Hygiene- und Infektionsschutzkonzept - für Veranstaltungen im - Stadt Hürth

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Hygiene- und Infektionsschutzkonzept - für Veranstaltungen im - Stadt Hürth
Hygiene- und
Infektionsschutzkonzept
für Veranstaltungen im

Bürgerhaus Hürth
Kultur- und Tagungszentrum
Friedrich-Ebert-Straße 40
50354 Hürth

Stand 21.09.2021
Hygiene- und Infektionsschutzkonzept - für Veranstaltungen im - Stadt Hürth
Inhaltsverzeichnis

Aktuelle Rechtslage............................................................................................................................. 1
Kapazitäten......................................................................................................................................... 2
Zutritt ................................................................................................................................................. 3
Hygiene .............................................................................................................................................. 3
Lüftung ............................................................................................................................................... 4
Maximale veranstaltungsbezogene Personenzahl ............................................................................... 5

Aktuelle Rechtslage

Das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept des Bürgerhauses Hürth beruht auf der
Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(CoronaSchVO)       des    Landes    NRW     nebst    Anlage   „Hygiene-   und
Infetktionsschutzregeln“. Während die Verordnung den rechtlichen Rahmen bildet,
konkretisiert dieses Konzept die gebäude- und veranstaltungsspezifischen
Maßnahmen, die zur Durchführung von Events erforderlich sind.
Das Konzept wird kontinuierlich fortgeschrieben und den aktuellen Gegebenheiten
angepasst.

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Kapazitäten

Das Bürgerhaus Hürth verfügt über sieben separat oder in Kombination nutzbare
Veranstaltungsräumlichkeiten. Im Einzelnen handelt es sich um den großen
Römersaal (485 qm bei einer Raumhöhe von knapp neun Metern), eine direkt daran
anschließende 200 qm große Szenenfläche (7,92 m hoch), den Frankensaal (154 qm,
zum Römersaal komplett zu öffnen), eine großzügige Empore (207 qm), den
Deutschordenssaal (152 qm), den Clubraum (51qm) sowie ein ca. 300 qm großes
weitläufiges Foyer. Die Gesamtveranstaltungsfläche beträgt rund 1.550 qm. Das Haus
hat eine Gesamtkapazität von 1.600 Personen laut Baugenehmigung AZ 957-16 vom
28.10.2016.

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Zutritt

Der Zutritt zu Veranstaltungen im Bürgerhaus folgt der „3G-Regel“ und ist
ausschließlich für Geimpfte, Genesene und Getestete erlaubt. Neben dem
Immunisierungs- bzw. Testnachweis ist beim Einlass ein gültiger Personalausweis
vorzulegen. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres gelten
als getestet und müssen keinen Nachweis vorlegen. Bei Schüler:innen ab 16 Jahren
ist ein gültiger Schülerausweis bzw. ein Immunisierungs- oder Testnachweis
vorzulegen. Personen, die keinen Nachweis vorzeigen können und dabei älter als 15
Jahre sind, wird der Eingang verwehrt.
Der Einlass erfolgt ausschließlich für Personen, die einen Mund-Nasenschutz
(medizinisch oder FFP2) tragen. Mit Schildern und Aufstellern wird auf die AHA-Regeln
hingewiesen, Abstandsmarkierungen auf dem Boden erleichtern die Umsetzung der
Abstandsregel. Am Eingang sind Handdesinfektionsspender aufgebaut.
Die eintretenden Personen werden gezählt und die Höchstmenge an Gästen zu
keinem Zeitpunkt überschritten.
Gäste werden durch gut sichtbare Schilder aufgefordert, die Corona-Warn-App zu
benutzen und die Anwesenheit damit zu dokumentieren.

Hygiene

Neben den bereits erläuterten Maßnahmen im Eingangsbereich werden im ganzen
Haus die Gäste optisch aufgefordert, den AHA-Regeln zu folgen. Handdesinfektionen
sind ebenfalls an den Sanitärräumen möglich, sowie beim Zutritt zu einzelnen
Räumen. Neben dem Einlassbereich gilt im Veranstaltungsbereich die Pflicht, einen
Mund-Nase-Schutz (medizinisch oder FFP2) zu tragen, Ausnahme sind f este Sitz-
oder Stehplätze, hier kann die Maske abgenommen werden.
Die regelmäßigen Reinigungsmaßnahmen in den Besucherbereichen werden um die
Desinfizierung der Berührungsflächen (Handläufe, Klinken, Tische etc.) erweitert.
Wenn für die Veranstaltung Mikrofone genutzt werden, werden sie beim
Benutzerwechsel    sorgfältig  desinfiziert. Nach Möglichkeit erhält jeder
Sänger/Sprecher ein eigenes Mikrofon.
Im gesamten Gebäude wird nach Möglichkeit ein Einbahnstraßensystem eingehalten,
um den Kontakt zwischen Besuchern maximal zu entzerren. Durch die großzügige
Architektur ist es nicht nur möglich, Besucherströme zu leiten, sondern auch Ein- und
Ausgänge weitestgehend voneinander zu trennen.
Bei Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen werden die Gäste durch Mitarbeiter zu
ihrem Platz gebracht und bleiben dort verortet. Auf Pausen während der
Veranstaltungen wird nach Möglichkeit verzichtet.
Die Veranstaltungsfläche verfügt über 18 Waschbecken zur Handreinigung sowie über
elf direkte Türen zum Außengelände.
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Lüftung

Das Bürgerhaus Hürth verfügt für alle Säle und das Foyer über eine Raum-
Lüftungsanlage. Es handelt sich um eine Zu- und Abluftanlage mit zuschaltbarem
Umluftbetrieb. Aktuell wird bei Veranstaltungen auf den Umluftbetrieb grundsätzlich
verzichtet und ausschließlich mit der Zufuhr von frischer Luft und dem Absaugen
verbrauchter Luft gearbeitet.
Zusätzlich zur Lüftungsanlage kann in den Räumen durch das Öffnen von Außentüren
mit Querlüftungen gearbeitet werden und so ein zusätzlicher Luftaustausch generiert
werden.
Die Raum-Lüftungsanlage wälzt pro Stunde 44.000 qm3 Luft um. Wird zusätzlich
dreimal pro Stunde quergelüftet, erhöht sich die Frischluftzufuhr auf 58.411 qm3 pro
Stunde.
Für jede Veranstaltung wird vertraglich festgelegt, wer für die Lüftungseinheiten
verantwortlich ist und namentlich genannt.

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Maximale veranstaltungsbezogene Personenzahl

Neben den bisher genannten grundsätzlich geltenden
Regeln und Maßnahmen für das Bürgerhaus der Stadt
Hürth, ist bei vereinzelten Veranstaltungen für
besondere Maßnahmen zu sorgen. Folgend sind (mit
beigefügten   Bestuhlungsplänen)  fünf    mögliche
Szenarien beschrieben.

   1) Veranstaltung mit Reihenbestuhlung in Römersaal und Empore mit max. 630
      Besuchern nach BRB 1a EG B – 20170508 + BRB 2c OG B – 20170508. Bei
      Befolgung aller im Konzept genannten Maßnahmen, können am Platz die
      Masken abgenommen werden und die maximale Zuschauerzahl von 630
      Personen unter Einhaltung der 3G-Regel eingelassen werden.
   2) Veranstaltung mit Reihenbestuhlung Römersaal und Frankensaal und Empore
      mit festen Sitzplätzen und max. 771 Besuchern nach BRB1 EG B – 20170508
      + BRB2c OG B – 20170508. Bei Befolgung aller im Konzept genannten
      Maßnahmen können bei Beachtung der 3G Regel die Masken am Platz
      abgenommen werden und die maximale Besucherzahl von 771 eingelassen
      werden.
   3) Veranstaltung mit Sitz- und Stehplätzen, sowie frei wählbaren Stehplätzen mit
      maximal 491 Gästen nach BRB1c EG B- 20170508 ED. Hier sollte zusätzlich
      zu den im Konzept genannten Maßnahmen auf eine Maskenpflicht im Bereich
      der frei wählbaren Stehplätze (Frankesaal) bestanden werden. Der Verzehr von
      Getränken ist im freien Stehbereich untersagt. Gleichzeitig ist trotz der
      maximalen Anzahl von 491 Gästen auf die Lüftung von dreimal pro Stunde zu
      achten. Um die frei wählbaren Stehplätze zu entzerren, sollte auch der Foyer-
      Bereich für Stehplätze mit genutzt werden.
   4) Großveranstaltung mit freier Stehplatzwahl nach BGVA EG B- 20161219 SF
      und BGVA OG G -20161207 SF mit maximal 1.600 Personen. Neben den im
      Konzept genannten Maßnahmen ist zwingend auf die Stoßlüftung von dreimal
      pro Stunde und die maximale Frischluftzufuhr von 58.411 qm3/h zu achten.
      Statt der 3G-Regel gilt die 2G-Regel (nur Geimpfte und Genesene). Durch
      geplante Besucherlenkung ist zu jedem Zeitpunkt auf eine höchstmögliche
      Entzerrung der Gäste zu achten.
   5) Bei karnevalistischen Veranstaltungen ist neben den aufgeführten Maßnahmen
      dieses Konzeptes grundsätzlich die 2G-Regel anzuwenden. Bei Einhaltung
      aller Maßnahmen und der Regel ist die bekannte Sitzungsbestuhlung nach
      BBK5b EG B -20170511 und BBG5d OG B 20170515 HW möglich.

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