HAUSHALTS- PLAN 2021 VORBERICHT - GEMEINDE STEINA
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HAUSHALTS- PLAN 2021 VORBERICHT GEMEINDE STEINA
Inhalt 1. Rahmeninformationen zum Haushaltsplan..................................................................................... 4 1.1 Informationen zur Gemeindefläche ........................................................................................ 4 1.2 Informationen zur Bevölkerung der Gemeinde ...................................................................... 4 1.3 Informationen zu öffentlichen Struktureinrichtungen ............................................................ 6 1.4 Informationen zur Verwaltung und haushaltswirtschaftlichen Organisation ......................... 6 1.4.1 Produkte ................................................................................................................................. 7 1.4.2 Sachkonten ............................................................................................................................. 8 1.4.3 Budgets ................................................................................................................................... 9 1.4.4 Deckungsvermerke ............................................................................................................... 10 1.5 Angabe gemeindlicher Steuern und Gebühren..................................................................... 10 1.5.1 Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer ................................................................................. 10 1.5.2 Hundesteuer ......................................................................................................................... 10 1.5.3 Übersicht über wichtige Gebühren- und Beiträge ............................................................... 10 2. Erläuterungen zu den Vorjahren ................................................................................................... 11 2.1 Erläuterungen zum letzten Jahresergebnis 2019 .................................................................. 11 2.2 Erläuterungen zum vorangegangenen Haushaltsjahr 2020 .................................................. 12 3. Haushaltsjahr 2021........................................................................................................................ 13 3.1 Allgemeines ........................................................................................................................... 13 3.2 Überblick über die Haushaltswirtschaft ................................................................................ 13 3.2.1 Wesentliche Ziele und Strategien unter Beachtung der Bevölkerungsstatistik ................... 13 3.2.2 Gesamthaushalt ................................................................................................................... 16 3.2.3 Ergebnishaushalt .................................................................................................................. 16 3.2.4 Finanzhaushalt...................................................................................................................... 17 3.3 Schlüsselprodukte ................................................................................................................. 19 3.4 Erläuterung von Schwerpunkten ........................................................................................... 20 3.4.1. Steuern und ähnliche Abgaben ........................................................................................... 21 3.4.2 Schlüsselzuweisungen .......................................................................................................... 23 3.4.3 Weitere Erträge .................................................................................................................... 24 3.4.4 Personalaufwendungen (inkl. Stellenplan) .......................................................................... 25 3.4.5 Instandhaltungsmaßnahmen ............................................................................................... 26 3.4.6 Trinkwasser der Gemeinde Steina ....................................................................................... 26 3.4.7 Umlagen und Zuschüsse ....................................................................................................... 27 3.4.8 Weitere Aufwendungen ....................................................................................................... 27 3.4.9 Abschreibungen und Zinsen ................................................................................................. 28 3.5 Übersicht über die Investitionen ........................................................................................... 29 3.6 Haushaltswirtschaftliche Belastungen .................................................................................. 31 3.6.1 Verpflichtungsermächtigungen ............................................................................................ 31 3.6.2 Rückstellungen ..................................................................................................................... 31 3.7 Beteiligungen und Mitgliedschaften in Zweckverbänden ........................................................... 31 2
4. Gesamtabschluss ........................................................................................................................... 32 5. Zusammenfassung......................................................................................................................... 33 6. Zusammensetzung der Haushaltsplanunterlagen - Anlagen ........................................................ 34 3
1. Rahmeninformationen zum Haushaltsplan 1.1 Informationen zur Gemeindefläche Karte: Gemeindefläche von Steina1 1.251 ha davon Siedlungsfläche 82 ha davon Wohnbaufläche 57 ha Industrie- und Gewerbefläche 3 ha Sport-/ Freizeit-/ Erholungsfläche 7 ha sonstiges 15 ha davon Verkehrsfläche 38 ha davon Straßenverkehrsfläche, Wege, Plätze 34 ha Sonstiges 4 ha davon Vegetationsfläche 1.126 ha davon Landwirtschaftsfläche 892 ha Wald 230 ha Sonstiges 4 ha davon Wasserfläche 5 ha 1.2 Informationen zur Bevölkerung der Gemeinde Die für die Haushaltsplanung 2021 maßgebliche Einwohnerzahl der Gemeinde Steina zum 30.06.2020 beläuft sich auf 1.634 Einwohnerinnen und Einwohnern. Das entspricht einem Zuwachs von 11 Perso- nen zum Stand vom 30.06.2019 und stellt den höchsten Einwohnerstand in den letzten vier Jahren dar. Die folgende Grafik zeigt die Entwicklungskurve der Einwohnerzahl von Steina. Im Zuge der Wohnraumentwicklung in der Gemeinde Steina ist davon auszugehend, dass der Zu- wachstrend weiter anhält. Die aktuelle Einwohnerstatistik (s. folgende Tabelle zur Statistik von Steina) bestätigt diesen Trend mit 1.669 Personen, in Summe einem weiteren Plus von 35 Einwohne- rinnen und Einwohnern. Es muss beachtet werden, dass nicht alle Bewohner der Gemeinde auch als Einwohner gezählt werden, da hier nur auf den Hauptwohnsitz, nicht aber den Nebenwohnsitz abge- stellt wird. 1 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 2020 – Regionaldaten Gemeindestatistik Sachsen, Stichtag: 31.12.2019, es gab zum 05.03.2021 keinen aktuellerer Berichtsstand 4
Saisonale Wanderbewegungen aufgrund von Ummeldungen wegen dem Ausbildungs-, Studiums- o- der Arbeitsbeginn bzw. –ende werden auch an den Stichtagen 30.06. bzw. 31.12. deutlich (vgl. dazu die Statistik von Steina). 1855 Einwohnerentwicklung in Steina 1835 1817 1798 1788 1762 1745 1722 1703 1661 1651 1636 1632 1629 1629 1623 1634 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Statistik von Steina2 Merkmal 2019 2020 Einwohner 1.664 1.669 Geburten 10 6 Sterbefälle 15 16 Zuzug 54 75 Wegzug 44 38 Anmeldung: 7 Anmeldung: 8 Gewerbe Abmeldung: 0 Abmeldung: 3 Die Gruppe der 0 bis 11 Jährigen, welche eine Kindertagesstätte oder Hort besuchen könnten, stieg im Vergleich des 31.12.2020 zum Stand von 31.12.2019 um 2,1% (plus 4 Kinder). Die Gruppe der Per- sonen ab 60 Jahre stieg im gleichen Zeitraum um 3% an (plus 8 Personen). Altersstruktur der Bevölkerung von Steina3 0-2 Jahre 33 25-29 Jahre 29 60-64 Jahre 131 3-5 Jahre 48 30-34 Jahre 92 65-69 Jahre 137 6-9 Jahre 79 35-39 Jahre 121 70-79 Jahre 173 10-14 Jahre 82 40-44 Jahre 138 80-89 Jahre 113 15-17 Jahre 57 45-49 Jahre 138 90-120 Jahre 12 18-19 Jahre 33 50-54 Jahre 148 20-24 Jahre 50 55-59 Jahre 161 Summe 1.775 2 Quelle: Meldewesen, Stadtverwaltung Pulsnitz, Stand zum 25.02.2021; Einwohnerzahl jeweils zum 31. des Jahres, die üb- rigen Zahlen beziehen sich auf die Summe des gesamte Jahres 3 Quelle: Meldewesen, Stadtverwaltung Pulsnitz, Stand zum 10.03.2021, enthält auch Bewohner mit Nebenwohnsitz in Steina 5
1.3 Informationen zu öffentlichen Struktureinrichtungen Die Gemeinde Steina unterhält die folgenden Einrichtungen: Freiwillige Feuerwehr Steina Hauptstraße 17d Träger: Gemeinde Steina 01920 Steina Kindertagesstätte „Zwergenland“ – Kapazität 157 Plätze Elstraer Str. 8/14 Träger: Gemeinde Steina 01920 Steina Die Kindertagesstätte verteilt sich auf das ehemalige Schulgebäude sowie ein separates kleineres Gebäude, welche durch die als Spiel- und Bewegungsfläche genutzte Außengelände verbunden sind. Eine Erweiterung ist aufgrund der räumlichen Situation nicht möglich. Die Betriebserlaubnis wurde für 32 Kindergrippen, 59 Kindergartenplätze und 66 Hortplätze erteilt. Der Ersatzneubau einer Inklusions-Kita an einem anderen Standort mit neun zusätzlichen Plätzen wird angestrebt. Bauhof Steina Hauptstraße 64 Träger: Gemeinde Steina 01920 Steina 1.4 Informationen zur Verwaltung und haushaltswirtschaftlichen Organisation Seit 01.01.1999 ist die Gemeinde Steina neben den Gemeinden Ohorn, Lichtenberg und Großnaundorf Mitglied in der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz. Durch die Stadtverwaltung Pulsnitz als erfüllende Gemeinde werden fast alle Verwaltungsaufgaben der Gemeinde Steina und der ande- ren Mitgliedsgemeinden erledigt. Neben den unter 1.3 genannten Einrichtungen werden innerhalb des Haushaltes der Gemeinde Steina auch diverse Sportstätten, das Vereinshaus sowie die Wohnungsverwaltung bewirtschaftet. Auf der Grundlage von Artikel 1 Nr. 29 Abs. 2 des Gesetzes über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen vom 07.11.2007 startete die Gemeinde Steina mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2011 die Anwendung des neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR). Basis für die Anwen- dung des NKR sind die vom Landtag beschlossenen gesetzlichen Bestimmungen (Änderung Sächs- GemO, SächsKomHVO, SächsKomKBVO, VwV Kommunale Haushaltssystematik - VwVKomHSys). Die Doppik (doppelte Buchführung in Konten) ist dem kameralistischen Rechnungswesen überlegen, weil sie den Ressourcenverbrauch erfasst, ohne dass es zahlreicher Nebenrechnungen bedarf. Zum Einsatz kommt das Programm „IFRSachsen.Ki-Sa“ des Zweckverbandes KISA. Ein Zertifikat der SAKD für dieses Programm liegt vor. 6
1.4.1 Produkte Der gemäß VwVKomHSys Anlage 1 verbindliche Produktrahmen ist in folgende Produktbereiche un- tergliedert: Produkt- Bezeichnung Produkte für Steina (Auswahl) bereich 11 Innere Verwaltung Gemeinderat, Bürgermeister, diverse Grundstücke/Lie- genschaften, Bauhof, Organisationsangelegenheiten der Gemeinde, Öffentlichkeitsarbeit, Haushaltswirtschaft 12 Sicherheit und Ordnung Wahlen, Freiwillige Feuerwehr Steina 25-29 Kultur- und Wissenschaft Kultur- und Heimatpflege 36 Kinder-, Jugend- und Fami- Kindertagesstätte „Zwergenland“, Zuschuss für Betreu- lienhilfe (SGB VIII) ung Steinaer Kinder in anderen Gemeinden 42 Sportförderung Förderung des Sports, diverse Sportanlagen 51 Räumliche Planung und Konzepte der Ortsentwicklung Entwicklung 53 Ver- und Entsorgung Elektrizitäts-, Gas-, Wasserversorgung, Abwasserbeseiti- gung 54 Verkehrsflächen und -anla- Unterhaltung von Gemeindestraßen und öffentlicher gen, Öffentlicher Personen- Beleuchtung, Straßenreinigung, Winterdienst nahverkehr 55 Naturschutz und Land- Grün- und Parkanlagen, Dorfplatz Vergißmeinnicht, schaftspflege Spielplätze, öffentliche Gewässer, Wald 61 Allgemeine Finanzwirt- Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen schaft 7* Besondere Schadensereig- u.a. Corona-Pandemie nisse Diese Produktbereiche bilden die im Haushaltsplan abgebildeten Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 Sächs- KomHVO) ab. Ausgewählte Produkte für 2021ff. wurden zur Anpassung an den gesetzlichen Rahmen, an örtliche Gegebenheiten, zur Vereinheitlichung in der Auswertung für Steina und innerhalb der Verwaltungs- gemeinschaft (VG) wie folgt geändert: Bis 2020 Ab 2021 Bemerkungen 11.12.05.00 Öffentlichkeitsar- 11.12.05.01 – Öffentlichkeits- Anpassung der Numerik inner- beit – allgemein (einschl. In- arbeit halb der VG ternet) 11.16.15.00 – Einrichtungen 11.12.01.00 Organisationsan- Trennung von Verwaltung und für die gesamte Verwaltung – gelegenheiten Gemeinde; Liegenschaft Gemeindeamt 11.13.05.03 GLM – Hauptstr. 64 (Vereinshaus) 35.18.02.01 Keine eigenständigen Pro- Zusammenfassung aller Leistun- Seniorenbetreuung dukte mehr, in 28.10.04.01 gen zur Pflege der Kultur, der 36.25.01.00 sonstige Jugend- Förderung der Kultur- und Vereine, der Heimat, der Gesell- arbeit Heimatpflege integriert schaft von Steina in einem Pro- 55.30.02.00 dukt Friedhofsförderung 36.51.01.02 Zuschüsse an 36.53.01.00 Betreuung Stein- Anpassung der Numerik an Ge- Träger für Betreuung Steinaer aer Kinder in anderen Kinder- setzlichkeiten/VG Kinder tageseinrichtungen 7
Bis 2020 Ab 2021 Bemerkungen 51.11.09.00 Maßnahmen der 51.11.01.00 – Konzepte derAnpassung der Numerik inner- Dorferneuerung Ortsentwicklung halb der VG - 54.51.01.00 - Reinigung von Pflichtprodukt gemäß VwV Straßen, Wegen, Plätzen KomHsys, sofern Leistung er- bracht wird - 55.10.02.00 Bereitstellung Vereinheitlichung in der VG - und Unterhaltung von Spiel- Abbild der tatsächlichen Leis- plätzen tungen für alle Spielplätze des Ortes Darüber hinaus wurden ausgewählte Produktbezeichnungen in geringem Umfang geändert. 1.4.2 Sachkonten Die sachliche Ordnung der Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen erfolgt nach zehn Kontenklassen (vgl. VwVKomHSys Anlage 2 und 3): Kontenklasse Bezeichnung 0 Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagevermögen und Vorratsvermö- gen 1 Finanzvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung 2 Kapitalposition, Sonderposten, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Passive Rechnungsabgrenzungsposten 3 Ordentliche Erträge 4 Ordentliche Aufwendungen 5 Außerordentliche Erträge und Aufwendungen 6 Einzahlungen 7 Auszahlungen 8 Abschlusskonten 9 Kosten- und Leistungsrechnung Die Kontenklassen sind wiederum in Kontengruppen unterteilt. Aus den Kontenklassen und -gruppen wird der für die Gemeinde Steina spezifische Kontenplan erstellt. Ausgewählte Sachkonten für 2021ff. wurden zur Anpassung an den gesetzlichen Rahmen, an örtliche Gegebenheiten, zur Verein- heitlichung in der Auswertung und innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft (VG) wie folgt geändert: Bis 2020 Ab 2021 Bemerkungen 3141000 3141100 Trennung der Sachverhalte, bessere Zuweisungen vom Land Zuweisungen Land (Fömi) Auswertbarkeit 3141200 Zuweisungen Land (Pauschalen) 4241900 Dienstleistungen 4241500 Reinigung Zusammenfassung aller Reinigungs- durch Dritte leistungen (inkl. Material) 4251000 4251100 Fahrzeughaltung - lfd. Kosten: Steuer, Versicherung, Tan- Fahrzeugunterhaltung lfd. Kosten ken, TÜV, Wartung (regelmäßig wie- 4251200 Fahrzeughaltung - derkehrend) Reparaturen In diversen Sachkonten ge- 4254000 Unterhaltung im- Internetseite/Domain, Datenpflege, Li- bucht materieller Vermögensge- zenzen, IT-Unterstützung, Email/Co. genstände 8
4271100 Repräsentationen 4271000 Repräsentationen Anpassung der Numerik und Ehrungen und Ehrungen 4452000 Erstattung Ge- 4312000 Zuweisung lfd. Betreuung von Steinaer Kindern in an- meinden/GV Verwaltung - Gemeinde deren Gemeinden – Anpassung an die 4312100 Erstattung Lan- VwV KomHSys deszuschuss 4431200 4431200 Telefongebühren Trennung der Sachverhalte Fernmeldegebühren 4431250 Postgebühren 4441000 Versicherungen 4441400 Versicherungen Anpassung der Numerik Darüber hinaus wurden ausgewählte Sachkontenbezeichnungen angepasst, sowie ein Kontenplan geschrieben, der definiert, welcher Sachverhalt welchem Sachkonto zuzuordnen ist. Mit Beschluss 119/32/2016 ermächtigte der Gemeinderat den Bürgermeister gegenüber dem Finanz- amt eine Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz abzugeben. Dies geschah am 19.10.2016. Die ursprüngliche Anwendung war ab dem 01.01.2021 geplant. Mit Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona- Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) vom 19.06.2020 erfolgte die Verlängerung der bisherigen Über- gangsregelung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz. Gemäß § 27 Abs. 22a Umsatzsteuergesetz gilt die Optionsfrist zur Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz für Kommunen, die die bisherige Optionserklärung abgegeben und nicht widerrufen haben, für sämtliche Leistungen bis ma- ximal 31.12.2022 weiter. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.11.2020 beschlossen, die Verlängerung der Optionser- klärung bis 31.12.2022 in Anspruch zu nehmen (Beschluss 63-14/2020). Die 2020 in Vorbereitung auf die Einführung der Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz angelegten Sachkonten (neu 7-stellig mit „sprechender“ 7. Stelle) werden fortgeführt. 1.4.3 Budgets Jeder Teilhaushalt kann aus mehreren Bewirtschaftungseinheiten (Budgets) gemäß § 4 Abs. 2 Sächs- KomHVO bestehen. Für Aufgabenbereiche mit sachlichem Zusammenhang können durch Vermerk mehrere Teilhaushalte zu einem Budget verbunden werden oder Budgets über mehrere Teilhaus- halte gebildet werden. Die Budgets sind jeweils einem Verantwortungsbereich zuzuordnen. Ein Budget ist eine Geldmenge, die einem Kostenträger (= verantwortliche Organisationseinheit) für ein Haushaltsjahr zur Erfüllung der zu leistenden Aufgaben zur Verfügung steht. Damit soll vor allen Dingen die Kostenverantwortung der Mitarbeiter dezentralisiert werden. Die Budgets verstärken die Eigenverantwortung der Kostenträger und minimieren den Aufwand für Mittelübertragungen. Mit den Budgets sollen einzelne Deckungskreise festgelegt werden. Für die Verfügungsmittel darf kein Budget gebildet werden. Die Regelungen zur Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen (außerhalb des Budgets) ergeben sich aus der jeweils gültigen Hauptsatzung. Die Genehmigungen zu Mittelüberschreitungen außer- halb der Budgets sind grundsätzlich vor der Bestellung einer Lieferung bzw. Beauftragung einer Leis- tung einzuholen. Die Angabe einer Deckungsquelle ist Pflicht. 9
1.4.4 Deckungsvermerke Im Rahmen der Haushaltsplanung besteht die Möglichkeit, einzelne Ansätze voneinander abhängig zu machen, sofern sie sachlich zusammengehören (§ 19 SächsKomHVO). Hiervon wurde in der Feuerwehr Steina bei Brandverhütungsschauen Gebrauch gemacht. Die Kosten hierfür werden regelmäßig von den Eigentümern/Betreibern eingefordert. 1.5 Angabe gemeindlicher Steuern und Gebühren 1.5.1 Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer Jahr Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer ab 2005 300 % 370 % 400 % ab 2014 300 % 410 % 400 % ab 2015 350 % 440 % 400 % Informativ: 307,5 % 427,50% 390% Nivellierungshebesätze Im Haushaltsjahr 2021 ist keine Erhöhung der Hebesätze vorgesehen. 1.5.2 Hundesteuer Jahr 1. Hund 2. Hund 3. Hund Seit 2016 40 EUR 80 EUR 80 EUR Zum 01.01.2021 waren in der Gemeinde Steina 108 Hunde angemeldet. Die Angabe der Steuersätze stellt nur eine Kurzinformation dar. Maßgebend für die Erhebung sind die jeweils gültigen Satzungen. 1.5.3 Übersicht über wichtige Gebühren- und Beiträge In der Gemeinde Steina werden u.a. die folgenden Gebühren und Beiträge erhoben: Verwaltungsgebühren (u.a. Elternbeiträge für die Kinderbetreuung) Benutzungsgebühren für kommunale Einrichtungen (FFW, Sportstätten, Vereinshaus) Es gelten die jeweils gültigen Rechtsvorschriften zur Erhebung der Gebühren und Beiträge. 10
2. Erläuterungen zu den Vorjahren Die Zukunftsfähigkeit einer Gemeinde kann unter anderem durch die Vorhaltung ausreichender Li- quidität sichergestellt werden. Ziel muss es sein, mit Hilfe von Überschüssen aus laufender Verwal- tungstätigkeit Investitionen ermöglichen zu können. Die Entwicklung der Liquidität seit 2014 kann der folgenden Tabellen entnommen werden: Zahlungsmittelsaldo aus laufender Ver- Änderung Finanzmittelbestand gesamt Jahr waltungstätigkeit (inkl. Investitionen) 2014 -132.115,22 EUR -11.614,82 EUR 2015 260.610,14 EUR 151.897,89 EUR 2016 99.732,76 EUR 156.350,34 EUR 2017 48.466,10 EUR 155.391,87 EUR 2018 -8.778,57 EUR -83.577,94 EUR 2019 142.871,27 EUR 126.628,26 EUR 2020 - Plan 79.700,00 EUR 15.600,00 EUR Es wird deutlich, dass die Liquidität in der Jahresrechnung bis 2019 (2020 ist der Plan dargestellt) starken Schwankungen unterliegt. Die jeweiligen Erklärungen sind in den einzelnen Jahren zu suchen und können nicht pauschalisiert werden. Die Rahmenbedingungen und unterjährigen Änderungen sowie die Herangehensweise in der Bewirtschaftung spielen hier eine tragende Rolle. 2.1 Erläuterungen zum letzten Jahresergebnis 2019 Für das Haushaltsjahr 2019 liegt eine geprüfte und vom Gemeinderat bestätigte Jahresrechnung mit dem Stand vom 04.12.2020 vor. Das Ergebnis des Jahresabschlusses wurde in der Sitzung am 08.12.2020 mit Beschluss 68-15/2020 durch den Gemeinderat festgestellt. Zusammenfassung Jahresergebnis 2019 Ordentliches Ergebnis 79.865,76 EUR Sonderergebnis -2.199,33 EUR Gesamtergebnis 77.666.43 EUR Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungs- 142.871,27 EUR tätigkeit als Zahlungsmittelüberschuss Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit 28.045,86 EUR Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit -44.288,87 EUR Änderung des Finanzmittelbestandes 126.628,26 EUR Gegenüberstellung der wichtigsten Haushaltsansätze mit dem Rechnungsergebnis: Haushaltsansatz Rechnungsergebnis Grundsteuer A/B 137.100,00 EUR 140.722,08 EUR Gewerbesteuer 27.000,00 EUR 57.692,00 EUR Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer 591.300,00 EUR 597.420,89 EUR allgemeine Schlüsselzuweisungen 372.200,00 EUR 370.231,00 EUR öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 286.800,00 EUR 283.262,74 EUR Personalaufwendungen 962.100,00 EUR 868.870,52 EUR Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 549.000,00 EUR 329.764,05 EUR Zinsaufwendungen 10.500,00 EUR 9.726,67 EUR Transferaufwendungen 546.200,00 EUR 551.765,11 EUR sonstige ordentliche Aufwendungen 157.200,00 EUR 154.341,81 EUR 11
2.2 Erläuterungen zum vorangegangenen Haushaltsjahr 2020 Der Haushaltsplan für 2020 wurde am 28.01.2020 vom Gemeinderat Steina beschlossen (Beschluss 32-08/2020). Das Landratsamt Bautzen als Rechtsaufsichtsbehörde nahm mit Schreiben vom 14.02.2020 zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan Stellung. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte durch Aushang vom 06.04.2020 bis 27.04.2020. Zusammenfassung Haushaltsplan 2020 Ordentliches Ergebnis -54.000,00 EUR Sonderergebnis 0,00 EUR Gesamtergebnis -54.000,00 EUR Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungs- 79.700,00 EUR tätigkeit als Zahlungsmittelüberschuss Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit -27.800,00 EUR Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit -36.600,00 EUR Änderung des Finanzmittelbestandes 15.600,00 EUR 12
3. Haushaltsjahr 2021 3.1 Allgemeines Das Haushaltsjahr 2021 wird aus finanzieller Sicht ein schwieriges Jahr, welches durch die Folgen der Corona-Pandemie aus 2020 sowie dem Fortbestand der Einschränkungen des öffentlichen Lebens weitgehend geprägt ist. Der Planungszeitraum 2021 bis 2024 steht unter dem Einfluss der COVID-19-Pandemie und ist daher in besonderer Weise mit Unsicherheit hinsichtlich der erwartenden Einnahmen und Ausgaben verse- hen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie reduzieren die Handlungsspielräume des Frei- staates Sachsen und seiner Kommunen. Die Prognosen der Steuereinnahmen sowie der Finanzaus- gleichszuweisungen spiegeln dies wider. Die demographische Entwicklung muss ebenfalls beachtet werden. Die allgemeinen Lasten werden grundsätzlich von weniger Einwohnern getragen. Entgegen diesem Trend hat sich die Einwohnerzahl in Steina im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Steina steht vor zwei Herausforderungen: Zum einen steigt die Zahl der Kinder, die eine Kindertagesstätte oder den Hort besuchen, zum anderen werden die Bürger auch immer älter. Daraus ergeben sich geänderte Anforderungen an die Infra- struktur. Das neue Rechnungswesen ermöglicht eine transparente und nachhaltige Bewirtschaftung des kom- munalen Vermögens. Die Entscheidungen können sich stärker am Erhalt des kommunalen Vermö- gens und der Einhaltung der intergenerativen Gerechtigkeit orientieren. Dementsprechend ist unser Hauptaugenmerk auf die Erhaltung des kommunalen Vermögens gerichtet, damit auch in der Zukunft weiter investiert werden kann. Die sich ergebenden finanziellen Belastungen aus der Vielzahl der kommunalen Aufgaben lassen die Erreichung dieses Ziels zunehmend unrealistischer erscheinen. 3.2 Überblick über die Haushaltswirtschaft 3.2.1 Wesentliche Ziele und Strategien unter Beachtung der Bevölkerungsstatistik Die Haushaltswirtschaft ist so zu führen, dass die notwendigen laufenden Aufwendungen und Auszahlungen sowie die notwendigen Inves- titionen für Maßnahmen, die zur Erfüllung der den Kommunen übertragenen Aufgaben (§ 2 Abs. 2 SächsGemO) unerlässlich sind, oder der Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von Einrichtungen und Anlagen dienen, die für die infrastrukturelle Grundversorgung erforderlich sind, gewährleistet werden können. Für die infrastrukturelle Grundversorgung erforderliche Anlagen sind solche, die unter Be- rücksichtigung der demografischen Entwicklung Voraussetzung sowohl für das wirtschaftli- che Leben als auch für eine ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der kommunalen Da- seinsvorsorge sind. Insbesondere durch den Ausweis von Bauland ist mit der Ansiedlung junger Familien zu rechnen. Dies sichert den Kindertagesstättenstandort Steina. Ein vermehrtes Augenmaß muss auf die Bereitstellung von Betreuungsplätzen in der Kita „Zwergenland“ gerichtet werden, um dem gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz nachzukommen. Im Finanzplanungszeitraum wurde dafür ein Ersatzneu- bau einer Inklusions-Kita veranschlagt, welcher neun zusätzliche Plätze (in Summe dann 166 Plätze für Krippe, Kindergarten und Hort) sowie eine Ausrichtung auf die integrative Betreuung von beson- deren Kindern nach derzeitigem Planungsstand beinhaltet. 13
Die Haushaltswirtschaft verfolgt folgendes Ziel: Gemeinwohlförderung – Handeln in Verantwortung für die zukünftigen Generationen durch Reduzierung der Schulden und Erhaltung des Anlagevermögens. Kennziffern hierfür sind: 1. Senkung der Pro-Kopf-Verschuldung und Erreichung des Richtwertes von 850,00 Euro/Ein- wohner 2. Verhältnis der durchschnittlichen Nutzungsdauer des Anlagevermögens zur durchschnittli- chen Restlaufzeit der Kreditverbindlichkeiten 3. Anteil der Aufwendungen für die Unterhaltung an den Gesamtaufwendungen Zu 1. Senkung der Pro-Kopf-Verschuldung Durch Erfüllung der bestehenden Kreditverträge und Vermeidung von neuen Kreditaufnahmen bis 2022 werden die Verbindlichkeiten der Gemeinde aus Kreditaufnahmen jährlich um ca. 32.800 Euro gesenkt. Durch das Verhältnis der noch vorhandenen Schulden als Gesamtsumme zur Anzahl der Ein- wohner der Gemeinde wird die Pro-Kopf-Verschuldung gemäß Grafik/Tabelle berechnet: 800 € 600 € 400 € 200 € 0€ 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Steina 584 € 557 € 534 € 510 € 490 € 470 € 450 € Die Tabelle zeigt, dass die Gemeinde Steina unter dem Richtwert von 850 Euro je Einwohner liegt, sodass das erste Ziel erreicht ist. Die gepunktete Linie im Diagramm stellt den Entwicklungstrend dar. Ziel muss es dennoch sein durch eine Haushaltsplanung und –bewirtschaftung mit Weitsicht diesen Abwärtstrend weiter aktiv zu befördern. Die o.g. Pro-Kopf-Verschuldung enthält ausschließlich die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses, aber auch andere Statistiken ergänzen den Wert um die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen, denen die Gemeinde zum Jahresende noch nicht nachgekommen ist. Die Pro-Kopf-Verschuldung bei den Lieferung und Leistungen liegt zum 31.12.2020 bei rund 45 Euro je Einwohner, zusammen mit den Kreditverbindlichkeiten ergibt sich ein Wert für 2020 von 579 Euro. Im Rahmen des Fördermittelantrages für den Ersatzneubau der Kita muss die Aufnahme eines Kredi- tes geprüft werden, um die hohe Zahlungslast tragen zu können. Da parallel noch andere Deckungs- quellen geprüft werden sowie die Höhe der Kreditaufnahme noch nicht abschließend bekannt ist, enthält das o.g. Diagramm nur die derzeit bestehenden Kreditverpflichtungen, nicht die zukünftigen. Zu 2. Verhältnis der durchschnittlichen Abschreibungsdauer des Anlagevermögens zur durch- schnittlichen Laufzeit der investiven Kredite sowie kreditähnlichen Rechtsgeschäfte Für jedes Haushaltsjahr ist im Vorbericht die durchschnittliche rechnerische Tilgungsdauer als auch die durchschnittliche Nutzungsdauer des abnutzbaren Vermögens anzugeben. 14
Im Interesse der Erhaltung von Entscheidungsspielräumen im Rahmen der Finanzen und damit der dauernden Leistungsfähigkeit soll die durchschnittliche rechnerische Tilgungsdauer nicht höher sein als die durchschnittliche Abschreibungsdauer des gesamten abnutzbaren Anlagevermögens (Fristen- kongruenz)4. Berechnung 2021 Die durchschnittliche Tilgungsdauer wird errechnet als Quotient aus der Summe der zum 1. Januar des Haushaltsjahres veranschlagten Beträge der Verbindlichkeiten aus Anleihen, Kreditaufnahmen und kreditähnlichen Rechtsge- schäften 26,47 Jahre der im Haushaltsjahr veranschlagten Auszahlungen für die ordentliche Tilgung von Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften einschließlich der als Investitions- auszahlungen veranschlagten Tilgungsteile für Zahlungsverpflichtungen aus kredit- ähnlichen Rechtsgeschäften Die durchschnittliche Abschreibungsdauer des abnutzbaren Anlagevermögens wird errechnet als Quotient aus der Summe der ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten aller am 1. Januar des Haushaltsjahres im Anlagevermögen erfassten abnutzbaren Vermö- 46,40 Jahre gensgegenstände der im Haushaltsjahr veranschlagten Aufwendungen für Abschreibungen im or- dentlichen Ergebnis Die durchschnittliche rechnerische Tilgungsdauer ist nicht länger als die durchschnittliche Abschrei- bungsdauer des gesamten abnutzbaren Anlagevermögens. Die Fristenkongruenz nach § 24 Abs. 3 SächsKomHVO ist damit nachgewiesen. Zu 3. Anteil der Aufwendungen für Unterhaltung an den Gesamtaufwendungen Zur Erhaltung des kommunalen Vermögens für künftige Generationen ist es notwendig, durch In- standhaltungsmaßnahmen das bestehende Vermögen in seiner Nutzungsmöglichkeit zu erhalten. Die Kennzahl des Anteils der Aufwendungen für Unterhaltung an den Gesamtaufwendungen ist dafür ein Maßstab. 8,00 7,00 6,00 5,00 4,00 3,00 2,00 1,00 0,00 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 3,91 6,73 6,21 3,40 2,38 2,30 2,24 Der hohe Anteil der Unterhaltungsaufwendungen 2018 bis 2020 ergibt sich aus einmaligen Kosten im Bereich der Unterhaltung der Kriegsgräber, dem Abriss des Gebäudekomplexes am Hausstein und zahlreicher Instandhaltungen im Bereich der Wasserversorgung. Aufgrund des unterjährigen Über- gangs der Trinkwasserversorgung auf die ewag wurde 2021 ein geringerer Anteil veranschlagt, ab 2022 sind diese Kosten nicht mehr im Haushaltsplan der Gemeinde enthalten. Konstant fortgeführt werden die planmäßigen Instandhaltungen in der Straßen- und Gewässerunterhaltung sowie in der 4 Siehe auch § 24 Abs. 6 SächsKomHVO. 15
Instandhaltung und -setzung der gemeindeeigenen Gebäude, Grundstücke und sonstigen Anlagen (ca. 2,3% der Aufwendungen). 3.2.2 Gesamthaushalt Der Gesamthaushalt besteht aus dem Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt (§ 1 Abs. 2 Sächs- KomHVO). Der Gesamtergebnishaushalt (Erträge/Aufwendungen) ist maßgebend für die Beurteilung der wirt- schaftlichen Leistungsfähigkeit und des Haushaltsausgleichs. Der Saldo wirkt sich auf die in der Bilanz ausgewiesene Kapitalposition aus. Der Gesamtfinanzhaushalt gibt Auskunft über die geplante Investitions- und Finanzierungstätigkeit und zeigt die strukturelle Zusammensetzung der Zahlungsvorgängen (Zahlungsströme) der Gemeinde Steina. Der Saldo verändert den Bilanzposten „Liquide Mittel“. Für jedes Produkt wird ein Teilergebnis- und ein Teilfinanzhaushalt gemäß § 4 Abs. 1 SächsKomHVO erstellt. Im Haushaltsjahr 2021 werden 38 Produkte gebildet (und beplant) und vier Schlüsselpro- dukte ausgewiesen. 3.2.3 Ergebnishaushalt Gemäß § 24 SächsKomHVO ist der Ergebnishaushalt dann ausgeglichen, wenn das veranschlagte Ge- samtergebnis keinen Fehlbetrag ausweist oder wenn ein Fehlbetrag im veranschlagten Gesamtergeb- nis durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses oder des Son- derergebnisses gedeckt werden kann. Der Ergebnishaushalt beinhaltet ordentliche Erträge in Höhe von 2.332.650 EUR ordentliche Aufwendungen in Höhe von 2.381.290 EUR Der ausgewiesene Saldo = ordentliches Ergebnis beträgt -48.640 EUR außerordentliche Erträge 15.000 EUR außerordentliche Aufwendungen 0 EUR Der ausgewiesene Saldo = ordentliches Ergebnis beträgt 15.000 EUR Gesamtergebnis Ergebnishaushalt -33.640 EUR Der Ergebnishaushalt von Steina weist mit 33.640 Euro einen Fehlbetrag aus. Der Ergebnishaushalt gilt auch als ausgeglichen, wenn die Fehlbeträge, die im Haushaltsjahr aus den Abschreibungen auf das zum 31. Dezember 2017 festgestellte Anlagevermögen entstehen (= Altver- mögen), durch Verrechnung mit dem Basiskapital ausgeglichen werden. Dabei darf ein Drittel des zum 31. Dezember 2017 festgestellten Basiskapitals nicht unterschritten werden. Ergebnisrücklagen/Basiskapital Stand 01.01.2020 Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses 993.358,78 EUR Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses 835.850,78 EUR Basiskapital 2.906.208,60 EUR davon 1/3 nicht verrechenbar 968.736,20 EUR Verrechenbares Basiskapital 1.937.472,40 EUR 16
Berechnung des für eine Verrechnung mit dem Basiskapital in Betracht kommenden Fehlbetrages des ordentlichen Ergebnisses: 2021 2022 2023 2024 Abschreibungen auf Alt-Investitio- 259.870 153.390 151.750 145.770 nen Erträge aus der Auflösung der den 144.070 84.470 83.820 81.570 Alt-Investitionen zugeordneten passiven Sonderposten verrechnungsfähiger Fehlbetrag -115.800 -68.920 -67.930 -64.200 des ordentlichen Ergebnisses Neu: 82.160 -96.020 -107.080 -116.650 Gesamtergebnis als Überschuss oder Fehlbetrag Ergebnishaushalt Die Überschüsse von 2021 werden der Ergebnisrücklage zugeführt, die Fehlbeträge 2021 bis 2024 werden aus der Ergebnisrücklage entnommen. Der Sockelbetrag des Basiskapitals wird mit der o.g. Verrechnung jeweils nicht unterschritten. Der Haushaltsausgleich gemäß § 72 Abs. 3 SächsGemO wird sowohl im Haushaltsjahr 2021 als auch im Finanzplanungszeitraum bis 2024 gewährleistet. Der Überschuss im Sonderergebnis 2021 resultiert aus einem beabsichtigten Verkauf von Altvermö- gen und führt zu einer Mehrung der Rücklage des Sondervermögens, sowie einer Steigerung des Li- quiditätsbestandes Bezüglich näherer Erläuterungen zu den Erträgen und Aufwendungen wird auf das Kapitel 3.4 verwie- sen. Die Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen werden im Gesamtergebnishaus- halt nicht dargestellt, da hier die Summe aus allen Erträgen und Aufwendungen „null“ wäre. Die in- ternen Leistungsbeziehungen sind aus den Teilergebnishaushalten abzulesen. Interne Leistungsbeziehungen sind im weitesten Sinne die bisherigen „inneren Verrechnungen“. Durch die Kosten-Leistungsrechnung gewinnen die internen Leistungsbeziehungen wesentlich an Be- deutung (Bsp. Zuordnung der Leistungen der Bauhofes zu den Produkten Straßenunterhaltung, Ge- wässerunterhaltung, Hausmeister für die Kindertagesstätte, Unterhaltungsmaßnahmen für gemein- deeigene Gebäude und Grundstücke). 3.2.4 Finanzhaushalt Der Finanzhaushalt gem. § 3 SächsKomHVO weist alle Einzahlungen und Auszahlungen eines Haus- haltsjahres aus. Entsprechend § 72 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO ist es für die Gesetzmäßigkeit des Haushaltes erforder- lich, dass im Finanzhaushalt ein Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen ist, mit dem der Betrag der ordentlichen Kredittilgung und des Tilgungsanteils der Zahlungsverpflich- tungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften gedeckt werden kann. Zur Ermittlung des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit werden die zahlungs- wirksamen Aufwendungen von den zahlungswirksamen Erträgen abgezogen. Hinzu kommt der Zah- lungsmittelsaldo aus der Investitionstätigkeit (Differenz Einzahlungen /Auszahlungen für Investitio- nen). Der Finanzierungsmittelüberschuss wird mit dem Saldo der Finanzierungstätigkeit (Kreditauf- nahmen/Kredittilgung) verrechnet. Letztlich ergibt sich daraus die Änderung des Finanzierungsmittel- bestandes und der Überschuss oder Bedarf an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr. 17
Die Gesamtübersicht im Finanzhaushalt sieht wie folgt aus: 2020 2021 2022 2023 2024 Ist Eigenmittel Eigenmittel Eigenmittel Eigenmittel Bankbestand zum 31.12.2020 721.460,64 € Zweckbindung Trinkwasserüberschüsse - 118.272,86 € Rückstellung drohende Verpflichtungen Straßen - 92.127,80 € Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung - 74.231,41 € vorauss. Mittelübertragungen 2020 nach 2021 - 36.590,51 € bereinigter Bankbestand 400.238,06 € Bankbestand zum 01.01. des Jahres 400.238,06 € 368.878,06 € 217.628,06 € - 121.171,94 € Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit 85.440,00 € - 79.000,00 € - 90.350,00 € - 100.300,00 € (Ergebnishaushalt) Kredittilgungen (planmäßig) - 32.700,00 € - 32.800,00 € - 32.800,00 € - 32.900,00 € Kredittilungen (außerordentlich) - € - € - € - € außerordentliche Veräußerungen 15.000,00 € - € - € - € Investitionsmaßnahmen - 99.100,00 € - 39.450,00 € - 215.650,00 € - 8.600,00 € Bankbestand zum 31.12. des Jahres 368.878,06 € 217.628,06 € - 121.171,94 € - 262.971,94 € Im Haushaltsjahr 2021 deckt der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit die Auszah- lungen für die ordentliche Tilgung und kreditähnliche Rechtsgeschäfte. Im folgenden Finanzplanungs- zeitraum 2022 bis 2024 wird die ordentliche Tilgung nicht aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes erwirtschaftet, da der Ergebnishaushalt selbst auf Zuschüsse angewiesen ist. Das liegt im Wesentlichen daran, dass die Erträge u.a. aus Schlüsselzuweisungen einbrechen, aber nicht durch heute bezifferbare andere Einnahmearten ausgeglichen werden können. Dem gegenüber stehen konstant steigende Personalkosten sowie Unterhaltungskosten der gemeindeeigenen Ge- bäude und Flächen sowie Umlagen an Dritte. Es zeigt sich, dass die Gemeinde ab 2022 keine Eigen- mittel für die Durchführung von Investitionen erwirtschaftet. Sie ist daher auf Zuweisungen angewie- sen. Zur Erfüllung der Vorschriften des § 72 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO können zum Haushaltsausgleich auch verfügbare Mittel verwendet werden. Diese können sich aus dem Zahlungsmittelsaldo aus In- vestitionstätigkeit, dem Saldo aus der Gewährung von Darlehen oder dem Bestand an liquiden Mit- teln ergeben. Die liquiden Mittel zum 31.12.2020 wurden rechnerisch ermittelt. Ausgehend von einem Bankbe- stand zum 31.12.2020 und unter Berücksichtigung der zu bildenden Rückstellung, der voraussichtli- chen Mittelübertragungen in das Jahr 2021 (für Investitionen, aber auch im Ergebnishaushalt) sowie den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung (Leistung wurde 2020 erbracht, Zahlung erfolgt 2021) ergibt sich ein bereinigter (verfügbarer) Bestand in Höhe von 400.238,06 Euro. Von diesem So- ckelbetrag ausgehend wird die Betrachtung 2021ff. fortgeführt. Der bereinigte berechnete Bankbe- stand stellte eine Momentaufnahme dar. Erst mit dem Jahresabschluss 2020 steht der für die Jahre 2021 bis 2024 tatsächlich zur Verfügung stehende Finanzbestand fest. Der Bankbestand sichert im Finanzplanzeitraum bis 2022 die Aus- und Einzahlungen des Ergebnis- haushaltes, die ordentlichen Kredittilgungen, sowie im eingeschränkten Umfang Investitionsmaßnah- men (s. Kapitel 3.5). Im Laufe des Zeitraumes sinkt der Bankbestand drastisch. Ab 2023 bewirkt der negative Saldo des Ergebnishaushaltes, die Tilgungsleistungen sowie der für 2023 veranschlagte hohe Eigenmittelanteil am Kita-Ersatzbau dass das Bankkonto ins Negative rutscht und die Gemeinde ihren Zahlungsver- pflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Zur Abwendung dieses Szenarios ist eine zwingende Verbesserung des Ergebnishaushaltes wie bereits beschrieben herbeizuführen sowie ergänzend eine Kreditaufnahme zweckgebunden zur Finanzierung der Baumaßnahme an der neuen Kita zu prüfen und bei Bedarf und Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu realisieren. 18
Im Bewirtschaftungsjahr 2021 intensiv alle laufenden und kommenden Aufwendungen und Auszah- lungen zu prüfen, sowie die Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde durch Anpassungen von Steuern, Gebühren und sonstigen Erträgen für die kommenden Jahre zu verbessern. Diverse Handlungsfelder wurden von der Verwaltung, dem Bürgermeister und dem Gemeinderat aufgezeigt, die nunmehr ein- schlägig zu prüfen und umzusetzen sind. Im Zuge der Haushaltsplanung 2021 wurden bereits Einspa- rungen durch Plankürzungen vorgenommen, in Folge dessen sich der Ausblick auf die kommenden Jahre verbessert hat. Verbessernd könnte sich zudem der Verkauf von Anlagegütern der Gemeinde auswirken, welche im außerordentlichen Ergebnis zu veranschlagen wären, aber den Zahlungsmittelbestand erhöhen. Ab- solute Priorität der Gemeinde muss es sein, diesen Abwärtstrend durch verbesserte Ergebnisse im Vergleich zum Plan sowie durch eine solide, zukunftsorientierte Planung auch im nächsten Planungs- zeitraum zu stoppen. 3.3 Schlüsselprodukte Schlüsselprodukte sind Produkte nach dem Produktrahmen, die örtlich von finanzieller und kommu- nalpolitischer Bedeutung sind (§ 59 Nr. 44 SächsKomHVO). Diese Produkte stellen eine zentrale Maß- einheit und Steuerungsgröße dar. Sie sind auch eine Dienstleistung der Gemeinde an ihre Bürger und müssen gleichzeitig einen Nutzen für die Bürger bringen. Die Produkte sind somit Kostenträger in der Kostenrechnung. Bei der Festlegung von Schlüsselprodukten findet gleichzeitig eine Zusammenfüh- rung von Fach- und Finanzverantwortung statt. Der Gemeinderat Steina hat mit Beschluss-Nr. 263/61/2018 folgende Schlüsselprodukte mit deren Zielen festgelegt: Schlüsselprodukte der Gemeinde Steina 12.60.01.01 Freiwillige Feuerwehr Steina 36.51.01.01 Kindertagesstätte „Zwergenland“ 54.10.01.01 Bereitstellung und Unterhaltung von Gemeindestraßen 54.10.05.01 Bereitstellung und Unterhaltung von öffentlicher Beleuchtung Die detaillierten Informationen zum Inhalt des Produktes, den gesetzlichen Grundlagen, den Zielen und Zielgruppen sowie zur Verantwortlichkeit können dem Anhang, hier Produktblätter der Schlüs- selprodukte, entnommen werden. Im Folgenden werden ausschließlich die Kennzahlen berechnet. Freiwillige Feuerwehr Steina Kennzahl Ziel Berechnungsgrundlage Nr. 1 Personelle Stärkung der Anteil der aktiven Kameraden (ohne Jugendfeuerwehr) Freiwilligen Feuerwehr Einwohner zum 31.12. im Alter von 18 bis 60 Jahre Nr. 2 Verbesserung der Aus- Aufwand/ Auszahlungen für Ausstattung und Bekleidung stattung der FFW Anzahl der aktiven Kameraden (ohne Jugendfeuerwehr) Ist V-Ist Plan Plan Plan Plan 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Nr. 1 0,039 0,039 0,039 0,039 0,039 0,039 Nr. 2 (in Euro) 229,35 266,89 1.687,88 124,24 124,24 124,24 Die Kennzahl Nr. 2 enthält im Plan 2021 den Erwerb eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges. Diese einmalige Anschaffung lässt den Wert der Kennzahl in die Höhe schnellen. 19
Kindertagesstätte „Zwergenland“ Kennzahl Ziel Berechnungsgrundlage Nr. 1 Verbesserung der Be- Durchschnitt der monatlich betreuten Kinder im Jahr treuungsquote Einwohner zum 31.12. im Alter von 0 bis 11 Jahre Nr. 2 Kapazitätsauslastung Durchschnittliche Anzahl der betreuten Kinder zum 1. des Monats Kinder lt. Betriebserlaubnis Ist V-Ist Plan Plan Plan Plan 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Nr. 1 65,03% 62,11% 62,63% 64,89% 64,89% 64,89% Nr. 2 77,87% 75,96% 76,59% 79,35% 79,35% 79,35% Die o.g. Kennzahl Nr. 2 enthält die derzeit per Betriebserlaubnis zugelassenen Kinderzahlen. Die Ver- änderung mit dem Ersatzneubau der Kita ist nicht dargestellt, da nach derzeitigem Stand mit einer Fertigstellung des Gebäudes frühestens 2024 gerechnet wird. Bereitstellung und Unterhaltung von Gemeindestraßen/öffentlicher Beleuchtung Kennzahl Ziel Berechnungsgrundlage Nr. 1 Verbesserung der lfd. In- Aufwand für die Instandsetzung von Straßen standsetzung pro km Gesamtlänge des Straßennetzes (in km) Nr. 2 Verbesserung der lfd. In- Aufwand für die Instandsetzung von Straßenbeleuchtung standsetzung pro Punkt Anzahl der Leuchtpunkte Ist V-Ist Plan Plan Plan Plan 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Nr. 1 (in Euro) 2.397,98 3.181,74 2.271,84 2.155,34 2.155,34 2.155,34 Nr. 2 (in Euro) 2,32 0,14 0,69 0,69 0,69 0,69 „Ergebnisverbessernd“ wirkt im V-Ist 2020, dass die Instandsetzung der Pulsnitzer Straßen über das Landratsamt Bautzen final abgerechnet wurde, sodass die Kennzahl Nr. 1 bei gleicher Straßenlänge erhöht ist. In den Jahren 2018 und 2019 erfolgte die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED, so- dass auch die Kennzahl Nr. 2 im Ist 2019 deutlich höher ausfällt als in den Folgejahren. 3.4 Erläuterung von Schwerpunkten Erträge stellen einen zahlungswirksamen und nichtzahlungswirksamen Wertezuwachs als Ressour- cenaufkommen des Haushaltsjahres dar (§ 59 Nr. 16 SächsKomHVO). Aufwendungen (Aufwand) gemäß § 59 Nr. 7 SächsKomHVO sind der wertmäßige, zahlungs- und nichtzahlungswirksame Verbrauch von Gütern oder Dienstleistungen als Ressourcenverbrauch des Haushaltsjahres. 20
3.4.1. Steuern und ähnliche Abgaben Insgesamt wurden die folgenden Planansätze im Haushaltsplan verankert: In TEUR Ist V-Ist Plan Plan Plan Plan 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Grundsteuer A und B 141,1 141,5 141,4 141,4 141,4 141,4 Gewerbesteuer 55,6 82,5 60,0 63,1 65,1 68,7 Gemeindeant. Einkommenssteuer 597,6 570,0 579,6 601,3 635,5 674,3 Gemeindeanteil Umsatzsteuer 20,2 22,5 17,2 17,8 18,1 18,3 Hundesteuer 4,2 4,7 4,2 4,2 4,2 4,2 Summe 818,7 821,2 802,4 827,8 864,3 906,9 Grundsteuer A und B Für fast alle Grundstücke der Gemeinde Steina liegt ein Messbescheid des Finanzamtes vor. Die Grundsteuer wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Es ist keine Erhöhung der Hebesätze im Jahr 2021 geplant. Die letzte Erhöhung der Grundsteuern erfolgte im Jahr 2015. Die Planung erfolgte auf Basis der Sollstellung für 2021. Die Erschließung neuer Grundstücke bzw. sich ändernden Besitz- und Nutzungsverhältnisses wurde aus Ermangelung von belastbaren Zahlen nicht geplant. Ausblick: Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte von 1935 (neue Länder) bzw. 1964 (alte Länder) müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden. Eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer wurde durch eine Änderung des Grundgesetzes im Jahr 2019 möglich. Die durch die Eigentümer zu zahlende Grundsteuer wird durch die Multiplikation des Einheitswertes des Grundbesitzes (künftig »Grundsteuerwert«), der Steuermesszahl und des kommunalen Hebesatzes berechnet und von der jeweiligen Kommune erhoben. Gewerbesteuer Die Gewerbesteuereinnahmen unterliegen jährlich großen Schwankungen. Die Veranlagung des Fi- nanzamtes erfolgt oft mehrere Jahre zurück. Eine Vorausplanung kann deshalb nicht genau sein, das zeigt auch die folgende Grafik (Grafik enthält Prognose für 2021 bis 2024): 100.000 90.000 80.000 70.000 60.000 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Gewerbest. 96.153 60.765 38.692 19.120 57.692 82.500 60.000 63.100 65.100 68.700 Insbesondere die prognostizierten Steigerungsraten bei der Gewerbesteuer, welche sich aus den Ori- entierungsdaten für die Finanzplanung 2021 bis 2024 ergeben, sind vor dem Hintergrund der wirt- schaftlichen Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie jeweils gemeindekonkret zu prüfen. Für Steina 21
wurde für den Zeitraum 2021 bis 2024 vorsichtig geplant, da mit einem Einbruch der gegenüber 2020 recht hohen Gewerbesteuerzahlungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten gerechnet wird. Die Erträge aus Gewerbesteuern wurden mit 60.000 Euro veranschlagt. Der Planansatz wurde der Sollstellung 2021 angenähert mit der Annahme, dass Nachveranlagungen für 2019 und Vorjahre mit gekürzten Vorauszahlungen für 2021ff. gedeckt werden können. In 2020 gab es größere Anpassun- gen der Vorauszahlungen, welche im Wesentlichen dem Jahr 2018 zuzuschreiben sind. Eine Trend- fortschreibung wäre nicht vertretbar. In den Folgejahren wurde basierend auf der Planung von 2021 die prognostizierten Steigerungsraten angesetzt (Orientierungsdaten 2021 bis 2024, Landesdirektion Sachsen). Die Gewerbesteuerumlage wurde auf Basis der Planzahlen mit konstantem Hebesatz und Nutzung des Vervielfältigers von 35% jahreskonkret berechnet. Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer Zum 01.01.2021 erfolgte die nächste turnusmäßige Aktualisierung der Schlüsselzahlen zur Verteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer auf Basis der Ergebnisse der Einkommenssteuerstatis- tik 2016. Im Ergebnis ändern sich die Schlüsselzahlen für den Zeitraum 2021 bis 2023. Maßgeblich ist die in der jeweiligen Gemeinde 2016 festgestellte Einkommenssteuerleistung der steuerpflichtigen Personen im Verhältnis zum Landesergebnis. Dabei werden nur Einkommenssteuerbeträge bis zur Höhe der Sockelbeträge nach § 3 Abs. 1 des Gemeindefinanzreformgesetztes (GFRG) erfasst. Für die Zurechnung der Steuerbeträge auf die Gemeinden ist der in der Bundesstatistik zugrunde gelegte Wohnsitz der Steuerpflichtigen maßgebend. Bei der Planung der Steuererträge wurden die prozentualen Steigerungsraten der Orientierungsda- ten für die Jahre 2021 bis 2024 auf Basis der Ist-Werte von Steina 2020 heranzogen. Die folgende Grafik enthält neben den Ist-Werten bis 2020, auch die Planwerte der Folgejahre. 800.000 700.000 600.000 500.000 400.000 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 457.715 489.681 514.033 560.096 597.421 570.009 579.600 601.300 635.500 674.300 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer gilt der Verteilungsschlüssel nach § 5a GFRG. Zum 01.01.2021 erfolgte auch hier die turnusmäßige Aktualisierung der Datengrundlagen, sodass sich die Schlüsselzahlen für den Zeitraum 2021 bis 2023 geändert haben. In der Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer wurde auf der Basis des geltenden Rechts auch der erhöhte Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer berücksichtigt, den der Bund aufgrund des Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen sowie des Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den 22
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