Neubau Freibad Tellingstedt - Realisierungswettbewerb - Richter Architekten Kiel

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Neubau Freibad Tellingstedt - Realisierungswettbewerb - Richter Architekten Kiel
Realisierungswettbewerb

Neubau
 Freibad
Tellingstedt

                             Auslobung 2019

RICHTER   Architekten Kiel
Neubau Freibad Tellingstedt - Realisierungswettbewerb - Richter Architekten Kiel
Ministerium für Inneres, ländliche Räume
                                                 und Integration

Gefördert mit Mitteln des Städtebauförderungsprogramms
„Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“
Neubau Freibad Tellingstedt - Realisierungswettbewerb - Richter Architekten Kiel
Ausloberin

                        Gemeinde Tellingstedt
                           Die Bürgermeisterin
                                           über
                                 Amt KLG Eider
                           Geschäftsbereich IV
                Bau, Entwicklung und Schulen
                              z.H. Herrn Kerber
            Kirchspielschreiber-Schmidt-Str. 1
                               25779 Hennstedt
                            Tel.: 04836 - 99011
             eMail: heiko.kerber@amt-eider.de

                 Wettbewerbsbüro/Vorprüfung

             RICHTER Architekten+Stadtplaner
                             Esmarchstraße 64
                                      24105 Kiel
                           Tel.: 0431 - 579600-0
                           Fax: 0431 - 579600-1
              Mail: info@architekten-richter.de

Termine:

Ausgabe der Unterlagen        ab 03.09.2019
Schriftliche Rückfragen       bis 10.10.2019
Kolloquium                        15.10.2019
Abgabe         1. Phase           05.12.2019
Preisgericht 1. Phase             07.01.2020
Abgabe         2. Phase           02.03.2020
Preisgericht 2. Phase             24.03.2020
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Realisierungswettbewerb - Neubau des Freizeitbades in der Gemeinde Tellingstedt

                                                                 Auslobung Teil A

Inhaltsverzeichnis :

Teil A: Allgemeine Bedingungen

1   Anlass und Zweck des Wettbewerbs

2   Gegenstand des Wettbewerbs/Aufgabenfelder

3    Wettbewerbsverfahren

4   Wettbewerbsbeteiligte

5   Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer

6   Wettbewerbssumme (Preise und Anerkennungen)

7   Wettbewerbsunterlagen

8   Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung

9   Beurteilungskriterien

10 Termine

11 Weitere Bearbeitung und Urheberrecht

12 Prüfung

13 Einsprüche

14 Vertraulichkeit

RICHTER Architekten Kiel          Stand 30.8.2019                           A1
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Realisierungswettbewerb - Neubau des Freizeitbades in der Gemeinde Tellingstedt

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Teil A: Allgemeine Bedingungen

Die Auslobung des Wettbewerbs erfolgt in Anwendung der Richtlinie für Planungswettbewerbe in
der vom BMVBS am 31.01.2013 herausgegebenen Fassung.
Die Anwendung und Anerkennung der RPW 2013 ist für Ausloberin und Teilnehmer sowie alle
übrigen Beteiligten verbindlich. An der Vorbereitung dieses Wettbewerbs hat die Architekten- und
Ingenieurkammer Schleswig-Holstein gemäß § 2 Absatz 4 RPW i.V.m. § 19 Ziffer 8 ArchIngKG SH
beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 1064/19 registriert.

1 Anlass und Zweck des Wettbewerbs

Die Gemeinde Tellingstedt verfügt über ein Freibad, welches im Jahre 1979/1980 errichtet wurde.
Es weist nach jahrzehntelangem Betrieb einen erheblichen alters- und nutzungsbedingten Erneuer-
ungsbedarf auf. Die Gesamtanlage ist abgängig.

Aufgrund des Umfangs der Baumaßnahme schreibt die Städtebauförderungsrichtlinie 2015 die
Durchführung eines Planungswettbewerbes entsprechend der Richtlinie für Planungswettbewerbe
RPW-2013 vor. Für den Neubau eines zukunftsfähigen Freizeit- und Schulsportbades in Telling-
stedt ergänzt durch einen Treffpunkt soll ein offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb durch-
geführt werden.

2 Gegenstand des Wettbewerbs/Aufgabenfelder (§ 1 Absatz 1 RPW)

Ziel des Wettbewerbs ist es, den besten Lösungsvorschlag zu erhalten, der den unterschiedlichen
Anforderungen, insbesondere der Gestaltung, Funktionalität, Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb,
Nachhaltigkeit und Umwelt in abgestimmter Form gerecht wird.
Die Aufgabe des Wettbewerbs ist in der Auslobung, Teil B im Einzelnen ausführlich beschrieben.

3 Wettbewerbsverfahren (§ 3 RPW)

Der Wettbewerb wird als offener, zweiphasiger Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 §3
Abs. 2 und 4 durchgeführt. Das Verfahren ist anonym. Im Wettbewerb werden Leistungen gemäß
HOAI 2013 Teil 3 Abschnitte 1 - 4 Freianlagen und Gebäudeplanung für ein Sport- und Freizeitbad
erwartet. Das Wettbewerbsgebiet umfasst die Liegenschaft des Freibades und dessen Zufahrt.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes EWR sowie die
Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungs-
wesen GPA. Der Wettbewerb wird in deutscher Sprache durchgeführt.

4 Wettbewerbsbeteiligte

4.1 Ausloberin

Gemeinde Tellingstedt
Die Bürgermeisterin
über
Amt KLG Eider
Geschäftsbereich IV
Bau, Entwicklung und Schulen
z.H. Herrn Kerber
Kirchspielschreiber-Schmidt-Str. 1
25779 Hennstedt
Tel.: 04836 - 99011
eMail: heiko.kerber@amt-eider.de

RICHTER Architekten Kiel                   Stand 30.8.2019                                    A2
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Mit der Verfahrensbetreuung und Abwicklung ist beauftragt:

RICHTER Architekten+Stadtplaner
Esmarchstraße 64
24105 Kiel
Tel.: 0431 - 579600-0
eMail: info@architekten-richter.de

4.2 Wettbewerbsteilnehmer

Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten. Teilnahmeberechtigt sind aus-
schließlich Teams bestehend aus Architekten und Landschaftsarchitekten. Die Einbeziehung von
Schwimmbadplanern wird empfohlen. Diese unterliegen nicht den Teilnahmevoraussetzungen.
Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine
Verfassererklärung gemäß § 5 Absatz 3 RPW ab.
Die Arbeitsgemeinschaften gelten jeweils als ein Wettbewerbsteilnehmer. Die Mitglieder der
Arbeitsgemeinschaften, sämtliche Mitarbeiter und eventuell hinzugezogene Fachingenieure sind in
der Urheberschaftserklärung namentlich zu nennen.

Die Teilnahmeberechtigung wird nach Abschluss des Wettbewerbes nochmals überprüft (Überein-
stimmung Bewerber mit Verfasser).

4.2.1 Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die
gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zu der Berufsbezeichnung Architekt oder Land-
schaftsarchitekt befugt sind.

Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie die in der Auslobung
genannte Berufsbezeichnung führen dürfen.

Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fach-
lichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt/Stadtplaner wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis
oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/
36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7.05.2005 über die Anerkennung von Berufsquali-
fikationen (ABl. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der satzungs-mäßige
Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und wenn der
bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die
fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt,
wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerber-
gemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

Die Bildung von Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften bestehend aus Architekten und Landschafts-
architekten ist zwingend vorgeschrieben. Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfas-
sererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.

Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung/
Auslobung erfüllt sein.

Alle Teilnehmenden unterliegen den Zulassungsvoraussetzungen, die am Tag der Auslobung 3.9.
2019 erfüllt sein müssen und haben ihre Teilnahmeberechtigung selber sorgfältig zu prüfen und
nachzuweisen.

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4.2.2 Teilnahmehindernisse

Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Absatz 2 RPW aufgeführt sind, ist
eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.

4.2.3 Bedingungen für die spätere Ausführung des Auftrags:

1) Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vom 02.03.74 geändert durch
   § 1 Nr. 4 Gv.15.08.74
2) Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für eine Auftragssperre nicht erfüllt sind, gem. § 16
   Abs. 5 Satz 1in Verb. mit § 13 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz S-H vom 31.05.2013-TTG

5 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer

Das Preisgericht wurde in folgender Besetzung gebildet und vor der endgültigen Abfassung der
Auslobung gehört.

Das Preisgericht tagt in nichtöffentlicher Sitzung.

5.1. FachpreisrichterInnen

    1.   Dipl.Ing. Alexandra Czerner, Architektin und Stadtplanerin, Hamburg
    2.   Dipl.Ing. Eggert Bock, Architekt BDA Rendsburg
    3.   Dipl.Ing. Bertel Ketel Bruun, Landschaftsarchitekt Hamburg
    4.   Christine Krämer Landschaftsarchitektin Flensburg
    5.   Christian Schmieder Architekt BDA Kiel

5.2. Stellvertretende Fachpreisrichter (ständig anwesend):

    1. Prof. Tobias Mißfeldt Architekt BDA Lübeck

5.3. SachpreisrichterInnen

    1.   Elke Jasper, Bürgermeisterin Tellingstedt
    2.   Manfred Dahl Tellingstedt
    3.   Norbert Arens, Tellingstedt
    4.   Borhanollah Aghili, Tellingstedt

5.4. Stellvertretende SachpreisrichterInnen (ständig anwesend):

    1.   Marcus Alexander Rolfs
    2.   Ulf Meislahn
    3.   Regine Suckow
    4.   Hans-Jürgen Struve
    5.   Renate Rüger

5.5. Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht)

    1. NN. TGA Schwimmbadtechnik

5.6. Vorprüfung

    1. Dipl. Ing. Gabriele Richter, Architektin Kiel
    2. Dipl. Ing. Dieter Richter, Architekt BDA und Stadtplaner Kiel

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Realisierungswettbewerb - Neubau des Freizeitbades in der Gemeinde Tellingstedt

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6 Wettbewerbssumme (Preise und Anerkennungen)

Die Wettbewerbssumme ist ermittelt gemäß RPW 2013 für die Leistungsbereiche Freianlagen §§
39 HOAI und Gebäude und Innenräume §§ 33 HOAI

Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Betrag in Höhe
von 40.000,00 Euro zur Verfügung.

Die Aufteilung der Wettbewerbssumme erfolgt gemäß RPW 2013

50% als Aufwandsentschädigung verteilt auf die Teilnehmer der 2. Phase. Dies entspricht 20.000,-
€ / durch die Anzahl der in der 2. Phase eingereichten und zum Preisgericht zugelassenen Wettbe-
werbsbeiträge.

50% Preisgeld entspricht 20.000 € Aufteilung gemäß. RPW 2013

     1. Preis 50 % = 10.000,- €
     2. Preis 30 % = 6.000,- €
     3. Preis 20 % = 4.000,- €

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird zu-
sätzlich erstattet.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung
der Wettbewerbssumme vorbehalten.

7 Wettbewerbsunterlagen

Die Wettbewerbsauslobung besteht aus:

Auslobungsbroschüre

Teil A – Allgemeine Bedingungen
Teil B – Wettbewerbsaufgabe

und den folgenden Anlagen/Planunterlagen

A1   Lage- und Höhenplan PDF und DXF, DWG)
A2   Luftaufnahmen
A3   Infrastruktur Bestand
A4   Bodenerkundung
A5   Gutachten Sanierung
A6   Bürgerbeteiligung
A7   Verfassererklärung (Vordruck)
A8   Berechnungsformblatt (Excel-Datei)

(Die Planunterlagen können aus Gründen des Datenschutzes nur nach der Registrierung in einem
Passwort geschützten Bereich abgerufen werden!)

8 Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung

8.1 Wettbewerbsleistungen (1. Phase)

Die Anzahl der Pläne wird auf 1 Blatt DIN A2 mit der Ausrichtung im Hochformat beschränkt. Das
in der Auslobung vorgegebene Blattlayout ist zwingend einzuhalten. Im Einzelnen werden von den
Teilnehmern folgende Leistungen für die Wettbewerbsaufgabe gefordert:

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a) Lageplan mit Nutzungen (Gebäude mit Grundrissebene EG Maßstab 1:500) genordet
   mit Darstellung der Einbindung des Entwurfs in die Strukturen der Freiraumplanung.

  Es sind darzustellen:
   • Lage der Baukörper und Anzahl der Geschosse
   • Freiflächen
   • Erschließung und Stellplätze

  Als Unterlage sind die von der Ausloberin gelieferten Lagepläne zu verwenden. Norden muss
  oben liegen.

b) Gebäudesystemschnitt als schematische Darstellung im M.1:500

c) Volumendarstellung perspektivisch in Skizzenform
   vereinfachte Darstellung der geplanten Verteilung der Baumassen in Größe und Form

d) Erläuterungsbericht, maximal 1 Seite DIN A4

  Erläuterung des architektonischen Konzepts und Funktionen
  Die Schriftgröße muss mindestens Arial 12 oder größer entsprechen

e) Verfassererklärung

  auf dem vorgegebenen Formblatt, einzureichen in neutralem verschlossenen Umschlag. Der
  Umschlag ist auf der Außenseite ausschließlich mit dem Wettbewerbstitel und der selbst
  festgelegten Verfasserkennzahl zu beschriften.

Die geforderten Leistungen sind, mit Ausnahme der Verfassererklärung, ausschließlich in digitaler
Form auf CD-ROM oder USB-Stick im Dateiformat PDF, der Lageplan ebenfalls im Format
DXF/DWG als ungeschützte Fassung einzureichen.

Jeder Teilnehmer hat seine Wettbewerbsarbeit nur durch eine Kennzahl zu bezeichnen. Die
Kennzahl muss aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern bestehen, die nur auf der CD bzw.
dem USB-Stick, auf der Verfassererklärung und dem zugehörigen, verschlossenen Umschlag
platziert sein muss. Der Ordner auf dem digitalen Medium trägt diese Kennzahl, die einzelnen
Dateien nicht.

8.2 Wettbewerbsleistungen (2. Phase)

Die Anzahl der Pläne wird auf 2 Blatt DIN A0 mit der Ausrichtung im Hochformat festgelegt. Im
einzelnen werden von den Teilnehmern folgende Leistungen für die Wettbewerbsaufgabe
gefordert:

a) Lageplan/Übersichtsplan mit Zufahrt, Parkplätzen, Wegeführung,
   Freianlagen sowie baulichen Anlagen Maßstab 1:250

b) Grundrisse und Ansichten Maßstab 1:200
   Profilschnitte/Abwicklungen M.1:200
   soweit sie zur Verdeutlichung der Entwurfsidee erforderlich sind.

c) Berechnungen
   Wasserflächen m2 und Beckenvolumen,
   Sport- und Aktionsflächen,
   befestigte Flächen und unbefestigte Flächen

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d) Skizzen/Perspektiven
   Darzustellen sind als Bezeichnungen auf den Plänen nach freier Wahl skiz-
   zenhafte Impressionen/Szenarien. Fotorealistische Animationen werden
   ausdrücklich nicht erwartet und von der Wertung ausgeschlossen.

e) Erläuterungsbericht auf maximal 2 DIN-A4-Seiten, mit Angaben zu wesentli-
   chen Gestaltungselementen, Baumaterialien, Konstruktionen und beson-
   deren Einrichtungen. Innerhalb der Erläuterungen können Details schematisch
   auch in größerem Maßstab dargestellt werden.

f) Die unter Verwendung des beigefügten Formblattes abzugebende
   Verfassererklärung ist von allen berechtigten Teilnehmern zu unter-
   zeichnen und in einem mit der Kennzahl versehenen, verschlos-
   senen, nicht durchscheinenden Umschlag abzugeben.

g) CD-Rom mit allen Dateien im DWG/PDF-Format ohne Kennzahl auf den ge-
   speichterten Plänen. Präsentationspläne sind mit Maßstabsleiste abzuspei-
   chern. Alle Hinweise auf den Verfasser sind zu eliminieren.

h) Verzeichnis über die eingereichten Unterlagen

i) Kennzeichnung und Formatvorgabe
   Die Wettbewerbsarbeit ist in allen Teilen in der rechten oberen Ecke mit einer
   sechsstelligen Kennzahl von 1 cm Höhe und 5 cm Breite aus arabischen Zif-
   fern zu versehen. Im Erläuterungsbericht reicht die Kennzeichnung auf der Vor
   derseite.

Alle Planunterlagen sind einmal gerollt einzureichen. Für die Präsentation darf die Gesamtbreite
von 2,00 m und Gesamthöhe von 1,20 m nicht überschritten werden.
Die Plandarstellung sollte so platzsparend wie möglich sein. Bei der Darstellung der Pläne ist zu
berücksichtigen, dass sie auch auf größere Entfernung für das Preisgericht lesbar, kopierbar und
auch noch in der Verkleinerung auf DIN A3 lesbar sind.

9 Beurteilungskriterien

Das Preisgericht wird sein Urteil anhand der Qualität der eingereichten Planungsleistungen bilden.
Folgende Kriterien werden bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten angewendet:

    •   Strukturelle Leitidee
    •   Landschaft und Architektur
    •   Einbindung in das städtebauliche Umfeld, Freiraum und Maßstäblichkeit der Baumassen
    •   Erschließungs- und Freiflächenkonzept und dessen Vernetzung mit der Umgebung
    •   Raumbildung, Orientierung und Identifikationsmöglichkeit
    •   Aufenthalts- und Funktionsqualität
    •   Wirtschaftlichkeit, Energie und Nachhaltigkeit

10 Termine

10.1 Verfahrenseinleitung

Die Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen erfolgt ab 3.9.2019

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10.2 Rückfragen und Kolloquium

Rückfragen zum Wettbewerb können bis zum 10.10.2019 schriftlich an den Wettbewerbsbetreuer
gerichtet werden. Sie werden im Kolloquium von der Ausloberin bzw. einem bevollmächtigen
Vertreter – soweit inhaltliche Fragen auftreten unter Hinzuziehung von Preisrichtern – schriftlich
beantwortet. Sie werden Bestandteil der Auslobung. Am 15.10.2019 um 15:00 Uhr veranstaltet die
Ausloberin in Tellingstedt ein Kolloquium mit den Wettbewerbsteilnehmern, Preisrichtern,
Sachverständigen und Vorprüfern.

Wir bitten um formlose Anmeldung zum Kolloquium bis zum 10.10.2019 per Mail an:
office@architekten-richter.de

10.3 Einlieferungstermine

Einlieferungstermin für die Planungsunterlagen 1. Phase ist der 05.12.2019
Einlieferungstermin für die Planungsunterlagen 2. Phase ist der 02.03.2020

Spätestens an den jeweils genannten Tagen muss der Wettbewerbsbeitrag eingereicht werden. Bis
12:00 Uhr kann der Entwurf beim Wettbewerbsbetreuer abgeliefert oder an folgende Postadresse
aufgegeben werden:

        RICHTER Architekten+Stadtplaner
        Esmarchstraße 64
        24105 Kiel

Als Zeitpunkt der Einlieferung gilt im Falle der Einlieferung bei Post, Bahn oder anderen Transport-
unternehmen, das auf dem Einlieferungsschein angegebene Datum unabhängig von der Uhrzeit.
Der Teilnehmer sorgt dafür, dass er den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen kann.
Da der (Datum-/Post-/Tages-) Stempel auf dem Versandgut oder der Begleitzettel ein Datum auf-
weisen kann, das nach dem Abgabetermin liegt, ist der Einlieferungsschein maßgebend. Einlie-
ferungsscheine sind daher bis zum Abschluss des Verfahrens aufzubewahren und auf Anforderung
vorzulegen.

In jedem Fall werden Arbeiten vorbehaltlich des späteren Nachweises der rechtzeitigen
Einlieferung mit beurteilt. Kann dieser Nachweis nicht geführt werden, werden sie nachträglich
ausgeschlossen. Zur Wahrung der Anonymität ist bei der Zusendung durch Post, Bahn oder
andere Transportunternehmen als Absender die Anschrift der Ausloberin zu verwenden.

Empfehlung: Kopien der Einlieferungsbelege sind nach Abgabe der Wettbewerbsarbeit unter Wah-
rung der Anonymität in einem separaten, verschlossenen Umschlag mit Angabe der Kennzahl an
die Kontaktstelle zu senden. Den Teilnehmern wird empfohlen, den Versand der Wettbewerbs-
arbeiten per Kurierdienst abzuwickeln.

10.4 Sonstige Termine

Vorprüfung:
1. Phase                                vom        09.12. - 05.01.2019
2. Phase                                vom        06.03. - 22.03.2020

Sitzung des Preisgerichts:
1. Phase                                am        07.01.2020
2. Phase                                am        24.03.2020

Ausstellung:                            vom        32. bis 33. KW 2020

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11 Weitere Bearbeitung und Urheberrecht

11.1 Beauftragung durch die Ausloberin

Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung zur weiteren Bearbeitung. Die Ausloberin beab-
sichtigt, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts den Verfassern der mit dem 1.
Preis ausgezeichneten Arbeit die für die Umsetzung und weitere Bearbeitung des Entwurfes gem.
HOAI §§ 34 und 39 zu übertragen sobald aus dem Wettbewerbsergebnis abgeleitete Teilbereiche
einer Umsetzung zugeführt werden können.
Für die in Folge des Wettbewerbs erforderlichen Fachplanungen werden entsprechende Vergabe-
verfahren durchgeführt.

Die Wettbewerbsteilnehmer verpflichten sich im Falle der Beauftragung durch die Ausloberin, die
weitere Bearbeitung zu übernehmen. Sie verpflichten sich, kostensenkende Korrekturen – auch
noch in einem späteren Planungsstadium – vorzunehmen, falls sich diese als erforderlich erweisen.

11.2 Vergütung der weiteren Bearbeitung

Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen
des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der
Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde
gelegt wird.

11.3 Eigentum, Rücksendung, Haftung

Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten
werden gemäß RPW § 8 Absatz 3 Eigentum der Ausloberin.
Nicht prämierte Arbeiten werden von der Ausloberin nur auf Anforderung der Teilnehmer, die
innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Protokolls eingegangen sein muss, zurückgesandt.
Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser Frist, erklärt damit der Teilnehmer, auf sein Eigentum an
der Wettbewerbsarbeit zu verzichten.

11.4 Urheberrechte und Nutzung

Wettbewerbsarbeiten dürfen von der Ausloberin veröffentlicht werden. Sie dürfen für den vorge-
sehenen Zweck genutzt werden, wenn der Verfasser mit der weiteren Bearbeitung beauftragt ist.
Ansonsten verbleiben alle Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz bei den Verfassern.
Urheberrechtlich und wettbewerbsrechtlich geschützte Teillösungen von Wettbewerbsteilnehmern,
die bei der Auftragserteilung nicht berücksichtigt worden sind, dürfen nur gegen eine angemes-
sene Vergütung genutzt werden.

11.5 Bekanntmachung des Ergebnisses und Ausstellung

Die Ausloberin informiert die Teilnehmer unverzüglich über das Ergebnis durch Versendung des
Protokolls der Preisgerichtssitzung.

Soweit ein Preisträger wegen mangelnder Teilnahmeberechtigung oder Verstoßes gegen Wettbe-
werbsregeln nicht berücksichtigt werden kann, rücken die übrigen Preisträger in der Rangfolge des
Preisgerichts nach, soweit das Preisgericht ausweislich seines Protokolls nichts anderes bestimmt

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hat. Die Ausloberin stellt spätestens einen Monat nach der Entscheidung des Preisgerichts alle
eingereichten Wettbewerbsarbeiten mit Namensangaben der Verfasser unter Auslegung des
Protokolls öffentlich aus.

12 Prüfung

Die Wettbewerbsteilnehmer können Verstöße gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren
oder das Preisgerichtsverfahren gegenüber der Ausloberin rügen. Die Rüge muss innerhalb von 10
Tagen nach Zugang des Preisgerichtsprotokolls bei der Ausloberin eingehen. Die Ausloberin trifft
ihre Feststellungen im Benehmen mit dem zuständigen Wettbewerbsausschuss.

13 Einsprüche

Die Entscheidungen des Preisgerichts sind endgültig. Einsprüche gegen die Beurteilung der Rang-
folge der Arbeiten sind nicht zulässig. Gegen Regelverstöße bei der Durchführung des Verfahrens
können Wettbewerbsbeteiligte innerhalb von 8 Tagen nach Zugang des Protokolls bei der Aus-
loberin Beschwerde einlegen. Diese trifft ihre Entscheidung im Benehmen mit dem Wettbewerbs-
ausschuss der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.

Der Wettbewerb wird im Rahmen eines VgV-Verfahren durchgeführt. Im Anwendungsbereich der
VgV können sich die Teilnehmer zur Nachprüfung vermuteter Verstöße an die zuständige Vergabe-
kammer wenden, sollte dem behaupteten Verstoß seitens der Ausloberin nicht abgeholfen werden
können.

Nachprüfungsbehörde ist die

Vergabekammer Schleswig-Holstein beim
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: 0431 988-4640
Fax: 0431 988-4702

14 Vertraulichkeit

Die Verfahrensbeteiligten werden über sämtliche Inhalte der Auslobung und des Verfahrens still-
schweigen bewahren und diese Dritten bis zur Veröffentlichung des Verfahrensergebnisses durch
die Ausloberin nicht zugänglich machen.

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Teil B: Wettbewerbsaufgabe

Inhalt

1     Grundlagen und Wettbewerbsgebiet

1.1 Tellingstedt

1.2 Bestand Freibad

2     Wettbewerbsaufgabe

2.1 Allgemein

2.2 Wettbewerbsbereich

2.3 Projektziele

2.4 Erschließung

2.5 Energie und Versorgung

2.6 Planungsrechtliche Grundlagen

3 Funktions- und Raumprogramm

4     Weitere Rahmenbedingungen

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Realisierungswettbewerb - Neubau des Freizeitbades in der Gemeinde Tellingstedt

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1   Grundlagen und Wettbewerbsgebiet

1.1 Tellingstedt

Der ländliche Zentralort Tellingstedt liegt am nördlichen Ende der Heide-Itzehoer Geest im Nord-
osten des Kreises Dithmarschen, weitere Ortsteile sind Rederstall, Weide Tellingstedt und Weide
Oesterborstel. Tellingstedt bildet ein wirtschaftliches Zentrum im Nord-Osten Dithmarschens. Die
Gemeinde hat 2.631 Einwohner (Stand 30.06.2018) Auf der Gemarkung der Gemeinde liegen die
beiden Landschaftsschutzgebiete Großes Moor und Kätner Moor.
Die Gemeinde ist Grund- und Gemeinschaftsschulstandort; sie verfügt über einen Kindergarten
sowie ein derzeit geschlossenes Freibad. Tellingstedt ist amtsangehörige Gemeinde des Amtes
KLG Eider mit Verwaltungssitz in Hennstedt.

Schriftlich erwähnt wird Tellingstedt erstmals 1140 in einer Urkunde, in der der Kirchort als zur
Meldorfer Kirche gehörig bezeichnet wird.

„Vom Siedlungsbeginn an nahm Tellingstedt einen hervorragenden Platz in der Dithmarscher Ge-
schichte ein. Als Hauptort der Norderhamme ist die strategische Bedeutung hervorzuheben. West-
lich des unwegsamen Gebietes der Eiderniederung und einer weitläufigen Moorlandschaft gelegen,
war es für Verteidiger relativ einfach, einrückenden Feinden den Zugang nach Dithmarschen von
Norden und Osten her zu verwehren. Nur ein schmaler Geestrücken zwischen Schalkholz und
Tellingstedt war frei begehbar und konnte durch Schanzen, deren Reste heute noch erkennbar sind,
gesichert werden. So geschah es im Jahre 1500 (Schlacht von Hemmingstedt), und die Herzöge
waren gezwungen, den Umweg über Meldorf zu nehmen, mit den Folgen, die den Ruhm der Dith-
marscher begründeten. 1555/1559 wurden die Schanzen aufgegeben.“

Wirtschaftlich war die Bedeutung Tellingstedts bestimmt durch die Landwirtschaft und als Versor-
gungszentrum der ländlichen Bevölkerung in der Umgebung, so dass das ländliche Handwerk eine
große Rolle spielte. Schumacher, Weber, Glaser und Töpfer fand man in großer Zahl. Überregional
bekannt wurde Tellingstedt durch seine Töpfer. Reichhaltige Tonvorkommen lieferten ausreichend
Arbeitsmaterial. Ende des 20. Jahrhunderts schloss die letzte Tellingstedter Töpferei ihre Pforten.
Heute führen noch zwei ehemalige Angestellte dieser Töpferei in Tellingstedt und Hövede diese
Tradition in kleinem Rahmen fort.

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1.2 Das Freibad

Die Gemeinde Tellingstedt verfügt über ein Freibad, welches im Jahre 1979/80 errichtet wurde. Im
Rahmen des Bund-Länder Programm „Kleine Städte und Gemeinden - überörtliche Zusammen-
arbeit und Netzwerke" wurde die Gemeinde 2017 als Städtebauförderungsstandort aufgenommen.
Die Erneuerungsbedürftigkeit des Freibades wurde als vorgezogende Maßnahme vom zuständigen
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein anerkannt.
Seine umfassende Erneuerung wurde als wichtige Maßnahme zur Sicherung der Daseinsvorsorge
festgelegt.

Abblidung des vorhandenen Freibades aus dem Jahr 2003

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Das mittlerweile geschlossene Freibad besteht aus einem 50 m Kombibecken mit direkt ange-
schlossenem Nichtschwimmer- sowie Sprungbereich mit einem 1-m Brett und einer 3-m Sprung-
anlage und einem separaten Kinderbecken. Im Süden an die Liegewiese anschließend befindet sich
ein Campingplatz der ebenfalls bis zur Neueröffnung des Freibades geschlossen ist. Auch der
Campingplatz soll langfristig nach Neueröffnung des Bades in einem gesonderten Verfahren wieder
aufgewertet werden. Eine planerische Verbindung von Campingplatz und den Nutzungen des
Freibades ist ausdrücklich gewünscht.

Lage Freibad Abbildung aus 2017

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2     Wettbewerbsaufgabe

2.1 Allgemein

Mit dem Neubau des Freizeitbades in Tellingstedt im Rahmen des Städtebauförderprogramms stellt
sich die Gemeinde ihrer Verantwortung als Zentralort im Hinblick auf die Bereitstellung öffentlicher
Daseinsvorsorgeinfrastruktur. Um eine zukunftsfähige Einrichtung des Freizeitbades zu realisieren,
ist eine aussagekräftige Bedarfsplanung erforderlich, die durch eine hohe Akzeptanz seitens der
Bürger gekennzeichnet ist. Dazu wurde 2018 eine umfassende Bürgerbeteiligung durchgeführt.
Vorrangiges Ziel der Bürgerbeteiligung im Rahmen der Maßnahme „Neubau des Freizeitbades in
der Gemeinde Tellingstedt“ war es, ein breites Meinungsbild der Bürger Tellingstedts und der Um-
landgemeinden einzuholen. Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wurde in einem Abschlussbericht
dokumentiert. Der Abschlussbericht ist der Auslobung als Anlage begefügt.
Grundlage der Auslobung ist der Beschluss der Gemeindevertretung über den Rahmen der zu
realisierenden Maßnahmen vom 10.12.2018 sowie die Beschlüsse der Gemeindevertretung vom
6.5.2019.

2.2    Wettbewerbsbereich

Der Wettbewerbsbereich umfasst die Liegenschaft des Freibades Tellingstedt sowie deren Zufahrt
und einen Teilbereich des Campingplatzes.

Das Grundstück erstreckt sich über eine Länge von ca. 120 m in Nord-Süd-Richtung und ca. 90 m
in der Ost-West-Ausdehnung. Die Gesamtgröße beträgt ca. 9.500 m². Die Höhenlage steigt vom 10
m ü.NN im Südosten auf ca. 14 m ü.NN im Nordwesten. Über das Grundstück führt der in Teilab-
schnitten verrohrte Lauf der Mühlenau. Im Wettbewerb ist zu prüfen in wieweit eine Öffnung/Freile-
gung und Einbeziehung in die Freianlagengestaltung wirtschaftlich möglich ist.

Zum Planungsgebiet wird auf die Luftaufnahme sowie den Lageplan verwiesen.

Übersichtsplan

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2.3 Projektziele

Auf Grundlage der Untersuchungen und Diskussionen zur Daseinsvorsorge wird am bestehenden
Standort des Freibades festgehalten.

Wettbewerbsgrundstück

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Die vorhandenen Anlagen sind abgängig. Damit bietet sich bei der Erneuerung die Chance zur Neu-
gestaltung eines attraktiven und zeitgemäßen Freibades. Es soll ein barrierefreies Mehrgenera-
tionenbad entstehen, das alle Nutzerkreise vom Kleinkind bis zu Senioren über verschiedene Ange-
bote anspricht. Verstärkt sollen auch die Kindergärten und Schulen der Umgebung für das Freibad-
angebot interessiert werden. Für die Maßnahme „Erneuerung Schwimmbad“ wurde zunächst ein
Budget von 4.200.000 € zuzügl. Mehrwertsteuer (Stand 2018) benannt. Dabei sind die Kosten für
den Mehrwert „Treffpunkt Freibad“ nicht berücksichtigt.

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden diverse Ideen, Konzeptionen und Ausstattungen benannt
und unter den finanziellen, betrieblichen und attraktivitätssteigernden Gesichtspunkten erörtert. In
einer Vielzahl gemeinsamer Diskussionen in den politischen Gremien, der Auswertung des Bestan-
des sowie den Wünschen der Bürger ergaben sich weitere Anforderungen die unter dem Begriff
„Treffpunkt Freibad“ zusammengefasst wurden.

Der „Treffpunkt Freibad“ soll in Ergänzung der Funktion Schwimmbadkasse/Kiosk/Gastronomie
Synergien des Angebotes und der Nutzung generieren und damit zu einem breiteren Angebot und
einer höheren Nutzungsfrequenz beitragen. Die Gemeinde Tellingstedt erwartet aus dem Wettbe-
werb ein qualitativ hochwertiges, wirtschaftliches und tragfähiges Gesamtkonzept für die Neupla-
nung auch in der Verknüpfung zu dem angrenzenden Campingplatz.

2.3.1. Beschreibung der Anforderungen für die Neuplanung

Konzeption des Schwimmerbereiches 25m Bahn Beckenbreite 20m

Das Freibad soll auch weiterhin für sportlich orientierte Badegäste attraktiv sein und darüber hinaus
Schulsport und Schwimmkurse ermöglichen. Der Zugang in das Schwimmerbecken soll mit
Nischenleitern und mit einem fest installierten behindertengerechten Zugang ausgerüstet werden.
Aus Gründen der Aufsicht wird ein kombiniertes Schwimmer- und Springerbecken favorisiert. Ein
Sprungbecken soll aus Gründen des Vereins-, Schulsports aber auch aus der bisherigen Erfahrung
der starken Nutzung durch Jugendliche auch in der zukünftigen Beckenkonzeption wieder mit einem
1-m und 3-m-Sprungturm angeboten werden.

Konzeption Nichtschwimmerbereich

Das Nichtschwimmerbecken soll aus Gründen der Beaufsichtigung über einen gemeinsamen
Beckenumgang mit dem Schwimmerbecken verbunden sein. Es soll ähnlich wie das Schwimmer-
becken konfiguriert werden, so dass unterschiedliche Nutzungen ermöglicht werden, ohne dass sich
die verschiedenen Nutzergruppen gegenseitig beeinträchtigen. Darüber hinaus ist parallel zur
öffentlichen Nutzung auch ein vielseitiges Angebot des Kursbetriebes in diesem Becken zu ermög-
lichen. Der Zugang zum Nichtschwimmerbecken soll anlog zum Schwimmerbecken über eine
Wassergewöhnungstreppe mit einem angeschlossenen behindertengerechtem Zugang, führen.
Eine Rutsche sowie weiter Attraktionsangebote sollen ein Alleinstellungsmerkmal des Freibades
Tellingstedt entwickeln.
Die verschiedenen Bade-Attraktionen spiegeln das Spektrum der unterschiedlichen Freibadnutzer
wieder. Hierbei werden Wasserattraktionen wie z. B. Massagedüsen, Nackendusche, Schwall-
brause, Whirlsprudelliegen, etc. favorisiert. Allgemein soll der Betrieb kein zusätzliches Aufsichts-
personal erfordern.
Im Umfeld des Nichtschwimmerbeckens wird eine Aufenthaltszone gewünscht, die einen direkten
Bezug zum Becken ermöglicht.

Kinderbecken

Für Kleinkinder ist ein separates altersgerechtes Becken mit einem übersichtlichen Spiel- und
Aufenthaltsbereich vorzusehen.

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Die Wassertemperatur soll in allen Becken konstant mindestens 24° betragen!

Eingangs-, Kiosk/Gastronmie-, Aufsichts- und Umkleidegebäude (Treffpunkt Freibad)

Das neu zu positionierende Funktionsgebäude ist gemäß dem beigefügten Raum- und Funktions-
programm barrierefrei und im Hinblick auf zeitgemäße Personalansprüche zu entwickeln.
Der Bau-stein „Treffpunkt Freibad“ soll das, für das Freibad erforderliche Dienstleistungsangebot
erweitern und damit zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung des Standortes Freibad beitragen.
Ziel für den „Treffpunkt Freibad„ ist, möglichst viele Produkte, Services und Angebote unter einem
Dach zusammen anzubieten. Das „Treffpunkt Freibad“-Konzept baut dabei auf drei Säulen: einem
Kerngeschäft, einem Dienstleistungsangebot und einem Treffbereich. Das Kerngeschäft sind die für
den Betrieb des Freibades erforderlichen Einrichtungen. Diese sollen durch die Funktionen Treff-
möglichkeit für Vereine, Veranstaltungen etc. Dienstleistungen der Gemeinde ergänzt werden. Der
Flächenbedarf ist im Raumprogramm aufgelistet.

Technikbereich/-gebäude

Die Lage des Technikgebäudes ist zu definieren. Das Gebäude muss aufgrund des erhöhten An-
spruches an die Schwimmbadtechnik eine Zufahrt erhalten über die die Anlieferung der Chemi-
kalien und des Chlorgases erfolgen kann.

Materialwahl der Beckenkonstruktion

Für die neue Beckenlandschaft ist ein in Erstellung und Betrieb wirtschaftliches und nachhaltiges
Konstruktionsprinzip vorzuschlagen. Auf die vorhandene Beckenkonstruktion (Gründung) kann
optional aufgebaut werden. Ein Gutachten zum Bestand ist in der Anlage beigefügt. Die Einschät-
zung und Abwägung der Sinnfälligkeit wird den Teilnehmern anheimgestellt.

Gesamtkonzeption

Mit dem Wettbewerb wird die Gesamtkonzeption für den Neubau eines zeitgemäßen Freischwimm-
bades gesucht. Die Anordnung weiterer Modulbausteine, wie z.B. Spielgeräte am Sandkasten des
Kinderbereiches, ein Kletterschiff, eine Seilbahn oder ein großflächiges Trampolin, sind ebenso, wie
die Anordnung witterungsbeständiger Fitnessgeräte, am Rand der Liegeweise gewünscht.
Zur Unterstützung der Aufenthaltsqualität ist das Angebot eines Kiosks im Rahmen der Programm-
vorgaben zu erarbeiten. Der Kassenbereich soll mit einem modernen Kassensystem ausgestattet
werden. Die Neukonzeption der Beckenlandschaft soll mit möglichst geringem Personalaufwand zu
betreiben sein.
Das Ziel des Neubaus des Freibades ist eine optimale Nutzung der Platzverhältnisse mit einer An-
bindung zum Campingplatz. Aus diesem Grund besteht die Option der Erweiterung des Schwimm-
badgeländes um ca. 10 m in südliche Richtung. (Siehe Plan „Wettbewerbsgrundstück B7)

2.4 Erschließung

Das Wettbewerbsgrundstück wird aus östlicher Richtung über die Teichstraße erschlossen. Für das
Freibad sind ausreichend Parkplätze vorzusehen sowie Stellplätze für Fahrräder im Eingangsbe-
reich nachzuweisen. Gegenüber dem Schwimmbadgrundstück stehen bereits 40 Parkplätze zur
Verfügung.

2.5 Energie und Versorgung

Für die gemeinsame Wärmeversorgung von Schule, Freibad und Seniorendienstleistungszentrum
wurden verschiedene Möglichkeiten der Wärmeerzeugung mittels BHKW und Solarluftkollektoren

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(SLK) untersucht. Eine klimafreundliche Alternative zur Beheizung von Freibad und Sporthalle durch
BHKW und Gaskessel stellt insbesondere oberflächennahe Geothermie dar.

2.6 Planungsrechtliche Grundlagen

Die zu überplanende Fläche ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Freibad/Badeplatz mit
umliegender Grünfläche ausgewiesen.

Ein weiteres besonderes Planrecht besteht nicht.

3 Funktions- und Raumprogramm

Die Baumaßname ist barrierefrei zu planen.

Funktionsflächen – die erforderlichen Programmflächen sind im Raumprogramm aufgelistet. Die
erforderlichen technischen Zentralen, Hausanschlussräume, etc. soweit möglich dimensioniert. Es
wird von den Teilnehmern erwartet, dass die Dimensionierung dieser Räume im Rahmen der Auf-
gabe überprüft und ggfls. den Erfordernissen angepasst werden.

Verkehrsflächen sind ebenfalls nicht ausgewiesen. Sie sind im Rahmen der Aufgabe nach Funk-
tion und Bedarf zu dimensionieren und anzuordnen.

Eine natürliche Belichtung der Räume ist anzustreben.

Gemäß dem beigefügten Raum- und Funktionsprogramm wurde folgender Nutzflächenbedarf
ermittelt:

Nutzflächen Gebäude NUF ca. 741 m²
Nutzfläche „Treffpunkt Freibad“ 195 m²
Wasserflächen 1.300 m²
Freiflächen (Liege- und Spielbereich) 1.500 m²

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4 Weitere Rahmenbedingungen

Die Ausloberin erwartet vom Wettbewerb Ergebnisse, die wirtschaftlich vertretbare Erstellungs-
kosten erwarten lassen und langfristig geringe Bauunterhalts- und Betriebskosten sichern. Ein
wichtiger Aspekt bei der Freiraumplanung ist dabei der Einsatz von dauerhaften und wenig pflege-
intensiven Materialien. Bei der Gebäudeplanung können eine kompakte Bauweise und funktionale
Raumzuordnung mit geringem Erschließungsaufwand Hinweise auf die Wirtschaftlichkeit geben.
Der Auslober legt Wert auf ökologisch verantwortungsbewusstes Bauen. Ziel ist eine Bauweise, die
mit Rohstoffen und Energie sparsam umgeht.

Folgende wesentliches Grundparameter der Planung werden erwartet:

    •   ein attraktives, beheiztes Freibad – funktional, gestalterisch, wirtschaftlich
    •   Realisierung einer städtebaulich-landschaftlich angemessenen Badelandschaft
    •   die gesamte Konzeption ist auf das Ziel eines möglichst niedrigen Energieverbrauchs unter
        Berücksichtigung der funktionalen und bauphysikalischen Rahmenbedingungen.
    •   Ein wesentlicher Aspekt der Betriebskosten sind die Reinigungsaufwendungen. Die Aus-
        wahl der Boden- und Wandmaterialien in Becken, Umgangsflächen und den Funktions-
        gebäuden soll dies berücksichtigen.

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Bei der Planung und Umsetzung sind insbesondere die folgenden Richtlinien in der jeweils gültigen
Fassung zu beachten und einzuhalten:

    •   LBO Schleswig-Holstein
    •   barrierefreies Bauen
    •   Normen und Richtlinien für den Sportstättenbau
    •   aktuelle KOK-Richtlinien (Koordinierungskreis Bäderbau)
    •   GUV-Vorschriften
    •   etc.

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Realisierungswettbewerb                                                             Kennzahl

Neubau Freibad Tellingstedt

1.      Verfasser, bevollmächtigter Vertreter bzw. Gesellschafter:

                                      Wir versichern mit unsere/r/n Unterschrift/en die Richtigkeit aller Angaben,
                                      insbesondere:

                                      - dass wir zur Einreichung der Wettbewerbsarbeit entsprechend der Aus-
                                        lobung und im Sinne von § 4 Abs. 1 RPW 2013 berechtigt sind,
                                      - dass bei keinem Teilnehmer/Verfasser ein Teilnahmehindernis im Sinne
                                        von § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt,
                                      - dass wir das Recht zur Nutzung und Änderung der Wettbewerbsarbeit
                                        zum Zweck der weiteren Bearbeitung haben, und dass wir dem Auslober
                                        die Nutzungsrechte einschließlich der Änderungsbefugnis übertragen
                                        können,
                                      - dass wir uns im Falle einer Beauftragung durch den Auslober verpflichten,
                                        ausschließlich Planungsleistungen nach HOAI zu übernehmen und in der
                                        Lage zu sein, diese Planungsleistungen gemäß der Wettbewerbsaus-
                                        lobung in persönlicher Verantwortung zu erbringen,

                                       ......................................................................
                                        Ort / Datum / Unterschrift des bevollm./federführenden Vertreters des Teilnehmers

Arbeitsgemeinschaft/Team

                                      Name

                                      Adresse / Telefon / Telefax / E-Mail

Bankverbindung:
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Architekten:

                                      Name / Berufsbezeichnung

                                      Adresse / Telefon / Telefax / E-Mail

                                      Kammer / Eintragungsort / Kammer-Nummer

                                                                                                                            1
Mitwirkende Architektur:             angestellte Mitarbeiter und Studierende (Teilnahmeberechtigung nicht
                                     erforderlich):

                                     freie Mitarbeiter (Teilnahmeberechtigung erforderlich):

Landschaftsarchitekten

                                     Name / Berufsbezeichnung

                                     Adresse / Telefon / Telefax / E-Mail

                                     Kammer / Eintragungsort / Kammer-Nummer

Mitwirkende Landschaftsrchitektur:
                                     angestellte Mitarbeiter und Studierende (Teilnahmeberechtigung nicht
                                     erforderlich):

                                     freie Mitarbeiter (Teilnahmeberechtigung erforderlich):

                                                                                                            2
Sonderfachleute

                                           Name / Berufsbezeichnung

                                           Adresse / Telefon / Telefax / E-Mail

                                           Kammer / Eintragungsort / Kammer-Nummer

                                           angestellte Mitarbeiter und Studierende (Teilnahmeberechtigung nicht
                                           erforderlich):

                                           freie Mitarbeiter (Teilnahmeberechtigung nicht erforderlich):

Hinweis: Die Verfassererklärung darf vom Teilnehmer inhaltlich nicht abgeändert werden und ist für die
         unterzeichnenden Verfasser, bevollmächtigten Vertreter oder Gesellschafter verbindlich.

                                                                                                                  3
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