Herzlich willkommen zur 3. Schulkonferenz im Schuljahr 2020/2021 - Dienstag, 15. Juni 2021, 17:30-19:30 Uhr

Die Seite wird erstellt Gesine Bartels
 
WEITER LESEN
Herzlich willkommen zur 3. Schulkonferenz im Schuljahr 2020/2021 - Dienstag, 15. Juni 2021, 17:30-19:30 Uhr
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021

        Herzlich willkommen zur
3. Schulkonferenz im Schuljahr 2020/2021
     Dienstag, 15. Juni 2021, 17:30-19:30 Uhr
Herzlich willkommen zur 3. Schulkonferenz im Schuljahr 2020/2021 - Dienstag, 15. Juni 2021, 17:30-19:30 Uhr
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021

                TOP 1 – Begrüßung, Formalia

Hinweise zum digitalen Ablauf:
•   Meldungen bitte ausschließlich über die Chat-Funktion, so ist die
    Reihenfolge nachvollziehbar
•   Den Chat bitte nur für Meldungen, nicht für Beiträge nutzen, damit
    Beiträge entsprechend von allen Konferenz-Mitgliedern wahrgenommen
    werden (Ausnahme besteht, wenn Audio nicht funktioniert)
•   Abstimmung (zum Antrag) ist grundsätzlich offen, soweit nicht ein Fünftel
    der anwesenden Mitglieder einem Antrag auf geheime Wahl zustimmt
•   „geheime“ Abstimmung zum Antrag würde dann über eine Zielscheibe
    (QR-Code, Link) erfolgen.
Herzlich willkommen zur 3. Schulkonferenz im Schuljahr 2020/2021 - Dienstag, 15. Juni 2021, 17:30-19:30 Uhr
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021

                           Tagesordnung – Teil 1
1   Begrüßung, Formalia

2   Informationen aus den Gruppen und Gremien                                        Berichte

3   Bericht der Schulleitung                                                         Berichte

    Corona: Informationen zum Schuljahr 2020/2021 und zum Schuljahr
    2021/2022
4   • Informationen zum Stand der Dinge                                              Informationen

    • IT-Leitfaden (Vorstellung der Änderungen durch Lehrer, Eltern- und
       Schülervertreter:innen
Herzlich willkommen zur 3. Schulkonferenz im Schuljahr 2020/2021 - Dienstag, 15. Juni 2021, 17:30-19:30 Uhr
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021

                            Tagesordnung – Teil 2
     Stundentafel G9                                                                  Information und
5                                                                                     Beschlussfassung

     Informationen zur Kapitalisierung von Lehrer:innenstellen im
6                                                                                     Informationen
     Gebundenen Ganztag

7    Informationen zum Projekt „Klimaneutrale Schule“                                 Informationen

     Bewegliche Ferientage im Schuljahr 2021/2022 und                                 Informationen und
8                                                                                     Beschlussfassung
     2. Schulentwicklungstag

9    Beschlüsse des Eilausschusses                                                    Informationen

10   Verschiedenes
Herzlich willkommen zur 3. Schulkonferenz im Schuljahr 2020/2021 - Dienstag, 15. Juni 2021, 17:30-19:30 Uhr
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021

           TOP 1 – Begrüßung, Formalia

• Feststellung der Beschlussfähigkeit
• Genehmigung des Protokolls der letzten Sitzung
• Protokoll der heutigen Sitzung: Lehrer:innen

• Genehmigung der Tagesordnung der heutigen
  Sitzung
Herzlich willkommen zur 3. Schulkonferenz im Schuljahr 2020/2021 - Dienstag, 15. Juni 2021, 17:30-19:30 Uhr
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021

          TOP 1 – Genehmigung des Protokolls

Änderungsantrag:

Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Geschäftsordnung (ergänzende
Verfahrensvorschriften nach (§ 63 Absatz 6 SchulG)) der Schulkonferenz
am Geschwister-Scholl-Gymnasium im Herbst 2021.

Der Änderungsantrag wird mit 15 Stimmen und zwei Gegenstimmen
angenommen.
Herzlich willkommen zur 3. Schulkonferenz im Schuljahr 2020/2021 - Dienstag, 15. Juni 2021, 17:30-19:30 Uhr
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021

               TOP 1 – Genehmigung des Protokolls
Bitte um Änderung:
Folgender Änderungsantrag wird gestellt:
Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Geschäftsordnung (ergänzende
Verfahrensvorschriften nach (§ 63 Absatz 6 SchulG)) der Schulkonferenz am Geschwister-Scholl-Gymnasium im
Herbst 2021.

Folgender Änderungsantrag wird mit 15 Stimmen und zwei Gegenstimmen angenommen:
Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Geschäftsordnung (ergänzende Verfahrensvorschriften nach (§ 63
Absatz 6 SchulG)) der Schulkonferenz am Geschwister-Scholl-Gymnasium im Herbst 2021.

Die bisher von der Schulkonferenz genutzte und im Jahr 2007 beschlossene Geschäftsordnung (ergänzende
Verfahrensvorschriften) soll überprüft und evtl. an die Bedarfe des Geschwister-Scholl-Gymnasiums angepasst
und überarbeitet werden.

Dies soll von Vertreter*innen der gewählten Mitglieder der Schulkonferenz (bis zu zwei Personen pro Gremium)
erarbeitet und in der nächsten Sitzung der Schulkonferenz vorgestellt werden.
Herzlich willkommen zur 3. Schulkonferenz im Schuljahr 2020/2021 - Dienstag, 15. Juni 2021, 17:30-19:30 Uhr
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021

TOP 2 – Informationen aus den Gremien
Herzlich willkommen zur 3. Schulkonferenz im Schuljahr 2020/2021 - Dienstag, 15. Juni 2021, 17:30-19:30 Uhr
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021

TOP 3 - Bericht der Schulleitung
Herzlich willkommen zur 3. Schulkonferenz im Schuljahr 2020/2021 - Dienstag, 15. Juni 2021, 17:30-19:30 Uhr
Daten und Zahlen
(Stand: 15.06.2021 - in Klammern: Zahlen vom Vorjahr)

 •   Abiturient/innen 2021:                 191    (195)
 •   Aktuelle Schülerzahl                   1467   (1470)
       davon Oberstufe                     572    (576)
       davon SuS der Sprachfördergruppen   37     (36)
       davon GL                            29     (27)
 •   Anmeldungen Stufe 5                    181    (162)
       davon GL                            1      (1)
       davon im Sprachförderstatus         2      (3)
       Ablehnungen                                0
 •   Anmeldungen Stufe EF                   25     (18)
Personalia
Neueinstellungen unbefristet:

Zuweisung von 2 Vorgriffsstellen:
• Zum Einstellungstermin 13.08.2021 – D/SW / Abordnung mit 12,75 Stunden an
 die Christinaschule in Stommeln
• Zum Einstellungstermin 15.11.2021 – M/PH (voraussichtlich) / Abordnung mit
 25,5 Stunden an die Gesamtschule Pulheim
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021

TOP 4 – Corona: Informationen zum Schuljahr
  2020/2021 und zum Schuljahr 2021/2022
    • Informationen zum Stand der Dinge
               • IT-Leitfaden
Aktueller Stand – Schuljahr 2020/2021
•   Vollständiger Präsenzunterricht in allen Klassen und Kursen (vollumfänglich nach
    Stundenplan)
•   Wiederaufnahme des Ganztagsbetriebs
•   Klassenübergreifende Kurse in der SI: Wahlpflichtbereich + AGs
•   Öffnung der Cafeteria ab dem 7. Juni 2021 – Angebot Mittagessen ab dem 14. Juni 2021
•   Alle Regelungen und Vorgaben gelten weiterhin:
             Sitzpläne / dokumentierte Sitzordnungen
             Sportunterricht findet im Freien statt. Findet in Ausnahmesituation Sport in der Sporthalle statt,
              müssen Masken getragen werden
             Geregelter Ein- und Ausgang aus dem Gebäude (Einbahnstraßenverkehr)
             Zugewiesene Pausenhöfe
             Mind. med. Masken tragen
             Zwei Testungen wöchentlich
             Auf Hygiene achten
             Räume entsprechend der Vorgaben lüften
Ausblick – Schuljahr 2021/2022
•   Derzeit prüfen wir, ob eine Änderung der Reihenfolge der A- und B-Wochen umsetzbar und
    sinnvoll wäre (große Herausforderung: Hybridunterricht)
•   Wir gehen momentan von einem regulären Start des Unterrichtsbetriebs nach den Ferien
    aus.
•   Wir prüfen unsere Möglichkeiten, Förder-AGs in den Kernfächern für die Stufen 5-9
    anzubieten (im Rahmen der Ganztags-AGs)
•   Die Rückmeldungen zur Sek II werden wir als Anlass nehmen zu prüfen, wie mit evtl.
    Lernrückständen umzugehen ist.
•   Weiterhin wird Logineo NRW LMS fester Bestandteil des weiteren Unterrichts auch in der
    Präsenz sein (Ablage von Aufgaben und Dateien, Abgabe von Aufgaben, Organisation des
    Vertretungsunterrichts,…)
•   Sollte wieder ein Wechsel in den Wechselbetrieb oder den vollständigen Distanzunterricht
    anstehen, tritt der organisatorisch-pädagogische Plan in Kraft. Über evtl. Änderungen wird
    dann die Schulgemeinschaft entsprechend informiert.
•   Stärkung des sozialen Miteinanders: Hier arbeiten wir an Möglichkeiten, dieses soziale
    Miteinander innerhalb der Klassen und Kurse wieder zu stärken.
Außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote
•   Schulen der Stadt Pulheim sind mit dem Schulträger in Kontakt.
•   Für die Angebote, müssen Träger gefunden werden (anerkannte Jugendträger).
•   Angebote sind in den Sommer- und Herbstferien geplant.
•   Weitere Planungen sollen folgen auch weitere Absprachen mit anderen Trägern.
IT-Leitfaden
 Vorstellung der Änderungen durch Arbeitsgruppe der Schulkonferenz
 Materialien liegen vor
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021

    TOP 5 – Stundentafel G9
Stundentafel G9: Was bisher geschah
•   September 2018: Veröffentlichung der Stundentafel G9
•   Sommer 2019: Neue Vorgaben von der Landesregierung – insbesondere zur
    Stundenverteilung in den Gesellschaftswissenschaften
•   Lehrerkonferenz Oktober 2019: Beschlussfassung
•   Schulkonferenz 2019: Beschlussfassung (Verwendung Ergänzungsstunden)
•   Umsetzung Schuljahr 2020/2021
•   Änderung in der APO SI im Schuljahr 2020/2021: Informatik in der Erprobungsstufe
    ab dem Schuljahr 2021/2022
•   Lehrer:innenkonferenz März 2021: Beschlussfassung
Aufgabe der Schulkonferenz
Auszug: 13-21 Nr. 1.1 „Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen
in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I)
Vom 2. November 2012 zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. Mai 2021

(4) Die Ergänzungsstunden werden vorrangig für die Intensivierung der individuellen Förderung der
Kompetenzen in Deutsch, Mathematik, den Fremdsprachen oder in den Naturwissenschaften
verwendet, insbesondere, wenn damit eine Klassenwiederholung oder ein Schulformwechsel
vermieden werden kann. Darüber hinaus können Ergänzungsstunden zur Profilbildung verwendet
werden. […] Die Schulkonferenz beschließt ein Konzept für die Verwendung der Ergänzungsstunden
auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters.
1) Die Fächer Geschichte und Wirtschaft-Politik müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens acht Wochenstunden, das Fach
Erdkunde muss mit mindestens sieben Wochenstunden unterrichtet werden. Alle Fächer werden in Klasse 10 unterrichtet; hiervon kann auf der
Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen Fächer in der Sekundarstufe I sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz
abgewichen werden.
2) Die Fächer Biologie, Chemie und Physik müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sieben Wochenstunden unterrichtet
werden. Die darüber hinausgehenden verpflichtenden Stunden in diesem Lernbereich können der Stärkung der informatischen Bildung dienen.
Alle Fächer werden in Klasse 10 unterrichtet; hiervon kann auf der Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen Fächer in
der Sekundarstufe I sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz abgewichen werden. Der Unterricht im Fach Chemie beginnt in der Regel ab
Klasse 7.
3) Wird die zweite Fremdsprache bereits ab Klasse 5 unterrichtet, wird Englisch in den Klassen 5 und 6 mit jeweils mindestens zwei
Wochenstunden unterrichtet. In diesem Fall gelten die Stundenzahlen in Klammern, der zusätzliche Einsatz von Ergänzungsstunden zur
Erreichung eines angemessenen Fremdsprachenvolumens in der Erprobungsstufe ist dann erforderlich.
4) Die Fächer Kunst und Musik werden in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sieben Wochenstunden unterrichtet.
5) Der Wahlpflichtunterricht findet in den Klassen 9 und 10 statt. Hierfür gilt § 17 Absatz 3. Für einen etwaigen Unterricht in der dritten
Fremdsprache sind insgesamt acht Wochenstunden, d.h. der Einsatz von zwei Ergänzungsstunden, vorzusehen.
6) Nach Beschluss der Schulkonferenz können bis zu zwei Kernstunden aus dem Kontingent 7 bis 10 in das Kontingent 5 und 6 verschoben
werden. Die curricularen Standards sind uneingeschränkt zu wahren.
7) Für die Ergänzungsstunden gilt § 17 Absatz 4
8) Zur Umsetzung besonderer schulischer Profile (z.B. im Rahmen eines bilingualen Zweiges) kann die Schulkonferenz ein geringfügiges
Überschreiten des Wochenstundenrahmens in den Klassen 5 und 6 beschließen.
Aktuelle Stundentafel G9 -
           GSG

 Für die jetzige Stufe 5; für die Stufen 6-
 7 sieht die Stundentafel geringfügig
 anders aus, da die Stunden in Englisch
 und Deutsch etwas variieren.
1) Die Fächer Geschichte und Wirtschaft-Politik müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens acht Wochenstunden, das Fach
Erdkunde muss mit mindestens sieben Wochenstunden unterrichtet werden. Alle Fächer werden in Klasse 10 unterrichtet; hiervon kann auf der
Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen Fächer in der Sekundarstufe I sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz
abgewichen werden.
2) Die Fächer Biologie, Chemie und Physik müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sieben Wochenstunden unterrichtet
werden. Alle Fächer werden in Klasse 10 unterrichtet; hiervon kann auf der Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen
Fächer in der Sekundarstufe I sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz abgewichen werden. Der Unterricht im Fach Chemie beginnt in der Regel
ab Klasse 7.
3) Das Fach Informatik wird entweder in den Klassen 5 und 6 oder in Klasse 6 unterrichtet.
4) Wird die zweite Fremdsprache bereits ab Klasse 5 unterrichtet, wird Englisch in den Klassen 5 und 6 mit jeweils mindestens zwei Wochenstunden
unterrichtet. In diesem Fall gelten die Stundenzahlen in Klammern, der zusätzliche Einsatz von Ergänzungsstunden zur Erreichung eines
angemessenen Fremdsprachenvolumens in der Erprobungsstufe ist dann erforderlich.
5) Die Fächer Kunst und Musik werden in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sieben Wochenstunden unterrichtet.
6) Der Wahlpflichtunterricht findet in den Klassen 9 und 10 statt. Hierfür gilt § 17 Absatz 3. Für einen etwaigen Unterricht in der dritten
Fremdsprache sind insgesamt acht Wochenstunden, d.h. der Einsatz von zwei Ergänzungsstunden, vorzusehen.
7) Nach Beschluss der Schulkonferenz können bis zu zwei Kernstunden zwischen den Kontingenten 5 und 6 sowie 7 bis 10 verschoben werden. Die
curricularen Standards sind uneingeschränkt zu wahren.
8) Für die Ergänzungsstunden gilt §17 Absatz 4.
9) Zur Umsetzung besonderer schulischer Profile (z.B. im Rahmen eines bilingualen Zweiges) kann die Schulkonferenz ein geringfügiges
Überschreiten des Wochenstundenrahmens in den Klassen 5 und 6 beschließen.
10) Nach Beschluss der Schulkonferenz können aus dem Bereich der Kernstunden bis zu zwei Stunden in den Bereich der Ergänzungsstunden
verlagert werden; davon darf ein Fach bzw. Lernbereich mit höchstens einer Stunde betroffen sein. Das Fach Informatik ist von einer
Stundenverlagerung ausgenommen. Die curricularen Standards sind zu wahren.
Stundentafel G9 - GSG
          1 NEU:  Das Fach Informatik wird in den Stufen 5 +6 14-tägig
          unterrichtet. Das Fach Physik wird in der Stufe 7 epochal im Wechsel
          mit Erdkunde unterrichtet. Das Fach Chemie wird in der Stufe 9 im
          Wechsel mit Sport (Chemie/Sport dann 2- bzw. 4-stündig)
          unterrichtet.
          2 In der Stufe 10 werden die Fächer Kunst und Musik entweder

          zweistündig epochal oder als Wahlpflichtfach ganzjährig zweistündig
          unterrichtet. Dies muss noch entschieden werden.
          4 Als 3. Nachmittag werden für die Stufen 5-9 AGs angeboten, die

          auch aus dem Ganztagsdeputat stammen.
Beschluss der Lehrer:innenkonferenz (März 2021)

Die Lehrer:innenkonferenz beschließt die Umsetzung der Stundentafel im
Rahmen von G9 in der vorliegenden Form ab dem Schuljahr 2021/2022
unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen zum Schuljahr 2022/2023.
Übersicht der Änderungen – Verwendung der
Ergänzungsstunden

 Verwendung der Ergänzungsstunden bisher:

Verwendung der Ergänzungsstunden ab dem Schuljahr 2021/2022:
Beschluss der Schulkonferenz
Die Schulkonferenz beschließt auf Empfehlung der Lehrer:innenkonferenz
die Verwendung der 6 Ergänzungsstunden als kernfachorientierten
Lernzeiten verteilt auf die Stufen 5-10 (Stundentafel GSG – gültig ab dem
Schuljahr 2021/2022 ab der Jgst. 5) ab dem Schuljahr 2021/2022 unter
dem Vorbehalt möglicher Änderungen zum Schuljahr 2022/2023.
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021

TOP 6 – Informationen zur Kapitalisierung von
 Lehrer:innenstellen im Gebundenen Ganztag
K APITALISIERUNG
 IM GEBUNDENEN
     GANZTAG

 ZURÜCK IN DIE ZUKUNFT
PÄDAGOGISCHES KONZEPT
GEBUNDENER GANZTAG
(SCHULE, JUGENDHILFE, KOMMUNE)
• Schulentwicklungsplanung und Jugendhilfeplanung in Pulheim
• Kooperationsvereinbarung GSG-GiP e.V. –Kommune
• Konzeptentwicklung – Gebundener Ganztag
    – In Kooperation von GSG und GiP e.V. (gemeinsames
      Verständnis von pädagogischen Ganztag, Leitbildern,
      Qualitätsstandards in Schule und Jugendhilfe)
• Qualitätsentwicklung
    – Steuergruppe Ganztag GSG und GiP e.V.
    – Ganztagsberater*innen der BezReg K
    – Vernetzung von Trägern der Jugendhilfe im Ganztag
    – Kommunaler Runder Tisch SEK I im Ganztag
AUFTRÄGE AN DIE GANZTAGSSCHULE
• Gesellschaftliche Entwicklung: Ausbau von Ganztagsschulen
    – Rechtsanspruch auf Ganztags im Bereich der Grundschule – als erster Baustein
    – Recht auf „Ganztags-“Bildung
• Kooperation von Schule und Jugendhilfe
    – Weg von additiven Kooperationsformen hin zu symmetrischer Kooperation
    – Gemeinsame pädagogische Leitlinien (Ganzheitlichkeit)
• Demokratie stärken
• Inklusive Gesellschaft auch in Schule/Bildung leben
• Nachhaltige Bildung / Global Goals
• Chancengerechtigkeit
• Individuelle Leistungen fördern und fordern (ganzheitliche Bildung)
• Digitale und Analoge Bildung stärken
• Partizipation (Kindern und Jugendlichen Verantwortung zutrauen)
WIR NEHMEN SIE MIT AUF EINE
ZEITREISE ….
RECHTLICHE
                                                          MÖGLICHKEITEN
• Gymnasium als Halbtagsschule in G9                      ALS CHANCE UND
• Gymnasium als Halbtagsschule G9 mit freiwilligem        WEGWEISER
  Angebot
                                                          Gesetzgebung
• Gymnasium als Halbtagsschule G9 mit freiwilligem
  Angebot und Nachmittagsbetreuung/Mittagessen            Erlasse
• Gymnasium G8 mit 2 Langtagen, wählbaren AGs und         Stundentafel
  freiwilligen AGs und Nachmittagsbetreuung/Mittagessen
• Gymnasium G8 im Gebundenen Ganztag, wählbaren
  und freiwilligen AGs
• Gymnasium G8 im Gebundenen Ganztag,
  fachgebundenen Lernzeiten, wählbaren (freiwilligen)
  AGs, Mittagessen
• Gymnasium G9 (mit neuer Stundentafel!) im
  Gebundenen Ganztag, fachgebundenen Lernzeiten,
  wählbaren (freiwilligen) AGs, Mittagessen
Schulentwicklungsschritte am GSG     SCHULE UND
                                     JUGENDHILFE
                                     Zunehmend symmetrischer

                                     Zunehmend institutionalisiert
• Öffnung von Schule                 Zunehmend professioneller

• grips- ich will es wissen (2002)
                                     Zunehmend nachhaltiger

• 13plus/Nachmittagsbetreuung-       Auf gesamtgesellschaftliche Anliegen
                                     aufbauend

  Übermittagsbetreuung (2006)        Politische Prozesse (Bund – Land –
                                     Kommune) (Schule – Jugendhilfe – Arbeit
                                     – Soziales – Familie – Kinder)
• Partieller Ganztag (2008)          Schulentwicklung und Jugendhilfeplanung

                                     Weiterentwicklung von Handlungsfeldern
• Gebundener Ganztag (2009)          in der Jugendhilfe
grips- ich will es wissen (2002)
•   Halbtagsschule
•   Freiwillige Angebote für Kinder und Jugendliche am GSG und in Pulheim
•   Träger ist der Förderverein des GSGs in Pulheim e.V. (Träger der Jugendhilfe)
•   Interessenorientierte Angebot zum Abbau von Schwächen, Ausbau von
    Begabungen
•   Ganzheitlicher Ansatz
•   Kinder und Jugendliche werden selbst zu Expert*innen.
•   Kursleitungen sind: Schüler*innen, Eltern, Lehrer*innen, Externe (Studierende,
    Freiberufler etc.).
•   Das Programm lebt von einem hohen Engagement aller Beteiligten.
•   Die Kosten werden möglichst gering gehalten. Es wird kostendeckend
    gearbeitet.
13plus/Nachmittagsbetreuung-
Übermittagsbetreuung (2006)
• Familien wünschen eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder inkl.
  Hausaufgabenangebot und Mittagessen (Vereinbarkeit von Familie und Beruf)
• Mittagessen-Angebot
• Alle Pulheimer Schulen sind im Ganztag
• Ausbau der Kooperation Schule und Jugendhilfe - Begleitung durch das
  Jugendamt/Kommune
• Kooperation zwischen GSG-MDR-Caritas ..... Förderverein GSG ... später
  GiP e.V. (2009)
• Finanzierung durch Elternbeiträge und Öffentliche Fördergelder
  (0,6 Lehrerstellen /30.000 Euro)
Partieller Ganztag aufgrund von G8
(2008)
• Aufgrund der Veränderten Stundentafel finden 2 Langtage in G8 statt.
• Ergänzungsstunden zur Individuellen Förderung werden verknüpft mit
  grips - ich will es wissen
• Ganzheitliches Verständnis von Individueller Förderung (fachliche,
  überfachliche, interessenbezogene, soziale, gesellschaftliche und
  personale Kompetenzen sollen gefördert werden)
• Dies wird kombiniert mit Angeboten aus grips - ich will es wissen und
  dem Angebot der Verlässlichen Nachmittagsbetreuung/13plus.
• Finanzierung: Partieller Ganztag + Finanzierung aus Elternbeiträgen und
  Fördergeldern
Gebundener Ganztag (2009)
•   13plus/Nachmittagsbetreuung und Schule+Jugendhilfe werden im
    Gebundenen Ganztag zusammengeführt
•   Kooperation von Schule und Jugendhilfe (GiP e.V.) wird fortgeführt.
•   Sukzessiver Ausbau: zeitweise Mischfinanzierung aus 13/plus Nachmittagsbetreuung und Gebundenen
    Ganztag/Stellen Kapitalisierung mit dem Ziel letztlich für Kontinuität im Gebundenen Ganztag zu
    sorgen
•   Elternbeitrag fällt weg
•   Grips - ich will es wissen/AG-Bereich weiterhin verknüpft, jedoch höhere Gewichtung auf das
    schulische Angebot/Individuelle Förderung
•   Ziele:
•   Fortführung der gelungenen Kooperation Schule und Jugendhilfe und symmetrische Kooperation
•   Professionalisierung und Ausbau der Stellen im Bereich der Jugendhilfe (Qualitätsentwicklung) (Wegfall
    von prekären Arbeitsverhältnissen, höher qualifizierte Mitarbeiter*innen)
•   Gemeinsames pädagogische Konzept im Gebundenen Ganztag - Nachhaltiges Konzept - Gemeinsame
    Qualitätsentwicklung
•   Multiprofessionelle Zusammenarbeit
•   Bessere Ressourcen Ausstattung im Gebundenen Ganztag (20% Stellenzuschlag auf Lehrerstellen im
    SEK I-Bereich mit der Möglichkeit der Kapitalisierung => schafft weitere Stundenkontingente durch
    andere Stellenberechnung)
RECHTLICHE GRUNDLAGEN
SCHULGESETZ UND ERLASSE
• Schulgesetz § 5
SCHULGESETZ UND ERLASSE
• Schulgesetz § 9
SCHULGESETZ UND ERLASSE   • Erlass 12-63 Nr. 2
SCHULGESETZ UND ERLASSE   • Erlass 11-02 Nr. 24
FINANZIELLE, PERSONELLE UND
ZEITLICHEN RESSOURCEN
• 13plus/Übermittagsbetreuung
                                                 RESSOURCEN
  – 30.000 Euro/0,6 Lehrerstellen
                                         20% Ganztags-Stellenzuschlag
  – Elternbeiträge
                                         davon max. kapitalisierbar an Schulen mit über
                                         700 SuS in der Sek. I: 4,3 Stellen

• Gebundener Ganztag                     am GSG aktuell kapitalisiert: 2,9 Stellen

                                         davon finanziert (in Zeitstunden):
  – 20% Stellenzuschlag SEK I
                                          64,0 Stdn. Schulsozialpädagog*innen
  – Kapitalisierung                       40,6 Stdn. Fachpädagog*innen
     • Sozialpädagogische Expertise       38,5 Stdn. FSJ
                                         143,1 Stdn. gesamt
     • Jugendhilfe-Expertise
     • Führt zu mehr Stundenressourcen
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021

TOP 7 – Informationen zum Projekt „Klimaneutrale Schule“
?!
Welcher Ort wäre besser geeignet, die Frage
nach einer nachhaltigen Zukunft zu stellen als
die Schule?

       Der Weg zur
  Klimaneutralen Schule
Das Projekt
Projektziel: Die Schulgemeinschaft entwickelt gemeinsam einen konkreten Maßnahmenkatalog,
wie ihre Schule klimaneutral werden kann, Klimaneutralität in den Lehrplänen verstetigt wird und
erste Maßnahmen umsetzen kann.
Ablauf:
1.Interviews mit Vertreter*innen (u.a. Lehrkräfte und Schüler*innen) der teilnehmenden Schulen,
Bestandsanalyse in Bezug auf Klimaneutralität
2.Darauf aufbauend entwickelt das NELA-Team ein Konzept für den Begleitungsprozess
3.Kickoff Workshop: kokreatives erarbeiten eines Maßnahmenkatalogs für mehr Klimaneutralität
in der Schule
4.Zwei weitere Workshops für die Unterstützung der Maßnahmen
5.Darüber hinaus Unterstützung in der Kommunikationsarbeit und virtuelle Coachingssession
6.Erstellen einer Best-Practice-Broschüre durch das NELA – Team
7.Online-Abschlussveranstaltung
Was müssen wir tun?
• Positiver Beschluss zur Teilnahme durch die Schulkonferenz
• 1-2 feste Ansprechpersonen für NELA
  •   Feedback auf die Workshopkonzeption
  •   Ggf. Teilnahme an virtuellen Coachings

• Teilnahme an den Interviews (max. 2-3 x 30min.)
• Teilnahme an den Workshops (eine gewisse Anzahl reicht)
• Teilnahme an online Abschlussveranstaltung
Benefits von NELA für die gesamte Schule

 Maßnahmenkatalog                                             Echte
                            Unterstützung von      Partizipationsmöglichkeit
zur Klimaneutralität an                               der Schüler*innen
                          externen Expert*innen
       der Schule                                       (Empowerment)
 Die Schule wird           Öffentliches Projekt,    Erlernen von Softskills
                           Unterstützung bei der   und neuer Methoden wie
   ökologisch             Kommunikation mit der    z.B. Design Thinking und
  nachhaltiger                  Kommune                    Kokreation
   Finanzielle            Inspirationen für neue
                                                        Wissen über
Unterstützung für         Unterrichtsinhalte und
                                                      Klimaneutralität
 Veränderungen                   - formate
Möglichkeit, den von der UNESCO
geforderten
Whole School Approach (ESD 2030)
umzusetzen und sich somit als ganze
Schule des Themas Klimakrise
anzunehmen.
Geplanter Zeitplan für die Schule
Der Zeitplan ist nicht festgeschrieben und wird bei Projektstart individuell mit der
jeweiligen Schule abgestimmt. Deswegen gibt es nur Zeiträume. Bei Bedarf gibt es
zwischen den Workshop virtuelle Coachings.

                                                                    Anfang 2023
                                                                      Online
                                                                  Abschlussverans
                                                                      taltung
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021

TOP 8 – Bewegliche Ferientage im Schuljahr 2021/2022
           und 2. Schulentwicklungstag
Bewegliche Ferientage im Schuljahr 2020/2021
Im Schuljahr 2021/2022 stehen der Schule drei bewegliche Ferientage zur
Verfügung.
Vorschlag der Schulleitung (in Rücksprache mit der Erweiterten Schulleitung):
Karneval
• Freitag, 25. Februar 2022 (Karnevalsfreitag)
• Montag, 28. Februar 2022 (Rosenmontag)
• Dienstag, 01. März 2022 (Karnevalsdienstag)

Weitere bewegliche Ferientage
• Keine weiteren beweglichen Ferientage
Der einzelnen Schule stehen in den Schuljahren 2021/22 und 2022/23 drei und in den Schuljahren 2020/21
und 2023/24 vier bewegliche Ferientage zur Verfügung.
Beschluss der Schulkonferenz
Die Schulkonferenz beschließt, die im Schuljahr 2021/2022 zur Verfügung
stehenden, drei beweglichen Ferientage auf folgende Termine zu legen:

Karneval
• Freitag, 25. Februar 2022 (Karnevalsfreitag)
• Montag, 28. Februar 2022 (Rosenmontag)
• Dienstag, 01. März 2022 (Karnevalsdienstag)
Schulentwicklungstage im Schuljahr 2020/2021
Grundsätzlich steht den Schulen 1 Schulentwicklungstag im Schuljahr zu. Über
die Terminierung dieses Schulentwicklungstages entscheidet die Schulleitung.
 Aschermittwoch, 02. März 2022

Im Schuljahr 2021/2022 stand den Schulen ein weiterer Schulentwicklungstag
zum Thema Digitalisierung zur Verfügung. Diesen haben wir nicht genutzt, da
dieser gezielt für die Einführung der IPads im Kollegium genutzt werden sollte.
Dieser soll nun nachgeholt werden (nach Rücksprache mit der BezReg und nach
Beschluss der Schulkonferenz):

 Freitag, 10. September 2021
Beschluss der Schulkonferenz
Die Schulkonferenz stimmt der Durchführung eines zweiten
Schulentwicklungstages im Schuljahr 2021/2022 mit dem Schwerpunkt
„Digitalisierung“ am 10. September 2021 zu.
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021

TOP 9 – Beschlüsse des Eilausschusses
Lehrereinstellungsverfahren
Neueinstellungen unbefristet:
Zuweisung von 2 Vorgriffsstellen:
• Zum Einstellungstermin 13.08.2021 – D/SW / Abordnung mit 12,75
 Stunden an die Christinaschule in Stommeln
• Zum Einstellungstermin 15.11.2021 – M/PH (voraussichtlich) /
 Abordnung mit 25,5 Stunden an die Gesamtschule Pulheim
Lehrereinstellungsverfahren
•   Einstellung von Lehrkräften erfolgt durch das Ausschreibungs- und Listenverfahren.
•   Auf der Basis der von der Schulaufsicht festgelegten Stellenausstattung entscheidet
    die Schule über die Ausschreibung der Stellen.
•   Die Schule muss bei ihrer Personalplanung und Stellenplanung vorab die notwendigen
    Personalmaßnahmen der Schulaufsichtsbehörde berücksichtigen (u.a. Versetzungen,
    Abordnungen, Rückkehr aus Beurlaubungen, Veränderung des
    Beschäftigungsumfangs, Teilzeit)
•   Auswahl erfolgt durch die Auswahlkommission.
•   Die Schule übersendet den Ausschreibungstext nach Beteiligung der Schulkonferenz
    an die Bezirksregierung.
•   In dem Ausschreibungstext ist ein Anforderungsprofil aufzunehmen.
Lehrereinstellungsverfahren
Die Schule übersendet den Ausschreibungstext nach Beteiligung der Schulkonferenz an
die Bezirksregierung.

 Die erfordert keine Entscheidung des Mitwirkungsorgans
 Ein Beschluss der Schulkonferenz über einen Ausschreibungstext ist daher nicht
  erforderlich.
3. Schulkonferenz im Schuljahr 20/21 – Dienstag, 15. Juni 2021

     TOP 10 – Verschiedenes
Sie können auch lesen