Hier Position für Kanzleilogo - Digitalisierung und elektronische Aufbewahrung von Buchungsbelegen inkl. Vernichtung der Papierbelege - Steuerberatung
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Hier Position für Kanzleilogo Digitalisierung und elektronische Aufbewahrung von Buchungsbelegen inkl. Vernichtung der Papierbelege Einweisung in das eingerichtete Verfahren
Hier Position Allgemeines für Kanzleilogo Die Abläufe für die Digitalisierung und elektronische Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege sind in der Verfahrensdokumentation niedergelegt. Diese Präsentation dient zur Unterweisung der in den Prozess der Digitalisierung, elektronischen Aufbewahrung und ordnungsgemäßen Vernichtung von Belegen eingebundenen Mitarbeiter. Dies umfasst Anwender, Administratoren und kontrollierende Mitarbeiter. Die Verfahrensdokumentation und die vorliegende Präsentation ist den Mitarbeitern zur Kenntnis zu bringen 12.04.2018 2
Hier Position Überblick für Kanzleilogo 12.04.2018 3
Hier Position Rechtliche Rahmenbedingungen für Kanzleilogo [1] Die Aufbewahrungsfrist digitaler Unterlagen beträgt 10 Jahre für Handelsbücher, Inventare, Lageberichte, Konzernlageberichte sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen, Belege für Buchungen in den vom Kaufmann nach § 238 Abs. 1 HGB zu führenden Büchern (Buchungsbelege), vgl. § 257 Abs. 4 i. V. m. § 257 Abs. 1 Nr. 1, 4 HGB, § 147 Abs. 3 i. V. m. § 147 Abs. 1 Nr. 1, 4, § 5 AO. [2] Nach § 14b UStG sind ein Doppel aller ausgestellten Rechnungen sowie alle erhaltenen Rechnungen aufzubewahren. Dabei sind gem. § 14 Abs. 1 S. 2 ff. UStG die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit ihres Inhalts und ihre Lesbarkeit über den gesamten Aufbewahrungszeitraum sicherzustellen und durch ein einzurichtendes innerbetriebliches Kontrollverfahren zu gewährleisten. 12.04.2018 4
Hier Position Rechtliche Rahmenbedingungen für Kanzleilogo [3] Die Aufbewahrungsfrist digitaler Unterlagen beträgt 6 Jahre für empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe und Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen, vgl. § 257 Abs. 4 i. V. m. § 257 Abs. 1 Nr. 2,3 HGB, § 147 Abs. 3 i. V. m. § 147 Abs. 1 Nr. 2, 3, 5 AO. Handelsbriefe sind nur Schriftstücke, die ein Handelsgeschäft betreffen (§ 257 Abs. 2 HGB). [4] Eröffnungsbilanzen und Abschlüsse müssen und werden auch im Falle einer zusätzlichen Digitalisierung im Original aufbewahrt. [5] Durch die vorliegende Verfahrensdokumentation wird sichergestellt, dass die digitalisierten Belege bei Lesbarmachung mit den empfangenen Handelsbriefen und den Buchungsbelegen bildlich und mit den anderen Unterlagen inhaltlich übereinstimmen, während der Dauer der Aufbewahrungsfrist verfügbar sind und jederzeit innerhalb angemessener Frist lesbar gemacht werden können (§ 257 Abs. 3 HGB, § 147 Abs. 2 AO). 12.04.2018 5
Hier Position Rechtliche Rahmenbedingungen für Kanzleilogo [6] Die Aufbewahrungspflicht beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das Handelsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, der Handelsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist (§ 257 Abs. 5 HGB, § 147 Abs. 4 AO). [7] Der Datenschutz wird berücksichtigt, indem Unbefugte keinen Zugriff auf Daten bei der Bearbeitung, der Aufbewahrung, dem Transport und der Vernichtung haben. Nach dem Ende der Aufbewahrungsfristen werden die archivierten Daten aus dem Archiv gelöscht. [8] Darüber hinaus sind unter Umständen (z. B. bei Steuerberatern, Rechtsanwälten, Ärzten) berufsrechtliche Pflichten zu beachten. 12.04.2018 6
Hier Position Rechtliche Rahmenbedingungen für Kanzleilogo z. B. § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1. Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines anderen Heilberufs, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung erfordert, 2. Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlussprüfung, 3. Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Verteidiger in einem gesetzlich geordneten Verfahren, Wirtschaftsprüfer, vereidigtem Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten oder Organ oder Mitglied eines Organs einer Rechtsanwalts-, Patentanwalts-, Wirtschafts- prüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft, 4. Ehe-, Familien-, Erziehungs- oder Jugendberater sowie Berater für Suchtfragen in einer Beratungsstelle, die von einer Behörde oder Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts anerkannt ist, 4a. Mitglied oder Beauftragten einer anerkannten Beratungsstelle nach den §§ 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, 5. staatlich anerkanntem Sozialarbeiter oder staatlich anerkanntem Sozialpädagogen oder 6. Angehörigen eines Unternehmens der privaten Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherung oder einer privatärztlichen, steuer- beraterlichen oder anwaltlichen Verrechnungsstelle anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 12.04.2018 7
Hier Position Belegprotokoll (Transfervermerk) für Kanzleilogo Aus Gründen der Nachweisbarkeit kann für jeden in das DATEV Unternehmen online-System eingestellten Beleg ein entsprechendes Belegprotokoll (Transfervermerk) erstellt werden. Sollte dieses Belegprotokoll im Rahmen einer richterlichen Beweiswürdigung oder in einem anderem Zusammenhang benötigt werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Der Steuerberater hat Zugriff auf die relevanten Daten und kann Ihnen das gewünschte Belegprotokoll zur Verfügung stellen. 12.04.2018 8
Hier Position für Kanzleilogo Modul „Anwender“
Hier Position Prüfung auf Echtheit für Kanzleilogo Posteingang bearbeiten/prüfen Relevanz des Belegcharakters handels- und/oder steuerrechtliche Belegfunktion sollte ein Dokument mehrere Funktion übernehmen, ist Rücksprache mit dem Vorgesetzten zu halten keine fehlenden Stempel auf Original keine fehlenden Unterschriften keine Beschädigungen (Unversehrtheit), wie z. B. Risse fehlende Seiten z. B. erkennbar an durchbrochener fortlaufender Nummerierung wenn eine Fälschung des Originaldokuments festgestellt wird, Rücksprache mit dem Vorgesetzten bzw. Absender halten bei Unklarheiten Rücksprache mit dem Vorgesetzten bzw. Absender 12.04.2018 10
Hier Position Vorbereitung für Kanzleilogo Klammerung lösen, sofern vorhanden Sortierung von Einzelblättern (Sicherstellung der Reihenfolge) Prüfen, ob originalgetreues Abbild erzeugt werden kann (Lesbarkeit) ggf. Posteingangsstempel bzw. handschriftlichen Eingangsvermerk aufbringen Notizklebezettel gegebenenfalls entfernen Ablage der Originale an einem definierten, gesichertem Ort 12.04.2018 11
Hier Position Digitalisierung für Kanzleilogo Prüfen, ob Hard- und Software betriebsbereit sind allgemeingültige Grundeinstellungen überprüfen, ggf. einstellen Zielformat sofern der Farbe eine Beweisfunktion zukommt, ist in Farbe zu scannen [simplex/duplex] zu scannende Belege auflegen bzw. in den Einzugsschacht einlegen Ablage der digitalisierten Belege Papieroriginale vollständig/in unveränderter Ordnung/sicher ablegen 12.04.2018 12
Hier Position Qualitätssicherung für Kanzleilogo Nach dem Scanvorgang werden die Papieroriginale vollständig und in unveränderter Ordnung zugriffsgeschützt abgelegt. Es wird unmittelbar nach der Digitalisierung sichergestellt, dass jeder Papierbeleg genau einmal gescannt wurde (Vollständigkeit und Existenz der digitalisierten Kopie). Bei mehrseitigen Originaldokumenten wird auf die fortlaufende Nummerierung der Seiten geachtet. Um Informationsverlust oder Informationsveränderungen vorzubeugen (Lesbarkeits- und Plausibilitäts- kontrolle) wird auf bildlich und inhaltlich korrekte Übertragung des Inhalts des papierbasierten zum digitalen Dokument geprüft. Fehlende oder fehlerhafte digitale Dokumente werden erneut gescannt. 12.04.2018 13
Hier Position Archivierung für Kanzleilogo Überprüfung der Zugriffsmöglichkeit auf das digitale Belegarchiv. Bei Ersteinrichtung sowie turnusmäßig soll ein Funktionsfähigkeitstest des Backup- und Wiederherstellungsverfahrens durchgeführt werden. 12.04.2018 14
Hier Position Vernichtung für Kanzleilogo Vernichtung der Papierbelege nach festgelegten Turnus durchführen [Monat/Halbjahr/Jahr] keine Vernichtung ohne durchgeführte Schritte und Freigabe gemäß Verfahrensdokumentation schreddern von Belegen mit personenbezogenen Angaben Dokumente mit besonderer Beweiskraft dürfen nicht vernichtet werden z. B. notarielle Urkunden, Testate unter Siegelverwendung, Eröffnungsbilanzen und Abschlüsse, Wertpapiere, Zollpapiere mit fluoreszierendem Original-Stempel 12.04.2018 15
Hier Position Informationssicherheit für Kanzleilogo Passwörter sind geeignet zu wählen und geheim zu halten aktivieren der Bildschirmsperre bei Verlassen des Arbeitsplatzes nur Software aus vertrauenswürdiger Quelle installieren Verlinkungen oder Anhänge in Spam-E-Mails können Schadsoftware enthalten bei Verdacht auf Viren-Befall umgehend zuständige Stelle alarmieren werden Virenschutz und Betriebssystem automatisch aktualisiert? 12.04.2018 16
Hier Position Hinweis für Kanzleilogo bei Unklarheiten ist immer Rücksprache mit dem Vorgesetzten zu nehmen 12.04.2018 17
Hier Position für Kanzleilogo Modul „Administrator“
Hier Position Anlage „Informationssicherheit‟ für Kanzleilogo Die Anlage "Informationssicherheit" steht im Einklang mit Sinn und Zweck der IT-Grundschutz- Kataloge des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik. Für die Gewährleistung der notwendigen Datensicherheit beim Ersetzenden Scannen sind insbesondere die folgenden Abschnitte zu beachten: 1. Trennung von Administration und Nutzung 2. Geeignete Zugriffskontrolle 3. Einsatz eines Viren-Schutzprogramms 4. Einsatz eines lokalen Paketfilters 5. Auto-Update aktivieren 6. Sorgfältiges Löschen von Daten bei Außerbetriebnahme 7. Zugriffsbeschränkung bei netzwerkfähigen Scannern (Quelle: IT-Grundschutz-Kataloge - Standardwerk zur Informationssicherheit, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Stand 14. Ergänzungslieferung 2014, Bundesanzeiger Verlag) 12.04.2018 19
Hier Position Zuständigkeit des Administrators für Kanzleilogo Der Administrator ist für die ordnungsgemäße Inbetriebnahme und Wartung des lokalen Scansystems unter Berücksichtigung von Aspekten der Informationssicherheit zuständig. Dazu zählt unter anderem: die Festlegung des entsprechenden Nutzungsszenarios, die Konfiguration der eingesetzten Hard- und Software unter Berücksichtigung der Aspekte zur Informationssicherheit, sowie bei Bedarf die Unterstützung der Einweisung der Anwender. 12.04.2018 20
Hier Position für Kanzleilogo Modul „Kontrollierender Mitarbeiter“
Hier Position Zuständigkeit des kontrollierenden Mitarbeiters für Kanzleilogo Um die Einhaltung der in der Verfahrensdokumentation vorgegebenen Verfahren zu gewährleisten, werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt. Diese Kontrollen orientieren sich an den tatsächlich auf Grund der organisatorischen Rahmenbedingungen zweckmäßigen und etablierten Aufgaben- und Funktionstrennungen. Die Kontrollen umfassen die Abläufe im Digitalisierungsprozess (siehe Modul „Anwender“) und Aspekte der Informationssicherheit (siehe Modul „Administrator“). Festgestellte Abweichungen von den vorgegebenen Verfahren sind gemäß der Anlage „Interne Kontrollen“ zu dokumentieren und entsprechend zu beheben. 12.04.2018 22
Hier Position für Kanzleilogo Modul „Besonderheiten für die Nutzung von DATEV Unternehmen online“
Hier Position Belegprotokoll (Transfervermerk) für Kanzleilogo Aus Gründen der Nachweisbarkeit kann für jeden Beleg, der in DATEV Unternehmen online eingestellt wird, ein entsprechendes Belegprotokoll (Transfervermerk) zur Verfügung gestellt werden. Sollte dieses Belegprotokoll im Rahmen einer richterlichen Beweiswürdigung oder in einem anderem Zusammenhang benötigt werden, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Der Steuerberater hat Zugriff auf die relevanten Daten und kann Ihnen das gewünschte Belegprotokoll zur Verfügung stellen. 12.04.2018 24
Hier Position Digitalisierung für Kanzleilogo Digitalisierung mit DATEV Unternehmen online Verschiedene Möglichkeiten der Erzeugung und Upload der Scanprodukte Einsatz des „Scan-Moduls“ Einsatz des Tools „Belegtransfer“ - inkl. Überwachungsfunktion der Ordner direkter Upload der Belege über die Online-Anwendung Überprüfung der korrekten Verarbeitung Lesbarkeit des gescannten Belegs/Fehlermeldungen Prüfung des Übertragungsprotokolls, ob alle Dokumente übertragen worden sind Sicherstellung der Qualitätskontrolle wird durch den Anwender mit dem Upload bestätigt 12.04.2018 25
Hier Position Archivierung für Kanzleilogo Überprüfung der Zugriffsmöglichkeit auf das digitale Belegarchiv Speicherung erfolgt im DATEV-Rechenzentrum Verfügbarkeit über DATEV Unternehmen online bei Ersteinrichtung sowie turnusmäßig soll ein Funktionsfähigkeitstest des Backup- und Wiederherstellungsverfahrens durchgeführt werden durch Speicherung im DATEV-Rechenzentrum wird die Funktionsfähigkeit automatisch gewährleistet Zugriffs- und Lesbarkeits-Kontrolle im Rahmen der Archivierung turnusmäßig prüfen 12.04.2018 26
Hier Position für Kanzleilogo Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Die Beauftragten der Verfahrensdokumentation in unserem Steuerbüro sind Johannes Geis (09342 9188-19) und Peter Schebler (09342 9188-14) . 12.04.2018 27
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