Illegale Drogen in der Arbeitswelt - Ein Leitfaden für AusbilderInnen der TU Braunschweig
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Illegale Drogen in der Arbeitswelt Ein Leitfaden für AusbilderInnen der TU Braunschweig
Inhaltsverzeichnis 0. Vorwort 1. Daten und Fakten zum Gebrauch illegaler Drogen 2. Mit welchen Drogen haben wir es zu tun? 3. Welche Gesetze und Vorschriften begründen einen Handlungsbedarf? 4. Der Stufenplan der Dienstvereinbarung Sucht der TU Braunschweig 5. Probleme der Früherkennung von Drogenkonsum 6. Schlussfolgerungen 7. Rat und Hilfe 8. Erklärung von Begriffen 9. Literatur
0. Vorwort An der TU Braunschweig werden jährlich rund 120 junge Menschen in den verschiedensten Berufssparten ausgebildet. Unabwendbar sind damit die Ausbilderinnen - ob direkt oder indirekt - von der Notwendigkeit einer Auseinandersetzung mit dem Thema des Drogenkonsums betroffen. Im Gegensatz zum Alkoholproblem, dessen fatale Auswirkungen auf die Sicherheit im Straßenverkehr und am Arbeitsplatz bekannt und unbestritten sind, wird das Problem der illegalen Drogen in der Arbeitswelt im allgemeinen nicht oder noch sehr selten diskutiert. Einzuräumen ist, dass Art und Größe eines Betriebes und die Anzahl der MitarbeiterInnen bzw. der Auszubildenden Einfluss auf die Größenordnung des Problems haben. Wird von Drogenabhängigen gesprochen, wird in der Regel in der Vorstellung das Bild vom nicht mehr ansprechbaren und nicht mehr arbeitsfähigen Junkie auftauchen. Verkannt wird jedoch, dass es auch einen gemäßigten Konsum illegaler Drogen gibt, der mit einem relativ unauffälligem Erscheinungsbild der Konsumenten einhergeht. So ist davon auszugehen, dass sich in der Arbeitswelt eher KonsumentInnen von Cannabis und Ecstasy finden. Sie können häufig über Jahre ihren Konsum steuern und diesen überwiegend in den Freizeitbereich legen. Doch auch dieses Konsummuster darf nicht verharmlost werden, da es Auswirkungen auf das Arbeitsverhalten haben kann. So kann zumindest aus dem Blickwinkel der Verantwortlichen für die Arbeitssicherheit keine Unbedenklichkeitsbescheinigung für diese Drogen und für diese Konsummuster ausgestellt werden. Dem ‚Jahrbuch Sucht 2001‘ , herausgegeben von der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren, ist zu entnehmen, dass eine Entspannung des Problems illegaler Drogen nicht zu erkennen sei. So setze sich zum Beispiel der Trend zum Konsum synthetischer Drogen fort. Sogenannte ‚Designer-Drogen‘ werden insbesondere an den Wochenenden und auf Partys in den Diskotheken konsumiert. Des weiteren verzeichnen Behandlungs- einrichtungen die deutlichsten Steigerungen beim Cannabis-Konsum (Haschisch). Jugendliche Probierer stellen durchaus nach einiger Zeit den Konsum wieder ein, für andere bedeutet dies jedoch einen Einstieg in den Konsum sogenannter ‚harter Drogen‘bzw. überhaupt die Fortführung des Konsum ihrer Einstiegsdroge(n). Drogen, sowohl legale als auch illegale, sind psychoaktive Substanzen, die die Eigenschaft haben, die Wahrnehmung, das Fühlen und Denken zu beeinflussen und zur körperlichen und/oder seelischen Abhängigkeit führen können. Ein kontinuierlicher Drogenkonsum kann früher oder später zu Veränderungen der Persönlichkeit führen und hat somit auch Auswirkungen auf das soziale Verhalten und auf das Leistungsverhalten am Arbeitsplatz. Die Konsumenten und Kosumentinnen der illegalen Drogen stellen aufgrund ihres überwiegend jugendlichen Alters eine Herausforderung für die Verantwortlichen in Betrieben und Ausbildungsstätten dar.
Diese Broschüre ist insbesondere dem Konsum der illegalen Drogen gewidmet, weil davon auszugehen ist, dass hierzu in der Regel geringere Kenntnisse über die Verbreitung, ihre Erscheinungs- und Anwendungsformen und über ihre Wirkungen vorhanden sind. Sie soll in erster Linie informieren und auch Aufmerksamkeit für die Thematik erwecken. Ein Anspruch auf Vollständigkeit diskutierbarer Inhalte zur illegalen Drogenproblematik in der Arbeitswelt besteht nicht, wenngleich die hier dargestellten Aspekte mit dem Anspruch aufgegriffen wurden, sie in ihrer Bedeutsamkeit für den betrieblichen Alltag nachvollziehbar zu machen. Dabei geschieht die schwerpunktmäßige Betrachtung illegaler Drogen nicht, um ihre „Gefährlichkeit“ zu betonen und etwa um die Risiken der legalen Drogen in den Schatten zu stellen. Sie dient vielmehr, wie oben angesprochen, der ergänzenden Information zu demjenigen Wissen, welches bezüglich der legalen Drogen als vorhanden vorausgesetzt wird. Gefragt ist ein sachliches oder, wenn Sie so wollen, „nüchternes“ Herangehen an dieses Thema. Es ist ausdrücklich erwünscht, diese Broschüre auch an Auszubildende weiter zu geben. Marianne Pieper Gerda Kuder Dezernat für Sicherheitstechnik, Sozial- und Suchtberatungsstelle Arbeits- und Umweltschutz der TU Braunschweig der TU Braunschweig Braunschweig, im Februar 2002 Wir danken der Landesunfallkasse Niedersachsen für die finanzielle Unterstützung dieses Projektes.
1. Daten und Fakten zum Gebrauch illegaler Drogen Natürlich besteht die Schwierigkeit, verlässliche Zahlen zum Konsum und zur Verbreitung illegaler Drogen zu nennen. Beispielsweise bewegt sich der Drogenhandel in einem Dunkelfeld, d.h. es können keine zuverlässigen Umsatzzahlen benannt werden, wie sie für die legalen Drogen Alkohol und Tabak und auch für den Medikamentenverbrauch zur Verfügung stehen. Ebenso sind Umfrageergebnisse von Drogenkonsumenten mit Vorbehalt zu interpretieren, da die KonsumentInnen wissen, dass sie sich im Bereich der Illegalität bewegen und „vorsichtig“ antworten. Dennoch lassen sich Aussagen treffen, die sich im wesentlichen auf drei Quellen stützen: • Bevölkerungsumfragen • Dokumentationssysteme der Suchtkrankenhilfe und • Polizeiliche Statistiken. Die hier vorgestellten Daten basieren auf Erhebungen und deren Auswertungen der zweiten Hälfte der 90er Jahre, also von 1995 bis 1999 und sind dem bereits erwähnten ‚Jahrbuch Sucht 2001‘ entnommen. Die Zahl der Abhängigen von illegalen Drogen in der Bundesrepublik Deutschland wird auf 250.000 bis 300.000 Konsumenten harter Drogen geschätzt und auf 2,1 Mio. Haschischraucher, wovon 270.000 mit täglichem Konsum zu veranschlagen sind (vergleiche dazu: 2,7 Millionen Menschen mit missbräuchlichem Konsum von Alkohol, d.h. Folgeerkrankungen sind bereits eingetreten; 1,7 Millionen Menschen mit einem behandlungsbedürftigem Alkoholsyndrom, d.h. massive gesundheitliche, psychische und soziale Schäden sind vorhanden; 13 - 15 Millionen Menschen sind nikotinabhängig). „Harte Drogen“ (z.B. Heroin, Kokain, LSD) Fest steht, dass die polizeiliche Statistik steigende Deliktzahlen bei Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, steigende Sicherstellungsmengen bei fast allen Rauschgiften und eine steigende Zahl von Rauschgifttoten zu verzeichnen hat. Nur bei der Gesamtzahl der „Erstauffälligen Konsumenten harter Drogen“ deutete sich 1999 ein leichter Abwärtstrend an: Der Polizei und dem Zoll wurden 20573 Personen bekannt, das sind rund 400 Personen weniger als im Vorjahr. Die Altersgruppe der 18-24-Jährigen stellt dabei weiterhin die am stärksten belastete Gruppe dar. Im Jahr 1999 verstarben bundesweit 1812 Personen im Zusammenhang mit dem Konsum unter das Betäubungsmittelgesetz fallenden Drogen, was eine Zunahme von 138 Fällen bedeutet. Synthetische Drogen (z.B. Ecstasy) Die Verwendung des Begriffes „harte Drogen“ im o.g. Zusammenhang bedeutet keineswegs, dass der Konsum z.B. von synthetischen Drogen, insbesondere auch im Hinblick auf die Sicherheit am Arbeitsplatz, harmlos sei (vgl. dazu unter 2.). Für diese Klasse der Drogen wurden vor allem bei Ecstasy und auch bei Amphetamin erneut deutliche Erhöhungen der Sicherstellungsmengen erreicht. Bemerkenswert hierzu ist, dass es 1999 im Zusammenhang mit Ecstasy 27 Todesfälle gab; dagegen waren in den Jahren 1997 und 1998 9 Todesfälle zu verzeichnen.
Cannabis Bei den Drogendelikten sind es vor allem Cannabisprodukte (Haschisch und Marihuana), die die Fallzahlen in die Höhe treiben. Die Jahresstatistik der professionellen Suchtkrankenhilfe ergibt, dass Cannabis als ausschließlich konsumierte Droge relativ selten vorkommt, dagegen aber häufig zusammen mit anderen Drogen (u.a. auch Alkohol) konsumiert wird. Als Trend in den Behandlungseinrichtungen ist jedoch festzustellen, dass die deutlichsten Steigerungen für einen problematischen Umgang mit Cannabis festzustellen sind. CannabiskonsumentInnen, die diese Droge sozusagen an erster Stelle stehend konsumieren, sind in der Regel jung und gut sozial eingebunden. Drogendelikte Die Delikte von illegalen Drogen haben sich seit 1990 mehr als verdoppelt und erreichten 1999 einen Höchststand: 229 554 Delikte der Drogenkriminalität wurden registriert, wovon rund 3000 Fälle direkte Beschaffungskriminalität und der große Rest Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz waren. Drogen im Straßenverkehr Vergegenwärtigen wir uns nun unsere Alltagsbereiche: Hier haben wir es zum einen mit unter Drogeneinfluss stehenden Teilnehmern und Teilnehmerinnen im Straßenverkehr zu tun und ebenso mit Berufstätigen, die möglicherweise solche Konsumenten und Konsumentinnen darstellen. Die etwas eingehendere Auseinandersetzung mit der Situation des Drogenkonsums im Straßenverkehr an dieser Stelle geschieht deshalb, weil sie hinsichtlich des Gefahren- potenzials in der Arbeitswelt Parallelen aufweist. Für die Problematik „Drogen im Straßenverkehr“ erfolgten 1998 und 1999 gesetzliche Veränderungen: In Form der Ergänzung des § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) zusätzlich zu den §§ 315 und 316c des Strafgesetzbuches (StGB). Es handelt ausdrücklich derjenige ordnungswidrig, der unter der Wirkung von Cannabis, Heroin, Morphin, Kokain und Amphetamin und Designer-Amphetamin im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Dies gilt bereits dann, wenn die aktive Substanz im Blut nachgewiesen wird. Der Nachweis der Fahruntüchtigkeit (z.B.Fahrfehler, Verhaltensauffälligkeit) muss für die Ahndung der Fahrt unter Drogen nach dem StVG nicht mehr erbracht werden. Damit wird eine Fahrt unter Drogeneinfluss und übrigens ebenso unter dem Einfluss von psychoaktiven Arzneimitteln in gleicher Weise geahndet, wie eine Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 bis 1,09 Promille. Es wird angenommen, dass die Zahl der Verkehrsunfallopfer durch Drogen im Straßenverkehr größer ist, als in amtlichen Statistiken angegeben wird. Die Zahl der entdeckten folgenlosen Drogenfahrten habe zugenommen seit einige Bundesländer ihre Polizeibeamten am Schulungsprogramm „Drogenerkennung und Arzneimitteleinfluss im Straßenverkehr“ haben teilnehmen lassen. Auch die Unfallursache „andere berauschende Mittel“ (andere als Alkohol) werde häufiger dokumentiert. Verlässliche Zahlen seien zur Zeit noch nicht zu nennen, und zwar zum einen aufgrund des kurzen Beobachtungszeitraumes und zum anderen, da weder bundesweit noch auf Landesebene einheitliche vergleichbare Datensammlungen existieren.
Drogen in der Arbeitswelt Die oben genannten Aspekte bezüglich des Gefahrenpotenzials von Drogeneinfluss im Straßenverkehr geben für unseren Bezugsrahmen einen Hinweis darauf, dass unter dem Personenkreis der Drogenkonsumenten mit einer Sicherheitsgefährdung zu rechnen ist, die für den betrieblichen Alltag ebenfalls geltend zu machen ist. Bezogen auf die Arbeitswelt bedeutet dies, dass hier gleichfalls davon auszugehen ist, dass Aufmerksamkeitsleistungen, Leistungsfähigkeit und Reaktionsvermögen beeinträchtigt sind, was insbesondere bei der Arbeit an Maschinen oder im Umgang mit Gefahrstoffen hohe Risiken birgt. Konkrete Zahlen der Berufsgenossenschaften über den Zusammenhang zwischen dem Konsum illegaler Drogen und Arbeitsunfällen existieren nicht. Ein wichtiger Grund hierfür liegt in der Schwierigkeit, einen direkten Ursache-Wirkungs-Zusammenhang festzustellen: wenn ein/e Vorgesetzte/r nicht davon ausgeht, d.h. nicht erwägt, dass ein Unfall unter Beteiligung von Drogeneinfluss geschehen ist, erhalten die Berufsgenossenschaften keine Kenntnis und damit auch keinerlei Daten. Dass die Berufsgenossenschaften "illegale Drogen“ als ein wichtiges Thema erachten, lässt sich unter anderem an den mittlerweile zahlreichen Präventionsaktivitäten in Form von Broschüren, Wettbewerben oder auch speziellen Internetseiten erkennen.
2. Mit welchen Drogen haben wir es zu tun? Unterscheidung legale und illegale Drogen Wie schon erwähnt, werden legale und illegale Drogen unterschieden. Bei den illegalen Drogen handelt es sich um die Zuordnung der unter das Betäubungsmittelgesetz (BtM) fallenden Drogen. Der Begriff Betäubungsmittel gibt einen Hinweis darauf, dass die Wirkungsweisen einiger Mittel bereits bei einmaligem Gebrauch und nicht sachverständiger Anwendung eine große Gefährdung für die Gesundheit darstellen können. So wünschen wir uns alle im Bedarfsfall einer Vollnarkose geschultes ärztliches Fachpersonal an unserer Seite. Vor allem sind jedoch bestimmte Kenntnisse über das Hervorrufen einer Abhängigkeit ein entscheidendes Kriterium für die Aufnahme in die Liste der unter das BtM fallenden Drogen. Die Zuordnung der dort aufgelisteten Substanzen kann geändert oder ergänzt werden, wenn dies aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkennt- nisse erforderlich ist. Bei der Unterscheidung in legale und illegale Drogen handelt es sich also um eine gesetzestechnische Maßnahme vor dem Hintergrund einer Wirkungs-Risiko Unterscheidung: Anders als bei den illegalen Drogen existieren für den Konsum legaler Drogen wie Nikotin, Alkohol und Medikamente ( Schlaf- und Beruhigungsmittel, Schmerzmittel, Aufputschmittel und Stimulanzien, Anabolika; davon viele frei verkäufliche Substanzen) ‚Spielregeln‘ bezüglich Zeit, Ort, Menge (hier bildet Nikotin eine Ausnahme) und Zweck des Gebrauchs. Wie wir wissen, werden diese ‚Spielregeln‘nicht immer eingehalten, so dass auch in diesem Bereich die gesellschaftlichen Schäden und persönlichen Folgen des Missbrauchs von gesetzlich nicht verbotenen Drogen von großer Bedeutung sind, wenn auch nicht immer ein rechtliches Problem. Abgesehen vom kontrollierten Einsatz in der Medizin kann man sich als KonsumentIn eines illegalen Suchtstoffes nie sicher sein, wie rein die Substanz ist. Dies trifft sogar bei (und insbesondere bei Designer-) Drogen zu, denen kein körperliches Abhängigkeitspotenzial zugeschrieben wird: Aufgrund produktionsbedingter Abfallstoffe oder durch Streckmittel können Stoffwechselfunktionen erheblich gestört werden oder eine körperliche Abhängigkeit eintreten. Im folgenden sollen einige der gebräuchlichsten illegalen Drogen skizziert werden:
CANNABIS Beschreibung: Cannabis wird aus Pflanzenteilen (Marihuana) oder dem Harz (Haschisch) des indischen Hanfs gewonnen. Marihuana: Getrocknete Blätter und Blütenstände, Aussehen (wenn die Teile zerkleinert sind) wie getrockneter Majoran. Haschisch: Zu Platten gepreßtes Harz. Auch Krümel oder Pulver mit olivgrüner, rötlichbrauner, brauner oder schwarzer Farbe. Konsum: Haschisch und Marihuana werden meist geraucht, seltener gegessen oder als Tee getrunken. Wirkung: Veränderung der Sinneswahrnehmung, insbesondere des Farb- und Geräuschempfindens, des Raum- und Zeitgefühls, geistige Abwesenheit, Konzentrationsmangel Risiken: Gefahr der psychischen Abhängigkeit, Apathie, Antriebslosigkeit, Persönlichkeitsveränderungen. erhöhtes Krebsrisiko, unerwartete Rauschsymptome als Folge mehrtägiger Abbauphase des Wirkstoffs im Körper („flash back“) LSD Beschreibung: LSD (Lysergsäurediäthylamid) wirkt schon in geringsten Mengen von einem zehntausendstel Gramm. Konsum: Der Wirkstoff LSD ist deshalb in Trägermaterialien eingebettet, die als sogenannte „Trips“ geschluckt werden. Das Erscheinungsbild dieser „Trips“ ist vielfältig: Fließpapierschnipsel mit Comic-Darstellungen, winzige kegelförmige oder scheibenförmige Partikel, Pillen oder Kapseln mit Pulver. Eine Aufnahme des Wirkstoffes über die unverletzte Haut, z.B. durch Anbringen von Klebebildern, ist nicht möglich, obwohl dies immer wieder in den Medien verbreitet wird. Wirkung: Veränderung der Sinneseindrücke und Hervorrufen von Sinnestäuschungen, Halluzinationen und Wahnvorstellungen Risiken: Gefahr einer psychischen Abhängigkeit. „Horrortrips“ mit massiven Angstzuständen und Neigungen zu Suizidhandlungen. Unvermittelt auftretende Rauschzustände („flash back“) noch Wochen und Monate nach dem letzten LSD-Konsum
KOKAIN und CRACK Beschreibung: Kokain (Kokainhydrochlorid) ist ein weißes, kristallines Pulver, das unter Verwendung chemischer Substanzen aus den Blättern des südamerikanischen Kokastrauches hergestellt wird. Crack (Kokainbase) wird vorwiegend unter Zuhilfenahme von Basen (Ammoniak, Backpulver etc.) aus Kokain vom Konsumenten selbst hergestellt. Crack ist eine Masse aus gelblich-weißen Brocken. Konsum: Kokain wird meistens geschnupft, seltener in Schleimhäute eingerieben oder gespritzt. Oft werden Schnupfbestecke benutzt, zu denen Vorratsbehälter, Schnupflöffel, Spiegel, Rasierklinge und Schnupfröhrchen gehören. Crack wird geraucht bzw. inhaliert. Wirkung: Betäubung von Hunger-, Durst-, Kälte- und Müdigkeitsgefühlen. Intensives Gefühlsempfinden, Euphorie, Rede- und Bewegungsdrang, übersteigertes Selbstwertgefühl. Angstzustände und Depressionen als letzte Phase des Kokainrausches Schlagartiger Rauscheintritt bei Crack, der nur sehr kurz anhält. Risiken: Stark ausgeprägte psychische Abhängigkeit mit schneller Dosissteigerung. Gefahr tiefer Depressionen, Halluzinationen und Wahnvorstellungen und damit verbunden eine verstärkte Suizidneigung. Verstärkte Bereitschaft zu Gewalttätigkeiten und Aggressionshandlungen. Gefahr von Lungen- und Gehirnschäden. HEROIN Beschreibung: Heroin ist ein braunes bis hellbeigefarbendes Pulver, manchmal auch von körniger Beschaffenheit, das in chemischen Verfahren aus Rohopium (Saft der Schlafmohnkapsel) gewonnen wird. Konsum: Heroin wird meist in gelöster Form in Venen von Ellenbeugen, Händen, Beinen und Füßen gespritzt oder es wird geschnupft, geraucht oder inhaliert. Utensilien sind Papier- und Stanniolfaltbriefchen, Löffel mit schwarzer Unterseite durch Erhitzen, Zigarettenfilter/Wattebausch (die als „Filter“ dienen sollen), Einwegspritzen, Gummiband oder Gürtel zum Abbinden der Vene, von unten berußte Metallfolie. Wirkung: Beruhigend, einschläfernd, schmerzlindernd. Euphorieempfinden, Losgelöstheit Starke psychische und physische Abhängigkeit Quälende Entzugserscheinungen wie Nervosität, Schlaflosigkeit, Schweißausbrüche, Schüttelfrost, Erbrechen und schmerzhafte Krämpfe Risiken: Starkes Suchtgift, das schnell zu physischer und psychischer Abhängigkeit führen kann Atemlähmung/ Herzversagen bei Überdosierung Infektionsgefahr durch nicht sterile Spritzen (AIDS, Hepatitis) Organschäden durch gesundheitsgefährdende Strecksubstanzen
Designer-Drogen: z.B. AMPHETAMINE, ECSTASY Designer-Drogen Als Designer-Drogen im engeren Sinn werden die chemischen Substanzen bezeichnet, die ausschließlich künstlich (synthetisch) in kleinen und großen Chemielaboren (LABS) mit der Absicht hergestellt werden, die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes zu umgehen. Wichtigster Unterschied zu den klassischen Drogen ist dabei Tatsache, dass Designer- Drogen über keinerlei natürliche Rohstoffbasis verfügen, sondern ausschließlich aus verschiedenen chemischen Substanzen ‚zusammengebraut‘ werden. AMPHETAMINE Beschreibung: Amphetamine sind die wohl ältesten synthetisch hergestellten Drogen mit stimulierenden Eigenschaften. In ihrer chemischen Struktur sind sie den menschlichen Botenstoffen (Neurotransmittern) Adrenalin und Dopamin ähnlich. Konsum: Das helle Pulver, das manchmal auch in Tabletten oder Kapseln auf dem illegalen Markt ist, wird geschluckt oder geschnupft. Wirkung: Je nach Art der chemischen Abwandlung des Amphetamins ist die Wirkung sehr unterschiedlich: von Euphorie und Erregungszuständen bis zu halluzinogenen Effekten, Wahnvorstellungen, Psychosen und paranoiden Zuständen. Hemmungsabbauend, kontaktsteigernd, Berührungen werden intensiv erlebt, Haut kribbelt, der Blutdruck steigt, Verlangsamung der Herztätigkeit, Steigerung der Sinneswahrnehmungen, erhöhter Rede- und Bewegungsdrang. Verlust des Hunger-, Durst- und Müdigkeitsgefühls. Starke psychische Abhängigkeit mit Entzugssymptomen, wie Niedergeschlagenheit, Depression und paranoiden Zuständen. Risiken: Durch psychische Abhängigkeit bedingte schnelle Dosissteigerung. Erhöhtes Risiko für Menschen mit Vorerkrankungen wie beispielsweise Bluthochdruck, Epilepsie, Diabetes u.a.
ECSTASY Beschreibung: Die Wirkstoffe (Entactogene) sind enge chemische Verwandte des Amphetamins. Die in illegalen Laboratorien vollsynthetisch hergestellten Tabletten enthalten meist die Wirkstoffe MDA (Methylen-dioxy-amphetamin), MDMA (Methylen-dioxy-methamphetamin) und MDE ( Methylen-dioxy-ethylamphetamin). Diese Wirksubstanzen werden auch gemeinsam und /oder mit anderen Substanzen vermischt und in Tablettenformen gebracht. Die Tabletten haben oft unterschiedliche Aufprägungen, die jedoch keinen Rückschluß auf die Wirksubstanzen zulassen. Konsum: Ecstasy wird überwiegend in Tablettenform geschluckt Wirkung: Die Wirkung ist sehr unterschiedlich, oft nicht vorhersehbar durch verschiedene chemische Wirkstoffzusammensetzungen. Ecstasy bewirkt eine Erhöhung der Konzentration des Hormons „Serotonin“ im Körper, das beim Menschen zu einem Wohlgefühl führt („Verliebtheitsgefühl“). Daneben wirkt Ecstasy im Körper ähnlich wie das körpereigene Adrenalin, also vorübergehend leistungssteigernd, hemmungsabbauend und kontaktsteigernd. Berührungen werden intensiv erlebt, Haut kribbelt, Puls und Blutdruck steigen. Steigerung der Sinneswahrnehmungen, erhöhtes Kommunikationsbedürfnis, Bewegungsdrang, manchmal Halluzinationen. Verlust des Hunger-, Durst- und Müdigkeitsgefühls. Risiken: o Anstieg der Körpertemperatur auf bis zu 41 C. Die „Überhitzung“ des Körpers, die oft einhergeht mit einem Flüssigkeitsverlust, kann den Mineralhaushalt des Körpers so stören, daß es zu Zusammenbrüchen mit Todesfolge kommen kann. Häufiger Konsum von Ecsatsy führt dazu, daß die natürliche Serotonin-Produktion immer geringer wird. In der Folge können normale Glücksgefühle und positive Eindrücke nicht mehr als positiv erlebt werden. Es erfolgen deshalb oft Dosissteigerungen. Bei längerem Konsum können Schlafstörungen, Verwirrtheit, Konzentrationsprobleme, Leber- und Nierenschäden, Depressionen, Psychosen und Hirnschäden auftreten. Gefahr der psychischen Abhängigkeit. Erhöhtes Risiko für Menschen mit Vorerkrankungen wie beispielsweise Bluthochdruck, Epilepsie, Diabetes u.a. DESIGNERDROGEN Durch die Veränderung der chemischen Grundstrukturen vorhandener Wirksubstanzen versuchen Hersteller einerseits eine Wirkstoffverbesserung und andererseits eine Umgehung der betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften zu erreichen. Die Wirkung der so experimentell entstandenen neuen chemischen Verbindungen (Designerdrogen) kann schwerste Gesundheitsschäden verursachen oder schon in geringen Mengen tödlich wirken.
3. Welche Gesetze und Vorschriften begründen einen Handlungsbedarf? Nach Artikel 2, Absatz 1 unseres Grundgesetzes steht jedem Menschen das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zu. Das gilt auch für jeden Arbeitnehmer. Nach § 75, Absatz 2 Betriebsverfassungsgesetz haben Arbeitgeber und Betriebsrat die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. Diesen umfassenden Rechten des Arbeitnehmers stehen Pflichten des Arbeitgebers gegenüber, die im Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG) niedergeschrieben sind. § 1 AsiG verpflichtet den Arbeitgeber u.a. zur Bestellung von Betriebsärzten, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung unterstützen sollen. Die jedoch einzige ausdrücklich verbindliche Regelung bezüglich des Konsums von Alkohol und anderer berauschender Mittel sowie der Handlungsverpflichtung des/der Vorgesetzten im Falle berauschter MitarbeiterInnen findet sich in den Unfallverhütungsvorschriften in § 38, Absatz 1 und 2 „Allgemeine Vorschriften“ (GUV 0.1) vom 1.7.91 . § 38 Absatz 1 Versicherte dürfen sich durch Alkoholgenuss nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. § 38 Absatz 2: Versicherte, die in Folge Alkoholgenusses oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, dürfen mit Arbeiten nicht beschäftigt werden. Den Vorgesetzten wird durch die Unfallverhütungsvorschriften die Pflicht übertragen, die Arbeitsfähigkeit festzustellen und entsprechend zu handeln. Sie ermöglicht Vorgesetzen, aufgrund ihres Eindruckes einen beeinträchtigt wirkenden Mitarbeiter fürsorglich vom Arbeitsplatz zu entfernen. Es ist nicht die Aufgabe der Vorgesetzten, den Nachweis dafür zu erbringen. Als Kriterium für die Entfernung vom Arbeitsplatz gilt die allgemeine Lebenserfahrung und der ‚Beweis des ersten Anscheins‘, d.h. die konkreten Auffälligkeiten eines/r Beschäftigten in der akuten Situation. Von großer Bedeutung ist die Tatsache, dass bei Arbeitsunfällen unter Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln der Versicherungsschutz durch den Versicherungsträger entfällt. Ein weiterer Handlungsbedarf wird außerdem durch den Ministeriellen Erlass ‚Prävention und Hilfe bei Sucht- und Missbrauchsproblemen in der Landesverwaltung‘vom Januar 1998 begründet. Dort heißt es sinngemäß: Unterstützung für betroffene Beschäftigte zu gewähren, ist eine Aufgabe des Arbeitgebers als Teil der Personalpflege; ihre Erfüllung dient dem Betrieb als Ganzes.
4. Der Stufenplan der Dienstvereinbarung Sucht der TU Braunschweig Die Dienstvereinbarung vom 11.6.92 („ Vereinbarung Nr.17 zwischen der Technischen Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig vertreten durch den Präsidenten und dem Gesamtpersonalrat der Technischen Universität Braunschweig über Suchtmittel am Arbeitsplatz sowie Hilfe für Suchtkranke“) lehnt sich im Pkt. 3 an die Ausführungen des § 38 (GUV 0.1) an: „Die Bediensteten dürfen sich während der Arbeitszeit und der Pausen durch Alkoholgenuß oder Einnahme anderer Mittel nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich oder andere gefährden können.“ „ Bedienstete, die infolge Alkoholgenusses oder der Einnahme anderer Mittel nicht mehr in der Lage sind, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen, dürfen nicht mit Arbeiten beschäftigt werden“. Unter Pkt. 5 „Maßnahmen im Einzelfall“ der Dienstvereinbarung werden 6 Stufen beschrieben, wie der /die zuständige Vorgesetzte mit dem/ der Betreffenden vorzugehen hat. Erste Stufe Besteht der Verdacht, daß sich bei einem Mitarbeiter/ einer Mitarbeiterin wiederholt wegen des Konsums von Alkohol oder anderen Suchtmitteln dienstliche Beeinträchtigungen ergeben, ist der /die zuständige Vorgesetzte verpflichtet, mit dem /der Betroffenen über das Problem ein Gespräch zu führen. In diesem vertraulichen Gespräch werden gegenüber dem / der Betroffenen die Auffälligkeiten am Arbeitsplatz sachlich festgestellt. Zugleich wird deutlich gemacht, daß diese im Zusammenhang mit Alkoholmißbrauch oder Einnahme anderer Suchtmittel gesehen werden. Der / die Vorgesetzte erläutert der/ dem Betroffenen mögliche Hilfsangebote und macht deutlich, daß er /sie künftig verstärkt auf das Arbeitsverhalten achten wird. Dieses erste vertrauliche Gespräch hat keine personalrechtlichen Konsequenzen. Weder werden hierüber Informationen an andere Stellen weitergegeben noch erfolgt eine Eintragung in die Personalakte. Zweite Stufe Bleibt der / die Betroffene trotz dieses Gesprächs auffällig, wird ein weiteres Gespräch geführt, über das ein Protokoll zu fertigen ist. Das Protokoll ist der Sozial- und Suchtberatungsstelle der TU Braunschweig vertraulich zur alleinigen Aufbewahrung zu übergeben. Zwischen dem ersten und dem zweiten Gespräch soll eine Frist von in der Regel 6 Wochen liegen. Auf Wunsch der / des Betroffenen ist ein Mitglied der Personalvertretung oder eine Person des Vertrauens hinzuzuziehen. Ziel des Gesprächs ist, dem/ der Betroffenen, die bei unverändertem Verhalten zukünftig zu erwartenden arbeitsrechtlichen Konsequenzen aufzuzeigen und die Hilfsangebote zu konkretisieren. Der / die Betroffene wird aufgefordert, sich an die Sozial- und Suchtberatungsstelle der TU Braunschweig zu wenden.
Dritte Stufe Tritt keine Besserung nach 6-8 Wochen ein, ist davon auszugehen, daß der /die Betroffene Alkohol- bzw. andere Suchtprobleme hat. Das dritte Gespräch ist daher unter dem Gesichtspunkt zu führen, entsprechende Hilfsangebote zwingend zu machen. Es nehmen teil: der / die unmittelbare Vorgesetzte, ggfs. der / die nächsthöhere Vorgesetze der Personaldezernent oder dessen Vertreter/ in ein Mitglied der zuständigen Personalvertretung / Jugendvertretung, ggfs. der /die Vertrauensmann/ Vertrauensfrau der Schwerbehinderten die Vertreterin der Sozial- und Suchtberatungsstelle der TU Braunschweig. Es ist eine Vereinbarung mit dem /der Betroffenen über die umgehende Annahme von Hilfsangeboten, die spätestens innerhalb der nächsten 2 Wochen feststehen muß, zu schließen. Dem / der Betroffenen können Auflagen gemacht werden. Über das Gespräch wird ein Vermerk gefertigt, der von den Gesprächsteilnehmern / Gesprächsteilnehmerinnen unterschrieben wird. Der / die Betroffene erhält Gelegenheit, zu dem Inhalt des Vermerks schriftlich Stellung zu nehmen. Der Vermerk mit der Vereinbarung wird Bestandteil der Personalakte und unterliegt der Tilgung. Der/ die unmittelbare Vorgesetzte hat jeweils nach Ablauf von 14 Tagen zu prüfen, ob der /die Betroffene die Vereinbarung einhält. Er /sie hat über weitere Auffälligkeiten bzw. Nichteinhaltung der Vereinbarung unverzüglich die Personalabteilung zu unterrichten. Bei positiver Verhaltensänderung oder Aufnahme einer Therapie folgt keine Fortsetzung des Stufenplans. Findet keine Verhaltensänderung statt, kommt es zu einem vierten Gespräch. Vierte Stufe Bei weiterer Auffälligkeit wird dem/ der Betroffenen von der Personalabteilung eine Abmahnung erteilt. Diese Abmahnung ist in Gegenwart der Vertreterin der Sozial- und Suchtberatungsstelle der TU Braunschweig sowie einem Vertreter / einer Vertreterin des Personalrates in einem Gespräch zu erläutern. Gleichzeitig werden dem / der Betroffenen Hilfsangebote im Sinne der Stufe 3 unterbreitet. Ändert der / die Betroffene sein/ ihr Verhalten positiv, erfolgt weder eine weitere Abmahnung noch die Entlassung. Fünfte Stufe Ändert der/ die Betroffene innerhalb von in der Regel 4 Wochen nach der ersten Abmahnung sein/ ihr Verhalten nicht, erfolgt eine letzte Abmahnung mit Kündigungsandrohung. Die Erteilung der letzten Abmahnung erfolgt in einem Gespräch wie unter Stufe 4. Gleichzeitig werden der / dem Betroffenen Hilfsangebote im Sinne von Stufe 3 unterbreitet. Sechste Stufe Lehnt der / die Betroffene trotz letzter Abmahnung die angebotenen Hilfsmaßnahmen ab oder verändert er /sie sein/ ihr Verhalten nicht kurzfristig, erfolgt die Kündigung. Bei Beamten/ Beamtinnen werden die erforderlichen dienstrechtlichen Maßnahmen eingeleitet. Die Dienstvereinbarung Nr.17 sowie weitere Informationen zum Thema Suchtprobleme am Arbeitsplatz finden Sie in der gleichnamigen Broschüre ‚Suchtprobleme am Arbeitsplatz‘ (6/ 1998), die Sie im Internet unter www.tubs.de/wirueberuns/unileitung/suchtberatung/index.html nachlesen können oder als Schriftmaterial bei der Sozial- und Suchtberatungsstelle der TU beziehen können, Tel. –4544 .
5. Probleme der Früherkennung von Drogenkonsum Wenn man von „Drogen“ spricht, ist die Rede von pflanzlich und chemisch sehr unterschiedlichen Substanzen mit unterschiedlichen Wirkungen ( s.Kap.2 ). Sie sind stimulierend (Amphetamine, z.B. Ecstasy), wirken euphorisch (Kokain, Heroin), können Halluzinationen verursachen (LSD) oder auch beruhigen (Benzodiazepinderivate; Schlaf- und Beruhigungsmittel; vielfach frei verkäuflich). Die keineswegs harmlose Droge Haschisch kann in unterschiedlichen Situationen unterschiedlich wirken, je nach Ausgangsstimmung und in der Situation beteiligten Personen und Umgebungsbedingungen sowie körperlicher Verfassung. Haschisch hebt die Stimmung bis zur Heiterkeit, löst Sinnestäuschungen aus und wird mitunter wegen seiner beruhigenden Wirkung konsumiert. Abgesehen von der akuten Wirkung, die eine Droge im Gehirn und schließlich im Verhalten hervorrufen kann, zeichnen sich von einer Droge abhängige Personen dadurch aus, dass sie ein‚ Suchtverhalten‘ zeigen. Dieses ist charakterisiert als der zwanghafte Drang die erwünschte Wirkung, die diese Droge für den Organismus hervorruft wieder und wieder zu erzielen. In der Folge (bei schnell abhängig machenden Drogen schon nach wenigen Einnahmedosen) geht es nur noch um die Linderung oder Vermeidung der Entzugserscheinungen. Hierbei sind ebenso körperliche und seelische Entzugserscheinungen zu unterscheiden. Körperliche Entzugserscheinungen treten nur bei Drogen mit Toleranzausbildung auf. Dies sind vor allem Opiate (Heroin), Alkohol, Barbiturat-Schlafmittel und angstlösende Beruhigungsmittel. Es treten insbesondere überschießende Reaktionen des vegetativen Nervensystems auf: Unruhe, geweitete Pupillen, Schweißausbrüche, Gereiztheit, Frieren, Zittern, Schwindel, Abgeschlagenheit, Schlafstörungen, Übelkeit; seltener Durchfälle, Schmerzen im Bauchraum, der Gelenke und Glieder. Dazu kommen noch drogenspezifische Beschwerden wie epileptische Krampfanfälle bei Barbituratentzug. Seelische Entzugserscheinungen sind Unruhe, Getriebenheit, Gereiztheit, Angst, depressive Verstimmungen bis hin zu Selbstmordgedanken, Schlaflosigkeit und weitere mehr. Daneben gibt es noch stoffspezifische Symptome. So entsteht ein Teufelskreis aus Abhängigkeit, Entzugserscheinungen und dem Wunsch nach angenehmen Empfindungen und Gedanken. Die Folgen sind oft die Einengung der Interessen auf den Erwerb und den Konsum des Suchtstoffes. Familie, Schule und Beruf werden vernachlässigt und ein Wechsel des Freundeskreises findet statt. Die Betroffenen können sich dann nicht mehr aus eigener Kraft von der Droge und deren Auswirkungen lösen. Das gesamte Denken und Handeln einer Person wird zugunsten vordergründiger süchtiger Bedürfnisbefriedigung ausgerichtet. So muss z.B. bei auffallend nachlassendem Interesse an der Ausbildung, bei Leistungsabfall und eventuell auch bei zunehmender Vernachlässigung des äußeren Erscheinungsbildes erwogen werden, dass sich hier ein Drogenproblem verbirgt.
Bezogen auf den Arbeitsplatz und die Ausführung von Arbeiten kann es sein, dass ein Drogenkonsument hektisch und getrieben wirkt, häufigen Stimmungsschwankungen unterliegt, apathisch und unkonzentriert wirkt. Wenn tatsächlich Drogenkonsum vorliegt, ist es nicht möglich, bestimmte Verhaltensänderungen auf bestimmte Substanzen zu beziehen. Der bereits erwähnte Mischkonsum, d.h. der gleichzeitige bzw. kombinierte Konsum verschiedener Drogen, führt zu einer anhaltenden Verweildauer im Körper. Für die Arbeitssicherheit bedeutet dies, dass die Drogenwirkung noch mehrere Tage sogar nach Unterbleiben jeglichen weiteren Konsums fortdauern kann. Solange ein Konsument, eine Konsumentin jedoch sozial integriert, vom körperlichen Erscheinungsbild und hinsichtlich des Sozial- und Leistungsverhaltens nicht dramatisch auffällig ist, wird ein bestehendes Problem möglicherweise nicht erkannt werden. Gleichwohl kann für die Sicherheit des einzelnen oder seiner Umgebung eine erhebliche Gefährdung bestehen. Eine häufige Wirkung des Haschischs ist zum Beispiel die Intensivierung von Farb- und Tonerlebnissen, sowie eine Verzerrung des Zeitempfindens. Das veränderte Wahrnehmen von Farben, die real gar nicht vorhanden sind, können beispielsweise beim Arbeitseinsatz an einer Schalttafel zu erheblichen Risiken hinsichtlich der Arbeitssicherheit führen. Ebenso können zeitliche Verzerrungen Auswirkungen auf die Präzision bestimmter Arbeitsabläufe haben. Diese Arbeitsabläufe werden weder von Betroffenen noch von der Arbeitsumgebung wahrgenommen, wenn es nicht zu besonderen Zwischenfällen kommt. Im betrieblichen Alltag ist es also erforderlich, bereits auf geringfügige Verhaltens- und Leistungsauffälligkeiten zu reagieren, wenn diese wahrgenommen werden und insbesondere dann, wenn ein/e sich ansonsten anders verhaltende/r Auszubildende/r den Eindruck erweckt „irgendwie anders“ zu sein, ohne dass ein dafür nachvollziehbarer Grund gegeben ist. Aus dem bisher Gesagten wird deutlich, dass es nicht die Patentlösung gibt, vom Verhalten einer Person auf eine bestimmte Droge schließen zu können. Dies macht es schwierig, Beobachtungen eindeutig zuzuordnen. Es zeigt jedoch auch auf, wie wichtig der Kontakt und das Gespräch mit den Jugendlichen grundsätzlich ist. Wenn sich bei Ihnen als Ausbilderin oder Ausbilder der Eindruck verdichtet, dass bei einem/einer Auszubildenden ein Drogenproblem vorliegt, scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit der Sozial- und Suchtberatungsstelle der TU Braunschweig aufzunehmen oder/und mit einer Fachberatungsstelle außerhalb der TU (s. Punkt 7). Die folgende Übersicht (*) informiert über unspezifische Auffälligkeiten, die im Zusammenhang mit einem missbräuchlichen Drogenkonsum auftreten können, jedoch auch ganz andere Ursachen haben können. Eindeutige Hinweise auf Drogenkonsum sind ausschließlich über medizinische Untersuchungen von Blut, Urin oder Haaren möglich.
Äußere Merkmale • blasses, ungesundes Aussehen (u.U. „teigiges Gesicht“) • besonders starke Gewichtsabnahme • Berührungs-, Schmerz-, Lichtempfindlichkeit • Schwindelgefühle, Kreislaufbeschwerden • Kreislaufschwächen • ständige Erkältungssymptome, wie „Schnupfen“ (besonders, wenn geschnüffelt wird, z.B. Kokain), gerötete Augen, Klagen über Entzündungen im Mund oder Nase (an allen Schleimhäuten), Schweissausbrüche • Juckreiz • extrem erweiterte oder verengte Pupillen • Händezittern • Verwahrlosung • Einstichstellen (bei Heroin) Verhalten am Arbeitsplatz • Starke Leistungsschwankungen • Unzuverlässigkeit • Starke Stimmungsschwankungen, Reizbarkeit oder Gleichgültigkeit • Absonderung von Kollegen oder völlige Distanzlosigkeit • Häufiges Verlassen des Arbeitsplatzes. (*) aus: Ziegler, H.: Früherkennung von substanzbezogenen Problemen am Arbeitsplatz. Hinweise für die praktische Personalarbeit, in Themen, Service für Presse, Hörfunk und Fernsehen Verlagsbeilage im „Journalist“ September 2001, S.13, Remagen-Rolandseck. 6. Schlussfolgerungen
Möglicherweise ist beim Durchlesen oder „Überfliegen“ der Broschüre bereits die Frage aufgetaucht: „Wer wird überhaupt abhängig von Drogen bzw. wer ist gefährdet ?“ Wir alle kennen Stimmungsschwankungen, viele von uns auch Problemsituationen und Schwierigkeiten, vor denen wir am liebsten weglaufen möchten. Der Griff zu einer legalen oder illegalen Droge kann dann zumindest augenblicklich alles etwas weniger bedrückend und belastend erscheinen lassen. Ein Blick in den eigenen Keller, in den Medikamentenschrank oder den Aschenbecher macht deutlich, dass wir nicht selten selbst mit diversen Drogen lockeren Umgang pflegen. Es gibt wohl kaum jemanden unter den Erwachsenen, der am Beispiel der Wirkung des Alkohols auf die Stimmung, nicht nachvollziehen könnte, wie sich unmittelbar nach dem Konsum gewünschte Effekte erzielen lassen. Oder nehmen wir das Anfluten des Nikotins in den entsprechenden Hirnarealen nach einem tiefen Zug an der Zigarette. Das Drogenproblem kann somit als Spitze eines Eisberges betrachtet werden, dessen nicht sichtbarer Teil uns alle mehr oder weniger betrifft. Wenn aus der Realitätsflucht Gewohnheit wird, bildet sich ein Missbrauchsverhalten aus. Das Bewältigen unangenehmer Situationen wird verlernt oder gar nicht erst erlernt. Hinzu kommt die Gefahr oder das tatsächliche Auftreten einer Abhängigkeit von einer oder mehreren Drogen. Wie unter Punkt 3. aufgeführt, gibt es eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften, die zum sachgerechten Handeln auffordern. Es ist die Pflicht von Vorgesetzten (AusbilderInnen) die Sicherheit am Arbeitsplatz durch vermeidbare Risiken aufrecht zu erhalten bzw. zu optimieren und zwar sowohl im Sinne des Unterbindens von selbstgefährdendem als auch Dritte gefährdendes Verhalten. Des weiteren gebietet es die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, sich der Auszubildenden anzunehmen, sie auf dem Weg zu ihren Ausbildungszielen unterstützend zu begleiten. Bei Auffälligkeiten im Verhalten und Leistungsverhalten, die im Zusammenhang mit Drogeneinfluss stehend vermutet werden, sollten die Auszubildenden unter der Prämisse von Hilfsangeboten angesprochen werden. Wirkungsvoller Arbeits- und Gesundheitsschutz erfordert vor allem aufmerksame Vorgesetzte bzw. AusbilderInnen. Natürlich besteht auch auf Seiten der Auszubildenden die Pflicht, ihren Beitrag für das Erreichen des Ausbildungszieles zu leisten. Bei schon länger bestehendem Drogenkonsum (Abhängigkeit) kommt es vor, dass der/die Konsumentin die Fortführung des Drogenkonsums höher bewertet als das Fortbestehen des Ausbildungsverhältnisses. Letztlich reicht es nicht, über Stoffe und Wirkungen Bescheid zu wissen. Im Ernstfall nützt es sogar wenig. Dann ist das unter Punkt 4. beschriebene Handeln angesagt. Wichtiger ist es, „im Kontakt“ zu bleiben und ein wertschätzendes Miteinander zwischen den Generationen zu praktizieren: eine Aufgabe für alle Beteiligten. 7. Rat und Hilfe TU intern: Sozial- und Suchtberatungsstelle der TU Braunschweig Frau Gerda Kuder
Spielmannstr. 12 a 38106 Braunschweig Tel. 4544 Arbeitsmedizinischer Dienst Bültenweg 88 38106 Braunschweig Tel. 4711 TU extern: Drogenberatungszentrum (DROBS) Kurt-Schumacher-Str. 26 38102 Braunschweig Tel. 220900 Jugendberatung mondo X Paul-Jonas-Meier-Str. 42 38104 Braunschweig Tel. 377374 Jugendberatung (BiB) für Jugendliche u. junge Erwachsene Eulenstr. 2 38114 Braunschweig Tel. 52085 Eltern helfen Eltern, Elternkreis für Drogengefährdete und abhängige Kinder und Jugendliche Kontakt über Frau Erika Nolte Tel. 18958 8. Erklärung von Begriffen Abhängigkeit Die Begriffe Sucht und Abhängigkeit werden gleichbedeutend verwendet.
Da der Begriff „Sucht“ eher negativ aufgefasst wird, hat sich die Weltgesundheits- organisation/WHO dafür entschieden, den Begriff Abhängigkeit zu verwenden. Zu unterscheiden ist die seelische oder seelische und körperliche Abhängigkeit von einer Droge. Die Abhängigkeit entsteht durch periodische oder kontinuierliche Einnahme der Droge. Seelische (psychische) Abhängigkeit bedeutet ein starkes Verlangen gefühlsmäßiges und gedankliches Verlangen, den Drogeneffekt ( d.h. die gewohnte Wirkung der Droge, den angstlösenden, den vermeintlich problembereinigenden, den lustbringenden Effekt) zu wiederholen und den Konsum fortzuführen. Körperliche (physische) Abhängigkeit ist verbunden mit Dosissteigerung (Erhöhung der Konsum-Menge) und Toleranzerwerb (Fähigkeit des Organismus allmählich eine größere Dosis zu vertragen was gleichzeitig dazu führt, dass die gewünschte Wirkung nur noch mit einer größeren Dosis als der Ausgangsmenge eintritt; führt ebenso zur rascheren Schädigung des Organismus; der Toleranzerwerb ist nicht unendlich steigerungsfähig. Der Stoffwechsel des Organismus hat die Droge „integriert“. Betäubungsmittel Gesetzestechnischer Begriff, der im Betäubungsmittelgesetz (BtM) verwendet wird. Die Zuordnung der hier aufgelisteten Substanzen kann geändert oder ergänzt werden, wenn dies erforderlich ist, wegen wissenschaftlicher Erkenntnis der Wirkungsweise (vor allem Hervorrufen einer Abhängigkeit), wegen der Möglichkeit aus einer Substanz oder ihrer Mitverwendung Betäubungsmittel herstellen zu können oder zur Kontrolle und Sicherheit des Umgangs mit Betäubungsmitteln im medizinischen Bereich (Gefährdung für die Gesundheit). Die ärztliche Verschreibung regelt die Betäubungsmittel- verschreibungsverordnung (BtMVV). Designer-Drogen siehe Kapitel 2 Drogen (gleichbedeutend mit dem Begriff Suchtmittel ) Substanzen (pflanzliche, biochemische oder synthetische), die im Zentralnervensystem wirksam werden mit dem Effekt, die Wahrnehmung, das Fühlen (auch Gefühle) und Denken zu verändern. Deshalb auch der Ausdruck „psychoaktiv“. Durch periodische oder kontinuierliche Einnahme einer Droge können seelische und/oder körperliche Abhängigkeit entstehen. Dem Begriff der Droge sind auch die legalen Suchtmittel zuzuordnen. Gebrauch Die sinnvolle und bestimmungsgemäße Anwendung einer psychoaktiven Substanz. Streng genommen, ist der Begriff Gebrauch nur im Zusammenhang mit der Einnahme von Medikamenten sinnvoll. Insbesondere die illegalen Drogen bergen das Problem der für den einzelnen nicht gut einschätzbaren „Bindekraft“, d.h. die spezifischen Wirkungen auf Körper und Psyche und die Geschwindigkeit der Abhängigkeitserzeugung sind risikoreich.
Kreuztoleranz Besteht gegenüber einer Droge eine erhöhte Toleranz (z.B. Alkohol), kann damit gleichzeitig eine erhöhte Toleranz gegenüber einer anderen Droge bestehen ( z.B. barbiturathaltige Schlafmittel). Das bedeutet, dass sich die Drogen gewissermaßen gegenseitig „vertreten“ können, mit dem Effekt gleiche Wirkungen zu erzielen und Entzugserscheinungen zu vermeiden. Dies erklärt, weshalb mehrere Substanzen parallel oder wechselweise konsumiert werden. Missbrauch Missbrauch ist kein gewöhnlicher Gebrauch, aber auch noch keine Abhängigkeit. Allerdings kann bereits eine Schädigung der körperlichen und/oder seelischen Gesundheit des Konsumenten vorhanden sein oder mit hoher Wahrscheinlichkeit eintreten. Missbrauch kann in Abhängigkeit übergehen. Auch der Konsum des Suchtmittels bei unpassenden Gelegenheiten kann als Missbrauch definiert werden ( Teilnahme am Straßenverkehr, in der Schwangerschaft, am Arbeitsplatz). Mehrfachabhängigkeit (Politoxikomanie) Mindestens zwei Suchtstoffe werden in abhänigiger Weise konsumiert. In diesem Fall kann sich eine sogenannte Kreuztoleranz entwickeln ( s. Kreuztoleranz). Mischkonsum (Polyvalenter Missbrauch) Es handelt sich um den missbräuchlichen Konsum mehrerer Substanzen, sogenannter Mischkonsum (z.B. Haschisch, Alkohol, Tabletten). Manchmal wird der Begriff auch für kombinierte Missbrauchsmuster und Mehrfachabhängigkeiten benutzt (s. Politoxikomanie). Stoffgebundene Sucht / nicht stoffgebundene Sucht Unter stoffgebundener Sucht wird die Abhängigkeit von psychoaktiven Substanzen (Drogen) verstanden. Davon abzugrenzen sind Verhaltensweisen, die in einigen Charakteristika dem „Suchtverhalten“ sehr ähnlich sind: insbesondere Ess-Brechsucht, Magersucht, pathologisches Glücksspielverhalten‘ . Wesensveränderung Früher oder später auftretende Veränderung der Persönlichkeit mit Vergröberung, Zuspitzung einzelner Wesenszüge, Enthemmung, Verflachung, Gefühlslabilität und Triebstörungen.
9. Literatur - Jahrbuch Sucht 2001. Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren e.V. (DHS), Hamm 2000 - BGZ-Report „Gefährdung der Sicherheit durch den Konsum illegaler Drogen“ 1/98, Hrsg.: Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG), Tel. 02241/231-01, Fax: 02241/231-1333 - Broschüre „Sehn-Sucht“ , Hrsg.: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, Zentrale Geschäftsstelle, Taubenheimstraße 85, 70372 Stuttgart - Broschüre „Suchtprobleme am Arbeitsplatz“ (Dienstvereinbarung Sucht), TU Braunschweig 1998 - Ein Angebot für alle, ... die einem nahestehenden Menschen helfen wollen. DHS-Broschüre - Cannabis: Haschisch und Marihuana. Informationsbroschüre. DHS - Sucht und Drogen. Informationsbroschüre. Hg: Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren e.V. (DHS) Westring 2, 59065 Hamm, Tel.: 02381 / 9015-0 und Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V. (FDR), Odeonstraße 14, 30159 Hannover, Tel. 0511 / 131 6474 - Substanzbezogene Störungen am Arbeitsplatz. Eine Praxishilfe für Personalverantwortliche. DHS, Hamm 2000 - Wilkens, W.: Designer-Drogen: Eine Himmelfahrt zur Hölle? Grundlageninformationen zu synthetischen Rauschmitteln. Jugend hilft Jugend e.V., Hamburg 1997, 3. überarbeitete Auflage
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