HEIMATBRIEF AMTSBLATT DER VERBANDSGEMEINDE RÜLZHEIM - MIT DEN GEMEINDEN LEIMERSHEIM - AMTSBLATT DER VERBANDSGEMEINDE RÜLZHEIM

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HEIMATBRIEF AMTSBLATT DER VERBANDSGEMEINDE RÜLZHEIM - MIT DEN GEMEINDEN LEIMERSHEIM - AMTSBLATT DER VERBANDSGEMEINDE RÜLZHEIM
Heimatbrief
AmtsblAtt                                                 d e r Ve r b a n d s g e m e i n d e R ü l z h e i m
47 Jahrgang          Donnerstag, den 17. Dezember 2020                                              Nr. 51/2020

       mit den gemeinden           rülzHeim                 leimersHeim         HÖrdt               KuHardt
HEIMATBRIEF AMTSBLATT DER VERBANDSGEMEINDE RÜLZHEIM - MIT DEN GEMEINDEN LEIMERSHEIM - AMTSBLATT DER VERBANDSGEMEINDE RÜLZHEIM
Rülzheim                                                                                             - 2 -                                                                    Ausgabe 51/2020

                Wichtiges auf einen Blick

      ‹‹ Öffnungszeiten der Verwaltung
      Montag:                                      08.30 - 12.00 Uhr
      Dienstag:                                    08.30 - 12.00 Uhr                                                                  14.00 - 16.30 Uhr
      Mittwoch:                                    08.30 - 12.00 Uhr
                                                   ab 07.30 Uhr
                                                   Einwohnermeldeamt
                                                   nur nach vorheriger
                                                   Terminvereinbarung
      Donnerstag:                                  08.30 - 12.00 Uhr                                                                  14.00 - 18.00 Uhr
      Freitag:                                     08.30 - 12.00 Uhr

 ‹‹Verbandsgemeindeverwaltung                                                                            Bürozeiten
                                                                                                         Montag bis Freitag 08.00 bis 16.00 Uhr und nach Vereinbarung. Sie
 Homepage: www.ruelzheim.de                                                                              erreichen uns telefonisch rund um die Uhr.
 Zentrale ...................................................................... 07272/7002-0           Pflegestützpunkt Rülzheim
 Verbandsbürgermeister Schardt........................... 07272/7002-1021                               Neu: Kuhardterstraße 37, Tel.: 07272/750342 oder 07272/972968
 Ortsbürgermeister Hör, Rülzheim.......................... 07272/7002-1601                              Familienbüro / Haus der Familie Rülzheim
 Ortsbürgermeister Frey, Hördt...................................... 07272/74817                        Eisenbahnstr. 32, Tel.: 07272/7778161
 Ortsbürgermeister Schwab, Kuhardt.......................... 0173/5433469                               Offene Sprechstunde: Donnerstag, 10.00 bis 12.00 Uhr
 Energiecenter........................................................ 07272/7002-1612                  Netz der kleinen Hilfen - Leimersheim
 Badesee....................................................................... 07272/92840             Tel. Nr. 0151/25 80 50 77,
                                                                                                         Mo.-Fr. 10.00 - 12.00 Uhr (außer an Feiertagen) Erweiterte Nachbar-
                                                                                                         schaftshilfe bei kleinen Problemen im täglichen Leben.
 ‹‹Schulen in der Verbandsgemeinde Rülz-                                                                 Netzwerk St. Anna Kuhardt
                                                                                                         Tel. 0152 36369522 Rufen Sie an - wir helfen ehrenamtlich selbst
   heim                                                                                                  oder vermitteln professionelle Hilfe. Mo. u Mi. 10.00 - 12.00 Uhr, Fr.
 IGS Rülzheim............................................................. 07272/92974-0                16.00 - 18.00 Uhr
 Grundschule Rülzheim................................................... 07272/8909
 Grundschule Leimersheim............................................. 07272/2687
 Grundschule Hördt....................................................... 07272/71001                   ‹‹Kath. Pfarrei Hl. Theodard
 Grundschule Kuhardt..................................................... 07272/2717                    Zentrales Pfarrbüro
                                                                                                         Rülzheim 07272-919527
                                                                                                         Kontaktstellen
 ‹‹Notrufe - Überfall - Verkehrsunfall                                                                   Hördt           Mittwoch    17:00-18:00 Uhr 07272-71022
 Polizei-Notruf................................................................................110      Kuhardt         Mittwoch    08:00-10:00 Uhr 07272-933841
 Polizei-Inspektion Germersheim................................... 07274/958-0
                                                                                                         Leimersheim Donnerstag 16:00-18:00 Uhr 07272-2100
 Kripo-Sicherheitsberatung Ludwigshafen................. 0621/9631/440
 Polizei-Inspektion Wörth............................................. 07271/9221-0                     Seelsorglicher Notdienst
                                                                                                         Pfarrei Bellheim-Germersheim-Rülzheim ................ 0176-66024810
 Krankenhaus Kandel........................................................ 07275/710
 Krankenhaus Germersheim............................................ 07274/5040
                                                                                                         ‹‹Prot. Pfarramt
 ‹‹Feuerwehr-Rettungsdienst-Notarzt                                                                      Rülzheim......................................................................... 07272/8443
                                                                                                         Fax-Nr....................................................................... 07272/7403402
 Notruf...........................................................................................112   Evang.-Kath. Telefonseelsorge................................... 0800/1110111
                                                                                                         und............................................................................. 0800/1110222
 ‹‹Soziale Dienste
 Nachbarschaftshilfe Hördt                                                                               ‹‹Rheinfähre Leimersheim
 Günther Becht, Seniorenbeauftragter, Tel. 07272/2990                                                    Johann Freiwald, ....................................... Tel.-Nr.: 0176/21826198;
 Thorsten Stephan Verlohner, 2. Beigeordneter, Tel. 07272/750836                                         Fahrplan und Preise abrufbar unter www.rheinfaehre-leimersheim.
 Nachbarschaftshilfe Rülzheim                                                                            de
 Ingrid Mendel, Seniorenbeauftragte, Tel. 07272/3219
 Braun´sche Stiftung
 Am Deutschordensplatz 8, 76761 Rülzheim                                                                 ‹‹Hilfsprojekt Gewalt gegen Frauen
 Tel.: 07272 / 928511, Fax.: 07272/928516                                                                Maria Kürten ......................................................... 07272/7002-1620
 Bürozeiten:                                                                                             Handy..........................................................................0163 7774892
 Montag bis Donnerstag 08.00 - 16.00 Uhr und
 Freitag 08.00 - 14.00 Uhr
 Sozialstation e.V. Rülzheim                                                                             ‹‹Kinderschutzdienst Germersheim
 Kuhardterstr. 37, Tel: 07272/91 91 77, Fax: 07272/91 91 78                                              J.-Probst-Str. 7, 76726 Germersheim ..................... Tel. 07274/3509
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Rülzheim                                               - 3 -                                      Ausgabe 51/2020

                  Bürgerservice steht trotz Lockdown zur Verfügung
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  Finanzabteilung:ϳϬϬϮͲϭϬϭϮ
  Meldeamt und Ordnungsamt:ϳϬϬϮͲϭϮϯϰ
  Sozialamt:ϳϬϬϮͲϭϬϰϱ
  Standesamt:ϳϬϬϮͲϭϬϰϭ
  Verbandsgemeindekasse: ϳϬϬϮͲϭϬϱϭ
  Zentral- und Personalverwaltung:ϳϬϬϮͲϭϬϮϮďnjǁ͘ͲϭϬϯϱ

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                                   Gremiensitzungen abgesagt
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HEIMATBRIEF AMTSBLATT DER VERBANDSGEMEINDE RÜLZHEIM - MIT DEN GEMEINDEN LEIMERSHEIM - AMTSBLATT DER VERBANDSGEMEINDE RÜLZHEIM
Rülzheim                              - 4 -                        Ausgabe 51/2020

  Für alle Gottesdienste (Christmette, Kinderkrippenfeiern, 1. und 2.
  Weihnachtsfeiertag) ist in allen Orten zwingend eine vorherige Anmeldung im
  zentralen Pfarrbüro in Rülzheim erforderlich.
  Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.
  Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass Anmeldungen für maximal zwei
  Gottesdienste angenommen werden, da die Plätze in den Kirchen begrenzt
  sind.
  Wir machen darauf aufmerksam, dass die Kinderkrippenfeiern vorrangig für
  Familien und Kinder reserviert sind.
HEIMATBRIEF AMTSBLATT DER VERBANDSGEMEINDE RÜLZHEIM - MIT DEN GEMEINDEN LEIMERSHEIM - AMTSBLATT DER VERBANDSGEMEINDE RÜLZHEIM
Rülzheim   - 5 -   Ausgabe 51/2020
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Rülzheim                                                              - 6 -                                                    Ausgabe 51/2020

             Bereitschaftsdienste
‹‹Ärztl. Bereitschaftsdienste                                              Samstag, 19. Dezember
                                                                           Römer-Apotheke Jockgrim
Ärztlicher Notdienst                                                       Buchstraße 1, Tel.: 07271/51 075
                                                                           Sonntag, 20. Dezember
Ortsgemeinden Rülzheim, Leimersheim, Hördt und KuhardtDie
ärztlichen Bereitschaftspraxen der Verbandsgemeinde Rülzheim sind          Sonnen-Apotheke Herxheim
unter der Telefonnummer 116117 erreichbar.                                 Untere Hauptstr. 127 Tel.: 07276/91 97 44
Bei akuten oder lebensbedrohlichen Notfällen muss direkt der Ret-          Montag, 21. Dezember
tungsdienst unter der Nummer 112 angewählt werden!                         Ludwig-Apotheke Germersheim
Ärztliche Bereitschaftspraxis, An Fronte Karl 2, 76726 Germersheim         Ludwigstr. 16, Tel.: 07274/94 780
Die Bereitschaftspraxis in Germersheim ist zu folgenden Öff-               Dienstag, 22. Dezember
nungszeiten erreichbar:                                                    Pfalz-Apotheke Kuhardt
Montag            19 Uhr     bis     Dienstag           7 Uhr              Ringstr. 12-16, Tel.: 07272/31 31
Dienstag          19 Uhr     bis     Mittwoch           7 Uhr              Mittwoch, 23. Dezember
Mittwoch          14 Uhr     bis     Donnerstag         7 Uhr              Kreuz-Apotheke Rülzheim
Donnerstag        19 Uhr     bis     Freitag            7 Uhr              Mittlere Ortsstr. 123, Tel.: 07272/83 52
Freitag           16 Uhr     bis     Montag             7 Uhr              Donnerstag, 24. Dezember
Feier- und Brückentag: Vorabend, 18:00 Uhr, bis Folgewerktag, 07:00        Glöckel-Apotheke Neupotz
Uhr                                                                        Hauptstraße 29, Tel.: 07272/70 00 185
Ärztliche Bereitschaftspraxis, Luitpoldstraße 14, 76870 Kandel             Freitag, 25. Dezember
Die Bereitschaftspraxis in Kandel ist zu folgenden Öffnungszeiten          Rats-Apotheke Rheinzabern
erreichbar:                                                                Hauptstraße 28, Tel.: 07272/93 09 15
Samstag und Sonntag von                9 Uhr - 18 Uhr
Zahnärztlicher Notdienst
                                                                           ‹‹Techn. Bereitschaftsdienste
Der Bereitschaftsarzt kann unter der Telefon-Nummer: 07272 /91 96          Gemeindewerke-Elektrizitätsversorgungsunternehmen -
53 erfragt werden. Sprechzeiten: samstags von 09.00 bis 12.00 Uhr;         EVU- Rülzheim/ Hördt und
sonntags von 11.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.                    Gemeindewerke-Fernwärmeversorgung - FW- Rülzheim
                                                                           Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Tel.: 07272/ 70 02-10 11
Augenärztlicher Notdienst                                                  nach Dienstschluss: 07272/ 70 02-30 01 oder 0176/ 210 38 666
Täglich 19:00-7:00 Uhr, mittwochs 14:00 Uhr bis donnerstags 7:00           Verbandsgemeindewerke-Abwasserbeseitigung Rülzheim
Uhr, freitags 16:00 Uhr bis montags 7:00 Uhr sowie alle Feiertagen (ab     Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Tel.: 07272/ 7002-1011
18:00 Uhr des Vortages) und Brückentagen.                                  nach Dienstschluss: Tel.: 07272/ 7002-30 05 oder 0178/86 04 623
Augenklinik Westpfalz Klinikum, Hellmut-Hartert-Str. 1, 67655 Kai-         Stromversorgung der Pfalzwerke Netz AG:
serslautern, Zentrale: Tel.: 0631-2030                                     für Kuhardt und Leimersheim: Netzteam Kandel, Landauer Str. 28,
Die Augenklinik in Karlsruhe kann ebenfalls in Anspruch genom-
                                                                           Tel.: 07275 / 95 54 10, bei Störungen im Stromnetz: Tel.: 07272/ 7002-
men werden.
                                                                           3002
Augenklinik Städtisches Klinikum, Moltkestraße 90, Haus L, 76133
                                                                           Kundencenter@pfalzwerke-netz.de
Karlsruhe, Zentrale: Tel.: 0721-974-2010
                                                                           https://www.pfalzwerke-netz.de/kontakt:php
Dienstbereiter Augenarzt außerhalb der Sprechzeiten über Anrufbe-
antworter jeder Augenarztpraxis zu erfahren.                               Wasserversorgung Germersheimer Südgruppe:
                                                                           24-Stunden-Rufbereitschaft, Tel.-Nr. 07271/ 95 86 - 0
Tierärztlicher Notdienst                                                   Bei Vermittlungsproblemen: Notfall-Handy-Nummer:
Der Bereitschaftsarzt ist bei dem jeweiligen Tierarzt telefonisch zu       0157/ 80 53 36 65
erfragen.                                                                  Internet-Homepage: www.wgs-jockgrim.de
                                                                           Gasversorgung Rülzheim
Apotheken-Bereitschaftsdienst                                              Thüga Energienetze GmbH: 07272/ 93 10-0
Zu beachten ist, dass der Notdienst immer um 08.30 Uhr beginnt             bei Störungen im Erdgasnetz: Tel.: 0800/ 08 37 111 (kostenlos)
und am folgenden Tag um 08.30 Uhr endet, auch an Sonn- und                 Störung Breitbandverkabelung Hördt,
Feiertagen                                                                 Montag-Sonntag, 08:00 - 20:00 Uhr: 030/ 25 777 777.

            Herausgeber:              Verbandsgemeinde Rülzheim                                                          Impressum
                                      76761 Rülzheim, Am Deutschordensplatz 1
            Druck:                    Druckhaus WITTICH KG
            Verlag:                   LINUS WITTICH Medien KG
            Anschrift:                54343 Föhren, Europa-Allee 2 (Industriepark Region Trier, IRT)
             Verantwortlich
             amtlicher Teil:          Matthias Schardt, Bürgermeister          Erscheinungsweise: wöchentlich
             nichtamtlicher Teil:     Kulturgemeinde e.V. Rülzheim,            Zustellung:         Kostenlose Zustellung an alle Haus-
                                      Kulturkreis Leimersheim e.V.,                                halte, Einzelbezug über den Verlag
                                      Kulturgemeinde Hördt e.V.,               Reklamat. Vertrieb: Tel. 06502 9147-800
                                      Kulturkreis Kuhardt;                                         vertrieb@wittich-foehren.de
            Anzeigen:                 Melina Franklin, Produktionsleiterin     Redaktion:          heimatbrief@ruelzheim.de
            Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige
            Anzeigenpreisliste. Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Namentlich gekennzeich-
            nete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder
            infolge höherer Gewalt, Unruhen, Störung des Arbeitsfriedens, bestehen keine Ansprüche gegen den Verlag.
HEIMATBRIEF AMTSBLATT DER VERBANDSGEMEINDE RÜLZHEIM - MIT DEN GEMEINDEN LEIMERSHEIM - AMTSBLATT DER VERBANDSGEMEINDE RÜLZHEIM
Rülzheim                                                         - 7 -                                               Ausgabe 51/2020
                                                                     36.   Verbandsgemeinde Leiningerland, Industriestraße 11, 67269
           Verbandsgemeinde rülzheim                                       Grünstadt
                                                                     37.   Gemeinde Limburgerhof, Burgunder Platz 2, 67117 Limburger-
                                                                           hof
                                                                     38.   Verbandsgemeinde Lingenfeld, Hauptstraße 60, 67360 Lingen-
                                                                           feld
             Öffentliche Bekanntmachungen                            39.   Verbandsgemeinde Loreley, Dolkstraße 3, 56346 St. Goarshau-
                                                                           sen
                                                                     40.   Verbandsgemeinde Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch
                                                                     41.   Verbandsgemeinde Maikammer, Immengartenstraße 24, 67485
            Satzung der „Kommunale                                         Maikammer
     Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz                           42.   Abwasserverband Mayen-Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch
                                                                     43.   Stadt Mayen, Rosengasse 2, 56727 Mayen
           AöR“ (KKR) vom 20.11 2020“                                44.   Zweckverband Zentralkläranlage Mendig, Marktplatz 3, 56743
                           §1                                              Mendig
      Rechtsform, Träger, Name, Sitz, Stammkapital                   45.   Abwasserzweckverband Mittleres Eckbachtal, Industriestraße
                                                                           11, 67269 Grünstadt
(1) Die „Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz AöR“ ist
                                                                     46.   Abwasserzweckverband Mittleres Glantal, Marktplatz 1, 66869
eine gemeinsame Einrichtung der nachfolgenden Träger
                                                                           Kusel
1.    Verbandsgemeinde Adenau, Kirchstraße 15-19, 53518 Adenau       47.   Abwasserzweckverband Mittleres Pfrimmtal, Wormser Straße
2.    Verbandsgemeinde Altenahr, Roßberg 3, 53505 Altenahr                 110, 67590 Monsheim
3.    Stadt Andernach, Läufstraße 11, 56626 Andernach                48.   Abwasserzweckverband Mommenheim, c/o ZAR, Amtgasse 10,
4.    Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, Königstraße 61, 76887               55232 Alzey
      Bad Bergzabern                                                 49.   Verbandsgemeinde Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad
5.    Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau, Bleichstraße 1, 56130               Sobernheim
      Bad Ems                                                        50.   Verbandsgemeinde Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastät-
6.    Verbandsgemeinde Bad Hönningen, Markstraße 1, 53557 Bad              ten
      Hönningen                                                      51.   Stadt Neustadt, Marktplatz 1, 67434 Neustadt an der Weinstraße
7.    Verbandsgemeinde Bad Kreuznach, Rheingrafenstraße 11,          52.   Servicebetrieb Neuwied AöR, Hafenstraße 90, 56564 Neuwied
      55583 Bad Kreuznach                                            53.   Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land, Bezirksamtstraße 7,
8.    Verbandsgemeinde Baumholder, Am Weiherdamm 1, 55774                  67806 Rockenhausen
      Baumholder                                                     54.   Abwasserzweckverband Oberes Nettetal, Kapellenstraße 12,
9.    Stadt Bendorf, Untere Rheinau 60, 56170 Bendorf                      56651 Niederzissen
10.   Verbandsgemeinde Birkenfeld, Schneewiesenstraße 21, 55765      55.   Verbandsgemeinde Puderbach, Hauptstraße 13, 56305 Puder-
      Birkenfeld                                                           bach
11.   Gemeinde Böhl-Iggelheim, Am Schwarzweiher 7, 67459 Böhl-       56.   Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach, Am Neuen Markt 6,
      Iggelheim                                                            66877 Ramstein-Miesenbach
12.   Verbandsgemeinde Brohltal, Kapellenstraße 12, 56651 Nieder-    57.   Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach, Westerwald-
      zissen                                                               straße 32-34, 56579 Rengsdorf
13.   Verbandsgemeinde Cochem, Ravenéstraße 61, 56812 Cochem         58.   Abwasserzweckverband Rhaunen, Zum Idar 21 und 23, 55264
14.   Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, Am Rathausplatz             Rhaunen
      1, 67125 Dannstadt-Schauernheim                                59.   Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen, Amtgasse
15.   Verbandsgemeinde Edenkoben, Poststraße 23, 67480 Edenko-             10, 55232 Alzey
      ben                                                            60.   Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, Bahnhofstaße 44, 56330
16.   Verbandsgemeinde Eisenberg, Hauptstraße 86, 67304 Eisen-             Kobern-Gondof
      berg                                                           61.   Verbandsgemeinde Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben
17.   Stadt Germersheim, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim           62.   Verbandsgemeinde Rüdesheim, Nahestraße 63, 55593 Rüdes-
18.   Abwasserzweckverband Guldenbachtal, Naheweinstraße 80,               heim
      55450 Langenlonsheim                                           63.   Abwasserzweckverband Rülzheim/Herxheim, Am Deutschor-
19.   Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen, Brühlstraße 16, 55756            denplatz 1, 76761 Rülzheim
      Herrstein                                                      64.   Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Am Markt 3, 56841 Tra-
20.   Abwasserzweckverband Quodbachgruppe, Am Rathaus 6,                   ben-Trarbachl
      76863 Herxheim                                                 65.   Verbandsgemeinde Ulmen, Marktplatz 1, 56766 Ulmen
21.   Abwasserzweckverband Hayna-Erlenbach, Am Rathaus 6,            66.   Abwasserzweckverband Untere Ahr, Grüner Weg 17, 53489 Sin-
      76863 Herxheim                                                       zig
22.   Abwasserzweckverband Rohrbach-Steinweiler, Am Rathaus 6,       67.   Abwasserzweckverband Unteres Glantal, Schulstraße 6a, 67742
      76863 Herxheim                                                       Lauterecken
23.   Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1,        68.   Abwasserzweckverband Untere Nahe, Saarlandstraße 364,
      56281 Emmelshausen                                                   55411 Bingen
24.   Stadt Idar-Oberstein, Georg-Maus-Straße 2, 55743 Idar-Ober-    69.   Abwasserzweckverband Unterer Wiesbach, Europastraße 5,
      stein                                                                55576 Sprendlingen
25.   Verbandsgemeinde Jockgrim, Untere Buchstraße 22, 76751         70.   Verbandsgemeinde Vordereifel, Kelberger Straße 26, 56727
      Jockgrim                                                             Mayen
26.   Verbandsgemeinde Kaisersesch, Am Römerturn 2, 56759 Kai-       71.   Verbandsgemeinde Wallmerod, Gerichtsstraße 1, 56414 Wall-
      sersesch                                                             merod
27.   Verbandsgemeinde Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel          72.   Verbandsgemeinde Weilerbach, Rummelstraße 15, 67685 Wei-
28.   Verbandsgemeinde Kirner Land, Bahnhofstraße 31, 55606 Kirn           lerbach
29.   Zweckverband für Abwasserbeseitigung Klingbachgruppe, An       73.   Verbandsgemeinde Weißenthurm, Kärlicher Straße 4, 56575
      44 Nr. 31, 76829 Landau                                              Weißenthurm
30.   Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan, Marktplatz 1, 66869 Kusel    74.   Verbandsgemeinde Winnweiler, Jakobstraße 29, 67722 Winn-
31.   Stadt Lahnstein, Kirchstraße 1, 56112 Lahnstein                      weiler
32.   Verbandsgemeinde Lambrecht, Sommerbergstraße 3, 67466          75.   Verbandsgemeinde Wöllstein, St. Floriansweg 8, 55599 Gau
      Lambrecht                                                            Bickelheim
33.   Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau AöR, Georg-Fried-   76.   Verbandsgemeinde Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286
      rich-Dentzel-Straße 1, 76829 Landau                                  Wörrstadt
34.   Verbandsgemeinde Landstuhl, Kaiserstraße 49, 66849 Land-       77.   Verbandsgemeinde Zell (Mosel), Corray 1, 56856 Zell (Mosel)
      stuhl
                                                                     in der Rechtsform einer rechtsfähigen gemeinsamen Anstalt des
35.   Verbandsgemeinde Langenlonsheim-Stromberg, Nahewein-
      straße 80, 55450 Langenlonsheim                                öffentlichen Rechts (AöR).
HEIMATBRIEF AMTSBLATT DER VERBANDSGEMEINDE RÜLZHEIM - MIT DEN GEMEINDEN LEIMERSHEIM - AMTSBLATT DER VERBANDSGEMEINDE RÜLZHEIM
Rülzheim                                                                - 8 -                                                  Ausgabe 51/2020
(2) Die AöR führt den Namen „Kommunale Klärschlammverwertung                log zustimmungsbedürftiger Geschäfte beinhalten kann, sowie der
Rheinland-Pfalz AöR“. Sie tritt unter diesem Namen im gesam-                Beschlüsse des Verwaltungsrates.
ten Geschäfts- und Rechtsverkehr auf. Die Kurzbezeichnung lautet            (2) Der Vorstand besteht aus einem Mitglied; für diesen wird ein Stell-
„KKR“.                                                                      vertreter bestellt. Die Bestellung von Vorstand und stellvertretendem
(3) Die KKR hat ihren Sitz in Winnweiler.                                   Vorstand erfolgt durch den Verwaltungsrat mit einfacher Mehrheit der
(4) Auf das Stammkapital leistet jeder der Träger nach Abs. 1 sowie im      vorhandenen Stimmen. Der Vorstand sowie der Stellvertreter werden
Falle des Abs. 5 eine Bareinlage für den eigenen Anteil am Stammka-         auf eine Amtszeit von 5 Jahren bestellt; eine erneute Bestellung ist
pital in Höhe von € 1.000.                                                  zulässig.
Das Stammkapital der KKR beträgt zum 31.12.2020 € 77.000 (in
                                                                            (3) Der Vorstand vertritt die KKR gerichtlich und außergerichtlich. Fer-
Worten: Euro siebenundsiebzigtausend): mit dem Beitritt weiterer
Anstaltsträger nach Abs. 5 wird sich das Stammkapital anteilmäßig           nerhin kann der Verwaltungsrat dem Vorstand Befreiung des § 181
erhöhen.                                                                    BGB erteilen.
(5) Die KKR kann weitere Anstaltsträger aufnehmen, soweit diese Trä-        (4) Der Verwaltungsrat kann die Bestellung zum Vorstand aus wichti-
ger der Abwasserbeseitigungspflicht sind. Zum Stichtag 31.12.2018           gem Grund widerrufen.
genügt dazu eine einfache Beitrittserklärung, mit der die Annahme der       (5) Der Vorstand hat den Verwaltungsrat über alle wichtigen Vorgänge
jeweils gültigen Anstaltssatzung erklärt wird. Alle Anstaltsträger erklä-   frühzeitig zu unterrichten und ihm auf Anforderung in allen Angelegen-
ren mit der Errichtungs- bzw. der Beitrittserklärung und Annahme der        heiten Auskunft zu geben. Er hat dem Verwaltungsrat bis zum 30.09.
jeweils gültigen Anstaltssatzung abweichend von § 14b Abs. 5 Satz 2         einen Zwischenbericht über die Abwicklung des Vermögens- und
KomZG ihre Zustimmung zur Aufnahme der bis zum 31.12.2018 bei-              Erfolgsplans schriftlich vorzulegen. Der Vorstand liefert den beteili-
tretenden weiteren Anstaltsträger.                                          gungsverwaltenden Einrichtungen der Gewährträger darüber hinaus
(6) Der räumliche Wirkungsbereich der Anstalt (Anstaltsgebiet) umfasst      alle zu deren Aufgabenstellung notwendigen Wirtschaftsdaten, Unter-
die Hoheitsgebiete der Anstaltsträger.                                      lagen und Informationen. Des Weiteren hat der Vorstand den Verwal-
(7) Die KKR führt als Dienstsiegel das Wappen des Landes Rheinland-         tungsrat zu unterrichten, wenn bei der Ausführung des Erfolgsplanes
Pfalz mit der umlaufenden Schrift: „Kommunale Klärschlammverwer-            erfolgsgefährdende Mindererträge oder Mehraufwendungen zu erwar-
tung Rheinland-Pfalz AöR“.                                                  ten sind. Sind darüber hinaus Verluste zu erwarten, die Auswirkungen
                          §2                                                auf den Haushalt der Trägerkörperschaften haben können, sind neben
           Gegenstand der KKR (Anstaltszweck)                               dem Verwaltungsrat auch diese unverzüglich zu unterrichten.
                                                                            (6) Dem Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung, insbeson-
(1) Die KKR wird nach der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz, dem
                                                                            dere:
Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit Rheinland-Pfalz
(KomZG), der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz          a)   die Erwirtschaftung der im Erfolgsplan veranschlagten Aufwen-
und den Bestimmungen dieser Satzung geführt.                                     dungen und Erträge, einschließlich der Abwicklung des Leis-
(2) Anstaltszweck ist die gemeinsame Durchführung der Pflicht der                tungsaustauschs,
ordnungsgemäßen Klärschlammverwertung für die Anstaltsträger,               b)   die Aufstellung des Wirtschaftsplanes einschließlich der Anlagen
insbesondere die Übernahme von Klärschlämmen für die thermi-                     gemäß § 33 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung, des
sche Verwertung sowie die landwirtschaftliche Verwertung von Klär-               Jahresabschlusses und des Lageberichtes,
schlamm; die „Kommunale Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz               c)   der Abschluss von Verträgen, deren Wert 100.000 € nicht über-
AöR“ übernimmt diese Aufgabe mit Wirkung vom 01.01.2018.                         steigt,
(3) Die KKR ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die                die kurzfristige Stundung von Forderungen bis zu 30.000 € und
ihrem Zweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sind und durch die               bis zu 10.000 € über ein Jahr hinaus, den Erlass von Forderungen
der Anstaltszweck gefördert wird.                                                bis zu 15.000 €.
(4) Die KKR kann sich - im Rahmen ihres Zwecks und der gesetz-
lichen Vorschriften - anderer Unternehmen bedienen sowie sich an                                          §6
ähnlichen oder anderen Unternehmen beteiligen, solche gründen oder
erwerben.
                                                                                                     Verwaltungsrat
(5) Die KKR wird ermächtigt, zur Erfüllung des Anstaltszwecks und der       (1) Der Verwaltungsrat besteht vorbehaltlich Abs. 4 aus jeweils einem
gesetzlichen Vorschriften mit den Anstaltsträgern und anderen Kom-          Vertreter für jeden der Träger. Für die Mitglieder des Verwaltungsrates
munen zusammenzuarbeiten.                                                   können Stellvertreter bestellt werden.
(6) Die Anstaltsträger verpflichten sich, der KKR die ihnen entstehen-      (2) Das Stimmrecht eines Anstaltsträgers im Verwaltungsrat richtet
den Aufwendungen in dem Umfang zu erstatten, in dem die KKR für             sich nach der Höhe seiner Stammeinlage. Je volle € 1.000 Beteili-
die Anstaltsträger tätig wird.                                              gung am Stammkapital gewähren eine Stimme. Die Stimmen eines
                                                                            Anstaltsträgers im Verwaltungsrat können gemäß §§ 14b Abs. 3, 8
                            §3                                              Abs. 2 KomZG nur einheitlich abgegeben werden.
                    Kompetenzen der KKR                                     (3) Die Anstaltsträger können ihrem Vertreter im Verwaltungsrat Richt-
(1) Lieferungen und Leistungen zwischen den Anstaltsträgern der KKR         linien oder Weisungen erteilen. Für die Vertretung der kommunalen
sowie der KKR sind unter sinngemäßer Anwendung der Kalkulations-            Gebietskörperschaften im Verwaltungsrat gilt im Übrigen sinngemäß
vorschriften des Kommunalabgabengesetzes angemessen zu vergü-               § 88 Abs. 1 Satz 1 bis 5, Abs. 2 Satz 2 und Abs. 6 der Gemeindeord-
ten. Hierüber sind entsprechende Regelungen zu treffen.                     nung; die ständige Beauftragung eines Bediensteten in sinngemäßer
(2) Die KKR ist berechtigt, namens und im Auftrag solcher Anstalts-         Anwendung des § 88 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung bedarf der
träger der KKR, die Träger der Pflichtaufgabe der Abwasserbeseiti-
                                                                            Zustimmung der Vertretung.
gung sind und unmittelbare Rechtsbeziehungen zu den Benutzern
                                                                            (4) Soweit eine Person aufgrund des von ihr ausgeübten Amtes ein
ihrer Abwasseranlagen haben, als mittelbarer Maßnahmenträger eine
gemeinsame Antragstellung für Zuwendungen nach den Fördermittel-            durch mehr als ein Träger zu bestimmendes geborenes Mitglied des
richtlinien Wasserwirtschaft vorzunehmen.                                   Verwaltungsrates ist, hat es den Sitz im Verwaltungsrat der KKR für
                                                                            sämtliche dieser Anstaltsträger auszuüben. Die Gesamtzahl der Mit-
                                 §4                                         glieder des Verwaltungsrates verringert sich insoweit entsprechend,
                               Organe                                       ohne dass eine Nachnominierung erfolgt. Die Stimmrechte der einzel-
(1) Organe der KKR sind:                                                    nen Anstaltsträger nach Abs. 2 bleiben insoweit unberührt.
                                                                            (5) Die Amtszeit der Mitglieder des Verwaltungsrates endet grundsätz-
a)        der Vorstand (§ 5),
                                                                            lich mit der Amtsperiode des das jeweilige Mitglied bestimmenden
b)        der Verwaltungsrat (§§ 6-8).                                      Organs (entsendendes Organ). Sofern die Mitgliedschaft im Verwal-
(2) Die Mitglieder aller Organe der KKR sind zur Verschwiegenheit           tungsrat aufgrund gesetzlicher Bestimmungen an die Zuständigkeit zu
über alle vertraulichen Angelegenheiten sowie über Geschäfts- und           dem entsendenden Organ oder einem Gremium gebunden ist, endet
Betriebsgeheimnisse der KKR verpflichtet. Die Pflicht besteht für die
                                                                            die Mitgliedschaft, mit dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem ent-
Mitglieder auch nach ihrem Ausscheiden aus der KKR fort. Sie gilt
                                                                            sendenden Organ bzw. dem Ende der Mitgliedschaft in dem anderen
nicht gegenüber den Organen der Träger der KKR.
(3) Die Befangenheitsvorschriften des § 22 GemO und der §§ 20, 21           Gremium.
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Landes-           (6) Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte für die Dauer von jeweils
verwaltungs-verfahrensgesetz (LVwVfG) gelten entsprechend.                  fünf Jahren einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsit-
                                                                            zenden. Als Vorsitzender des Verwaltungsrates wählbar sind nur sol-
                                 §5                                         che Mitglieder des Verwaltungsrates, die gesetzliche Vertreter eines
                              Vorstand                                      der beteiligten Träger sind, vgl. § 14 b Abs. 2 Nr. 6 KomZG. Einzel-
(1) Der Vorstand führt die Geschäfte der KKR in eigener Verantwor-          heiten sind in der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat geregelt.
tung nach Maßgabe der Gesetze, der vorliegenden Satzung, der auf            (7) Der Verwaltungsrat gibt sich eine Geschäftsordnung, die auch eine
Grundlage dieser Satzung durch den Verwaltungsrat etwaig erlas-             angemessene Entschädigung der Verwaltungsratsmitglieder für die
senen Geschäftsordnung für den Vorstand, die auch einen Kata-               Teilnahme an den Sitzungen festsetzt.
HEIMATBRIEF AMTSBLATT DER VERBANDSGEMEINDE RÜLZHEIM - MIT DEN GEMEINDEN LEIMERSHEIM - AMTSBLATT DER VERBANDSGEMEINDE RÜLZHEIM
Rülzheim                                                                 - 9 -                                                  Ausgabe 51/2020
                            §7                                               werden. Bei fernmündlichen Erklärungen hat der Vorstand darüber ein
                                                                             Protokoll zu verfassen.
               Aufgaben des Verwaltungsrates
                                                                             (8) Alle Beschlüsse des Verwaltungsrates werden in offener Abstim-
(1) Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung des Vor-               mung und - mit Ausnahme der Wahl des Vorstands nach § 5 Abs. 2
stands. Er beschließt über die grundsätzlichen Angelegenheiten der           - mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimm-
KKR, soweit nicht gesetzliche Vorschriften etwas Anderes bestimmen.          enthaltungen werden nicht gewertet. Bei Stimmengleichheit gilt der
(2) Der Verwaltungsrat entscheidet insbesondere über                         Antrag als abgelehnt.
a)   Änderungen der Satzung der KKR,                                         (9) Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen.
b)   Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beteiligung der KKR             Die Niederschrift ist von der/dem Vorsitzenden, im Verhinderungsfall
     an anderen Unternehmen,                                                 von seinem/ihrem Stellvertreter des Verwaltungsrats und dem Proto-
c) die Bestellung und Abberufung des Vorstands,                              kollführer zu unterzeichnen und dem Verwaltungsrat in der nächsten
d) den vom Vorstand aufgestellten Wirtschafts- und Finanzplan und            Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Jedes Verwaltungsratsmitglied
     hierzu eventuell notwendige Änderungen,                                 erhält eine Abschrift der Niederschrift.
e) die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und informiert           (10) Der Vorstand nimmt an den Sitzungen des Verwaltungsrats teil,
     die Anstaltsträger,                                                     sofern der Verwaltungsrat keine gegenteiligen Beschlüsse fasst.
f)   die Ergebnisverwendung und informiert die Anstaltsträger,                                             §9
g) die Bestellung des Abschlussprüfers,                                                        Verpflichtungserklärungen
h) die Entlastung des Vorstandes,                                            (1) Verpflichtende Erklärungen der KKR bedürfen der Schriftform. Die
i)   den Erlass und die Änderung seiner Geschäftsordnung,                    Unterzeichnung erfolgt unter dem Namen „Kommunale Klärschlamm-
j)   den Erlass und die Änderung einer Geschäftsordnung für den              verwertung RLP AöR“ durch die jeweiligen Vertretungsberechtigten.
     Vorstand,                                                               (2) Der Vorstand unterzeichnet ohne Beifügung eines Vertretungszu-
k) die langfristigen Planungen,                                              satzes, der/die Stellvertreter/in mit dem Zusatz „In Vertretung“, andere
(3) Entscheidungen des Verwaltungsrates über                                 Vertretungsberechtigte mit dem Zusatz „Im Auftrag“. Erklärungen des
                                                                             Verwaltungsrats werden von der/dem Vorsitzenden oder im Verhin-
a)    die Veränderung der Aufgabe der KKR,
                                                                             derungsfall von seinem/ihrem Stellvertreter unter der Bezeichnung
b)    die Veränderung der Trägerschaft ab dem 1.1.2019                       „Verwaltungsrat Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR“
c)    die Veränderung des Stammkapitals ab dem 1.1.2019                      abgegeben.
d)    die Verschmelzung sowie Auflösung der KKR
bedürfen der Zustimmung aller Anstaltsträger.                                                               § 10
(4) Der Vorstand bedarf der vorherigen Zustimmung des Verwaltungs-                                    Betriebsführung
rats zu                                                                      Zwischen den Anstaltsträgern besteht Einvernehmen, dass die
a)    Auftragsvergaben und sonstigen Geschäften, sofern im Einzelfall        Betriebsführung innerhalb der KKR auf Grundlage eines gesondert
      eine Wertgrenze von € 100.000,00 überschritten wird,                   zu schließenden Betriebsführungsvertrages durch die Verbandsge-
b) dem Erwerb, der Veräußerung oder der Belastung von Grund-                 meinde Winnweiler (Verbandsgemeindewerke) erfolgt.
      stücken und Rechten an Grundstücken, sofern im Einzelfall eine                                   § 11
      Wertgrenze von € 5.000,00 überschritten wird,
                                                                                      Wirtschaftsführung, Rechnungswesen,
c) erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen gemäß § 5 Abs. 5
      sowie Mehrausgaben im Sinne des § 33 i.V.m. § 17 Abs. 5                          Vermögensverwaltung und Prüfung
      EigAnVO, sofern diese im Einzelfall einen Betrag von € 5.000,00        (1) Die KKR ist unter Beachtung ihrer Aufgaben sparsam und wirt-
      überschreiten.                                                         schaftlich zu führen. Es gelten die Vorschriften des § 86b Abs. 5, § 90
(5) Falls der Verwaltungsrat nicht rechtzeitig einberufen werden kann        Abs. 2 Satz 1 und 2 Nr. 4, § 93 Abs. 1 und § 94 GemO und ergänzend
und sonst Nachteile für die KKR entstehen können, trifft bei Dringlich-      die Vorschriften der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung des Lan-
keit der Vorstand im Einvernehmen mit der/dem Vorsitzenden des Ver-          des Rheinland-Pfalz in ihrer jeweils gültigen Fassung.
waltungsrats die notwendigen Maßnahmen. Über diese Maßnahmen                 (2) Die Anordnung und Ausführung finanzwirksamer Vorgänge sind
hat der Vorstand den Verwaltungsrat unverzüglich zu unterrichten.            personell und organisatorisch zu trennen.
(6) Der/Die Vorsitzende des Verwaltungsrates vertritt die KKR gericht-       (3) Dem Landesrechnungshof ist das überörtliche Prüfungsrecht nach
lich und außergerichtlich gegenüber dem Vorstand und seinen Mit-             § 110 Abs. 5 Satz 2 GemO eingeräumt.
gliedern.
                                                                                                           § 12
(7) Den Gremien der Anstaltsträger ist auf Verlangen über alle Angele-
genheiten der KKR Auskunft zu erteilen.                                                              Jahresabschluss
                                                                             (1) Der Vorstand hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und die
                           §8                                                Erfolgsübersicht innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirt-
            Einberufung und Beschlussfassung                                 schaftsjahres aufzustellen und nach Durchführung der Abschluss-
(1) Der Verwaltungsrat tritt auf schriftliche oder elektronische Einladung   prüfung dem Verwaltungsrat zur Feststellung vorzulegen. Der
des Vorsitzenden des Verwaltungsrates zusammen. Die Einladung                Jahresabschluss und der Lagebericht sind vom Vorstand unter Angabe
muss Tageszeit, Ort und die Tagesordnung angeben. Die Sitzungen              des Datums zu unterzeichnen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht,
sind nichtöffentlich, es sei denn der Verwaltungsrat beschließt die          die Erfolgsberichte und der Bericht über die Abschlussprüfung sind
öffentliche Sitzung. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Gemein-          den Trägerkörperschaften der Anstalt zuzuleiten.
deordnung entsprechend.                                                      (2) Für die Aufstellung, Feststellung und Prüfung des Jahresabschlus-
(2) Der Verwaltungsrat ist bei Bedarf, jährlich jedoch mindestens            ses und des Lageberichts gelten die Vorschriften der Eigenbetriebs-
zweimal einzuberufen. Er muss außerdem einberufen werden, wenn               und Anstaltsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Bei der Prüfung
mindestens ein Viertel der Mitglieder des Verwaltungsrates dies unter        des Jahresabschlusses ist § 53 HGrG entsprechend zu beachten.
Angabe des Beratungsgegenstandes beantragen.
                                                                                                         § 13
(3) Sitzungen des Verwaltungsrats werden von der/dem Vorsitzenden
des Verwaltungsrats, im Verhinderungsfall von seinem/ihrem Stellver-                       Wirtschaftsjahr, Wirtschaftsplan
treter geleitet.                                                             (1) Das Wirtschaftsjahr der KKR ist das Kalenderjahr. Soweit die KKR
(4) Der Verwaltungsrat entscheidet in der Regel durch Beschlüsse             im Lauf eines Kalenderjahres entsteht, ist das Entstehungsjahr ein
in den Sitzungen. Er ist beschlussfähig, wenn sämtliche Mitglieder           Rumpfgeschäftsjahr.
ordnungsgemäß geladen sind und mehr als die Hälfte der Mitglieder            (2) Der Vorstand stellt in Anwendung der Eigenbetriebs- und Anstalts-
anwesend sind, darunter der/die Vorsitzende oder im Falle seiner Ver-        verordnung des Landes Rheinland-Pfalz vor Beginn des Wirtschafts-
hinderung sein/e Stellvertreter/in.                                          jahres einen Wirtschaftsplan auf. Dem Wirtschaftsplan ist eine
(5) Wird der Verwaltungsrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über             fünfjährige Finanzplanung zugrunde zu legen. Der Wirtschaftsplan
denselben Gegenstand einberufen, so ist er ohne Rücksicht auf die            umfasst den Vermögens- und Erfolgsplan.
Zahl der Erschienenen beschlussfähig. Bei der zweiten Ladung muss
auf die Folge ausdrücklich hingewiesen werden.
                                                                                                          § 14
(6) Der Verwaltungsrat kann auch unter Verzicht auf die Förmlichkeiten                             Bekanntmachungen
der Einberufung zu einer Sitzung zusammentreten, sofern alle Mitglie-        (1) Die Bekanntmachungen der KKR erfolgen in den Bekanntma-
der damit einverstanden sind.                                                chungsorganen der Trägerkörperschaften. § 14a Abs. 4 und § 14b
(7) Sofern kein Verwaltungsratsmitglied widerspricht, können nach            Abs. 5 KomZG gelten entsprechend. Dies gilt auch für die Feststellung
Ermessen des/der Vorsitzenden Beschlüsse in eiligen oder einfachen           des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Der Jahresabschluss
Angelegenheiten auch durch Einholen der Erklärungen in schriftlicher         und der Lagebericht sind an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.
oder elektronischer Form, fernmündlicher Form oder per Fax gefasst           In der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
HEIMATBRIEF AMTSBLATT DER VERBANDSGEMEINDE RÜLZHEIM - MIT DEN GEMEINDEN LEIMERSHEIM - AMTSBLATT DER VERBANDSGEMEINDE RÜLZHEIM
Rülzheim                                                           - 10 -                                             Ausgabe 51/2020
(2) Die vorstehende Satzung für die „Kommunale Klärschlammverwer-       25.   Gez. Karl Dieter Wünstel, Bürgermeister Verbandsgemeinde
tung RLP AöR“ wird im Bundesanzeiger öffentlich bekannt gemacht.              Jockgrim
(3) Alle nach § 92 Abs. 1 GemO der Anzeigepflicht der KKR gegen-        26.   Gez. Albert Jung, Bürgermeister Verbandsgemeinde Kaiser-
über der Aufsichtsbehörde anstehenden Entscheidungen, insbeson-               sesch
dere Änderungen der Satzung (z.B. des Satzungszwecks) sind vor          27.   Gez. Volker Poß, Bürgermeister Verbandsgemeinde Kandel
der Beschlussfassung den zuständigen Organen der einzelnen Träger
                                                                        28.   Gez. Thomas Jung, Bürgermeister Verbandsgemeinde Kirner
so rechtzeitig anzuzeigen, dass diese oder die hinter ihnen stehen-
                                                                              Land
den Kommunen ihrer Anzeigepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde
nach § 92 Abs. 1 GemO fristgerecht nachkommen können.                   29.   Gez. Torsten Blank, Verbandsvorsteher Abwasserzweckverband
(4) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens-          Klingbachgruppe
und Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen            30.   Gez. Roger Schmitt, 1. Beigeordneter Verbandsgemeinde
dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres nach ihrer Verkündung nicht           Kusel-Altenglan
mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, dass                     31.   Gez. Peter Labonte, Oberbürgermeister Stadt Lahnstein
a)   die Bestimmung über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-     32.   Gez. Manfred Kirr, Bürgermeister Verbandsgemeinde Lamb-
     migung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung             recht
     verletzt worden sind, oder                                         33.   Gez. Bernhard Eck, Vorstandsvorsitzender Entsorgungs- und
b) vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss              Wirtschaftsbetrieb Landau
     beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder        34.   Gez. Dr. Peter Degenhardt, Bürgermeister Verbandsgemeinde
     Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter                  Landstuhl
     Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen         35.   Gez. Michael Cyfka, Bürgermeister Verbandsgemeinde Langen-
     soll, schriftlich geltend gemacht hat.                                   lonsheim-Stromberg
Die Verletzung solcher Verfahrens- und Formvorschriften kann gegen-     36.   Gez. Frank Rüttger, Bürgermeister Verbandsgemeinde Leinin-
über den Trägern der KKR schriftlich geltend gemacht werden.                  gerland
                                                                        37.   Gez. Andreas Poignée, Bürgermeister Gemeinde Limburgerhof
                          § 15                                          38.   Gez. Frank Leibeck, Bürgermeister Verbandsgemeinde Lingen-
      Anstaltslast, Gewährträgerhaftung, Auflösung                            feld
(1) Die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung richten sich nach      39.   Gez. Mike Weiland, Bürgermeister Verbandsgemeinde Loreley
dem Verhältnis der von jedem Träger der KKR geleisteten Einlage auf     40.   Gez. Maximilian Mumm, Bürgermeister Verbandsgemeinde
das Stammkapital. Nach den entsprechenden Beteiligungsquoten ist              Maifeld
ein Ausgleich zwischen den Trägern vorzunehmen.                         41.   Gez. Gabriele Flach, Bürgermeisterin Verbandsgemeinde Mai-
(2) Die Anstaltsträger entscheiden über die Auflösung der KKR. Im             kammer
Fall ihrer Auflösung fällt das Vermögen der KKR im Wege der Gesamt-
                                                                        42.   Gez. Maximilian Mumm, Verbandsvorsteher Abwasserverband
rechtsnachfolge an die Anstaltsträger im Verhältnis ihrer Stammeinla-         Mayen-Maifeld
gen zurück.
                                                                        43.   Gez. Dirk Meid, Oberbürgermeister Stadt Mayen
                              § 16                                      44.   Gez. Jörg Lempertz, Vorstandsvorsteher Zweckverband Zentral-
                          Inkrafttreten                                       kläranlage Mendig
Die Satzung tritt am Tage nach der letzten öffentlichen Bekanntma-      45.   Gez. Michael Reith, Verbandsvorsteher Abwasserzweckverband
chung in Kraft.                                                               Mittleres Eckbachtal
                                                                        46.   Gez. Roger Schmitt, Verbandsvorsteher Abwasserzweckver-
20.11.2020
                                                                              band Mittleres Glantal
1.    Gez. Guido Nisius, Bürgermeister Verbandsgemeinde Adenau          47.   Gez. Axel Haas, Verbandsvorsteher Abwasserzweckverband
2.    Gez. Cornelia Weigand, Bürgermeisterin Verbandsgemeinde                 Mittleres Pfrimmtal
      Altenahr                                                          48.   Gez. Klaus Penzer, Verbandsvorsteher Abwasserzweckverband
3.    Gez. Daniel Roters, Stellv. Werkleiter Abwasswerk Andernach             Mommenheim
4.    Gez. Hermann Bohrer, Bürgermeister Verbandsgemeinde Bad           49.   Gez. Dietmar Kron, 1. Beigeordneter Verbandsgemeinde Nahe-
      Bergzabern                                                              Glan
5.    Gez. Uwe Bruchhäuser, Bürgermeister Verbandsgemeinde Bad          50.   Gez. Jens Güllering, Bürgermeister Verbandsgemeinde Nastät-
      Ems-Nassau                                                              ten
6.    Gez. Reiner Schmitz, Beauftragter Verbandsgemeinde Bad            51.   Gez. Marc Weigel, Oberbürgermeister Stadt Neustadt
      Hönningen                                                         52.   Gez. Stefan Herschbach und Klaus Gerhardt, Vorstand und
7.    Gez. Marc Ullrich, Bürgermeister Verbandsgemeinde Bad                   Geschäftsfeldleiter Servicebetrieb Neuwied ÄöR
      Kreuznach                                                         53.   Gez. Michael Cullmann, Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land
8.    Gez. Rouven Hebel, 1. Beigeordneter Verbandsgemeinde              54.   Gez. Johannes Bell, Verbandsvorsteher Abwasserzweckverband
      Baumholder                                                              Oberes Nettetal
9.    Gez. Michael Kessler, Bürgermeister Stadt Bendorf                 55.   Gez. Volker Mendel, Bürgermeister Verbandsgemeinde Puder-
10.   Gez. Dr. Bernhard Alscher, Bürgermeister Verbandsgemeinde               bach
      Birkenfeld                                                        56.   Gez. Ralf Hechler, Bürgermeister Verbandsgemeinde Ramstein-
11.   Gez. Peter Christ, Bürgermeister Gemeinde Böhl-Iggelheim                Miesenbach
12.   Gez. Johannes Bell, Bürgermeister Verbandsgemeinde Brohltal       57.   Gez. Hans-Werner Breithausen, Bürgermeister Verbandsge-
13.   Gez. Wolfgang Lambertz, Bürgermeister Verbandsgemeinde                  meinde Rengsdorf-Waldbreitbach
      Cochem                                                            58.   Gez. Uwe Weber, Verbandsvorsteher Zweckverband Abwasser-
14.   Gez. Stefan Veth, Bürgermeister Verbandsgemeinde Dannstadt-             verband Rhaunen
      Schauernheim                                                      59.   Gez. Maximilian Abstein, Verbandsvorsteher Zweckverband
15.   Gez. Eberhard Frankmann, 1. Beigeordneter Verbandsgemein-               Abwasserentsorgung Rheinhessen
      de Edenkoben                                                      60.   Gez. Bruno Seibeld, Bürgermeister Verbandsgemeinde Rhein-
16.   Gez. Bernd Frey, Bürgermeister Verbandsgemeinde Eisenberg               Mosel
17.   Gez. Marcus Schaile, Bürgermeister Stadt Germersheim              61.   Gez. Wolfgang Denzer, Bürgermeister Verbandsgemeinde
18.   Gez. Michael Cyfka, Verbandsvorsteher Abwasserzweckverband              Rodalben
      Guldenbachtal                                                     62.   Gez. Heinz-Martin Schwerbel, Erster Beigeordneter Verbands-
19.   Gez. Uwe Weber, Bürgermeister Verbandsgemeinde Herrstein-               gemeinde Rüdesheim
      Rhaunen                                                           63.   Gez. Matthias Schardt, Verbandsvorsteher Abwasserzweckver-
20.   Gez. Hedi Braun, Verbandsvorsteherin Abwasserzweckverband               band Rülzheim/Herxheim
      Quodbachgruppe                                                    64.   Gez. Marcus Heintel, Bürgermeister Verbandsgemeinde Traben-
21.   Gez. Hedi Braun, Verbandsvorsteherin Abwasserzweckverband               Trarbach
      Hayna-Erlenbach                                                   65.   Gez. Alfred Steimers, Bürgermeister Verbandsgemeinde Ulmen
22.   Gez. Hedi Braun, Verbandsvorsteherin Abwasserzweckverband         66.   Gez. Andreas Geron, Verbandsvorsteher Abwasserzweckver-
      Rohrbach-Steinweiler                                                    band Untere Ahr
23.   Gez. Peter Unkel, Bürgermeister Verbandsgemeinde Hunsrück-        67.   Gez. Andreas Müller, Verbandsvorsteher Abwasserzweckver-
      Mittelrhein                                                             band Unteres Glantal
24.   Gez. Friedrich Marx, Bürgermeister Stadt Idar-Oberstein
Rülzheim                                                               - 11 -                                                    Ausgabe 51/2020
68.   Gez. Karl Thorn, Verbandsvorsteher Abwasserzweckverband
      Untere Nahe
                                                                                            amtliche mitteilungen
69. Gez. Manfred Scherer, Verbandsvorsteher Abwasserzweckver-
      band Unterer Wiesbach
70. Gez. Alfred Schomisch, Bürgermeister Verbandsgemeinde                         Bürgersprechstunde des Bürgermeisters
      Vordereifel
71. Gez. Klaus Lütkefedder, Bürgermeister Verbandsgemeinde                                             Bürgersprechstunde
      Wallmerod                                                                                        Bürgermeister Matthias Schardt
72. Gez. Anja Pfeiffer, Bürgermeister Verbandsgemeinde Weiler-                                         Aktuell finden keine Bürgersprechstun-
      bach                                                                                             den von Herrn Bürgermeister Schardt
73. Gez. Thomas Przybylla, Bürgermeister Verbandsgemeinde                                              statt.
      Weißenthurm                                                                                      Sie erreichen das Büro von Herrn
74. Gez. Rudolf Jacob, Bürgermeister Verbandsgemeinde Winn-                                            Schardt unter Tel. 7002 1021.
      weiler                                                                                           Per Email ist der Bürgermeister erreich-
75. Gez. Gerd Rocker, Bürgermeister Verbandsgemeinde Wöllstein                                         bar unter m.schardt@ruelzheim.de.
76. Gez. Markus Conrad, Bürgermeister Verbandsgemeinde Wörr-
      stadt
77. Gez. Karl-Heinz Simon, Bürgermeister Verbandsgemeinde Zell
      (Mosel)
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird auf die                                 Sprechzeiten beim Schiedsamt
Rechtsfolgen dieser Bestimmung hingewiesen, wonach Satzungen,
die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses                               Der vom Amtsgericht Ger-
Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntma-                                   mersheim für den Verbandsge-
chung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt                              meindebezirk         Rülzheim
nicht, wenn                                                                                     bestellte Schiedsmann Theo
1.   die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die                                  Geiger, hält seine Sprechstun-
     Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der                   den nach Vereinbarung ab. Der Schieds-
     Satzung verletzt worden sind, oder                                          mann        ist     für      außergerichtliche
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde                 Streitbeilegungen zuständig. In Schlich-
     den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Ver-               tungsverhandlungen wird relativ kosten-
     fahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindever-                   günstig der Rechtsfrieden wieder hergestellt.
     waltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung              Der Schiedsmann ist telefonisch unter 69 89
     begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.                            erreichbar.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so
kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese
Verletzung geltend machen.                                                                  mitteilungen der Verwaltung

                  Die Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Lei-
                                                                                      Änderung bei Übermittlungssperren
                  mersheim sucht zum nächstmöglichen Zeit-                                für Alters- und Ehejubiläen
                  punkt zwei                                                Neue Software erlaubt keine Trennung bei Sperren
                                                                            Wichtige Änderung für die Übermittlungssperre bezüglich Alters- und
                               Erzieher (m/w/d)                             Ehejubiläen im Amtsblatt „Heimatbrief“: Aufgrund einer Softwareum-
                  Es handelt sich um zwei Teilzeitstellen mit einem         stellung gilt eine Übermittlungssperre künftig sowohl für Alters- als
                  Umfang von jeweils19,50 Stunden wöchentlich.              auch für Ehejubiläen. Zuvor war es möglich, eine Sperre nur für eines
                  Die Besetzung der Stellen erfolgt im Rahmen               der beiden Jubiläen zu beantragen.
                  einer Elternzeitvertretung befristet für die Dauer        Für Sie bedeutet das, dass Sie künftig bei einem Antrag auf Übermitt-
                  von zwei Jahren.                                          lungssperre, um nicht im „Heimatbrief“ erwähnt zu werden, nicht mehr
                                                                            zwischen Alters- und Ehejubiläum unterscheiden können. Eine Sperre
 Wir erwarten:                                                              gilt dann für beide Fälle. Die Softwareumstellung wurde vorgenom-
 • einen Abschluss als staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d),              men, um den Anforderungen des Bundesmeldegesetzes zu entspre-
 • Freude im Umgang mit Kindern und Berücksichtigung der viel-              chen, das eine solche Trennung gemäß §50 Ab. 2 und 5 nicht vorsieht.
   fältigen Bedürfnisse der Kinder,                                         Die Aufhebung der Trennung bei der Übermittlungssperre gilt auch
 • verantwortungsbewusste und teamorientierte Arbeitsweise,                 rückwirkend: Sollten Sie in der Vergangenheit bereits eine solche
                                                                            Sperre für Alters- oder Ehejubiläen beantragt haben, gilt diese nun
 • Engagement und Freude an der Weiterentwicklung der päda-
                                                                            für beide Fälle.
   gogischen
                                                                            Bei Fragen zu Übermittelungssperren steht Ihnen das Einwohnermel-
 • Qualität in der Einrichtung,                                             deamt persönlich oder unter 07272 7002-1234 gerne zur Verfügung.
 • vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Team, den Eltern
   und dem Träger.

 Wir bieten:
 • ein engagiertes und aufgeschlossenes Team sowie fachpäd-
    agogische
 • Betreuung,
 • die Möglichkeit zur Mitgestaltung des pädagogischen Konzep-
    tes, leistungsgerechte Bezahlung nach dem TVöD,
 • die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen.

 Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schicken Sie bitte
 Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens
 15.01.2021 an: Verbandsgemeindeverwaltung Rülzheim, Per-                               Unsere Homepage mit
 sonalabteilung, Frau Myriam Serr, Am Deutschordensplatz 1,
 76761 Rülzheim oder auch per E-Mail an:                                               allen aktuellen Themen
 bewerbung@ruelzheim.de
 Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei entsprechender
                                                                                       rund um die Verwaltung
 Eignung bevorzugt berücksichtigt.                                                         finden Sie unter:
 Bitte beachten Sie, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurück-
 gesandt werden; reichen Sie daher keine Originale ein.
                                                                                         www.ruelzheim.de
Rülzheim                                                            - 12 -                                                  Ausgabe 51/2020

                                                                                                                                         $
                                  Bekanntgabe der Verbands- u. Gemeindewerke Rülzheim
   Für die Viehhaltung sind bei der Bemessung der Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung je Großvieheinheit und Jahr auf Antrag 12 m³
   abzusetzen. Maßgebend ist das am 31. Dezember des Jahres 2020 gehaltene Vieh.
   Die Betreffenden Hauseigentümer sollten den nachfolgenden Antrag, bis zu dem genannten Ausschlusstermin, ausgefüllt bei den Verbands- u.
   Gemeindewerken, Dienstgebäude Mittlere Ortsstraße 106, Energiecenter, abgegeben werden, damit die Wassermengen bei der Berechnung
   der Schmutzwassergebühren berücksichtigt werden können.

                             Abgabe bis spätestens 08. Januar 2021 (Ausschlussfrist)

   _________________________                                                      _______________________________
   (Name)                                                                         (Ort)

   An das                                                                         _______________________________
   EnergieCenter                                                                  (Straße, Nr.)
   - Abt. 6 -
   Mittlere Ortsstraße 106                                                        _______________________________
   76761 Rülzheim                                                                 (Kunden-Nummer)
                                                                                  gem. letzter Jahresabrechnung

   Schmutzwassergebühren 2020

   Antrag auf Abzug von Frischwasser bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren gem. Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung,
   §20 Absatz 4, vom 21. Januar 1997.
   Zur Berücksichtigung nicht eingeleiteter Wassermengen werden nach Absatz 5 für jeden Gebührenschuldner ohne besonderen
   Nachweis und Antrag 10 Prozent der Wassermenge nach Absatz 2 abgesetzt, maximal 30 m³ jährlich. Dies gilt nicht in den Fällen
   des Absatzes 4 Satz 1, es sei denn, die nicht zugeführte Wassermenge nach Absatz 4 liegt unter 10 Prozent der Wassermenge
   nach Absatz 2.
   Hiermit stelle ich einen Antrag auf Abzug von Wassermengen bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren.

                                                       Stichtag: 31. Dezember 2020
   Viehaltung

   ____ Pferde                                                                      á 12,00 m³ = ______ m³

   ____ Rinder bei gemischtem Bestand                                               á 7,92 m³ = ______ m³

   ____ Rinder bei reinem Milchviehbestand                                          á 12,00 m³ = ______ m³

   ____ Schweine bei gemischtem Bestand                                             á 1,92 m³ = ______ m³

   ____ Schweine bei reinem Zuchtschweinebestand                                    á 3,96 m³ = ______ m³

   ____ Schafe bei ganzjähriger Bedarfsdeckung aus der                              á 0,60 m³ = ______ m³
        öffentlichen Wasserversorgung                                                         _________

                                                                                Gesamtabzug:                  m³

   (Hinweis: Absetzungen entfallen, soweit dabei für den Gebührenschuldner 35 m³ je Haushaltsangehörigen und Jahr
   unterschritten werden.)

   Ich versichere, dass diese Angaben den Tatsachen entsprechen.

   In unserem Haus leben am 31. Dezember 2020 ____ Personen.

   ______________________________________                                       ______________________________________
   (Ort, Datum)                                                                              (Unterschrift)

                                                                                                                                         $
Rülzheim                                                              - 13 -                                                  Ausgabe 51/2020

                Geschenkideen zu Weihnachten und sonstigen Gelegenheiten
   Südpfalztourismus VG Rülzheim-Dubbeglas                                                                                         3,50   €
   Ortschronik Rülzheim                                                                                                           15,00   €
   Ortsfahnen Rülzheim und Leimersheim                                                                                            61,54   €
   Ortsfahne Hördt                                                                                                                55,00   €
   Buch „Immer ist es die Legende vom Dieterskirchel“                                                                             17,80   €
   Verdrängt, verloren, vergessen v. Karl Geeck                                                                                   15,00   €
   Die Sprache von Rülzheim                                                                                                       29,80   €
   Verkauf während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeinde Rülzheim
   Ortschronik Kuhardt (2 Teile)                                                                                                  40,00 €
   Verkauf erfolgt direkt durch den Ortsbürgermeister,
   Kontaktaufnahme per Mail c.schwab@kuhardt.de oder Handy 0173/ 5433469
   Ortschronik Leimersheim                                                                                                        30,00   €
   Schmuggler Buch Leimersheim                                                                                                    12,00   €
   Ausstellungskatalog „Bilder vom Gestern“- Leimersheim                                                                          14,50   €
   „NY AME ADOM ME HO YE über Sr. M. Miguela Keller                                                                               14,00   €
   Die Ehrenbürger im Landkreis Germersheim                                                                                       19,90   €
   Verkauf während der Öffnungszeiten in der Bücherei St. Gertrud Leimersheim

                                                                           wenig plaudern. Nach einer Viertelstunde sollte der Angerufene dann
                    Die Polizei bittet um Mithilfe                         seinerseits den nächsten in der Kette anrufen. Sollte es einem der Teil-
               Rülzheim - Versuchte Räuberische Erpressung mit             nehmer nicht gut gehen und er Hilfe benötigen oder sich nicht melden,
               Waffe                                                       wird der Telefonkapitän informiert, der dann entsprechend jemanden
               Ein 48-jähriger Mann wurde am Sonntag gegen 00:45           informiert, der vor Ort nach dem rechten sehen kann. Ist das nicht
               Uhr durch zwei männliche Täter in der Lindenstraße in       möglich, werden Feuerwehr oder Polizei informiert. Wer für mehrere
               Rülzheim überfallen. Die beiden maskierten Täter stopp-     Tage nicht erreichbar ist - etwa wegen Urlaub oder Reha - muss dies
               ten den Geschädigten und forderten ihn auf Geld aus-        dem Telefonkapitän vorab mitteilen, so dass kein falscher Alarm aus-
zuhändigen. Da der 48-Jährige kein Geld mit sich führte, schlugen          gelöst wird. Die Telefonketten sind eine Kooperation des „Familien-
und traten die Täter auf den Geschädigten ein. Im weiteren Verlauf         büros der Lebenshilfe Germersheim“, der Seniorenbeauftragten, dem
zog einer der beiden bisher unbekannten Täter eine Schusswaffe und         Behindertenbeauftragten Fritz Knutas und Bürgermeister Matthias
bedrohte den Geschädigten hiermit. Als der Geschädigte laut um Hilfe       Schardt.
rief, ließen die Täter von ihm ab und flüchteten fußläufig in Richtung     Sicherheit und soziale Kontakte verbinden
Ortsmitte. Der Geschädigte blieb unverletzt. Eine im Anschluss durch-      „In Corona-Zeiten fehlen unseren älteren Mitbürgern soziale Kontakte.
geführte Fahndung verlief negativ. Die beiden Täter werden wie folgt       Inzwischen wissen wir aufgrund der Rückmeldungen aus Pflegeein-
beschrieben: beide männlich, beide ca. 18-25 Jahre alt, sportliche         richtungen, aber auch aus der Forschung, dass das fatale Auswirkun-
Statur, beide komplett schwarz gekleidet mit Sturmhauben und Jog-          gen auf die geistige Gesundheit der Menschen hat. Die Telefonkette ist
ginghosen (ohne Schriftzüge). Einer der beiden Täter war ca. 1,85 m        eine gute Möglichkeit, Gesprächskontakt und frühzeitige Erkennung
groß und der Andere zwischen 1,70 m - 1,75 m groß. Zeugen, die             von Hilfsbedürftigkeit miteinander zu verbinden“, so Bürgermeister
Hinweise zur Tat oder zu den Tätern geben können, werden gebeten,          Matthias Schardt. Fritz Knutas hält die Telefonketten ebenfalls für eine
sich unter Tel: 07274 9580 oder per Mail unter pigermersheim@polizei.      sinnvolle Sache: „Ich begrüße diese Initiative, denn sie ist ein weiterer
rlp.de zu melden.                                                          Baustein in unserer Arbeit für ältere Mitmenschen. Sie steht aber auch
                                                                           Menschen mit Behinderung offen, die aufgrund einer Mobilitätsein-
  Aufeinander aufpassen „Telefonketten für                                 schränkung oder Vorerkrankungen ihre sozialen Kontakte ebenfalls
                                                                           reduzieren müssen. Für sie alle müssen wir als Gesellschaft solida-
    Senioren“ in der Verbandsgemeinde                                      risch sein - denn auch wir werden älter und freuen uns, wenn dann
In Zeiten von Kontaktbeschränkungen gehen gerade älteren Mitbür-           jemand für uns da ist“, so der Behindertenbeauftragte.
gerinnen und Mitbürger soziale Kontakte verloren: Da sie zur Risiko-       Anmeldung bei den Seniorenbeauftragten der Ortsgemeinden oder
gruppe gehören, fallen viele Aktivitäten, wie Seniorenstammtische,         beim Behindertenbeauftragten Fritz Knutas sowie beim „Familienbüro
ebenso aus wie der tägliche Einkauf oder der Plausch auf dem Fried-        (Lebenshilfe Germersheim)“:
hof. Das führt zu einem spürbaren Mangel an Lebensqualität, aber
                                                                           Janine Sabetz      (0163 7594337) (Familienbüro Rülzheim)
auch mögliche Notfälle werden nicht sofort entdeckt.
Aus diesem Grund haben das „Familienbüro im Haus der Familie“              Olfa Belfadhel     (0163 7594338) (Familienbüro Rülzheim)
in Rülzheim, die Seniorenbeauftragten aller Ortsgemeinden und der          Günter Becht       (07272 2990) (Seniorenbeauftragter Hördt)
Behindertenbeauftragte Fritz Knutas die kostenfreien „Telefonketten        Josi Pitz          (07272 4576, 0171 6425004)
für Senioren“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, den Seniorinnen und Seni-                       (Seniorenbauftragter Kuhardt)
oren einerseits regelmäßig die Möglichkeit zum Austausch zu bieten         Luise Butscher     (07272 8333)
und andererseits ein kleines Stück mehr Sicherheit zu geben - ein                             (stellvertretende
Ersatz für Hausnotrufe ist die Telefonkette allerdings nicht. Eine Kette                      Seniorenbeauftragte Leimersheim)
besteht aus drei bis fünf Personen. Sie können aus der gesamten            Ingrid Mendel      (07272 3219) (Seniorenbeauftragte Rülzheim)
Verbandsgemeinde oder auch nur einer Ortsgemeinde kommen. Die              Fritz Knutas       (07272 7002-1601)
Telefonkette startet zu einem von der Gruppe festgelegten Zeitpunkt                           (Behindertenbeauftragter
im täglichen Rhythmus beim so genannten „Telefonkapitän“. Er oder                             Verbandsgemeinde Rülzheim)
sie ruft dann nach einer festgelegten Reihenfolge den nächsten in der
Kette an, erkundigt sich nach dessen Wohlbefinden und kann noch ein
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