Inhalt - Herzlich Willkommen zur ESF-Informationsveranstaltung: "Calls für Basisbildung im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung"

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Herzlich Willkommen zur ESF-
         Informationsveranstaltung:

   „Calls für Basisbildung im Rahmen der
      Initiative Erwachsenenbildung“

           Inhalt
1. Informationen zu den Calls für Basisbildung
   Initiative Erwachsenenbildung
2. Umstellung auf vereinfachte Kostenoptionen
   (standardisierte Einheitskosten)
3. Abwicklung hinsichtlich Einreichung,
   Akkreditierung und Monitoring
4. Antragsdatenbank ZWIMOS

                  ESF-Informationsveranstaltungen April 2018

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Grundlagen
    § Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den
      Ländern über die Förderung von Bildungs-
      maßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von
      Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des
      Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2018 bis 2021
    § Programmplanungsdokument 2018 - 2021
    § delegierten Rechtsaktes nach Artikel 14 Abs 1 VO
      (EU) 1304/2013 – Vorschlag bei der Europ.
      Kommission eingereicht
    § Fördergenehmigungen und –verträge
                                          ESF-Informationsveranstaltungen April 2018

     Beteiligte Initiative Erwachsenenbildung
Bei ESF-Finanzierung:

    Verwaltungs und
    Verwaltungs-
   Prüfbehörde ESF, EK:                                Bildungsträger
   Prüfhandbuch, FLC, SLC,                   Entwicklung Bildungsangebot(e),
      Systemkontrollen                         Umsetzung und Abrechnung,
                              ZWIMOS              Monitoring, Qualitäts-
   ATMOS                     Antrag und                entwicklung
                             Abrechnung

                Land, Bund                      Monito-                     Akkredi-      Akkreditierungs-
         Steuerung und Programm-                 ring-                      tierungs-         gruppe
         vorgaben; Förderung durch              daten-                        daten-
          Land, Bund und ESF; First-           bank (TN)                    bank (BA)   Akkreditierung (Qualitäts-
           Level-Kontrolle, Projekt-                                                           sicherung)
                   Besuche

                                                       Geschäftsstelle                  *Akkreditierung = inhaltlicher Ver-
                                                                                         tragsbestandteil
                                                  Beratung, Unterstützung,              *Einmalige TN-Eingabe
                                                Prozesssteuerung, Monitoring            *„Lernendes System“ entwickeln

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Abwicklung hinsichtlich Einreichung

§ Antragsstellung mit ZWIMOS (www.esf.at)
§ Beilage Umsetzung der Planung 2018 – 2021
  (vollständig ausfüllen!)
§ Beilage(n) Akkreditierungsbestätigung(en)
§ Beilagen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit
  gemäß Vorgaben zur Antragsstellung

                     ESF-Informationsveranstaltungen April 2018

          Abwicklung hinsichtlich Akkreditierung

§ Voraussetzung für die Teilnahme an den Calls = gültige
  Akkreditierungsbestätigung(en) für die 3. Programm-
  periode bzw. Förderzeitraum

§ Einreichungen formal richtiger Ansuchen zur (Re-)
  Akkreditierung für Call-Teilnahme möglich bis 17. April
  2018 unter www.initiative-erwachsenenbildung.at

§ Umstellung auf SEK hat keine Auswirkungen auf Struktur
  der Akkreditierungsdatenbank in der 3. Programmperiode

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Abwicklung hinsichtlich Akkreditierung

§ Akkreditierung = inhaltlicher Teil des Fördervertrags
§ Nachakkreditierung notwendig bei (lt. PPD 2018 – 2021):
   § Mehr als 30% der TrainerInnen und/oder BeraterInnen wechseln
   § Wechsel im Angebotsmanagement
   § Wesentliche Änderungen des Angebots (zB. Anzahl der UE, Inhalte,
     Methoden, Konzept, usw.)
   § Befristete Nachweise ablaufen (zB. Ö-Cert, Prüfungs-berechtigungen,
     usw.) => NEU in der 3. Programmperiode

§ Nachakkreditierungen in Bezug auf UE-Anzahl nach
  Genehmigungsschreiben

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           Abwicklung hinsichtlich Akkreditierung

§ Zusätzlicher Druckknopf in der Akkreditierungsdatenbank
  (mit ESF-Symbol) bei jedem Ansuchen zur Vorbereitung
  für Kontrollen und zur Abrechnung der UE (Standort- und
  Personal-Liste)

       ⇒TIPP: vor jeder Prüfung TrainerInnen/BeraterInnen
        nachakkreditieren (verringert Kontrollaufwand)

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Beispiel Kurskonzepte Basisbildung

           § Kurs Basisbildung = derzeit 310 UE:
Neu:         § 20 UE Eingangsphase (= Lernkompetenz)
300 UE
(verre-      § 280 UE für 5 Kompetenzfelder                          In Akkr. beschrei-
chenbar)
             § 10 UE Angebot an Beratung/TN                          ben, aber nicht
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           § 10 TeilnehmerInnen, ca. 50%                             Gesamt-UE
             des Kurses mit 2 TrainerInnen
           § Kinderbetreuung wird nicht angeboten
           § Alle Kurse an einem Standort
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               Abwicklung hinsichtlich Monitoring

 § Stichtage vierteljährlich: 15.1., 15.4., 15.7., 15.10.
 § Alle Daten bis zum jeweiligen Stichtag eingeben.
 § Alle bestehenden Kurse bis 30.6.2018 abschließen.
 § Neue Kurse im neuen Förderzeitraum (neue Förder-
   verträge) ab 1.7.2018 anlegen.
     ⇒ neue Stammdatenblätter für alle TeilnehmerInnen
     ⇒ max. 10 TeilnehmerInnen pro Kurs
     ⇒ neues ESF-Projekt zuordnen (Unterscheidungskriterium)
     ⇒ Achten auf Datenqualität!

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Abwicklung hinsichtlich Monitoring

§ Indikatoren im ESF:
  § Rechtliche Grundlagen: ESF-VO 1303 und
    1304/2013
  § Stärkere Bedeutung der Ergebnisse: Begleitung,
    Bewertung und Überprüfung der Ergebnisse der
    ESF-Maßnahmen

                   ESF-Informationsveranstaltungen April 2018

        Abwicklung hinsichtlich Monitoring

§ TeilnehmerInnen-Indikatoren
  § Personen, die unmittelbar von der Maßnahme
    profitieren und deren Merkmale erfragt werden
    können
  § Projektträger sind verantwortlich für die Erfassung
    CO01 – CO17 (siehe TN-Daten in der
    Monitoringdatenbank)
  § Verwendung der Monitoringdatenbank IEB –
    Daten werden vom BMBWF in ATMOS eingespielt
    (keine TN-Daten in ZWIMOS!)

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Abwicklung hinsichtlich Monitoring

§ TeilnehmerInnen-Indikatoren
  § Ausnahmen von der TN-Erfassung
     • TN verweigert die Zustimmung oder widerruft diese
        o Grunddaten für Förderfähigkeit müssen nachgewiesen werden
          (in Papierform, mit Unterschrift des/der TN)
        o Name, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Geschlecht;
        o Ein- und Austrittsdatum;
        o Nachweis ESF-Förderung
        o ev. Nachweis Zielgruppenzugehörigkeit
        !Keine Förderfähigkeit bei Fehlen der Grunddaten!

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         Abwicklung hinsichtlich Monitoring

§ TeilnehmerInnen-Indikatoren
  § Basisdaten und persönliche Daten werden pro TN
    bei Eintritt und bei Austritt erfasst
  § Stammdatenblatt und Zustimmungserklärung je TN
  § Auf vollständige Datensätze achten! (INCOMP!)
  § Einige Daten werden repräsentativ durch
    Evaluation erhoben (z.B. Erwerbsstatus nach 6
    Monaten)

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
                                    Bettina Schörgenhofer
           Geschäftsstelle Initiative Erwachsenenbildung
               office@initiative-erwachsenenbildung.at
                   Tel. 01/523 87 65-614, -615 und -616
                 www.initiative-erwachsenenbildung.at

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