Ihre Immobilien in Frankreich: Steueroptimierung - Guillaume Rubechi

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Ihre Immobilien in Frankreich: Steueroptimierung - Guillaume Rubechi
Ihre Immobilien in Frankreich:
    Steueroptimierung
    Guillaume Rubechi
    Avocat, Rechtsanwalt, Partner
    Lefèvre Pelletier & Associés Deutschland Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Frankfurt

     8. Juni 2012

136 avenue des Champs-Elysées 75008 Paris - Tél. : +33 (0)1 53 93 30 00 – Fax : +33 (0)1 53 93 30 30 – www.lpalaw.com
Kurzüberblick (Aktuell)

                  Steuer

 Impôt sur le revenu (Einkommensteuer)     0% - 41% zzgl. Reichensteuer von 3% (>EUR 250.000)   0% - 42%, > EUR 250.000: 45%
                                           bzw. 4% (>EUR 500.000)
 Exonération des plus-values               30 Jahre (vorher degressiv)                          10 Jahre
 immobilières après… (Spekulationsfrist)

 Impôt sur les sociétés                    33,33% zzgl. Soli 3,3% = 34,43%                      15% zzgl. Soli 5,5% = 15,825%
 (Körperschaftsteuer)                      Zzgl. Sonderzuschlag 5% = 36,10%
                                           ab Umsatz > 250 Mio EUR
 Contribution Economique Territoriale      1,5% des Mehrwerts (CVAE)                            Je nach Gemeinde, 15-17%
 (Gewerbesteuer)                           Grundabgabe (CFE) je nach Gemeinde

 Droits d’enregistrement sur cession de    Aktien: 0,1% (ab 1. August 2012)                     0%
 titres sociaux (Verkehrsteuer und         Anteile: 3%                                          0%
 Grunderwerbsteuer bei Veräusserung        Aber: 5% wenn Immobiliengesellschaft                 Grunderwerbsteuer (3,5% – 5%) bei Veräusserung von
 von Anteilen)                                                                                  mehr als 95% der Anteile
 Droits de mutation immobilière            5,09%                                                3,5% - 5%
 (Grunderwerbsteuer)                       Reduzierter Satz: 0,715%

 TVA (Umsatzsteuer)                        19,6%                                                19%
                                           7% seit 1. Januar 2012 (Wohnimmobilien u.U.)
 ISF (Vermögensteuer)                      Ja                                                   Nein

 Lokale Abgaben                            Grundsteuer, Wohnabhabe, jährliche Bürosteuer        Grundabgabe

                                                                                                                                              2
Wie geht es weiter?

   Steuerperspektiven        nach     den   Wahlen   2012
    (Präsident, Nationalversammlung)

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Das Steuerprogramm von F. Hollande (1)

   Privatpersonen
    — Änderung der Spekulationsfrist (5% Abschlag nach dem 2.
        Besitzjahr = Steuerfreiheit nach 22 Jahren)
    — Vereinheitlichung der Einkommensteuer und Sozialabgaben
    — Angleichung der Besteuerung von Arbeit und Kapitaleinkünfte
    — Spitzensteuersatz 45% ab 150.000 EUR
    — Spitzensteuersatz 75% ab 1.000.000 EUR
    — Einschränkung des Familiensplittings für wohlhabende Familien
    — Vermögensteuer: Rückkehr zur Lage vor 2011 (Erhöhung)
    — Erhöhung der Erbschaftsteuer
    — Abschaffung der Begünstigung von Stock-Optionen

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Das Steuerprogramm von F. Hollande (2)

   Unternehmen
    — KSt-Satz: 35% für Großunternehmen, 30% für den Mittelstand, 15%
       für Kleinunternehmen
    — Niedriger KSt-Satz bei Thesaurierung, höherer KSt-Satz bei
       Ausschüttung
    — Erweiterung der Steuergutschrift für F&E Ausgaben
    — Einschränkung      von     LBO      Transaktionen   (Erweiterte
       Zinshinzurechnung?)
    — Herabsetzung der Grundabgabe der Unternehmen (CFE)
    — Verbot der Benutzung von Steueroasen für Banken
    — Sondersteuer (15%) für Banken
    — Einführung einer Finanztransaktionssteuer
    — Abschaffung der geplanten USt-Erhöhung

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Einkommensteuer: Optimierungsmodelle

     Nationale Lösungsansätze
      — Malraux (Renovierung bestimmter Objekte)
      — Möblierte Vermietung („LMP― / „LMNP―)
      — Scellier (nur bis spätestens Ende 2012!)
     Internationale Lösungsansätze
         — Progression des ESt-Tarifs durch Verlagerung von positiven
           Einkünfte ins Ausland brechen.

       Investor/                                Mieter          Investor/                      Mieter
       Steuerpflichtiger                                        Steuerpflichtiger

D: Steuerfreie Einkünfte      F: ESt, mindestens 20%     F: Steuerfreie Einkünfte     D: ESt
Kein Progressionsvorberhalt                              Mit Progressionsvorberhalt

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Einkommensteuer: Optimierungsmodelle

   Das Luxemburgische Modell

          Investor/
          Steuerpflichtiger
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  D: Abgeltungsteuer          L: Steuerfrei     F: KSt 33%

      —     Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: Körperschaftsteuer
      —     Aber steuerfreier Verkauf der SCI Beteiligung
   Aber Neuverhandlung des DBA Frankreich-Luxemburg
      —     Zukünftig werden Gewinne aus dem Verkauf der SCI Beteiligung in
            Frankreich steuerbar und steuerpflichtig werden
      —     Vgl. sinngemäße Änderung des DBA Deutschland-Luxemburg (23. April
            2012)
   Vorhandene Strukturen vor Jahresende beenden!

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Einkommensteuer: Optimierungsmodelle

   Fondslösungen
    —   SCI („club deal―, steuerlich transparente Struktur)
    —   SCPI (langfristige Investition, steuerlich transparente Struktur)
    —   OPCI (SPPICAV, Besteuerung als Einkünfte aus Kapitalvermögen)
    —   Anteile an deutschen Immobilienfonds
        Geschlossene Fonds
        Offene Fonds

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Vermögensteuer: Optimierungsmodelle

   Erwerb von Immobilien durch Bankfinanzierung
     —   SCI Strukturen: Gesellschafterdarlehen nicht mehr abzugsfähig!
     —   Auf die ausdrückliche Darlehenszuwendung achten

   Erwerb von Immobilien mit Aufteilung Nießbrauch / Eigentum
     —   Zeitlich begrenzter Nießbrauch
     —   Eigentümer ist nicht VSt-pflichtig
     —   Ggf. kombinierbar mit SCI Struktur

   Allgemeine VSt-Planung
     —   Beteiligung an Unternehmen (Steuergutschrift)
     —   Erwerb von Kunstgegenstände oder von sonstigen steuerfreien Güter

   Wegzug aus Frankreich
     —   Vorsicht: tatsächliche Ansässigkeit berücksichtigen
     —   Vorsicht: Wegzugbesteuerung berücksichtigen

   Bei Zuzug von Deutschland nach Frankreich
     —   5 Jahre Steuerfreiheit für alle Vermögenswerte außerhalb Frankreichs
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Schenkung- und Erbschaftsteuer:
Optimierungsmodelle (1)

   Steuerpflicht in Frankreich
     —   Erblasser/Schenker oder Erbe/Beschenkte in Frankreich ansässig:
         weltweite Steuerpflicht
     —   Weder Erblasser/Schenker noch Erbe/Beschenkte in Frankreich ansässig:
         nur Vermögenswerte, die in Frankreich belegen sind
   Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich-Deutschland
     —   DBA vom 12. Oktober 2006, in Kraft seit dem 3. April 2009
     —   Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
     —   Verteilung der Steuerpflicht zwischen Frankreich und Deutschland je nach
         Vermögenswert, z.B.:
              Geld: Besteuerung im Ansässigkeitsstaat des Schenkers/Erblassers;
              Immobilien: Besteuerung im Belegenheitsstaat
     —   Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anrechnungsmethode
     —   Französische Steuer in der Regel höher
   DBA Frankreich-Österreich (1993) und DBA Frankreich-Schweiz
    (1953)
     —   Österreich: Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer
     —   Schweiz: nur Erbschaftsteuer

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Schenkung- und Erbschaftsteuer:
Optimierungsmodelle (2)

   Nationale Optimierungsansätze:
     —   Ausnutzung der Freibeträge (alle 10 Jahre in Frankreich)
     —   Schenkung unter Nießbrauchsvorbehalt
     —   Betriebsvermögen: „Dutreil― Vereinbarungen

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Fragen?
          Guillaume Rubechi
          Avocat, Rechtsanwalt,
          Partner (Frankfurt)
          grubechi@lpalaw.com
          Tel. : +49 69 133 84 56 59
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