Handlungsempfehlungen für Unternehmen, insbesondere für Betreiber Kritischer Infrastrukturen
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Ausbreitung des neuen Coronavirus (Covid-19) SARS-CoV-2 Handlungsempfehlungen für Unternehmen, Ausbreitung des neuen Coronavirus (Covid-19) SARS-CoV-2 Handlungsempfehlungen insbesondere für Betreiber für Unternehmen, Kritischer Infrastrukturen insbesondere für Betreiber Kritischer Infrastrukturen foartmioa froinrm gne nti I Bür on .com no / pi xabay © qimo Stand: 06.04.2020 Die weltweite Ausbreitung von Covid-19 wurde am 11.03.2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt. Das Robert-Koch-Institut (RKI) schätzt derzeit die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung als hoch ein, für Risikogruppen als sehr hoch. Das RKI erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage und bewer- tet alle Informationen. Aufgrund der dynamischen Lageentwicklung werden diese Informationen stets aktualisiert und auf den Internetseiten des RKI (www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coron- avirus/nCoV_node.html) bereitgestellt. Auch Unternehmen im Allgemeinen und die Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Betreiber)1 im Speziellen stehen angesichts der Krise vor besonderen Herausforderungen. Folgende Handlungsempfehlungen sollen Unternehmen beim Krisenmanagement und im Betrieblichen Kontinuitätsmanagement (BCM) in der aktuellen Lage unterstützen. Ergänzend bietet das „Handbuch Betriebliche Pandemieplanung“ umfangreiche Informationen zur betrieblichen Pandemieplanung, u.a. mit Maßnahmenkatalogen vor, während und nach einer Pandemie. Das Handbuch kann auf der Internet- seite des BBK unter www.bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_2020/TT_Covid-19.html abgerufen werden. 1 Kritische Infrastrukturen sind Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungs- engpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatischen Folgen eintreten würden (Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie) von 2009). Eine Liste der Sektoren und Branchen findet sich hier: www.kritis.bund.de/SubSites/Kritis/DE/Einfuehrung/ Sektoren/sektoren_node.html. BBK. Gemeinsam handeln. Sicher leben.
1. Personal Personal aus dem Ruhestand reaktiviert werden oder, Schutz der Beschäftigten sofern es betrieblich möglich ist, ein Rotationsmodell Zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört es, „die erfor- etabliert werden. So wäre gesichert, dass bei einem derlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter möglichen Infektionsausfall nur ein Teil des (Schlüssel-) Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicher- Personals aufgrund der Quarantäne ausfällt und der heit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit Betrieb aufrechterhalten werden kann. Der Kontakt des beeinflussen“ (§ 3 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz). Dies gilt vom Unternehmen zu identifizierenden Schlüsselperso- auch für die Ausnahmesituation einer Pandemie. nals zum Rest der Belegschaft sollte – soweit möglich Maßnahmen zum Schutz der Sicherheit und Gesund- – eingeschränkt werden. heit des Personals vor, während und nach einer Pande- mie können demnach auch als Bestandteil des betriebli- Personalausfall aufgrund der Schließung von Schulen, chen Arbeitsschutzes aufgefasst werden. Kitas und anderen öffentlichen Einrichtungen Hierzu gehören beispielsweise: Während einer Pandemie kann es sein, dass auch gesun- des Personal nicht zur Verfügung steht, weil etwa » Maßnahmen zur frühzeitigen und ausreichenden erkrankte Angehörige versorgt werden müssen. Darüber Information des Personals hinaus können Beschäftigte fehlen, da z.B. aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Schließung von Schulen oder » allgemeine Verhaltens- und Hygieneregeln Kitas kurzfristig die Betreuung von Kleinkindern und schulpflichtigen Kindern erforderlich wird. » ggf. Zutrittsbeurteilungen oder die Bereitstellung von Schutzausstattung. Um die daraus entstehenden Personalengpässe zu vermeiden, sollten in diesem Fall – sofern möglich und Bei der Entscheidung über die Erforderlichkeit von seitens des Betriebes und der Beschäftigten realisierbar Schutzmaßnahmen im Einzelfall sind von den Unter- – alternative Arbeitsformen wie Home-Office, Arbeits- nehmen die vom RKI empfohlenen Infektionsschutz- zeitreduzierung oder auch Schichtdienste angeboten maßnahmen angemessen zu berücksichtigen. Die werden. Im Fall von Home-Office sollte darauf geachtet Empfehlungen werden regelmäßig aktualisiert. Zu werden, dass angemessene Sicherheitsstandards beachten ist, dass für Hygienemaßnahmen in medizini- umgesetzt sind (siehe auch Ziffer 4 zu Auswirkungen schen Einrichtungen bei der Pflege und Behandlung auf die Cybersicherheitslage); weitere Informationen von Patienten andere Anforderungen als in anderen zum Home Office enthalten die „Hinweise COVID–19: Wirtschaftsbereichen gelten. Die Empfehlungen des Interne Kommunikation im Krisenmodus. Handlungs- RKI zu Hygienemaßnahmen im Rahmen der Behand- empfehlungen mit Schwerpunkt Home Office“ (www. lung und Pflege von Patienten mit einer Infektion bbk.bund.de/DE/TopThema/TT_2020/TT_Interne_ durch SARS-CoV-2 sind mit anderen Worten nicht als Kommunikation_Krisenmodus.html). Empfehlungen an die Gesamtwirtschaft – und hierbei auch nicht als Empfehlungen an Unternehmen aus Kommunen stellen überdies oft auch Betreuungsange- anderen KRITIS-Bereichen – zu verstehen. bote (Notbetreuung) in einem eingeschränkten Umfang weiter zur Verfügung, sofern und soweit ihnen dies im Weiterführende Informationen hat das Einzelfall möglich ist. Die Nutzung dieser Betreuungs- Robert-Koch-Institut (RKI) in den „Optionen zum angebote kann an verschiedene Voraussetzungen Management von Kontaktpersonen unter Personal der geknüpft sein; die Vorgaben hierfür sind in den kritischen Infrastruktur bei Personalmangel“ unter Kommunen unterschiedlich ausgestaltet. www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Corona- Eine Übersicht der Regelungen findet sich unter www. virus/Personal_KritIs.html zusammengestellt. bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Sonsti- ges/Covid-19_Kritis_Schulen_Kitas.pdf?__blob=publica- Personalausfall aufrund von Quarantänemaßnahmen tionFile. Bei einem Bedarf an Betreuung sollte frühzei- Viele Betreiber Kritischer Infrastrukturen stehen bereits tig mit den hierfür zuständigen Stellen vor Ort Kontakt jetzt vor der Situation, dass betriebliches Personal aufgenommen werden (vgl. auch Ziffer 2). aufgrund von Quarantänemaßnahmen dem Dienstbe- trieb für mindestens 14 Tage fernbleiben muss. Insbe- Mögliche Auswirkung von Personalengpässen: Ein- sondere bei betroffenem Schlüsselpersonal kann dies schränkungen beim Management von Störungen schnell zu einem personellen Engpass führen, der sich Aufgrund von Personalmangel ist es ggf. nicht mehr unmittelbar auf die Aufrechterhaltung des Betriebes möglich, Störungen im betrieblichen Alltag zeitgerecht auswirken kann. zu beheben. Insbesondere bei Störungen vor Ort (z.B. Ausfall Wasserversorgung, Unterbrechung Telekommu- In dieser Situation sind von den betroffenen Unterneh- nikation bei einzelnen Kunden etc.) ist eine Priorisie- men Maßnahmen zu ergreifen, um die Schlüsselfunkti- rung nach Schwere und Dringlichkeit des Vorfalls durch onen entsprechend der Personalplanung zu besetzen die Unternehmen erforderlich. Die Vorbereitung einer und die Verfügbarkeit des Personals u.a. durch Stellver- lageangepassten Kommunikation, beispielsweise gegen- tretungsregelungen sicherzustellen. Hierzu kann z.B. über den Kunden mit einem Hinweis auf den Grund für 2
die Verzögerung, erweist sich in diesen Fällen als 3. Ausgangsbeschränkungen bzw. Kontaktverbote sinnvoll. Das Infektionsschutzgesetz ist ein Bundesgesetz, auf dessen Grundlage die zuständigen Behörden auf 2. Die Begriffe „Kritische Infrastruktur“ und Landesebene Anordnungen und Kriterien für Schutz- „systemrelevant“ in den Vorgaben der Länder maßnahmen erlassen können. Die Landesanordnungen Zur Bewältigung der aktuellen Pandemie erlassen die können auch Ausgangsbeschränkungen bis hin zu einer Länder Anordnungen für bestimmte Adressatenkreise. Ausgangssperre nach § 28 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz Als solche werden häufig Betreiber „Kritischer Infra- umfassen. Seit dem 23.03. gelten bundesweite strukturen“ und „systemrelevante“ Unternehmen oder Ausgangsbeschränkungen bzw. Kontaktverbote. Berufsgruppen genannt. Diese Begriffe sind grundsätz- lich kontextspezifisch auszulegen. Welche Unterneh- Grundsätzlich sind alle Menschen im Falle von men im konkreten Fall als Kritische Infrastruktur und/ Ausgangsbeschränkungen bzw. Kontaktverboten aufge- oder systemrelevant gelten, richtet sich daher fordert, ihre Häuser und Wohnungen möglichst nicht ausschließlich nach den Kriterien der zuständigen zu verlassen und Kontakte zu anderen Menschen (Landes-)Behörden. außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Nach Die länderseitig verwendeten Kriterien orientieren sich derzeitiger Lage bleiben aber u. a. Wege zur Arbeit, zur teilweise an der BSI-Kritisverordnung (BSI-KritisV), sie Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an können aber auch davon abweichen. Bei der Anwen- Sitzungen, an erforderlichen Terminen und Prüfungen dung von Landesrecht sind die in der BSI-KritisV weiterhin möglich. Die Kontrolle der Einhaltung der enthaltenen bundesseitigen Festlegungen für die Ausgangsbeschränkungen bzw. Kontaktsperren erfolgt Bestimmung von KRITIS-Betreibern – und systemrele- durch die Vollzugsbeamten vor Ort. Derzeit gibt es in vanten Unternehmen – nicht zwingend maßgeblich. Deutschland keine gesperrten Gebiete. Es besteht somit Das bedeutet: zurzeit kein Bedarf, eine offizielle Bescheinigung mitzuführen, die zu deren Betreten legitimiert. Daher » Unternehmen, die unter die BSI-KritisV fallen, werden derzeit auch weder auf Landes- noch auf werden nicht automatisch von den Bundesebene entsprechende Berechtigungsscheine landesrechtlichen Regelungen zur Bewältigung ausgestellt. Aufgrund der höheren Kontrollen sollte der aktuellen Lage adressiert. jedoch daran gedacht werden, den Personalausweis immer mit zu führen. Darüber hinaus sind auch berufs- » Auch Unternehmen, die nicht unter die bedingte Fahrten und der - auch grenzüberschreitende BSI-KritisV fallen, können von den - Warenverkehr von den Beschränkungen nicht betrof- landesrechtlichen Regelungen zur Bewältigung fen. der aktuellen Lage adressiert werden. Bitte informieren Sie sich daher unbedingt über die vor Bund und Länder stehen überdies in Kontakt, um die Ort geltenden Anordnungen und Kriterien, auf die in o. g. Kriterien möglichst einheitlich zu fassen. Dem der Regel über die Homepages der Landesregierungen Bund und den Ländern ist bewusst, dass eine Vielzahl und auch der Landkreise und Kommunen direkt von Unternehmen in mehr als einem Bundesland verlinkt wird. Hier können unter Umständen auch wirtschaftlich tätig ist. In der Regel wird in den Anord- Möglichkeiten beschrieben sein, wie Unternehmen nungen der Länder auf die Verfahren zur Inanspruch- Bescheinigungen erstellen können, mit denen sie selbst nahme von Sonderregelungen verwiesen. Bitte infor- für einzelne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deren mieren Sie sich daher unbedingt über die vor Ort Betriebszugehörigkeit und ihren Einsatz in den für den geltenden Kriterien, auf die in der Regel über die Weiterbetrieb des jeweilige Unternehmens zwingend Homepages der Landesregierungen verlinkt wird. notwendigen Bereichen bestätigen. Mögliche Einträge in einer Arbeitgeberbescheinigung: Eine Zusammenstellung von Vorgaben der Länder, die den Begriff „Kritische Infrastruktur“ – sowie vereinzelt » Name und Sitz des Unternehmens auch „systemrelevant“ – im Kontext von Sonderrege- lungen für die Notbetreuung in Schulen und Kitas » Name des/der Inhabers(in) der Bescheinigung konkretisieren, finden Sie hier: https://www.bbk.bund. de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Sonstiges/Covid- » Aufgabe des Unternehmens bei der Aufrechter 19_Kritis_Schulen_Kitas.pdf?__blob=publicationFile haltung Kritischer Infrastrukturen und Hinweis, (Stand 30.03.2020). dass der/die Inhaber(in) der Bescheinigung zur Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich ist » Gültigkeit der Bescheinigung in Verbindung mit dem Unternehmens- und Personalausweis » Unterschrift der Geschäftsleitung (ggf. Hinweis auf maschinelle Erstellung der Bescheinigung). 3
Mustervorlagen für solche Bescheinigungen, die den dabei, das betriebliche Krisenmanagement einem Umgang mit Behörden erleichtern sollten, sind von Schnell-Check zu unterziehen. Wirtschaftsverbänden erstellt worden und können im Internet abgerufen werden. Sollten Sie Zweifel hinsicht- 9-Punkte-Checkliste lich der im Einzelfall sinnvollen Vorgehensweise beste- hen, kontaktieren Sie bitte die zuständigen Behörden 1. Alle relevanten Aufgaben und konkrete Entschei- vor Ort. dungsbefugnisse sind im Krisenmanagement festgelegt (Lagefeststellung und -beurteilung, Entscheidung und Für Berufspendler, die die deutsche Staatsgrenze Kontrolle) und konkreten Personen und deren Vertre- überschreiten müssen, stellt die Bundespolizei unter tungen zugewiesen. folgendem Link eine vom Unternehmen auszufüllende Musterbescheinigung als Download zur Verfügung. 2. Regelungen zur internen und externen Krisenkom- www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Mel- munikation sind festgelegt (Bestimmung der internen dungen/2020/03/pendlerbescheinigung_down.pdf;jses- und externen Informationswege, konsistente Informa- sionid=D5DB0C6F14C934EABBDE8D76CACE01D1.1_ tion der Beschäftigten, einheitliche Sprachregelung, cid289?__blob=publicationFile&v=2. Auswahl eines Pressesprechers, etc.). 4. Auswirkungen auf die Cybersicherheitslage 3. Alle Beschäftigten sind hinsichtlich eines verant- Cyberkriminelle machen sich oft das erhöhte Informa- wortungsvollen Verhaltens und Gefahren während tionsbedürfnis in aktuellen Lagen zunutze, schädliche einer Pandemie am Arbeitsplatz und auch im privaten Links und manipulierte Anhänge mit Schadsoftware zu Umfeld informiert (Empfehlungen des RKI: www.rki. verbreiten. Dies wird bezogen auf COVID-19 bereits de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/ weltweit beobachtet, auch Deutschland-spezifische nCoV.html). Mails sind bereits im Umlauf. 4. Alle Beschäftigten sind über die Krisenorganisati- Die schnelle, umfassende Verlagerung dienstlicher on und die damit ggf. verbundenen Änderungen in der Tätigkeiten in Home-Office zieht zudem Engpässe bei Ablauforganisation informiert. dienstlichen Geräten, gesicherten Fernzugriffen, aber auch serverbasierten Telekommunikationsdienstleis- 5. Das Schlüsselpersonal für Kernprozesse ist identifi- tungen wie z. B. Telefon- und Videokonferenzangeboten ziert und Ersatzpersonal steht zur Verfügung (ggf. kann nach sich. Eine naheliegende Art der Abhilfe liegt im auf Personal aus benachbarten Einrichtungen, Personal Hinzuziehen von privaten Geräten oder offenen Leitun- im Ruhestand oder Personal in der Ausbildung zurück- gen. Dies vergrößert jedoch die mögliche Angriffsfläche. gegriffen werden). Eine Übersicht relevanter Maßnahmen für sicheres 6. Soweit möglich, ist die Lagerhaltung (Betriebsmit- mobiles Arbeiten hat das BSI unter www.kritis.bund.de/ tel, Vorprodukte, Ersatzteile etc.) zur Aufrechterhaltung SubSites/Kritis/DE/Aktuelles/Meldungen/200318_ des Betriebes bzw. eines Notbetriebes an Engpässe Empfehlungen_mobiles_Arbeiten.html zusammenge- lagebedingt angepasst. stellt. 7. Die Pläne für eine kontrollierte Stilllegung des 5. Krisenmanagement — 9-Punkte-Checkliste Betriebes sind für den Fall aktualisiert, dass ein grundle- gender Personalmangel eintritt. Auch in außergewöhnlichen Situationen müssen grundlegende Aufgaben bei der Versorgung der Bevöl- 8. Alle zur Krisenbewältigung erforderlichen exter- kerung wahrgenommen werden . Zu diesen,von Betrei- nen Einrichtungen (Zulieferer, Dienstleister, Behörden bern Kritischer Infrastrukturen und weiteren Unter- etc.) sind bekannt und bedarfsgerecht in die Informa- nehmen bereitgestellten Dienstleistungen werden tionsprozesse des Krisenmanagements eingebunden. aktuell seitens der Länder und Kommunen Kriterienka- Dabei wurde auch berücksichtigt, von welchen Dienst- taloge erstellt und fortgeschrieben. Um jetzt arbeitsfä- leistungen das eigene Unternehmen abhängt und hig zu bleiben ist das betriebliche Krisenmanagement welche Unternehmen von den selbst bereitgestellten gefragt. Dessen Ziele sind: Dienstleistungen abhängen. » die bestmögliche Aufrechterhaltung der 9. Entscheidungen des Krisenmanagements werden Funktionsfähigkeit Kritischer Infrastrukturen dokumentiert und für die Nachbereitung der Krisenbe- bzw. wältigung vorgehalten. » der schnellstmögliche Wiederanlauf der kritischen Prozesse nach einer Störung. Viele Unternehmen befinden sich bereits in der Krisen- bewältigung und haben ihre Krisenorganisation aktiviert. Die folgende 9-Punkte-Checkliste unterstützt 4
Eine umfassende Checkliste zum Risiko- und Krisenma- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nagement bietet Leitfaden „Schutz Kritischer Infra- Das BMWi stellt Informationen zur Unterstützung von strukturen – Risiko- und Krisenmanagement“ des Unternehmen zusammen Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/coronavi- (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publi- rus.html kationen/themen/bevoelkerungsschutz/kritis-leitfa- den.html). Deutsche Industrie- und Handelskammertag Aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie u.a. Auch der DIHT stellt hilfreiche Links und Tipps für auf folgenden Internetseiten Unternehmen zusammen https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/corona- Bundesministerium für Gesundheit virus/faq-19594 www.bundesgesundheitsministerium.de Robert-Koch-Institut (RKI) Kontaktdaten der zuständigen Gesundheitsämter lassen www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html sich über https://tools.rki.de/PLZTool/ ermitteln. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung www.bzga.de Weitere landesbezogene Informationen sind den Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin u. Homepages der Landesregierungen zu entnehmen. a. Beschlüsse des Ausschusses Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) https://www.baua.de/DE/Home/Home_node.html- Verband der deutschen Betriebs- und Werksärzte e. V. (VDBW) www.vdbw.de Arbeitsrechtliche Fragen und Folgen werden auf Bundesebene zuständigkeitshalber von folgenden Behörden aufgegriffen: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Antworten zu den wichtigsten arbeits- und arbeits- schutzrechtlichen Fragen finden Sie unter www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-vi- rus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html (Stand 16.03.2020) Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände Der BDA informiert über die arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie und hat einen entsprechenden Leitfa- den herausgegeben https://arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/res/ Arbeitsrechtliche-Folgen-einer-Pandemie.pdf/$file/ Arbeitsrechtliche-Folgen-einer-Pandemie.pdf (Stand 13.03.2020) Impressum: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Provinzialstraße 93, 53127 Bonn i www.bbk.bund.de © BBK 2020 5
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