HerzlichWillkommen zum hkk Seminar Jahreswechsel 2021/2022

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HerzlichWillkommen zum hkk Seminar Jahreswechsel 2021/2022
HerzlichWillkommen
zum hkk Seminar
Jahreswechsel 2021/2022
HerzlichWillkommen zum hkk Seminar Jahreswechsel 2021/2022
Unsere Themen

Sozialversicherung                                Lohnsteuer
•   Finanzierung der GKV                          •   Verlängerung Corona-Sonderzahlung
•   hkk Zusatzbeitragssatz                        •   Anhebung Sachbezugsfreigrenze/
•   Geringfügige Beschäftigungen                      Abgrenzung Geldleistung und Sachbezug
•   Reform Pflegeversicherung                     •   Steuerfreie betriebliche Gesundheitsleistungen
•   Änderung Arbeitsförderungsrecht
•   Elektronische AU-Bescheinigung                Arbeit / Soziales
•   Elektronischer Datenaustausch                 •   Arbeitgeberzuschuss zur bAV
•   Rechengrößen und Grenzwerte 2022              •   Gesetzlicher Mindestlohn 2022

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hkk Seminar zum
Jahreswechsel 2021/2022

Finanzierung
der GKV

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Finanzierung der GKV
Finanzsituation und durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2022

• Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz für       • Ergänzender Bundeszuschuss für die KV
  2022 bereits im Juli 2021 durch das               wird auf 14 Mrd. EUR erhöht
  Gesundheitsvorsorgungsweiter-
  entwicklungsgesetz (GVWG) auf 1,3 %             • Damit werden insgesamt 28,5 Mrd. EUR
  festgelegt                                        vom Bund an den Gesundheitsfonds
                                                    überwiesen
• Ziel: Steigerung der Lohnnebenkosten
  verhindern                                      • Ausgabensteigerungen ergeben sich
                                                    durch die Covid-19-Pandemie in
• Einhalten der Sozialgarantie der                  Verbindung mit der dadurch
  Bundesregierung = die Sozialver-                  ausgelösten Wirtschaftskrise
  sicherungsbeiträge klettern nicht über
  40 %

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Finanzsituation der hkk
hkk Zusatzbeitragssatz

• hkk ist zum 7. Mal in Folge die               • Vermögensabbau ist erfolgt,
  günstigste deutschlandweit wählbare             Wettbewerbsfähigkeit wurde durch
  Krankenkasse                                    Mitgliederzuwachs von über 20 % in
                                                  2021 gestärkt
• günstiger hkk Zusatzbeitragssatz von
  zur Zeit 0,39 % nicht kostendeckend           • Mitte Dezember wird der hkk Zusatz-
                                                  beitragssatz durch den Verwaltungsrat
• Politische Vorgabe: Abbau des                   festgelegt
  Vermögens durch Entnahme aus der
  Rücklage                                      • hkk bleibt voraussichtlich auch nach der
                                                  Anpassung des Zusatzbeitragssatzes für
                                                  2022 weiterhin Preisführer

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hkk Seminar zum
Jahreswechsel 2021/2022

Geringfügige
Beschäftigungen

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Geringfügige Beschäftigungen
Kurzfristigkeit: 3 Monate oder 70 Arbeitstage?

           Urteil Bundessozialgericht (vom 24. November 2020, B 12 KR 34/19 R)

                      3 Monate                                             70 Arbeitstage
      (Corona-Sonderregelung: 4 Monate)                                   (102 Arbeitstage)

                   Beide Alternativen stehen gleichwertig nebeneinander,
           d. h. keine Abgrenzung anhand der Anzahl der Wochenarbeitstage mehr*

*) spätestens seit 1. Juni 2021 wird nicht mehr an bisheriger Rechtsauffassung festgehalten

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Geringfügige Beschäftigungen
Kurzfristigkeit: 3 Monate oder 70 Arbeitstage?
__________________________________________________________
Beispiel
Ein Schüler übt vom 1. Juni bis 8. Oktober 2021 einen Aushilfsjob (Montag bis
Freitag) für ein monatliches Arbeitsentgelt von 1.500 EUR aus (keine
Vorbeschäftigungen im Jahr 2021).
•   Nach früherer Rechtsauffassung wäre in diesem Fall aufgrund der 5-Tage-
    Woche auf die nach Monaten bemessene Zeitgrenze abzustellen gewesen, nicht
    auf die nach Arbeitstagen. Die im Rahmen der Corona-Sonderregelung auf
    4 Monate erhöhte Zeitgrenze wäre folglich Anfang Oktober (Juni / Juli / August
    / September) überschritten, im Ergebnis bestünde vom Beschäftigungsbeginn
    an SV-Pflicht (PGR 101, BGR 1111).
    Aufgrund des BSG-Urteils kann hier jedoch – ungeachtet der 5-Tage-Woche –
    auch auf 102 Arbeitstage abgestellt werden. Diese sind mit 94 Arbeitstagen
    (22 / 22 / 22 / 22 / 6) nicht überschritten, sodass SV-Freiheit besteht
    (PGR 110, BGR 0000).

                                     hkk-Jahreswechselseminar                        8
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Geringfügige Beschäftigungen
Meldeverfahren I: Vorbeschäftigungszeiten ab 1. Januar 2022

•   Arbeitgeber übermittelt                                      •   Minijob-Zentrale meldet
    Anmeldung für kurzfristig               DSME
                                                                     unverzüglich zurück, ob im
    Beschäftigte (PGR 110)                                           Kalenderjahr eine weitere
•   Hat bei Rückmeldung mit „1“ den                                  kurzfristige Beschäftigung
    Sachverhalt aufzuklären und die                                  (PGR 110) bestand oder besteht
                                              DSKK
    Anmeldung ggf. zu korrigieren                                    („0“ = Nein / „1“ = Ja)

Praxis-Tipp
Der Arbeitgeber erhält nur eine einmalige Momentaufnahme, ob Vorbeschäftigungen
vorliegen (keine Beschäftigungszeiträume). Er ist verpflichtet den Sachverhalt
aufzuklären. Empfehlung: Personalfragebogen verwenden (www.hkk.de)

                                      hkk-Jahreswechselseminar                                        9
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Geringfügige Beschäftigungen
Meldeverfahren II: Krankenversicherungsschutz ab 1. Januar 2022

•   Arbeitgeber übermittelt Anmel-                                 •   Empfänger: Minijob-Zentrale
    dung für kurzfristig Beschäftigte                              •   Gesetzgeber verfolgt damit das
    (PGR 110) mit Kennzeichen                                          Ziel, den Krankenversicherungs-
    Krankenversicherung:                      DSME                     schutz für kurzfristig Beschäftigte
    1 = gesetzlich krankenversichert                                   zu verbessern
    2 = privat krankenversichert
                                                                   •   Evaluierung der Regelung bis
        oder anderweitig abgesichert
                                                                       Ende des Jahres 2026

WICHTIG: Der Nachweis des KV-Schutzes ist in den Entgeltunterlagen aufzubewahren.

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Geringfügige Beschäftigungen
Meldeverfahren III: Lohnsteuerangaben ab 1. Januar 2022

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•   Arbeitgeber übermittelt Entgelt-                                    gleich als Steuerbehörde und hat
    meldung für geringfügig Entlohnte                                   daher zu prüfen, ob die einheit-
    (PGR 109) mit Steuer-ID (AN),                                       liche Pauschsteuer korrekt und in
    Steuernummer (AG) und Kenn-                DSME                     voller Höhe entrichtet wurde
    zeichen Art der Besteuerung:
    0 = keine Pauschsteuer                                          •   Übermittelt bei Unstimmigkeiten
    1 = einheitliche Pauschsteuer (2%)                                  zielgerichtet Prüfhinweis an
                                                                        Finanzverwaltung

Praxis-Tipp

Mit dem Personalfragebogen (Stand Juni 2021) wird die Steuer-ID deshalb bereits
abgefragt.

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Geringfügige Beschäftigungen
Zusammenrechnung mehrerer Beschäftigungen

•   Jeweils bei Beginn einer neuen Beschäftigung ist zu prüfen, ob diese zusammen mit den
    schon im laufenden Kalenderjahr ausgeübten Beschäftigungen die Zeitgrenzen von 3 Monaten
    oder 70 Arbeitstagen überschreitet.

•   Beim Zusammenrechnen treten an die Stelle des 3-Monats-Zeitraums 90 Kalendertage (KT)
    (volle Kalendermonate = 30 KT, Teilmonate = tatsächliche KT). Umfasst ein Zeitraum keinen
    Kalendermonat, aber einen Zeitmonat, ist dieser ebenfalls mit 30 KT anzusetzen.

•   Bei dieser Prüfung sind die Zeiten mehrerer aufeinanderfolgender kurzfristiger
    Beschäftigungen (Meldung PGR 110) zusammenzurechnen – auch wenn diese bei
    verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt wurden.

•   Wird eine Beschäftigung im Rahmen der 70-Arbeitstage-Regelung beurteilt, sind die
    Arbeitstage aus allen im laufenden Kalenderjahr zu berücksichtigenden Beschäftigungs-
    zeiträumen zu addieren.

                                      hkk-Jahreswechselseminar                              12
Geringfügige Beschäftigungen
_______________________________________________________________
Beispiel
Eine gesetzlich familienversicherte Hausfrau jobbt gelegentlich als Verkaufshilfe in einem
Supermarkt. Im Jahr 2022 arbeitet sie befristet vom 7. März bis zum 29. April (PGR 110,
BGR 0000) und dann wieder vom 1. bis 31. August (jeweils 5-Tage-Woche, Montag bis
Freitag).
•   Sowohl die Anmeldungen des Supermarktes („10“) zum 7. März als auch zum
    1. August 2022 müssen das neue Kennzeichen Krankenversicherung enthalten, hier
    mit der Kennziffer „1“ (Beschäftigte ist gesetzlich krankenversichert).
    Die Minijob-Zentrale übermittelt auf die Anmeldung zum 7. März 2022 hin unverzüglich
    einen DSKK mit Meldegrund „07“, hier mit dem Wert „0“ = Nein, denn im Kalender-
    jahr der Verarbeitung der Anmeldung bestand/besteht keine weitere kurzfristige
    Beschäftigung.
    Hinsichtlich der Abmeldung („30“) zum 29. April 2022 sind keine Besonderheiten zu
    beachten, die Angaben zur Lohnsteuer (DBST) werden nur für geringfügig Entlohnte
    (PGR 109) erwartet.

                                     hkk-Jahreswechselseminar                                13
Geringfügige Beschäftigungen
_______________________________________________________________
Beispiel (FORTSETZUNG)
Zusammenrechnung
7. März bis 6. April 2022 (Zeitmonat) = 30 KT, 7. bis 29. April 2022 (Teilmonat) = 23 KT
Erster Beschäftigungszeitraum (insgesamt) = 53 KT
Zweiter Beschäftigungszeitraum (Kalendermonat August 2022) = 30 KT
Die zweite Beschäftigung überschreitet gemeinsam mit der Vorbeschäftigung die Zeitgrenze von
90 KT nicht (53 + 30 = 83 KT), die Zeitgrenze von 70 AT ist in diesem Fall nicht zusätzlich zu
prüfen. Die Beschäftigung ist kurzfristig und damit sozialversicherungsfrei (PGR 110, BGR 0000).

Auf die Anmeldung zum 1. August 2022 hin übermittelt die Minijob-Zentrale wieder unver-
züglich einen DSKK mit Meldegrund „07“, diesmal allerdings mit dem Wert „1“ = Ja, denn
im Kalenderjahr der Verarbeitung der Anmeldung bestand/besteht eine weitere kurzfristige
Beschäftigung.
Da dem Supermarkt die Vorbeschäftigung im eigenen Unternehmen bekannt ist, ist
die versicherungsrechtliche Beurteilung mit PGR 110 korrekt. Die Rückmeldung sollte jetzt
zum Anlass zur (nochmaligen) Befragung der Verkaufshilfe geben, ob weitere Beschäftigungen
bei anderen Arbeitgebern bestanden/ bestehen (Personalfragebogen).

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hkk Seminar zum
Jahreswechsel 2021/2022

Reform Pflege-
versicherung

                   hkk-Jahreswechselseminar   15
Reform Pflegeversicherung
Anhebung Beitragszuschlag für Kinderlose

          0,25 %                                      0,35 %

•   Anhebung soll zur Gesamtfinanzierung der Reformmaßnahmen beitragen

          Ausnahmen vom PV-Beitragszuschlag (unverändert)

          Alter < 23 Jahre              Nachweis Elterneigenschaft

                                 hkk-Jahreswechselseminar                16
Reform Pflegeversicherung
Ausnahmen vom PV-Beitragszuschlag

Bisherige Vorgaben gelten weiter:
• Beginn der Zuschlagspflicht Kinderloser
• Definition „Eltern“
• Nachweispflicht Elterneigenschaft

Praxis-Tipp
Grundsätzliche Hinweise zum Beitragszuschlag für Kinderlose und Empfehlungen
zum Nachweis der Elterneigenschaft vom 07.11.2017 (www.hkk.de)

                                    hkk-Jahreswechselseminar                   17
Reform Pflegeversicherung
Beitragsberechnung/-tragung
•   Grundsatz: Arbeitnehmer tragen Zuschlag allein (keine Beteiligung Arbeitgeber)
•   Beitragssatz ist um Zuschlag zu erhöhen, d. h. dieselben beitragspflichtigen
    Zeiten und Einnahmen (Berechnung gem. Beitragsverfahrensverordnung - BVV)
•   Beitragstragung ab dem 1. Januar 2022:

           Personenkreis            Beitragssatz        Arbeitgeber   Arbeitnehmer
    Ohne PV-Beitragszuschlag                               1,525 %      1,525 %
                                       3,05 %
    − Beschäftigungsort Sachsen                            1,025 %      2,025 %
    Mit PV-Beitragszuschlag                                1,525 %      1,875 %
                                       3,40 %
    − Beschäftigungsort Sachsen                            1,025 %      2,375 %

                                    hkk-Jahreswechselseminar                         18
Reform Pflegeversicherung
Besonderheiten Beitragstragung

Kurzarbeit: PV-Beitragszuschlag aus Ist-Entgelt tragen Arbeitnehmer allein,
allerdings kein Zuschlag aus fiktivem Entgelt.

Geringverdiener: Arbeitgeber trägt Beiträge – einschließlich PV-Beitragszuschlag
– allein für zur Berufsausbildung Beschäftigte (Azubis, Praktikanten) bis
325 EUR/Monat. Das gilt nicht, wenn Geringverdiener-Grenze überschritten wird
(Sonderzahlung).

Übergangsbereich: PV-Beitragszuschlag wird aus reduzierter Einnahme
gesondert berechnet und zum (nach den besonderen beitragsrechtlichen
Regelungen ermittelten) Arbeitnehmeranteil addiert.

(Weitergehende Ausführungen und Beispiele sind im hkk eMagazin enthalten)

                                   hkk-Jahreswechselseminar                        19
Reform Pflegeversicherung
Corona-Zuschlag für eine private Pflegeversicherung

• Zuschlag für privat Pflegeversicherte für das Jahr 2022 (12-malige Zahlung).

• Beihilfeberechtigte (z. B. Beamte) zahlen 7,30 Euro monatlich.

• Nicht-Beihilfeberechtigte (z.B. Selbstständige und Angestellte) zahlen 3,40 Euro
  monatlich. Bei Beschäftigten bezuschusst der Arbeitgeber den Zuschlag zur Hälfte.

• Der Corona-Zuschlag erhöht 2022 den Höchstbeitrag zur privaten Pflege-
  versicherung. Der Zuschlag ist auch dann zu leisten, wenn bereits der maximale
  Beitrag gezahlt wird.

                                  hkk-Jahreswechselseminar                            20
Reform Pflegeversicherung
Anpassungen im Leistungs-/Vertragsrecht

    Begrenzung des Eigenanteils bei vollstationärer Pflege:
    Pflegekasse übernimmt prozentualen Anteil des pflegebedingten Eigenanteils

     Ambulante Pflege: Die Sachleistungsbeträge werden ab dem 1. Januar 2022 um 5 % erhöht

     Kurzzeitpflege: Die Leistungsbeträge werden um 10 % angehoben

     NEU! Übergangspflege im Krankenhaus: Anspruch für bis zu 10 Tage

     Versorgungsverträge: Ab 09/2022 nur noch mit Einrichtungen, die ihre Pflege-/Betreuungs-
     kräfte nach Tarif vergüten

                                      hkk-Jahreswechselseminar                                  21
hkk Seminar zum
Jahreswechsel 2021/2022

Änderung
Arbeitsförde-
rungsrecht
                   hkk-Jahreswechselseminar   22
Änderung Arbeitsförderungsrecht
Arbeitgeberanteil lebt wieder auf

•   Grundsatz: Beschäftigte Arbeitnehmer sind arbeitslosenversicherungspflichtig.

•   Arbeitslosenversicherungsfreiheit tritt ein nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze
    (unabhängig von einem Rentenbezug)

•   Arbeitgeber hat seinen Beitragsanteil weiterhin zu tragen

•   Flexirentengesetz: Arbeitgeberbeitragsanteil wurde vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember
    2021 ausgesetzt

•   Ab 1. Januar 2022 besteht die Beitragspflicht des Arbeitgebers wieder. Der
    Beitragsgruppenschlüssel in der Arbeitslosenversicherung ist von „0“ in „2“ zu ändern

Praxis-Tipp
Rentenbeginn-Rechner zur Ermittlung der Regelaltersgrenze unter www.deutsche-
rentenversicherung.de

                                     hkk-Jahreswechselseminar                               23
Änderung Arbeitsförderungsrecht
Arbeitgeberanteil lebt wieder auf
___________________________________________________________
Beispiel
Eine Arbeitnehmerin (Jahrgang 1954) geht auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze
seit dem 1. Juli 2020 weiter verkürzt ihrer Beschäftigung nach (1.500 EUR/Monat).

Zum Jahreswechsel 2021/2022 sind folgende DEÜV-Meldungen zu übermitteln (PGR
= „119“):
  Abmeldung mit „32“
  Beschäftigungszeit                              01 01 2021 bis 31 12 2021
  Beitragsgruppe                                                       3301
  Anmeldung mit „12“
  Beschäftigungszeit                                           ab 01 01 2022
  Beitragsgruppe                                                        3321

                                    hkk-Jahreswechselseminar                         24
hkk Seminar zum
Jahreswechsel 2021/2022

Elektronische
AU-Bescheinigung

                   hkk-Jahreswechselseminar   25
Elektronische AU-Bescheinigung
Start der eAU hat sich verzögert

 Erste Phase: Datenübermittlung der Ärzte (spätestens ab 1. Januar 2022)

       Ärzte/Krankenhäuser                                                             Zuständige Krankenkasse
                                             Übermittlung AU-/KH-Daten
      (mindestens einmal täglich)                                                     (Institutskennzeichen laut eGK)

  Zweite Phase: Verfahren mit den Arbeitgebern (ab 1. Juli 2022)

             Arbeitgeber*                           Abruf AU-/KH-Daten                         Krankenkasse

 *) auch für geringfügig Beschäftigte (Minijob-Zentrale ruft AU-Daten für Erstattung U1 bei Kassen ab)

                                                  hkk-Jahreswechselseminar                                              26
Elektronische AU-Bescheinigung
Verfahren mit den Arbeitgebern

•   Abruf mit geprüften Entgeltabrechnungsprogrammen oder Ausfüllhilfen (sv.net)
•   Nur von Arbeitgebern, die zum Erhalt der AU-Daten berechtigt sind:
    − sofern für angefragte Zeiträume eine Beschäftigung bei diesem Arbeitgeber bestand und
    − der Arbeitnehmer die abzurufende AU sowie deren voraussichtliche Dauer mitgeteilt hat

•   AUSNAHMEN: Reha-Maßnahmen, Bescheinigungen von Privatärzten und aus dem Ausland,
    stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben, Kinderkrankentage
•   Datenabruf ist frühestens am 5. Fehltag sinnvoll, da von ärztlicher Feststellung erst am 4.
    Tag ausgegangen werden kann
•   Krankenkassen sollen AU-Daten unverzüglich an den Arbeitgeber übermitteln - spätestens
    jedoch am auf die Anforderung folgenden Werktag (Samstag ist kein Werktag)

                                       hkk-Jahreswechselseminar                                   27
Elektronische AU-Bescheinigung
Rückmeldungen der Krankenkassen

•   Krankenkasse prüft das Vorliegen zur Anforderung passender AU-/KH-Zeiten in folgender
    Reihenfolge; AU-Beginn beim Arbeitgeber …

             entspricht dem Beginn bei der Krankenkasse: Kasse übermittelt den AU-Zeitraum (mit allen
             bislang vom „Gelben Schein“ gewohnten Angaben)

             fällt in einen laufenden Zeitraum bei der Krankenkasse: Kasse übermittelt (ggf. zusätzlich)
             diesen AU-Zeitraum und den abweichenden AU-Beginn

             liegt vor dem Beginn bei der Krankenkasse: Kasse übermittelt diesen AU-Zeitraum, sofern das
             Datum max. 5 Tage vor dem ihr übermittelten AU-Beginn liegt

             liefert keine Übereinstimmung bei der Krankenkasse: Kasse übermittelt Meldegrund 4. Wenn
             passende Datenübermittlung in den nächsten 14 Tagen => übermittelt Kasse automatisch

                                          hkk-Jahreswechselseminar                                         28
Elektronische AU-Bescheinigung
Vorerkrankungsverfahren

Ab 2022 weiterhin
   •   Aktive (elektronische) Anfrage durch Arbeitgeber
   •   Mindestens 30 Tage kumulierte AU-Zeiten und eine Vorerkrankung vorhanden
   •   Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (EEL)

Neu ab 2023
   •   alle für die aktuelle AU relevanten Vorerkrankungszeiten werden bereitgestellt
   •   Relevant sind AU-Zeiten der letzten 12 Monate unabhängig, ob anrechenbar oder
       nicht
   •   Automatische Information über das Ende der Entgeltersatzleistung

                                     hkk-Jahreswechselseminar                           29
Elektronische AU-Bescheinigung
_______________________________________________________________
Beispiel
Ein Arbeitnehmer begibt sich am Nachmittag des 1. Juli 2022 (Freitag) mit akuten Rücken-
beschwerden in die Notaufnahme, nach erfolgreicher Schmerztherapie erfolgt am Montag
(4. Juli) die Entlassung aus dem Krankenhaus. Zum eigentlichen Arbeitsbeginn informiert
die Ehefrau telefonisch den Arbeitgeber. Der aufgesuchte Hausarzt bescheinigt zunächst bis
zum 15. Juli (Freitag) Arbeitsunfähigkeit.
•   Der Hausarzt händigt dem Arbeitnehmer nur den für ihn bestimmten Ausdruck der Erst-
    bescheinigung aus und übermittelt die AU-Daten noch am 4. Juli 2022 an die zuständige
    Krankenkasse.
    Der Arbeitgeber übermittelt am 8. Juli die Abfrage der AU-Zeiten an die Kasse und gibt
    dabei den 4. Juli 2022 als AU-Beginn (AU_ab_AG) an.
    Aufgrund der Datenübermittlung des Krankenhauses ist bei der Kasse AU bereits seit dem
    1. Juli 2022 gespeichert. Weil das übermittelte Datum im Feld AU_ab_AG in den laufenden
    Zeitraum bei der Kasse fällt, übermittelt sie dem Arbeitgeber sowohl den Zeitraum des
    stationären Aufenthalts als auch der bescheinigten AU zurück.

                                      hkk-Jahreswechselseminar                                30
Elektronische AU-Bescheinigung
_______________________________________________________________
Beispiel (FORTSETZUNG)
Am 15. Juli 2022 erfolgt die erneute Vorstellung beim Hausarzt, da die Schmerzen zurück-
gekehrt sind. Die Folgebescheinigung geht aufgrund einer geplanten MRT-Untersuchung bis
zum 29. Juli (Freitag). Bereits vom 7. bis 25. Februar 2022 bestand wegen des Rücken-
leidens Arbeitsunfähigkeit.
•   Nachdem der Arbeitgeber am 15. Juli 2022 von der Folgebescheinigung erfahren hat, über-
    mittelt er am 20. Juli eine erneute Abfrage der AU-Zeiten (AU_ab_AG = 16. Juli 2022).
    Die Rückmeldung der Kasse enthält den 29. Juli 2022 als voraussichtliches AU-Ende.
    In Anbetracht der potenziellen Vorerkrankung im Februar (19 KT) wird zudem im DTA EEL
    eine Vorerkrankungsanfrage an die Kasse übermittelt. Daraufhin erhält der Arbeitgeber die
    Rückmeldung, dass die Vorerkrankungszeit anzurechnen ist. Entgeltfortzahlung ist bis zum
    23. Juli 2022 zu leisten.

                                       hkk-Jahreswechselseminar                                 31
hkk Seminar zum
Jahreswechsel 2021/2022

Elektronischer
Datenaustausch

                   hkk-Jahreswechselseminar   32
Elektronischer Datenaustausch
Änderungen im DEÜV-Meldeverfahren ab 1. Januar 2022

•   Streichung von Meldegründen
    −   60 = Änderung des Namens
    −   61 = Änderung der Anschrift
    Einwohnermeldeämter übermitteln die Informationen elektronisch an die Deutsche
    Rentenversicherung/Krankenkassen. Hintergrund: Manipulation vorbeugen in Bezug
    auf elektronische Gesundheitskarte (eGK) und elektronische Patientenakte (ePA)

•   Angabe „Geburtsland“ neben dem Geburtsort künftig in Anmeldungen,
    gleichzeitigen An-/Abmeldungen und Sofortmeldungen ohne
    Versicherungsnummer (mit DBGB = Datenbaustein Geburtsangaben) erforderlich

                                      hkk-Jahreswechselseminar                       33
Elektronischer Datenaustausch
Anpassungen bei der Betriebsdatenpflege ab 1. Januar 2022

Datensatz Betriebsdatenpflege

  −   Rechtsform wird häufig nicht oder fehlerhaft angegeben, daher in Zukunft per fünf-
      stelligem Rechtsformschlüssel (z. B. Einzelunternehmen = 180 01, GmbH = 350 01)
      entsprechend der Anlage 1 zur Verfahrensanforderung DSBD für Softwarehersteller
      (siehe hkk eMagazin)

  −   Abweichende Postanschrift: bislang fehlt eindeutige Kennzeichnung für Anschriften-
      art, daher: 1 = Hausanschrift, 2 = Postfachanschrift, 3 = Großempfängeranschrift,
      4 = Auslandsanschrift

  −   DATUM-EREIGNIS maximal 3 Monate in die Zukunft nach Erstellungsdatum möglich

                                   hkk-Jahreswechselseminar                           34
Elektronischer Datenaustausch
Erstattungsverfahren nach dem AAG ab 1. Januar 2022

Folgende Änderungen sind im AAG-Erstattungsverfahren zu berücksichtigen:

•   Datenfeld ART DER ABRECHNUNG (End-/Zwischenabrechnung) entfällt
•   Voraussichtlicher Entbindungstag wird zur Pflichtangabe
•   Aufnahme Datensatz-ID-Ursprungsmeldung zur besseren Zuordnung
    von Stornierungen
•   Datenfeld BBNR-KK (Betriebsnummer zuständige Krankenkasse des
    Beschäftigten)
     •   enthält Information für die Minijob-Zentrale, welche Krankenkasse ihr die
         AU-Daten zum elektronischen Abruf zur Verfügung stellt (Verfahren eAU)

                                     hkk-Jahreswechselseminar                        35
Elektronischer Datenaustausch
Anlage eines Arbeitgeberkontos: Datenanforderung ab 1. Januar 2023

•   Einzugsstellen fordern mit Papier-Fragebogen die erforderlichen Daten zur Anlage
    eines Arbeitgeberkontos an

•   Qualifizierter Meldedialog: Elektronische Anforderung durch die Einzugsstelle
    sowie Rückmeldung des Arbeitgebers mit neuem Datensatz Arbeitgeberkonto –
    verschoben auf die Zeit ab dem 1. Januar 2023

•   Arbeitgeber können dann jeweiliger Einzugsstelle auch ein SEPA-Lastschriftmandat
    erteilen

                                   hkk-Jahreswechselseminar                            36
hkk Seminar zum
Jahreswechsel 2021/2022

Rechengrößen
und Grenzwerte
2022
                   hkk-Jahreswechselseminar   37
Rechengrößen und Grenzwerte 2022
Auswahl wichtiger Sozialversicherungswerte

•   Beitragsbemessungsgrenzen                                 West                Ost
     • Kranken-/Pflegeversicherung (Monat)                       4.837,50 EUR
     • Renten-/Arbeitslosenversicherung (Monat)         7.050,00 EUR       6.750,00 EUR

•   Jahresarbeitsentgeltgrenze
      • Allgemeine                                                   64.350 EUR
      • Besondere                                                    58.050 EUR

•   Höchstbeitragszuschuss (hkk)
     • Krankenversicherung mit Krankengeld                                 EUR
     • Krankenversicherung ohne Krankengeld                                EUR
     • Pflegeversicherung                               73,77 EUR (Sachsen: 49,58 EUR)

                                   hkk-Jahreswechselseminar                               38
Rechengrößen und Grenzwerte 2022
Beitrags- und Umlagesätze

•   Krankenversicherung                       •   Umlage 1 (Krankheit)*
    •   Allgemeiner Beitragssatz 14,60 %          •   bei 50 % Erstattung            1,40 %
    •   Ermäßigter Beitragssatz 14,00 %           •   bei 60 % Erstattung            1,80 %
    •   Individueller Zusatz-                     •   bei 80 % Erstattung            3,30 %
        beitragssatz             0,39 %
                                              •   Umlage 2 (Mutterschaft)*
    •   Durchschnittlicher
        Zusatzbeitragssatz       1,30 %           •   bei 100 % Erstattung           0,65 %
•   Rentenversicherung          18,60 %       •   Insolvenzgeldumlage             **0,09 %
•   Arbeitslosenversicherung     2,40 %
                                              * Vorbehaltlich Festlegung durch den Verwaltungsrats
•   Pflegeversicherung           3,05 %
                                              **VO voraussichtlich am 17.12.2021
    •   Zuschlag Kinderlose      0,35 %

                                     hkk-Jahreswechselseminar                                        39
hkk Seminar zum
Jahreswechsel 2021/2022

Lohnsteuer

                   hkk-Jahreswechselseminar   40
Lohnsteuer
Corona-Sonderzahlung verlängert

•   Erhalten Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Krise Beihilfe und Unterstützungen
    in Form von Zuschüssen und Sachbezügen sind diese bis zu einem Betrag von
    1.500 Euro steuerfrei, sofern sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin
    geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden (nach § 3 Nr. 11a EStG).

•   In der Folge besteht in der Sozialversicherung Beitragsfreiheit (§ 1 Abs. 1 Satz 1
    Nr. 1 Sozialversicherungsentgelt-Verordnung - SvEV).

•   Diese Regelung war zunächst vom 01.03. bis 31.12.2020 befristet. Sie wurde
    dann zweimal bis zum 31.03.2022 verlängert.

                                      hkk-Jahreswechselseminar                           41
Lohnsteuer
Corona-Sonderzahlung verlängert

Was gilt es bei der Corona-Prämie zu beachten?
•   Die Fristverlängerung führt nicht zu einer höheren Steuer- bzw. Beitragsfreiheit
    – es wurde lediglich der Zeitraum gestreckt.
•   Steuer-/Beitragsfreiheit nur, sofern die Corona-Prämie zusätzlich zum ohnehin
    geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird (nicht im Rahmen von Entgeltverzicht
    und keine Entgeltumwandlung möglich).
•   Der Steuerfreibetrag gilt in voller Höhe je Arbeitsverhältnis. Eine mehrfache
    Inanspruchnahme ist z. B. bei Arbeitgeberwechsel möglich.
•   Auch geringfügig entlohnt Beschäftigte können die Corona-Sonderzahlung in
    voller Höhe erhalten.
•   Keine Angabe in der Einkommensteuererklärung.

                                      hkk-Jahreswechselseminar                         42
Lohnsteuer
Corona-Sonderzahlung verlängert
___________________________________________________________
Beispiel
Ein Arbeitgeber hat seinen Mitarbeitern bereits im Juni 2021 eine Corona-Prämie
in Höhe von jeweils 1.000 EUR zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn
steuer- und beitragsfrei ausgezahlt. Eine Mitarbeiterin hat erst am 1. Juli 2021
die Beschäftigung im Unternehmen aufgenommen.

•   Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern noch bis Ende März 2022 einen
    weiteren Betrag in Höhe von maximal 500 EUR steuer- und beitragsfrei aus-
    zahlen.
•   Der neu eingestellten Mitarbeiterin könnte er bis Ende März 2022 die vollen
    1.500 EUR steuer- und beitragsfrei gewähren.

                                     hkk-Jahreswechselseminar                      43
Lohnsteuer
Abhebung Sachbezugsfreigrenze

Sachbezüge sind steuerfrei, wenn die sich ergebenden Vorteile einen bestimmten
monatlichen Grenzbetrag nicht übersteigen

        44 EUR                                               50 EUR

ACHTUNG: Monatliche Freigrenze, kein Freibetrag!

PRAXIS-TIPP: Ausführliche Informationen enthält das BMF-Schreiben vom 13.
April 2021 (siehe hkk eMagazin).

                                  hkk-Jahreswechselseminar                       44
Lohnsteuer
Abgrenzung Geldleistung und Sachbezug

Zu den Einnahmen in Geld gehören:
•   Zweckgebundene Geldleistungen
•   Nachträgliche Kostenerstattungen
•   Geldsurrogate (Geldersatzmittel) und andere Vorteile mit einem Geldbetrag

Dagegen sind Gutscheine/Geldkarten (begünstigte) Sachbezüge, sofern sie:
•   zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden und
•   ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und
•   die Kriterien gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erfüllen.

                                     hkk-Jahreswechselseminar                             45
Lohnsteuer
Abgrenzung Geldleistung und Sachbezug

3 Möglichkeiten der Klassifizierung für Gutscheine, Sachbezugs- und
Benefitkarten gem. ZAG:
•   Begrenztes Netzwerk (z. B. regionale City Cards)
•   Begrenzte Produktpalette (z. B. Produkte aus dem Bereich Mode)
•   Instrumente zu steuerlichen und sozialen Zwecken (z. B. Essengutscheine oder Karten
    für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen)

Beispiele für begünstigte Sachbezüge sind:
Wiederaufladbare Geschenkkarten für den Einzelhandel, Tankgutscheine/-karten,
Fitnessleistungen, Zeitungen/Zeitschriften und Bücher

WICHTIG: Geldkarten eines Online-Händlers, die auch für Produkte von Fremdanbietern
(z. B. Amazon, Marketplace) einlösbar sind, stellen – ab 2022 – eine Geldleistung dar!

                                     hkk-Jahreswechselseminar                             46
Lohnsteuer
Abgrenzung Geldleistung und Sachbezug

•   Wichtig: Monatlicher Zufluss, da die Freigrenze als monatliche Freigrenze
    angelegt ist und nicht auf einen Jahresbetrag hochgerechnet werden darf
•   Bei Gutscheinen zur Einlösung
     •   bei einem Dritten erfolgt der Zufluss bei Hingabe des Gutscheins,
     •   beim Arbeitgeber im Zeitpunkt der Einlösung
•   Notwendige Gebühr für das Aufladen der Geschenkkarte/des Tankgutscheins
    wird nicht angerechnet

                                      hkk-Jahreswechselseminar                  47
Lohnsteuer
Abgrenzung Geldleistung und Sachbezug
___________________________________________________________
Beispiel
Ein Arbeitgeber händigt seinen Mitarbeitern seit Januar 2021 monatlich einen
Tankgutschein im Wert von 50 EUR zur Einlösung bei der Tankstelle im Ort aus.
Die Abrechnung erfolgt direkt mit dem Tankstellenpächter.

•   Es handelt sich um eine Sachleistung, für die grundsätzlich die Sachbezugs-
    freigrenze zur Anwendung kommt. Im Jahr 2021 sind die Tankgutscheine jedoch
    monatlich aufgrund des Überschreitens der Freigrenze von 44 EUR steuer- und
    beitragspflichtig.
•   Ab 1. Januar 2022 sind die Gutscheine steuer- und beitragsfrei, da die
    Freigrenze nicht mehr überschritten wird.

                                      hkk-Jahreswechselseminar                    48
Lohnsteuer
Steuerfreie betriebliche Gesundheitsleistungen

         Steuerfreiheit für arbeitgebergeförderte Präventions- und betriebliche
                  Gesundheitsförderungsleistungen (§ 3 Nr. 34 EStG)

        Steuer- und beitragsfrei bis 600 EUR pro Arbeitnehmer und pro Arbeitsverhältnis

        Insgesamt für alle begünstigten Maßnahmen in einem Kalenderjahr

        Nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (gem. § 8 Abs. 4 EStG)

        Etwaige Unterbringungs-, Verpflegungs- und Reisekosten sind nicht begünstigt

PRAXIS-TIPP: Umsetzungshilfe (BMF-Schreiben vom 20. April 2021) enthält weitere Infos
(siehe hkk eMagazin)

                                    hkk-Jahreswechselseminar                              49
Lohnsteuer
Steuerfreie betriebliche Gesundheitsleistungen

Begünstigt sind: Leistungen des Arbeitgebers zur bGF im Handlungsfeld
„gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil“

•   Stressbewältigung und Ressourcenstärkung (z. B. Autogenes Training)

•   Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte (z. B.
    Rückenschule)

•   Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag (z. B. Kochkurs mit
    Beratung/Anleitung)

•   Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb (z. B. Kurs zur Tabakentwöhnung)

        im Handlungsfeld „gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil“

                                      hkk-Jahreswechselseminar                       50
Lohnsteuer
Steuerfreie betriebliche Gesundheitsleistungen

Nicht begünstigt sind (Aufzählung nicht abschließend):
•   Mitgliedsbeiträge Sportvereinen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen
•   Maßnahmen ausschließlich zum Erlernen einer Sportart
•   Physiotherapeutische Behandlungen und Massagen
•   Zuschüsse zur Kantinenverpflegung
•   Kosten für Schwimmbäder, Saunen oder Tanzschulen

HINWEIS: Übernimmt der Arbeitgeber nicht begünstigte Kosten (z. B. Fitness-
studio) durch Gutscheine, kann die Sachbezugsfreigrenze von 50 EUR/Monat in
Betracht kommen.

                                     hkk-Jahreswechselseminar                     51
hkk Seminar zum
Jahreswechsel 2021/2022

Arbeit / Soziales

                   hkk-Jahreswechselseminar   52
Arbeit / Soziales
Beitragsfreiheit Entgeltumwandlung

Entgeltumwandlungen (vom Bruttolohn oder Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) zugunsten

    • einer Direktversicherung
    • einer Pensionskasse oder
    • eines Pensionsfonds sind

maximal bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung West jährlich beitragsfrei.

2021 max. 3.408 EUR jährlich (4 % von 85.200 EUR) oder bis 284 EUR monatlich
2022 max. 3.384 EUR jährlich (4 % von 84.600 EUR) oder bis 282 EUR monatlich

                                    hkk-Jahreswechselseminar                             53
Arbeit / Soziales
Arbeitgeberzuschuss zur bAV

Stufenweise Einführung nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz

      Interne Durchführungswege                           Externe Durchführungswege
                                                      •   Direktversicherung
  •   Direktzusage
                                                      •   Pensionskasse
  •   Unterstützungskasse
                                                      •   Pensionsfonds

                                     Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss
                         •   Seit 1. Januar 2019 in Neufällen (Abschluss ab 2019)
                         •   Ab 1. Januar 2022 in Bestandsfällen (Abschluss vor 2019)

HINWEIS: Tarifvertragliche Regelungen haben Vorrang, auch wenn sie für
Arbeitnehmer ungünstiger sind!

                                      hkk-Jahreswechselseminar                          54
Arbeit / Soziales
Arbeitgeberzuschuss zur bAV

       Verpflichtend nur, soweit der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung
                     Sozialversicherungsbeiträge* einspart:

                                    weniger als 15 % Ersparnis
mindestens 15 % Ersparnis                                                    keine Ersparnis
                                       = Zuschuss in Höhe
    = Zuschuss 15 %                                                          = kein Zuschuss
                                          der Ersparnis

*) Arbeitgeberanteile zur KV/PV/RV/ALV, nicht aber Umlagen für UV, U1/U2, InsG

                                            hkk-Jahreswechselseminar                           55
Arbeit / Soziales
Arbeitgeberzuschuss zur bAV
__________________________________________________________________
Beispiel

Ein Arbeitgeber beschäftigt u. a. die folgenden Arbeitnehmer, die bereits seit 2015 mit einer
Direktversicherung für ihr Alter vorsorgen (Entgeltumwandlungsbetrag = 100 EUR/Monat).
•   Für den Arbeitgeber besteht in diesen Bestandsfällen vom 1. Januar 2022 an eine grund-
    sätzliche Zuschussverpflichtung. Wie hoch diese mindestens auszufallen hat, prüft das
    Personalbüro wie folgt:
    Arbeitnehmer / Monatsgehalt                 A / 4.000 EUR        B / 6.000 EUR   C / 7.500 EUR
    KV/PV-Brutto (nach Entgeltumwandlung)        3.900,00 EUR        4.837,50 EUR    4.837,50 EUR
    RV/ALV-Brutto (nach Entgeltumwandlung)       3.900,00 EUR        5.900,00 EUR    7.050,00 EUR
    Gesamtersparnis Arbeitgeber                     19,52 %             10,5 %           0%
    Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss               15 %              10,5 %           0%
    Höhe Arbeitgeberzuschuss                       15,00 EUR           10,50 EUR       0,00 EUR

                                          hkk-Jahreswechselseminar                                   56
Arbeit / Soziales
Arbeitgeberzuschuss zur bAV

•   Besteht Handlungsbedarf im Unternehmen?
    − Eventuell regeln bereits Versorgungsordnungen den Zuschuss
    − Prüfen, ob dadurch die gesetzliche Verpflichtung erfüllt wird
    − Merke: Nur tarifvertragliche Regelungen haben Vorrang!
•   Welche Zuschussvariante soll zum Einsatz kommen?
    − Pauschaler Arbeitgeberzuschuss
    − Spitzabrechnung
•   Wie soll der Zuschuss in der Praxis umgesetzt werden?
    − Aufstockung Altvertrag (sofern der Versorgungsträger dies zulässt –
      auch Exklusiv-Methode genannt)
    − Reduzierung und Zuschussgewährung (= Beibehaltung Ansparbeitrag –
      auch Inklusiv-Methode genannt)

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Arbeit / Soziales
Arbeitgeberzuschuss zur bAV

              Mögliche Varianten des Arbeitgeberzuschusses

       Pauschaler                Pauschaler                  Arbeitgeberzuschuss
  Arbeitgeberzuschuss       Arbeitgeberzuschuss             wird in Form der sog.
 von 15 % vom Entgelt-     von 15 % vom Entgelt-          Spitzabrechnung gewährt,
  umwandlungsbetrag,        umwandlungsbetrag,               d. h. der Zuschuss
   unabhängig davon,        aber nur dann, wenn             entspricht der Höhe
  ob überhaupt eine          tatsächlich eine              der SV-Ersparnis für
 SV-Ersparnis für den      SV-Ersparnis für den               den Arbeitgeber,
  Arbeitgeber vorliegt      Arbeitgeber vorliegt            maximal jedoch 15 %

                               hkk-Jahreswechselseminar                              58
Arbeit / Soziales
Arbeitgeberzuschuss zur bAV
_______________________________________________________________
Beispiel
Es besteht eine Entgeltumwandlungsvereinbarung innerhalb eines Direktversicherungs-
vertrages aus dem Jahr 2015 in Höhe von 100 EUR monatlich. Ein Arbeitgeberbeitrag
wurde bisher nicht gewährt. Eine Beitragsaufstockung des bestehenden Vertrages ist
nicht möglich. Alle Voraussetzungen für den Arbeitgeberzuschuss sind erfüllt.

•   Ab dem 1. Januar 2022 ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Zuschuss in Höhe von
    15 % zu zahlen. Mit dem Arbeitnehmer wird eine neue Vereinbarung geschlossen.
    Die Höhe der Entgeltumwandlung wird auf (100 EUR : 115 x 100 =) 86,96 EUR
    reduziert. Der Zuschuss beträgt 13,04 EUR (15 % von 86,96 EUR). In Summe
    bleibt es bei dem Ansparbeitrag von 100 EUR im Monat.

                                    hkk-Jahreswechselseminar                           59
Arbeit / Soziales
Gesetzlicher Mindestlohn 2022

•   Überprüfung der Höhe des Mindestlohns alle zwei Jahre, Beschluss der Mindestlohn-
    kommission (Arbeitgeber und Gewerkschaften) vom 30. Juni 2020:

     I. Halbjahr 2021     II. Halbjahr 2021           I. Halbjahr 2022   II. Halbjahr 2022
         9,50 EUR             9,60 EUR                    9,82 EUR           10,45 EUR

•   Veröffentlichung der Dritten Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV3) im Bundes-
    gesetzblatt ist am 13. November 2020 erfolgt

                                   Alles Wichtige für das Jahr 2022
Arbeit / Soziales
Gesetzlicher Mindestlohn 2022

Prüfung zu den jeweiligen Stichtagen
•   Sind für einzelne Beschäftigte Entgelterhöhungen erforderlich?
•   Handlungsbedarf auch bei Minijobbern, weil ggf. ein Überschreiten der Geringfügigkeits-
    grenze droht:
                  Wann?                              Wie lange?
              I. Halbjahr 2021                        47,37 Std.
             II. Halbjahr 2021                        46,88 Std.
              I. Halbjahr 2022                        45,82 Std.
             II. Halbjahr 2022                        43,06 Std.

FAZIT: Die maximale Arbeitszeit von Minijobbern hat sich seit Einführung des gesetzlichen
Mindestlohns im Jahr 2015 bereits um annähernd 10 Stunden im Monat reduziert.

                                     hkk-Jahreswechselseminar                             61
Arbeit / Soziales
Gesetzlicher Mindestlohn 2022
________________________________________________________________
Beispiel
Ein Minijobber (von der RV-Pflicht befreit) arbeitet in seinem geringfügig entlohnten
Nebenjob an zwei Tagen in der Woche für jeweils 5,40 Stunden und bekommt gesetz-
lichen Mindestlohn.
•   Bis zum 31. Dezember 2021 besteht KV-, PV- und ALV-Freiheit sowie keine RV-Pflicht:
    10,80 Stunden × 9,60 EUR = 103,68 x 13 Wochen : 3 Monate = 449,28 EUR
    Ab dem 1. Januar 2022 würde bei unveränderten Verhältnissen KV-, PV-, RV- und
    ALV-Pflicht eintreten:
    10,80 Stunden × 9,82 EUR = 106,06 x 13 Wochen : 3 Monate = 459,59 EUR

                                    hkk-Jahreswechselseminar                              62
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
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