Tarif NK Krankheitskosten-Vollversicherung
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Tarif NK Krankheitskosten-Vollversicherung Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen Fassung Januar 2008 Der Tarif (Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen) gilt nur in Verbindung mit Teil I (Musterbedingungen 2008 des Verbandes der privaten Krankenversicherung [MB/KK 2008]) und Teil II (Tarifbedingungen) der Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen. I. Versicherungsfähigkeit 1.6 Sehhilfen Erstattet werden 100% der Aufwendungen bis zur Höhe von Versicherungsfähig sind alle im Tätigkeitsgebiet des Versi- insgesamt 260 €. Ein Anspruch auf die Leistung für den er- cherers wohnenden Personen, sofern der Versicherer für neuten Bezug einer Sehhilfe entsteht frühestens nach 2 Jah- diese Personen, falls sie einer bestimmten Berufsgruppe ren seit dem letzten Bezug. Vor Ablauf von 2 Jahren entsteht (z.B. Mediziner) angehören, keine speziellen Tarife anbietet. ein erneuter Anspruch nur bei einer Veränderung der Seh- Dies gilt gleichermaßen für die mit diesen Personen in häus- schärfe von mindestens 0,5 Dioptrien. licher Gemeinschaft lebenden oder von ihnen wirtschaftlich abhängigen Familienangehörigen. 1.7 Hilfsmittel (mit Ausnahme von Sehhilfen) Es besteht Versicherungsschutz für folgende medizinische Hilfsmittel: II. Versicherungsleistungen - Absauggeräte*, - Applikationshilfen (Medikamente/Nahrungsmittel), Erstattungsfähig sind die Kosten für - Atemmonitore*, - Bandagen, 1. Ambulante Heilbehandlung - Beatmungsgeräte, 1.1 Arztbehandlungen - Behindertendreirad, Hierzu gehören Beratungen, Besuche, Untersuchungen, Son- - Bewegungsgeräte (Moto-med, Revital, Therafit), derleistungen, Wegegebühren, Operationen sowie Hebam- - Blindenleitgeräte/Blindenstock, menhilfe. - Blutdruckmessgeräte, - Blutzuckermessgeräte, Erstattet werden 100% der Aufwendungen. - Bruchbänder, - Brustprothesen, 1.2 Fahrten und Transporte - CoaguChek-Geräte*, Fahrten zum und vom nächsterreichbaren zuständigen Arzt - elektrische Lesehilfen, bei Gehunfähigkeit. Transporte in Notfällen bis zum nächst- - Epithesen, erreichbaren Arzt. - Ernährungspumpen, - Gehhilfen/Gehstützen, Erstattet werden 100% der Aufwendungen. - Herzfrequenzmonitore*, - Herzschrittmacher, 1.3 Strahlen-Diagnostik und -Therapie - Hörgeräte, - Infusionspumpen, Erstattet werden 100% der Aufwendungen. - Inhalationsgeräte, - Inkontinenzartikel, 1.4 Heilmittel - Inkontinenztrainingsgeräte, Es besteht Versicherungsschutz für folgende Heilmittel: - Insulinpumpen, Krankengymnastik/Bewegungsübungen, Heilgymnastik, - Kommunikationshilfen (Sprachausgabegeräte), Massagen, Packungen/Hydrotherapie/Bäder, Inhalationen, - Kompressionsstrümpfe, Kälte- und Wärmebehandlung, elektrische und physikalische - Körperersatzstücke, Heilbehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie, Bestrahlun- - Krankenfahrstühle*, gen, Logopädie, Beschäftigungstherapie (Ergotherapie). - Kunstaugen, - künstliche Glieder, Die bis zu den im Heilmittelverzeichnis (Anhang 1) ge- - künstlicher Kehlkopf, nannten Preisen erstattungsfähigen Aufwendungen werden - Lagerungsartikel (Nachtschienen/Lagerungskissen), zu 80% erstattet. - Leibbinden, - Liegeschalen, 1.5 Arznei- und Verbandmittel - nCPAP-Geräte*, - Milchpumpen, Erstattet werden 100% der Aufwendungen. - Orthesen, - orthopädische Einlagen zur Fußkorrektur, HALLESCHE Krankenversicherung PM 19 – 10.07 auf Gegenseitigkeit Seite 1 von 7
- orthopädische Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate, 2. Ambulante Heilbehandlung durch Heilpraktiker im - orthopädische Maßschuhe, Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes (vgl. § 4 (2) - orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen, MB/KK 2008) - Perücke, Toupet (in besonderen Fällen), Hierzu gehören: - Prothesen (Arm-/Fußprothesen), Alle im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH – - Pulsoximeter*, Stand 1985) aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungs- - Sauerstoffgeräte*, methoden einschließlich Heilmittel und Wegegebühren bis - Sauerstoffkonzentratoren*, zum jeweiligen aufgeführten Höchstbetrag sowie Arznei- - Säuglings-Überwachungsmonitore*, und Verbandmittel. - Sitzschalen, - Stoma-Versorgungsartikel, Erstattet werden 80% der Aufwendungen bis zu einem Rech- - TENS-Geräte, nungsbetrag von 2.600 € pro Kalenderjahr. - Ultraschallvernebler*, - UVA-/UVB-Bestrahlungsgeräte, Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar eines Kalen- - Wechseldruckmatratzen* derjahres, so ermäßigt sich der Betrag von 2.600 € für dieses - Darüber hinaus sind grundsätzlich lebenserhaltende Hilfs- Jahr um jeweils 1/12 für jeden nicht versicherten Monat. En- mittel erstattungsfähig, wenn die lebenserhaltende Funk- det die Versicherung während eines Kalenderjahres, ermä- tion durch kein hier genanntes Hilfsmittel gewährleistet ßigt sich der jeweilige Höchstbetrag nicht. werden kann. 3. Kurbehandlung * Nach Möglichkeit werden diese Hilfsmittel vom Versiche- Bei einer Kur in einem Heilbad oder Kurort, auch bei einem rer vorrangig leihweise zum Gebrauch überlassen. Aufenthalt in einem Sanatorium, werden die unter II.1. (Ambulante Heilbehandlung) genannten erstattungsfähigen Generell bietet der Versicherer Unterstützung bei der Aus- Aufwendungen zu den dort genannten Prozentsätzen erstat- wahl und Anschaffung des geeigneten Hilfsmittels über den tet. Hilfsmittelservice. Daher wird empfohlen, bei Hilfsmitteln ab einem Rechnungsbetrag von 350 € dem Versicherer vor 4. Kurtagegeld Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorzulegen. Im Anschluss an einen mindestens 14-tägigen Krankenhaus- aufenthalt wird ein Kurtagegeld in Höhe von 11 € für die Erstattet werden 100% der Aufwendungen. Erstattet werden Dauer der Kur, höchstens aber für 28 Tage gezahlt. Voraus- auch Aufwendungen für die Reparatur von o.g. Hilfsmitteln, setzung für die Leistung ist, dass die Kur innerhalb von ausgenommen an Sohlen und Absätzen von orthopädischen 3 Monaten nach Beendigung des Krankenhausaufenthaltes Maßschuhen. beginnt, von dem behandelnden Arzt des Krankenhauses aus medizinischen Gründen verordnet worden ist und nachweis- 1.8 Schutzimpfungen lich unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt wird. Das Kurta- Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die von der gegeld wird nicht auf bestehende Selbstbehalte angerechnet. Ständigen Impfkommission (STIKO – siehe Anhang 2) je- weils empfohlenen Einzel- und Mehrfachimpfungen bei Die tarifliche Leistung gemäß II.1. bis II.4. erfolgt gleicher- Säuglingen, Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung maßen in allen Tarifstufen des Tarifs NK. des 15. Lebensjahres. 5. Zahnleistungen Bei Jugendlichen ab Beginn des 16. Lebensjahres und Er- 5.1 Zahnbehandlung, Zahnersatz wachsenen sind die Aufwendungen für Grippeschutzimp- Hierzu gehören allgemeine, prophylaktische, konservierende fungen, Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Po- und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behand- liomyelitis (Kinderlähmung) sowie für Zeckenschutzimp- lung von Mund- und Kiefererkrankungen sowie Parodonto- fungen erstattungsfähig. sebehandlung, prothetische Leistungen, Zahnkronen jeder Art, Zahnbrücken und Stiftzähne, Reparatur von Zahnersatz, 1.9 Psychotherapie Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische und funktionstherapeutische Maßnahmen sowie Implantate (ein- Erstattet werden 80% der Aufwendungen. schließlich der in diesem Zusammenhang notwendigen vor- bereitenden chirurgischen Maßnahmen zum Aufbau des Kie- 1.10 Ambulante Entbindungen ferknochens). Bei ambulanten Entbindungen wird neben der Kostenerstat- tung gemäß II.1.1 bis 1.8 zur Abgeltung anderweitiger Auf- Erstattet werden die Aufwendungen je Person und Kalen- wendungen (z.B. Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege) derjahr bis zur Höhe von 550 € zu 100%, darüber hinaus ein Betrag von 550 € gezahlt. Dieser Betrag wird nicht auf - in den Tarifstufen NK 1, 2, 3, 4, 100 zu 75%, bestehende Selbstbehalte angerechnet. - in den Tarifstufen NK 11, 21, 31, 41 zu 50%. 5.2 Kieferorthopädische Maßnahmen Erstattet werden die Aufwendungen - in den Tarifstufen NK 1, 2, 3, 4, 100 zu 75%, - in den Tarifstufen NK 11, 21, 31, 41 zu 50%. HALLESCHE Krankenversicherung PM 19 – 10.07 auf Gegenseitigkeit Seite 2 von 7
5.3 Rechnungshöchstbeträge 6.2 Wahlleistungen In den ersten 10 Kalenderjahren gelten für Leistungen nach a) In Krankenhäusern, die nach der Bundespflegesatzver- II.5.1 und 5.2 zusammen nachstehende erstattungsfähige ordnung abrechnen, gelten als Wahlleistungen nach der Bun- Rechnungshöchstbeträge, aus denen die Leistung erbracht despflegesatzverordnung die gesondert berechenbare Unter- wird; dabei gelten die Rechnungshöchstbeträge zusammen kunft im Ein- oder Zweibettzimmer (Zuschlag zum Pflege- für jeweils zwei aufeinander folgende Kalenderjahre: satz) und die gesondert vereinbarte privatärztliche Behand- lung. insgesamt 1.800 € im 1. und 2. Kalenderjahr b) In Krankenhäusern, die nicht nach der Bundespflegesatz- 2.600 € im 3. und 4. Kalenderjahr verordnung abrechnen, gelten als Wahlleistungen die zusätz- 3.900 € im 5. und 6. Kalenderjahr lichen Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer und die ge- 5.200 € im 7. und 8. Kalenderjahr sondert vereinbarte privatärztliche Behandlung. 7.800 € im 9. und 10. Kalenderjahr unbegrenzt ab dem 11. Kalenderjahr 6.3 Krankentransport Hin- und Rücktransport zum und vom nächstgelegenen ge- Der jeweilige Höchstbetrag bezieht sich auf die für Behand- eigneten Krankenhaus. lungen im jeweiligen Kalenderjahr anfallenden erstattungsfä- higen Aufwendungen. Erstattet werden 100% der Aufwendungen bei Aufenthalt im Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer. Im jeweiligen Erstattungsfall wird vorzugsweise aus dem Rechnungsbetrag mit dem höheren Erstattungssatz geleistet. Für nicht in Anspruch genommene Wahlleistungen im Kran- Erstattungsfall ist die Gesamtheit aller gleichzeitig einge- kenhaus (vgl. II.6.2) erhält der Versicherungsnehmer ein reichten zahnärztlichen Kostenbelege. Die Leistungsabrech- Krankenhaustagegeld nung erfolgt stets in der Reihenfolge der Einreichung der 1. in Höhe von 26 € bei Nichtinanspruchnahme des Kosten- Kostenbelege. ersatzes für den Unterkunftszuschlag, 2. in Höhe von 26 € bei Nichtinanspruchnahme des Kosten- Die oben aufgeführten Rechnungshöchstbeträge gelten nicht ersatzes für gesondert vereinbarte privatärztliche Be- für einen durch Unfall verursachten Versicherungsfall, so- handlung. fern sich der Unfall nach Vertragsabschluss ereignet hat und durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird. Bei teilstationärer Heilbehandlung wird kein Krankenhausta- gegeld gezahlt. Die tarifliche Leistung für Zahnersatz setzt voraus, dass dem Versicherer vor Behandlungsbeginn, sofern die hierfür an- 7. Rücktransport fallenden Kosten voraussichtlich den Rechnungsbetrag von Erstattet werden 100% der notwendigen Kosten für einen aus 2.500 € übersteigen, die medizinische Notwendigkeit der medizinischen Gründen erforderlichen Rücktransport (Be- Maßnahme durch einen Heil- und Kostenplan (inklusive des förderung Kranker oder verletzter Personen, die nicht mit Kostenvoranschlags des zahntechnischen Labors) nachge- eigenen oder öffentlichen Verkehrsmitteln als gewöhnlicher wiesen ist. Bei Nichtvorlage besteht hinsichtlich der über Passagier reisen können) in die Bundesrepublik Deutschland, 2.500 € hinausgehenden erstattungsfähigen Aufwendungen wenn die versicherte Person in der Bundesrepublik Deutsch- nur Anspruch auf die Hälfte der tariflichen Leistung. land ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat und wenn an Ort und Stelle bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichende Bei Zahnersatz in Form von Implantaten ist die medizinische medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch Notwendigkeit unabhängig von der Höhe des Rechnungsbe- eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist. Der Anspruch trages dem Versicherer vor Behandlungsbeginn immer durch auf Kostenerstattung vermindert sich um die Rückreisekos- einen Heil- und Kostenplan nachzuweisen. Bei Nichtvorlage ten, die bei normalem Verlauf der Reise entstanden wären, erfolgt die Erstattung unabhängig vom Rechnungsbetrag ins- soweit dem Versicherten wegen der Nichtinanspruchnahme gesamt zur Hälfte der tariflichen Leistung. Erstattungsansprüche zustehen. 6. Stationäre Heilbehandlung Verlegt die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufent- 6.1 Allgemeine Krankenhausleistungen halt in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union a) In Krankenhäusern, die nach der Bundespflegesatzver- oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über ordnung abrechnen, gelten als Kosten für allgemeine Kran- den Europäischen Wirtschaftsraum oder in die Schweiz, gel- kenhausleistungen Pflegesätze, Sonderentgelte, Fallpauscha- ten Satz 1 und 2 entsprechend für einen Rücktransport in den len, die gesondert berechnete Vergütung des Belegarztes, der Staat, in den der gewöhnliche Aufenthalt verlegt wurde. Beleghebamme sowie des -entbindungspflegers. Diese Leistung wird nicht auf bestehende Selbstbehalte b) In Krankenhäusern, die nicht nach der Bundespflegesatz- angerechnet. verordnung abrechnen, gelten als allgemeine Krankenhaus- leistungen die Aufwendungen für einen Aufenthalt im Drei- 8. Überführung im Todesfall oder Mehrbettzimmer (Allgemeine Pflegeklasse) einschließ- Erstattet werden 100% der notwendigen Kosten einer Über- lich ärztlicher Leistungen und Nebenkosten sowie der Leis- führung im Todesfall in die Bundesrepublik Deutschland, tung einer Hebamme und eines Entbindungspflegers. wenn die versicherte Person in der Bundesrepublik Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bis zu einer HALLESCHE Krankenversicherung PM 19 – 10.07 auf Gegenseitigkeit Seite 3 von 7
Höhe von 5.250 € bei einer Überführung aus dem europäi- III. Selbstbehalt schen Ausland, sonst bis 10.500 €. In den Tarifstufen NK 1 – NK 4 und NK 11 – NK 41 gelten Verlegt die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufent- Selbstbehalte. Die tarifliche Leistung wird um den verein- halt in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union barten Selbstbehalt gekürzt. oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in die Schweiz, gilt Der Selbstbehalt beträgt je versicherte Person in den Satz 1 entsprechend für eine Überführung im Todesfall in Tarifstufen NK 1, 11 1.100 € den Staat, in den der gewöhnliche Aufenthalt verlegt wurde. Tarifstufen NK 2, 21 600 € Tarifstufen NK 3, 31 300 € Diese Leistung wird nicht auf bestehende Selbstbehalte Tarifstufen NK 4, 41 2.750 € angerechnet. Der jeweilige Selbstbehalt bezieht sich auf den Gesamtbe- 9. Bestattung außerhalb der Bundesrepublik Deutsch- trag der in einem Kalenderjahr für die versicherte Person zu land erstattenden Beträge einschließlich des Krankenhaustagegel- Erstattet werden 100% der Kosten für eine Bestattung außer- des für nicht in Anspruch genommenen Kostenersatz für halb der Bundesrepublik Deutschland bei einem Todesfall Wahlleistungen im Krankenhaus. während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes bis zu dem Betrag, der bei einer Überführung erstattet worden Der Betrag bei ambulanten Entbindungen gemäß II.1.10, das wäre, wenn die versicherte Person in der Bundesrepublik Genesungstagegeld gemäß II.4. sowie die Leistungen gemäß Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. II.7. bis II.9. werden dagegen nicht auf den jeweiligen Selbstbehalt angerechnet. Verlegt die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufent- halt in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Beginnt die Versicherung in den Tarifstufen NK 1 – NK 4 oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über und NK 11 – NK 41 nicht am 1. Januar eines Kalenderjah- den Europäischen Wirtschaftsraum oder in die Schweiz, gilt res, so ermäßigt sich der jeweilige Selbstbehalt für dieses Satz 1 entsprechend für eine Bestattung außerhalb des Staa- Jahr um jeweils 1/12 für jeden nicht versicherten Monat. En- tes, in den der gewöhnliche Aufenthalt verlegt wurde. det die Versicherung während eines Kalenderjahres, ermä- ßigt sich der Selbstbehalt nicht. Diese Leistung wird nicht auf bestehende Selbstbehalte angerechnet. In Tarifstufe NK 100 erfolgt die tarifliche Leistung ohne summenmäßige Selbstbeteiligung. Die tarifliche Leistung gemäß II.6. bis II.9. erfolgt gleicher- maßen in allen Tarifstufen des Tarifs NK. HALLESCHE Krankenversicherung PM 19 – 10.07 auf Gegenseitigkeit Seite 4 von 7
Anhang 1) Heilmittelverzeichnis Hierzu zählen Physikalische Therapie, Krankengymnastik, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie usw. erstattungs- erstattungs- fähig bis zu € fähig bis zu € Krankengymnastik/Bewegungsübungen Massagen Krankengymnastische Behandlung (auch auf 22,50 Massagen einzelner oder mehrerer Körper- 15,90 neurophysiologischer Grundlage, Atemthera- teile, auch Spezialmassagen (Bindegewebs-, pie), als Einzelbehandlung einschließlich der Reflexzonen-, Segment-, Periost-, Bürsten- erforderlichen Massage und Colonmassagen) Krankengymnastische Behandlung auf neu- 26,60 Manuelle Lymphdrainage nach Dr. Vodder rophysiologischer Grundlage bei nach Ab- - Großbehandlung, mindestens 30 Minuten 22,50 schluss der Hirnreife erworbenen zentralen - Ganzbehandlung, mindestens 45 Minuten 33,60 Bewegungsstörungen als Einzelbehandlung, - Kompressionsbandagierung einer Extre- 10,10 Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten mität Krankengymnastische Behandlung auf neu- 39,50 Unterwasserdruckstrahlmassage bei einem 26,60 rophysiologischer Grundlage bei angeborenen Wanneninhalt von mindestens 600 Litern und oder frühkindlich erworbenen zentralen Be- einer Aggregatleistung von mindestens wegungsstörungen als Einzelbehandlung bis 200 l/m sowie mit Druck- und Temperatur- zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Min- messeinrichtung, einschließlich der erforder- destbehandlungsdauer 45 Minuten lichen Nachruhe Krankengymnastik in einer Gruppe (2 - 8 7,20 Personen) – auch orthopädisches Turnen, je Packungen, Hydrotherapie, Bäder Teilnehmer Heiße Rolle, einschließlich der erforderlichen 11,90 Krankengymnastik in einer Gruppe bei cere- 12,50 Nachruhe bralen Dysfunktionen (2 - 4 Personen), Warmpackung eines oder mehrerer Körper- Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten, je teile, einschließlich der erforderlichen Nach- Teilnehmer ruhe Krankengymnastik (Atemtherapie) bei Be- 39,50 - bei Anwendung wieder verwendbarer Pa- 13,60 handlung von Mukoviszidose als Einzelbe- ckungsmaterialien (z.B. Paraffin, Fango-Pa- handlung, Mindestdauer 45 Minuten raffin, Moor-Paraffin, Pelose, Turbatherm) Krankengymnastik (Atemtherapie) in einer 12,50 - bei Anwendung einmal verwendbarer natür- Gruppe (2 - 5 Personen) bei Behandlung licher Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango, schwerer Bronchialerkrankungen, Mindest- Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwen- behandlungsdauer 45 Minuten, je Teilnehmer dung von Folie oder Vlies zwischen Haut Bewegungsübungen 8,90 und Peloid Krankengymnastische Behandlung/Bewe- 27,20 - Teilpackung 23,60 gungsübungen im Bewegungsbad als Einzel- - Großpackung 32,50 behandlung, einschließlich der erforderlichen Schwitzpackung (z.B. Spanischer Mantel, 17,20 Nachruhe Salzhemd, Dreiviertelpackung nach Kneipp), Krankengymnastische Behandlung/Bewe- 13,60 einschließlich der erforderlichen Nachruhe gungsübungen in einer Gruppe im Bewe- Kaltpackung (Teilpackung) gungsbad (bis 5 Personen), je Teilnehmer, - Anwendung von Lehm, Quark o.ä. 8,90 einschließlich der erforderlichen Nachruhe - Anwendung einmal verwendbarer Peloide 17,80 Manuelle Therapie zur Behandlung von Ge- 25,90 (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose, lenkblockierungen, Mindestbehandlungsdauer Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von 30 Minuten Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid Chirogymnastik, einschließlich der erforderli- 16,60 Heublumensack, Peloidkompresse 10,60 chen Nachruhe Wickel, Auflagen, Kompressen u.a., auch mit 5,30 Erweiterte ambulante Physiotherapie, Min- 81,90 Zusatz destbehandlungsdauer 120 Minuten, je Be- Trockenpackung 3,60 handlungstag (Hinweis: Diese spezielle The- Teilguss, Teilblitzguss, Wechselteilguss 3,60 rapie ist an bestimmte Indikationen gebun- Vollguss, Vollblitzguss, Wechselvollguss 5,30 den.) Abklatschung, Abreibung, Abwaschung 4,80 Extensionsbehandlung (z.B. Glissonschlinge) 6,00 An- oder absteigendes Teilbad (z.B. Hauffe), 14,20 Extensionsbehandlung mit größeren Appara- 7,80 einschließlich der erforderlichen Nachruhe ten (z.B. Schrägbett, Extensionstisch, Perl’sches Gerät, Schlingentisch) HALLESCHE Krankenversicherung PM 19 – 10.07 auf Gegenseitigkeit Seite 5 von 7
erstattungs- erstattungs- fähig bis zu € fähig bis zu € An- oder absteigendes Vollbad (Überwär- 23,00 Kälte- und Wärmebehandlung mungsbad), einschließlich der erforderlichen Eisanwendung, Kältebehandlung (z.B. Kom- 11,30 Nachruhe presse, Eisbeutel, direkte Abreibung) Wechsel-Teilbad, einschließlich der erforder- 10,60 Eisanwendung, Kältebehandlung (z.B. Kalt- 7,80 lichen Nachruhe gas, Kaltluft) Wechsel-Vollbad, einschließlich der erfor- 15,30 Eisteilbad 11,30 derlichen Nachruhe Heißluftbehandlung oder Wärmeanwendung 6,60 Bürstenmassagebad, einschließlich der erfor- 21,90 (Glühlicht, Strahler – auch Infrarot) eines derlichen Nachruhe oder mehrerer Körperteile Naturmoor-Halbbad, einschließlich der erfor- 37,80 derlichen Nachruhe Elektrotherapie Naturmoor-Vollbad, einschließlich der erfor- 45,90 Ultraschallbehandlung – auch Phonophorese 7,20 derlichen Nachruhe Behandlung eines oder mehrerer Körperab- 7,20 Sandbäder, einschließlich der erforderlichen schnitte mit hochfrequenten Strömen (Kurz-, Nachruhe Dezimeter- oder Mikrowellen) - Teilbad 33,10 Behandlung eines oder mehrerer Körperab- 7,20 - Vollbad 37,80 schnitte mit niederfrequenten Strömen (z.B. Sole-Photo-Therapie, Behandlung großflä- 37,80 Reizstrom, dia-dynamischer Strom, Interfe- chiger Hauterkrankungen mit Balneo-Photo- renzstrom, Galvanisation) Therapie (Einzelbad in Sole kombiniert mit Gezielte Niederfrequenzbehandlung, Elektro- 13,60 UVA/UVB-Bestrahlung, einschließlich Nach- gymnastik; bei spastischen oder schlaffen fetten), einschließlich der erforderlichen Lähmungen Nachruhe Iontophorese 7,20 Medizinische Bäder mit Zusätzen Zwei- oder Vierzellenbad 13,00 - Teilbad (Hand-, Fußbad) mit Zusatz, z.B. 7,80 Hydroelektrisches Vollbad (z.B. Stangerbad), 25,30 vegetabilische Extrakte, ätherische Öle, auch mit Zusatz, einschließlich der erforderli- spezielle Emulsionen, mineralische humin- chen Nachruhe säurehaltige und salizylsäurehaltige Zusätze - Sitzbad mit Zusatz, einschließlich der er- 15,30 forderlichen Nachruhe Lichttherapie - Vollbad, Halbbad mit Zusatz, einschließlich 21,30 Behandlung mit Ultraviolettlicht der erforderlichen Nachruhe - als Einzelbehandlung 3,60 - weitere Zusätze, je Zusatz 3,60 - in einer Gruppe, je Teilnehmer 3,00 Gashaltige Bäder Reizbehandlung eines umschriebenen Haut- 3,60 - Gashaltiges Bad (z.B. Kohlensäurebad, 22,50 bezirks mit Ultraviolettlicht Sauerstoffbad), einschließlich der erfor- Reizbehandlung mehrerer umschriebener 6,00 derlichen Nachruhe Hautbezirke mit Ultraviolettlicht - Gashaltiges Bad mit Zusatz, einschließlich 25,90 Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes 7,20 der erforderlichen Nachruhe Quarzlampendruckbestrahlung mehrerer Fel- 10,10 - Kohlendioxidgasbad (Kohlensäuregasbad), 24,20 der einschließlich der erforderlichen Nachruhe - Radon-Bad, einschließlich der erforderli- 21,30 Logopädie chen Nachruhe Erstgespräch mit Behandlungsplanung und 36,50 - Radon-Zusatz, je 500 000 Millistat 3,60 -besprechungen, einmal je Behandlungsfall Standardisierte Verfahren zur Behandlungs- 57,10 Inhalationen planung einschließlich Auswertung, nur auf Inhalationstherapie – auch mittels Ultra- 7,80 spezielle ärztliche Verordnung bei Verdacht schallverneblung – als Einzelinhalation auf zentrale Sprachstörungen, einmal je Be- Inhalationstherapie – auch mittels Ultra- 4,20 handlungsfall schallverneblung – als Rauminhalation in ei- Ausführlicher Bericht 13,60 ner Gruppe, je Teilnehmer Einzelbehandlung bei Sprech-, Sprach- und Inhalationstherapie – auch mittels Ultra- 6,60 Stimmstörungen schallverneblung – als Rauminhalation in ei- - Mindestdauer 30 Minuten 36,50 ner Gruppe – jedoch bei Anwendung ortsge- - Mindestdauer 45 Minuten 47,80 bundener Heilwässer, je Teilnehmer - Mindestdauer 60 Minuten 60,10 Radon-Inhalation im Stollen 13,00 Radon-Inhalation mittels Hauben 15,90 HALLESCHE Krankenversicherung PM 19 – 10.07 auf Gegenseitigkeit Seite 6 von 7
erstattungs- 2) Die empfohlenen Impfungen der ständigen Impfkommis- fähig bis zu € sion (STIKO) am Robert-Koch-Institut sind zurzeit (Stand Gruppenbehandlung bei Sprech-, Sprach- und März 2007) für Säuglinge, Kinder und Jugendliche diejeni- Stimmstörungen mit Beratung des Patienten gen gegen Diphtherie, Grippe, Haemophilus influenzae und ggf. der Eltern – je Teilnehmer Typ b, Hepatitis A, Hepatitis B, humane Papillomaviren (für - Kindergruppe, Mindestbehandlungsdauer 17,20 Mädchen), Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Menin- 30 Minuten gokokken, Mumps, Pneumokokken, Röteln, Tetanus, Wind- - Erwachsenengruppe, Mindestbehandlungs- 20,10 pocken und die Zeckenschutzimpfung. dauer 45 Minuten Beschäftigungstherapie (Ergotherapie) Funktionsanalyse und Erstgespräch, ein- 36,50 schließlich Beratung und Behandlungspla- nung, einmal je Behandlungsfall Einzelbehandlung - bei motorischen Störungen, Mindestdauer 36,50 30 Minuten - bei sensomotorischen/perzeptiven Störun- 47,80 gen, Mindestdauer 45 Minuten - bei psychischen Störungen, Mindestdauer 63,10 60 Minuten Hirnleistungstraining - als Einzelbehandlung, Mindestdauer 30 Mi- 36,50 nuten - Gruppenbehandlung - Mindestdauer 45 Minuten, je Teilnehmer 16,60 - bei psychischen Störungen, Mindestdauer 33,10 90 Minuten, je Teilnehmer HALLESCHE Krankenversicherung PM 19 – 10.07 auf Gegenseitigkeit Seite 7 von 7
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