HEIMATBRIEF AMTSBLATT DER VERBANDSGEMEINDE RÜLZHEIM - MIT DEN GEMEINDEN LEIMERSHEIM - AMTSBLATT DER VERBANDSGEMEINDE RÜLZHEIM
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Heimatbrief AmtsblAtt d e r Ve r b a n d s g e m e i n d e R ü l z h e i m 47 Jahrgang Donnerstag, den 17. Dezember 2020 Nr. 51/2020 mit den gemeinden rülzHeim leimersHeim HÖrdt KuHardt
Rülzheim - 2 - Ausgabe 51/2020 Wichtiges auf einen Blick Öffnungszeiten der Verwaltung Montag: 08.30 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.30 Uhr Mittwoch: 08.30 - 12.00 Uhr ab 07.30 Uhr Einwohnermeldeamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung Donnerstag: 08.30 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 - 12.00 Uhr Verbandsgemeindeverwaltung Bürozeiten Montag bis Freitag 08.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung. Sie Homepage: www.ruelzheim.de erreichen uns telefonisch rund um die Uhr. Zentrale ...................................................................... 07272/7002-0 Pflegestützpunkt Rülzheim Verbandsbürgermeister Schardt........................... 07272/7002-1021 Neu: Kuhardterstraße 37, Tel.: 07272/750342 oder 07272/972968 Ortsbürgermeister Hör, Rülzheim.......................... 07272/7002-1601 Familienbüro / Haus der Familie Rülzheim Ortsbürgermeister Frey, Hördt...................................... 07272/74817 Eisenbahnstr. 32, Tel.: 07272/7778161 Ortsbürgermeister Schwab, Kuhardt.......................... 0173/5433469 Offene Sprechstunde: Donnerstag, 10.00 bis 12.00 Uhr Energiecenter........................................................ 07272/7002-1612 Netz der kleinen Hilfen - Leimersheim Badesee....................................................................... 07272/92840 Tel. Nr. 0151/25 80 50 77, Mo.-Fr. 10.00 - 12.00 Uhr (außer an Feiertagen) Erweiterte Nachbar- schaftshilfe bei kleinen Problemen im täglichen Leben. Schulen in der Verbandsgemeinde Rülz- Netzwerk St. Anna Kuhardt Tel. 0152 36369522 Rufen Sie an - wir helfen ehrenamtlich selbst heim oder vermitteln professionelle Hilfe. Mo. u Mi. 10.00 - 12.00 Uhr, Fr. IGS Rülzheim............................................................. 07272/92974-0 16.00 - 18.00 Uhr Grundschule Rülzheim................................................... 07272/8909 Grundschule Leimersheim............................................. 07272/2687 Grundschule Hördt....................................................... 07272/71001 Kath. Pfarrei Hl. Theodard Grundschule Kuhardt..................................................... 07272/2717 Zentrales Pfarrbüro Rülzheim 07272-919527 Kontaktstellen Notrufe - Überfall - Verkehrsunfall Hördt Mittwoch 17:00-18:00 Uhr 07272-71022 Polizei-Notruf................................................................................110 Kuhardt Mittwoch 08:00-10:00 Uhr 07272-933841 Polizei-Inspektion Germersheim................................... 07274/958-0 Leimersheim Donnerstag 16:00-18:00 Uhr 07272-2100 Kripo-Sicherheitsberatung Ludwigshafen................. 0621/9631/440 Polizei-Inspektion Wörth............................................. 07271/9221-0 Seelsorglicher Notdienst Pfarrei Bellheim-Germersheim-Rülzheim ................ 0176-66024810 Krankenhaus Kandel........................................................ 07275/710 Krankenhaus Germersheim............................................ 07274/5040 Prot. Pfarramt Feuerwehr-Rettungsdienst-Notarzt Rülzheim......................................................................... 07272/8443 Fax-Nr....................................................................... 07272/7403402 Notruf...........................................................................................112 Evang.-Kath. Telefonseelsorge................................... 0800/1110111 und............................................................................. 0800/1110222 Soziale Dienste Nachbarschaftshilfe Hördt Rheinfähre Leimersheim Günther Becht, Seniorenbeauftragter, Tel. 07272/2990 Johann Freiwald, ....................................... Tel.-Nr.: 0176/21826198; Thorsten Stephan Verlohner, 2. Beigeordneter, Tel. 07272/750836 Fahrplan und Preise abrufbar unter www.rheinfaehre-leimersheim. Nachbarschaftshilfe Rülzheim de Ingrid Mendel, Seniorenbeauftragte, Tel. 07272/3219 Braun´sche Stiftung Am Deutschordensplatz 8, 76761 Rülzheim Hilfsprojekt Gewalt gegen Frauen Tel.: 07272 / 928511, Fax.: 07272/928516 Maria Kürten ......................................................... 07272/7002-1620 Bürozeiten: Handy..........................................................................0163 7774892 Montag bis Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr und Freitag 08.00 - 14.00 Uhr Sozialstation e.V. Rülzheim Kinderschutzdienst Germersheim Kuhardterstr. 37, Tel: 07272/91 91 77, Fax: 07272/91 91 78 J.-Probst-Str. 7, 76726 Germersheim ..................... Tel. 07274/3509
Rülzheim - 3 - Ausgabe 51/2020 Bürgerservice steht trotz Lockdown zur Verfügung sĞƌǁĂůƚƵŶŐĨƺƌ>ĂƵŅƵŶĚƐĐŚĂŌŐĞƐĐŚůŽƐƐĞŶ͕ƚĞůĞĨŽŶŝƐĐŚĞsŽƌƐƉƌĂĐŚĞĞƌĨŽƌĚĞƌůŝĐŚ ďDŝƩǁŽĐŚ͕ϭϲ͘ĞnjĞŵďĞƌ͕ŝƐƚĚĂƐZĂƚŚĂƵƐĂƵĨŐƌƵŶĚĚĞƐ>ŽĐŬĚŽǁŶƐĨƺƌ>ĂƵŅƵŶĚƐĐŚĂŌŐĞƐĐŚůŽƐƐĞŶ͘tŝĞ ďĞƌĞŝƚƐǁćŚƌĞŶĚĚĞƐĞƌƐƚĞŶ>ŽĐŬĚŽǁŶƐŝŵ&ƌƺŚũĂŚƌďŝĞƚĞƚĚŝĞsĞƌǁĂůƚƵŶŐĂůůĞŝĞŶƐƚůĞŝƐƚƵŶŐĞŶĂƵĐŚǁĞŝƚĞƌ- ŚŝŶĂŶ͘ŝĞDŝƚĂƌďĞŝƚĞƌŝŶŶĞŶƵŶĚDŝƚĂƌďĞŝƚĞƌĚĞƌsĞƌďĂŶĚƐŐĞŵĞŝŶĚĞǀĞƌǁĂůƚƵŶŐZƺůnjŚĞŝŵƐƚĞŚĞŶĨƺƌƚĞůĞĨŽŶŝ- ƐĐŚĞĞƌĂƚƵŶŐŝŶĚŝĞƐĞƌĞŝƚƵŶĞŝŶŐĞƐĐŚƌćŶŬƚnjƵƌsĞƌĨƺŐƵŶŐ͘/ŶďĞƐŽŶĚĞƌƐĚƌŝŶŐĞŶĚĞŶ&ćůůĞŶŝƐƚďĞŝǀŽƌŚĞƌŝŐĞƌ ƚĞůĞĨŽŶŝƐĐŚĞƌďƐƉƌĂĐŚĞƵŶĚdĞƌŵŝŶǀĞƌĞŝŶďĂƌƵŶŐĂƵĐŚĞŝŶƉĞƌƐƂŶůŝĐŚĞƌĞƐƵĐŚŵƂŐůŝĐŚ͘ ͣtćŚƌĞŶĚĚĞƐ>ŽĐŬĚŽǁŶƐŵƺƐƐĞŶǁŝƌŐĞŵćƘĚĞƌsŽƌŐĂďĞŶĚĞƐ>ĂŶĚĞƐZŚĞŝŶůĂŶĚͲWĨĂůnjƵŶƐĞƌZĂƚŚĂƵƐĨƺƌĚĞŶ WƵďůŝŬƵŵƐǀĞƌŬĞŚƌƐĐŚůŝĞƘĞŶ͘dƌŽƚnjĚĞŵŚĞůĨĞŶ/ŚŶĞŶƵŶƐĞƌĞDŝƚĂƌďĞŝƚĞƌŝŶŶĞŶƵŶĚDŝƚĂƌďĞŝƚĞƌŐĞƌŶĞƚĞůĞĨŽ- ŶŝƐĐŚǁĞŝƚĞƌ͕ĚĞŶŶǀŝĞůĞŶŐĞůĞŐĞŶŚĞŝƚĞŶŬƂŶŶĞŶŝŶnjǁŝƐĐŚĞŶƉƌŽďůĞŵůŽƐĂŵdĞůĞĨŽŶŐĞŬůćƌƚǁĞƌĚĞŶ͘ZƵĨĞŶ ^ŝĞƵŶƐĞŝŶĨĂĐŚĂŶ͘/ŶĂďƐŽůƵƚĞŶƵƐŶĂŚŵĞĨćůůĞŶŝƐƚĂƵĐŚĞŝŶƉĞƌƐƂŶůŝĐŚĞƌĞƐƵĐŚŵƂŐůŝĐŚ͘ĂnjƵŝƐƚĂůůĞƌĚŝŶŐƐ ĞŝŶĞǀŽƌŚĞƌŝŐĞƚĞůĞĨŽŶŝƐĐŚĞďƐƉƌĂĐŚĞĞƌĨŽƌĚĞƌůŝĐŚ͕͞ƐŽƺƌŐĞƌŵĞŝƐƚĞƌDĂƩŚŝĂƐ^ĐŚĂƌĚƚ͘ ŝŶĞƵƐŶĂŚŵĞŝƐƚĚĂƐŶĞƌŐŝĞĐĞŶƚĞƌ͗ĂƐŝĐŚŝŶĚĞŶZćƵŵůŝĐŚŬĞŝƚĞŶŽŚŶĞŚŝŶŶƵƌŵĂdžŝŵĂůĞŝŶĞWĞƌƐŽŶĂƵĨ- ŚĂůƚĞŶĚĂƌĨ͕ŝƐƚŬĞŝŶĞdĞƌŵŝŶǀĞƌĞŝŶďĂƌƵŶŐŶŽƚǁĞŶĚŝŐ͘&ƺƌĂůůĞĂŶĚĞƌĞŶŝŶƌŝĐŚƚƵŶŐĞŶĚĞƌsĞƌǁĂůƚƵŶŐĞƌĨŽůŐƚ ŽŚŶĞdĞƌŵŝŶŬĞŝŶŝŶůĂƐƐ͘ĞƌĞƐƵĐŚĚĞƌsĞƌǁĂůƚƵŶŐƵŶĚĚĞƐŶĞƌŐŝĞĐĞŶƚĞƌƐŝƐƚĂƵƐƐĐŚůŝĞƘůŝĐŚŵŝƚDƵŶĚͲEĂ- ƐĞŶͲ^ĐŚƵƚnjŐĞƐƚĂƩĞƚ͘ EĂĐŚƐƚĞŚĞŶĚĮŶĚĞŶ^ŝĞĚŝĞZƵĨŶƵŵŵĞƌŶĚĞƌĞŝŶnjĞůŶĞŶďƚĞŝůƵŶŐĞŶnjƵƌdĞƌŵŝŶǀĞƌĞŝŶďĂƌƵŶŐ͘ Bauabteilung:ϳϬϬϮͲϭϬϳϲ Finanzabteilung:ϳϬϬϮͲϭϬϭϮ Meldeamt und Ordnungsamt:ϳϬϬϮͲϭϮϯϰ Sozialamt:ϳϬϬϮͲϭϬϰϱ Standesamt:ϳϬϬϮͲϭϬϰϭ Verbandsgemeindekasse: ϳϬϬϮͲϭϬϱϭ Zentral- und Personalverwaltung:ϳϬϬϮͲϭϬϮϮďnjǁ͘ͲϭϬϯϱ sŝĞůĞŶŐĞůĞŐĞŶŚĞŝƚĞŶŬƂŶŶĞŶ^ŝĞŐĞŶĞƌĞůůƚĞůĞĨŽŶŝƐĐŚŬůćƌĞŶ͕ĞŝŶĞƐƵĐŚǀŽƌKƌƚŝƐƚĚĂŵŝƚŶŝĐŚƚŶƂƟŐ͘ &ƌĂŐĞŶ^ŝĞďĞŝ/ŚƌĞŵŶƌƵĨnjƵƌdĞƌŵŝŶǀĞƌĞŝŶďĂƌƵŶŐĞŝŶĨĂĐŚŶĂĐŚ͘ĞŝŵŶĞƌŐŝĞĐĞŶƚĞƌƐŝŶĚǀŝĞůĞ&ŽƌŵƵůĂƌĞ ĂƵĐŚŽŶůŝŶĞĂƵƐĨƺůůďĂƌ͘hŶƚĞƌǁǁǁ͘ŐĞŵĞŝŶĚĞǁĞƌŬĞͲƌƵĞůnjŚĞŝŵ͘ĚĞĮŶĚĞŶ^ŝĞĂůůĞŶƂƟŐĞŶ/ŶĨŽƐ͘ Gremiensitzungen abgesagt sĞƌǁĂůƚƵŶŐƉƌƺŌĚŝŐŝƚĂůĞ>ƂƐƵŶŐĞŶ ŝĞ'ƌĞŵŝĞŶƐŝƚnjƵŶŐĞŶĨƺƌĞnjĞŵďĞƌǁƵƌĚĞŶĂƵĨŐƌƵŶĚĚĞƐ>ŽĐŬĚŽǁŶƐĂďŐĞƐĂŐƚ͘ŝĞsĞƌǁĂůƚƵŶŐĂƌďĞŝƚĞƚĚĞƌ- njĞŝƚĂŶĞŝŶĞƌ>ƂƐƵŶŐ͕ƵŵĚŝĞZĂƚƐƐŝƚnjƵŶŐĞŶŶĨĂŶŐϮϬϮϭǀŝƌƚƵĞůůĚƵƌĐŚnjƵĨƺŚƌĞŶ͘ƌŝŶŐĞŶĚĞŶŐĞůĞŐĞŶŚĞŝƚĞŶ ǁĞƌĚĞŶƵŶƚĞƌĚĞƐƐĞŶŝŵhŵůĂƵĨǀĞƌĨĂŚƌĞŶďĞƐĐŚůŽƐƐĞŶƵŶĚĚŝĞƌŐĞďŶŝƐƐĞĞŶƚƐƉƌĞĐŚĞŶĚĂƵĨĚĞƌ,ŽŵĞƉĂŐĞ͕ ŝŵ,ĞŝŵĂƚďƌŝĞĨƵŶĚĂƵĨ&ĂĐĞŬďĞŬĂŶŶƚŐĞŐĞďĞŶ͘
Rülzheim - 4 - Ausgabe 51/2020 Für alle Gottesdienste (Christmette, Kinderkrippenfeiern, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag) ist in allen Orten zwingend eine vorherige Anmeldung im zentralen Pfarrbüro in Rülzheim erforderlich. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass Anmeldungen für maximal zwei Gottesdienste angenommen werden, da die Plätze in den Kirchen begrenzt sind. Wir machen darauf aufmerksam, dass die Kinderkrippenfeiern vorrangig für Familien und Kinder reserviert sind.
Rülzheim - 6 - Ausgabe 51/2020 Bereitschaftsdienste Ärztl. Bereitschaftsdienste Samstag, 19. Dezember Römer-Apotheke Jockgrim Ärztlicher Notdienst Buchstraße 1, Tel.: 07271/51 075 Sonntag, 20. Dezember Ortsgemeinden Rülzheim, Leimersheim, Hördt und KuhardtDie ärztlichen Bereitschaftspraxen der Verbandsgemeinde Rülzheim sind Sonnen-Apotheke Herxheim unter der Telefonnummer 116117 erreichbar. Untere Hauptstr. 127 Tel.: 07276/91 97 44 Bei akuten oder lebensbedrohlichen Notfällen muss direkt der Ret- Montag, 21. Dezember tungsdienst unter der Nummer 112 angewählt werden! Ludwig-Apotheke Germersheim Ärztliche Bereitschaftspraxis, An Fronte Karl 2, 76726 Germersheim Ludwigstr. 16, Tel.: 07274/94 780 Die Bereitschaftspraxis in Germersheim ist zu folgenden Öff- Dienstag, 22. Dezember nungszeiten erreichbar: Pfalz-Apotheke Kuhardt Montag 19 Uhr bis Dienstag 7 Uhr Ringstr. 12-16, Tel.: 07272/31 31 Dienstag 19 Uhr bis Mittwoch 7 Uhr Mittwoch, 23. Dezember Mittwoch 14 Uhr bis Donnerstag 7 Uhr Kreuz-Apotheke Rülzheim Donnerstag 19 Uhr bis Freitag 7 Uhr Mittlere Ortsstr. 123, Tel.: 07272/83 52 Freitag 16 Uhr bis Montag 7 Uhr Donnerstag, 24. Dezember Feier- und Brückentag: Vorabend, 18:00 Uhr, bis Folgewerktag, 07:00 Glöckel-Apotheke Neupotz Uhr Hauptstraße 29, Tel.: 07272/70 00 185 Ärztliche Bereitschaftspraxis, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel Freitag, 25. Dezember Die Bereitschaftspraxis in Kandel ist zu folgenden Öffnungszeiten Rats-Apotheke Rheinzabern erreichbar: Hauptstraße 28, Tel.: 07272/93 09 15 Samstag und Sonntag von 9 Uhr - 18 Uhr Zahnärztlicher Notdienst Techn. Bereitschaftsdienste Der Bereitschaftsarzt kann unter der Telefon-Nummer: 07272 /91 96 Gemeindewerke-Elektrizitätsversorgungsunternehmen - 53 erfragt werden. Sprechzeiten: samstags von 09.00 bis 12.00 Uhr; EVU- Rülzheim/ Hördt und sonntags von 11.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung. Gemeindewerke-Fernwärmeversorgung - FW- Rülzheim Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Tel.: 07272/ 70 02-10 11 Augenärztlicher Notdienst nach Dienstschluss: 07272/ 70 02-30 01 oder 0176/ 210 38 666 Täglich 19:00-7:00 Uhr, mittwochs 14:00 Uhr bis donnerstags 7:00 Verbandsgemeindewerke-Abwasserbeseitigung Rülzheim Uhr, freitags 16:00 Uhr bis montags 7:00 Uhr sowie alle Feiertagen (ab Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Tel.: 07272/ 7002-1011 18:00 Uhr des Vortages) und Brückentagen. nach Dienstschluss: Tel.: 07272/ 7002-30 05 oder 0178/86 04 623 Augenklinik Westpfalz Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kai- Stromversorgung der Pfalzwerke Netz AG: serslautern, Zentrale: Tel.: 0631-2030 für Kuhardt und Leimersheim: Netzteam Kandel, Landauer Str. 28, Die Augenklinik in Karlsruhe kann ebenfalls in Anspruch genom- Tel.: 07275 / 95 54 10, bei Störungen im Stromnetz: Tel.: 07272/ 7002- men werden. 3002 Augenklinik Städtisches Klinikum, Moltkestraße 90, Haus L, 76133 Kundencenter@pfalzwerke-netz.de Karlsruhe, Zentrale: Tel.: 0721-974-2010 https://www.pfalzwerke-netz.de/kontakt:php Dienstbereiter Augenarzt außerhalb der Sprechzeiten über Anrufbe- antworter jeder Augenarztpraxis zu erfahren. Wasserversorgung Germersheimer Südgruppe: 24-Stunden-Rufbereitschaft, Tel.-Nr. 07271/ 95 86 - 0 Tierärztlicher Notdienst Bei Vermittlungsproblemen: Notfall-Handy-Nummer: Der Bereitschaftsarzt ist bei dem jeweiligen Tierarzt telefonisch zu 0157/ 80 53 36 65 erfragen. Internet-Homepage: www.wgs-jockgrim.de Gasversorgung Rülzheim Apotheken-Bereitschaftsdienst Thüga Energienetze GmbH: 07272/ 93 10-0 Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 08.30 Uhr beginnt bei Störungen im Erdgasnetz: Tel.: 0800/ 08 37 111 (kostenlos) und am folgenden Tag um 08.30 Uhr endet, auch an Sonn- und Störung Breitbandverkabelung Hördt, Feiertagen Montag-Sonntag, 08:00 - 20:00 Uhr: 030/ 25 777 777. Herausgeber: Verbandsgemeinde Rülzheim Impressum 76761 Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1 Druck: Druckhaus WITTICH KG Verlag: LINUS WITTICH Medien KG Anschrift: 54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT) Verantwortlich amtlicher Teil: Matthias Schardt, Bürgermeister Erscheinungsweise: wöchentlich nichtamtlicher Teil: Kulturgemeinde e.V. Rülzheim, Zustellung: Kostenlose Zustellung an alle Haus- Kulturkreis Leimersheim e.V., halte, Einzelbezug über den Verlag Kulturgemeinde Hördt e.V., Reklamat. Vertrieb: Tel. 06502 9147-800 Kulturkreis Kuhardt; vertrieb@wittich-foehren.de Anzeigen: Melina Franklin, Produktionsleiterin Redaktion: heimatbrief@ruelzheim.de Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeich- nete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
Rülzheim - 7 - Ausgabe 51/2020 36. Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269 Verbandsgemeinde rülzheim Grünstadt 37. Gemeinde Limburgerhof, Burgunder Platz 2, 67117 Limburger- hof 38. Verbandsgemeinde Lingenfeld, Hauptstraße 60, 67360 Lingen- feld Öffentliche Bekanntmachungen 39. Verbandsgemeinde Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshau- sen 40. Verbandsgemeinde Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch 41. Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67485 Satzung der „Kommunale Maikammer Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz 42. Abwasserverband Mayen-Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch 43. Stadt Mayen, Rosengasse 2, 56727 Mayen AöR“ (KKR) vom 20.11 2020“ 44. Zweckverband Zentralkläranlage Mendig, Marktplatz 3, 56743 §1 Mendig Rechtsform, Träger, Name, Sitz, Stammkapital 45. Abwasserzweckverband Mittleres Eckbachtal, Industriestraße 11, 67269 Grünstadt (1) Die „Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz AöR“ ist 46. Abwasserzweckverband Mittleres Glantal, Marktplatz 1, 66869 eine gemeinsame Einrichtung der nachfolgenden Träger Kusel 1. Verbandsgemeinde Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau 47. Abwasserzweckverband Mittleres Pfrimmtal, Wormser Straße 2. Verbandsgemeinde Altenahr, Roßberg 3, 53505 Altenahr 110, 67590 Monsheim 3. Stadt Andernach, Läufstraße 11, 56626 Andernach 48. Abwasserzweckverband Mommenheim, c/o ZAR, Amtgasse 10, 4. Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887 55232 Alzey Bad Bergzabern 49. Verbandsgemeinde Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad 5. Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130 Sobernheim Bad Ems 50. Verbandsgemeinde Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastät- 6. Verbandsgemeinde Bad Hönningen, Markstraße 1, 53557 Bad ten Hönningen 51. Stadt Neustadt, Marktplatz 1, 67434 Neustadt an der Weinstraße 7. Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, Rheingrafenstraße 11, 52. Servicebetrieb Neuwied AöR, Hafenstraße 90, 56564 Neuwied 55583 Bad Kreuznach 53. Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land, Bezirksamtstraße 7, 8. Verbandsgemeinde Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774 67806 Rockenhausen Baumholder 54. Abwasserzweckverband Oberes Nettetal, Kapellenstraße 12, 9. Stadt Bendorf, Untere Rheinau 60, 56170 Bendorf 56651 Niederzissen 10. Verbandsgemeinde Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, 55765 55. Verbandsgemeinde Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puder- Birkenfeld bach 11. Gemeinde Böhl-Iggelheim, Am Schwarzweiher 7, 67459 Böhl- 56. Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6, Iggelheim 66877 Ramstein-Miesenbach 12. Verbandsgemeinde Brohltal, Kapellenstraße 12, 56651 Nieder- 57. Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwald- zissen straße 32-34, 56579 Rengsdorf 13. Verbandsgemeinde Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem 58. Abwasserzweckverband Rhaunen, Zum Idar 21 und 23, 55264 14. Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, Am Rathausplatz Rhaunen 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim 59. Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen, Amtgasse 15. Verbandsgemeinde Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenko- 10, 55232 Alzey ben 60. Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, Bahnhofstaße 44, 56330 16. Verbandsgemeinde Eisenberg, Hauptstraße 86, 67304 Eisen- Kobern-Gondof berg 61. Verbandsgemeinde Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben 17. Stadt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim 62. Verbandsgemeinde Rüdesheim, Nahestraße 63, 55593 Rüdes- 18. Abwasserzweckverband Guldenbachtal, Naheweinstraße 80, heim 55450 Langenlonsheim 63. Abwasserzweckverband Rülzheim/Herxheim, Am Deutschor- 19. Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756 denplatz 1, 76761 Rülzheim Herrstein 64. Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Am Markt 3, 56841 Tra- 20. Abwasserzweckverband Quodbachgruppe, Am Rathaus 6, ben-Trarbachl 76863 Herxheim 65. Verbandsgemeinde Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen 21. Abwasserzweckverband Hayna-Erlenbach, Am Rathaus 6, 66. Abwasserzweckverband Untere Ahr, Grüner Weg 17, 53489 Sin- 76863 Herxheim zig 22. Abwasserzweckverband Rohrbach-Steinweiler, Am Rathaus 6, 67. Abwasserzweckverband Unteres Glantal, Schulstraße 6a, 67742 76863 Herxheim Lauterecken 23. Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 68. Abwasserzweckverband Untere Nahe, Saarlandstraße 364, 56281 Emmelshausen 55411 Bingen 24. Stadt Idar-Oberstein, Georg-Maus-Straße 2, 55743 Idar-Ober- 69. Abwasserzweckverband Unterer Wiesbach, Europastraße 5, stein 55576 Sprendlingen 25. Verbandsgemeinde Jockgrim, Untere Buchstraße 22, 76751 70. Verbandsgemeinde Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727 Jockgrim Mayen 26. Verbandsgemeinde Kaisersesch, Am Römerturn 2, 56759 Kai- 71. Verbandsgemeinde Wallmerod, Gerichtsstraße 1, 56414 Wall- sersesch merod 27. Verbandsgemeinde Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel 72. Verbandsgemeinde Weilerbach, Rummelstraße 15, 67685 Wei- 28. Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn lerbach 29. Zweckverband für Abwasserbeseitigung Klingbachgruppe, An 73. Verbandsgemeinde Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575 44 Nr. 31, 76829 Landau Weißenthurm 30. Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan, Marktplatz 1, 66869 Kusel 74. Verbandsgemeinde Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winn- 31. Stadt Lahnstein, Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein weiler 32. Verbandsgemeinde Lambrecht, Sommerbergstraße 3, 67466 75. Verbandsgemeinde Wöllstein, St. Floriansweg 8, 55599 Gau Lambrecht Bickelheim 33. Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau AöR, Georg-Fried- 76. Verbandsgemeinde Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 rich-Dentzel-Straße 1, 76829 Landau Wörrstadt 34. Verbandsgemeinde Landstuhl, Kaiserstraße 49, 66849 Land- 77. Verbandsgemeinde Zell (Mosel), Corray 1, 56856 Zell (Mosel) stuhl in der Rechtsform einer rechtsfähigen gemeinsamen Anstalt des 35. Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Nahewein- straße 80, 55450 Langenlonsheim öffentlichen Rechts (AöR).
Rülzheim - 8 - Ausgabe 51/2020 (2) Die AöR führt den Namen „Kommunale Klärschlammverwertung log zustimmungsbedürftiger Geschäfte beinhalten kann, sowie der Rheinland-Pfalz AöR“. Sie tritt unter diesem Namen im gesam- Beschlüsse des Verwaltungsrates. ten Geschäfts- und Rechtsverkehr auf. Die Kurzbezeichnung lautet (2) Der Vorstand besteht aus einem Mitglied; für diesen wird ein Stell- „KKR“. vertreter bestellt. Die Bestellung von Vorstand und stellvertretendem (3) Die KKR hat ihren Sitz in Winnweiler. Vorstand erfolgt durch den Verwaltungsrat mit einfacher Mehrheit der (4) Auf das Stammkapital leistet jeder der Träger nach Abs. 1 sowie im vorhandenen Stimmen. Der Vorstand sowie der Stellvertreter werden Falle des Abs. 5 eine Bareinlage für den eigenen Anteil am Stammka- auf eine Amtszeit von 5 Jahren bestellt; eine erneute Bestellung ist pital in Höhe von € 1.000. zulässig. Das Stammkapital der KKR beträgt zum 31.12.2020 € 77.000 (in (3) Der Vorstand vertritt die KKR gerichtlich und außergerichtlich. Fer- Worten: Euro siebenundsiebzigtausend): mit dem Beitritt weiterer Anstaltsträger nach Abs. 5 wird sich das Stammkapital anteilmäßig nerhin kann der Verwaltungsrat dem Vorstand Befreiung des § 181 erhöhen. BGB erteilen. (5) Die KKR kann weitere Anstaltsträger aufnehmen, soweit diese Trä- (4) Der Verwaltungsrat kann die Bestellung zum Vorstand aus wichti- ger der Abwasserbeseitigungspflicht sind. Zum Stichtag 31.12.2018 gem Grund widerrufen. genügt dazu eine einfache Beitrittserklärung, mit der die Annahme der (5) Der Vorstand hat den Verwaltungsrat über alle wichtigen Vorgänge jeweils gültigen Anstaltssatzung erklärt wird. Alle Anstaltsträger erklä- frühzeitig zu unterrichten und ihm auf Anforderung in allen Angelegen- ren mit der Errichtungs- bzw. der Beitrittserklärung und Annahme der heiten Auskunft zu geben. Er hat dem Verwaltungsrat bis zum 30.09. jeweils gültigen Anstaltssatzung abweichend von § 14b Abs. 5 Satz 2 einen Zwischenbericht über die Abwicklung des Vermögens- und KomZG ihre Zustimmung zur Aufnahme der bis zum 31.12.2018 bei- Erfolgsplans schriftlich vorzulegen. Der Vorstand liefert den beteili- tretenden weiteren Anstaltsträger. gungsverwaltenden Einrichtungen der Gewährträger darüber hinaus (6) Der räumliche Wirkungsbereich der Anstalt (Anstaltsgebiet) umfasst alle zu deren Aufgabenstellung notwendigen Wirtschaftsdaten, Unter- die Hoheitsgebiete der Anstaltsträger. lagen und Informationen. Des Weiteren hat der Vorstand den Verwal- (7) Die KKR führt als Dienstsiegel das Wappen des Landes Rheinland- tungsrat zu unterrichten, wenn bei der Ausführung des Erfolgsplanes Pfalz mit der umlaufenden Schrift: „Kommunale Klärschlammverwer- erfolgsgefährdende Mindererträge oder Mehraufwendungen zu erwar- tung Rheinland-Pfalz AöR“. ten sind. Sind darüber hinaus Verluste zu erwarten, die Auswirkungen §2 auf den Haushalt der Trägerkörperschaften haben können, sind neben Gegenstand der KKR (Anstaltszweck) dem Verwaltungsrat auch diese unverzüglich zu unterrichten. (6) Dem Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung, insbeson- (1) Die KKR wird nach der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, dem dere: Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit Rheinland-Pfalz (KomZG), der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz a) die Erwirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwen- und den Bestimmungen dieser Satzung geführt. dungen und Erträge, einschließlich der Abwicklung des Leis- (2) Anstaltszweck ist die gemeinsame Durchführung der Pflicht der tungsaustauschs, ordnungsgemäßen Klärschlammverwertung für die Anstaltsträger, b) die Aufstellung des Wirtschaftsplanes einschließlich der Anlagen insbesondere die Übernahme von Klärschlämmen für die thermi- gemäß § 33 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung, des sche Verwertung sowie die landwirtschaftliche Verwertung von Klär- Jahresabschlusses und des Lageberichtes, schlamm; die „Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz c) der Abschluss von Verträgen, deren Wert 100.000 € nicht über- AöR“ übernimmt diese Aufgabe mit Wirkung vom 01.01.2018. steigt, (3) Die KKR ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die die kurzfristige Stundung von Forderungen bis zu 30.000 € und ihrem Zweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind und durch die bis zu 10.000 € über ein Jahr hinaus, den Erlass von Forderungen der Anstaltszweck gefördert wird. bis zu 15.000 €. (4) Die KKR kann sich - im Rahmen ihres Zwecks und der gesetz- lichen Vorschriften - anderer Unternehmen bedienen sowie sich an §6 ähnlichen oder anderen Unternehmen beteiligen, solche gründen oder erwerben. Verwaltungsrat (5) Die KKR wird ermächtigt, zur Erfüllung des Anstaltszwecks und der (1) Der Verwaltungsrat besteht vorbehaltlich Abs. 4 aus jeweils einem gesetzlichen Vorschriften mit den Anstaltsträgern und anderen Kom- Vertreter für jeden der Träger. Für die Mitglieder des Verwaltungsrates munen zusammenzuarbeiten. können Stellvertreter bestellt werden. (6) Die Anstaltsträger verpflichten sich, der KKR die ihnen entstehen- (2) Das Stimmrecht eines Anstaltsträgers im Verwaltungsrat richtet den Aufwendungen in dem Umfang zu erstatten, in dem die KKR für sich nach der Höhe seiner Stammeinlage. Je volle € 1.000 Beteili- die Anstaltsträger tätig wird. gung am Stammkapital gewähren eine Stimme. Die Stimmen eines Anstaltsträgers im Verwaltungsrat können gemäß §§ 14b Abs. 3, 8 §3 Abs. 2 KomZG nur einheitlich abgegeben werden. Kompetenzen der KKR (3) Die Anstaltsträger können ihrem Vertreter im Verwaltungsrat Richt- (1) Lieferungen und Leistungen zwischen den Anstaltsträgern der KKR linien oder Weisungen erteilen. Für die Vertretung der kommunalen sowie der KKR sind unter sinngemäßer Anwendung der Kalkulations- Gebietskörperschaften im Verwaltungsrat gilt im Übrigen sinngemäß vorschriften des Kommunalabgabengesetzes angemessen zu vergü- § 88 Abs. 1 Satz 1 bis 5, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 der Gemeindeord- ten. Hierüber sind entsprechende Regelungen zu treffen. nung; die ständige Beauftragung eines Bediensteten in sinngemäßer (2) Die KKR ist berechtigt, namens und im Auftrag solcher Anstalts- Anwendung des § 88 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung bedarf der träger der KKR, die Träger der Pflichtaufgabe der Abwasserbeseiti- Zustimmung der Vertretung. gung sind und unmittelbare Rechtsbeziehungen zu den Benutzern (4) Soweit eine Person aufgrund des von ihr ausgeübten Amtes ein ihrer Abwasseranlagen haben, als mittelbarer Maßnahmenträger eine gemeinsame Antragstellung für Zuwendungen nach den Fördermittel- durch mehr als ein Träger zu bestimmendes geborenes Mitglied des richtlinien Wasserwirtschaft vorzunehmen. Verwaltungsrates ist, hat es den Sitz im Verwaltungsrat der KKR für sämtliche dieser Anstaltsträger auszuüben. Die Gesamtzahl der Mit- §4 glieder des Verwaltungsrates verringert sich insoweit entsprechend, Organe ohne dass eine Nachnominierung erfolgt. Die Stimmrechte der einzel- (1) Organe der KKR sind: nen Anstaltsträger nach Abs. 2 bleiben insoweit unberührt. (5) Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrates endet grundsätz- a) der Vorstand (§ 5), lich mit der Amtsperiode des das jeweilige Mitglied bestimmenden b) der Verwaltungsrat (§§ 6-8). Organs (entsendendes Organ). Sofern die Mitgliedschaft im Verwal- (2) Die Mitglieder aller Organe der KKR sind zur Verschwiegenheit tungsrat aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an die Zuständigkeit zu über alle vertraulichen Angelegenheiten sowie über Geschäfts- und dem entsendenden Organ oder einem Gremium gebunden ist, endet Betriebsgeheimnisse der KKR verpflichtet. Die Pflicht besteht für die die Mitgliedschaft, mit dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem ent- Mitglieder auch nach ihrem Ausscheiden aus der KKR fort. Sie gilt sendenden Organ bzw. dem Ende der Mitgliedschaft in dem anderen nicht gegenüber den Organen der Träger der KKR. (3) Die Befangenheitsvorschriften des § 22 GemO und der §§ 20, 21 Gremium. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Landes- (6) Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte für die Dauer von jeweils verwaltungs-verfahrensgesetz (LVwVfG) gelten entsprechend. fünf Jahren einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsit- zenden. Als Vorsitzender des Verwaltungsrates wählbar sind nur sol- §5 che Mitglieder des Verwaltungsrates, die gesetzliche Vertreter eines Vorstand der beteiligten Träger sind, vgl. § 14 b Abs. 2 Nr. 6 KomZG. Einzel- (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der KKR in eigener Verantwor- heiten sind in der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat geregelt. tung nach Maßgabe der Gesetze, der vorliegenden Satzung, der auf (7) Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung, die auch eine Grundlage dieser Satzung durch den Verwaltungsrat etwaig erlas- angemessene Entschädigung der Verwaltungsratsmitglieder für die senen Geschäftsordnung für den Vorstand, die auch einen Kata- Teilnahme an den Sitzungen festsetzt.
Rülzheim - 9 - Ausgabe 51/2020 §7 werden. Bei fernmündlichen Erklärungen hat der Vorstand darüber ein Protokoll zu verfassen. Aufgaben des Verwaltungsrates (8) Alle Beschlüsse des Verwaltungsrates werden in offener Abstim- (1) Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vor- mung und - mit Ausnahme der Wahl des Vorstands nach § 5 Abs. 2 stands. Er beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten der - mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimm- KKR, soweit nicht gesetzliche Vorschriften etwas Anderes bestimmen. enthaltungen werden nicht gewertet. Bei Stimmengleichheit gilt der (2) Der Verwaltungsrat entscheidet insbesondere über Antrag als abgelehnt. a) Änderungen der Satzung der KKR, (9) Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen. b) Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beteiligung der KKR Die Niederschrift ist von der/dem Vorsitzenden, im Verhinderungsfall an anderen Unternehmen, von seinem/ihrem Stellvertreter des Verwaltungsrats und dem Proto- c) die Bestellung und Abberufung des Vorstands, kollführer zu unterzeichnen und dem Verwaltungsrat in der nächsten d) den vom Vorstand aufgestellten Wirtschafts- und Finanzplan und Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Jedes Verwaltungsratsmitglied hierzu eventuell notwendige Änderungen, erhält eine Abschrift der Niederschrift. e) die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und informiert (10) Der Vorstand nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil, die Anstaltsträger, sofern der Verwaltungsrat keine gegenteiligen Beschlüsse fasst. f) die Ergebnisverwendung und informiert die Anstaltsträger, §9 g) die Bestellung des Abschlussprüfers, Verpflichtungserklärungen h) die Entlastung des Vorstandes, (1) Verpflichtende Erklärungen der KKR bedürfen der Schriftform. Die i) den Erlass und die Änderung seiner Geschäftsordnung, Unterzeichnung erfolgt unter dem Namen „Kommunale Klärschlamm- j) den Erlass und die Änderung einer Geschäftsordnung für den verwertung RLP AöR“ durch die jeweiligen Vertretungsberechtigten. Vorstand, (2) Der Vorstand unterzeichnet ohne Beifügung eines Vertretungszu- k) die langfristigen Planungen, satzes, der/die Stellvertreter/in mit dem Zusatz „In Vertretung“, andere (3) Entscheidungen des Verwaltungsrates über Vertretungsberechtigte mit dem Zusatz „Im Auftrag“. Erklärungen des Verwaltungsrats werden von der/dem Vorsitzenden oder im Verhin- a) die Veränderung der Aufgabe der KKR, derungsfall von seinem/ihrem Stellvertreter unter der Bezeichnung b) die Veränderung der Trägerschaft ab dem 1.1.2019 „Verwaltungsrat Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR“ c) die Veränderung des Stammkapitals ab dem 1.1.2019 abgegeben. d) die Verschmelzung sowie Auflösung der KKR bedürfen der Zustimmung aller Anstaltsträger. § 10 (4) Der Vorstand bedarf der vorherigen Zustimmung des Verwaltungs- Betriebsführung rats zu Zwischen den Anstaltsträgern besteht Einvernehmen, dass die a) Auftragsvergaben und sonstigen Geschäften, sofern im Einzelfall Betriebsführung innerhalb der KKR auf Grundlage eines gesondert eine Wertgrenze von € 100.000,00 überschritten wird, zu schließenden Betriebsführungsvertrages durch die Verbandsge- b) dem Erwerb, der Veräußerung oder der Belastung von Grund- meinde Winnweiler (Verbandsgemeindewerke) erfolgt. stücken und Rechten an Grundstücken, sofern im Einzelfall eine § 11 Wertgrenze von € 5.000,00 überschritten wird, Wirtschaftsführung, Rechnungswesen, c) erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen gemäß § 5 Abs. 5 sowie Mehrausgaben im Sinne des § 33 i.V.m. § 17 Abs. 5 Vermögensverwaltung und Prüfung EigAnVO, sofern diese im Einzelfall einen Betrag von € 5.000,00 (1) Die KKR ist unter Beachtung ihrer Aufgaben sparsam und wirt- überschreiten. schaftlich zu führen. Es gelten die Vorschriften des § 86b Abs. 5, § 90 (5) Falls der Verwaltungsrat nicht rechtzeitig einberufen werden kann Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 4, § 93 Abs. 1 und § 94 GemO und ergänzend und sonst Nachteile für die KKR entstehen können, trifft bei Dringlich- die Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung des Lan- keit der Vorstand im Einvernehmen mit der/dem Vorsitzenden des Ver- des Rheinland-Pfalz in ihrer jeweils gültigen Fassung. waltungsrats die notwendigen Maßnahmen. Über diese Maßnahmen (2) Die Anordnung und Ausführung finanzwirksamer Vorgänge sind hat der Vorstand den Verwaltungsrat unverzüglich zu unterrichten. personell und organisatorisch zu trennen. (6) Der/Die Vorsitzende des Verwaltungsrates vertritt die KKR gericht- (3) Dem Landesrechnungshof ist das überörtliche Prüfungsrecht nach lich und außergerichtlich gegenüber dem Vorstand und seinen Mit- § 110 Abs. 5 Satz 2 GemO eingeräumt. gliedern. § 12 (7) Den Gremien der Anstaltsträger ist auf Verlangen über alle Angele- genheiten der KKR Auskunft zu erteilen. Jahresabschluss (1) Der Vorstand hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die §8 Erfolgsübersicht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirt- Einberufung und Beschlussfassung schaftsjahres aufzustellen und nach Durchführung der Abschluss- (1) Der Verwaltungsrat tritt auf schriftliche oder elektronische Einladung prüfung dem Verwaltungsrat zur Feststellung vorzulegen. Der des Vorsitzenden des Verwaltungsrates zusammen. Die Einladung Jahresabschluss und der Lagebericht sind vom Vorstand unter Angabe muss Tageszeit, Ort und die Tagesordnung angeben. Die Sitzungen des Datums zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht, sind nichtöffentlich, es sei denn der Verwaltungsrat beschließt die die Erfolgsberichte und der Bericht über die Abschlussprüfung sind öffentliche Sitzung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Gemein- den Trägerkörperschaften der Anstalt zuzuleiten. deordnung entsprechend. (2) Für die Aufstellung, Feststellung und Prüfung des Jahresabschlus- (2) Der Verwaltungsrat ist bei Bedarf, jährlich jedoch mindestens ses und des Lageberichts gelten die Vorschriften der Eigenbetriebs- zweimal einzuberufen. Er muss außerdem einberufen werden, wenn und Anstaltsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Bei der Prüfung mindestens ein Viertel der Mitglieder des Verwaltungsrates dies unter des Jahresabschlusses ist § 53 HGrG entsprechend zu beachten. Angabe des Beratungsgegenstandes beantragen. § 13 (3) Sitzungen des Verwaltungsrats werden von der/dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats, im Verhinderungsfall von seinem/ihrem Stellver- Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsplan treter geleitet. (1) Das Wirtschaftsjahr der KKR ist das Kalenderjahr. Soweit die KKR (4) Der Verwaltungsrat entscheidet in der Regel durch Beschlüsse im Lauf eines Kalenderjahres entsteht, ist das Entstehungsjahr ein in den Sitzungen. Er ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder Rumpfgeschäftsjahr. ordnungsgemäß geladen sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder (2) Der Vorstand stellt in Anwendung der Eigenbetriebs- und Anstalts- anwesend sind, darunter der/die Vorsitzende oder im Falle seiner Ver- verordnung des Landes Rheinland-Pfalz vor Beginn des Wirtschafts- hinderung sein/e Stellvertreter/in. jahres einen Wirtschaftsplan auf. Dem Wirtschaftsplan ist eine (5) Wird der Verwaltungsrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Der Wirtschaftsplan denselben Gegenstand einberufen, so ist er ohne Rücksicht auf die umfasst den Vermögens- und Erfolgsplan. Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Bei der zweiten Ladung muss auf die Folge ausdrücklich hingewiesen werden. § 14 (6) Der Verwaltungsrat kann auch unter Verzicht auf die Förmlichkeiten Bekanntmachungen der Einberufung zu einer Sitzung zusammentreten, sofern alle Mitglie- (1) Die Bekanntmachungen der KKR erfolgen in den Bekanntma- der damit einverstanden sind. chungsorganen der Trägerkörperschaften. § 14a Abs. 4 und § 14b (7) Sofern kein Verwaltungsratsmitglied widerspricht, können nach Abs. 5 KomZG gelten entsprechend. Dies gilt auch für die Feststellung Ermessen des/der Vorsitzenden Beschlüsse in eiligen oder einfachen des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Der Jahresabschluss Angelegenheiten auch durch Einholen der Erklärungen in schriftlicher und der Lagebericht sind an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. oder elektronischer Form, fernmündlicher Form oder per Fax gefasst In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
Rülzheim - 10 - Ausgabe 51/2020 (2) Die vorstehende Satzung für die „Kommunale Klärschlammverwer- 25. Gez. Karl Dieter Wünstel, Bürgermeister Verbandsgemeinde tung RLP AöR“ wird im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht. Jockgrim (3) Alle nach § 92 Abs. 1 GemO der Anzeigepflicht der KKR gegen- 26. Gez. Albert Jung, Bürgermeister Verbandsgemeinde Kaiser- über der Aufsichtsbehörde anstehenden Entscheidungen, insbeson- sesch dere Änderungen der Satzung (z.B. des Satzungszwecks) sind vor 27. Gez. Volker Poß, Bürgermeister Verbandsgemeinde Kandel der Beschlussfassung den zuständigen Organen der einzelnen Träger 28. Gez. Thomas Jung, Bürgermeister Verbandsgemeinde Kirner so rechtzeitig anzuzeigen, dass diese oder die hinter ihnen stehen- Land den Kommunen ihrer Anzeigepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde nach § 92 Abs. 1 GemO fristgerecht nachkommen können. 29. Gez. Torsten Blank, Verbandsvorsteher Abwasserzweckverband (4) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- Klingbachgruppe und Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen 30. Gez. Roger Schmitt, 1. Beigeordneter Verbandsgemeinde dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Verkündung nicht Kusel-Altenglan mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass 31. Gez. Peter Labonte, Oberbürgermeister Stadt Lahnstein a) die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh- 32. Gez. Manfred Kirr, Bürgermeister Verbandsgemeinde Lamb- migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung recht verletzt worden sind, oder 33. Gez. Bernhard Eck, Vorstandsvorsitzender Entsorgungs- und b) vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss Wirtschaftsbetrieb Landau beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder 34. Gez. Dr. Peter Degenhardt, Bürgermeister Verbandsgemeinde Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Landstuhl Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen 35. Gez. Michael Cyfka, Bürgermeister Verbandsgemeinde Langen- soll, schriftlich geltend gemacht hat. lonsheim-Stromberg Die Verletzung solcher Verfahrens- und Formvorschriften kann gegen- 36. Gez. Frank Rüttger, Bürgermeister Verbandsgemeinde Leinin- über den Trägern der KKR schriftlich geltend gemacht werden. gerland 37. Gez. Andreas Poignée, Bürgermeister Gemeinde Limburgerhof § 15 38. Gez. Frank Leibeck, Bürgermeister Verbandsgemeinde Lingen- Anstaltslast, Gewährträgerhaftung, Auflösung feld (1) Die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung richten sich nach 39. Gez. Mike Weiland, Bürgermeister Verbandsgemeinde Loreley dem Verhältnis der von jedem Träger der KKR geleisteten Einlage auf 40. Gez. Maximilian Mumm, Bürgermeister Verbandsgemeinde das Stammkapital. Nach den entsprechenden Beteiligungsquoten ist Maifeld ein Ausgleich zwischen den Trägern vorzunehmen. 41. Gez. Gabriele Flach, Bürgermeisterin Verbandsgemeinde Mai- (2) Die Anstaltsträger entscheiden über die Auflösung der KKR. Im kammer Fall ihrer Auflösung fällt das Vermögen der KKR im Wege der Gesamt- 42. Gez. Maximilian Mumm, Verbandsvorsteher Abwasserverband rechtsnachfolge an die Anstaltsträger im Verhältnis ihrer Stammeinla- Mayen-Maifeld gen zurück. 43. Gez. Dirk Meid, Oberbürgermeister Stadt Mayen § 16 44. Gez. Jörg Lempertz, Vorstandsvorsteher Zweckverband Zentral- Inkrafttreten kläranlage Mendig Die Satzung tritt am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntma- 45. Gez. Michael Reith, Verbandsvorsteher Abwasserzweckverband chung in Kraft. Mittleres Eckbachtal 46. Gez. Roger Schmitt, Verbandsvorsteher Abwasserzweckver- 20.11.2020 band Mittleres Glantal 1. Gez. Guido Nisius, Bürgermeister Verbandsgemeinde Adenau 47. Gez. Axel Haas, Verbandsvorsteher Abwasserzweckverband 2. Gez. Cornelia Weigand, Bürgermeisterin Verbandsgemeinde Mittleres Pfrimmtal Altenahr 48. Gez. Klaus Penzer, Verbandsvorsteher Abwasserzweckverband 3. Gez. Daniel Roters, Stellv. Werkleiter Abwasswerk Andernach Mommenheim 4. Gez. Hermann Bohrer, Bürgermeister Verbandsgemeinde Bad 49. Gez. Dietmar Kron, 1. Beigeordneter Verbandsgemeinde Nahe- Bergzabern Glan 5. Gez. Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister Verbandsgemeinde Bad 50. Gez. Jens Güllering, Bürgermeister Verbandsgemeinde Nastät- Ems-Nassau ten 6. Gez. Reiner Schmitz, Beauftragter Verbandsgemeinde Bad 51. Gez. Marc Weigel, Oberbürgermeister Stadt Neustadt Hönningen 52. Gez. Stefan Herschbach und Klaus Gerhardt, Vorstand und 7. Gez. Marc Ullrich, Bürgermeister Verbandsgemeinde Bad Geschäftsfeldleiter Servicebetrieb Neuwied ÄöR Kreuznach 53. Gez. Michael Cullmann, Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land 8. Gez. Rouven Hebel, 1. Beigeordneter Verbandsgemeinde 54. Gez. Johannes Bell, Verbandsvorsteher Abwasserzweckverband Baumholder Oberes Nettetal 9. Gez. Michael Kessler, Bürgermeister Stadt Bendorf 55. Gez. Volker Mendel, Bürgermeister Verbandsgemeinde Puder- 10. Gez. Dr. Bernhard Alscher, Bürgermeister Verbandsgemeinde bach Birkenfeld 56. Gez. Ralf Hechler, Bürgermeister Verbandsgemeinde Ramstein- 11. Gez. Peter Christ, Bürgermeister Gemeinde Böhl-Iggelheim Miesenbach 12. Gez. Johannes Bell, Bürgermeister Verbandsgemeinde Brohltal 57. Gez. Hans-Werner Breithausen, Bürgermeister Verbandsge- 13. Gez. Wolfgang Lambertz, Bürgermeister Verbandsgemeinde meinde Rengsdorf-Waldbreitbach Cochem 58. Gez. Uwe Weber, Verbandsvorsteher Zweckverband Abwasser- 14. Gez. Stefan Veth, Bürgermeister Verbandsgemeinde Dannstadt- verband Rhaunen Schauernheim 59. Gez. Maximilian Abstein, Verbandsvorsteher Zweckverband 15. Gez. Eberhard Frankmann, 1. Beigeordneter Verbandsgemein- Abwasserentsorgung Rheinhessen de Edenkoben 60. Gez. Bruno Seibeld, Bürgermeister Verbandsgemeinde Rhein- 16. Gez. Bernd Frey, Bürgermeister Verbandsgemeinde Eisenberg Mosel 17. Gez. Marcus Schaile, Bürgermeister Stadt Germersheim 61. Gez. Wolfgang Denzer, Bürgermeister Verbandsgemeinde 18. Gez. Michael Cyfka, Verbandsvorsteher Abwasserzweckverband Rodalben Guldenbachtal 62. Gez. Heinz-Martin Schwerbel, Erster Beigeordneter Verbands- 19. Gez. Uwe Weber, Bürgermeister Verbandsgemeinde Herrstein- gemeinde Rüdesheim Rhaunen 63. Gez. Matthias Schardt, Verbandsvorsteher Abwasserzweckver- 20. Gez. Hedi Braun, Verbandsvorsteherin Abwasserzweckverband band Rülzheim/Herxheim Quodbachgruppe 64. Gez. Marcus Heintel, Bürgermeister Verbandsgemeinde Traben- 21. Gez. Hedi Braun, Verbandsvorsteherin Abwasserzweckverband Trarbach Hayna-Erlenbach 65. Gez. Alfred Steimers, Bürgermeister Verbandsgemeinde Ulmen 22. Gez. Hedi Braun, Verbandsvorsteherin Abwasserzweckverband 66. Gez. Andreas Geron, Verbandsvorsteher Abwasserzweckver- Rohrbach-Steinweiler band Untere Ahr 23. Gez. Peter Unkel, Bürgermeister Verbandsgemeinde Hunsrück- 67. Gez. Andreas Müller, Verbandsvorsteher Abwasserzweckver- Mittelrhein band Unteres Glantal 24. Gez. Friedrich Marx, Bürgermeister Stadt Idar-Oberstein
Rülzheim - 11 - Ausgabe 51/2020 68. Gez. Karl Thorn, Verbandsvorsteher Abwasserzweckverband Untere Nahe amtliche mitteilungen 69. Gez. Manfred Scherer, Verbandsvorsteher Abwasserzweckver- band Unterer Wiesbach 70. Gez. Alfred Schomisch, Bürgermeister Verbandsgemeinde Bürgersprechstunde des Bürgermeisters Vordereifel 71. Gez. Klaus Lütkefedder, Bürgermeister Verbandsgemeinde Bürgersprechstunde Wallmerod Bürgermeister Matthias Schardt 72. Gez. Anja Pfeiffer, Bürgermeister Verbandsgemeinde Weiler- Aktuell finden keine Bürgersprechstun- bach den von Herrn Bürgermeister Schardt 73. Gez. Thomas Przybylla, Bürgermeister Verbandsgemeinde statt. Weißenthurm Sie erreichen das Büro von Herrn 74. Gez. Rudolf Jacob, Bürgermeister Verbandsgemeinde Winn- Schardt unter Tel. 7002 1021. weiler Per Email ist der Bürgermeister erreich- 75. Gez. Gerd Rocker, Bürgermeister Verbandsgemeinde Wöllstein bar unter m.schardt@ruelzheim.de. 76. Gez. Markus Conrad, Bürgermeister Verbandsgemeinde Wörr- stadt 77. Gez. Karl-Heinz Simon, Bürgermeister Verbandsgemeinde Zell (Mosel) Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird auf die Sprechzeiten beim Schiedsamt Rechtsfolgen dieser Bestimmung hingewiesen, wonach Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Der vom Amtsgericht Ger- Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntma- mersheim für den Verbandsge- chung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt meindebezirk Rülzheim nicht, wenn bestellte Schiedsmann Theo 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geiger, hält seine Sprechstun- Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der den nach Vereinbarung ab. Der Schieds- Satzung verletzt worden sind, oder mann ist für außergerichtliche 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde Streitbeilegungen zuständig. In Schlich- den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Ver- tungsverhandlungen wird relativ kosten- fahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindever- günstig der Rechtsfrieden wieder hergestellt. waltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung Der Schiedsmann ist telefonisch unter 69 89 begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. erreichbar. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. mitteilungen der Verwaltung Die Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Lei- Änderung bei Übermittlungssperren mersheim sucht zum nächstmöglichen Zeit- für Alters- und Ehejubiläen punkt zwei Neue Software erlaubt keine Trennung bei Sperren Wichtige Änderung für die Übermittlungssperre bezüglich Alters- und Erzieher (m/w/d) Ehejubiläen im Amtsblatt „Heimatbrief“: Aufgrund einer Softwareum- Es handelt sich um zwei Teilzeitstellen mit einem stellung gilt eine Übermittlungssperre künftig sowohl für Alters- als Umfang von jeweils19,50 Stunden wöchentlich. auch für Ehejubiläen. Zuvor war es möglich, eine Sperre nur für eines Die Besetzung der Stellen erfolgt im Rahmen der beiden Jubiläen zu beantragen. einer Elternzeitvertretung befristet für die Dauer Für Sie bedeutet das, dass Sie künftig bei einem Antrag auf Übermitt- von zwei Jahren. lungssperre, um nicht im „Heimatbrief“ erwähnt zu werden, nicht mehr zwischen Alters- und Ehejubiläum unterscheiden können. Eine Sperre Wir erwarten: gilt dann für beide Fälle. Die Softwareumstellung wurde vorgenom- • einen Abschluss als staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d), men, um den Anforderungen des Bundesmeldegesetzes zu entspre- • Freude im Umgang mit Kindern und Berücksichtigung der viel- chen, das eine solche Trennung gemäß §50 Ab. 2 und 5 nicht vorsieht. fältigen Bedürfnisse der Kinder, Die Aufhebung der Trennung bei der Übermittlungssperre gilt auch • verantwortungsbewusste und teamorientierte Arbeitsweise, rückwirkend: Sollten Sie in der Vergangenheit bereits eine solche Sperre für Alters- oder Ehejubiläen beantragt haben, gilt diese nun • Engagement und Freude an der Weiterentwicklung der päda- für beide Fälle. gogischen Bei Fragen zu Übermittelungssperren steht Ihnen das Einwohnermel- • Qualität in der Einrichtung, deamt persönlich oder unter 07272 7002-1234 gerne zur Verfügung. • vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Team, den Eltern und dem Träger. Wir bieten: • ein engagiertes und aufgeschlossenes Team sowie fachpäd- agogische • Betreuung, • die Möglichkeit zur Mitgestaltung des pädagogischen Konzep- tes, leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVöD, • die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schicken Sie bitte Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 15.01.2021 an: Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Per- Unsere Homepage mit sonalabteilung, Frau Myriam Serr, Am Deutschordensplatz 1, 76761 Rülzheim oder auch per E-Mail an: allen aktuellen Themen bewerbung@ruelzheim.de Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei entsprechender rund um die Verwaltung Eignung bevorzugt berücksichtigt. finden Sie unter: Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurück- gesandt werden; reichen Sie daher keine Originale ein. www.ruelzheim.de
Rülzheim - 12 - Ausgabe 51/2020 $ Bekanntgabe der Verbands- u. Gemeindewerke Rülzheim Für die Viehhaltung sind bei der Bemessung der Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung je Großvieheinheit und Jahr auf Antrag 12 m³ abzusetzen. Maßgebend ist das am 31. Dezember des Jahres 2020 gehaltene Vieh. Die Betreffenden Hauseigentümer sollten den nachfolgenden Antrag, bis zu dem genannten Ausschlusstermin, ausgefüllt bei den Verbands- u. Gemeindewerken, Dienstgebäude Mittlere Ortsstraße 106, Energiecenter, abgegeben werden, damit die Wassermengen bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren berücksichtigt werden können. Abgabe bis spätestens 08. Januar 2021 (Ausschlussfrist) _________________________ _______________________________ (Name) (Ort) An das _______________________________ EnergieCenter (Straße, Nr.) - Abt. 6 - Mittlere Ortsstraße 106 _______________________________ 76761 Rülzheim (Kunden-Nummer) gem. letzter Jahresabrechnung Schmutzwassergebühren 2020 Antrag auf Abzug von Frischwasser bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren gem. Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung, §20 Absatz 4, vom 21. Januar 1997. Zur Berücksichtigung nicht eingeleiteter Wassermengen werden nach Absatz 5 für jeden Gebührenschuldner ohne besonderen Nachweis und Antrag 10 Prozent der Wassermenge nach Absatz 2 abgesetzt, maximal 30 m³ jährlich. Dies gilt nicht in den Fällen des Absatzes 4 Satz 1, es sei denn, die nicht zugeführte Wassermenge nach Absatz 4 liegt unter 10 Prozent der Wassermenge nach Absatz 2. Hiermit stelle ich einen Antrag auf Abzug von Wassermengen bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren. Stichtag: 31. Dezember 2020 Viehaltung ____ Pferde á 12,00 m³ = ______ m³ ____ Rinder bei gemischtem Bestand á 7,92 m³ = ______ m³ ____ Rinder bei reinem Milchviehbestand á 12,00 m³ = ______ m³ ____ Schweine bei gemischtem Bestand á 1,92 m³ = ______ m³ ____ Schweine bei reinem Zuchtschweinebestand á 3,96 m³ = ______ m³ ____ Schafe bei ganzjähriger Bedarfsdeckung aus der á 0,60 m³ = ______ m³ öffentlichen Wasserversorgung _________ Gesamtabzug: m³ (Hinweis: Absetzungen entfallen, soweit dabei für den Gebührenschuldner 35 m³ je Haushaltsangehörigen und Jahr unterschritten werden.) Ich versichere, dass diese Angaben den Tatsachen entsprechen. In unserem Haus leben am 31. Dezember 2020 ____ Personen. ______________________________________ ______________________________________ (Ort, Datum) (Unterschrift) $
Rülzheim - 13 - Ausgabe 51/2020 Geschenkideen zu Weihnachten und sonstigen Gelegenheiten Südpfalztourismus VG Rülzheim-Dubbeglas 3,50 € Ortschronik Rülzheim 15,00 € Ortsfahnen Rülzheim und Leimersheim 61,54 € Ortsfahne Hördt 55,00 € Buch „Immer ist es die Legende vom Dieterskirchel“ 17,80 € Verdrängt, verloren, vergessen v. Karl Geeck 15,00 € Die Sprache von Rülzheim 29,80 € Verkauf während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde Rülzheim Ortschronik Kuhardt (2 Teile) 40,00 € Verkauf erfolgt direkt durch den Ortsbürgermeister, Kontaktaufnahme per Mail c.schwab@kuhardt.de oder Handy 0173/ 5433469 Ortschronik Leimersheim 30,00 € Schmuggler Buch Leimersheim 12,00 € Ausstellungskatalog „Bilder vom Gestern“- Leimersheim 14,50 € „NY AME ADOM ME HO YE über Sr. M. Miguela Keller 14,00 € Die Ehrenbürger im Landkreis Germersheim 19,90 € Verkauf während der Öffnungszeiten in der Bücherei St. Gertrud Leimersheim wenig plaudern. Nach einer Viertelstunde sollte der Angerufene dann Die Polizei bittet um Mithilfe seinerseits den nächsten in der Kette anrufen. Sollte es einem der Teil- Rülzheim - Versuchte Räuberische Erpressung mit nehmer nicht gut gehen und er Hilfe benötigen oder sich nicht melden, Waffe wird der Telefonkapitän informiert, der dann entsprechend jemanden Ein 48-jähriger Mann wurde am Sonntag gegen 00:45 informiert, der vor Ort nach dem rechten sehen kann. Ist das nicht Uhr durch zwei männliche Täter in der Lindenstraße in möglich, werden Feuerwehr oder Polizei informiert. Wer für mehrere Rülzheim überfallen. Die beiden maskierten Täter stopp- Tage nicht erreichbar ist - etwa wegen Urlaub oder Reha - muss dies ten den Geschädigten und forderten ihn auf Geld aus- dem Telefonkapitän vorab mitteilen, so dass kein falscher Alarm aus- zuhändigen. Da der 48-Jährige kein Geld mit sich führte, schlugen gelöst wird. Die Telefonketten sind eine Kooperation des „Familien- und traten die Täter auf den Geschädigten ein. Im weiteren Verlauf büros der Lebenshilfe Germersheim“, der Seniorenbeauftragten, dem zog einer der beiden bisher unbekannten Täter eine Schusswaffe und Behindertenbeauftragten Fritz Knutas und Bürgermeister Matthias bedrohte den Geschädigten hiermit. Als der Geschädigte laut um Hilfe Schardt. rief, ließen die Täter von ihm ab und flüchteten fußläufig in Richtung Sicherheit und soziale Kontakte verbinden Ortsmitte. Der Geschädigte blieb unverletzt. Eine im Anschluss durch- „In Corona-Zeiten fehlen unseren älteren Mitbürgern soziale Kontakte. geführte Fahndung verlief negativ. Die beiden Täter werden wie folgt Inzwischen wissen wir aufgrund der Rückmeldungen aus Pflegeein- beschrieben: beide männlich, beide ca. 18-25 Jahre alt, sportliche richtungen, aber auch aus der Forschung, dass das fatale Auswirkun- Statur, beide komplett schwarz gekleidet mit Sturmhauben und Jog- gen auf die geistige Gesundheit der Menschen hat. Die Telefonkette ist ginghosen (ohne Schriftzüge). Einer der beiden Täter war ca. 1,85 m eine gute Möglichkeit, Gesprächskontakt und frühzeitige Erkennung groß und der Andere zwischen 1,70 m - 1,75 m groß. Zeugen, die von Hilfsbedürftigkeit miteinander zu verbinden“, so Bürgermeister Hinweise zur Tat oder zu den Tätern geben können, werden gebeten, Matthias Schardt. Fritz Knutas hält die Telefonketten ebenfalls für eine sich unter Tel: 07274 9580 oder per Mail unter pigermersheim@polizei. sinnvolle Sache: „Ich begrüße diese Initiative, denn sie ist ein weiterer rlp.de zu melden. Baustein in unserer Arbeit für ältere Mitmenschen. Sie steht aber auch Menschen mit Behinderung offen, die aufgrund einer Mobilitätsein- Aufeinander aufpassen „Telefonketten für schränkung oder Vorerkrankungen ihre sozialen Kontakte ebenfalls reduzieren müssen. Für sie alle müssen wir als Gesellschaft solida- Senioren“ in der Verbandsgemeinde risch sein - denn auch wir werden älter und freuen uns, wenn dann In Zeiten von Kontaktbeschränkungen gehen gerade älteren Mitbür- jemand für uns da ist“, so der Behindertenbeauftragte. gerinnen und Mitbürger soziale Kontakte verloren: Da sie zur Risiko- Anmeldung bei den Seniorenbeauftragten der Ortsgemeinden oder gruppe gehören, fallen viele Aktivitäten, wie Seniorenstammtische, beim Behindertenbeauftragten Fritz Knutas sowie beim „Familienbüro ebenso aus wie der tägliche Einkauf oder der Plausch auf dem Fried- (Lebenshilfe Germersheim)“: hof. Das führt zu einem spürbaren Mangel an Lebensqualität, aber Janine Sabetz (0163 7594337) (Familienbüro Rülzheim) auch mögliche Notfälle werden nicht sofort entdeckt. Aus diesem Grund haben das „Familienbüro im Haus der Familie“ Olfa Belfadhel (0163 7594338) (Familienbüro Rülzheim) in Rülzheim, die Seniorenbeauftragten aller Ortsgemeinden und der Günter Becht (07272 2990) (Seniorenbeauftragter Hördt) Behindertenbeauftragte Fritz Knutas die kostenfreien „Telefonketten Josi Pitz (07272 4576, 0171 6425004) für Senioren“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, den Seniorinnen und Seni- (Seniorenbauftragter Kuhardt) oren einerseits regelmäßig die Möglichkeit zum Austausch zu bieten Luise Butscher (07272 8333) und andererseits ein kleines Stück mehr Sicherheit zu geben - ein (stellvertretende Ersatz für Hausnotrufe ist die Telefonkette allerdings nicht. Eine Kette Seniorenbeauftragte Leimersheim) besteht aus drei bis fünf Personen. Sie können aus der gesamten Ingrid Mendel (07272 3219) (Seniorenbeauftragte Rülzheim) Verbandsgemeinde oder auch nur einer Ortsgemeinde kommen. Die Fritz Knutas (07272 7002-1601) Telefonkette startet zu einem von der Gruppe festgelegten Zeitpunkt (Behindertenbeauftragter im täglichen Rhythmus beim so genannten „Telefonkapitän“. Er oder Verbandsgemeinde Rülzheim) sie ruft dann nach einer festgelegten Reihenfolge den nächsten in der Kette an, erkundigt sich nach dessen Wohlbefinden und kann noch ein
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