Hilfe für Familien - Salzburger Elternbriefe

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ELTER NBRIEFE

                                                           Hilfe für Familien
                                                             Beratung für Familien
                                                             Materielle Hilfen
                                                             Forum Familie
                                                             Elternberatung - Frühe Hilfen
                                                             Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

Impressum:
Herausgeber: Land Salzburg, Referat Kinderbetreuung,
Elementarbildung und Familien
Leitung: Mag.a Ulrike Kendlbacher MIM
Redaktion: DSA Mag.a Brigitte Singer, Dr.in Edith Egger,
Mag.a Ulrike Kendlbacher, Mag. Robert Luckmann
Foto Titelseite: Andreas Hechenberger
Druck: Hausdruckerei des Landes Salzburg

Änderungen berücksichtigt bis inkl. 01/2017
Referat
                         Kinderbetreuung, Elementarbildung und Familien

2   Sie können mit Diplom-SozialarbeiterInnen und LogopädInnen Gesprächstermine vereinbaren. Alle Beratungen sind anonym,
    kostenlos und unterliegen natürlich der Verschwiegenheitspflicht. Therapieangebote sind abhängig von freien Plätzen.

    Unser Angebot                                               Sozialpädagogische Förderung

    • Sozialrechtliche Beratung (besonders für werdende         Sie umfasst die Förderung und Betreuung von Kindern
      Mütter/Eltern) - Salzburg, Gstättengasse 10, 1. OG:       im Vorschulalter (ab dem dritten Lebensjahr), die Ent-
      Materielle Hilfen für Familien, Beratungs- und Hilfs-     wicklungsauffälligkeiten bzw. Wahrnehmungsdefizite
      angebote für Familien in Salzburg.                        aufweisen. Dabei ist eine stützende Begleitung im Erzie-
                                                                hungsumfeld durch SozialpädagogInnen vorgesehen.
    • Logopädie - Salzburg, Hallein, St. Johann, Saalfel-
      den, Hollersbach, Tamsweg: Abklärung und Beratung         Kontakt
      zur Sprachentwicklung für Kinder im Vorschulalter
      und kostenlose Therapie für finanziell benachteiligte     Vermittlung und Terminvereinbarung:
      Familien.                                                 Mo bis Do: 8.00-12.00 und 14.00-16.00, Fr: 8.00-12.00 Uhr
      Bei Auffälligkeiten und Störungen der Sprache und         Fax: 0662 8042-5403, E-Mail: familie@salzburg.gv.at
      des Sprechens können Untersuchungstermine verein-         Details unter www.salzburg.gv.at/familie
      bart werden. Nach Notwendigkeit und Maßgabe der
      Plätze kann eine kostenlose logopädische Therapie
      für das Kind anschließen.

    • „First Love“ Ambulanz - am Landeskrankenhaus
      Salzburg und Krankenhaus Zell am See: Aufklärung            Beratungstelefon: 0662 8042-5420
      und Fragen zur Sexualität für Jugendliche                   Sozialberatung
                                                                       Montag: 10.00-12.00 und 14.00-15.00 Uhr
    • Ambulanz für Familienplanungsfragen -                            Mittwoch:10.00-12.00 Uhr
      am Landeskrankenhaus Salzburg
Materielle Hilfen
und Informationen

Hilfe für werdende Mütter                                 Finanzielle Unterstützung bei Schul-                       3
                                                          veranstaltungen
Diese Hilfe kann eine werdende Mutter beziehen, die
durch die Schwangerschaft in eine finanziell schwierige   Beim Referat Kinderbetreuung, Elementarbildung,
Lage kommt. Die einmalige Unterstützung in Höhe von       Familien des Landes Salzburg kann eine finanziel-
maximal € 600,– kann frühestens drei Monate vor dem       le Unterstützung im Höchstausmaß von € 220,– pro
Geburtstermin beantragt werden.                           SchülerIn und Kalenderjahr für Schulveranstaltungen

                                                                                                                                     LEISTUNGEN
Voraussetzung ist, unter 0662 8042 - 5421 einen           jeglicher Art beantragt werden.

                                                                                                                                        HILFE
Beratungstermin in der Familienberatung zu vereinba-      Den Antrag können Eltern von SchülerInnen stellen, für
ren, um die Situation zu besprechen.                      die Familienbeihilfe bezogen wird. Ein nach Familien-
                                                          größe berechnetes Einkommen darf nicht überschritten

                                                                                                                            M ATERIELLE
Hilfe nach der Geburt in Ausnahmefällen                   werden. Die Förderung gilt für alle Schultypen.

                                                                                                                         MATERIELLE
Eine einmalige Unterstützung nach der Geburt – inner-     Kinderbetreuungshilfsfonds
halb des ersten Lebensjahres des Kindes – kann nach
eingehender Abklärung in Ausnahmefällen in Höhe von       Beim Referat kann eine finanzielle Unterstützung für
€ 400,– gewährt werden.                                   die Elternbeiträge in Kinderbetreuungseinrichtungen
Ausnahmefälle können sein: Mütter ohne Ansprüche          beantragt werden. Ein nach Familiengröße berechnetes
auf Familienleistungen oder Mindestsicherung (zB Asyl-    Einkommen darf nicht überschritten werden.
werberinnen, ausländische Studentinnen).                  Diese Förderung gilt nicht für Kinder im verpflichtenden
                                                          Kindergartenjahr.
Förderung bei Mehrlingsgeburten
                                                          Anträge und nähere Informationen erhalten Sie im Refe-
Das Land Salzburg gewährt bei Mehrlingsgeburten eine      rat Kinderbetreuung, Elementarbildung und Familien des
einmalige Unterstützung pro Kind. Der Antrag ist im       Landes Salzburg, Gstättengasse 10, Postfach 527,
ersten Lebensjahr der Kinder beim Referat für Kinder-     5010 Salzburg, Tel: 0662 8042-5435 oder -5436
betreuung, Elementarbildung, Familien einzubringen.       oder unter www.salzburg.gv.at/familie.
Elternservice des Landes
                          in allen Bezirken

4   Forum Familie, eine Einrichtung des Landes Salzburg in Ko-   Bei Interesse am Newsletter über Familienthemen,
    operation mit dem Salzburger Bildungswerk, unterstützt        Anmeldung per E-Mail an die Regionalstelle.
    Sie bei folgenden Fragen:

    Kinderbetreuung                                              So erreichen Sie uns
    • Hilfe bei Anfragen zu Kinderbetreuungsplätzen              Flachgau:  Dr. Wolfgang Mayr, Tel: 0664 8284238
    • Infos über Ferienbetreuung und -programme                             forumfamilie-flachgau@salzburg.gv.at
    • Unterstützung bei der Schaffung von neuen                  Tennengau: Mag.a Corona Rettenbacher
      Betreuungsplätzen, auch gemeindeübergreifend                          Tel: 0664 8565527
                                                                            forumfamilie-tennengau@salzburg.gv.at
    Hilfs- und Beratungsstellen                                  Pongau:    Mag.a Sabine Pronebner
    • Wegweiser für Familien                                                Tel: 0664 8284180
    • Auskunft über regionale Hilfs- und Beratungsangebote                  forumfamilie-pongau@salzburg.gv.at
                                                                 Pinzgau:   Christine Schläffer, Tel: 0664 8284179
    Förderung und Beihilfen                                                 forumfamilie-pinzgau@salzburg.gv.at
    • Information über materielle Förderungen und Beihilfen      Lungau:    Monika Weilharter, Tel: 0664 8284237
                                                                            forumfamilie-lungau@salzburg.gv.at
    Vernetzung und Informationsaustausch
    in der Region                                                oder:       www.salzburg.gv.at/forumfamilie
    • Regelmäßige Sozial-Vernetzungstreffen
    • Enge Zusammenarbeit mit Gemeinden, Sozial-
      einrichtungen und Initiativen                                            Gerne stellt Ihnen Ihre Wohnsitzge-
                                                                               meinde den Salzburger Familienpass
    Infos konkret                                                              aus. Nützen Sie diese Ermäßigungen bei
    • Informationsveranstaltungen zu Familienthemen                            Freizeitunternehmungen und Handels-
    • Online-Broschüre „Geld für die Familienkasse“                            betrieben! Jetzt auch als app:
    • Elternbildungskalender Lungau                                            www.familie-salzburg.at
Kinder- und Jugendhilfe

Kinder- und Jugendhilfe                                    Die Beratungsangebote                                        5
bietet Eltern, Alleinerziehenden, Pflege- und Adoptivel-   der Kinder- und Jugendhilfe können von Kindern, Jugend-
tern sowie Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von      lichen, Eltern, Erziehungsberechtigten, Paaren und Allein-
18 Jahren eine Vielzahl von Hilfen und Unterstützungen     erziehenden kostenlos in Anspruch genommen werden.
an, und ist nicht nur in Krisensituationen da:
• Informiert und berät in sozialen und rechtlichen         Über die einzelnen Leistungen können Sie sich auf der
   Belangen, vermittelt Angebote wie Tagesmütter,          Homepage des Landes noch genauer informieren:
   Pflegeeltern und Adoptiveltern, begleitet Eltern vor    https://www.salzburg.gv.at/themen/soziales/kinder-

                                                                                                                            BERATUNGSANGEBOTE
   und nach der Geburt (Elternberatung).                   und-jugendliche
• Unterstützt und begleitet Eltern bei schwierigen
   Erziehungsfragen und bei der Wahrnehmung der            Anschriften und Telefon Nr. der Kinder- und Jugendhilfe
   Obsorge für ihr Kind, unterstützt in familiären Kri-    in den Bezirksverwaltungsbehörden:
   sensituationen, bietet Hilfen zur Erziehung an, wie
                                                           • Stadt Salzburg, Jugendamt: St.-Julien-Straße 20
   etwa ambulante Betreuung oder den Aufenthalt in
                                                             Tel.: 0662 8072-3261, www.stadt-salzburg.at
   sozialpädagogischen Wohngemeinschaften oder bei
   Pflegeeltern.                                           • Flachgau: BH Salzburg Umgebg., Karl-Wurmb-Straße 17
• Nimmt Hinweise entgegen, wenn ein Kind vernach-            Tel.: 0662 8180-5847, www.salzburg.gv.at/bezirke
   lässigt oder misshandelt wird, oder das Wohl eines      • Tennengau: BH Hallein, Schwarzstraße 14
   Kindes in anderer Weise gefährdet ist, und veranlasst     Tel.: 06245 796-6037, www.salzburg.gv.at/bezirke
   die zum Schutz des Kindes notwendigen Hilfen.
                                                           • Pinzgau: BH Zell am See, Stadtplatz 1
• Übernimmt Rechtsvertretungen zur Feststellung der
                                                             Tel.: 06542 760-0, www.salzburg.gv.at/bezirke
   Vaterschaft, gewährt Unterstützung bei der Festset-
   zung und Einbringung des Unterhalts für ein Kind,       • Pongau: BH St. Johann i. Pg., Hauptstraße 1
   beantragt bei Gericht Unterhaltsvorschüsse.               Tel.: 06412 6101- 6211. www.salzburg.gv.at/bezirke
• Die Kinder- und Jugendhilfe ist mit der Obsorge von      • Lungau: BH Tamsweg, Kapuzinerplatz 1
   Kindern minderjähriger Mütter, von Findelkindern          Tel.: 06474 6541- 6570, www.salzburg.gv.at/bezirke
   und anonym Geborenen betraut.
Elternberatung - Frühe Hilfen
                            Kinder- und Jugendhilfe

6   Elternberatung - Frühe Hilfen bietet Eltern bei Fragen            - Still- und Ernährungsberatung (Beikost)
    rund um die Geburt, zu Säuglingen und Kleinkindern                - Babypflege
    umfassende Beratung und Unterstützung an. Fragen zu               - Sozialrechtliche Beratung
    Pflege, Erziehung, Gesundheit, Ernährung, Familien-               - Erziehungsberatung
    leben werden von einem multiprofessionellen Team ge-          •   Treffs zu Pflege-, Still- und Ernährungsfragen sowie
    meinsam bearbeitet.                                               Stillrunden und Stillberatung, auch Hausbesuche
                                                                  •   Eltern-Kind-Gruppen, Babyclubs: Aktivitäten und
    Ziel ist es, die körperliche, seelische und soziale Gesund-       Spiele für Kinder in der Gruppe je nach Alter, Erfah-
    heit von Kindern zu fördern, Eltern mit ihren Unsicher-           rungsaustausch unter Eltern, Beratung zu Erziehungs-
    heiten nicht alleine zu lassen, damit aus kleinen Fragen          fragen
    keine großen Probleme werden. PsychologInnen stehen           •   Elterncafé: offener Treff für Eltern und Kinder ohne
    auch für die Erziehungsberatung über das 6. Lebensjahr            Anmeldung
    hinaus für Beratung und Begleitung zur Verfügung.             •   Sozialarbeiterische Beratung: Unterstützung von El-
                                                                      tern bei ihren Betreuungs- und Erziehungsaufgaben,
    Angebote Elternberatung - Frühe Hilfen                            Informationen und Hilfe in sozialrechtlichen Fragen
                                                                      – Hausbesuche möglich
    • Vorbereitungskurse auf Geburt und Elternschaft für          •   Elternsprechstunde für Schreibabys
      Frauen und Paare                                            •   Elternschulung – Elternbildung (im Pinzgau und Pon-
    • Informationsstunde auf der Wochenstation                        gau) Informations- und Bildungsreihen zur Unter-
    • Rückbildungsgymnastik in der Stadt Salzburg                     stüzung in Erziehungs- und Gesundheitsfragen
    • Offene Elternberatung (in der Stadt Salzburg und in         •   Psychologische Beratung: Individuelle, kostenlose Be-
      vielen Gemeinden): Das Team der Elternberatung -                ratung von Eltern bei
      Frühe Hilfen – bestehend aus einer Ärztin oder einem            - Ehe- und Partnerschaftskonflikten
      Arzt, Dipl. Kinderkrankenpflegerin oder Hebamme
      und einer Sozialarbeiterin – bietet Ihnen Folgendes:
      - Ärztliche Untersuchung, Impfung                               Elternberatung:   0662 8042-2887
      - Wachstums- und Gewichtskontrolle
- Trennungs- und Scheidungskonflikten                     Auskünfte über die aktuellen Angebote der Eltern-     7
  - bei psychischen Problemen                               beratungsstellen erhalten Sie für:
  - Lebenskrisen
  - Generationenkonflikten                                  Stadt Salzburg, Tennengau, Flachgau und Lungau bei:
• Erziehungsfragen:                                         • Elternberatung - Frühe Hilfen des Landes Salzburg

                                                                                                                  ELTERNBERATUNG - FRÜHE HILFEN
  - z.B. Umgang mit Kindern bei Trennung, Scheidung,           Referat Kinder- und Jugendhilfe
    Freunden, Zubettgehen, Taschengeld, bei Puber-             Gstättengasse 10, Postfach 527
    tätskonflikten usw.                                        5010 Salzburg
  - Verhaltensauffälligkeiten: z.B. Aggressivität, Ängst-      Tel: 0662 8042-2887
    lichkeit                                                   E-Mail: elternberatung@salzburg.gv.at
  - Mobbing                                                    www.salzburg.gv.at/themen/soziales/kinder-und-
  - Entwicklungsverzögerungen                                  jugendliche/elternberatung-sbg.
  - psychosomatische Beschwerden                                   www.facebook.com/elternberatung.salzburg
  - Loslösungsproblematiken
  - Konflikte in der Familie, Geschwisterstreit             für den Pinzgau und Pongau bei:
• birdi:                                                    • PEPP - Pro Eltern Pinzgau & Pongau
  - Information und Begleitung für Familien                    Kitzsteinhornstraße 45/4, 5700 Zell am See
  - (Hausbesuche möglich)                                      Tel: 06542 56531
                                                               E-Mail: office@pepp.at
                                                               www.pepp.at

                                                              Broschüre im Internet unter
                                                              www.salzburg.gv.at/broschuere_elternberatung.pdf
Kinderbetreuung
                          und Schule

8   Kinderbetreuung                                            Schule

    Betreuungsformen:                                          1. bis 4. Schuljahr: Besuch der Volksschule (Grund-
                                                               schule).
    • Tagesmutter/Tagesvater                                   Für noch nicht schulreife Kinder, die schon 6 Jahre alt
    • Krabbelgruppe (ab 1 Jahr)                                sind, gibt es an Volksschulen die vorschulische Förde-
    • Kindergarten (ab 3 Jahre) – Das letzte Kindergarten-     rung.
      jahr ist für jedes Kind verpflichtend.                   Informationen dazu erhalten Sie in der Schulservice-
    • Alterserweiterte Gruppe (ab 1 Jahr, max. bis 16 Jahre)   stelle des Landesschulrates.

    Für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung muss      5. bis 8. Schuljahr: Nach dem Besuch der Volksschule
    die Anmeldung rechtzeitig erfolgen.                        stehen den Kindern zwei weiterführende Schulwege
                                                               offen:
    Schulpflicht                                               • Neue Mittelschule
                                                               • Unterstufe einer achtjährigen, allgemein bildenden
    In Österreich besteht allgemeine Schulpflicht.                höheren Schule (Gymnasium)
    Die Schulpflicht beginnt nach der Vollendung des
    6. Lebensjahres. Sie dauert 9 Schuljahre.                  An vielen Schulen wird ein gemeinsames Mittagessen
                                                               sowie Betreuung am Nachmittag angeboten.
    Das letzte Kindergartenjahr (halbtags) und der Schul-      Informieren Sie sich über Zeiten und Kosten rechtzeitig
    besuch an öffentlichen Schulen ist unentgeltlich.          an der Schule.
    Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gibt       Eltern sollen ihr Schulkind unterstützen (Lernen, Haus-
    es verschiedene Arten von Sonderschulen sowie die          aufgaben, Elternabend, Schulfeste …).
    Möglichkeiten der integrativen Betreuung.
                                                               9. Schuljahr und die Jahre danach: Nach dem 8. Schul-
                                                               jahr stehen den Jugendlichen drei weiterführende
                                                               Schul- und Ausbildungswege offen:
Kinder mit Beeinträchtigungen                              9

• Polytechnische Schule (einjährig) und anschließend    Für Kinder mit Beeinträchtigung gibt es in Kinderbetreu-
  Lehre und Berufsschule („Duales System“)              ungseinrichtungen die Möglichkeit der Förderung durch
• Berufsbildende mittlere oder höhere Schule            SonderkindergartenpädagogInnen. Im Schulalter Unter-
• Oberstufe einer allgemein bildenden höheren Schule    stützung durch sonderpädagogische Förderung.

                                                                                                                   KINDERBETREUUNG UND SCHULE
  (Gymnasium)
                                                        Auskunft für ausländische Eltern
Die allgemein bildenden höheren Schulen und die
berufsbildenden höheren Schulen schließen mit der       Wenn Sie das österreichische Schulsystem nicht kennen,
Reifeprüfung (Matura) ab. Diese berechtigt zum Besuch   erhalten Sie hier umfassende Informationen – soweit als
einer Universität oder Hochschule.                      möglich auch in Ihrer Muttersprache:
Es besteht auch die Möglichkeit, Lehre mit Matura zu
machen.                                                 Magistrat Salzburg / B.I.K. im Amt für Schulen und
Weiters gibt es für Erwachsene die Möglichkeit der      Kinderbetreuungseinrichtungen
Berufsreifeprüfung.                                     Informationsstelle für ausländische Eltern
                                                        5020 Salzburg, Mozartplatz 6
Informationen zur Berufswahlentscheidung bieten die     Tel: 0662 8072-2961, E-Mail: bik-salzburg@gmx.at
Berufsberatungsstellen des AMS (Arbeitsmarktservice),
die Schulpsychologie und Bildungsberatung sowie das     Landesschulrat für Salzburg
Salzburger Schulservice.                                Schulberatungsstelle für MigrantInnen
                                                        AD Christa Schwaiger
Salzburger Schulservice                                 5010 Salzburg, Mozartplatz 10
Aigner Straße 8                                         Tel: 0662 8083, Fax: 0662 8083-2020
5020 Salzburg                                           E-Mail: christa.schwaiger@lsr-sbg.gv.at
Tel: 0662 8083-2071                                     www.lsr-sbg.gv.at
www.lsr-sbg.gv.at
Gewalt
                              ist nie Privatsache!

     Jede Form von Gewalt ist nach den österreichischen Ge-             • Rat auf Draht: Helpline für Kinder und Jugendliche,
10   setzen verboten und strafbar. Kinder dürfen nicht Opfer              24 Stunden, kostenlos, Tel: 147
     von Schlägen, Misshandlungen oder psychischer Gewalt               • Kidsline, Tel: 0800 234123
     werden. In Österreich gilt die Kinderrechtskonvention.             • Kinderschutzzentrum Salzburg, Tel: 0662 44911
     www.kinderrechte.gv.at                                             • Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg
                                                                          Gstättengasse 10, 5020 Salzburg, Tel: 0662 430550
     Ihre Rechte als Opfer von Gewalt                                     E-Mail: kija@salzburg.gv.at
     • Rufen Sie in einer Notsituation (auch innerhalb der                    www.facebook.com/kijasalzburg
       Familie) die Polizei: 133.                                       Frauennotruf Salzburg: 0662 881100
     • Die Polizei kann über gewalttätige Personen ein Be-              Frauennotruf Innergebirg: 0664 5006868
       tretungsverbot für 2 Wochen verhängen.                           Rund um die Uhr
     • Wenn Sie länger Schutz brauchen, kann diese Zeit                 www.gewaltfrei.salzburg.at
       verlängert werden.                                               Frauenhelpline: 24 Stunden, kostenlos: 0800 222555
                                                                        Frauenhäuser in Salzburg
     Diese Einrichtungen unterstützen Sie                               • Frauenhaus Stadt Salzburg
     Sie sind vielleicht noch nicht sicher, ob Sie Hilfe holen sollen     Tel: 0662 458458
     oder brauchen und haben Gewalt beobachtet – hier werden              E-Mail: office@frauenhaus-salzburg.at
     Sie beraten und unterstützt (anonym und kostenlos):                  www.frauenhaus-salzburg.at
     • Gewaltschutzzentrum Salzburg                                     • Frauenhaus Hallein – Haus Mirjam
        Paris-Lodron-Straße 3a/1/5+6, 5020 Salzburg                       Tel: 06245 80261, E-Mail: hausmirjam@aon.at
        Tel: 0662 870100, E-Mail: office.salzburg@gewalt-                 www.kolping.at/frauenhaus-hallein.html
        schutzzentrum.at, www.gewaltschutzzentrum.eu                    • Frauenhaus Pinzgau
     • Kinderschutzzentren für misshandelte Kinder                        Tel: 06582 743021, E-Mail: frauenhaus@aon.at
        Tel: 0800 808088                                                www.frauenhaus-pinzgau.at/pages/de/gewalt-ist.php

      Wenn Sie Gewalt beobachten, z.B. gegen Kinder, Frauen, hilfsbedürftige Menschen oder Personen, die aufgrund von Her-
      kunft, Rasse oder Ethnie bedroht werden, holen Sie Hilfe: • beim zuständigen Jugendamt • bei der Beratungsstelle für Opfer
      und ZeugInnen von Rassismus: 01 9291399 • oder bei Helping Hands: 0699 11338402. • Im akuten Notfall bei der Polizei: 133!
Die Stellung der Frau                                       Elternbildung
 in Österreich                                               in Salzburg

Nach dem Gesetz sind Frauen in Österreich                   Salzburger Bildungswerk: Elternbildung in den Gemein-
den Männern gleichgestellt.                                 den, Mag.a Brigitte Singer (Elternbildung, Frauenbildung,   11
                                                            Elternbriefe), E-Mail: b.singer@sbw.salzburg.at
• Sie dürfen sich frei bewegen,                             www.salzburgerbildungswerk.at
• einen selbst gewählten Beruf ausüben,                     Elternschule der Salzburger Landeskliniken: Zentrum
• dürfen nicht gegen ihren Willen verheiratet werden        für Kinder- und Jugendmedizin, Rosemarie Huber,
  oder gegen ihren Willen ins Ausland gebracht werden.      E-Mail: elternschule@salk.at, www.salk-elternschule.at
                                                            Katholisches Bildungswerk: Eltern-Kind-Zentren,

                                                                                                                         WICHTIGE INFORMATIONEN
• Frauen bestimmen selbst, wo sie leben und wohnen,
                                                            Dr.in Henrike Winkler, E-Mail: kbw@bildungskirche.at
  und in Not erhalten sie Hilfe in Frauenhäusern.
                                                            www.bildungskirche.at/ElternKindEinrichtungen.aspx
• Frauen haben einen eigenen Identitätsnachweis (Pass,      St. Virgil Salzburg: Mag.a Johanna Wimmesberger,
  Personalausweis oder Identitätskarte), den sie selber     E-Mail: johanna.wimmesberger@virgil.at, www.virgil.at
  besitzen und bei sich tragen müssen.                      PEPP - Pro Eltern Pinzgau & Pongau:
                                                            Kitzsteinhornstraße 45/4, 5700 Zell am See,
• Mädchen sind gleichberechtigt.
                                                            Tel: 06542 56531, E-Mail: office@pepp.at, www.pepp.at
• Minderjährige Mädchen und auch Burschen dürfen
  nicht gegen ihren Willen verheiratet werden, auch         Elternbildung und Information bieten auch:
  wenn die Eltern zustimmen (= Zwangsverheiratung).         Initiative Birthday: www.birthday-salzburg.com
                                                            Kinderschutzzentrum: www.kinderschutzzentrum.at
• Beschneidung von Mädchen ist in Österreich gesetzlich
                                                            Katholischer Familienverband: www.familie.at/sbg
  verboten. Sie erfüllt den Tatbestand schwerer Körper-
                                                            Eltern-Bildung des Ministeriums für Familie und Ju-
  verletzung und gilt als grobe Menschenrechtsverletzung.
                                                            gend: Themen und Angebote in ganz Österreich mit
  Eltern werden auch bestraft, wenn die Beschneidung der
                                                            sehr übersichtlicher Veranstaltungssuche:
  Tochter im Ausland erfolgt.
                                                            www.eltern-bildung.at
Notwohnungen und Hilfe gegen Zwangsheirat erhalten
Mädchen und Frauen beim Verein Orientexpress:               Weiterbildungsdatenbank Salzburg:
www.orientexpress-wien.com                                  www.weiterbildung.salzburg.at
Nicht vergessen!
                                                              Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
                                                              sind kostenlos!
Der Mutter-Kind-Pass                                          Zusätzlich zu den allgemeinen Unter-
                                                              suchungen sind mehrere wichtige Spezial-
                                                              untersuchungen vorgesehen.

Die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen für Schwangere
und Kinder sind wichtig und werden bis zum vollendeten
14. Lebensmonat finanziell unterstützt. Neu ab 2014 ist
                                                          1        In der 1. Lebenswoche Ihres Kindes
                                                                   Untersuchung des Neugeborenen
                                                                 + 1. Hüft-Ultraschall-Untersuchung
die Möglichkeit, eine einstündige Hebammenberatung

                                                          2
                                                                   In der 4.-7. Lebenswoche Ihres Kindes
zwischen der 18. und der 22. Schwangerschaftswoche in
                                                                   Allgemeine Untersuchung
Anspruch zu nehmen.
                                                                 + Orthopädische Untersuchung
Darüber hinaus werden weitere kostenlose, medizinisch            + 2. Hüft-Ultraschall-Untersuchung
wichtige Untersuchungen bis zum 5. Lebensjahr weiter-              in der 6.-8. Lebenswoche Ihres Kindes

                                                          3
geführt. Dabei geht es um die Früherkennung von Krank-             Im 3.-5. Lebensmonat Ihres Kindes
heiten. Zum Beispiel gibt es heute kaum mehr die früher            Allgemeine Untersuchung
so gefürchteten Hüftoperationen bei Kleinkindern.

                                                          4
                                                                   Im 7.-9. Lebensmonat Ihres Kindes
• Achtung: Werden die ersten fünf Untersuchungen                   Allgemeine Untersuchung
nicht bis zum Ende des 18. Lebensmonats des Kindes               + Hals-Nasen-Ohren-Untersuchung

                                                          5
nachgewiesen, so gebührt das Kinderbetreuungsgeld je               Im 10.-14. Lebensmonat Ihres Kindes
nach gewählter Anspruchsdauer ab dem 13., 17. bzw. 25.             Allgemeine Untersuchung
Lebensmonat des Kindes nur mehr zur Hälfte.                      + Augenuntersuchung
• Die Finanzierung des Systems war deshalb möglich,
weil Österreichs Ärzte über mehrere Jahre auf eine
Anhebung von Honoraren aus dem Mutter-Kind-Pass
verzichtet haben.
                                                          6        Im 22.-26. Lebensmonat Ihres Kindes
                                                                   Allgemeine Untersuchung
                                                                 + Augenuntersuchung beim Augenarzt

Wir hoffen, dass Eltern im Sinne ihrer Kinder auch in
Zukunft die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen unein-        7        Im 34.-38. Lebensmonat Ihres Kindes
                                                                   Allgemeine Untersuchung

                                                          8
geschränkt in Anspruch nehmen werden.                              Im 46.-50. Lebensmonat Ihres Kindes
                                                                   Allgemeine Untersuchung

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                                                                   Im 58.-62. Lebensmonat Ihres Kindes
                                                                   Allgemeine Untersuchung
                         Die niedergelassenen Ärzte
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