Haus des Gastes Neubau - Realisierungswettbewerb 2020 - Richter Architekten Kiel
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Realisierungswettbewerb 2020 Neubau Haus des Gastes Nebel auf Amrum Auslobung RICHTER Architekten Kiel
Ausloberin Gemeinde Nebel- Amrum - Der Bürgermeister- Cornelius Bendixen Vertreten durch: Christian P. Stemmer Amtsdirektor Amt Föhr- Amrum Hafenstraße 23 25938 Wyk auf Föhr Wettbewerbsbüro/Vorprüfung RICHTER Architekten+Stadtplaner Esmarchstrasse 64 24105 Kiel Tel.: 0431 / 579600-0 e-mail: info@architekten-richter.de Termine: Tag der Bekanntmachung 15.1.2020 Schriftliche Rückfragen 1. Phase bis 7.2.2020 Kolloquium 1. Phase 14.2.2020 Abgabe 1. Phase 10.3.2020 Preisgericht 1. Phase 6.4.2020 Schriftliche Rückfragen 2. Phase bis 7.5.2020 Abgabe 2. Phase 8.6.2020 Preisgericht 2. Phase 26.6.2020
Realisierungswettbewerb Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum Teil A: Allgemeine Bedingungen Inhalt 1 Anlass und Zweck des Wettbewerbs 2 Gegenstand des Wettbewerbs/Aufgabenfelder 3 Wettbewerbsverfahren (§ 3 RPW) 4 Wettbewerbsbeteiligte 5 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer 6 Wettbewerbssumme (Preise und Anerkennungen) 7 Wettbewerbsunterlagen 8 Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung 9 Beurteilungskriterien 10 Termine 11 Weitere Bearbeitung und Urheberrecht 12 Prüfung 13 Einsprüche 14 Vertraulichkeit 15 Sonstiges RICHTER Architekten Kiel Teil A Stand 13.1.2020 A1
Realisierungswettbewerb Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum Teil A: Allgemeine Bedingungen Die Auslobung des Wettbewerbs erfolgt in Anlehnung an die Richtlinien für Planungswettbewerbe in der vom BMUB herausgegebenen Fassung (Stand November 2014). Die Anwendung und Aner- kennung der RPW 2013 ist für Auslober und Teilnehmer sowie alle übrigen Beteiligten verbindlich, soweit diese Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein gemäß § 2 Absatz 4 RPW i.V.m. § 19 Ziffer 8 ArchIngKG SH beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 1073/20 registriert. Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligte erkennen den Inhalt dieser Auslobung als verbindlich an. 1 Anlass und Zw eck des Wettbewerbs Die Gemeinde Nebel auf Amrum plant den Abriss und Neubau des bestehenden „Haus des Gastes“. Gegenwärtig wird ein Mittelbedarf von ca. 4.0 Mio € für die Gesamtmaßnahme geschätzt. Für diese Maßnahme beabsichtigt die Gemeinde Nebel einen Architektenwettbewerb durchzuführen. Aufgrund des Umfangs der Baumaßnahme soll für den Neubau ein offener, zweiphasiger Reali- sierungswettbewerb entsprechend der Richtlinie für Planungswettbewerbe RPW 2013 durchgeführt werden. Ziel des Wettbewerbs ist es, den besten Lösungsvorschlag zu erhalten, der den unterschiedlichen Anforderungen, insbesondere der Gestaltung, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb, Nachhaltigkeit und Umwelt in abgestimmter Form gerecht wird. Aus den in der 1. Wettbewerbsphase fristgerecht eingesendeten und für die Beurteilung im Preis- gericht zugelassenen Arbeiten wählt das Preisgericht 8 – 12 Beiträge aus, die in der 2. Phase ver- tiefend bearbeitet werden sollen. Das Verfahren ist durchgängig anonym. 2 Gegenstand des Wettbewerbs/Aufgabenfelder Hochbauliche Zielplanung zum Neubau eines Haus des Gastes in Nebel auf der Insel Amrum - Objektplanung - Freiraumplanung Die Aufgabe des Wettbewerbs ist in der Auslobung, Teil B im Einzelnen ausführlich beschrieben. 3 Wettbewerbsverfahren (§ 3 RPW) Der Wettbewerb wird als offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 §3 Abs. 2 und 4 durchgeführt. Das Verfahren ist anonym. Im Wettbewerb werden Leistungen gemäß HOAI 2013 Teil 3 Abschnitte 1 - 4 Haus des Gastes erwartet. Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Liegen- schaft des „Haus des Gastes“ in Nebel einschließlich der umgebenden Freiflächen. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt. RICHTER Architekten Kiel Teil A Stand 13.1.2020 A2
Realisierungswettbewerb Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum 4 Wettbewerbsbeteiligte 4.1 Ausloberin Gemeinde Nebel- Amrum - Der Bürgermeister- Cornelius Bendixen Vertreten durch: Christian P. Stemmer Amt Föhr- Amrum Hafenstraße 23 25938 Wyk auf Föhr Mit der Verfahrensbetreuung und Abwicklung ist beauftragt: RICHTER Architekten+Stadtplaner Esmarchstraße 64 24105 Kiel Tel.: 0431 - 579600-0 Email: info@architekten-richter.de 4.2 Wettbewerbsteilnehmer Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten. Teilnahmeberechtigt sind ausschließ- lich Teams bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Verfassererklärung gemäß § 5 Absatz 3 RPW ab. Die Arbeitsgemeinschaften gelten jeweils als ein Wettbewerbsteilnehmer. Die Mitglieder der Arbeits- gemeinschaften, sämtliche Mitarbeiter und eventuell hinzugezogene Fachingenieure sind in der Urheberschaftserklärung namentlich zu nennen. Für weitere mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehende Fachplanungen werden separate Vergabeverfahren durchgeführt. Die Teilnahmeberechtigung wird nach Abschluss des Wettbewerbes nochmals überprüft (Überein- stimmung Bewerber mit Verfasser). 4.2.1 Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zu der Berufsbezeichnung Architekt oder Landschafts- architekt befugt sind. Für Landschaftsarchitekten ist die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit Architekten zwingend. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie die in der Auslobung genannte Berufsbezeichnung führen dürfen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fach- lichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt/Stadtplaner wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/ 36/EG RICHTER Architekten Kiel Teil A Stand 13.1.2020 A3
Realisierungswettbewerb Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum und den Vorgaben des Rates vom 7.05.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S.22) entspricht. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerber- gemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. Die Bildung von Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften bestehend aus Architekten und Landschafts- architekten ist für die 2.Wettbewerbsphase zwingend vorgeschrieben. Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung/ Aus- lobung erfüllt sein. Alle Teilnehmenden unterliegen den Zulassungsvoraussetzungen, die am Tag der Auslobung 15.1. 2020 erfüllt sein müssen und haben ihre Teilnahmeberechtigung selber sorgfältig zu prüfen und nachzuweisen. 4.2.2 Teilnahmehindernisse Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Absatz 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. 4.2.3 Bedingungen für die spätere Ausführung des Auftrags: 1) Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02.03.74 geändert durch § 1 Nr. 4 Gv.15.08.74 5 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer Das Preisgericht wurde in folgender Besetzung gebildet und tagt in nichtöffentlicher Sitzung. 5.1. Fachpreisrichter 1. Björn Bergfeld Architekt BDA Kiel 2. Christian Schmieder Architekt BDA Kiel 3. Christine Krämer Landschaftsarchitektin Flensburg 4. Ulrich Hess Stadtplaner Wyk auf Föhr 5.2. Stellvertretender Fachpreisrichter (ständig anwesend): 1. Peter Heck Schau Architekt Nebel/Amrum RICHTER Architekten Kiel Teil A Stand 13.1.2020 A4
Realisierungswettbewerb Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum 5.3. Sachpreisrichter 1. Bürgermeister Cornelius Bendixen, Nebel 2. Elke Dethlefsen, Nebel 3. Lothar Herberger, Nebel 5.4.Stellvertretende Sachpreisrichter (ständig anwesend): 1. Frank Timpe, AmrumTouristik, Nebel 5.5. Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht) 1. Martin Drews, Nebel 2. Mario Bruns, Nebel 3. Christian Peters, Nebel 4. Tobias Lankers, Nebel 5. Jannike Harder, Amt Föhr-Amrum 5.6. Vorprüfung 1. Gabriele Richter, Architektin Kiel 2. Dieter Richter, Architekt BDA und Stadtplaner Kiel 6 Wettbewerbssumme (Preise und Anerkennungen) Die Wettbewerbssumme ist ermittelt gemäß RPW 2013 für die Leistungsbereiche Freianlagen §§ 39 HOAI und Gebäude und Innenräume §§ 33 HOAI Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Betrag in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung. Die Aufteilung der Wettbewerbssumme erfolgt gemäß RPW 2013 50% als Aufwandsentschädigung verteilt auf die Teilnehmer der 2. Phase. Dies entspricht 25.000 € / durch die Anzahl der in der 2. Phase eingereichten und zum Preisgericht zugelassenen Wettbe- werbsbeiträge. 50% Preisgeld entspricht 25.000 € Aufteilung gemäß. RPW 2013 1. Preis 40 % = 10.000,- € 2. Preis 30 % = 7.500,- € 3. Preis 20 % = 5.000,- € 4. Preis 10 % = 2.500,- € Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird zu- sätzlich erstattet. Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten. 7 Wettbewerbsunterlagen Sämtliche Wettbewerbsunterlagen stehen zum jeweiligen Zeitpunkt bei http://www.architekten- richter.de/planen-wettbewerbsbetreuungen-13.html für die ausgewählten Teilnehmer zum Download bereit. RICHTER Architekten Kiel Teil A Stand 13.1.2020 A5
Realisierungswettbewerb Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum Die Wettbewerbsauslobung besteht aus: Teil A – Allgemeine Bedingungen Teil B – Wettbewerbsaufgabe und den folgenden Anlagen: Anlage 1 Programm (Raum- und Funktionsprogramm) Anlage 2 Übersichtsplan/Stadtplan/Luftbilder o.M. Anlage 3 Infoplan M. 1:1000 PDF Anlage 4 Lageplan M. 1:500 PDF und DWG Anlage 5 Baumkataster Anlage 6 Baugrundvoruntersuchung Anlage 7 Leitungsauskünfte Trinkwasser, SW, RW, ELT., Wärme, Gas, Telekom Anlage 8 Verfassererklärung Anlage 9 Berechnungsformblätter 8. Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung Von den Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmern werden in den einzelnen Phasen folgende Leistungen verlangt: 8.1 Wettbewerbsleistungen (1. Phase) Die Anzahl der Pläne wird auf 1 Blatt DIN A2 mit der Ausrichtung im Hochformat beschränkt. Das in der Auslobung vorgegebene Blattlayout ist zwingend einzuhalten. a) Lageplan mit Nutzungen (Gebäude mit Grundrissebene EG Maßstab 1:500) genordet mit Darstellung der Einbindung des Entwurfs in die Strukturen der Freiraumplanung. Es sind darzustellen: 1. Lage der Baukörper und Anzahl der Geschosse 2. Freiflächen 3. Erschließung und Stellplätze Als Unterlage sind die von der Ausloberin gelieferten Lagepläne zu verwenden. Norden muss oben liegen. b) Gebäudesystemschnitt als schematische Darstellung im M.1:500 c) Volumendarstellung perspektivisch in Skizzenform vereinfachte Darstellung der geplanten Verteilung der Baumassen in Größe und Form d) Erläuterungsbericht, Berechnung BGF und BRI maximal 1 Seite DIN A4 Erläuterung des architektonischen Konzepts und Funktionen nachvollziehbare Angabe der Kennwerte Bruttogrundrissfläche und des Brutto-ruaminhaltes Die Schriftgröße muss mindestens Arial 12 oder größer entsprechen e) Verfassererklärung auf dem vorgegebenen Formblatt, einzureichen in neutralem verschlossenen Umschlag. Der Umschlag ist auf der Außenseite ausschließlich mit dem Wettbewerbstitel und der selbst festgelegten Verfasserkennzahl zu beschriften. Die geforderten Leistungen sind, mit Ausnahme der Verfassererklärung, ausschließlich in digitaler Form auf einer mit der Kennzahl beschrifteten CD-ROM oder USB-Stick im Dateiformat PDF, der Lageplan ebenfalls im Format DXF/DWG als ungeschützte Fassung einzureichen. RICHTER Architekten Kiel Teil A Stand 13.1.2020 A6
Realisierungswettbewerb Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum Jeder Teilnehmer hat seine Wettbewerbsarbeit nur durch eine Kennzahl zu bezeichnen. Die Kennzahl muss aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern bestehen, die nur auf der CD bzw. dem USB- Stick, auf der Verfassererklärung und dem zugehörigen, verschlossenen Umschlag platziert sein muss. Der Ordner auf dem digitalen Medium trägt diese Kennzahl, die einzelnen Dateien nicht. 8.2 Wettbewerbsleistungen (2. Phase) Die Anzahl der Pläne wird auf 3 Blatt DIN A1 mit der Ausrichtung im Hochformat festgelegt. Im Einzelnen werden von den Teilnehmern folgende Leistungen gefordert: a) Lageplan M. 1:500 mit Zufahrt, Parkplätzen, Wegeführungen, Freianlagen sowie baulichen Anlagen mit Angabe der Geschossigkeit b) Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:200 Grundrisse sind so darzustellen, dass die Ausrichtung mit der gelieferten Lageplanvorlage übereinstimmt. In den Schnitten ist die Erdgeschoss-Fußbodenhöhe auf Normal-Null zu beziehen. Schnitte und Ansichten müssen den ursprünglich vorhandenen sowie den geplanten Verlauf der Geländeoberkante zeigen. Die Raumbezeichnungen sind unmittelbar in die Grund- risse einzutragen. Legenden sind nicht erlaubt. c) Innenraum eine räumliche Darstellung d) Berechnungen/Nachweis der Flächen - BGF, BRI, NUF, TF, VF und Stellplätze e) Gestaltungsdetails Fassadenabschnitt M.1:50 mit Materialangaben f) Programmflächen Soll- Ist- Vergleich g) Erläuterungsbericht auf maximal 2 DIN-A4-Seiten, mit Angaben zu wesentlichen Gestaltungs- elementen, Baumaterialien, Konstruktionen und besonderen Einrichtungen. Innerhalb der Er- läuterungen können Details schematisch auch in größerem Maßstab dargestellt werden. h) Die unter Verwendung des beigefügten Formblattes abzugebende Verfassererklärung ist von den Teilnehmern, bei Gesellschaften/Bewerbergemeinschaften durch den bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen und in einem mit der Kennzahl versehenen, verschlossenen, nicht durchscheinenden Umschlag abzugeben. j) Einsatzmodell M. 1:500 (Holz oder Kunststoff einfarbig weiß) k) CD-Rom/USB-Stick mit allen Dateien im PDF-Format ohne Kennzahl auf den gespeicherten Plänen. Berechnungsnachweise zusätzlich im DWG-Format, das Raumprogramm zusätzlich im vorgegebenen Excel-Format, Präsentationspläne sind mit Maßstabsleiste abzuspeichern. Alle Hinweise auf den Verfasser sind zu eliminieren. l) Verzeichnis über die eingereichten Unterlagen Hinweis: Zur Erläuterung des Gesamtkonzeptes oder / und zur Verdeutlichung der Gestaltungs- ideen können auf den Plänen ergänzende skizzenhafte Darstellungen und schematische Pikto- gramme (jeweils ohne Maßstab) dargestellt werden. Alle Planunterlagen sind einmal gerollt einzureichen. Für die Präsentation darf in der 2. Phase die Gesamtbreite von 1,80 m und Gesamthöhe von 1,20 m nicht überschritten werden. Es ist zwingend das Format DIN A1 zu verwenden. Der Teilnehmer hat seine Wettbewerbsarbeit (Plansatz, Berechnungen und Erläuterungsbericht) in allen Teilen nur durch eine Kennzahl zu bezeichnen. Die Kennzahl muss aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern (1 cm hoch, 6 cm breit) bestehen und auf jedem Präsentationsblatt angebracht RICHTER Architekten Kiel Teil A Stand 13.1.2020 A7
Realisierungswettbewerb Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum sein. Auf Schriftstücken ist die Kennzahl in verkleinerter Form, ebenfalls nur in der rechten oberen Ecke anzubringen. Bei gehefteten Schriftstücken reicht die Kennzahl auf der 1. Seite. Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfs- teilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung sind nicht zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen und können in begründeten Einzelfällen zum Ausschluss der Arbeit führen. Die Plandarstellung sollte so platzsparend wie möglich sein. Bei der Darstellung der Pläne ist zu berücksichtigen, dass sie auch auf größere Entfernung für das Preisgericht lesbar, kopierbar und auch noch in der Verkleinerung auf DIN A3 lesbar sind. 8.3 Verfassererklärung Die unter Verwendung des vorgegebenen Formblattes einzureichende Verfassererklärung ist vom federführenden Vertreter aller Teilnehmer zu unterzeichnen und in einem neutralen verschlossenen Umschlag abzugeben. Der Umschlag ist auf der Außenseite ausschließlich mit dem Wettbewerbs- titel und der selbst festgelegten Verfasserkennzahl zu beschriften. Die geforderten Leistungen sind zusätzlich je Phase, mit Ausnahme der Verfassererklärung, in digitaler Form auf CD-ROM oder USB-Stick in den Dateiformaten PDF und DWG einzureichen. Der Ordner auf dem digitalen Medium trägt ebenfalls diese Kennzahl, jedoch nicht die gespeicherten Dateien. Die Vorlage der Verfassererklärung ist für beide Phasen zu nutzen! 9 Beurteilungskriterien Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden. Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet: Formalleistungen • Termingerechte Abgabe • Leistungs- und Programmerfüllung • Einhaltung der Grundstücksgrenzen Städtebauliches Gesamtkonzept: • Strukturelle Leitidee • Einbindung in das städtebauliche Umfeld, • Freiraum, Anordnung und Maßstäblichkeit der Baumasse Gestaltungsqualität und Funktionen: • Qualität des architektonisch und räumlichen Konzeptes • Erfüllung Raumprogramm, funktionale Anforderungen • Funktionalität (Erschließung, Barrierefreiheit, Kommunikation); • Komfort und Gesundheit (Tageslicht, Raumklima); • Wirtschaftlichkeit (Flächeneffizienz, Nutzungsflexibilität, Lebenszykluskosten, Investitionskostenrahmen, Nachhaltigkeit); • Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie); Die dargestellte Reihenfolge der Aspekte ist nicht als Wertung zu betrachten. RICHTER Architekten Kiel Teil A Stand 13.1.2020 A8
Realisierungswettbewerb Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum 10 Termine 10.1 Verfahrenseinleitung Der Wettbewerb wurde am 15.1.2020 (Tag der Freischaltung bei VGV-Verfahren) entsprechend RPW bekannt gemacht. 10.2 Rückfragen und Kolloquium Rückfragen zum Wettbewerb können bis zum 7.2.2020 schriftlich (per Email) an den Wettbewerbs- betreuer gerichtet werden. Sie werden im Kolloquium von der Ausloberin bzw. einem bevollmächtigen Vertreter – soweit inhaltliche Fragen auftreten unter Hinzuziehung von Preisrichtern – schriftlich beantwortet. Sie werden Bestandteil der Auslobung. Am 14.2.2020 um 13:00 Uhr in Nebel auf Amrum veranstaltet die Ausloberin ein Kolloquium mit den Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern, Sachverständigen und Vorprüfern. Aufgrund der komplexen und detailreichen Aufgabenstellung sowie der Ortslage ist die Teilnahme am Kolloquium dringend angeraten! Wir bitten um formlose Anmeldung zum Kolloquium bis zum 10.2.2020 per Mail an: office@architekten-richter.de Rückfragen 2. Phase Rückfragen zum Wettbewerb können in der 2. Phase bis zum 4.5.2020 schriftlich an den Wettbewerbsbetreuer gerichtet werden. 10.3 Einlieferungstermine Einlieferungstermin für die Planungsunterlagen 1. Phase ist der 10.03.2020 Einlieferungstermin für die Planungsunterlagen 2. Phase ist der 08.06.2020 Einlieferungstermin für das Modell ist der 16.06.2020 Spätestens an den jeweils genannten Tagen muss der Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Das Modell kann bis 12:00 Uhr am Tag der Abgabe persönlich beim Wettbewerbsbetreuer abgeliefert oder an folgende Postadresse aufgegeben werden: RICHTER Architekten+Stadtplaner Esmarchstraße 64 24105 Kiel Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt im Falle der Einlieferung bei Post oder anderen Transportunter- nehmen, das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit. Der Teilnehmer sorgt dafür, dass er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann. Da der (Datum-/Post-/Tages-) Stempel auf dem Versandgut oder der Begleitzettel ein Datum aufweisen kann, das nach dem Abgabetermin liegt, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Einlieferungsscheine sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anfor- derung vorzulegen. In jedem Fall werden Arbeiten vorbehaltlich des späteren Nachweises der rechtzeitigen Einlieferung mitbeurteilt. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, werden sie nachträglich ausgeschlossen. Zur Wahrung der Anonymität ist bei der Zusendung durch Post oder andere Transportunternehmen als Absender die Anschrift der Ausloberin zu verwenden. RICHTER Architekten Kiel Teil A Stand 13.1.2020 A9
Realisierungswettbewerb Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum Empfehlung: Den Teilnehmern wird empfohlen, den Versand der Wettbewerbs-arbeiten per Kurierdienst „Overnight“ oder „Next-Day“ Zustellung abzuwickeln. 10.4 Sonstige Termine Vorprüfung: 1. Phase vom 12. - 14. KW 2020 2. Phase vom 24. - 26. KW 2020 Sitzung des Preisgerichts: 1. Phase am 6.4.2020 2. Phase am 26.6.2020 Ausstellung: vom 29. bis 30. KW 2020 Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden gemäß RPW § 8 Absatz 3 Eigentum des Aus- loberin. Die übrigen Wettbewerbsarbeiten können ab der 31.KW 2020 bei der Ausloberin abgeholt werden. 11 Weitere Bearbeitung und Urheberrecht 11.1 Beauftragung durch die Ausloberin Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung. Die Ausloberin beab- sichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts die Verfasser der mit dem 1. Preis ausgezeichneten Arbeit mit der Umsetzung und den für die weitere Bearbeitung des Entwurfes erforderlichen Leistungen zu beauftragen: Objektplanung und Freianlagen gem. HOAI § 34 und § 39 jeweils die Leistungsphasen 2 – 8 HOAI 2013 – soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll. Für die in Folge des Wettbewerbs erforderlichen Fachplanungen werden entsprechende Vergabe- verfahren durchgeführt. Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle der Beauftragung durch die Ausloberin, die weitere Bearbeitung zu übernehmen. Sie verpflichten sich, kostensenkende Korrekturen – auch noch in einem späteren Planungsstadium – vorzunehmen, falls sich diese als erforderlich erweisen. 11.2 Vergütung der weiteren Bearbeitung Die teilnehmenden Teams verpflichten sich, die erforderlichen Leistungen erbringen zu können. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft nach der Preisverleihung auf, so ist die Ausloberin berechtigt, unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ein Mitglied oder mehrere Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft mit der dem Verfahren zugrundeliegenden Planungsaufgabe zu beauftragen. RICHTER Architekten Kiel Teil A Stand 13.1.2020 A 10
Realisierungswettbewerb Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum 11.3 Eigentum, Rücksendung, Haftung Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin. Nicht prämierte Arbeiten werden von der Ausloberin nur auf Anforderung der Teilnehmer, die innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Protokolls eingegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser Frist, erklärt damit der Teilnehmer, auf sein Eigentum an der Wettbewerbsarbeit zu verzichten. Die eingereichten Unterlagen der nicht prämierten Beiträge werden vernichtet. 11.4 Urheberrechte und Nutzung Gemäß § 70 (3) VgV gibt die Ausloberin das Ergebnis des Wettbewerbs innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs im EU-Amtsblatt bekannt. Wettbewerbsarbeiten dürfen von der Ausloberin veröffentlicht werden. Sie dürfen für den vorge- sehenen Zweck genutzt werden, wenn der Verfasser mit der weiteren Bearbeitung beauftragt ist. Ansonsten verbleiben alle Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz bei den Verfassern. Urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützte Teillösungen von Wettbewerbsteilnehmern, die bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt worden sind, dürfen nur gegen eine angemessene Vergütung genutzt werden. Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet die Ausloberin nur im Falle grob fahrlässigen Verhaltens. 11.5 Bekanntmachung des Ergebnisses und Ausstellung Die Ausloberin informiert die Teilnehmer unverzüglich über das Ergebnis durch Versendung des Protokolls der Preisgerichtssitzung nach jeder Phase. Soweit ein Preisträger wegen mangelnder Teilnahmeberechtigung oder Verstoßes gegen Wettbe- werbsregeln nicht berücksichtigt werden kann, rücken die übrigen Preisträger in der Rangfolge des Preisgerichts nach, soweit das Preisgericht ausweislich seines Protokolls nichts anderes bestimmt hat. Die Ausloberin stellt spätestens zwei Monat nach der Entscheidung des Preisgerichts alle einge- reichten Wettbewerbsarbeiten mit Namensangaben der Verfasser unter Auslegung des Protokolls öffentlich aus. Die Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten findet voraussichtlich, ab der 30. KW.2020 in Nebel auf Amrum im Haus des Gastes statt. 12 Prüfung Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Die Ausloberin trifft ihre Fest- stellungen im Benehmen mit dem zuständigen Wettbewerbsausschuss. 13 Einsprüche Im Anwendungsbereich der VGV können sich die Teilnehmer zur Nachprüfung vermuteter Verstöße an die zuständige Vergabekammer wenden, sollte dem behaupteten Verstoß seitens der Ausloberin nicht abgeholfen werden können. RICHTER Architekten Kiel Teil A Stand 13.1.2020 A 11
Realisierungswettbewerb Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 94 24105 Kiel Telefon: +49 431-988-4640 Fax: + 49 431-988-4702 Internet-Adresse: http://vergabekammerwimi.landsh.de 14 Vertraulichkeit Die Verfahrensbeteiligten werden über sämtliche Inhalte der Auslobung und des Verfahrens Stillschweigen bewahren und diese Dritten bis zur Veröffentlichung des Verfahrensergebnisses durch die Ausloberin nicht zugänglich machen. 15 Sonstiges Von einer individuellen Rücksprache der Teilnehmenden mit den jeweiligen Verfahrensbeteiligten, Ämtern oder der Ausloberin ist abzusehen. Fragen zu den Inhalten dieser Auslobung sind aus- schließlich an die Wettbewerbsbetreuer zu richten. RICHTER Architekten Kiel Teil A Stand 13.1.2020 A 12
Realisierungswettbewerb Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum Teil B: Wettbewerbsaufgabe Inhalt 1 Wettbewerbsaufgabe 2 Die Insel Amrum 3 Die Gemeinde Nebel 4 Wettbewerbsgrundstück 5 Küstenschutz 6 Raum- und Funktionsprogramm 7 Barrierefreiheit 8 Wirtschaftlichkeit 9 Planungsrechtliche Grundlagen und weitere Rahmenbedingungen RICHTER Architekten Kiel Teil B Stand 13.1.2020 B 1
Realisierungswettbewerb Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum 1 Wettbewerbsaufgabe Nach intensiven Bemühungen zum Erhalt des bestehenden Gebäudes mittels Studien und Gutachten zur grundständigen Sanierung mit Varianten zum Teilneubau und Renovierung, die jedoch an den zu hohen Kosten gescheitert sind, erfolgte der Beschluss, das Gebäude abzureißen und ein neues Haus des Gastes zu erstellen. Die Gemeinde Nebel auf Amrum plant mit dem Neubau des „Haus des Gastes“ den Treffpunkt und Veranstaltungsort für das touristische und kulturelle Angebot weiter zu attraktivieren. Das neue Haus des Gastes soll für folgende Nutzungen Raum bieten: Veranstaltungsraum mit kleiner Bühne Leseraum/multimedialer Raum Kinderbetreuung Servicecenter mit kleinem Backofficebereich Künstlergarderobe Cafe/Bistro öff. WC barrierefrei Mit dem Neubau sollen auch die parkartigen Außenanlagen mit einer maßvollen Überarbeitung aufgewertet bzw. dem Bedarf angepasst werden. Vorrangig ist dabei die Neukonzeption des Veran- staltungsplatzes in Kombination mit dem Veranstaltungsraum, sowie die Wegeführung, ein Lichtkon- zept sowie die Neuplatzierung von Wasser- und Stromanschlüssen. Die vorhandenen Teilbereiche Kinderspielplatz, Schachplatz, Ruheplatz und Springbrunnen sind zu überprüfen und nach Möglichkeit zu integrieren. Der Charakter des Gebäudes muss sich an die örtlichen und kulturellen Gegebenheiten anpassen. Die Themen Kultur, Heimat, Natur und Wattenmeer sollen sich konzeptionell innerhalb und außerhalb wie- derfinden. Dem Gebäude selber als auch dem Standort kommen insoweit eine besondere touristische Bedeutung zu, als die benachbarte St.-Clemens Kirche in Verbindung mit den historischen Grabstei- nen zu den meistbesuchten „Points of interests“ auf Amrum zählen. Ansicht Bestandsgebäude von Westen RICHTER Architekten Kiel Teil B Stand 13.1.2020 B 2
Realisierungswettbewerb Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum 2 Die Insel Amrum Amrum ist eine der drei nordfriesischen Geestkerninseln (Amrum, Sylt, Föhr) und hat eine Größe von 20,46 km² (ohne Kniepsand). Sie ist die zehntgrößte Insel in Deutschland. Im Osten grenzt sie an das Wattenmeer. Hier liegen die alten Orte der Insel: Norddorf, Nebel, Süddorf und Steenodde. Auf dem Geestrücken findet man ausgedehnte Wald- und Heidegebiete, die im Wesentlichen einen Streifen in Nord-Süd-Richtung bilden der bei Norddorf sowie bei Steenodde und Wittdün durch kleine Marschge- biete ergänzt wird. Westlich dieses Streifens befindet sich über die gesamte Länge der Insel ein Dü- nengebiet. Die maximale Breite der Insel beträgt ca. 2,5 Kilometer, die Länge etwa zehn Kilometer. Aufgrund ausgedehnter Schutzgebiete sind die Amrumer Dünen die einzigen der Westküste, die von Möwen und Enten zum Brüten genutzt werden. Die höchste Amrumer Düne ist mit 32 Metern Höhe die Düne a Siatler bei Norddorf. Nach Norden hin läuft das Dünengebiet zur so genannten Odde aus. Am südlichen Ende befindet sich Wittdün, der jüngste Ort der Insel. Westlich des Dünengürtels schließt sich auf ganzer Länge der Kniepsand an. Er stellt mit rund 10 qkm einen der breitesten bzw. weites- ten Sandstrände Nordeuropas dar. RICHTER Architekten Kiel Teil B Stand 13.1.2020 B 3
Realisierungswettbewerb Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum Amrum liegt im Weltnaturerbe Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. In den drei Gemeinden mit den fünf Inseldörfern leben etwa 2300 Einwohner. Die Kommunen gehören zum Amt Föhr-Amrum. Haupt- wirtschaftszweig des Seebades Nebel sowie der Seebäder Wittdün und Norddorf ist der Fremdenver- kehr. 2018 wurden insgesamt 1,32 Millionen Übernachtungen und 146 tausend Übernachtungsgäste auf Amrum registriert – davon entfielen auf die Gemeinde Nebel allein 457 tausend Übernachtungen von 44 tausend Gästen. Die Insel ist durch die Haupt-Fährlinie (mit Fahrzeugbeförderung) der Wyker Dampfschiffsreederei mit Wyk auf Föhr und Dagebüll sowie der Adler-Reederei von jeweils April bis Oktober mit der Insel Sylt als auch den Halligen Langeneß und Hooge bis Nordstrand verbunden. Fährhafen ist Wittdün. Die meisten Personen reisen über Dagebüll an. Von dort braucht die Fähre der Wyker Dampfschiffs- Reederei (W.D.R.) bei einer direkten Verbindung Dagebüll–Amrum 90 Minuten, bei der häufigeren Verbindung über die Nachbarinsel Föhr etwa 120 Minuten. Auf der Insel selbst ist neben dem Pkw das Fahrrad Hauptverkehrsmittel. Eine Buslinie verbindet Norddorf, Nebel, Süddorf und Wittdün im Stundentakt (in der Hauptsaison auch 30-minütig). Blick auf Nebel Haus des Gastes und St. Clemens-Kirche Die Insel Amrum befindet sich gesamtplanerisch innerhalb des Schwerpunktraums für Tourismus und Erholung (Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein, Regionalplan V). Die Position Schleswig-Holsteins soll hier im touristischen Wettbewerb gestärkt und weiter ausgebaut werden, wobei der Fokus auf die zielgruppen- und marktgerechte Aufwertung der touristischen Infra- struktur und saisonverlängernde Maßnahmen gelegt werden soll. Aussagen zur touristischen Entwicklung lassen sich für Amrum aus dem „Touristischen Entwicklungs- konzept der Insel Amrum“ (siehe Anlage – Fortschreibung in 2019) ableiten, dass auf Grundlage der landesweiten Tourismusstrategie (Tourismusstrategie 2025) sowie dem regionalen Masterplan der Nordsee-Tourismus-Service GmbH, Husum, mit der Marke nordsee* erstellt wurde. (Siehe Anlage TEK) Amrum-Touristisches Entwicklungskonzept Kurzfassung Mai 2019.pdf RICHTER Architekten Kiel Teil B Stand 13.1.2020 B 4
Realisierungswettbewerb Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum 3 Die Gemeinde Nebel Nebel, an der Wattseite gelegen, ist heute der größte Ort der Insel. Er wurde Anfang des 16. Jahrhun- derts als drittes Inseldorf nach Norddorf und Süddorf gegründet. Der Ortsname leitet sich vermutlich von den Worten nei und bel ab, wobei ersteres „neu“ bedeutet und letzteres auf dem altdänischen Begriff boli (Siedlung) beruht (vergleiche Niebüll, Nieblum). Die ersten Häuser dieser neuen Siedlung gruppierten sich um die zuvor für zwei Jahrhunderte zwischen Norddorf und Süddorf auf freiem Feld stehende St. Clemens-Kirche. Der westliche Teil von Nebel wird Westerheide genannt. Süddorf ge- hört zu den ältesten Dörfern Amrums und ist heute ein Ortsteil von Nebel. Hier steht der markante Amrumer Leuchtturm einige hundert Meter westlich des Ortes Wittdün. Steenodde, ebenfalls ein Orts- teil von Nebel und an der Wattseite gelegen, war über lange Jahre der einzige Hafenort der Insel, bis ihn Wittdün als wichtigster Fährhafen ablöste. Großdün ist eine kleine Siedlung nördlich des Leucht- turms. Ortsplan Nebel auf Amrum 4 Das Wettbewerbsgrundstück Das Wettbewerbsgrundstück liegt im nordöstlichen Teil von Nebel und wird durch die Straße Meesk- wai erschlossen die auch die nördliche Grundstücksgrenze bildet. Die südliche Begrenzung bildet die Friedhofsmauer zur St. Clemens-Kirche. Nach Osten geht das Grundstück mit dem angrenzenden öffentlichen Parkplatz in die freie Landschaft über. Weiter blickt man über den Strand und das Wat- tenmeer hinüber zur Nachbarinsel Föhr. Der vorhandene Bebauungsplan Nr. 10 ist nicht rechtsverbindlich. Bauaufsichtlich genehmigt ist der östlich angrenzende Parkplatz. Er bildet, ebenso wie der die Kirche umgebende Friedhof, den Bebau- ungszusammenhang. Auch die Parkanlage auf dem Grundstück des Hauses des Gastes prägt den Bereich seit jeher. In sofern kann die planungsrechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgen. Bei Anwendung des § 34 Abs. 3a BauGB ist grundsätzlich ein Ersatzbau in gleicher Größe und Kuba- tur möglich. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich der OGS, wünschenswert wäre jedoch, dass sich Vorgaben daraus auch im geplanten Neubau wiederfinden. Auch ist der vorhandene Baum- bestand auf dem Grundstück zu erhalten, der auch dazu beiträgt, dass die Wirkung des Gebäudes in der Höhenentwicklung weniger auffällt. Die Kirche hat eine Grundfläche von 241 m² und naturgemäß die größte Höhe. Der ortsbildprägende Baumbestand ist naturschutzrechtlich bei der Planung zu berücksichtigen und erforderliche Maßnahmen zu dessen Erhalt zu treffen. Das Wettbewerbsgrundstück liegt in einem archäologischen Interessensgebiet sowie einem Hoch- wasserrisikogebiet. RICHTER Architekten Kiel Teil B Stand 13.1.2020 B 5
Realisierungswettbewerb Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum Übersichtsplan - Lage Haus des Gastes Die verkehrliche Erschließung des Wettbewerbsgrundstücks erfolgt im Bestand von Nordosten über den Parkplatz am Meeskwai. Über das Grundstück verteilt sich ein Wegenetz, welches von Fuß- gängern und Fahrradfahrern genutzt wird und eine Wegeverbindung vom Hööwjaat entlang der Fried- hofsmauer zum Parkplatz anbietet. Wettbewerbsgrundstück RICHTER Architekten Kiel Teil B Stand 13.1.2020 B 6
Realisierungswettbewerb Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum 5 Hochwasserschutz Das Vorhaben liegt im Hochwasserrisikogebiet. Bauverbote und Genehmigungserfordernisse für den Neubau des Haus des Gastes bestehen jedoch nach dem Küstenschutzrecht nicht. Das Grundstück für das Haus des Gastes liegt auf ca. 4 m NHN. Der Referenzwasserstand HW200 liegt derzeit bei 4,60 m NHN. Bei dem Neubau des Haus des Gastes ist eine Bauweise, die an das Extremhochwasser angepasst ist, gewünscht. Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen zur Minimierung der Hochwasserrisiken. Eine Minimierung der Hochwasserrisiken kann beispielsweise durch eine Mindest-Höhe des Erdge- schossfertigfußbodens und einer Gebäudeabdichtung erreicht werden, oder durch Verschlussvor- richtungen (Verschottungen der Türen, Rückstauverschlüsse etc.) und Gebäudeabdichtungen, die verhindern, dass Wasser bei Überflutung in das Gebäude eindringt. Eine Teil-Auffüllung des Grund- stücks wäre ebenfalls grundsätzlich denkbar. Für den Wettbewerb wird die Mindest-Höhe für den Erdgeschossfertigfußboden auf …?... festgelegt. Ein mögliches Untergeschoss ist Hochwassersicher zu planen. Höhenpunkte Bestand Küstenschutzanlage Auf dem Grundstück des Haus des Gastes besteht ein Friesenwall als Küstenschutzanlage. Diese Küstenschutzanlage sollte mit dem Neubau nicht angetastet werden. Werden Nutzungen auf der Küstenschutzanlage oder wird eine Änderung der Küstenschutzanlage geplant, wäre ein Antrag auf küstenschutzrechtliche Genehmigung zu stellen. RICHTER Architekten Kiel Teil B Stand 13.1.2020 B 7
Realisierungswettbewerb Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum 6.1 Raum- und Funktionsprogramm Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines städtebaulich und architektonisch qualitativ hoch- wertigen Gebäudes, dass sich in dem parkartigen Umfeld und der vorhandenen Bebauung, ange- messen einfügt, den Bedürfnissen der Nutzer gerecht wird und die funktionalen Anforderungen vollends erfüllt. Die im Raumprogramm aufgelisteten Flächen erlauben einen entwurflichen Spielraum. Auch die Ge- schoss-Anordnung einzelner Funktionen ist bei gleicher Qualität disponibel. Bezüglich der architek- tonischen Qualität erwartet der Auslober neben dem Gebot der Einfügung eine Auseinandersetzung mit dem Thema Nordsee, Amrum „Haus des Gastes“ohne dabei in populistischen Klischees abzu- driften. Das Raumprogramm ist als Exceltabelle beigefügt 6.2 Freiraumplanung Ein weiteres Ziel des Wettbewerbs ist die Neugestaltung der Außenanlagen. Ein Wunsch ist die wei- tere Attraktivierung des Parks im Umfeld des Haus des Gastes unter weitgehender Berücksichtigung des Bestandes auch im Hinblick auf die Barrierefreiheit. Barrierefreiheit Barrierefreies Bauen ist als selbstverständliche Qualitätsanforderung im Wettbewerb umzusetzen. Für den Wettbewerbsentwurf ist eine barrierefreie, stufenlose Erreichbarkeit aller Ebenen eine wesentliche Voraussetzung. Gebäude und Außenanlagen sollen so konzipiert sein, dass für alle Besucher und Nutzer ein gemeinsamer Erlebnisraum geschaffen wird. Bauliche Lösungen sind gegenüber technischer Lösungen zu bevorzugen. 7 Wirtschaftlichkeit Folgende wirtschaftliche Aspekte sind bei der Wettbewerbsaufgabe zu beachten und zumindest im Ansatz zu erläutern: • Flächeneffizienz • Nutzungsflexibilität • Lebenszykluskosten • Energie und Ressourcen • Flächenversiegelung • Baustoffe Nachhaltigkeit Neben grundsätzlichen städtebaulichen und architektonischen Aspekten, sind die Dauerhaftigkeit, Funktionalität und Nutzerfreundlichkeit sowie eine hohe Wirtschaftlichkeit bei Erstellung und Betrieb elementare Anforderungen im Sinne der Nachhaltigkeit. Die wirtschaftliche Verwendung von Mitteln bezieht sich dabei sowohl auf die Errichtung des Gebäudes als auch auf dessen Nutzung bis hin zum Rückbau. Im Sinne eines zukunftsfähigen und nachhaltigen Projektes sollten heutige Einsparungen nicht zu Lasten von Dauerhaftigkeit, Wartungsfreundlichkeit und der Energieeffizienz im Betrieb vor- genommen werden. Dementsprechend ist ein optimiertes Verhältnis von Investitionskosten zu Nut- zungskosten anzustreben. RICHTER Architekten Kiel Teil B Stand 13.1.2020 B 8
Realisierungswettbewerb Neubau „Haus des Gastes“ in Nebel auf Amrum 8 Planungsrechtliche Grundlagen und weitere Rahmenbedingungen Der Küstenhochwasserschutz liegt in der Verantwortung der Gemeinde. Die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen sind durch das BauGB vorgegeben. Weitere allgemeine Richtlinien sind: • LBO Schleswig-Holstein • Bundes- und Landesnaturschutzgesetz • allgemein anerkannte Regeln der Technik • Informationen zum hochwasserangepassten Bauen finden Sie in der Hochwasserschutzfibel auf der Internetseite www.fib-bund.de/Inhalt/Themen/Hochwasser/ • OGS - Orts-Gestaltungs-Satzung der Gemeinde Nebel (Anlage) • Die Belange von Menschen mit Behinderungen sind zu berücksichtigen. RICHTER Architekten Kiel Teil B Stand 13.1.2020 B 9
Raum- und Funktionsprogramm Realisierungswettbewerb Neubau Haus des Gastes in Nebel/Amrum Programmfläche (NF) soll Programmfläche (NF) Entwurf Vorprüfung Nr. Raum- Funktionsbezeichnung Bemerkungen Anzahl m² Gesamt m² Anzahl m² Gesamt m² 0.1 Parkplätze Ladestelle E-Mobil? Vorh. Parkplatz 20 0 behindertengerecht 2 0 0.2 Fahrradabstellplätze Dezentral – den Eingängen zugeordnet 30 – 40 0 1 Erdgeschoss 356 – 401 0 1.1 Eingangsbereich Foyer 25 1.2 Veranstaltungsraum Veranstaltungsraum bis zu 99 Plätzen 130 – 150 1.3 Bühnenbereich kleiner Bühnenbereich; auch als Sektbar zu in Fläche 1.2 nutzen enthalten 1.4 Garderobe 10 1.5 Stuhllager 10 1.6 Leseraum/ multimedialer Raum kann ggfls. auch im OG angeordnet werden 50 – 60 1.7 Kinderbetreuung wunschenswert Anbindung an Kurpark; kann ggfls. auch im OG angeordnet werden 50 – 60 1.8 Frontoffice / Servicecenter 2 AP 25 – 30 1.9 Backoffice eventuell nutzbar als Bürgermeisterzimmer (eventuell auch im OG möglich) 1 AP 12 1.10 öffentl. Toiletten M/W Herren: 2WC 2 WB / Damen: 3 WC 2 WB 1.10 WC Rollstuhlgerecht 9 1.11 Cafe/Bistro mit kl. Gastraum und Blick aufs Wattenmeer Terrasse 1 60 2 Obergeschoss 254 – 271 0 2.1 Werkleiterbüro/kleines Konferenzzimmer 1 24 2.2 Künstlergarderobe 1 incl. Dusche und WC / Garderobenzimmer 1 20 2.3 Künstlergarderobe 2 incl. Dusche und WC / Garderobenzimmer 1 20 2.4.1 Ausbaureserve als Entwicklungsraum Hausmeisterwohnung 1 60 – 70 2.4.2 DLRG Doppelzimmer inkl. Dusche und WC 4 20 2.4.3 DLRG Einzelzimmer inkl. Dusche und WC 1 15 2.4.4 DLRG Küche 1 10 – 12 2.4.5 DLRG Gemeinschaftsraum 1 25 – 30 1
Raum- und Funktionsprogramm Realisierungswettbewerb Neubau Haus des Gastes in Nebel/Amrum Programmfläche soll Programmfläche Entwurf Vorprüfung Nr. Raum- Funktionsbezeichnung Bemerkungen Anzahl m² Gesamt m² Anzahl m² Gesamt m² 3 Untergeschoss nicht zwingend erforderlich 30 0 3.1 Hausanschlußraum die Anordnung im UG ist nicht zwingend, ggfls. 1 3.2 Heizungs-/Lüftungsraum kann auf ein Untergeschoss verzichtet werden 1 3.3 Lager kann auch dezentral verteilt sein 1 30 1-3 Summe Gebäudeflächen 610 -672 0 4 Außenanlagen 0 0 4.1 Parkanlage Wege und Lichtkonzept; Wasser und Stroman- schlüsse neu planen/anpassen; Schachspiel, Ruheplatz, Springbrunnen 4.2 Kinderspielplatz vorhandene Lage und Angebot ist zu prüfen 4.3 Außenveranstaltungsplatz kombinierbar mit Veranstaltungsraum für Veranstaltungen wie z.B. Heimatprogramm, Shanty, Musik und Tanz 5 Grundstücksfläche gesamt 0 0 5.1 bebaute Fläche (Gebäude) 0 5.2 befestigte Flächen (Wege und Plätze) 0 5.3 unbefestigte Flächen 0 2
Realisierungswettbewerb Neubau Haus des Gastes in Nebel Amrum - 1.Phase KENNZAHL A2 IN tD at Bl -1 Volumendarstellung / Modellfoto Erläuterungstext l ag ch os Schnitt/Ansicht M.1 :500 tv m 0, 1 2 0,18 m u yo 0 ,0 5 m La 0 10 20 30 50 m Systemgrundrisse UG/DG M.1 :500 BGF: ….....m² BRI: …........ m³ Lageplan/Grundriss EG mit Freiflächen M 1:500
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