Tarif NK Krankheitskosten-Vollversicherung

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Tarif NK
Krankheitskosten-Vollversicherung
Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
Fassung Januar 2008
Der Tarif (Teil III der Allgemeinen Versicherungsbedingungen) gilt nur in Verbindung mit Teil I (Musterbedingungen 2008
des Verbandes der privaten Krankenversicherung [MB/KK 2008]) und Teil II (Tarifbedingungen) der Allgemeinen Versiche-
rungsbedingungen.

I. Versicherungsfähigkeit                                       1.6 Sehhilfen
                                                                Erstattet werden 100% der Aufwendungen bis zur Höhe von
Versicherungsfähig sind alle im Tätigkeitsgebiet des Versi-     insgesamt 260 €. Ein Anspruch auf die Leistung für den er-
cherers wohnenden Personen, sofern der Versicherer für          neuten Bezug einer Sehhilfe entsteht frühestens nach 2 Jah-
diese Personen, falls sie einer bestimmten Berufsgruppe         ren seit dem letzten Bezug. Vor Ablauf von 2 Jahren entsteht
(z.B. Mediziner) angehören, keine speziellen Tarife anbietet.   ein erneuter Anspruch nur bei einer Veränderung der Seh-
Dies gilt gleichermaßen für die mit diesen Personen in häus-    schärfe von mindestens 0,5 Dioptrien.
licher Gemeinschaft lebenden oder von ihnen wirtschaftlich
abhängigen Familienangehörigen.                                 1.7 Hilfsmittel (mit Ausnahme von Sehhilfen)
                                                                Es besteht Versicherungsschutz für folgende medizinische
                                                                Hilfsmittel:
II. Versicherungsleistungen                                     - Absauggeräte*,
                                                                - Applikationshilfen (Medikamente/Nahrungsmittel),
Erstattungsfähig sind die Kosten für                            - Atemmonitore*,
                                                                - Bandagen,
1. Ambulante Heilbehandlung                                     - Beatmungsgeräte,
1.1 Arztbehandlungen                                            - Behindertendreirad,
Hierzu gehören Beratungen, Besuche, Untersuchungen, Son-        - Bewegungsgeräte (Moto-med, Revital, Therafit),
derleistungen, Wegegebühren, Operationen sowie Hebam-           - Blindenleitgeräte/Blindenstock,
menhilfe.                                                       - Blutdruckmessgeräte,
                                                                - Blutzuckermessgeräte,
Erstattet werden 100% der Aufwendungen.                         - Bruchbänder,
                                                                - Brustprothesen,
1.2 Fahrten und Transporte                                      - CoaguChek-Geräte*,
Fahrten zum und vom nächsterreichbaren zuständigen Arzt         - elektrische Lesehilfen,
bei Gehunfähigkeit. Transporte in Notfällen bis zum nächst-     - Epithesen,
erreichbaren Arzt.                                              - Ernährungspumpen,
                                                                - Gehhilfen/Gehstützen,
Erstattet werden 100% der Aufwendungen.                         - Herzfrequenzmonitore*,
                                                                - Herzschrittmacher,
1.3 Strahlen-Diagnostik und -Therapie                           - Hörgeräte,
                                                                - Infusionspumpen,
Erstattet werden 100% der Aufwendungen.                         - Inhalationsgeräte,
                                                                - Inkontinenzartikel,
1.4 Heilmittel                                                  - Inkontinenztrainingsgeräte,
Es besteht Versicherungsschutz für folgende Heilmittel:         - Insulinpumpen,
Krankengymnastik/Bewegungsübungen,          Heilgymnastik,      - Kommunikationshilfen (Sprachausgabegeräte),
Massagen, Packungen/Hydrotherapie/Bäder, Inhalationen,          - Kompressionsstrümpfe,
Kälte- und Wärmebehandlung, elektrische und physikalische       - Körperersatzstücke,
Heilbehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie, Bestrahlun-     - Krankenfahrstühle*,
gen, Logopädie, Beschäftigungstherapie (Ergotherapie).          - Kunstaugen,
                                                                - künstliche Glieder,
Die bis zu den im Heilmittelverzeichnis (Anhang 1) ge-          - künstlicher Kehlkopf,
nannten Preisen erstattungsfähigen Aufwendungen werden          - Lagerungsartikel (Nachtschienen/Lagerungskissen),
zu 80% erstattet.                                               - Leibbinden,
                                                                - Liegeschalen,
1.5 Arznei- und Verbandmittel                                   - nCPAP-Geräte*,
                                                                - Milchpumpen,
Erstattet werden 100% der Aufwendungen.                         - Orthesen,
                                                                - orthopädische Einlagen zur Fußkorrektur,

HALLESCHE Krankenversicherung                                                                                  PM 19 – 10.07
auf Gegenseitigkeit                                                                                             Seite 1 von 7
- orthopädische Rumpf-, Arm-, Beinstützapparate,              2. Ambulante Heilbehandlung durch Heilpraktiker im
- orthopädische Maßschuhe,                                    Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes (vgl. § 4 (2)
- orthopädische Zurichtungen an Konfektionsschuhen,           MB/KK 2008)
- Perücke, Toupet (in besonderen Fällen),                     Hierzu gehören:
- Prothesen (Arm-/Fußprothesen),                              Alle im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH –
- Pulsoximeter*,                                              Stand 1985) aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungs-
- Sauerstoffgeräte*,                                          methoden einschließlich Heilmittel und Wegegebühren bis
- Sauerstoffkonzentratoren*,                                  zum jeweiligen aufgeführten Höchstbetrag sowie Arznei-
- Säuglings-Überwachungsmonitore*,                            und Verbandmittel.
- Sitzschalen,
- Stoma-Versorgungsartikel,                                   Erstattet werden 80% der Aufwendungen bis zu einem Rech-
- TENS-Geräte,                                                nungsbetrag von 2.600 € pro Kalenderjahr.
- Ultraschallvernebler*,
- UVA-/UVB-Bestrahlungsgeräte,                                Beginnt die Versicherung nicht am 1. Januar eines Kalen-
- Wechseldruckmatratzen*                                      derjahres, so ermäßigt sich der Betrag von 2.600 € für dieses
- Darüber hinaus sind grundsätzlich lebenserhaltende Hilfs-   Jahr um jeweils 1/12 für jeden nicht versicherten Monat. En-
  mittel erstattungsfähig, wenn die lebenserhaltende Funk-    det die Versicherung während eines Kalenderjahres, ermä-
  tion durch kein hier genanntes Hilfsmittel gewährleistet    ßigt sich der jeweilige Höchstbetrag nicht.
  werden kann.
                                                              3. Kurbehandlung
* Nach Möglichkeit werden diese Hilfsmittel vom Versiche-     Bei einer Kur in einem Heilbad oder Kurort, auch bei einem
rer vorrangig leihweise zum Gebrauch überlassen.              Aufenthalt in einem Sanatorium, werden die unter II.1.
                                                              (Ambulante Heilbehandlung) genannten erstattungsfähigen
Generell bietet der Versicherer Unterstützung bei der Aus-    Aufwendungen zu den dort genannten Prozentsätzen erstat-
wahl und Anschaffung des geeigneten Hilfsmittels über den     tet.
Hilfsmittelservice. Daher wird empfohlen, bei Hilfsmitteln
ab einem Rechnungsbetrag von 350 € dem Versicherer vor        4. Kurtagegeld
Bezug des Hilfsmittels die ärztliche Verordnung vorzulegen.   Im Anschluss an einen mindestens 14-tägigen Krankenhaus-
                                                              aufenthalt wird ein Kurtagegeld in Höhe von 11 € für die
Erstattet werden 100% der Aufwendungen. Erstattet werden      Dauer der Kur, höchstens aber für 28 Tage gezahlt. Voraus-
auch Aufwendungen für die Reparatur von o.g. Hilfsmitteln,    setzung für die Leistung ist, dass die Kur innerhalb von
ausgenommen an Sohlen und Absätzen von orthopädischen         3 Monaten nach Beendigung des Krankenhausaufenthaltes
Maßschuhen.                                                   beginnt, von dem behandelnden Arzt des Krankenhauses aus
                                                              medizinischen Gründen verordnet worden ist und nachweis-
1.8 Schutzimpfungen                                           lich unter ärztlicher Kontrolle durchgeführt wird. Das Kurta-
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für die von der        gegeld wird nicht auf bestehende Selbstbehalte angerechnet.
Ständigen Impfkommission (STIKO – siehe Anhang 2) je-
weils empfohlenen Einzel- und Mehrfachimpfungen bei           Die tarifliche Leistung gemäß II.1. bis II.4. erfolgt gleicher-
Säuglingen, Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung       maßen in allen Tarifstufen des Tarifs NK.
des 15. Lebensjahres.
                                                              5. Zahnleistungen
Bei Jugendlichen ab Beginn des 16. Lebensjahres und Er-       5.1 Zahnbehandlung, Zahnersatz
wachsenen sind die Aufwendungen für Grippeschutzimp-          Hierzu gehören allgemeine, prophylaktische, konservierende
fungen, Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Tollwut, Po-     und chirurgische Leistungen, Röntgenleistungen, Behand-
liomyelitis (Kinderlähmung) sowie für Zeckenschutzimp-        lung von Mund- und Kiefererkrankungen sowie Parodonto-
fungen erstattungsfähig.                                      sebehandlung, prothetische Leistungen, Zahnkronen jeder
                                                              Art, Zahnbrücken und Stiftzähne, Reparatur von Zahnersatz,
1.9 Psychotherapie                                            Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische und
                                                              funktionstherapeutische Maßnahmen sowie Implantate (ein-
Erstattet werden 80% der Aufwendungen.                        schließlich der in diesem Zusammenhang notwendigen vor-
                                                              bereitenden chirurgischen Maßnahmen zum Aufbau des Kie-
1.10 Ambulante Entbindungen                                   ferknochens).
Bei ambulanten Entbindungen wird neben der Kostenerstat-
tung gemäß II.1.1 bis 1.8 zur Abgeltung anderweitiger Auf-    Erstattet werden die Aufwendungen je Person und Kalen-
wendungen (z.B. Haushaltshilfe, häusliche Krankenpflege)      derjahr bis zur Höhe von 550 € zu 100%, darüber hinaus
ein Betrag von 550 € gezahlt. Dieser Betrag wird nicht auf    - in den Tarifstufen NK 1, 2, 3, 4, 100 zu 75%,
bestehende Selbstbehalte angerechnet.                         - in den Tarifstufen NK 11, 21, 31, 41 zu 50%.

                                                              5.2 Kieferorthopädische Maßnahmen
                                                              Erstattet werden die Aufwendungen
                                                              - in den Tarifstufen NK 1, 2, 3, 4, 100 zu 75%,
                                                              - in den Tarifstufen NK 11, 21, 31, 41 zu 50%.

HALLESCHE Krankenversicherung                                                                                   PM 19 – 10.07
auf Gegenseitigkeit                                                                                              Seite 2 von 7
5.3 Rechnungshöchstbeträge                                      6.2 Wahlleistungen
In den ersten 10 Kalenderjahren gelten für Leistungen nach      a) In Krankenhäusern, die nach der Bundespflegesatzver-
II.5.1 und 5.2 zusammen nachstehende erstattungsfähige          ordnung abrechnen, gelten als Wahlleistungen nach der Bun-
Rechnungshöchstbeträge, aus denen die Leistung erbracht         despflegesatzverordnung die gesondert berechenbare Unter-
wird; dabei gelten die Rechnungshöchstbeträge zusammen          kunft im Ein- oder Zweibettzimmer (Zuschlag zum Pflege-
für jeweils zwei aufeinander folgende Kalenderjahre:            satz) und die gesondert vereinbarte privatärztliche Behand-
                                                                lung.
insgesamt
1.800 € im 1. und    2.   Kalenderjahr                          b) In Krankenhäusern, die nicht nach der Bundespflegesatz-
2.600 € im 3. und    4.   Kalenderjahr                          verordnung abrechnen, gelten als Wahlleistungen die zusätz-
3.900 € im 5. und    6.   Kalenderjahr                          lichen Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer und die ge-
5.200 € im 7. und    8.   Kalenderjahr                          sondert vereinbarte privatärztliche Behandlung.
7.800 € im 9. und   10.   Kalenderjahr
unbegrenzt ab dem   11.   Kalenderjahr                          6.3 Krankentransport
                                                                Hin- und Rücktransport zum und vom nächstgelegenen ge-
Der jeweilige Höchstbetrag bezieht sich auf die für Behand-     eigneten Krankenhaus.
lungen im jeweiligen Kalenderjahr anfallenden erstattungsfä-
higen Aufwendungen.                                             Erstattet werden 100% der Aufwendungen bei Aufenthalt im
                                                                Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer.
Im jeweiligen Erstattungsfall wird vorzugsweise aus dem
Rechnungsbetrag mit dem höheren Erstattungssatz geleistet.      Für nicht in Anspruch genommene Wahlleistungen im Kran-
Erstattungsfall ist die Gesamtheit aller gleichzeitig einge-    kenhaus (vgl. II.6.2) erhält der Versicherungsnehmer ein
reichten zahnärztlichen Kostenbelege. Die Leistungsabrech-      Krankenhaustagegeld
nung erfolgt stets in der Reihenfolge der Einreichung der       1. in Höhe von 26 € bei Nichtinanspruchnahme des Kosten-
Kostenbelege.                                                       ersatzes für den Unterkunftszuschlag,
                                                                2. in Höhe von 26 € bei Nichtinanspruchnahme des Kosten-
Die oben aufgeführten Rechnungshöchstbeträge gelten nicht           ersatzes für gesondert vereinbarte privatärztliche Be-
für einen durch Unfall verursachten Versicherungsfall, so-          handlung.
fern sich der Unfall nach Vertragsabschluss ereignet hat und
durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen wird.           Bei teilstationärer Heilbehandlung wird kein Krankenhausta-
                                                                gegeld gezahlt.
Die tarifliche Leistung für Zahnersatz setzt voraus, dass dem
Versicherer vor Behandlungsbeginn, sofern die hierfür an-       7. Rücktransport
fallenden Kosten voraussichtlich den Rechnungsbetrag von        Erstattet werden 100% der notwendigen Kosten für einen aus
2.500 € übersteigen, die medizinische Notwendigkeit der         medizinischen Gründen erforderlichen Rücktransport (Be-
Maßnahme durch einen Heil- und Kostenplan (inklusive des        förderung Kranker oder verletzter Personen, die nicht mit
Kostenvoranschlags des zahntechnischen Labors) nachge-          eigenen oder öffentlichen Verkehrsmitteln als gewöhnlicher
wiesen ist. Bei Nichtvorlage besteht hinsichtlich der über      Passagier reisen können) in die Bundesrepublik Deutschland,
2.500 € hinausgehenden erstattungsfähigen Aufwendungen          wenn die versicherte Person in der Bundesrepublik Deutsch-
nur Anspruch auf die Hälfte der tariflichen Leistung.           land ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat und wenn an Ort
                                                                und Stelle bzw. in zumutbarer Entfernung eine ausreichende
Bei Zahnersatz in Form von Implantaten ist die medizinische     medizinische Behandlung nicht gewährleistet und dadurch
Notwendigkeit unabhängig von der Höhe des Rechnungsbe-          eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist. Der Anspruch
trages dem Versicherer vor Behandlungsbeginn immer durch        auf Kostenerstattung vermindert sich um die Rückreisekos-
einen Heil- und Kostenplan nachzuweisen. Bei Nichtvorlage       ten, die bei normalem Verlauf der Reise entstanden wären,
erfolgt die Erstattung unabhängig vom Rechnungsbetrag ins-      soweit dem Versicherten wegen der Nichtinanspruchnahme
gesamt zur Hälfte der tariflichen Leistung.                     Erstattungsansprüche zustehen.

6. Stationäre Heilbehandlung                                    Verlegt die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufent-
6.1 Allgemeine Krankenhausleistungen                            halt in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
a) In Krankenhäusern, die nach der Bundespflegesatzver-         oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über
ordnung abrechnen, gelten als Kosten für allgemeine Kran-       den Europäischen Wirtschaftsraum oder in die Schweiz, gel-
kenhausleistungen Pflegesätze, Sonderentgelte, Fallpauscha-     ten Satz 1 und 2 entsprechend für einen Rücktransport in den
len, die gesondert berechnete Vergütung des Belegarztes, der    Staat, in den der gewöhnliche Aufenthalt verlegt wurde.
Beleghebamme sowie des -entbindungspflegers.
                                                                Diese Leistung wird nicht auf bestehende Selbstbehalte
b) In Krankenhäusern, die nicht nach der Bundespflegesatz-      angerechnet.
verordnung abrechnen, gelten als allgemeine Krankenhaus-
leistungen die Aufwendungen für einen Aufenthalt im Drei-       8. Überführung im Todesfall
oder Mehrbettzimmer (Allgemeine Pflegeklasse) einschließ-       Erstattet werden 100% der notwendigen Kosten einer Über-
lich ärztlicher Leistungen und Nebenkosten sowie der Leis-      führung im Todesfall in die Bundesrepublik Deutschland,
tung einer Hebamme und eines Entbindungspflegers.               wenn die versicherte Person in der Bundesrepublik
                                                                Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, bis zu einer

HALLESCHE Krankenversicherung                                                                                  PM 19 – 10.07
auf Gegenseitigkeit                                                                                             Seite 3 von 7
Höhe von 5.250 € bei einer Überführung aus dem europäi-           III. Selbstbehalt
schen Ausland, sonst bis 10.500 €.
                                                                  In den Tarifstufen NK 1 – NK 4 und NK 11 – NK 41 gelten
Verlegt die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufent-         Selbstbehalte. Die tarifliche Leistung wird um den verein-
halt in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union        barten Selbstbehalt gekürzt.
oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum oder in die Schweiz, gilt        Der Selbstbehalt beträgt je versicherte Person in den
Satz 1 entsprechend für eine Überführung im Todesfall in          Tarifstufen NK 1, 11 1.100 €
den Staat, in den der gewöhnliche Aufenthalt verlegt wurde.       Tarifstufen NK 2, 21      600 €
                                                                  Tarifstufen NK 3, 31      300 €
Diese Leistung wird nicht auf bestehende Selbstbehalte            Tarifstufen NK 4, 41 2.750 €
angerechnet.
                                                                  Der jeweilige Selbstbehalt bezieht sich auf den Gesamtbe-
9. Bestattung außerhalb der Bundesrepublik Deutsch-               trag der in einem Kalenderjahr für die versicherte Person zu
land                                                              erstattenden Beträge einschließlich des Krankenhaustagegel-
Erstattet werden 100% der Kosten für eine Bestattung außer-       des für nicht in Anspruch genommenen Kostenersatz für
halb der Bundesrepublik Deutschland bei einem Todesfall           Wahlleistungen im Krankenhaus.
während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes bis zu
dem Betrag, der bei einer Überführung erstattet worden            Der Betrag bei ambulanten Entbindungen gemäß II.1.10, das
wäre, wenn die versicherte Person in der Bundesrepublik           Genesungstagegeld gemäß II.4. sowie die Leistungen gemäß
Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.                    II.7. bis II.9. werden dagegen nicht auf den jeweiligen
                                                                  Selbstbehalt angerechnet.
Verlegt die versicherte Person ihren gewöhnlichen Aufent-
halt in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union        Beginnt die Versicherung in den Tarifstufen NK 1 – NK 4
oder in einen anderen Vertragsstaat des Abkommens über            und NK 11 – NK 41 nicht am 1. Januar eines Kalenderjah-
den Europäischen Wirtschaftsraum oder in die Schweiz, gilt        res, so ermäßigt sich der jeweilige Selbstbehalt für dieses
Satz 1 entsprechend für eine Bestattung außerhalb des Staa-       Jahr um jeweils 1/12 für jeden nicht versicherten Monat. En-
tes, in den der gewöhnliche Aufenthalt verlegt wurde.             det die Versicherung während eines Kalenderjahres, ermä-
                                                                  ßigt sich der Selbstbehalt nicht.
Diese Leistung wird nicht auf bestehende Selbstbehalte
angerechnet.                                                      In Tarifstufe NK 100 erfolgt die tarifliche Leistung ohne
                                                                  summenmäßige Selbstbeteiligung.
Die tarifliche Leistung gemäß II.6. bis II.9. erfolgt gleicher-
maßen in allen Tarifstufen des Tarifs NK.

HALLESCHE Krankenversicherung                                                                                     PM 19 – 10.07
auf Gegenseitigkeit                                                                                                Seite 4 von 7
Anhang
1) Heilmittelverzeichnis
Hierzu zählen Physikalische Therapie, Krankengymnastik, Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie usw.

                                                   erstattungs-                                                      erstattungs-
                                                 fähig bis zu €                                                    fähig bis zu €
Krankengymnastik/Bewegungsübungen                                 Massagen
Krankengymnastische Behandlung (auch auf                 22,50    Massagen einzelner oder mehrerer Körper-                 15,90
neurophysiologischer Grundlage, Atemthera-                        teile, auch Spezialmassagen (Bindegewebs-,
pie), als Einzelbehandlung einschließlich der                     Reflexzonen-, Segment-, Periost-, Bürsten-
erforderlichen Massage                                            und Colonmassagen)
Krankengymnastische Behandlung auf neu-                  26,60    Manuelle Lymphdrainage nach Dr. Vodder
rophysiologischer Grundlage bei nach Ab-                          - Großbehandlung, mindestens 30 Minuten                  22,50
schluss der Hirnreife erworbenen zentralen                        - Ganzbehandlung, mindestens 45 Minuten                  33,60
Bewegungsstörungen als Einzelbehandlung,                          - Kompressionsbandagierung einer Extre-                  10,10
Mindestbehandlungsdauer 30 Minuten                                   mität
Krankengymnastische Behandlung auf neu-                  39,50    Unterwasserdruckstrahlmassage bei einem                  26,60
rophysiologischer Grundlage bei angeborenen                       Wanneninhalt von mindestens 600 Litern und
oder frühkindlich erworbenen zentralen Be-                        einer Aggregatleistung von mindestens
wegungsstörungen als Einzelbehandlung bis                         200 l/m sowie mit Druck- und Temperatur-
zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Min-                         messeinrichtung, einschließlich der erforder-
destbehandlungsdauer 45 Minuten                                   lichen Nachruhe
Krankengymnastik in einer Gruppe (2 - 8                   7,20
Personen) – auch orthopädisches Turnen, je                        Packungen, Hydrotherapie, Bäder
Teilnehmer                                                        Heiße Rolle, einschließlich der erforderlichen           11,90
Krankengymnastik in einer Gruppe bei cere-               12,50    Nachruhe
bralen Dysfunktionen (2 - 4 Personen),                            Warmpackung eines oder mehrerer Körper-
Mindestbehandlungsdauer 45 Minuten, je                            teile, einschließlich der erforderlichen Nach-
Teilnehmer                                                        ruhe
Krankengymnastik (Atemtherapie) bei Be-                  39,50    - bei Anwendung wieder verwendbarer Pa-                  13,60
handlung von Mukoviszidose als Einzelbe-                            ckungsmaterialien (z.B. Paraffin, Fango-Pa-
handlung, Mindestdauer 45 Minuten                                   raffin, Moor-Paraffin, Pelose, Turbatherm)
Krankengymnastik (Atemtherapie) in einer                 12,50    - bei Anwendung einmal verwendbarer natür-
Gruppe (2 - 5 Personen) bei Behandlung                              licher Peloide (Heilerde, Moor, Naturfango,
schwerer Bronchialerkrankungen, Mindest-                            Pelose, Schlamm, Schlick) ohne Verwen-
behandlungsdauer 45 Minuten, je Teilnehmer                          dung von Folie oder Vlies zwischen Haut
Bewegungsübungen                                          8,90      und Peloid
Krankengymnastische Behandlung/Bewe-                     27,20      - Teilpackung                                          23,60
gungsübungen im Bewegungsbad als Einzel-                            - Großpackung                                          32,50
behandlung, einschließlich der erforderlichen                     Schwitzpackung (z.B. Spanischer Mantel,                  17,20
Nachruhe                                                          Salzhemd, Dreiviertelpackung nach Kneipp),
Krankengymnastische Behandlung/Bewe-                     13,60    einschließlich der erforderlichen Nachruhe
gungsübungen in einer Gruppe im Bewe-                             Kaltpackung (Teilpackung)
gungsbad (bis 5 Personen), je Teilnehmer,                         - Anwendung von Lehm, Quark o.ä.                          8,90
einschließlich der erforderlichen Nachruhe                        - Anwendung einmal verwendbarer Peloide                  17,80
Manuelle Therapie zur Behandlung von Ge-                 25,90      (Heilerde, Moor, Naturfango, Pelose,
lenkblockierungen, Mindestbehandlungsdauer                          Schlamm, Schlick) ohne Verwendung von
30 Minuten                                                          Folie oder Vlies zwischen Haut und Peloid
Chirogymnastik, einschließlich der erforderli-           16,60    Heublumensack, Peloidkompresse                           10,60
chen Nachruhe                                                     Wickel, Auflagen, Kompressen u.a., auch mit               5,30
Erweiterte ambulante Physiotherapie, Min-                81,90    Zusatz
destbehandlungsdauer 120 Minuten, je Be-                          Trockenpackung                                            3,60
handlungstag (Hinweis: Diese spezielle The-                       Teilguss, Teilblitzguss, Wechselteilguss                  3,60
rapie ist an bestimmte Indikationen gebun-                        Vollguss, Vollblitzguss, Wechselvollguss                  5,30
den.)
                                                                  Abklatschung, Abreibung, Abwaschung                       4,80
Extensionsbehandlung (z.B. Glissonschlinge)               6,00
                                                                  An- oder absteigendes Teilbad (z.B. Hauffe),             14,20
Extensionsbehandlung mit größeren Appara-                 7,80    einschließlich der erforderlichen Nachruhe
ten (z.B. Schrägbett, Extensionstisch,
Perl’sches Gerät, Schlingentisch)

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auf Gegenseitigkeit                                                                                                 Seite 5 von 7
erstattungs-                                                       erstattungs-
                                                  fähig bis zu €                                                     fähig bis zu €
An- oder absteigendes Vollbad (Überwär-                    23,00   Kälte- und Wärmebehandlung
mungsbad), einschließlich der erforderlichen                       Eisanwendung, Kältebehandlung (z.B. Kom-                  11,30
Nachruhe                                                           presse, Eisbeutel, direkte Abreibung)
Wechsel-Teilbad, einschließlich der erforder-             10,60    Eisanwendung, Kältebehandlung (z.B. Kalt-                  7,80
lichen Nachruhe                                                    gas, Kaltluft)
Wechsel-Vollbad, einschließlich der erfor-                15,30    Eisteilbad                                                11,30
derlichen Nachruhe                                                 Heißluftbehandlung oder Wärmeanwendung                     6,60
Bürstenmassagebad, einschließlich der erfor-              21,90    (Glühlicht, Strahler – auch Infrarot) eines
derlichen Nachruhe                                                 oder mehrerer Körperteile
Naturmoor-Halbbad, einschließlich der erfor-              37,80
derlichen Nachruhe                                                 Elektrotherapie
Naturmoor-Vollbad, einschließlich der erfor-              45,90    Ultraschallbehandlung – auch Phonophorese                  7,20
derlichen Nachruhe                                                 Behandlung eines oder mehrerer Körperab-                   7,20
Sandbäder, einschließlich der erforderlichen                       schnitte mit hochfrequenten Strömen (Kurz-,
Nachruhe                                                           Dezimeter- oder Mikrowellen)
- Teilbad                                                 33,10    Behandlung eines oder mehrerer Körperab-                   7,20
- Vollbad                                                 37,80    schnitte mit niederfrequenten Strömen (z.B.
Sole-Photo-Therapie, Behandlung großflä-                  37,80    Reizstrom, dia-dynamischer Strom, Interfe-
chiger Hauterkrankungen mit Balneo-Photo-                          renzstrom, Galvanisation)
Therapie (Einzelbad in Sole kombiniert mit                         Gezielte Niederfrequenzbehandlung, Elektro-               13,60
UVA/UVB-Bestrahlung, einschließlich Nach-                          gymnastik; bei spastischen oder schlaffen
fetten), einschließlich der erforderlichen                         Lähmungen
Nachruhe                                                           Iontophorese                                               7,20
Medizinische Bäder mit Zusätzen                                    Zwei- oder Vierzellenbad                                  13,00
- Teilbad (Hand-, Fußbad) mit Zusatz, z.B.                 7,80
                                                                   Hydroelektrisches Vollbad (z.B. Stangerbad),              25,30
   vegetabilische Extrakte, ätherische Öle,
                                                                   auch mit Zusatz, einschließlich der erforderli-
   spezielle Emulsionen, mineralische humin-
                                                                   chen Nachruhe
   säurehaltige und salizylsäurehaltige Zusätze
- Sitzbad mit Zusatz, einschließlich der er-              15,30
   forderlichen Nachruhe                                           Lichttherapie
- Vollbad, Halbbad mit Zusatz, einschließlich             21,30    Behandlung mit Ultraviolettlicht
   der erforderlichen Nachruhe                                     - als Einzelbehandlung                                     3,60
- weitere Zusätze, je Zusatz                               3,60    - in einer Gruppe, je Teilnehmer                           3,00
Gashaltige Bäder                                                   Reizbehandlung eines umschriebenen Haut-                   3,60
- Gashaltiges Bad (z.B. Kohlensäurebad,                   22,50    bezirks mit Ultraviolettlicht
   Sauerstoffbad), einschließlich der erfor-                       Reizbehandlung mehrerer umschriebener                      6,00
   derlichen Nachruhe                                              Hautbezirke mit Ultraviolettlicht
- Gashaltiges Bad mit Zusatz, einschließlich              25,90    Quarzlampendruckbestrahlung eines Feldes                   7,20
   der erforderlichen Nachruhe                                     Quarzlampendruckbestrahlung mehrerer Fel-                 10,10
- Kohlendioxidgasbad (Kohlensäuregasbad),                 24,20    der
   einschließlich der erforderlichen Nachruhe
- Radon-Bad, einschließlich der erforderli-               21,30    Logopädie
   chen Nachruhe                                                   Erstgespräch mit Behandlungsplanung und                   36,50
- Radon-Zusatz, je 500 000 Millistat                       3,60    -besprechungen, einmal je Behandlungsfall
                                                                   Standardisierte Verfahren zur Behandlungs-                57,10
Inhalationen                                                       planung einschließlich Auswertung, nur auf
Inhalationstherapie – auch mittels Ultra-                  7,80    spezielle ärztliche Verordnung bei Verdacht
schallverneblung – als Einzelinhalation                            auf zentrale Sprachstörungen, einmal je Be-
Inhalationstherapie – auch mittels Ultra-                  4,20    handlungsfall
schallverneblung – als Rauminhalation in ei-                       Ausführlicher Bericht                                     13,60
ner Gruppe, je Teilnehmer                                          Einzelbehandlung bei Sprech-, Sprach- und
Inhalationstherapie – auch mittels Ultra-                  6,60    Stimmstörungen
schallverneblung – als Rauminhalation in ei-                       - Mindestdauer 30 Minuten                                 36,50
ner Gruppe – jedoch bei Anwendung ortsge-                          - Mindestdauer 45 Minuten                                 47,80
bundener Heilwässer, je Teilnehmer                                 - Mindestdauer 60 Minuten                                 60,10
Radon-Inhalation im Stollen                               13,00
Radon-Inhalation mittels Hauben                           15,90

HALLESCHE Krankenversicherung                                                                                        PM 19 – 10.07
auf Gegenseitigkeit                                                                                                   Seite 6 von 7
erstattungs-   2) Die empfohlenen Impfungen der ständigen Impfkommis-
                                              fähig bis zu €   sion (STIKO) am Robert-Koch-Institut sind zurzeit (Stand
Gruppenbehandlung bei Sprech-, Sprach- und                     März 2007) für Säuglinge, Kinder und Jugendliche diejeni-
Stimmstörungen mit Beratung des Patienten                      gen gegen Diphtherie, Grippe, Haemophilus influenzae
und ggf. der Eltern – je Teilnehmer                            Typ b, Hepatitis A, Hepatitis B, humane Papillomaviren (für
- Kindergruppe, Mindestbehandlungsdauer               17,20    Mädchen), Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Menin-
  30 Minuten                                                   gokokken, Mumps, Pneumokokken, Röteln, Tetanus, Wind-
- Erwachsenengruppe, Mindestbehandlungs-              20,10    pocken und die Zeckenschutzimpfung.
  dauer 45 Minuten

Beschäftigungstherapie (Ergotherapie)
Funktionsanalyse und Erstgespräch, ein-               36,50
schließlich Beratung und Behandlungspla-
nung, einmal je Behandlungsfall
Einzelbehandlung
- bei motorischen Störungen, Mindestdauer             36,50
  30 Minuten
- bei sensomotorischen/perzeptiven Störun-            47,80
  gen, Mindestdauer 45 Minuten
- bei psychischen Störungen, Mindestdauer             63,10
  60 Minuten
Hirnleistungstraining
- als Einzelbehandlung, Mindestdauer 30 Mi-           36,50
  nuten
- Gruppenbehandlung
  - Mindestdauer 45 Minuten, je Teilnehmer            16,60
  - bei psychischen Störungen, Mindestdauer           33,10
    90 Minuten, je Teilnehmer

HALLESCHE Krankenversicherung                                                                                PM 19 – 10.07
auf Gegenseitigkeit                                                                                           Seite 7 von 7
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