Hilfe für Familien - Salzburger Elternbriefe
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ELTER NBRIEFE Hilfe für Familien Beratung für Familien Materielle Hilfen Forum Familie Elternberatung - Frühe Hilfen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen Impressum: Herausgeber: Land Salzburg, Referat Kinderbetreuung, Elementarbildung und Familien Leitung: Mag.a Ulrike Kendlbacher MIM Redaktion: DSA Mag.a Brigitte Singer, Dr.in Edith Egger, Mag.a Ulrike Kendlbacher, Mag. Robert Luckmann Foto Titelseite: Andreas Hechenberger Druck: Hausdruckerei des Landes Salzburg Änderungen berücksichtigt bis inkl. 01/2017
Referat Kinderbetreuung, Elementarbildung und Familien 2 Sie können mit Diplom-SozialarbeiterInnen und LogopädInnen Gesprächstermine vereinbaren. Alle Beratungen sind anonym, kostenlos und unterliegen natürlich der Verschwiegenheitspflicht. Therapieangebote sind abhängig von freien Plätzen. Unser Angebot Sozialpädagogische Förderung • Sozialrechtliche Beratung (besonders für werdende Sie umfasst die Förderung und Betreuung von Kindern Mütter/Eltern) - Salzburg, Gstättengasse 10, 1. OG: im Vorschulalter (ab dem dritten Lebensjahr), die Ent- Materielle Hilfen für Familien, Beratungs- und Hilfs- wicklungsauffälligkeiten bzw. Wahrnehmungsdefizite angebote für Familien in Salzburg. aufweisen. Dabei ist eine stützende Begleitung im Erzie- hungsumfeld durch SozialpädagogInnen vorgesehen. • Logopädie - Salzburg, Hallein, St. Johann, Saalfel- den, Hollersbach, Tamsweg: Abklärung und Beratung Kontakt zur Sprachentwicklung für Kinder im Vorschulalter und kostenlose Therapie für finanziell benachteiligte Vermittlung und Terminvereinbarung: Familien. Mo bis Do: 8.00-12.00 und 14.00-16.00, Fr: 8.00-12.00 Uhr Bei Auffälligkeiten und Störungen der Sprache und Fax: 0662 8042-5403, E-Mail: familie@salzburg.gv.at des Sprechens können Untersuchungstermine verein- Details unter www.salzburg.gv.at/familie bart werden. Nach Notwendigkeit und Maßgabe der Plätze kann eine kostenlose logopädische Therapie für das Kind anschließen. • „First Love“ Ambulanz - am Landeskrankenhaus Salzburg und Krankenhaus Zell am See: Aufklärung Beratungstelefon: 0662 8042-5420 und Fragen zur Sexualität für Jugendliche Sozialberatung Montag: 10.00-12.00 und 14.00-15.00 Uhr • Ambulanz für Familienplanungsfragen - Mittwoch:10.00-12.00 Uhr am Landeskrankenhaus Salzburg
Materielle Hilfen und Informationen Hilfe für werdende Mütter Finanzielle Unterstützung bei Schul- 3 veranstaltungen Diese Hilfe kann eine werdende Mutter beziehen, die durch die Schwangerschaft in eine finanziell schwierige Beim Referat Kinderbetreuung, Elementarbildung, Lage kommt. Die einmalige Unterstützung in Höhe von Familien des Landes Salzburg kann eine finanziel- maximal € 600,– kann frühestens drei Monate vor dem le Unterstützung im Höchstausmaß von € 220,– pro Geburtstermin beantragt werden. SchülerIn und Kalenderjahr für Schulveranstaltungen LEISTUNGEN Voraussetzung ist, unter 0662 8042 - 5421 einen jeglicher Art beantragt werden. HILFE Beratungstermin in der Familienberatung zu vereinba- Den Antrag können Eltern von SchülerInnen stellen, für ren, um die Situation zu besprechen. die Familienbeihilfe bezogen wird. Ein nach Familien- größe berechnetes Einkommen darf nicht überschritten M ATERIELLE Hilfe nach der Geburt in Ausnahmefällen werden. Die Förderung gilt für alle Schultypen. MATERIELLE Eine einmalige Unterstützung nach der Geburt – inner- Kinderbetreuungshilfsfonds halb des ersten Lebensjahres des Kindes – kann nach eingehender Abklärung in Ausnahmefällen in Höhe von Beim Referat kann eine finanzielle Unterstützung für € 400,– gewährt werden. die Elternbeiträge in Kinderbetreuungseinrichtungen Ausnahmefälle können sein: Mütter ohne Ansprüche beantragt werden. Ein nach Familiengröße berechnetes auf Familienleistungen oder Mindestsicherung (zB Asyl- Einkommen darf nicht überschritten werden. werberinnen, ausländische Studentinnen). Diese Förderung gilt nicht für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr. Förderung bei Mehrlingsgeburten Anträge und nähere Informationen erhalten Sie im Refe- Das Land Salzburg gewährt bei Mehrlingsgeburten eine rat Kinderbetreuung, Elementarbildung und Familien des einmalige Unterstützung pro Kind. Der Antrag ist im Landes Salzburg, Gstättengasse 10, Postfach 527, ersten Lebensjahr der Kinder beim Referat für Kinder- 5010 Salzburg, Tel: 0662 8042-5435 oder -5436 betreuung, Elementarbildung, Familien einzubringen. oder unter www.salzburg.gv.at/familie.
Elternservice des Landes in allen Bezirken 4 Forum Familie, eine Einrichtung des Landes Salzburg in Ko- Bei Interesse am Newsletter über Familienthemen, operation mit dem Salzburger Bildungswerk, unterstützt Anmeldung per E-Mail an die Regionalstelle. Sie bei folgenden Fragen: Kinderbetreuung So erreichen Sie uns • Hilfe bei Anfragen zu Kinderbetreuungsplätzen Flachgau: Dr. Wolfgang Mayr, Tel: 0664 8284238 • Infos über Ferienbetreuung und -programme forumfamilie-flachgau@salzburg.gv.at • Unterstützung bei der Schaffung von neuen Tennengau: Mag.a Corona Rettenbacher Betreuungsplätzen, auch gemeindeübergreifend Tel: 0664 8565527 forumfamilie-tennengau@salzburg.gv.at Hilfs- und Beratungsstellen Pongau: Mag.a Sabine Pronebner • Wegweiser für Familien Tel: 0664 8284180 • Auskunft über regionale Hilfs- und Beratungsangebote forumfamilie-pongau@salzburg.gv.at Pinzgau: Christine Schläffer, Tel: 0664 8284179 Förderung und Beihilfen forumfamilie-pinzgau@salzburg.gv.at • Information über materielle Förderungen und Beihilfen Lungau: Monika Weilharter, Tel: 0664 8284237 forumfamilie-lungau@salzburg.gv.at Vernetzung und Informationsaustausch in der Region oder: www.salzburg.gv.at/forumfamilie • Regelmäßige Sozial-Vernetzungstreffen • Enge Zusammenarbeit mit Gemeinden, Sozial- einrichtungen und Initiativen Gerne stellt Ihnen Ihre Wohnsitzge- meinde den Salzburger Familienpass Infos konkret aus. Nützen Sie diese Ermäßigungen bei • Informationsveranstaltungen zu Familienthemen Freizeitunternehmungen und Handels- • Online-Broschüre „Geld für die Familienkasse“ betrieben! Jetzt auch als app: • Elternbildungskalender Lungau www.familie-salzburg.at
Kinder- und Jugendhilfe Kinder- und Jugendhilfe Die Beratungsangebote 5 bietet Eltern, Alleinerziehenden, Pflege- und Adoptivel- der Kinder- und Jugendhilfe können von Kindern, Jugend- tern sowie Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von lichen, Eltern, Erziehungsberechtigten, Paaren und Allein- 18 Jahren eine Vielzahl von Hilfen und Unterstützungen erziehenden kostenlos in Anspruch genommen werden. an, und ist nicht nur in Krisensituationen da: • Informiert und berät in sozialen und rechtlichen Über die einzelnen Leistungen können Sie sich auf der Belangen, vermittelt Angebote wie Tagesmütter, Homepage des Landes noch genauer informieren: Pflegeeltern und Adoptiveltern, begleitet Eltern vor https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/kinder- BERATUNGSANGEBOTE und nach der Geburt (Elternberatung). und-jugendliche • Unterstützt und begleitet Eltern bei schwierigen Erziehungsfragen und bei der Wahrnehmung der Anschriften und Telefon Nr. der Kinder- und Jugendhilfe Obsorge für ihr Kind, unterstützt in familiären Kri- in den Bezirksverwaltungsbehörden: sensituationen, bietet Hilfen zur Erziehung an, wie • Stadt Salzburg, Jugendamt: St.-Julien-Straße 20 etwa ambulante Betreuung oder den Aufenthalt in Tel.: 0662 8072-3261, www.stadt-salzburg.at sozialpädagogischen Wohngemeinschaften oder bei Pflegeeltern. • Flachgau: BH Salzburg Umgebg., Karl-Wurmb-Straße 17 • Nimmt Hinweise entgegen, wenn ein Kind vernach- Tel.: 0662 8180-5847, www.salzburg.gv.at/bezirke lässigt oder misshandelt wird, oder das Wohl eines • Tennengau: BH Hallein, Schwarzstraße 14 Kindes in anderer Weise gefährdet ist, und veranlasst Tel.: 06245 796-6037, www.salzburg.gv.at/bezirke die zum Schutz des Kindes notwendigen Hilfen. • Pinzgau: BH Zell am See, Stadtplatz 1 • Übernimmt Rechtsvertretungen zur Feststellung der Tel.: 06542 760-0, www.salzburg.gv.at/bezirke Vaterschaft, gewährt Unterstützung bei der Festset- zung und Einbringung des Unterhalts für ein Kind, • Pongau: BH St. Johann i. Pg., Hauptstraße 1 beantragt bei Gericht Unterhaltsvorschüsse. Tel.: 06412 6101- 6211. www.salzburg.gv.at/bezirke • Die Kinder- und Jugendhilfe ist mit der Obsorge von • Lungau: BH Tamsweg, Kapuzinerplatz 1 Kindern minderjähriger Mütter, von Findelkindern Tel.: 06474 6541- 6570, www.salzburg.gv.at/bezirke und anonym Geborenen betraut.
Elternberatung - Frühe Hilfen Kinder- und Jugendhilfe 6 Elternberatung - Frühe Hilfen bietet Eltern bei Fragen - Still- und Ernährungsberatung (Beikost) rund um die Geburt, zu Säuglingen und Kleinkindern - Babypflege umfassende Beratung und Unterstützung an. Fragen zu - Sozialrechtliche Beratung Pflege, Erziehung, Gesundheit, Ernährung, Familien- - Erziehungsberatung leben werden von einem multiprofessionellen Team ge- • Treffs zu Pflege-, Still- und Ernährungsfragen sowie meinsam bearbeitet. Stillrunden und Stillberatung, auch Hausbesuche • Eltern-Kind-Gruppen, Babyclubs: Aktivitäten und Ziel ist es, die körperliche, seelische und soziale Gesund- Spiele für Kinder in der Gruppe je nach Alter, Erfah- heit von Kindern zu fördern, Eltern mit ihren Unsicher- rungsaustausch unter Eltern, Beratung zu Erziehungs- heiten nicht alleine zu lassen, damit aus kleinen Fragen fragen keine großen Probleme werden. PsychologInnen stehen • Elterncafé: offener Treff für Eltern und Kinder ohne auch für die Erziehungsberatung über das 6. Lebensjahr Anmeldung hinaus für Beratung und Begleitung zur Verfügung. • Sozialarbeiterische Beratung: Unterstützung von El- tern bei ihren Betreuungs- und Erziehungsaufgaben, Angebote Elternberatung - Frühe Hilfen Informationen und Hilfe in sozialrechtlichen Fragen – Hausbesuche möglich • Vorbereitungskurse auf Geburt und Elternschaft für • Elternsprechstunde für Schreibabys Frauen und Paare • Elternschulung – Elternbildung (im Pinzgau und Pon- • Informationsstunde auf der Wochenstation gau) Informations- und Bildungsreihen zur Unter- • Rückbildungsgymnastik in der Stadt Salzburg stüzung in Erziehungs- und Gesundheitsfragen • Offene Elternberatung (in der Stadt Salzburg und in • Psychologische Beratung: Individuelle, kostenlose Be- vielen Gemeinden): Das Team der Elternberatung - ratung von Eltern bei Frühe Hilfen – bestehend aus einer Ärztin oder einem - Ehe- und Partnerschaftskonflikten Arzt, Dipl. Kinderkrankenpflegerin oder Hebamme und einer Sozialarbeiterin – bietet Ihnen Folgendes: - Ärztliche Untersuchung, Impfung Elternberatung: 0662 8042-2887 - Wachstums- und Gewichtskontrolle
- Trennungs- und Scheidungskonflikten Auskünfte über die aktuellen Angebote der Eltern- 7 - bei psychischen Problemen beratungsstellen erhalten Sie für: - Lebenskrisen - Generationenkonflikten Stadt Salzburg, Tennengau, Flachgau und Lungau bei: • Erziehungsfragen: • Elternberatung - Frühe Hilfen des Landes Salzburg ELTERNBERATUNG - FRÜHE HILFEN - z.B. Umgang mit Kindern bei Trennung, Scheidung, Referat Kinder- und Jugendhilfe Freunden, Zubettgehen, Taschengeld, bei Puber- Gstättengasse 10, Postfach 527 tätskonflikten usw. 5010 Salzburg - Verhaltensauffälligkeiten: z.B. Aggressivität, Ängst- Tel: 0662 8042-2887 lichkeit E-Mail: elternberatung@salzburg.gv.at - Mobbing www.salzburg.gv.at/themen/soziales/kinder-und- - Entwicklungsverzögerungen jugendliche/elternberatung-sbg. - psychosomatische Beschwerden www.facebook.com/elternberatung.salzburg - Loslösungsproblematiken - Konflikte in der Familie, Geschwisterstreit für den Pinzgau und Pongau bei: • birdi: • PEPP - Pro Eltern Pinzgau & Pongau - Information und Begleitung für Familien Kitzsteinhornstraße 45/4, 5700 Zell am See - (Hausbesuche möglich) Tel: 06542 56531 E-Mail: office@pepp.at www.pepp.at Broschüre im Internet unter www.salzburg.gv.at/broschuere_elternberatung.pdf
Kinderbetreuung und Schule 8 Kinderbetreuung Schule Betreuungsformen: 1. bis 4. Schuljahr: Besuch der Volksschule (Grund- schule). • Tagesmutter/Tagesvater Für noch nicht schulreife Kinder, die schon 6 Jahre alt • Krabbelgruppe (ab 1 Jahr) sind, gibt es an Volksschulen die vorschulische Förde- • Kindergarten (ab 3 Jahre) – Das letzte Kindergarten- rung. jahr ist für jedes Kind verpflichtend. Informationen dazu erhalten Sie in der Schulservice- • Alterserweiterte Gruppe (ab 1 Jahr, max. bis 16 Jahre) stelle des Landesschulrates. Für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung muss 5. bis 8. Schuljahr: Nach dem Besuch der Volksschule die Anmeldung rechtzeitig erfolgen. stehen den Kindern zwei weiterführende Schulwege offen: Schulpflicht • Neue Mittelschule • Unterstufe einer achtjährigen, allgemein bildenden In Österreich besteht allgemeine Schulpflicht. höheren Schule (Gymnasium) Die Schulpflicht beginnt nach der Vollendung des 6. Lebensjahres. Sie dauert 9 Schuljahre. An vielen Schulen wird ein gemeinsames Mittagessen sowie Betreuung am Nachmittag angeboten. Das letzte Kindergartenjahr (halbtags) und der Schul- Informieren Sie sich über Zeiten und Kosten rechtzeitig besuch an öffentlichen Schulen ist unentgeltlich. an der Schule. Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt Eltern sollen ihr Schulkind unterstützen (Lernen, Haus- es verschiedene Arten von Sonderschulen sowie die aufgaben, Elternabend, Schulfeste …). Möglichkeiten der integrativen Betreuung. 9. Schuljahr und die Jahre danach: Nach dem 8. Schul- jahr stehen den Jugendlichen drei weiterführende Schul- und Ausbildungswege offen:
Kinder mit Beeinträchtigungen 9 • Polytechnische Schule (einjährig) und anschließend Für Kinder mit Beeinträchtigung gibt es in Kinderbetreu- Lehre und Berufsschule („Duales System“) ungseinrichtungen die Möglichkeit der Förderung durch • Berufsbildende mittlere oder höhere Schule SonderkindergartenpädagogInnen. Im Schulalter Unter- • Oberstufe einer allgemein bildenden höheren Schule stützung durch sonderpädagogische Förderung. KINDERBETREUUNG UND SCHULE (Gymnasium) Auskunft für ausländische Eltern Die allgemein bildenden höheren Schulen und die berufsbildenden höheren Schulen schließen mit der Wenn Sie das österreichische Schulsystem nicht kennen, Reifeprüfung (Matura) ab. Diese berechtigt zum Besuch erhalten Sie hier umfassende Informationen – soweit als einer Universität oder Hochschule. möglich auch in Ihrer Muttersprache: Es besteht auch die Möglichkeit, Lehre mit Matura zu machen. Magistrat Salzburg / B.I.K. im Amt für Schulen und Weiters gibt es für Erwachsene die Möglichkeit der Kinderbetreuungseinrichtungen Berufsreifeprüfung. Informationsstelle für ausländische Eltern 5020 Salzburg, Mozartplatz 6 Informationen zur Berufswahlentscheidung bieten die Tel: 0662 8072-2961, E-Mail: bik-salzburg@gmx.at Berufsberatungsstellen des AMS (Arbeitsmarktservice), die Schulpsychologie und Bildungsberatung sowie das Landesschulrat für Salzburg Salzburger Schulservice. Schulberatungsstelle für MigrantInnen AD Christa Schwaiger Salzburger Schulservice 5010 Salzburg, Mozartplatz 10 Aigner Straße 8 Tel: 0662 8083, Fax: 0662 8083-2020 5020 Salzburg E-Mail: christa.schwaiger@lsr-sbg.gv.at Tel: 0662 8083-2071 www.lsr-sbg.gv.at www.lsr-sbg.gv.at
Gewalt ist nie Privatsache! Jede Form von Gewalt ist nach den österreichischen Ge- • Rat auf Draht: Helpline für Kinder und Jugendliche, 10 setzen verboten und strafbar. Kinder dürfen nicht Opfer 24 Stunden, kostenlos, Tel: 147 von Schlägen, Misshandlungen oder psychischer Gewalt • Kidsline, Tel: 0800 234123 werden. In Österreich gilt die Kinderrechtskonvention. • Kinderschutzzentrum Salzburg, Tel: 0662 44911 www.kinderrechte.gv.at • Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg Gstättengasse 10, 5020 Salzburg, Tel: 0662 430550 Ihre Rechte als Opfer von Gewalt E-Mail: kija@salzburg.gv.at • Rufen Sie in einer Notsituation (auch innerhalb der www.facebook.com/kijasalzburg Familie) die Polizei: 133. Frauennotruf Salzburg: 0662 881100 • Die Polizei kann über gewalttätige Personen ein Be- Frauennotruf Innergebirg: 0664 5006868 tretungsverbot für 2 Wochen verhängen. Rund um die Uhr • Wenn Sie länger Schutz brauchen, kann diese Zeit www.gewaltfrei.salzburg.at verlängert werden. Frauenhelpline: 24 Stunden, kostenlos: 0800 222555 Frauenhäuser in Salzburg Diese Einrichtungen unterstützen Sie • Frauenhaus Stadt Salzburg Sie sind vielleicht noch nicht sicher, ob Sie Hilfe holen sollen Tel: 0662 458458 oder brauchen und haben Gewalt beobachtet – hier werden E-Mail: office@frauenhaus-salzburg.at Sie beraten und unterstützt (anonym und kostenlos): www.frauenhaus-salzburg.at • Gewaltschutzzentrum Salzburg • Frauenhaus Hallein – Haus Mirjam Paris-Lodron-Straße 3a/1/5+6, 5020 Salzburg Tel: 06245 80261, E-Mail: hausmirjam@aon.at Tel: 0662 870100, E-Mail: office.salzburg@gewalt- www.kolping.at/frauenhaus-hallein.html schutzzentrum.at, www.gewaltschutzzentrum.eu • Frauenhaus Pinzgau • Kinderschutzzentren für misshandelte Kinder Tel: 06582 743021, E-Mail: frauenhaus@aon.at Tel: 0800 808088 www.frauenhaus-pinzgau.at/pages/de/gewalt-ist.php Wenn Sie Gewalt beobachten, z.B. gegen Kinder, Frauen, hilfsbedürftige Menschen oder Personen, die aufgrund von Her- kunft, Rasse oder Ethnie bedroht werden, holen Sie Hilfe: • beim zuständigen Jugendamt • bei der Beratungsstelle für Opfer und ZeugInnen von Rassismus: 01 9291399 • oder bei Helping Hands: 0699 11338402. • Im akuten Notfall bei der Polizei: 133!
Die Stellung der Frau Elternbildung in Österreich in Salzburg Nach dem Gesetz sind Frauen in Österreich Salzburger Bildungswerk: Elternbildung in den Gemein- den Männern gleichgestellt. den, Mag.a Brigitte Singer (Elternbildung, Frauenbildung, 11 Elternbriefe), E-Mail: b.singer@sbw.salzburg.at • Sie dürfen sich frei bewegen, www.salzburgerbildungswerk.at • einen selbst gewählten Beruf ausüben, Elternschule der Salzburger Landeskliniken: Zentrum • dürfen nicht gegen ihren Willen verheiratet werden für Kinder- und Jugendmedizin, Rosemarie Huber, oder gegen ihren Willen ins Ausland gebracht werden. E-Mail: elternschule@salk.at, www.salk-elternschule.at Katholisches Bildungswerk: Eltern-Kind-Zentren, WICHTIGE INFORMATIONEN • Frauen bestimmen selbst, wo sie leben und wohnen, Dr.in Henrike Winkler, E-Mail: kbw@bildungskirche.at und in Not erhalten sie Hilfe in Frauenhäusern. www.bildungskirche.at/ElternKindEinrichtungen.aspx • Frauen haben einen eigenen Identitätsnachweis (Pass, St. Virgil Salzburg: Mag.a Johanna Wimmesberger, Personalausweis oder Identitätskarte), den sie selber E-Mail: johanna.wimmesberger@virgil.at, www.virgil.at besitzen und bei sich tragen müssen. PEPP - Pro Eltern Pinzgau & Pongau: Kitzsteinhornstraße 45/4, 5700 Zell am See, • Mädchen sind gleichberechtigt. Tel: 06542 56531, E-Mail: office@pepp.at, www.pepp.at • Minderjährige Mädchen und auch Burschen dürfen nicht gegen ihren Willen verheiratet werden, auch Elternbildung und Information bieten auch: wenn die Eltern zustimmen (= Zwangsverheiratung). Initiative Birthday: www.birthday-salzburg.com Kinderschutzzentrum: www.kinderschutzzentrum.at • Beschneidung von Mädchen ist in Österreich gesetzlich Katholischer Familienverband: www.familie.at/sbg verboten. Sie erfüllt den Tatbestand schwerer Körper- Eltern-Bildung des Ministeriums für Familie und Ju- verletzung und gilt als grobe Menschenrechtsverletzung. gend: Themen und Angebote in ganz Österreich mit Eltern werden auch bestraft, wenn die Beschneidung der sehr übersichtlicher Veranstaltungssuche: Tochter im Ausland erfolgt. www.eltern-bildung.at Notwohnungen und Hilfe gegen Zwangsheirat erhalten Mädchen und Frauen beim Verein Orientexpress: Weiterbildungsdatenbank Salzburg: www.orientexpress-wien.com www.weiterbildung.salzburg.at
Nicht vergessen! Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind kostenlos! Der Mutter-Kind-Pass Zusätzlich zu den allgemeinen Unter- suchungen sind mehrere wichtige Spezial- untersuchungen vorgesehen. Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen für Schwangere und Kinder sind wichtig und werden bis zum vollendeten 14. Lebensmonat finanziell unterstützt. Neu ab 2014 ist 1 In der 1. Lebenswoche Ihres Kindes Untersuchung des Neugeborenen + 1. Hüft-Ultraschall-Untersuchung die Möglichkeit, eine einstündige Hebammenberatung 2 In der 4.-7. Lebenswoche Ihres Kindes zwischen der 18. und der 22. Schwangerschaftswoche in Allgemeine Untersuchung Anspruch zu nehmen. + Orthopädische Untersuchung Darüber hinaus werden weitere kostenlose, medizinisch + 2. Hüft-Ultraschall-Untersuchung wichtige Untersuchungen bis zum 5. Lebensjahr weiter- in der 6.-8. Lebenswoche Ihres Kindes 3 geführt. Dabei geht es um die Früherkennung von Krank- Im 3.-5. Lebensmonat Ihres Kindes heiten. Zum Beispiel gibt es heute kaum mehr die früher Allgemeine Untersuchung so gefürchteten Hüftoperationen bei Kleinkindern. 4 Im 7.-9. Lebensmonat Ihres Kindes • Achtung: Werden die ersten fünf Untersuchungen Allgemeine Untersuchung nicht bis zum Ende des 18. Lebensmonats des Kindes + Hals-Nasen-Ohren-Untersuchung 5 nachgewiesen, so gebührt das Kinderbetreuungsgeld je Im 10.-14. Lebensmonat Ihres Kindes nach gewählter Anspruchsdauer ab dem 13., 17. bzw. 25. Allgemeine Untersuchung Lebensmonat des Kindes nur mehr zur Hälfte. + Augenuntersuchung • Die Finanzierung des Systems war deshalb möglich, weil Österreichs Ärzte über mehrere Jahre auf eine Anhebung von Honoraren aus dem Mutter-Kind-Pass verzichtet haben. 6 Im 22.-26. Lebensmonat Ihres Kindes Allgemeine Untersuchung + Augenuntersuchung beim Augenarzt Wir hoffen, dass Eltern im Sinne ihrer Kinder auch in Zukunft die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen unein- 7 Im 34.-38. Lebensmonat Ihres Kindes Allgemeine Untersuchung 8 geschränkt in Anspruch nehmen werden. Im 46.-50. Lebensmonat Ihres Kindes Allgemeine Untersuchung 9 Im 58.-62. Lebensmonat Ihres Kindes Allgemeine Untersuchung Die niedergelassenen Ärzte
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