Hygienekonzept des FSV Ochtrup e. V - (Stand: 09.06.2020)

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Hygienekonzept des FSV Ochtrup e. V - (Stand: 09.06.2020)
Hygienekonzept des
                   FSV Ochtrup e. V.

                                   (Stand: 09.06.2020)

FSV Ochtrup e.V.
Hygienekonzept des FSV Ochtrup e. V - (Stand: 09.06.2020)
FSV-Hygienekonzept

Vorbemerkungen
Für die vom FSV im Folgenden angeführten Vorschläge gilt die Grundvoraussetzung, dass die
durch die Bundesregierung, die Länderregierungen und die örtlichen Behörden vorgegebenen
Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sowie deren Umsetzung zu beachten
sind. Ferner ist in diesem Kontext zu berücksichtigen, dass es hierbei zu länder- und
regionalspezifischen Unterschieden kommen kann.
Es handelt sich bei dem Konzept um Empfehlungen auf Grundlage des aktuellen Sachstandes.
Bei Änderungen in den Vorgaben und Verordnungen wird das Konzept angepasst.
Alle Mannschaftsverantwortlichen Trainer setzen dieses Konzept nach bestem Wissen
und Gewissen im Trainingsbetrieb um!
Peter Oeinck
Vorsitzender FSV Ochtrup e.V.

        An der Erarbeitung dieses Konzeptes beteiligt:

                M. Schmidt M. Bender A. Dinkhoff C. Gude P. Oeinck
                       P. Holtmann M. Schomann St. Dinkhoff

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FSV-Hygienekonzept

Handlungsleitlinien
1. Eine Teilnahme am bereitgestellten Fußballangebot ist bei einschlägigen
   Krankheitssymptomen, wie Fieber und Husten, ausgeschlossen. Das betreffende Mitglied
   muss von der Sportanlage fernbleiben.
2. Der FSV hat 2 Corona-Beauftragte zur Sicherstellung der Vorschriften benannt und im
   Verein bekannt gemacht. Corona-Beauftragte sind Peter Oeinck + Clemens Gude. Sie sind
   im Wesentlichen zuständig für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und deren
   Umsetzung für unseren Verein und Ansprechpartner für alle die Thematik Corona
   betreffenden Fragestellungen. Sie achten und überprüfen insbesondere, dass z.B.
   I.       am Eingang der Sportanlage die allgemeinen Hinweise (z.B. Abstandsregel, Verhaltensregeln
   (kein Händeschütteln, direktes Verlassen des Geländes, Hinweis auf Hygieneregeln) deutlich sichtbar
   aufgehängt sind
   II.      auf allen Toiletten die Waschregeln aushängen
   III.die Beschaffung der notwendigen Desinfektionsmittel und Papierhandtücher für die WC-Anlagen
   sichergestellt wird
   IV.      eine generelle Ansprechmöglichkeit durchgehend gewährleistet ist
   V. Die Corona-Beauftragten müssen nicht ständig auf der Trainingsanlage sein. Sie müssen aber, sofern
   notwendig, die Mannschaftsverantwortlichen Trainer auf die Einhaltung der Regeln hinweisen.

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3. Zur Nachverfolgung einer möglichen Infektionskette ist zu dokumentieren, welche
   Person(en) wann und wie lange auf der Sportanlage war (en). Eine entsprechende Liste
   sollte am Eingang zum Trainingsgelände deutlich sichtbar ausgelegt werden.
4. Der Mindestabstand von 2,0 Metern muss immer zu allen anderen Personen eingehalten
   werden. Dies gilt auch für den dazugehörigen Parkplatz und den direkten Weg zur
   Sportanlage.

5. Das Betreten und Verlassen des Fußballplatzes muss auf direktem Weg erfolgen.
   Nachfolgende Spieler dürfen den Platz erst betreten, wenn er vollständig geräumt wurde.
6. Die Nutzung der Duschen und Umkleidekabinen ist vorerst untersagt. Die Nutzung von
   Sanitäranlagen richtet sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmung.
   Desinfektionsmittel müssen zur Verfügung gestellt werden. Es sind ausschließlich Einweg-
   Papierhandtücher zu verwenden.
   Desinfektionsmittel wird bereitgestellt.

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7. Die Toiletten stehen zur Verfügung, aber müssen regelmäßig gereinigt werden. Auch bei
   größeren Räumen darf sich immer nur eine Person in diesen aufhalten.
8. Auf dem Vereinsgelände ist der Verzehr von Speisen und Getränken verboten
   (ausgenommen sind selbst mitgebrachte Getränke während des Trainings).
9. Die Nutzung des BallWerk richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen
   Verordnungen für die Gastronomie.

10. Während jeglicher Platzpflege müssen selbst mitgebrachte Einweghandschuhe getragen
    werden.
11. Alle Mülleimer auf der Anlage müssen regelmäßig geleert werden.
12. Für die Corona-Zeit wurde ein spezielles Trainingskonzept erarbeitet, welches von
    allen Mannschaftsverantwortlichen anzuwenden ist und auf den folgenden Seiten
    einzusehen ist.

                                         Hier geht‘s zu den Trainingsübungen des DFB!

                                                                                           5
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FSV Ochtrup e.V.

                    Konzept für die Durchführung
                       des Trainingsbetriebes
                        im FSV Ochtrup e. V.

  Seiten 2 ‐ 5     Regeln für den Trainingsbetrieb unter Anleitung von
                   Übungsleitern*innen/Trainern*innen

                   ‐ Allgemeines
                   ‐ Auf dem Platz
                   ‐ Organisatorisches

  Seiten 6 ‐ 7     Abbildung 1a und b: Platzaufteilung Stadion 1‐2

  Seiten 8 ‐ 9     Abbildung 2a und b: Ein‐ und Ausgänge Stadion 1‐2

  Seite 10         Abbildung: Platzaufteilung, Ein‐/ Ausgänge DRK‐Platz

  Anhang A:        Bestätigung zur Trainingsteilnahme

  Anhang B:        Änderung der Gesundheitsangabe

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FSV Ochtrup e.V.                                          Stand: 09.06.2020
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FSV Ochtrup e.V.

                   Corona‐Regeln für den Trainingsbetrieb

  1.         Allgemeines
  1.1        Die Teilnahme am Training ist freiwillig und erfolgt auf eigene
             Verantwortung
  1.2        Spieler*innen, die die Vorschriften dieses Trainingskonzeptes
             nicht einhalten, werden vom Training ausgeschlossen.
             Der/Die Spieler*innen muss/müssen das Trainingsgelände
             verlassen. Minderjährige müssen gegebenenfalls von den Eltern
             abgeholt werden.
  1.3        Angehörige von Risikogruppen sollten nicht am Training
             teilnehmen.
  1.4        Die jeweils aktuellen allgemein gültigen Hygiene‐ und
             Abstandsregeln sind auch auf dem Trainingsgelände zu
             beachten (keine Mannschaftsbesprechungen, Versammlungen,
             Feste o. ä.).
             Quarantäne‐Bestimmungen sind bei Kontakt mit
             möglicherweise infizierten Personen zu befolgen).
  1.5        Personen mit Symptomen, die auf eine Infektion hinweisen,
             dürfen nicht am Training teilnehmen!
  1.6        Fahrgemeinschaften sollten vorübergehend ausgesetzt werden.
  1.7        Getränke stehen nicht zur Verfügung. Sie müssen bei Bedarf
             von zu Hause mitgebracht werden. Mitgebrachte Trinkflaschen
             sind mit Namen zu beschriften.
  1.8        Kinder unter 12 Jahren können durch eine(n) Erziehungs‐
             berechtigte(n) unter Einhaltung der Hygiene‐ und
             Abstandsregeln begleitet werden.

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  2.         Auf dem Platz
  2.1        Das Training findet ausschließlich in Gruppen bis maximal 10
             Spieler*innen* zzgl. Trainer*in auf je einer Platzhälfte mit den
             aktuellen Mannschaften der Saison 2019/20 statt.
  2.2        Jede(r) Spieler*in erhält einen Ball, welchen er/sie über die
             Dauer des Trainings verwendet. (Empfehlung: Bälle
             durchnummerieren)
  2.3        Es wird möglichst immer in gleichen Gruppen mit dem(r) selben
             (Co‐/Trainer*in) trainiert.
  2.4        Gem. § 9 Abs. 4 Satz 2 der Corona‐Schutzverordnung NRW vom
             30.05.2020 ist während des eigentlichen Trainings auf dem Platz
             die nicht‐kontaktfreie Ausübung ohne Mindestabstand zulässig.
             Außerhalb des eigentlichen Trainings gelten ansonsten die
             Abstandsregeln der jeweils gültigen Fassung der Corona‐
             Schutzverordnung des Landes NRW.
  2.5        Die Spieler*innen können ihre Trainingstaschen und Getränke
             auf dem Trainingsplatz unter Einhaltung eines Abstandes von
             2,5 m abstellen.

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  3.         Organisatorisches
  3.1        Jede/r Trainer*in entscheidet gegebenenfalls über weitere
             Maßnahmen, oder ob er ein Training überhaupt durchführen
             möchte. Weiterhin ist er/sie für die Befolgung der
             durchzuführenden Maßnahmen und Regeln verantwortlich.
  3.2        Trainer*innen führen Teilnahmelisten mit Namen und
             Veranstaltungsdatum. Sie fragen vor jedem Training den
             Gesundheitszustand der Teilnehmer ab (siehe Anhang A: Vor
             der Trainingseinheit ‐ Checkliste). Nur der Trainer führt die Liste
             bzw. sammelt den Anhang A von den Teilnehmern ein. So
             werden mögliche Infektionen (Kulliweitergabe etc.) vermieden.
  3.3        Zwischen den Trainingseinheiten sind Pausen von mind. 30
             (15?) Minuten für die Reinigung der Trainingsmaterialien
             einzuhalten.
  3.4        Die Umkleideräume und Kabinen auf dem Trainingsgelände sind
             gesperrt! Das Umziehen und Duschen muss daher zu Hause
             vorgenommen werden.
             Die Sperrung betrifft auch den Jugendraum am alten DRK‐Heim
             an der Piusstraße.
  3.5        Um Kontakte zwischen Trainingsgruppen, die zum Training
             eintreffen oder das Training verlassen, zu vermeiden, sind
             unterschiedliche Ein‐ und Ausgänge zu benutzen (siehe
             Abbildung 2: Ein‐ und Ausgang). Siehe auch 3.3!
  3.6        Die folgende Trainingsgruppe erhält erst dann Zugang zum
             Trainingsgelände, wenn die vorhergehende Gruppe das Gelände
             verlassen hat.
  3.7        Die Toiletten dürfen nur einzeln nacheinander genutzt werden.
             Sie werden durch den/die Trainer*innen bei Trainingsbeginn
             geöffnet und nach dem Training geschlossen.
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  3.8        Papierhandtücher und Flüssigseife werden auf den Toiletten zur
             Verfügung gestellt.
  3.9        Kontakt mit dem Trainingsmaterial (z. B. Markierungshütchen,
             Markierungsstangen, Koordinationsleitern etc.) sowie ggf. die
             Bedienung der Flutlichtanlage erfolgt nur durch den/die
             Trainer*in.
             Nach Gebrauch sind alle genutzten Trainingsmittel von den
             Trainern*innen zu reinigen (Desinfektionsmittel stehen im
             Geräteraum bereit).
  3.10 Den Trainern*innen stehen Mund‐Nasen‐Bedeckungen und
       Einweghandschuhe zur Verfügung, um z. B. bei Bedarf verletzte
       Teilnehmer zu versorgen.

           Die Regeln für den Trainingsbetrieb werden entsprechend
                den jeweils gültigen behördlichen Vorschriften
                              ständig aktualisiert.

           Es ist daher unerlässlich, sich bei jeder Trainingsteilnahme
                        über Änderungen zu informieren.

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     Abbildung 1a: Aufteilung Platz 1 (Stadion)
           Maximale Anzahl pro Spieler*innen (zzgl. (Co‐/Trainer*in)
           in jedem Feld (5+1) mit einem Mindestabstand v. 2 m.

     Bildquellen: Googlemaps

                                     5+1

                                                5+1

                        5+1

                                     5+1

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   Abbildung 1b: Aufteilung Platz 2 (Stadion)
          Maximale Anzahl pro Spieler*innen (zzgl. (Co‐/Trainer*in)
          in jedem Feld (5+1) mit einem Mindestabstand v. 2 m.

                                   5+1

                                             5+1

                          5+1

                                     5+1

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   Abbildung 2a : Ein‐ /Ausgang Platz 1 (Stadion)

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   Abbildung 2b : Ein‐ /Ausgang Platz 2 (Stadion)

                    Eingang zum Platz durch
                   das Tor zum Sportgelände

                                              Ausgang vom Platz durch
                                              das Tor vor den Sprung‐
                                                und Werferanlagen

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   Abbildung: Aufteilung / Ein‐/ Ausgänge
                am DRK‐Platz
        Maximale Anzahl pro Spieler*innen (zzgl. (Co‐/Trainer*in)
        in jedem Feld (5+1) mit einem Mindestabstand v. 2 m.

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Bestätigung Trainingsteilnahme
Bei Minderjährigen ist eine Unterschrift eines Erziehungsberechtigen erforderlich!

     Jeder Teilnehmende muss folgende Voraussetzungen
     erfüllen und dies bestätigen:

     Name:                …………………………………………………………………….. (Druckbuchstaben)

     Vorname:             …………………………………………………………………….. (Druckbuchstaben)

     Mannschaft: …………………………………………………………………….. (Druckbuchstaben)

     Bestehen bei Dir gesundheitliche Einschränkungen oder Krankheitssymptome?

      JA                                                                                                                   NEIN
           (wenn JA, welche: _____________________________________ (z.B. Asthma …)

     Hattest Du Kontakt zu einem bestätigten SARS-CoV-2 Fall innerhalb der letzten 14 Tage?

      JA                                                                                                                   NEIN

     .................................................................             .................................................................
    Datum                                                                         Unterschrift Mitglied bzw. Erziehungsberechtigter

                                                       WICHTIG 
     Sollte sich der Gesundheitszustand ändern, ist dieses zwingend mit dem Formular „Änderung
     Gesundheitszustand“ zu dokumentieren und dem Mannschaftsverantwortlichen mitzuteilen.
     Ansonsten bescheinigt dieses Formular die uneingeschränkte Trainingsteilnahme!

     Vor und nach der Sporteinheit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dieser kann
     während der Sporteinheit abgelegt werden!

     Die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, regelmäßiges Waschen und/oder Desinfizieren der
     Hände) müssen eingehalten werden!

     www.fsv-ochtrup.de

Bestätigung Trainingsteilnahme                                Stand: 18.05.2020                                                    Seite: 1 von 1
Änderung der Gesundheitsangaben

     Name:                ……………………………………………………………………..

     Vorname:             ……………………………………………………………………..

     Mannschaft: ……………………………………………………………………..

     Es besteht eine gesundheitliche Einschränkung oder ein Krankheitssymptom

      Einschränkung                                                                               Krankheitssymptom
     ………………………………………………………………

     ………………………………………………………………

     ………………………………………………………………
     Freiwillige Angabe der Einschränkung

     Es bestand Kontakt zu einer infizierten Person in den letzten 14 Tagen

      JA                                                                                          NEIN

     .................................................................             .................................................................
                            Datum                                                                        Unterschrift

                                                       WICHTIG 
     Die neuen Angaben müssen unverzüglich dem VORSTAND
     mitgeteilt werden (Telefon: 02553/3295) und das Formular an
     den Vorstand gesendet werden (kontakt@fsv-ochtrup.de)

     www.fsv-ochtrup.de

Änderung der Gesundheitsangabe                               Stand: 21.05.2020-0                                                   Seite: 1 von 1
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