Hinweise zur Vermietung von Privatzimmern, Ferienhäusern und Ferienwohnungen - Landkreis Bamberg

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Landkreis Bamberg
Tourismus

Hinweise zur Vermietung von Privatzimmern,
Ferienhäusern und Ferienwohnungen

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Sie haben Interesse, im „touristischen Sektor“ aktiv zu werden? Sie sind schon als Privatvermieter tätig
oder planen, Zimmer zu vermieten? Dann sollten Sie die verschiedenen Rahmenbedingungen wie Ge-
werbeanmeldung, Erlaubnis- und Steuerpflicht oder auch Möglichkeiten des Marketings und der Preis-
gestaltung einer Privatzimmervermietung oder einer Ferienhaus-/Ferienwohnungsvermietung kennen und
beachten. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich. Im Folgenden haben wir für Sie einige wichtige Informatio-
nen in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Tourismusverband (DTV) zusammengestellt:

Allgemeines                          Ihr Angebot sollte sich von          Werbematerial benötigen Sie
                                     anderen unterscheiden und wenn       zudem gute Fotos, auch diese
Um erfolgreich als Gastgeber         möglich etwas Besonderes dar-        kosten etwas.
tätig zu sein, sollten Sie einer-    stellen. Was könnte das Beson-
seits über ein ansprechendes,        dere an Ihrem Angebot sein?          Zu guter Letzt sollten Sie sich auf
gepflegtes Angebot verfügen,                                              einen professionellen Umgang
andererseits sollten Sie selbst      Stellen Sie unbedingt betriebs-      mit Ihren Gästen vorbereiten,
aber auch einige Grundvoraus-        wirtschaftliche Überlegungen         denn auch das ist nicht immer
setzungen erfüllen:                  an. Bei welchem Preis und bei        einfach, aber - und das werden
                                     welcher Auslastung können Sie        Ihnen viele Vermieter bestätigen
- Geduld und Freude beim             Gewinn erzielen? Analysieren         - es macht Freude!
  Umgang mit Menschen                Sie Ihr Angebot genau.
- gepflegtes Erscheinungsbild,
  Selbstbewusstsein                  Überprüfen Sie, ob Ihre Vor-
- Kontaktfähigkeit und Ge-           stellungen realistisch sind. Dazu
                                                                          Begriffsbestimmung
  sprächsbereitschaft                sollten Sie mit Ihrer lokalen/re-    Ein Ferienhaus ist ein freiste-
- fachliche Eignung und              gionalen Tourismusorganisation       hendes Haus oder ein Reihen-
  kaufmännisches Denken              Kontakt aufnehmen. Fragen Sie        haus, das jedermann zugänglich
- ansprechender Gesamt-              z.B. nach möglichen Spezialisie-     ist und in dem Gäste zum vorü-
  eindruck der Gästeunterkunft       rungen und der durchschnittli-       bergehenden Aufenthalt gegen
  mit gepflegten Außenanlagen,       chen Auslastung in der Region.       Entgelt aufgenommen werden.
  Kinderspieleinrichtungen sowie
  Abstellmöglichkeiten für PKW       Nicht nur Zimmer und Ausstat-        Eine Ferienwohnung ist eine
                                     tung kosten Geld. Auch für die       abgeschlossene Einheit inner-
Denn Gastgeber sein ist eine         Gästegewinnung benötigen Sie         halb eines Hauses, in dem zum
Dienstleistung, bei der Sie es       ausreichend finanzielle Mittel. So   vorübergehenden Aufenthalt
mit ganz verschiedenen Kun-          sollten Sie entsprechendes Ka-       Gäste gegen Entgelt aufge-
den und Partnern zu tun haben        pital für die Angebotsentwicklung    nommen werden. Den Gästen
werden. Auch sollten Sie sich        (z.B. Klassifizierung und Spezia-    steht ein eigener Sanitärbereich
über die rechtlichen Hintergründe    lisierung) und ein Marketingbud-     sowie eine Kochgelegenheit zur
informieren. Hinweise und Tipps      get zur Verfügung haben. Gerade      Verfügung. Zum Objekt zugehö-
finden Sie unter www.deutscher-      wenn Sie sich mit einem neuen        rige Terrassen /Balkone stehen
tourismusverband.de                  Produkt auf den Markt begeben,       den Gästen für die Dauer ihres
                                     sollten Sie auf keinen Fall beim     Aufenthaltes zur alleinigen Nut-
Überlegen Sie, welche Qualität       Marketing sparen.                    zung zur Verfügung.
Ihr Angebot haben soll. Informati-
onen dazu bietet die DTV-Klassi-     Zur Mindestinvestition im Mar-       Privatvermieter/Privatzimmer
fizierung. Für Unterstützung und     keting gehören: der Eintrag ins      Beherbergungsstätte, die nicht
Beratung wenden Sie sich auch        lokale bzw. regionale Gastge-        erlaubnispflichtig (bis zu 9 Bet-
an Ihre Tourismusorganisation        berverzeichnis, der hauseigene       ten), jedermann zugänglich ist
vor Ort (Adressen s. Seite 6).       Internetauftritt, ein Flyer (Kurz-   und in denen Gäste zum vorü-
                                     information) über Ihr Angebot in     bergehenden Aufenthalt gegen
                                     ausreichender Auflage, Briefpa-      Entgelt aufgenommen werden.
2                                    pier und Visitenkarten. Für das
Gewerbeanmeldung                    Abgaben von Speisen                  alle Tätigkeiten, bei denen Sie
                                                                         Einnahmen erzielen) den Frei-
Muss ich ein Gewerbe
                                    und Getränken
                                                                         betrag von 17.500 Euro über-
anmelden?                           Was muss ich bei der Abgabe          schreiten.
Bei der Vermietung von Gäste-       von Frühstück/sonstigen Spei-
unterkünften ist stets zwischen     sen an die Gäste beachten?           Bei der Vermietung von Gäste-
Vermögensverwaltung und Ge-         Personen, die mit der Früh-          unterkünften ist grundsätzlich
werbe zu unterscheiden. Bei der     stücks- und/oder Speisenzube-        der Überschuss der Einnah-men
Beurteilung, ob Vermögensver-       reitung betraut sind, müssen die     über die Ausgaben zu versteu-
waltung oder Gewerbe vorliegt,      wichtigsten hygienischen Regeln      ern, da Gewinnerzie-lungsabsicht
ist immer eine Einzelfallprüfung    für den Umgang mit Lebens-           vorliegt. Die hierzu erforderlichen
notwendig. Kontaktieren Sie hier-   mitteln kennen. Nachgewiesen         Feststellungen trifft das Finanz-
zu Ihre zuständige Stadt- bzw.      sind diese nach Teilnahme            amt im Einzelfall.
Gemeindeverwaltung.                 an einer Belehrung nach dem
                                    Infektionsschutzgesetz. Diese        Um einen Gewerbebetrieb im
                                    Belehrungen bietet der Fachbe-       Sinne des Gewerbesteuer-
                                    reich Gesundheitswesen beim          gesetzes handelt es sich nur
                                    Landratsamt Bamberg an (Infos        dann, wenn eine hotelmäßige
Baugenehmigung
                                    unter Tel. 0951/85-660).             Nutzung vorliegt oder die Ver-
Sowohl für den Neubau von                                                mietung nach Art einer Fremden-
Beherbergungsbetrieben wie für      Je nach Umfang des Speisen-          pension erfolgt. Entscheidend ist
den Umbau und die Nutzungs-         und Getränkeangebotes sind           dabei, ob die mit der Vermietung
änderung bestehender Gebäu-de       verschiedene lebensmittelrecht-      angebotenen Serviceleistungen
benötigen Sie in der Regel eine     liche Bestimmungen bezüglich         eine Unternehmensorganisation
Baugenehmigung.                     der Abgabe, der Zubereitung,         erforderlich macht wie in einer
                                    der Kennzeichnung und der            Ferienpension oder einem Ho-
Ob Ihr Vorhaben genehmigt wird,     Lagerung von Lebensmitteln zu        tel. Stellt der Vermieter Servi-
hängt von der Einzelfallprüfung     beachten (Infos unter 0951/85-       celeistungen zur Verfügung, um
ab. Dabei sind zahlreiche indi-     750).                                den Aufenthalt für seine Gäste
viduelle Prüfungskriterien (Lage                                         attraktiv zu gestalten, so kommt
des Grundstücks, Beschaffenheit     Im gesamten Wohnbereich und          es entscheidend auf Umfang und
des Gebäudes, Stellplatzbedarf      vor allem im sanitären Bereich ist   Qualität der Zusatzleistungen
sowie weitere öffentliche Belange   für einen hygienisch einwandfrei-    an. Erlangen diese ein solches
wie Arbeitsschutz, Denkmal-         en Zustand Sorge zu tragen.          Gewicht, dass sie nicht mehr im
schutz, Hygiene, Immissions-                                             Haushalt des Vermieters miter-
schutz) zu beachten.                                                     ledigt werden können, sondern
                                    Gewerbe- & Umsatzsteuer              eine gewisse unternehmerische
Auskünfte zum Baugenehmi-           Muss ich Gewerbe- oder Um-           Organisation (z. B. Rezeption)
gungsverfahren erteilt die Baube-   satzsteuer zahlen?                   wie in einem Hotel oder einer
hörde im Landratsamt Bamberg,       Als privater Vermieter bezahlen      Fremdenpension erforderlich
Tel. 0951/85-444, hier können       Sie Lohn- bzw. Einkommenssteu-       machen, ist eine Gewerblich-
Sie auch Informationsmaterial       er. Ab einem jährlichen Gewinn       keit im Sinne des Steuerrechts
zum Thema „Bauen“ anfordern.        von 24.500 Euro                      zu bejahen.
                                    müssen Sie auch Gewerbe-
Grundsätzlich gilt: Einzel- und     steuer abführen.                     Bei der Vermietung von Ferien-
Doppelzimmer müssen eine                                                 häusern bzw. Ferienwohnungen
angemessene Größe haben, als        Umsatzsteuerpflichtig werden Sie     ist folgende Besonderheit zu
Richtwert gilt für ein Einzelzim-   als Vermieter, wenn die Einnah-      beachten: Der Bundesfinanzhof
mer mindestens 8 m² und für ein     men aus der gewerb-                  hat bei der Vermietung von bis zu
Doppelzimmer mindestens             lichen Tätigkeit (hierzu zählen      drei Ferienwohnungen eine
12 m² (ohne Bad und Toilette).                                                                             3
hotelmäßige Organisation und        einem jährlichen Gewinn von          Preisangaben
damit einen Gewerbebetrieb          24.500 Euro. Weitere Auskünfte
verneint. Demgegenüber hat          erteilen eine Steuerkanzlei oder     Beim Eingang oder bei der
der Bundesfinanzhof bei der         das Finanzamt Bamberg unter          Anmeldestelle des Gastgebers
Vermie-tung von bereits einer       Tel. 0951/84-0 oder unter            ist an gut sichtbarer Stelle ein
Ferienwoh-nung eine gewerbliche     www.finanzamt-bamberg.de             Verzeichnis anzubringen oder
Tätigkeit bejaht, wenn sämtliche                                         auszulegen. Die Preise der im
der folgenden Voraussetzungen                                            Wesentlichen angebotenen Zim-
vorliegen: Vollständige Einrich-    Versicherungsschutz                  mer und ggf. der Frühstückspreis
tung der Ferienwohnung, Lage                                             müssen darauf erkennbar sein.
in einer reinen Wohnanlage im       Die Versicherungswirtschaft
Verbund mit anderen Ferien-         empfiehlt den Abschluss einer        Die aufgeführten Preise müssen
wohnungen und kurzfristige Ver-     Betriebs-, Haus- und Grundbe-        alle Zuschläge enthalten, d.h. alle
mietung an wechselnde Mieter,       sitzerhaftpflichtversicherung. Ge-   Pauschalen und in jedem Fall zu
Verwaltung durch eine für die       nerell ist der Versicherungsschutz   zahlende Nebenkosten für Strom,
einheitliche Wohnanlage beste-      individuell zu klären. Nähere        Wasser, Gas und Heizung sind in
hende Feriendienstorganisation      Auskünfte erteilen die Versiche-     den Preis einzubeziehen, ebenso
und hotelmäßige Rezeption mit       rungsagenturen.                      die von vornherein festgelegten
ständig anwesendem Personal,                                             Kosten für Bettwäsche und End-
das für einen reibungslosen Ab-                                          reinigung, soweit die Inanspruch-
lauf des Mietverhältnisses sorgt    Staatliche Förderungen               nahme dieser Leistungen nicht
(BFH-Urteil vom 19.01.1990).                                             freigestellt ist.
                                    Kleine und mittlere Unternehmen
Ist wegen Nichterfüllung der o.g.   des Hotel- und Gaststättenge-
Kriterien kein Gewerbebetrieb im    werbes sind u.a. im Rahmen des
                                                                         Der richtige Preis
Sinne des Gewerbesteuergeset-       Bayerischen Mittelstands-
zes anzunehmen, hat der private     kreditprogramms für förderfähige     Den richtigen Preis für ein
Vermieter seine Einkünfte in sei-   Gründungs- und Wachstumsvor-         Angebot festzulegen, ist eine
ner Einkommenssteuererklärung       haben antragsberechtigt.             Kunst. Sie müssen mindestens
bei der Anlage zur Vermietung                                            den Preis wählen, der Ihnen eine
und Verpachtung anzugeben.          Über dieses Programm gibt es         ausreichende Kostendeckung
Bei einer „privaten“ Vermietung     öffentliche Darlehen zur Finan-      garantiert. Sonst geht es an die
bleiben die Ferienwohnungen         zierung von Investitionen zur        Substanz Ihres Unternehmens.
Privatvermögen; es entsteht         Neuerrichtung von Betrieben oder     Zusätzlich möchten Sie aber
insoweit kein Betriebsvermögen,     Erweiterungsmaßnahmen.               auch Gewinn erzielen.
das bei einer etwaigen Veräuße-
rung ebenfalls der Besteuerung      Nähere Auskünfte zur Förderung       Der Preis wird jedoch nicht nur
unterliegt.                         allgemein sowie zur Förderung        von ökonomischen Faktoren wie
                                    bei Existenzgründungen ertei-        Miete, Zinsen, Wareneinsatz,
Unabhängig von der Definitions-     len die Hausbanken oder die          sondern auch von psychologi-
frage, ob die Vermietung einer      Regierung von Oberfranken in         schen Faktoren wie Image, Kauf-
Ferienwohnung bei gleichzeiti-      Bayreuth, Tel. 0921/604-0 oder       interesse, Saison, Gästetypen
gem Angebot von Serviceleistun-     www.regierung.oberfranken.           beeinflusst.
gen nach den oben aufgeführten      bayern.de
Kriterien ein Gewerbebetrieb oder                                        Für die Festlegung des Preises
eine „private“ Vermietung und       Zu sonstigen Förderprogrammen        für Ihr Angebot sollten Sie sich
Verpachtung ist, besteht eine Ge-   können Sie auch über unsere In-      drei Fragen stellen:
werbesteuerpflicht des Vermie-      ternetseite unter www.landkreis-
ters von Ferienunterkünften wie     bamberg.de/Wirtschaft/Fördermit-
oben angegeben erst ab              tel informieren.
4
Welche Kosten sind entstan-          Werbung/Marketing                     Auswahl seines Ferienquartiers
den? Denn ohne Kostendeckung                                               einen zuverlässigen Hinweis auf
ist die Existenz gefährdet.          Um eine möglichst hohe Akzep-         die Qualität des Angebots.
                                     tanz der Unterkunft zu erhalten,
Welchen Preis akzeptiert der         ist eine erfolgversprechende          Der Deutsche Tourismusverband
Kunde? Denn ohne Nachfrageo-         Marketingstrategie erforderlich.      (DTV) hat bundesweit einheitliche
rientierung wird das Produkt nicht   Unterstützung bietet die Wirt-        Kriterien zur Klassifizierung von
gekauft.                             schaftsförderung am Landratsamt       Ferienhäusern, -wohnungen und
                                     Bamberg, die Sie im Tourismus-        Privatzimmern entwickelt. Diese
Wie sind die Preise der Kon-         marketing berät.                      ergänzen die Klassifizierung für
kurrenz? Denn ohne Konkur-                                                 gewerbliche Beherbergungs-
renzorientierung ist das Produkt     Ein Unterkunftsverzeichnis als        betriebe, die als „Deutsche
nicht wettbewerbsfähig.              Datenbank im Internet ist das         Hotelklassifizierung“ durch den
                                     touristische Basiswerbemittel des     Deutschen Hotel- und Gaststät-
Also, berechnen Sie Ihre Kosten,     Landkreises. Darin können sich        tenverband (DEHOGA) bzw. in
lernen Sie Ihren Markt kennen,       alle Vermieter von Unterkünften       Bayern durch die BTG (Bayern
beobachten Sie Ihre Mitbewerber      kostenfrei nach Kategorien sor-       Tourist GmbH) durchgeführt wird.
und legen Sie dann Ihre Preise       tiert eintragen lassen.
fest.                                                                      Grundsätzlich ist der DTV für
                                     Weitere gebührenpflichtige            Klassifizierungen von Privat-
Reagieren Sie nicht sofort, wenn     Werbemöglichkeiten für Ihr            zimmern bis einschließlich neun
Gäste sagen „Woanders ist es         Angebot bieten das Gastgeber-         Betten, Ferienhäusern und
billiger“, denn der Preis ist eine   verzeichnis der Stadt Bamberg         Ferienwohnungen zuständig.
sensible Einflussgröße. Ein nied-    (Print/Online) sowie die Urlaubs-     Durchgeführt wird die Klassifizie-
rigerer Preis führt nicht automa-    kataloge der regionalen Touris-       rung vor Ort durch die zustän-
tisch zu mehr Buchungen.             musverbände (Adressen s. S. 6)        dige Tourismusorganisation, im
                                                                           Landkreis Bamberg sind dies die
Der Preis bestimmt auch die                                                regionalen Tourismusverbände
Wertbeurteilung einer Leistung                                             in Kooperation mit dem Landrat-
nach dem Motto „Qualität hat                                               samt Bamberg.
                                     Klassifizierung
ihren Preis.“
                                     Urlauber haben unterschiedliche       Nähere Informationen zur Klassi-
Je weniger Informationen dem         Ansprüche und Erwartungen, was        fizierung Ihres Ferienobjekts und
Gast über Ihr Angebot zur            die Qualität ihrer Ferienunter-       Grundvoraussetzungen, die ein/e
Verfügung stehen, desto stärker      künfte betrifft. Aber, ganz gleich,   Ferienhaus/-wohnung erfüllen
orientiert er sich am Preis. Je      ob jemand seinen Urlaub in einer      muss, erteilt Ihnen das Landrat-
spezieller und individueller Ihr     Hütte ohne Wasser und Strom           samt Bamberg, Tel. 0951/85-220,
Angebot ist, desto weniger hängt     verbringen möchte oder in einer       Email: tourist@Lra-ba.bayern.de
die Kaufentscheidung der Gäste       luxuriös ausgestatteten Schloss-      oder die regionalen Tourismus-
vom Preis ab.                        hoteletage, alle wünschen sich,       verbände (Adressen s. Seite 6)
                                     dass ihre Ansprüche und Erwar-
Geben Sie Ihren Gästen deshalb       tungen erfüllt werden.                Zur Klassifizierung von Hotels,
ausreichend Argumente für Ihr                                              Pensionen und Zimmern steht die
Angebot!                             Das Preis-Leistungs-Verhältnis        Bayern Tourist GmbH (BTG)
                                     des Gastes und das Angebot des        Rosenheimer Str. 145 i
                                     Gastgebers müssen zusammen-           81671 München
                                     passen. Sterne als international      Tel. 089-2809899
                                     bekannte Symbole geben dabei          info@btg-service.de
                                     dem Gast schon bei der                www.btg-service.de
                                                                           für Fragen zur Verfügung.
                                                                                                             5
Weitere Klassifizierungen
Im Segment Fahrradtourismus         Der Bayerische Hotel- und Gast-    Eine weitere Auszeichnung ist
können Sie sich als Vermieter       stättenverband DEHOGA Bayern       eine Zertifizierung als „Wander-
am Klassifizierungssystem           e.V. und die Bayern Tourismus      freundlicher Gastgeber“ über
„Bett+Bike“ des ADFC (Allge-        Marketing GmbH führen im Zuge      die Initiative Qualitätsgastgeber
meiner Deutscher Fahradclub)        weiterer Kampagnen Klassifizie-    „Wanderbares Deutschland“.
gebührenpflichtig beteiligen, das   rungen wie etwa „Barrierefreier
das Qualitätssiegel „Fahrrad-       Gastbetrieb“, „Umweltbewusster     Infos sind erhältlich beim
freundlicher Betrieb“ beinhaltet.   Gastbetrieb“ oder „Motorrad-       Deutschen Wanderverband e.V.
                                    freundlicher Gastbetrieb“ durch.   Wilhelmshöher Allee 157-159
                                                                       34121 Kassel
                                                                       Tel 0561/93873-0
                                                                       Fax 0561/93873-10
Der ADFC führt diese Klassifizie-                                      info@wanderverband.de
rung durch. Infos und Teilnahme-                                       www.wanderbares-deutschland.de
voraussetzungen erhalten Sie im
Landratsamt Bamberg
Tel. 0951/85-220 oder per Mail      Infos unter: www.dehoga-bayern.
tourist@Lra-ba.bayern.de            de/sterne-mehr.html
oder unter www.bettundbike.de

Adressen der regionalen Tourismusverbände

Tourismuszentrale                   Tourist-Information                Tourist-Information
Fränkische Schweiz                  Haßberge                           Oberes Maintal-Coburger Land
Postfach 1262                       Marktplatz 1                       Kronacher Straße 30
91317 Ebermannstadt                 97461 Hofheim i.Ufr.               96215 Lichtenfels
Tel 09191/861054                    Tel 09523/9229-70                  Tel 09571/18-379
Fax 09191/861058                    Fax 09523/9229-79                  info@oberesmaintal-
info@fraenkische-schweiz.com        info@hassberge-tourismus.de        coburgerland.com
www.fraenkische-schweiz.com         www.hassberge-tourismus.de         www.oberesmaintal-
                                                                       coburgerland.com

Tourist-Information Steigerwald     Tourismusverband Franken           Bayern Tourismus Marketing
Hauptstraße 1                       Postfach 440453                    Arabellastraße 17
91443 Scheinfeld                    90209 Nürnberg                     81925 München
Tel 09162/124-24                    Tel 0911/94151-0                   Tel 089/212397-0
Fax 09162/124-33                    Fax 0911/94151-10                  Fax 089/212397-99
info@steigerwald-info.de            info@frankentourismus.de           tourismus@bayern.info
www.steigerwald-info.de             www.frankentourismus.de            www.bayern.by

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Adressen der lokalen Tourist-Informationen

BAMBERG                          Tourist-Information              Tourist-Information
Tourismus & Kongress Service     Markt Ebrach                     Markt Heiligenstadt i. Ofr
Geyerswörthstraße 5              Rathausplatz 2                   Marktplatz 20
96047 Bamberg                    96157 Ebrach                     91332 Heiligenstadt i. Ofr
Tel 0951/2976-200                Tel 09553/9220-0                 Tel 09198/929924
Fax 0951/2976-222                Fax 09553/9220-20                Fax 09198/929940
info@bamberg.info                Info@ebrach.de                   Rathaus@markt-heiligenstadt.de
www.bamberg.info                 www.ebrach.de                    www.markt-heiligenstadt.de

Tourist-Information              Kunst- und Kulturbühne           Tourist-Information
Fränkische Toskana               Hirschaid - Alte Schule          Markt Buttenheim - Geburtshaus
Am Knock 6                       Kirchplatz 4                     Levi-Strauss-Museum
96123 Litzendorf                 96114 Hirschaid                  Marktstr. 33, 96155 Buttenheim
Tel 09505/9440-0                 Tel 09543/440987                 Tel 09545/442602
Fax 09505/9440-50                Fax 09543/440989                 Fax 09545/1878
Gemeinde@litzendorf.de           info@kulturbuehne-hirschaid.de   Levi-strauss-museum@web.de
www.litzendorf.de                www.hirschaid.de                 www.buttenheim.de

Sonstige Adressen

Deutscher Tourismusverband       Bayerischer Hotel- und Gast-     Regierung von Oberfranken
Schillstraße 9                   stättenverband – KV Bamberg      Ludwigstraße 20
10785 Berlin                     Volker Wrede                     95444 Bayreuth
Tel 030/856215-0                 Obere Sandstr. 7                 Tel 0921/604-0
Fax 030/856215-119               96049 Bamberg                    Fax 0921/604-1258
kontakt@deutschertourismus-      Tel 0951/53304                   poststelle@reg-ofr.bayern.de
verband.de                       Fax 0951/53375                   www.regierung.oberfranken.
www.deutschertourismusver-       info@live-club.de                bayern.de
band.de                          www.live-club.de

Bayer. Hotel- und Gaststätten-   Industrie- und Handelskammer     Allgemeiner Deutscher
verband - Bezirk Oberfranken     für Oberfranken (IHK)            Fahrradclub (ADFC) e.V.
Bezirksgeschäftsführer           Matthias Keefer                  Landesverband Bayern
Günther Elfert                   Bahnhofstr. 25                   Kardinal-Döpfner-Str. 8
Hohenzollernring 17 E            95444 Bayreuth                   80333 München
95444 Bayreuth                   Tel 0921/886-155                 Tel 089/9090025-0
Tel 0921/56663                   Fax 0921/886-9155                Fax 089-9090025-25
Fax 0921/54364                   info@bayreuth.ihk.de             kontakt@adfc-bayern.de
oberfranken@dehoga-bayern.de     www.bayreuth.ihk.de              www.adfc-bayern.de
www.dehoga-bayern.de

                                                                                                   7
Landratsamt Bamberg
Wirtschaftsförderung, Tourismus
Ihr Ansprechpartner: Thomas Reichert

Ludwigstr. 23, 96052 Bamberg

Telefon:    0951/85-220
Telefax:    0951/85-8220
E-Mail:     tourist@Lra-ba.bayern.de
Internet:   www.landkreis-bamberg.de/tourismus-freizeit

© Landratsamt Bamberg, Stand September 2014
- alle Angaben ohne Gewähr - kein Anspruch auf Vollständigkeit -

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