Ich im Netz Werkstatt - Medienführerschein 6./7. Jahrgangsstufe - Medienführerschein Bayern
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Ich im Netz Social-Media-Angebote hinterfragen und sicher nutzen Medienführerschein Werkstatt 6./7. Jahrgangsstufe
Ich im Netz 2 / 46 Einführung Willkommen in der Medienführerschein Werkstatt! Die Medienführerschein Werkstatt für die 6. und 7. Jahrgangsstufe bietet Ihnen Unterrichtsmaterialien zum Thema Social-Media-Angebote und Datenschutz. Viele Jugendliche nutzen Social-Media-Angebote wie z.B. Instagram oder TikTok, ohne über Risiken nachzudenken. Als Stichworte seien die Vernachlässigung des Datenschutzes und der Persönlichkeitsrechte genannt. Mithilfe der Unterrichtsmaterialien können diese Aspekte in Grundzügen erarbeitet und die Schülerinnen und Schüler für den verantwortungsvollen Umgang mit Social-Media-Angeboten sensibilisiert werden. In der Medienführerschein Werkstatt finden Sie einen fertigen Kurs. Er bietet einen Vorschlag für eine 90-minütige Unterrichtsstunde und ist konzipiert als Blended- Learning-Angebot, bei dem Online- und Offline-Lernphasen kombiniert werden. Alle Inhalte des fertigen Kurses sind an den bayerischen Lehrplan angepasst und vom Staatsinstitut für Unterrichtsqualität und Bildungsforschung (ISB) geprüft. Zur Dokumentation der Teilnahme können die Schülerinnen und Schüler eine Urkunde erhalten. Die Urkunden können im Klassensatz unter www.medienfuehrerschein.bayern kostenlos bestellt werden. Neben dem fertigen Kurs enthält die Medienführerschein Werkstatt auch Arbeitsmaterialien zur Erstellung eines eigenen mebis-Kurses für Ihren Unterricht und verschiedene Hintergrundtexte. Die Medienführerschein Werkstatt ist ein Angebot der Stiftung Medienpädagogik Bayern. Das Projekt wurde 2019 von der Bayerischen Staatskanzlei finanziert und vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus unterstützt. In den Jahren 2020/2021 wurde die Werkstatt mithilfe einer Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus pilotiert und veröffentlicht. Weitere Informationen zum Medienführerschein Bayern finden Sie unter www.medienfuehrerschein.bayern. Wir freuen uns, dass Sie unser Angebot nutzen und wünschen Ihnen gutes Gelingen. Ihre Stiftung Medienpädagogik Bayern Einführung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 3 / 46 Lehrplanbezug Mittelschule Mittelschule 6. Jahrgangsstufe ͫ Deutsch 2.4 Weitere Medien verstehen und nutzen ͫ Ethik Lernbereich 2 Elektronische Medien im eigenen Leben 7. Jahrgangsstufe ͫ Deutsch 2.4 Weitere Medien verstehen und nutzen ͫ Wirtschaft und Kommunikation Lernbereich 6 Internetanwendungen Realschule Realschule 6. Jahrgangsstufe ͫ Deutsch 2.4 Weitere Medien verstehen und nutzen ͫ Ethik Lernbereich 3 Elektronische Medien im eigenen Leben ͫ Informationstechnologie 1.4 Informationsaustausch ͫ Informationstechnologie 2.5.2 Datennetze II 7. Jahrgangsstufe ͫ Deutsch 2.4 Weitere Medien verstehen und nutzen ͫ Informationstechnologie 1.4 Informationsaustausch ͫ Informationstechnologie 2.5.2 Datennetze II Gymnasium Gymnasium 6. Jahrgangsstufe ͫ Deutsch 2.4 Weitere Medien verstehen und nutzen ͫ Deutsch 1.4: Szenisch spielen ͫ Ethik Lernbereich 2 Umgang mit Medien 7. Jahrgangsstufe ͫ Deutsch 2.4 Weitere Medien verstehen und nutzen ͫ Natur und Technik 2.3 Chancen und Risiken digitaler Kommunikation Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 4 / 46 Kompetenzen Die Schülerinnen und Schüler kennen den Aufbau und die möglichen Funktionen von Social-Media-Angeboten. Sie reflektieren anhand eines digitalen Elements den Umgang mit persönlichen Daten im Internet und diskutieren in einem Rollenspiel die Grenzen von „privat“ und „öffentlich“. Fach- und Methodenkompetenz Fach- und Die Schülerinnen und Schüler Methodenkompetenz ͫ setzen sich mit den wesentlichen Elementen von Social-Media-Angeboten auseinander. ͫ unterscheiden, welche persönlichen Daten unter Umständen öffentlich gemacht werden können und welche privat bleiben sollten, um den Schutz ihrer persön- lichen Daten zu erhöhen. ͫ sind mit rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes vertraut, um mögliche Problemfelder bei der Nutzung von Social-Media-Angeboten zu umgehen. Sozial-kommunikative Kompetenz Sozial- Die Schülerinnen und Schüler kommunikative Kompetenz ͫ setzen eigene gestalterische Möglichkeiten (z.B. Körperhaltung, Modulation, Mimik, Gestik) bei einem Rollenspiel ein. Sie erfahren durch das szenische Darstel- len neue Blickwinkel auf den Umgang mit persönlichen Informationen im Internet. ͫ vertreten im Rollenspiel ihre Meinung mit Argumenten und setzen in ihrer Rolle angemessene Gesprächsmittel zur Problemlösung ein. Personale Kompetenz Personale Die Schülerinnen und Schüler Kompetenz ͫ achten bei Veröffentlichungen im Internet die Rechte Dritter. ͫ nutzen Social-Media-Angebote in ihrem Alltag verantwortungsvoll unter Berück- sichtigung ihrer Kenntnisse über Möglichkeiten und Risiken. ͫ gehen gewissenhaft mit Social-Media-Angeboten und den eigenen sowie fremden Inhalten bzw. Daten um. Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 5 / 46 Ablauf des Unterrichts Der fertige Kurs bietet einen Vorschlag für eine 90-minütige Unterrichtseinheit. Bei Fertiger Kurs großem Interesse der Schülerinnen und Schüler an diesem Thema bietet es sich an, die Unterrichtseinheit um eine weitere Unterrichtsstunde zu erweitern. Der Kurs ist konzipiert als Blended-Learning-Angebot. Dabei werden Online- und Offline-Lern- phasen kombiniert und z.B. die Ergebnisse der Online-Lernphasen gemeinsam in der Klasse reflektiert. Hinweis: Im Bereich der Medienführerschein Werkstatt unter Arbeitsmaterialien für eigenen Kurs stehen Ihnen weitere vorgebaute mebis-Aufgaben zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie diese in den Kurs einbauen. Hinweis: Nutzen Sie für die Durchführung der Unterrichtseinheit auch die metho- disch-didaktischen Informationen und Hintergrundinformationen. Diese finden Sie jeweils bei den zugehörigen Aufgabenstellungen. Phase 1 Film-Clip: Sensibilisierung und Motivation Für einen motivierenden Einstieg in das Thema Social-Media-Angebote und Daten- schutz steht der »Film-Clip: Julia und Markus – Ich im Netz I« (Dauer: 02:06 Min.) zur Verfügung. Der Film-Clip ist auch als Download verfügbar in der mebis Mediathek oder auf der Medienführerschein Website. Wählen Sie zwischen Plenum und Einzelar- beit aus: ͫ Phase 1 Option Plenum ͫ Phase 1 Option Einzelarbeit Für Option Plenum benötigen Sie einen PC und einen Beamer. Für Option Einzelarbeit benötigt jede Schülerin und jeder Schüler ein Endgerät (PC/Laptop/Tablet) und Kopf- hörer. Verbergen Sie die nicht gewählte Option. Vorbereitung: »Information: Social-Media-Angebote« 1.1 Phase 1 Option Plenum Schauen Sie den Film-Clip im Plenum an. 05` Phase 2 Option Einzelarbeit Die Schülerinnen und Schüler schauen sich den Film-Clip einzeln über ihr Endge- 05` rät (PC/Laptop/Tablet) an. Anschließend bearbeiten sie in Einzelarbeit die Multip- le-Choice-Fragen zum Film-Clip. Material: Film-Clip Modultitel 1.2 Reflexion Besprechen Sie kurz den Inhalt des Film-Clips. Fragen Sie die Schülerinnen und 10` Übersicht: Funktionen Social-Media-Angebote Schüler nach ihrer Social-Media-Nutzung (z.B. zeitlicher Umfang, genutzte Ange- Bereich Aktionen Profil Profil anlegen (persönliche Angaben, ggf. mit Profilbeschrei- bung), Foto und Videostories teilen bote). Lassen Sie die Schülerinnen und Schüler die verschiedenen Funktionen, die Eigene Inhalte Fotos, Videos oder Texte hochladen; Hinweise auf Veranstal- tungen geben Inhalte von anderen Verlinken, kommentieren, liken es in Social-Media-Angeboten gibt, erklären. Kontakte Freunde einladen, Freundschaftseinladungen annehmen, Freunden und anderen Profilen folgen Verlinkung Personen in Bildern und Kommentaren markieren/verlinken Vorbereitung: »Übersicht: Funktionen Social-Media-Angebote« Nachricht Private Nachrichten schicken Suche Nach Personen, Schulen, Orten suchen Liken Zeichen der Zustimmung für Inhalte von anderen Abonnieren Profilseiten von z. B. Firmen, Prominenten oder Influencern abonnieren/folgen Gruppen Können gegründet werden; sind Foren für den Austausch mit Freunden/anderen Usern Nutzen Sie die Übersicht zur Orientierungfür das Unterrichtsgespräch. Bei den Lösungsbeispiele oben genannten Kategorien handelt es sich nur um Vorschläge, die Sie selbstver- ständlich auch selbst bzw. abhängig vom Unterrichtsverlauf ergänzen können. Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 6 / 46 Phase 2: Privatsphäre und Datenschutz Es ist eine Herausforderung, die Notwendigkeit von Datenschutz im Umgang mit Social-Media-Angeboten zu vermitteln. Datenschutz widerspricht der Grundidee sol- cher Angebote, denn dort geht es um die Preisgabe von Daten. Die Schülerinnen und Schüler sollen deshalb für den verantwortungsvollen Umgang mit Daten in Social- Media-Angeboten sensibilisiert werden. Vorbereitung: »Information: Privatsphäre & Datenschutz«, »Information: Recht am eigenen Bild« 2.1 Einzelarbeit: Digitales Element: Lena und Max im Netz Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten das »Digitale Element: Lena und Max 25` im Netz«. Hierfür benötigt jede Schülerin und jeder Schüler ein Endgerät (PC/Lap- top/Tablet) und Kopfhörer. Anhand der Inhalte auf Lenas bzw. Max Social-Media- Profil sollen die Schülerinnen und Schüler reflektieren, welche Daten sie in Social- Media-Profilen veröffentlichen würden. Bitten Sie die Schülerinnen und Schüler, anschließend die Ergebnisse des digitalen Elements in mebis hochzuladen. Vorbereitung: »Anleitung: Digitales Element: Lena und Max im Netz« Material: Digitales Element Ergebnissicherung: »Auswertung: Digitales Element: Lena und Max im Netz« 2.2 Reflexion Werten Sie gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern die Ergebnisse des 10` digitalen Elements aus. Besprechen Sie, bei welchen Inhalten den Schülerinnen und Schülern die Beurteilung leicht- bzw. schwerfiel. Nutzen Sie hierfür die Must- erlösung. Vorbereitung: »Musterlösung: Digitales Element: Lena und Max im Netz« Material: Auswertung 8 / 46 Ich im Netz 2.3 Gehen Sie gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern die verschiedenen Bereiche von Privatsphäre durch. Besprechen Sie, welche Daten und persönliche 10` Tafelbild: Privatsphäre und Datenschutz Informationen sie jeweils zuordnen würden. Hier können Sie z.B. auf die Beiträge So kann ich meine Angaben schützen: So kann ich meine privaten von Lena oder Max im Netz zurückgreifen, die die Schülerinnen und Schüler zu- z.B. Nutzungsbedingungen lesen, Informationen schützen: Privatsphäre-Einstellungen prüfen, z.B. Verwendung eines Nicknames, sichere Passwörter verwenden, bei Gruppenchats vorher prüfen, ob sparsam mit Daten umgehen alle Mitglieder bekannt sind und das geteilte sehen sollen vor bewertet haben. Erarbeiten Sie gemeinsam die Bedeutung von Privatsphäre „Öffentlich posten? Kein Problem. Das können ruhig alle wissen.“ „Das erzähle ich Bekannten, aber Fremden nicht!“ und Datenschutz. Halten Sie das Ergebnis an der (digitalen) Tafel fest. ͫ ͫ ͫ ͫ „Das erzähle ich nur meinen „Das ist mein Geheimnis. Vorbereitung: »Tafelbild: Privatsphäre & Datenschutz« engsten Bezugspersonen.“ Das geht niemanden etwas an.“ ͫ ͫ ͫ ͫ Ergebnissicherung: Tafel So kann ich sensible Informationen schützen: z.B. vertrauliche Informationen nur mit Freunden und Personen teilen, So kann ich meine geheimsten Daten schützen: z.B. Tagebuch abschließen, keine intimen Bilder per Messenger ver- denen man wirklich vertraut schicken oder in Clouds speichern Gehen Sie mit den Schülerinnen und Schülern die Aussagen der Sprechblasen durch. Zuordnen Besprechen Sie gemeinsam, welche Daten und persönlichen Informationen sie jeweils zuordnen würden. Hier können Sie z.B. auf die Informationen und Daten des Digitalen Elements „Lena und Max im Netz“ zurückgreifen, das die Schülerinnen und Schüler zuvor bearbeitet haben. Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 7 / 46 Phase 3: Rollenspiel Mithilfe eines Rollenspiels sollen sich die Schülerinnen und Schüler vertieft mit der Bedeutung von Privatsphäre und Datenschutz auseinandersetzen. Ziel ist, die Bereit- schaft zu fördern, im eigenen Alltag die Grenzen von privat und öffentlich zu reflektie- ren und den Umgang mit eigenen Daten sowie Daten anderer zu hinterfragen. 3.1 Gruppenarbeit Organisieren Sie ein Rollenspiel. Teilen Sie die Klasse in Gruppen ein und vertei- 20` len Sie an alle Gruppen die vier verschiedenen Rollen. Vielleicht ergibt es sich, Ich im Netz 42 / 46 14 dass Sie schon erkennen können, wer den Datenschutz eher wichtig findet und Name: wer nicht, und können die Gruppen entsprechend der eigenen Meinung (oder Lies dir die Rollenkarten Klasse: aufmerksam durch und diskutiere in der Grup- pe, wer die Rolle spielen Anleitung: Rollenkarte könnte. genau gegenteilig, was zur Übernahme der fremden Position führt) einteilen. Lena: Du bist die 14-jährige Lena. Du bist seit zwei Jahren bei einem Social-Media-Angebot, wie alle deine Freundinnen auch. Du fin- Die Informationen zu den verschiedenen Rollen stehen als »Audio-Datei« zur dest dein Profil o. k. und hast auch alle persönlichen Informatio- nen dort wahrheitsgemäß angegeben (außer beim Alter, da hast du etwas geschummelt). Weil fast alle anderen es auch so ma- chen, weißt du gar nicht, warum deine Mutter sich so aufregt. Verfügung. Hierfür benötigen die Schülerinnen und Schüler je ein Endgerät (PC/ Arbeitsaufträge: 1. Schreibt in Stichworten auf, welche Argumente Lena in einer Diskussion verwenden könnte. 2. Sucht jemanden aus, der die Rolle spielt. Wenn sich niemand Laptop/Tablet) und Kopfhörer. Sie können die Rollenkarten alternativ auch in freiwillig meldet, dann spielt der/die mit der höchsten Haus- nummer. Alle anderen sind Beobachter. Papierform austeilen. Cem: Du bist der 14-jährige Cem. Auch du hast ein Profil in einem Social-Media-Angebot, aber das ist privat gestellt. Und du hast noch lange nicht so viele private Dinge dort stehen wie Lena. Du fandest es schon immer komisch, dass Lena all diese Dinge dort hinschreibt. Du bist eher ein bisschen vorsichtig im Umgang mit Bei Interesse können Sie der Klasse zusätzlich einen Comic zur Verfügung stellen. persönlichen Auskünften und weißt, was alles passieren kann. Arbeitsaufträge: 1. Schreibt in Stichworten auf, welche Argumente Cem in einer Hier wird die Ausgangssituation für das Gespräch der Personen geschildert (Lena Diskussion verwenden könnte. 2. Sucht jemanden aus, der die Rolle spielt. Wenn sich niemand freiwillig meldet, dann spielt der/die mit der höchsten Haus- nummer. Alle anderen sind Beobachter. postet Bilder aus dem Urlaub). Als Alternative stehen Ihnen im Bereich der Medi- enführerschein Werkstatt unter Arbeitsmaterialien für eigenen Kurs drei weitere Arbeitsblatt Stiftung Medienpädagogik Bayern Comics mit weiteren Ausgangsszenarien (sturmfrei, Beleidigung, Freibad) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Durchführung des Rollenspiels nun ggf. länger dauert. Führen Sie das Rollenspiel mit den jeweiligen Gruppen durch. Vorbereitung: »Anleitung: Rollenspiel« Material: Audio-Dateien 3.2 Reflexion Wichtig für die Reflexion ist das Gespräch im Plenum über die eingenommenen 10` Standpunkte. Fragen Sie die Schülerinnen und Schüler, wem seine Rolle und die damit verbundene Argumentation leicht- bzw. schwerfiel und wie sie sich dabei gefühlt haben. Tipp: Oft lohnt es sich, das Rollenspiel in einer der nächsten Stunden zu wieder- holen. Dann fällt es den Schülerinnen und Schülern z.B. leichter, sich in ihre Rolle hineinzuversetzen. Optional erhalten die Schülerinnen und Schüler zur Dokumentation des Gelernten am Ende der Unterrichtsstunde ein »Merkblatt«. Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 8 / 46 Tafelbild: Privatsphäre und Datenschutz So kann ich meine Angaben schützen: So kann ich meine privaten z.B. Nutzungsbedingungen lesen, Informationen schützen: Privatsphäre-Einstellungen prüfen, z.B. Verwendung eines Nicknames, sichere Passwörter verwenden, bei Gruppenchats vorher prüfen, ob sparsam mit Daten umgehen alle Mitglieder bekannt sind und das geteilte sehen sollen „Öffentlich posten? Kein Problem. „Das erzähle ich Bekannten, Das können ruhig alle wissen.“ aber Fremden nicht!“ ͫ ͫ ͫ ͫ „Das erzähle ich nur meinen „Das ist mein Geheimnis. engsten Bezugspersonen.“ Das geht niemanden etwas an.“ ͫ ͫ ͫ ͫ So kann ich sensible So kann ich meine geheimsten Informationen schützen: Daten schützen: z.B. vertrauliche Informationen nur z.B. Tagebuch abschließen, keine mit Freunden und Personen teilen, intimen Bilder per Messenger ver- denen man wirklich vertraut schicken oder in Clouds speichern Gehen Sie mit den Schülerinnen und Schülern die Aussagen der Sprechblasen durch. Zuordnen Besprechen Sie gemeinsam, welche Daten und persönlichen Informationen sie jeweils zuordnen würden. Hier können Sie z.B. auf die Informationen und Daten des Digitalen Elements „Lena und Max im Netz“ zurückgreifen, das die Schülerinnen und Schüler zuvor bearbeitet haben. Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 9 / 46 Weitere Beispiele können sein: Weitere Beispiele ͫ Das ist mein Geheimnis: Tagebuch, Beziehungsleben, sexuelle Orientierung, Nackt- bilder ͫ Das erzähle ich nur meinen engsten Bezugspersonen: Gesundheitsdaten, familiäre Angelegenheiten, Gefühle, Verliebtheit ͫ Das erzähle ich Bekannten, aber Fremden nicht: Geburtstag, genaue Adresse, Telefonnummer, Standort/Aufenthaltsort, Schule/Ausbildungsort, Lebenslauf, religiöse Ansichten, politische Einstellung, Engagement in Vereinen, Ehrenamt ͫ Das können ruhig alle wissen: Bilder von öffentlichen Orten oder Sehenswürdigkei- ten auf denen keine Personen zu sehen sind, Hobbies und Interessen (es sei denn, es sind sehr private Hobbies und Interessen) Fragen Sie, wie sich persönliche Daten und Informationen schützen lassen. Halten Sammeln Sie die Beiträge der Schülerinnen und Schüler in den Kästen fest. Bei Bedarf können Sie die vorgefertigten Beispiele nutzen. Sprechen Sie abschließend mit den Schülerinnen und Schülern über die Bedeutung Besprechen von Privatsphäre und Datenschutz. Mögliche Impulsfragen können sein: ͫ Was versteht man unter dem Begriff Privatsphäre und warum ist sie schützens- wert? ͫ Was kann mit privaten Informationen und Daten, die ich freiwillig oder unfreiwillig preisgegeben habe, passieren? ͫ Welche Nachteile können für mich durch die Preisgabe privater Informationen entstehen? Weisen Sie die Schülerinnen und Schüler darauf hin, dass es zum Schutz der Privat- Reflektieren sphäre ratsam ist, grundsätzlich sparsam mit seinen Daten umzugehen. Man sollte sich in jeder Situation fragen, ob bzw. was man von sich preiszugeben möchte. Sie können das Tafelbild im Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern an der Weitere Tafel entwickeln oder die mebis-Tafel- bzw. PowerPoint-Vorlage nutzen. Vorlagen Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 10 / 46 Anleitung: Rollenspiel Phase Spieler Beobachter Wo und wann spielt die Handlung? Was ist der Konflikt oder das Thema? Vorbereitung Notizzettel vorbereiten, Stich- Thema Rollenverteilung, Vorbereitung punkte notieren (wen will ich auf die Rolle, Suchen von Argu- besonders beobachten, wie menten, „Hineindenken“ schreibe ich was auf?) Wie handeln die Spieler? Durchführen des Notieren, wer was sagt, evtl. Spiel Spiels Zitate aufschreiben, Notizen Spielen der Rolle machen zum Verhalten der Spieler Wie gut/realistisch war das Spiel? Distanzierung und Einschätzung Einordnung Welche Gefühle hattest Du Wie realistisch war das Spiel? während des Spiels? Wie gut wurde das Problem behandelt? Inhaltliche Aus- Gab es eine Lösung des Problems? Sind z. B. Strukturen oder Auswertung wertung Muster deutlich geworden? Wurden neue Erkenntnisse ge- wonnen? Welche Ideen gibt es für Alternativen? Erklären Sie den Schülerinnen und Schülern die verschiedenen Phasen und die Aus- Spielverlauf gangssituation des Rollenspiels. Ausgangssituation: Mutter Hannelore hat ihren Bruder Stefan eingeladen, um dabei Geschichte zu sein, wenn sie mit Lena über Social-Media-Angebote spricht. Lena wiederum hat ihren Klassenkameraden Cem eingeladen, um nicht alleine zu sein. Das Gespräch findet am Abend am Küchentisch statt. Alternative Einleitung: Bei Interesse können Sie der Klasse zusätzlich einen Comic Comic zur Verfügung stellen. Hier wird geschildert, was vor dem Gespräch am Küchentisch passierte (Lena postet, dass sie sturmfrei hat - inkl. Adressangabe). Als Alternative stehen Ihnen im Bereich der Medienführerschein Werkstatt unter Arbeitsmaterialien für eigenen Kurs drei weitere Comics mit weiteren Ausgangsszenarien (Urlaubsbilder, Beleidigung, Freibad) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Durchführung des Rollenspiels nun ggf. länger dauert. Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 11 / 46 Anleitung: Digitales Element: Lena und Max im Netz Im digitalen Element entscheiden die Schülerinnen und Schüler für 13 bzw. 14 Aufgabe verschiedene Beiträge, ob es in Ordnung ist, diese auf einem Social-Media-Angebot zu veröffentlichen. Dabei sollen sie beispielsweise drauf achten, ob das Einverständnis der abgebildeten Personen vorhanden ist (Recht am eigenen Bild) oder die angegebe- nen Daten besser nicht preisgegeben werden sollten (Datenschutz). Wenn die Schülerinnen und Schüler mit der Bearbeitung des digitalen Elements Gesamt- fertig sind, erhalten sie eine Gesamtauswertung als PDF. Sie dient als Grundlage für auswertung das anschließende Unterrichtsgespräch. Ihnen als Lehrkraft steht eine Musterlösung mit allen richtigen Antworten als PDF zur Verfügung. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Bearbeitungsschritte des digitalen Bearbeitungs- Elements: schritte Screenshots aus dem digitalen Element Bearbeitungsschritte Die Schülerinnen und Schüler wählen ein Social- Media-Profil aus. Sie müssen alle Beiträge auf dem Profil bewerten, die mit drei Smileys gekennzeichnet sind. Die Smileys haben bzgl. der Veröffentlichung folgende Bedeutung: Grüner Smiley: Ich finde das in Ordnung. Gelber Smiley: Ich bin nicht sicher, ob das in Ord- nung ist oder nicht. Roter Smiley: Ich finde, das geht gar nicht. Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 12 / 46 Nach jeder Bewertung erscheint eine Nachricht vom CleverBot, der zur ausgewählten Bewertung Feedback gibt. Dabei geht er darauf ein, ob ein Bei- trag z. B. aus rechtlicher Sicht problematisch ist oder nicht. Nach der Bewertung eines Beitrages bleibt der gewählte Smiley in grau weiterhin sichtbar. Er kann jederzeit angeklickt werden, um das Feedback des CleverBots erneut zu lesen. Wenn alle Beiträge bewer- tet wurden, erscheint in der rechten unteren Ecke ein Button mit „Auswer- ten“. Mithilfe des Buttons „Aus- werten“ erhalten die Schü- lerinnen und Schüler ihr Ergebnis. Sie können ein PDF abrufen, in dem all ihre Bewertungen und das dazugehörige Feedback des CleverBots in einer Übersicht zu sehen sind. Es dient als Grundlage für das anschließende Unter- richtsgespräch. Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 13 / 46 Klicken die Schülerin- nen und Schüler auf den Fragezeichen-Button in der linken oberen Ecke, können sie jederzeit noch einmal die Aufgabenstel- lung nachlesen. Klicken die Schülerin- nen und Schüler auf das CleverBot-Icon in der rech- ten oberen Ecke, öffnet sich ein Fenster, in dem die Bedeutung der Smileys erklärt wird. Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 14 / 46 Musterlösung: Digitales Element: Lena und Max im Netz LENA & MAX IM NETZ: MUSTERLÖSUNG DAS WAR DIE AUFGABE DER SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER: Die Schülerinnen und Schüler sollten die Profilbeiträge von Lena oder Max bewerten. Dabei mussten sie überprüfen, ob es okay ist, was Lena bzw. Max jeweils in ihren Posts über sich und andere preisgeben. Ob ein Beitrag öffentlich oder privat war, konnten sie an den beiden Symbolen öffentlich und privat erkennen. Der CleverBot gab ein Feedback zur getroffenen Auswahl. Die Schülerinnen und Schüler konnten folgende Smileys vergeben: Grüner Smiley : Ich finde das in Ordnung. Gelber Smiley : Ich bin nicht sicher, ob das in Ordnung ist oder nicht. Roter Smiley : Ich finde, das geht gar nicht. AUSWERTUNG FÜR DIE SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER: Nach Bewertung aller Beiträge haben die Schülerinnen und Schüler einen Überblick über ihr Ergebnis erhalten und konnten ein PDF abrufen, in dem all ihre Bewertungen (als richtig bzw. falsch gekennzeichnet) und das dazugehörige Feedback des CleverBots in einer Übersicht zu sehen sind. Das PDF dient als Grundlage für das an- schließende Unterrichtsgespräch. MUSTERLÖSUNG FÜR DIE LEHRKRAFT: Sie als Lehrkraft erhalten eine Musterlösung, die Ihnen einen Überblick über alle richtigen Bewertungen gibt. Sie zeigt anhand der Feedbacks des CleverBots sowie anhand von Screenshots aus den Profilbeiträgen, worauf es jeweils zu achten galt. Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 15 / 46 LENA-PROFIL PROFILBILD Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Genau. Ich finde auch, dass das Profilbild in Ord- nung ist. Schließlich hat Lena ein Bild gewählt, das weder sie noch andere Personen zeigt, sondern eine Gitarre. Daher ist alles okay. PROFILNAME Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Geht gar nicht? Sehe ich genauso. Lena hat ihren echten Vor- und Nachnamen im Profil angegeben. Du hast erkannt, dass man solche persönlichen Daten nicht einfach veröffentlichen sollte. So kann Lena sehr schnell über Suchmaschinen oder die Suchfunktion des Social-Media-Angebots im Inter- net gefunden werden. Auch bestehen bei der Anga- be ihres vollständigen Namens weitere Risiken, wie zum Beispiel Identitätsdiebstahl. Wer einen guten Nicknamen wählt, kann sich schützen. Lena & Max im Netz: Musterlösung / Seite 2 von 15 Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 16 / 46 STATUS Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? In Ordnung? Ja, da stimme ich zu. Der Status ent- hält keine sensiblen Angaben oder Daten, die in Sachen Datenschutz problematisch sind. WOHNORT Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Geht gar nicht? Das ist wirklich schwierig. Lena hat veröffentlicht, in welchem Stadtteil sie wohnt. Je nachdem wie groß die Stadt bzw. der Stadtteil ist und welche Informationen sonst noch preisgege- ben werden, lässt sich der genaue Wohnort her- ausfinden. Meistens gibt man nämlich in seinem Profil auch noch mehr Informationen preis, die eine genauere Verortung erleichtern. Generell sollte man mit solchen Angaben in Social-Media-An- geboten möglichst sparsam umgehen. Menschen, die keine guten Absichten haben, können sonst sehr viel über eine Person und deren Lebensum- stände ableiten. Lena & Max im Netz: Musterlösung / Seite 3 von 15 Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 17 / 46 BEZIEHUNGSSTATUS Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Du findest, das geht gar nicht? Sehe ich ähnlich. Die Angabe, ob man gerade eine Beziehung hat oder nicht, ist etwas sehr Persönliches. Man sollte sich also gut überlegen, ob das alle sehen sollen. Außerdem hat Lena hier das Profil ihres Freundes verlinkt. Dort könnten noch weitere Informationen über Lena zu finden sein, die sie auf ihrem eigenen Profil nicht preisgibt. FREUNDESLISTE Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Du findest das geht gar nicht? Deine Einschätzung teile ich. Die Freundesliste ist öffentlich und nicht jeder Außenstehende muss wissen, wen Lena kennt. Die Freundeslisten kann man in Social-Me- dia-Angeboten durch entsprechende Privatsphäre- Einstellungen verbergen. Lena & Max im Netz: Musterlösung / Seite 4 von 15 Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 18 / 46 URLAUBSFOTO Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Ja, ich finde auch, das geht gar nicht. Lena verrät hier, wann sie Urlaub macht und nicht zuhause ist. Das sind Angaben, die man besser nicht öffentlich posten sollte. LAUFSTRECKE Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Prima, dass du diesen Post von Lena so kritisch siehst. Dir ist klar, dass Lena mit diesem öffent- lichen Post verrät, wer ihr Freund ist und was die beiden wann gemacht haben. Außerdem können Anbieter aus solchen GPS-Daten Bewegungsprofile erstellen und daraus sehr viel über eine Person und ihre Gewohnheiten ableiten. Lena & Max im Netz: Musterlösung / Seite 5 von 15 Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 19 / 46 SCHWIMMBAD Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Geht gar nicht? Sehe ich genauso. Es ist auf keinen Fall okay, dass Lena sich und ihre Freundinnen in Badekleidung zeigt und mit vollständigem Namen markiert. Namen sind persönliche Daten, wie z. B. auch Adressen, Geburtstage und Telefonnummern. Und die darf man nicht einfach ohne Zustimmung weitergeben oder veröffentlichen. Außerdem sollte man sich vorher gut überlegen, wie man sich auf Bildern darstellt. Menschen, die keine guten Ab- sichten haben, könnten das Bild für andere Zwecke missbrauchen. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bedarf es bei der Veröffentlichung von Fotos und Videos immer die Einwilligung der Eltern. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren müssen diese zusätzlich zu ihren Eltern einwilligen. Ab diesem Alter geht der Gesetzgeber davon aus, dass Jugendliche verstehen können, was eine Ein- willigung bedeutet und welche Auswirkungen eine Zustimmung mit sich bringt. VIDEO SCHMINKEN Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Du findest, das geht gar nicht? Ausgezeichnet. Lena verstößt hier gegen das „Recht am eigenen Bild“. Jemanden heimlich in einer persönlichen Situation zu filmen und das Video ohne Erlaubnis zu veröffentlichen, ist verboten und kann rechtliche Konsequenzen haben. Die beiden oder deren Eltern können von Lena verlangen, dass sie das Video löscht. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bedarf es nämlich bei der Veröffentlichung von Fotos und Videos immer die Einwilligung der Eltern. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren müssen diese zusätzlich selbst einwilligen. Lena & Max im Netz: Musterlösung / Seite 6 von 15 Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 20 / 46 SELFIE TOURISMUSBÖRSE Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? In Ordnung? Ich stimme deiner Einschätzung zu. Da Lena den Beitrag nur für ihre Freunde gepostet hat, ist das in Ordnung. Auch die Eltern scheinen mit dem Post einverstanden zu sein, denn sie haben ihn mit einem Like versehen. Generell gilt: Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bedarf es bei der Veröffentlichung von Fotos und Videos immer die Einwilligung der Eltern. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren müssen diese zusätz- lich zu ihren Eltern einwilligen. Ab diesem Alter geht der Gesetzgeber davon aus, dass Jugendliche verstehen können, was eine Einwilligung bedeutet und welche Auswirkungen eine Zustimmung mit sich bringt. VIDEO PIZZA-FUN Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Geht gar nicht? In diesem Fall sind deine Sor- gen berechtigt. Mit dem Video ist zwar alles in Ordnung, aber Lena gibt unter dem Video ihren Wohnort preis. Der Post ist zudem öffentlich und es wird klar, dass sie und ihre Freundinnen gerade allein zuhause sind. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bedarf es bei der Veröffentlichung von Fotos und Videos immer die Einwilligung der Eltern. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren müssen diese zusätzlich zu ihren Eltern einwilligen. Ab diesem Alter geht der Gesetzgeber davon aus, dass Jugendliche verstehen können, was eine Ein- willigung bedeutet und welche Auswirkungen eine Zustimmung mit sich bringt. Lena & Max im Netz: Musterlösung / Seite 7 von 15 Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 21 / 46 BABYSITTEN Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Du findest, das geht gar nicht? Sehr gut aufge- passt. Lena muss hier die Einwilligung der Eltern einholen, wenn sie ein Bild mit einem minderjäh- rigen Kind unter 14 Jahren aufnimmt und dann postet. Generell gilt nämlich: Bei Kindern unter 14 Jahren muss man unbedingt die Einwilligung der Eltern einholen. KRANKENHAUS Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Geht gar nicht? Super Einschätzung. Vielleicht war es nur ein Versehen von Lena, dass sie diesen Post öffentlich gemacht hat. Aber gerade sehr persönliche Meldungen, wie zum Beispiel über eigene Krankheiten, sollten nur für engere Freunde sichtbar sein. Lena sollte besser darauf achten, wer ihre Meldungen sehen kann und ihre Privat- sphäre-Einstellungen entsprechend anpassen. Außerdem bedarf es bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bei der Veröffentlichung von Fotos und Videos immer die Einwilligung der Eltern. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren müssen diese zusätz- lich zu ihren Eltern einwilligen. Ab diesem Alter geht der Gesetzgeber davon aus, dass Jugendliche verstehen können, was eine Einwilligung bedeutet und welche Auswirkungen eine Zustimmung mit sich bringt. Lena & Max im Netz: Musterlösung / Seite 8 von 15 Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 22 / 46 MAX-PROFIL PROFILBILD Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Es ist gut, dass du das Profilbild mit Max und seinem Schulfreund so kritisch siehst, denn es ist überhaupt nicht klar, ob der Schulfreund und seine Eltern der Veröffentlichung zugestimmt haben. Okay ist die Veröffentlichung von Bildern nur, wenn alle Personen, die zu sehen sind, mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bedarf es bei der Veröffentlichung von Fotos und Videos immer der Einwilligung der Eltern. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren müssen diese zusätzlich selbst einwilligen. Am sichersten ist ein Bild ohne Personen. PROFILNAME Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Sehe ich genauso: Der Name ist in Ordnung. Einen Nickname zu nutzen ist eine ziemlich gute Idee. Denn man kann nicht daraus ableiten, wer sich dahinter verbirgt. Von daher kann man das Profil von Max auch nicht finden, wenn man seinen Namen sucht. Lena & Max im Netz: Musterlösung / Seite 9 von 15 Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 23 / 46 STATUS Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Gut erkannt. Die Statusmeldung geht gar nicht. Max gibt öffentlich preis, wo er sich am Nachmit- tag aufhält und was er dort macht. Hier sollte Max unbedingt sparsamer mit seinen Daten umgehen. WOHNORT Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? In Ordnung? Genau! Eine so allgemeine Angabe verrät an dieser Stelle so gut wie nichts über Max. Problematisch wäre es, wenn er hier zum Beispiel seine Adresse angegeben hätte. Generell gilt: Je weniger Daten, umso besser. Lena & Max im Netz: Musterlösung / Seite 10 von 15 Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 24 / 46 FREUNDESLISTE Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Ich finde das auch in Ordnung. Es sind nicht alle seine Freunde zu sehen. Max weiß also, dass man für die Sichtbarkeit von Daten in Social-Media-An- geboten selbst eine Auswahl treffen kann, indem man Einstellungen vornimmt. So bestimmt Max, welche Daten für andere zu sehen sind und welche nicht. SELFIE MIT KLEINER SCHWESTER Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Du siehst die Sache vollkommen richtig: Die Ver- öffentlichung des Fotos geht gar nicht. Wenn man Bilder mit Kindern unter 14 Jahren veröffentlicht, braucht man unbedingt die Einwilligung der Eltern. Sogar, wenn es die eigene kleine Schwester ist und sie gerne mit auf das Foto möchte. Lena & Max im Netz: Musterlösung / Seite 11 von 15 Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 25 / 46 TRAININGSLAUF Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Ich finde das auch in Ordnung. Max hat ein Bild seines Trainingslaufs gepostet, auf dem niemand zu erkennen ist. Du hast erkannt, dass Max hier auf den Schutz persönlicher Daten achtet, denn er hat nur die Nicknames seiner Freunde erwähnt und keinen GPS-Tracker genutzt. Er schützt hier seine und die persönlichen Daten anderer. VIDEO SCHAUKELTRICKS Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Du findest, das geht gar nicht? Prima. Dir ist also klar, dass Bilder und Videos nicht einfach so ver- öffentlicht werden dürfen. Bei Bildern und Videos muss man die Einwilligung der abgebildeten Personen einholen. Die Einwilligung der Eltern ist bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren auf jeden Fall nötig. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren müssen diese zusätzlich zu ihren Eltern einwilli- gen. Ab diesem Alter geht der Gesetzgeber davon aus, dass die Jugendlichen verstehen können, was eine Einwilligung bedeutet und welche Auswirkun- gen eine Zustimmung mit sich bringt. Lena & Max im Netz: Musterlösung / Seite 12 von 15 Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 26 / 46 SCHULBUS-SCHLÄFER Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Geht gar nicht? Ja, deine Einschätzung teile ich zu 100 %. Erstens wurde das Foto ohne Einwilli- gung von Jan und seiner Eltern veröffentlicht. Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bedarf es nämlich bei der Veröffentlichung von Fotos und Videos immer die Einwilligung der Eltern. Bei Ju- gendlichen ab 14 Jahren müssen diese zusätzlich selbst einwilligen. Zweitens zeigt es Jan in einer sehr privaten Situation. Der Beitrag ist Jan peinlich und verletzt ihn. Die persönliche Ehre ist durch das Gesetz geschützt. Max sollte diesen Post gleich löschen. SELFIE LANDESAUSWAHL Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Du findest das in Ordnung. Max hat ein Selfie von sich gepostet und seine Eltern haben das Bild geli- ked. Für sie scheint es okay zu sein, dass er die Er- folgsmeldung postet. Außerdem ist das Bild auch nur für Freunde sichtbar. Generell gilt: Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bedarf es bei der Veröffentlichung von Fotos und Videos immer die Einwilligung der Eltern. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren müssen diese zusätzlich zu ihren Eltern einwilligen. Ab diesem Alter geht der Gesetzgeber davon aus, dass Jugendliche verstehen können, was eine Einwilligung bedeutet und welche Aus- wirkungen eine Zustimmung mit sich bringt. Lena & Max im Netz: Musterlösung / Seite 13 von 15 Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 27 / 46 BASKETBALLKORB Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Du findest das geht gar nicht? Da stimme ich dir zu 100 % zu. Diese Statusmeldung ist nicht okay, denn Max beleidigt hier jemanden persönlich. Beleidigungen können übrigens auch strafbar sein. Im echten Leben und auch im Netz. Klar darf Max seine Meinung sagen, aber dann sachlich und ohne jemanden zu beschimpfen oder zu verletzen. VIDEO LET‘S PLAY Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Gut nachgedacht, ich finde auch, dass das gar nicht geht. Max hat fröhlich vor sich hingeplaudert und gar nicht gemerkt, dass er in seinem Video persönliche Daten von jemand anderem veröffent- licht. Damit verstößt er gegen das Datenschutz- gesetz. Lena & Max im Netz: Musterlösung / Seite 14 von 15 Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 28 / 46 ENTWARNUNG NACH FOUL Richtig ist: Das CleverBot-Feedback: Worauf galt es z.B. zu achten? Geht gar nicht? Super, dass dir klar ist, dass Max den Zugang zu seinen Daten besser kontrollie- ren sollte. Eine ärztliche Untersuchung ist eine Situation, die nur ganze wenige Menschen etwas angeht. Sowas sollte man nicht „öffentlich“ posten. Max scheint hier nicht bewusst zu sein, was es be- deutet, dass diesen Post alle sehen können – nicht nur seine Freunde und Familie. Außerdem bedarf es bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bei der Veröffentlichung von Fotos und Videos immer die Einwilligung der Eltern. Bei Jugend- lichen ab 14 Jahren müssen diese zusätzlich zu ihren Eltern einwilligen. Ab diesem Alter geht der Gesetzgeber davon aus, dass Jugendliche ver- stehen können, was eine Einwilligung bedeutet und welche Auswirkungen eine Zustimmung mit sich bringt. Lena & Max im Netz: Musterlösung / Seite 15 von 15 Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 29 / 46 Übersicht: Funktionen Social-Media-Angebote Bereich Aktionen Profil Profil anlegen (persönliche Angaben, ggf. mit Profilbeschrei- bung), Foto- und Videostories teilen Eigene Inhalte Fotos, Videos oder Texte hochladen; Hinweise auf Veranstaltungen geben Inhalte von anderen Verlinken, kommentieren, liken Kontakte Freunde einladen, Freundschaftseinladungen annehmen, Freunden und anderen Profilen folgen Verlinkung Personen in Bildern und Kommentaren markieren/verlinken Nachricht Private Nachrichten schicken Suche Nach Personen, Schulen, Orten suchen Liken Zeichen der Zustimmung für Inhalte von anderen Abonnieren Profilseiten von z. B. Firmen, Prominenten oder Influencern abonnieren/folgen Gruppen Können gegründet werden; sind Foren für den Austausch mit Freunden/anderen Usern Besprechen Sie die eigene Social-Media-Nutzung der Schülerinnen und Schüler Lösungsbeispiele sowie ihre persönlichen Vorlieben. Lassen Sie die Schülerinnen und Schüler die ver- schiedenen Funktionen, die es in Social-Media-Angeboten gibt, erklären. Nutzen Sie die Übersicht zur Orientierung für das Unterrichtsgespräch. Bei den Unterrichts- oben genannten Kategorien handelt es sich nur um Vorschläge, die Sie selbstver gespräch ständlich auch selbst bzw. abhängig vom Gesprächsverlauf ergänzen können. Anleitung Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 30 / 46 Social-Media-Angebote Viele Kinder und Jugendliche nutzen Social-Media-Angebote. Ihr Interesse beruht Teilhabe auf verschiedenen Gründen. Für die Wahl eines Angebots ist oftmals entscheidend, bei welchem Social-Media-Angebot die eigenen Freunde angemeldet sind. Wer nicht bei den aktuell angesagten Plattformen registriert ist, muss gegebenenfalls in Kauf nehmen, vieles nicht mitzubekommen. Damit entsteht ein gewisser Druck auf den Einzelnen, sich ebenfalls dort anzumelden, um nicht isoliert zu sein. In Hinblick auf die sozialen Kontakte zeigt sich, dass sich Online- und Offline- Kon- Vernetzung takte in der Regel stark überlappen. Online-Netzwerke erreichen aber häufig einen größeren Umfang, der weit über den Freundeskreis im engeren Sinne hinausgeht und auch flüchtige Bekanntschaften umfasst. Zum Teil haben sich die „Verbundenen“ per- sönlich noch nie oder nur sehr selten getroffen. Manche Jugendlichen betrachten die Kontaktliste auch als eine Art „Währung“, die als Indikator für die eigene Beliebtheit gilt. Oft haben sie mehrere Hundert Freunde in ihrer Liste. Social-Media-Angebote bieten jungen Menschen viele verschiedene Möglich- Interaktion keiten, sich mit anderen auszutauschen. Meist besteht die Möglichkeit, Inhalte zu „posten“, d. h. zu veröffentlichen. Eigene Gedanken, Bilder und Videos oder Links werden so mit anderen geteilt. Abhängig von den eigenen Nutzungseinstellungen können diese Inhalte von allen Mitgliedern des Netzwerks oder nur von den eigenen Kontakten an- gesehen werden. Jugendliche können so ihre Online-Kontakte über ihre Erlebnisse und Gedanken auf dem Laufenden halten bzw. selbst Neuigkeiten erfahren. Ein Kernbestandteil von Social-Media- Ange- boten ist der Austausch mit anderen zu den geteilten Inhalten. Diese können geliked, geteilt, kommentiert und bewertet werden. Es ist auch möglich, andere Nutzer auf Fotos zu „taggen“, also sie darauf zu markieren, und ihr Profil zu verlinken. Häufig kann man in Social- Media-Angeboten mit anderen über einen integrierten Messenger- Dienst kommunizieren und private Nachrichten an ausgewählte Kontakte schicken. Das eigene Profil bietet die Möglichkeit, sich selbst darzustellen. Es dient oftmals als Selbstdarstellung digitale „Visitenkarte“. Durch das Anlegen eines Profils kreieren Jugendliche ein spezi- fisches Bild ihrer Persönlichkeit, das durch Kommentare und Bewertungen, Bilder und Videos unterstützt wird. Im Vordergrund steht dabei oft der Wunsch, Aufmerksamkeit und Anerkennung zu erhalten. Im eigenen Profil können viele persönliche Daten an- gegeben werden. Außerdem können sich Nutzer durch die Zugehörigkeit zu bestimm- ten Gruppen positionieren oder durch die Verwendung von bestimmten Schlagwör- tern, sogenannten „Hashtags“, ihre Postings mit anderen verknüpfen. Hintergrund Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 31 / 46 Recht am eigenen Bild Jeder Mensch hat Rechte. Die wichtigsten Rechte – wie die Menschenwürde und Persönlichkeits- das Allgemeine Persönlichkeitsrecht – sind im Grundgesetz festgeschrieben (Art. 1 rechte und Art. 2 GG). Unter dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht versteht man, dass jeder seine eigene Persönlichkeit frei entfalten darf – also sein kann, wie er möchte – solan- ge er hierdurch nicht Rechte anderer verletzt. Persönlichkeitsrechte dienen dem Schutz vor Eingriffen in die Privat- und Intim- Schutzbereich sphäre. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht soll sicherstellen, dass man nicht in der Ehre oder der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit angegriffen oder gestört wird. Ein Beispiel für ein Allgemeines Persönlichkeitsrecht ist neben dem Schutz der Ehre und dem Datenschutz das „Recht am eigenen Bild“. Das „Recht am eigenen Bild“ schützt davor, dass Fotos und Videos nicht ohne Wis- Recht am sen und ohne Einwilligung des Abgebildeten kopiert, weitergegeben, verbreitet oder eigenen Bild veröffentlicht werden. Der Abgebildete darf stets selbst entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen Fotos von ihm ins Netz gestellt werden. Das „Recht am eigenen Bild“ wird jedoch nicht grenzenlos gewährt. Der Abgebildete muss ausnahmsweise die Veröffentlichung hinnehmen, wenn er auf dem Foto Teil einer Menschenmenge z. B. bei einem Konzert, einem Straßenfest oder einer Demonstration ist. Eine Veröffentlichung ist ebenfalls erlaubt, wenn der Abgebildete nur Beiwerk ist und eigentlich etwas anderes fotografiert wird, wie z. B. eine Sehenswürdigkeit. Fotomodelle, die für die Fotos bezahlt werden, und Prominente müssen ebenfalls die Veröffentlichung von Fotos hinnehmen. Im Einzelfall kann ein besonders künstlerisches Foto auch ohne Einwilligung des Abgebildeten veröffentlicht werden. Für die Veröffentlichung von Fotos Minderjähriger gelten spezielle Rege- lungen. So dürfen Eltern bei Fotos von ihren unter 14-Jährigen Kindern al- leine über die Veröffentlichung entscheiden. Bei 14- bis 18-Jährigen sollten bei der Veröffentlichung von Fotos die abgebildeten Jugendlichen ebenso wie die Eltern um Erlaubnis gefragt werden. Für den schulischen Bereich gilt in Bayern folgende Regelung: Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres müssen die Erziehungsbe- rechtigten einwilligen, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ab Vollendung des 14. Lebensjahres diese selbst und die Erziehungsberechtigten. Nach der DS-GVO können Minderjährige ab 16 Jahren allein bei der Nutzung von Diensten der Informa- tionsgesellschaft einwilligen. Wenn man Fotos oder Videos von anderen ins Netz stellt, sollte man dies – nicht Veröffentlichung nur aufgrund eines möglichen Verstoßes gegen das „Recht am eigenen Bild“ – stets abwägen sorgfältig abwägen, sondern auch immer überlegen, wie man es selbst fände, wenn bestimmte Fotos oder Videos von einem im Netz wären. Also auch ethische Gesichts- punkte sollten bei der Fotoveröffentlichung stets eine Rolle spielen. Hintergrund Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 32 / 46 Privatsphäre & Datenschutz Die Privatsphäre einer Person bezeichnet den Bereich, der nicht öffentlich ist und Definition nur die eigene Person angeht. Unter Datenschutz versteht man den Schutz des Ein- zelnen vor dem Missbrauch personenbezogener Daten. Jeder Mensch soll grundsätz- lich selbst entscheiden können, wem, wann und welche seiner persönlichen Daten zugänglich sind. Das nennt man auch „informationelle Selbstbestimmung“. Gerade auf diese beiden Aspekte sollte bei der Nutzung von Social-Media-Angeboten geach- tet werden. Eine der wichtigsten Funktionen in Social-Media-Angeboten ist die Möglichkeit, Funktion „privat“ seine Daten vor der Öffentlichkeit zu verbergen und nur einem ausgewählten Publikum (den „Freunden“) sichtbar zu machen. Nutzer sollten diese Möglichkeit in Anspruch nehmen. Zwar bieten sie keinen 100-prozentigen Schutz vor Missbrauch der Daten, doch das Risiko wird ein wenig eingedämmt. Die EU-Initiative klicksafe bietet einen Leitfaden zu den Einstellungsmöglichkeiten in verschiedenen Social-Media- Angeboten, die den Schutz der Privatsphäre verbessern. Die Frage, ob die Veröffentlichung der eigenen Daten in Ord- nung ist oder nicht, kann nicht eindeutig beantwortet werden. Alle Informationen – sofern sie nicht rassistisch, gewaltverherrli- chend, pornografisch etc. sind – dürfen rein rechtlich veröffent- licht werden. Es liegt im Ermessen des Einzelnen oder natürlich der Erziehungsberechtigten. Problematisch sind aus leicht nachvollziehbaren Gründen Fotos, die man als „sexy“ bezeichnen könnte – übrigens von Mädchen wie von Jungen. Die Angabe von Hobbys ist meistens unproblematisch, es sei Vorlieben denn, es sind sehr private. Auch die Lieblingsmusik und Lieblings- bücher fallen unter die Kategorie „wahrscheinlich unbedenklich“. Auf keinen Fall sollten private Daten wie Adresse oder Telefon- nummer angegeben werden! Personenbezogene Daten sind wie Gold für die Betreiber von Social-Media Platt- Datensammler formen. Marktdatenhändler, Internet-Tracking-Unternehmen und die Werbewirt- schaft freuen sich über so wertvolle Daten, die einzelne Nutzer mit ihren Wohnorten, Hobbys, Nutzungsgewohnheiten u.v.a. identifizierbar machen. Kein Wunder, dass so mancher Betreiber der Versuchung nicht widerstehen kann und diese Daten an Dritte weitergibt. Es lohnt, wie so oft, ein genauer Blick in die Datenschutzerklärung und in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Besonders in der Kritik sind hier die Angebo- te wie „Apps“ und Spiele, die mit Social-Media Angeboten verknüpft sind. Hier muss der Nutzer oft in die Weitergabe seiner Daten einwilligen, will er die Anwendung nutzen. Hintergrund Stiftung Medienpädagogik Bayern
Ich im Netz 33 / 46 Bevor Kinder und Jugendliche Social-Media-Angebote nutzen können, müssen sie Registrierung zunächst ein Profil anlegen und sich mit einer E-Mail-Adresse registrieren. Obwohl die AGB vieler Social-Media-Angebote ein Mindestalter von z. B. 13 oder 16 Jahren für Nutzerinnen und Nutzer vorschreiben, nutzen auch jüngere Kinder die Angebote. Denn eine tatsächliche Überprüfung des angegebenen Alters findet bei der Anmel- dung nicht statt. Mit der Registrierung stimmen Jugendlichen den Allgemeinen Ge- schäftsbedingungen der Anbieter zu. Häufig ohne eine genaue Vorstellung darüber zu haben, welche Rechte sie damit den Anbietern einräumen. Darunter können durch- aus problematische Aspekte sein, z. B. Nutzung personenbezogener Daten, Verwer- tung der hochgeladenen Bilder oder Möglichkeiten für personalisierte Werbung. Das wohl bekannteste Social-Media-Angebot ist Facebook. Bei Jugendlichen sind Beliebte Angebote allerdings mittlerweile andere Angebote wie z. B. TikTok, Instagram, Snapchat oder Pinterest beliebter. Auch Online-Videoplattformen wie YouTube werden von Jugend- lichen viel genutzt. Nutzerinnen und Nutzer können hier eigene Filme hochladen und andere können sie kommentieren und bewerten. Die Angebote werden in der Regel mit einer entsprechenden App auf mobilen Endgeräten wie Smartphones oder Tab- lets genutzt. Hintergrund Stiftung Medienpädagogik Bayern
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