Hoval Förderradar 2021 - Für effiziente Neubauten Für die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
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Hoval Förderradar 2021 Für effiziente Neubauten Für die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden Information für den Fachhandwerker und interessierten Endverbraucher
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das: ▪ CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), ▪ das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), ▪ das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und ▪ das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP). Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt: ▪ Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) ▪ Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) ▪ Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Das Hoval Förderradar zeigt auf, welche individuellen Fördermöglichkeiten die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet und wie man sie für sich optimal nutzen kann. © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 2
BEG Fördermöglichkeiten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ▪ Zuständig für die BEG EM Zuschussförderung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) www.bafa.de und für die Kreditförderungen BEG- WG und BEG-NWG die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) www.kfw.de ▪ Förderanträge sind vor Beginn der Vorhaben zu stellen (Eingang BAFA/KfW) ▪ Planungsleistungen dürfen bereits vor Antragsstellung erbracht werden ▪ Anträge können ausschließlich online gestellt werden BEG Einzelmaßnahmen BEG Wohngebäude BEG Nichtwohngebäude (BEG-EM) (BEG-WG) (BEG-NWG) Seiten 5-18 Seiten 18-24 Seiten 18-24 Modernisierungsmaßnahmen an Neubau und Vollsanierung von Neubau und Vollsanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden Effizienz-Wohngebäuden Effizienz-Nichtwohngebäuden BEG EM- BEG EM- BEG WG/BEG NWG: Wahlweise Anteilfinanzierung (Zuschuss) oder KfW-Kredit mit Tilgungs- Zuschussförderung Kreditförderung zuschuss in Abhängigkeit von Effizienzhausstufe und den neu eingeführten Differenzierungen: ▪ EE-Klassifizierung (Anteil Erneuerbare Energie > 55%) oder Ersetzt seit 01.01.2021 das Ersetzt ab 01.07.2021 Marktanreizprogramm und die KfW Programme ▪ NH-Klassifizierung (Gebäude mit Nachhaltigkeitszertifikaten) das KfW-Programm 430 151/152 „Effizient Ersetzt zum 01.07.2021 das KfW Förderprogramm 153 „Effizient Bauen“. Die Innovationsförderung des Marktanreizprogramms “Energieeffizient Sanieren”. Sanieren“. (MAP) für Einzelmaßnahmen im Neubau ist bereits zum 01.01.2021 ausgelaufen. © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 3
Hoval Förderradar 2021 Förderfähige Maßnahmen und Anlagen mit Fördersätzen für Bestandsgebäude nach BEG 20 - 50 % 20 % für Anlagen zur Wärmeerzeugung für Heizungsoptimierung (Heizungstechnik) 20 % 20 % für Anlagentechnik für Einzelmaßnahmen (außer Heizungstechnik) an der Gebäudehülle Höchstgrenzen für Wohngebäude: 50 % • 60.000,- € pro WE • Baubegleitung und Fachplanung: 5.000,- € für EFH und 2-FH, 2.000,- €/WE für MFH für Fachplanung und Höchstgrenzen für Nichtwohngebäude: • 1.000,- € pro m² Nettogrundfläche, max. 15 Mio. € Baubegleitung *) • Baubegleitung und Fachplanug: 5,- €/m² Nettogrundfläche, max. 20.000,- €/Bewilligung *) nur möglich in Kombination mit mindestens einer der anderen vier Maßnahmen (Farbe: grün) und eines BAF-gelisteten Energie- Effizienzexperten © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 4
Hoval Förderradar 2021 BEG Fördersätze für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) an Bestandsgebäuden 35/451) % 35/451) % für Wärmepumpen 20 % 402)/501,2) % für Gas-Brennwertheizungen für Biomasse („Renewable Ready“) 30/401) % für Gas-Hybridheizungen EE 30 % für Solarkollektoranlagen 30/401) % 20 % für Übergabestation eines Maßnahmen zur Wärmenetzes, wenn Anteil Visualisierung des Ertrages Erneuerbare Energie > 25 % Erneuerbare Energie +5% 35/451) % zusätzlich bei Heizungs- für Übergabestation eines modernisierungen mit Wärmenetzes, wenn Anteil 35/451) % individuellem Sanierungs- Erneuerbare Energie > 55 % für Erneuerbare Energien- fahrplan (iSFP) Hybridheizungen (EE-Hybride) 1) Fördersätze für Ölkesseltausch 2) +5 % Innovationsbonus Biomasse, wenn Feinstaubemission < 2,5 mg/m³ © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 5
Hoval Förderradar 2021 Neue Solarkollektoranlage für Bestandsgebäude Maßnahme Vorteile Förderkriterien Zuschuss ▪ Direkte Nutzung erneuerbarer ▪ Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von Energie Solarkollektoranlagen zur thermischen Nutzung in bestehenden ▪ Brennstoffeinsparung Wohn- und Nichtwohngebäuden, die überwiegend, d. h. mit ▪ Senkung der mehr als 50 % der erzeugten Wärme bzw. Kälte mindestens Schadstoffemissionen einem der folgenden Zwecke dienen: ▪ Geringe Investitionskosten ▪ Warmwasserbereitung, ▪ Förderung ist unabhängig ▪ Raumheizung, vom Wärmeerzeuger möglich ▪ kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung, ▪ solare Kälteerzeugung oder ▪ Zuführung von Wärme und/oder Kälte in ein Gebäudenetz ▪ Installation auf genutztem Gebäude oder in unmittelbarer Nähe zum versorgten Gebäude ▪ Solar Keymark–Zertifizierung und jährlicher Kollektorertrag 30 % > 525 kWh/m² (25 und 50 °C am Standort Würzburg) oder ▪ Ertragsabhängige Förderung: ▪ Bruttokollektorfläche > 20 m² +5% ▪ Bei Wohngebäuden: > 3 WE und Nachweis des mit iSFP Kollektorwärmeertrags von > 300 kWh/(m²a) und > 350 kWh/(m²a) bei Trinkwasseranlagen per Systemsimulation ▪ Bei Nichtwohngebäuden: Nutzfläche > 500 m² oder solarer Deckungsgrad > 50 % und Transmissionswärmeverlust < 0,7 des jeweiligen Referenzgebäudes und Nachweis des Kollektorwärmeertrags von > 300 kWh/(m²a) und > 350 kWh/(m²a) bei Trinkwasseranlagen per Systemsimulation oder Nachweis per Systemsimulation, dass der solare Deckungsanteil mindestens 50 % beträgt ▪ Funktionskontrollgerät Neue Solarkollektoranlage ▪ Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 6
Hoval Förderradar 2021 Neue Wärmepumpe für Bestandsgebäude Maßnahme Vorteile Voraussetzung/Erfordernisse Zuschuss ▪ Nutzung von Umweltwärme, ▪ Gefördert werden die Errichtung sowie die Nachrüstung von Erdwärme oder der Wärme im effizienten Wärmepumpen für die thermische Nutzung, die Grundwasser als erneuerbarer überwiegend, d. h. mit mehr als 50 % der erzeugten Wärme, Energie mindestens einem der folgenden Zwecke dienen: ▪ Unabhängig von fossilen ▪ Raumheizung, Brennstoffen ▪ kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung, ▪ Eigenstromverbrauchsnutzung ▪ Zuführung von Wärme in ein Gebäudenetz sowie in Kombination mit ▪ Nachrüstung bivalenter Systeme mit Wärmepumpen Photovoltaik-Anlagen (Smart Grid) ▪ Ab 01.01.2023: Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige sowie ▪ Möglichkeit zu Kühlen Schnittstelle über der sie automatisch netzdienlich aktiviert 35 % betrieben werden kann (z. B.: Smart Grid Ready) ▪ Unabhängige Zertifizierung nach EHPA oder Keymark ▪ Energie-Effizienznachweis Luft/Wasser-Wärmepumpen: + 10 % ▪ ƞs > 135 % bei 35 °C max. Vorlauftemperatur bei ▪ ƞs > 120 % bei 55 °C max. Vorlauftemperatur Austausch ▪ Energie-Effizienznachweis Sole/Wasser-Wärmepumpen und Ölkessel Wasser/Wasser-Wärmepumpen: ▪ ƞs > 150 % bei 35 °C max. Vorlauftemperatur +5% ▪ ƞs > 135 % bei 55 °C max. Vorlauftemperatur mit iSFP ▪ Anpassung der Heizkurve an das Gebäude ▪ Bei Erdwärmesondenanlagen: DVGW zertifizierte Bohrfirma und verschuldungsunabhängige Versicherung Neue effiziente ▪ Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage Wärmepumpe ▪ Qualitätscheck Wärmepumpe nach dem ersten Betriebsjahr © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 7
Hoval Förderradar 2021 Neuer Pelletskessel für Bestandsgebäude Maßnahme Vorteile Förderkriterien Zuschuss ▪ Nachwachsenden Brennstoffe ▪ Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung von zur Nutzung von erneuerbarer Biomasseanlagen für die thermische Nutzung ab mindestens Energie (weitestgehend 5 kW Nennwärmeleistung und überwiegend, d. h. mit mehr ausgeglichene CO2-Bilanz) als 50 % der erzeugten Wärme, mindestens einem der folgenden ▪ Hohe Vorlauftemperaturen bis Zwecke dienen: zu 75°C (Radiatorenheizung, ▪ Warmwasserbereitung, 35 % Warmwasserbereitung mit ▪ Raumheizung, erhöhten Hygiene- ▪ kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung, +5% anforderungen) ▪ solare Kälteerzeugung oder Innovations- ▪ Zuführung von Wärme in ein Gebäudenetz bonus Biomasse, ▪ Automatisch beschickte Kessel wenn Fein- ▪ Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatische staubemis- Zündeinrichtung sion < 2,5 ▪ Prüfzertifikat nach EN 305-5 mg/m³ ▪ Jahreszeitbedingte Raumheizungsnutzungsgrad ƞs > 78 % ▪ Emissionsgrenzwert Kohlenmonoxid: 200 mg/m³ bei Nennwärmeleistung und 250 mg/m³ bei Teillastbetrieb + 10 % ▪ Emissionsgrenzwert Staub: 15 mg/m³ (Innovationsbonus: 2,5 bei mg/m³) Austausch ▪ Pufferspeichervolumen > 30 l/kW Nennwärmeleistung Ölkessel ▪ Messtechnische Erfassung der erzeugten Wärmemengen (Einbau WMZ) +5% ▪ Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage mit iSFP Neuer Pelletskessel © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 8
Hoval Förderradar 2021 Neue Gas-Brennwertheizung „Renewable Ready“ für Bestandsgebäude Maßnahme Vorteile Förderkriterien Zuschuss ▪ Platzeinsparung (z. B. durch Gefördert wird die Errichtung effizienter Gas-Brennwertheizungen, Wegfall von Heizöltanks) wenn diese bereits weitestgehend auf eine künftige Einbindung ▪ Universell einsetzbar, sofern erneuerbarer Energien vorbereitet sind („Renewable Ready“) und Gasanschluss vorhanden überwiegend, d. h. mit mehr als 50 % der erzeugten Wärme, ▪ Bequem, keine mindestens einem der folgenden Zwecke dienen: Heizölbestellung und – ▪ Warmwasserbereitung, anlieferung) erforderlich ▪ Raumheizung, ▪ Hohe Vorlauftemperaturen bis ▪ kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung, zu 80 °C ▪ solare Kälteerzeugung oder (Radiatorenheizungen, ▪ Zuführung von Wärme und/oder Kälte in ein Gebäudenetz Warmwasserbereitung mit erhöhten Hygiene- ▪ Hybridfähige Steuerungs- und Reglungstechnik 20 % anforderungen) ▪ Bis Nennleistung 70 kW: ƞs > 92 % ▪ Effizienzsteigerung durch ▪ Nennleistung über 70 kW: ƞVolllast > 87 % und ƞTeillast 30 % > 96 % Brennwertnutzung ▪ Nachrüstung eines regenerativen Wärmerzeugers mit einer +5% anteiligen thermischen Leistung > 25 % bezogen auf die Heizlast mit iSFP innerhalb von zwei Jahren ▪ Einreichung eines Konzepts für die geplante Auslegung der Maßnahme zur künftigen Nutzung erneuerbarer Energien in dem Heizsystem (Feinplanung) ▪ Bei Wohngebäuden: Einbau und Auslegung eines Heizwasser- Pufferspeichers gem. Feinplanung ▪ Bei Nichtwohngebäuden kann auf Heizwasser-Pufferspeicher verzichtet werden, wenn Biogas mit mehr als 50 % dauerhaft Neue Gas-Brennwert- eingesetzt wird heizung „Renewable ▪ Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage Ready“ © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 9
Hoval Förderradar 2021 Neue Gas-Hybridheizung mit erneuerbarer Energie für Bestandsgebäude Maßnahme Vorteile Förderkriterien Zuschuss ▪ Platzeinsparung (z. B. durch Gefördert wird die Errichtung von Anlagen, die Gas-Brennwert- Wegfall von Heizöltanks) technik mit einer oder mehreren Technologie-Komponenten zur ▪ Universell einsetzbar, sofern thermischen Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. Solar-, Gasanschluss vorhanden Wärmepumpe-, Biomassenanlage) kombinieren, über eine ▪ Bequem, keine gemeinsame Steuerung verfügen, sodass ein effizienter Heizölbestellung und – Anlagenbetrieb gewährleistet ist und die jeweils einschlägigen anlieferung) erforderlich technischen Mindestanforderungen der Einzelkomponente erfüllen. ▪ Hohe Vorlauftemperaturen bis Dabei muss die thermische Leistung des regenerativen zu 80 °C Wärmeerzeugers mindestens 25 % der Heizlast des versorgten (Radiatorenheizungen, Gebäudes betragen. Die Anlagen müssen überwiegend, d. h. mit Warmwasserbereitung mit erhöhten Hygiene- mehr als 50 % der erzeugten Wärme, mindestens einem der folgenden Zwecke dienen: 30 % anforderungen) ▪ Warmwasserbereitung, ▪ Effizienzsteigerung durch ▪ Raumheizung, + 10 % Brennwertnutzung ▪ kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung, ▪ Zuführung von Wärme in ein Gebäudenetz bei Austausch ▪ Gemeinsame Steuerungs- und Reglungstechnik Ölkessel ▪ Gas-Brennwertkessel bis Nennleistung 70 kW: ƞs > 92 %, bei Nennleistung über 70 kW: ƞVolllast > 87 % und ƞTeillast 30 % > 96 % +5% ▪ Heizleistung Wärmepumpe > 25 % von Gebäudeheizlast (bei mit iSFP Norm-Außentemperatur und Vorlauftemperatur 35 °C) ▪ Für die Berechnung/Auslegung von Solarkollektoranlagen sind pauschal 635 W/m² Bruttokollektorfläche anzusetzen ▪ Ermittlung der Gebäudeheizlast nach DIN EN 12831, alternativ überschlägige Heizlastermittlung auf Basis der DIN EN 12831 Gas-Hybridheizung (z. B. „Hüllflächenverfahren“) „Erneuerbare Energie“ ▪ Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 10
Hoval Förderradar 2021 Neue EE-Hybridheizung für Bestandsgebäude Maßnahme Vorteile Förderkriterien Zuschuss ▪ Nutzung 100 % erneuerbarer ▪ Gefördert wird die Errichtung von Kombinationen von Energien (unabhängig von Heizungssystemen, die jeweils auf der Nutzung erneuerbaren fossilen Brennstoffen) Energien basieren (EE-Hybride) ▪ Höchste Flexibilität aufgrund ▪ Voraussetzung dafür ist, dass die einzelnen Heizungssysteme technologieoffener aus denen der EE-Hybrid kombiniert wird die jeweils Kombinationsmöglichkeiten einschlägigen technischen Mindestanforderungen der Wärmepumpe + Biomasse unterschiedlich arbeitender Einzelkomponente erfüllen oder Wärmeerzeugern und ▪ Ermittlung der Gebäudeheizlast nach DIN EN 12831, alternativ Energieträgern überschlägige Heizlastermittlung auf Basis der DIN EN 12831 (z. B. „Hüllflächenverfahren“) 35 % + 10 % Biomasse + Solakollektoren oder bei Austausch Ölkessel +5% mit iSFP Wärmepumpe + Solarkollektoren Neue Erneuerbare Energien-Hybridheizung (EE-Hybride) © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 11
Hoval Förderradar 2021 Neues Wärmenetz oder Anschluss an ein Wärmenetz von Bestandsgebäuden Maßnahme Vorteile Förderkriterien Zuschuss ▪ Optimierung bestehender ▪ Gefördert wird die Errichtung oder Erweiterung eines Wärmenetze nichtöffentlichen Wärmenetzes (Gebäudenetz) im Sinne zur ▪ Chance für zusätzliche ausschließlichen Eigenversorgung von mindestens zwei Anschlüsse Gebäuden auf einem oder mehreren Grundstücken eines Eigentümers bestehend aus folgenden Komponenten: ▪ Wärmeerzeugung, ggf. Wärmespeicherung ▪ Wärmeverteilung, 30 % ▪ Steuer-, Mess- und Regelungstechnik sowie wenn ▪ Wärmeübergabestationen, EE > 25 % insofern der Anteil der Wärmeerzeugung an der eingespeisten Energie mindestens 25 % erneuerbare Energie aufweist. Förderfähig ist das Gebäudenetz sowie sämtliche seiner Komponenten einschließlich der Kosten der Installation, 35 % Inbetriebnahme und notwendiger Umfeldmaßnahmen (z. B. wenn Baustelleneinrichtung, Deinstallation und Entsorgung von EE > 55 % Altanlagen in den Gebäuden, Optimierung des Heizungsverteil- systems in den Gebäuden) ▪ Gefördert wird als Alternative zur Nutzung einer gebäude- + 10 % individuellen Heizung ferner der Anschluss bzw. die Erneuerung bei eines Anschlusses an ein Gebäudenetz, wenn es zu mindestens Austausch 25 % mit erneuerbare Energie gespeist wird. Die Förderung Ölkessel umfasst die Kosten für Wärmeübergabestation und Rohrnetz im Bereich des Eigentums sowie die Kosten der Installation, +5% Inbetriebnahme und notwendiger Umfeldmaßnahmen (z. B. An- mit iSFP passung der Heizwärmeverteilung an niedrigere Vorlauftempera- turen oder zur Erreichung niedrigerer Rücklauftemperaturen bei Gebäudenetzen) Neues Gebäudenetz und ▪ Alle Bilanzierungen sind in Anlehnung an DIN V 18599 in Anschluss an ein Gebäude- geltender Fassung durchzuführen oder Wärmenetz © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 12
Hoval Förderradar 2021 Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien für Bestandsgebäude Maßnahme Vorteile Förderkriterien Förderung ▪ Erneuerbare Energien und Im Falle der Förderung von Anlagen zur Wärmeerzeugung Energieeffizienzmaßnahmen (Heizungstechnik) an Bestandsgebäuden sind zusätzlich und werden der breiten ausschließlich die Mehrausgaben für die Hard- und Software zur Bevölkerung zugänglich Visualisierung des Ertrages erneuerbarer Energien gegenüber der gemacht förderfähigen Standardanlage förderfähig. Zu den förderfähigen Visualisierungsmaßnahmen zählen hierbei Maßnahmen, die darauf abzielen, eine Visualisierung des Ertrages einer Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärme- oder Kälteerzeugung, und/oder eine Veranschaulichung dieser Technologie z. B. durch 20 % elektronische Anzeigetafeln in allgemein zugänglichen Räumen insbesondere in Einrichtungen wie den folgenden zu erreichen: +5% ▪ Berufsschulen, mit iSFP ▪ Technikerschulen, ▪ Berufsbildungszentren, Maßnahmen zur ▪ Hochschulen, Universitäten sowie in Visualisierung des Ertrags ▪ öffentlichen Einrichtungen Erneuerbare Energien © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 13
Hoval Förderradar 2021 Heizungsoptimierung an Bestandsgebäuden Maßnahme Vorteile Förderkriterien Zuschuss ▪ Optimierungen von Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden, die älter als 2 Jahre sind ohne Austauschpflicht des und mit denen die Energieeffizienz des Systems erhöht wird. Wärmeerzeugers Zwingend gefordert werden: ▪ Senkung des ▪ Ein hydraulischer Abgleich, insofern technisch möglich oder Energieverbrauches und alternativ Verbesserung des ▪ Heizungscheck nach DIN EN 15378 Betriebsverhaltens von Wärmeerzeugern ohne direkte Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen, u. a.: Maßnahmen an diesen ▪ Einstellung der Heizkurve vorzunehmen ▪ Hydraulischer Abgleich ▪ Austausch von Heizungs- und Zirkulationspumpen (EEI < 0,2), 20 % ▪ Anpassung Vorlauftemperatur und Pumpenleistung ▪ Maßnahmen zur Senkung der Rücklauftemperatur bei Wärmenetzen +5% ▪ Optimierung von Bestands-Wärmepumpen mit iSFP ▪ Dämmung von Rohrleitungen, Verteilungen ▪ Einbau von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und von Pufferspeichern ▪ Heizkörperthermostatventile oder Einzelraumtemperaturregelung (auch im Austausch) ▪ Umbau von Ein- in Zweirohrsysteme Maßnahmen zur ▪ Mess-, Steuer- und Regelungstechniken Heizungsoptimierung ▪ Anlagen zur Trinkwarmwassererwärmung (z. B. solarthermische Warmwasserbereitung oder Brauchwasser-Wärmepumpen) © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 14
Hoval Förderradar 2021 Anlagentechnik (außer Heizung) für Bestandsgebäude Maßnahme Vorteile Förderkriterien Zuschuss ▪ Erhöhung Wohnkomfort Gefördert wird der Einbau von Anlagentechnik in Bestands- ▪ Reduzierung der gebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, die die Energieverbräuche entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen: ▪ Energieverbrauchs- und Nutzungsoptimierungen ▪ Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer ▪ Synchronisierungsmöglich- Anlagen inklusive Wärme- /Kälterückgewinnung, z. B.: keiten von Angebot, Verbrauch HomeVent inkl. Luftverteilsystem: und Nutzung (z. B. Smart ▪ Bedarfsgeregelte zentrale Abluftsysteme, die Feuchte, Grid-Aufschaltung auf Wärme- Kohlendioxid oder Mischgas geführt sind und eine pumpenanlagen im Bestand) spezifische elektrische Leistungsaufnahme der Ventilatoren von Pel,Vent < 0,20 W/(m³/h) aufweisen ▪ Zentrale, dezentrale oder raumweise Anlagen mit Wärme- übertrager, mit denen ein Wärmebereitstellungsgrad von ƞWBG > 80 % bei einer spez. elektrischen Leistungsaufnah- me von Pel,Vent. < 0,45 W/(m³/h) oder ein Wärmebereitstell- 20 % ungsgrad von ƞWBG > 75 % bei einer spez. elektr. Leistungs- aufnahme von Pel,Vent. < 0,35 W/(m³/h) erreicht wird oder der spez. Eigenverbrauch nach Ökodesign-Richtlinie der +5% Lüftungsanlage (SEV) < 26 kWh/(m²*a) aufweist mit iSFP ▪ Luftverteilsystem muss den Dichtheitsklassen B nach DIN EN 15727:2010-10 „runde und eckige Querschnitte“, DIN EN 12237:2003-07 „runde Formteile“ und DIN EN 1507:2006-07 „eckige Formteile“ entsprechen ▪ Bei Wohngebäuden: Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschl. Gebäudenetzes ▪ Bei Nichtwohngebäuden: Einbau von Mess-, Steuer- und Neue Anlagentechnik Regelungstechnik zur Realisierung eines Gebäudeautomati- (außer Heizung) sierungsgrades mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11 ▪ Bei Nichtwohngebäuden: Kältetechnik zur Raumkühlung © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 15
Hoval Förderradar 2021 Fachplanung und Baubegleitung für förderfähige Maßnahmen an Bestandsgebäuden Maßnahme Vorteile Förderkriterien Zuschuss ▪ Qualitätssicherung Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungs- ▪ Planungssicherheit leistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Energie- effizienzmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Hierzu zählt auch eine akustische Fachplanung in Verbindung mit dem Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz für relevante technische Anlagen (z. B. Luftwärmepumpen, Klimageräte, Lüftungsanlagen, Klein-Windenergieanlagen sowie sonstige nicht genehmigungsbedürftige KWK-Anlagen) zur 50 % Einhaltung des Stands der Technik gem. § 22 BImSchG. ▪ Die Leistung muss über einen Energieeffizienz-Experten (siehe Fachplanung und BAFA-Listung) erbracht werden Baubegleitung ▪ Die Kosten für den Energieeffizienz-Experten sind kein eigenständiger Fördertatbestand © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 16
Hoval Förderradar 2021 Förderung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) für Bestandsgebäude Maßnahme Vorteile Förderkriterien Zuschuss ▪ Qualitätssicherung Ist eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines im ▪ Planungssicherheit Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) und wird diese innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt, so erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte. Davon ausgenommen bleiben im Zusammenhang mit der Umsetzung der Maßnahme vorgenommene Leistungen für +5% Fachplanung und Baubegleitung im Sinne der BEG-Richtlinie. Detailierte Information (u.a. Checkliste, Handbuch) findet man mit individueller Link: https://www.febs.de/beraten-finanzieren/isfp Sanierungsfahrplan (iSFP) Hinweis: Sanierungsplan Baden-Württemberg gilt nicht! © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 17
Hoval Förderradar 2021 Fördersätze nach BEG Wohngebäude (BEG WG) für Neubau eines Effizienzhauses 15 % 25 % für EFH 55 für EFH 40 Plus 17,5 % für EFH 55 EE/NH 20 % für EFH 40 22,5 % für EFH 40 EE/NH Mindest- und EFH 40 Plus EFH 40 EFH 55 Zusatzanforderungen Primärenergiebedarf in % 40 40 55 vom Referenzgebäude Transmissionswärmeverlust in % 55 55 70 vom Referenzgebäude EE-Klassifizierung optional optional optional Die jeweiligen Prozentsätze beziehen sich auf die maximal förderfähigen Kosten aus NH-Klassifizierung - optional optional Bau bzw. Erwerb, ausgeschlossen sind Transaktions- und Grundstückskosten. Plus-Klassifizierung optional - - Die Höchstgrenzen für BEG EH „Neubau – Wohngebäude“ betragen ab 01.07.2021: ▪ ohne EE- oder NH-Klassifizierung: 120.000,- € pro WE Fachplanung und Baubegleitung Pflicht Pflicht Pflicht ▪ mit EE- oder NH-Klassifizierung: 150.000,- € pro WE © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 18
Hoval Förderradar 2021 Fördersätze nach BEG Wohngebäude (BEG WG) für Vollsanierung zum Effizienzhaus 25 % 35 % 30 % für Denkmal für EFH 70 40 % für Denkmal EE/NH für EFH 70 EE/NH 27,5 % 40 % für EFH 100 für EFH 55 45 % 32,5 % für EFH 55 EE/NH für EFH 100 EE/NH 45 % 30 % 50 % für EFH 40 für EFH 85 35 % für EFH 40 EE/NH für EFH 85 EE/NH Mindest- und EFH 40 EFH 55 EFH 70 EFH 85 EFH 100 Denkmal Zusatzanforderungen Die jeweiligen Prozentsätze beziehen sich auf die maximal förderfähigen Kosten aus Bau bzw. Erwerb, Primärenergiebedarf in % 40 55 70 85 100 160 ausgeschlossen sind Transaktions- und Grund- vom Referenzgebäude stückskosten. Transmissionswärmeverlust in % 55 70 85 100 115 --- Die Höchstgrenzen für BEG EH „Vollsanierung – vom Referenzgebäude Wohngebäude“ betragen: EE- oder NH-Klassifizierung optional optional optional optional optional optional ▪ ohne EE/NH-Klassifizierung: 120.000,- € pro WE ▪ mit EE/NH-Klassifizierung: 150.000,- € pro WE Fachplanung und Baubegleitung Pflicht Pflicht Pflicht Pflicht Pflicht Pflicht © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 19
Hoval Förderradar 2021 Fördersätze nach BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG) für Neubau eines Effizienzgebäudes 15 % 20 % für EFH 55 für EFH 40 17,5 % 22,5 % für EFH 55 EE/NH für EFH 40 EE/NH Mindest- und EG 40 EG 55 Die jeweiligen Prozentsätze beziehen sich auf die maximal Zusatzanforderungen förderfähigen Kosten aus Bau bzw. Erwerb, ausgeschlossen sind Primärenergiebedarf in % Transaktions- und Grundstückskosten. 40 55 vom Referenzgebäude Die Höchstgrenzen für BEG EG „Neubau – Nichtwohngebäude“ liegen EE- oder NH-Klassifizierung optional optional ab 01.07.2021 bei: ▪ 30 Mio. € bzw. bei Fachplanung und Baubegleitung Pflicht Pflicht ▪ 2.000,- € pro m² Grundfläche © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 20
Hoval Förderradar 2021 Fördersätze nach BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG) für Vollsanierung zum Effizienzgebäude 25 % 35 % 30 % für Denkmal für EFH 70 40 % für Denkmal EE/NH für EFH 70 EE/NH 27,5 % 40 % für EFH 100 für EFH 55 45 % 32,5 % für EFH 55 EE/NH für EFH 100 EE/NH 45 % 30 % 50 % für EFH 40 für EFH 85 35 % für EFH 40 EE/NH für EFH 85 EE/NH Mindest- und EFH 40 EFH 55 EFH 70 EFH 85 EFH 100 Denkmal Zusatzanforderungen Die jeweiligen Prozentsätze beziehen sich auf die Primärenergiebedarf in % maximal förderfähigen Kosten aus Bau bzw. Erwerb, 40 55 70 85 100 160 ausgeschlossen sind Transaktions- und vom Referenzgebäude Grundstückskosten. Transmissionswärmeverlust in % 55 70 85 100 115 --- Die Höchstgrenzen für BEG EG „Vollsanierung – vom Referenzgebäude Nichtwohngebäude“ liegen ab 01.07.2021 bei: EE- oder NH-Klassifizierung optional optional optional optional optional optional ▪ 30 Mio. € bzw. bei ▪ 2.000,- € pro m² Grundfläche Fachplanung und Baubegleitung Pflicht Pflicht Pflicht Pflicht Pflicht Pflicht © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 21
BEG-WG und BEG-NWG Zusatzanforderungen EE-Paket, NH-Paket, Plus-Paket ▪ EE-Paket/EE-Klassifizierung: ▪ Plus-Paket (Zusatzanforderungen an den Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien) Der nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) berechnete Wärme- und Kälteenergiebedarf des ▪ Die EE-Klassifizierung muss erfüllt sein Effizienzhauses/Effizienzgebäudes muss zu mindestens 55% ▪ Installation einer stromerzeugenden Anlage auf Basis erneuerbarer aus erneuerbarer Energie gedeckt werden. Energien, in unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit dem Gebäude und vorrangiger Eigenstromverbrauchsnutzung Dabei können folgende Technologien verwendet werden: (Überschusseinspeisung) ▪ Nutzung von Solarthermie ▪ Installation eines stationären Batteriespeichersystems (Stromspeicher) ▪ Eigene Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren ▪ Installation einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung (z. B. Energien zur Wärmeerzeugung (z. B. PV-Anlage auf dem HomeVent) Dach und Wärmepumpe mit PV-Energiemanager) ▪ Visualisierung des Strom- und Wärmeverbrauchs für jede ▪ Nutzung von Geothermie, Umweltwärme, Wärme aus Wohneinheit Abwasser oder Grundwasser mittels Wärmepumpe ▪ Zulässige Stromerzeugungsanlagen sind: ▪ Verfeuerung fester Biomasse (z. B. Pelletskessel) ▪ Photovoltaikanlagen ▪ Kleine Windkraftanlagen nach DIN V 18599-9 ▪ Verfeuerung von gasförmiger Biomasse ▪ Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK), die zu 100 % mit erneuerbaren ▪ Anschluss an Fernwärme/Fernkälte, die zu mehr als 55 % aus Energien betrieben werden oder erneuerbarer Energie gespeist wird ▪ eine Kombination der vorgenannten Techniken ▪ Nur für BEG NWG: Kälte aus erneuerbaren Energien ▪ Anforderungen an den jährlich zu erzeugenden Stromertrag und die nutzbare Speicherkapazität ▪ Stromertrag > 500 kWh/a je WE, zuzüglich 10 kWh/a je m² Gebäudenutzfläche AN ▪ Stromertrag ist mit Bilanzierungsverfahren nach DIN V 18599-9 ▪ NH-Paket/NH-Klassifizierung: nachzuweisen ▪ Speicherkapazität > 500 Wh je WE, zuzüglich 10 Wh je m² Beim Nachhaltigkeitspaket (NH-Klassifizierung) muss die Gebäudenutzfläche AN akkreditierte Zertifizierungsstelle mit einer Nachhaltig- ▪ Der Nachweis bei KWK für die nutzbare Speicherkapazität erfolgt mittels keitszertifizierung die Übereinstimmung der Maßnahme mit den einfache Stundenleistung (elektrische Leistung * 1 Std.) Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ des ▪ Die Anrechnung des Stromertrags erfolgt wie bisher auf die Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) Endenergie und nun neu auch auf die Primärenergie. Details, siehe Merkblatt TMA zum BEG WG bestätigen. Details siehe www.nachhaltigesbauen.de © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 22
Förderhotline Eine Heizung ist 24/7 im Einsatz. Durch die Umstellung auf eine energieeffiziente Heiz- technik können Sie doppelt sparen und sich zusätzlich für den Umweltschutz engagieren. Deshalb lohnt sich der Umstieg auf erneuerbare Energien. Zuschüsse oder zinsgünstige Förderkredite helfen Ihnen dabei, zukünftig Energie und sofort bares Geld zu sparen. Die Hoval-Förderhotline berät und informiert Sie über Ihre Fördermöglichkeiten zur Heizungs- modernisierung. Hier können Sie Ihre Förder- service Checkliste einfach per Telefon anfordern. Tel.: 089-92209797 werktags von 9:00 – 17:00 Uhr © Hoval GmbH | Jan-2021 Verantwortung für Energie und Umwelt 23
Worauf Sie sich verlassen dürfen. Als Spezialist für Heiz- und Klimatechnik ist Hoval Ihr erfahrener Partner für Systemlösungen. Hoval verknüpft die unterschiedlichen Technologien und bindet auch die Raumlüftung in dieses System ein. Sie können sicher sein, damit sowohl Energie als auch Kosten zu sparen und erst noch das Klima zu schonen. Hoval zählt international zu den führenden Unternehmen für Raumklima- 20210223 Lösungen. Über 75 Jahre Erfahrung motivieren immer wieder zu innovativen Lösungen. Die Komplettsysteme zum Heizen, Kühlen und Lüften werden in mehr als 50 Länder exportiert. Verantwortung für Energie und Umwelt. Der Inhalt dieser Broschüre entspricht dem Stand: 23.02.2021 und ist vorbehaltlich eventueller Änderungen des Gesetzesgebers. Aktuelle Info zum BEG finden Sie auch im Internet, mit Link: www.bafa.de
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