Informationen Einwohnergemeinde - Gerolfingen Täuffelen - Täuffelen
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Gemeinderat Kiesgruben: Kiesgrube und Bodenumschlagplatz Beichfeld sm/lewi. Wie aus der Presse zu entnehmen war, erarbeitet der Kanton Bern zum Abbau von Kies, sowie zur Errichtung eines Bodenumschlagplatzes im Gebiet Beichfeld Walperswil, eine kantonale Überbauungsordnung. Beabsichtigt ist die Erschliessung über die Epsachstrasse mit Anschluss beim Länggraben. Dabei Wird ein Grossteil des anfallenden Verkehrs zur Moosgasse/Dorfrain über das Gemeindegebiet von Täuffelen geleitet. Da das Vorhaben im kantonalen Richtplan festgesetzt ist und als bedeutend eingestuft wird, obliegt die Federführung beim Kanton. Im Rahmen des Verfahrens hat der Kanton Bern eine Mitwirkung durchgeführt, an der die Bevölkerung teilnehmen konnte. Der Gemeinderat Täuffelen-Gerolfingen hat sich an dieser Mitwirkung beteiligt und seine Standpunkte mit Unterstützung einer Expertengruppe im In- teresse der Bevölkerung dargelegt. Er hat dazu vorgängig weder mit dem Kiesgrubenbetrei- ber noch mit dem Kanton Verhandlungen geführt. Der Gemeinderat unterstützt das Projekt mit der Einbindung des Bodenumschlagplatzes grundsätzlich. Insbesondere weil dadurch die degenerierten Böden im Grossen Moos aufge- wertet werden können. Die Gemeinde Täuffelen-Gerolfingen, mit zahlreichen Landwirt- schaftsbetrieben, hat ein erhebliches Interesse, die erodierenden Böden aufzuwerten. Durch die beabsichtigte Erschliessung über die Epsachstrasse Richtung Moosgasse/Dorfrain wird das Siedlungsgebiet erheblich belastet. Die Verkehrssicherheit ist infolge Querungen von Schulwegen und einem schwierigen Anschluss an die Hauptstrasse gefährdet. Daher hat der Gemeinderat dem Kanton die Variante über das Moos Richtung Hölzlirain, Leimenstrasse und Hauptstrasse vorgeschlagen. Die Variante der Gemeinde führt zu einer Entlastung des Siedlungsgebietes und hat den Vorteil, dass die degradierten Böden direkt über die Erschliessungsstrasse, ohne Umwege, angefahren werden können. Die Mitwirkungseingabe an den Kanton kann unter folgenden Link eingesehen werden: https://www.taeuffelen.ch/de/aktuell/news/news-details/mitwirkung-kiesgrube-bup-beich- feld/ Am 9. März 2022, 20:00 Uhr, Aula Oberstufenzentrum, findet zu diesem Thema eine Infoveranstaltung statt. Interessierte Personen sind dazu herzlich eingela- den.
Gemeinderat: Informationen aus der Sitzung bz. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 25. Januar 2022 - einen Kredit von CHF 95'000.00 genehmigt für die Organisation und Durchführung eines Studienauftrags zur Vergabe der Architekturleistungen für das Projekt Neubau Feuer- wehrmagazin. Der Kredit unterliegt dem fakultativen Referendum und erfolgt in einer separaten Publikation. - den Änderungsanträgen der Bootshafenkommission zur Bootshafenverordnung zuge- stimmt. - den Vorschlag zum Zusammenarbeitsvertrag im Bereich regionaler offener Kinder- und Jugendarbeit mit den Anschlussgemeinden genehmigt. - Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 13.12.2021 genehmigt. Die in- nerhalb der Auflagefrist eingereichten Ergänzungen zum Protokoll, in der Diskussion zum Traktandum Revision Baureglement und Einführung Gewässerräume im Zonen- und Schutzzonenplan, sowie der Rubrik Verschiedenes betreffend Leimenstrasse wurden gutgeheissen und im Protokoll eingefügt. Das ergänzte Protokoll ist auf der Gemein- dehomepage unter Aktuelles aufgeschaltet. - Thomas Schneider als Gemeindevertreter Täuffelen-Gerolfingen ab 2022 für den Vor- stand des Friedhofverband Täuffelen und Umgebung nominiert. - zugestimmt, die Pilotphase für das Projekt «wild & schön» mit einem einmaligen Betrag von CHF 1'000.00 zu unterstützen. Für das Projekt "wild & schön" setzen sich Privatpersonen für die Biodiversität im Drei- Seen-Land ein. Ziel ist es, mit vielen privaten Naturgärten einen Naturgarten-Park zu bilden und so eine ökologische Infrastruktur für die verschiedenen Lebensräume und die genetische Vielfalt zu erschaffen. Das Projekt ist gleichzeitig eine sanfte Tourismusat- traktion, da die Gartenbesitzer ihre Gärten an mehreren Wochenenden pro Jahr für in- teressierte Besucher öffnen. Für die Vermittlung einer Ansprechperson und interessierte Gartenbesitzer wird im Info2575 ein Aufruf gestartet. - Zuhanden des Bundesamtes für Landwirtschaft die Weiterführung von Täuffelen-Gerol- fingen als Feuerbrand-Gebiet mit geringer Prävalenz beantragt. Ziel dieser Gebiete ist es, dass das Auftreten von Feuerbrand auf Wirtspflanzen tief gehalten wird. In diesen festgelegten Bereichen, sind Besitzerinnen und Besitzer von Wirtspflanzen verpflichtet, ihre Pflanzen selber zu kontrollieren. Die Fachstelle Pflanzenschutz führt nur risikoba- sierte Stichprobenkontrollen durch. - die Kreditabrechnung für diverse Ergänzungsarbeiten Primarschulhaus, genehmigt: Total Kosten CHF 21'719.20 Kreditbeschluss vom 07.12.2020 CHF 23’000.00 Kreditunterschreitung CHF 1'280.80 - die Kreditabrechnung für die Strassenbeleuchtung, Umrüstung auf LED, genehmigt: Total Kosten CHF 161'392.80 Kreditbeschluss vom 09.12.2019 CHF 180’000.00 Kreditunterschreitung CHF 18'607.20 Sprechstunde Gemeindepräsident bz. Gemeindepräsident Adrian Hutzli bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, mit ihren Anliegen direkt an ihn zu gelangen. Wer dieses Angebot nutzen will, kann sich bis spätestens am Dienstag bei der Gemeinde- schreiberei melden. Die Voranmeldung ist zwingend nötig, damit der Zeitaufwand einge- schätzt werden kann. Telefon 032 396 06 36 oder E-Mail gemeindeschreiberei@taeuffe- len.ch. Die Sprechstunden finden jeden Mittwochnachmittag statt von 16.00 bis Open End. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Verbände, Genossenschaften, Vereine, übrige Mitgliedschaften: Öffentliche Versammlungen bz. Durch das Gemeindegesetz bündelt der Gemeinderat Täuffelen-Gerolfingen die Stimm- kraft für Institutionen, in denen die Gemeinde Träger oder Mitglied ist. Der Gemeinderat kann den Vertretern/innen Weisung für die Abstimmung erteilen. Dies macht in Zusammen- hang mit der finanziellen Verantwortung der Träger-/Mitgliedsgemeinden Sinn. Die Versammlungen sind grundsätzlich öffentlich und werden jeweils 30 Tage vorher öffent- lich bekannt gemacht (Amtsblatt, Nidauer Anzeiger). Interessierte Stimmbürger/innen sind als Gäste herzlich eingeladen und können vor der Versammlung auch Einsicht in die jeweili- gen Unterlagen nehmen. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen entgegen. Park- und Zufahrtsbewilligung zum See: Kontrollen bz. Bald ist es wieder soweit, dass wir mehr Zeit am See verbringen können. Bei Benützung Ihres Autos oder Motorrads bitten wir Sie, die Park- und Zufahrtsbewilligung zum See beim Parkieren gut sichtbar anzubringen. (Bei Autos hinter der Frontscheibe, bei Motorrädern am Lenker). Wenn diese nicht mehr gültig ist, erhalten Einwohner der Gemeinde Täuffelen-Gerolfingen gegen Vorweisung des Fahrzeugausweises und Bezahlung einer Gebühr von CHF 20.00 pro Karte und Kontrollschildnummer eine neue Bewilligung für zwei Jahre. Parkierte Fahrzeuge werden regelmässig durch den bdg Sicherheitsdienst kontrolliert und fehlbare Fahrzeughalter gebüsst. Eine konsequente Kontrolle und die entsprechenden Massnahmen lässt uns alle die sehr ge- schätzte ruhige und idyllische Landschaft auch geniessen. Häckseldienst Frühling 2022 Durchführung in der Woche 10 or. Die Firma Marti AG, Kallnach, führt am Mittwoch, 09.03.2022 (bei Bedarf bis Donnerstag, 10.03.2022) erneut den Häckseldienst in unserer Gemeinde durch. Deponieren Sie bitte das Häckselgut (Baum- und Sträucherschnitt) bis am Montag um 07.00 Uhr an Ihrem offiziellen Abfallsammelplatz. Auf Wunsch kann das gehackte Grüngut zur Rücknahme abgefüllt werden. Bitte stellen Sie den dafür gut gekennzeichneten Behälter bereit oder treffen Sie eine telefonische Vereinbarung mit der Firma Marti AG. Weiter bittet die Firma Marti AG, das Kleingut, welches von der Grösse/Länge her nicht un- bedingt gehäckselt werden muss, im Kompostcontainer zu entsorgen. Bei Platzproblemen an den Sammelstellen kann das Grüngut auch entlang der Sammeltour deponiert werden. Häckselgut ab 4m3 pro Person/Haushalt sowie entlang der Sam- melroute deponiertes Material melden Sie bitte direkt der Firma Marti AG, Telefon 032 391 77 35. Informieren Sie unbedingt den jeweiligen Landeigentümer, falls Ihnen der Deponieplatz nicht selber gehört und beachten Sie bitte auch die Verkehrssicherheit! Die Fahrroute ist uns jedoch nicht bekannt, weshalb das Häckselgut bereits am Montag- morgen überall bereitstehen muss. Hundehaltung: Hundehalter und Landwirtschaft bz. Beachten Sie bitte bei Ihren Aktivitäten im Freien, Ihre Hunde von landwirtschaftlich ge- nutzten Wiesen und Feldern fernzuhalten. So vermeiden Sie folgende Schäden: - Zerrissene Vliesabdeckungen Im Frühjahr werden die Felder mit Vliesfolien abgedeckt, welche oft von herumtollenden Hunden zerrissen werden. Dabei werden auch die jungen Setzlinge und Aussaaten be- schädigt.
- Absetzen von Kot in Feldern und Wiesen Beim Mähen und Einbringen wird das Gras mit dem Kot vermischt. Das Vieh frisst dieses Futter nur noch zum Teil oder gar nicht mehr. Da flächendeckend das Robidog-Entsor- gungssystem zur Verfügung steht, muss der Hundekot aufgenommen und das Säcklein im Robidog entsorgt werden. Er darf auf keinen Fall am Wegrand liegen gelassen oder sogar ins Feld geworfen werden. Der Hund ist Zwischenträger bei der Entwicklung eines kleinen Bandwurmes und verur- sacht durch dessen Eier im Kot Blasenbildungen, welche bei den Huftieren zu Organschä- den führen. Die gesundheitlichen Schäden können sogar zum Tod bzw. zur vorzeitigen Schlachtung der Tiere führen. Vom Bandwurm befallene Organe (wie Leber) können nicht mehr verwertet werden. - Werfen von Stöcken und Steinen Im Spiel mit dem Hund werden oft Gegenstände in Felder und Wiesen hinausgeworfen und bleiben dann dort liegen. Diese Gegenstände können landwirtschaftliche Maschinen beschädigen. Wer hat schon Freude an seinem Garten, wenn er mit weggeworfenen Ge- genständen verunziert ist? Wir hoffen auf Ihre Rücksichtnahme und danken Ihnen als Hundehalter für Ihr vorbildliches Verhalten. Finanzverwaltung Steuererklärung: Fristverlängerung und Gebühren aj. Die Einreichefrist der Steuererklärung von Privatpersonen ist der 15. März. Sollten sie die Frist nicht einhalten können, denken sie an die Fristverlängerung bei der Steuerverwal- tung. Sie ersparen sich so unnötige Mahnkosten. Fristverlängerung Online Schriftlich (E-Mail, Brief) Telefonisch oder Schalter bis 15. Juli gebührenfrei CHF 20 bis 15. September CHF 20 CHF 40 bis 15. November * CHF 40 CHF 60 für virtuelle Steuersubjekte wie Perso- gebührenfrei gebührenfrei nengesellschaften, Erben, Miteigentü- merschaften * Die Frist kann höchstens bis 15. November verlängert werden. Kontakt: Steuerverwaltung des Kantons Bern, Region Seeland, Bahnhofplatz 10, 2501 Biel/Bienne, E-Mail: sl.sv@be.ch, Tel: 031 633 60 01 Bauverwaltung Bootshafen: Überwinterung Boote auf Gemeindeparkplatz or. Wir bitten alle, die den Gemeindeparkplatz zur Überwinterung benützt haben, den Platz bis am 30. April 2022 zu räumen und, falls nötig, zu reinigen. Bitte beachten Sie, dass bei Nichteinhaltung des vorgenannten Datums ein Zuschlag von CHF 200.00 pro Monat verrech- net wird.
Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen sm. Die Strassenanstösser werden ersucht, bezüglich Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen folgende Weisungen zu beachten: - Bäume, Sträucher und Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhal- tenden Luftraum von 4,50 m Höhe hineinragen; über Geh- und Radwegen muss eine Höhe von 2,50 m freigehalten werden. - Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf nicht beeinträchtigt werden. - Die Hydrantenanlagen müssen jederzeit gut zugänglich sein (Betriebsbereitschaft). - Bei gefährlichen Strassenstellen längs öffentlicher Strassen und entlang von Radrouten, insbesondere bei Kurven, Einmündungen, Kreuzungen, Bahnübergängen, dürfen höher- wachsende Bepflanzungen aller Art, inklusive Geäste, die Verkehrsübersicht nicht beein- trächtigen, weshalb ein je nach den örtlichen Verhältnissen ausreichender Seitenbereich freizuhalten ist. Die Strassenanstösser und Grundeigentümer werden hiermit ersucht, die Vorschriften des Strassenbaugesetzes zu beachten und die Bäume und Hecken, wo erforderlich, bis zum 30. April 2022 und im Verlaufe des Jahres nötigenfalls erneut auf die vorgeschriebenen Lichtmasse zurückzuschneiden. Nach Ablauf der vorgenannten Frist wird die Gemeinde die notwendigen Massnahmen ohne weitere Mahnung auf Kosten der Pflichtigen ausführen lassen. Die Bauverwaltung ist zu nä- herer Auskunft bereit.
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