Industrie- und Gewerbeflächen-entwicklung in Thüringen - Kerstin Friese TMWWDG Jahresveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft kommunaler ...

 
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Industrie- und Gewerbeflächen-entwicklung in Thüringen - Kerstin Friese TMWWDG Jahresveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft kommunaler ...
Industrie- und Gewerbeflächen-
    entwicklung in Thüringen

         Kerstin Friese TMWWDG

Jahresveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft
      kommunaler Wirtschaftsförderer
              am 18.11.2020
Industrie- und Gewerbeflächen-entwicklung in Thüringen - Kerstin Friese TMWWDG Jahresveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft kommunaler ...
1. Industrie- und
Gewerbeflächenentwicklung

Zentrales Infrastrukturthema für Land und Kommunen

Gemeinsamer strategischer Ansatz:
• Förderung von Wirtschafts- und Regionalentwicklung,
• Ermöglichung von Unternehmensansiedlungen
  und -investitionen durch Bereitstellung von
  erschlossenen Flächen an attraktiven Standorten,
• Standortqualität ist entscheidend für Standort-
  entscheidung von Investoren (vielfältige, auch
  branchenspezifische Anforderungen),
• Zunehmender Internationaler Standortwettbewerb
   Angebotsfähigkeit durch Flächenvorhaltung und
     Standortmanagement erhalten!
• Zentrales Förderinstrument GRW II
2. Rückblick-
Entwicklung seit 1990 (1)

Förderung im Rahmen der GRW II 1990- 2019:
Es wurden gefördert: Investitionen
• zur Revitalisierung von Altstandorten,
• zur Erschließung vorhandener oder neuer Standorte,
• zur infrastrukturellen Anbindung von
  Gewerbestandorten und Unternehmen.

Eckdaten zur bisherigen Förderung:
• 947 Projekte
• Investitionsvolumen ca. 3,3 Mrd. €
• Zuschussvolumen ca. 2,0 Mrd. € (ca. 2/3 aller in der
  GRW II seit 1990 eingesetzten Mittel)
2. Rückblick-
Entwicklung seit 1990 (2)

Regionale Entwicklungsschwerpunkte

• Entlang der Verkehrsachsen / Autobahnen und in
  zentralen Orten;
• Ausgewogene Verteilung entsprechend der regionalen
  Rahmenbedingungen;
• Entwicklung des Belegungsgrades auf derzeit über
  80 % zeigt anhaltend hohe Nachfrage von Investoren
  für Thüringer Industrie- und Gewerbestandorte;
• Aufgrund gestiegener Nachfrage nach Flächen ab
  5 ha seit 2010 Umsetzung der „Thüringer
  Großflächeninitiative“ mit folgenden Standorten:
3. Thüringer
Großflächeninitiative

                        Planungsregion Nordthüringen
                        •   IG „Artern/Unstrut“
                        •   IG "Goldene Aue"

                        Planungsregion Mittelthüringen
                        •   IG "Erfurter Kreuz"
                        •   IG „Waltershausen/Hörselgau“
                            (IG Hörsel)
                        •   IG „Sömmerda/Kölleda“

                        Planungsregion Ostthüringen
                        •   IG „Hermsdorf Ost III“

                        •   IG „Gera-Cretzschwitz“

                        Planungsregion Südwestthüringen
                        •   IG Thüringer Tor
4. Aktuelle
Herausforderungen (1)

• räumliche Verfügbarkeit von ebenen Flächen mit
  guten infrastrukturellen Rahmenbedingungen,

• Baukostensteigerungen

• Nutzungskonkurrenz (insbesondere mit der
  landwirtschaftlichen Nutzung)

• Reduzierung des Flächenverbrauchs (Ziel laut LEP)
   Revitalisierung von Brachflächen und
  Altstandorten vorrangig vorantreiben?
4. Aktuelle
Herausforderungen (2)

• Wirtschaftliche Entwicklung vs. Lebensqualität?
   Zunehmende Skepsis der Bevölkerung gegenüber
  der Entwicklung von Gewerbestandorten;

• Mögliche Einschränkung der Fördergebietskulisse ab
  2022?
5. Rahmenbedingungen für
weitere Standortentwicklung (1)

Wichtige Rahmenbedingungen für bedarfsorientierte
und nachhaltige Standortentwicklung:

• Planungsseitige Voraussetzungen (LEP, RROP,
  kommunale Nutzungs- und B-Pläne)
• Eigentumssituation am Standort, Vornutzung
• Kommunales/ regionales Entwicklungskonzept,
  Gewerbeflächenentwicklungskonzept vorhanden?
• Aktuelle Angebotssituation an Industrie- und
  Gewerbeflächen im Ort und im Umfeld,
  Belegungsgrad vorhandener Flächen
5. Rahmenbedingungen für
weitere Standortentwicklung (2)

• Entwicklung der Nachfrage von Unternehmen
  (Branchen/ Wertschöpfungsketten/ Clusterbildung,
  Flächenbedarf, Verkehrsanbindung, infrastrukturelle
  Ausstattung);
• Interkommunale Kooperation
   Reduzierung der Belastung für einzelne Kommune,
  Schaffung eines breiten regionalen Konsens‘
6. Exkurs: Reg. Kooperation (1)

           1. Regionalwirtschaftliches Entwicklungskonzept
                      Förderkonditionen
  Förderzweck         Zwingende inhaltliche und konzeptionelle Grundlage für
                      RM + RB
  Inhalt              Regionalwirtschaftliche Stärken-Schwächen-Analyse,
                      Entwicklungsziele und Handlungsprioritäten der Region
                      festlegen sowie Aussagen zur nachhaltigen Ausgestaltung von
                      RM und RB treffen (Einbindung regionaler Akteure,
                      Handlungsfelder mit Schwerpunktsetzungen, Finanzierung)
  Region              Wirtschaftsraum mit mind. 200.000 Einwohnern unter
                      Beteiligung von mind. zwei Landkreisen/kreisfreien Städten

  Fördersatz/-höhe    75 %, max. 50.000 €

  Erstellung          durch Dritte, Beachtung Vergaberecht (mind. 3 Angebote)
6. Exkurs: Reg. Kooperation (2)

                     2. Regionalmanagement
                     Förderkonditionen
      Förderzweck    konkret auf Umsetzung des regionalwirtschaftlichen
                     Entwicklungskonzeptes ausgerichtet (RWEK)

      Region         Wirtschaftsraum mit gemeinsamen
                     Entwicklungsproblemen und -chancen; mind. 200.000
                     EW sowie Beteiligung von mind. zwei
                     Landkreisen/kreisfreien Städten
      Inhaltl.       aktuelles RWEK
      Grundlage
      Fördersatz/-   75 %, jährlich max. 200.000 €
      höhe
      Dauer          3 Jahre
      Verlängerung   zwei Mal um jeweils max. drei Jahre; Fördersatz sinkt
                     je Verlängerungsperiode um 10 %-Punkte
6. Exkurs: Reg. Kooperation (3)

                        3. Regionalbudget
                        Förderkonditionen
     Förderzweck        RWEK bzw. Umsetzung von Projekten mit
                        regionaler Wirkung; stärkere Berücksichtigung
                        Bedarfe der regionalen Wirtschaft

     Region             Übereinstimmung mit Region des RM

     Grundlage          funktionierendes RM, fundiertes aktuelles RWEK

     Fördersatz/-höhe   80 %, jährlich max. 300.000 €

     Dauer              3 Jahre
     Verlängerung       zwei Mal um jeweils drei Jahre; Fördersatz sinkt
                        je Verlängerungs-periode um 10 %-Punkte

     Personalkosten     nicht förderfähig (!)
Möglicher Zeitplan für Etablierung eines
         Regionalmanagements/ Regionalbudgets

                                    2020
       Gespräche mit potentiellen Beteiligten/ Voranfragen beim TLVwA

                                   2020/2021
Bewilligung und Erstellung eines regionalwirtschaftlichen Entwicklungskonzepts;
                  ggf. mit Prüfauftrag zur Bildung der Region

                                    2021
    Bewilligung und Etablierung eines Regionalmanagements (für 3 Jahre)

                                    2022
       Bewilligung und Etablierung eines Regionalbudgets (für 3 Jahre)
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit !
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