Hygiene- und Infektionsschutzkonzept - für Veranstaltungen im - Stadt Hürth
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Hygiene- und Infektionsschutzkonzept für Veranstaltungen im Bürgerhaus Hürth Kultur- und Tagungszentrum Friedrich-Ebert-Straße 40 50354 Hürth Stand 21.09.2021
Inhaltsverzeichnis Aktuelle Rechtslage............................................................................................................................. 1 Kapazitäten......................................................................................................................................... 2 Zutritt ................................................................................................................................................. 3 Hygiene .............................................................................................................................................. 3 Lüftung ............................................................................................................................................... 4 Maximale veranstaltungsbezogene Personenzahl ............................................................................... 5 Aktuelle Rechtslage Das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept des Bürgerhauses Hürth beruht auf der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) des Landes NRW nebst Anlage „Hygiene- und Infetktionsschutzregeln“. Während die Verordnung den rechtlichen Rahmen bildet, konkretisiert dieses Konzept die gebäude- und veranstaltungsspezifischen Maßnahmen, die zur Durchführung von Events erforderlich sind. Das Konzept wird kontinuierlich fortgeschrieben und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. 1
Kapazitäten Das Bürgerhaus Hürth verfügt über sieben separat oder in Kombination nutzbare Veranstaltungsräumlichkeiten. Im Einzelnen handelt es sich um den großen Römersaal (485 qm bei einer Raumhöhe von knapp neun Metern), eine direkt daran anschließende 200 qm große Szenenfläche (7,92 m hoch), den Frankensaal (154 qm, zum Römersaal komplett zu öffnen), eine großzügige Empore (207 qm), den Deutschordenssaal (152 qm), den Clubraum (51qm) sowie ein ca. 300 qm großes weitläufiges Foyer. Die Gesamtveranstaltungsfläche beträgt rund 1.550 qm. Das Haus hat eine Gesamtkapazität von 1.600 Personen laut Baugenehmigung AZ 957-16 vom 28.10.2016. 2
Zutritt Der Zutritt zu Veranstaltungen im Bürgerhaus folgt der „3G-Regel“ und ist ausschließlich für Geimpfte, Genesene und Getestete erlaubt. Neben dem Immunisierungs- bzw. Testnachweis ist beim Einlass ein gültiger Personalausweis vorzulegen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres gelten als getestet und müssen keinen Nachweis vorlegen. Bei Schüler:innen ab 16 Jahren ist ein gültiger Schülerausweis bzw. ein Immunisierungs- oder Testnachweis vorzulegen. Personen, die keinen Nachweis vorzeigen können und dabei älter als 15 Jahre sind, wird der Eingang verwehrt. Der Einlass erfolgt ausschließlich für Personen, die einen Mund-Nasenschutz (medizinisch oder FFP2) tragen. Mit Schildern und Aufstellern wird auf die AHA-Regeln hingewiesen, Abstandsmarkierungen auf dem Boden erleichtern die Umsetzung der Abstandsregel. Am Eingang sind Handdesinfektionsspender aufgebaut. Die eintretenden Personen werden gezählt und die Höchstmenge an Gästen zu keinem Zeitpunkt überschritten. Gäste werden durch gut sichtbare Schilder aufgefordert, die Corona-Warn-App zu benutzen und die Anwesenheit damit zu dokumentieren. Hygiene Neben den bereits erläuterten Maßnahmen im Eingangsbereich werden im ganzen Haus die Gäste optisch aufgefordert, den AHA-Regeln zu folgen. Handdesinfektionen sind ebenfalls an den Sanitärräumen möglich, sowie beim Zutritt zu einzelnen Räumen. Neben dem Einlassbereich gilt im Veranstaltungsbereich die Pflicht, einen Mund-Nase-Schutz (medizinisch oder FFP2) zu tragen, Ausnahme sind f este Sitz- oder Stehplätze, hier kann die Maske abgenommen werden. Die regelmäßigen Reinigungsmaßnahmen in den Besucherbereichen werden um die Desinfizierung der Berührungsflächen (Handläufe, Klinken, Tische etc.) erweitert. Wenn für die Veranstaltung Mikrofone genutzt werden, werden sie beim Benutzerwechsel sorgfältig desinfiziert. Nach Möglichkeit erhält jeder Sänger/Sprecher ein eigenes Mikrofon. Im gesamten Gebäude wird nach Möglichkeit ein Einbahnstraßensystem eingehalten, um den Kontakt zwischen Besuchern maximal zu entzerren. Durch die großzügige Architektur ist es nicht nur möglich, Besucherströme zu leiten, sondern auch Ein- und Ausgänge weitestgehend voneinander zu trennen. Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen werden die Gäste durch Mitarbeiter zu ihrem Platz gebracht und bleiben dort verortet. Auf Pausen während der Veranstaltungen wird nach Möglichkeit verzichtet. Die Veranstaltungsfläche verfügt über 18 Waschbecken zur Handreinigung sowie über elf direkte Türen zum Außengelände. 3
Lüftung Das Bürgerhaus Hürth verfügt für alle Säle und das Foyer über eine Raum- Lüftungsanlage. Es handelt sich um eine Zu- und Abluftanlage mit zuschaltbarem Umluftbetrieb. Aktuell wird bei Veranstaltungen auf den Umluftbetrieb grundsätzlich verzichtet und ausschließlich mit der Zufuhr von frischer Luft und dem Absaugen verbrauchter Luft gearbeitet. Zusätzlich zur Lüftungsanlage kann in den Räumen durch das Öffnen von Außentüren mit Querlüftungen gearbeitet werden und so ein zusätzlicher Luftaustausch generiert werden. Die Raum-Lüftungsanlage wälzt pro Stunde 44.000 qm3 Luft um. Wird zusätzlich dreimal pro Stunde quergelüftet, erhöht sich die Frischluftzufuhr auf 58.411 qm3 pro Stunde. Für jede Veranstaltung wird vertraglich festgelegt, wer für die Lüftungseinheiten verantwortlich ist und namentlich genannt. 4
Maximale veranstaltungsbezogene Personenzahl Neben den bisher genannten grundsätzlich geltenden Regeln und Maßnahmen für das Bürgerhaus der Stadt Hürth, ist bei vereinzelten Veranstaltungen für besondere Maßnahmen zu sorgen. Folgend sind (mit beigefügten Bestuhlungsplänen) fünf mögliche Szenarien beschrieben. 1) Veranstaltung mit Reihenbestuhlung in Römersaal und Empore mit max. 630 Besuchern nach BRB 1a EG B – 20170508 + BRB 2c OG B – 20170508. Bei Befolgung aller im Konzept genannten Maßnahmen, können am Platz die Masken abgenommen werden und die maximale Zuschauerzahl von 630 Personen unter Einhaltung der 3G-Regel eingelassen werden. 2) Veranstaltung mit Reihenbestuhlung Römersaal und Frankensaal und Empore mit festen Sitzplätzen und max. 771 Besuchern nach BRB1 EG B – 20170508 + BRB2c OG B – 20170508. Bei Befolgung aller im Konzept genannten Maßnahmen können bei Beachtung der 3G Regel die Masken am Platz abgenommen werden und die maximale Besucherzahl von 771 eingelassen werden. 3) Veranstaltung mit Sitz- und Stehplätzen, sowie frei wählbaren Stehplätzen mit maximal 491 Gästen nach BRB1c EG B- 20170508 ED. Hier sollte zusätzlich zu den im Konzept genannten Maßnahmen auf eine Maskenpflicht im Bereich der frei wählbaren Stehplätze (Frankesaal) bestanden werden. Der Verzehr von Getränken ist im freien Stehbereich untersagt. Gleichzeitig ist trotz der maximalen Anzahl von 491 Gästen auf die Lüftung von dreimal pro Stunde zu achten. Um die frei wählbaren Stehplätze zu entzerren, sollte auch der Foyer- Bereich für Stehplätze mit genutzt werden. 4) Großveranstaltung mit freier Stehplatzwahl nach BGVA EG B- 20161219 SF und BGVA OG G -20161207 SF mit maximal 1.600 Personen. Neben den im Konzept genannten Maßnahmen ist zwingend auf die Stoßlüftung von dreimal pro Stunde und die maximale Frischluftzufuhr von 58.411 qm3/h zu achten. Statt der 3G-Regel gilt die 2G-Regel (nur Geimpfte und Genesene). Durch geplante Besucherlenkung ist zu jedem Zeitpunkt auf eine höchstmögliche Entzerrung der Gäste zu achten. 5) Bei karnevalistischen Veranstaltungen ist neben den aufgeführten Maßnahmen dieses Konzeptes grundsätzlich die 2G-Regel anzuwenden. Bei Einhaltung aller Maßnahmen und der Regel ist die bekannte Sitzungsbestuhlung nach BBK5b EG B -20170511 und BBG5d OG B 20170515 HW möglich. 5
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