Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen

Die Seite wird erstellt Wolfger Hamann
 
WEITER LESEN
Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
Feldkirchner Gemeindeblatt                     9  / 2021                                               Seite 1

Feldkirchner
Gemeindeblatt
48. Jahrgang                              September 2021                                 Ausgabe  9 / 2021

                                                                                Foto: Feldkirchner Blaskapelle

                         Ein Notenschlüssel als „Platzhalter“
              Etwas Besonderes hat sich die Feldkirchner Blaskapelle zusammen mit der
            Maibaum-Stifter-Familie Lohner einfallen lassen, nachdem dem „Maibaumplatz“
                 in der Ortsmitte zurzeit ein wichtiger Bestandteil fehlt: Der Maibaum.
          Denn bedingt durch die Corona-Pandemie konnte die feierliche Maibaum-Aufstellung
                          auch in diesem Jahr leider wieder nicht stattfinden.

           Nun ziert die Haltevorrichtung des Baums ein vom Holzkünstler Richard Litzinger
          gefertigter Notenschlüssel, der als Symbol für Musik, Freude und Unterhaltung steht.

         Eine schöne Idee, für die wir allen Beteiligten ein herzliches Dankeschön aussprechen.

      Mehr zu dieser Aktion finden Sie im Innenteil dieser Ausgabe unter der Rubrik „Vereinsleben“
Feldkirchner Gemeindeblatt - Gemeinde Feldkirchen
Seite 2                                           9  / 2021                      Feldkirchner Gemeindeblatt

          13. Ausstellung Feldkirchner Künstler
                             im Rathaus Feldkirchen
Die Gemeinde plant auch in diesem Herbst wieder eine Ausstellung mit Werken Feldkirchner (Hobby-) Künstler,
und zwar von Dienstag, 19. Oktober (Vernissage um 19.00 Uhr) bis Donnerstag, 28. Oktober 2021 im Foyer des
Rathauses.

                                   Sehr geehrte Feldkirchner Künstler,

     wir würden uns sehr freuen, wenn Sie Ihre Werke im Rathaus präsentieren möchten.
          Für eine Anmeldung bitten wir, den nachfolgenden Abschnitt bis spätestens
    18. September 2021 an die unten angegebene Adresse zu senden bzw. dort abzugeben.

Für Rückfragen stehen wir gern unter Tel. 089/909974-73 oder -40 zur Verfügung.


                                            Anmeldung
     zur Teilnahme an der Ausstellung „Feldkirchner Künstler“ vom 19. – 28. Oktober 2021
                       (Vernissage am 19. Oktober 2021 um 19.00 Uhr)

Ich melde mich zur Teilnahme an o. g. Ausstellung an:

Name, Vorname

Adresse

Telefon

Meine Ausstellungsobjekte sind:
    Q Gemälde
    Q Skulpturen
    Q Sonstiges:

Anmeldung bitte bis spätestens Samstag, 18. September 2021 an:

    Gemeinde Feldkirchen
    Herrn Gleixner
    Rathausplatz 1
    85622 Feldkirchen
    Rückmeldungen per E-Mail: rathaus@feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt                              9  / 2021                                                      Seite 3

                                         Wie werden unsere Seniorinnen und Senioren
                                         künftig in Feldkirchen wohnen?
                                         Dieses Thema beschäftigt den Gemeinderat bereits seit mehr als 25 Jahren. In die-
                                         sem Zusammenhang wurde vor ca. 12 Jahren eine Seniorenbefragung in Feldkir-
                                         chen durchgeführt. Eine aktuelle Befragung befindet sich noch in der Auswertung.
                                         Das Ergebnis zeigt jedoch jetzt schon das überall bekannte und gleiche Bild. „Je-
                                         der möchte im Alter in seinem eigenen Wohnraum bleiben“. Dies ist natürlich
                                         verständlich, aber leider nicht immer möglich. Unsere Nachbargemeinden haben
                                         darauf schon vor vielen Jahren reagiert und Pflegeplätze bzw. betreuten Wohn-
                                         raum geschaffen.
                                         Für die Feldkirchner Bürgerinnen und Bürger gibt es leider nur die Möglichkeit,
                                         sich in den umliegenden Orten um einen Platz zu bemühen. Da dort die Wartelis-
                                         ten aber ebenfalls sehr lang sind, gelingt dies nur in wenigen Fällen. Es bleibt nur
                                         ein Ausweichen auf weiter entfernte Einrichtungen.

                                           Was ist bisher passiert?
                                           Einen ersten Schritt hatte die Gemeinde Feldkirchen mit der Errichtung der Wohn-
  anlage in der Pfarrer-Axenböck-Straße getan. Hier wurden 18 seniorengerechte Wohnungen errichtet. Die Bewohner
  konnten gerade das 25jährige Jubiläum der Anlage feiern.
  In der Raiffeisenstraße entstehen derzeit 20 seniorengerechte Wohnungen. Die Fertigstellung ist für Anfang 2023 geplant.
  Auch hier gibt es bereits zahlreiche Anfragen. Bei beiden Einrichtungen ist eine Betreuung jedoch nur extern zubuchbar.

  Zwei Bauwerber bemühen sich um einen weiteren Ausbau!

  Gerade jetzt sind wir in der glücklichen Situation, dass es gleich zwei Bauwerber gibt, die in Feldkirchen Wohnraum für
  Seniorinnen und Senioren errichten möchten.

  • Dornacher Straße:
    Hier sollen Senioren-Wohnungen entstehen, die zum Kauf angeboten werden. Dazu ist es allerdings notwendig, in ei-
    nem städtebaulichen Vertrag mit dem Bauwerber eine rechtlich sichere Ausarbeitung zu finden, damit die Wohnungen
    ausschließlich für Senioren und Seniorinnen genutzt werden dürfen (ähnlich einem Studentenwohnheim). Im Gebäude
    sollen zusätzliche Allgemeinbereiche, eine ärztliche Versorgung, Physiotherapie und vieles mehr integriert werden.
    Diese Bereiche sollen öffentlich und für alle Feldkirchner/innen zugänglich und nutzbar sein.

  • Münchner Straße:
    Hier soll ein echtes Seniorenzentrum entstehen. Der Bauwerber möchte Langzeit-Pflegeplätze, Tagespflegeplätze und
    Wohnraum für betreutes Wohnen schaffen. Als Betreiber wäre ein deutschlandweit tätiges Unternehmen vorgesehen,
    das als Familienbetrieb besonders auf die Ausbildung von eigenem Personal wert legt und hierzu auch eigene Schulen
    betreibt.

  Wie geht es weiter:
  Die beiden Bauvorhaben wurden zunächst dem Landratsamt vorgestellt. Das LRA befürwortet dies grundsätzlich in seiner
  Stellungnahme und weist gleichzeitig auf die Notwendigkeit solcher Einrichtungen hin. Anschließend wurden die Bauvor-
  haben dann den Gemeinderäten in nicht öffentlicher Sitzung vorgestellt. Schließlich wurden dann auch beide Bauvorha-
  ben im Juni 2021 in der öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses besprochen und damit der Öffentlichkeit
  präsentiert. Bei dieser Sitzung waren u.a. auch viele Anwohner dabei.
  Die vorgestellten Planungen stellen derzeit noch Entwürfe dar, die weiterhin gemeinsam ausgearbeitet werden müs-
  sen. Speziell sind dabei die Größenverhältnisse, Schall- und Lärmschutz, die verkehrlichen Situationen, Schattenwürfe,
  Grünanlagen und vieles mehr zu beachten und durch gutachterliche Stellungnahmen zu untersuchen. Aktuell können die
  Bauwerber nun den Antrag auf die Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans stellen. Dies stellt den Beginn der
  öffentlichen Debatte über die beiden Bauvorhaben dar.
  Die Gemeinderatsmitglieder sind sich der Verpflichtung bewusst, für unsere Seniorinnen und Senioren, aber auch für un-
  sere künftigen älteren Generationen entsprechende Wohnmöglichkeiten zu schaffen. Gleichzeitig muss dabei aber auch
  das Verhältnis zu vorhandenen Strukturen beachtet werden. Dies gilt es jetzt zusammen mit den Feldkirchner Bürger/innen
  und den Anwohner/innen zu planen und umzusetzen.

  Ihr

  Andreas Janson
  Erster Bürgermeister
Seite 4                                                      9  / 2021                           Feldkirchner Gemeindeblatt

  Aus dem Gemeinderat
Bericht aus der                               und Umweltausschuss) beantragt. Die           Der Bau- und Umweltausschuss hat sich
                                              nachfolgende (positiv formulierte) Be-        in seiner Sitzung am 06.05.2021 mit den
öffentlichen Sitzung                          schlussempfehlung wurde vom Gremi-            Stellungnahmen aus dem Verfahren be-
des Gemeinderates                             um abschlägig beschlossen.                    fasst. Im Zuge der technischen Ausfüh-
vom 24.06.2021                                                                              rungsplanung für die 5 Wohngebäude
                                              Beschluss                                     und die Kindertagesstätte haben sich in
K 	 A
     ufhebung des Gemeinderats-              Dem Antrag der SPD-Fraktion vom               Bezug auf die künftigen Festsetzungen
                                              06.05.2021 wegen Auflösung der Aus-           ein paar Änderungswünsche für die Fest-
    beschlusses vom 28.01.2021
                                              schüsse wird seitens des Gemeinderats         setzungen ergeben. Die Stellungnahmen
    wegen Antrag der Messe                    entsprochen.                                  wurden mit Einzelbeschlüssen behan-
    München auf Verwendung des                Abstimmung: abgelehnt Ja 7 Nein 10            delt.
    Gemeindewappens für das
    S-Bahnbündnis Ost                         Bericht aus der                               Gesamtbeschluss
                                                                                            Die Verwaltung wird beauftragt, für die
In der Gemeinderatssitzung vom
                                              öffentlichen Sitzung                          4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
28.01.2021 wurde beschlossen, der             des Bau- und Umwelt-                          83a – „Gewerbegebiet Ost für den Be-
                                                                                            reich östlich der Emeranstraße und nörd-
Messe München GmbH die Verwen-                ausschusses vom 10.06.                        lich der Hohenlindner Straße, für das
dung des Gemeindewappens zu geneh-
migen. Mit den zuvor in der Sitzung am        und 15.07.2021                                Teilgebiet an der Hohenlindner Straße
03.12.2020 vorgestellten Planungen für                                                      beschränkt auf die Grundstücke Fl.-Nr.
die Verschwenkung der S-Bahn-Strecke          K 	 N
                                                   utzungsänderung von Büro-               601/11 und Fl.-Nr. 601/9 der Gemar-
kann sich der Gemeinderat Feldkirchen                                                       kung Feldkirchen erneut das Verfahren
                                                  teilflächen zur schulischen               gem. § 4 a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs.
allerdings nicht einverstanden erklären;
daher wird ein Beitritt der Gemeinde
                                                  Nutzung für eine Berufsfach-              2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Feldkirchen in das S-Bahn-Bündnis Ost             schule für Kinderpflege,                  Stellungnahmen können nur noch zu
ausgeschlossen. Da die Gemeinde Feld-             befristet auf 5 Jahre                     den geänderten (rot markiert) Festset-
kirchen kein Mitglied des vorstehend ge-          Flur-Nr. 319/2,                           zungen abgegeben werden (§ 4 a Abs. 3
nannten Bündnisses ist, ist die Verwen-                                                     Satz 2 BauGB). Eine Verkürzung der Aus-
                                                  Dornacher Straße 3, 1. OG
dung des Gemeindewappens gemäß Art.                                                         legungsfrist wie in der Sitzung des Bau-
4 Abs. 3 GO dem S-Bahn-Bündnis Ost                                                          und Umweltausschuss am 06.05.2021
                                              Es ist geplant, in dem Gebäude im 1. OG
zu verwehren.                                                                               beschlossen, ist aufgrund der Änderung
                                              eine Berufsfachschule für Kinderpflege,
                                                                                            der Festsetzungen A 5.7, B 6.1 und B 9.8
                                              befristet auf 5 Jahre, zu betreiben. Hier-
Beschluss                                                                                   nicht möglich. Die Beteiligung gem. § 4
                                              zu ist eine Nutzungsänderung notwen-
Die Erlaubnis zur Verwendung des Ge-                                                        a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 3 und § 4 Abs.
                                              dig. Die Gesamtnutzfläche beträgt ca.
meindewappens wird aufgehoben.                                                              2 BauGB hat daher im normalen Ausle-
                                              1.241,87 m². Es entstehen 3 Klassen mit
Abstimmung: einstimmig angenommen                                                           gungszeitraum zu erfolgen.
                                              ca. 16 Schülern pro Klasse (ca. 48 Schü-
                                                                                            Abstimmung: einstimmig angenommen
                                              ler pro Jahrgang).
K 	 A
     ntrag der CSU-Fraktion auf
    gemeindliche Förderung von                Beschluss
    Mehrweggeschirr                           Dem Bauantrag wegen Nutzungsän-
                                                                                            K 	 Antrag auf Aufstellung eines
                                              derung von Büroteilflächen zur schuli-
                                              schen Nutzung für eine Berufsfachschu-        Vorhabenbezogenen Bebauungs-
Die CSU-Fraktion beantragte eine finan-
zielle Zuwendung durch die Gemeinde           le für Kinderpflege, befristet auf 5 Jahre,   planes für das Bebauungskonzept
Feldkirchen an die Feldkirchner Gastro-       Flur-Nr. 319/2, Dornacherstraße 3, 1.         auf dem Grundstück Münchner
nomiebetriebe, wenn diese ein Mehr-           OG, und Abweichungen sowie notwn-             Straße 22, Fl.-Nrn. 201/0, 200/7
zwecksystem bei To-Go-Angeboten ein-          digen Befreiungen wurde das gemeind-          wegen Errichtung eines Senioren-
führen.                                       liche Einvernehmen erteilt.
                                              Abstimmung: einstimmig angenommen
                                                                                            pflegeheimes/Betreutes Wohnen
Beschluss                                                                                   Der Vorhabenträger plant die Errichtung
Die Gemeindeverwaltung wird beauf-                                                          eines Seniorenpflegeheimes mit Betreu-
tragt, die erforderlichen Förderrichtlinien   K 	 4
                                                   . Änderung des Bebauungs-               tem Wohnen.
zu entwerfen und den Entwurf zur Be-              planes Nr. 83a – „Gewerbe-                Die Grundstücke, wo das Vorhaben rea-
schlussfassung dem Gemeinderat in der             gebiet Ost“ für den Bereich               lisiert werden soll, liegen im Umgriff des
nächsten Sitzung vorzulegen.                                                                rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 103.
                                                  östlich der Emeranstraße und
Abstimmung: einstimmig angenommen                                                           Dieser setzt als Art der baulichen Nut-
                                                  nördlich der Hohenlindner
                                                                                            zung ein Allgemeines Wohngebiet (WA)
K 	 A
     ntrag der SPD-Fraktion auf                  Straße (Teilgebiet an der Ho-             fest. Die Errichtung eines Seniorenpfle-
    Auflösung der Ausschüsse                      henlindner Straße beschränkt              geheimes mit Betreutem Wohnen ist im
                                                  auf die Grundstücke Fl.-Nr.               WA nicht möglich. Um die Realisierung
Die SPD-Fraktion hatte die Auflösung              601/11 und Fl.-Nr. 601/9);                des Vorhabens zu ermöglichen, ist die
der beschließenden Ausschüsse (Haupt-,            Änderungsanträge zum laufen-              Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Finanz- und Sozialausschuss sowie Bau-                                                      Bebauungsplans erforderlich.
                                                  den Verfahren
Feldkirchner Gemeindeblatt                              9  / 2021                                                 Seite 5

Ausschnitt des Geltungsbereichs                                                    men (11 m Wandhöhe; 13,50 m Firsthö-
                                                                                   he Attika). Zur Bahnlinie ist eine 10,40
                                                                                   m hohe Schallschutzwand aus Glas vor-
                                                                                   gesehen.

                                                                                   Den künftigen Bewohnern des Senio-
                                                                                   renwohnparks sollen eine Vielzahl von
                                                                                   buchbaren Zusatzleistungen vom Con-
                                                                                   cierge mit Poststelle, Housekeeping-Ser-
                                                                                   vice für Reparaturen und Gartenpflege,
                                                                                   24-Stunden-Notrufsystem,       Hauswirt-
                                                                                   schaftliche Betreuung mit allen täglichen
                                                                                   Besorgungen inklusive Essen bis zum
                                                                                   ambulanten Pflegedienst angeboten wer-
                                                                                   den. Zudem sind Gemeinschaftsräume
                                                                                   wie multifunktionelle Gruppenräume für
                                                                                   Veranstaltungen und Gymnastik sowie
                                                                                   multifunktionelle Behandlungszimmer
                                                                                   für Therapien und Massagen geplant. Es
                                                                                   wurden bereits mit 3 Pflegedienstbetrei-
                                                                                   bern detaillierte Gespräche zur Betreu-
                                                                                   ung des Seniorenwohnparks geführt.

                                                                                   Beschluss
                                                                                   Für die Grundstücke Fl.-Nr. 312/4, Dor-
                                                                                   nacher Str. 9, und TF von 312/5 der Ge-
Da es in der Gemeinde Feldkirchen bis-                                             markung Feldkirchen ist ein vorhaben-
her kein Seniorenpflegeheim gibt und                                               bezogener Bebauungsplan gemäß § 12
sich Feldkirchner Bürger/innen immer                                               BauGB aufzustellen. Der vorhabenbe-
um Pflege- oder Tagesbetreuungsplätze      K 	 A
                                                ntrag auf Aufstellung eines       zogene Bebauungsplan erhält die Nr. 15
in den benachbarten Gemeinden bemü-            Vorhabenbezogenen Bebau-            „Seniorenwohnpark Feldkirchen, Dor-
hen müssen, ist der Bedarf an einem Se-                                            nacher Straße“.
niorenpflegeheim gegeben.
                                               ungsplans für das Bebauungs-        Mit dem Vorhabenträger ist ein Durch-
                                               konzept nordwestlich der            führungsvertrag abzuschließen. Die be-
Beschluss                                      Bahnlinie auf dem Grund-            reits vorgestellten Planungsziele sind in
Für die Grundstücke Fl.-Nrn. 201               stück Dornacher Str. 9, Fl.-Nr.     einem Entwurfsplan festzusetzen. Die-
und 200/7, Münchner Str. 22, sowie             312/4, zur Errichtung von           ser ist dem Bau- und Umweltausschuss
Teilflächen der Fl.-Nrn. 203/0, 203/12,                                            wieder zur Billigung vorzulegen. Das
                                               hochwertigen Wohnungen für
203/16, 203/2, 200/24, 200/4, 200/25,                                              Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13
120/5, 120/9, 120/4, 200/18, 200/13,           Senioren „Selbstbestimmtes          a BauGB im beschleunigten Verfahren
200/15, 200/14, 120/1, 120/0 jeweils           Wohnen für Senioren“                durchgeführt. Mit der Planung soll in
Gemarkung Feldkirchen, ist ein vorha-                                              Absprache mit der Verwaltung und dem
benbezogener Bebauungsplan gemäß §         Der Vorhabenträger möchte hochwerti-    Bauherrn ein geeignetes Planungsbüro
12 BauGB aufzustellen. Der vorhaben-       ge Wohnungen zum selbstbestimmten       beauftragt werden. Die Verwaltung wird
bezogene Bebauungsplan erhält die Nr.      Wohnen für Senioren anbieten. Es sind   beauftragt, den Aufstellungsbeschluss
14 „Seniorenheim, Betreutes Wohnen,        aktuell zwei Gebäude mit insgesamt      ortsüblich bekannt zu machen.
Münchner Straße“. Mit dem Vorhaben-        58 Wohnungen geplant (im westlichen     Abstimmung: mehrheitlich angenom-
träger ist ein Durchführungsvertrag ab-    Haus insgesamt 25 Wohnungen und         men Ja 6 Nein 5
zuschließen. Die Planungsziele sind als    im östlichen Gebäude insgesamt 33
Diskussionsgrundlage festzuhalten. Das     Wohnungen). Davon sollen 6 barrie-
Bauleitplanverfahren wird gemäß § 13       refreie Wohnungen und 6 rollstuhlge-    Ausschnitt Geltungsbereich
a BauGB im beschleunigten Verfahren        rechte Wohnungen
durchgeführt. Die Entwurfsplanung ist      entstehen. An Ge-
dem Bau- und Umweltausschuss zeitnah       meinschaftsflächen
zur Billigung vorzulegen. Mit der Pla-     werden ca. 670 m²
nung soll in Absprache mit der Verwal-     erstellt. In der not-
tung und den Bauherren ein geeignetes      wendigen Tiefgara-
Planungsbüro beauftragt werden. Ex-        ge sind Kellerräume
plizit sind die Freiflächenplanungen zu    für Bewohner sowie
beachten und ein Verkehrsgutachter zu      42 Kfz-Stellplätze
beauftragen. Die Vergleichszahlen sind     und zwei Radkel-
von der Verwaltung aufzuzeigen. Die        ler angedacht. Das
Verwaltung wird beauftragt, den Aufstel-   Vorhaben soll mit
lungsbeschluss ortsüblich bekannt zu       drei Vollgeschossen
machen.                                    und einem Terras-
Abstimmung: mehrheitlich angenom-          sengeschoss       zur
men Ja 10 Nein 1                           Ausführung kom-
Seite 6                                                         9  / 2021                              Feldkirchner Gemeindeblatt

Bauanträge und                                 Gebührenerhöhung zum 01.09.2015).                 Beschluss
                                               Zum Vergleich sind auch die aktuellen             Der Haupt-, Finanz- und Sozialaus-
Bauvoranfragen                                 Gebühren aufgeführt.                              schuss beschließt eine Beitragserhöhung
                                                                                                 im gennanten Rahmen zum 01.01.2022.
Dem Antrag auf Tektur zum Bauantrag            Kindergarten                                      Abstimmung: einstimmig angenommen
wegen Neubau eines Dreifamilien-               (ohne Essens- bzw. Spielgeld)
hauses, Egerlänger Str. 15, FlNr. 351/4,                      Gemeinde       neu ab
hier: Aufteilung von drei Wohnungen                          Feldkirchen 1.01.2022
in sechs Wohnungen sowie ein zusätz-                                                             Gemeinderatssitzung
licher Stellplatz, wurde das gemeind-                           – aktuell –     – 10 %           vom 29. Juli 2021:
liche Einvernehmen nicht erteilt. Hin-                                        Erhöhung –
tergrund: Die Baugenehmigung wurde              3 bis 4 Std.      78,00 €       86,00 €
                                                                                                 Wechsel in der
(mit Befreiungen) für drei Wohneinhei-          4 bis 5 Std.      87,00 €       95,00 €          SPD-Fraktion
ten erteilt. Nachdem der Tektur für acht
                                                5 bis 6 Std.      96,00 €      104,00 €
Wohneinheiten nicht entsprochen wur-                                                             Die SPD-Gemeinderätin Veronika Mal-
de, wünscht der Bauherr nun die Auftei-         6 bis 7 Std.     105,00 €      114,00 €
                                                                                                 ke musste aus privaten Gründen ihr
lung in sechs Wohneinheiten. Allerdings         7 bis 8 Std.     113,00 €      124,00 €          Amt niederlegen und wurde in der Ge-
würden auch hiermit die Grundzüge der           8 bis 9 Std.     122,00 €      135,00 €          meinderatssitzung am 29. Juli 2021 vom
Planung berührt, somit konnte dem An-           9 bis10 Std.     131,00 €      142,00 €          1. Bürgermeister Andreas Janson und
sinnen nicht entsprochen werden.                                                                 ihren Gremiumskollegen mit den bes-
Abstimmung: einstimmig angenommen              Krippe                                            ten Wünschen für ihre weitere Zukunft
                                                                 Gemeinde        neu ab          verabschiedet. Nachrücker ist Hendrik
                                                                Feldkirchen    1.01.2022         Feuerstein, der in dieser Sitzung vom 1.
Bericht aus der                                                                                  Bürgermeister vereidigt wurde.
öffentlichen Sitzung                                            – aktuell –     – 10 %
                                                                              Erhöhung –
des Haupt-, Finanz- und
                                                3 bis 4 Std.     139,00 €      153,00 €
Sozialausschusses vom                           4 bis 5 Std.     172,00 €      188,00 €
13.07.2021                                      5 bis 6 Std.     206,00 €      225,00 €
                                                6 bis 7 Std.     238,00 €      260,00 €
K 	 Gebührenanpassung für die                   7 bis 8 Std.     272,00 €      297,00 €
Kindertageseinrichtungen zum                    8 bis 9 Std.     286,00 €      312,00 €
01.01.2022                                      9 bis10 Std.     300,00 €      327,00 €

Die Elternbeiträge für die gemeindlichen       Hort                                              1. Bgm. Andreas Janson und Veronika Malke
Kindertagesstätten werden vertragsge-                            Gemeinde        neu ab
mäß durch die Träger im Einvernehmen                            Feldkirchen    1.01.2022
mit der Gemeinde festgesetzt. Durch
die deutlich erhöhten Defizite der Kin-                         – aktuell –     – 10 %
dertagesstätten war eine Erhöhung der                                         Erhöhung –
Elternbeiträge erforderlich. Um die Be-          1 bis 2 Std.
lastung der Eltern im Corona-gepräg-             2 bis 3 Std.
ten Jahr 2021 nicht noch zusätzlich zu
                                                 3 bis 4 Std.     98,00 €       108,00 €
steigern, wurde auf die sonst übliche
                                                 4 bis 5 Std.    108,00 €       118,00 €
Erhöhung zum Beginn eines Kita-Jahres
(in diesem Falle: 01.09.2021) verzichtet.        5 bis 6 Std.    118,00 €       129,00 €
Die jetzige Gebührenerhöhung erfolgt             6 bis 7 Std.    128,00 €       140,00 €         1. Bgm. Andreas Janson mit dem neuen
zum 01.01.2022 (zuletzt erfolgte eine            7 bis 8 Std.    138,00 €       151,00 €         SPD-Gemeinderat Hendrik Feuerstein

                                                          IMPRESSUM
                  Feldkirchner Gemeindeblatt • Herausgeber: Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen
                                           Verantwortlich: Andreas Janson, 1. Bürgermeister

 Satz, Druck, Verteilung: Ortmaier Druck GmbH, Birnbachstraße 2, 84160 Frontenhausen, Telefon 0 87 32 / 92 10-0, www.ortmaier-druck.de

       Für den Inhalt der Beiträge von Vereinen, Verbänden, Organisationen, Kirchen etc. sind die jeweiligen Verfasser verantwortlich.
                                             Die Redaktion behält sich vor, Beiträge zu kürzen.

                      Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Ohnes, Tel. 90 99 74-40 oder Fax 90 99 74-46.
              Redaktionsschluss: Jeweils am 15. des Monats • E-Mail: rathaus@feldkirchen.de • Internet: www.feldkirchen.de
Feldkirchner Gemeindeblatt                               9  / 2021                                                  Seite 7

 Amtliche Nachrichten

  Die Gemeinde Feldkirchen, Landkreis München
  sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

                       eine/n Sachbearbeiter/in für das Bauamt (m/w/d)
                  für den Bereich Gebäudeunterhalt in Vollzeit (unbefristet)
  Ihr Aufgabengebiet:
  • Hochbau (Unterhalt) einschließlich Modernisierung und Sanierungsmaßnahmen
     an allen gemeindlichen Gebäuden und Außenanlagen
  • Überwachung der MSR-Technik aller Liegenschaften
  • Reinigungsmanagement aller kommunalen Liegenschaften
  • Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen (E-Vergabe)
  • Elektronische Schlüsselverwaltung

  Ihr Profil:
  • Abgeschlossene Berufsausbildung/Studium als Bautechniker
  • nach Möglichkeit Berufserfahrung in den oben genannten Aufgabenbereichen
  • Kenntnisse im Vergaberecht sind wünschenswert
  • EDV Kenntnisse (Microsoft Office, Excel, idealerweise Riwa-GIS und ProGrafNT
  • Besonders sorgfältige Arbeitsweise, Einsatzbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit,
     Teamfähigkeit sowie Eigeninitiative und gute Ausdrucksweise in Wort und Schrift
  • Flexibilität in der Gestaltung der Arbeitszeiten (Bereitschaft zu Sitzungsdiensten)

  Wir bieten Ihnen eine verantwortungsvolle, selbstständige Tätigkeit, die Möglichkeit zu regelmäßigen Fortbildungen sowie
  einen sicheren Arbeitsplatz in einer modern ausgerichteten Kommune. Die Eingruppierung erfolgt nach den sachlichen
  und persönlichen Voraussetzungen in EG 9b TVöD. Neben den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes (Altersver-
  sorgung) gewähren wir bei Erfüllung der Voraussetzung eine Großraumzulage, eine Arbeitsmarktzulage sowie leistungso-
  rientierte Bezahlung (LOB).

  Schwerbehinderte Bewerber/innen (m/w/d) werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
  Reisekosten anlässlich eines Vorstellungsgesprächs können nicht übernommen werden.

  Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis zum
  10.09.2021 an die Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen oder an personalamt@feldkirchen.de (aus-
  schließlich pdf-Dokumente). Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Ziegler, Tel. 089/909974-22.
  Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer Homepage unter www.feldkirchen.de.
  Hinweis: Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden alle Bewerbungsunterlagen vernichtet.
  Aus organisatorischen Gründen kann eine Rücksendung von Bewerbungen in Papierform nicht erfolgen.

 Bekanntmachung
 Freiwilliger Wehrdienst;
 Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

 Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in
 einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden.
 Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes ver-
 pflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten.

 Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt
 die Meldebehörde jährlich zum 31. März folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten
 Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.

 Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebun-
 den und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde Feldkirchen eingelegt werden. Falls der Daten-
 übermittlung nicht widersprochen wurde, wird die Meldebehörde die genannten Daten weitergeben.
Seite 8                                                   9  / 2021                           Feldkirchner Gemeindeblatt

Schule aus und keinen Plan? Du hast die Wahl!                                                                     Landkreis
                                                                                                                  München
Berufswelten im Landkreis München
Das Informationsangebot zur Berufswahl ist riesig – und kann genau deswegen überfordernd sein.
„Berufswelten“, das ist Ausdruck der zahlreichen Möglichkeiten, die es im Landkreis München zu entdecken gibt. Egal ob Startups
und Gründerzentren, Familien- und Handwerksbetriebe oder namhafte Konzerne und Forschungseinrichtungen – der Landkreis
gilt nicht nur als idealer Standort zum Leben, sondern auch zum Arbeiten. Unter der Internetseite
https://www.landkreis-muenchen.de/themen/schule-bildung-beruf/berufswelten-im-landkreis-muenchen/
bietet das Landratsamt vielfältige Informationen rund um die Berufswahl.

Grundsteinlegung für die Erweiterung des Gymnasiums Kirchheim
„Ein Zeichen unserer Zeit, von dem in 50, 60 oder mehr Jahren hoffentlich niemand mehr weiß, wofür das eigentlich gut war“ nann-
te Landrat Christoph Göbel den Mund-Nasen-Schutz mit aufgedrucktem Landkreiswappen, den er am Donnerstag, 01.07.2021,
gemeinsam mit einer Karte des Landkreises München in der Zeitkapsel des Grundsteins platzierte. Neben den üblichen Tages-
zeitungen und Gemeindeblättern (zusätzlich zu den Wünschen einer unfallfreien Baustelle und der Einhaltung finanzieller sowie
zeitlicher Pläne) also der Wunsch, für spätere Generationen vor Corona- oder ähnlichen Pandemien verschont zu bleiben und so
künftige Archäologen mit dem seltsam geformten Stück Stoff vor Rätsel zu stellen. Weiterer Inhalt der Zeitkapsel ist ein Bild von
Kirchheims Altbürgermeisters und Gründungsvater des Gymnasiums, Hermann Schuster.
Mit 1.280 Schülerinnen und Schülern sowie 120 Lehrkräften stößt das im Schuljahr 1982/83 eröffnete Gymnasium inzwischen
deutlich an seine Kapazitätsgrenzen. Bis zum Herbst 2023 soll der Erweiterungsbau auf 8.446 m2 Platz für 42 Klassen, Turnhalle,
Sportanlagen und Ganztagesbetreuung bieten. Von den rund 94 Millionen Gesamtkosten beteiligt sich der Landkreis München
mit gut 48,7 Millionen Euro.

                                                                           Die Geschäftsleiterin des Zweckverbandes, Michèle
                                                                           Schlautmann, die Ersten Bürgermeister von Feldkirchen
                                                                           und Aschheim Andreas Janson und Thomas Glashauser,
                                                                           Münchens Landrat Christoph Göbel und Kirchheims
                                                                           Erster Bürgermeister Maximilian Böltl mit Grundstein und
                                                                           Zeitkapsel für den gymnasialen Neubau. (Foto: Kleinert/
                                                                           LRA München)

Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.:
Kriegsgräbersammlung vom 22. Oktober – 7. November 2021
Für die Erhaltung und Pflege der weltweit 832 Anlagen, darunter 452 Kriegsgräberstätten des Zweiten Weltkrieges würde sich der
Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge über Spenden freuen. Die Sammlerinnen und Sammler sind hierfür vom 22. Oktober
bis 7. November 2021 landesweit unterwegs. Gern können Sie aber auch Ihre Spende unter nachfolgender Bankverbindung an
den Volksbund leisten:
Kreissparkasse München-Starnberg-Ebersberg, IBAN: DE 07 7025 0150 0000 069666
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. bedankt sich bei allen Spenderinnen und Spendern.

Neue Vorgaben für Personalausweise und Kinderreisepässe
Neue Kinderreisepässe sind ein Jahr gültig
Seit dem 01.01.2021 werden neu beantragte Kinderreisepässe nur noch für maximal 12 Monate ausgestellt. Auch für Verlänge-
rungen des Kinderreisepasses gilt eine maximale Verlängerung von 12 Monaten. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe (vor dem
01.01.2021) bleiben bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Weitere Informationen unter: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/9332988744

Neues Design Personalausweis und zwei Fingerabdrücke werden im Chip gespeichert
Weitere Informationen hierfür erhalten Sie unter https://www.personalausweisportal.de oder unter
https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/8110751776

Informationen finden Sie auch auf der gemeindlichen Homepage https://www.feldkirchen.de/einwohnermeldeamt
Feldkirchner Gemeindeblatt                               9  / 2021                                                  Seite 9

  Der Umweltberater
Abholtermine der Müllabfuhr
Restmüll:                                 Großbehälter (1100/770 L)                  Biomüll:
                                          Leerungsgebiet Ost:
Leerungsgebiet Ost:                       Mittwoch, 01.09., 08.09., 15.09.,          Leerungsgebiet Ost:
Dienstag, 14.09., 28.09. und 12.10.2021   22.09., 29.09. und 06.10.2021              Donnerstag, 02.09., 09.09., 16.09.,
                                                                                     23.09., 30.09. und 07.10.2021
                                          Leerungsgebiet West:
Leerungsgebiet West:                      Freitag, 03.09., 10.09., 17.09., 24.09.    Leerungsgebiet West
Dienstag, 07.09., 21.09. und 05.10.2021   und 01.10.2021                             Freitag, 03.09., 10.09., 17.09., 24.09.
                                                                                     und 01.10.2021

                                                                                     Hinweis:
                                                                                     Von Oktober 2021 bis April 2022 er-
Papier:                                                                              folgt die Biomüll-Leerung im 14-tägigen
Leerungsgebiet Ost u. West: Mittwoch, 01.09., 15.09., 29.09. und 13.10.2021          Turnus

Gelber Sack:
Leerungsgebiet Ost (Abholung im zweiwöchigen Turnus)              Leerungsgebiet West (Abholung im zweiwöchigen Turnus)
im September: Freitag, 03.09. und Freitag, 17.09.2021             im September: Freitag, 10.09. und Freitag, 24.09.2021
im Oktober:    Freitag, 01.10., Freitag, 15.10. und               im Oktober:    Freitag, 08.10. und Samstag, 22.10.2021
               Freitag, 29.10.2021

Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 6.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und
ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist
untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos im Rathaus an der Information.
Bitte beachten Sie, dass befüllte gelbe Säcke nicht im Wertstoffhof entsorgt werden können.

         Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline
    und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de

      GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof
Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 14.09. und 12.10. 2021 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bauhof der
Gemeinde Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit.
Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushaltsreiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze
aus dem Hobbybereich. Bitte beachten Sie, dass diese Problemabfälle nur am Tag des Giftmobils abgegeben
werden können.

Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4

   Jeweils Montag              16:00 – 19.00 Uhr
           Dienstag            16:00 – 19.00 Uhr
           Donnerstag          16:00 – 19.00 Uhr
           Freitag             16.00 – 19.00 Uhr
           Samstag             09:00 – 13:00 Uhr

            Der Wertstoffhof ist zu den üblichen Zeiten für alle Feldkirchner Bürger geöffnet!

Y            Bei der Abgabe von Wertstoffen muss ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2) getragen
             werden. Es dürfen sich maximal 7 Fahrzeuge/Kunden zum Abladen aufhalten.
                     Gelbe Säcke (1 Rolle/Haushalt) erhalten Sie kostenlos vor Ort.
                                                                                                                 X
                     Am Freitag, 3. September 2021, bleibt der Wertshoffhof geschlossen.
Seite 10                                                    9  / 2021                           Feldkirchner Gemeindeblatt

Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Bauschutt (bis 100 l), Gartenabfälle (max. 2 m³), Sperrmüll (sie-
he hierzu jeweils nachfolgende Hinweise), Altholz (kein imprägniertes Holz und kein Altholz Klasse IV), Eisenschrott, Elektro-
nikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (nicht verschmutzt), kleinteilige Eisen und
Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Schraubverschlüsse), CDs und Druckerpatronen.

Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direktanlie-
ferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei
der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen

Garten- bzw. Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen. Bitte beachten Sie, dass über den Grüngut-
container keine Plastiksäcke oder Blumentöpfe entsorgt werden dürfen. Für Sammlung und Entsorgung von Grünabfällen können
im Rathaus stabile Pappesäcke (ca. 80 l) erworben werden, die auch über den Grüngut-Container entsorgt werden können.
Bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direktanlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal
(Neukirchstockach), bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeran-
straße 55, 85622 Feldkirchen

Sperrmüll (ab 100 l gebührenpflichtig) ist Abfall, der nicht in die Restmülltonne passt, weil er zu sperrig ist. Umgekehrt gilt: Alle
nicht wieder verwertbaren Abfälle, die in eine handelsübliche Restmülltonne passen, sind kein Sperrmüll und müssen über die
eigene Restmülltonne entsorgt werden. In jede Restmülltonne passen z. B. ein altes Küchensieb oder eine Schüssel aus Kunststoff,
ein kaputter Rucksack, eine ausgediente Handtasche, altes Spielzeug, kleine Lampenschirme, kaputte Schuhe etc. Bitte entsorgen
Sie derartige Kleinteile nicht über den Sperrmüll.
Da die Entsorgung von Sperrmüll sehr kostspielig ist, leisten Sie somit auch einen Beitrag zur Kosteneinsparung. Reicht Ihre eigene
Tonne einmal nicht aus, können Sie auch amtliche Müllsäcke für 4,50 Euro je Stück bei der Gemeindeverwaltung erwerben. Diese
werden vom Abfuhrunternehmen mit dem Restmüll entsorgt.

Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll: 10 Euro je angefangener ½ m³
               (Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebührenordnung unberücksichtigt)

Kartonagen und Papier
Wir bitten Sie, sperrige Kartonagen möglichst nicht in die Unterflurcontainer im Gemeindegebiet, sondern über den im Wertstoff-
hof vorhandenen speziellen Presscontainer zu entsorgen.

Problemabfälle, die im Wertstoffhof angenommen werden:
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien
und Gaskartuschen Pfandregelung), Kühlschränke. Abfälle für das Giftmobil werden nur am Tag des Giftmobils angenommen.

   Nicht am Wertstoffhof angenommen werden:
   –A  sbestzementprodukte und Rigips/Gipskartonplatten
          (Entsorgung gegen Gebühr bei der Firma AFM, Emeranstraße 55 in Feldkirchen, sonstigen Entsorgungsfachbetrieben oder
          über die Deponie Nord-West; Rigips-Entsorgung ist auch über die Firma Mühlhauser, Gronsdorf, oder sonstigen Entsorgungs-
          fachbetrieben gegen Gebühr möglich),
   –A    ltreifen
   – Altholz Klasse IV (mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz)
   –D     ispersionsfarben
   – Gelbe Säcke (bitte am Abholtag an der Grundstücksgrenze bereitlegen)

  Reinigung der Biotonnen im Oktober 2021
                   Alle Biotonnen im Gemeindegebiet werden 2 x jährlich durch eine Fachfirma gereinigt. Die zweite Leerung
                   in diesem Jahr wird wie folgt durchgeführt:

                   Leerungsgebiet Ost:          Donnerstag, 21. Oktober 2021
                   Leerungsgebiet West:         Donnerstag, 28. Oktober 2021

                   Die Biotonnen werden unmittelbar nach der Leerung durch ein Spezialfahrzeug gereinigt, indem die Tonnen
                   ausgespritzt werden. Das Schmutzwasser wird fachgerecht entsorgt.
                   Einzelne Rückstände können in der Tonne verbleiben; ebenso ein kleiner Rest an Waschwasser.

   Bitte stellen Sie die deshalb die Biotonne nach der Leerung nicht sofort wieder zurück, sondern warten ab, bis diese
     gereinigt worden ist.
Feldkirchner Gemeindeblatt                               9  / 2021                                                 Seite 11

Anmeldung für Herbst-Sperrmüll-Abfuhr im Oktober
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt auf Abruf mittels Meldekarten-System. Die hierfür benötigte Doppelkarte erhalten Sie im Rathaus an
der Information. Auf der Anforderungskarte müssen die abzuholenden Sperrmüllgegenstände genannt werden; mit der Antwort-
karte teilt Ihnen das Unternehmen den exakten Abholtermin mit.
Die Doppelkarte muss bis spätestens Freitag, 1. Oktober 2021, an das Abfuhrunternehmen gesandt oder im Rathaus abgegeben
werden. Nach diesem Termin ist eine Anmeldung zur Sperrmüllabfuhr nicht mehr möglich.
Sperrmüll ist – in gleicher Weise wie bei der Abgabe am Wertstoffhof – gebührenpflichtig. Die Gebühren entsprechen denen der
Selbstanlieferung am Wertstoffhof und sind bei der Abholung zu entrichten. Der gemeldete Sperrmüll muss an der Grundstücks-
grenze rechtzeitig zur Abholung bereitgestellt werden. Der öffentliche Verkehr (Fußgänger, Radfahrer usw.) darf dadurch nicht
behindert oder gefährdet werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung (Tel. 089 / 909974-37 oder -45).

Häckselaktion am 19. Oktober 2021
Die Gemeinde führt in diesem Frühjahr wieder eine unentgeltliche Häckselaktion am Dienstag, 19. Oktober 2021, durch. Es wird
ausschließlich Material genommen, das sich zum Häckseln eignet (Äste und Strauchmaterial mindestens in Armstärke). Loses
Material, wie dünnere Äste, Heckenschnitt, usw. geben Sie bitte in Papiersäcken oder gebündelt bei der Gartenabfall-Abfuhr am
12. November 2021 ab. Gartenabfälle aus Grundstücksrodungen (Hecken) werden nicht genommen.
Grundstückeigentümer, die den gemeindlichen Häckseldienst in Anspruch nehmen wollen, sollen am 19. Oktober bis spätestens
7.00 Uhr den zu häckselnden Strauch- und Baumschnitt (frei von nicht kompostierbaren Fremdstoffen, wie z.B. Draht, Kunststoff
usw.) an der Grundstücksgrenze bereitlegen. Öffentliche Geh- und Verkehrswege dürfen nicht behindert werden.

  Aus unserer Gemeinde
   Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
   Montag – Freitag 07.30 – 12.00 Uhr, zusätzlich Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr

   Die Gemeindeverwaltung ist zu den o. g. Zeiten wieder regulär geöffnet. Nach Betreten des Rathauses (nur über den Haupt-
   eingang am Rathausplatz möglich) ist eine Anmeldung/Registrierung an der Info-Zentrale erforderlich.

   Es wird generell weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Diese kann unnötige Wartezeiten verhindern.
   Wir müssen auch um Verständnis bitten, dass Bürger/innen mit Terminbuchungen bevorzugt behandelt werden.

   Tel. 089/909974-0		              E-Mail: rathaus@feldkirchen.de		              Internet: www.feldkirchen.de

  Das Bürgerservice-Portal –
  rund um die Uhr für den Bürger da.
                      Nutzen Sie unseren Bürgerservice bequem von
                      zu Hause aus unabhängig von unseren Öffnungszeiten.

                      Nähere Informationen auf unserer Homepage:
                      www.feldkirchen.de/buergerservice

   Beschädigen und Entfernen von Wahlplakaten für die Bundestagswahl
   Leider müssen wir feststellen, dass für die anstehende Bundestagswahl mehrere im Ortsgebiet angebrachte Plakate mutwil-
   lig zerstört, beschmiert oder abgerissen wurden.

   Kennzeichnend für eine Demokratie ist auch der Respekt vor anderen Meinungen und Auffassungen, wofür die unter-
   schiedlichen Parteien und Gruppierungen mit ihren Wahlkampagnen werben.

   Zeigen wir doch in Feldkirchen, dass wir die durch das Grundgesetz geschützte Meinungsfreiheit respektieren. Die Be-
   schädigung und die Entfernung von Wahlplakaten ist kein Kavaliersdelikt, sondern erfüllt den Tatbestand der Sachbeschä-
   digung und stellt somit eine Straftat nach StGB dar.

   Vielen Dank !
Seite 12                                                9  / 2021                           Feldkirchner Gemeindeblatt

Aus dem Einwohnermeldeamt:
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte
im Monat Juni 2021  33 Anmeldungen              Zum 30. Juni 2021 sind 7.570 Personen mit Hauptwohnsitz,
                    61 Abmeldungen		                                     370 Personen mit Nebenwohnsitz, somit
                    11 Wohnungswechsel		                               7.940 Personen insgesamt gemeldet.
                     9 Geburten
                     2 Sterbefälle

Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte
im Monat Juli 2021  44 Anmeldungen              Zum 31. Juli 2021 sind         7.583 Personen mit Hauptwohnsitz,
                    43 Abmeldungen		                                             370 Personen mit Nebenwohnsitz, somit
                    7 Wohnungswechsel		                                        7.953 Personen insgesamt gemeldet.
                    14 Geburten
                    2 Sterbefälle

Termine und Hinweise für September und Oktober 2021
Di           7. September       19.00 Uhr       Sitzung: Haupt-, Finanz- u. Sozialausschuss, Sitzungssaal
 Do          9. September       19.00 Uhr       Sitzung: Bau- und Umweltausschuss, Sitzungssaal
 Fr         10. September       16.15 Uhr       KiGa St. Jakob: Spielen im Kindergarten-Garten, Zeppelinstr. 10
 Fr         10. September       18.30 Uhr       Feldkirchener Blaskapelle: Blasmusik am Maibaumplatz
 Mo         13. September       19.00 Uhr       Fam.-stützpunkt: Vortrag im Hort St. Jakob, Raiffeisenstr. 8
 Di         14. September       15.00 Uhr       VdK Ortsverband: Kaffee-Nachmittag, Gaststätte Tassilo Aschheim
 Mi         15. September                       Annahmeschluss für das Gemeindeblatt Oktober
 Fr         17. September       16.15 Uhr       KiGa St. Jakob: Spielen im Kindergarten-Garten, Zeppelinstr. 10
 Sa         18. September       10 – 15 Uhr     Umweltgruppe Feldkirchen: Ramadama, Treffpunkt Maibaumplatz
 Do         23. September       19.00 Uhr       Sitzung: Gemeinderat, Sitzungssaal Rathaus
 Fr         24. September       16.15 Uhr       KiGa St. Jakob: Spielen im Kindergarten-Garten, Zeppelinstr. 10
 Fr            1. Oktober                       Anmeldeschluss für Sperrmüllabfuhr
 Fr            1. Oktober       19.30 Uhr       Kultur im Rathaus: Meisterwerke der Kammermusik
 Di            5. Oktober       19.00 Uhr       Sitzung: Haupt-, Finanz- u. Sozialausschuss, Sitzungssaal
 Do            7. Oktober       19.00 Uhr       Sitzung: Bau- und Umweltausschuss, Sitzungssaal
 Mo           11. Oktober       14.00 Uhr       VdK Ortsverband: Jahreshauptversammlung, Gaststätte Tassilo
 Fr           15. Oktober                       Anmeldeschluss für das Gemeindeblatt November
 Di           19. Oktober       ab 07.00 Uhr    Häckselaktion
 Di           19. Oktober       19.00 Uhr       Kunst im Rathaus: Vernissage Feldkirchner Künstler
 Do           21. Oktober                       Reinigung der Biotonnen Leerungsgebiet Ost
 Do           21. Oktober       19.00 Uhr       Sitzung: Gemeinderat, Sitzungssaal
 Mi           27. Oktober       19.00 Uhr       Bürgerversammlung – Ort wird noch bekannt gegeben
 Do           28. Oktober                       Reinigung der Biotonnen Leerungsgebiet West

Änderungen vorbehalten; bitte beachten Sie evtl. Ankündigungen. Der Beginn von Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen mit der
jeweiligen Tagesordnung wird an der Amtstafel (Rathausplatz) veröffentlicht.

Die Gemeinde Feldkirchen fördert die Verwendung von Mehrweggeschirr
Vor kurzem wurde vom Feldkirchner Gemeinderat beschlossen, für Gastronomiebetriebe die Anschaffung bzw. Verwendung von
Mehrweggeschirr für Speisen/Getränke zu bezuschussen, um zum Schutz der Umwelt Einwegverpackungsmüll einzusparen.
Gefördert werden je beteiligter Betriebsstätte einmalig 50 % der Aufwendungen (max. 500,- Euro brutto).
Antragsberechtigt sind Unternehmen aus dem Gastronomiesektor sowie sonstige ortsansässige Speisenanbieter incl. Betriebskan-
tinen ausschließlich für ihre Betriebsstätten auf Gemeindegebiet Feldkirchen.
Weitere Informationen zur Förderfähigkeit und zum Förderantrag können Sie der Homepage der Gemeinde Feldkirchen (Startseite
bzw. nachfolgender Link) entnehmen oder beim gemeindlichen Umweltamt erfragen.
https://www.feldkirchen.de/feldkirchner-foerderprogramm-zur-gewaehrung-eines-zuschusses-zur-anschaffung-
verwendung-von-mehrweggeschirr-in-der-gastronomie
Feldkirchner Gemeindeblatt                                    9  / 2021                                                          Seite 13

Elektroladesäule am Feldkirchner Rathaus in Betrieb
Im Juli 2021 konnte die Elektroladesäule am Feldkirchner Rathaus offiziell in Betrieb genommen werden. Damit der „Betankung“
nichts im Wege steht, wurden zwei Stellplätze am Rathaus in der Kirchenstraße mit Bodenmarkierungen entsprechend ausgewie-
sen.
Bei der Eröffnung konnte Bürgermeister Andreas Janson als ersten offiziellen Kunden den ehemaligen Feldkirchner Gemeinderat
Franz Xaver Stellner begrüßen, der mittlerweile stolzer Besitzer eines Elektro-Fahrzeuges ist. Zusammen mit den Verwaltungsmit-
arbeitern Mario Höfer (Bauamt) und Michael Reiprich (Umweltamt) wurde die erste gemeindliche Elektro-Ladesäule offiziell für
den Betrieb freigegeben und steht damit den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

                                                           v.l.n.r.: Mario Höfer und Michael Reiprich (Verwaltung), Franz Xaver Stellner
                                                           und 1. Bürgermeister Andreas Janson bei der Eröffnung der gemeindlichen
                                                           Elektro-Ladesäule

Neu: Outdoor-Fitnessgeräte am Wiesenweg
Der Gemeinderat hatte im Jahr 2020 die Errichtung von Out-
door-Sportgeräten mit Standort Wiesenweg/Pfarrer-Axenböck-Straße
beschlossen. Die Fitnessgeräte sind mittlerweile errichtet und warten
nun auf die sportbegeisterten Feldkirchner/innen.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, die Gemeindeverwaltung und der
Gemeinderat würden sich freuen, wenn der kleine „Fitnesspark“ An-
klang findet und rege genutzt wird. Wir wünschen Ihnen viel Spaß
beim „sporteln“ in der Natur.

Falkennachwuchs am Feldkirchner Wertstoffhof
Im Nistkasten auf dem Salzsilo im Wertstoffhof hat nun nach einigen Jahren wieder ein Falkenpärchen gebrütet. Mit bestem Dank
an unsere Feuerwehr, Herrn Huber, für die Nistkastenpflege sowie die Fotos freuen wir uns sehr über den Falken-Nachwuchs.

Ein neuer Platz zum Verweilen
Bürgermeister Andreas Janson hat die Anfrage der Feldkirchner Bür-
gerin Frau Just gern aufgenommen und in Zusammenarbeit mit unse-
rem Bauhof an dem Fußweg am Ende der Jahnstraße (Nähe Friedhof)
eine Sitzbank aufstellen lassen. Die neue Sitzgelegenheit wurde vom
Ersten Bürgermeister zusammen mit Frau Just sogleich getestet. Wir
danken Frau Just für die Anregung, die wir gern umgesetzt haben.

                                Franziska Just mit 1. Bürgermeister Janson
Seite 14                                                  9  / 2021                            Feldkirchner Gemeindeblatt

Zu Besuch bei Firma Nanotec
                                               In der Mai-Ausgabe des Gemeindeblattes hatten wir berichtet, dass die Firma
                                               Nanotec, die ihren Firmensitz in der Kapellenstraße in Feldkirchen hat, mit dem
                                               TOP 100-Siegel für mittelständische Unternehmen ausgezeichnet wurde. Erster
                                               Bürgermeister Andreas Janson gratulierte dem Geschäftsführer Herrn Dr. Christi-
                                               an Hainzlmaier noch einmal persönlich zu dieser Auszeichnung und durfte bei
                                               dieser Gelegenheit bei einer kurzen Führung einen „Blick hinter die Kulissen“ des
                                               Unternehmens werfen. Mit dabei waren auch 3. Bürgermeister Thomas Zimmer-
                                               mann und der Geschäftsleiter der Gemeinde, Heinz-Josef Reiser.

                                               1. Bgm. Andreas Janson und Dr. Christian Hainzlmaier/Nanotec

   Müllablagerungen im Gemeindegebiet und auf Spielplätzen
   Es ist ein leidiges, aber bedauernswerterweise immer wiederkehrendes Thema: Offenbar schaffen es manche nicht, ihre
   Abfälle vernünftig zu entsorgen und deponieren diese stattdessen lieber im Gemeindegebiet.

   Vielleicht aus Bequemlichkeit werden Gartenabfälle oder Schutt, aber auch Haus- oder Sperrmüll in der freien Landschaft
   oder anderswo verantwortungslos einfach liegen gelassen bzw. abgeladen.
   Vermehrt berichten Bürger/innen der Gemeindeverwaltung auch, dass fremder (Sperr-)Müll in ihren Müllbehältnissen oder
   sogar direkt am Haus/Grundstück entsorgt wird.
   Und wie unvernünftig können Menschen sein, die ihren Müll, vor allem Glasflaschen bzw. -scherben auf Kinderspiel- bzw.
   Bolzplätzen liegen lassen?

   Ein solches Verhalten ist keine Auszeichnung, im Gegenteil!

   Wer illegal Müll entsorgt, macht sich zudem strafbar. Offene Müllablagerungen sind nicht nur unschön, sie schaden dar-
   über hinaus der Umwelt und den Tieren. Des Weiteren müssen unsere Bauhofmitarbeiter den Müll auf Kosten der Bürger
   entfernen und entsorgen.

   Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, sollten Sie unsachgemäße Müllablagerungen bemerken, wären wir Ihnen für eine
   entsprechende Meldung dankbar. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Gute Nachbarschaft fängt mit Rücksichtnahme an
Vor allem natürlich in den Sommermonaten und gerade in den momentanen Zeiten zieht es jung und alt gleichermaßen nach
draußen. Die Lust auf Feiern und Geselligkeit, gemeinsamen Abenden, draußen Spielen usw. ist wahrscheinlich so stark wie selten
zuvor.
Bei allem Bedürfnis nach diversen Freiluftaktivitäten werden es aber die Ruhesuchenden Nachbarn sicherlich danken, wenn auf
diese ein wenig Rücksicht genommen wird. Denn gute Nachbarschaft beginnt und gedeiht mit gegenseitiger Rücksichtnahme,
aber auch mit höflichem und respektvollem Umgang miteinander.

Ich freue mich, dass wir Nachbarn sind!
Sollte man das nicht immer sagen können? Und dies nicht nur am „Europäischen Tag der Nachbarschaft“, jeweils am letzten
Freitag im Mai, sondern rund ums Jahr.
In diesem Sinne: Auf gute Nachbarschaft

STADTRADELN 2021
Radfahren wird immer beliebter, was sich auch am diesjährigen STADTRADELN zeigt.
Der Landkreis München radelte im Zeitraum vom 27.06.-17.07.2021 mit insgesamt
7.129 aktiven Teilnehmer*innen 1.303.002 km und hat damit 192 Tonnen CO² vermie-
den. Die Gemeinde Feldkirchen hat mit einer Anzahl von 138 aktiven Radler*innen
in 11 Teams insgesamt 30.042 km zurückgelegt und 4 Tonnen CO² vermieden. Für
Feldkirchen ein neuer Teilnehmerrekord.

Hierfür nochmals ein großes Dankeschön an alle, die fleißig mitgeradelt sind. Im landkreisweiten Ranking landet Feldkirchen auf
dem 17. Platz von 29. Ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann. Alle Ergebnisse und Auswertungen sind unter www.stadtradeln.de
einzusehen.
Feldkirchner Gemeindeblatt                               9  / 2021                                                 Seite 15

AGFK-Vorbereisung vom 19.07.2021
                                                                                  Am 19.07.2021 fand die sogenannte Vorbe-
                                                                                  reisung mit der Arbeitsgemeinschaft fahrrad-
                                                                                  freundlicher Kommunen Bayern e.V. (AGFK)
                                                                                  statt. Nachdem diese Veranstaltung im April
                                                                                  aufgrund der Beschränkungen nicht stattfin-
                                                                                  den konnte, wurde diese nun nachgeholt.
                                                                                  Die Bewertungskommission fuhr zusammen
                                                                                  mit dem Ersten Bürgermeister Andreas Jan-
                                                                                  son, dem Radverkehrsbeauftragten Michael
                                                                                  Reiprich sowie Mitgliedern aus Verwaltung,
                                                                                  Landratsamt und ADFC die Strecke in der
                                                                                  Gemeinde ab, welche bereits im April bei
                                                                                  der Online-Veranstaltung vorgestellt wurde.
                                                                                  Mit dabei war auch das Planungsbüro, wel-
                                                                                  ches für Feldkirchen ein Radwegekonzept
erstellt. Um die Situation für Radfahrer in der Gemeinde zu verbessern, wurden viele Anregungen und Vorschläge unterbreitet.
Diese sollen in das Radwegekonzept mit einbezogen werden. Das genaue Ergebnis der Vorbereisung ist auf der Homepage der
Gemeinde Feldkirchen veröffentlicht.

Haushaltsbefragung Radwegekonzept
Im Juli wurde mit der Haushaltsbefragung zum Thema „Mobilitätsverhalten in der Gemeinde Feldkirchen“ ein wichtiger Bestand-
teil für das Radwegekonzept durchgeführt. Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern, die an der Haushaltsbefragung teilgenom-
men haben. Derzeit wird die Befragung ausgewertet. Die Ergebnisse der Haushaltsbefragung werden, sobald diese vorliegen, auf
der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.

ADFC-Fahrradcodieraktion am Rathaus
Bei der ADFC-Fahrradcodieraktion am 18.07.2021 wurden
insgesamt 52 Fahrräder und 2 Anhänger codiert. Mit dieser
Codierung kann im Falle eines Diebstahls das Fahrrad zwei-
felsfrei seinem Besitzer wieder zugeordnet werden. Die Ak-
tion haben nicht nur Feldkirchner Bürgerinnen und Bürger
wahrgenommen; aus dem gesamten Landkreis kamen Rad-
ler/innen, um sich ihr Rad registrieren zu lassen.

   Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung
   der Bundestagswahl 2021 unter Covid-19-Pandemiebedingungen
   Bei der Durchführung der Bundestagswahl 2021 unter Pandemiebedingungen gilt es, die beteiligten Personen (Wähler/
   Wahlhelfer) vor einer Ansteckung mit COIVID-19 zu schützen und die Verbreitung des Virus möglichst zu verhindern.

   Die entsprechenden Hygienemaßnahmen für die Bundestagswahl am 26.09.2021 können Sie der Homepage der Gemein-
   de Feldkirchen www.feldkirchen.de entnehmen.

Barrierefreier Ausbau der S-Bahnhöfe; Schienenersatzverkehr
Ende Juli wurde der barrierefreie Ausbau der S-Bahnhöfe entlang der S-Bahnlinie S2 fortgesetzt. Die Deutsche Bahn hat hierfür
von Markt Schwaben nach Feldkirchen einen Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet. Für diese Maßnahme war es auch erfor-
derlich, die zeitlich begrenzten Halteverbote in der Sonnenstraße für die Dauer des SEV ohne zeitliche Begrenzung anzuordnen.
Der SEV soll voraussichtlich bis Mitte September 2021 andauern.
Seite 16                                                                                                                                                  9  / 2021                           Feldkirchner Gemeindeblatt

                                                                                                                           Wir suchen Sie/Euch
                                                                                                                           als Helfer/in bei der Nachbarschaftshilfe Feldkirchen
                                                                                                                           Liebe Feldkirchner/innen,
                                                                                                                           falls Sie Zeit und Lust haben, sich aktiv in der Nachbarschaftshilfe als Helfer/in zu engagieren, melden
                                                                                                                           Sie sich bitte direkt bei der Einsatzleitung Ralf und Manuela Smolak (m.smolak@nbh-feldkirchen.de
                                                                                                                           oder 0160-94659783).

                            Wir suchen laufend Helfer/innen z.B. für Übernahme von Fahrdiensten, Einkaufstätigkeiten, Boten-
                            gänge, Hilfe im Haushalt, Hilfe für leichte handwerkliche Tätigkeiten, kleinere Gartenarbeiten, Kin-
derbetreuung, Babysitting, usw. Unsere Vereinsarbeit ist ehrenamtlich. Den Helfer/innen, die wir vermitteln, wird von den Hilfe-
suchenden (nicht vom Verein) eine Aufwandsentschädigung erstattet, die Sie vor der Hilfe abstimmen. Die Hilfesuchenden freuen
sich, wenn die Dienste der Helfer/innen ehrenamtlich angeboten werden.

Die Nachbarschaftshilfe Feldkirchen ist im Notfall gerne für Sie da.
Wir organisieren und vermitteln Hilfsdienste, wie z.B. Fahrdienste, Einkaufsservice, Kinderbetreuung, warmes Mittagessen und
vieles mehr!

Unsere Einsatzleitung Frau Manuela Smolak und ihren Mann erreichen Sie unter der
Telefon-Nr. 0160-94659783 und/oder unter der E-Mail-Adresse: m.smolak@nbh-feldkirchen.de
Die Einsatzleitung steht als Ansprechpartner für Anfragen zu den Dienstleistungen der NBH Feldkirchen jederzeit gerne zur Ver-
fügung.
Sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Sie werden in jedem Fall zurückgerufen.

Sie können uns auch „anklicken“.
Auf unserer Homepage www.nbh-feldkirchen.de finden Sie die wichtigsten Kontaktadressen, Dienstleistungen und Aktionen der
Nachbarschaftshilfe Feldkirchen.

Verkehrserziehung beim Kindergarten Arche Noah
Selbst vom Regen haben sich die Kinder vom Kindergarten Arche
Noah nicht abhalten lassen, um an der Verkehrserziehung „Sicherer
Schulweg“ teilzunehmen.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Herrn Obergroßberger für die polizeiliche Unterstützung. Mit viel Freude haben die Kinder
daran teilgenommen. Gut gerüstet können die Kinder nun den Weg in die Schule antreten. Wir wünschen Euch alles Gute!

                                                                                                                            Familienstützpunkt Feldkirchen
                                                                                                                            Ab 07.09.21 sind wir aus dem Urlaub zurück und beraten Sie wieder gerne in Fragen rund um das
                                                                                                                            Thema Familie!
                                                                                                            g r a ti o n
                                                                                                          n d Inte

                                                                                                                            Unsere Veranstaltungen im September:
                                                                                                        li e u
                                                                                                         ami
    G ef

                                                                                                     s, F
     ör d

                                                                                                iale
       er

            du
                                                                                                dS
                                                                                             oz
           t

                 rch
                       das                                                                   un
                                                                                        e it

                                                                                                                            Hurra – endlich wieder:
                             B ay                                                   Arb        n
                                  e ris c
                                          h e S ta a t s m i n i s t e ri u m f ü r ü n c h e
                                                                                   s M
                                                                              r ei
                                                   und den Landk

                                                                                                                            Spielen im Kindergarten-Garten mit Papa und Mama
Alle Familien sind eingeladen. Sie können mit Ihrem Kind spielen, sich mit anderen Eltern unterhalten oder ein Picknick machen.
Der Kindergarten steht den Familien zur Verfügung, ähnlich wie auf einem Spielplatz. Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern.
Speisen und Getränke etc. können mitgebracht werden.
Wann:         Freitag, 10. September, 17. September und 24. September 2021 jeweils 16.15 – 17.30 Uhr
Teilnehmer: Familien mit Kindern im Alter von 0 – 7 Jahren
Ort:          Kindergarten St. Jakob, Zeppelinstraße 10, 85622 Feldkirchen
Kosten:       keine und ohne Anmeldung (Bitte informieren Sie sich, ob die Veranstaltung wirklich stattfinden kann.)
E-Mail: familienstuetzpunkt@caritasmuenchen.de.
Sie können auch lesen