Hoval Förderradar 2021 - Für effiziente Neubauten Für die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

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Hoval Förderradar 2021

Für effiziente Neubauten
Für die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden

Information für den Fachhandwerker und interessierten Endverbraucher
Hoval Förderradar 2021 - Für effiziente Neubauten Für die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

   Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt
   die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz
   und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter
   das:
    ▪ CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme
       Energieeffizient Bauen und Sanieren),
    ▪ das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO),
    ▪ das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und
    ▪ das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer
       Energien im Wärmemarkt (MAP).

   Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen
   aufgeteilt:
    ▪ Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude
      (BEG WG)
    ▪ Bundesförderung für effiziente Gebäude –
      Nichtwohngebäude (BEG NWG)
    ▪ Bundesförderung für effiziente Gebäude –
      Einzelmaßnahmen (BEG EM)

   Das Hoval Förderradar zeigt auf, welche individuellen
   Fördermöglichkeiten die Bundesförderung für effiziente
   Gebäude (BEG) bietet und wie man sie für sich optimal nutzen
   kann.

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BEG Fördermöglichkeiten

                                                                            Bundesförderung für
                                                                          effiziente Gebäude (BEG)
                                                       ▪    Zuständig für die BEG EM Zuschussförderung ist das Bundesamt für Wirtschaft
                                                            und Ausfuhrkontrolle (BAFA) www.bafa.de und für die Kreditförderungen BEG-
                                                            WG und BEG-NWG die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) www.kfw.de
                                                       ▪    Förderanträge sind vor Beginn der Vorhaben zu stellen (Eingang BAFA/KfW)
                                                       ▪    Planungsleistungen dürfen bereits vor Antragsstellung erbracht werden
                                                       ▪    Anträge können ausschließlich online gestellt werden

       BEG Einzelmaßnahmen                                                  BEG Wohngebäude                                              BEG Nichtwohngebäude
             (BEG-EM)                                                          (BEG-WG)                                                       (BEG-NWG)
                                              Seiten 5-18                                                      Seiten 18-24                                                     Seiten 18-24

    Modernisierungsmaßnahmen an                                         Neubau und Vollsanierung von                                     Neubau und Vollsanierung von
    Wohn- und Nichtwohngebäuden                                           Effizienz-Wohngebäuden                                         Effizienz-Nichtwohngebäuden

    BEG EM-                        BEG EM-                         BEG WG/BEG NWG: Wahlweise Anteilfinanzierung (Zuschuss) oder KfW-Kredit mit Tilgungs-
    Zuschussförderung              Kreditförderung                 zuschuss in Abhängigkeit von Effizienzhausstufe und den neu eingeführten Differenzierungen:
                                                                       ▪ EE-Klassifizierung (Anteil Erneuerbare Energie > 55%) oder
    Ersetzt seit 01.01.2021 das    Ersetzt ab 01.07.2021
    Marktanreizprogramm​ und       die KfW Programme                   ▪ NH-Klassifizierung (Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifikaten)
    das KfW-Programm 430           151/152 „Effizient              Ersetzt zum 01.07.2021 das KfW Förderprogramm 153 „Effizient Bauen“. Die Innovationsförderung des Marktanreizprogramms
    “Energieeffizient Sanieren”.   Sanieren“.                      (MAP) für Einzelmaßnahmen im Neubau ist bereits zum 01.01.2021 ausgelaufen.

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  Förderfähige Maßnahmen und Anlagen mit Fördersätzen für Bestandsgebäude nach BEG

        20 - 50 %                                                                                        20 %
        für Anlagen zur Wärmeerzeugung                                                                   für Heizungsoptimierung
        (Heizungstechnik)

  20 %                                                                                                                          20 %
  für Anlagentechnik                                                                                                            für Einzelmaßnahmen
  (außer Heizungstechnik)                                                                                                       an der Gebäudehülle

   Höchstgrenzen für Wohngebäude:
                                                                                             50 %
    • 60.000,- € pro WE
    • Baubegleitung und Fachplanung: 5.000,- € für EFH und 2-FH, 2.000,- €/WE für MFH        für Fachplanung und
   Höchstgrenzen für Nichtwohngebäude:
    • 1.000,- € pro m² Nettogrundfläche, max. 15 Mio. €
                                                                                             Baubegleitung *)
    • Baubegleitung und Fachplanug: 5,- €/m² Nettogrundfläche, max. 20.000,- €/Bewilligung
                                                                                             *) nur möglich in Kombination mit mindestens einer der anderen vier
                                                                                             Maßnahmen (Farbe: grün) und eines BAF-gelisteten Energie-
                                                                                             Effizienzexperten
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  BEG Fördersätze für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) an Bestandsgebäuden

                                                          35/451) %
                35/451)       %                           für Wärmepumpen                         20 %
                402)/501,2)       %                                                               für Gas-Brennwertheizungen
                für Biomasse                                                                      („Renewable Ready“)

   30/401) %
   für Gas-Hybridheizungen EE                                                                                30 %
                                                                                                             für Solarkollektoranlagen

  30/401) %                                                                                               20 %
  für Übergabestation eines                                                                               Maßnahmen zur
  Wärmenetzes, wenn Anteil                                                                                Visualisierung des Ertrages
  Erneuerbare Energie > 25 %                                                                              Erneuerbare Energie

                                                                                                      +5%
        35/451)           %                                                                           zusätzlich bei Heizungs-
        für Übergabestation eines                                                                     modernisierungen mit
        Wärmenetzes, wenn Anteil                    35/451) %                                         individuellem Sanierungs-
        Erneuerbare Energie > 55 %                  für Erneuerbare Energien-                         fahrplan (iSFP)
                                                    Hybridheizungen (EE-Hybride)
                                                                      1)   Fördersätze für Ölkesseltausch
                                                                      2)   +5 % Innovationsbonus Biomasse, wenn Feinstaubemission < 2,5 mg/m³
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  Neue Solarkollektoranlage für Bestandsgebäude

            Maßnahme                        Vorteile                                        Förderkriterien                             Zuschuss

                                ▪ Direkte Nutzung erneuerbarer        ▪ Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von
                                  Energie                               Solarkollektoranlagen zur thermischen Nutzung in bestehenden
                                ▪ Brennstoffeinsparung                  Wohn- und Nichtwohngebäuden, die überwiegend, d. h. mit
                                ▪ Senkung der                           mehr als 50 % der erzeugten Wärme bzw. Kälte mindestens
                                  Schadstoffemissionen                  einem der folgenden Zwecke dienen:
                                ▪ Geringe Investitionskosten              ▪ Warmwasserbereitung,
                                ▪ Förderung ist unabhängig                ▪ Raumheizung,
                                  vom Wärmeerzeuger möglich               ▪ kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung,
                                                                          ▪ solare Kälteerzeugung oder
                                                                          ▪ Zuführung von Wärme und/oder Kälte in ein Gebäudenetz

                                                                      ▪ Installation auf genutztem Gebäude oder in unmittelbarer Nähe
                                                                        zum versorgten Gebäude
                                                                      ▪ Solar Keymark–Zertifizierung und jährlicher Kollektorertrag       30 %
                                                                        > 525 kWh/m² (25 und 50 °C am Standort Würzburg) oder
                                                                      ▪ Ertragsabhängige Förderung:
                                                                          ▪ Bruttokollektorfläche > 20 m²                                 +5%
                                                                          ▪ Bei Wohngebäuden: > 3 WE und Nachweis des                     mit iSFP
                                                                             Kollektorwärmeertrags von > 300 kWh/(m²a) und > 350
                                                                             kWh/(m²a) bei Trinkwasseranlagen per Systemsimulation
                                                                          ▪ Bei Nichtwohngebäuden: Nutzfläche > 500 m² oder solarer
                                                                             Deckungsgrad > 50 % und Transmissionswärmeverlust <
                                                                             0,7 des jeweiligen Referenzgebäudes und Nachweis des
                                                                             Kollektorwärmeertrags von > 300 kWh/(m²a) und > 350
                                                                             kWh/(m²a) bei Trinkwasseranlagen per Systemsimulation
                                                                             oder Nachweis per Systemsimulation, dass der solare
                                                                             Deckungsanteil mindestens 50 % beträgt
                                                                      ▪ Funktionskontrollgerät
   Neue Solarkollektoranlage                                          ▪ Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage

© Hoval GmbH | Jan-2021        Verantwortung für Energie und Umwelt                                                                                  6
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Hoval Förderradar 2021
  Neue Wärmepumpe für Bestandsgebäude

            Maßnahme                   Vorteile                                Voraussetzung/Erfordernisse                         Zuschuss

                            ▪ Nutzung von Umweltwärme,           ▪ Gefördert werden die Errichtung sowie die Nachrüstung von
                              Erdwärme oder der Wärme im           effizienten Wärmepumpen für die thermische Nutzung, die
                              Grundwasser als erneuerbarer         überwiegend, d. h. mit mehr als 50 % der erzeugten Wärme,
                              Energie                              mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:
                            ▪ Unabhängig von fossilen                ▪ Raumheizung,
                              Brennstoffen                           ▪ kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung,
                            ▪ Eigenstromverbrauchsnutzung            ▪ Zuführung von Wärme in ein Gebäudenetz sowie
                              in Kombination mit                     ▪ Nachrüstung bivalenter Systeme mit Wärmepumpen
                              Photovoltaik-Anlagen (Smart
                              Grid)                              ▪ Ab 01.01.2023: Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige sowie
                            ▪ Möglichkeit zu Kühlen                Schnittstelle über der sie automatisch netzdienlich aktiviert    35 %
                                                                   betrieben werden kann (z. B.: Smart Grid Ready)
                                                                 ▪ Unabhängige Zertifizierung nach EHPA oder Keymark
                                                                 ▪ Energie-Effizienznachweis Luft/Wasser-Wärmepumpen:               + 10 %
                                                                   ▪ ƞs > 135 % bei 35 °C max. Vorlauftemperatur                        bei
                                                                   ▪ ƞs > 120 % bei 55 °C max. Vorlauftemperatur                    Austausch
                                                                 ▪ Energie-Effizienznachweis Sole/Wasser-Wärmepumpen und             Ölkessel
                                                                   Wasser/Wasser-Wärmepumpen:
                                                                   ▪ ƞs > 150 % bei 35 °C max. Vorlauftemperatur                     +5%
                                                                   ▪ ƞs > 135 % bei 55 °C max. Vorlauftemperatur                    mit iSFP
                                                                 ▪ Anpassung der Heizkurve an das Gebäude
                                                                 ▪ Bei Erdwärmesondenanlagen: DVGW zertifizierte Bohrfirma und
                                                                   verschuldungsunabhängige Versicherung
   Neue effiziente                                               ▪ Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
   Wärmepumpe                                                    ▪ Qualitätscheck Wärmepumpe nach dem ersten Betriebsjahr

© Hoval GmbH | Jan-2021   Verantwortung für Energie und Umwelt                                                                                  7
Hoval Förderradar 2021 - Für effiziente Neubauten Für die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Hoval Förderradar 2021
  Neuer Pelletskessel für Bestandsgebäude

            Maßnahme                   Vorteile                                        Förderkriterien                            Zuschuss

                            ▪ Nachwachsenden Brennstoffe         ▪ Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von
                              zur Nutzung von erneuerbarer         Biomasseanlagen für die thermische Nutzung ab mindestens
                              Energie (weitestgehend               5 kW Nennwärmeleistung und überwiegend, d. h. mit mehr
                              ausgeglichene CO2-Bilanz)            als 50 % der erzeugten Wärme, mindestens einem der folgenden
                            ▪ Hohe Vorlauftemperaturen bis         Zwecke dienen:
                              zu 75°C (Radiatorenheizung,            ▪ Warmwasserbereitung,
                                                                                                                                    35 %
                              Warmwasserbereitung mit                ▪ Raumheizung,
                              erhöhten Hygiene-                      ▪ kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung,             +5%
                              anforderungen)                         ▪ solare Kälteerzeugung oder                                  Innovations-
                                                                     ▪ Zuführung von Wärme in ein Gebäudenetz                          bonus
                                                                                                                                    Biomasse,
                                                                 ▪ Automatisch beschickte Kessel                                    wenn Fein-
                                                                 ▪ Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische              staubemis-
                                                                   Zündeinrichtung                                                   sion < 2,5
                                                                 ▪ Prüfzertifikat nach EN 305-5                                        mg/m³
                                                                 ▪ Jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad ƞs > 78 %
                                                                 ▪ Emissionsgrenzwert Kohlenmonoxid: 200 mg/m³ bei
                                                                   Nennwärmeleistung und 250 mg/m³ bei Teillastbetrieb              + 10 %
                                                                 ▪ Emissionsgrenzwert Staub: 15 mg/m³ (Innovationsbonus: 2,5           bei
                                                                   mg/m³)                                                          Austausch
                                                                 ▪ Pufferspeichervolumen > 30 l/kW Nennwärmeleistung                Ölkessel
                                                                 ▪ Messtechnische Erfassung der erzeugten Wärmemengen
                                                                   (Einbau WMZ)                                                      +5%
                                                                 ▪ Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage                        mit iSFP

   Neuer Pelletskessel

© Hoval GmbH | Jan-2021   Verantwortung für Energie und Umwelt                                                                                    8
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Hoval Förderradar 2021
  Neue Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready“ für Bestandsgebäude

            Maßnahme                   Vorteile                                           Förderkriterien                                  Zuschuss

                            ▪ Platzeinsparung (z. B. durch       Gefördert wird die Errichtung effizienter Gas-Brennwertheizungen,
                              Wegfall von Heizöltanks)           wenn diese bereits weitestgehend auf eine künftige Einbindung
                            ▪ Universell einsetzbar, sofern      erneuerbarer Energien vorbereitet sind („Renewable Ready“) und
                              Gasanschluss vorhanden             überwiegend, d. h. mit mehr als 50 % der erzeugten Wärme,
                            ▪ Bequem, keine                      mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:
                              Heizölbestellung und –                 ▪ Warmwasserbereitung,
                              anlieferung) erforderlich              ▪ Raumheizung,
                            ▪ Hohe Vorlauftemperaturen bis           ▪ kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung,
                              zu 80 °C                               ▪ solare Kälteerzeugung oder
                              (Radiatorenheizungen,                  ▪ Zuführung von Wärme und/oder Kälte in ein Gebäudenetz
                              Warmwasserbereitung mit
                              erhöhten Hygiene-                  ▪   Hybridfähige Steuerungs- und Reglungstechnik                            20 %
                              anforderungen)                     ▪   Bis Nennleistung 70 kW: ƞs > 92 %
                            ▪ Effizienzsteigerung durch          ▪   Nennleistung über 70 kW: ƞVolllast > 87 % und ƞTeillast 30 % > 96 %
                              Brennwertnutzung                   ▪   Nachrüstung eines regenerativen Wärmerzeugers mit einer                  +5%
                                                                     anteiligen thermischen Leistung > 25 % bezogen auf die Heizlast         mit iSFP
                                                                     innerhalb von zwei Jahren
                                                                 ▪   Einreichung eines Konzepts für die geplante Auslegung der
                                                                     Maßnahme zur künftigen Nutzung erneuerbarer Energien in dem
                                                                     Heizsystem (Feinplanung)
                                                                 ▪   Bei Wohngebäuden: Einbau und Auslegung eines Heizwasser-
                                                                     Pufferspeichers gem. Feinplanung
                                                                 ▪   Bei Nichtwohngebäuden kann auf Heizwasser-Pufferspeicher
                                                                     verzichtet werden, wenn Biogas mit mehr als 50 % dauerhaft
   Neue Gas-Brennwert-                                               eingesetzt wird
   heizung „Renewable                                            ▪   Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage
   Ready“

© Hoval GmbH | Jan-2021   Verantwortung für Energie und Umwelt                                                                                          9
Hoval Förderradar 2021 - Für effiziente Neubauten Für die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Hoval Förderradar 2021
  Neue Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Energie für Bestandsgebäude

            Maßnahme                    Vorteile                                           Förderkriterien                                Zuschuss

                             ▪ Platzeinsparung (z. B. durch       Gefördert wird die Errichtung von Anlagen, die Gas-Brennwert-
                               Wegfall von Heizöltanks)           technik mit einer oder mehreren Technologie-Komponenten zur
                             ▪ Universell einsetzbar, sofern      thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solar-,
                               Gasanschluss vorhanden             Wärmepumpe-, Biomassenanlage) kombinieren, über eine
                             ▪ Bequem, keine                      gemeinsame Steuerung verfügen, sodass ein effizienter
                               Heizölbestellung und –             Anlagenbetrieb gewährleistet ist und die jeweils einschlägigen
                               anlieferung) erforderlich          technischen Mindestanforderungen der Einzelkomponente erfüllen.
                             ▪ Hohe Vorlauftemperaturen bis       Dabei muss die thermische Leistung des regenerativen
                               zu 80 °C                           Wärmeerzeugers mindestens 25 % der Heizlast des versorgten
                               (Radiatorenheizungen,              Gebäudes betragen. Die Anlagen müssen überwiegend, d. h. mit
                               Warmwasserbereitung mit
                               erhöhten Hygiene-
                                                                  mehr als 50 % der erzeugten Wärme, mindestens einem der
                                                                  folgenden Zwecke dienen:
                                                                                                                                            30 %
                               anforderungen)                          ▪ Warmwasserbereitung,
                             ▪ Effizienzsteigerung durch               ▪ Raumheizung,                                                       + 10 %
                               Brennwertnutzung                        ▪ kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung,
                                                                       ▪ Zuführung von Wärme in ein Gebäudenetz                                 bei
                                                                                                                                            Austausch
                                                                  ▪ Gemeinsame Steuerungs- und Reglungstechnik                               Ölkessel
                                                                  ▪ Gas-Brennwertkessel bis Nennleistung 70 kW: ƞs > 92 %, bei
                                                                    Nennleistung über 70 kW: ƞVolllast > 87 % und ƞTeillast 30 % > 96 %      +5%
                                                                  ▪ Heizleistung Wärmepumpe > 25 % von Gebäudeheizlast (bei                 mit iSFP
                                                                    Norm-Außentemperatur und Vorlauftemperatur 35 °C)
                                                                  ▪ Für die Berechnung/Auslegung von Solarkollektoranlagen sind
                                                                    pauschal 635 W/m² Bruttokollektorfläche anzusetzen
                                                                  ▪ Ermittlung der Gebäudeheizlast nach DIN EN 12831, alternativ
                                                                    überschlägige Heizlastermittlung auf Basis der DIN EN 12831
   Gas-Hybridheizung                                                (z. B. „Hüllflächenverfahren“)
   „Erneuerbare Energie“                                          ▪ Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage

© Hoval GmbH | Jan-2021    Verantwortung für Energie und Umwelt                                                                                         10
Hoval Förderradar 2021
  Neue EE-Hybridheizung für Bestandsgebäude

            Maßnahme                            Vorteile                                         Förderkriterien                           Zuschuss

                                     ▪ Nutzung 100 % erneuerbarer         ▪ Gefördert wird die Errichtung von Kombinationen von
                                       Energien (unabhängig von             Heizungssystemen, die jeweils auf der Nutzung erneuerbaren
                                       fossilen Brennstoffen)               Energien basieren (EE-Hybride)
                                     ▪ Höchste Flexibilität aufgrund      ▪ Voraussetzung dafür ist, dass die einzelnen Heizungssysteme
                                       technologieoffener                   aus denen der EE-Hybrid kombiniert wird die jeweils
                                       Kombinationsmöglichkeiten            einschlägigen technischen Mindestanforderungen der
   Wärmepumpe + Biomasse               unterschiedlich arbeitender          Einzelkomponente erfüllen
   oder                                Wärmeerzeugern und                 ▪ Ermittlung der Gebäudeheizlast nach DIN EN 12831, alternativ
                                       Energieträgern                       überschlägige Heizlastermittlung auf Basis der DIN EN 12831
                                                                            (z. B. „Hüllflächenverfahren“)

                                                                                                                                             35 %
                                                                                                                                            + 10 %
   Biomasse + Solakollektoren
   oder                                                                                                                                         bei
                                                                                                                                            Austausch
                                                                                                                                             Ölkessel

                                                                                                                                             +5%
                                                                                                                                             mit iSFP

   Wärmepumpe + Solarkollektoren

   Neue Erneuerbare
   Energien-Hybridheizung
   (EE-Hybride)

© Hoval GmbH | Jan-2021            Verantwortung für Energie und Umwelt                                                                                 11
Hoval Förderradar 2021
  Neues Wärmenetz oder Anschluss an ein Wärmenetz von Bestandsgebäuden

            Maßnahme                        Vorteile                                         Förderkriterien                             Zuschuss

                                 ▪ Optimierung bestehender            ▪ Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung eines
                                   Wärmenetze                           nichtöffentlichen Wärmenetzes (Gebäudenetz) im Sinne zur
                                 ▪ Chance für zusätzliche               ausschließlichen Eigenversorgung von mindestens zwei
                                   Anschlüsse                           Gebäuden auf einem oder mehreren Grundstücken eines
                                                                        Eigentümers bestehend aus folgenden Komponenten:
                                                                          ▪ Wärmeerzeugung, ggf. Wärmespeicherung
                                                                          ▪ Wärmeverteilung,                                              30 %
                                                                          ▪ Steuer-, Mess- und Regelungstechnik sowie                       wenn
                                                                          ▪ Wärmeübergabestationen,                                       EE > 25 %
                                                                        insofern der Anteil der Wärmeerzeugung an der eingespeisten
                                                                        Energie mindestens 25 % erneuerbare Energie aufweist.
                                                                        Förderfähig ist das Gebäudenetz sowie sämtliche seiner
                                                                        Komponenten einschließlich der Kosten der Installation,           35 %
                                                                        Inbetriebnahme und notwendiger Umfeldmaßnahmen (z. B.               wenn
                                                                        Baustelleneinrichtung, Deinstallation und Entsorgung von          EE > 55 %
                                                                        Altanlagen in den Gebäuden, Optimierung des Heizungsverteil-
                                                                        systems in den Gebäuden)
                                                                      ▪ Gefördert wird als Alternative zur Nutzung einer gebäude-         + 10 %
                                                                        individuellen Heizung ferner der Anschluss bzw. die Erneuerung        bei
                                                                        eines Anschlusses an ein Gebäudenetz, wenn es zu mindestens       Austausch
                                                                        25 % mit erneuerbare Energie gespeist wird. Die Förderung          Ölkessel
                                                                        umfasst die Kosten für Wärmeübergabestation und Rohrnetz im
                                                                        Bereich des Eigentums sowie die Kosten der Installation,
                                                                                                                                           +5%
                                                                        Inbetriebnahme und notwendiger Umfeldmaßnahmen (z. B. An-
                                                                                                                                           mit iSFP
                                                                        passung der Heizwärmeverteilung an niedrigere Vorlauftempera-
                                                                        turen oder zur Erreichung niedrigerer Rücklauftemperaturen bei
                                                                        Gebäudenetzen)
   Neues Gebäudenetz und                                              ▪ Alle Bilanzierungen sind in Anlehnung an DIN V 18599 in
   Anschluss an ein Gebäude-                                            geltender Fassung durchzuführen
   oder Wärmenetz

© Hoval GmbH | Jan-2021        Verantwortung für Energie und Umwelt                                                                                   12
Hoval Förderradar 2021
  Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien für Bestandsgebäude

            Maßnahme                         Vorteile                                          Förderkriterien                               Förderung

                                  ▪ Erneuerbare Energien und           Im Falle der Förderung von Anlagen zur Wärmeerzeugung
                                    Energieeffizienzmaßnahmen          (Heizungstechnik) an Bestandsgebäuden sind zusätzlich und
                                    werden der breiten                 ausschließlich die Mehrausgaben für die Hard- und Software zur
                                    Bevölkerung zugänglich             Visualisierung des Ertrages erneuerbarer Energien gegenüber der
                                    gemacht                            förderfähigen Standardanlage förderfähig. Zu den förderfähigen
                                                                       Visualisierungsmaßnahmen zählen hierbei Maßnahmen, die darauf
                                                                       abzielen, eine Visualisierung des Ertrages einer Anlage zur Nutzung
                                                                       erneuerbarer Energien für die Wärme- oder Kälteerzeugung,
                                                                       und/oder eine Veranschaulichung dieser Technologie z. B. durch          20 %
                                                                       elektronische Anzeigetafeln in allgemein zugänglichen Räumen
                                                                       insbesondere in Einrichtungen wie den folgenden zu erreichen:
                                                                                                                                                +5%
                                                                       ▪   Berufsschulen,                                                      mit iSFP
                                                                       ▪   Technikerschulen,
                                                                       ▪   Berufsbildungszentren,
   Maßnahmen zur                                                       ▪   Hochschulen, Universitäten sowie in
   Visualisierung des Ertrags                                          ▪   öffentlichen Einrichtungen
   Erneuerbare Energien

© Hoval GmbH | Jan-2021         Verantwortung für Energie und Umwelt                                                                                      13
Hoval Förderradar 2021
  Heizungsoptimierung an Bestandsgebäuden

            Maßnahme                   Vorteile                                         Förderkriterien                            Zuschuss

                            ▪ Optimierungen von                  Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung von
                              Heizungsanlagen im Bestand         Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, die älter als 2 Jahre sind
                              ohne Austauschpflicht des          und mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird.
                              Wärmeerzeugers                     Zwingend gefordert werden:
                            ▪ Senkung des                        ▪ Ein hydraulischer Abgleich, insofern technisch möglich oder
                              Energieverbrauches und               alternativ
                              Verbesserung des                   ▪ Heizungscheck nach DIN EN 15378
                              Betriebsverhaltens von
                              Wärmeerzeugern ohne direkte        Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen, u. a.:
                              Maßnahmen an diesen                ▪ Einstellung der Heizkurve
                              vorzunehmen                        ▪ Hydraulischer Abgleich
                                                                 ▪ Austausch von Heizungs- und Zirkulationspumpen (EEI < 0,2),       20 %
                                                                 ▪ Anpassung Vorlauftemperatur und Pumpenleistung
                                                                 ▪ Maßnahmen zur Senkung der Rücklauftemperatur bei
                                                                    Wärmenetzen                                                      +5%
                                                                 ▪ Optimierung von Bestands-Wärmepumpen                              mit iSFP
                                                                 ▪ Dämmung von Rohrleitungen, Verteilungen
                                                                 ▪ Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern
                                                                    und von Pufferspeichern
                                                                 ▪ Heizkörperthermostatventile oder Einzelraumtemperaturregelung
                                                                    (auch im Austausch)
                                                                 ▪ Umbau von Ein- in Zweirohrsysteme
   Maßnahmen zur                                                 ▪ Mess-, Steuer- und Regelungstechniken
   Heizungsoptimierung                                           ▪ Anlagen zur Trinkwarmwassererwärmung (z. B. solarthermische
                                                                    Warmwasserbereitung oder Brauchwasser-Wärmepumpen)

© Hoval GmbH | Jan-2021   Verantwortung für Energie und Umwelt                                                                                  14
Hoval Förderradar 2021
  Anlagentechnik (außer Heizung) für Bestandsgebäude

            Maßnahme                   Vorteile                                          Förderkriterien                                 Zuschuss

                            ▪ Erhöhung Wohnkomfort               Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestands-
                            ▪ Reduzierung der                    gebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, die die
                              Energieverbräuche                  entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen:
                            ▪ Energieverbrauchs- und
                              Nutzungsoptimierungen              ▪ Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer
                            ▪ Synchronisierungsmöglich-            Anlagen inklusive Wärme- /Kälterückgewinnung, z. B.:
                              keiten von Angebot, Verbrauch        HomeVent inkl. Luftverteilsystem:
                              und Nutzung (z. B. Smart               ▪ Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme, die Feuchte,
                              Grid-Aufschaltung auf Wärme-               Kohlendioxid oder Mischgas geführt sind und eine
                              pumpenanlagen im Bestand)                  spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren
                                                                         von Pel,Vent < 0,20 W/(m³/h) aufweisen
                                                                     ▪ Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärme-
                                                                         übertrager, mit denen ein Wärmebereitstellungsgrad von
                                                                         ƞWBG > 80 % bei einer spez. elektrischen Leistungsaufnah-
                                                                         me von Pel,Vent. < 0,45 W/(m³/h) oder ein Wärmebereitstell-       20 %
                                                                         ungsgrad von ƞWBG > 75 % bei einer spez. elektr. Leistungs-
                                                                         aufnahme von Pel,Vent. < 0,35 W/(m³/h) erreicht wird oder der
                                                                         spez. Eigenverbrauch nach Ökodesign-Richtlinie der                +5%
                                                                         Lüftungsanlage (SEV) < 26 kWh/(m²*a) aufweist                     mit iSFP
                                                                     ▪ Luftverteilsystem muss den Dichtheitsklassen B nach
                                                                         DIN EN 15727:2010-10 „runde und eckige Querschnitte“,
                                                                         DIN EN 12237:2003-07 „runde Formteile“ und
                                                                         DIN EN 1507:2006-07 „eckige Formteile“ entsprechen
                                                                 ▪ Bei Wohngebäuden: Einbau digitaler Systeme zur energetischen
                                                                   Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der
                                                                   Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes
                                                                   („Efficiency Smart Home“) oder des angeschl. Gebäudenetzes
                                                                 ▪ Bei Nichtwohngebäuden: Einbau von Mess-, Steuer- und
   Neue Anlagentechnik                                             Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomati-
   (außer Heizung)                                                 sierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
                                                                 ▪ Bei Nichtwohngebäuden: Kältetechnik zur Raumkühlung

© Hoval GmbH | Jan-2021   Verantwortung für Energie und Umwelt                                                                                        15
Hoval Förderradar 2021
  Fachplanung und Baubegleitung für förderfähige Maßnahmen an Bestandsgebäuden

            Maßnahme                   Vorteile                                         Förderkriterien                            Zuschuss

                            ▪ Qualitätssicherung                 Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungs-
                            ▪ Planungssicherheit                 leistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Energie-
                                                                 effizienzmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Hierzu zählt auch eine
                                                                 akustische Fachplanung in Verbindung mit dem Leitfaden für die
                                                                 Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten
                                                                 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz für
                                                                 relevante technische Anlagen (z. B. Luftwärmepumpen,
                                                                 Klimageräte, Lüftungsanlagen, Klein-Windenergieanlagen sowie
                                                                 sonstige nicht genehmigungsbedürftige KWK-Anlagen) zur
                                                                                                                                    50 %
                                                                 Einhaltung des Stands der Technik gem. § 22 BImSchG.

                                                                 ▪ Die Leistung muss über einen Energieeffizienz-Experten (siehe
   Fachplanung und                                                 BAFA-Listung) erbracht werden
   Baubegleitung                                                 ▪ Die Kosten für den Energieeffizienz-Experten sind kein
                                                                   eigenständiger Fördertatbestand

© Hoval GmbH | Jan-2021   Verantwortung für Energie und Umwelt                                                                                16
Hoval Förderradar 2021
  Förderung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für Bestandsgebäude

            Maßnahme                        Vorteile                                              Förderkriterien                          Zuschuss

                                 ▪ Qualitätssicherung                 Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im
                                 ▪ Planungssicherheit                 Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für
                                                                      Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans
                                                                      (iSFP) und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15
                                                                      Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der für
                                                                      diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf
                                                                      Prozentpunkte. Davon ausgenommen bleiben im Zusammenhang
                                                                      mit der Umsetzung der Maßnahme vorgenommene Leistungen für            +5%
                                                                      Fachplanung und Baubegleitung im Sinne der BEG-Richtlinie.

                                                                      Detailierte Information (u.a. Checkliste, Handbuch) findet man mit
   individueller                                                      Link: https://www.febs.de/beraten-finanzieren/isfp
   Sanierungsfahrplan (iSFP)
                                                                      Hinweis: Sanierungsplan Baden-Württemberg gilt nicht!

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Hoval Förderradar 2021
  Fördersätze nach BEG Wohngebäude (BEG WG) für Neubau eines Effizienzhauses

                              15 %                                                                      25 %
                              für EFH 55                                                                für EFH 40 Plus

          17,5 %
          für EFH 55 EE/NH

                 20 %
                 für EFH 40                                                                             22,5 %
                                                                                                        für EFH 40 EE/NH

   Mindest- und
                                    EFH 40 Plus    EFH 40       EFH 55
   Zusatzanforderungen

   Primärenergiebedarf in %
                                        40           40            55
   vom Referenzgebäude

   Transmissionswärmeverlust in %
                                        55           55            70
   vom Referenzgebäude

   EE-Klassifizierung                 optional     optional     optional
                                                                            Die jeweiligen Prozentsätze beziehen sich auf die maximal förderfähigen Kosten aus
   NH-Klassifizierung                    -         optional     optional    Bau bzw. Erwerb, ausgeschlossen sind Transaktions- und Grundstückskosten.
   Plus-Klassifizierung               optional        -             -       Die Höchstgrenzen für BEG EH „Neubau – Wohngebäude“ betragen ab 01.07.2021:
                                                                              ▪ ohne EE- oder NH-Klassifizierung: 120.000,- € pro WE
   Fachplanung und Baubegleitung      Pflicht      Pflicht       Pflicht
                                                                              ▪ mit EE- oder NH-Klassifizierung:  150.000,- € pro WE

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  Fördersätze nach BEG Wohngebäude (BEG WG) für Vollsanierung zum Effizienzhaus

                                                25 %                                              35 %
                30 %                            für Denkmal                                       für EFH 70               40 %
                für Denkmal EE/NH                                                                                          für EFH 70 EE/NH

    27,5 %                                                                                                                  40 %
    für EFH 100                                                                                                             für EFH 55
                                                                                                             45 %
         32,5 %                                                                                              für EFH 55 EE/NH
         für EFH 100 EE/NH
                                                                                                                                 45 %
                                     30 %                                                         50 %                           für EFH 40
                                     für EFH 85
                                                                   35 %                           für EFH 40 EE/NH
                                                                   für EFH       85 EE/NH
    Mindest- und
                                      EFH 40       EFH 55       EFH 70      EFH 85     EFH 100    Denkmal
    Zusatzanforderungen                                                                                       Die jeweiligen Prozentsätze beziehen sich auf die
                                                                                                              maximal förderfähigen Kosten aus Bau bzw. Erwerb,
    Primärenergiebedarf in %
                                        40            55           70         85         100        160       ausgeschlossen sind Transaktions- und Grund-
    vom Referenzgebäude
                                                                                                              stückskosten.
    Transmissionswärmeverlust in %
                                        55            70           85         100        115         ---      Die Höchstgrenzen für BEG EH „Vollsanierung –
    vom Referenzgebäude
                                                                                                              Wohngebäude“ betragen:
    EE- oder NH-Klassifizierung      optional      optional     optional    optional   optional   optional      ▪ ohne EE/NH-Klassifizierung: 120.000,- € pro WE
                                                                                                                ▪ mit EE/NH-Klassifizierung:  150.000,- € pro WE
    Fachplanung und Baubegleitung     Pflicht       Pflicht      Pflicht    Pflicht     Pflicht    Pflicht

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  Fördersätze nach BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG) für Neubau eines Effizienzgebäudes

                              15 %                                                        20 %
                              für EFH 55                                                  für EFH 40

                              17,5 %                                                      22,5 %
                              für EFH 55 EE/NH                                            für EFH 40 EE/NH

   Mindest- und
                                     EG 40        EG 55                    Die jeweiligen Prozentsätze beziehen sich auf die maximal
   Zusatzanforderungen
                                                                           förderfähigen Kosten aus Bau bzw. Erwerb, ausgeschlossen sind
   Primärenergiebedarf in %                                                Transaktions- und Grundstückskosten.
                                       40           55
   vom Referenzgebäude
                                                                           Die Höchstgrenzen für BEG EG „Neubau – Nichtwohngebäude“ liegen
   EE- oder NH-Klassifizierung      optional      optional                 ab 01.07.2021 bei:
                                                                             ▪ 30 Mio. € bzw. bei
   Fachplanung und Baubegleitung     Pflicht      Pflicht                    ▪ 2.000,- € pro m² Grundfläche

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  Fördersätze nach BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG) für Vollsanierung zum Effizienzgebäude

                                                25 %                                              35 %
                30 %                            für Denkmal                                       für EFH 70              40 %
                für Denkmal EE/NH                                                                                         für EFH 70 EE/NH

    27,5 %                                                                                                                  40 %
    für EFH 100                                                                                                             für EFH 55
                                                                                                             45 %
         32,5 %                                                                                              für EFH 55 EE/NH
         für EFH 100 EE/NH
                                                                                                                                45 %
                                     30 %                                                         50 %                          für EFH 40
                                     für EFH 85
                                                                   35 %                           für EFH 40 EE/NH
                                                                   für EFH       85 EE/NH
    Mindest- und
                                      EFH 40       EFH 55        EFH 70     EFH 85     EFH 100    Denkmal
    Zusatzanforderungen                                                                                       Die jeweiligen Prozentsätze beziehen sich auf die
    Primärenergiebedarf in %                                                                                  maximal förderfähigen Kosten aus Bau bzw. Erwerb,
                                        40            55           70         85         100        160       ausgeschlossen sind Transaktions- und
    vom Referenzgebäude
                                                                                                              Grundstückskosten.
    Transmissionswärmeverlust in %
                                        55            70           85         100        115         ---      Die Höchstgrenzen für BEG EG „Vollsanierung –
    vom Referenzgebäude
                                                                                                              Nichtwohngebäude“ liegen ab 01.07.2021 bei:
    EE- oder NH-Klassifizierung       optional     optional      optional   optional   optional   optional      ▪ 30 Mio. € bzw. bei
                                                                                                                ▪ 2.000,- € pro m² Grundfläche
    Fachplanung und Baubegleitung     Pflicht       Pflicht      Pflicht    Pflicht     Pflicht    Pflicht

© Hoval GmbH | Jan-2021              Verantwortung für Energie und Umwelt                                                                                     21
BEG-WG und BEG-NWG
  Zusatzanforderungen EE-Paket, NH-Paket, Plus-Paket

▪ EE-Paket/EE-Klassifizierung:                                      ▪ Plus-Paket (Zusatzanforderungen an den Einsatz von
                                                                      Strom aus erneuerbaren Energien)
  Der nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
  berechnete Wärme- und Kälteenergiebedarf des                        ▪   Die EE-Klassifizierung muss erfüllt sein
  Effizienzhauses/Effizienzgebäudes muss zu mindestens 55%            ▪   Installation einer stromerzeugenden Anlage auf Basis erneuerbarer
  aus erneuerbarer Energie gedeckt werden.                                Energien, in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem
                                                                          Gebäude und vorrangiger Eigenstromverbrauchsnutzung
  Dabei können folgende Technologien verwendet werden:                    (Überschusseinspeisung)
  ▪ Nutzung von Solarthermie                                          ▪   Installation eines stationären Batteriespeichersystems
                                                                          (Stromspeicher)
  ▪ Eigene Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren           ▪   Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (z. B.
     Energien zur Wärmeerzeugung (z. B. PV-Anlage auf dem                 HomeVent)
     Dach und Wärmepumpe mit PV-Energiemanager)                       ▪   Visualisierung des Strom- und Wärmeverbrauchs für jede
  ▪ Nutzung von Geothermie, Umweltwärme, Wärme aus                        Wohneinheit
     Abwasser oder Grundwasser mittels Wärmepumpe                     ▪   Zulässige Stromerzeugungsanlagen sind:
  ▪ Verfeuerung fester Biomasse (z. B. Pelletskessel)                     ▪   Photovoltaikanlagen
                                                                          ▪   Kleine Windkraftanlagen nach DIN V 18599-9
  ▪ Verfeuerung von gasförmiger Biomasse
                                                                          ▪   Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), die zu 100 % mit erneuerbaren
  ▪ Anschluss an Fernwärme/Fernkälte, die zu mehr als 55 % aus                Energien betrieben werden oder
     erneuerbarer Energie gespeist wird                                   ▪   eine Kombination der vorgenannten Techniken
  ▪ Nur für BEG NWG: Kälte aus erneuerbaren Energien                  ▪   Anforderungen an den jährlich zu erzeugenden Stromertrag und die
                                                                          nutzbare Speicherkapazität
                                                                          ▪   Stromertrag > 500 kWh/a je WE, zuzüglich 10 kWh/a je m²
                                                                              Gebäudenutzfläche AN
                                                                          ▪   Stromertrag ist mit Bilanzierungsverfahren nach DIN V 18599-9
▪ NH-Paket/NH-Klassifizierung:                                                nachzuweisen
                                                                          ▪   Speicherkapazität > 500 Wh je WE, zuzüglich 10 Wh je m²
  Beim Nachhaltigkeitspaket (NH-Klassifizierung) muss die                     Gebäudenutzfläche AN
  akkreditierte Zertifizierungsstelle mit einer Nachhaltig-               ▪   Der Nachweis bei KWK für die nutzbare Speicherkapazität erfolgt mittels
  keitszertifizierung die Übereinstimmung der Maßnahme mit den                einfache Stundenleistung (elektrische Leistung * 1 Std.)
  Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ des       ▪   Die Anrechnung des Stromertrags erfolgt wie bisher auf die
  Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI)                Endenergie und nun neu auch auf die Primärenergie. Details,
                                                                          siehe Merkblatt TMA zum BEG WG
  bestätigen. Details siehe www.nachhaltigesbauen.de

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Förderhotline

   Eine Heizung ist 24/7 im Einsatz. Durch die
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   technik können Sie doppelt sparen und sich
   zusätzlich für den Umweltschutz
   engagieren. Deshalb lohnt sich der Umstieg auf
   erneuerbare Energien. Zuschüsse oder
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   modernisierung. Hier können Sie Ihre Förder-
   service Checkliste einfach per Telefon anfordern.             Tel.: 089-92209797
                                                                 werktags von 9:00 – 17:00 Uhr

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Worauf Sie sich verlassen dürfen.

Als Spezialist für Heiz- und Klimatechnik ist Hoval Ihr erfahrener Partner für
Systemlösungen. Hoval verknüpft die unterschiedlichen Technologien und
bindet auch die Raumlüftung in dieses System ein. Sie können sicher sein,
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schonen.
Hoval zählt international zu den führenden Unternehmen für Raumklima-

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Lösungen. Über 75 Jahre Erfahrung motivieren immer wieder zu innovativen
Lösungen. Die Komplettsysteme zum Heizen, Kühlen und Lüften werden in
mehr als 50 Länder exportiert.
Verantwortung für Energie und Umwelt.

Der Inhalt dieser Broschüre entspricht dem Stand: 23.02.2021 und ist vorbehaltlich eventueller Änderungen des
Gesetzesgebers. Aktuelle Info zum BEG finden Sie auch im Internet, mit Link: www.bafa.de
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