Schutzkonzept TagesSCHULE Bülach

Die Seite wird erstellt Nils Schmitz
 
WEITER LESEN
Grampenweg 6 | 8180 Bülach

Schutzkonzept TagesSCHULE Bülach
(erstellt nach Vorgabe für die Volksschulen Kt. Zürich) (V12, 24.06.2021, gültig
ab 28. Juni 2021, Änderungen A1, A4, A6, A9, B2, B3, B4, B7, C6, D1, D2, E3, F2)
Grundlagen:
Gestützt auf Artikel 6 Absatz 2 a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-
Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 4 dieser Verordnung ist jede Schule dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen.

TagesSCHULE Bülach                 (Primarschule 1. - 6. Klasse)

Für das Schutzkonzept verantwortliche Person:

Name: David Schlittler                                                Funktion: Geschäftsführer TagesSCHULE Bülach

Telefon: 078 742 62 44                                                Mail: info@tagesschulebuelach.ch

Version (Nr.) : 12                                                     vom: 14.8.2022
Inhalt
A:   Allgemeine Regeln      2
B:   Distanzregeln 6
C:   Hygiene, Schutz und Infrastruktur 8
D:   Schul- und Klassenanlässe 11
E:   Spezielle Unterrichtsformen / Betreuung         13
F:   Arbeitgeberpflicht/Arbeitnehmerschutz           15
G:   Isolations- und Quarantänemassnahmen            17

Schutzmassnahmen                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen           verantwortliche Per-    Umsetzungs-
                                                                                                 son(en)                 kontrolle

                                                            A: Allgemeine Regeln

       Die Regeln und Empfehlungen des Bundes, des Kantons und dieses Schutzkonzeptes sind von allen Personen an der Schule zu beachten.

A1: Jede Schule erstellt und ak-   Erstellen/Aktualisieren des Schutzkonzeptes Durch: SL David   David Schlittler        Durch: SL SL
tualisiert ihr Schutzkonzept ge-   Schlittler
mäss den Vorgaben von Bund
(Art. 4 Covid-Verordnung beson-
dere Lage)
Schutzmassnahmen                    Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen            verantwortliche Per-     Umsetzungs-
                                                                                                   son(en)                  kontrolle

A2: Personen mit Krankheitssym-     – Schulangehörige mit Krankheitssymptomen melden sich          Mitarbeitende an der     Durch: SL SL
ptomen bleiben zuhause                 telefonisch bei der Schulleitung                            Schule
                                    – Unsicherheiten oder Fragen werden mit der Schulärztin/
                                       dem Schularzt abgesprochen.
                                    – Information an Team und Eltern für den Fall eines positive
                                       Covid-19-Befundes ist vorbereitet
                                    Die Schule beachtet die Vorgaben und Weisungen der medizini-
                                    schen Fachpersonen und Behörden. Sie ordnet weder Tests
                                    noch Quarantäne-oder Isolationsmassnahmen selbst an.

A3: Eltern, externe Nutzer der      −   Das Schutzkonzept ist auf der Webseite veröffentlicht      Schulleitung             Durch: SL SL
Schulräume (z.B. Musikschulen,      −   Die Eltern/MitarbeiterInnen sind über die Verwendung der
HSK-Trägerschaften, Vereine) und        Kontaktdaten informiert.
die weitere Öffentlichkeit sind
                                    −   Externe Nutzer der Schulanlage bestätigen, das Schutz-
über die Schutzmassnahmen und
die Verwendung von Kontaktdaten         konzept zur Kenntnis genommen zu haben und zu befol-
der Schulen informiert.                 gen. Bei jeder Anpassung des Schutzkonzeptes werden sie
                                        aktiv durch die Schule informiert.

A4: Allgemeine Verhaltensregeln     – Für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Primarklasse und      Schulleitung, Lehrper-   SchulleitungDurch:
im Schulhaus und auf dem Schul-       für erwachsene Personen gilt eine Maskenempfehlung, ins-     sonen                    SL SL
hausareal sind definiert (Pausen,     besondere wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten wer-
Benutzung von Spielgeräten,           den können.. Erwachsene halten untereinander sowie ge-
Gruppenbildung etc.)                  genüber Schülerinnen und Schülern wenn immer möglich
                                      einen Abstand
Schutzmassnahmen                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen            verantwortliche Per-   Umsetzungs-
                                                                                                  son(en)                kontrolle

A5: Gewährleistung, dass aussen-   – Alle Schulangehörigen sind instruiert und achten darauf,     Alle Mitarbeitenden der Durch: SL SL
stehende Personen nur für klar       dass aussenstehende Personen nur für klar definierte An-     Schule
definierte Anlässe das Schularea     lässe das Schulareal betreten und ausserhalb dieser Anläs-
betreten und ausserhalb dieser       se dem Schulareal möglichst fernbleiben.
Anlässe dem Schulareal mög-
lichst fernbleiben                 – Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen welche
                                     zum Beispiel im Rahmen einer berufspraktischen Ausbil-
                                     dung oder im Rahmen von Projekten an der Schule tätig
                                     sind.
Schutzmassnahmen                Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen                     verantwortliche Per-     Umsetzungs-
                                                                                                        son(en)                  kontrolle

A6: Weitergehende Schutzmass-   – Schulen dürfen ausschliesslich Veranstaltungen ohne Zertifikat        Schulleitung, Lehrper-   Durch: SL SL
nahmen aufgrund hoher Anzahl      anbieten. Bei Veranstaltungen ohne Zertifikat wird zudem unter-       sonen
Personen (Veranstaltungen mit     schieden, ob sie innen oder aussen stattfinden, ob Publikum dabei
externen Teilenehmenden)          ist und ob sich dieses Publikum frei bewegt oder sitzt. Die Schulen
                                  haben die je nach gewählter Organisationsform aktuell geltenden
                                  Vorgaben und Schutzmassnahmen des Bundes einzuhalten.
                                –   Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie interne Weiterbildun-
                                    gen, Arbeitssitzungen und Schulkonferenzen sind unter Einhaltung
                                    der geltenden Bundesvorgaben erlaubt. Das Tragen von Masken
                                    wird empfohlen, insbesondere wenn die Abstandsregeln nicht ein-
                                    gehalten werden können. Die Vorgaben des Bundes bezüglich Ver-
                                    anstaltungen (Ausgabe von Essen und Getränken etc.) müssen ein-
                                    gehalten werden.
                                – Kulturelle und sportliche Schulanlässe und -veranstaltungen sind
                                  unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hy-
                                  giene, Gruppengrössen) zulässig. Bei schulischen Darbietungen mit
                                  Publikum gilt in Innenräumen eine maximale Raumbelegung von
                                  zwei Dritteln der Kapazität und eine Sitzpflicht. Für Erwachsene
                                  (insb. Eltern) gilt eine Maskentragpflicht. Die Vorgaben des Bundes
                                  bezüglich Veranstaltungen (maximale Anzahl Teilnehmender, Aus-
                                  gabe von Essen und Getränken, etc.) müssen eingehalten werden.
                                – Elternbesuchstage und Elternabende sind unter Einhaltung der
                                  geltenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hygiene,) zulässig. Für
                                  Erwachsene gilt eine Maskentragpflicht.
Schutzmassnahmen                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen              verantwortliche Per-     Umsetzungs-
                                                                                                    son(en)                  kontrolle

                                                               B: Distanzregeln

 Der Abstand, der zwischen den erwachsenen Personen mindestens einzuhalten ist, beträgt 1,5 Meter. Der Personenfluss ist so zu lenken, dass der
erforderliche Abstand zwischen allen erwachsenen Personen eingehalten werden kann. Von den Vorgaben zum Abstand ausgenommen sind Gruppen
                      von Personen, bei denen die Einhaltung des Abstands unzweckmässig ist, namentlich bei Schulkindern.

B1: Altersgemässe Sensibilisie-    Die Abstandsregeln werden zu Beginn des neuen Schuljahres        Lehrpersonen             Durch: SL SL
rung der Schülerinnen und Schü-    und danach periodisch im Unterricht in Erinnerung gerufen.
ler zur Distanzhaltung gegenüber   Alle Mitarbeitenden in der Schule übernehmen Verantwortung
erwachsenen Personen               und achten auf Abstand bzw. setzten diese Regelung im Be-
                                   darfsfall durch.

B2: Distanzregeln zwischen Schü-   Schülerinnen und Schüler bis und mit dritter Primarklasse sind
lerinnen und Schülern              im Kontakt untereinander von den Distanzregeln ausgenom-
                                   men. Für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Primarklasse und
                                   für erwachsene Personen gilt eine Maskenempfehlung, insbe-
                                   sondere wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden
                                   können.

B3: Distanzregeln zwischen er-     Die Distanzregeln unter erwachsenen Personen sind einzuhal-      Schulleitung, alle er-
wachsenen Personen                 ten. Können die Distanzregeln nicht eingehalten werden, wird     wachsenen Personen
                                   das Tragen von Masken für Erwachsene in Innenräumen drin-
                                   gend empfohlen.
Schutzmassnahmen                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen                     verantwortliche Per-   Umsetzungs-
                                                                                                           son(en)                kontrolle

B4: Veranstaltungen:               –   Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie interne Weiterbildun-    Verantwortliche der    Durch: SL SL
Bei Veranstaltungen mit grösse-        gen, Arbeitssitzungen und Schulkonferenzen sind unter Einhaltung    Schule, Veranstalter
rem Personenaufkommen gelten           der geltenden Bundesvorgaben erlaubt. Das Tragen von Masken
spezielle Regelungen (siehe auch       wird empfohlen, insbesondere wenn die Abstandsregeln nicht ein-
                                       gehalten werden können. Die Vorgaben des Bundes bezüglich Ver-
A6 und D3)
                                       anstaltungen (Ausgabe von Essen und Getränken etc.) müssen ein-
                                       gehalten werden.
                                   – Kulturelle und sportliche Schulanlässe und -veranstaltungen sind
                                     unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hy-
                                     giene, Gruppengrössen) zulässig. Bei schulischen Darbietungen mit
                                     Publikum gilt in Innenräumen eine maximale Raumbelegung von
                                     zwei Dritteln der Kapazität und eine Sitzpflicht. Für Erwachsene
                                     (insb. Eltern) gilt eine Maskentragpflicht. Die Vorgaben des Bundes
                                     bezüglich Veranstaltungen (maximale Anzahl Teilnehmender, Aus-
                                     gabe von Essen und Getränken, etc.) müssen eingehalten werden.
                                   – Der Besuch von externen kulturellen Veranstaltungen (z.B. Theater,
                                     Konzert, Kino) richtet sich nach den Schutzkonzepten des jeweili-
                                     gen Veranstalters und den Vorgaben des Bundes. Wird eine Veran-
                                     staltung von mehreren Klassen gleichzeitig besucht, ist auf eine
                                     Trennung der Klassen zu achten.
                                   – Elternbesuchstage und Elternabende sind unter Einhaltung der
                                     geltenden Schutzmassnahmen (Abstand, Hygiene, Maskentrag-
                                     pflicht in Innenräumen) zulässig. Für Erwachsene gilt eine Masken-
                                     tragpflicht.
Schutzmassnahmen                  Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen             verantwortliche Per-   Umsetzungs-
                                                                                                  son(en)                kontrolle

B5: Festlegung einer Personen-    Anlage: WC im Schulhaus                                         Schulleitung           Durch: SL SL
höchstzahl (insbesondere Er-      Personenhöchstzahl: 1 Person
wachsene Personen) in sanitären
Anlagen und Garderoben

B7: Physische Treffen             Bei physischen Treffen (Sitzungen, Weiterbildungen, gemein-
                                  same Pausen etc.) sind die Schutzmassnahmen (Abstand, etc.)
                                  konsequent einzuhalten. Wo möglich sollten weiterhin digitale
                                  Austauschmöglichkeiten genutzt werden.
Schutzmassnahmen                    Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen             verantwortliche Per-     Umsetzungs-
                                                                                                    son(en)                  kontrolle

                                                      C: Hygiene, Schutz und Infrastruktur

                  Infrastruktur und Massnahmen sind derart gestaltet, dass der Schutz aller Personen gewährleistet werden kann.

C1: Sensibilisierung der Schüle-    Die Hygieneregeln werden zu Beginn des neuen Schuljahres        Schulleitung, Lehrper-   Durch: SL
rinnen, Schüler und Lehrperso-      und danach periodisch (in der Regel wöchentlich, bei Bedarf     sonen
nen für die Hygiene- und Verhal-    auch häufiger) im Unterricht in Erinnerung gerufen
tensregeln allgemein mittels Prä-   Mittels Aushängen Plakaten und Infoschreiben (Kampagnenma-
ventionskampagnen                   terial des Bundes und andere) werden alle im Schulareal anwe-
                                    senden Personen an die Regeln erinnert.

C2: Infrastruktur zur Erfüllung     Es stehen u.a. allen Personen genügend Möglichkeiten zum        Schulleitung,            Durch: SL
der Hygienevorschriften ist vor-    Händewaschen zur Verfügung.
handen

C3: Massnahmen zur Einhaltung                                                                       Schulleitung,            Durch: SL
der Regeln vor Ort durch Markie-
rungen respektive Informationen
zu schulspezifischen Regelungen
Schutzmassnahmen                    Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen              verantwortliche Per-    Umsetzungs-
                                                                                                     son(en)                 kontrolle

C4: Hygienevorschriften Reini-      – Gemeinsam genutzte Infrastruktur (IT etc.) wird vor/nach       Schulleitung, , Lehr-   Durch: SL
gung                                  Gebrauch mit Desinfektionsmittel gereinigt                     personen

                                    – Desinfektionssprays und evtl. Händedesinfektionsmittel für
                                      gemeinsam genutzte Geräte (z.B. Drucker, Computer, Ge-
                                      tränkeautomaten) stehen ausreichend zur Verfügung

                                    – Gemeinsam benutzte Oberflächen, Schalter, Fenster- und
                                      Türfallen, Treppengeländer, WC-Infrastruktur, Waschbecken,
                                      Turngeräte, Garderoben etc. werden in regelmässigen Ab-
                                      ständen (Angabe) gereinigt. Das Reinigungskonzept für die
                                      verschiedenen Bereiche liegt diesem Schutzkonzept bei)

                                    – Möglichkeiten zur Handhygiene (siehe Infrastruktur)

C5: Bereitstellung von Hygiene-     – Wo sind sie gelagert, wer ist für Bestellung etc. zuständig?                           Durch: SL
masken für bestimmte Situatio-
nen (z.B. bei auftretenden Krank-
heitssymptomen, wenn Mindest-
abstand (kurzzeitig) nicht einge-
halten werden kann) sowie bei
Schultransporten/Reisen mit der
Klasse im ÖV.
Schutzmassnahmen                    Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen             verantwortliche Per-     Umsetzungs-
                                                                                                    son(en)                  kontrolle

C6: Weisung für das Tragen von      Müssen im Rahmen des Unterrichts öffentliche Verkehrsmittel     Lehrpersonen, Begleit-   Durch: SL SL
Schutzmasken in den ÖV, sofern      benutzt werden, tragen Schülerinnen, Schüler ab der 6. Klasse   personen
der Mindestabstand nicht einge-     und erwachsene Schulangehörige konsequent Schutzmasken.
halten werden kann. Verhaltens-     Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, sich möglichst
regeln von Klassen im ÖV.           nicht in den Fahrzeugen zu verteilen.
                                    Schülerinnen und Schüler, die aus medizinischen Gründen oder
                                    aufgrund anderer Beeinträchtigungen keine Maske tragen kön-
                                    nen, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
                                    Weiteren Weisungen durch die Betreiber der öffentlichen Ver-
                                    kehrsmittel ist Folge zu leisten.

C7: Bereitstellung von Handhygie-   An allen wichtigen, sensiblen und häufig frequentierten Punk-                            Durch: SL
nestationen (Waschbecken, Flüs-     ten (Eingänge, Durchgänge, Klassen- und Lehrerzimmer, Grup-
sigseife-Spender sowie Einweg-      penräumen, Bibliothek, …) stehen Möglichkeiten zur Handhy-
handtücher, ergänzend Hände-        giene Waschmöglichkeit (vornehmlich mit Flüssigseife, Einmal-
desinfektionsmittel)                handtücher etc.) zur Verfügung. Zur Handhygiene werden nur in
                                    Ausnahmefällen Desinfektionsmittel verwendet.

C8: Regelmässiges und ausgiebi- Alle benutzen Räume werden mehrmals täglich (Schulräume             Lehrpersonen             Durch: SL
ges Lüften der Unterrichtsräume wenn möglich nach jeder Lektion) gelüftet.
respektive entsprechende Einstel-
lung automatischer Lüftungen
Schutzmassnahmen                 Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen           verantwortliche Per-   Umsetzungs-
                                                                                               son(en)                kontrolle

C9: Regelungen zur Verpflegung Speisen und Getränke dürfen nur sitzend konsumiert werden. In Betreuung, Lehrperso-    Durch: SL
gemäss Vorgaben durch den Bund Mensen oder Tagesstrukturangeboten dürfen ausschliesslich     nen
(siehe auch E2)                Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen sowie die Angestell-
                               ten der Schule verköstigt werden. Für die Verpflegung werden
                               weiterhin die Schutzkonzepte von Gastro-Suisse sinngemäss
                               angewendet. Die Personenbeschränkung pro Tisch muss für
                               Schülerinnen und Schülern jedoch nicht eingehalten werden.
                                 https://www.gastrosuisse.ch/de/angebot/branchenwissen/in-
                                 formationen-covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/
Schutzmassnahmen   Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen            verantwortliche Per-   Umsetzungs-
                                                                                  son(en)                kontrolle

                                         D: Schul- und Klassenanlässe

                   Für Schul- und Klassenanlässe bedarf es spezieller Regelungen und Konzepte.
Schutzmassnahmen                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen                  verantwortliche Per-        Umsetzungs-
                                                                                                        son(en)                     kontrolle

D1: Schulreisen und Exkursionen    –   Die Vorgaben von Bund (Rahmenvorgaben für Lager im Kultur-,         Lehrpersonen, Begleit-   Durch: SL
finden unter Einhaltung der Vor-       Freizeit- und Sportbereich) sind allen Beteiligten bekannt und wer- personen
                                       den strikt eingehalten.
gaben durch Bund statt.
                                   –   Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmitteln werden die ent-
                                       sprechenden Vorgaben und Regeln für den öffentlichen Verkehr
                                       eingehalten.Die Vorgaben des Bundes (Rahmenvorgaben für Lager
                                       im Kultur-, Freizeit- und Sportbereich) sind allen Beteiligten be-
                                       kannt und werden strikt eingehalten.
                                   –   Bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmitteln werden die ent-
                                       sprechenden Vorgaben und Regeln für den öffentlichen Verkehr
                                       eingehalten.
                                   –   Schul- und Klassenanlässe werden unter Einhaltung der Hygiene-
                                       und Abstandsregeln sowie der Möglichkeit der Rückverfolgung
                                       aller teilnehmenden Personen durchgeführt.
                                   –   Mehrtätige Klassenlager sind zulässig, wenn ein entsprechendes
                                       spezifisches Schutzkonzept vorliegt, das von der Schulpflege bewil-
                                       ligt wurde. Das Schutzkonzept orientiert sich am schulischen
                                       Schutzkonzept, beschreibt die allgemeinen Schutzmassnahmen
                                       (z.B. Hygienemassnahmen, Kontaktreduktion, möglichst viele Akti-
                                       vitäten im Freien) und muss sicherstellen, dass die jeweiligen kan-
                                       tonalen Vorgaben am Lagerort jederzeit eingehalten werden. Alle
                                       im Lager anwesenden Personen (sowohl Teilnehmende als auch
                                       Lagerleitung/ Hilfspersonen etc.) sollten zu Lagerbeginn ein gülti-
                                       ges negatives Testergebnis vorweisen (keine Selbsttests). Nach
                                       dem Lager kann eine weitere Testung vorgesehen werden. Die
                                       Testmodalitäten (Ort und Zeitpunkt) müssen im Testkonzept enthal-
                                       ten sein. Auf klassenübergreifende Klassenlagern ist möglichst zu
                                       verzichten.
                                   –   Der Besuch von externen kulturellen Veranstaltungen (z.B. Theater,
                                       Konzert, Kino) richtet sich nach den Schutzkonzepten des jeweili-
                                       gen Veranstalters und den Vorgaben des Bundes. Wird eine Veran-
Schutzmassnahmen   Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen              verantwortliche Per-   Umsetzungs-
                                                                                    son(en)                kontrolle

D 2: Anlässe       – Schulinterne Anlässe der Lehrerschaft, wie interne Weiter-  Lehrpersonen, Begleit-    Durch: SL
                     bildungen, Arbeitssitzungen und Schulkonferenzen sind un-   personen
                     ter Einhaltung der geltenden Bundesvorgaben erlaubt. Das
                     Tragen von Masken wird empfohlen, insbesondere wenn die
                     Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Die Vor-
                     gaben des Bundes bezüglich Veranstaltungen (Ausgabe von
                     Essen und Getränken etc.) müssen eingehalten werden.
                   – Kulturelle und sportliche Schulanlässe und -veranstaltun-
                     gen sind unter Einhaltung der geltenden Schutzmassnah-
                     men (Abstand, Hygiene, Gruppengrössen, Maskentragpflicht
                     in Innenräumen) zulässig. Bei schulischen Darbietungen mit
                     Publikum gilt in Innenräumen eine maximale Raumbelegung
                     von ½ zwei Dritteln der Kapazität und eine Sitzpflicht. Für
                     Erwachsene (insb. Eltern) gilt eine Maskentragpflicht.. Die
                     Vorgaben des Bundes bezüglich Veranstaltungen (maximale
                     Anzahl Teilnehmender, Ausgabe von Essen und Getränken,
                     etc.) müssen eingehalten werden.
                   – Der Besuch von externen kulturellen Veranstaltungen (z.B.
                     Theater, Konzert, Kino) richtet sich nach den Schutzkonzep-
                     ten des jeweiligen Veranstalters und den Vorgaben des Bun-
                     des. Wird eine Veranstaltung von mehreren Klassen gleich-
                     zeitig besucht, ist auf eine Trennung der Klassen zu achten.
                   – Elternbesuchstage und Elternabende sind unter Einhaltung
                     der geltenden Schutzmassnahmen, Maskentragpflicht in
                     Innenräumen) zulässig. Das Tragen von Masken wird für
                     Erwachsene generell empfohlen, insbesondere wenn die
                     Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
Schutzmassnahmen                  Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen               verantwortliche Per-     Umsetzungs-
                                                                                                    son(en)                  kontrolle

D 3: Anlässe/Kurse/Arbeiten für   Anlässe und Kurse, die für die Berufswahl oder für den Über-      Schulleitung, , Veran-   Durch: SL
die Berufswahlvorbereitung oder   tritt in weiterführende Schulen wichtig sind, können unter Ein-   stalter
Prüfungen für weiterführende      haltung der Schutzmassnahen durchgeführt werden. Dies gilt
Schulen                           zum Beispiel auch für Projekt- oder Abschlussarbeiten, welche
                                  im Rahmen der Berufsvorbereitung wichtig sind.

                                                  E: Spezielle Unterrichtsformen / Betreuung

                       Für spezielle Unterrichtsformen und die Betreuung bedarf es spezieller Regelungen und Konzepte.

E1: schulergänzende Betreuung     – Für die schulergänzende Betreuung gelten die Vorgaben           Betreuung, Schullei-     Durch: SL
                                    dieses Schutzkonzeptes sinngemäss.                              tung

                                  – Verpflegung: Für die Verpflegung kann das Schutzkonzept
                                    für das Gastgewerbe - bezüglich Distanz, Hygiene und Reini-
                                    gung - sinngemäss Anwendung finden: https://www.gastro-
                                    suisse.ch/de/angebAnlässe und Kurse, die für die Berufs-
                                    wahl oder für den Übertritt in weiterführende Schulen wich-
                                    tig sind, können unter Einhaltung der Schutzmassnahen
                                    durchgeführt werden. Dies gilt zum Beispiel auch für Pro-
                                    jekt- oder Abschlussarbeiten, welche im Rahmen der Be-
                                    rufsvorbereitung wichtig sind.ot/branchenwissen/informa-
                                    tionen-covid-19/branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/
Schutzmassnahmen                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen            verantwortliche Per-   Umsetzungs-
                                                                                                  son(en)                kontrolle

E2: Im Fachbereich Wirtschaft,    – Kochunterricht: Für den Kochunterricht wird das Schutz-       Lehrpersonen           Durch: SL
Arbeit, Haushalt (WAH) / Haus-      konzept für das Gastgewerbe - bezüglich Hygiene und Reini-
wirtschaft wird der Unterricht so   gung – sinngemäss angewendet : https://www.gastrosuis-
gestaltet, dass die Hygieneregeln   se.ch/de/angebot/branchenwissen/informationen-covid-19/
eingehalten werden können (siehe    branchen-schutzkonzept-unter-covid-19/
auch C2)

E3: Die Schulen gestalten den      Durchführungs- und Hygieneregeln:                              Lehrpersonen           Durch: SL
Sportunterricht so, dass die Hy-   − Durchführung wenn immer möglich im Freien
gieneregelungen (siehe C) einge-   −   Möglichst wenig Austausch von Sportgeräten/Bällen, wel-
halten werden können.
                                       che mit den Händen berührt werden
                                   −   Wenn möglich personalisierte Sportgeräte oder Desinfek-
                                       tionsmittel zur Reinigung
                                   −   Regeln für Garderoben- und Duschen-
                                       benutzung (z.B. Höchstanzahl Personen, häufiges Reini-
                                       gen)
                                   −   Im Schwimmunterricht gelten zusätzlich die Regelungen
                                       des entsprechenden Bades
                                   −   Der Schwimmunterricht in Hallenbädern ist für Schülerin-
                                       nen und Schüler aller Volksschulstufen unter Berücksich-
                                       tigung der Schutzvorgaben der Bäder wieder gestattet.
Schutzmassnahmen                  Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen               verantwortliche Per-   Umsetzungs-
                                                                                                    son(en)                kontrolle

E4: Schutzkonzept für Therapien   Bei Therapien werden die Schutzkonzepte der entsprechenden        Therapeutisch Tätige   Durch: SL
                                  Berufsverbänden berücksichtigt:

E5: Transporte (Schulbus, Taxi    Für Transporte im Zusammenhang mit: speziellen Unterrichts-       Transportunterneh-     Durch: SL
etc.)                             formen und Betreuung gelten dieselben Bestimmungen wie für        men, Chauffeurinnen
                                  öV (siehe Hygieneregeln)                                          und Chauffeure

                                                   F: Arbeitgeberpflicht/Arbeitnehmerschutz

 Die Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand
                           einhalten können. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen.

F1: Alle Mitarbeitenden sind über −    Aushang der Schutzmassnahmen des BAG an geeigneten           Schulleitung           Durch: SL
die Schutzmassnahmen des BAG           Orten.
und das Schutzkonzept und die      −   Schriftliche/mündliche Information Schutzkonzept
Aktualisierungen informiert (siehe
auch A1/A3).

F2: Schutzmassnahmen für Mit-     – Ein der Situation angepasster Schutz (Maskentragpflicht,        Schulleitung           Durch: SL
arbeitende (siehe auch B):          Schutzscheibe, Gesichtsvisier etc.) ist jederzeit gewährleis-
                                    tet.
Schutzmassnahmen                     Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen           verantwortliche Per-     Umsetzungs-
                                                                                                   son(en)                  kontrolle

F3: Spezialregelungen bezüglich      Können die Vorgaben zum Mindestabstand über längere Zeit      Schulleitung             Durch: SL
Mindestabstand (zwischen Er-         nicht eingehalten werden, sind folgende Schutzmassnahmen zu
wachsenen oder zwischen Er-          treffen:
wachsenen und Kindern/Jugend-        a) Nasen-Mund-Maske
lichen) für spezielle Situationen    b) CO2 Messgerät zur Kontrolle der Luftqualität
unter Zuhilfenahme anderer
Schutzmassnahmen.
(Art. 4 Covid-Verordnung besondere
Lage)

F4: Mindestabstand von 1.5 Me-       Erwachsene Personen halten untereinander sowie gegenüber    Alle Erwachsenen           Durch: SL
tern bei allen interpersonellen      SuS wenn immer möglich einen Abstand von 1.5 Metern ein und
Kontakten zwischen erwachsenen       befolgen die Hygieneregeln des BAG.
Personen (siehe auch B)

                                                     G: Isolations- und Quarantänemassnahmen

 Isolations- und Quarantänemassnahmen werden nicht von der Schule verordnet. Es sind die Weisungen der medizinischen Fachpersonen (Contact-
                                   Traicing, Schulärztlicher Dienst, Kantonsärztlicher Dienst) einzuhalten.

G1: Isolation einer anwesenden Ort:                                                                Schulleitung, Lehrper-   Durch: SL
Person mit Krankheitssymptomen Betreuung durch: SL                                                 sonen
und Abgabe von Schutzmasken
                               Nachricht an: Eltern, Betreuer
Schutzmassnahmen                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen              verantwortliche Per-     Umsetzungs-
                                                                                                    son(en)                  kontrolle

G2: Organisation Heimweg (unver- Fahrmöglichkeit mit Eltern                                         Schulleitung, Lehrper-   Durch: SL
züglich und möglichst ohne ÖV-                                                                      sonen
Nutzung)

G3: Informationen/Empfehlung       Kind betroffen: Empfehlung an Eltern, Ärztin/Arzt aufzusuchen    Schulleitung, Lehrper-   Durch: SL
weiteres Vorgehen an Betroffene    und deren/dessen Weisungen Folge zu leisten                      sonen
(siehe auch A3)                    Erwachsene Person betroffen: Empfehlung, Ärztin/Arzt aufzu-
                                   suchen und deren/dessen Weisungen Folge zu leisten

G4: Meldung von positiv geteste-   Massnahmen gemäss Anweisungen Contact Tracing, schul-            Meldung an: Schularzt    Durch: SL
ten Personen durch zuständige      ärztlichen/kantonsärztlichen Dienst/Arzt/Ärztin                  Dr. Good Bülach
Behörden an Schule

G5: Umsetzung der vom schul-       Massnahmen gemäss Anweisungen schulärztlichen/kantons-           Alle Beteiligten         Durch: SL
ärztlichen/kantonsärztlichen       ärztlichen Dienst/Arzt/Ärztin
Dienst via Arzt/Ärztin oder VSA
angeordneten Massnahmen

G6: Kommunikation durch die        Die Informationen für einen Fall von Isolation/Quarantäne sind   Schulleitung             Durch: SL
Schule (siehe auch A3)             vorbereitet.

                                   – Kommunikation an Team: Whats-App-Gruppe

                                   – Kommunikation Eltern: Whats-App-Gruppe
Schutzmassnahmen                   Kurzbeschrieb der vorgesehenen Umsetzungsmassnahmen   verantwortliche Per-   Umsetzungs-
                                                                                         son(en)                kontrolle

G7: Positiv getestete Lehrperso-   Meldung an: ct@lunge-zuerich.ch,                                             Durch: SL
nen, Schülerinnen und Schüler      Tel. +41 44 268 20 90
werden umgehend dem Contact
                                   Stadt Zürich: SAD Stadt Zürich
Tracing des Volksschulamtes ge-
meldet                             Stadt Winterthur: SAD Winterthur
                                   Kurzbeschrieb:
Sie können auch lesen