HerzlichWillkommen zum hkk Seminar Jahreswechsel 2021/2022
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Unsere Themen Sozialversicherung Lohnsteuer • Finanzierung der GKV • Verlängerung Corona-Sonderzahlung • hkk Zusatzbeitragssatz • Anhebung Sachbezugsfreigrenze/ • Geringfügige Beschäftigungen Abgrenzung Geldleistung und Sachbezug • Reform Pflegeversicherung • Steuerfreie betriebliche Gesundheitsleistungen • Änderung Arbeitsförderungsrecht • Elektronische AU-Bescheinigung Arbeit / Soziales • Elektronischer Datenaustausch • Arbeitgeberzuschuss zur bAV • Rechengrößen und Grenzwerte 2022 • Gesetzlicher Mindestlohn 2022 hkk-Jahreswechselseminar 2
Finanzierung der GKV Finanzsituation und durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2022 • Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz für • Ergänzender Bundeszuschuss für die KV 2022 bereits im Juli 2021 durch das wird auf 14 Mrd. EUR erhöht Gesundheitsvorsorgungsweiter- entwicklungsgesetz (GVWG) auf 1,3 % • Damit werden insgesamt 28,5 Mrd. EUR festgelegt vom Bund an den Gesundheitsfonds überwiesen • Ziel: Steigerung der Lohnnebenkosten verhindern • Ausgabensteigerungen ergeben sich durch die Covid-19-Pandemie in • Einhalten der Sozialgarantie der Verbindung mit der dadurch Bundesregierung = die Sozialver- ausgelösten Wirtschaftskrise sicherungsbeiträge klettern nicht über 40 % hkk Jahreswechselseminar 4
Finanzsituation der hkk hkk Zusatzbeitragssatz • hkk ist zum 7. Mal in Folge die • Vermögensabbau ist erfolgt, günstigste deutschlandweit wählbare Wettbewerbsfähigkeit wurde durch Krankenkasse Mitgliederzuwachs von über 20 % in 2021 gestärkt • günstiger hkk Zusatzbeitragssatz von zur Zeit 0,39 % nicht kostendeckend • Mitte Dezember wird der hkk Zusatz- beitragssatz durch den Verwaltungsrat • Politische Vorgabe: Abbau des festgelegt Vermögens durch Entnahme aus der Rücklage • hkk bleibt voraussichtlich auch nach der Anpassung des Zusatzbeitragssatzes für 2022 weiterhin Preisführer hkk Jahreswechselseminar 5
Geringfügige Beschäftigungen Kurzfristigkeit: 3 Monate oder 70 Arbeitstage? Urteil Bundessozialgericht (vom 24. November 2020, B 12 KR 34/19 R) 3 Monate 70 Arbeitstage (Corona-Sonderregelung: 4 Monate) (102 Arbeitstage) Beide Alternativen stehen gleichwertig nebeneinander, d. h. keine Abgrenzung anhand der Anzahl der Wochenarbeitstage mehr* *) spätestens seit 1. Juni 2021 wird nicht mehr an bisheriger Rechtsauffassung festgehalten hkk-Jahreswechselseminar 7
Geringfügige Beschäftigungen Kurzfristigkeit: 3 Monate oder 70 Arbeitstage? __________________________________________________________ Beispiel Ein Schüler übt vom 1. Juni bis 8. Oktober 2021 einen Aushilfsjob (Montag bis Freitag) für ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.500 EUR aus (keine Vorbeschäftigungen im Jahr 2021). • Nach früherer Rechtsauffassung wäre in diesem Fall aufgrund der 5-Tage- Woche auf die nach Monaten bemessene Zeitgrenze abzustellen gewesen, nicht auf die nach Arbeitstagen. Die im Rahmen der Corona-Sonderregelung auf 4 Monate erhöhte Zeitgrenze wäre folglich Anfang Oktober (Juni / Juli / August / September) überschritten, im Ergebnis bestünde vom Beschäftigungsbeginn an SV-Pflicht (PGR 101, BGR 1111). Aufgrund des BSG-Urteils kann hier jedoch – ungeachtet der 5-Tage-Woche – auch auf 102 Arbeitstage abgestellt werden. Diese sind mit 94 Arbeitstagen (22 / 22 / 22 / 22 / 6) nicht überschritten, sodass SV-Freiheit besteht (PGR 110, BGR 0000). hkk-Jahreswechselseminar 8
Geringfügige Beschäftigungen Meldeverfahren I: Vorbeschäftigungszeiten ab 1. Januar 2022 • Arbeitgeber übermittelt • Minijob-Zentrale meldet Anmeldung für kurzfristig DSME unverzüglich zurück, ob im Beschäftigte (PGR 110) Kalenderjahr eine weitere • Hat bei Rückmeldung mit „1“ den kurzfristige Beschäftigung Sachverhalt aufzuklären und die (PGR 110) bestand oder besteht DSKK Anmeldung ggf. zu korrigieren („0“ = Nein / „1“ = Ja) Praxis-Tipp Der Arbeitgeber erhält nur eine einmalige Momentaufnahme, ob Vorbeschäftigungen vorliegen (keine Beschäftigungszeiträume). Er ist verpflichtet den Sachverhalt aufzuklären. Empfehlung: Personalfragebogen verwenden (www.hkk.de) hkk-Jahreswechselseminar 9
Geringfügige Beschäftigungen Meldeverfahren II: Krankenversicherungsschutz ab 1. Januar 2022 • Arbeitgeber übermittelt Anmel- • Empfänger: Minijob-Zentrale dung für kurzfristig Beschäftigte • Gesetzgeber verfolgt damit das (PGR 110) mit Kennzeichen Ziel, den Krankenversicherungs- Krankenversicherung: DSME schutz für kurzfristig Beschäftigte 1 = gesetzlich krankenversichert zu verbessern 2 = privat krankenversichert • Evaluierung der Regelung bis oder anderweitig abgesichert Ende des Jahres 2026 WICHTIG: Der Nachweis des KV-Schutzes ist in den Entgeltunterlagen aufzubewahren. hkk-Jahreswechselseminar 10
Geringfügige Beschäftigungen Meldeverfahren III: Lohnsteuerangaben ab 1. Januar 2022 • Minijob-Zentrale handelt zu- • Arbeitgeber übermittelt Entgelt- gleich als Steuerbehörde und hat meldung für geringfügig Entlohnte daher zu prüfen, ob die einheit- (PGR 109) mit Steuer-ID (AN), liche Pauschsteuer korrekt und in Steuernummer (AG) und Kenn- DSME voller Höhe entrichtet wurde zeichen Art der Besteuerung: 0 = keine Pauschsteuer • Übermittelt bei Unstimmigkeiten 1 = einheitliche Pauschsteuer (2%) zielgerichtet Prüfhinweis an Finanzverwaltung Praxis-Tipp Mit dem Personalfragebogen (Stand Juni 2021) wird die Steuer-ID deshalb bereits abgefragt. hkk-Jahreswechselseminar 11
Geringfügige Beschäftigungen Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen • Jeweils bei Beginn einer neuen Beschäftigung ist zu prüfen, ob diese zusammen mit den schon im laufenden Kalenderjahr ausgeübten Beschäftigungen die Zeitgrenzen von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen überschreitet. • Beim Zusammenrechnen treten an die Stelle des 3-Monats-Zeitraums 90 Kalendertage (KT) (volle Kalendermonate = 30 KT, Teilmonate = tatsächliche KT). Umfasst ein Zeitraum keinen Kalendermonat, aber einen Zeitmonat, ist dieser ebenfalls mit 30 KT anzusetzen. • Bei dieser Prüfung sind die Zeiten mehrerer aufeinanderfolgender kurzfristiger Beschäftigungen (Meldung PGR 110) zusammenzurechnen – auch wenn diese bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt wurden. • Wird eine Beschäftigung im Rahmen der 70-Arbeitstage-Regelung beurteilt, sind die Arbeitstage aus allen im laufenden Kalenderjahr zu berücksichtigenden Beschäftigungs- zeiträumen zu addieren. hkk-Jahreswechselseminar 12
Geringfügige Beschäftigungen _______________________________________________________________ Beispiel Eine gesetzlich familienversicherte Hausfrau jobbt gelegentlich als Verkaufshilfe in einem Supermarkt. Im Jahr 2022 arbeitet sie befristet vom 7. März bis zum 29. April (PGR 110, BGR 0000) und dann wieder vom 1. bis 31. August (jeweils 5-Tage-Woche, Montag bis Freitag). • Sowohl die Anmeldungen des Supermarktes („10“) zum 7. März als auch zum 1. August 2022 müssen das neue Kennzeichen Krankenversicherung enthalten, hier mit der Kennziffer „1“ (Beschäftigte ist gesetzlich krankenversichert). Die Minijob-Zentrale übermittelt auf die Anmeldung zum 7. März 2022 hin unverzüglich einen DSKK mit Meldegrund „07“, hier mit dem Wert „0“ = Nein, denn im Kalender- jahr der Verarbeitung der Anmeldung bestand/besteht keine weitere kurzfristige Beschäftigung. Hinsichtlich der Abmeldung („30“) zum 29. April 2022 sind keine Besonderheiten zu beachten, die Angaben zur Lohnsteuer (DBST) werden nur für geringfügig Entlohnte (PGR 109) erwartet. hkk-Jahreswechselseminar 13
Geringfügige Beschäftigungen _______________________________________________________________ Beispiel (FORTSETZUNG) Zusammenrechnung 7. März bis 6. April 2022 (Zeitmonat) = 30 KT, 7. bis 29. April 2022 (Teilmonat) = 23 KT Erster Beschäftigungszeitraum (insgesamt) = 53 KT Zweiter Beschäftigungszeitraum (Kalendermonat August 2022) = 30 KT Die zweite Beschäftigung überschreitet gemeinsam mit der Vorbeschäftigung die Zeitgrenze von 90 KT nicht (53 + 30 = 83 KT), die Zeitgrenze von 70 AT ist in diesem Fall nicht zusätzlich zu prüfen. Die Beschäftigung ist kurzfristig und damit sozialversicherungsfrei (PGR 110, BGR 0000). Auf die Anmeldung zum 1. August 2022 hin übermittelt die Minijob-Zentrale wieder unver- züglich einen DSKK mit Meldegrund „07“, diesmal allerdings mit dem Wert „1“ = Ja, denn im Kalenderjahr der Verarbeitung der Anmeldung bestand/besteht eine weitere kurzfristige Beschäftigung. Da dem Supermarkt die Vorbeschäftigung im eigenen Unternehmen bekannt ist, ist die versicherungsrechtliche Beurteilung mit PGR 110 korrekt. Die Rückmeldung sollte jetzt zum Anlass zur (nochmaligen) Befragung der Verkaufshilfe geben, ob weitere Beschäftigungen bei anderen Arbeitgebern bestanden/ bestehen (Personalfragebogen). hkk-Jahreswechselseminar 14
hkk Seminar zum Jahreswechsel 2021/2022 Reform Pflege- versicherung hkk-Jahreswechselseminar 15
Reform Pflegeversicherung Anhebung Beitragszuschlag für Kinderlose 0,25 % 0,35 % • Anhebung soll zur Gesamtfinanzierung der Reformmaßnahmen beitragen Ausnahmen vom PV-Beitragszuschlag (unverändert) Alter < 23 Jahre Nachweis Elterneigenschaft hkk-Jahreswechselseminar 16
Reform Pflegeversicherung Ausnahmen vom PV-Beitragszuschlag Bisherige Vorgaben gelten weiter: • Beginn der Zuschlagspflicht Kinderloser • Definition „Eltern“ • Nachweispflicht Elterneigenschaft Praxis-Tipp Grundsätzliche Hinweise zum Beitragszuschlag für Kinderlose und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft vom 07.11.2017 (www.hkk.de) hkk-Jahreswechselseminar 17
Reform Pflegeversicherung Beitragsberechnung/-tragung • Grundsatz: Arbeitnehmer tragen Zuschlag allein (keine Beteiligung Arbeitgeber) • Beitragssatz ist um Zuschlag zu erhöhen, d. h. dieselben beitragspflichtigen Zeiten und Einnahmen (Berechnung gem. Beitragsverfahrensverordnung - BVV) • Beitragstragung ab dem 1. Januar 2022: Personenkreis Beitragssatz Arbeitgeber Arbeitnehmer Ohne PV-Beitragszuschlag 1,525 % 1,525 % 3,05 % − Beschäftigungsort Sachsen 1,025 % 2,025 % Mit PV-Beitragszuschlag 1,525 % 1,875 % 3,40 % − Beschäftigungsort Sachsen 1,025 % 2,375 % hkk-Jahreswechselseminar 18
Reform Pflegeversicherung Besonderheiten Beitragstragung Kurzarbeit: PV-Beitragszuschlag aus Ist-Entgelt tragen Arbeitnehmer allein, allerdings kein Zuschlag aus fiktivem Entgelt. Geringverdiener: Arbeitgeber trägt Beiträge – einschließlich PV-Beitragszuschlag – allein für zur Berufsausbildung Beschäftigte (Azubis, Praktikanten) bis 325 EUR/Monat. Das gilt nicht, wenn Geringverdiener-Grenze überschritten wird (Sonderzahlung). Übergangsbereich: PV-Beitragszuschlag wird aus reduzierter Einnahme gesondert berechnet und zum (nach den besonderen beitragsrechtlichen Regelungen ermittelten) Arbeitnehmeranteil addiert. (Weitergehende Ausführungen und Beispiele sind im hkk eMagazin enthalten) hkk-Jahreswechselseminar 19
Reform Pflegeversicherung Corona-Zuschlag für eine private Pflegeversicherung • Zuschlag für privat Pflegeversicherte für das Jahr 2022 (12-malige Zahlung). • Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) zahlen 7,30 Euro monatlich. • Nicht-Beihilfeberechtigte (z.B. Selbstständige und Angestellte) zahlen 3,40 Euro monatlich. Bei Beschäftigten bezuschusst der Arbeitgeber den Zuschlag zur Hälfte. • Der Corona-Zuschlag erhöht 2022 den Höchstbeitrag zur privaten Pflege- versicherung. Der Zuschlag ist auch dann zu leisten, wenn bereits der maximale Beitrag gezahlt wird. hkk-Jahreswechselseminar 20
Reform Pflegeversicherung Anpassungen im Leistungs-/Vertragsrecht Begrenzung des Eigenanteils bei vollstationärer Pflege: Pflegekasse übernimmt prozentualen Anteil des pflegebedingten Eigenanteils Ambulante Pflege: Die Sachleistungsbeträge werden ab dem 1. Januar 2022 um 5 % erhöht Kurzzeitpflege: Die Leistungsbeträge werden um 10 % angehoben NEU! Übergangspflege im Krankenhaus: Anspruch für bis zu 10 Tage Versorgungsverträge: Ab 09/2022 nur noch mit Einrichtungen, die ihre Pflege-/Betreuungs- kräfte nach Tarif vergüten hkk-Jahreswechselseminar 21
hkk Seminar zum Jahreswechsel 2021/2022 Änderung Arbeitsförde- rungsrecht hkk-Jahreswechselseminar 22
Änderung Arbeitsförderungsrecht Arbeitgeberanteil lebt wieder auf • Grundsatz: Beschäftigte Arbeitnehmer sind arbeitslosenversicherungspflichtig. • Arbeitslosenversicherungsfreiheit tritt ein nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze (unabhängig von einem Rentenbezug) • Arbeitgeber hat seinen Beitragsanteil weiterhin zu tragen • Flexirentengesetz: Arbeitgeberbeitragsanteil wurde vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2021 ausgesetzt • Ab 1. Januar 2022 besteht die Beitragspflicht des Arbeitgebers wieder. Der Beitragsgruppenschlüssel in der Arbeitslosenversicherung ist von „0“ in „2“ zu ändern Praxis-Tipp Rentenbeginn-Rechner zur Ermittlung der Regelaltersgrenze unter www.deutsche- rentenversicherung.de hkk-Jahreswechselseminar 23
Änderung Arbeitsförderungsrecht Arbeitgeberanteil lebt wieder auf ___________________________________________________________ Beispiel Eine Arbeitnehmerin (Jahrgang 1954) geht auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze seit dem 1. Juli 2020 weiter verkürzt ihrer Beschäftigung nach (1.500 EUR/Monat). Zum Jahreswechsel 2021/2022 sind folgende DEÜV-Meldungen zu übermitteln (PGR = „119“): Abmeldung mit „32“ Beschäftigungszeit 01 01 2021 bis 31 12 2021 Beitragsgruppe 3301 Anmeldung mit „12“ Beschäftigungszeit ab 01 01 2022 Beitragsgruppe 3321 hkk-Jahreswechselseminar 24
hkk Seminar zum Jahreswechsel 2021/2022 Elektronische AU-Bescheinigung hkk-Jahreswechselseminar 25
Elektronische AU-Bescheinigung Start der eAU hat sich verzögert Erste Phase: Datenübermittlung der Ärzte (spätestens ab 1. Januar 2022) Ärzte/Krankenhäuser Zuständige Krankenkasse Übermittlung AU-/KH-Daten (mindestens einmal täglich) (Institutskennzeichen laut eGK) Zweite Phase: Verfahren mit den Arbeitgebern (ab 1. Juli 2022) Arbeitgeber* Abruf AU-/KH-Daten Krankenkasse *) auch für geringfügig Beschäftigte (Minijob-Zentrale ruft AU-Daten für Erstattung U1 bei Kassen ab) hkk-Jahreswechselseminar 26
Elektronische AU-Bescheinigung Verfahren mit den Arbeitgebern • Abruf mit geprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder Ausfüllhilfen (sv.net) • Nur von Arbeitgebern, die zum Erhalt der AU-Daten berechtigt sind: − sofern für angefragte Zeiträume eine Beschäftigung bei diesem Arbeitgeber bestand und − der Arbeitnehmer die abzurufende AU sowie deren voraussichtliche Dauer mitgeteilt hat • AUSNAHMEN: Reha-Maßnahmen, Bescheinigungen von Privatärzten und aus dem Ausland, stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben, Kinderkrankentage • Datenabruf ist frühestens am 5. Fehltag sinnvoll, da von ärztlicher Feststellung erst am 4. Tag ausgegangen werden kann • Krankenkassen sollen AU-Daten unverzüglich an den Arbeitgeber übermitteln - spätestens jedoch am auf die Anforderung folgenden Werktag (Samstag ist kein Werktag) hkk-Jahreswechselseminar 27
Elektronische AU-Bescheinigung Rückmeldungen der Krankenkassen • Krankenkasse prüft das Vorliegen zur Anforderung passender AU-/KH-Zeiten in folgender Reihenfolge; AU-Beginn beim Arbeitgeber … entspricht dem Beginn bei der Krankenkasse: Kasse übermittelt den AU-Zeitraum (mit allen bislang vom „Gelben Schein“ gewohnten Angaben) fällt in einen laufenden Zeitraum bei der Krankenkasse: Kasse übermittelt (ggf. zusätzlich) diesen AU-Zeitraum und den abweichenden AU-Beginn liegt vor dem Beginn bei der Krankenkasse: Kasse übermittelt diesen AU-Zeitraum, sofern das Datum max. 5 Tage vor dem ihr übermittelten AU-Beginn liegt liefert keine Übereinstimmung bei der Krankenkasse: Kasse übermittelt Meldegrund 4. Wenn passende Datenübermittlung in den nächsten 14 Tagen => übermittelt Kasse automatisch hkk-Jahreswechselseminar 28
Elektronische AU-Bescheinigung Vorerkrankungsverfahren Ab 2022 weiterhin • Aktive (elektronische) Anfrage durch Arbeitgeber • Mindestens 30 Tage kumulierte AU-Zeiten und eine Vorerkrankung vorhanden • Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (EEL) Neu ab 2023 • alle für die aktuelle AU relevanten Vorerkrankungszeiten werden bereitgestellt • Relevant sind AU-Zeiten der letzten 12 Monate unabhängig, ob anrechenbar oder nicht • Automatische Information über das Ende der Entgeltersatzleistung hkk-Jahreswechselseminar 29
Elektronische AU-Bescheinigung _______________________________________________________________ Beispiel Ein Arbeitnehmer begibt sich am Nachmittag des 1. Juli 2022 (Freitag) mit akuten Rücken- beschwerden in die Notaufnahme, nach erfolgreicher Schmerztherapie erfolgt am Montag (4. Juli) die Entlassung aus dem Krankenhaus. Zum eigentlichen Arbeitsbeginn informiert die Ehefrau telefonisch den Arbeitgeber. Der aufgesuchte Hausarzt bescheinigt zunächst bis zum 15. Juli (Freitag) Arbeitsunfähigkeit. • Der Hausarzt händigt dem Arbeitnehmer nur den für ihn bestimmten Ausdruck der Erst- bescheinigung aus und übermittelt die AU-Daten noch am 4. Juli 2022 an die zuständige Krankenkasse. Der Arbeitgeber übermittelt am 8. Juli die Abfrage der AU-Zeiten an die Kasse und gibt dabei den 4. Juli 2022 als AU-Beginn (AU_ab_AG) an. Aufgrund der Datenübermittlung des Krankenhauses ist bei der Kasse AU bereits seit dem 1. Juli 2022 gespeichert. Weil das übermittelte Datum im Feld AU_ab_AG in den laufenden Zeitraum bei der Kasse fällt, übermittelt sie dem Arbeitgeber sowohl den Zeitraum des stationären Aufenthalts als auch der bescheinigten AU zurück. hkk-Jahreswechselseminar 30
Elektronische AU-Bescheinigung _______________________________________________________________ Beispiel (FORTSETZUNG) Am 15. Juli 2022 erfolgt die erneute Vorstellung beim Hausarzt, da die Schmerzen zurück- gekehrt sind. Die Folgebescheinigung geht aufgrund einer geplanten MRT-Untersuchung bis zum 29. Juli (Freitag). Bereits vom 7. bis 25. Februar 2022 bestand wegen des Rücken- leidens Arbeitsunfähigkeit. • Nachdem der Arbeitgeber am 15. Juli 2022 von der Folgebescheinigung erfahren hat, über- mittelt er am 20. Juli eine erneute Abfrage der AU-Zeiten (AU_ab_AG = 16. Juli 2022). Die Rückmeldung der Kasse enthält den 29. Juli 2022 als voraussichtliches AU-Ende. In Anbetracht der potenziellen Vorerkrankung im Februar (19 KT) wird zudem im DTA EEL eine Vorerkrankungsanfrage an die Kasse übermittelt. Daraufhin erhält der Arbeitgeber die Rückmeldung, dass die Vorerkrankungszeit anzurechnen ist. Entgeltfortzahlung ist bis zum 23. Juli 2022 zu leisten. hkk-Jahreswechselseminar 31
hkk Seminar zum Jahreswechsel 2021/2022 Elektronischer Datenaustausch hkk-Jahreswechselseminar 32
Elektronischer Datenaustausch Änderungen im DEÜV-Meldeverfahren ab 1. Januar 2022 • Streichung von Meldegründen − 60 = Änderung des Namens − 61 = Änderung der Anschrift Einwohnermeldeämter übermitteln die Informationen elektronisch an die Deutsche Rentenversicherung/Krankenkassen. Hintergrund: Manipulation vorbeugen in Bezug auf elektronische Gesundheitskarte (eGK) und elektronische Patientenakte (ePA) • Angabe „Geburtsland“ neben dem Geburtsort künftig in Anmeldungen, gleichzeitigen An-/Abmeldungen und Sofortmeldungen ohne Versicherungsnummer (mit DBGB = Datenbaustein Geburtsangaben) erforderlich hkk-Jahreswechselseminar 33
Elektronischer Datenaustausch Anpassungen bei der Betriebsdatenpflege ab 1. Januar 2022 Datensatz Betriebsdatenpflege − Rechtsform wird häufig nicht oder fehlerhaft angegeben, daher in Zukunft per fünf- stelligem Rechtsformschlüssel (z. B. Einzelunternehmen = 180 01, GmbH = 350 01) entsprechend der Anlage 1 zur Verfahrensanforderung DSBD für Softwarehersteller (siehe hkk eMagazin) − Abweichende Postanschrift: bislang fehlt eindeutige Kennzeichnung für Anschriften- art, daher: 1 = Hausanschrift, 2 = Postfachanschrift, 3 = Großempfängeranschrift, 4 = Auslandsanschrift − DATUM-EREIGNIS maximal 3 Monate in die Zukunft nach Erstellungsdatum möglich hkk-Jahreswechselseminar 34
Elektronischer Datenaustausch Erstattungsverfahren nach dem AAG ab 1. Januar 2022 Folgende Änderungen sind im AAG-Erstattungsverfahren zu berücksichtigen: • Datenfeld ART DER ABRECHNUNG (End-/Zwischenabrechnung) entfällt • Voraussichtlicher Entbindungstag wird zur Pflichtangabe • Aufnahme Datensatz-ID-Ursprungsmeldung zur besseren Zuordnung von Stornierungen • Datenfeld BBNR-KK (Betriebsnummer zuständige Krankenkasse des Beschäftigten) • enthält Information für die Minijob-Zentrale, welche Krankenkasse ihr die AU-Daten zum elektronischen Abruf zur Verfügung stellt (Verfahren eAU) hkk-Jahreswechselseminar 35
Elektronischer Datenaustausch Anlage eines Arbeitgeberkontos: Datenanforderung ab 1. Januar 2023 • Einzugsstellen fordern mit Papier-Fragebogen die erforderlichen Daten zur Anlage eines Arbeitgeberkontos an • Qualifizierter Meldedialog: Elektronische Anforderung durch die Einzugsstelle sowie Rückmeldung des Arbeitgebers mit neuem Datensatz Arbeitgeberkonto – verschoben auf die Zeit ab dem 1. Januar 2023 • Arbeitgeber können dann jeweiliger Einzugsstelle auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen hkk-Jahreswechselseminar 36
hkk Seminar zum Jahreswechsel 2021/2022 Rechengrößen und Grenzwerte 2022 hkk-Jahreswechselseminar 37
Rechengrößen und Grenzwerte 2022 Auswahl wichtiger Sozialversicherungswerte • Beitragsbemessungsgrenzen West Ost • Kranken-/Pflegeversicherung (Monat) 4.837,50 EUR • Renten-/Arbeitslosenversicherung (Monat) 7.050,00 EUR 6.750,00 EUR • Jahresarbeitsentgeltgrenze • Allgemeine 64.350 EUR • Besondere 58.050 EUR • Höchstbeitragszuschuss (hkk) • Krankenversicherung mit Krankengeld EUR • Krankenversicherung ohne Krankengeld EUR • Pflegeversicherung 73,77 EUR (Sachsen: 49,58 EUR) hkk-Jahreswechselseminar 38
Rechengrößen und Grenzwerte 2022 Beitrags- und Umlagesätze • Krankenversicherung • Umlage 1 (Krankheit)* • Allgemeiner Beitragssatz 14,60 % • bei 50 % Erstattung 1,40 % • Ermäßigter Beitragssatz 14,00 % • bei 60 % Erstattung 1,80 % • Individueller Zusatz- • bei 80 % Erstattung 3,30 % beitragssatz 0,39 % • Umlage 2 (Mutterschaft)* • Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 1,30 % • bei 100 % Erstattung 0,65 % • Rentenversicherung 18,60 % • Insolvenzgeldumlage **0,09 % • Arbeitslosenversicherung 2,40 % * Vorbehaltlich Festlegung durch den Verwaltungsrats • Pflegeversicherung 3,05 % **VO voraussichtlich am 17.12.2021 • Zuschlag Kinderlose 0,35 % hkk-Jahreswechselseminar 39
hkk Seminar zum Jahreswechsel 2021/2022 Lohnsteuer hkk-Jahreswechselseminar 40
Lohnsteuer Corona-Sonderzahlung verlängert • Erhalten Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Krise Beihilfe und Unterstützungen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen sind diese bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei, sofern sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden (nach § 3 Nr. 11a EStG). • In der Folge besteht in der Sozialversicherung Beitragsfreiheit (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Sozialversicherungsentgelt-Verordnung - SvEV). • Diese Regelung war zunächst vom 01.03. bis 31.12.2020 befristet. Sie wurde dann zweimal bis zum 31.03.2022 verlängert. hkk-Jahreswechselseminar 41
Lohnsteuer Corona-Sonderzahlung verlängert Was gilt es bei der Corona-Prämie zu beachten? • Die Fristverlängerung führt nicht zu einer höheren Steuer- bzw. Beitragsfreiheit – es wurde lediglich der Zeitraum gestreckt. • Steuer-/Beitragsfreiheit nur, sofern die Corona-Prämie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird (nicht im Rahmen von Entgeltverzicht und keine Entgeltumwandlung möglich). • Der Steuerfreibetrag gilt in voller Höhe je Arbeitsverhältnis. Eine mehrfache Inanspruchnahme ist z. B. bei Arbeitgeberwechsel möglich. • Auch geringfügig entlohnt Beschäftigte können die Corona-Sonderzahlung in voller Höhe erhalten. • Keine Angabe in der Einkommensteuererklärung. hkk-Jahreswechselseminar 42
Lohnsteuer Corona-Sonderzahlung verlängert ___________________________________________________________ Beispiel Ein Arbeitgeber hat seinen Mitarbeitern bereits im Juni 2021 eine Corona-Prämie in Höhe von jeweils 1.000 EUR zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn steuer- und beitragsfrei ausgezahlt. Eine Mitarbeiterin hat erst am 1. Juli 2021 die Beschäftigung im Unternehmen aufgenommen. • Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern noch bis Ende März 2022 einen weiteren Betrag in Höhe von maximal 500 EUR steuer- und beitragsfrei aus- zahlen. • Der neu eingestellten Mitarbeiterin könnte er bis Ende März 2022 die vollen 1.500 EUR steuer- und beitragsfrei gewähren. hkk-Jahreswechselseminar 43
Lohnsteuer Abhebung Sachbezugsfreigrenze Sachbezüge sind steuerfrei, wenn die sich ergebenden Vorteile einen bestimmten monatlichen Grenzbetrag nicht übersteigen 44 EUR 50 EUR ACHTUNG: Monatliche Freigrenze, kein Freibetrag! PRAXIS-TIPP: Ausführliche Informationen enthält das BMF-Schreiben vom 13. April 2021 (siehe hkk eMagazin). hkk-Jahreswechselseminar 44
Lohnsteuer Abgrenzung Geldleistung und Sachbezug Zu den Einnahmen in Geld gehören: • Zweckgebundene Geldleistungen • Nachträgliche Kostenerstattungen • Geldsurrogate (Geldersatzmittel) und andere Vorteile mit einem Geldbetrag Dagegen sind Gutscheine/Geldkarten (begünstigte) Sachbezüge, sofern sie: • zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und • ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und • die Kriterien gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllen. hkk-Jahreswechselseminar 45
Lohnsteuer Abgrenzung Geldleistung und Sachbezug 3 Möglichkeiten der Klassifizierung für Gutscheine, Sachbezugs- und Benefitkarten gem. ZAG: • Begrenztes Netzwerk (z. B. regionale City Cards) • Begrenzte Produktpalette (z. B. Produkte aus dem Bereich Mode) • Instrumente zu steuerlichen und sozialen Zwecken (z. B. Essengutscheine oder Karten für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen) Beispiele für begünstigte Sachbezüge sind: Wiederaufladbare Geschenkkarten für den Einzelhandel, Tankgutscheine/-karten, Fitnessleistungen, Zeitungen/Zeitschriften und Bücher WICHTIG: Geldkarten eines Online-Händlers, die auch für Produkte von Fremdanbietern (z. B. Amazon, Marketplace) einlösbar sind, stellen – ab 2022 – eine Geldleistung dar! hkk-Jahreswechselseminar 46
Lohnsteuer Abgrenzung Geldleistung und Sachbezug • Wichtig: Monatlicher Zufluss, da die Freigrenze als monatliche Freigrenze angelegt ist und nicht auf einen Jahresbetrag hochgerechnet werden darf • Bei Gutscheinen zur Einlösung • bei einem Dritten erfolgt der Zufluss bei Hingabe des Gutscheins, • beim Arbeitgeber im Zeitpunkt der Einlösung • Notwendige Gebühr für das Aufladen der Geschenkkarte/des Tankgutscheins wird nicht angerechnet hkk-Jahreswechselseminar 47
Lohnsteuer Abgrenzung Geldleistung und Sachbezug ___________________________________________________________ Beispiel Ein Arbeitgeber händigt seinen Mitarbeitern seit Januar 2021 monatlich einen Tankgutschein im Wert von 50 EUR zur Einlösung bei der Tankstelle im Ort aus. Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Tankstellenpächter. • Es handelt sich um eine Sachleistung, für die grundsätzlich die Sachbezugs- freigrenze zur Anwendung kommt. Im Jahr 2021 sind die Tankgutscheine jedoch monatlich aufgrund des Überschreitens der Freigrenze von 44 EUR steuer- und beitragspflichtig. • Ab 1. Januar 2022 sind die Gutscheine steuer- und beitragsfrei, da die Freigrenze nicht mehr überschritten wird. hkk-Jahreswechselseminar 48
Lohnsteuer Steuerfreie betriebliche Gesundheitsleistungen Steuerfreiheit für arbeitgebergeförderte Präventions- und betriebliche Gesundheitsförderungsleistungen (§ 3 Nr. 34 EStG) Steuer- und beitragsfrei bis 600 EUR pro Arbeitnehmer und pro Arbeitsverhältnis Insgesamt für alle begünstigten Maßnahmen in einem Kalenderjahr Nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (gem. § 8 Abs. 4 EStG) Etwaige Unterbringungs-, Verpflegungs- und Reisekosten sind nicht begünstigt PRAXIS-TIPP: Umsetzungshilfe (BMF-Schreiben vom 20. April 2021) enthält weitere Infos (siehe hkk eMagazin) hkk-Jahreswechselseminar 49
Lohnsteuer Steuerfreie betriebliche Gesundheitsleistungen Begünstigt sind: Leistungen des Arbeitgebers zur bGF im Handlungsfeld „gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil“ • Stressbewältigung und Ressourcenstärkung (z. B. Autogenes Training) • Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte (z. B. Rückenschule) • Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag (z. B. Kochkurs mit Beratung/Anleitung) • Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb (z. B. Kurs zur Tabakentwöhnung) im Handlungsfeld „gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil“ hkk-Jahreswechselseminar 50
Lohnsteuer Steuerfreie betriebliche Gesundheitsleistungen Nicht begünstigt sind (Aufzählung nicht abschließend): • Mitgliedsbeiträge Sportvereinen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen • Maßnahmen ausschließlich zum Erlernen einer Sportart • Physiotherapeutische Behandlungen und Massagen • Zuschüsse zur Kantinenverpflegung • Kosten für Schwimmbäder, Saunen oder Tanzschulen HINWEIS: Übernimmt der Arbeitgeber nicht begünstigte Kosten (z. B. Fitness- studio) durch Gutscheine, kann die Sachbezugsfreigrenze von 50 EUR/Monat in Betracht kommen. hkk-Jahreswechselseminar 51
hkk Seminar zum Jahreswechsel 2021/2022 Arbeit / Soziales hkk-Jahreswechselseminar 52
Arbeit / Soziales Beitragsfreiheit Entgeltumwandlung Entgeltumwandlungen (vom Bruttolohn oder Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) zugunsten • einer Direktversicherung • einer Pensionskasse oder • eines Pensionsfonds sind maximal bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung West jährlich beitragsfrei. 2021 max. 3.408 EUR jährlich (4 % von 85.200 EUR) oder bis 284 EUR monatlich 2022 max. 3.384 EUR jährlich (4 % von 84.600 EUR) oder bis 282 EUR monatlich hkk-Jahreswechselseminar 53
Arbeit / Soziales Arbeitgeberzuschuss zur bAV Stufenweise Einführung nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz Interne Durchführungswege Externe Durchführungswege • Direktversicherung • Direktzusage • Pensionskasse • Unterstützungskasse • Pensionsfonds Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss • Seit 1. Januar 2019 in Neufällen (Abschluss ab 2019) • Ab 1. Januar 2022 in Bestandsfällen (Abschluss vor 2019) HINWEIS: Tarifvertragliche Regelungen haben Vorrang, auch wenn sie für Arbeitnehmer ungünstiger sind! hkk-Jahreswechselseminar 54
Arbeit / Soziales Arbeitgeberzuschuss zur bAV Verpflichtend nur, soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge* einspart: weniger als 15 % Ersparnis mindestens 15 % Ersparnis keine Ersparnis = Zuschuss in Höhe = Zuschuss 15 % = kein Zuschuss der Ersparnis *) Arbeitgeberanteile zur KV/PV/RV/ALV, nicht aber Umlagen für UV, U1/U2, InsG hkk-Jahreswechselseminar 55
Arbeit / Soziales Arbeitgeberzuschuss zur bAV __________________________________________________________________ Beispiel Ein Arbeitgeber beschäftigt u. a. die folgenden Arbeitnehmer, die bereits seit 2015 mit einer Direktversicherung für ihr Alter vorsorgen (Entgeltumwandlungsbetrag = 100 EUR/Monat). • Für den Arbeitgeber besteht in diesen Bestandsfällen vom 1. Januar 2022 an eine grund- sätzliche Zuschussverpflichtung. Wie hoch diese mindestens auszufallen hat, prüft das Personalbüro wie folgt: Arbeitnehmer / Monatsgehalt A / 4.000 EUR B / 6.000 EUR C / 7.500 EUR KV/PV-Brutto (nach Entgeltumwandlung) 3.900,00 EUR 4.837,50 EUR 4.837,50 EUR RV/ALV-Brutto (nach Entgeltumwandlung) 3.900,00 EUR 5.900,00 EUR 7.050,00 EUR Gesamtersparnis Arbeitgeber 19,52 % 10,5 % 0% Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss 15 % 10,5 % 0% Höhe Arbeitgeberzuschuss 15,00 EUR 10,50 EUR 0,00 EUR hkk-Jahreswechselseminar 56
Arbeit / Soziales Arbeitgeberzuschuss zur bAV • Besteht Handlungsbedarf im Unternehmen? − Eventuell regeln bereits Versorgungsordnungen den Zuschuss − Prüfen, ob dadurch die gesetzliche Verpflichtung erfüllt wird − Merke: Nur tarifvertragliche Regelungen haben Vorrang! • Welche Zuschussvariante soll zum Einsatz kommen? − Pauschaler Arbeitgeberzuschuss − Spitzabrechnung • Wie soll der Zuschuss in der Praxis umgesetzt werden? − Aufstockung Altvertrag (sofern der Versorgungsträger dies zulässt – auch Exklusiv-Methode genannt) − Reduzierung und Zuschussgewährung (= Beibehaltung Ansparbeitrag – auch Inklusiv-Methode genannt) hkk-Jahreswechselseminar 57
Arbeit / Soziales Arbeitgeberzuschuss zur bAV Mögliche Varianten des Arbeitgeberzuschusses Pauschaler Pauschaler Arbeitgeberzuschuss Arbeitgeberzuschuss Arbeitgeberzuschuss wird in Form der sog. von 15 % vom Entgelt- von 15 % vom Entgelt- Spitzabrechnung gewährt, umwandlungsbetrag, umwandlungsbetrag, d. h. der Zuschuss unabhängig davon, aber nur dann, wenn entspricht der Höhe ob überhaupt eine tatsächlich eine der SV-Ersparnis für SV-Ersparnis für den SV-Ersparnis für den den Arbeitgeber, Arbeitgeber vorliegt Arbeitgeber vorliegt maximal jedoch 15 % hkk-Jahreswechselseminar 58
Arbeit / Soziales Arbeitgeberzuschuss zur bAV _______________________________________________________________ Beispiel Es besteht eine Entgeltumwandlungsvereinbarung innerhalb eines Direktversicherungs- vertrages aus dem Jahr 2015 in Höhe von 100 EUR monatlich. Ein Arbeitgeberbeitrag wurde bisher nicht gewährt. Eine Beitragsaufstockung des bestehenden Vertrages ist nicht möglich. Alle Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss sind erfüllt. • Ab dem 1. Januar 2022 ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Zuschuss in Höhe von 15 % zu zahlen. Mit dem Arbeitnehmer wird eine neue Vereinbarung geschlossen. Die Höhe der Entgeltumwandlung wird auf (100 EUR : 115 x 100 =) 86,96 EUR reduziert. Der Zuschuss beträgt 13,04 EUR (15 % von 86,96 EUR). In Summe bleibt es bei dem Ansparbeitrag von 100 EUR im Monat. hkk-Jahreswechselseminar 59
Arbeit / Soziales Gesetzlicher Mindestlohn 2022 • Überprüfung der Höhe des Mindestlohns alle zwei Jahre, Beschluss der Mindestlohn- kommission (Arbeitgeber und Gewerkschaften) vom 30. Juni 2020: I. Halbjahr 2021 II. Halbjahr 2021 I. Halbjahr 2022 II. Halbjahr 2022 9,50 EUR 9,60 EUR 9,82 EUR 10,45 EUR • Veröffentlichung der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV3) im Bundes- gesetzblatt ist am 13. November 2020 erfolgt Alles Wichtige für das Jahr 2022
Arbeit / Soziales Gesetzlicher Mindestlohn 2022 Prüfung zu den jeweiligen Stichtagen • Sind für einzelne Beschäftigte Entgelterhöhungen erforderlich? • Handlungsbedarf auch bei Minijobbern, weil ggf. ein Überschreiten der Geringfügigkeits- grenze droht: Wann? Wie lange? I. Halbjahr 2021 47,37 Std. II. Halbjahr 2021 46,88 Std. I. Halbjahr 2022 45,82 Std. II. Halbjahr 2022 43,06 Std. FAZIT: Die maximale Arbeitszeit von Minijobbern hat sich seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Jahr 2015 bereits um annähernd 10 Stunden im Monat reduziert. hkk-Jahreswechselseminar 61
Arbeit / Soziales Gesetzlicher Mindestlohn 2022 ________________________________________________________________ Beispiel Ein Minijobber (von der RV-Pflicht befreit) arbeitet in seinem geringfügig entlohnten Nebenjob an zwei Tagen in der Woche für jeweils 5,40 Stunden und bekommt gesetz- lichen Mindestlohn. • Bis zum 31. Dezember 2021 besteht KV-, PV- und ALV-Freiheit sowie keine RV-Pflicht: 10,80 Stunden × 9,60 EUR = 103,68 x 13 Wochen : 3 Monate = 449,28 EUR Ab dem 1. Januar 2022 würde bei unveränderten Verhältnissen KV-, PV-, RV- und ALV-Pflicht eintreten: 10,80 Stunden × 9,82 EUR = 106,06 x 13 Wochen : 3 Monate = 459,59 EUR hkk-Jahreswechselseminar 62
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Sie können auch lesen