Hkk Seminar zum Jahreswechsel 2017/2018

Die Seite wird erstellt Ralf Freund
 
WEITER LESEN
Hkk Seminar zum Jahreswechsel 2017/2018
VERSICHERUNG & BEITRÄGE

hkk Seminar
zum Jahreswechsel
2017/2018
Alle wichtigen Änderungen
in der Sozialversicherung

• Finanzierung der GKV
• Aktuelles zur Versicherungspflicht
  (Jahresarbeitsentgelt, beschäftigte Studenten)
• Rechengrößen und Grenzwerte 2018
• Änderungen im Meldeverfahren
• Betriebsrentenstärkungsgesetz
Hkk Seminar zum Jahreswechsel 2017/2018
2    Vorwort

     Liebe Leserinnen und Leser,

     keine Partei konnte im Rahmen der Bundestagswahl am              hkk-Beitragssatz 2018
     24. September eine absolute und damit regierungsfähige
     Mehrheit erreichen. Deshalb führen CDU/CSU, FDP und              Die hkk schließt eine Anhebung des aktuellen Zusatz­
     Grüne seit Mitte Oktober Sondierungsgespräche für eine           beitrags von 0,59 Prozent auf jeden Fall aus. Über dessen
     Regierungskoalition (Jamaika-Bündnis). Doch die politi-          genaue Höhe entscheidet der hkk Verwaltungsrat am
     schen Ziele der einzelnen Parteien differieren stark und         14. Dezember.
     es bleibt abzuwarten, ob die Parteien sich einigen können.
                                                                      Seminar-Inhalt
     Für die gesetzliche Krankenversicherung könnte eine Ja­
     maika-Koalition eine Reform der Gesundheitsfinanzierung          Wir greifen die grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spit-
     bedeuten. Die Grünen fordern die Rückkehr zur paritäti-          zenverbands vom 22. März 2017 zum regelmäßigen
     schen Finanzierung. Angesichts der guten Konjunktur seien        Jahres­arbeitsentgelt auf und erläutern die Besonderheiten
     die Arbeitgeber nicht weiter auf Kosten der Arbeitnehmer         der Berechnung. Im Kapitel über die Versicherungspflicht
     zu entlasten, indem die Kostensteigerungen im Gesund-            thematisieren wir die Änderungen bei beschäftigten
     heitswesen nur auf dem Rücken der Beitragszahler durch           Studenten aufgrund des gemeinsamen Rundschreibens
     die alleinige Zahlung des Zusatzbeitrags abgeladen werden.       vom 23. November 2016.

     Die Finanzsituation der Krankenversicherung hat sich indes       Im Zusammenhang mit dem Meldeverfahren werden wir
     leicht verbessert. Mitte des Jahres waren die Finanzreser-       Ihnen die Änderungen bei sv.net, dem A1-Bescheinigungs-
     ven der gesetzlichen Krankenkassen auf rund 17,5 Milliar-        verfahren und dem neuen Kennzeichen „Saisonarbeit­
     den Euro gestiegen. Gesundheitsminister Hermann Gröhe            nehmer“ erläutern.
     (CDU) legte deshalb den durchschnittlichen Zusatzbeitrags-
     satz für 2018 auf 1,0 Prozent fest und folgte damit der          Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das die
     Empfehlung des Schätzerkreises, den Zusatzbeitragssatz           Bundesregierung noch kurz vor dem Ende der Legislatur­
     um 0,1 Prozentpunkte zu senken. Allerdings ist die Finanz-       periode auf den Weg gebracht hat, soll die betriebliche
     lage von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich.                    Altersvorsorge insbesondere bei kleinen und mittleren
                                                                      Unternehmen sowie bei Geringverdienern stärken. Wir
                                                                      möchten Ihnen die Maßnahmen dazu vorstellen.

Inhalt                                                                Zum Abschluss des Seminars geben wir Ihnen noch einen
Finanzierung der GKV                                           3      kurzen Überblick über die gesetzlichen Änderungen hin-
   Aktuelle Finanzsituation                                    3      sichtlich der Reform des Mutterschutzrechts und beim
   Positive Entwicklung der hkk                                3      Flexirentengesetz.
Aktuelles zur Versicherungspflicht                             4
  Jahresarbeitsentgelt                                         4      Wir wünschen Ihnen ein informatives Seminar und viel
   Beschäftigte Studenten                                      8      Erfolg bei der Umsetzung der neuen Regelungen.
Entgeltabrechnung aktuell                                     11
   Neuer Personalfragebogen der Minijob-Zentrale              11      Ihre hkk Krankenkasse
   Steuer- und beitragsfreie SFN-Zuschläge                    11
Änderungen im Meldeverfahren | Teil 1                         12
   Weiterentwicklung der Ausfüllhilfe sv.net                  12
  Datenaustausch EEL                                          13
   Bestandsprüfungen ab 1. Januar 2018                        14
   Gesonderte Meldung: Anforderung mit rvBEA                  15
Rechengrößen, Grenzwerte, Fälligkeit 2018                     16
   Beitrags- und Umlagesätze                                  16
   Abgabe- und Fälligkeitstermine                             17
Änderungen im Meldeverfahren | Teil 2                         19                                  Impressum
   Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1                    19                                  Herausgeber:
   Neues Kennzeichen „Saisonarbeitnehmer“                     20
Betriebsrentenstärkungsgesetz                                 22
  Reine Beitragszusagen                                       23
  Optionssysteme                                              23
   Anreize für Geringverdiener                                24
  Steuerliche Änderungen                                      25
Wichtiges in Kürze:                                                                               © PRESTO Gesundheits-
   Reform des Mutterschutzrechts V E R S I C H E R U N G & T A27                                     Kommunikation GmbH
                                                               RIFE
  Flexirentengesetz                                           29                                     www.presto-gk.de

                                    hkk-Seminar                                                   Stand: 31. Oktober 2017

                                    zum Jahreswechsel
                                    2015/2016
Hkk Seminar zum Jahreswechsel 2017/2018
Finanzierung der GKV   3

Finanzierung der GKV
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetz­
lichen Krankenversicherung (GKV) wird für das Jahr
2018 auf 1,0 Prozent abgesenkt. Das gab das Bundes­
ministerium für Gesundheit bereits am 26. Oktober 2017
bekannt. Laut Bundesgesundheitsminister Hermann
Gröhe zeigt die gute Finanzlage der gesetzlichen Kran-
kenkassen, dass die notwendigen Verbesserungen für
die Patienten in den letzten Jahren mit Augenmaß vor-
genommen worden sind. Die Krankenkassen hätten gute
Spielräume für hochwertige Leistungen bei attraktiven
Beiträgen.

Aktuelle Finanzsituation
                                                               Positive Entwicklung der hkk
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ergibt sich aus
der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Aus­          25 Prozent Nettowachstum und deutlich verbessertes
gaben der GKV im kommenden Jahr. Die Festlegung für            Jahresergebnis – 2016 weiterer positiver Meilenstein
2018 bedeutet eine Absenkung des durchschnittlichen            in der hkk Geschichte
Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte gegenüber
2017. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer       Ein Nettowachstum von mehr als 25 Prozent und eine
Krankenkasse für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt    deutliche Verbesserung des Jahresüberschusses machen
jede Krankenkasse selbst fest.                                 das Jahr 2016 zu einem weiteren positiven Meilenstein der
                                                               hkk Geschichte. Die hkk Krankenkasse erwirtschaftete 2016
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde nach            einen Überschuss von über 48 Millionen Euro. Dieses posi­
Auswertung der Prognosen des Schätzerkreises zur Ein­          tive Ergebnis erzielte die hkk, obwohl ihr Zusatzbeitrag
nahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV errechnet.             0,51 Prozentpunkte unter dem Branchendurchschnitt
Für das Jahr 2018 geht der Schätzerkreis insgesamt von         (1,1 Prozent) lag.
Einnahmen in Höhe von 222,24 Milliarden Euro aus. Dem
werden die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen        Jahresergebnis 2016 im Detail
von 236,15 Milliarden Euro gegenübergestellt. Die Finanz-
reserven der Krankenkassen fließen in diese Rechnung           Die Einnahmen der hkk im Jahr 2016 betrugen 1,19 Milli­
nicht ein. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist ein    arden Euro – 1,7 Prozent pro Versicherten mehr als im Vor-
wichtiger Gradmesser für die Haushaltsplanungen und            jahr. Die Ausgaben sanken hingegen um 2,4 Prozent pro
individuellen Beitragssatzentscheidungen der Kranken­          Versicherten auf 1,14 Milliarden Euro. Für die medizinische
kassen. Zugleich trägt er zur Transparenz für die Mit-         Versorgung ihrer Versicherten gab die hkk 1,08 Milliarden
glieder der GKV bei.                                           Euro aus. Dies entspricht einem Rückgang je Versicherten
                                                               um 2,2 Prozent auf 2.231 Euro.
Beitragssatz und individueller Zusatzbeitragssatz
                                                               Die hkk verzeichnete 2016 ein Mitgliederwachstum um
Der Krankenversicherungsbeitrag setzt sich zusammen aus        85.725 auf 397.713 Personen (plus 27,48 Prozent). Ein-
dem bundeseinheitlichen Krankenversicherungsbeitrags-          schließlich der Familienversicherten waren Ende des Jahres
satz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz. Die       522.433 Menschen hkk-versichert – 108.660 mehr als zu
bundeseinheitlichen Beitragssätze zur Krankenversiche-         Jahresbeginn. Mittlerweile (per 1. Oktober 2017) zählt die
rung betragen 14,6 Prozent für eine Versicherung mit           hkk sogar über 570.000 Versicherte. Insgesamt rechnet
Anspruch auf Krankengeld und 14,0 Prozent für eine Ver­        die hkk 2017 mit einem Versichertenzuwachs von über
sicherung ohne Anspruch auf Krankengeld. Dieser Beitrag        9 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
ist je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu
tragen.                                                        Stabiler Preis-Leistungs-Vorteil

Der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz wird von jeder       Mit ihrem Beitragssatz von 15,19 Prozent (inklusive 0,59
Krankenkasse selbst festgelegt. Dieser Beitrag soll die        Prozent Zusatzbeitrag) ist die hkk seit Anfang 2017 zum
Finanzierungslücke zwischen den voraussichtlichen Aus­         dritten Mal hintereinander die günstigste bundesweit wähl-
gaben und den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds             bare Krankenkasse. Im Vergleich zum Kassendurchschnitt
schließen. Der Zusatzbeitrag ist vom Mitglied allein zu tra-   sparen hkk-Mitglieder abhängig von der Höhe ihres Ver-
gen. Bei Arbeitnehmern wird er prozentual vom Arbeitsent-      dienstes bis zu 266 Euro pro Jahr. Gegenüber Kassen mit
gelt durch den Arbeitgeber berechnet und an die Kranken-       einem Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent beträgt der Beitrags-
kasse abgeführt.                                               vorteil bis zu 579 Euro.
Hkk Seminar zum Jahreswechsel 2017/2018
4   Aktuelles zur Versicherungspflicht

     Aktuelles zur Versicherungspflicht

     Jahresarbeitsentgelt                                        Im Rahmen der Arbeitgeberpflichten obliegt die Beurteilung
                                                                 der Versicherungspflicht bzw. -freiheit dem Arbeit­geber.
     Gegen Arbeitsentgelt beschäftigte Arbeitnehmer sind         Entsprechend seiner Entscheidung hat er die Meldung frist-
     grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen    gerecht mit dem richtigen Beitragsgruppenschlüssel nach
     Krankenversicherung. Hiervon ausgenommen sind ins-          der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung
     besondere diejenigen Arbeitnehmer, deren regel­mäßiges      (DEÜV) an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln.
     Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze
     übersteigt. Die Feststellung des regelmäßigen Jahres­
                                                                  Wichtig
     arbeitsentgelts und infolgedessen die Beurteilung der
                                                                  Die Grundsätzlichen Hinweise vom 22. März 2017 sollen
     Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern ist in be-
                                                                  die Beurteilung erleichtern. In Zweifelsfällen entscheidet
     stimmten Fallkonstellationen nicht einfach zu treffen
                                                                  abschließend jedoch allein die zuständige Krankenkasse
     und mit gewissen Unsicherheiten und Risiken behaftet.
                                                                  über die Versicherungspflicht und -freiheit.
     Damit bei gleichgelagerten Sachverhalten unabhängig
     von der Kassenzugehörigkeit eine identische Beurteilung
     erfolgt, hat der GKV-Spitzenverband im März 2017            Zur Bestimmung des Versicherungsstatus in der Kranken-
     Grundsätzliche Hinweise als Entscheidungshilfe mit          und Pflegeversicherung sind gegenüberzustellen:
     empfehlendem Charakter zur Verfügung gestellt.              • die maßgebende JAE-Grenze und
                                                                 • das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt.
     Krankenversicherungsfreiheit
                                                                 Maßgebende JAE-Grenze
     Höherverdienende Arbeitnehmer sind krankenversiche-
     rungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt       Bereits seit dem 1. Januar 2003 muss für die Beurteilung
     die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze oder auch        zwischen der allgemeinen und der besondere JAE-Grenze
     Versicherungspflichtgrenze) übersteigt. Die Krankenver­     unterschieden werden:
     sicherungsfreiheit bewirkt, dass aufgrund dieser Beschäf­
     tigung auch keine Pflegeversicherungspflicht besteht. In         JAE-Grenze                2017               2018
     der Renten- und Arbeits­losenversicherung hat die Höhe
                                                                      Allgemeine            57.600 EUR         59.400 EUR
     des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts für den Versiche-
     rungsstatus von Arbeitnehmern dagegen keine Relevanz.             Besondere            52.200 EUR         53.100 EUR
Hkk Seminar zum Jahreswechsel 2017/2018
Aktuelles zur Versicherungspflicht   5

Die besondere JAE-Grenze gilt für Arbeitnehmer, die am        Beurteilungsschema
31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem          Summe aller voraussichtlichen Einnahmen aus
Tag geltenden JAE-Grenze versicherungsfrei und bei einem
                                                              der/den Beschäftigung/en
privaten Krankenversicherungsunternehmen der GKV
gleichwertig versichert waren. Sie ist sowohl in der am       ./. Einnahmen aus versicherungsfreien Beschäftigungen
31. De­zember 2002 bestehenden Beschäftigung anzu­            ./. Einnahmen, die kein Arbeitsentgelt i. S. der Sozial­
wenden als auch für alle folgenden Beschäftigungen zu              versicherung darstellen
beachten, selbst wenn zwischenzeitlich Versicherungs-
                                                              ./. Unregelmäßig gezahlte Entgelte (z. B. Überstunden­
pflicht aufgrund eines anderen Tatbestandes (z. B. Arbeits-
                                                                   vergütung)
losen­geldbezug) vorgelegen hat.
                                                              ./. Familienzuschläge (z. B. Kinderzuschlag)
Regelmäßiges JAE                                                = Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt

In die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts
fließen im ersten Schritt alle Einnahmen ein, die dem Ar-
beitnehmer in ursächlichem Zusammenhang mit der Be-           resarbeitsentgelts generell außen vor. Hierbei kommt es
schäftigung gewährt werden (siehe auch Beurteilungs-          nicht darauf an, wie diese bezeichnet werden, sondern nur
schema rechts). Was nicht dem Arbeitsentgelt im Sinne         darauf, dass sie an den Familienstand gekoppelt sind.
der Sozialversicherung zuzurechnen ist, bleibt unberück-
sichtigt. Dazu zählen insbesondere einmalige Einnahmen,       Mehrfachbeschäftigung
laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche
Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern            Sofern parallel ausgeübte Beschäftigungen für sich be-
gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind.               trachtet jeweils Versicherungspflicht begründen würden,
                                                              sind die regelmäßigen Arbeitsentgelte daraus zusammen-
Regelmäßigkeit                                                zurechnen. Dies gilt auch dann, wenn das regelmäßige Jah-
                                                              resarbeitsentgelt einer Beschäftigung für sich betrachtet
Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören alle Ein-       bereits die JAE-Grenze überschreitet, sodass auch in den
nahmen, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich-      weiteren Beschäftigungen von einem Überschreiten aus­
keit, beispielsweise durch einen für allgemeinverbindlich     zugehen ist.
erklärten Tarifvertrag, mindestens einmal jährlich dem
Arbeitnehmer zufließen. Neben dem laufenden Arbeits­          Das regelmäßige Arbeitsentgelt aus einer mehr als gering-
entgelt sind also auch regelmäßig gewährte Sonderzu­          fügigen (Haupt-)Beschäftigung und aus einer bei einem
wendungen bzw. Einmalzahlungen zu berücksichtigen.            anderen Arbeitgeber ausgeübten geringfügigen Beschäf­
Ausnahme: Der Arbeitnehmer verzichtet im Voraus schrift-      tigung ist dagegen nicht zusammenzurechnen. Anders
lich auf die Sonderzuwendung bzw. Einmalzahlung.              verhält es sich jedoch ab der zweiten für sich betrachtet
                                                              geringfügig entlohnten Beschäftigung. (Beispiel 1)

 Wichtig
 Bei Überstundenvergütungen gilt: Diese gehören grund-         Beispiel 1 Johannes Kleemann arbeitet seit Jahren bei
 sätzlich zu den unregelmäßigen Entgeltbestandteilen und       Arbeitgeber A (4.600 EUR/Monat). Am 1. Juni 2017 nimmt
 bleiben daher unberücksichtigt. Etwas anderes gilt für        er eine zweite Beschäftigung bei Arbeitgeber B (300 EUR/
 feste Pauschbeträge, die als Abgeltung für Mehrarbeit         Monat) und am 1. August 2017 eine dritte bei Arbeitgeber C
 zum regelmäßigen Jahres­arbeitsentgelt hinzuzählen.           (400 EUR/Monat) auf.

                                                               • Johannes Kleemann unterliegt aufgrund seiner (Haupt-)
Variable Entgeltbestandteile                                     Beschäftigung der Versicherungspflicht in der Kranken-,
                                                                 Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die ande-
Unabhängig davon, ob sie individuellleistungsbezogen             ren beiden sind für sich betrachtet jeweils geringfügig ent-
oder unternehmenserfolgsbezogen gezahlt werden, ge­              lohnte Beschäftigungen. Da die Beschäftigung B zuerst
hören variable Arbeitsentgeltbestandteile nicht zum              aufgenommen wird, wird sie nicht mit der versicherungs-
regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt. In aller Regel wird           pflichtigen (Haupt-)Beschäftigung zusammengerechnet.
zum Prüfzeitpunkt ungewiss sein, ob und ggf. in welcher          Die Beschäftigung C ist hingegen mit der versicherungs-
Höhe diese gewährt werden. Besteht hingegen ein An-              pflichtigen (Haupt-)Beschäftigung zusammenzurechnen.
spruch auf einen Mindestbetrag oder garantierten Anteil,
sind sie zu berücksichtigen. Das betrifft in der Regel auch      Am 31. Dezember 2017 scheidet Johannes Kleemann
Provisionen.                                                     aus der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht aus, weil
                                                                 die Arbeitsentgelte aus den Beschäftigungen A und C
Familienzuschläge                                                ins­gesamt die JAE-Grenze 2017 (57.600 EUR) und auch
                                                                 die JAE-Grenze 2018 (59.400 EUR) überschreiten; er ist
Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt       ab dem 1. Januar 2018 freiwillig krankenversichert und
werden, bleiben bei der Berechnung des regelmäßigen Jah-         pflegeversicherungspflichtig bei der hkk:
Hkk Seminar zum Jahreswechsel 2017/2018
6   Aktuelles zur Versicherungspflicht

       Bis 31. Dezember 2017:                                        • Am 31. Dezember 2002 war Annemarie Großfink ver­
       Arbeitgeber A                     PGR = 101, BGR = 1111         sicherungspflichtiges GKV-Mitglied. Mithin ist die allge­
       Arbeitgeber B                     PGR = 109, BGR = 6500         meine JAE-Grenze in Höhe von 57.600 EUR maßgebend,
       Arbeitgeber C                     PGR = 101, BGR = 1101         diese ist – vorausschauend betrachtet – überschritten.
                                                                       Ab dem 1. Februar 2017 besteht Krankenversicherungs-
       Ab 1. Januar 2018:                                              freiheit.
       Arbeitgeber A                     PGR = 101, BGR = 9111*
       Arbeitgeber B                     PGR = 109, BGR = 6500
       Arbeitgeber C                     PGR = 101, BGR = 9101*     Bei Stundenlohnempfängern ist der aktuelle Stundenlohn
                                                                    zunächst auf einen Monatswert umzurechnen: Stunden-
       * Für Selbstzahler würden gelten: 0111 bzw. 0101             lohn × individuelle wöchentliche Arbeitszeit × 13 Wochen
                                                                    : 3 Monate.

    Vorausschauende Betrachtungsweise                               Bei schwankenden Bezügen gilt: Die Prognose erfordert
                                                                    keine alle Eventualitäten berücksichtigende genaue Vor-
    Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der gegenwärtigen         hersage, sondern eine ungefähre Einschätzung, welches
    und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden        Arbeitsentgelt mit hinreichender Sicherheit zu erwarten
    Einkommensverhältnisse in vorausschauender Betrach-             ist. Grundlage kann auch das Vorjahr oder – bei Neueintritt
    tungsweise. Die Feststellungen haben zu erfolgen bzw.           von Arbeitnehmern – ein vergleichbarer Mitarbeiter sein.
    sind zu wiederholen:

    • bei Aufnahme der Beschäftigung,                              Wichtig
    • bei jeder wesentlichen Änderung in den Einkommens­           Erweist sich eine sorgfältige Prognose im Nachhinein als
        verhältnissen,                                               unzutreffend, so ist das Anlass für eine Überprüfung.
    • bei einer Änderung der rechtlichen Verhältnisse sowie       Eine Änderung für die Vergangenheit erfolgt nicht.
    • aus Anlass der alljährlichen Anpassung der JAE-Grenze.

    Entgelterhöhungen dürfen erst von dem Zeitpunkt an              Überschreiten der JAE-Grenze
    berücksichtigt werden, von dem an der Anspruch auf das
    erhöhte Entgelt besteht. Das bedeutet: Eine im Jahresver-       Übersteigt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die
    lauf absehbare Erhöhung, zum Beispiel eine bereits fest­        JAE-Grenze von Beginn der Beschäftigung an, besteht
    stehende Tariferhöhung oder ein Vorrücken in eine höhere        unmittelbar Krankenversicherungsfreiheit. Tritt zu einer
    Dienstaltersstufe, bleibt bei der Prüfung zunächst unbe-        für sich betrachtet versicherungspflichtigen Beschäftigung
    rücksichtigt. Erst die mit dem Entstehen des Anspruchs          eine aufgrund des Überschreitens der JAE-Grenze kranken-
    einhergehende Änderung in den Einkommensverhältnissen           versicherungsfreie Beschäftigung hinzu, besteht vom Tag
    löst – von diesem Zeitpunkt an – eine zukunftsbezogene          des Hinzutritts auch in der bereits bestehenden Beschäf­
    Überprüfung aus.                                                tigung Versicherungsfreiheit. Dies gilt selbst dann, wenn
                                                                    der Zeitraum der Überschneidung nur von kurzer Dauer
    Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt wird durch Multi­          ist (Beispiel 3).
    plikation der aktuellen Monatsbezüge mit zwölf (ohne
    Rücksicht auf das Kalenderjahr) unter Berücksichtigung
    der regelmäßig gewährten Sonderzuwendungen bzw. Ein-             Beispiel 3 Viktor Schnelle hat sein Architekturstudium er-
    malzahlungen ermittelt (Beispiel 2). Dies gilt selbst dann,      folgreich abgeschlossen und nimmt am 1. Juli 2017 eine
    wenn die Beschäftigungsdauer aufgrund einer Befristung           Beschäftigung bei einem Bauträger auf (regel­mäßiges Jah-
    weniger als zwölf Monate beträgt.                                resarbeitsentgelt: 63.000 EUR). Seinen langjährigen Stu­
                                                                     dentenjob in einem Bauplanungsbüro (10 Stunden/Woche,
                                                                     1.300 EUR/Monat) übt er parallel noch bis zum 31. Juli 2017
     Beispiel 2 Annemarie Großfink nimmt am 1. Februar 2017          aus, um verschiedene Projekte zu Ende zu bringen (der Stu-
     eine Beschäftigung als Personalleiterin auf, zuvor war sie      dentenstatus endete am 15. Mai 2017, daher BGR „1111“).
     seit 1999 immer versicherungspflichtig beschäftigt
     (alle Werte in EUR):                                            • Vom 1. Juli 2017 an besteht sowohl in der Beschäftigung
                                                                       bei dem Bauträger als auch im Studentenjob Kranken-
                                           Entgelt    Regelm. JAE      und Pflegeversicherungsfreiheit.
     Gehalt (4.300 × 12 Monate =)          51.600       51.600
     Familienzuschlag                       1.200             –
     VwL Bausparen                            312          312      Im Laufe der Beschäftigung
     Weihnachtsgeld                         4.300        4.300
     Urlaubsgeld                            2.150        2.150      Besteht zunächst Krankenversicherungspflicht, weil die
     Zuwendung Firmenjubiläum                 500             –     JAE-Grenze nicht überschritten wird, endet diese im Falle
     Insgesamt                             60.062       58.362      der Entgelterhöhung mit Ablauf des Kalenderjahres des
                                                                    Überschreitens. Dies allerdings nur, wenn das regelmäßige
Hkk Seminar zum Jahreswechsel 2017/2018
Aktuelles zur Versicherungspflicht   7

Jahresarbeitsentgelt die vom Beginn des nächsten Kalen-          • Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung
derjahres an geltende JAE-Grenze ebenfalls übersteigt.           Die (Wieder-)Aufnahme der Beschäftigung mit einem re-
                                                                 gelmäßigen Jahresarbeitsentgelt oberhalb der JAE-Grenze
Entsprechendes gilt im Falle des Überschreitens der JAE-         führt nach dem Ende der Elternzeit zur Versicherungsfrei-
Grenze aufgrund der Aufnahme einer weiteren – entweder           heit vom Beginn an.
mehr als geringfügigen oder zweiten bzw. weiteren ge-
ringfügigen – für sich betrachtet versicherungspflichtigen       • Elternzeit mit zulässiger Teilzeitbeschäftigung
Beschäftigung (siehe auch Beispiel 1).                           beim gleichen Arbeitgeber (keine Befreiung)
                                                                 Die (Wieder-)Aufnahme der Beschäftigung mit einem re­
Wird im unmittelbaren Anschluss an einen Studentenjob,           gelmäßigen Jahresarbeitsentgelt oberhalb der JAE-Grenze
für den aufgrund des sog. Werkstudentenprivilegs Ver­            nach dem Ende der Elternzeit führt nicht zur Versicherungs-
sicherungsfreiheit bestand, beim selben Arbeitgeber eine         freiheit vom Beginn der Beschäftigung an, wenn vorher
Beschäftigung mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsent-           durch die zulässige Teilzeitbeschäftigung bereits Versiche-
gelt oberhalb der JAE-Grenze ausgeübt, tritt unmittelbar         rungspflicht eingetreten war. Die Ver­sicherungspflicht aus
Versicherungsfreiheit ein (Beispiel 4).                          der nicht vollen Erwerbstätigkeit endet frühestens zum Ab-
                                                                 lauf des Kalenderjahres vorausgesetzt, dass auch die JAE-
                                                                 Grenze des nächsten Kalenderjahres überschritten wird.
 Beispiel 4 Viktor Schnelle (siehe Beispiel 3) erhält vom Bau-
 planungsbüro ab dem 16. Mai 2017 einen neuen Arbeitsver-        In den Grundsätzlichen Hinweisen sind die Lösungen der
 trag als Architekt mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsent-     folgenden Fallgestaltungen nachzulesen, sofern die Be-
 gelt von 63.000 EUR. Der Studentenjob (10 Stunden/Woche,        schäftigung
 1.300 EUR/Monat) endete am 15. Mai 2017 (BGR „0100“).
                                                                 • in vollem Umfang vor dem Ende der Elternzeit wieder
 • Unmittelbar vom 16. Mai 2017 an, und nicht erst ab dem        aufgenommen wird oder
   1. Januar 2018, besteht in der Beschäftigung beim Bau­        • eine Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeit­
   planungsbüro Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit.           geber ausgeübt wurde oder
   Grund hierfür ist, dass aufgrund des Studentenjobs keine      • von der Krankenversicherungspflicht auf Antrag befreit
   Versicherungspflicht als Arbeitnehmer bestand, die bis           war.
   zum Kalenderjahresende fortzuführen wäre.
                                                                  Hinweis
                                                                  Auf Antrag wird von der Krankenversicherungspflicht
Bei rückwirkender Entgelterhöhung
                                                                  befreit, wer durch Aufnahme einer nicht vollen (zulässi-
                                                                  gen) Erwerbstätigkeit während der Elternzeit versiche-
Im Falle einer rückwirkenden Entgelterhöhung endet die
                                                                  rungspflichtig wird; diese Befreiung erstreckt sich nur
Krankenversicherungspflicht erst mit Ablauf des Kalender-
                                                                  auf die Elternzeit.
jahres, in dem der Anspruch auf das erhöhte Arbeitsentgelt
entstanden ist (Beispiel 5).
                                                                  Tipp
                                                                  Die Grundsätzlichen Hinweise zur Versicherungsfreiheit
 Beispiel 5 Tarifabschluss am 16. Februar 2018 mit dem Er-        von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeits-
 gebnis einer rückwirkenden Entgelterhöhung zum 1. Oktober        entgeltgrenze sind auf der Homepage der hkk im Bereich
 2017. Dadurch wird sowohl die JAE-Grenze 2017 als auch die       „Firmenservice“ nachzulesen.
 für 2018 überschritten.

 • Der Arbeitnehmer scheidet trotzdem frühestens zum          Unterschreiten der JAE-Grenze
     31. Dezember 2018 aus der Krankenversicherungspflicht
     aus.                                                        Die Krankenversicherungsfreiheit endet, wenn das regel-
                                                                 mäßige Jahresarbeitsentgelt die JAE-Grenze des kommen-
                                                                 den Jahres nicht überschreitet. Zum Jahreswechsel 2017/
Nach einer Unterbrechung durch Elternzeit                        2018 gilt dies für Arbeitnehmer, deren regelmäßiges
                                                                 Jahresarbeitsentgelt zwischen 57.600 EUR (2017) und
Wenn vor einer Unterbrechung der Beschäftigung wegen             59.400 EUR (2018) liegt. Die Betroffenen haben die Mög-
Elternzeit Versicherungsfreiheit bestand, ist der Versiche-      lichkeit der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht.
rungsstatus bei (Wieder-)Aufnahme der Beschäftigung
bzw. Rückkehr zu den ursprünglichen Einkommensver­               Minderung Jahresarbeitsentgelt
hältnissen unterschiedlich zu beurteilen. Die Beurteilung
hängt davon ab, welche Gegebenheiten während der El-             Die Krankenversicherungsfreiheit endet unmittelbar,
ternzeit vorlagen. In den Grundsätzlichen Hinweisen wird         wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die JAE-Gren-
die Beurteilung in verschiedenen Fallgruppen dargestellt.        ze unterschreitet – also nicht erst mit dem Ende des Kalen-
Nachfolgend ein Überblick über die beiden Fallgruppen,           derjahres, sondern mit dem Vortag des Unterschreitens
die am häufigsten in der Praxis vorkommen.                       der JAE-Grenze.
Hkk Seminar zum Jahreswechsel 2017/2018
8   Aktuelles zur Versicherungspflicht

    Die Versicherungsfreiheit endet auch, wenn die Entgeltmin-   Beschäftigte Studenten
    derung nur vorübergehend oder zeitlich befristet ist. Eine
    bereits absehbare Rückkehr zu den früheren Einkommens-       Viele Studenten finanzieren sich ihr Studium durch einen
    verhältnissen bleibt zunächst unberücksichtigt. Erst wenn    oder mehrere kleine Jobs. Die sozialversicherungsrecht­
    die Entgeltminderung wegfällt, ist eine neue zukunftsbezo-   liche Beurteilung dieser Beschäftigungen ist von diver-
    gene Feststellung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts     sen Faktoren abhängig. Das Gemeinsame Rundschreiben
    vorzunehmen. Ein bei vorliegender Versicherungsfreiheit      der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung wur-
    nur vorübergehendes Unterschreiten der JAE-Grenze ohne       de Ende 2016 überarbeitet. Darin wurden sowohl die
    Auswirkungen auf den Versicherungsstatus kommt nur in        Rechtsänderungen der vergangenen Jahre als auch die
    Betracht bei Kurzarbeit (mit Ausnahme des Bezugs von         zu diesem Personenkreis ergangene Rechtsprechung
    Transfer­kurzarbeitergeld) und Wiedereingliederung in        berücksichtigt.
    das Erwerbsleben, weil der eigentliche Entgeltanspruch
    dem Grunde nach unberührt bleibt.                            Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit

    Unterbrechungen des entgeltlichen                            Das Gemeinsame Rundschreiben vom 23. November 2016
    Beschäftigungsverhältnisses                                  hat die Vorgängerversion vom 27. Juli 2004 abgelöst, es
                                                                 gilt grundsätzlich für alle seit dem 1. Januar 2017 auf­
    Wird die Beschäftigung ohne Entgeltzahlung unterbrochen,     tretenden Sachverhalte.
    wirkt die Versicherungsfreiheit bei einem fortbestehenden
    Beschäftigungsverhältnis für einen Monat weiter.             Die Neuauflage befasst sich ebenfalls nicht nur mit der
                                                                 versicherungsrechtlichen Beurteilung von beschäftigten
    Der Monatszeitraum findet keine Anwendung, wenn das          Studenten, sondern auch mit der von Praktikanten, Teil-
    Beschäftigungsverhältnis wegen der Inanspruchnahme von       nehmern an dualen Studiengängen und diesen ähnlichen
    Eltern- oder Pflegezeit unterbrochen wird.                   Personen. Bei den sog. Werkstudenten hat es jedoch die
                                                                 wesentlichsten Änderungen gegeben.
    Folgende Unterbrechungen des entgeltlichen Beschäfti-
    gungsverhältnisses sind ohne Auswirkungen                    Studenten, die eine mehr als geringfügige Beschäftigung
    auf den versicherungsrechtlichen Status:                     ausüben, sind im Grundsatz als Arbeitnehmer versiche-
                                                                 rungspflichtig. Wie schon bisher sind sie jedoch unter be-
    • Zeiten der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgelt-    stimmten Voraussetzungen kranken-, pflege- und arbeits-
       fortzahlung                                               losenversicherungsfrei. Dieses Werkstudentenprivileg
    • Zeiten des Bezugs von Verletztengeld, Übergangsgeld       erfasst Personen, die während der Dauer ihres Studiums
       oder Versorgungskrankengeld                               als ordentlich Studierende einer Hochschule oder einer der
    • Zeiten des Bezugs von Mutterschaftsgeld                   fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeits­
    • Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld mit Ausnahme       entgelt beschäftigt sind.
       des Transferkurzarbeitergeldes
    • Zeiten eines rechtmäßigen Arbeitskampfes
    • Zeiten der Teilnahme an einer Eignungsübung                Wichtig
                                                                  Das Werkstudentenprivileg gilt nicht hinsichtlich der
    Befreiung von der Versicherungspflicht                        gesetzlichen Rentenversicherung.

    Wer wegen Anhebung der JAE-Grenze krankenversiche-
    rungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG)
    auf Antrag befreien lassen. Die Befreiung von der Kranken-   genügt für den Eintritt von Versicherungsfreiheit nicht al-
    versicherungspflicht bewirkt, dass auch keine Versiche-      lein die Tatsache, dass es sich um beschäftigte Studenten
    rungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung eintritt.    handelt. Vielmehr müssen drei Kriterien erfüllt sein:
    Eine einmal ausgesprochene Befreiung kann nicht wider­
    rufen werden.                                                • Studium an einer Hochschule oder einer der fachlichen
                                                                     Ausbildung dienenden Schule,
    Der Befreiungstatbestand wegen Erhöhung der JAE-Gren-        • förmlicher Status eines ordentlich Studierenden
    ze wirkt nicht über das Ende des entgeltlichen Beschäf­          und
    tigungsverhältnisses hinaus, wenn hiernach Versicherungs-    • Zeit und Arbeitskraft des Studenten werden über­
    pflicht aufgrund eines anderen Tatbestandes wie zum              wiegend durch das Studium in Anspruch genommen.
    Beispiel Arbeitslosengeldbezug eintritt.
                                                                 Status der Bildungseinrichtung
    Bei aufeinander folgenden Beschäftigungen ist ein Fortwir-
    ken über das einzelne Beschäftigungsverhältnis hinaus je-    Unverändert wird für das Werkstudentenprivileg ver-
    doch dann anzunehmen, wenn im unmittelbaren Anschluss        langt, dass das Studium an einer Hochschule oder einer
    hieran, oder auch nach einer kurzfristigen Unterbrechung     der fachlichen Ausbildung dienenden Schule absolviert
    von maximal einem Monat, eine neue Beschäftigung auf-        wird. Zu letzteren gehören die (Höheren) Fachschulen
    genommen wird.                                               und (Höheren) Berufsfachschulen.
Hkk Seminar zum Jahreswechsel 2017/2018
Aktuelles zur Versicherungspflicht   9

 Wichtig                                                      Beispiel 1 Marie Lenz studiert seit dem Sommersemester
 Der Nachweis erfolgt über eine Immatrikulations- bzw.        2014 in Berlin. Seit dem 1. Oktober 2016 hat sie einen Stu-
 Schulbescheinigung, die für jedes Semester bzw. Schuljahr    dentenjob. Ihre mündliche Prüfungsleistung erbringt sie am
 (neu) vorzulegen und vom Arbeitgeber zu den Entgelt­         15. März 2017, das vorläufige Bachelorzeugnis wird ihr am
 unterlagen zu nehmen ist.                                    3. April 2017 auf dem Postweg zugestellt. Am 1. Juni 2017
                                                              erfolgt die Immatrikulation für ein Masterstudium in Bremen.

Ordentlich Studierende                                        • Der Status als ordentlich Studierende endet am 30. April
                                                                2017 – mit Ablauf des Monats, in dem Marie Lenz offi­-
Zu den ordentlich Studierenden zählt, wer an einer Hoch-        ziell schriftlich vom vorläufigen Gesamtergebnis ihrer
schule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden           Prüfungsleistung unterrichtet wurde. Er setzt neu ein
Schule eingeschrieben (immatrikuliert) ist.                     am 1. Juni 2017 mit der Einschreibung für das Master­
                                                                studium. Für den Monat Mai 2017 ist nicht vom Werk­
Studienbewerber, die an vorbereitenden Sprachkursen             studentenprivileg auszugehen, es besteht Sozialver­
oder Studienkollegs teilnehmen, gehören hingegen nicht          sicherungspflicht als Arbeitnehmerin.
dazu. Dies gilt auch für Teilnehmer an sonstigen, dem
Studium vorgeschalteten, fächergruppenspezifischen
Vorbereitungskursen (sog. Propädeutika), die meistens        Studium steht im Vordergrund
ein Semester dauern.
                                                             Bereits in den 1960er Jahren hat das BSG entschieden,
Als ordentlich Studierender wird angesehen, wer nach         dass nicht jede neben dem Studium ausgeübte Beschäf­
Erreichen eines ersten berufsqualifizierenden Abschlus-      tigung Versicherungsfreiheit auslöst. Nur solche Studieren-
ses in der gleichen oder einer anderen Fachrichtung einen    den sind versicherungsfrei, deren Zeit und Arbeitskraft
weiteren bzw. neuen geregelten Studiengang absolviert.       überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen
Dies schließt Teilnehmer an einem Aufbaustudium (Pro-        werden, die also von ihrem Erscheinungsbild her keine
motionsstudium ausgenommen) bzw. Masterstudium               Arbeitnehmer, sondern Studenten sind.
ein.
                                                             Dies gilt, wenn und solange die Beschäftigung „neben“
Beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium schließt       dem Studium ausgeübt wird und ihm nach Zweck und
sich das eine in aller Regel nicht lückenlos an das andere   Dauer untergeordnet ist. Kurz gesagt: das Studium muss
an. Insofern ist seit dem 1. Januar 2017 nicht durchgehend   die Hauptsache sein, die Beschäftigung die Nebensache.
von einer Zugehörigkeit zum Personenkreis der ordentlich
Studierenden auszugehen. Das bedeutet, Versicherungs-        Erscheinungsbild: Studierender
freiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs kommt
während der Unterbrechung nicht in Betracht.                 Wer neben dem Studium maximal 20 Stunden pro Woche
                                                             beschäftigt ist, gehört seinem Erscheinungsbild nach ohne
Privileg hält länger an                                      weitere Prüfung zu den Studierenden und nicht zu den
                                                             Arbeitnehmern. Die 20-Wochenstunden-Grenze entstand
Die Hochschulausbildung endet mit dem Tag der Ex­            durch die Rechtsprechung, sie entspricht der Hälfte der
matrikulation, wenn das Studium abgebrochen, unter­          früher üblichen 40-Stunden-Woche. Die Höhe des Arbeits-
brochen oder in sonstigen Fällen durch Exmatrikulation       entgelts ist dabei ohne Bedeutung.
ohne Prüfung beendet wird.
                                                             Erscheinungsbild: Arbeitnehmer
Für Prüflinge endet der Status des ordentlich Studieren-
den seit dem 1. Januar 2017 immer erst mit Ablauf des        Seit dem 1. Januar 2017 kommt Kranken-, Pflege- und
Monats, in dem sie vom Gesamtergebnis ihrer Prüfungs-        Arbeitslosenversicherungsfreiheit im Falle des Überschrei-
leistung offiziell unterrichtet wurden, also nicht schon     tens der 20-Wochenstunden-Grenze nur noch stark ein­
wie bisher mit der letzten Prüfungsleistung. Ab­gestellt     geschränkt in Betracht. Denn selbst dann, wenn die Be-
wird hierbei zum Beipsiel auf den Zugang des per Brief­-     schäftigung (teilweise) am Wochenende bzw. in den
post vom Prüfungsamt übermittelten vorläufigen               Abend- und Nachtstunden ausgeübt wird, ist das Werk­
Zeugnisses.                                                  studentenprivileg seither ausgeschlossen, sofern die
                                                             Beschäftigung zeitlich unbefristet oder befristet auf
Der späteren Überreichung des endgültigen Zeugnisses         einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen ausgeübt
(im Rahmen einer Abschlussfeier) kommt in diesem             wird (Beispiel 2).
Zusammenhang keine Bedeutung zu. (Beispiel 1)

                                                              Beispiel 2 Ihren Studentenjob übt Marie Lenz (siehe Bei-
                                                              spiel 1) seit dem 1. Juni 2017 (Master­studium) zeitlich
                                                              unbefristet an 22 Wochenstunden aus, davon entfallen
                                                              7 Stunden permanent auf Samstagsarbeit.
Hkk Seminar zum Jahreswechsel 2017/2018
10   Aktuelles zur Versicherungspflicht

      • Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudenten­            (16. Juni 2016 bis 15. Juni 2017) zusammen mit der an­
        privilegs besteht hier nicht, obwohl die wöchentliche           rechenbaren Vorbeschäftigung vom 1. Juli bis zum 31. Au-
        Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden dem nicht ent­              gust 2016 (> 20 Stunden/Woche) mit 169 Kalendertagen
        gegensteht, da sie sich mit Blick auf ihre Verteilung           an nicht mehr als 182 Kalendertagen ausgeübt wird.
        den Erfordernissen des Studiums anpasst.
                                                                        Robert Pilz ist kranken-, pflege-, und arbeitslosenver­
        Marie Lenz ist kranken-, pflege-, renten- und arbeits­          sicherungsfrei als Werkstudent (Personengruppe „106“,
        losenversicherungspflichtig, weil die 20-Wochenstunden-         Beitragsgruppe „0100“).
        Grenze überschritten ist und es sich um einen unbefris­
        teten Studentenjob handelt.
                                                                     Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beschäftigungen bei
                                                                     demselben Arbeitgeber oder bei verschiedenen Arbeitge-
     Während der vorlesungsfreien Zeit                               bern ausgeübt werden; vorgeschriebene Zwischenpraktika
                                                                     sind nicht zu berücksichtigen.
     Wird eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeits-
     zeit von maximal 20 Stunden lediglich in den Semester­          Kommt es erst während der Beschäftigung zur Über­
     ferien auf mehr als 20 Stunden ausgeweitet, so bleibt auch      schreitung der 26-Wochen-Grenze, gilt Versicherungs-
     für diese Zeit das studentische Erscheinungsbild erhalten.      pflicht von dem Zeitpunkt an, in dem erkennbar ist, dass
     Dies gilt erst recht für Beschäftigungen, die ausschließlich    die Zeitgrenze überschritten wird (z. B. ab dem Tag der
     während der vorlesungsfreien Zeit ausgeübt werden.              Vertragsverlängerung). Für die Vergangenheit bleibt es
     Daher besteht in beiden Fällen – unabhängig von der wö-         bei der einmal getroffenen versicherungsrechtlichen
     chentlichen Arbeitszeit und der Höhe des Arbeitsentgelts –      Beurteilung.
     Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsfreiheit.
     Zeitliche Überschneidungen bis zu längstens zwei Wochen,        Seit dem 1. Januar 2017 dient die 26-Wochen-Regelung
     die nur ausnahmsweise vorkommen, sind unschädlich. Die          nicht mehr dazu, Versicherungsfreiheit auf der Grundlage
     Dauer der vorlesungsfreien Zeit ist zu belegen.                 des Werkstudentenprivilegs zu begründen. Sie soll viel-
                                                                     mehr die Versicherungsfreiheit ausschließen, die grund-
     Etwas anderes gilt dann, wenn sich derartige Beschäfti­         sätzlich ohne die Begrenzung auf ein halbes Jahr einzu­
     gungen mit mehr als 20 Wochenstunden wiederholen und            räumen wäre. Anders ausgedrückt: Eine oder mehrere
     in Summe ein halbes Jahr (26 Wochen) überschreiten.             mehr als geringfügige Beschäftigungen sind nicht schon
                                                                     deshalb versicherungsfrei, weil die Beschäftigungsdauer
     Mehrere Beschäftigungen im Jahresverlauf                        insgesamt nicht mehr als 26 Wochen beträgt. Vorausset-
                                                                     zung ist, dass dem Grunde nach Versicherungsfreiheit auf-
     Wer im Laufe eines Zeitjahres (nicht Kalenderjahres) an         grund des Werkstudentenprivilegs einzuräumen wäre
     mehr als 26 Wochen (182 Kalendertagen) beschäftigt              (Beispiel 4).
     wird, ist von seinem Erscheinungsbild her Arbeitnehmer
     und nicht Studierender. Anzurechnen sind alle Beschäf­
     tigungen, in denen – unabhängig von der versicherungs-           Beispiel 4 Robert Pilz (siehe Beispiel 3) übt seinen befriste-
     rechtlichen Beurteilung – die wöchentliche Arbeitszeit           ten Studentenjob vom 1. März bis zum 15. Juni 2017 im Um-
     mehr als 20 Stunden beträgt. Der Prüfzeitraum ist in der         fang von 25 Wochenstunden (5-Tage-Woche) aus, jetzt aller-
     Weise zu bilden, dass vom Ende der zu beurteilenden Be-          dings ohne dass Arbeitszeiten am Wochenende bzw. in den
     schäftigung ein Zeitjahr zurückgerechnet wird. (Beispiel 3)      Abend- und Nachtstunden liegen.

                                                                      • Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivi-
      Beispiel 3 Robert Pilz übt befristet vom 1. März bis zum          legs ist von vornherein ausgeschlossen, da sich die Be-
      15. Juni 2017 einen Studentenjob im Umfang von 25 Wo-             schäftigung nicht durch (teilweise) Tätigkeit am Wochen-
      chenstunden aus (5-Tage-Woche), davon werden 7 Stunden            ende bzw. in den Abend- und Nachtstunden oder während
      nur am Wochenende abgeleistet.                                    der vorlesungsfreien Zeiten dem Studium unterordnet.

      Vorbeschäftigungen (jeweils 5-Tage-Woche):                        Robert Pilz ist kranken-, pflege-, renten- und arbeits­
      1. November bis 31. Dezember 2016      18 Stunden/Woche           losenversicherungspflichtig (Personengruppe „101“,
      1. Juli bis 31. August 2016            25 Stunden/Woche           Beitragsgruppe „1111“).

      • Kurzfristigkeit liegt nicht vor, da schon zu Beginn der
        Beschäftigung am 1. März 2017 feststeht, dass die Dauer       Hinweis
        im Kalenderjahr 2017 mehr als drei Monate beträgt.            Sofern vor dem 1. Januar 2017 durch die 26-Wochen-
        Es besteht jedoch Versicherungsfreiheit aufgrund des          Re­gelung von Versicherungsfreiheit ausgegangen wurde,
        Werkstudentenprivilegs, weil bei Aufnahme der Beschäfti-      ist es für die Dauer dieses Studentenjobs dabei geblieben.
        gung absehbar ist, dass sie innerhalb des Jahreszeitraums
Entgeltabrechnung aktuell   11

                                                                Arbeitsentgelt ist nach dem Lohnausfallprinzip zu errech-
Entgeltabrechnung aktuell                                       nen; das bedeutet, der Mitarbeiter ist so zu vergüten, als
                                                                hätte er an diesen ausgefallenen Tagen tatsächlich gear-
                                                                beitet. Werden SFN-Zuschläge für Zeiten gezahlt, in denen
Neuer Personalfragebogen der Minijob-Zentrale                   wegen Krankheit nicht gearbeitet wurde, unterliegen sie
                                                                der Steuer- und Beitragspflicht.
Der Arbeitgeber hat vor dem Beginn der Beschäftigung
eines Arbeitnehmers die Voraussetzungen für die Ver­            • Urlaubsentgelt
sicherungspflicht bzw. -freiheit in der Sozialversicherung      Das Urlaubsentgelt errechnet sich nach den Bestimmun-
zu prüfen. Die erforderlichen Angaben sind vom Arbeit­          gen des Bundesurlaubsgesetzes (§§ 1 und 11 BUrlG). So-
nehmer zu erheben und zu dokumentieren. Um alle er­             fern Urlaubsentgelt gezahlt wird und darin SFN-Zuschläge
forderlichen Angaben insbesondere für Minijobber zu er­         ent­halten sind, unterliegen diese der Steuer- und Beitrags-
heben, hat die Minijob-Zentrale in Zusammenarbeit mit           pflicht.
der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberver­
bände (BDA) einen Personalfragebogen erstellt.                  • Beschäftigungsverbot
                                                                Steuer- und beitragsfrei sind die SFN-Zuschläge nur für
Hierzu führt die Minijob-Zentrale weiter aus:                   die tatsächlichen Arbeitsstunden. Werden die Zuschläge
                                                                ohne tatsächliche Arbeitsleistung gewährt, wie während
• Der Personalfragebogen kann sowohl für 450-Euro-Mini-      eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutz­
    jobber als auch für kurzfristig Beschäftigte eingesetzt     gesetz (MuSchG), sind diese steuer- und beitragspflichtig.
    werden.
• Mit dem Personalfragebogen erfassen die Arbeitgeber        • Schutzfristen
    alle notwendigen Daten ihres Arbeitnehmers. Gleich­         Anders verhält es sich in der Sozialversicherung während
    zeitig stellt der Personalfragebogen sicher, dass nur Da-   der Schutzfristen (ab 2018: § 3 MuSchG); hier werden
    ten erhoben werden, die Arbeitgeber erfragen dürfen.        die SFN-Zuschläge als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
• Die Arbeitgeber vervollständigen mit dem Personal­         beitragsfrei belassen.
    fragebogen ihre Lohnunterlagen und haben damit einen
    wichtigen Nachweis für die Betriebsprüfungen.               • Prüfung der Minijob-Grenze
•	Neben persönlichen Angaben des Minijobbers – wie             Auch geringfügig entlohnte Beschäftigte können steuer-
     zum Beispiel die Rentenversicherungsnummer – klärt         und beitragsfreie SFN-Zuschläge erhalten. Diese sind eben-
     der Personalfragebogen auch Folgendes:                     falls nur dann steuer- und beitragsfrei, wenn sie zusätz-
     –	Status in der Sozialversicherung bei Beginn der         lich zum Gehalt für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt
        Beschäftigung                                           werden. Sie sind dann auch nicht bei der Prüfung der
     –	Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung            450-Euro-Grenze zu berücksichtigen. Der Zuschlag darf
     –	Weitere Beschäftigungen                                 jedoch die im EStG genannten Prozentwerte nicht über­
     –	Befreiung von der Rentenversicherungspflicht            steigen um abgabenfrei zu bleiben. (Beispiel)

Der Personalfragebogen ersetzt nicht den Arbeitsvertrag
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er kann kosten-           Beispiel Ein Arbeitgeber zahlt seinem Mitarbeiter, der als
los auf www.hkk.de heruntergeladen werden.                       Minijobber tätig ist, monatlich einen Lohn in Höhe von
                                                                 433,50 EUR (10 Arbeitsstunden pro Woche mit einem
Steuer- und beitragsfreie SFN-Zuschläge                          Stundenlohn von 10 EUR entsprechend des Branchen­
                                                                 mindestlohns für Gebäudereiniger in Westdeutschland).
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
(SFN-Zuschläge) sind nur dann steuer- und beitragsfrei,          Ab Juli 2017 arbeitet der Arbeitnehmer 5 Kalendertage im
wenn sie zusätzlich zum Gehalt für die tatsächlich geleis­       Monat (15 Stunden) zwischen 20 und 23 Uhr. Für die Nacht-
tete Arbeit gezahlt werden. Neben diesem bekannten               arbeit gewährt der Arbeitgeber einen Zuschlag von 40 Pro-
Grundsatz sind in der Praxis einige Besonderheiten zu            zent. Dadurch erhöht sich der Bruttolohn um 60 EUR.
beachten.
                                                                 Nach § 3b EStG darf für Nachtarbeit – zwischen 20 Uhr und
Nach § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuschläge            23 Uhr – ein Zuschlag von 25 Prozent steuerfrei berücksich-
für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nacht­      tigt werden. Die Höhe des Zuschusses, der darüber hinaus
arbeit, wenn sie neben dem Grundlohn gezahlt werden,             gezahlt wird (40 Prozent – 25 Prozent = 15 Prozent),
bis zu bestimmten Prozentsätzen steuerfrei und damit             unterliegt der Steuer- und Beitragspflicht (15 Prozent
auch beitragsfrei in der Sozialversicherung (mit Ausnahme        von 10 EUR für 15 Stunden = 22,50 EUR).
der Unfallversicherung).
                                                                 • Der Arbeitnehmer erhält ab Juli 2017 also ein Gehalt von
• Entgeltfortzahlung                                               456,00 EUR (433,50 EUR Grundlohn plus 22,50 EUR steu-
Der Anspruch auf die Fortzahlung der Zuschläge für Feier-          er- und beitragspflichtiger Nachtarbeitszuschlag). Folglich
tage und Krankheit ergibt sich aus den Bestimmungen                liegt ab Juli keine geringfügig entlohnte Beschäftigung
des Entgeltfortzahlungsgesetzes (§§ 2 und 3 EFZG). Das             mehr vor.
12    Änderungen im Meldeverfahren | Teil 1

     Änderungen im Meldeverfahren | Teil 1
     Seit mehr als zehn Jahren sind Meldungen und Beitragsnachweise ausschließlich elektronisch durch gesicherte und
     verschlüsselte Datenübertragung zu übermitteln. Ein möglicher Kanal sind Ausfüllhilfen wie sv.net, mit denen die
     Arbeitgeber zusätzlich auch eine Vielzahl von Bescheinigungen auf dem gesetzlich geregelten Weg mit den Sozial-
     versicherungsträgern austauschen können. Die beiden bisherigen Produktvarianten von sv.net sind in den letzten
     Monaten neu aufgesetzt worden.

     In Erweiterung der bestehenden Verfahren gehen ab dem 1. Januar 2018 unter anderem eine neue Version beim
     Datenaustausch Entgeltersatzleistungen, die Bestandsprüfungen bei den DEÜV-Meldungen, das Antrags- und
     Bescheinigungsverfahren A1 bei Entsendung ins Ausland und die elektronische Anforderung der 57er Meldungen
     bei Rentenantragstellung (rvBEA) an den Start. Zudem müssen Anmeldungen von Saisonarbeitnehmern künftig
     immer gesondert gekennzeichnet werden.

     Weiterentwicklung der Ausfüllhilfe sv.net

     Die Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre           maximale Zielgruppe von 50.000 Arbeitgebern. Beide Va­
     Meldungen durch Datenübertragung aus systemgeprüften              rianten wurden jedoch von Beginn an deutlich intensiver
     Abrechnungsprogrammen oder mittels systemgeprüfter                genutzt: Insgesamt mehr als 600.000 Unternehmen mit
     maschineller Ausfüllhilfen zu erstatten. Um insbesondere          ca. 750.000 registrierten Benutzern übermitteln Jahr für
     kleinen Arbeitgebern die Teilnahme am maschinellen                Jahr rund 15 Millionen Datensätze.
     Meldeverfahren zu ermöglichen, haben die gesetzlichen
     Krankenkassen bereits 2001 beschlossen, eine Ausfüll-
     hilfe kostenfrei anzubieten.                                       Wichtig
                                                                        Um auch in Zukunft alle fachlichen und technischen
     Unter dem Namen sv.net wurden ab dem Jahr 2003                     Anforderungen erfüllen zu können, wurden die beiden
     sv.net/online und sv.net/classic als einheitliche Ausfüll-         Produktvarianten modernisiert.
     hilfe zur Verfügung gestellt – seinerzeit gedacht für eine
Änderungen im Meldeverfahren | Teil 1     13

Projektphase nahezu abgeschlossen                            weises an die ITSG. Zu den gültigen Nachweisen zählen
                                                             Schreiben der Bundesagentur für Arbeit und der Kranken-
Die aktuelle Version unterstützt mehr als zehn komplexe      kassen. Nicht ausreichend sind selbst geschriebene
Fachverfahren zum Austausch von Sozialversicherungs­         E-Mails oder Anschreiben bzw. ausgedruckte Meldungs-
daten. In einer Übergangszeit bis Ende 2017 wurden bzw.      nachweise.
werden die beiden bisherigen Produktvarianten ersetzt
und grundlegend optimiert:                                   Zusätzlich wird zur erfolgreichen Legitimierung eine
                                                             Ablichtung des Personalausweises des Premium-Antrag-
• sv.net/online, als browserbasierte Web-Anwendung mit     stellers oder eine Handlungsvollmacht, ausgestellt vom
    der keine Daten zwischengespeichert werden können,       Geschäftsführer oder Prokuristen auf den Antragsteller,
    durch sv.net/standard                                    benötigt.
• sv.net/classic, mit dem Firmen-, Personal- und Melde­
    daten auf den jeweiligen Systemen der Anwender ab­
    gespeichert werden können, durch sv.net/comfort           Tipp
                                                              Eine entsprechende Vorlage für die Handlungsvollmacht
Künftig teilweise kostenpflichtig                             stellt die ITSG zum Download zur Verfügung.

Zeitgleich mit sv.net/comfort wird erstmalig eine Kosten-
pflicht eingeführt, die sowohl für sv.net/comfort als auch   Die Laufzeit der Premium-Mitgliedschaft beträgt drei
für sv.net/standard zum Tragen kommt.                        Jahre und verlängert sich automatisch um weitere drei
                                                             Jahre, wenn der Zugang nicht rechtzeitig gekündigt wird.
Hintergrund ist die stark zunehmende Nutzung beider          Die Kosten für die dreijährige Mitgliedschaft belaufen
Produktvarianten durch Anwender mit kommerzieller            sich auf insgesamt 60,00 EUR (zzgl. MwSt.), dabei ent­
Ausrichtung (z. B. Steuerbüros) oder große Arbeitgeber,      fallen 36,00 EUR auf die Nutzungs- und 24,00 EUR auf
die sv.net für die Abgabe von massenhaften Meldungen         die Re­gistrierungsgebühr. Die Kosten für die Verlängerung
einsetzen. Diese können sv.net auch in Zukunft weiterhin     be­laufen sich auf 36,00 EUR.
nutzen, werden aber an den Kosten für die Bereitstellung
des erweiterten Funktionsumfangs und Services sowie          Produkteinführung und Zeitplan
die erhöhte Verfahrenssicherheit in vertretbarem Umfang
beteiligt.                                                   In der Einführungsphase bis zum 31. Dezember 2017 un-
                                                             terliegt die Anwendung zunächst keiner der oben genann-
Rollenkonzept und Preismodell                                ten Beschränkungen, sondern greift erst ab dem Zeitpunkt
                                                             der Premium-Registrierung. Um die Nutzung der sv.net-
Künftig wird für beide Produktvarianten immer unterschie-    Anwendungen zum Jahreswechsel 2017/ 2018 sicherzu-
den zwischen kostenlosen Normal-Benutzer-Accounts auf        stellen, empfiehlt die ITSG eine rechtzeitige Beantragung
der einen Seite und kostenpflichtigen Premium-Benutzer-      der Premium-Funktionalität.
Accounts auf der anderen. Für alle Normal-Benutzer von
sv.net/comfort oder sv.net/standard ist der Funktions­       Übrigens: Zur erleichterten Umstellung von sv.net/classic
umfang eingeschränkt.                                        auf sv.net/comfort wird für den gespeicherten Datenbe-
                                                             stand im Programm eine Migrationshilfe zur Verfügung
                                                             gestellt.
 Wichtig
 Für den Großteil der sv.net-Anwender ist der einge-
 schränkte Funktionsumfang völlig ausreichend –               Tipp
 er ist weiterhin kostenfrei.                                 Alle Informationen zu den beiden neuen Produktvarianten
                                                              finden Sie auf der Internetseite: www.svnet.info

Die Registrierung als Premium-Benutzer ist erforderlich
                                                             Datenaustausch EEL
• zur Abgabe von Meldungen für mehr als nur eine
    Betriebsnummer,                                          Sind für die Zahlung von Entgeltersatzleistungen (EEL)
• zur Nutzung durch mehr als nur einen Benutzer            wie Kranken- oder Mutterschaftsgeld Angaben über das
    und                                                      Beschäftigungsverhältnis notwendig, fordern die Leis-
• zur Übermittlung von mehr als 100 Meldungen              tungsträger diese im Einzelfall elektronisch an. Die ge­
    pro Kalenderjahr.                                        sicherte und verschlüsselte Rückübermittlung der Arbeit-
                                                             geber erfolgt unverzüglich bzw. sobald ersichtlich ist,
Die Premium-Registrierung steht seit dem 3. Juli 2017 in     dass der Leistungsfall eintreten wird. Zudem können
beiden Produktvarianten zur Verfügung und erfordert die      sie Vorerkrankungsanfragen übermitteln.
Legitimierung der Betriebsnummer durch einen benannten
Ansprechpartner. Hierfür erforderlich ist zum einen die      Vom 1. Januar 2018 an gilt im EEL-Verfahren eine neue
elektronische Übermittlung eines Betriebsnummernnach-        Versionsnummer 9.0, diese beinhaltet unter anderem:
Sie können auch lesen