HAUSHALTS- PLAN 2021 VORBERICHT - GEMEINDE STEINA

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HAUSHALTS-
 PLAN 2021
 VORBERICHT

 GEMEINDE STEINA
Inhalt

1.     Rahmeninformationen zum Haushaltsplan..................................................................................... 4

     1.1      Informationen zur Gemeindefläche ........................................................................................ 4

     1.2      Informationen zur Bevölkerung der Gemeinde ...................................................................... 4

     1.3      Informationen zu öffentlichen Struktureinrichtungen ............................................................ 6

     1.4      Informationen zur Verwaltung und haushaltswirtschaftlichen Organisation ......................... 6
       1.4.1 Produkte ................................................................................................................................. 7
       1.4.2 Sachkonten ............................................................................................................................. 8
       1.4.3 Budgets ................................................................................................................................... 9
       1.4.4 Deckungsvermerke ............................................................................................................... 10
     1.5      Angabe gemeindlicher Steuern und Gebühren..................................................................... 10
       1.5.1 Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer ................................................................................. 10
       1.5.2 Hundesteuer ......................................................................................................................... 10
       1.5.3 Übersicht über wichtige Gebühren- und Beiträge ............................................................... 10
2.     Erläuterungen zu den Vorjahren ................................................................................................... 11

     2.1      Erläuterungen zum letzten Jahresergebnis 2019 .................................................................. 11

     2.2      Erläuterungen zum vorangegangenen Haushaltsjahr 2020 .................................................. 12

3.     Haushaltsjahr 2021........................................................................................................................ 13

     3.1      Allgemeines ........................................................................................................................... 13

     3.2      Überblick über die Haushaltswirtschaft ................................................................................ 13
       3.2.1 Wesentliche Ziele und Strategien unter Beachtung der Bevölkerungsstatistik ................... 13
       3.2.2 Gesamthaushalt ................................................................................................................... 16
       3.2.3 Ergebnishaushalt .................................................................................................................. 16
       3.2.4 Finanzhaushalt...................................................................................................................... 17
     3.3      Schlüsselprodukte ................................................................................................................. 19

     3.4      Erläuterung von Schwerpunkten ........................................................................................... 20
       3.4.1. Steuern und ähnliche Abgaben ........................................................................................... 21
       3.4.2 Schlüsselzuweisungen .......................................................................................................... 23
       3.4.3 Weitere Erträge .................................................................................................................... 24
       3.4.4 Personalaufwendungen (inkl. Stellenplan) .......................................................................... 25
       3.4.5 Instandhaltungsmaßnahmen ............................................................................................... 26
       3.4.6 Trinkwasser der Gemeinde Steina ....................................................................................... 26
       3.4.7 Umlagen und Zuschüsse ....................................................................................................... 27
       3.4.8 Weitere Aufwendungen ....................................................................................................... 27
       3.4.9 Abschreibungen und Zinsen ................................................................................................. 28
     3.5      Übersicht über die Investitionen ........................................................................................... 29

     3.6      Haushaltswirtschaftliche Belastungen .................................................................................. 31
       3.6.1 Verpflichtungsermächtigungen ............................................................................................ 31
       3.6.2 Rückstellungen ..................................................................................................................... 31
     3.7 Beteiligungen und Mitgliedschaften in Zweckverbänden ........................................................... 31
                                                                           2
4.   Gesamtabschluss ........................................................................................................................... 32

5.   Zusammenfassung......................................................................................................................... 33

6.   Zusammensetzung der Haushaltsplanunterlagen - Anlagen ........................................................ 34

                                                                       3
1.       Rahmeninformationen zum Haushaltsplan

1.1      Informationen zur Gemeindefläche

Karte:

    Gemeindefläche von Steina1                                                                            1.251 ha
    davon Siedlungsfläche                                                                    82 ha
           davon Wohnbaufläche                                                57 ha
                    Industrie- und Gewerbefläche                               3 ha
                    Sport-/ Freizeit-/ Erholungsfläche                         7 ha
                    sonstiges                                                 15 ha
    davon Verkehrsfläche                                                                     38 ha
           davon Straßenverkehrsfläche, Wege, Plätze                          34 ha
                    Sonstiges                                                  4 ha
    davon Vegetationsfläche                                                              1.126 ha
           davon Landwirtschaftsfläche                                       892 ha
                    Wald                                                     230 ha
                    Sonstiges                                                  4 ha
    davon Wasserfläche                                                                        5 ha

1.2      Informationen zur Bevölkerung der Gemeinde

Die für die Haushaltsplanung 2021 maßgebliche Einwohnerzahl der Gemeinde Steina zum 30.06.2020
beläuft sich auf 1.634 Einwohnerinnen und Einwohnern. Das entspricht einem Zuwachs von 11 Perso-
nen zum Stand vom 30.06.2019 und stellt den höchsten Einwohnerstand in den letzten vier Jahren
dar. Die folgende Grafik zeigt die Entwicklungskurve der Einwohnerzahl von Steina.

Im Zuge der Wohnraumentwicklung in der Gemeinde Steina ist davon auszugehend, dass der Zu-
wachstrend weiter anhält. Die aktuelle Einwohnerstatistik (s. folgende Tabelle zur Statistik von
Steina) bestätigt diesen Trend mit 1.669 Personen, in Summe einem weiteren Plus von 35 Einwohne-
rinnen und Einwohnern. Es muss beachtet werden, dass nicht alle Bewohner der Gemeinde auch als
Einwohner gezählt werden, da hier nur auf den Hauptwohnsitz, nicht aber den Nebenwohnsitz abge-
stellt wird.

1
 Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 2020 – Regionaldaten Gemeindestatistik Sachsen, Stichtag:
31.12.2019, es gab zum 05.03.2021 keinen aktuellerer Berichtsstand

                                                           4
Saisonale Wanderbewegungen aufgrund von Ummeldungen wegen dem Ausbildungs-, Studiums- o-
der Arbeitsbeginn bzw. –ende werden auch an den Stichtagen 30.06. bzw. 31.12. deutlich (vgl. dazu
die Statistik von Steina).

        1855                        Einwohnerentwicklung in Steina
               1835
                      1817
                             1798 1788
                                         1762
                                                1745
                                                       1722
                                                              1703
                                                                     1661 1651
                                                                                 1636 1632 1629 1629
                                                                                                     1623 1634

        2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020

    Statistik von Steina2
          Merkmal                  2019                   2020
    Einwohner                          1.664                 1.669
    Geburten                              10                      6
    Sterbefälle                           15                    16
    Zuzug                                 54                    75
    Wegzug                                44                    38
                                Anmeldung: 7           Anmeldung: 8
    Gewerbe
                                Abmeldung: 0           Abmeldung: 3

Die Gruppe der 0 bis 11 Jährigen, welche eine Kindertagesstätte oder Hort besuchen könnten, stieg
im Vergleich des 31.12.2020 zum Stand von 31.12.2019 um 2,1% (plus 4 Kinder). Die Gruppe der Per-
sonen ab 60 Jahre stieg im gleichen Zeitraum um 3% an (plus 8 Personen).

    Altersstruktur der Bevölkerung von Steina3
    0-2 Jahre                   33 25-29 Jahre                             29    60-64 Jahre                      131
    3-5 Jahre                   48 30-34 Jahre                             92    65-69 Jahre                      137
    6-9 Jahre                   79 35-39 Jahre                            121    70-79 Jahre                      173
    10-14 Jahre                 82 40-44 Jahre                            138    80-89 Jahre                      113
    15-17 Jahre                 57 45-49 Jahre                            138    90-120 Jahre                      12
    18-19 Jahre                 33 50-54 Jahre                            148
    20-24 Jahre                 50 55-59 Jahre                            161    Summe                          1.775

2
  Quelle: Meldewesen, Stadtverwaltung Pulsnitz, Stand zum 25.02.2021; Einwohnerzahl jeweils zum 31. des Jahres, die üb-
rigen Zahlen beziehen sich auf die Summe des gesamte Jahres
3
  Quelle: Meldewesen, Stadtverwaltung Pulsnitz, Stand zum 10.03.2021, enthält auch Bewohner mit Nebenwohnsitz in
Steina
                                                              5
1.3    Informationen zu öffentlichen Struktureinrichtungen

Die Gemeinde Steina unterhält die folgenden Einrichtungen:

 Freiwillige Feuerwehr Steina
 Hauptstraße 17d                                   Träger: Gemeinde Steina
 01920 Steina
 Kindertagesstätte „Zwergenland“ – Kapazität 157 Plätze
 Elstraer Str. 8/14                                Träger: Gemeinde Steina
 01920 Steina
 Die Kindertagesstätte verteilt sich auf das ehemalige Schulgebäude sowie ein separates kleineres
 Gebäude, welche durch die als Spiel- und Bewegungsfläche genutzte Außengelände verbunden sind.
 Eine Erweiterung ist aufgrund der räumlichen Situation nicht möglich. Die Betriebserlaubnis wurde
 für 32 Kindergrippen, 59 Kindergartenplätze und 66 Hortplätze erteilt.
 Der Ersatzneubau einer Inklusions-Kita an einem anderen Standort mit neun zusätzlichen Plätzen
 wird angestrebt.
 Bauhof Steina
 Hauptstraße 64                                    Träger: Gemeinde Steina
 01920 Steina

1.4    Informationen zur Verwaltung und haushaltswirtschaftlichen Organisation

Seit 01.01.1999 ist die Gemeinde Steina neben den Gemeinden Ohorn, Lichtenberg und
Großnaundorf Mitglied in der Verwaltungsgemeinschaft Pulsnitz. Durch die Stadtverwaltung Pulsnitz
als erfüllende Gemeinde werden fast alle Verwaltungsaufgaben der Gemeinde Steina und der ande-
ren Mitgliedsgemeinden erledigt.

Neben den unter 1.3 genannten Einrichtungen werden innerhalb des Haushaltes der Gemeinde
Steina auch diverse Sportstätten, das Vereinshaus sowie die Wohnungsverwaltung bewirtschaftet.

Auf der Grundlage von Artikel 1 Nr. 29 Abs. 2 des Gesetzes über das neue kommunale Haushalts- und
Rechnungswesen vom 07.11.2007 startete die Gemeinde Steina mit der Haushaltsplanung für das
Jahr 2011 die Anwendung des neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR). Basis für die Anwen-
dung des NKR sind die vom Landtag beschlossenen gesetzlichen Bestimmungen (Änderung Sächs-
GemO, SächsKomHVO, SächsKomKBVO, VwV Kommunale Haushaltssystematik - VwVKomHSys).

Die Doppik (doppelte Buchführung in Konten) ist dem kameralistischen Rechnungswesen überlegen,
weil sie den Ressourcenverbrauch erfasst, ohne dass es zahlreicher Nebenrechnungen bedarf. Zum
Einsatz kommt das Programm „IFRSachsen.Ki-Sa“ des Zweckverbandes KISA. Ein Zertifikat der SAKD
für dieses Programm liegt vor.

                                                6
1.4.1 Produkte

Der gemäß VwVKomHSys Anlage 1 verbindliche Produktrahmen ist in folgende Produktbereiche un-
tergliedert:
 Produkt-
                       Bezeichnung                       Produkte für Steina (Auswahl)
  bereich
 11           Innere Verwaltung             Gemeinderat, Bürgermeister, diverse Grundstücke/Lie-
                                            genschaften, Bauhof, Organisationsangelegenheiten der
                                            Gemeinde, Öffentlichkeitsarbeit, Haushaltswirtschaft
 12           Sicherheit und Ordnung        Wahlen, Freiwillige Feuerwehr Steina
 25-29        Kultur- und Wissenschaft      Kultur- und Heimatpflege
 36           Kinder-, Jugend- und Fami-    Kindertagesstätte „Zwergenland“, Zuschuss für Betreu-
              lienhilfe (SGB VIII)          ung Steinaer Kinder in anderen Gemeinden
 42           Sportförderung                Förderung des Sports, diverse Sportanlagen
 51           Räumliche Planung und         Konzepte der Ortsentwicklung
              Entwicklung
 53           Ver- und Entsorgung           Elektrizitäts-, Gas-, Wasserversorgung, Abwasserbeseiti-
                                            gung
 54           Verkehrsflächen und -anla-    Unterhaltung von Gemeindestraßen und öffentlicher
              gen, Öffentlicher Personen-   Beleuchtung, Straßenreinigung, Winterdienst
              nahverkehr
 55           Naturschutz und Land-         Grün- und Parkanlagen, Dorfplatz Vergißmeinnicht,
              schaftspflege                 Spielplätze, öffentliche Gewässer, Wald
 61           Allgemeine Finanzwirt-        Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen
              schaft
 7*           Besondere Schadensereig-      u.a. Corona-Pandemie
              nisse
Diese Produktbereiche bilden die im Haushaltsplan abgebildeten Teilhaushalte (§ 4 Abs. 1 Sächs-
KomHVO) ab.

Ausgewählte Produkte für 2021ff. wurden zur Anpassung an den gesetzlichen Rahmen, an örtliche
Gegebenheiten, zur Vereinheitlichung in der Auswertung für Steina und innerhalb der Verwaltungs-
gemeinschaft (VG) wie folgt geändert:

             Bis 2020                       Ab 2021                         Bemerkungen
 11.12.05.00 Öffentlichkeitsar-   11.12.05.01 – Öffentlichkeits-   Anpassung der Numerik inner-
 beit – allgemein (einschl. In-   arbeit                           halb der VG
 ternet)
 11.16.15.00 – Einrichtungen      11.12.01.00 Organisationsan-     Trennung von Verwaltung und
 für die gesamte Verwaltung –     gelegenheiten Gemeinde;          Liegenschaft
 Gemeindeamt                      11.13.05.03 GLM – Hauptstr.
                                  64 (Vereinshaus)
 35.18.02.01                      Keine eigenständigen Pro-        Zusammenfassung aller Leistun-
 Seniorenbetreuung                dukte mehr, in 28.10.04.01       gen zur Pflege der Kultur, der
 36.25.01.00 sonstige Jugend-     Förderung der Kultur- und        Vereine, der Heimat, der Gesell-
 arbeit                           Heimatpflege integriert          schaft von Steina in einem Pro-
 55.30.02.00                                                       dukt
 Friedhofsförderung
 36.51.01.02 Zuschüsse an         36.53.01.00 Betreuung Stein-     Anpassung der Numerik an Ge-
 Träger für Betreuung Steinaer    aer Kinder in anderen Kinder-    setzlichkeiten/VG
 Kinder                           tageseinrichtungen

                                                  7
Bis 2020                         Ab 2021                  Bemerkungen
 51.11.09.00 Maßnahmen der        51.11.01.00 – Konzepte derAnpassung der Numerik inner-
 Dorferneuerung                   Ortsentwicklung           halb der VG
 -                                54.51.01.00 - Reinigung von
                                                            Pflichtprodukt gemäß VwV
                                  Straßen, Wegen, Plätzen   KomHsys, sofern Leistung er-
                                                            bracht wird
 -                            55.10.02.00 Bereitstellung    Vereinheitlichung in der VG -
                              und Unterhaltung von Spiel-   Abbild der tatsächlichen Leis-
                              plätzen                       tungen für alle Spielplätze des
                                                            Ortes
 Darüber hinaus wurden ausgewählte Produktbezeichnungen in geringem Umfang geändert.

     1.4.2 Sachkonten

Die sachliche Ordnung der Erträge und Aufwendungen sowie Einzahlungen und Auszahlungen erfolgt
nach zehn Kontenklassen (vgl. VwVKomHSys Anlage 2 und 3):
  Kontenklasse                                        Bezeichnung
 0                   Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagevermögen und Vorratsvermö-
                     gen
 1                   Finanzvermögen und aktive Rechnungsabgrenzung
 2                   Kapitalposition, Sonderposten, Verbindlichkeiten, Rückstellungen und Passive
                     Rechnungsabgrenzungsposten
 3                   Ordentliche Erträge
 4                   Ordentliche Aufwendungen
 5                   Außerordentliche Erträge und Aufwendungen
 6                   Einzahlungen
 7                   Auszahlungen
 8                   Abschlusskonten
 9                   Kosten- und Leistungsrechnung

Die Kontenklassen sind wiederum in Kontengruppen unterteilt. Aus den Kontenklassen und -gruppen
wird der für die Gemeinde Steina spezifische Kontenplan erstellt. Ausgewählte Sachkonten für
2021ff. wurden zur Anpassung an den gesetzlichen Rahmen, an örtliche Gegebenheiten, zur Verein-
heitlichung in der Auswertung und innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft (VG) wie folgt geändert:

          Bis 2020                       Ab 2021                        Bemerkungen
 3141000                        3141100                      Trennung der Sachverhalte, bessere
 Zuweisungen vom Land           Zuweisungen Land (Fömi)      Auswertbarkeit
                                3141200 Zuweisungen
                                Land (Pauschalen)
 4241900 Dienstleistungen       4241500 Reinigung            Zusammenfassung aller Reinigungs-
 durch Dritte                                                leistungen (inkl. Material)
 4251000                        4251100 Fahrzeughaltung -    lfd. Kosten: Steuer, Versicherung, Tan-
 Fahrzeugunterhaltung           lfd. Kosten                  ken, TÜV, Wartung (regelmäßig wie-
                                4251200 Fahrzeughaltung -    derkehrend)
                                Reparaturen
 In diversen Sachkonten ge-     4254000 Unterhaltung im-     Internetseite/Domain, Datenpflege, Li-
 bucht                          materieller Vermögensge-     zenzen, IT-Unterstützung, Email/Co.
                                genstände

                                                   8
4271100 Repräsentationen      4271000 Repräsentationen      Anpassung der Numerik
 und Ehrungen                  und Ehrungen
 4452000 Erstattung Ge-        4312000 Zuweisung lfd.        Betreuung von Steinaer Kindern in an-
 meinden/GV                    Verwaltung - Gemeinde         deren Gemeinden – Anpassung an die
                               4312100 Erstattung Lan-       VwV KomHSys
                               deszuschuss
 4431200                       4431200 Telefongebühren       Trennung der Sachverhalte
 Fernmeldegebühren             4431250 Postgebühren
 4441000 Versicherungen        4441400 Versicherungen        Anpassung der Numerik

 Darüber hinaus wurden ausgewählte Sachkontenbezeichnungen angepasst, sowie ein Kontenplan
 geschrieben, der definiert, welcher Sachverhalt welchem Sachkonto zuzuordnen ist.

Mit Beschluss 119/32/2016 ermächtigte der Gemeinderat den Bürgermeister gegenüber dem Finanz-
amt eine Optionserklärung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz abzugeben. Dies geschah am
19.10.2016. Die ursprüngliche Anwendung war ab dem 01.01.2021 geplant.

Mit Artikel 1 des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-
Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) vom 19.06.2020 erfolgte die Verlängerung der bisherigen Über-
gangsregelung gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz. Gemäß § 27 Abs. 22a Umsatzsteuergesetz
gilt die Optionsfrist zur Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz für Kommunen, die die
bisherige Optionserklärung abgegeben und nicht widerrufen haben, für sämtliche Leistungen bis ma-
ximal 31.12.2022 weiter.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.11.2020 beschlossen, die Verlängerung der Optionser-
klärung bis 31.12.2022 in Anspruch zu nehmen (Beschluss 63-14/2020). Die 2020 in Vorbereitung auf
die Einführung der Umsatzsteuerpflicht nach § 2b Umsatzsteuergesetz angelegten Sachkonten (neu
7-stellig mit „sprechender“ 7. Stelle) werden fortgeführt.

    1.4.3 Budgets

Jeder Teilhaushalt kann aus mehreren Bewirtschaftungseinheiten (Budgets) gemäß § 4 Abs. 2 Sächs-
KomHVO bestehen. Für Aufgabenbereiche mit sachlichem Zusammenhang können durch Vermerk
mehrere Teilhaushalte zu einem Budget verbunden werden oder Budgets über mehrere Teilhaus-
halte gebildet werden. Die Budgets sind jeweils einem Verantwortungsbereich zuzuordnen.

Ein Budget ist eine Geldmenge, die einem Kostenträger (= verantwortliche Organisationseinheit) für
ein Haushaltsjahr zur Erfüllung der zu leistenden Aufgaben zur Verfügung steht. Damit soll vor allen
Dingen die Kostenverantwortung der Mitarbeiter dezentralisiert werden. Die Budgets verstärken die
Eigenverantwortung der Kostenträger und minimieren den Aufwand für Mittelübertragungen. Mit
den Budgets sollen einzelne Deckungskreise festgelegt werden. Für die Verfügungsmittel darf kein
Budget gebildet werden.

Die Regelungen zur Genehmigung von Haushaltsüberschreitungen (außerhalb des Budgets) ergeben
sich aus der jeweils gültigen Hauptsatzung. Die Genehmigungen zu Mittelüberschreitungen außer-
halb der Budgets sind grundsätzlich vor der Bestellung einer Lieferung bzw. Beauftragung einer Leis-
tung einzuholen. Die Angabe einer Deckungsquelle ist Pflicht.

                                                  9
1.4.4 Deckungsvermerke

Im Rahmen der Haushaltsplanung besteht die Möglichkeit, einzelne Ansätze voneinander abhängig
zu machen, sofern sie sachlich zusammengehören (§ 19 SächsKomHVO).

Hiervon wurde in der Feuerwehr Steina bei Brandverhütungsschauen Gebrauch gemacht. Die Kosten
hierfür werden regelmäßig von den Eigentümern/Betreibern eingefordert.

1.5 Angabe gemeindlicher Steuern und Gebühren

   1.5.1 Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer
          Jahr                Grundsteuer A            Grundsteuer B           Gewerbesteuer
        ab 2005                   300 %                   370 %                   400 %
        ab 2014                   300 %                   410 %                   400 %
        ab 2015                   350 %                   440 %                   400 %
         Informativ:
                                 307,5 %                  427,50%                   390%
  Nivellierungshebesätze

Im Haushaltsjahr 2021 ist keine Erhöhung der Hebesätze vorgesehen.

   1.5.2 Hundesteuer

             Jahr                1. Hund                  2. Hund                  3. Hund
 Seit 2016                       40 EUR                   80 EUR                   80 EUR

Zum 01.01.2021 waren in der Gemeinde Steina 108 Hunde angemeldet.

Die Angabe der Steuersätze stellt nur eine Kurzinformation dar. Maßgebend für die Erhebung sind
die jeweils gültigen Satzungen.

   1.5.3 Übersicht über wichtige Gebühren- und Beiträge
In der Gemeinde Steina werden u.a. die folgenden Gebühren und Beiträge erhoben:

       Verwaltungsgebühren (u.a. Elternbeiträge für die Kinderbetreuung)
       Benutzungsgebühren für kommunale Einrichtungen (FFW, Sportstätten, Vereinshaus)

Es gelten die jeweils gültigen Rechtsvorschriften zur Erhebung der Gebühren und Beiträge.

                                                10
2.       Erläuterungen zu den Vorjahren

Die Zukunftsfähigkeit einer Gemeinde kann unter anderem durch die Vorhaltung ausreichender Li-
quidität sichergestellt werden. Ziel muss es sein, mit Hilfe von Überschüssen aus laufender Verwal-
tungstätigkeit Investitionen ermöglichen zu können. Die Entwicklung der Liquidität seit 2014 kann
der folgenden Tabellen entnommen werden:

                    Zahlungsmittelsaldo aus laufender Ver-   Änderung Finanzmittelbestand gesamt
       Jahr
                             waltungstätigkeit                       (inkl. Investitionen)
       2014                               -132.115,22 EUR                             -11.614,82 EUR
       2015                                260.610,14 EUR                            151.897,89 EUR
       2016                                  99.732,76 EUR                           156.350,34 EUR
       2017                                  48.466,10 EUR                           155.391,87 EUR
       2018                                  -8.778,57 EUR                            -83.577,94 EUR
       2019                                142.871,27 EUR                            126.628,26 EUR
      2020 - Plan                            79.700,00 EUR                             15.600,00 EUR

Es wird deutlich, dass die Liquidität in der Jahresrechnung bis 2019 (2020 ist der Plan dargestellt)
starken Schwankungen unterliegt. Die jeweiligen Erklärungen sind in den einzelnen Jahren zu suchen
und können nicht pauschalisiert werden. Die Rahmenbedingungen und unterjährigen Änderungen
sowie die Herangehensweise in der Bewirtschaftung spielen hier eine tragende Rolle.

2.1      Erläuterungen zum letzten Jahresergebnis 2019

Für das Haushaltsjahr 2019 liegt eine geprüfte und vom Gemeinderat bestätigte Jahresrechnung mit
dem Stand vom 04.12.2020 vor. Das Ergebnis des Jahresabschlusses wurde in der Sitzung am
08.12.2020 mit Beschluss 68-15/2020 durch den Gemeinderat festgestellt.

 Zusammenfassung Jahresergebnis 2019
                      Ordentliches Ergebnis                                          79.865,76 EUR
                      Sonderergebnis                                                 -2.199,33 EUR
 Gesamtergebnis                                                                      77.666.43 EUR
                      Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungs-                142.871,27 EUR
                      tätigkeit als Zahlungsmittelüberschuss
                      Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit                  28.045,86 EUR
                      Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit                -44.288,87 EUR
 Änderung des Finanzmittelbestandes                                                 126.628,26 EUR
Gegenüberstellung der wichtigsten Haushaltsansätze mit dem Rechnungsergebnis:
                                                      Haushaltsansatz         Rechnungsergebnis
 Grundsteuer A/B                                         137.100,00 EUR            140.722,08 EUR
 Gewerbesteuer                                            27.000,00 EUR             57.692,00 EUR
 Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer                  591.300,00 EUR            597.420,89 EUR
 allgemeine Schlüsselzuweisungen                         372.200,00 EUR            370.231,00 EUR
 öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte                 286.800,00 EUR            283.262,74 EUR
 Personalaufwendungen                                    962.100,00 EUR            868.870,52 EUR
 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen             549.000,00 EUR            329.764,05 EUR
 Zinsaufwendungen                                         10.500,00 EUR              9.726,67 EUR
 Transferaufwendungen                                    546.200,00 EUR            551.765,11 EUR
 sonstige ordentliche Aufwendungen                       157.200,00 EUR            154.341,81 EUR

                                                 11
2.2    Erläuterungen zum vorangegangenen Haushaltsjahr 2020

Der Haushaltsplan für 2020 wurde am 28.01.2020 vom Gemeinderat Steina beschlossen (Beschluss
32-08/2020). Das Landratsamt Bautzen als Rechtsaufsichtsbehörde nahm mit Schreiben vom
14.02.2020 zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan Stellung. Die öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung erfolgte durch Aushang vom 06.04.2020 bis 27.04.2020.

 Zusammenfassung Haushaltsplan 2020
                      Ordentliches Ergebnis                                     -54.000,00 EUR
                      Sonderergebnis                                                  0,00 EUR
 Gesamtergebnis                                                                 -54.000,00 EUR
                      Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungs-             79.700,00 EUR
                      tätigkeit als Zahlungsmittelüberschuss
                      Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit             -27.800,00 EUR
                      Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit            -36.600,00 EUR
 Änderung des Finanzmittelbestandes                                              15.600,00 EUR

                                              12
3.        Haushaltsjahr 2021

3.1       Allgemeines

Das Haushaltsjahr 2021 wird aus finanzieller Sicht ein schwieriges Jahr, welches durch die Folgen der
Corona-Pandemie aus 2020 sowie dem Fortbestand der Einschränkungen des öffentlichen Lebens
weitgehend geprägt ist.

Der Planungszeitraum 2021 bis 2024 steht unter dem Einfluss der COVID-19-Pandemie und ist daher
in besonderer Weise mit Unsicherheit hinsichtlich der erwartenden Einnahmen und Ausgaben verse-
hen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie reduzieren die Handlungsspielräume des Frei-
staates Sachsen und seiner Kommunen. Die Prognosen der Steuereinnahmen sowie der Finanzaus-
gleichszuweisungen spiegeln dies wider.

Die demographische Entwicklung muss ebenfalls beachtet werden. Die allgemeinen Lasten werden
grundsätzlich von weniger Einwohnern getragen. Entgegen diesem Trend hat sich die Einwohnerzahl
in Steina im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr erhöht. Steina steht vor zwei Herausforderungen: Zum
einen steigt die Zahl der Kinder, die eine Kindertagesstätte oder den Hort besuchen, zum anderen
werden die Bürger auch immer älter. Daraus ergeben sich geänderte Anforderungen an die Infra-
struktur.

Das neue Rechnungswesen ermöglicht eine transparente und nachhaltige Bewirtschaftung des kom-
munalen Vermögens. Die Entscheidungen können sich stärker am Erhalt des kommunalen Vermö-
gens und der Einhaltung der intergenerativen Gerechtigkeit orientieren. Dementsprechend ist unser
Hauptaugenmerk auf die Erhaltung des kommunalen Vermögens gerichtet, damit auch in der Zukunft
weiter investiert werden kann.

Die sich ergebenden finanziellen Belastungen aus der Vielzahl der kommunalen Aufgaben lassen die
Erreichung dieses Ziels zunehmend unrealistischer erscheinen.

3.2       Überblick über die Haushaltswirtschaft

3.2.1 Wesentliche Ziele und Strategien unter Beachtung der Bevölkerungsstatistik

Die Haushaltswirtschaft ist so zu führen, dass

         die notwendigen laufenden Aufwendungen und Auszahlungen sowie die notwendigen Inves-
          titionen für Maßnahmen, die zur Erfüllung der den Kommunen übertragenen Aufgaben
          (§ 2 Abs. 2 SächsGemO) unerlässlich sind, oder
         der Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von Einrichtungen und Anlagen dienen, die
          für die infrastrukturelle Grundversorgung erforderlich sind, gewährleistet werden können.
          Für die infrastrukturelle Grundversorgung erforderliche Anlagen sind solche, die unter Be-
          rücksichtigung der demografischen Entwicklung Voraussetzung sowohl für das wirtschaftli-
          che Leben als auch für eine ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der kommunalen Da-
          seinsvorsorge sind.

Insbesondere durch den Ausweis von Bauland ist mit der Ansiedlung junger Familien zu rechnen. Dies
sichert den Kindertagesstättenstandort Steina. Ein vermehrtes Augenmaß muss auf die Bereitstellung
von Betreuungsplätzen in der Kita „Zwergenland“ gerichtet werden, um dem gesetzlichen Anspruch
auf einen Betreuungsplatz nachzukommen. Im Finanzplanungszeitraum wurde dafür ein Ersatzneu-
bau einer Inklusions-Kita veranschlagt, welcher neun zusätzliche Plätze (in Summe dann 166 Plätze
für Krippe, Kindergarten und Hort) sowie eine Ausrichtung auf die integrative Betreuung von beson-
deren Kindern nach derzeitigem Planungsstand beinhaltet.

                                                  13
Die Haushaltswirtschaft verfolgt folgendes Ziel:

Gemeinwohlförderung – Handeln in Verantwortung für die zukünftigen Generationen
durch Reduzierung der Schulden und Erhaltung des Anlagevermögens.
Kennziffern hierfür sind:

    1. Senkung der Pro-Kopf-Verschuldung und Erreichung des Richtwertes von 850,00 Euro/Ein-
       wohner
    2. Verhältnis der durchschnittlichen Nutzungsdauer des Anlagevermögens zur durchschnittli-
       chen Restlaufzeit der Kreditverbindlichkeiten
    3. Anteil der Aufwendungen für die Unterhaltung an den Gesamtaufwendungen

Zu 1.   Senkung der Pro-Kopf-Verschuldung

Durch Erfüllung der bestehenden Kreditverträge und Vermeidung von neuen Kreditaufnahmen bis
2022 werden die Verbindlichkeiten der Gemeinde aus Kreditaufnahmen jährlich um ca. 32.800 Euro
gesenkt. Durch das Verhältnis der noch vorhandenen Schulden als Gesamtsumme zur Anzahl der Ein-
wohner der Gemeinde wird die Pro-Kopf-Verschuldung gemäß Grafik/Tabelle berechnet:

         800 €

         600 €

         400 €

         200 €

           0€
                   2018        2019       2020          2021     2022        2023        2024
         Steina    584 €      557 €       534 €         510 €    490 €       470 €      450 €

Die Tabelle zeigt, dass die Gemeinde Steina unter dem Richtwert von 850 Euro je Einwohner liegt,
sodass das erste Ziel erreicht ist. Die gepunktete Linie im Diagramm stellt den Entwicklungstrend dar.
Ziel muss es dennoch sein durch eine Haushaltsplanung und –bewirtschaftung mit Weitsicht diesen
Abwärtstrend weiter aktiv zu befördern.

Die o.g. Pro-Kopf-Verschuldung enthält ausschließlich die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen. Im
Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses, aber auch andere Statistiken ergänzen den Wert um die
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen, denen die Gemeinde zum Jahresende noch nicht
nachgekommen ist. Die Pro-Kopf-Verschuldung bei den Lieferung und Leistungen liegt zum
31.12.2020 bei rund 45 Euro je Einwohner, zusammen mit den Kreditverbindlichkeiten ergibt sich ein
Wert für 2020 von 579 Euro.

Im Rahmen des Fördermittelantrages für den Ersatzneubau der Kita muss die Aufnahme eines Kredi-
tes geprüft werden, um die hohe Zahlungslast tragen zu können. Da parallel noch andere Deckungs-
quellen geprüft werden sowie die Höhe der Kreditaufnahme noch nicht abschließend bekannt ist,
enthält das o.g. Diagramm nur die derzeit bestehenden Kreditverpflichtungen, nicht die zukünftigen.

Zu 2. Verhältnis der durchschnittlichen Abschreibungsdauer des Anlagevermögens zur durch-
schnittlichen Laufzeit der investiven Kredite sowie kreditähnlichen Rechtsgeschäfte

Für jedes Haushaltsjahr ist im Vorbericht die durchschnittliche rechnerische Tilgungsdauer als auch
die durchschnittliche Nutzungsdauer des abnutzbaren Vermögens anzugeben.
                                                   14
Im Interesse der Erhaltung von Entscheidungsspielräumen im Rahmen der Finanzen und damit der
dauernden Leistungsfähigkeit soll die durchschnittliche rechnerische Tilgungsdauer nicht höher sein
als die durchschnittliche Abschreibungsdauer des gesamten abnutzbaren Anlagevermögens (Fristen-
kongruenz)4.
    Berechnung                                                                               2021
    Die durchschnittliche Tilgungsdauer wird errechnet als Quotient aus
    der Summe der zum 1. Januar des Haushaltsjahres veranschlagten Beträge der
    Verbindlichkeiten aus Anleihen, Kreditaufnahmen und kreditähnlichen Rechtsge-
    schäften
                                                                                          26,47 Jahre
    der im Haushaltsjahr veranschlagten Auszahlungen für die ordentliche Tilgung von
    Krediten und kreditähnlichen Rechtsgeschäften einschließlich der als Investitions-
    auszahlungen veranschlagten Tilgungsteile für Zahlungsverpflichtungen aus kredit-
    ähnlichen Rechtsgeschäften
    Die durchschnittliche Abschreibungsdauer des abnutzbaren Anlagevermögens wird
    errechnet als Quotient aus
    der Summe der ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten aller am
    1. Januar des Haushaltsjahres im Anlagevermögen erfassten abnutzbaren Vermö-          46,40 Jahre
    gensgegenstände
    der im Haushaltsjahr veranschlagten Aufwendungen für Abschreibungen im or-
    dentlichen Ergebnis
Die durchschnittliche rechnerische Tilgungsdauer ist nicht länger als die durchschnittliche Abschrei-
bungsdauer des gesamten abnutzbaren Anlagevermögens. Die Fristenkongruenz nach
§ 24 Abs. 3 SächsKomHVO ist damit nachgewiesen.

Zu 3.     Anteil der Aufwendungen für Unterhaltung an den Gesamtaufwendungen

Zur Erhaltung des kommunalen Vermögens für künftige Generationen ist es notwendig, durch In-
standhaltungsmaßnahmen das bestehende Vermögen in seiner Nutzungsmöglichkeit zu erhalten. Die
Kennzahl des Anteils der Aufwendungen für Unterhaltung an den Gesamtaufwendungen ist dafür ein
Maßstab.

        8,00
        7,00
        6,00
        5,00
        4,00
        3,00
        2,00
        1,00
        0,00
                 2018         2019        2020          2021      2022        2023         2024
                  3,91        6,73        6,21          3,40      2,38         2,30        2,24

Der hohe Anteil der Unterhaltungsaufwendungen 2018 bis 2020 ergibt sich aus einmaligen Kosten im
Bereich der Unterhaltung der Kriegsgräber, dem Abriss des Gebäudekomplexes am Hausstein und
zahlreicher Instandhaltungen im Bereich der Wasserversorgung. Aufgrund des unterjährigen Über-
gangs der Trinkwasserversorgung auf die ewag wurde 2021 ein geringerer Anteil veranschlagt, ab
2022 sind diese Kosten nicht mehr im Haushaltsplan der Gemeinde enthalten. Konstant fortgeführt
werden die planmäßigen Instandhaltungen in der Straßen- und Gewässerunterhaltung sowie in der

4
    Siehe auch § 24 Abs. 6 SächsKomHVO.
                                                   15
Instandhaltung und -setzung der gemeindeeigenen Gebäude, Grundstücke und sonstigen Anlagen
(ca. 2,3% der Aufwendungen).

3.2.2 Gesamthaushalt

Der Gesamthaushalt besteht aus dem Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt (§ 1 Abs. 2 Sächs-
KomHVO).

Der Gesamtergebnishaushalt (Erträge/Aufwendungen) ist maßgebend für die Beurteilung der wirt-
schaftlichen Leistungsfähigkeit und des Haushaltsausgleichs. Der Saldo wirkt sich auf die in der Bilanz
ausgewiesene Kapitalposition aus.

Der Gesamtfinanzhaushalt gibt Auskunft über die geplante Investitions- und Finanzierungstätigkeit
und zeigt die strukturelle Zusammensetzung der Zahlungsvorgängen (Zahlungsströme) der Gemeinde
Steina. Der Saldo verändert den Bilanzposten „Liquide Mittel“.

Für jedes Produkt wird ein Teilergebnis- und ein Teilfinanzhaushalt gemäß § 4 Abs. 1 SächsKomHVO
erstellt. Im Haushaltsjahr 2021 werden 38 Produkte gebildet (und beplant) und vier Schlüsselpro-
dukte ausgewiesen.

3.2.3 Ergebnishaushalt

Gemäß § 24 SächsKomHVO ist der Ergebnishaushalt dann ausgeglichen, wenn das veranschlagte Ge-
samtergebnis keinen Fehlbetrag ausweist oder wenn ein Fehlbetrag im veranschlagten Gesamtergeb-
nis durch Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses oder des Son-
derergebnisses gedeckt werden kann.
 Der Ergebnishaushalt beinhaltet
 ordentliche Erträge in Höhe von                                                2.332.650 EUR
 ordentliche Aufwendungen in Höhe von                                           2.381.290 EUR
 Der ausgewiesene Saldo = ordentliches Ergebnis beträgt                           -48.640 EUR
 außerordentliche Erträge                                                          15.000 EUR
 außerordentliche Aufwendungen                                                          0 EUR
 Der ausgewiesene Saldo = ordentliches Ergebnis beträgt                            15.000 EUR
 Gesamtergebnis Ergebnishaushalt                                                  -33.640 EUR

Der Ergebnishaushalt von Steina weist mit 33.640 Euro einen Fehlbetrag aus.
Der Ergebnishaushalt gilt auch als ausgeglichen, wenn die Fehlbeträge, die im Haushaltsjahr aus den
Abschreibungen auf das zum 31. Dezember 2017 festgestellte Anlagevermögen entstehen (= Altver-
mögen), durch Verrechnung mit dem Basiskapital ausgeglichen werden. Dabei darf ein Drittel des
zum 31. Dezember 2017 festgestellten Basiskapitals nicht unterschritten werden.

                   Ergebnisrücklagen/Basiskapital                             Stand 01.01.2020
 Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses                              993.358,78 EUR
 Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses                                     835.850,78 EUR
 Basiskapital                                                                      2.906.208,60 EUR
 davon 1/3 nicht verrechenbar                                                        968.736,20 EUR
 Verrechenbares Basiskapital                                                       1.937.472,40 EUR

                                                  16
Berechnung des für eine Verrechnung mit dem Basiskapital in Betracht kommenden Fehlbetrages des
ordentlichen Ergebnisses:
                                          2021            2022            2023            2024
 Abschreibungen auf Alt-Investitio-        259.870          153.390         151.750         145.770
 nen
 Erträge aus der Auflösung der den         144.070           84.470          83.820          81.570
 Alt-Investitionen zugeordneten
 passiven Sonderposten
 verrechnungsfähiger Fehlbetrag            -115.800         -68.920         -67.930         -64.200
 des ordentlichen Ergebnisses
 Neu:                                        82.160         -96.020        -107.080        -116.650
 Gesamtergebnis als Überschuss
 oder Fehlbetrag Ergebnishaushalt

Die Überschüsse von 2021 werden der Ergebnisrücklage zugeführt, die Fehlbeträge 2021 bis 2024
werden aus der Ergebnisrücklage entnommen. Der Sockelbetrag des Basiskapitals wird mit der o.g.
Verrechnung jeweils nicht unterschritten. Der Haushaltsausgleich gemäß § 72 Abs. 3 SächsGemO
wird sowohl im Haushaltsjahr 2021 als auch im Finanzplanungszeitraum bis 2024 gewährleistet.

Der Überschuss im Sonderergebnis 2021 resultiert aus einem beabsichtigten Verkauf von Altvermö-
gen und führt zu einer Mehrung der Rücklage des Sondervermögens, sowie einer Steigerung des Li-
quiditätsbestandes

Bezüglich näherer Erläuterungen zu den Erträgen und Aufwendungen wird auf das Kapitel 3.4 verwie-
sen.

Die Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen werden im Gesamtergebnishaus-
halt nicht dargestellt, da hier die Summe aus allen Erträgen und Aufwendungen „null“ wäre. Die in-
ternen Leistungsbeziehungen sind aus den Teilergebnishaushalten abzulesen.

Interne Leistungsbeziehungen sind im weitesten Sinne die bisherigen „inneren Verrechnungen“.
Durch die Kosten-Leistungsrechnung gewinnen die internen Leistungsbeziehungen wesentlich an Be-
deutung (Bsp. Zuordnung der Leistungen der Bauhofes zu den Produkten Straßenunterhaltung, Ge-
wässerunterhaltung, Hausmeister für die Kindertagesstätte, Unterhaltungsmaßnahmen für gemein-
deeigene Gebäude und Grundstücke).

3.2.4 Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt gem. § 3 SächsKomHVO weist alle Einzahlungen und Auszahlungen eines Haus-
haltsjahres aus.

Entsprechend § 72 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO ist es für die Gesetzmäßigkeit des Haushaltes erforder-
lich, dass im Finanzhaushalt ein Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ausgewiesen
ist, mit dem der Betrag der ordentlichen Kredittilgung und des Tilgungsanteils der Zahlungsverpflich-
tungen aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften gedeckt werden kann.

Zur Ermittlung des Zahlungsmittelsaldos aus laufender Verwaltungstätigkeit werden die zahlungs-
wirksamen Aufwendungen von den zahlungswirksamen Erträgen abgezogen. Hinzu kommt der Zah-
lungsmittelsaldo aus der Investitionstätigkeit (Differenz Einzahlungen /Auszahlungen für Investitio-
nen). Der Finanzierungsmittelüberschuss wird mit dem Saldo der Finanzierungstätigkeit (Kreditauf-
nahmen/Kredittilgung) verrechnet. Letztlich ergibt sich daraus die Änderung des Finanzierungsmittel-
bestandes und der Überschuss oder Bedarf an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr.

                                                 17
Die Gesamtübersicht im Finanzhaushalt sieht wie folgt aus:
                                                         2020                 2021              2022              2023              2024
                                                           Ist             Eigenmittel       Eigenmittel       Eigenmittel       Eigenmittel
Bankbestand zum 31.12.2020                              721.460,64 €
Zweckbindung Trinkwasserüberschüsse                 -   118.272,86 €
Rückstellung drohende Verpflichtungen Straßen       -    92.127,80 €
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung        -    74.231,41 €
vorauss. Mittelübertragungen 2020 nach 2021         -    36.590,51 €
bereinigter Bankbestand                                 400.238,06 €
Bankbestand zum 01.01. des Jahres                                           400.238,06 €      368.878,06 €      217.628,06 € -    121.171,94 €
Zahlungsmittelsaldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit
                                                                             85.440,00 € -     79.000,00 € -     90.350,00 € -    100.300,00 €
(Ergebnishaushalt)
Kredittilgungen (planmäßig)                                            -     32.700,00 € -     32.800,00 € -     32.800,00 € -     32.900,00 €
Kredittilungen (außerordentlich)                                                   - €               - €               - €               - €
außerordentliche Veräußerungen                                               15.000,00 €             - €               - €               - €
Investitionsmaßnahmen                                                  -     99.100,00 € -     39.450,00 € -    215.650,00 € -      8.600,00 €
Bankbestand zum 31.12. des Jahres                                           368.878,06 €      217.628,06 € -    121.171,94 € -    262.971,94 €

Im Haushaltsjahr 2021 deckt der Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit die Auszah-
lungen für die ordentliche Tilgung und kreditähnliche Rechtsgeschäfte. Im folgenden Finanzplanungs-
zeitraum 2022 bis 2024 wird die ordentliche Tilgung nicht aus Überschüssen des Ergebnishaushaltes
erwirtschaftet, da der Ergebnishaushalt selbst auf Zuschüsse angewiesen ist.

Das liegt im Wesentlichen daran, dass die Erträge u.a. aus Schlüsselzuweisungen einbrechen, aber
nicht durch heute bezifferbare andere Einnahmearten ausgeglichen werden können. Dem gegenüber
stehen konstant steigende Personalkosten sowie Unterhaltungskosten der gemeindeeigenen Ge-
bäude und Flächen sowie Umlagen an Dritte. Es zeigt sich, dass die Gemeinde ab 2022 keine Eigen-
mittel für die Durchführung von Investitionen erwirtschaftet. Sie ist daher auf Zuweisungen angewie-
sen.

Zur Erfüllung der Vorschriften des § 72 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO können zum Haushaltsausgleich
auch verfügbare Mittel verwendet werden. Diese können sich aus dem Zahlungsmittelsaldo aus In-
vestitionstätigkeit, dem Saldo aus der Gewährung von Darlehen oder dem Bestand an liquiden Mit-
teln ergeben.

Die liquiden Mittel zum 31.12.2020 wurden rechnerisch ermittelt. Ausgehend von einem Bankbe-
stand zum 31.12.2020 und unter Berücksichtigung der zu bildenden Rückstellung, der voraussichtli-
chen Mittelübertragungen in das Jahr 2021 (für Investitionen, aber auch im Ergebnishaushalt) sowie
den Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung (Leistung wurde 2020 erbracht, Zahlung erfolgt
2021) ergibt sich ein bereinigter (verfügbarer) Bestand in Höhe von 400.238,06 Euro. Von diesem So-
ckelbetrag ausgehend wird die Betrachtung 2021ff. fortgeführt. Der bereinigte berechnete Bankbe-
stand stellte eine Momentaufnahme dar. Erst mit dem Jahresabschluss 2020 steht der für die Jahre
2021 bis 2024 tatsächlich zur Verfügung stehende Finanzbestand fest.

Der Bankbestand sichert im Finanzplanzeitraum bis 2022 die Aus- und Einzahlungen des Ergebnis-
haushaltes, die ordentlichen Kredittilgungen, sowie im eingeschränkten Umfang Investitionsmaßnah-
men (s. Kapitel 3.5).

Im Laufe des Zeitraumes sinkt der Bankbestand drastisch. Ab 2023 bewirkt der negative Saldo des
Ergebnishaushaltes, die Tilgungsleistungen sowie der für 2023 veranschlagte hohe Eigenmittelanteil
am Kita-Ersatzbau dass das Bankkonto ins Negative rutscht und die Gemeinde ihren Zahlungsver-
pflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Zur Abwendung dieses Szenarios ist eine zwingende
Verbesserung des Ergebnishaushaltes wie bereits beschrieben herbeizuführen sowie ergänzend eine
Kreditaufnahme zweckgebunden zur Finanzierung der Baumaßnahme an der neuen Kita zu prüfen
und bei Bedarf und Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde zu realisieren.

                                                                18
Im Bewirtschaftungsjahr 2021 intensiv alle laufenden und kommenden Aufwendungen und Auszah-
lungen zu prüfen, sowie die Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde durch Anpassungen von Steuern,
Gebühren und sonstigen Erträgen für die kommenden Jahre zu verbessern. Diverse Handlungsfelder
wurden von der Verwaltung, dem Bürgermeister und dem Gemeinderat aufgezeigt, die nunmehr ein-
schlägig zu prüfen und umzusetzen sind. Im Zuge der Haushaltsplanung 2021 wurden bereits Einspa-
rungen durch Plankürzungen vorgenommen, in Folge dessen sich der Ausblick auf die kommenden
Jahre verbessert hat.

Verbessernd könnte sich zudem der Verkauf von Anlagegütern der Gemeinde auswirken, welche im
außerordentlichen Ergebnis zu veranschlagen wären, aber den Zahlungsmittelbestand erhöhen. Ab-
solute Priorität der Gemeinde muss es sein, diesen Abwärtstrend durch verbesserte Ergebnisse im
Vergleich zum Plan sowie durch eine solide, zukunftsorientierte Planung auch im nächsten Planungs-
zeitraum zu stoppen.

3.3      Schlüsselprodukte

Schlüsselprodukte sind Produkte nach dem Produktrahmen, die örtlich von finanzieller und kommu-
nalpolitischer Bedeutung sind (§ 59 Nr. 44 SächsKomHVO). Diese Produkte stellen eine zentrale Maß-
einheit und Steuerungsgröße dar. Sie sind auch eine Dienstleistung der Gemeinde an ihre Bürger und
müssen gleichzeitig einen Nutzen für die Bürger bringen. Die Produkte sind somit Kostenträger in der
Kostenrechnung. Bei der Festlegung von Schlüsselprodukten findet gleichzeitig eine Zusammenfüh-
rung von Fach- und Finanzverantwortung statt.

Der Gemeinderat Steina hat mit Beschluss-Nr. 263/61/2018 folgende Schlüsselprodukte mit deren
Zielen festgelegt:
                   Schlüsselprodukte der Gemeinde Steina
 12.60.01.01       Freiwillige Feuerwehr Steina
 36.51.01.01       Kindertagesstätte „Zwergenland“
 54.10.01.01       Bereitstellung und Unterhaltung von Gemeindestraßen
 54.10.05.01       Bereitstellung und Unterhaltung von öffentlicher Beleuchtung
Die detaillierten Informationen zum Inhalt des Produktes, den gesetzlichen Grundlagen, den Zielen
und Zielgruppen sowie zur Verantwortlichkeit können dem Anhang, hier Produktblätter der Schlüs-
selprodukte, entnommen werden. Im Folgenden werden ausschließlich die Kennzahlen berechnet.

Freiwillige Feuerwehr Steina

 Kennzahl      Ziel                       Berechnungsgrundlage
 Nr. 1         Personelle Stärkung der    Anteil der aktiven Kameraden (ohne Jugendfeuerwehr)
               Freiwilligen Feuerwehr     Einwohner zum 31.12. im Alter von 18 bis 60 Jahre
 Nr. 2         Verbesserung der Aus-      Aufwand/ Auszahlungen für Ausstattung und Bekleidung
               stattung der FFW           Anzahl der aktiven Kameraden (ohne Jugendfeuerwehr)

                        Ist         V-Ist         Plan         Plan          Plan          Plan
                       2019         2020         2021          2022          2023          2024
 Nr. 1                    0,039       0,039         0,039        0,039         0,039         0,039
 Nr. 2 (in Euro)        229,35       266,89      1.687,88       124,24        124,24        124,24

Die Kennzahl Nr. 2 enthält im Plan 2021 den Erwerb eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges. Diese
einmalige Anschaffung lässt den Wert der Kennzahl in die Höhe schnellen.

                                                19
Kindertagesstätte „Zwergenland“

 Kennzahl      Ziel                         Berechnungsgrundlage
 Nr. 1         Verbesserung der Be-         Durchschnitt der monatlich betreuten Kinder im Jahr
               treuungsquote                Einwohner zum 31.12. im Alter von 0 bis 11 Jahre
 Nr. 2         Kapazitätsauslastung         Durchschnittliche Anzahl der betreuten Kinder zum 1. des
                                            Monats
                                            Kinder lt. Betriebserlaubnis

                        Ist           V-Ist         Plan         Plan         Plan          Plan
                       2019           2020          2021         2022         2023          2024
 Nr. 1                  65,03%         62,11%        62,63%       64,89%       64,89%        64,89%
 Nr. 2                  77,87%         75,96%        76,59%       79,35%       79,35%        79,35%

Die o.g. Kennzahl Nr. 2 enthält die derzeit per Betriebserlaubnis zugelassenen Kinderzahlen. Die Ver-
änderung mit dem Ersatzneubau der Kita ist nicht dargestellt, da nach derzeitigem Stand mit einer
Fertigstellung des Gebäudes frühestens 2024 gerechnet wird.

Bereitstellung und Unterhaltung von Gemeindestraßen/öffentlicher Beleuchtung

 Kennzahl      Ziel                         Berechnungsgrundlage
 Nr. 1         Verbesserung der lfd. In-    Aufwand für die Instandsetzung von Straßen
               standsetzung pro km          Gesamtlänge des Straßennetzes (in km)
 Nr. 2         Verbesserung der lfd. In-    Aufwand für die Instandsetzung von Straßenbeleuchtung
               standsetzung pro Punkt       Anzahl der Leuchtpunkte

                         Ist           V-Ist        Plan         Plan          Plan          Plan
                       2019           2020         2021         2022          2023          2024
 Nr. 1 (in Euro)       2.397,98       3.181,74     2.271,84     2.155,34      2.155,34      2.155,34
 Nr. 2 (in Euro)             2,32          0,14        0,69         0,69          0,69          0,69

„Ergebnisverbessernd“ wirkt im V-Ist 2020, dass die Instandsetzung der Pulsnitzer Straßen über das
Landratsamt Bautzen final abgerechnet wurde, sodass die Kennzahl Nr. 1 bei gleicher Straßenlänge
erhöht ist. In den Jahren 2018 und 2019 erfolgte die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED, so-
dass auch die Kennzahl Nr. 2 im Ist 2019 deutlich höher ausfällt als in den Folgejahren.

3.4      Erläuterung von Schwerpunkten

Erträge stellen einen zahlungswirksamen und nichtzahlungswirksamen Wertezuwachs als Ressour-
cenaufkommen des Haushaltsjahres dar (§ 59 Nr. 16 SächsKomHVO).

Aufwendungen (Aufwand) gemäß § 59 Nr. 7 SächsKomHVO sind der wertmäßige, zahlungs- und
nichtzahlungswirksame Verbrauch von Gütern oder Dienstleistungen als Ressourcenverbrauch des
Haushaltsjahres.

                                                  20
3.4.1. Steuern und ähnliche Abgaben

Insgesamt wurden die folgenden Planansätze im Haushaltsplan verankert:
 In TEUR                                   Ist          V-Ist      Plan       Plan        Plan           Plan
                                          2019          2020       2021       2022        2023           2024
 Grundsteuer A und B                       141,1         141,5      141,4      141,4       141,4          141,4
 Gewerbesteuer                              55,6          82,5       60,0       63,1        65,1           68,7
 Gemeindeant. Einkommenssteuer             597,6         570,0      579,6      601,3       635,5          674,3
 Gemeindeanteil Umsatzsteuer                20,2          22,5       17,2       17,8        18,1           18,3
 Hundesteuer                                  4,2          4,7        4,2        4,2         4,2            4,2
 Summe                                       818,7      821,2       802,4      827,8          864,3      906,9

Grundsteuer A und B

Für fast alle Grundstücke der Gemeinde Steina liegt ein Messbescheid des Finanzamtes vor. Die
Grundsteuer wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erhoben. Es ist keine Erhöhung der
Hebesätze im Jahr 2021 geplant. Die letzte Erhöhung der Grundsteuern erfolgte im Jahr 2015. Die
Planung erfolgte auf Basis der Sollstellung für 2021. Die Erschließung neuer Grundstücke bzw. sich
ändernden Besitz- und Nutzungsverhältnisses wurde aus Ermangelung von belastbaren Zahlen nicht
geplant.

Ausblick: Die Grundsteuer muss nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018
neu geregelt werden. Die bisherigen, jahrzehntelang unveränderten Einheitswerte von 1935 (neue
Länder) bzw. 1964 (alte Länder) müssen ab 2025 durch neue Bemessungsgrundlagen ersetzt werden.
Eine landesgesetzliche Regelung zur Grundsteuer wurde durch eine Änderung des Grundgesetzes im
Jahr 2019 möglich. Die durch die Eigentümer zu zahlende Grundsteuer wird durch die Multiplikation
des Einheitswertes des Grundbesitzes (künftig »Grundsteuerwert«), der Steuermesszahl und des
kommunalen Hebesatzes berechnet und von der jeweiligen Kommune erhoben.

Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuereinnahmen unterliegen jährlich großen Schwankungen. Die Veranlagung des Fi-
nanzamtes erfolgt oft mehrere Jahre zurück. Eine Vorausplanung kann deshalb nicht genau sein, das
zeigt auch die folgende Grafik (Grafik enthält Prognose für 2021 bis 2024):

           100.000
            90.000
            80.000
            70.000
            60.000
            50.000
            40.000
            30.000
            20.000
            10.000
                 0
                      2015   2016     2017      2018      2019     2020     2021       2022      2023      2024
        Gewerbest. 96.153    60.765   38.692   19.120     57.692   82.500   60.000   63.100     65.100    68.700

Insbesondere die prognostizierten Steigerungsraten bei der Gewerbesteuer, welche sich aus den Ori-
entierungsdaten für die Finanzplanung 2021 bis 2024 ergeben, sind vor dem Hintergrund der wirt-
schaftlichen Folgewirkungen der COVID-19-Pandemie jeweils gemeindekonkret zu prüfen. Für Steina

                                                     21
wurde für den Zeitraum 2021 bis 2024 vorsichtig geplant, da mit einem Einbruch der gegenüber 2020
recht hohen Gewerbesteuerzahlungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten gerechnet wird.

Die Erträge aus Gewerbesteuern wurden mit 60.000 Euro veranschlagt. Der Planansatz wurde der
Sollstellung 2021 angenähert mit der Annahme, dass Nachveranlagungen für 2019 und Vorjahre mit
gekürzten Vorauszahlungen für 2021ff. gedeckt werden können. In 2020 gab es größere Anpassun-
gen der Vorauszahlungen, welche im Wesentlichen dem Jahr 2018 zuzuschreiben sind. Eine Trend-
fortschreibung wäre nicht vertretbar.

In den Folgejahren wurde basierend auf der Planung von 2021 die prognostizierten Steigerungsraten
angesetzt (Orientierungsdaten 2021 bis 2024, Landesdirektion Sachsen).

Die Gewerbesteuerumlage wurde auf Basis der Planzahlen mit konstantem Hebesatz und Nutzung
des Vervielfältigers von 35% jahreskonkret berechnet.

Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer

Zum 01.01.2021 erfolgte die nächste turnusmäßige Aktualisierung der Schlüsselzahlen zur Verteilung
des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer auf Basis der Ergebnisse der Einkommenssteuerstatis-
tik 2016. Im Ergebnis ändern sich die Schlüsselzahlen für den Zeitraum 2021 bis 2023. Maßgeblich ist
die in der jeweiligen Gemeinde 2016 festgestellte Einkommenssteuerleistung der steuerpflichtigen
Personen im Verhältnis zum Landesergebnis. Dabei werden nur Einkommenssteuerbeträge bis zur
Höhe der Sockelbeträge nach § 3 Abs. 1 des Gemeindefinanzreformgesetztes (GFRG) erfasst. Für die
Zurechnung der Steuerbeträge auf die Gemeinden ist der in der Bundesstatistik zugrunde gelegte
Wohnsitz der Steuerpflichtigen maßgebend.

Bei der Planung der Steuererträge wurden die prozentualen Steigerungsraten der Orientierungsda-
ten für die Jahre 2021 bis 2024 auf Basis der Ist-Werte von Steina 2020 heranzogen. Die folgende
Grafik enthält neben den Ist-Werten bis 2020, auch die Planwerte der Folgejahre.

        800.000

        700.000

        600.000

        500.000

        400.000
                   2015    2016    2017    2018        2019   2020   2021   2022    2023    2024
                  457.715 489.681 514.033 560.096 597.421 570.009 579.600 601.300 635.500 674.300

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Für die Verteilung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer gilt der Verteilungsschlüssel nach
§ 5a GFRG. Zum 01.01.2021 erfolgte auch hier die turnusmäßige Aktualisierung der Datengrundlagen,
sodass sich die Schlüsselzahlen für den Zeitraum 2021 bis 2023 geändert haben.

In der Entwicklung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer wurde auf der Basis des geltenden
Rechts auch der erhöhte Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer berücksichtigt, den der Bund aufgrund
des Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung
von Ländern und Kommunen sowie des Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den

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