Hygienekonzept Covid-19 der IGS Buchholz

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Hygienekonzept Covid-19 der IGS Buchholz
Stand: 09.01.2021

Inhaltsverzeichnis:
Grundlegende Informationen zu den Szenarien A-C: ________________________ 2
Covid-19- Maßnahmen in der IGS Buchholz _________________________________ 3
Allgemeine Informationen für Lehrkräfte und Mitarbeiter der IGS Buchholz ___ 5
  Allgemeine Maßnahmen Szenario A (1-3) ________________________________________ 5
  Notbetreuung (nur im Szenario C) _______________________________________________ 5
  Unterricht _____________________________________________________________________ 5
  Lüftung _______________________________________________________________________ 5
  Besucherregelung _____________________________________________________________ 5
  Gemeinsamer Verzehr mitgebrachter Speisen ___________________________________ 5
  Infektionsschutz bei der Beschulung von SuS mit einem Bedarf an
  sonderpädagogischer Unterstützung ____________________________________________ 5
  Evakuierung und Brandschutz __________________________________________________ 5
Spezifische Hygieneregelungen in den Fachbereichen ______________________ 6
  Infektionsschutz in Fächern mit praktischen und experimentellen Anteilen ________ 6
    Fachbereich NAT _____________________________________________________________________     6
    Fachbereich WPK „Hauswirtschaft“ _____________________________________________________    6
    Werkstatt ____________________________________________________________________________    7
    Profil Schulgarten ____________________________________________________________________   7
    Fachbereich Kunst: ___________________________________________________________________    7
  Fachbereich Sport _____________________________________________________________ 7
    Hygienekonzept des Albert-Einstein-Gymnasiums und der IGS Buchholz zur gemeinsamen
    Sportplatznutzung am Schulzentrum I Buenser Weg ______________________________________ 9
  Fachbereich Musik: ___________________________________________________________ 10
    Bläserklassen: ______________________________________________________________________ 10

  Fachbereich DSP: _____________________________________________________________ 10
  Schulsanitätsdienst: __________________________________________________________ 11
  Selbstlernwerkstatt: ___________________________________________________________ 11
  Weitere Fachschaften: ________________________________________________________ 12
Anhang:_________________________________________________________________ 13

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Grundlegende Informationen zu den Szenarien A-C:
Insgesamt wird der Schulbetrieb in fünf Stufen je nach Infektionsgeschehen und Inzidenzwert
unterteilt.

   •   Szenario A (Stufe 1-3) stellt dabei den eingeschränkten Regelbetrieb dar. Die
       geltenden Maßnahmen werden je nach Inzidenzwert und der sich daraus ergebenden
       Stufe angewendet.
   •   Szenario B (Stufe 4) beinhaltet halbe Klassen sowie abwechselnden Präsenz- und
       Distanzunterricht.
   •   Szenario C (Stufe 5) und beinhaltet ausschließlich Distanzunterricht.

Für genaue Spezifikation der Szenarien und Stufen siehe Rahmenhygieneplan Schulen final,
S. 6ff.

Der für den Landkreis Harburg geltende Inzidenzwert ist unter folgendem Link einsehbar:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/

Der aktuelle Rahmenhygieneplan (RHP_final) ist hier einsehbar. (Stand 09.01.2021)

 Aufgrund des großen Detailreichtums des finalen Rahmen-Hygieneplans wird für
 grundsätzliche Regelungen und Handlungsmaßnahmen auf diesen verwiesen
 (Kapitel). Nachfolgend werden nur spezifische Regelungen für die IGS Buchholz
 zusammengetragen.

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Covid-19- Maßnahmen in der IGS Buchholz
Szenario A (Stufe 1-3) – eingeschränkter Regelbetrieb

Kohorte:
Unter Kohorten werden festgelegte Gruppen verstanden, die aus mehreren Lerngruppen
bestehen und in ihrer Personenzusammensetzung möglichst unverändert bleiben. An der IGS
Buchholz gilt ein Jahrgang als Kohorte.

Abstandsgebot:
Das Abstandsgebot wird unter den Schülerinnen und Schülern der eigenen Kohorte
aufgehoben.
Außerhalb der eigenen Kohorte ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern
einzuhalten (ebenso bei Lehrkräften, Mitarbeitern der Schule, etc.)

Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz):
Es gilt eine generelle Maskenpflicht in der Schule, außer in den Klassen-, Kurs- und
Fachräumen sowie auf dem Pausenhof.
In Stufe 3 gilt die Maskenpflicht auch in den Klassen-, Kurs- und Fachräumen. Auf dem
Pausenhof gilt sie dabei nur, wenn kein Abstand zwischen verschiedenen Kohorten
eingehalten werden kann. Es wird darum gebeten, dass im Falle des notwendigen Tragens
einer MNB im Unterricht jede/r täglich 2-3 Masken bei sich führt, um nach 2-3 Stunden
wechseln zu können
Es herrscht Rechtsgehgebot auf allen Fluren.
Auch an den Bushaltestellen und im Bus ist ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend!

Persönliche Hygiene:
Es sollen sich nur so viele Personen im WC aufhalten, wie Urinale/Toiletten vorhanden sind.
Richtig und häufig mit Seife die Hände waschen (20 – 30 Sekunden),
z. B. nach Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach
dem erstmaligen Betreten des Schulgebäudes; vor dem Essen; nach dem Abnehmen eines
Mund-Nasen-Schutzes, nach dem Toiletten-Gang.
Nicht ins Gesicht fassen!
Bitte in die Armbeuge oder von Mitmenschen abgewandt niesen.

Kontakteinschränkungen:
Kontakte sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken, kein unmittelbarer
körperlicher Kontakt.
Berührungen vermeiden: Beim Grüßen mit Mund-Nasen-Schutz reicht ein MOIN.
Den Kontakt mit häufig genutzten Flächen wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfen möglichst
minimieren, ggf. Ellenbogen benutzen.

Bei Verschmutzungen sofort an unsere Hausmeister wenden (Herr Czoll: 0175-5304497
und Herr Breustedt: 0175-9629823)

Klassenraum:
Alle Türen stehen ganztägig offen. In den Pausen der Jahrgänge 5-8 werden die
Klassenzimmer von der Lehrkraft abgeschlossen, um Wertgegenstände zu schützen.

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Vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen muss gelüftet werden. Es gelten diese
Faustregeln: 20-5-20    (Einzelstunde)       bzw.     20-5-20-5-20-5-15      (Doppelstunde).
Jede Lerngruppe richtet verbindlich einen Lüftungsdienst ein, der auf diesen
Lüftungsrhythmus achtet. Verantwortlich bleibt die jeweilige Lehrkraft. Bei Einhaltung des
Lüftungskonzepts kann die Klassentür zwischen den Lüftungspausen auch geschlossen
werden.
Bitte immer am selben Platz im Unterrichtsraum sitzen!
Persönliche Gegenstände nicht teilen: z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte!
Auch das Teilen privater Speisen und Getränken ist untersagt, außer bei mitgebrachten
Speisen im Klassenverband (vgl. RHP_final, Kap. 13.3).

Bitte unachtsamen Mitmenschen sofort einen freundlichen Hinweis geben.

Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der
Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. In Abstimmung mit dem
Niedersächsischen Landesgesundheitsamt wurde diesbezüglich klargestellt, dass bei einem
banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur
Schnupfen, leichter Husten) die Schule besucht werden kann. Dies gilt auch bei
Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).
Bei Krankheitsgefühl in der Schule – sofort an die Lehrkraft wenden. Betroffene
Personen sind sofort nach Hause zu schicken oder in einem gesonderten Raum bis zur
Abholung zu isolieren.
Eindeutige Krankheit – Zuhause bleiben und an abwesend@igs-buchholz.de melden

Eine bestätigte Covid-19 Infektion ist der Schulleitung mitzuteilen!

Zutrittsbeschränkungen für schulfremde Personen bleiben bestehen.

Wir sind sicher, dass jedes Mitglied unserer Schulgemeinschaft die Verantwortung für sich
tragen wird, seine Nächsten schützen will und vorbildlich handelt!

Die Klassenteams wiederholen und dokumentieren diese Belehrungen wöchentlich.
Sollten sich Schülerinnen oder Schüler nicht an diese Regeln halten, können sie das Recht
am Präsenzunterricht verlieren und dürfen nur Zuhause lernen.

         Für alle übergeordneten Maßnahmen Siehe Dokument:
           „Niedersächsischer Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“

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Allgemeine Informationen für Lehrkräfte und Mitarbeiter der IGS
Buchholz

Allgemeine Maßnahmen Szenario A (1-3)
    • Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Lehrkräften,
      Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Beschäftigten der Schulen,
      Erziehungsberechtigten und Besuchern
    • Zugewiesene Pausenbereiche der Kohorten wie in Szenario B
    • In den Kursunterrichten in Szenario A ist vor allem auf die Hygieneregeln zu achten

Notbetreuung (nur im Szenario C)
   • Für die Notbetreuung bei Schulschließungen gelten die Vorgaben zum Szenario B des
       Rahmen-Hygieneplans.
   • Im Übrigen sind die Vorgaben der Niedersächsischen Corona-Verordnung zu beachten

Unterricht
   • Die Zusammensetzung der Lerngruppen ist mit einem Sitzplan zu dokumentieren und
        aktuell zu halten. Alte Sitzpläne müssen drei Wochen aufgehoben werden.
   • Weiterhin gelten feste Sitzordnungen. Die Änderung der Sitzordnung ist möglichst zu
        vermeiden.

Lüftung
    • Regelungen zur Lüftung siehe RHP_final, Kap. 10

Besucherregelung
   • Siehe RHP_final, Kap. 4
   • Bei Stufe 3-4 ist der Zutritt von „schulfremden“ Personen auf ein Minimum zu
      reduzieren.

Gemeinsamer Verzehr mitgebrachter Speisen
  • Siehe RHP_final, Kap. 13.3

Infektionsschutz bei der Beschulung von SuS mit einem Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung
    • Siehe RHP_final, Kap. 16

Evakuierung und Brandschutz
   • Siehe RHP_final, Kap. 28 sowie die betreffende Konzeptkarte

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Spezifische Hygieneregelungen in den Fachbereichen

Infektionsschutz in Fächern mit praktischen und experimentellen Anteilen
    • Siehe RHP_final, Kap. 20

Fachbereich NAT

Stufe 1-3:

   •   Schüler waschen bzw. desinfizieren vor und nach der Benutzung gemeinsamer
       Materialien und Vorratsgefäße gründlich ihre Hände. Zudem ist darauf
       hinzuweisen, dass die Vorgaben zur persönlichen Hygiene (kein Kontakt mit Augen,
       Nase, Mund) eingehalten werden.
   •   Geräte und Materialien sollten nach Möglichkeit personenbezogen verwendet werden.
   •   Schutzbrillen sind personenbezogen zu verwenden und vor einer Wiederverwendung
       durch andere Personen hygienisch zu reinigen.
   •   Sitzordnung in den Fachräumen sind zu dokumentieren.
   •   Gruppen für experimentelle Gruppenarbeiten sind unter Berücksichtigung der
       dokumentierten Sitzordnung zu bilden.
   •   Materialien werden von der Lehrkraft nach gründlicher Reinigung/Desinfektion der
       Hände und mit Maske möglichst in Kästen je Experimentiergruppe bereitgestellt, dabei
       sollten Handschuhe getragen werden
   •   auf Abstand beim Holen und Wegräumen der Materialien ist zu achten
   •   Materialien sind nach den Versuchen zeitnah in der Spülmaschine zu reinigen

Stufe 4:
   • Mindestabstand von 1,5m muss eingehalten werden à Versuche sind nur als EA oder
       Lehrerversuch möglich

Fachbereich WPK „Hauswirtschaft“
   •   Siehe RHP_final, Kap. 22

Stufe 1-4:
   • Es gelten die fachspezifischen Hygienestandards zur persönlichen Hygiene, der
       Hygiene am Arbeitsplatz und der Lebensmittelhygiene.
   • Darüber hinaus wird festgelegt, dass der Hauswirtschaftsunterricht in festen
       Kleingruppen mit bis zu 4 SchülerInnen je Kochnische durchgeführt wird.
   • Jede Gruppe bereitet ausschließlich die Speisen für sich selbst zu, Verkostungen
       gruppenübergreifend finden nicht statt.
   • Handtücher und Putzlappen werden für jede Gruppe separat ausgegeben und im
       Anschluss an den Unterricht zur Wäsche gegeben.
   • Es wird weiter ein zusätzliches verbindliches Händewaschen vor dem Essen
       eingeführt. Jedes Gruppenmitglied nutzt einen eigenen Servierlöffel.
   • Benutztes Geschirr wird mit Spülmittel und heißem Wasser abgewaschen.
   • Am Ende des Unterrichts waschen sich alle SuS erneut die Hände.

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Werkstatt
   •   Es gelten die allgemeinen Hygienebedingungen des RHP_final
   •   Zum Ende der Stunde sind die Griffe der von den SuS genutzten Werkzeuge zu
       desinfizieren, sollte in den folgenden 3 Tagen eine andere Kohorte den Raum/das
       Werkzeug nutzen.

Profil Schulgarten
   •   SuS sind aufgefordert, 1,5 m Abstand zueinander zu halten.
   •   SuS waschen/desinfizieren sich vor und nach dem Gartengang die Hände.
   •   Ein SoS erhält bei Bedarf von der LK ein Gartengerät, Gartengeräte dürfen im
       Unterricht nicht weitergereicht werden und werden am Ende des Unterrichts mit
       Seifenlauge gereinigt.
   •   Es werden keine Arbeiten vergeben, die ein Unterschreiten des Mindestabstandes
       notwendig machen (setzen von Zaunpfählen o.ä.).
   •   SuS-Namen, die in den Garten gehen, werden dokumentiert.

Fachbereich Kunst:
   •   Materialien sollten personenbezogen genutzt werden. Ist dies nicht möglich, werden
       gemeinsam genutzte Gegenstände (Farben, Radiernadeln etc) vor und nach der
       Verwendung desinfiziert bzw. hygienisch abgewischt.
   •   Vor und nach der gemeinsamen Nutzung sind die Hände gründlich zu waschen.

Fachbereich Sport
   • Für detaillierte Vorgaben der Stufen 1-4 siehe RHP_final, Kap. 17

   •   sowie Regeln im Überblick auf Grundlage des Rahmenhygieneplans Corona Schule
       Version final; des DSLV – 19.11.2020, siehe Anlage I

   •   Im Szenario A Stufe 3 findet in der Sporthalle im Oberstufengebäude kein
       Sportunterricht mehr statt, da der Mindestabstand von 2 m bei Klassengrößen von 30
       Schülerinnen und Schülern nicht eingehalten werden kann.

Grundsätze:

   •   Lehrkräfte bilden keine eigene Kohorte, sondern sollen die gleichen Abstands- und
       Hygieneregeln einhalten wie die Schüler*innen unterschiedlicher Kohorten (s. Nr. 9)!

   •   Nach dem SU sind sich die Hände davor und danach gründlich zu waschen.

   •   Sportliche Betätigungen, die den physischen Kontakt zwischen Personen betonen oder
       erfordern, wie z. B. Ringen, Judo, Rugby, Paar- und Gruppentanz mit Kontakt, Partner-
       und Gruppenakrobatik, Wasserball und Rettungsschwimmübungen, bleiben weiterhin
       untersagt.

   •   Die Nutzung von Haartrocknern ist zur Vermeidung von Luftverwirbelungen nicht
       zulässig.

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Planungsaspekt Maßnahme

Kohortenprinzip      •   Unterrichtsorganisation, dass nur eine Kohorte (max. 30
                         Schüler*innen) in einem räumlich abgeschlossenen Hallenteil sind

                     •   Feste Zuordnung der Hallenteile und Umkleiden (Wechsel Junge
                         und Mädchen einer Klasse zum jeweiligen Hallenteil)

Aufenthalts und      •   Maskenpflicht, s. Nr. 6.4 (nicht beim Sport!!)
Wegekonzept für
                     •   Information/Aushang
Schüler*innen im
Hallenbereich , s.   •   Zwei Lerngruppen treffen sich vor dem jeweiligen Eingang der
Nr. 11                   Halle; Klasse 1 und 2 vor der Halle sowie 3 und 4 hinter der Halle.
                         Klassen sammeln sich dort als Lerngruppe und betreten
                         gemeinsam mit der Sportlehrkraft die Halle. Aus ihrer
                         zugewiesenen Umkleiden - direkt gegenüber erreichen die SuS
                         direkt ihr jeweils zugeordnetes Hallenteil

                     •   Maskenpflicht auf dem Weg vom Schulgebäude zur Halle und zur
                         Umkleide.

Lüftungskonzept      •   möglichst alle Lüftungsmöglichkeiten während des SpU und in den
im                       Pausen nutzen
Umkleidebereich,
                     •   Am Sporttag deshalb auf Wertsachen verzichten bzw. mit in die
s. Nr. 10 + 17.2
                         Halle nehmen

                     •   dauerhafte Lüftung der Umkleiden durch Öffnung der jeweiligen
                         Fenster

Lüftungskonzept      •   sämtliche Lüftungsmöglichkeiten nutzen der Seiteneingänge und
in der Sporthalle,       ggf. der Notausgänge, vor allem in den Pausen (Stoßlüften!)
s. Nr. 10 + 17.2

Nutzung der          •   Information aller Sportkolleg*innen über die Desinfektion genutzter
Sportgeräte, s.          Sportgeräte nach der Stunde
Nr. 17.3
abweichend zu
Nr. 6.5!!

Sportarten           •   Information aller Sportkolleg*innen über untersagte Sportarten
                         gemäß 17.5 des Rahmenhygieneplans (oben aufgeführt)

                     •   Nach Möglichkeit dem Sportunterricht ins freie verlagern und die
                         SuS dazu anhalten entsprechende Sportbekleidung mitzubringen

Toiletten und        •   Einhaltung der für alle Räumlichkeiten geltenden Regelungen auch
Desinfektion             in der Sporthalle
häufig genutzter

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Kontaktflächen,s.
Nr. 14

Dokumentation              •    Information aller Sportkolleg*innen über die sofortige/jederzeitige
                                Anwesenheitskontrolle!

                           •    keine fremden Gäste in die Lerngruppe aufnehmen (s. Nr. 4)!

Hygienekonzept des Albert-Einstein-Gymnasiums und der IGS Buchholz zur
gemeinsamen Sportplatznutzung am Schulzentrum I Buenser Weg

    •   Vor einer gemeinsamen Nutzung des Sportplatzes verständigen sich die Lehrkräfte
        beider Schulen einvernehmlich über die Aufteilung des Sportplatzes1 während der
        Unterrichtsstunde. Sollte die Sportfläche für eine gemeinsame Nutzung nicht
        ausreichen, erhält die Schule den Vorrang, die die Nutzungszeit in der Vierfeldhalle
        hat.

    •   Beim Zugang zum Sportplatz über den Eingang an der Buskehre und dem
        Materialtransport nach Unterrichtsschluss auf dem Weg zur Sporthalle, weisen die
        Lehrkräfte ihre Lerngruppen darauf hin, dass die Lerngruppen beider Schulen die
        Wege nacheinander nutzen.

    •   Nach dieser Aufteilung des Sportplatzes teilen die Lehrkräfte ihren Schülergruppen
        den Bereich auf dem Sportplatz für die Unterrichtsstunde mit, zudem werden die
        Schülergruppen von ihren Lehrkräften darüber belehrt, dass Lerngruppen des AEG
        bzw. der IGS den Sportplatz nutzen und die Schüler immer auf ausreichend Abstand
        – mindestens 3m - zur anderen Schule einhalten. Die Lehrkräfte markieren den für den
        Unterricht vorgesehen Bereich mit geeignetem Material und weisen ihre Lerngruppe
        auf die Markierung hin.

    •   Wird der Sportplatz von einer Schule mit drei oder mehr Lehrgruppen genutzt, sollte
        eine parallele Nutzung durch beide Schulen nur dann vorgenommen werden, wenn
        sich die Nutzungsbereiche (Rasenplatz und Leichtathletikanlagen) klar unterscheiden,
        z.B. drei Lerngruppe befinden sich auf dem Rasenplatz, die vierte Lerngruppe, der
        anderen Schule nutzt die Weitsprunggrube oder den Stoßring angrenzend zur
        Buskehre .

    •   Während der Sperrung der Vierfeldhalle ziehen sich die Klassen oder Lerngruppen im
        eigenen Klassenraum und einem anliegenden Gruppenraum um.

1Hierzu zählen ebenfalls die Leichtathletikanlagen wie die Laufbahn, die zwei Sprunggruben und der Stoßring.

                                                      9
Beispielhafte Aufteilung

Bei vier Lerngruppen

Fachbereich Musik:
   • Für allgemeine Regeln zum Musizieren innerhalb der Schule siehe hierzu RHP_final,
      Kap. 18

Bläserklassen:
   •   Auf Stufe 3 haben folgende Räume folgende Kapazitäten für den
       Instrumentalunterricht mit Blasinstrumenten:
           o Mu1 (93,64 m2) à 9 Personen à Ein Schlüssel für die Fenster wird im Pult
              gelagert —> regelmäßig Lüften bei den Proben!
           o Mu2 (77,8 m2) à 7 Personen
           o U3 (43,87 m2) à 4 Personen
           o U2 (25,9 m2) à 2 Personen
           o U1 (25,7 m2) à 2 Personen
           o Wandelhalle 295,2 m2 und Flur 35,13 m2 à insgesamt 33 Personen

Fachbereich DSP:
   • Für die allgemeinen Vorgaben des Landes siehe hierzu RHP_final, Kap. 1

Stufe 1-2:

   •   Anwendung des Kohortenprinzips (vgl. Allgemeine Maßnahmen)
   •   Körperkontakt sowie Sprechnähe möglichst vermeiden

                                         10
•   Auf Austausch von Requisiten wird verzichtet
   •   Maskentheater: bei intensiven Übungen/Szenenspiel Maskeneinsatz
   •   Anschaffung einheitlicher DSP-Maske von allen SuS (dunkel)
   •   Dokumentation des Sitzplans über Anwesenheit im Klassenbuch
   •   Aufgrund der Kursgrößen muss ein alternativer Raum in Bühnennähe eingerichtet
       werden

Stufe 3-4:
   • Feste SpielpartnerInnen; Szenen zu zweit; Auflösung des Kohortenprinzips
   • Reduktion der Praxis; hin zu eher theoretischen, reflexiven Aufgabenstellungen
   • Für spielpraktische Übungen und Szenen muss ein Mindestabstand der Schülerinnen
       und Schüler von 2 Metern eingehalten werden.

Schulsanitätsdienst:
   • Siehe RHP_final, Kap. 27

Stufe 1-4:

   •   An erster Stelle steht immer die Sicherheit der Ersthelfenden.
   •   Wenn möglich, sollte der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen
       gewahrt werden.
   •   Zur Minimierung des gegenseitigen Ansteckungsrisikos für die Ersthelfenden und die
       hilfebedürftige Person sollte von beiden eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen
       werden.
   •   Die Sanitäter schützen sich außerdem bei direktem Kontakt mit der Person möglichst
       mit einer FFP2-Maske und einem „Faceshield“.
   •   Wenn direkter körperlicher Kontakt möglich ist, sollen Ersthelfende Einmalhandschuhe
       tragen.
   •   Bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung kann die Beatmung unterbleiben, die isolierte
       Herzdruckmassage ist dann ausreichend. Falls eine Beatmungsmaske mit Ventil
       unmittelbar zur Verfügung steht, sollte diese verwendet werden.
   •   Nach der Erste-Hilfe-Leistung sollten die Hände gründlich gewaschen und optimaler
       Weise ergänzend desinfiziert werden. Hierfür ist Händedesinfektionsmittel, möglichst
       beim Erste-Hilfe-Material, zur Verwendung durch Ersthelfende bereitzuhalten.
   •   Mehrfach nutzbare Hilfsmittel (z. B. Kühlkissen) sind vor der erneuten Verwendung
       hygienisch aufzubereiten.

Selbstlernwerkstatt:
   • Es gelten die allgemeinen Hygieneregeln des RHP_final

       1. In der Selbstlernwerkstatt gilt wie im Rest der Schule das Kohortenprinzip.
          Lehrkräfte können ihre SuS wie folgt anmelden:
          Knowledgebase → (Button:) Hinzufügen
          Titel: Datum z.B. 2020-09-01 (Jahr-Monat-Tag), Zeitraum z.B. 5./6. Stunde und
          Klasse z.B.10b
          Kategorie: Selbstlernwerkstatt Text: für welches Fach arbeiten die SuS? Welche
          Aufgabe haben sie z.B. Präsentation, Recherche etc.?

!!!Gibt es keine Anmeldungen, gilt das Prinzip: „Wer zuerst kommt …“ !!!

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2. Es stehen derzeit 13 Rechner zur Verfügung.
         Die Tische sind durchnummeriert, daher können wir den Sitzplatz eines SuS
         genau dokumentieren.

      3. Wir haben 6 Einzelplätze, die jedoch nur innerhalb einer Kohorte genutzt werden
         können.
         Auch hier sind die Tische nummeriert, damit eine Dokumentation möglich ist.

      4. Auch wenn die SuS aus einer Kohorte stammen, besteht in der SLW
         Maskenpflicht. Des Weiteren müssen sich die SuS vor Betreten der SLW, die
         Hände desinfizieren (direkt ggü. von uns befindet sich ein entsprechender
         Spender)!

      Diese Maßnahmen sind leider erforderlich, da die Arbeitsplätze von verschiedenen
      SuS aus verschiedenen Kohorten genutzt werden.

Weitere Fachschaften:
   • Für alle weiteren Fachschaften gelten die allgemeinen Regeln des RHP_final.

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Anhang:
I: Regeln im Überblick auf Grundlage des Rahmenhygieneplans Corona Schule Version final; – 19.11.2020, Quelle: DSLV

                                                                    13
Quelle: DSLV

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Sie können auch lesen