Handlungsempfehlungen für Unternehmen, insbesondere für Betreiber Kritischer Infrastrukturen
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Ausbreitung des neuen Coronavirus (Covid-19) SARS-CoV-2
Handlungsempfehlungen für Unternehmen,
Ausbreitung des neuen Coronavirus (Covid-19) SARS-CoV-2
Handlungsempfehlungen
insbesondere für Betreiber für Unternehmen,
Kritischer Infrastrukturen
insbesondere für Betreiber Kritischer Infrastrukturen
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Stand: 06.04.2020
Die weltweite Ausbreitung von Covid-19 wurde am 11.03.2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt.
Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzt derzeit die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung als
hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch. Das RKI erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage und bewer-
tet alle Informationen. Aufgrund der dynamischen Lageentwicklung werden diese Informationen stets
aktualisiert und auf den Internetseiten des RKI (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coron-
avirus/nCoV_node.html) bereitgestellt.
Auch Unternehmen im Allgemeinen und die Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Betreiber)1
im Speziellen stehen angesichts der Krise vor besonderen Herausforderungen.
Folgende Handlungsempfehlungen sollen Unternehmen beim Krisenmanagement und im Betrieblichen
Kontinuitätsmanagement (BCM) in der aktuellen Lage unterstützen. Ergänzend bietet das „Handbuch
Betriebliche Pandemieplanung“ umfangreiche Informationen zur betrieblichen Pandemieplanung, u.a.
mit Maßnahmenkatalogen vor, während und nach einer Pandemie. Das Handbuch kann auf der Internet-
seite des BBK unter www.bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_2020/TT_Covid-19.html abgerufen werden.
1 Kritische Infrastrukturen sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für
das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungs-
engpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatischen Folgen eintreten
würden (Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie) von 2009). Eine
Liste der Sektoren und Branchen findet sich hier: www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Einfuehrung/
Sektoren/sektoren_node.html.
BBK. Gemeinsam handeln. Sicher leben.1. Personal Personal aus dem Ruhestand reaktiviert werden oder,
Schutz der Beschäftigten sofern es betrieblich möglich ist, ein Rotationsmodell
Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört es, „die erfor- etabliert werden. So wäre gesichert, dass bei einem
derlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter möglichen Infektionsausfall nur ein Teil des (Schlüssel-)
Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicher- Personals aufgrund der Quarantäne ausfällt und der
heit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit Betrieb aufrechterhalten werden kann. Der Kontakt des
beeinflussen“ (§ 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Dies gilt vom Unternehmen zu identifizierenden Schlüsselperso-
auch für die Ausnahmesituation einer Pandemie. nals zum Rest der Belegschaft sollte – soweit möglich
Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesund- – eingeschränkt werden.
heit des Personals vor, während und nach einer Pande-
mie können demnach auch als Bestandteil des betriebli- Personalausfall aufgrund der Schließung von Schulen,
chen Arbeitsschutzes aufgefasst werden. Kitas und anderen öffentlichen Einrichtungen
Hierzu gehören beispielsweise: Während einer Pandemie kann es sein, dass auch gesun-
des Personal nicht zur Verfügung steht, weil etwa
» Maßnahmen zur frühzeitigen und ausreichenden erkrankte Angehörige versorgt werden müssen. Darüber
Information des Personals hinaus können Beschäftigte fehlen, da z.B. aufgrund der
zwischenzeitlich erfolgten Schließung von Schulen oder
» allgemeine Verhaltens- und Hygieneregeln Kitas kurzfristig die Betreuung von Kleinkindern und
schulpflichtigen Kindern erforderlich wird.
» ggf. Zutrittsbeurteilungen oder die Bereitstellung
von Schutzausstattung. Um die daraus entstehenden Personalengpässe zu
vermeiden, sollten in diesem Fall – sofern möglich und
Bei der Entscheidung über die Erforderlichkeit von seitens des Betriebes und der Beschäftigten realisierbar
Schutzmaßnahmen im Einzelfall sind von den Unter- – alternative Arbeitsformen wie Home-Office, Arbeits-
nehmen die vom RKI empfohlenen Infektionsschutz- zeitreduzierung oder auch Schichtdienste angeboten
maßnahmen angemessen zu berücksichtigen. Die werden. Im Fall von Home-Office sollte darauf geachtet
Empfehlungen werden regelmäßig aktualisiert. Zu werden, dass angemessene Sicherheitsstandards
beachten ist, dass für Hygienemaßnahmen in medizini- umgesetzt sind (siehe auch Ziffer 4 zu Auswirkungen
schen Einrichtungen bei der Pflege und Behandlung auf die Cybersicherheitslage); weitere Informationen
von Patienten andere Anforderungen als in anderen zum Home Office enthalten die „Hinweise COVID–19:
Wirtschaftsbereichen gelten. Die Empfehlungen des Interne Kommunikation im Krisenmodus. Handlungs-
RKI zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behand- empfehlungen mit Schwerpunkt Home Office“ (www.
lung und Pflege von Patienten mit einer Infektion bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_2020/TT_Interne_
durch SARS-CoV-2 sind mit anderen Worten nicht als Kommunikation_Krisenmodus.html).
Empfehlungen an die Gesamtwirtschaft – und hierbei
auch nicht als Empfehlungen an Unternehmen aus Kommunen stellen überdies oft auch Betreuungsange-
anderen KRITIS-Bereichen – zu verstehen. bote (Notbetreuung) in einem eingeschränkten Umfang
weiter zur Verfügung, sofern und soweit ihnen dies im
Weiterführende Informationen hat das Einzelfall möglich ist. Die Nutzung dieser Betreuungs-
Robert-Koch-Institut (RKI) in den „Optionen zum angebote kann an verschiedene Voraussetzungen
Management von Kontaktpersonen unter Personal der geknüpft sein; die Vorgaben hierfür sind in den
kritischen Infrastruktur bei Personalmangel“ unter Kommunen unterschiedlich ausgestaltet.
www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Corona- Eine Übersicht der Regelungen findet sich unter www.
virus/Personal_KritIs.html zusammengestellt. bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Sonsti-
ges/Covid-19_Kritis_Schulen_Kitas.pdf?__blob=publica-
Personalausfall aufrund von Quarantänemaßnahmen tionFile. Bei einem Bedarf an Betreuung sollte frühzei-
Viele Betreiber Kritischer Infrastrukturen stehen bereits tig mit den hierfür zuständigen Stellen vor Ort Kontakt
jetzt vor der Situation, dass betriebliches Personal aufgenommen werden (vgl. auch Ziffer 2).
aufgrund von Quarantänemaßnahmen dem Dienstbe-
trieb für mindestens 14 Tage fernbleiben muss. Insbe- Mögliche Auswirkung von Personalengpässen: Ein-
sondere bei betroffenem Schlüsselpersonal kann dies schränkungen beim Management von Störungen
schnell zu einem personellen Engpass führen, der sich Aufgrund von Personalmangel ist es ggf. nicht mehr
unmittelbar auf die Aufrechterhaltung des Betriebes möglich, Störungen im betrieblichen Alltag zeitgerecht
auswirken kann. zu beheben. Insbesondere bei Störungen vor Ort (z.B.
Ausfall Wasserversorgung, Unterbrechung Telekommu-
In dieser Situation sind von den betroffenen Unterneh- nikation bei einzelnen Kunden etc.) ist eine Priorisie-
men Maßnahmen zu ergreifen, um die Schlüsselfunkti- rung nach Schwere und Dringlichkeit des Vorfalls durch
onen entsprechend der Personalplanung zu besetzen die Unternehmen erforderlich. Die Vorbereitung einer
und die Verfügbarkeit des Personals u.a. durch Stellver- lageangepassten Kommunikation, beispielsweise gegen-
tretungsregelungen sicherzustellen. Hierzu kann z.B. über den Kunden mit einem Hinweis auf den Grund für
2die Verzögerung, erweist sich in diesen Fällen als 3. Ausgangsbeschränkungen bzw. Kontaktverbote
sinnvoll. Das Infektionsschutzgesetz ist ein Bundesgesetz, auf
dessen Grundlage die zuständigen Behörden auf
2. Die Begriffe „Kritische Infrastruktur“ und Landesebene Anordnungen und Kriterien für Schutz-
„systemrelevant“ in den Vorgaben der Länder maßnahmen erlassen können. Die Landesanordnungen
Zur Bewältigung der aktuellen Pandemie erlassen die können auch Ausgangsbeschränkungen bis hin zu einer
Länder Anordnungen für bestimmte Adressatenkreise. Ausgangssperre nach § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz
Als solche werden häufig Betreiber „Kritischer Infra- umfassen. Seit dem 23.03. gelten bundesweite
strukturen“ und „systemrelevante“ Unternehmen oder Ausgangsbeschränkungen bzw. Kontaktverbote.
Berufsgruppen genannt. Diese Begriffe sind grundsätz-
lich kontextspezifisch auszulegen. Welche Unterneh- Grundsätzlich sind alle Menschen im Falle von
men im konkreten Fall als Kritische Infrastruktur und/ Ausgangsbeschränkungen bzw. Kontaktverboten aufge-
oder systemrelevant gelten, richtet sich daher fordert, ihre Häuser und Wohnungen möglichst nicht
ausschließlich nach den Kriterien der zuständigen zu verlassen und Kontakte zu anderen Menschen
(Landes-)Behörden. außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf
ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Nach
Die länderseitig verwendeten Kriterien orientieren sich derzeitiger Lage bleiben aber u. a. Wege zur Arbeit, zur
teilweise an der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV), sie Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an
können aber auch davon abweichen. Bei der Anwen- Sitzungen, an erforderlichen Terminen und Prüfungen
dung von Landesrecht sind die in der BSI-KritisV weiterhin möglich. Die Kontrolle der Einhaltung der
enthaltenen bundesseitigen Festlegungen für die Ausgangsbeschränkungen bzw. Kontaktsperren erfolgt
Bestimmung von KRITIS-Betreibern – und systemrele- durch die Vollzugsbeamten vor Ort. Derzeit gibt es in
vanten Unternehmen – nicht zwingend maßgeblich. Deutschland keine gesperrten Gebiete. Es besteht somit
Das bedeutet: zurzeit kein Bedarf, eine offizielle Bescheinigung
mitzuführen, die zu deren Betreten legitimiert. Daher
» Unternehmen, die unter die BSI-KritisV fallen, werden derzeit auch weder auf Landes- noch auf
werden nicht automatisch von den Bundesebene entsprechende Berechtigungsscheine
landesrechtlichen Regelungen zur Bewältigung ausgestellt. Aufgrund der höheren Kontrollen sollte
der aktuellen Lage adressiert. jedoch daran gedacht werden, den Personalausweis
immer mit zu führen. Darüber hinaus sind auch berufs-
» Auch Unternehmen, die nicht unter die bedingte Fahrten und der - auch grenzüberschreitende
BSI-KritisV fallen, können von den - Warenverkehr von den Beschränkungen nicht betrof-
landesrechtlichen Regelungen zur Bewältigung fen.
der aktuellen Lage adressiert werden.
Bitte informieren Sie sich daher unbedingt über die vor
Bund und Länder stehen überdies in Kontakt, um die Ort geltenden Anordnungen und Kriterien, auf die in
o. g. Kriterien möglichst einheitlich zu fassen. Dem der Regel über die Homepages der Landesregierungen
Bund und den Ländern ist bewusst, dass eine Vielzahl und auch der Landkreise und Kommunen direkt
von Unternehmen in mehr als einem Bundesland verlinkt wird. Hier können unter Umständen auch
wirtschaftlich tätig ist. In der Regel wird in den Anord- Möglichkeiten beschrieben sein, wie Unternehmen
nungen der Länder auf die Verfahren zur Inanspruch- Bescheinigungen erstellen können, mit denen sie selbst
nahme von Sonderregelungen verwiesen. Bitte infor- für einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deren
mieren Sie sich daher unbedingt über die vor Ort Betriebszugehörigkeit und ihren Einsatz in den für den
geltenden Kriterien, auf die in der Regel über die Weiterbetrieb des jeweilige Unternehmens zwingend
Homepages der Landesregierungen verlinkt wird. notwendigen Bereichen bestätigen.
Mögliche Einträge in einer Arbeitgeberbescheinigung:
Eine Zusammenstellung von Vorgaben der Länder, die
den Begriff „Kritische Infrastruktur“ – sowie vereinzelt » Name und Sitz des Unternehmens
auch „systemrelevant“ – im Kontext von Sonderrege-
lungen für die Notbetreuung in Schulen und Kitas » Name des/der Inhabers(in) der Bescheinigung
konkretisieren, finden Sie hier: https://www.bbk.bund.
de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Sonstiges/Covid- » Aufgabe des Unternehmens bei der Aufrechter
19_Kritis_Schulen_Kitas.pdf?__blob=publicationFile haltung Kritischer Infrastrukturen und Hinweis,
(Stand 30.03.2020). dass der/die Inhaber(in) der Bescheinigung zur
Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich ist
» Gültigkeit der Bescheinigung in Verbindung mit
dem Unternehmens- und Personalausweis
» Unterschrift der Geschäftsleitung (ggf. Hinweis
auf maschinelle Erstellung der Bescheinigung).
3Mustervorlagen für solche Bescheinigungen, die den dabei, das betriebliche Krisenmanagement einem
Umgang mit Behörden erleichtern sollten, sind von Schnell-Check zu unterziehen.
Wirtschaftsverbänden erstellt worden und können im
Internet abgerufen werden. Sollten Sie Zweifel hinsicht- 9-Punkte-Checkliste
lich der im Einzelfall sinnvollen Vorgehensweise beste-
hen, kontaktieren Sie bitte die zuständigen Behörden 1. Alle relevanten Aufgaben und konkrete Entschei-
vor Ort. dungsbefugnisse sind im Krisenmanagement festgelegt
(Lagefeststellung und -beurteilung, Entscheidung und
Für Berufspendler, die die deutsche Staatsgrenze Kontrolle) und konkreten Personen und deren Vertre-
überschreiten müssen, stellt die Bundespolizei unter tungen zugewiesen.
folgendem Link eine vom Unternehmen auszufüllende
Musterbescheinigung als Download zur Verfügung. 2. Regelungen zur internen und externen Krisenkom-
www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Mel- munikation sind festgelegt (Bestimmung der internen
dungen/2020/03/pendlerbescheinigung_down.pdf;jses- und externen Informationswege, konsistente Informa-
sionid=D5DB0C6F14C934EABBDE8D76CACE01D1.1_ tion der Beschäftigten, einheitliche Sprachregelung,
cid289?__blob=publicationFile&v=2. Auswahl eines Pressesprechers, etc.).
4. Auswirkungen auf die Cybersicherheitslage 3. Alle Beschäftigten sind hinsichtlich eines verant-
Cyberkriminelle machen sich oft das erhöhte Informa- wortungsvollen Verhaltens und Gefahren während
tionsbedürfnis in aktuellen Lagen zunutze, schädliche einer Pandemie am Arbeitsplatz und auch im privaten
Links und manipulierte Anhänge mit Schadsoftware zu Umfeld informiert (Empfehlungen des RKI: www.rki.
verbreiten. Dies wird bezogen auf COVID-19 bereits de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/
weltweit beobachtet, auch Deutschland-spezifische nCoV.html).
Mails sind bereits im Umlauf.
4. Alle Beschäftigten sind über die Krisenorganisati-
Die schnelle, umfassende Verlagerung dienstlicher on und die damit ggf. verbundenen Änderungen in der
Tätigkeiten in Home-Office zieht zudem Engpässe bei Ablauforganisation informiert.
dienstlichen Geräten, gesicherten Fernzugriffen, aber
auch serverbasierten Telekommunikationsdienstleis- 5. Das Schlüsselpersonal für Kernprozesse ist identifi-
tungen wie z. B. Telefon- und Videokonferenzangeboten ziert und Ersatzpersonal steht zur Verfügung (ggf. kann
nach sich. Eine naheliegende Art der Abhilfe liegt im auf Personal aus benachbarten Einrichtungen, Personal
Hinzuziehen von privaten Geräten oder offenen Leitun- im Ruhestand oder Personal in der Ausbildung zurück-
gen. Dies vergrößert jedoch die mögliche Angriffsfläche. gegriffen werden).
Eine Übersicht relevanter Maßnahmen für sicheres 6. Soweit möglich, ist die Lagerhaltung (Betriebsmit-
mobiles Arbeiten hat das BSI unter www.kritis.bund.de/ tel, Vorprodukte, Ersatzteile etc.) zur Aufrechterhaltung
SubSites/Kritis/DE/Aktuelles/Meldungen/200318_ des Betriebes bzw. eines Notbetriebes an Engpässe
Empfehlungen_mobiles_Arbeiten.html zusammenge- lagebedingt angepasst.
stellt.
7. Die Pläne für eine kontrollierte Stilllegung des
5. Krisenmanagement — 9-Punkte-Checkliste Betriebes sind für den Fall aktualisiert, dass ein grundle-
gender Personalmangel eintritt.
Auch in außergewöhnlichen Situationen müssen
grundlegende Aufgaben bei der Versorgung der Bevöl-
8. Alle zur Krisenbewältigung erforderlichen exter-
kerung wahrgenommen werden . Zu diesen,von Betrei-
nen Einrichtungen (Zulieferer, Dienstleister, Behörden
bern Kritischer Infrastrukturen und weiteren Unter-
etc.) sind bekannt und bedarfsgerecht in die Informa-
nehmen bereitgestellten Dienstleistungen werden
tionsprozesse des Krisenmanagements eingebunden.
aktuell seitens der Länder und Kommunen Kriterienka-
Dabei wurde auch berücksichtigt, von welchen Dienst-
taloge erstellt und fortgeschrieben. Um jetzt arbeitsfä-
leistungen das eigene Unternehmen abhängt und
hig zu bleiben ist das betriebliche Krisenmanagement
welche Unternehmen von den selbst bereitgestellten
gefragt. Dessen Ziele sind:
Dienstleistungen abhängen.
» die bestmögliche Aufrechterhaltung der
9. Entscheidungen des Krisenmanagements werden
Funktionsfähigkeit Kritischer Infrastrukturen
dokumentiert und für die Nachbereitung der Krisenbe-
bzw.
wältigung vorgehalten.
» der schnellstmögliche Wiederanlauf der
kritischen Prozesse nach einer Störung.
Viele Unternehmen befinden sich bereits in der Krisen-
bewältigung und haben ihre Krisenorganisation
aktiviert. Die folgende 9-Punkte-Checkliste unterstützt
4Eine umfassende Checkliste zum Risiko- und Krisenma- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
nagement bietet Leitfaden „Schutz Kritischer Infra- Das BMWi stellt Informationen zur Unterstützung von
strukturen – Risiko- und Krisenmanagement“ des Unternehmen zusammen
Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavi-
(www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publi- rus.html
kationen/themen/bevoelkerungsschutz/kritis-leitfa-
den.html).
Deutsche Industrie- und Handelskammertag
Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie u.a. Auch der DIHT stellt hilfreiche Links und Tipps für
auf folgenden Internetseiten Unternehmen zusammen
https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/corona-
Bundesministerium für Gesundheit virus/faq-19594
www.bundesgesundheitsministerium.de
Robert-Koch-Institut (RKI) Kontaktdaten der zuständigen Gesundheitsämter lassen
www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html sich über https://tools.rki.de/PLZTool/ ermitteln.
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
www.bzga.de Weitere landesbezogene Informationen sind den
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin u. Homepages der Landesregierungen zu entnehmen.
a. Beschlüsse des Ausschusses Biologische Arbeitsstoffe
(ABAS)
https://www.baua.de/DE/Home/Home_node.html-
Verband der deutschen Betriebs- und Werksärzte e. V.
(VDBW)
www.vdbw.de
Arbeitsrechtliche Fragen und Folgen werden auf
Bundesebene zuständigkeitshalber von folgenden
Behörden aufgegriffen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Antworten zu den wichtigsten arbeits- und arbeits-
schutzrechtlichen Fragen finden Sie unter
www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-vi-
rus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
(Stand 16.03.2020)
Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände
Der BDA informiert über die arbeitsrechtlichen Folgen
einer Pandemie und hat einen entsprechenden Leitfa-
den herausgegeben
https://arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/res/
Arbeitsrechtliche-Folgen-einer-Pandemie.pdf/$file/
Arbeitsrechtliche-Folgen-einer-Pandemie.pdf
(Stand 13.03.2020)
Impressum:
Bundesamt für Bevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe (BBK)
Provinzialstraße 93, 53127 Bonn
i www.bbk.bund.de
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