Hygienekonzept der Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes - SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V.
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SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Hygienekonzept der Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes 1 Rev. 10
SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Inhaltsverzeichnis Liste der gültigen Seiten und Revisionsdienst................................................................................................... 3 Hygienekonzept der Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. zur Wiederaufnahme und Durchführung des Trainings- und Sportbetriebes gültig für alle Sportabteilungen ......................................................................... 6 Eskalationskonzept des Main-Taunus-Kreises ................................................................................................. 8 Auszug aus der Allgemeinverfügung des Kreisausschusses des Main-Taunus-Kreises zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Main-Taunus-Kreis ..................................................................... 10 Einwilligungserklärung..................................................................................................................................... 11 Erhebung personenbezogener Daten ............................................................................................................. 12 Anwesenheitsliste Training der Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. Informationsblatt zum Datenschutz ......... 13 Anwesenheitsliste Training der Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. Erhebung personenbezogener Daten ..... 14 Anlage 1 RKI Empfehlungen ........................................................................................................................... 15 Anlage 2 RKI Empfehlungen ........................................................................................................................... 16 Anlage 3 RKI Empfehlungen ........................................................................................................................... 17 Anlage 4 RKI Empfehlungen ........................................................................................................................... 18 Anlage 5 Auflagen und Maßnahmen für den Verkauf am Sportgelände Taunusblick .................................... 19 Anlage 6 Genehmigung der Stadt Kelkheim ................................................................................................... 20 2 Rev. 10
SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Liste der gültigen Seiten und Revisionsdienst Revisions- Datum Art der Revision Seiten Name nummer 18.05.2020 Neuerstellung 1-19 1 Emmel 26.05.2020 Genehmigung der Stadt Kelkheim 20 2 Emmel 02.06.2020 Änderung der Checkliste 15 3 Emmel 02.06.2020 Einfügung Teilnehmerliste 16-17 3 Emmel 24.06.2020 Komplette Überarbeitung 1-21 4 Emmel 03.08.2020 Komplette Überarbeitung 1-17 5 Emmel 08.09.2020 Anlage Verkauf Sportplatz Taunusblick 17 6 Emmel 16.10.2020 Verbot von Zuschauern 5 7 Emmel 07.03.2021 Komplette Überarbeitung 1-18 8 Emmel 29.05.2021 Komplette Überarbeitung 1-17 9 Emmel 05.09.2021 Komplette Überarbeitung 1-20 10 Emmel 3 Rev. 10
SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Hygienekonzept der Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes Liebe Spieler, Trainer und Betreuer, liebe Eltern, bedingt durch das Auftreten des Corona Virus, musste der Spiel- und Trainingsbetrieb der SG-Kelkheim e.V. leider die vergangenen Wochen ruhen. Durch die Lockerungen der Maßnahmen des Landes Hessen zur Eindämmung des Virus haben wir uns gemeinsam mit den Abteilungsvorständen entschlossen den Trainingsbetrieb unter strenger Einhaltung der durch die Verbände und durch das Land Hessen erlassenen Vorgaben wieder aufzunehmen. Grundlagen hierfür sind die Beschlüsse der Sportministerkonferenz und der Beschlusslagen der Bundesregierung sowie der Ministerpräsidenten, die durch das Land Hessen am 26. November 2020 erlassene Verordnung (Corona- Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung), zuletzt geändert am 19. August 2021 sowie die Auslegungshinweises des Landes Hessen, zuletzt geändert am 20. August 2021 und das Eskalationskonzept des Main-Taunus-Kreises in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Das Hygienekonzept lehnt sich an die Umsetzungsregeln der einzelnen abteilungsspezifischen Sportfachverbände, des Landessportbundes Hessen, die 10 Leitplanken des DOSB sowie der Verwaltungs- Berufsgenossenschaft Hamburg. Hauptgrundlage bleibt jedoch die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen vom 26. November 2020, in der aktuellen Fassung vom 19. August 2021 sowie der Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie mit Stand vom 20. August 2021 und das Eskalationskonzept des Main-Taunus-Kreises in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Die Hygieneverordnung der SG-Kelkheim e.V. gilt für sämtliche Abteilungen gleichermaßen. Abteilungs- spezifische Unterschiede gemäß der Empfehlungen der Sportfachverbände sind berücksichtigt. Gemäß geänderter Corona Verordnung des Landes Hessen vom 19. August 2021 mit Wirkung zum 20. August 2021, ist der Trainings- und Wettkampfbetrieb unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene sowohl als Individual-, als auch als Mannschaftssport auf Sportanlagen im Freien und in gedeckten Sportanlagen wieder möglich. Zwischen den Sportlerinnen und Sportlern muss daher der Mindestabstand nicht eingehalten werden. Mannschaftssport und somit der gesamte Sportbetrieb ist erlaubt. Voraussetzung ist ein entsprechendes Hygienekonzept und die Einhaltung der Empfehlungen des RKI. Damit kann Fußball, Flagfootball in voller Mannschaftsstärke ausgeübt werden entsprechend der Regeln der jeweiligen Sportart. Auch Sport in Gruppen kann wieder vollumfänglich betrieben werden (z.B.: Turnen; Gymnastikgruppen; Tischtennis; Badminton; Tennis). Dies betrifft sowohl den Trainings- als auch den Wettkampfbetrieb. Bei den Mannschaftssportarten wird ein Negativnachweis empfohlen. Zuschauer sind beim Trainings- und Wettkampfbetrieb auch in geschlossenen Räumlichkeiten (gedeckte Sportanlagen, z.B. Sporthallen) zulässig, wenn sichergestellt wird, dass diese den allgemeinen Vorgaben für Veranstaltungen gemäß des Eskalationskonzeptes des Main-Taunus-Kreises in der jeweils aktuell gültigen Fassung nachkommen können. Gemäß der Vorgaben der einzelnen Verbände sowie der Stadt Kelkheim, verpflichtet sich die SG-Kelkheim e.V. einen Corona Beauftragten zu benennen. Der Corona-Beauftragter der SG-Kelkheim e.V. ist im Wesentlichen dafür zuständig die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und deren Umsetzung für den Verein zu garantieren und Ansprechpartner für alle die Thematik Corona betreffenden Themen zu sein. Diese benannte Person braucht keinerlei Vorkenntnisse. Diese Funktion kann von einem oder mehreren Vorstandsmitgliedern, bzw. von anderen Mitgliedern des Vereins (vom Vorstand eingesetzt) wahrgenommen werden. Der Corona-Beauftragte hat darauf zu achten und zu überprüfen, dass die in dieser Hygieneverordnung erlassenen Vorschriften eingehalten werden. Der Corona-Beauftragter muss sich nicht ständig auf den Sportanlagen aufhalten. Jedoch sollte dieser Beauftragte, sofern notwendig, die Mitglieder sowie Trainier und Betreuer auf die Einhaltung der Vorschriften hinweisen. 4 Rev. 10
SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Kelkheim, 05. September 2021 Armin Hermann Alexander Emmel 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender 5 Rev. 10
SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Hygienekonzept der Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. zur Wiederaufnahme und Durchführung des Trainings- und Sportbetriebes gültig für alle Sportabteilungen (Zusätzliche abteilungsspezifische Regelungen sind sind von den einzelnen Abteilung zu erstellen und durch diese an Ihre Mitglieder zu verteilen) Einschränkungen gemäß Allgemeinverfügung des Main-Taunus-Kreises sind den Seiten 8 ff zu entnehmen Die Trainer, Betreuer und Spieler der SG-Kelkheim e.V. verpflichten sich wie folgt: • Zwischen einzelnen Sport- Trainingsgruppen sind ausreichend Wechselzeiten einzuplanen (10-15 Minuten). • Die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten konsequent einzuhalten • Vereins- und Versammlungsräume und können geöffnet werden. Für zulässige Veranstaltungen im Sinne der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung können Vereinsversammlungsräume geöffnet werden. • Sammelumkleiden können unter Einhaltung der 1,5 Meter Abstandsregel genutzt werden, soweit keine feste Trennvorrichtungen angebracht sind. • Es wird nur die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung einschließlich Badeschuhen, Handtüchern und ähnlichem verwendet. • Bekleidungswechsel sowie die Nutzung der Nassbereiche in der Sportstätte unter Einhaltung der vorgenannten Vorschrift erfolgen. • Straßenbekleidung, Straßenschuhe, Jacken und ähnliches werden von jedem Sportler in mitgebrachte Sporttaschen gepackt und in den folgenden Bereichen deponiert. Sportplatz am Taunusblick, im Zuschauerbereich an den Seiten des Spielfeldes oder unter der Pergola sowie in den Umkleideräumen. Sportplatz/Sporthalle Charlottenweg, unter dem Vordach oder der Tartanbahn. Für in Sporthallen durchgeführten Sport wird an den Eingangsbereichen der Hallen der Wandbereich genutzt. Ein Abstand zwischen den einzeln abgelegten persönlichen Gegenständen ist einzuhalten. • Zum Training oder Wettkampfbetrieb sind Zuschauer auch in geschlossenen Räumlichkeiten (gedeckte Sportanlagen, z.B. Sporthallen) zulässig, wenn sichergestellt wird, dass diese den allgemeinen Vorgaben für Veranstaltungen (s.o.) nachkommen können. • Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Spieler) zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen müssen erfasst werden; die Abteilungen haben die Daten für die Dauer eines Monats ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte für die zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermitteln sowie unverzüglich nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform zu löschen oder zu vernichten; die Bestimmungen der Datenschutz- Grundverordnung zur Informationspflicht und zum Recht auf Auskunft zu personenbezogenen Daten finden keine Anwendung; die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind über diese Beschränkungen zu informieren. • Die Trainer führen DSGVO konforme Anwesenheitslisten, um etwaige Infektionsketten besser nachverfolgen zu können. • Sollten bei einem Spieler oder innerhalb dessen Haushalt Krankheitssymptome wie Husten, Schnupfen, Heiserkeit, Fieber, Atemnot, Muskelschmerzen, Müdigkeit, Kopfschmerzen oder Durchfall auftreten, nimmt der Spieler nicht am Training teil. Der jeweilige Trainer muss hierüber den Abteilungsvorstand informieren, welcher gemäß geltender Verordnung des Landes Hessens das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt informieren muss (Nachweis von Infektionsketten). • Nach einem positiven Coronavirus Test eines Spielers oder innerhalb dessen Haushalt nimmt der Spieler 14 Tage lang nicht am Trainingsbetrieb teil. Das für den Wohnort 6 Rev. 10
SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ zuständige Gesundheitsamt muss hierüber informiert werden (Nachweis von Infektionsketten). • Sollte ein Spieler, abgestimmt mit seinen/ihren Eltern, sich entscheiden nicht am Training teilzunehmen, so hat das keinerlei Konsequenzen auf eventuelle Kadereinteilungen im zukünftigen Spielbetrieb. • Der Zugang zum Trainingsgelände ist so zu gestalten, dass er zu gut einzusehen ist, aber kein Stau entsteht. Es wird wenn möglich ein markierter Eingang und ein Ausgang eingerichtet. • Jeglicher Körperkontakt wie Handshake oder Abklatschen unterbleibt. • Am Eingang der Sportanlage wird die Möglichkeit zur Händedesinfektion geschaffen. • Nach dem Eintreffen verpflichten sich die Spieler sich gründlich die Hände zu waschen. Ein außenliegender Wasseranschluss ist hierbei bevorzugt zu nutzen! Sollte ein Waschraum hierfür genutzt werden müssen, ist dies unter Beachtung der Abstandsregeln möglich und durch einen Betreuer oder durch die Spieler zu kontrollieren. • Toiletten sind mit Desinfektionsmitteln zu versehen und müssen nach der Benutzung vom Benutzer desinfiziert werden. • Trainingsmaterial wird vor der Trainingseinheit gereinigt und auf dem Platz bereitgestellt. • Nach dem Training werden die verwendeten Trainingsmaterialien möglichst desinfiziert und unzugänglich für Unbefugte verwahrt. Eine Reinigung mit Wasser und Seife hat immer zu erfolgen. • Alle Spieler verpflichten sich zeitig genug vor Trainingsbeginn am Sportgelände anwesend zu sein. Dieser Zeitrahmen ist notwendig um die Anwesenheitslisten sowie Checklisten zu komplettieren und wird durch die einzelnen Abteilungen individuell zeitlich festgelegt. Das Tragen eines Mundschutzes auf dem Vereinsgelände vor und nach dem Training wird empfohlen. • Die Trainer, Betreuer sowie die Spieler verpflichten sich auf dem Sportgelände nicht zu Spucken. Ein Naseputzen ist erlaubt, wenn das benutzte Taschentuch in der eigenen Sporttasche oder einem auf dem Sportgelände bereitgestellten Müllgefäß mit verschließbarem Deckel entsorgt werden kann. • Sollten die aufgestellten Hygienemaßnahmen von einem Trainer, Betreuer oder Spieler nicht eingehalten werden, so muss dieser Spieler umgehend vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen werden. Ebenfalls behält sich der Verein das Recht vor, im Falle der Nichteinhaltung der Hygienemaßnahmen, das Mannschaftstraining für diese Mannschaft komplett zu untersagen. • Risikogruppen wurden sorgfältig abgewogen und in diesem Hygienekonzept berücksichtigt. Hochrisikogruppen wie z.B. Herzsportgruppen werden vorerst gegebenenfalls nicht angeboten um das Risiko für diesen Personenkreis zu minimieren. • Bei Gruppentraining sind Abstände von 1,5 Metern einzuhalten. Eine Durchmischung von Gruppen ist zu vermeiden. • Beim Individualtraining sind keine Abstände einzuhalten. Beim Wechsel der Sportler oder wartende Sportler haben Abstand zu anderen Personen einzuhalten. • Mannschaftssportarten können ebenfalls wieder stattfinden. Hier gibt es keinerlei Vorgaben zur Gruppengröße. 7 Rev. 10
SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Eskalationskonzept des Main-Taunus-Kreises Aus der Allgemeinverfügung des Kreisausschusses des Main-Taunus-Kreises zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Main-Taunus-Kreis Auslegung und Umsetzung Stufe „gelb“ im Main-Taunus-Kreis Bei erreichen der Stufe „gelb“ im Main-Taunus-Kreis gelten erweiterte Einschränkungen, um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Sieben-Tage-Inzidenz 35-50. Ab erreichen der Stufe „gelb“ dürfen nur noch Geimpfte, Getestete und Genesene bestimmte Innenräume aufsuchen. Dazu gehören die Innengastronomie und Kulturangebote wie Konzerte, Theater und Kinos, ebenso Spielhallen. In geschlossenen Räumen dürfen sich – zum Beispiel bei Messen oder Kulturveranstaltungen – 250 Personen versammeln, wenn sie getestet sind (Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt). Bei Zusammenkünften im Freien gilt eine Obergrenze von 500 Personen (zuzüglich Geimpfter und Genesener). Für den Einzelhandel, körpernahe Dienstleistungen und Freizeiteinrichtungen gibt es noch keine neuen Einschränkungen. Stufe „orange“ im Main-Taunus-Kreis Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner gilt laut hessischem Eskalationsplan die Stufe „Orange“. Deshalb hat der Main-Taunus-Kreis von Dienstag, 24. August 2021, an erneute Maßnahmen in einer Allgemeinverfügung angeordnet. Für Geimpfte und Genesene bringen die neuen Regelungen praktisch keine Einschränkungen. Generell gelten kreisweit folgende Regeln: Wer nicht geimpft oder genesen ist, braucht einen negativen Corona-Test an vielen Orten: • bei Veranstaltungen und Kulturangeboten in Innenräumen ab 25 Personen • in Behinderteneinrichtungen • in der Innengastronomie • in Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen • im Innenraum von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder, Sporthallen) • in Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen bei Anreise sowie dann alle 72 Stunden. Für Veranstaltungen und Kulturangebote gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 500 Personen im Freien und 250 Personen in Innenräumen. Geimpfte und Genesene zählen nicht dazu. Eine Maskenpflicht gilt auch in Gedrängesituationen, etwa wenn es in Fußgängerzonen dazu kommt. Diese Pficht gilt dann auch für Geimpfte und Genesene. 8 Rev. 10
SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Stufe „rot“ im Main-Taunus-Kreis Bei einer Corona-Inzidenz ab 100 gilt laut hessischem Eskalationsplan die Stufe „Rot“. Deshalb muss der MTK ab erriechen erneute Maßnahmen anordnen. Teilweise gelten bisherige Regeln weiter, teilweise sind sie schärfer. Für Vollständig Geimpfte und Genesene bringen die Regeln fast keine Einschränkungen. Sie müssen sich zum Bespiel nicht testen lassen und zählen auch bei Teilnehmergrenzen nicht mit. Wo aber eine Maskenpflicht ist, gilt sie auch für Genesene und Geimpfte. Kinder unter sechs Jahren sind grundsätzlich nicht von den Regelungen betroffen. Ausnahme sind zum Beispiel Beschränkungen bei Teilnehmerzahlen von Veranstaltungen; dabei zählt diese Altersgruppe mit. Hier ein Überblick über die wichtigsten in Stufe „Rot“ geltenden Regelungen im MTK; einige davon galten auch schon bisher: • Zusammenkünfte, Veranstaltungen und Kulturangebote: maximal 200 Personen im Freien, 100 drinnen (keine Ausnahme für Kinder unter sechs Jahren). Das Gesundheitsamt kann nur unter ganz bestimmten Bedingungen Ausnahmen zulassen. • Einlass zu Veranstaltungen, Messen und Kulturangeboten nur mit Negativtest (bzw. generell 3G, geimpft, genesen, getest. Genesenbescheinigung nur in Verbindung mit dazugehörigem postivem PCR Test, gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmen- Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV, § 2 Begriffsbestimmungen, Absatz 4 und 5. • Maskenpflicht im Gedränge, etwa wenn es in Fußgängerzonen, Sportgeländen dazu kommt (gilt auch für Geimpfte und Genesene) • Gastronomie innen und außen nur mit Negativtest (außer Betriebsangehörige in • Betriebskantinen) • Auf Außenflächen von Tanzlokalen, Discos, Clubs und ähnlichen Einrichtungen sowie • Prostitutionsstätten nur geimpft, genesen oder mit negativem PCR-Test • Bei Nutzen körpernaher Dienstleistungen wie Friseuren medizinische Maske und Negativtest • In Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Einrichtungen: Negativtest • Innen und außen bei Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Sportstätten (Fitness, Bäder, • Hallen): Negativtest. Ausnahme: Spitzen- und Profisport (bzw. generell 3G, geimpft, genesen, getest. Genesenbescheinigung nur in Verbindung mit dazugehörigem postivem PCR Test, gemäß COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung – SchAusnahmV, § 2 Begriffsbestimmungen, Absatz 4 und 5. • FFP2-Maske (oder gleichwertig) in Bus und Bahn ab 16; darunter: medizinische Masken • Medizinische Masken in den Schulen auch am Sitzplatz • Einrichtungen der Behindertenhilfe: Zutritt nur mit Negativtest und medizinischen Masken. • Alten- und Pflegeheime: FFP2-Masken (oder gleichwertige Masken) beim Personal und Besuchern. Solange Pflegekräfte keinen direkten Kontakt mit Bewohnern haben, können sie auch andere medizinische Masken tragen. Zudem müssen sich ungeimpfte Pflegekräfte regelmäßig testen lassen. • In Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen bei Anreise sowie dann alle 72 Stunden Negativtest 9 Rev. 10
SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Auszug aus der Allgemeinverfügung des Kreisausschusses des Main-Taunus- Kreises zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Main- Taunus-Kreis 3-G-Regel 1. Ein Negativnachweis im Sinne von § 3 CoSchuV ist neben den bereits in der CoSchuV geregelten Fällen erforderlich: a) zum Einlass bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten nach § 16 Abs. 1 CoSchuV (auch im Freien) unabhängig von der Teilnehmerzahl (d.h. auch bei mehr als 25 bis einschließlich 100 Personen), dies gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen und eigens angemieteten Räumen, b) zum Einlass von Besuchern in Einrichtungen der Behindertenhilfe, c) zum Einlass für Gäste in die Innen- und Außengastronomie (ausgenommen Betriebs- angehörige in Betriebskantinen), d) zum Einlass für Gäste in Spielbanken, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie zum Aufenthalt in Wettvermittlungsstellen, e) zum Einlass für Gäste in die Innenräume und auf die Außenflächen von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie von Sportstätten, dies gilt nicht für den Spitzen- und Profi- sport. 2. Für folgende Einrichtungen/Angebote/Veranstaltungen ist ein Einlass nur von Personen mit Negativnachweis nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 2 oder 4 CoSchuV (vollständig ge- impft, genesen oder negativer PCR-Test) zulässig: a) Gäste im Außenbereich von Tanzlokalen, Diskotheken, Clubs und ähnlichen Ein- richtungen; dies gilt gem. § 24 Abs. 2 CoSchuV bereits auch für den Innenbereich, b) Kundinnen und Kunden in Prostitutionsstätten. 3. Für Übernachtungsbetriebe mit Gemeinschaftseinrichtungen wird die Vorlage eines Ne- gativnachweises nach § 3 CoSchuV für Gäste bei Anreise und danach alle 72 Stunden angeordnet. Hinweis: Gem. § 3 Abs. 1 CoSchuV gilt eine Testpflicht nicht für Geimpfte und Genesene sowie für Kinder unter 6 Jahren. Für Kinder, die noch nicht eingeschult sind, wird ebenfalls von einem Testerfordernis abgesehen. 10 Rev. 10
SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Einwilligungserklärung zum Hygienekonzept der der Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes Ich _____________________________________ ________________________________ Name in Druckschrift Erziehungsberechtigter bestätige hiermit das Hygienekonzept der Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. zur Kenntnis genommen zu haben und dieses während des Trainings umzusetzen. Ich bin darüber informiert, dass die Nichteinhaltung dieses Hygienekonzeptes zum Ausschluss des Trainings führt. Kelkheim, den _________________________ _____________________________________ ________________________________ Unterschrift Unterschrift Erziehungsberechtigter 11 Rev. 10
SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Erhebung personenbezogener Erhebung personenbezogener Daten Daten Name Vorname Geburtsdatum Adresse Telefon E-Mail Abteilung Trainer-Betreuer Datum des Trainings Uhrzeit Beginn Uhrzeit Ende Bemerkungen 12 Rev. 10
SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Anwesenheitsliste Training der Anwesenheitsliste Sportgemeinschaft Training Kelkheim e.V. Informationsblatt der Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. zum Datenschutz Informationsblatt zum Datenschutz Die Datenerfassung dient dazu mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können. Dazu sind Namen und Kontaktdaten der Vereinsmitglieder zu erfassen, sowie der Zeitpunkt des Betretens und des Verlassens des Traings und mit dessen Einverständnis zu dokumentieren. Die Rechtsgrundlage im Sinne der DSGVO ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c in Verbindung mit der CoronaVO des Landes Hessen. Die Erfassung der Daten aus rechtlicher Verpflichtung resultierend aus dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) in Verbindung mit den Landesspezifischen Verordnungen. Sie haben gemäß DSGVO das Recht auf Auskunft der zu Ihrer Person gespeicherten Informationen, auf Berichtigung, auf Löschung, auf Einschränkung der Verarbeitung sowie sich bei einer für den Datenschutz zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. Die erfassten Daten werden nur für den vorgenannten Zweck verwendet! Diese erfassten Daten werden für mindestens 3 Wochen aufbewahrt. Die Daten werden nach maximal einem Monat gelöscht bzw. unleserlich entsorgt. Empfänger der Daten ist nur Gesundheitsamt, sofern eine Anforderung erfolgt. Ab dann ist das Gesundheitsamt für die Datenverarbeitung verantwortlich. Werden keine Daten abgegeben, darf keine Teilnahme am Training erfolgen. 13 Rev. 10
SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Anwesenheitsliste Anwesenheitsliste Training Training der Sportgemeinschaft der Sportgemeinschaft Kelkheim Kelkheim e.V. Erhebunge.V. Erhebung personenbezogener personenbezogener Daten Daten Abteilung/Gruppe/Mannschaft Datum des Trainings Trainer/Übungsleiter Uhrzeit Beginn Uhrzeit Ende M/W Name Vorname Straße PLZ Ort Telefon /d Werden keine Daten abgegeben, darf keine Teilnahme am Training erfolgen. 14 Rev. 10
SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Anlage 1 RKI Empfehlungen 15 Rev. 10
SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Anlage 2 RKI Empfehlungen 16 Rev. 10
SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Anlage 3 RKI Empfehlungen 17 Rev. 10
SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Anlage 4 RKI Empfehlungen 18 Rev. 10
SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Anlage 5 Auflagen und Maßnahmen für den Verkauf am Sportgelände Taunusblick Verkauf von Speisen und Getränken während der Heimspiele der Mannschaften der Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. (Grillhütte / Pergola) Folgende Maßnahmen sind für einen Verkauf an der Sportstätte Taunusblick nach Rücksprache mit der Stadt Kelkheim (Ordnungsamt) zwingend erforderlich: • Die Speisen und Getränke ausgebende/n Person/en müssen eine Mund-Nasen Bedeckung sowie Einmalhandschuhe tragen. • Jegliche Selbstbedienung ist untersagt. • Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten und durch die Speisen und Getränke ausgebende/n Person/en zu überwachen. Entsprechende Hinweisschilder sind gut sichtbar im Verkaufsbereich aufzustellen. • Die am Verkaufsstand erworbenen Speisen und Getränke dürfen nicht in diesem Bereich konsumiert werden. Stehtische und Bierbänke müssen während des Verkaufs unter der Pergola nicht zugänglich untergebracht werden. Ein Verzehr ist auf dem Gelände der SG- Kelkheim nur in folgenden Bereichen gestattet: Þ Tribünenbänke Þ Stehbereich zwischen Gaststätte und Kassierer Häuschen • Frisches Obst und Gemüse ist vom Verkauf ausgeschlossen • Getränke nur in Einzelgebinden (Flaschen, Safttüten u.ä.). Ausgenommen hiervon ist Kaffee. Dieser muss in Einmalbechern ausgeschenkt werden. Kaffeetassen sind nicht zugelassen. • Gemäß geänderter Rechtslage können Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung wieder bereitgestellt werden (Zucker, Milch, Senf, Ketchup etc.). Eine Nichteinhaltung der oben genannten Auflagen durch die verkaufenden Mannschaftsbetreuer/ Eltern führt zum sofortigen Verbot für alle Mannschaften einen Verkauf zu betreiben. 19 Rev. 10
SG Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. ________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ Anlage 6 Genehmigung der Stadt Kelkheim Stadt Kelkheim (Taunus) Der Magistrat Ihr Zeichen: Stadt Kelkheim (Taunus), Gagernring 6, 65779 Kelkheim (Taunus) Ihre Nachricht vom Sportgemeinschaft Kelkheim e.V. Unser Zeichen: Haupt- und Rechtsamt Detlef Meyer Sachbearbeitung: Johanna Thalheimer Peter Eberwein Telefon: (0 61 95) 8 03-110 Telefax: (0 61 95) 8 03-133 E-Mail: johanna.thalheimer@kelkheim.de per E-Mail Datum: 26.05.2020 Genehmigung zur Nutzung der städtischen Gebäude, Sporthallen und Sport- plätze, sowie der kreiseigenen Turnhallen Sehr geehrter Herr Meyer, sehr geehrter Herr Eberwein, hiermit erteilen wir der SG Kelkheim e.V. die Genehmigung unter Einhaltung des ein- gereichten Hygieneplans die folgenden Sportstätten gemäß Belegungsplan zu nutzen: Staufenhalle Turnhalle der Grundschule in den Sindlinger Wiesen Turnhalle der Pestalozzischule Waldsporthalle. Sollte eine Person aus einer Trainingsgruppe an Covid-19 erkranken, ist der Trainings- betrieb dieser Gruppe umgehend einzustellen. Eine Wiederaufnahme des Trainings ist dann mit dem Gesundheitsamt abzusprechen. Bitte weisen Sie Ihre Vereinsmitglieder an, alle Belegungen besonders sorgfältig in das Hallenbuch einzutragen. Wir behalten uns den jederzeitigen Widerruf der Genehmigung vor, sollte sich das In- fektionsgeschehen wieder verändern oder seitens einer Schule ein Nutzungsbedarf entstehen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Johanna Thalheimer Oberinspektorin Hausanschrift: Internet Postanschrift: Gagernring 6 http://www.kelkheim.de Postfach 15 60 65779 Kelkheim (Taunus) E-Mail 65765 Kelkheim (Taunus) rathaus@kelkheim.de 20 Rev. 10
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