COVID-19 LEITFADEN FREIZEITBETRIEB
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COVID-19 LEITFADEN Seite 2 ➼ FREIZEITBETRIEB MASSNAHMEN ZUR VORBEREITUNG IM BETRIEB COVID-BEAUFTRAGTER IM BETRIEB Jeder Gastronomiebetrieb ist verpflichtet einen COVID-Beauftragten zu bestellen. Es soll sich um eine geeignete Person handeln, die Kenntnis über die örtlichen Gegebenheiten, organisatorischen Abläufe und das Präventionskonzept hat. Es gibt keine verpflichtende Ausbildung für den Covid-Beauftragten. Ein Beauftragter dient als Ansprechpartner für die Behörden. PRÄVENTIONSKONZEPT Jeder Freizeitbetrieb ist verpflichtet ein Präventionskonzept auszuarbeiten und umzusetzen. Hierdurch können kritische Stellen im eigenen Betrieb identifiziert und Ansteckungen bereits im Vorfeld verhindert werden. Daher hat der Betreiber eines Beherbergungs- oder Gastronomiebetriebes, einer Freizeit- oder Kultureinrichtung, von Sportstätten sowie Messen und Veranstaltungen ein entsprechendes COVID-19- Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und umzusetzen. Das COVID-19-Präventionskonzept hat insbesondere zu enthalten: 1. spezifische Hygienemaßnahmen 2. Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2-Infektion 3. Regelungen betreffend die Nutzung sanitärer Einrichtungen 4. gegebenenfalls Regelungen betreffend die Konsumation von Speisen und Getränken 5. Regelungen zur Steuerung der Personenströme und Regulierung der Anzahl der Personen (z.B. Einbahnstraßen, Eingangsbeschränkungen) 6. Regelungen betreffend Absperrungen und Bodenmarkierungen 7. Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf Hygienemaßnahmen Vorlagen zur Erstellung eines solchen Konzeptes werden euch auf der Website der WKO unter www.wko.at und unter www.sichere-gastfreundschaft.tirol bereitgestellt. TESTMÖGLICHKEITEN FÜR MITARBEITER IM TOURISMUS Österreich liegt weltweit im Spitzenfeld bei den durchgeführten Tests. Nur durch regelmäßige Testungen können positive Fälle frühzeitig erkannt und Infektionsketten durchbrochen werden. Für Beschäftigte in der Tourismusbranche hat sich das Testangebot „Sichere Gastfreundschaft“ seit Juli 2020 bereits bewährt. Daher wird es für die Sommersaison 2021 fortgesetzt. Ziel ist es, Österreich auch weiterhin als sicheres Urlaubsland zu positionieren und den Tourismus in der bevorstehenden Phase der Öffnungsschritte zu unterstützen. Damit wird allen Beschäftigten im Tourismus ein Zugang zu niederschwelligen und kostenlosen PCR-Testmöglichkeiten für symptomlose Personen zur Verfügung stehen. Zusätzlich wurde in den letzten Monaten österreichweit ein breites Testangebot seitens des Bundes aufgebaut, um allen Personen in Österreich einen unkomplizierten und kostenlosen Zugang zu ermöglichen. Folgende weitere Testmöglichkeiten stehen zur Verfügung: o Initiative „Tirol.testet“: kostenlose Corona-Tests in Teststraßen o Kostenlose Testmöglichkeiten in Apotheken o Kostenlose Corona-Selbsttests für zu Hause aus Apotheken: Ab Juni wird die Stückzahl auf zehn pro Monat erhöht o Testmöglichkeiten in Betrieben: betriebliche Teststraßen können eingerichtet und an die Testplattform des Bundes angebunden werden
COVID-19 LEITFADEN Seite 3 ➼ FREIZEITBETRIEB SAFE SERVICE - MITARBEITERSCHULUNGEN SAFE SERVICE® ist eine digitale Unterstützung für touristische Betriebe und gibt einen klaren und aktuellen Überblick über die gültigen Sicherheitsregelungen. Zugleich ist SAFE SERVICE® auch ein Kommunikationsmittel, um sich sichtbar nach außen als verantwortungsvoller Gastgeber zu positionieren. Die entworfene Lern-App für Tiroler Gastgeber gibt einen einfachen Überblick über die gültigen Sicherheitsregelungen. Neue Regelungen, etwa zu Eintrittstests, Gästeregistrierung und Präventionskonzepten, werden ebenfalls Teil der aktualisierten Trainings sein. Gelernt wird digital am Smartphone. Bei wesentlichen Änderungen informiert die App direkt via Push-Mitteilung aufs Mobiltelefon. Die Initiative ist für alle Betriebe kostenlos und dient speziell für Covid-Beauftragte als wichtige Grundlage. Mehr Informationen und Anmeldung direkt unter www.safe-service.tirol oder per E-Mail an info@safe- service.tirol. RICHTLINIEN/LOCKERUNGEN FÜR FREZEITBETRIEBE o Kein Mindestabstand o Keine Auf- und Sperrstunden o Keine Maskenpflicht für Besucher o Keine Kapazitätsbeschränkungen o Weiterhin 3-G-Regel o Registrierungspflicht entfällt ab 22. Jul ZUTRITTSREGELUNGEN Gäste haben Zutritt zum Freizeitbetrieb, wenn Sie getestet, geimpft oder genesen sind. ZUTRITT MITTELS TESTNACHWEIS: WELCHE TESTNACHWEISE GELTEN ALS ZUTRITTSTESTS? Entsprechend der aktuellen Regelungen sind die folgenden Testnachweise möglich: o Negativer PCR- Test (Gültigkeit: 72h) o Negativer Antigentest aus Teststraße, Apotheke, etc. (Gültigkeit: 48h) o NEU: Antigentests zur Eigenanwendung (digital), in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird (Gültigkeit: 24 Stunden) = „Vorarlberger Modell“ o NEU: Negativer Antigentest zur Eigenanwendung unter Beobachtung einer befugten Stelle (z.B. im Beherbergungsbetrieb) (Gültigkeit 48h) o NEU: Auch Selbsttests vor Ort werden einen Zutritt ermöglichen. Dieser Test gilt allerdings nur für diesen einen Besuch und nur in der Betriebsstätte. o NEU: Für Kinder werden auch Schultest als Eintrittstest gelten.
COVID-19 LEITFADEN Seite 4 ➼ FREIZEITBETRIEB EIN GAST HAT KEINEN EINTRITTSTEST? Gäste und Einheimische können die von der Initiative „tirol.testet“ verfügbaren Teststationen kostenlos in Anspruch nehmen: o Test- & Sreeningstraßen o Apotheken und niedergelassene Ärzte (nur für österreichische Staatsbürger möglich) o TVB Silberregion Karwendel (Antigenselbsttest unter Aufsicht – Gültigkeit 48h; nur für Nächtigungsgäste in der Region möglich) In Ausnahmefällen: Antigen-Selbsttest vor Ort (z.B. im Restaurant) unter Aufsicht (ACHTUNG: dieser Test gilt allerdings nur einmalig für den Eintritt in die jeweilige Einrichtung und sollte eher die Ausnahme bleiben) WIE ERHALTE ICH ALS FREIZEITBETRIEB DIE TESTKITS? Die Bestellung der Testkits laufen zentral über den Tourismusverband. Nach Bedarf können die Selbsttests zur Eigenanwendung direkt im Tourismusbüro abgeholt werden. ZUTRITT MITTELS IMPFNACHWEIS ODER NACHWEIS EINER GENESUNG: o Impfung kann mittels Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck nachgewiesen werden o Genesung: Absonderungsbescheid, Antikörpertest etc. WER KONTROLLIERT DEN TESTNACHWEIS, DEN IMPFNACHWEIS ODER NACHWEIS EINER GENESUNG BEI EINTRITT? Die Betreiber des Freizeitbetriebes müssen die Kontrolle der Zutrittsnachweise durchführen. REGISTRIERUNGSPFLICHT FÜR GÄSTE Alle Freizeitbetriebe sind verpflichtet ihre Gäste zu registrieren. EINHEITLICHES DIGITALES REGISTRIERUNGSTOOL „TRACY“ IN DER SILBERREGION Wir in der Silberregion Karwendel und im Bezirk Schwaz verfolgen eine einheitliche Lösung in Bezug auf Gästeregistrierung (Contact Tracing). Der Tourismusverband Silberregion Karwendel hat die Contact Tracing App „TRACY“ von Alturos Destinations gekauft und stellt euch dieses Tool kostenlos zur Verfügung. Mit der TRACY App müssen die Gäste nichts tun, außer einen QR Code mit dem Smartphone zu scannen, der auf Speisekarten, Tischaufstellern, an Hoteleingängen oder wo auch immer angebracht ist. Daten eingeben und fertig. Die Daten sind datenschutzkonform gesichert und werden innerhalb der vorgeschriebenen Zeit wieder gelöscht. Um TRACY nutzen zu können, muss der Betrieb beim MyServices Portal registriert werden. Nach dem Login können in "MyServices" die QR Codes erstellt, verwaltet und gedruckt werden. Die Anleitung, die euch bei der Registrierung unterstützt, findet ihr auf unserer Website unter www.silberregion-karwendel.com/covid-19- informationen-fuer-mitglieder Registrierung für das Contact Tracing „TRACY“ unter: www.myservices.alturos.com.
COVID-19 LEITFADEN Seite 5 ➼ FREIZEITBETRIEB ANALOGES CONTACT TRACING Sofern im Betrieb keine Internetverbindung möglich ist (beispielsweise in Hütten) oder Gäste kein Smartphone besitzen, besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit, die Registrierung der Gäste handschriftlich über ein Datenerfassungsblatt durchzuführen. Folgende Daten der Gäste müssen aufgenommen werden: o Vorname o Nachname o Telefonnummer o Datum, Uhrzeit des Besuches o Anzahl der Gäste Vorlagen dazu erhaltet ihr bei Anfrage vom Tourismusbüro. COVID-19 VERDACHTSFALL IM BETRIEB WAS TUN? o Absondern: Eine Person, bei der Verdacht auf eine Erkrankung durch das Corona-Virus besteht, wird in einem separaten Raum von anderen Personen isoliert. o Gesundheitsbehörde informieren: Nehmen Sie Kontakt mit der telefonischen Gesundheitsberatung unter 1450 zur weiteren Vorgehensweise auf und informieren Sie die zuständige Gesundheitsbehörde – Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat. o Kontaktpersonen nachverfolgen („Contact-Tracing“): Der betroffene Gast oder Mitarbeiter wird gebeten, alle Personen zu nennen, mit welchen ein Kontakt in den letzten 48 Stunden bestanden hat. Das unterstützt die Arbeit der Gesundheitsbehörde bzw. des Arztes. o Maßnahmen umsetzen: Folgen Sie den Anweisungen der Gesundheitsbehörde bzw. des Amtsarztes. POSITIVES TESTERGEBNIS EINES GASTES DURCH SELBSTTEST VOR ORT? WAS TUN? o Der Person muss der Eintritt verwehrt werden und gilt nun als Verdachtsfall o Person ist verpflichtet die 1450 zu wählen und einen PCR-Test durchzuführen
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