Hygienekonzept der Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes - SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.

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Hygienekonzept der Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes - SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
SG                                     Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
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                          Hygienekonzept der
                    Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
               zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes

                                                                                                                      1                                                                                                           Rev. 10
Hygienekonzept der Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes - SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
SG                                     Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
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Inhaltsverzeichnis
Liste der gültigen Seiten und Revisionsdienst................................................................................................... 3

Hygienekonzept der Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. zur Wiederaufnahme und Durchführung des
Trainings- und Sportbetriebes gültig für alle Sportabteilungen ......................................................................... 6

Eskalationskonzept des Main-Taunus-Kreises ................................................................................................. 8

Auszug aus der Allgemeinverfügung des Kreisausschusses des Main-Taunus-Kreises zur Verhinderung der
weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Main-Taunus-Kreis ..................................................................... 10

Einwilligungserklärung..................................................................................................................................... 11

Erhebung personenbezogener Daten ............................................................................................................. 12

Anwesenheitsliste Training der Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. Informationsblatt zum Datenschutz ......... 13

Anwesenheitsliste Training der Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. Erhebung personenbezogener Daten ..... 14

Anlage 1 RKI Empfehlungen ........................................................................................................................... 15

Anlage 2 RKI Empfehlungen ........................................................................................................................... 16

Anlage 3 RKI Empfehlungen ........................................................................................................................... 17

Anlage 4 RKI Empfehlungen ........................................................................................................................... 18

Anlage 5 Auflagen und Maßnahmen für den Verkauf am Sportgelände Taunusblick .................................... 19

Anlage 6 Genehmigung der Stadt Kelkheim ................................................................................................... 20

                                                                                                                      2                                                                                                           Rev. 10
SG                                     Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
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                                                       Liste der gültigen Seiten und Revisionsdienst

                                                                                                                                                                         Revisions-
        Datum                                                  Art der Revision                                                               Seiten                                                                  Name
                                                                                                                                                                          nummer
  18.05.2020                       Neuerstellung                                                                                                1-19                         1                                      Emmel
  26.05.2020                       Genehmigung der Stadt Kelkheim                                                                                20                          2                                      Emmel
  02.06.2020                       Änderung der Checkliste                                                                                       15                          3                                      Emmel
  02.06.2020                       Einfügung Teilnehmerliste                                                                                   16-17                         3                                      Emmel
  24.06.2020                       Komplette Überarbeitung                                                                                      1-21                         4                                      Emmel
  03.08.2020                       Komplette Überarbeitung                                                                                      1-17                         5                                      Emmel
  08.09.2020                       Anlage Verkauf Sportplatz Taunusblick                                                                         17                          6                                      Emmel
  16.10.2020                       Verbot von Zuschauern                                                                                          5                          7                                      Emmel
  07.03.2021                       Komplette Überarbeitung                                                                                      1-18                         8                                      Emmel
  29.05.2021                       Komplette Überarbeitung                                                                                      1-17                         9                                      Emmel
  05.09.2021                       Komplette Überarbeitung                                                                                      1-20                        10                                      Emmel

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SG                                     Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
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       Hygienekonzept der Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. zur Wiederaufnahme des
                                  Trainingsbetriebes

Liebe Spieler, Trainer und Betreuer, liebe Eltern,

bedingt durch das Auftreten des Corona Virus, musste der Spiel- und Trainingsbetrieb der SG-Kelkheim e.V.
leider die vergangenen Wochen ruhen.

Durch die Lockerungen der Maßnahmen des Landes Hessen zur Eindämmung des Virus haben wir uns
gemeinsam mit den Abteilungsvorständen entschlossen den Trainingsbetrieb unter strenger Einhaltung der
durch die Verbände und durch das Land Hessen erlassenen Vorgaben wieder aufzunehmen.

Grundlagen hierfür sind die Beschlüsse der Sportministerkonferenz und der Beschlusslagen der
Bundesregierung sowie der Ministerpräsidenten, die durch das Land Hessen am 26. November 2020
erlassene Verordnung (Corona- Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung), zuletzt geändert am 19.
August 2021 sowie die Auslegungshinweises des Landes Hessen, zuletzt geändert am 20. August 2021 und
das Eskalationskonzept des Main-Taunus-Kreises in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

Das Hygienekonzept lehnt sich an die Umsetzungsregeln der einzelnen abteilungsspezifischen
Sportfachverbände, des Landessportbundes Hessen, die 10 Leitplanken des DOSB sowie der Verwaltungs-
Berufsgenossenschaft     Hamburg.    Hauptgrundlage    bleibt   jedoch     die    Corona-Kontakt-  und
Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen vom 26. November 2020, in der aktuellen Fassung
vom 19. August 2021 sowie der Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und
des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie mit Stand vom 20. August
2021 und das Eskalationskonzept des Main-Taunus-Kreises in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

Die Hygieneverordnung der SG-Kelkheim e.V. gilt für sämtliche Abteilungen gleichermaßen. Abteilungs-
spezifische Unterschiede gemäß der Empfehlungen der Sportfachverbände sind berücksichtigt. Gemäß
geänderter Corona Verordnung des Landes Hessen vom 19. August 2021 mit Wirkung zum 20. August 2021,
ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur
Hygiene sowohl als Individual-, als auch als Mannschaftssport auf Sportanlagen im Freien und in gedeckten
Sportanlagen wieder möglich. Zwischen den Sportlerinnen und Sportlern muss daher der Mindestabstand
nicht eingehalten werden. Mannschaftssport und somit der gesamte Sportbetrieb ist erlaubt. Voraussetzung
ist ein entsprechendes Hygienekonzept und die Einhaltung der Empfehlungen des RKI. Damit kann Fußball,
Flagfootball in voller Mannschaftsstärke ausgeübt werden entsprechend der Regeln der jeweiligen Sportart.
Auch Sport in Gruppen kann wieder vollumfänglich betrieben werden (z.B.: Turnen; Gymnastikgruppen;
Tischtennis; Badminton; Tennis). Dies betrifft sowohl den Trainings- als auch den Wettkampfbetrieb. Bei den
Mannschaftssportarten wird ein Negativnachweis empfohlen.

Zuschauer sind beim Trainings- und Wettkampfbetrieb auch in geschlossenen Räumlichkeiten (gedeckte
Sportanlagen, z.B. Sporthallen) zulässig, wenn sichergestellt wird, dass diese den allgemeinen Vorgaben für
Veranstaltungen gemäß des Eskalationskonzeptes des Main-Taunus-Kreises in der jeweils aktuell gültigen
Fassung nachkommen können.

Gemäß der Vorgaben der einzelnen Verbände sowie der Stadt Kelkheim, verpflichtet sich die SG-Kelkheim
e.V. einen Corona Beauftragten zu benennen. Der Corona-Beauftragter der SG-Kelkheim e.V. ist im
Wesentlichen dafür zuständig die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und deren Umsetzung für den Verein
zu garantieren und Ansprechpartner für alle die Thematik Corona betreffenden Themen zu sein. Diese
benannte Person braucht keinerlei Vorkenntnisse. Diese Funktion kann von einem oder mehreren
Vorstandsmitgliedern, bzw. von anderen Mitgliedern des Vereins (vom Vorstand eingesetzt) wahrgenommen
werden. Der Corona-Beauftragte hat darauf zu achten und zu überprüfen, dass die in dieser
Hygieneverordnung erlassenen Vorschriften eingehalten werden.
Der Corona-Beauftragter muss sich nicht ständig auf den Sportanlagen aufhalten. Jedoch sollte dieser
Beauftragte, sofern notwendig, die Mitglieder sowie Trainier und Betreuer auf die Einhaltung der Vorschriften
hinweisen.

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SG                                     Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
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Kelkheim, 05. September 2021

Armin Hermann                                                         Alexander Emmel
1. Vorsitzender                                                       2. Vorsitzender

                                                                                                                      5                                                                                                           Rev. 10
SG                                     Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
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    Hygienekonzept der Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. zur Wiederaufnahme und
   Durchführung des Trainings- und Sportbetriebes gültig für alle Sportabteilungen
  (Zusätzliche abteilungsspezifische Regelungen sind sind von den einzelnen Abteilung zu
                  erstellen und durch diese an Ihre Mitglieder zu verteilen)

    Einschränkungen gemäß Allgemeinverfügung des Main-Taunus-Kreises sind den
                             Seiten 8 ff zu entnehmen

Die Trainer, Betreuer und Spieler der SG-Kelkheim e.V. verpflichten sich wie folgt:

        •        Zwischen einzelnen Sport- Trainingsgruppen sind ausreichend Wechselzeiten einzuplanen
                 (10-15 Minuten).
        •        Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung
                 von Sportgeräten konsequent einzuhalten
        •        Vereins- und Versammlungsräume und können geöffnet werden. Für zulässige
                 Veranstaltungen im Sinne der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung
                 können Vereinsversammlungsräume geöffnet werden.
        •        Sammelumkleiden können unter Einhaltung der 1,5 Meter Abstandsregel genutzt werden,
                 soweit keine feste Trennvorrichtungen angebracht sind.
        •        Es wird nur die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung einschließlich Badeschuhen,
                 Handtüchern und ähnlichem verwendet.
        •        Bekleidungswechsel sowie die Nutzung der Nassbereiche in der Sportstätte unter Einhaltung
                 der vorgenannten Vorschrift erfolgen.
        •        Straßenbekleidung, Straßenschuhe, Jacken und ähnliches werden von jedem Sportler in
                 mitgebrachte Sporttaschen gepackt und in den folgenden Bereichen deponiert. Sportplatz
                 am Taunusblick, im Zuschauerbereich an den Seiten des Spielfeldes oder unter der Pergola
                 sowie in den Umkleideräumen. Sportplatz/Sporthalle Charlottenweg, unter dem Vordach
                 oder der Tartanbahn. Für in Sporthallen durchgeführten Sport wird an den
                 Eingangsbereichen der Hallen der Wandbereich genutzt. Ein Abstand zwischen den einzeln
                 abgelegten persönlichen Gegenständen ist einzuhalten.
        •        Zum Training oder Wettkampfbetrieb sind Zuschauer auch in geschlossenen Räumlichkeiten
                 (gedeckte Sportanlagen, z.B. Sporthallen) zulässig, wenn sichergestellt wird, dass diese den
                 allgemeinen Vorgaben für Veranstaltungen (s.o.) nachkommen können.
        •        Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Spieler) zur
                 Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen müssen erfasst werden; die Abteilungen
                 haben die Daten für die Dauer eines Monats ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor
                 Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung
                 an diese zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und
                 datenschutzkonform zu löschen oder zu vernichten; die Bestimmungen der Datenschutz-
                 Grundverordnung zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu
                 personenbezogenen Daten finden keine Anwendung; die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
                 sind über diese Beschränkungen zu informieren.
        •        Die Trainer führen DSGVO konforme Anwesenheitslisten, um etwaige Infektionsketten
                 besser nachverfolgen zu können.
        •        Sollten bei einem Spieler oder innerhalb dessen Haushalt Krankheitssymptome wie Husten,
                 Schnupfen, Heiserkeit, Fieber, Atemnot, Muskelschmerzen, Müdigkeit, Kopfschmerzen oder
                 Durchfall auftreten, nimmt der Spieler nicht am Training teil. Der jeweilige Trainer muss
                 hierüber den Abteilungsvorstand informieren, welcher gemäß geltender Verordnung des
                 Landes Hessens das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt informieren muss
                 (Nachweis von Infektionsketten).
        •        Nach einem positiven Coronavirus Test eines Spielers oder innerhalb dessen Haushalt
                 nimmt der Spieler 14 Tage lang nicht am Trainingsbetrieb teil. Das für den Wohnort

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SG                                     Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
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                 zuständige Gesundheitsamt muss hierüber informiert werden (Nachweis von
                 Infektionsketten).
        •        Sollte ein Spieler, abgestimmt mit seinen/ihren Eltern, sich entscheiden nicht am Training
                 teilzunehmen, so hat das keinerlei Konsequenzen auf eventuelle Kadereinteilungen im
                 zukünftigen Spielbetrieb.
        •        Der Zugang zum Trainingsgelände ist so zu gestalten, dass er zu gut einzusehen ist, aber
                 kein Stau entsteht. Es wird wenn möglich ein markierter Eingang und ein Ausgang
                 eingerichtet.
        •        Jeglicher Körperkontakt wie Handshake oder Abklatschen unterbleibt.
        •        Am Eingang der Sportanlage wird die Möglichkeit zur Händedesinfektion geschaffen.
        •        Nach dem Eintreffen verpflichten sich die Spieler sich gründlich die Hände zu waschen. Ein
                 außenliegender Wasseranschluss ist hierbei bevorzugt zu nutzen! Sollte ein Waschraum
                 hierfür genutzt werden müssen, ist dies unter Beachtung der Abstandsregeln möglich und
                 durch einen Betreuer oder durch die Spieler zu kontrollieren.
        •        Toiletten sind mit Desinfektionsmitteln zu versehen und müssen nach der Benutzung vom
                 Benutzer desinfiziert werden.
        •        Trainingsmaterial wird vor der Trainingseinheit gereinigt und auf dem Platz bereitgestellt.
        •        Nach dem Training werden die verwendeten Trainingsmaterialien möglichst desinfiziert und
                 unzugänglich für Unbefugte verwahrt. Eine Reinigung mit Wasser und Seife hat immer zu
                 erfolgen.
        •        Alle Spieler verpflichten sich zeitig genug vor Trainingsbeginn am Sportgelände anwesend
                 zu sein. Dieser Zeitrahmen ist notwendig um die Anwesenheitslisten sowie Checklisten zu
                 komplettieren und wird durch die einzelnen Abteilungen individuell zeitlich festgelegt. Das
                 Tragen eines Mundschutzes auf dem Vereinsgelände vor und nach dem Training wird
                 empfohlen.
        •        Die Trainer, Betreuer sowie die Spieler verpflichten sich auf dem Sportgelände nicht zu
                 Spucken. Ein Naseputzen ist erlaubt, wenn das benutzte Taschentuch in der eigenen
                 Sporttasche oder einem auf dem Sportgelände bereitgestellten Müllgefäß mit
                 verschließbarem Deckel entsorgt werden kann.
        •        Sollten die aufgestellten Hygienemaßnahmen von einem Trainer, Betreuer oder Spieler nicht
                 eingehalten werden, so muss dieser Spieler umgehend vom Trainingsbetrieb
                 ausgeschlossen werden. Ebenfalls behält sich der Verein das Recht vor, im Falle der
                 Nichteinhaltung der Hygienemaßnahmen, das Mannschaftstraining für diese Mannschaft
                 komplett zu untersagen.
        •        Risikogruppen wurden sorgfältig abgewogen und in diesem Hygienekonzept berücksichtigt.
                 Hochrisikogruppen wie z.B. Herzsportgruppen werden vorerst gegebenenfalls nicht
                 angeboten um das Risiko für diesen Personenkreis zu minimieren.
        •        Bei Gruppentraining sind Abstände von 1,5 Metern einzuhalten. Eine Durchmischung von
                 Gruppen ist zu vermeiden.
        •        Beim Individualtraining sind keine Abstände einzuhalten. Beim Wechsel der Sportler oder
                 wartende Sportler haben Abstand zu anderen Personen einzuhalten.
        •        Mannschaftssportarten können ebenfalls wieder stattfinden. Hier gibt es keinerlei Vorgaben
                 zur Gruppengröße.

                                                                                                                      7                                                                                                           Rev. 10
SG                                     Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
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                    Eskalationskonzept des Main-Taunus-Kreises
   Aus der Allgemeinverfügung des Kreisausschusses des Main-Taunus-Kreises zur
    Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Main-Taunus-Kreis

                                                                                 Auslegung und Umsetzung

                                Stufe „gelb“ im Main-Taunus-Kreis
Bei erreichen der Stufe „gelb“ im Main-Taunus-Kreis gelten erweiterte Einschränkungen, um die
weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Sieben-Tage-Inzidenz 35-50.

Ab erreichen der Stufe „gelb“ dürfen nur noch Geimpfte, Getestete und Genesene bestimmte
Innenräume aufsuchen. Dazu gehören die Innengastronomie und Kulturangebote wie Konzerte,
Theater und Kinos, ebenso Spielhallen. In geschlossenen Räumen dürfen sich – zum Beispiel bei
Messen oder Kulturveranstaltungen – 250 Personen versammeln, wenn sie getestet sind
(Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt). Bei Zusammenkünften im Freien gilt eine
Obergrenze von 500 Personen (zuzüglich Geimpfter und Genesener). Für den Einzelhandel,
körpernahe Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen gibt es noch keine neuen
Einschränkungen.

                                                                       Stufe „orange“ im Main-Taunus-Kreis

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner gilt laut
hessischem Eskalationsplan die Stufe „Orange“. Deshalb hat der Main-Taunus-Kreis von
Dienstag, 24. August 2021, an erneute Maßnahmen in einer Allgemeinverfügung angeordnet.

Für Geimpfte und Genesene bringen die neuen Regelungen praktisch keine
Einschränkungen.

Generell gelten kreisweit folgende Regeln:
Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen negativen Corona-Test an vielen Orten:

        •        bei Veranstaltungen und Kulturangeboten in Innenräumen ab 25 Personen
        •        in Behinderteneinrichtungen
        •        in der Innengastronomie
        •        in Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen
        •        im Innenraum von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie von Sportstätten (Fitnessstudios,
                 Hallenbäder, Sporthallen)
        •        in Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen bei Anreise sowie dann alle 72
                 Stunden.

Für Veranstaltungen und Kulturangebote gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 500 Personen im
Freien und 250 Personen in Innenräumen. Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu.

Eine Maskenpflicht gilt auch in Gedrängesituationen, etwa wenn es in Fußgängerzonen dazu
kommt. Diese Pficht gilt dann auch für Geimpfte und Genesene.

                                                                                                                      8                                                                                                           Rev. 10
SG                                     Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
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Bei einer Corona-Inzidenz ab 100 gilt laut hessischem Eskalationsplan die Stufe „Rot“. Deshalb
muss der MTK ab erriechen erneute Maßnahmen anordnen. Teilweise gelten bisherige Regeln
weiter, teilweise sind sie schärfer.

Für Vollständig Geimpfte und Genesene bringen die Regeln fast keine Einschränkungen. Sie
müssen sich zum Bespiel nicht testen lassen und zählen auch bei Teilnehmergrenzen nicht mit.
Wo aber eine Maskenpflicht ist, gilt sie auch für Genesene und Geimpfte. Kinder unter sechs
Jahren sind grundsätzlich nicht von den Regelungen betroffen. Ausnahme sind zum Beispiel
Beschränkungen bei Teilnehmerzahlen von Veranstaltungen; dabei zählt diese Altersgruppe mit.
Hier ein Überblick über die wichtigsten in Stufe „Rot“ geltenden Regelungen im MTK; einige davon
galten auch schon bisher:

        •        Zusammenkünfte, Veranstaltungen und Kulturangebote: maximal 200 Personen im Freien,
                 100 drinnen (keine Ausnahme für Kinder unter sechs Jahren). Das Gesundheitsamt kann
                 nur unter ganz bestimmten Bedingungen Ausnahmen zulassen.
        •        Einlass zu Veranstaltungen, Messen und Kulturangeboten nur mit Negativtest (bzw.
                 generell 3G, geimpft, genesen, getest. Genesenbescheinigung nur in Verbindung mit
                 dazugehörigem postivem PCR Test, gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmen-
                 Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV, § 2 Begriffsbestimmungen, Absatz 4 und 5.
        •        Maskenpflicht im Gedränge, etwa wenn es in Fußgängerzonen, Sportgeländen dazu
                 kommt (gilt auch für Geimpfte und Genesene)
        •        Gastronomie innen und außen nur mit Negativtest (außer Betriebsangehörige in
        •        Betriebskantinen)
        •        Auf Außenflächen von Tanzlokalen, Discos, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie
        •        Prostitutionsstätten nur geimpft, genesen oder mit negativem PCR-Test
        •        Bei Nutzen körpernaher Dienstleistungen wie Friseuren medizinische Maske und
                 Negativtest
        •        In Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen: Negativtest
        •        Innen und außen bei Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportstätten (Fitness, Bäder,
        •        Hallen): Negativtest. Ausnahme: Spitzen- und Profisport (bzw. generell 3G, geimpft,
                 genesen, getest. Genesenbescheinigung nur in Verbindung mit dazugehörigem postivem
                 PCR Test, gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung –
                 SchAusnahmV, § 2 Begriffsbestimmungen, Absatz 4 und 5.
        •        FFP2-Maske (oder gleichwertig) in Bus und Bahn ab 16; darunter: medizinische Masken
        •        Medizinische Masken in den Schulen auch am Sitzplatz
        •        Einrichtungen der Behindertenhilfe: Zutritt nur mit Negativtest und medizinischen Masken.
        •        Alten- und Pflegeheime: FFP2-Masken (oder gleichwertige Masken) beim Personal und
                 Besuchern. Solange Pflegekräfte keinen direkten Kontakt mit Bewohnern haben, können
                 sie auch andere medizinische Masken tragen. Zudem müssen sich ungeimpfte Pflegekräfte
                 regelmäßig testen lassen.
        •        In Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen bei Anreise sowie dann alle 72
                 Stunden Negativtest

                                                                                                                      9                                                                                                           Rev. 10
SG                                     Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
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        Auszug aus der Allgemeinverfügung des Kreisausschusses des Main-Taunus-
        Kreises zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Main-
                                       Taunus-Kreis

                                                                                                          3-G-Regel

1. Ein Negativnachweis im Sinne von § 3 CoSchuV ist neben den bereits in der CoSchuV
geregelten Fällen erforderlich:

        a) zum Einlass bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten
           nach § 16 Abs. 1 CoSchuV (auch im Freien) unabhängig von der Teilnehmerzahl (d.h.
           auch bei mehr als 25 bis einschließlich 100 Personen), dies gilt auch für private
           Feierlichkeiten in öffentlichen und eigens angemieteten Räumen,
        b) zum Einlass von Besuchern in Einrichtungen der Behindertenhilfe,
        c) zum Einlass für Gäste in die Innen- und Außengastronomie (ausgenommen Betriebs-
           angehörige in Betriebskantinen),
        d) zum Einlass für Gäste in Spielbanken, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie zum
           Aufenthalt in Wettvermittlungsstellen,
        e) zum Einlass für Gäste in die Innenräume und auf die Außenflächen von Kultur- und
           Freizeiteinrichtungen sowie von Sportstätten, dies gilt nicht für den Spitzen- und Profi-
           sport.

        2. Für folgende Einrichtungen/Angebote/Veranstaltungen ist ein Einlass nur von Personen mit
           Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 4 CoSchuV (vollständig ge- impft,
           genesen oder negativer PCR-Test) zulässig:

                          a) Gäste im Außenbereich von Tanzlokalen, Diskotheken, Clubs und ähnlichen Ein-
                             richtungen; dies gilt gem. § 24 Abs. 2 CoSchuV bereits auch für den Innenbereich,
                          b) Kundinnen und Kunden in Prostitutionsstätten.

        3. Für Übernachtungsbetriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen wird die Vorlage eines Ne-
           gativnachweises nach § 3 CoSchuV für Gäste bei Anreise und danach alle 72 Stunden
           angeordnet.

Hinweis: Gem. § 3 Abs. 1 CoSchuV gilt eine Testpflicht nicht für Geimpfte und Genesene sowie
für Kinder unter 6 Jahren. Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, wird ebenfalls von einem
Testerfordernis abgesehen.

                                                                                                                     10                                                                                                           Rev. 10
SG                                     Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
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   Einwilligungserklärung zum Hygienekonzept der der Sportgemeinschaft Kelkheim
                   e.V. zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes

Ich              _____________________________________                                                                                       ________________________________
                 Name in Druckschrift                                                                                                        Erziehungsberechtigter

bestätige hiermit das Hygienekonzept der Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. zur Kenntnis
genommen zu haben und dieses während des Trainings umzusetzen.

Ich bin darüber informiert, dass die Nichteinhaltung dieses Hygienekonzeptes zum Ausschluss des
Trainings führt.

Kelkheim, den _________________________

_____________________________________                                                                                                        ________________________________
Unterschrift                                                                                                                                 Unterschrift Erziehungsberechtigter

                                                                                                                     11                                                                                                           Rev. 10
SG                                     Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
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                                                                  Erhebung  personenbezogener
                                                                   Erhebung personenbezogener     Daten
                                                                                              Daten

   Name

   Vorname

   Geburtsdatum

   Adresse

   Telefon

   E-Mail

   Abteilung

   Trainer-Betreuer

   Datum des Trainings

   Uhrzeit Beginn

   Uhrzeit Ende

   Bemerkungen

                                                                                                                     12                                                                                                           Rev. 10
SG                                     Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
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  Anwesenheitsliste Training der
        Anwesenheitsliste        Sportgemeinschaft
                               Training            Kelkheim e.V. Informationsblatt
                                         der Sportgemeinschaft     Kelkheim e.V.
                                  zum Datenschutz
                                                                          Informationsblatt zum Datenschutz
     Die Datenerfassung dient dazu mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können. Dazu sind
     Namen und Kontaktdaten der Vereinsmitglieder zu erfassen, sowie der Zeitpunkt des Betretens
     und des Verlassens des Traings und mit dessen Einverständnis zu dokumentieren.

     Die Rechtsgrundlage im Sinne der DSGVO ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit der
     CoronaVO des Landes Hessen.

     Die Erfassung der Daten aus rechtlicher Verpflichtung resultierend aus dem Gesetz zur Verhütung
     und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) in
     Verbindung mit den Landesspezifischen Verordnungen.

     Sie haben gemäß DSGVO das Recht auf Auskunft der zu Ihrer Person gespeicherten Informationen,
     auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung sowie sich bei einer für den
     Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.

     Die erfassten Daten werden nur für den vorgenannten Zweck verwendet!

     Diese erfassten Daten werden für mindestens 3 Wochen aufbewahrt.
     Die Daten werden nach maximal einem Monat gelöscht bzw. unleserlich entsorgt.
     Empfänger der Daten ist nur Gesundheitsamt, sofern eine Anforderung erfolgt. Ab dann ist das
     Gesundheitsamt für die Datenverarbeitung verantwortlich.

     Werden keine Daten abgegeben, darf keine Teilnahme am Training erfolgen.

                                                                                                                     13                                                                                                           Rev. 10
SG                                     Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
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           Anwesenheitsliste
      Anwesenheitsliste        Training
                        Training          der Sportgemeinschaft
                                 der Sportgemeinschaft            Kelkheim
                                                       Kelkheim e.V. Erhebunge.V.
                         Erhebung     personenbezogener
                              personenbezogener  Daten      Daten
   Abteilung/Gruppe/Mannschaft
   Datum des Trainings
   Trainer/Übungsleiter
   Uhrzeit Beginn                                   Uhrzeit Ende

                                                                                         M/W
               Name                                  Vorname                                                         Straße                                            PLZ Ort                                                Telefon
                                                                                          /d

       Werden keine Daten abgegeben, darf keine Teilnahme am Training erfolgen.

                                                                                                                     14                                                                                                           Rev. 10
SG                                     Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
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                                                                                Anlage 1 RKI Empfehlungen

                                                                                                                     15                                                                                                           Rev. 10
SG                                     Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
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                                                                                Anlage 2 RKI Empfehlungen

                                                                                                                     16                                                                                                           Rev. 10
SG                                     Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
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                                                                                Anlage 3 RKI Empfehlungen

                                                                                                                     17                                                                                                           Rev. 10
SG                                     Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
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                                                                                Anlage 4 RKI Empfehlungen

                                                                                                                     18                                                                                                           Rev. 10
SG                                     Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
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   Anlage 5 Auflagen und Maßnahmen für den Verkauf am Sportgelände Taunusblick

           Verkauf von Speisen und Getränken während der Heimspiele der Mannschaften der
                        Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. (Grillhütte / Pergola)

Folgende Maßnahmen sind für einen Verkauf an der Sportstätte Taunusblick nach Rücksprache mit
der Stadt Kelkheim (Ordnungsamt) zwingend erforderlich:

        •        Die Speisen und Getränke ausgebende/n Person/en müssen eine Mund-Nasen Bedeckung
                 sowie Einmalhandschuhe tragen.
        •        Jegliche Selbstbedienung ist untersagt.
        •        Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten und durch die Speisen und Getränke
                 ausgebende/n Person/en zu überwachen. Entsprechende Hinweisschilder sind gut sichtbar
                 im Verkaufsbereich aufzustellen.
        •        Die am Verkaufsstand erworbenen Speisen und Getränke dürfen nicht in diesem Bereich
                 konsumiert werden. Stehtische und Bierbänke müssen während des Verkaufs unter der
                 Pergola nicht zugänglich untergebracht werden. Ein Verzehr ist auf dem Gelände der SG-
                 Kelkheim nur in folgenden Bereichen gestattet:
                     Þ Tribünenbänke
                     Þ Stehbereich zwischen Gaststätte und Kassierer Häuschen
        •        Frisches Obst und Gemüse ist vom Verkauf ausgeschlossen
        •        Getränke nur in Einzelgebinden (Flaschen, Safttüten u.ä.). Ausgenommen hiervon ist Kaffee.
                 Dieser muss in Einmalbechern ausgeschenkt werden. Kaffeetassen sind nicht zugelassen.
        •        Gemäß geänderter Rechtslage können Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung wieder
                 bereitgestellt werden (Zucker, Milch, Senf, Ketchup etc.).

Eine Nichteinhaltung der oben genannten Auflagen durch die verkaufenden Mannschaftsbetreuer/
Eltern führt zum sofortigen Verbot für alle Mannschaften einen Verkauf zu betreiben.

                                                                                                                     19                                                                                                           Rev. 10
SG                                     Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
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                                                          Anlage 6 Genehmigung der Stadt Kelkheim

                                                                                           Stadt Kelkheim (Taunus)
                                                                                                                                                                            Der Magistrat

                                                                                                                                    Ihr Zeichen:
                    Stadt Kelkheim (Taunus), Gagernring 6, 65779 Kelkheim (Taunus)                                                  Ihre Nachricht vom
                    Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.                                                                                 Unser Zeichen:       Haupt- und Rechtsamt
                    Detlef Meyer                                                                                                    Sachbearbeitung:       Johanna Thalheimer
                    Peter Eberwein                                                                                                  Telefon:                 (0 61 95) 8 03-110
                                                                                                                                    Telefax:                 (0 61 95) 8 03-133
                                                                                                                                    E-Mail:      johanna.thalheimer@kelkheim.de
                    per E-Mail
                                                                                                                                    Datum:                                                          26.05.2020

                  Genehmigung zur Nutzung der städtischen Gebäude, Sporthallen und Sport-
                  plätze, sowie der kreiseigenen Turnhallen

                  Sehr geehrter Herr Meyer,
                  sehr geehrter Herr Eberwein,

                  hiermit erteilen wir der SG Kelkheim e.V. die Genehmigung unter Einhaltung des ein-
                  gereichten Hygieneplans die folgenden Sportstätten gemäß Belegungsplan zu nutzen:
                         Staufenhalle
                         Turnhalle der Grundschule in den Sindlinger Wiesen
                         Turnhalle der Pestalozzischule
                         Waldsporthalle.

                  Sollte eine Person aus einer Trainingsgruppe an Covid-19 erkranken, ist der Trainings-
                  betrieb dieser Gruppe umgehend einzustellen. Eine Wiederaufnahme des Trainings ist
                  dann mit dem Gesundheitsamt abzusprechen.

                  Bitte weisen Sie Ihre Vereinsmitglieder an, alle Belegungen besonders sorgfältig in das
                  Hallenbuch einzutragen.

                  Wir behalten uns den jederzeitigen Widerruf der Genehmigung vor, sollte sich das In-
                  fektionsgeschehen wieder verändern oder seitens einer Schule ein Nutzungsbedarf
                  entstehen.

                  Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

                  Mit freundlichen Grüßen
                  Im Auftrag

                  gez.

                  Johanna Thalheimer
                  Oberinspektorin

                    Hausanschrift:                                                                             Internet                                                                    Postanschrift:
                    Gagernring 6                                                                       http://www.kelkheim.de                                                               Postfach 15 60
                    65779 Kelkheim (Taunus)                                                                     E-Mail                                                            65765 Kelkheim (Taunus)
                                                                                                        rathaus@kelkheim.de

                                                                                                                     20                                                                                                           Rev. 10
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