Herzlich willkommen zur 3. Schulkonferenz im Schuljahr 2020/2021 - Dienstag, 15. Juni 2021, 17:30-19:30 Uhr
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3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021 Herzlich willkommen zur 3. Schulkonferenz im Schuljahr 2020/2021 Dienstag, 15. Juni 2021, 17:30-19:30 Uhr
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021 TOP 1 – Begrüßung, Formalia Hinweise zum digitalen Ablauf: • Meldungen bitte ausschließlich über die Chat-Funktion, so ist die Reihenfolge nachvollziehbar • Den Chat bitte nur für Meldungen, nicht für Beiträge nutzen, damit Beiträge entsprechend von allen Konferenz-Mitgliedern wahrgenommen werden (Ausnahme besteht, wenn Audio nicht funktioniert) • Abstimmung (zum Antrag) ist grundsätzlich offen, soweit nicht ein Fünftel der anwesenden Mitglieder einem Antrag auf geheime Wahl zustimmt • „geheime“ Abstimmung zum Antrag würde dann über eine Zielscheibe (QR-Code, Link) erfolgen.
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021 Tagesordnung – Teil 1 1 Begrüßung, Formalia 2 Informationen aus den Gruppen und Gremien Berichte 3 Bericht der Schulleitung Berichte Corona: Informationen zum Schuljahr 2020/2021 und zum Schuljahr 2021/2022 4 • Informationen zum Stand der Dinge Informationen • IT-Leitfaden (Vorstellung der Änderungen durch Lehrer, Eltern- und Schülervertreter:innen
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021 Tagesordnung – Teil 2 Stundentafel G9 Information und 5 Beschlussfassung Informationen zur Kapitalisierung von Lehrer:innenstellen im 6 Informationen Gebundenen Ganztag 7 Informationen zum Projekt „Klimaneutrale Schule“ Informationen Bewegliche Ferientage im Schuljahr 2021/2022 und Informationen und 8 Beschlussfassung 2. Schulentwicklungstag 9 Beschlüsse des Eilausschusses Informationen 10 Verschiedenes
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021 TOP 1 – Begrüßung, Formalia • Feststellung der Beschlussfähigkeit • Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung • Protokoll der heutigen Sitzung: Lehrer:innen • Genehmigung der Tagesordnung der heutigen Sitzung
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021 TOP 1 – Genehmigung des Protokolls Änderungsantrag: Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Geschäftsordnung (ergänzende Verfahrensvorschriften nach (§ 63 Absatz 6 SchulG)) der Schulkonferenz am Geschwister-Scholl-Gymnasium im Herbst 2021. Der Änderungsantrag wird mit 15 Stimmen und zwei Gegenstimmen angenommen.
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021 TOP 1 – Genehmigung des Protokolls Bitte um Änderung: Folgender Änderungsantrag wird gestellt: Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Geschäftsordnung (ergänzende Verfahrensvorschriften nach (§ 63 Absatz 6 SchulG)) der Schulkonferenz am Geschwister-Scholl-Gymnasium im Herbst 2021. Folgender Änderungsantrag wird mit 15 Stimmen und zwei Gegenstimmen angenommen: Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Geschäftsordnung (ergänzende Verfahrensvorschriften nach (§ 63 Absatz 6 SchulG)) der Schulkonferenz am Geschwister-Scholl-Gymnasium im Herbst 2021. Die bisher von der Schulkonferenz genutzte und im Jahr 2007 beschlossene Geschäftsordnung (ergänzende Verfahrensvorschriften) soll überprüft und evtl. an die Bedarfe des Geschwister-Scholl-Gymnasiums angepasst und überarbeitet werden. Dies soll von Vertreter*innen der gewählten Mitglieder der Schulkonferenz (bis zu zwei Personen pro Gremium) erarbeitet und in der nächsten Sitzung der Schulkonferenz vorgestellt werden.
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021 TOP 2 – Informationen aus den Gremien
Daten und Zahlen (Stand: 15.06.2021 - in Klammern: Zahlen vom Vorjahr) • Abiturient/innen 2021: 191 (195) • Aktuelle Schülerzahl 1467 (1470) davon Oberstufe 572 (576) davon SuS der Sprachfördergruppen 37 (36) davon GL 29 (27) • Anmeldungen Stufe 5 181 (162) davon GL 1 (1) davon im Sprachförderstatus 2 (3) Ablehnungen 0 • Anmeldungen Stufe EF 25 (18)
Personalia Neueinstellungen unbefristet: Zuweisung von 2 Vorgriffsstellen: • Zum Einstellungstermin 13.08.2021 – D/SW / Abordnung mit 12,75 Stunden an die Christinaschule in Stommeln • Zum Einstellungstermin 15.11.2021 – M/PH (voraussichtlich) / Abordnung mit 25,5 Stunden an die Gesamtschule Pulheim
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021 TOP 4 – Corona: Informationen zum Schuljahr 2020/2021 und zum Schuljahr 2021/2022 • Informationen zum Stand der Dinge • IT-Leitfaden
Aktueller Stand – Schuljahr 2020/2021 • Vollständiger Präsenzunterricht in allen Klassen und Kursen (vollumfänglich nach Stundenplan) • Wiederaufnahme des Ganztagsbetriebs • Klassenübergreifende Kurse in der SI: Wahlpflichtbereich + AGs • Öffnung der Cafeteria ab dem 7. Juni 2021 – Angebot Mittagessen ab dem 14. Juni 2021 • Alle Regelungen und Vorgaben gelten weiterhin: Sitzpläne / dokumentierte Sitzordnungen Sportunterricht findet im Freien statt. Findet in Ausnahmesituation Sport in der Sporthalle statt, müssen Masken getragen werden Geregelter Ein- und Ausgang aus dem Gebäude (Einbahnstraßenverkehr) Zugewiesene Pausenhöfe Mind. med. Masken tragen Zwei Testungen wöchentlich Auf Hygiene achten Räume entsprechend der Vorgaben lüften
Ausblick – Schuljahr 2021/2022 • Derzeit prüfen wir, ob eine Änderung der Reihenfolge der A- und B-Wochen umsetzbar und sinnvoll wäre (große Herausforderung: Hybridunterricht) • Wir gehen momentan von einem regulären Start des Unterrichtsbetriebs nach den Ferien aus. • Wir prüfen unsere Möglichkeiten, Förder-AGs in den Kernfächern für die Stufen 5-9 anzubieten (im Rahmen der Ganztags-AGs) • Die Rückmeldungen zur Sek II werden wir als Anlass nehmen zu prüfen, wie mit evtl. Lernrückständen umzugehen ist. • Weiterhin wird Logineo NRW LMS fester Bestandteil des weiteren Unterrichts auch in der Präsenz sein (Ablage von Aufgaben und Dateien, Abgabe von Aufgaben, Organisation des Vertretungsunterrichts,…) • Sollte wieder ein Wechsel in den Wechselbetrieb oder den vollständigen Distanzunterricht anstehen, tritt der organisatorisch-pädagogische Plan in Kraft. Über evtl. Änderungen wird dann die Schulgemeinschaft entsprechend informiert. • Stärkung des sozialen Miteinanders: Hier arbeiten wir an Möglichkeiten, dieses soziale Miteinander innerhalb der Klassen und Kurse wieder zu stärken.
Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote • Schulen der Stadt Pulheim sind mit dem Schulträger in Kontakt. • Für die Angebote, müssen Träger gefunden werden (anerkannte Jugendträger). • Angebote sind in den Sommer- und Herbstferien geplant. • Weitere Planungen sollen folgen auch weitere Absprachen mit anderen Trägern.
IT-Leitfaden Vorstellung der Änderungen durch Arbeitsgruppe der Schulkonferenz Materialien liegen vor
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021 TOP 5 – Stundentafel G9
Stundentafel G9: Was bisher geschah • September 2018: Veröffentlichung der Stundentafel G9 • Sommer 2019: Neue Vorgaben von der Landesregierung – insbesondere zur Stundenverteilung in den Gesellschaftswissenschaften • Lehrerkonferenz Oktober 2019: Beschlussfassung • Schulkonferenz 2019: Beschlussfassung (Verwendung Ergänzungsstunden) • Umsetzung Schuljahr 2020/2021 • Änderung in der APO SI im Schuljahr 2020/2021: Informatik in der Erprobungsstufe ab dem Schuljahr 2021/2022 • Lehrer:innenkonferenz März 2021: Beschlussfassung
Aufgabe der Schulkonferenz Auszug: 13-21 Nr. 1.1 „Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I) Vom 2. November 2012 zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Mai 2021 (4) Die Ergänzungsstunden werden vorrangig für die Intensivierung der individuellen Förderung der Kompetenzen in Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen oder in den Naturwissenschaften verwendet, insbesondere, wenn damit eine Klassenwiederholung oder ein Schulformwechsel vermieden werden kann. Darüber hinaus können Ergänzungsstunden zur Profilbildung verwendet werden. […] Die Schulkonferenz beschließt ein Konzept für die Verwendung der Ergänzungsstunden auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters.
1) Die Fächer Geschichte und Wirtschaft-Politik müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens acht Wochenstunden, das Fach Erdkunde muss mit mindestens sieben Wochenstunden unterrichtet werden. Alle Fächer werden in Klasse 10 unterrichtet; hiervon kann auf der Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen Fächer in der Sekundarstufe I sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz abgewichen werden. 2) Die Fächer Biologie, Chemie und Physik müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sieben Wochenstunden unterrichtet werden. Die darüber hinausgehenden verpflichtenden Stunden in diesem Lernbereich können der Stärkung der informatischen Bildung dienen. Alle Fächer werden in Klasse 10 unterrichtet; hiervon kann auf der Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen Fächer in der Sekundarstufe I sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz abgewichen werden. Der Unterricht im Fach Chemie beginnt in der Regel ab Klasse 7. 3) Wird die zweite Fremdsprache bereits ab Klasse 5 unterrichtet, wird Englisch in den Klassen 5 und 6 mit jeweils mindestens zwei Wochenstunden unterrichtet. In diesem Fall gelten die Stundenzahlen in Klammern, der zusätzliche Einsatz von Ergänzungsstunden zur Erreichung eines angemessenen Fremdsprachenvolumens in der Erprobungsstufe ist dann erforderlich. 4) Die Fächer Kunst und Musik werden in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sieben Wochenstunden unterrichtet. 5) Der Wahlpflichtunterricht findet in den Klassen 9 und 10 statt. Hierfür gilt § 17 Absatz 3. Für einen etwaigen Unterricht in der dritten Fremdsprache sind insgesamt acht Wochenstunden, d.h. der Einsatz von zwei Ergänzungsstunden, vorzusehen. 6) Nach Beschluss der Schulkonferenz können bis zu zwei Kernstunden aus dem Kontingent 7 bis 10 in das Kontingent 5 und 6 verschoben werden. Die curricularen Standards sind uneingeschränkt zu wahren. 7) Für die Ergänzungsstunden gilt § 17 Absatz 4 8) Zur Umsetzung besonderer schulischer Profile (z.B. im Rahmen eines bilingualen Zweiges) kann die Schulkonferenz ein geringfügiges Überschreiten des Wochenstundenrahmens in den Klassen 5 und 6 beschließen.
Aktuelle Stundentafel G9 - GSG Für die jetzige Stufe 5; für die Stufen 6- 7 sieht die Stundentafel geringfügig anders aus, da die Stunden in Englisch und Deutsch etwas variieren.
1) Die Fächer Geschichte und Wirtschaft-Politik müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens acht Wochenstunden, das Fach Erdkunde muss mit mindestens sieben Wochenstunden unterrichtet werden. Alle Fächer werden in Klasse 10 unterrichtet; hiervon kann auf der Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen Fächer in der Sekundarstufe I sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz abgewichen werden. 2) Die Fächer Biologie, Chemie und Physik müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sieben Wochenstunden unterrichtet werden. Alle Fächer werden in Klasse 10 unterrichtet; hiervon kann auf der Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen Fächer in der Sekundarstufe I sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz abgewichen werden. Der Unterricht im Fach Chemie beginnt in der Regel ab Klasse 7. 3) Das Fach Informatik wird entweder in den Klassen 5 und 6 oder in Klasse 6 unterrichtet. 4) Wird die zweite Fremdsprache bereits ab Klasse 5 unterrichtet, wird Englisch in den Klassen 5 und 6 mit jeweils mindestens zwei Wochenstunden unterrichtet. In diesem Fall gelten die Stundenzahlen in Klammern, der zusätzliche Einsatz von Ergänzungsstunden zur Erreichung eines angemessenen Fremdsprachenvolumens in der Erprobungsstufe ist dann erforderlich. 5) Die Fächer Kunst und Musik werden in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sieben Wochenstunden unterrichtet. 6) Der Wahlpflichtunterricht findet in den Klassen 9 und 10 statt. Hierfür gilt § 17 Absatz 3. Für einen etwaigen Unterricht in der dritten Fremdsprache sind insgesamt acht Wochenstunden, d.h. der Einsatz von zwei Ergänzungsstunden, vorzusehen. 7) Nach Beschluss der Schulkonferenz können bis zu zwei Kernstunden zwischen den Kontingenten 5 und 6 sowie 7 bis 10 verschoben werden. Die curricularen Standards sind uneingeschränkt zu wahren. 8) Für die Ergänzungsstunden gilt §17 Absatz 4. 9) Zur Umsetzung besonderer schulischer Profile (z.B. im Rahmen eines bilingualen Zweiges) kann die Schulkonferenz ein geringfügiges Überschreiten des Wochenstundenrahmens in den Klassen 5 und 6 beschließen. 10) Nach Beschluss der Schulkonferenz können aus dem Bereich der Kernstunden bis zu zwei Stunden in den Bereich der Ergänzungsstunden verlagert werden; davon darf ein Fach bzw. Lernbereich mit höchstens einer Stunde betroffen sein. Das Fach Informatik ist von einer Stundenverlagerung ausgenommen. Die curricularen Standards sind zu wahren.
Stundentafel G9 - GSG 1 NEU: Das Fach Informatik wird in den Stufen 5 +6 14-tägig unterrichtet. Das Fach Physik wird in der Stufe 7 epochal im Wechsel mit Erdkunde unterrichtet. Das Fach Chemie wird in der Stufe 9 im Wechsel mit Sport (Chemie/Sport dann 2- bzw. 4-stündig) unterrichtet. 2 In der Stufe 10 werden die Fächer Kunst und Musik entweder zweistündig epochal oder als Wahlpflichtfach ganzjährig zweistündig unterrichtet. Dies muss noch entschieden werden. 4 Als 3. Nachmittag werden für die Stufen 5-9 AGs angeboten, die auch aus dem Ganztagsdeputat stammen.
Beschluss der Lehrer:innenkonferenz (März 2021) Die Lehrer:innenkonferenz beschließt die Umsetzung der Stundentafel im Rahmen von G9 in der vorliegenden Form ab dem Schuljahr 2021/2022 unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen zum Schuljahr 2022/2023.
Übersicht der Änderungen – Verwendung der Ergänzungsstunden Verwendung der Ergänzungsstunden bisher: Verwendung der Ergänzungsstunden ab dem Schuljahr 2021/2022:
Beschluss der Schulkonferenz Die Schulkonferenz beschließt auf Empfehlung der Lehrer:innenkonferenz die Verwendung der 6 Ergänzungsstunden als kernfachorientierten Lernzeiten verteilt auf die Stufen 5-10 (Stundentafel GSG – gültig ab dem Schuljahr 2021/2022 ab der Jgst. 5) ab dem Schuljahr 2021/2022 unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen zum Schuljahr 2022/2023.
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021 TOP 6 – Informationen zur Kapitalisierung von Lehrer:innenstellen im Gebundenen Ganztag
K APITALISIERUNG IM GEBUNDENEN GANZTAG ZURÜCK IN DIE ZUKUNFT
PÄDAGOGISCHES KONZEPT GEBUNDENER GANZTAG (SCHULE, JUGENDHILFE, KOMMUNE) • Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung in Pulheim • Kooperationsvereinbarung GSG-GiP e.V. –Kommune • Konzeptentwicklung – Gebundener Ganztag – In Kooperation von GSG und GiP e.V. (gemeinsames Verständnis von pädagogischen Ganztag, Leitbildern, Qualitätsstandards in Schule und Jugendhilfe) • Qualitätsentwicklung – Steuergruppe Ganztag GSG und GiP e.V. – Ganztagsberater*innen der BezReg K – Vernetzung von Trägern der Jugendhilfe im Ganztag – Kommunaler Runder Tisch SEK I im Ganztag
AUFTRÄGE AN DIE GANZTAGSSCHULE • Gesellschaftliche Entwicklung: Ausbau von Ganztagsschulen – Rechtsanspruch auf Ganztags im Bereich der Grundschule – als erster Baustein – Recht auf „Ganztags-“Bildung • Kooperation von Schule und Jugendhilfe – Weg von additiven Kooperationsformen hin zu symmetrischer Kooperation – Gemeinsame pädagogische Leitlinien (Ganzheitlichkeit) • Demokratie stärken • Inklusive Gesellschaft auch in Schule/Bildung leben • Nachhaltige Bildung / Global Goals • Chancengerechtigkeit • Individuelle Leistungen fördern und fordern (ganzheitliche Bildung) • Digitale und Analoge Bildung stärken • Partizipation (Kindern und Jugendlichen Verantwortung zutrauen)
WIR NEHMEN SIE MIT AUF EINE ZEITREISE ….
RECHTLICHE MÖGLICHKEITEN • Gymnasium als Halbtagsschule in G9 ALS CHANCE UND • Gymnasium als Halbtagsschule G9 mit freiwilligem WEGWEISER Angebot Gesetzgebung • Gymnasium als Halbtagsschule G9 mit freiwilligem Angebot und Nachmittagsbetreuung/Mittagessen Erlasse • Gymnasium G8 mit 2 Langtagen, wählbaren AGs und Stundentafel freiwilligen AGs und Nachmittagsbetreuung/Mittagessen • Gymnasium G8 im Gebundenen Ganztag, wählbaren und freiwilligen AGs • Gymnasium G8 im Gebundenen Ganztag, fachgebundenen Lernzeiten, wählbaren (freiwilligen) AGs, Mittagessen • Gymnasium G9 (mit neuer Stundentafel!) im Gebundenen Ganztag, fachgebundenen Lernzeiten, wählbaren (freiwilligen) AGs, Mittagessen
Schulentwicklungsschritte am GSG SCHULE UND JUGENDHILFE Zunehmend symmetrischer Zunehmend institutionalisiert • Öffnung von Schule Zunehmend professioneller • grips- ich will es wissen (2002) Zunehmend nachhaltiger • 13plus/Nachmittagsbetreuung- Auf gesamtgesellschaftliche Anliegen aufbauend Übermittagsbetreuung (2006) Politische Prozesse (Bund – Land – Kommune) (Schule – Jugendhilfe – Arbeit – Soziales – Familie – Kinder) • Partieller Ganztag (2008) Schulentwicklung und Jugendhilfeplanung Weiterentwicklung von Handlungsfeldern • Gebundener Ganztag (2009) in der Jugendhilfe
grips- ich will es wissen (2002) • Halbtagsschule • Freiwillige Angebote für Kinder und Jugendliche am GSG und in Pulheim • Träger ist der Förderverein des GSGs in Pulheim e.V. (Träger der Jugendhilfe) • Interessenorientierte Angebot zum Abbau von Schwächen, Ausbau von Begabungen • Ganzheitlicher Ansatz • Kinder und Jugendliche werden selbst zu Expert*innen. • Kursleitungen sind: Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen, Externe (Studierende, Freiberufler etc.). • Das Programm lebt von einem hohen Engagement aller Beteiligten. • Die Kosten werden möglichst gering gehalten. Es wird kostendeckend gearbeitet.
13plus/Nachmittagsbetreuung- Übermittagsbetreuung (2006) • Familien wünschen eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder inkl. Hausaufgabenangebot und Mittagessen (Vereinbarkeit von Familie und Beruf) • Mittagessen-Angebot • Alle Pulheimer Schulen sind im Ganztag • Ausbau der Kooperation Schule und Jugendhilfe - Begleitung durch das Jugendamt/Kommune • Kooperation zwischen GSG-MDR-Caritas ..... Förderverein GSG ... später GiP e.V. (2009) • Finanzierung durch Elternbeiträge und Öffentliche Fördergelder (0,6 Lehrerstellen /30.000 Euro)
Partieller Ganztag aufgrund von G8 (2008) • Aufgrund der Veränderten Stundentafel finden 2 Langtage in G8 statt. • Ergänzungsstunden zur Individuellen Förderung werden verknüpft mit grips - ich will es wissen • Ganzheitliches Verständnis von Individueller Förderung (fachliche, überfachliche, interessenbezogene, soziale, gesellschaftliche und personale Kompetenzen sollen gefördert werden) • Dies wird kombiniert mit Angeboten aus grips - ich will es wissen und dem Angebot der Verlässlichen Nachmittagsbetreuung/13plus. • Finanzierung: Partieller Ganztag + Finanzierung aus Elternbeiträgen und Fördergeldern
Gebundener Ganztag (2009) • 13plus/Nachmittagsbetreuung und Schule+Jugendhilfe werden im Gebundenen Ganztag zusammengeführt • Kooperation von Schule und Jugendhilfe (GiP e.V.) wird fortgeführt. • Sukzessiver Ausbau: zeitweise Mischfinanzierung aus 13/plus Nachmittagsbetreuung und Gebundenen Ganztag/Stellen Kapitalisierung mit dem Ziel letztlich für Kontinuität im Gebundenen Ganztag zu sorgen • Elternbeitrag fällt weg • Grips - ich will es wissen/AG-Bereich weiterhin verknüpft, jedoch höhere Gewichtung auf das schulische Angebot/Individuelle Förderung • Ziele: • Fortführung der gelungenen Kooperation Schule und Jugendhilfe und symmetrische Kooperation • Professionalisierung und Ausbau der Stellen im Bereich der Jugendhilfe (Qualitätsentwicklung) (Wegfall von prekären Arbeitsverhältnissen, höher qualifizierte Mitarbeiter*innen) • Gemeinsames pädagogische Konzept im Gebundenen Ganztag - Nachhaltiges Konzept - Gemeinsame Qualitätsentwicklung • Multiprofessionelle Zusammenarbeit • Bessere Ressourcen Ausstattung im Gebundenen Ganztag (20% Stellenzuschlag auf Lehrerstellen im SEK I-Bereich mit der Möglichkeit der Kapitalisierung => schafft weitere Stundenkontingente durch andere Stellenberechnung)
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
SCHULGESETZ UND ERLASSE • Schulgesetz § 5
SCHULGESETZ UND ERLASSE • Schulgesetz § 9
SCHULGESETZ UND ERLASSE • Erlass 12-63 Nr. 2
SCHULGESETZ UND ERLASSE • Erlass 11-02 Nr. 24
FINANZIELLE, PERSONELLE UND ZEITLICHEN RESSOURCEN
• 13plus/Übermittagsbetreuung RESSOURCEN – 30.000 Euro/0,6 Lehrerstellen 20% Ganztags-Stellenzuschlag – Elternbeiträge davon max. kapitalisierbar an Schulen mit über 700 SuS in der Sek. I: 4,3 Stellen • Gebundener Ganztag am GSG aktuell kapitalisiert: 2,9 Stellen davon finanziert (in Zeitstunden): – 20% Stellenzuschlag SEK I 64,0 Stdn. Schulsozialpädagog*innen – Kapitalisierung 40,6 Stdn. Fachpädagog*innen • Sozialpädagogische Expertise 38,5 Stdn. FSJ 143,1 Stdn. gesamt • Jugendhilfe-Expertise • Führt zu mehr Stundenressourcen
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021 TOP 7 – Informationen zum Projekt „Klimaneutrale Schule“
?! Welcher Ort wäre besser geeignet, die Frage nach einer nachhaltigen Zukunft zu stellen als die Schule? Der Weg zur Klimaneutralen Schule
Das Projekt Projektziel: Die Schulgemeinschaft entwickelt gemeinsam einen konkreten Maßnahmenkatalog, wie ihre Schule klimaneutral werden kann, Klimaneutralität in den Lehrplänen verstetigt wird und erste Maßnahmen umsetzen kann. Ablauf: 1.Interviews mit Vertreter*innen (u.a. Lehrkräfte und Schüler*innen) der teilnehmenden Schulen, Bestandsanalyse in Bezug auf Klimaneutralität 2.Darauf aufbauend entwickelt das NELA-Team ein Konzept für den Begleitungsprozess 3.Kickoff Workshop: kokreatives erarbeiten eines Maßnahmenkatalogs für mehr Klimaneutralität in der Schule 4.Zwei weitere Workshops für die Unterstützung der Maßnahmen 5.Darüber hinaus Unterstützung in der Kommunikationsarbeit und virtuelle Coachingssession 6.Erstellen einer Best-Practice-Broschüre durch das NELA – Team 7.Online-Abschlussveranstaltung
Was müssen wir tun? • Positiver Beschluss zur Teilnahme durch die Schulkonferenz • 1-2 feste Ansprechpersonen für NELA • Feedback auf die Workshopkonzeption • Ggf. Teilnahme an virtuellen Coachings • Teilnahme an den Interviews (max. 2-3 x 30min.) • Teilnahme an den Workshops (eine gewisse Anzahl reicht) • Teilnahme an online Abschlussveranstaltung
Benefits von NELA für die gesamte Schule Maßnahmenkatalog Echte Unterstützung von Partizipationsmöglichkeit zur Klimaneutralität an der Schüler*innen externen Expert*innen der Schule (Empowerment) Die Schule wird Öffentliches Projekt, Erlernen von Softskills Unterstützung bei der und neuer Methoden wie ökologisch Kommunikation mit der z.B. Design Thinking und nachhaltiger Kommune Kokreation Finanzielle Inspirationen für neue Wissen über Unterstützung für Unterrichtsinhalte und Klimaneutralität Veränderungen - formate
Möglichkeit, den von der UNESCO geforderten Whole School Approach (ESD 2030) umzusetzen und sich somit als ganze Schule des Themas Klimakrise anzunehmen.
Geplanter Zeitplan für die Schule Der Zeitplan ist nicht festgeschrieben und wird bei Projektstart individuell mit der jeweiligen Schule abgestimmt. Deswegen gibt es nur Zeiträume. Bei Bedarf gibt es zwischen den Workshop virtuelle Coachings. Anfang 2023 Online Abschlussverans taltung
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021 TOP 8 – Bewegliche Ferientage im Schuljahr 2021/2022 und 2. Schulentwicklungstag
Bewegliche Ferientage im Schuljahr 2020/2021 Im Schuljahr 2021/2022 stehen der Schule drei bewegliche Ferientage zur Verfügung. Vorschlag der Schulleitung (in Rücksprache mit der Erweiterten Schulleitung): Karneval • Freitag, 25. Februar 2022 (Karnevalsfreitag) • Montag, 28. Februar 2022 (Rosenmontag) • Dienstag, 01. März 2022 (Karnevalsdienstag) Weitere bewegliche Ferientage • Keine weiteren beweglichen Ferientage Der einzelnen Schule stehen in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 drei und in den Schuljahren 2020/21 und 2023/24 vier bewegliche Ferientage zur Verfügung.
Beschluss der Schulkonferenz Die Schulkonferenz beschließt, die im Schuljahr 2021/2022 zur Verfügung stehenden, drei beweglichen Ferientage auf folgende Termine zu legen: Karneval • Freitag, 25. Februar 2022 (Karnevalsfreitag) • Montag, 28. Februar 2022 (Rosenmontag) • Dienstag, 01. März 2022 (Karnevalsdienstag)
Schulentwicklungstage im Schuljahr 2020/2021 Grundsätzlich steht den Schulen 1 Schulentwicklungstag im Schuljahr zu. Über die Terminierung dieses Schulentwicklungstages entscheidet die Schulleitung. Aschermittwoch, 02. März 2022 Im Schuljahr 2021/2022 stand den Schulen ein weiterer Schulentwicklungstag zum Thema Digitalisierung zur Verfügung. Diesen haben wir nicht genutzt, da dieser gezielt für die Einführung der IPads im Kollegium genutzt werden sollte. Dieser soll nun nachgeholt werden (nach Rücksprache mit der BezReg und nach Beschluss der Schulkonferenz): Freitag, 10. September 2021
Beschluss der Schulkonferenz Die Schulkonferenz stimmt der Durchführung eines zweiten Schulentwicklungstages im Schuljahr 2021/2022 mit dem Schwerpunkt „Digitalisierung“ am 10. September 2021 zu.
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021 TOP 9 – Beschlüsse des Eilausschusses
Lehrereinstellungsverfahren Neueinstellungen unbefristet: Zuweisung von 2 Vorgriffsstellen: • Zum Einstellungstermin 13.08.2021 – D/SW / Abordnung mit 12,75 Stunden an die Christinaschule in Stommeln • Zum Einstellungstermin 15.11.2021 – M/PH (voraussichtlich) / Abordnung mit 25,5 Stunden an die Gesamtschule Pulheim
Lehrereinstellungsverfahren • Einstellung von Lehrkräften erfolgt durch das Ausschreibungs- und Listenverfahren. • Auf der Basis der von der Schulaufsicht festgelegten Stellenausstattung entscheidet die Schule über die Ausschreibung der Stellen. • Die Schule muss bei ihrer Personalplanung und Stellenplanung vorab die notwendigen Personalmaßnahmen der Schulaufsichtsbehörde berücksichtigen (u.a. Versetzungen, Abordnungen, Rückkehr aus Beurlaubungen, Veränderung des Beschäftigungsumfangs, Teilzeit) • Auswahl erfolgt durch die Auswahlkommission. • Die Schule übersendet den Ausschreibungstext nach Beteiligung der Schulkonferenz an die Bezirksregierung. • In dem Ausschreibungstext ist ein Anforderungsprofil aufzunehmen.
Lehrereinstellungsverfahren Die Schule übersendet den Ausschreibungstext nach Beteiligung der Schulkonferenz an die Bezirksregierung. Die erfordert keine Entscheidung des Mitwirkungsorgans Ein Beschluss der Schulkonferenz über einen Ausschreibungstext ist daher nicht erforderlich.
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021 TOP 10 – Verschiedenes
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