) beklagt /
gesamt
Anlagen Leistung Anlagen Leistung Leistung
[MW] [MW] [MW]
Baden-Württemberg 70 234,8 19 64,8 28%
Bayern 59 182,0 26 75,6 42%
Brandenburg 213 681,4 28 77,9 11%
Hessen 61 190,4 26 75,1 39%
Mecklenburg-Vorpommern 111 335,3 15 47,5 14%
Niedersachsen 225 746,6 45 139,1 19%
Nordrhein-Westfalen 227 758,0 48 164,3 22%
Rheinland-Pfalz 100 305,3 18 55,9 18%
Saarland 14 37,3 3 9,0 24%
Summe 1.080 3.471,0 228 709,0 20%
Über die oben angeführten Bundesländer hin- dürfte sich dort auf die Zahl der Klagen auswir-
weg betrachtet zeigt sich, dass Mitte 2019 ken, da identifizierte Konflikte nicht bereits im
mindestens ein Fünftel der dort genehmigten Rahmen eines Vorverfahrens nach § 68 VwGO
(noch nicht in Betrieb befindlichen) Windener- gelöst werden können.
gieleistung vor Gericht angegriffen wird. In ein-
Einen in Bayern überproportional hohen Anteil
zelnen Ländern liegt dieser Anteil weitaus hö-
an windenergiespezifischen Gerichtsverfahren
her: In Bayern und Hessen sind jeweils mindes-
bestätigt auch ein Gutachten aus dem Jahr
tens 40 Prozent der genehmigten Anlagenleis-
2017. Von seinerzeit analysierten 228 verwal-
tung beklagt. In den beiden Ländern gibt es
tungsrechtlichen Entscheidungen wurde ein
kein Widerspruchsverfahren für Entscheidun-
Drittel an bayerischen Gerichten gefällt. 15 Das
gen auf Grundlage des Bundes-Immissions-
Gutachten wies zudem einen überdurchschnitt-
schutzgesetzes, 14 sodass dort nur auf dem Kla-
lich hohen Anteil an Gerichtsentscheidungen in
geweg gegen eine Genehmigung vorgegangen
Nordrhein-Westfalen aus. Auch dort ist das Wi-
werden kann. Der verkürzte Rechtsmittelzug
derspruchsverfahren für die hier relevanten
Sachverhalte abgeschafft. 16 Zumindest bei den
14
Vgl. Art. 15 Abs. 2 BayAGVwGO bzw. § 16a Abs. 2 Satz Auftrag des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energie-
1 HessAGVwGO. wende, S. 63 ff.
15 16
Hentschel (2017), Gerichtliche Auseinandersetzungen im Vgl. § 110 Abs. 1 JustizG NRW.
Konfliktfeld Naturschutz und Energiewende, Gutachten imUmfrageergebnisse: Beklagte Windenergieanlagen | 11
absoluten Werten zeigen sich auch in den Um-
frageergebnissen auffallend hohe Werte in
Nordrhein-Westfalen.
4.4 Seit wann werden die Windenergieanlagen beklagt?
In der Umfrage wurde auch der Zeitpunkt der im Jahr 2016 erteilt (vgl. unten, Tabelle 5) und
Klageerhebung für die einzelnen Anlagen ab- mit einem gewissen zeitlichen Nachlauf ab
gefragt. Die Auswertung dessen ergab, dass 2017 angegriffen wurde. Von 226 Anlagen,
die durchschnittliche Verfahrensdauer, über die in den Jahren 2017 und 2018 erstmals be-
alle 325 beklagten Anlagen hinweg betrachtet, klagt wurden, erhielten 144 Anlagen im Jahr
Ende Mai 2019 bei 21,6 Monaten lag. Die 2016 die Genehmigung. Klageverfahren die
längste Verfahrensdauer betrug 59 Monate. In 2014/2015 initiiert wurden, dürften mittler-
70 Prozent der Fälle wurden die Rechtsmittel- weile weitgehend entschieden sein, weshalb
verfahren in den Jahren 2017 und 2018 anhän- sich in dieser Zeit genehmigte Anlagen seltener
gig. Die Zahl erklärt sich dadurch, dass die in der Stichprobe finden.
Hälfte der in Rede stehenden Genehmigungen
Tabelle 4: Kalenderjahre, in denen gegen WEA (mit und ohne Ibn) Klagen erhoben wurden;
Daten: FA Wind (Stand Q2/2019)
Jahr der Klage- Anlagen Leistung Anteil
einreichung [MW] [MW]
2019 37 131,7 13,0%
2018 106 322,9 32,0%
2017 120 377,8 37,4%
2016 25 75,6 7,5%
2015 6 15,3 1,5%
2014 31 87,3 8,6%
Gesamt 325 1.010,6 100%
4.5 Wann wurden die Windenergieanlagen genehmigt?
Die Hälfte der in der Stichprobe erfassten Windenergieleistung wurde 2016 die immissi-
Windenergieanlagen wurde im Jahr 2016 im- onsschutzrechtliche Zulassung beschieden, da-
missionsschutzrechtlich genehmigt, davon von wurden 5.000 MW allein im Dezember be-
stammen wiederum zwei Drittel aus Dezember willigt. 17 In den Jahren 2014 und 2015 waren
2016 (vgl. Tabelle 5). Der hohe Anteil an Ge- es 4.000 MW bzw. 3.600 MW die genehmigt
nehmigungen aus diesem Zeitraum ist insofern wurden. 2017 und 2018 wurden jeweils nur
erklärbar als 2016 außerordentlich viele Neuan- rund 1.400 MW neue Windenergieleistung ge-
lagen zugelassen wurden. Rund 9.000 MW nehmigt. 18
17 18
Ausführlich dazu FA Wind (2017), Ausbau der Windener- Vgl. FA Wind (2019); Ausbau der Windenergie an Land
gie an Land im Jahr 2016, Kap. 3.2. im Jahr 2018; Kap. 3.3.1.12 | Umfrageergebnisse: Beklagte Windenergieanlagen
Tabelle 5: Jahr der Genehmigungserteilung der beklagten WEA (mit und ohne Ibn);
Daten: FA Wind (Stand Q2/2019)
Jahr der Genehmigungs- Anlagen Leistung Anteil
erteilung [MW] [MW]
2019 17 65,1 6,4%
2018 44 133,5 13,2%
2017 41 129,1 12,8%
2016 166 519,1 51,4%
davon nur Dez. 2016 112 363,3 35,9%
2015 19 58,9 5,8%
2014 29 79,0 7,8%
2013 9 26,1 2,6%
Gesamt 325 1.010,6 100%
Zur Verdeutlichung welche Anteile die beklag- Von den Anlagen, die 2014 genehmigt aber bis
ten Genehmigungen (abzüglich der beklagten Mitte 2019 noch nicht am Netz waren, ist na-
Genehmigungen für bereits in Betrieb befindli- hezu ein Viertel (23%) von Rechtsstreitigkeiten
che Anlagen) an den insgesamt im MaStR er- betroffen. Für die Jahre 2017 bis Mitte 2019
fassten Genehmigungen für noch nicht reali- erfasst die Stichprobe jeweils rund ein Zehntel
sierte Windturbinen haben, werden diese in Ta- der seinerzeit genehmigten Anlagenleistung,
belle 6 einander gegenübergestellt. Daraus die noch nicht realisiert ist. Über fünfeinhalb
wird erkennbar, dass von den Anlagen, die im Jahre hinweg betrachtet, sind laut Stichprobe
Jahr 2016 genehmigt wurden und die bis dato 17 Prozent der bislang noch nicht in Betrieb
noch nicht in Betrieb sind, knapp 40 Prozent in gegangenen Windenergieleistung gerichtlich
der Stichprobe als beklagt identifiziert sind. angegriffen.
Tabelle 6: Beklagte WEA (ohne Ibn) vs. insgesamt genehmigte WEA (ohne Ibn) nach Jahr der Geneh-
migungserteilung; Daten: FA Wind (Stand Q2/2019), BNetzA (Stand 31.05.2019)
Jahr der Gesamt Davon beklagt Anteil
Genehmigungs- (Stand 31.05.2019) (gemäß Stichprobe) beklagt /
erteilung gesamt
Anlagen Leistung Anlagen Leistung Leistung
[MW] [MW] [MW]
2019 182 674,0 17 65,1 10%
2018 410 1.410,3 44 133,5 10%
2017 320 1.016,3 41 129,1 13%
2016 306 876,1 113 344,1 39%
2015 36 101,6 2 4,6 5%
2014 54 145,7 11 32,7 23%
Summe 1.308 4.223,9 228 709,0 17%Umfrageergebnisse: Beklagte Windenergieanlagen | 13
4.6 Welche Klagegründe werden gegen Windenergieanlagen angeführt?
Neben dem Umfang der von Klagen betroffe- Gesprächen mit einzelnen Teilnehmern heraus-
nen Windenergieanlagen brachte die Umfrage kristallisierte, dass ganz überwiegend Fehler im
auch Erkenntnisse hinsichtlich der Gründe, Zusammenhang mit der Umweltverträglich-
weswegen die Anlagen vor Gericht angegriffen keitsprüfung moniert werden. Weitere As-
werden. Wenig überraschend bestätigte sich pekte, die in den Gerichtsverfahren oftmals ins
durch die Umfrage, dass der mit Abstand häu- Feld geführt werden, adressieren den Flächen-
figste Klagegrund im Bereich des Artenschutzes zugriff und Wegerechte sowie Lärmschutzkon-
liegt. Die Gefährdung besonders geschützter flikte (siehe Abbildung 1). Bei neun Anlagen
Vogel- bzw. Fledermausarten wird bei nahezu laufen die Klageverfahren erst seit kurzem, so
der Hälfte der beklagten Anlagen (157 WEA) dass zum Zeitpunkt der Umfrage die Begrün-
geltend gemacht. Allgemeinere Artenschutzas- dung noch nicht vorlag.
pekte finden sich bei jeder vierten Anlage
Inwieweit in den Rechtsstreitigkeiten Argu-
(77 WEA) in der Klagebegründung. Bei einem
mente des Artenschutzes »stellvertretend« für
Drittel der betroffenen Windturbinen
eine potenziell windkraftkritische Motivation
(105 WEA) werden Form- und/oder Verfahrens-
angeführt werden, lässt sich aus den Rückmel-
fehler geltend gemacht, wobei sich aus den
dungen nicht ablesen.
Anmerkungen in den Fragebögen wie auch in
48% Wesentliche Klagegründe gegen Windenergieanlagen
[Zahlen = betroffene Anlagen]
32%
24%
17%
10%
6% 6% 2% 6% 2% 2% 2% 2% 1% 1% 1% 0,3% 2%
7 7 8 7
157
105
6 3 3 3 1 6
77 20 55 20 32 18 Sonstige
Lärmschutz
(Vögel/Fledermäuse)
Denkmalschutz
(Bauleitplanung)
(Regionalplanung)
Wasserschutzgebiet
Radar
Drehfunkfeuer
Wegerecht/Erschließung
optisch bedrängende
Artenschutz
Konzentrationswirkung
Standorteignungs-
Form-/Verfahrensfehler
Gesundheit (Anwohner)
Tieffluggebiet
planung/10 H-Regelung)
(allgemein)
Flächenzugriff (Landes-
Flächenzugriff
Flächenzugriff
(§ 13 BImSchG)
Artenschutz
nachweis
Wirkung
Abbildung 1: Klagegründe und Zahl der betroffenen WEA mit Mehrfachnennungen [n = 325 WEA]; Daten und Grafik: FA Wind
(Stand Q2/2019)
4.7 Wer klagt gegen Windenergieanlagen?
In dem Fragebogen wurde zudem abgefragt, Bitte um Erläuterung. Anhand des Auswahlme-
wer gegen die Windenergieanlagen den Ge- nüs konnten für jede Anlage bis zu zwei Klä-
richtsweg beschreitet. Die Antwortfelder waren ger(-gruppen) angegeben werden. Unter den
mit folgenden Gruppen vorstrukturiert: Um- 325 erfassten Anlagen wurde bei 204 Anlagen
welt-/Naturschutzverband, Bürgerinitiative, jeweils ein Kläger benannt. Für die anderen
Nachbargemeinde, Standortgemeinde, Privat- 114 Anlagen wurden zwei Akteure angegeben,
person, Genehmigungsinhaber, Konkurrieren- die als Kläger fungieren. Abbildung 2 verdeut-
der Projektierer, Flugsicherung, Bundeswehr licht die Zahl der beklagten Windenergieanla-
sowie sonstige Kläger; bei letzterem mit der gen je Akteursgruppe. Hier zeigt sich, dass mit
deutlichem Abstand die meisten Windräder14 | Umfrageergebnisse: Beklagte Windenergieanlagen
(198 WEA) durch Umwelt-/Naturschutzvereini- Bürgerinitiativen entweder der Gruppe der an-
gungen beklagt werden. Bei 61 Prozent der er- erkannten Umwelt-/Naturschutzverbände oder
fassten Anlagen ist solch eine Vereinigung eine aber der Gruppe von Privatpersonen zuzuord-
der klagenden Parteien. Am zweit häufigsten nen. Nahezu gleichauf liegt der Anteil an Kom-
prozessieren Privatpersonen gegen Windturbi- munen, die sich gegen den Bau von Windrä-
nen (117 WEA). In 15 Prozent der Fälle be- dern vor Gericht wehren, wobei es hier ganz
schreiten Bürgerinitiativen den Gerichtsweg. überwiegend die Gemeinden sind, auf deren
Formaljuristisch muss eine Bürgerinitiative aller- Hoheitsgebiet die Anlagen realisiert werden
dings als Vereinigung iSd § 3 Umwelt-Rechts- sollen. Ein geringer Anteil der beklagten Anla-
behelfsgesetz (UmwRG) anerkannt sein, um gen entfällt auf die Bundeswehr, die in der
umweltrelevante Behördenentscheidungen ge- Stichprobe nur bei sechs Anlagen vor Gericht in
richtlich überprüfen lassen zu können. 19 Alter- Erscheinung tritt. Unter den sonstigen Klägern
nativ können einzelne Mitglieder einer Bürger- (7 WEA) finden sich konkurrierende Projektie-
initiative aufgrund ihrer subjektiven Betroffen- rer, der Inhaber der Genehmigung sowie ein
heit antragsbefugt sein. In diesem Sinne wäre örtliches Unternehmen.
streng genommen der Anteil der Klagen von
Anzahl beklagter Windenergieanlagen
61% und einzelne Akteursgruppen
36%
14%
12%
1% 2% 2%
198 47 117 39 3 6 7
Umwelt-/Natur- Bürger- Privat- Standort- Nachbar- Bundeswehr Sonstige
schutzverbände initiativen personen gemeinden gemeinden
Abbildung 2: Akteursgruppen und beklagte WEA mit Mehrfachnennungen [n = 325 WEA]; Daten und Grafik: FA Wind
(Stand Q2/2019)
Von insgesamt 198 durch Umwelt-/Natur- turschutzverband tritt bei 37 Windenergieanla-
schutzverbände beklagte Windenergieanlagen gen der Stichprobe als Kläger auf. Eine in
werden 93 Anlagen durch einen einzelnen, Rheinland-Pfalz ansässige Vereinigung klagt
bundesweit tätigen Verband angegriffen. Bezo- gegen 27 Windturbinen. 22 Windräder in der
gen auf die insgesamt in der Stichprobe als be- Stichprobe beklagt ein Verband in Niedersach-
klagt erfassten 325 Anlagen entspricht dies ei- sen. Vier weitere, namentlich genannte Ver-
nem Anteil von 29 Prozent. Ein bayerischer Na- bände prozessieren gegen insgesamt 19 Wind-
räder in drei Bundesländern. Bemerkenswert ist
19
Das UmwRG eröffnet Vereinigungen, die vorwiegend die Schwerpunkt die Ziele des Naturschutzes und der Land-
Ziele des Umweltschutzes fördern, die Möglichkeit, gegen schaftspflege fördert (anerkannte Naturschutzvereinigung),
Umweltrechtsverstöße mit einem Rechtsbehelf (Wider- hat darüber hinaus Mitwirkungsrechte nach § 63 Bundes-
spruch oder Klage) vorzugehen. Um einen Rechtsbehelf Naturschutzgesetzt (BNatSchG) und kann Rechtsbehelfe
nach UmwRG einlegen zu können, benötigen Umweltver- nach § 64 BNatSchG einlegen. Das Umweltbundesamt und
einigungen eine Anerkennung (anerkannte Umweltvereini- die Anerkennungsbehörden der Länder sind für die Aner-
gung). Eine nach § 3 UmweltRG anerkannte Vereinigung, kennung zuständig.
die nach ihrem satzungsgemäßen Aufgabenbereich imUmfrageergebnisse: Beklagte Windenergieanlagen | 15
in diesem Zusammenhang, dass einige Ver- Behördenentscheidungen – also auch immissi-
bände mit Sitz in einem Bundesland nicht nur onsschutzrechtliche Genehmigungen für Wind-
Windräder in ihrem regionalen Umfeld, son- energieanlagen – unabhängig von der subjekti-
dern auch in anderen Ländern angreifen. ven Betroffenheit gerichtlich überprüfen zu las-
sen. Eine Liste der bundesweit anerkannten
Ein Teil dieser Verbände ist erst seit wenigen Vereinigungen veröffentlicht das Umweltbun-
Jahren als Vereinigung iSd § 3 UmwRG aner- desamt auf seiner Webseite. 20
kannt und damit in der Lage, umweltrelevante
4.8 Ausschreibungsrelevante Aspekte der beklagten Anlagen
Von den erfassten 325 beklagten Windenergie- in der Ausschreibung geboten wurden. Nur für
anlagen waren im Abfragezeitraum 228 Anla- diese Fälle sieht das EEG die Möglichkeit vor,
gen noch nicht in Betrieb. Davon wiederum be- die Umsetzungsfrist des Zuschlags zu verlän-
saßen (bis einschließlich der Gebotsrunde 1. gern, sofern die sofortige Vollziehbarkeit der
Mai 2019) 122 Anlagen einen Zuschlag aus der Genehmigung angeordnet worden ist (§ 36e
Ausschreibung. Für 49 dieser Anlage wurde Abs. 2 EEG). In sechs Fällen ließ sich nicht ein-
nach Klageerhebung ein Gebot abgegeben. 67 deutig feststellen, ob die Anlage vor oder erst
Anlagen wurden erst beklagt, nachdem diese nach der Gebotsabgabe beklagt worden sind.
Tabelle 7: Zeitpunkt der Klageerhebung im Hinblick auf die Gebotsabgabe in der Ausschreibung;
Daten: FA Wind (Stand Q2/2019)
Klageerhebung Anlagen Leistung Anteil
[MW] [MW]
vor Gebotsabgabe 49 150,8 40%
nach Gebotsabgabe 67 214,2 56%
nicht eindeutig 6 16,5 4%
Gesamt 122 381,5 100%
Die vergleichsweise hohe Zahl an Windenergie- Pönale leichter streuen können, während ein
anlagen, die trotz laufender Gerichtsverfahren kleiner, regional tätiger Akteur von einer Straf-
in der Ausschreibung geboten wurden, ist inso- zahlung weitaus substanzieller betroffen wäre.
fern überraschend, da diesen mangels Fristver-
Bemerkenswert ist außerdem, dass von 106
längerung nach 30 Monaten – teilweise auch
Windenergieanlagen in der Stichprobe, die bis
schon nach 24 Monaten – der Verlust des Zu-
dato noch keinen Zuschlag besaßen, drei Vier-
schlags droht. In dessen Folge wird eine Straf-
tel (79 WEA) nicht geboten wurden, gerade
zahlung (§ 55 Abs. 1 EEG) in empfindlicher
weil die Anlagen beklagt sind. Für diese Anla-
Höhe fällig. 21 Bei genauerer Betrachtung dieser
gen wurde explizit angegeben, dass aufgrund
Daten zeigt sich, dass die Klageverfahren bei
des Gerichtsverfahrens von der Ausschrei-
diesen Windenergieanlagen zum Zeitpunkt der
bungsteilnahme abgesehen wurde. Damit ent-
Gebotsabgabe im Schnitt bereits zwei Jahre
schieden sich die Vorhabenträger bei drei Vier-
(23,3 Monate) andauerten. Dies lässt vermu-
tel der beklagten und noch nicht bezuschlag-
ten, dass sich zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe
ten Anlagen allein aufgrund des anhängigen
bereits ein positiver Ausgang des Verfahrens
Rechtsstreits gegen eine Teilnahme am Aus-
für den Genehmigungsinhaber abzuzeichnen
schreibungsverfahren.
schien. Darüber hinaus ist festzustellen, dass es
sich bei den weniger risikoaversiven Bietern um Der mit der Stichprobe erfasste Umfang an be-
größere Akteure handelt, die überregional tätig klagten Windenergieanlagen mit Förderzusage
sind. Diese dürften das finanzielle Risiko einer
20 21
UBA (2019), Liste der vom Bund anerkannte Umwelt- Siehe Fn. 3.
und Naturschutzvereinigungen.16 | Umfrageergebnisse: Beklagte Windenergieanlagen
im Rahmen der Ausschreibung liegt bei 13 Pro- Windenergieanlagen mit immissionsschutz-
zent aller bislang bezuschlagten Windenergie- rechtlicher Genehmigung bezuschlagt. 22 Davon
anlagen, die zum Stichtag 31. Mai 2019 immis- waren 134 Anlagen im Mai 2019 in Betrieb.
sionsschutzrechtlich genehmigt waren (vgl. Ta- Von den verbleibenden 857 Anlagen, die Ende
belle 8). In den bis Mai 2019 durchgeführten Mai noch nicht errichtet waren, sind gemäß
neun Gebotsterminen wurden insgesamt 991 Stichprobe 122 Anlagen beklagt.
Tabelle 8: Beklagte WEA mit Zuschlag in der Ausschreibung; Daten: FA Wind (Stand Q2/2019)
Genehmigte WEA Davon beklagt
mit Zuschlag ohne Ibn (gemäß Stichprobe)
(Stand 31.05.2019)
Anteil
Anlagen Leistung Anlagen Leistung Leistung
[MW] [MW] [MW]
857 2.867,8 122 381,5 13,3%
Abhängig vom Zeitpunkt der Zuschlagserteilung nommen werden müssen. Die ersten 18 Anla-
ergeben sich für die 122 Anlagen verschiedene gen daraus müssen in einem Jahr (spätestens
Fristen, innerhalb derer die Anlagen in Betrieb am 27. August 2020) ans Netz gehen, um die
gehen müssen, ohne Gefahr zu laufen, den Zu- Förderzusage nicht zu verlieren. In der nachfol-
schlag zu verlieren. In Tabelle 9 sind die jeweili- genden Tabelle werden keine Leistungswerte
gen Monate aufgeschlüsselt zu denen die be- ausgewiesen, da ansonsten Rückschlüsse auf
klagten Anlagen in der Stichprobe in Betrieb ge- einzelne Zuschläge möglich werden könnten.
Tabelle 9: Inbetriebnahmefristen für beklagte WEA mit Zuschlag;
Daten: FA Wind (Stand Q2/2019)
Letztmöglicher Zeitpunkt Anlagen Anteil
für Inbetriebnahme [%]
August 2020 18 15%
November 2020 13 11%
Februar 2021 45 37%
April 2021 33 27%
Mai 2021 13 11%
Gesamt 122 100%
22
Ausführlich dazu, FA Wind (2019), Analyse der 9. Aus-
schreibung für Windenergieanlagen an Land, Kap. 5.1.3.Umfrageergebnisse: Blockierte Windparks durch Drehfunkfeuer | 17
5. Blockierte Windenergieprojekte aufgrund von Drehfunkfeuern
Im zweiten Teil der Umfrage wurde ermittelt, DVOR-Anlage ein Abweichen bei der Bemes-
wie viele Windenergieprojekte – sprich bislang sung des Prüfradius begründen. 26 Die DFS hat
noch nicht genehmigte Windparks oder Einzel- nach einer Überprüfung ihrer DVOR-Anlagen
anlagen – in welchen Bundesländern von Dreh- hiervon Gebrauch gemacht und festgelegt,
funkfeuern blockiert werden. Drehfunkfeuer dass für sämtliche Drehfunkfeuer – also auch
sind Navigationsanlagen für den Luftverkehr. Sie für DVOR – der erweiterte Prüfradius von
werden unterteilt in VOR (Very High Frequency 15 km gilt. Davon ausgenommen bleibt nur
Omnidirectional Radio Range) und DVOR (Dopp- das DVOR Hamburg, für das eine eigene Be-
ler-VOR). VOR/DVOR senden ein spezielles wertungsmethodik angewandt werden kann. 27
UKW-Funksignal aus, anhand dessen eine Emp- Im immissionsschutzrechtlichen Genehmi-
fangsanlage im Flugzeug die Richtung zum gungsverfahren trifft das zu beteiligende Bun-
Drehfunkfeuer bestimmen kann. In Deutschland desaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) für die
werden derzeit 59 Drehfunkfeuer von der Deut- jeweiligen Windenergieanlagen eine Einzelfall-
schen Flugsicherung (DFS) betrieben, davon 20 entscheidung auf der Grundlage einer gut-
VOR- und 39 DVOR-Sendeanlagen. 23 achterlichen Stellungnahme der DFS.
Die Vorgaben der Internationalen Zivilluftfahrt- In der Abfrage wurde daher das konfligierende
organisation (ICAO) 24 sehen vor, dass Wind- Drehfunkfeuer (mittels Auswahlliste) sowie die
energieanlagen im Umkreis von drei Kilometern Entfernung des Windprojekts zum VOR/DVOR
um ein VOR/DVOR generell unzulässig sind. (Distanzunterscheidung bis 10 bzw. 10 bis
Jenseits dessen bemisst sich die Zulässigkeit an- 15 km) ermittelt. Zudem wurde abgefragt, ob
hand einer Einzelfallprüfung, wobei sich der das Vorhaben innerhalb einer planerisch ausge-
Prüfbereich bei VOR-Anlagen in einem Radius wiesenen Fläche für die Windenergienutzung
von 15 Kilometern (km) um das Drehfunkfeuer liegt und welche Verfahrensschritte in dem
erstreckt. 25 Bei DVOR-Anlagen beschränkt sich Vorhaben wann eingeleitet worden sind.
der Prüfradius auf 10 km. Allerdings können lo-
kale Gelände- und Umweltbeschränkungen o-
der bestehende Leistungseinschränkungen der
5.1 Regionale Verteilung der blockierten Windenergieprojekte
Antworten zu diesem Hemmnisfeld gaben 66 die der BWE im Jahr 2015 durchführte (2.300
Akteure, die im Umfragezeitraum in 13 Bun- MW), 28 geradezu verdoppelt.
desländern Windenergieprojekte entwickelten.
Die regionale Verteilung der von Drehfunkfeu-
Diese Vorhaben umfassen insgesamt 1.140 An-
ern behinderten Windprojekte zeigt Tabelle 10.
lagen mit einer Gesamtleistung von rund 4.800
Daraus wird deutlich, dass der Interessenskon-
MW. Dabei sind sowohl Anlagen, die sich im
flikt in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen
Genehmigungsverfahren befinden oder deren
besonders ausgeprägt ist. In diesen Ländern ist
Antrag sogar schon abgelehnt wurde, als auch
fast die Hälfte (48%) der bundesweit gesperr-
solche, bei welchen der Antrag noch in Vorbe-
ten Windenergieleistung geplant. Aber auch in
reitung ist, in die Abfrage eingeflossen (siehe
Brandenburg und in Hessen kann eine dreistel-
dazu unten, 5.4). Insgesamt hat sich der Um-
lige Zahl an Vorhaben im Umfeld von VOR/
fang der betroffenen Projekte gegenüber den
DVOR-Anlagen derzeit nicht realisiert werden.
Ergebnissen der letzten Branchenbefragung,
23 27
Eine Übersicht über alle deutschen VOR/DVOR-Anlagen Vgl. Behrend (2019), Wissenschaftliches Hintergrunddo-
bietet Wikipedia unter dem Stichwort Drehfunkfeuer. kument zum Einfluss von Windenergieanlagen auf den
24
ICAO EUR Doc 015, European Guidance Material on Flugbetrieb mit UKW-Drehfunkfeuer, Gutachten im Auf-
Managing Building Restricted Area, 3rd Edition, Nov. 2015. trag des BWE, S. 7.
25 28
ICAO EUR Doc 015, Appendix 1. BWE, Fn. 6.
26
ICAO EUR Doc 015, Ziff. 8.6.Sie können auch lesen