HYGIENEPLAN der Astrid-Lindgren-Grundschule Spremberg

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HYGIENEPLAN der Astrid-Lindgren-Grundschule Spremberg
Finkenweg 3              Tel.: 03563 90254 Fax: 03563 6080585
       03130 Spremberg            lindgrengrundschule@t-online.de

                               HYGIENEPLAN

                                         der

         Astrid-Lindgren-Grundschule Spremberg

(letzte Aktualisierung: 23.09.2020)
Die festgelegten Hygienemaßnahmen sind von allen einzuhalten.
Der Hygieneplan ist verbindlich für alle SuS, Lehrkräfte und sonstiges Personal. Er bezieht sich
insbesondere auf Standardmaßnahmen zum SARS-CoV-2. Infektionsschutz und die dazu
erforderlichen Hygienemaßnahmen müssen bei allen Tätigkeiten im Schulbetrieb eingehalten und
umgesetzt werden. Der Hygieneplan wird ständig aktualisiert und bei Bedarf um zusätzliche
Maßnahmen erweitert. Die SuS sind regelmäßig an die festgelegten Hygieneetiketten zu erinnern.

Die SuS wurden am ersten Schultag über den Hygieneplan durch die Klassenlehrkräfte informiert und
aktenkundig belehrt. Alle weiteren Belehrungen (mindestens einmal im Monat) werden im
Klassenbuch durch die Klassenlehrkraft dokumentiert.

Alle Beschäftigten (Lk, Vertretungslehrkräfte, Schulsachbearbeiterin, Hausmeister, päd. Unterrichts-
hilfen, Schulsozialarbeiterin, Einzelfallhelfer und Bundesfreiwilligendienstleistende) der Schule, alle
SuS und Eltern sind angehalten, auf die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des RKI zu
achten.

Meldepflicht:

SuS mit Grunderkrankungen unterliegen der Schulpflicht. Im Einzelfall muss durch die
Sorgeberechtigten in Absprache mit den behandelnden Ärzten genau geprüft werden, inwieweit das
mögliche erhebliche gesundheitliche Risiko eine Abwesenheit der SuS vom Präsenzunterricht im
Regelbetreib medizinisch erforderlich macht.
Wenn eine Befreiung vom Präsenzunterricht für medizinisch notwendig gehalten wird, ist dies durch
ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen.
Die betroffenen SuS erhalten ein Angebot im Distanzunterricht.

Es muss unverzüglich die Meldung von Verdachtsfällen durch Kontakt mit infizierten/erkrankten
Personen, von Erkrankungen oder Verdachtsfällen in der Familie und bei Quarantäne an die
Schulleitung erfolgen.
Die Schulleitung informiert das Gesundheitsamt.

Bei einem Infektionsfall an der Schule wird durch das Gesundheitsamt die notwendige Gruppe in
Quarantäne geschickt, was Distanzlernen für Einzelpersonen, einzelne Klassen bis hin zur
Schulschließung bedeuten kann.

Maskenpflicht:

SuS und alle Beschäftigten der Schule tragen auf den Fluren, im Treppenhaus, im Sanitärbereich und
beim Anstellen bei der Essenausgabe einen MNS1.
Im Klassenraum und auf dem Schulhof besteht keine Maskenpflicht.
Sollte ein Kind aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen dürfen, dann legen die Eltern der
Klassenlehrkraft ein entsprechendes Schreiben vom zuständigen Arzt vor.

Die Maskenpflicht besteht auch für Eltern und Besucher der Schule.

Die Eltern betreten während der Schulzeit nicht das Schulhaus. Nur im Einzelfall sind persönliche
Kontakte unter Einhaltung des Abstandsgebotes möglich. Vorrang hat die Nutzung der
Dienstmailadressen der Lehrkräfte bzw. der Telefonkontakt.

Fremde Personen, die nicht zum Personal der Schule gehören, müssen sich bei der
Schulsachbearbeiterin anmelden und in die ausgelegte Liste im Sekretariat eintragen. Die
Bodenmarkierungen und die Beschriftung im Sekretariat sind zu beachten. Eine aufgestellte
Sicherheitswand sorgt für den notwendigen Sicherheitsabstand. Hände- und
Flächendesinfektionsmittel stehen bereit.

1
    MNS= Mund-Nasen-Schutz
Verhaltensregeln:

*   Personen mit COVID-19-Anzeichen wie Fieber, trockenem Husten, Schnupfen, Atemproblemen,
    Hals- und Gliederschmerzen, Geruchs- oder Geschmacksverlust bleiben zu Hause
*   auf Husten- und Niesetikette achten (Armbeuge oder ins Taschentuch)
*   Berührungen von Augen, Nase, Mund vermeiden
*   keine Umarmungen, kein Händeschütteln
*   Benutzungs-, Ausleih- und Tauschverbot von Gegenständen und Essen anderer Personen
*   Händehygiene: Regelmäßiges Waschen der Hände mit Seife und Wasser
    (nach dem Toilettengang (Plakat in den Toiletten beachten) und vor dem Essen);
    Waschbecken auch in den Klassenräumen nutzen

Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Lk und anderen Lk und dem sonstigen
pädagogischen Personal ist im Lehrerzimmer, in den Vorbereitungsräumen und in
Pausenbereichen weitestgehend einzuhalten.
Im Schulgebäude gilt der Mindestabstand auch zwischen allen anderen erwachsenen Personen.

Zugang zur Schule:

Wegekonzept einhalten!
Schuleingang:       SuS kommen wie immer zur Schule.
                    Die Schule ist ab 7.30 Uhr geöffnet und die SuS betreten selbstständig,
                    entsprechend des festgelegten Planes, das Schulgebäude.
                    Die Sammelbereiche auf dem Schulhof blieben für die einzelnen
                    Klassen bestehen.
                    Haupteingang: F2, F4, 3a, 5a, 6a, 6b
                    (rechte Seite)
                    Nebeneingang: F1, F3, 3b, 4a, 4b, 5b
                    (linke Seite)
                    Klasse 5b nutzt die Garderoben in der blauen Etage
Schulausgang:       entsprechend der Vorgaben aus dem Schuleingang

Der Schulhof wird in der 1. Hofpause durch ein Band geteilt.
                      linker Bereich: Klassen 1-3
                      rechter Bereich: Klassen 4-6
                      (Beide Bereiche sind vom Haupteingang zu betrachten.)

Die Schüleraufsicht der Jahrgangsstufe 6 unterstützt die aufsichtsführenden Lk und achtet auf einen
geordneten Einlass sowie das MNS-Tragen der SuS bei geöffneter Schultür.

Die Lk, das sonstige pädagogische Personal, der Bundesfreiwilligendienstleistende, die
Einzelfallhelfer und der Hausmeister achten darauf, dass die Schultüren geschlossen gehalten werden.

Das Treppenhaus hat eine entsprechende Breite, sodass in angemessenem Abstand auf der rechten
Treppenseite gelaufen werden kann.

Klassen- und Fachräume:

Die Klassenräume sind so wenig wie möglich zu wechseln.
Die Türklinken sind mit den Ellenbogen zu betätigen. Desinfektionsmittel steht in den Klassenräumen
bereit und ist von den Lehrkräften unter Verschluss zu halten.
Nach dem Betreten des Raumes gehen die SuS sofort an den zugeordneten Platz im Raum. Der von
den Lehrkräften festgelegte Sitzplan für die SuS ist einzuhalten.
Die Fachräume (Gewi, Nawi, WAT, Computerraum) dürfen mit festgelegter Sitzordnung genutzt
werden.
In den Räumen ist auf einen größtmöglichen Mindestabstand zwischen Lehrkraft und der ersten
Schülerreihe zu achten. Bei direktem Schülerkontakt im Unterricht entscheidet die Lk selbst, ob sie
den MNS trägt.

Unterricht:

Der Unterricht wird in der Regel im Klassenverband durchgeführt.
Der Unterricht in den Flexklassen wird in Teilungs- und Mischungsunterricht nach vorgegebenem
Stundenplan erteilt.
Der Unterricht im Fach WAT und der leistungsdifferenzierte Unterricht wird temporär begrenzt,
entsprechend der Einteilung der Fachlehrkräfte, in festen Lerngruppen organisiert.
Die DaZ-, LRS- und LRSR- Stunden sind in festen Lerngruppen zu erteilen. Dabei ist die
Zusammenfassung von SuS eines Jahrgangs in einer Gruppe möglich. Die Anwesenheitslisten führen
die unterrichtenden Lk.
Die ETEP-Gruppe wird in den Jahrgangsstufen 3 und 4 mit festem Schülerbestand geführt.

Der Schwimmunterricht wird unter Einhaltung des Hygieneplans des Schulträgers durchgeführt.

Der Musikunterricht wird nach dem Konzept der Fachkonferenz Musik in der Aula
unter Einhaltung der festgelegten Hygienebestimmungen erteilt. Desinfektionsmittel steht bereit und
ist von den Lk unter Verschluss zu halten.

Der Kunstunterricht wird in den Jahrgangsstufen 1-4 im Klassenraum und in den Jahrgangsstufen 5
und 6 im Fachraum durchgeführt. Dabei ist eine große Konzentration der SuS an den Spülbecken zu
vermeiden.

Der WAT-Unterricht kann im Fachraum unter Einhaltung der Raumkapazität erteilt werden.
Die Mitarbeit von Eltern bei Projekten ist unter Einhaltung der Hygieneregeln gestattet.

Arbeitsmittel:

Whiteboards und Tafeln sind weitestgehend von den Lk zu nutzen.
Computerarbeitsplätze in den Klassen und im Computerraum sowie die Tabletkoffer dürfen genutzt
werden. Nach der Nutzung müssen Tastatur und Maus desinfiziert werden.
Im Unterricht nutzen die SuS die ihnen persönlich zugeteilten Schulbücher und Lernmittel.
Die Nutzung von Ganzlesestoffen ist personengebunden gestattet. Diese können nach 14 Tagen
Ruhezeit von der nächsten Klasse genutzt werden.

Konferenzen, Versammlungen, Wandertage:

Konferenzen, Gremien- und Elternversammlungen sollen auf das notwendige Maß begrenzt und der
Schulleitung angezeigt werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes oder den MNS zu
achten. Der Konferenzraum für die Schüler- Eltern- und Lehrerkonferenzen ist die Aula.
Nach Schul- und Hortende stehen Händedesinfektionsmittel im Vorraum der Schule für die
Veranstaltungen bereit, an denen keine SuS teilnehmen.

Projekt- und Wandertage sind mit Elternmitwirkung gestattet und der Schulleitung anzuzeigen. Dabei
ist die Mischung von Klassen zu vermeiden.
Händedesinfektionstücher sind nur im Ausnahmefall zu verwenden.
Elterngespräche können unter Einhaltung des Mindestabstandes oder mit MNS durchgeführt werden.
Die Daten der schulfremden Personen sind zu erfassen und mindestens zwei Wochen von den
Klassenlehrkräften aufzubewahren.
Lüftung:

Das regelmäßige und kontinuierliche Lüften der Räume vor dem Unterricht und in den Pausen ist
besonders wichtig, um die Innenluft auszutauschen.
Die Fenster dürfen auch während des Unterrichts im Beisein der Lk mehrmals täglich geöffnet
werden.

Empfohlene Grundformel:
im Frühling/Herbst:   alle 20 Minuten 5 Minuten stoßlüften
im Winter:            alle 20 Minuten 3 Minuten stoßlüften
im Sommer:            alle 20 Minuten 10 Minuten stoßlüften
(Auszug aus dem Protokoll Kabinettsitzung am 16.09.2020)

Speiseraum:

Im Waschraum, vor dem Speiseraum, stehen ausreichend Waschbecken zum Händewaschen zur
Verfügung.
Die SuS stellen sich je nach gewünschtem Essen rechts bzw. links vor der Essenausgabe an.
Das Personal des Essenanbieters teilt das Essen mit MNS, Handschuhen, Schutzkleidung und
Haarschutz aus.
Das Essen und das Besteck werden den SuS überreicht.
Desserts stehen vorbereitet auf einem separaten Tisch vor dem Schalter der Essenausgabe.
Der Hausmeister achtet auf eine entsprechende Stoßlüftung im Raum.

Sanitärbereiche:

In allen Toilettenräumen sind ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt,
die regelmäßig vom Hausmeister kontrolliert und aufgefüllt werden.
Abfallbehälter für die Einmalhandtücher sind vorhanden.
Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden arbeitstäglich gereinigt.
Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach der Entfernung der
Kontamination mit einem in Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch zu desinfizieren.
Dabei sind Einmalhandschuhe zu tragen.

Erste Hilfe:

Erste Hilfe muss im Notfall geleistet werden. Bei Ersthelfenden ist immer auf den Selbstschutz zu
achten, z.B. bei der Absicherung der Unfallstelle oder durch das Benutzen von MNS und
Einmalhandschuhe bei der Versorgung von Wunden.

Brandschutz:

Im Falle von Evakuierungsmaßnahmen oder anderen Notsituationen (z.B. Amok) haben die
Maßnahmen der Personenrettung Vorrang vor den Infektionsschutzmaßnahmen.

Reinigung:

Die Reinigung erfolgt nach dem bestehenden Reinigungsplan. Die Reinigung der Oberflächen steht
dabei im Mittelpunkt.
Der Hausmeister reinigt täglich die Handläufe der Treppen.
Türklinken und Schalter werden täglich abgewischt. Zusätzlich werden am Dienstag die Türklinken
und die Schülertische mit speziellem Desinfektionsmittel gereinigt.

Anlage:                Ablaufschema zum möglichen Kita-/Schulbesuch bei Kindern und
                       Jugendlichen mit „Allgemeinen Symptomen“ einer akuten
                       Atemwegsinfektion
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