Hkk Seminar zum Jahreswechsel 2017/2018
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VERSICHERUNG & BEITRÄGE hkk Seminar zum Jahreswechsel 2017/2018 Alle wichtigen Änderungen in der Sozialversicherung • Finanzierung der GKV • Aktuelles zur Versicherungspflicht (Jahresarbeitsentgelt, beschäftigte Studenten) • Rechengrößen und Grenzwerte 2018 • Änderungen im Meldeverfahren • Betriebsrentenstärkungsgesetz
2 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, keine Partei konnte im Rahmen der Bundestagswahl am hkk-Beitragssatz 2018 24. September eine absolute und damit regierungsfähige Mehrheit erreichen. Deshalb führen CDU/CSU, FDP und Die hkk schließt eine Anhebung des aktuellen Zusatz Grüne seit Mitte Oktober Sondierungsgespräche für eine beitrags von 0,59 Prozent auf jeden Fall aus. Über dessen Regierungskoalition (Jamaika-Bündnis). Doch die politi- genaue Höhe entscheidet der hkk Verwaltungsrat am schen Ziele der einzelnen Parteien differieren stark und 14. Dezember. es bleibt abzuwarten, ob die Parteien sich einigen können. Seminar-Inhalt Für die gesetzliche Krankenversicherung könnte eine Ja maika-Koalition eine Reform der Gesundheitsfinanzierung Wir greifen die grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spit- bedeuten. Die Grünen fordern die Rückkehr zur paritäti- zenverbands vom 22. März 2017 zum regelmäßigen schen Finanzierung. Angesichts der guten Konjunktur seien Jahresarbeitsentgelt auf und erläutern die Besonderheiten die Arbeitgeber nicht weiter auf Kosten der Arbeitnehmer der Berechnung. Im Kapitel über die Versicherungspflicht zu entlasten, indem die Kostensteigerungen im Gesund- thematisieren wir die Änderungen bei beschäftigten heitswesen nur auf dem Rücken der Beitragszahler durch Studenten aufgrund des gemeinsamen Rundschreibens die alleinige Zahlung des Zusatzbeitrags abgeladen werden. vom 23. November 2016. Die Finanzsituation der Krankenversicherung hat sich indes Im Zusammenhang mit dem Meldeverfahren werden wir leicht verbessert. Mitte des Jahres waren die Finanzreser- Ihnen die Änderungen bei sv.net, dem A1-Bescheinigungs- ven der gesetzlichen Krankenkassen auf rund 17,5 Milliar- verfahren und dem neuen Kennzeichen „Saisonarbeit den Euro gestiegen. Gesundheitsminister Hermann Gröhe nehmer“ erläutern. (CDU) legte deshalb den durchschnittlichen Zusatzbeitrags- satz für 2018 auf 1,0 Prozent fest und folgte damit der Das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das die Empfehlung des Schätzerkreises, den Zusatzbeitragssatz Bundesregierung noch kurz vor dem Ende der Legislatur um 0,1 Prozentpunkte zu senken. Allerdings ist die Finanz- periode auf den Weg gebracht hat, soll die betriebliche lage von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich. Altersvorsorge insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Geringverdienern stärken. Wir möchten Ihnen die Maßnahmen dazu vorstellen. Inhalt Zum Abschluss des Seminars geben wir Ihnen noch einen Finanzierung der GKV 3 kurzen Überblick über die gesetzlichen Änderungen hin- Aktuelle Finanzsituation 3 sichtlich der Reform des Mutterschutzrechts und beim Positive Entwicklung der hkk 3 Flexirentengesetz. Aktuelles zur Versicherungspflicht 4 Jahresarbeitsentgelt 4 Wir wünschen Ihnen ein informatives Seminar und viel Beschäftigte Studenten 8 Erfolg bei der Umsetzung der neuen Regelungen. Entgeltabrechnung aktuell 11 Neuer Personalfragebogen der Minijob-Zentrale 11 Ihre hkk Krankenkasse Steuer- und beitragsfreie SFN-Zuschläge 11 Änderungen im Meldeverfahren | Teil 1 12 Weiterentwicklung der Ausfüllhilfe sv.net 12 Datenaustausch EEL 13 Bestandsprüfungen ab 1. Januar 2018 14 Gesonderte Meldung: Anforderung mit rvBEA 15 Rechengrößen, Grenzwerte, Fälligkeit 2018 16 Beitrags- und Umlagesätze 16 Abgabe- und Fälligkeitstermine 17 Änderungen im Meldeverfahren | Teil 2 19 Impressum Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 19 Herausgeber: Neues Kennzeichen „Saisonarbeitnehmer“ 20 Betriebsrentenstärkungsgesetz 22 Reine Beitragszusagen 23 Optionssysteme 23 Anreize für Geringverdiener 24 Steuerliche Änderungen 25 Wichtiges in Kürze: © PRESTO Gesundheits- Reform des Mutterschutzrechts V E R S I C H E R U N G & T A27 Kommunikation GmbH RIFE Flexirentengesetz 29 www.presto-gk.de hkk-Seminar Stand: 31. Oktober 2017 zum Jahreswechsel 2015/2016
Finanzierung der GKV 3 Finanzierung der GKV Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetz lichen Krankenversicherung (GKV) wird für das Jahr 2018 auf 1,0 Prozent abgesenkt. Das gab das Bundes ministerium für Gesundheit bereits am 26. Oktober 2017 bekannt. Laut Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zeigt die gute Finanzlage der gesetzlichen Kran- kenkassen, dass die notwendigen Verbesserungen für die Patienten in den letzten Jahren mit Augenmaß vor- genommen worden sind. Die Krankenkassen hätten gute Spielräume für hochwertige Leistungen bei attraktiven Beiträgen. Aktuelle Finanzsituation Positive Entwicklung der hkk Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ergibt sich aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Aus 25 Prozent Nettowachstum und deutlich verbessertes gaben der GKV im kommenden Jahr. Die Festlegung für Jahresergebnis – 2016 weiterer positiver Meilenstein 2018 bedeutet eine Absenkung des durchschnittlichen in der hkk Geschichte Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte gegenüber 2017. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Ein Nettowachstum von mehr als 25 Prozent und eine Krankenkasse für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt deutliche Verbesserung des Jahresüberschusses machen jede Krankenkasse selbst fest. das Jahr 2016 zu einem weiteren positiven Meilenstein der hkk Geschichte. Die hkk Krankenkasse erwirtschaftete 2016 Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde nach einen Überschuss von über 48 Millionen Euro. Dieses posi Auswertung der Prognosen des Schätzerkreises zur Ein tive Ergebnis erzielte die hkk, obwohl ihr Zusatzbeitrag nahmen- und Ausgabenentwicklung der GKV errechnet. 0,51 Prozentpunkte unter dem Branchendurchschnitt Für das Jahr 2018 geht der Schätzerkreis insgesamt von (1,1 Prozent) lag. Einnahmen in Höhe von 222,24 Milliarden Euro aus. Dem werden die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen Jahresergebnis 2016 im Detail von 236,15 Milliarden Euro gegenübergestellt. Die Finanz- reserven der Krankenkassen fließen in diese Rechnung Die Einnahmen der hkk im Jahr 2016 betrugen 1,19 Milli nicht ein. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist ein arden Euro – 1,7 Prozent pro Versicherten mehr als im Vor- wichtiger Gradmesser für die Haushaltsplanungen und jahr. Die Ausgaben sanken hingegen um 2,4 Prozent pro individuellen Beitragssatzentscheidungen der Kranken Versicherten auf 1,14 Milliarden Euro. Für die medizinische kassen. Zugleich trägt er zur Transparenz für die Mit- Versorgung ihrer Versicherten gab die hkk 1,08 Milliarden glieder der GKV bei. Euro aus. Dies entspricht einem Rückgang je Versicherten um 2,2 Prozent auf 2.231 Euro. Beitragssatz und individueller Zusatzbeitragssatz Die hkk verzeichnete 2016 ein Mitgliederwachstum um Der Krankenversicherungsbeitrag setzt sich zusammen aus 85.725 auf 397.713 Personen (plus 27,48 Prozent). Ein- dem bundeseinheitlichen Krankenversicherungsbeitrags- schließlich der Familienversicherten waren Ende des Jahres satz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz. Die 522.433 Menschen hkk-versichert – 108.660 mehr als zu bundeseinheitlichen Beitragssätze zur Krankenversiche- Jahresbeginn. Mittlerweile (per 1. Oktober 2017) zählt die rung betragen 14,6 Prozent für eine Versicherung mit hkk sogar über 570.000 Versicherte. Insgesamt rechnet Anspruch auf Krankengeld und 14,0 Prozent für eine Ver die hkk 2017 mit einem Versichertenzuwachs von über sicherung ohne Anspruch auf Krankengeld. Dieser Beitrag 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. ist je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu tragen. Stabiler Preis-Leistungs-Vorteil Der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz wird von jeder Mit ihrem Beitragssatz von 15,19 Prozent (inklusive 0,59 Krankenkasse selbst festgelegt. Dieser Beitrag soll die Prozent Zusatzbeitrag) ist die hkk seit Anfang 2017 zum Finanzierungslücke zwischen den voraussichtlichen Aus dritten Mal hintereinander die günstigste bundesweit wähl- gaben und den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds bare Krankenkasse. Im Vergleich zum Kassendurchschnitt schließen. Der Zusatzbeitrag ist vom Mitglied allein zu tra- sparen hkk-Mitglieder abhängig von der Höhe ihres Ver- gen. Bei Arbeitnehmern wird er prozentual vom Arbeitsent- dienstes bis zu 266 Euro pro Jahr. Gegenüber Kassen mit gelt durch den Arbeitgeber berechnet und an die Kranken- einem Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent beträgt der Beitrags- kasse abgeführt. vorteil bis zu 579 Euro.
4 Aktuelles zur Versicherungspflicht Aktuelles zur Versicherungspflicht Jahresarbeitsentgelt Im Rahmen der Arbeitgeberpflichten obliegt die Beurteilung der Versicherungspflicht bzw. -freiheit dem Arbeitgeber. Gegen Arbeitsentgelt beschäftigte Arbeitnehmer sind Entsprechend seiner Entscheidung hat er die Meldung frist- grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen gerecht mit dem richtigen Beitragsgruppenschlüssel nach Krankenversicherung. Hiervon ausgenommen sind ins- der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung besondere diejenigen Arbeitnehmer, deren regelmäßiges (DEÜV) an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln. Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Die Feststellung des regelmäßigen Jahres Wichtig arbeitsentgelts und infolgedessen die Beurteilung der Die Grundsätzlichen Hinweise vom 22. März 2017 sollen Versicherungsfreiheit von Arbeitnehmern ist in be- die Beurteilung erleichtern. In Zweifelsfällen entscheidet stimmten Fallkonstellationen nicht einfach zu treffen abschließend jedoch allein die zuständige Krankenkasse und mit gewissen Unsicherheiten und Risiken behaftet. über die Versicherungspflicht und -freiheit. Damit bei gleichgelagerten Sachverhalten unabhängig von der Kassenzugehörigkeit eine identische Beurteilung erfolgt, hat der GKV-Spitzenverband im März 2017 Zur Bestimmung des Versicherungsstatus in der Kranken- Grundsätzliche Hinweise als Entscheidungshilfe mit und Pflegeversicherung sind gegenüberzustellen: empfehlendem Charakter zur Verfügung gestellt. • die maßgebende JAE-Grenze und • das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt. Krankenversicherungsfreiheit Maßgebende JAE-Grenze Höherverdienende Arbeitnehmer sind krankenversiche- rungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt Bereits seit dem 1. Januar 2003 muss für die Beurteilung die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze oder auch zwischen der allgemeinen und der besondere JAE-Grenze Versicherungspflichtgrenze) übersteigt. Die Krankenver unterschieden werden: sicherungsfreiheit bewirkt, dass aufgrund dieser Beschäf tigung auch keine Pflegeversicherungspflicht besteht. In JAE-Grenze 2017 2018 der Renten- und Arbeitslosenversicherung hat die Höhe Allgemeine 57.600 EUR 59.400 EUR des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts für den Versiche- rungsstatus von Arbeitnehmern dagegen keine Relevanz. Besondere 52.200 EUR 53.100 EUR
Aktuelles zur Versicherungspflicht 5 Die besondere JAE-Grenze gilt für Arbeitnehmer, die am Beurteilungsschema 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Summe aller voraussichtlichen Einnahmen aus Tag geltenden JAE-Grenze versicherungsfrei und bei einem der/den Beschäftigung/en privaten Krankenversicherungsunternehmen der GKV gleichwertig versichert waren. Sie ist sowohl in der am ./. Einnahmen aus versicherungsfreien Beschäftigungen 31. Dezember 2002 bestehenden Beschäftigung anzu ./. Einnahmen, die kein Arbeitsentgelt i. S. der Sozial wenden als auch für alle folgenden Beschäftigungen zu versicherung darstellen beachten, selbst wenn zwischenzeitlich Versicherungs- ./. Unregelmäßig gezahlte Entgelte (z. B. Überstunden pflicht aufgrund eines anderen Tatbestandes (z. B. Arbeits- vergütung) losengeldbezug) vorgelegen hat. ./. Familienzuschläge (z. B. Kinderzuschlag) Regelmäßiges JAE = Regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt In die Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts fließen im ersten Schritt alle Einnahmen ein, die dem Ar- beitnehmer in ursächlichem Zusammenhang mit der Be- resarbeitsentgelts generell außen vor. Hierbei kommt es schäftigung gewährt werden (siehe auch Beurteilungs- nicht darauf an, wie diese bezeichnet werden, sondern nur schema rechts). Was nicht dem Arbeitsentgelt im Sinne darauf, dass sie an den Familienstand gekoppelt sind. der Sozialversicherung zuzurechnen ist, bleibt unberück- sichtigt. Dazu zählen insbesondere einmalige Einnahmen, Mehrfachbeschäftigung laufende Zulagen, Zuschläge, Zuschüsse sowie ähnliche Einnahmen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern Sofern parallel ausgeübte Beschäftigungen für sich be- gewährt werden, soweit sie lohnsteuerfrei sind. trachtet jeweils Versicherungspflicht begründen würden, sind die regelmäßigen Arbeitsentgelte daraus zusammen- Regelmäßigkeit zurechnen. Dies gilt auch dann, wenn das regelmäßige Jah- resarbeitsentgelt einer Beschäftigung für sich betrachtet Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören alle Ein- bereits die JAE-Grenze überschreitet, sodass auch in den nahmen, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlich- weiteren Beschäftigungen von einem Überschreiten aus keit, beispielsweise durch einen für allgemeinverbindlich zugehen ist. erklärten Tarifvertrag, mindestens einmal jährlich dem Arbeitnehmer zufließen. Neben dem laufenden Arbeits Das regelmäßige Arbeitsentgelt aus einer mehr als gering- entgelt sind also auch regelmäßig gewährte Sonderzu fügigen (Haupt-)Beschäftigung und aus einer bei einem wendungen bzw. Einmalzahlungen zu berücksichtigen. anderen Arbeitgeber ausgeübten geringfügigen Beschäf Ausnahme: Der Arbeitnehmer verzichtet im Voraus schrift- tigung ist dagegen nicht zusammenzurechnen. Anders lich auf die Sonderzuwendung bzw. Einmalzahlung. verhält es sich jedoch ab der zweiten für sich betrachtet geringfügig entlohnten Beschäftigung. (Beispiel 1) Wichtig Bei Überstundenvergütungen gilt: Diese gehören grund- Beispiel 1 Johannes Kleemann arbeitet seit Jahren bei sätzlich zu den unregelmäßigen Entgeltbestandteilen und Arbeitgeber A (4.600 EUR/Monat). Am 1. Juni 2017 nimmt bleiben daher unberücksichtigt. Etwas anderes gilt für er eine zweite Beschäftigung bei Arbeitgeber B (300 EUR/ feste Pauschbeträge, die als Abgeltung für Mehrarbeit Monat) und am 1. August 2017 eine dritte bei Arbeitgeber C zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt hinzuzählen. (400 EUR/Monat) auf. • Johannes Kleemann unterliegt aufgrund seiner (Haupt-) Variable Entgeltbestandteile Beschäftigung der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die ande- Unabhängig davon, ob sie individuellleistungsbezogen ren beiden sind für sich betrachtet jeweils geringfügig ent- oder unternehmenserfolgsbezogen gezahlt werden, ge lohnte Beschäftigungen. Da die Beschäftigung B zuerst hören variable Arbeitsentgeltbestandteile nicht zum aufgenommen wird, wird sie nicht mit der versicherungs- regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt. In aller Regel wird pflichtigen (Haupt-)Beschäftigung zusammengerechnet. zum Prüfzeitpunkt ungewiss sein, ob und ggf. in welcher Die Beschäftigung C ist hingegen mit der versicherungs- Höhe diese gewährt werden. Besteht hingegen ein An- pflichtigen (Haupt-)Beschäftigung zusammenzurechnen. spruch auf einen Mindestbetrag oder garantierten Anteil, sind sie zu berücksichtigen. Das betrifft in der Regel auch Am 31. Dezember 2017 scheidet Johannes Kleemann Provisionen. aus der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht aus, weil die Arbeitsentgelte aus den Beschäftigungen A und C Familienzuschläge insgesamt die JAE-Grenze 2017 (57.600 EUR) und auch die JAE-Grenze 2018 (59.400 EUR) überschreiten; er ist Zuschläge, die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt ab dem 1. Januar 2018 freiwillig krankenversichert und werden, bleiben bei der Berechnung des regelmäßigen Jah- pflegeversicherungspflichtig bei der hkk:
6 Aktuelles zur Versicherungspflicht Bis 31. Dezember 2017: • Am 31. Dezember 2002 war Annemarie Großfink ver Arbeitgeber A PGR = 101, BGR = 1111 sicherungspflichtiges GKV-Mitglied. Mithin ist die allge Arbeitgeber B PGR = 109, BGR = 6500 meine JAE-Grenze in Höhe von 57.600 EUR maßgebend, Arbeitgeber C PGR = 101, BGR = 1101 diese ist – vorausschauend betrachtet – überschritten. Ab dem 1. Februar 2017 besteht Krankenversicherungs- Ab 1. Januar 2018: freiheit. Arbeitgeber A PGR = 101, BGR = 9111* Arbeitgeber B PGR = 109, BGR = 6500 Arbeitgeber C PGR = 101, BGR = 9101* Bei Stundenlohnempfängern ist der aktuelle Stundenlohn zunächst auf einen Monatswert umzurechnen: Stunden- * Für Selbstzahler würden gelten: 0111 bzw. 0101 lohn × individuelle wöchentliche Arbeitszeit × 13 Wochen : 3 Monate. Vorausschauende Betrachtungsweise Bei schwankenden Bezügen gilt: Die Prognose erfordert keine alle Eventualitäten berücksichtigende genaue Vor- Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der gegenwärtigen hersage, sondern eine ungefähre Einschätzung, welches und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Arbeitsentgelt mit hinreichender Sicherheit zu erwarten Einkommensverhältnisse in vorausschauender Betrach- ist. Grundlage kann auch das Vorjahr oder – bei Neueintritt tungsweise. Die Feststellungen haben zu erfolgen bzw. von Arbeitnehmern – ein vergleichbarer Mitarbeiter sein. sind zu wiederholen: • bei Aufnahme der Beschäftigung, Wichtig • bei jeder wesentlichen Änderung in den Einkommens Erweist sich eine sorgfältige Prognose im Nachhinein als verhältnissen, unzutreffend, so ist das Anlass für eine Überprüfung. • bei einer Änderung der rechtlichen Verhältnisse sowie Eine Änderung für die Vergangenheit erfolgt nicht. • aus Anlass der alljährlichen Anpassung der JAE-Grenze. Entgelterhöhungen dürfen erst von dem Zeitpunkt an Überschreiten der JAE-Grenze berücksichtigt werden, von dem an der Anspruch auf das erhöhte Entgelt besteht. Das bedeutet: Eine im Jahresver- Übersteigt das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die lauf absehbare Erhöhung, zum Beispiel eine bereits fest JAE-Grenze von Beginn der Beschäftigung an, besteht stehende Tariferhöhung oder ein Vorrücken in eine höhere unmittelbar Krankenversicherungsfreiheit. Tritt zu einer Dienstaltersstufe, bleibt bei der Prüfung zunächst unbe- für sich betrachtet versicherungspflichtigen Beschäftigung rücksichtigt. Erst die mit dem Entstehen des Anspruchs eine aufgrund des Überschreitens der JAE-Grenze kranken- einhergehende Änderung in den Einkommensverhältnissen versicherungsfreie Beschäftigung hinzu, besteht vom Tag löst – von diesem Zeitpunkt an – eine zukunftsbezogene des Hinzutritts auch in der bereits bestehenden Beschäf Überprüfung aus. tigung Versicherungsfreiheit. Dies gilt selbst dann, wenn der Zeitraum der Überschneidung nur von kurzer Dauer Das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt wird durch Multi ist (Beispiel 3). plikation der aktuellen Monatsbezüge mit zwölf (ohne Rücksicht auf das Kalenderjahr) unter Berücksichtigung der regelmäßig gewährten Sonderzuwendungen bzw. Ein- Beispiel 3 Viktor Schnelle hat sein Architekturstudium er- malzahlungen ermittelt (Beispiel 2). Dies gilt selbst dann, folgreich abgeschlossen und nimmt am 1. Juli 2017 eine wenn die Beschäftigungsdauer aufgrund einer Befristung Beschäftigung bei einem Bauträger auf (regelmäßiges Jah- weniger als zwölf Monate beträgt. resarbeitsentgelt: 63.000 EUR). Seinen langjährigen Stu dentenjob in einem Bauplanungsbüro (10 Stunden/Woche, 1.300 EUR/Monat) übt er parallel noch bis zum 31. Juli 2017 Beispiel 2 Annemarie Großfink nimmt am 1. Februar 2017 aus, um verschiedene Projekte zu Ende zu bringen (der Stu- eine Beschäftigung als Personalleiterin auf, zuvor war sie dentenstatus endete am 15. Mai 2017, daher BGR „1111“). seit 1999 immer versicherungspflichtig beschäftigt (alle Werte in EUR): • Vom 1. Juli 2017 an besteht sowohl in der Beschäftigung bei dem Bauträger als auch im Studentenjob Kranken- Entgelt Regelm. JAE und Pflegeversicherungsfreiheit. Gehalt (4.300 × 12 Monate =) 51.600 51.600 Familienzuschlag 1.200 – VwL Bausparen 312 312 Im Laufe der Beschäftigung Weihnachtsgeld 4.300 4.300 Urlaubsgeld 2.150 2.150 Besteht zunächst Krankenversicherungspflicht, weil die Zuwendung Firmenjubiläum 500 – JAE-Grenze nicht überschritten wird, endet diese im Falle Insgesamt 60.062 58.362 der Entgelterhöhung mit Ablauf des Kalenderjahres des Überschreitens. Dies allerdings nur, wenn das regelmäßige
Aktuelles zur Versicherungspflicht 7 Jahresarbeitsentgelt die vom Beginn des nächsten Kalen- • Elternzeit ohne Teilzeitbeschäftigung derjahres an geltende JAE-Grenze ebenfalls übersteigt. Die (Wieder-)Aufnahme der Beschäftigung mit einem re- gelmäßigen Jahresarbeitsentgelt oberhalb der JAE-Grenze Entsprechendes gilt im Falle des Überschreitens der JAE- führt nach dem Ende der Elternzeit zur Versicherungsfrei- Grenze aufgrund der Aufnahme einer weiteren – entweder heit vom Beginn an. mehr als geringfügigen oder zweiten bzw. weiteren ge- ringfügigen – für sich betrachtet versicherungspflichtigen • Elternzeit mit zulässiger Teilzeitbeschäftigung Beschäftigung (siehe auch Beispiel 1). beim gleichen Arbeitgeber (keine Befreiung) Die (Wieder-)Aufnahme der Beschäftigung mit einem re Wird im unmittelbaren Anschluss an einen Studentenjob, gelmäßigen Jahresarbeitsentgelt oberhalb der JAE-Grenze für den aufgrund des sog. Werkstudentenprivilegs Ver nach dem Ende der Elternzeit führt nicht zur Versicherungs- sicherungsfreiheit bestand, beim selben Arbeitgeber eine freiheit vom Beginn der Beschäftigung an, wenn vorher Beschäftigung mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsent- durch die zulässige Teilzeitbeschäftigung bereits Versiche- gelt oberhalb der JAE-Grenze ausgeübt, tritt unmittelbar rungspflicht eingetreten war. Die Versicherungspflicht aus Versicherungsfreiheit ein (Beispiel 4). der nicht vollen Erwerbstätigkeit endet frühestens zum Ab- lauf des Kalenderjahres vorausgesetzt, dass auch die JAE- Grenze des nächsten Kalenderjahres überschritten wird. Beispiel 4 Viktor Schnelle (siehe Beispiel 3) erhält vom Bau- planungsbüro ab dem 16. Mai 2017 einen neuen Arbeitsver- In den Grundsätzlichen Hinweisen sind die Lösungen der trag als Architekt mit einem regelmäßigen Jahresarbeitsent- folgenden Fallgestaltungen nachzulesen, sofern die Be- gelt von 63.000 EUR. Der Studentenjob (10 Stunden/Woche, schäftigung 1.300 EUR/Monat) endete am 15. Mai 2017 (BGR „0100“). • in vollem Umfang vor dem Ende der Elternzeit wieder • Unmittelbar vom 16. Mai 2017 an, und nicht erst ab dem aufgenommen wird oder 1. Januar 2018, besteht in der Beschäftigung beim Bau • eine Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeit planungsbüro Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit. geber ausgeübt wurde oder Grund hierfür ist, dass aufgrund des Studentenjobs keine • von der Krankenversicherungspflicht auf Antrag befreit Versicherungspflicht als Arbeitnehmer bestand, die bis war. zum Kalenderjahresende fortzuführen wäre. Hinweis Auf Antrag wird von der Krankenversicherungspflicht Bei rückwirkender Entgelterhöhung befreit, wer durch Aufnahme einer nicht vollen (zulässi- gen) Erwerbstätigkeit während der Elternzeit versiche- Im Falle einer rückwirkenden Entgelterhöhung endet die rungspflichtig wird; diese Befreiung erstreckt sich nur Krankenversicherungspflicht erst mit Ablauf des Kalender- auf die Elternzeit. jahres, in dem der Anspruch auf das erhöhte Arbeitsentgelt entstanden ist (Beispiel 5). Tipp Die Grundsätzlichen Hinweise zur Versicherungsfreiheit Beispiel 5 Tarifabschluss am 16. Februar 2018 mit dem Er- von Arbeitnehmern bei Überschreiten der Jahresarbeits- gebnis einer rückwirkenden Entgelterhöhung zum 1. Oktober entgeltgrenze sind auf der Homepage der hkk im Bereich 2017. Dadurch wird sowohl die JAE-Grenze 2017 als auch die „Firmenservice“ nachzulesen. für 2018 überschritten. • Der Arbeitnehmer scheidet trotzdem frühestens zum Unterschreiten der JAE-Grenze 31. Dezember 2018 aus der Krankenversicherungspflicht aus. Die Krankenversicherungsfreiheit endet, wenn das regel- mäßige Jahresarbeitsentgelt die JAE-Grenze des kommen- den Jahres nicht überschreitet. Zum Jahreswechsel 2017/ Nach einer Unterbrechung durch Elternzeit 2018 gilt dies für Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt zwischen 57.600 EUR (2017) und Wenn vor einer Unterbrechung der Beschäftigung wegen 59.400 EUR (2018) liegt. Die Betroffenen haben die Mög- Elternzeit Versicherungsfreiheit bestand, ist der Versiche- lichkeit der Befreiung von der Krankenversicherungspflicht. rungsstatus bei (Wieder-)Aufnahme der Beschäftigung bzw. Rückkehr zu den ursprünglichen Einkommensver Minderung Jahresarbeitsentgelt hältnissen unterschiedlich zu beurteilen. Die Beurteilung hängt davon ab, welche Gegebenheiten während der El- Die Krankenversicherungsfreiheit endet unmittelbar, ternzeit vorlagen. In den Grundsätzlichen Hinweisen wird wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die JAE-Gren- die Beurteilung in verschiedenen Fallgruppen dargestellt. ze unterschreitet – also nicht erst mit dem Ende des Kalen- Nachfolgend ein Überblick über die beiden Fallgruppen, derjahres, sondern mit dem Vortag des Unterschreitens die am häufigsten in der Praxis vorkommen. der JAE-Grenze.
8 Aktuelles zur Versicherungspflicht Die Versicherungsfreiheit endet auch, wenn die Entgeltmin- Beschäftigte Studenten derung nur vorübergehend oder zeitlich befristet ist. Eine bereits absehbare Rückkehr zu den früheren Einkommens- Viele Studenten finanzieren sich ihr Studium durch einen verhältnissen bleibt zunächst unberücksichtigt. Erst wenn oder mehrere kleine Jobs. Die sozialversicherungsrecht die Entgeltminderung wegfällt, ist eine neue zukunftsbezo- liche Beurteilung dieser Beschäftigungen ist von diver- gene Feststellung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts sen Faktoren abhängig. Das Gemeinsame Rundschreiben vorzunehmen. Ein bei vorliegender Versicherungsfreiheit der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung wur- nur vorübergehendes Unterschreiten der JAE-Grenze ohne de Ende 2016 überarbeitet. Darin wurden sowohl die Auswirkungen auf den Versicherungsstatus kommt nur in Rechtsänderungen der vergangenen Jahre als auch die Betracht bei Kurzarbeit (mit Ausnahme des Bezugs von zu diesem Personenkreis ergangene Rechtsprechung Transferkurzarbeitergeld) und Wiedereingliederung in berücksichtigt. das Erwerbsleben, weil der eigentliche Entgeltanspruch dem Grunde nach unberührt bleibt. Voraussetzungen der Versicherungsfreiheit Unterbrechungen des entgeltlichen Das Gemeinsame Rundschreiben vom 23. November 2016 Beschäftigungsverhältnisses hat die Vorgängerversion vom 27. Juli 2004 abgelöst, es gilt grundsätzlich für alle seit dem 1. Januar 2017 auf Wird die Beschäftigung ohne Entgeltzahlung unterbrochen, tretenden Sachverhalte. wirkt die Versicherungsfreiheit bei einem fortbestehenden Beschäftigungsverhältnis für einen Monat weiter. Die Neuauflage befasst sich ebenfalls nicht nur mit der versicherungsrechtlichen Beurteilung von beschäftigten Der Monatszeitraum findet keine Anwendung, wenn das Studenten, sondern auch mit der von Praktikanten, Teil- Beschäftigungsverhältnis wegen der Inanspruchnahme von nehmern an dualen Studiengängen und diesen ähnlichen Eltern- oder Pflegezeit unterbrochen wird. Personen. Bei den sog. Werkstudenten hat es jedoch die wesentlichsten Änderungen gegeben. Folgende Unterbrechungen des entgeltlichen Beschäfti- gungsverhältnisses sind ohne Auswirkungen Studenten, die eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf den versicherungsrechtlichen Status: ausüben, sind im Grundsatz als Arbeitnehmer versiche- rungspflichtig. Wie schon bisher sind sie jedoch unter be- • Zeiten der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgelt- stimmten Voraussetzungen kranken-, pflege- und arbeits- fortzahlung losenversicherungsfrei. Dieses Werkstudentenprivileg • Zeiten des Bezugs von Verletztengeld, Übergangsgeld erfasst Personen, die während der Dauer ihres Studiums oder Versorgungskrankengeld als ordentlich Studierende einer Hochschule oder einer der • Zeiten des Bezugs von Mutterschaftsgeld fachlichen Ausbildung dienenden Schule gegen Arbeits • Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld mit Ausnahme entgelt beschäftigt sind. des Transferkurzarbeitergeldes • Zeiten eines rechtmäßigen Arbeitskampfes • Zeiten der Teilnahme an einer Eignungsübung Wichtig Das Werkstudentenprivileg gilt nicht hinsichtlich der Befreiung von der Versicherungspflicht gesetzlichen Rentenversicherung. Wer wegen Anhebung der JAE-Grenze krankenversiche- rungspflichtig wird, kann sich innerhalb von drei Monaten Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auf Antrag befreien lassen. Die Befreiung von der Kranken- genügt für den Eintritt von Versicherungsfreiheit nicht al- versicherungspflicht bewirkt, dass auch keine Versiche- lein die Tatsache, dass es sich um beschäftigte Studenten rungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung eintritt. handelt. Vielmehr müssen drei Kriterien erfüllt sein: Eine einmal ausgesprochene Befreiung kann nicht wider rufen werden. • Studium an einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule, Der Befreiungstatbestand wegen Erhöhung der JAE-Gren- • förmlicher Status eines ordentlich Studierenden ze wirkt nicht über das Ende des entgeltlichen Beschäf und tigungsverhältnisses hinaus, wenn hiernach Versicherungs- • Zeit und Arbeitskraft des Studenten werden über pflicht aufgrund eines anderen Tatbestandes wie zum wiegend durch das Studium in Anspruch genommen. Beispiel Arbeitslosengeldbezug eintritt. Status der Bildungseinrichtung Bei aufeinander folgenden Beschäftigungen ist ein Fortwir- ken über das einzelne Beschäftigungsverhältnis hinaus je- Unverändert wird für das Werkstudentenprivileg ver- doch dann anzunehmen, wenn im unmittelbaren Anschluss langt, dass das Studium an einer Hochschule oder einer hieran, oder auch nach einer kurzfristigen Unterbrechung der fachlichen Ausbildung dienenden Schule absolviert von maximal einem Monat, eine neue Beschäftigung auf- wird. Zu letzteren gehören die (Höheren) Fachschulen genommen wird. und (Höheren) Berufsfachschulen.
Aktuelles zur Versicherungspflicht 9 Wichtig Beispiel 1 Marie Lenz studiert seit dem Sommersemester Der Nachweis erfolgt über eine Immatrikulations- bzw. 2014 in Berlin. Seit dem 1. Oktober 2016 hat sie einen Stu- Schulbescheinigung, die für jedes Semester bzw. Schuljahr dentenjob. Ihre mündliche Prüfungsleistung erbringt sie am (neu) vorzulegen und vom Arbeitgeber zu den Entgelt 15. März 2017, das vorläufige Bachelorzeugnis wird ihr am unterlagen zu nehmen ist. 3. April 2017 auf dem Postweg zugestellt. Am 1. Juni 2017 erfolgt die Immatrikulation für ein Masterstudium in Bremen. Ordentlich Studierende • Der Status als ordentlich Studierende endet am 30. April 2017 – mit Ablauf des Monats, in dem Marie Lenz offi- Zu den ordentlich Studierenden zählt, wer an einer Hoch- ziell schriftlich vom vorläufigen Gesamtergebnis ihrer schule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Prüfungsleistung unterrichtet wurde. Er setzt neu ein Schule eingeschrieben (immatrikuliert) ist. am 1. Juni 2017 mit der Einschreibung für das Master studium. Für den Monat Mai 2017 ist nicht vom Werk Studienbewerber, die an vorbereitenden Sprachkursen studentenprivileg auszugehen, es besteht Sozialver oder Studienkollegs teilnehmen, gehören hingegen nicht sicherungspflicht als Arbeitnehmerin. dazu. Dies gilt auch für Teilnehmer an sonstigen, dem Studium vorgeschalteten, fächergruppenspezifischen Vorbereitungskursen (sog. Propädeutika), die meistens Studium steht im Vordergrund ein Semester dauern. Bereits in den 1960er Jahren hat das BSG entschieden, Als ordentlich Studierender wird angesehen, wer nach dass nicht jede neben dem Studium ausgeübte Beschäf Erreichen eines ersten berufsqualifizierenden Abschlus- tigung Versicherungsfreiheit auslöst. Nur solche Studieren- ses in der gleichen oder einer anderen Fachrichtung einen den sind versicherungsfrei, deren Zeit und Arbeitskraft weiteren bzw. neuen geregelten Studiengang absolviert. überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen Dies schließt Teilnehmer an einem Aufbaustudium (Pro- werden, die also von ihrem Erscheinungsbild her keine motionsstudium ausgenommen) bzw. Masterstudium Arbeitnehmer, sondern Studenten sind. ein. Dies gilt, wenn und solange die Beschäftigung „neben“ Beim Übergang vom Bachelor- zum Masterstudium schließt dem Studium ausgeübt wird und ihm nach Zweck und sich das eine in aller Regel nicht lückenlos an das andere Dauer untergeordnet ist. Kurz gesagt: das Studium muss an. Insofern ist seit dem 1. Januar 2017 nicht durchgehend die Hauptsache sein, die Beschäftigung die Nebensache. von einer Zugehörigkeit zum Personenkreis der ordentlich Studierenden auszugehen. Das bedeutet, Versicherungs- Erscheinungsbild: Studierender freiheit aufgrund des Werkstudentenprivilegs kommt während der Unterbrechung nicht in Betracht. Wer neben dem Studium maximal 20 Stunden pro Woche beschäftigt ist, gehört seinem Erscheinungsbild nach ohne Privileg hält länger an weitere Prüfung zu den Studierenden und nicht zu den Arbeitnehmern. Die 20-Wochenstunden-Grenze entstand Die Hochschulausbildung endet mit dem Tag der Ex durch die Rechtsprechung, sie entspricht der Hälfte der matrikulation, wenn das Studium abgebrochen, unter früher üblichen 40-Stunden-Woche. Die Höhe des Arbeits- brochen oder in sonstigen Fällen durch Exmatrikulation entgelts ist dabei ohne Bedeutung. ohne Prüfung beendet wird. Erscheinungsbild: Arbeitnehmer Für Prüflinge endet der Status des ordentlich Studieren- den seit dem 1. Januar 2017 immer erst mit Ablauf des Seit dem 1. Januar 2017 kommt Kranken-, Pflege- und Monats, in dem sie vom Gesamtergebnis ihrer Prüfungs- Arbeitslosenversicherungsfreiheit im Falle des Überschrei- leistung offiziell unterrichtet wurden, also nicht schon tens der 20-Wochenstunden-Grenze nur noch stark ein wie bisher mit der letzten Prüfungsleistung. Abgestellt geschränkt in Betracht. Denn selbst dann, wenn die Be- wird hierbei zum Beipsiel auf den Zugang des per Brief- schäftigung (teilweise) am Wochenende bzw. in den post vom Prüfungsamt übermittelten vorläufigen Abend- und Nachtstunden ausgeübt wird, ist das Werk Zeugnisses. studentenprivileg seither ausgeschlossen, sofern die Beschäftigung zeitlich unbefristet oder befristet auf Der späteren Überreichung des endgültigen Zeugnisses einen Zeitraum von mehr als 26 Wochen ausgeübt (im Rahmen einer Abschlussfeier) kommt in diesem wird (Beispiel 2). Zusammenhang keine Bedeutung zu. (Beispiel 1) Beispiel 2 Ihren Studentenjob übt Marie Lenz (siehe Bei- spiel 1) seit dem 1. Juni 2017 (Masterstudium) zeitlich unbefristet an 22 Wochenstunden aus, davon entfallen 7 Stunden permanent auf Samstagsarbeit.
10 Aktuelles zur Versicherungspflicht • Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudenten (16. Juni 2016 bis 15. Juni 2017) zusammen mit der an privilegs besteht hier nicht, obwohl die wöchentliche rechenbaren Vorbeschäftigung vom 1. Juli bis zum 31. Au- Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden dem nicht ent gust 2016 (> 20 Stunden/Woche) mit 169 Kalendertagen gegensteht, da sie sich mit Blick auf ihre Verteilung an nicht mehr als 182 Kalendertagen ausgeübt wird. den Erfordernissen des Studiums anpasst. Robert Pilz ist kranken-, pflege-, und arbeitslosenver Marie Lenz ist kranken-, pflege-, renten- und arbeits sicherungsfrei als Werkstudent (Personengruppe „106“, losenversicherungspflichtig, weil die 20-Wochenstunden- Beitragsgruppe „0100“). Grenze überschritten ist und es sich um einen unbefris teten Studentenjob handelt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber oder bei verschiedenen Arbeitge- Während der vorlesungsfreien Zeit bern ausgeübt werden; vorgeschriebene Zwischenpraktika sind nicht zu berücksichtigen. Wird eine Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeits- zeit von maximal 20 Stunden lediglich in den Semester Kommt es erst während der Beschäftigung zur Über ferien auf mehr als 20 Stunden ausgeweitet, so bleibt auch schreitung der 26-Wochen-Grenze, gilt Versicherungs- für diese Zeit das studentische Erscheinungsbild erhalten. pflicht von dem Zeitpunkt an, in dem erkennbar ist, dass Dies gilt erst recht für Beschäftigungen, die ausschließlich die Zeitgrenze überschritten wird (z. B. ab dem Tag der während der vorlesungsfreien Zeit ausgeübt werden. Vertragsverlängerung). Für die Vergangenheit bleibt es Daher besteht in beiden Fällen – unabhängig von der wö- bei der einmal getroffenen versicherungsrechtlichen chentlichen Arbeitszeit und der Höhe des Arbeitsentgelts – Beurteilung. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsfreiheit. Zeitliche Überschneidungen bis zu längstens zwei Wochen, Seit dem 1. Januar 2017 dient die 26-Wochen-Regelung die nur ausnahmsweise vorkommen, sind unschädlich. Die nicht mehr dazu, Versicherungsfreiheit auf der Grundlage Dauer der vorlesungsfreien Zeit ist zu belegen. des Werkstudentenprivilegs zu begründen. Sie soll viel- mehr die Versicherungsfreiheit ausschließen, die grund- Etwas anderes gilt dann, wenn sich derartige Beschäfti sätzlich ohne die Begrenzung auf ein halbes Jahr einzu gungen mit mehr als 20 Wochenstunden wiederholen und räumen wäre. Anders ausgedrückt: Eine oder mehrere in Summe ein halbes Jahr (26 Wochen) überschreiten. mehr als geringfügige Beschäftigungen sind nicht schon deshalb versicherungsfrei, weil die Beschäftigungsdauer Mehrere Beschäftigungen im Jahresverlauf insgesamt nicht mehr als 26 Wochen beträgt. Vorausset- zung ist, dass dem Grunde nach Versicherungsfreiheit auf- Wer im Laufe eines Zeitjahres (nicht Kalenderjahres) an grund des Werkstudentenprivilegs einzuräumen wäre mehr als 26 Wochen (182 Kalendertagen) beschäftigt (Beispiel 4). wird, ist von seinem Erscheinungsbild her Arbeitnehmer und nicht Studierender. Anzurechnen sind alle Beschäf tigungen, in denen – unabhängig von der versicherungs- Beispiel 4 Robert Pilz (siehe Beispiel 3) übt seinen befriste- rechtlichen Beurteilung – die wöchentliche Arbeitszeit ten Studentenjob vom 1. März bis zum 15. Juni 2017 im Um- mehr als 20 Stunden beträgt. Der Prüfzeitraum ist in der fang von 25 Wochenstunden (5-Tage-Woche) aus, jetzt aller- Weise zu bilden, dass vom Ende der zu beurteilenden Be- dings ohne dass Arbeitszeiten am Wochenende bzw. in den schäftigung ein Zeitjahr zurückgerechnet wird. (Beispiel 3) Abend- und Nachtstunden liegen. • Versicherungsfreiheit aufgrund des Werkstudentenprivi- Beispiel 3 Robert Pilz übt befristet vom 1. März bis zum legs ist von vornherein ausgeschlossen, da sich die Be- 15. Juni 2017 einen Studentenjob im Umfang von 25 Wo- schäftigung nicht durch (teilweise) Tätigkeit am Wochen- chenstunden aus (5-Tage-Woche), davon werden 7 Stunden ende bzw. in den Abend- und Nachtstunden oder während nur am Wochenende abgeleistet. der vorlesungsfreien Zeiten dem Studium unterordnet. Vorbeschäftigungen (jeweils 5-Tage-Woche): Robert Pilz ist kranken-, pflege-, renten- und arbeits 1. November bis 31. Dezember 2016 18 Stunden/Woche losenversicherungspflichtig (Personengruppe „101“, 1. Juli bis 31. August 2016 25 Stunden/Woche Beitragsgruppe „1111“). • Kurzfristigkeit liegt nicht vor, da schon zu Beginn der Beschäftigung am 1. März 2017 feststeht, dass die Dauer Hinweis im Kalenderjahr 2017 mehr als drei Monate beträgt. Sofern vor dem 1. Januar 2017 durch die 26-Wochen- Es besteht jedoch Versicherungsfreiheit aufgrund des Regelung von Versicherungsfreiheit ausgegangen wurde, Werkstudentenprivilegs, weil bei Aufnahme der Beschäfti- ist es für die Dauer dieses Studentenjobs dabei geblieben. gung absehbar ist, dass sie innerhalb des Jahreszeitraums
Entgeltabrechnung aktuell 11 Arbeitsentgelt ist nach dem Lohnausfallprinzip zu errech- Entgeltabrechnung aktuell nen; das bedeutet, der Mitarbeiter ist so zu vergüten, als hätte er an diesen ausgefallenen Tagen tatsächlich gear- beitet. Werden SFN-Zuschläge für Zeiten gezahlt, in denen Neuer Personalfragebogen der Minijob-Zentrale wegen Krankheit nicht gearbeitet wurde, unterliegen sie der Steuer- und Beitragspflicht. Der Arbeitgeber hat vor dem Beginn der Beschäftigung eines Arbeitnehmers die Voraussetzungen für die Ver • Urlaubsentgelt sicherungspflicht bzw. -freiheit in der Sozialversicherung Das Urlaubsentgelt errechnet sich nach den Bestimmun- zu prüfen. Die erforderlichen Angaben sind vom Arbeit gen des Bundesurlaubsgesetzes (§§ 1 und 11 BUrlG). So- nehmer zu erheben und zu dokumentieren. Um alle er fern Urlaubsentgelt gezahlt wird und darin SFN-Zuschläge forderlichen Angaben insbesondere für Minijobber zu er enthalten sind, unterliegen diese der Steuer- und Beitrags- heben, hat die Minijob-Zentrale in Zusammenarbeit mit pflicht. der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberver bände (BDA) einen Personalfragebogen erstellt. • Beschäftigungsverbot Steuer- und beitragsfrei sind die SFN-Zuschläge nur für Hierzu führt die Minijob-Zentrale weiter aus: die tatsächlichen Arbeitsstunden. Werden die Zuschläge ohne tatsächliche Arbeitsleistung gewährt, wie während • Der Personalfragebogen kann sowohl für 450-Euro-Mini- eines Beschäftigungsverbotes nach dem Mutterschutz jobber als auch für kurzfristig Beschäftigte eingesetzt gesetz (MuSchG), sind diese steuer- und beitragspflichtig. werden. • Mit dem Personalfragebogen erfassen die Arbeitgeber • Schutzfristen alle notwendigen Daten ihres Arbeitnehmers. Gleich Anders verhält es sich in der Sozialversicherung während zeitig stellt der Personalfragebogen sicher, dass nur Da- der Schutzfristen (ab 2018: § 3 MuSchG); hier werden ten erhoben werden, die Arbeitgeber erfragen dürfen. die SFN-Zuschläge als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld • Die Arbeitgeber vervollständigen mit dem Personal beitragsfrei belassen. fragebogen ihre Lohnunterlagen und haben damit einen wichtigen Nachweis für die Betriebsprüfungen. • Prüfung der Minijob-Grenze • Neben persönlichen Angaben des Minijobbers – wie Auch geringfügig entlohnte Beschäftigte können steuer- zum Beispiel die Rentenversicherungsnummer – klärt und beitragsfreie SFN-Zuschläge erhalten. Diese sind eben- der Personalfragebogen auch Folgendes: falls nur dann steuer- und beitragsfrei, wenn sie zusätz- – Status in der Sozialversicherung bei Beginn der lich zum Gehalt für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt Beschäftigung werden. Sie sind dann auch nicht bei der Prüfung der – Angaben zur gesetzlichen Krankenversicherung 450-Euro-Grenze zu berücksichtigen. Der Zuschlag darf – Weitere Beschäftigungen jedoch die im EStG genannten Prozentwerte nicht über – Befreiung von der Rentenversicherungspflicht steigen um abgabenfrei zu bleiben. (Beispiel) Der Personalfragebogen ersetzt nicht den Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er kann kosten- Beispiel Ein Arbeitgeber zahlt seinem Mitarbeiter, der als los auf www.hkk.de heruntergeladen werden. Minijobber tätig ist, monatlich einen Lohn in Höhe von 433,50 EUR (10 Arbeitsstunden pro Woche mit einem Steuer- und beitragsfreie SFN-Zuschläge Stundenlohn von 10 EUR entsprechend des Branchen mindestlohns für Gebäudereiniger in Westdeutschland). Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) sind nur dann steuer- und beitragsfrei, Ab Juli 2017 arbeitet der Arbeitnehmer 5 Kalendertage im wenn sie zusätzlich zum Gehalt für die tatsächlich geleis Monat (15 Stunden) zwischen 20 und 23 Uhr. Für die Nacht- tete Arbeit gezahlt werden. Neben diesem bekannten arbeit gewährt der Arbeitgeber einen Zuschlag von 40 Pro- Grundsatz sind in der Praxis einige Besonderheiten zu zent. Dadurch erhöht sich der Bruttolohn um 60 EUR. beachten. Nach § 3b EStG darf für Nachtarbeit – zwischen 20 Uhr und Nach § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuschläge 23 Uhr – ein Zuschlag von 25 Prozent steuerfrei berücksich- für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nacht tigt werden. Die Höhe des Zuschusses, der darüber hinaus arbeit, wenn sie neben dem Grundlohn gezahlt werden, gezahlt wird (40 Prozent – 25 Prozent = 15 Prozent), bis zu bestimmten Prozentsätzen steuerfrei und damit unterliegt der Steuer- und Beitragspflicht (15 Prozent auch beitragsfrei in der Sozialversicherung (mit Ausnahme von 10 EUR für 15 Stunden = 22,50 EUR). der Unfallversicherung). • Der Arbeitnehmer erhält ab Juli 2017 also ein Gehalt von • Entgeltfortzahlung 456,00 EUR (433,50 EUR Grundlohn plus 22,50 EUR steu- Der Anspruch auf die Fortzahlung der Zuschläge für Feier- er- und beitragspflichtiger Nachtarbeitszuschlag). Folglich tage und Krankheit ergibt sich aus den Bestimmungen liegt ab Juli keine geringfügig entlohnte Beschäftigung des Entgeltfortzahlungsgesetzes (§§ 2 und 3 EFZG). Das mehr vor.
12 Änderungen im Meldeverfahren | Teil 1 Änderungen im Meldeverfahren | Teil 1 Seit mehr als zehn Jahren sind Meldungen und Beitragsnachweise ausschließlich elektronisch durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung zu übermitteln. Ein möglicher Kanal sind Ausfüllhilfen wie sv.net, mit denen die Arbeitgeber zusätzlich auch eine Vielzahl von Bescheinigungen auf dem gesetzlich geregelten Weg mit den Sozial- versicherungsträgern austauschen können. Die beiden bisherigen Produktvarianten von sv.net sind in den letzten Monaten neu aufgesetzt worden. In Erweiterung der bestehenden Verfahren gehen ab dem 1. Januar 2018 unter anderem eine neue Version beim Datenaustausch Entgeltersatzleistungen, die Bestandsprüfungen bei den DEÜV-Meldungen, das Antrags- und Bescheinigungsverfahren A1 bei Entsendung ins Ausland und die elektronische Anforderung der 57er Meldungen bei Rentenantragstellung (rvBEA) an den Start. Zudem müssen Anmeldungen von Saisonarbeitnehmern künftig immer gesondert gekennzeichnet werden. Weiterentwicklung der Ausfüllhilfe sv.net Die Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre maximale Zielgruppe von 50.000 Arbeitgebern. Beide Va Meldungen durch Datenübertragung aus systemgeprüften rianten wurden jedoch von Beginn an deutlich intensiver Abrechnungsprogrammen oder mittels systemgeprüfter genutzt: Insgesamt mehr als 600.000 Unternehmen mit maschineller Ausfüllhilfen zu erstatten. Um insbesondere ca. 750.000 registrierten Benutzern übermitteln Jahr für kleinen Arbeitgebern die Teilnahme am maschinellen Jahr rund 15 Millionen Datensätze. Meldeverfahren zu ermöglichen, haben die gesetzlichen Krankenkassen bereits 2001 beschlossen, eine Ausfüll- hilfe kostenfrei anzubieten. Wichtig Um auch in Zukunft alle fachlichen und technischen Unter dem Namen sv.net wurden ab dem Jahr 2003 Anforderungen erfüllen zu können, wurden die beiden sv.net/online und sv.net/classic als einheitliche Ausfüll- Produktvarianten modernisiert. hilfe zur Verfügung gestellt – seinerzeit gedacht für eine
Änderungen im Meldeverfahren | Teil 1 13 Projektphase nahezu abgeschlossen weises an die ITSG. Zu den gültigen Nachweisen zählen Schreiben der Bundesagentur für Arbeit und der Kranken- Die aktuelle Version unterstützt mehr als zehn komplexe kassen. Nicht ausreichend sind selbst geschriebene Fachverfahren zum Austausch von Sozialversicherungs E-Mails oder Anschreiben bzw. ausgedruckte Meldungs- daten. In einer Übergangszeit bis Ende 2017 wurden bzw. nachweise. werden die beiden bisherigen Produktvarianten ersetzt und grundlegend optimiert: Zusätzlich wird zur erfolgreichen Legitimierung eine Ablichtung des Personalausweises des Premium-Antrag- • sv.net/online, als browserbasierte Web-Anwendung mit stellers oder eine Handlungsvollmacht, ausgestellt vom der keine Daten zwischengespeichert werden können, Geschäftsführer oder Prokuristen auf den Antragsteller, durch sv.net/standard benötigt. • sv.net/classic, mit dem Firmen-, Personal- und Melde daten auf den jeweiligen Systemen der Anwender ab gespeichert werden können, durch sv.net/comfort Tipp Eine entsprechende Vorlage für die Handlungsvollmacht Künftig teilweise kostenpflichtig stellt die ITSG zum Download zur Verfügung. Zeitgleich mit sv.net/comfort wird erstmalig eine Kosten- pflicht eingeführt, die sowohl für sv.net/comfort als auch Die Laufzeit der Premium-Mitgliedschaft beträgt drei für sv.net/standard zum Tragen kommt. Jahre und verlängert sich automatisch um weitere drei Jahre, wenn der Zugang nicht rechtzeitig gekündigt wird. Hintergrund ist die stark zunehmende Nutzung beider Die Kosten für die dreijährige Mitgliedschaft belaufen Produktvarianten durch Anwender mit kommerzieller sich auf insgesamt 60,00 EUR (zzgl. MwSt.), dabei ent Ausrichtung (z. B. Steuerbüros) oder große Arbeitgeber, fallen 36,00 EUR auf die Nutzungs- und 24,00 EUR auf die sv.net für die Abgabe von massenhaften Meldungen die Registrierungsgebühr. Die Kosten für die Verlängerung einsetzen. Diese können sv.net auch in Zukunft weiterhin belaufen sich auf 36,00 EUR. nutzen, werden aber an den Kosten für die Bereitstellung des erweiterten Funktionsumfangs und Services sowie Produkteinführung und Zeitplan die erhöhte Verfahrenssicherheit in vertretbarem Umfang beteiligt. In der Einführungsphase bis zum 31. Dezember 2017 un- terliegt die Anwendung zunächst keiner der oben genann- Rollenkonzept und Preismodell ten Beschränkungen, sondern greift erst ab dem Zeitpunkt der Premium-Registrierung. Um die Nutzung der sv.net- Künftig wird für beide Produktvarianten immer unterschie- Anwendungen zum Jahreswechsel 2017/ 2018 sicherzu- den zwischen kostenlosen Normal-Benutzer-Accounts auf stellen, empfiehlt die ITSG eine rechtzeitige Beantragung der einen Seite und kostenpflichtigen Premium-Benutzer- der Premium-Funktionalität. Accounts auf der anderen. Für alle Normal-Benutzer von sv.net/comfort oder sv.net/standard ist der Funktions Übrigens: Zur erleichterten Umstellung von sv.net/classic umfang eingeschränkt. auf sv.net/comfort wird für den gespeicherten Datenbe- stand im Programm eine Migrationshilfe zur Verfügung gestellt. Wichtig Für den Großteil der sv.net-Anwender ist der einge- schränkte Funktionsumfang völlig ausreichend – Tipp er ist weiterhin kostenfrei. Alle Informationen zu den beiden neuen Produktvarianten finden Sie auf der Internetseite: www.svnet.info Die Registrierung als Premium-Benutzer ist erforderlich Datenaustausch EEL • zur Abgabe von Meldungen für mehr als nur eine Betriebsnummer, Sind für die Zahlung von Entgeltersatzleistungen (EEL) • zur Nutzung durch mehr als nur einen Benutzer wie Kranken- oder Mutterschaftsgeld Angaben über das und Beschäftigungsverhältnis notwendig, fordern die Leis- • zur Übermittlung von mehr als 100 Meldungen tungsträger diese im Einzelfall elektronisch an. Die ge pro Kalenderjahr. sicherte und verschlüsselte Rückübermittlung der Arbeit- geber erfolgt unverzüglich bzw. sobald ersichtlich ist, Die Premium-Registrierung steht seit dem 3. Juli 2017 in dass der Leistungsfall eintreten wird. Zudem können beiden Produktvarianten zur Verfügung und erfordert die sie Vorerkrankungsanfragen übermitteln. Legitimierung der Betriebsnummer durch einen benannten Ansprechpartner. Hierfür erforderlich ist zum einen die Vom 1. Januar 2018 an gilt im EEL-Verfahren eine neue elektronische Übermittlung eines Betriebsnummernnach- Versionsnummer 9.0, diese beinhaltet unter anderem:
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