Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
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Feldkirchner Gemeindeblatt 9 / 2021 Seite 1 Feldkirchner Gemeindeblatt 48. Jahrgang September 2021 Ausgabe 9 / 2021 Foto: Feldkirchner Blaskapelle Ein Notenschlüssel als „Platzhalter“ Etwas Besonderes hat sich die Feldkirchner Blaskapelle zusammen mit der Maibaum-Stifter-Familie Lohner einfallen lassen, nachdem dem „Maibaumplatz“ in der Ortsmitte zurzeit ein wichtiger Bestandteil fehlt: Der Maibaum. Denn bedingt durch die Corona-Pandemie konnte die feierliche Maibaum-Aufstellung auch in diesem Jahr leider wieder nicht stattfinden. Nun ziert die Haltevorrichtung des Baums ein vom Holzkünstler Richard Litzinger gefertigter Notenschlüssel, der als Symbol für Musik, Freude und Unterhaltung steht. Eine schöne Idee, für die wir allen Beteiligten ein herzliches Dankeschön aussprechen. Mehr zu dieser Aktion finden Sie im Innenteil dieser Ausgabe unter der Rubrik „Vereinsleben“
Seite 2 9 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt 13. Ausstellung Feldkirchner Künstler im Rathaus Feldkirchen Die Gemeinde plant auch in diesem Herbst wieder eine Ausstellung mit Werken Feldkirchner (Hobby-) Künstler, und zwar von Dienstag, 19. Oktober (Vernissage um 19.00 Uhr) bis Donnerstag, 28. Oktober 2021 im Foyer des Rathauses. Sehr geehrte Feldkirchner Künstler, wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Ihre Werke im Rathaus präsentieren möchten. Für eine Anmeldung bitten wir, den nachfolgenden Abschnitt bis spätestens 18. September 2021 an die unten angegebene Adresse zu senden bzw. dort abzugeben. Für Rückfragen stehen wir gern unter Tel. 089/909974-73 oder -40 zur Verfügung. Anmeldung zur Teilnahme an der Ausstellung „Feldkirchner Künstler“ vom 19. – 28. Oktober 2021 (Vernissage am 19. Oktober 2021 um 19.00 Uhr) Ich melde mich zur Teilnahme an o. g. Ausstellung an: Name, Vorname Adresse Telefon Meine Ausstellungsobjekte sind: Q Gemälde Q Skulpturen Q Sonstiges: Anmeldung bitte bis spätestens Samstag, 18. September 2021 an: Gemeinde Feldkirchen Herrn Gleixner Rathausplatz 1 85622 Feldkirchen Rückmeldungen per E-Mail: rathaus@feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt 9 / 2021 Seite 3 Wie werden unsere Seniorinnen und Senioren künftig in Feldkirchen wohnen? Dieses Thema beschäftigt den Gemeinderat bereits seit mehr als 25 Jahren. In die- sem Zusammenhang wurde vor ca. 12 Jahren eine Seniorenbefragung in Feldkir- chen durchgeführt. Eine aktuelle Befragung befindet sich noch in der Auswertung. Das Ergebnis zeigt jedoch jetzt schon das überall bekannte und gleiche Bild. „Je- der möchte im Alter in seinem eigenen Wohnraum bleiben“. Dies ist natürlich verständlich, aber leider nicht immer möglich. Unsere Nachbargemeinden haben darauf schon vor vielen Jahren reagiert und Pflegeplätze bzw. betreuten Wohn- raum geschaffen. Für die Feldkirchner Bürgerinnen und Bürger gibt es leider nur die Möglichkeit, sich in den umliegenden Orten um einen Platz zu bemühen. Da dort die Wartelis- ten aber ebenfalls sehr lang sind, gelingt dies nur in wenigen Fällen. Es bleibt nur ein Ausweichen auf weiter entfernte Einrichtungen. Was ist bisher passiert? Einen ersten Schritt hatte die Gemeinde Feldkirchen mit der Errichtung der Wohn- anlage in der Pfarrer-Axenböck-Straße getan. Hier wurden 18 seniorengerechte Wohnungen errichtet. Die Bewohner konnten gerade das 25jährige Jubiläum der Anlage feiern. In der Raiffeisenstraße entstehen derzeit 20 seniorengerechte Wohnungen. Die Fertigstellung ist für Anfang 2023 geplant. Auch hier gibt es bereits zahlreiche Anfragen. Bei beiden Einrichtungen ist eine Betreuung jedoch nur extern zubuchbar. Zwei Bauwerber bemühen sich um einen weiteren Ausbau! Gerade jetzt sind wir in der glücklichen Situation, dass es gleich zwei Bauwerber gibt, die in Feldkirchen Wohnraum für Seniorinnen und Senioren errichten möchten. • Dornacher Straße: Hier sollen Senioren-Wohnungen entstehen, die zum Kauf angeboten werden. Dazu ist es allerdings notwendig, in ei- nem städtebaulichen Vertrag mit dem Bauwerber eine rechtlich sichere Ausarbeitung zu finden, damit die Wohnungen ausschließlich für Senioren und Seniorinnen genutzt werden dürfen (ähnlich einem Studentenwohnheim). Im Gebäude sollen zusätzliche Allgemeinbereiche, eine ärztliche Versorgung, Physiotherapie und vieles mehr integriert werden. Diese Bereiche sollen öffentlich und für alle Feldkirchner/innen zugänglich und nutzbar sein. • Münchner Straße: Hier soll ein echtes Seniorenzentrum entstehen. Der Bauwerber möchte Langzeit-Pflegeplätze, Tagespflegeplätze und Wohnraum für betreutes Wohnen schaffen. Als Betreiber wäre ein deutschlandweit tätiges Unternehmen vorgesehen, das als Familienbetrieb besonders auf die Ausbildung von eigenem Personal wert legt und hierzu auch eigene Schulen betreibt. Wie geht es weiter: Die beiden Bauvorhaben wurden zunächst dem Landratsamt vorgestellt. Das LRA befürwortet dies grundsätzlich in seiner Stellungnahme und weist gleichzeitig auf die Notwendigkeit solcher Einrichtungen hin. Anschließend wurden die Bauvor- haben dann den Gemeinderäten in nicht öffentlicher Sitzung vorgestellt. Schließlich wurden dann auch beide Bauvorha- ben im Juni 2021 in der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses besprochen und damit der Öffentlichkeit präsentiert. Bei dieser Sitzung waren u.a. auch viele Anwohner dabei. Die vorgestellten Planungen stellen derzeit noch Entwürfe dar, die weiterhin gemeinsam ausgearbeitet werden müs- sen. Speziell sind dabei die Größenverhältnisse, Schall- und Lärmschutz, die verkehrlichen Situationen, Schattenwürfe, Grünanlagen und vieles mehr zu beachten und durch gutachterliche Stellungnahmen zu untersuchen. Aktuell können die Bauwerber nun den Antrag auf die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans stellen. Dies stellt den Beginn der öffentlichen Debatte über die beiden Bauvorhaben dar. Die Gemeinderatsmitglieder sind sich der Verpflichtung bewusst, für unsere Seniorinnen und Senioren, aber auch für un- sere künftigen älteren Generationen entsprechende Wohnmöglichkeiten zu schaffen. Gleichzeitig muss dabei aber auch das Verhältnis zu vorhandenen Strukturen beachtet werden. Dies gilt es jetzt zusammen mit den Feldkirchner Bürger/innen und den Anwohner/innen zu planen und umzusetzen. Ihr Andreas Janson Erster Bürgermeister
Seite 4 9 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt Aus dem Gemeinderat Bericht aus der und Umweltausschuss) beantragt. Die Der Bau- und Umweltausschuss hat sich nachfolgende (positiv formulierte) Be- in seiner Sitzung am 06.05.2021 mit den öffentlichen Sitzung schlussempfehlung wurde vom Gremi- Stellungnahmen aus dem Verfahren be- des Gemeinderates um abschlägig beschlossen. fasst. Im Zuge der technischen Ausfüh- vom 24.06.2021 rungsplanung für die 5 Wohngebäude Beschluss und die Kindertagesstätte haben sich in K A ufhebung des Gemeinderats- Dem Antrag der SPD-Fraktion vom Bezug auf die künftigen Festsetzungen 06.05.2021 wegen Auflösung der Aus- ein paar Änderungswünsche für die Fest- beschlusses vom 28.01.2021 schüsse wird seitens des Gemeinderats setzungen ergeben. Die Stellungnahmen wegen Antrag der Messe entsprochen. wurden mit Einzelbeschlüssen behan- München auf Verwendung des Abstimmung: abgelehnt Ja 7 Nein 10 delt. Gemeindewappens für das S-Bahnbündnis Ost Bericht aus der Gesamtbeschluss Die Verwaltung wird beauftragt, für die In der Gemeinderatssitzung vom öffentlichen Sitzung 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28.01.2021 wurde beschlossen, der des Bau- und Umwelt- 83a – „Gewerbegebiet Ost für den Be- reich östlich der Emeranstraße und nörd- Messe München GmbH die Verwen- ausschusses vom 10.06. lich der Hohenlindner Straße, für das dung des Gemeindewappens zu geneh- migen. Mit den zuvor in der Sitzung am und 15.07.2021 Teilgebiet an der Hohenlindner Straße 03.12.2020 vorgestellten Planungen für beschränkt auf die Grundstücke Fl.-Nr. die Verschwenkung der S-Bahn-Strecke K N utzungsänderung von Büro- 601/11 und Fl.-Nr. 601/9 der Gemar- kann sich der Gemeinderat Feldkirchen kung Feldkirchen erneut das Verfahren teilflächen zur schulischen gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. allerdings nicht einverstanden erklären; daher wird ein Beitritt der Gemeinde Nutzung für eine Berufsfach- 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Feldkirchen in das S-Bahn-Bündnis Ost schule für Kinderpflege, Stellungnahmen können nur noch zu ausgeschlossen. Da die Gemeinde Feld- befristet auf 5 Jahre den geänderten (rot markiert) Festset- kirchen kein Mitglied des vorstehend ge- Flur-Nr. 319/2, zungen abgegeben werden (§ 4 a Abs. 3 nannten Bündnisses ist, ist die Verwen- Satz 2 BauGB). Eine Verkürzung der Aus- Dornacher Straße 3, 1. OG dung des Gemeindewappens gemäß Art. legungsfrist wie in der Sitzung des Bau- 4 Abs. 3 GO dem S-Bahn-Bündnis Ost und Umweltausschuss am 06.05.2021 Es ist geplant, in dem Gebäude im 1. OG zu verwehren. beschlossen, ist aufgrund der Änderung eine Berufsfachschule für Kinderpflege, der Festsetzungen A 5.7, B 6.1 und B 9.8 befristet auf 5 Jahre, zu betreiben. Hier- Beschluss nicht möglich. Die Beteiligung gem. § 4 zu ist eine Nutzungsänderung notwen- Die Erlaubnis zur Verwendung des Ge- a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 3 und § 4 Abs. dig. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca. meindewappens wird aufgehoben. 2 BauGB hat daher im normalen Ausle- 1.241,87 m². Es entstehen 3 Klassen mit Abstimmung: einstimmig angenommen gungszeitraum zu erfolgen. ca. 16 Schülern pro Klasse (ca. 48 Schü- Abstimmung: einstimmig angenommen ler pro Jahrgang). K A ntrag der CSU-Fraktion auf gemeindliche Förderung von Beschluss Mehrweggeschirr Dem Bauantrag wegen Nutzungsän- K Antrag auf Aufstellung eines derung von Büroteilflächen zur schuli- schen Nutzung für eine Berufsfachschu- Vorhabenbezogenen Bebauungs- Die CSU-Fraktion beantragte eine finan- zielle Zuwendung durch die Gemeinde le für Kinderpflege, befristet auf 5 Jahre, planes für das Bebauungskonzept Feldkirchen an die Feldkirchner Gastro- Flur-Nr. 319/2, Dornacherstraße 3, 1. auf dem Grundstück Münchner nomiebetriebe, wenn diese ein Mehr- OG, und Abweichungen sowie notwn- Straße 22, Fl.-Nrn. 201/0, 200/7 zwecksystem bei To-Go-Angeboten ein- digen Befreiungen wurde das gemeind- wegen Errichtung eines Senioren- führen. liche Einvernehmen erteilt. Abstimmung: einstimmig angenommen pflegeheimes/Betreutes Wohnen Beschluss Der Vorhabenträger plant die Errichtung Die Gemeindeverwaltung wird beauf- eines Seniorenpflegeheimes mit Betreu- tragt, die erforderlichen Förderrichtlinien K 4 . Änderung des Bebauungs- tem Wohnen. zu entwerfen und den Entwurf zur Be- planes Nr. 83a – „Gewerbe- Die Grundstücke, wo das Vorhaben rea- schlussfassung dem Gemeinderat in der gebiet Ost“ für den Bereich lisiert werden soll, liegen im Umgriff des nächsten Sitzung vorzulegen. rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 103. östlich der Emeranstraße und Abstimmung: einstimmig angenommen Dieser setzt als Art der baulichen Nut- nördlich der Hohenlindner zung ein Allgemeines Wohngebiet (WA) K A ntrag der SPD-Fraktion auf Straße (Teilgebiet an der Ho- fest. Die Errichtung eines Seniorenpfle- Auflösung der Ausschüsse henlindner Straße beschränkt geheimes mit Betreutem Wohnen ist im auf die Grundstücke Fl.-Nr. WA nicht möglich. Um die Realisierung Die SPD-Fraktion hatte die Auflösung 601/11 und Fl.-Nr. 601/9); des Vorhabens zu ermöglichen, ist die der beschließenden Ausschüsse (Haupt-, Änderungsanträge zum laufen- Aufstellung eines vorhabenbezogenen Finanz- und Sozialausschuss sowie Bau- Bebauungsplans erforderlich. den Verfahren
Feldkirchner Gemeindeblatt 9 / 2021 Seite 5 Ausschnitt des Geltungsbereichs men (11 m Wandhöhe; 13,50 m Firsthö- he Attika). Zur Bahnlinie ist eine 10,40 m hohe Schallschutzwand aus Glas vor- gesehen. Den künftigen Bewohnern des Senio- renwohnparks sollen eine Vielzahl von buchbaren Zusatzleistungen vom Con- cierge mit Poststelle, Housekeeping-Ser- vice für Reparaturen und Gartenpflege, 24-Stunden-Notrufsystem, Hauswirt- schaftliche Betreuung mit allen täglichen Besorgungen inklusive Essen bis zum ambulanten Pflegedienst angeboten wer- den. Zudem sind Gemeinschaftsräume wie multifunktionelle Gruppenräume für Veranstaltungen und Gymnastik sowie multifunktionelle Behandlungszimmer für Therapien und Massagen geplant. Es wurden bereits mit 3 Pflegedienstbetrei- bern detaillierte Gespräche zur Betreu- ung des Seniorenwohnparks geführt. Beschluss Für die Grundstücke Fl.-Nr. 312/4, Dor- nacher Str. 9, und TF von 312/5 der Ge- Da es in der Gemeinde Feldkirchen bis- markung Feldkirchen ist ein vorhaben- her kein Seniorenpflegeheim gibt und bezogener Bebauungsplan gemäß § 12 sich Feldkirchner Bürger/innen immer BauGB aufzustellen. Der vorhabenbe- um Pflege- oder Tagesbetreuungsplätze K A ntrag auf Aufstellung eines zogene Bebauungsplan erhält die Nr. 15 in den benachbarten Gemeinden bemü- Vorhabenbezogenen Bebau- „Seniorenwohnpark Feldkirchen, Dor- hen müssen, ist der Bedarf an einem Se- nacher Straße“. niorenpflegeheim gegeben. ungsplans für das Bebauungs- Mit dem Vorhabenträger ist ein Durch- konzept nordwestlich der führungsvertrag abzuschließen. Die be- Beschluss Bahnlinie auf dem Grund- reits vorgestellten Planungsziele sind in Für die Grundstücke Fl.-Nrn. 201 stück Dornacher Str. 9, Fl.-Nr. einem Entwurfsplan festzusetzen. Die- und 200/7, Münchner Str. 22, sowie 312/4, zur Errichtung von ser ist dem Bau- und Umweltausschuss Teilflächen der Fl.-Nrn. 203/0, 203/12, wieder zur Billigung vorzulegen. Das hochwertigen Wohnungen für 203/16, 203/2, 200/24, 200/4, 200/25, Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13 120/5, 120/9, 120/4, 200/18, 200/13, Senioren „Selbstbestimmtes a BauGB im beschleunigten Verfahren 200/15, 200/14, 120/1, 120/0 jeweils Wohnen für Senioren“ durchgeführt. Mit der Planung soll in Gemarkung Feldkirchen, ist ein vorha- Absprache mit der Verwaltung und dem benbezogener Bebauungsplan gemäß § Der Vorhabenträger möchte hochwerti- Bauherrn ein geeignetes Planungsbüro 12 BauGB aufzustellen. Der vorhaben- ge Wohnungen zum selbstbestimmten beauftragt werden. Die Verwaltung wird bezogene Bebauungsplan erhält die Nr. Wohnen für Senioren anbieten. Es sind beauftragt, den Aufstellungsbeschluss 14 „Seniorenheim, Betreutes Wohnen, aktuell zwei Gebäude mit insgesamt ortsüblich bekannt zu machen. Münchner Straße“. Mit dem Vorhaben- 58 Wohnungen geplant (im westlichen Abstimmung: mehrheitlich angenom- träger ist ein Durchführungsvertrag ab- Haus insgesamt 25 Wohnungen und men Ja 6 Nein 5 zuschließen. Die Planungsziele sind als im östlichen Gebäude insgesamt 33 Diskussionsgrundlage festzuhalten. Das Wohnungen). Davon sollen 6 barrie- Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13 refreie Wohnungen und 6 rollstuhlge- Ausschnitt Geltungsbereich a BauGB im beschleunigten Verfahren rechte Wohnungen durchgeführt. Die Entwurfsplanung ist entstehen. An Ge- dem Bau- und Umweltausschuss zeitnah meinschaftsflächen zur Billigung vorzulegen. Mit der Pla- werden ca. 670 m² nung soll in Absprache mit der Verwal- erstellt. In der not- tung und den Bauherren ein geeignetes wendigen Tiefgara- Planungsbüro beauftragt werden. Ex- ge sind Kellerräume plizit sind die Freiflächenplanungen zu für Bewohner sowie beachten und ein Verkehrsgutachter zu 42 Kfz-Stellplätze beauftragen. Die Vergleichszahlen sind und zwei Radkel- von der Verwaltung aufzuzeigen. Die ler angedacht. Das Verwaltung wird beauftragt, den Aufstel- Vorhaben soll mit lungsbeschluss ortsüblich bekannt zu drei Vollgeschossen machen. und einem Terras- Abstimmung: mehrheitlich angenom- sengeschoss zur men Ja 10 Nein 1 Ausführung kom-
Seite 6 9 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt Bauanträge und Gebührenerhöhung zum 01.09.2015). Beschluss Zum Vergleich sind auch die aktuellen Der Haupt-, Finanz- und Sozialaus- Bauvoranfragen Gebühren aufgeführt. schuss beschließt eine Beitragserhöhung im gennanten Rahmen zum 01.01.2022. Dem Antrag auf Tektur zum Bauantrag Kindergarten Abstimmung: einstimmig angenommen wegen Neubau eines Dreifamilien- (ohne Essens- bzw. Spielgeld) hauses, Egerlänger Str. 15, FlNr. 351/4, Gemeinde neu ab hier: Aufteilung von drei Wohnungen Feldkirchen 1.01.2022 in sechs Wohnungen sowie ein zusätz- Gemeinderatssitzung licher Stellplatz, wurde das gemeind- – aktuell – – 10 % vom 29. Juli 2021: liche Einvernehmen nicht erteilt. Hin- Erhöhung – tergrund: Die Baugenehmigung wurde 3 bis 4 Std. 78,00 € 86,00 € Wechsel in der (mit Befreiungen) für drei Wohneinhei- 4 bis 5 Std. 87,00 € 95,00 € SPD-Fraktion ten erteilt. Nachdem der Tektur für acht 5 bis 6 Std. 96,00 € 104,00 € Wohneinheiten nicht entsprochen wur- Die SPD-Gemeinderätin Veronika Mal- de, wünscht der Bauherr nun die Auftei- 6 bis 7 Std. 105,00 € 114,00 € ke musste aus privaten Gründen ihr lung in sechs Wohneinheiten. Allerdings 7 bis 8 Std. 113,00 € 124,00 € Amt niederlegen und wurde in der Ge- würden auch hiermit die Grundzüge der 8 bis 9 Std. 122,00 € 135,00 € meinderatssitzung am 29. Juli 2021 vom Planung berührt, somit konnte dem An- 9 bis10 Std. 131,00 € 142,00 € 1. Bürgermeister Andreas Janson und sinnen nicht entsprochen werden. ihren Gremiumskollegen mit den bes- Abstimmung: einstimmig angenommen Krippe ten Wünschen für ihre weitere Zukunft Gemeinde neu ab verabschiedet. Nachrücker ist Hendrik Feldkirchen 1.01.2022 Feuerstein, der in dieser Sitzung vom 1. Bericht aus der Bürgermeister vereidigt wurde. öffentlichen Sitzung – aktuell – – 10 % Erhöhung – des Haupt-, Finanz- und 3 bis 4 Std. 139,00 € 153,00 € Sozialausschusses vom 4 bis 5 Std. 172,00 € 188,00 € 13.07.2021 5 bis 6 Std. 206,00 € 225,00 € 6 bis 7 Std. 238,00 € 260,00 € K Gebührenanpassung für die 7 bis 8 Std. 272,00 € 297,00 € Kindertageseinrichtungen zum 8 bis 9 Std. 286,00 € 312,00 € 01.01.2022 9 bis10 Std. 300,00 € 327,00 € Die Elternbeiträge für die gemeindlichen Hort 1. Bgm. Andreas Janson und Veronika Malke Kindertagesstätten werden vertragsge- Gemeinde neu ab mäß durch die Träger im Einvernehmen Feldkirchen 1.01.2022 mit der Gemeinde festgesetzt. Durch die deutlich erhöhten Defizite der Kin- – aktuell – – 10 % dertagesstätten war eine Erhöhung der Erhöhung – Elternbeiträge erforderlich. Um die Be- 1 bis 2 Std. lastung der Eltern im Corona-gepräg- 2 bis 3 Std. ten Jahr 2021 nicht noch zusätzlich zu 3 bis 4 Std. 98,00 € 108,00 € steigern, wurde auf die sonst übliche 4 bis 5 Std. 108,00 € 118,00 € Erhöhung zum Beginn eines Kita-Jahres (in diesem Falle: 01.09.2021) verzichtet. 5 bis 6 Std. 118,00 € 129,00 € Die jetzige Gebührenerhöhung erfolgt 6 bis 7 Std. 128,00 € 140,00 € 1. Bgm. Andreas Janson mit dem neuen zum 01.01.2022 (zuletzt erfolgte eine 7 bis 8 Std. 138,00 € 151,00 € SPD-Gemeinderat Hendrik Feuerstein IMPRESSUM Feldkirchner Gemeindeblatt • Herausgeber: Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen Verantwortlich: Andreas Janson, 1. Bürgermeister Satz, Druck, Verteilung: Ortmaier Druck GmbH, Birnbachstraße 2, 84160 Frontenhausen, Telefon 0 87 32 / 92 10-0, www.ortmaier-druck.de Für den Inhalt der Beiträge von Vereinen, Verbänden, Organisationen, Kirchen etc. sind die jeweiligen Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge zu kürzen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Ohnes, Tel. 90 99 74-40 oder Fax 90 99 74-46. Redaktionsschluss: Jeweils am 15. des Monats • E-Mail: rathaus@feldkirchen.de • Internet: www.feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt 9 / 2021 Seite 7 Amtliche Nachrichten Die Gemeinde Feldkirchen, Landkreis München sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Sachbearbeiter/in für das Bauamt (m/w/d) für den Bereich Gebäudeunterhalt in Vollzeit (unbefristet) Ihr Aufgabengebiet: • Hochbau (Unterhalt) einschließlich Modernisierung und Sanierungsmaßnahmen an allen gemeindlichen Gebäuden und Außenanlagen • Überwachung der MSR-Technik aller Liegenschaften • Reinigungsmanagement aller kommunalen Liegenschaften • Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen (E-Vergabe) • Elektronische Schlüsselverwaltung Ihr Profil: • Abgeschlossene Berufsausbildung/Studium als Bautechniker • nach Möglichkeit Berufserfahrung in den oben genannten Aufgabenbereichen • Kenntnisse im Vergaberecht sind wünschenswert • EDV Kenntnisse (Microsoft Office, Excel, idealerweise Riwa-GIS und ProGrafNT • Besonders sorgfältige Arbeitsweise, Einsatzbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit sowie Eigeninitiative und gute Ausdrucksweise in Wort und Schrift • Flexibilität in der Gestaltung der Arbeitszeiten (Bereitschaft zu Sitzungsdiensten) Wir bieten Ihnen eine verantwortungsvolle, selbstständige Tätigkeit, die Möglichkeit zu regelmäßigen Fortbildungen sowie einen sicheren Arbeitsplatz in einer modern ausgerichteten Kommune. Die Eingruppierung erfolgt nach den sachlichen und persönlichen Voraussetzungen in EG 9b TVöD. Neben den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes (Altersver- sorgung) gewähren wir bei Erfüllung der Voraussetzung eine Großraumzulage, eine Arbeitsmarktzulage sowie leistungso- rientierte Bezahlung (LOB). Schwerbehinderte Bewerber/innen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Reisekosten anlässlich eines Vorstellungsgesprächs können nicht übernommen werden. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum 10.09.2021 an die Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen oder an personalamt@feldkirchen.de (aus- schließlich pdf-Dokumente). Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Ziegler, Tel. 089/909974-22. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.feldkirchen.de. Hinweis: Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden alle Bewerbungsunterlagen vernichtet. Aus organisatorischen Gründen kann eine Rücksendung von Bewerbungen in Papierform nicht erfolgen. Bekanntmachung Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes ver- pflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift. Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebun- den und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde Feldkirchen eingelegt werden. Falls der Daten- übermittlung nicht widersprochen wurde, wird die Meldebehörde die genannten Daten weitergeben.
Seite 8 9 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt Schule aus und keinen Plan? Du hast die Wahl! Landkreis München Berufswelten im Landkreis München Das Informationsangebot zur Berufswahl ist riesig – und kann genau deswegen überfordernd sein. „Berufswelten“, das ist Ausdruck der zahlreichen Möglichkeiten, die es im Landkreis München zu entdecken gibt. Egal ob Startups und Gründerzentren, Familien- und Handwerksbetriebe oder namhafte Konzerne und Forschungseinrichtungen – der Landkreis gilt nicht nur als idealer Standort zum Leben, sondern auch zum Arbeiten. Unter der Internetseite https://www.landkreis-muenchen.de/themen/schule-bildung-beruf/berufswelten-im-landkreis-muenchen/ bietet das Landratsamt vielfältige Informationen rund um die Berufswahl. Grundsteinlegung für die Erweiterung des Gymnasiums Kirchheim „Ein Zeichen unserer Zeit, von dem in 50, 60 oder mehr Jahren hoffentlich niemand mehr weiß, wofür das eigentlich gut war“ nann- te Landrat Christoph Göbel den Mund-Nasen-Schutz mit aufgedrucktem Landkreiswappen, den er am Donnerstag, 01.07.2021, gemeinsam mit einer Karte des Landkreises München in der Zeitkapsel des Grundsteins platzierte. Neben den üblichen Tages- zeitungen und Gemeindeblättern (zusätzlich zu den Wünschen einer unfallfreien Baustelle und der Einhaltung finanzieller sowie zeitlicher Pläne) also der Wunsch, für spätere Generationen vor Corona- oder ähnlichen Pandemien verschont zu bleiben und so künftige Archäologen mit dem seltsam geformten Stück Stoff vor Rätsel zu stellen. Weiterer Inhalt der Zeitkapsel ist ein Bild von Kirchheims Altbürgermeisters und Gründungsvater des Gymnasiums, Hermann Schuster. Mit 1.280 Schülerinnen und Schülern sowie 120 Lehrkräften stößt das im Schuljahr 1982/83 eröffnete Gymnasium inzwischen deutlich an seine Kapazitätsgrenzen. Bis zum Herbst 2023 soll der Erweiterungsbau auf 8.446 m2 Platz für 42 Klassen, Turnhalle, Sportanlagen und Ganztagesbetreuung bieten. Von den rund 94 Millionen Gesamtkosten beteiligt sich der Landkreis München mit gut 48,7 Millionen Euro. Die Geschäftsleiterin des Zweckverbandes, Michèle Schlautmann, die Ersten Bürgermeister von Feldkirchen und Aschheim Andreas Janson und Thomas Glashauser, Münchens Landrat Christoph Göbel und Kirchheims Erster Bürgermeister Maximilian Böltl mit Grundstein und Zeitkapsel für den gymnasialen Neubau. (Foto: Kleinert/ LRA München) Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.: Kriegsgräbersammlung vom 22. Oktober – 7. November 2021 Für die Erhaltung und Pflege der weltweit 832 Anlagen, darunter 452 Kriegsgräberstätten des Zweiten Weltkrieges würde sich der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge über Spenden freuen. Die Sammlerinnen und Sammler sind hierfür vom 22. Oktober bis 7. November 2021 landesweit unterwegs. Gern können Sie aber auch Ihre Spende unter nachfolgender Bankverbindung an den Volksbund leisten: Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg, IBAN: DE 07 7025 0150 0000 069666 Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern. Neue Vorgaben für Personalausweise und Kinderreisepässe Neue Kinderreisepässe sind ein Jahr gültig Seit dem 01.01.2021 werden neu beantragte Kinderreisepässe nur noch für maximal 12 Monate ausgestellt. Auch für Verlänge- rungen des Kinderreisepasses gilt eine maximale Verlängerung von 12 Monaten. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe (vor dem 01.01.2021) bleiben bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig. Weitere Informationen unter: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/9332988744 Neues Design Personalausweis und zwei Fingerabdrücke werden im Chip gespeichert Weitere Informationen hierfür erhalten Sie unter https://www.personalausweisportal.de oder unter https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/8110751776 Informationen finden Sie auch auf der gemeindlichen Homepage https://www.feldkirchen.de/einwohnermeldeamt
Feldkirchner Gemeindeblatt 9 / 2021 Seite 9 Der Umweltberater Abholtermine der Müllabfuhr Restmüll: Großbehälter (1100/770 L) Biomüll: Leerungsgebiet Ost: Leerungsgebiet Ost: Mittwoch, 01.09., 08.09., 15.09., Leerungsgebiet Ost: Dienstag, 14.09., 28.09. und 12.10.2021 22.09., 29.09. und 06.10.2021 Donnerstag, 02.09., 09.09., 16.09., 23.09., 30.09. und 07.10.2021 Leerungsgebiet West: Leerungsgebiet West: Freitag, 03.09., 10.09., 17.09., 24.09. Leerungsgebiet West Dienstag, 07.09., 21.09. und 05.10.2021 und 01.10.2021 Freitag, 03.09., 10.09., 17.09., 24.09. und 01.10.2021 Hinweis: Von Oktober 2021 bis April 2022 er- Papier: folgt die Biomüll-Leerung im 14-tägigen Leerungsgebiet Ost u. West: Mittwoch, 01.09., 15.09., 29.09. und 13.10.2021 Turnus Gelber Sack: Leerungsgebiet Ost (Abholung im zweiwöchigen Turnus) Leerungsgebiet West (Abholung im zweiwöchigen Turnus) im September: Freitag, 03.09. und Freitag, 17.09.2021 im September: Freitag, 10.09. und Freitag, 24.09.2021 im Oktober: Freitag, 01.10., Freitag, 15.10. und im Oktober: Freitag, 08.10. und Samstag, 22.10.2021 Freitag, 29.10.2021 Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 6.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos im Rathaus an der Information. Bitte beachten Sie, dass befüllte gelbe Säcke nicht im Wertstoffhof entsorgt werden können. Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 14.09. und 12.10. 2021 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bauhof der Gemeinde Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit. Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushaltsreiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze aus dem Hobbybereich. Bitte beachten Sie, dass diese Problemabfälle nur am Tag des Giftmobils abgegeben werden können. Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen. Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4 Jeweils Montag 16:00 – 19.00 Uhr Dienstag 16:00 – 19.00 Uhr Donnerstag 16:00 – 19.00 Uhr Freitag 16.00 – 19.00 Uhr Samstag 09:00 – 13:00 Uhr Der Wertstoffhof ist zu den üblichen Zeiten für alle Feldkirchner Bürger geöffnet! Y Bei der Abgabe von Wertstoffen muss ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2) getragen werden. Es dürfen sich maximal 7 Fahrzeuge/Kunden zum Abladen aufhalten. Gelbe Säcke (1 Rolle/Haushalt) erhalten Sie kostenlos vor Ort. X Am Freitag, 3. September 2021, bleibt der Wertshoffhof geschlossen.
Seite 10 9 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Bauschutt (bis 100 l), Gartenabfälle (max. 2 m³), Sperrmüll (sie- he hierzu jeweils nachfolgende Hinweise), Altholz (kein imprägniertes Holz und kein Altholz Klasse IV), Eisenschrott, Elektro- nikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (nicht verschmutzt), kleinteilige Eisen und Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Schraubverschlüsse), CDs und Druckerpatronen. Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direktanlie- ferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen Garten- bzw. Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen. Bitte beachten Sie, dass über den Grüngut- container keine Plastiksäcke oder Blumentöpfe entsorgt werden dürfen. Für Sammlung und Entsorgung von Grünabfällen können im Rathaus stabile Pappesäcke (ca. 80 l) erworben werden, die auch über den Grüngut-Container entsorgt werden können. Bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direktanlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal (Neukirchstockach), bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeran- straße 55, 85622 Feldkirchen Sperrmüll (ab 100 l gebührenpflichtig) ist Abfall, der nicht in die Restmülltonne passt, weil er zu sperrig ist. Umgekehrt gilt: Alle nicht wieder verwertbaren Abfälle, die in eine handelsübliche Restmülltonne passen, sind kein Sperrmüll und müssen über die eigene Restmülltonne entsorgt werden. In jede Restmülltonne passen z. B. ein altes Küchensieb oder eine Schüssel aus Kunststoff, ein kaputter Rucksack, eine ausgediente Handtasche, altes Spielzeug, kleine Lampenschirme, kaputte Schuhe etc. Bitte entsorgen Sie derartige Kleinteile nicht über den Sperrmüll. Da die Entsorgung von Sperrmüll sehr kostspielig ist, leisten Sie somit auch einen Beitrag zur Kosteneinsparung. Reicht Ihre eigene Tonne einmal nicht aus, können Sie auch amtliche Müllsäcke für 4,50 Euro je Stück bei der Gemeindeverwaltung erwerben. Diese werden vom Abfuhrunternehmen mit dem Restmüll entsorgt. Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll: 10 Euro je angefangener ½ m³ (Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebührenordnung unberücksichtigt) Kartonagen und Papier Wir bitten Sie, sperrige Kartonagen möglichst nicht in die Unterflurcontainer im Gemeindegebiet, sondern über den im Wertstoff- hof vorhandenen speziellen Presscontainer zu entsorgen. Problemabfälle, die im Wertstoffhof angenommen werden: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien und Gaskartuschen Pfandregelung), Kühlschränke. Abfälle für das Giftmobil werden nur am Tag des Giftmobils angenommen. Nicht am Wertstoffhof angenommen werden: –A sbestzementprodukte und Rigips/Gipskartonplatten (Entsorgung gegen Gebühr bei der Firma AFM, Emeranstraße 55 in Feldkirchen, sonstigen Entsorgungsfachbetrieben oder über die Deponie Nord-West; Rigips-Entsorgung ist auch über die Firma Mühlhauser, Gronsdorf, oder sonstigen Entsorgungs- fachbetrieben gegen Gebühr möglich), –A ltreifen – Altholz Klasse IV (mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz) –D ispersionsfarben – Gelbe Säcke (bitte am Abholtag an der Grundstücksgrenze bereitlegen) Reinigung der Biotonnen im Oktober 2021 Alle Biotonnen im Gemeindegebiet werden 2 x jährlich durch eine Fachfirma gereinigt. Die zweite Leerung in diesem Jahr wird wie folgt durchgeführt: Leerungsgebiet Ost: Donnerstag, 21. Oktober 2021 Leerungsgebiet West: Donnerstag, 28. Oktober 2021 Die Biotonnen werden unmittelbar nach der Leerung durch ein Spezialfahrzeug gereinigt, indem die Tonnen ausgespritzt werden. Das Schmutzwasser wird fachgerecht entsorgt. Einzelne Rückstände können in der Tonne verbleiben; ebenso ein kleiner Rest an Waschwasser. Bitte stellen Sie die deshalb die Biotonne nach der Leerung nicht sofort wieder zurück, sondern warten ab, bis diese gereinigt worden ist.
Feldkirchner Gemeindeblatt 9 / 2021 Seite 11 Anmeldung für Herbst-Sperrmüll-Abfuhr im Oktober Die Sperrmüllabfuhr erfolgt auf Abruf mittels Meldekarten-System. Die hierfür benötigte Doppelkarte erhalten Sie im Rathaus an der Information. Auf der Anforderungskarte müssen die abzuholenden Sperrmüllgegenstände genannt werden; mit der Antwort- karte teilt Ihnen das Unternehmen den exakten Abholtermin mit. Die Doppelkarte muss bis spätestens Freitag, 1. Oktober 2021, an das Abfuhrunternehmen gesandt oder im Rathaus abgegeben werden. Nach diesem Termin ist eine Anmeldung zur Sperrmüllabfuhr nicht mehr möglich. Sperrmüll ist – in gleicher Weise wie bei der Abgabe am Wertstoffhof – gebührenpflichtig. Die Gebühren entsprechen denen der Selbstanlieferung am Wertstoffhof und sind bei der Abholung zu entrichten. Der gemeldete Sperrmüll muss an der Grundstücks- grenze rechtzeitig zur Abholung bereitgestellt werden. Der öffentliche Verkehr (Fußgänger, Radfahrer usw.) darf dadurch nicht behindert oder gefährdet werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung (Tel. 089 / 909974-37 oder -45). Häckselaktion am 19. Oktober 2021 Die Gemeinde führt in diesem Frühjahr wieder eine unentgeltliche Häckselaktion am Dienstag, 19. Oktober 2021, durch. Es wird ausschließlich Material genommen, das sich zum Häckseln eignet (Äste und Strauchmaterial mindestens in Armstärke). Loses Material, wie dünnere Äste, Heckenschnitt, usw. geben Sie bitte in Papiersäcken oder gebündelt bei der Gartenabfall-Abfuhr am 12. November 2021 ab. Gartenabfälle aus Grundstücksrodungen (Hecken) werden nicht genommen. Grundstückeigentümer, die den gemeindlichen Häckseldienst in Anspruch nehmen wollen, sollen am 19. Oktober bis spätestens 7.00 Uhr den zu häckselnden Strauch- und Baumschnitt (frei von nicht kompostierbaren Fremdstoffen, wie z.B. Draht, Kunststoff usw.) an der Grundstücksgrenze bereitlegen. Öffentliche Geh- und Verkehrswege dürfen nicht behindert werden. Aus unserer Gemeinde Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Montag – Freitag 07.30 – 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr Die Gemeindeverwaltung ist zu den o. g. Zeiten wieder regulär geöffnet. Nach Betreten des Rathauses (nur über den Haupt- eingang am Rathausplatz möglich) ist eine Anmeldung/Registrierung an der Info-Zentrale erforderlich. Es wird generell weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Diese kann unnötige Wartezeiten verhindern. Wir müssen auch um Verständnis bitten, dass Bürger/innen mit Terminbuchungen bevorzugt behandelt werden. Tel. 089/909974-0 E-Mail: rathaus@feldkirchen.de Internet: www.feldkirchen.de Das Bürgerservice-Portal – rund um die Uhr für den Bürger da. Nutzen Sie unseren Bürgerservice bequem von zu Hause aus unabhängig von unseren Öffnungszeiten. Nähere Informationen auf unserer Homepage: www.feldkirchen.de/buergerservice Beschädigen und Entfernen von Wahlplakaten für die Bundestagswahl Leider müssen wir feststellen, dass für die anstehende Bundestagswahl mehrere im Ortsgebiet angebrachte Plakate mutwil- lig zerstört, beschmiert oder abgerissen wurden. Kennzeichnend für eine Demokratie ist auch der Respekt vor anderen Meinungen und Auffassungen, wofür die unter- schiedlichen Parteien und Gruppierungen mit ihren Wahlkampagnen werben. Zeigen wir doch in Feldkirchen, dass wir die durch das Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit respektieren. Die Be- schädigung und die Entfernung von Wahlplakaten ist kein Kavaliersdelikt, sondern erfüllt den Tatbestand der Sachbeschä- digung und stellt somit eine Straftat nach StGB dar. Vielen Dank !
Seite 12 9 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt Aus dem Einwohnermeldeamt: Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte im Monat Juni 2021 33 Anmeldungen Zum 30. Juni 2021 sind 7.570 Personen mit Hauptwohnsitz, 61 Abmeldungen 370 Personen mit Nebenwohnsitz, somit 11 Wohnungswechsel 7.940 Personen insgesamt gemeldet. 9 Geburten 2 Sterbefälle Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte im Monat Juli 2021 44 Anmeldungen Zum 31. Juli 2021 sind 7.583 Personen mit Hauptwohnsitz, 43 Abmeldungen 370 Personen mit Nebenwohnsitz, somit 7 Wohnungswechsel 7.953 Personen insgesamt gemeldet. 14 Geburten 2 Sterbefälle Termine und Hinweise für September und Oktober 2021 Di 7. September 19.00 Uhr Sitzung: Haupt-, Finanz- u. Sozialausschuss, Sitzungssaal Do 9. September 19.00 Uhr Sitzung: Bau- und Umweltausschuss, Sitzungssaal Fr 10. September 16.15 Uhr KiGa St. Jakob: Spielen im Kindergarten-Garten, Zeppelinstr. 10 Fr 10. September 18.30 Uhr Feldkirchener Blaskapelle: Blasmusik am Maibaumplatz Mo 13. September 19.00 Uhr Fam.-stützpunkt: Vortrag im Hort St. Jakob, Raiffeisenstr. 8 Di 14. September 15.00 Uhr VdK Ortsverband: Kaffee-Nachmittag, Gaststätte Tassilo Aschheim Mi 15. September Annahmeschluss für das Gemeindeblatt Oktober Fr 17. September 16.15 Uhr KiGa St. Jakob: Spielen im Kindergarten-Garten, Zeppelinstr. 10 Sa 18. September 10 – 15 Uhr Umweltgruppe Feldkirchen: Ramadama, Treffpunkt Maibaumplatz Do 23. September 19.00 Uhr Sitzung: Gemeinderat, Sitzungssaal Rathaus Fr 24. September 16.15 Uhr KiGa St. Jakob: Spielen im Kindergarten-Garten, Zeppelinstr. 10 Fr 1. Oktober Anmeldeschluss für Sperrmüllabfuhr Fr 1. Oktober 19.30 Uhr Kultur im Rathaus: Meisterwerke der Kammermusik Di 5. Oktober 19.00 Uhr Sitzung: Haupt-, Finanz- u. Sozialausschuss, Sitzungssaal Do 7. Oktober 19.00 Uhr Sitzung: Bau- und Umweltausschuss, Sitzungssaal Mo 11. Oktober 14.00 Uhr VdK Ortsverband: Jahreshauptversammlung, Gaststätte Tassilo Fr 15. Oktober Anmeldeschluss für das Gemeindeblatt November Di 19. Oktober ab 07.00 Uhr Häckselaktion Di 19. Oktober 19.00 Uhr Kunst im Rathaus: Vernissage Feldkirchner Künstler Do 21. Oktober Reinigung der Biotonnen Leerungsgebiet Ost Do 21. Oktober 19.00 Uhr Sitzung: Gemeinderat, Sitzungssaal Mi 27. Oktober 19.00 Uhr Bürgerversammlung – Ort wird noch bekannt gegeben Do 28. Oktober Reinigung der Biotonnen Leerungsgebiet West Änderungen vorbehalten; bitte beachten Sie evtl. Ankündigungen. Der Beginn von Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen mit der jeweiligen Tagesordnung wird an der Amtstafel (Rathausplatz) veröffentlicht. Die Gemeinde Feldkirchen fördert die Verwendung von Mehrweggeschirr Vor kurzem wurde vom Feldkirchner Gemeinderat beschlossen, für Gastronomiebetriebe die Anschaffung bzw. Verwendung von Mehrweggeschirr für Speisen/Getränke zu bezuschussen, um zum Schutz der Umwelt Einwegverpackungsmüll einzusparen. Gefördert werden je beteiligter Betriebsstätte einmalig 50 % der Aufwendungen (max. 500,- Euro brutto). Antragsberechtigt sind Unternehmen aus dem Gastronomiesektor sowie sonstige ortsansässige Speisenanbieter incl. Betriebskan- tinen ausschließlich für ihre Betriebsstätten auf Gemeindegebiet Feldkirchen. Weitere Informationen zur Förderfähigkeit und zum Förderantrag können Sie der Homepage der Gemeinde Feldkirchen (Startseite bzw. nachfolgender Link) entnehmen oder beim gemeindlichen Umweltamt erfragen. https://www.feldkirchen.de/feldkirchner-foerderprogramm-zur-gewaehrung-eines-zuschusses-zur-anschaffung- verwendung-von-mehrweggeschirr-in-der-gastronomie
Feldkirchner Gemeindeblatt 9 / 2021 Seite 13 Elektroladesäule am Feldkirchner Rathaus in Betrieb Im Juli 2021 konnte die Elektroladesäule am Feldkirchner Rathaus offiziell in Betrieb genommen werden. Damit der „Betankung“ nichts im Wege steht, wurden zwei Stellplätze am Rathaus in der Kirchenstraße mit Bodenmarkierungen entsprechend ausgewie- sen. Bei der Eröffnung konnte Bürgermeister Andreas Janson als ersten offiziellen Kunden den ehemaligen Feldkirchner Gemeinderat Franz Xaver Stellner begrüßen, der mittlerweile stolzer Besitzer eines Elektro-Fahrzeuges ist. Zusammen mit den Verwaltungsmit- arbeitern Mario Höfer (Bauamt) und Michael Reiprich (Umweltamt) wurde die erste gemeindliche Elektro-Ladesäule offiziell für den Betrieb freigegeben und steht damit den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. v.l.n.r.: Mario Höfer und Michael Reiprich (Verwaltung), Franz Xaver Stellner und 1. Bürgermeister Andreas Janson bei der Eröffnung der gemeindlichen Elektro-Ladesäule Neu: Outdoor-Fitnessgeräte am Wiesenweg Der Gemeinderat hatte im Jahr 2020 die Errichtung von Out- door-Sportgeräten mit Standort Wiesenweg/Pfarrer-Axenböck-Straße beschlossen. Die Fitnessgeräte sind mittlerweile errichtet und warten nun auf die sportbegeisterten Feldkirchner/innen. Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat würden sich freuen, wenn der kleine „Fitnesspark“ An- klang findet und rege genutzt wird. Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim „sporteln“ in der Natur. Falkennachwuchs am Feldkirchner Wertstoffhof Im Nistkasten auf dem Salzsilo im Wertstoffhof hat nun nach einigen Jahren wieder ein Falkenpärchen gebrütet. Mit bestem Dank an unsere Feuerwehr, Herrn Huber, für die Nistkastenpflege sowie die Fotos freuen wir uns sehr über den Falken-Nachwuchs. Ein neuer Platz zum Verweilen Bürgermeister Andreas Janson hat die Anfrage der Feldkirchner Bür- gerin Frau Just gern aufgenommen und in Zusammenarbeit mit unse- rem Bauhof an dem Fußweg am Ende der Jahnstraße (Nähe Friedhof) eine Sitzbank aufstellen lassen. Die neue Sitzgelegenheit wurde vom Ersten Bürgermeister zusammen mit Frau Just sogleich getestet. Wir danken Frau Just für die Anregung, die wir gern umgesetzt haben. Franziska Just mit 1. Bürgermeister Janson
Seite 14 9 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt Zu Besuch bei Firma Nanotec In der Mai-Ausgabe des Gemeindeblattes hatten wir berichtet, dass die Firma Nanotec, die ihren Firmensitz in der Kapellenstraße in Feldkirchen hat, mit dem TOP 100-Siegel für mittelständische Unternehmen ausgezeichnet wurde. Erster Bürgermeister Andreas Janson gratulierte dem Geschäftsführer Herrn Dr. Christi- an Hainzlmaier noch einmal persönlich zu dieser Auszeichnung und durfte bei dieser Gelegenheit bei einer kurzen Führung einen „Blick hinter die Kulissen“ des Unternehmens werfen. Mit dabei waren auch 3. Bürgermeister Thomas Zimmer- mann und der Geschäftsleiter der Gemeinde, Heinz-Josef Reiser. 1. Bgm. Andreas Janson und Dr. Christian Hainzlmaier/Nanotec Müllablagerungen im Gemeindegebiet und auf Spielplätzen Es ist ein leidiges, aber bedauernswerterweise immer wiederkehrendes Thema: Offenbar schaffen es manche nicht, ihre Abfälle vernünftig zu entsorgen und deponieren diese stattdessen lieber im Gemeindegebiet. Vielleicht aus Bequemlichkeit werden Gartenabfälle oder Schutt, aber auch Haus- oder Sperrmüll in der freien Landschaft oder anderswo verantwortungslos einfach liegen gelassen bzw. abgeladen. Vermehrt berichten Bürger/innen der Gemeindeverwaltung auch, dass fremder (Sperr-)Müll in ihren Müllbehältnissen oder sogar direkt am Haus/Grundstück entsorgt wird. Und wie unvernünftig können Menschen sein, die ihren Müll, vor allem Glasflaschen bzw. -scherben auf Kinderspiel- bzw. Bolzplätzen liegen lassen? Ein solches Verhalten ist keine Auszeichnung, im Gegenteil! Wer illegal Müll entsorgt, macht sich zudem strafbar. Offene Müllablagerungen sind nicht nur unschön, sie schaden dar- über hinaus der Umwelt und den Tieren. Des Weiteren müssen unsere Bauhofmitarbeiter den Müll auf Kosten der Bürger entfernen und entsorgen. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sollten Sie unsachgemäße Müllablagerungen bemerken, wären wir Ihnen für eine entsprechende Meldung dankbar. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Gute Nachbarschaft fängt mit Rücksichtnahme an Vor allem natürlich in den Sommermonaten und gerade in den momentanen Zeiten zieht es jung und alt gleichermaßen nach draußen. Die Lust auf Feiern und Geselligkeit, gemeinsamen Abenden, draußen Spielen usw. ist wahrscheinlich so stark wie selten zuvor. Bei allem Bedürfnis nach diversen Freiluftaktivitäten werden es aber die Ruhesuchenden Nachbarn sicherlich danken, wenn auf diese ein wenig Rücksicht genommen wird. Denn gute Nachbarschaft beginnt und gedeiht mit gegenseitiger Rücksichtnahme, aber auch mit höflichem und respektvollem Umgang miteinander. Ich freue mich, dass wir Nachbarn sind! Sollte man das nicht immer sagen können? Und dies nicht nur am „Europäischen Tag der Nachbarschaft“, jeweils am letzten Freitag im Mai, sondern rund ums Jahr. In diesem Sinne: Auf gute Nachbarschaft STADTRADELN 2021 Radfahren wird immer beliebter, was sich auch am diesjährigen STADTRADELN zeigt. Der Landkreis München radelte im Zeitraum vom 27.06.-17.07.2021 mit insgesamt 7.129 aktiven Teilnehmer*innen 1.303.002 km und hat damit 192 Tonnen CO² vermie- den. Die Gemeinde Feldkirchen hat mit einer Anzahl von 138 aktiven Radler*innen in 11 Teams insgesamt 30.042 km zurückgelegt und 4 Tonnen CO² vermieden. Für Feldkirchen ein neuer Teilnehmerrekord. Hierfür nochmals ein großes Dankeschön an alle, die fleißig mitgeradelt sind. Im landkreisweiten Ranking landet Feldkirchen auf dem 17. Platz von 29. Ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann. Alle Ergebnisse und Auswertungen sind unter www.stadtradeln.de einzusehen.
Feldkirchner Gemeindeblatt 9 / 2021 Seite 15 AGFK-Vorbereisung vom 19.07.2021 Am 19.07.2021 fand die sogenannte Vorbe- reisung mit der Arbeitsgemeinschaft fahrrad- freundlicher Kommunen Bayern e.V. (AGFK) statt. Nachdem diese Veranstaltung im April aufgrund der Beschränkungen nicht stattfin- den konnte, wurde diese nun nachgeholt. Die Bewertungskommission fuhr zusammen mit dem Ersten Bürgermeister Andreas Jan- son, dem Radverkehrsbeauftragten Michael Reiprich sowie Mitgliedern aus Verwaltung, Landratsamt und ADFC die Strecke in der Gemeinde ab, welche bereits im April bei der Online-Veranstaltung vorgestellt wurde. Mit dabei war auch das Planungsbüro, wel- ches für Feldkirchen ein Radwegekonzept erstellt. Um die Situation für Radfahrer in der Gemeinde zu verbessern, wurden viele Anregungen und Vorschläge unterbreitet. Diese sollen in das Radwegekonzept mit einbezogen werden. Das genaue Ergebnis der Vorbereisung ist auf der Homepage der Gemeinde Feldkirchen veröffentlicht. Haushaltsbefragung Radwegekonzept Im Juli wurde mit der Haushaltsbefragung zum Thema „Mobilitätsverhalten in der Gemeinde Feldkirchen“ ein wichtiger Bestand- teil für das Radwegekonzept durchgeführt. Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern, die an der Haushaltsbefragung teilgenom- men haben. Derzeit wird die Befragung ausgewertet. Die Ergebnisse der Haushaltsbefragung werden, sobald diese vorliegen, auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht. ADFC-Fahrradcodieraktion am Rathaus Bei der ADFC-Fahrradcodieraktion am 18.07.2021 wurden insgesamt 52 Fahrräder und 2 Anhänger codiert. Mit dieser Codierung kann im Falle eines Diebstahls das Fahrrad zwei- felsfrei seinem Besitzer wieder zugeordnet werden. Die Ak- tion haben nicht nur Feldkirchner Bürgerinnen und Bürger wahrgenommen; aus dem gesamten Landkreis kamen Rad- ler/innen, um sich ihr Rad registrieren zu lassen. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Bundestagswahl 2021 unter Covid-19-Pandemiebedingungen Bei der Durchführung der Bundestagswahl 2021 unter Pandemiebedingungen gilt es, die beteiligten Personen (Wähler/ Wahlhelfer) vor einer Ansteckung mit COIVID-19 zu schützen und die Verbreitung des Virus möglichst zu verhindern. Die entsprechenden Hygienemaßnahmen für die Bundestagswahl am 26.09.2021 können Sie der Homepage der Gemein- de Feldkirchen www.feldkirchen.de entnehmen. Barrierefreier Ausbau der S-Bahnhöfe; Schienenersatzverkehr Ende Juli wurde der barrierefreie Ausbau der S-Bahnhöfe entlang der S-Bahnlinie S2 fortgesetzt. Die Deutsche Bahn hat hierfür von Markt Schwaben nach Feldkirchen einen Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet. Für diese Maßnahme war es auch erfor- derlich, die zeitlich begrenzten Halteverbote in der Sonnenstraße für die Dauer des SEV ohne zeitliche Begrenzung anzuordnen. Der SEV soll voraussichtlich bis Mitte September 2021 andauern.
Seite 16 9 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt Wir suchen Sie/Euch als Helfer/in bei der Nachbarschaftshilfe Feldkirchen Liebe Feldkirchner/innen, falls Sie Zeit und Lust haben, sich aktiv in der Nachbarschaftshilfe als Helfer/in zu engagieren, melden Sie sich bitte direkt bei der Einsatzleitung Ralf und Manuela Smolak (m.smolak@nbh-feldkirchen.de oder 0160-94659783). Wir suchen laufend Helfer/innen z.B. für Übernahme von Fahrdiensten, Einkaufstätigkeiten, Boten- gänge, Hilfe im Haushalt, Hilfe für leichte handwerkliche Tätigkeiten, kleinere Gartenarbeiten, Kin- derbetreuung, Babysitting, usw. Unsere Vereinsarbeit ist ehrenamtlich. Den Helfer/innen, die wir vermitteln, wird von den Hilfe- suchenden (nicht vom Verein) eine Aufwandsentschädigung erstattet, die Sie vor der Hilfe abstimmen. Die Hilfesuchenden freuen sich, wenn die Dienste der Helfer/innen ehrenamtlich angeboten werden. Die Nachbarschaftshilfe Feldkirchen ist im Notfall gerne für Sie da. Wir organisieren und vermitteln Hilfsdienste, wie z.B. Fahrdienste, Einkaufsservice, Kinderbetreuung, warmes Mittagessen und vieles mehr! Unsere Einsatzleitung Frau Manuela Smolak und ihren Mann erreichen Sie unter der Telefon-Nr. 0160-94659783 und/oder unter der E-Mail-Adresse: m.smolak@nbh-feldkirchen.de Die Einsatzleitung steht als Ansprechpartner für Anfragen zu den Dienstleistungen der NBH Feldkirchen jederzeit gerne zur Ver- fügung. Sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Sie werden in jedem Fall zurückgerufen. Sie können uns auch „anklicken“. Auf unserer Homepage www.nbh-feldkirchen.de finden Sie die wichtigsten Kontaktadressen, Dienstleistungen und Aktionen der Nachbarschaftshilfe Feldkirchen. Verkehrserziehung beim Kindergarten Arche Noah Selbst vom Regen haben sich die Kinder vom Kindergarten Arche Noah nicht abhalten lassen, um an der Verkehrserziehung „Sicherer Schulweg“ teilzunehmen. Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Obergroßberger für die polizeiliche Unterstützung. Mit viel Freude haben die Kinder daran teilgenommen. Gut gerüstet können die Kinder nun den Weg in die Schule antreten. Wir wünschen Euch alles Gute! Familienstützpunkt Feldkirchen Ab 07.09.21 sind wir aus dem Urlaub zurück und beraten Sie wieder gerne in Fragen rund um das Thema Familie! g r a ti o n n d Inte Unsere Veranstaltungen im September: li e u ami G ef s, F ör d iale er du dS oz t rch das un e it Hurra – endlich wieder: B ay Arb n e ris c h e S ta a t s m i n i s t e ri u m f ü r ü n c h e s M r ei und den Landk Spielen im Kindergarten-Garten mit Papa und Mama Alle Familien sind eingeladen. Sie können mit Ihrem Kind spielen, sich mit anderen Eltern unterhalten oder ein Picknick machen. Der Kindergarten steht den Familien zur Verfügung, ähnlich wie auf einem Spielplatz. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern. Speisen und Getränke etc. können mitgebracht werden. Wann: Freitag, 10. September, 17. September und 24. September 2021 jeweils 16.15 – 17.30 Uhr Teilnehmer: Familien mit Kindern im Alter von 0 – 7 Jahren Ort: Kindergarten St. Jakob, Zeppelinstraße 10, 85622 Feldkirchen Kosten: keine und ohne Anmeldung (Bitte informieren Sie sich, ob die Veranstaltung wirklich stattfinden kann.) E-Mail: familienstuetzpunkt@caritasmuenchen.de.
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